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Innozenz IV. - Innocent IV.

Innozenz IV. (* um 1195 in Genua; † 7. Dezember 1254 in Neapel), geboren als Sinibaldo de Fieschi (auch: Sinibald Fieschi), war Papst von 1243 bis 1254. Er entstammte einer der ersten Familien der genuesischen Oberschicht und zählte nach seinem Studium in Parma und Bologna zu den bedeutendsten Kanonisten seiner Zeit.

Sein unmittelbarer Vorgänger war Coelestin IV., der jedoch das Pontifikat lediglich 17 Tage innehatte. Nach einer Sedisvakanz von 19 Monaten wurde endlich durch ein in Anagni tagendes Konklave Kardinal Fieschi zum Papst gewählt. Mit der Wahl Innozenz' am 25. Juni und seiner Inthronisation als Papst am 28. Juni 1243 schlug die Freundschaft des römisch-deutschen Kaisers Friedrich II. zu einem Kardinal um in eine Feindschaft zu einem Papst. In dem Brief an die Kurie äußerte er jedoch respektvoll die Erwartung, dass die Differenzen zwischen dem Reich und dem Heiligen Stuhl freundschaftlich ausgeräumt werden könnten. Die kurze Zeit später beginnenden Verhandlungen zeigten aber, dass Friedrich II. sich den Ansprüchen des Papstes nicht unterwerfen wollte, ebenso wie der Papst Friedrichs Wünschen nicht entgegenkam.

Das Mongolenproblem

Zu Beginn der Amtszeit von Innozenz IV. war die akute Phase des Mongolensturms schon abgeklungen, denn die bislang gegen Südosteuropa anstürmenden Mongolen hatten sich überraschend Ende 1241 in den Bereich der Goldenen Horde an der Wolga zurückgezogen. Doch für die Christenheit bedeuteten sie nach wie vor eine herausragende Bedrohung. Deshalb wurde der Franziskaner Johannes de Plano Carpini 1245 von Innozenz IV. beauftragt, in offizieller Mission als Leiter einer Gesandtschaft den mongolischen Großkhan aufzusuchen. Diplomatischer Hintergrund war, dass nach dem verheerenden Mongolensturm von 1241 weitere Kriegszüge nach Europa ausgeschlossen werden sollten, während Innozenz IV. andererseits die Mongolen auch als Bündnispartner gegen den vorrückenden Islam und zur Sicherung der Kreuzfahrerstaaten zu gewinnen versuchte. Nach einer Audienz des gerade neugewählten Khans Göjük, bei der diesem ein Brief des Papstes hätte überreicht werden sollen (Ob der Brief tatsächlich überreicht wurde oder dies aus taktischer Überlegung von der Gesandtschaft unterlassen wurde, ist nicht überliefert), kehrte die Gesandtschaft zurück und traf im Juni 1247 mit einem Brief des Großkhans an den Papst wieder in Kiew ein. Da das unaufgeforderte Erscheinen einer Abordnung der Gegenseite nach mongolischer Tradition für den Khan bedeutete, dass man sich ihm unterwerfen wolle, forderte der neue Mongolenherrscher in diesem Schriftstück den Papst mit einer hinzugefügten, versteckten Drohung dazu auf, zusammen mit den anderen Königen unverzüglich zu ihm zu kommen, um sich ihm persönlich zu unterwerfen. Es ist nicht mit Sicherheit bekannt, ob dieses Dokument dem Papst wirklich überbracht wurde.

1252 wurde nunmehr der sich im Gefolge von König Ludwigs IX. bereits im Heiligen Land befindende Minoritenmönch Wilhelm von Rubruk in Akkon von Papst Innozenz IV. beauftragt, ebenfalls in offizieller Mission den Großkhan aufzusuchen. Nachdem die Mongolen ihre Angriffe auf Südosteuropa nicht wiederaufgenommen hatten, war der Papst diesmal sogar an ihrer Christianisierung und an intensiven diplomatischen Kontakten mit dem Mongolenreich interessiert, da er immer noch hoffte, sie zu Verbündeten gegen den Islam zu gewinnen. Die in dieser Hinsicht ergebnislose Rückkehr seines Gesandten hat er jedoch nicht mehr erlebt.

Der Konflikt mit dem Kaiser

Innozenz IV. fühlte sich in Rom sowohl vor dem Volk wie vor dem Kaiser unsicher. Bei einem Streit um die zum Patrimonium Petri gehörende Stadt Viterbo traten die beiden erstmals als Gegner auf. Dem vom Kaiser erwünschten Treffen wich der Papst aus und flüchtete insgeheim im Sommer 1244 nach Genua und von dort nach Lyon. Hier behauptete er, der Kaiser habe ihn hintergehen wollen, und berief 1245 ein allgemeines Konzil ein, das XIII. ökumenische. Vor hauptsächlich französischen und spanischen Teilnehmern bezichtigte er Friedrich in einer ausführlichen Anklage des Eidbruchs, der Häresie, des Sakrilegs und der Unterdrückung der kirchlichen Freiheit. Der Kaiser, der gerade Viterbo plündern ließ, wurde in allen Punkten für schuldig erklärt, von neuem gebannt und der Gehorsam gegen ihn verboten.

Da Friedrich II. sich weigerte, seine Absetzung anzuerkennen, erneuerte der Papst in Anknüpfung an die Konstantinische Schenkung die Lehre von der Überordnung des Papsttums über das Kaisertum und rief gegen Friedrich zum Kreuzzug auf, für den er dieselben Privilegien gewährte wie für einen Zug ins Heilige Land

Während der daraufhin in Europa ausbrechenden Feindseligkeiten unterstützte er die Gegenkönige Heinrich Raspe und Wilhelm von Holland. Es kam vor allem in Italien zu hartnäckigen und blutigen Auseinandersetzungen zwischen den Anhängern des Papstes und denen des Kaisers (Guelfen und Ghibellinen). Für zwei erfolglose Mordanschläge gegen ihn erklärte Kaiser Friedrich Papst Innozenz IV. für verantwortlich. Auch nach dem Tod Friedrichs II. 1250 führte Innozenz den Kampf gegen die Staufer weiter. Der Papst kehrte zunächst nach Perugia und später 1253 nach Rom zurück.

Innozenz IV. befehdete von nun an König Konrad IV. und nach dessen Tod Manfred, den illegitimen Sohn Friedrichs II., den der Adel und die Stände als den Nachfolger seines Vaters anerkannten. Auf seinem Krankenbett in Neapel hörte Innozenz IV. vom Sieg Manfreds bei Foggia. Kurze Zeit später verstarb Innozenz IV. am 7. Dezember 1254. Sein Nachfolger wurde Alexander IV..

Allgemein

1251 sprach Innozenz IV. Margareta von Schottland für ihre Verdienste um die Kirche heilig. Er verfasste den Apparatus in quinque libros decretalium, das in hoher Anerkennung steht; jedoch wird Innozenz IV. zugleich als engstirniger, habgieriger, feiger, durchtriebener und rachsüchtiger Charakter beschrieben. Außer Kaiser Friedrich II. und seine Nachfolger erklärte er auch König Sancho II. von Portugal und König Jakob I. von Aragón für abgesetzt.

Die Verfolgung von Ketzern war ein weiteres wichtiges Anliegen des Papstes. In diesem Zusammenhang erließ er am 15. Mai 1252 die Bulle Ad Extirpanda, die bald die allgemein anerkannte Norm für das Inquisitionsverfahren wurde. Sie sah unter anderem die Folter als Mittel der Wahrheitsfindung vor, eine Maßnahme, die zuvor in Ketzerprozessen nicht üblich war, von nun an aber jahrhundertelang als normal gelten sollte.

Literatur

Ex Innocentii IV registro. In: Epistolae saeculi XIII e regestis pontificum Romanorum selectae. Teil 2. Herausgegeben von Karl Rodenberg. Berlin 1887 (Monumenta Germaniae Historica, Digitalisat ) Epistolae saeculi XIII e regestis pontificum Romanorum selectae. Teil 3. Herausgegeben

von Karl Rodenberg. Berlin 1894, S. 1–313 (Monumenta Germaniae Historica, Digitalisat )

 

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Reliquie

Eine Reliquie (lateinisch Überbleibsel) ist ein Gegenstand religiöser Verehrung, besonders ein Körperteil oder Teil des persönlichen Besitzes eines Heiligen. Eine Sonderform sind Berührungsreliquien, also Gegenstände wie Kleidungsstoffe, mit denen der Heilige in Berührung kam oder gekommen sein soll.

Reliquien in den Weltreligionen

Reliquien finden sich in allen Hauptreligionen, vor allem aber im Christentum, im Shinto (vgl. shintai) und im Buddhismus (vgl. Sarira). Als der erleuchtete Buddha hochbetagt starb, wurden nach der buddhistischen Überlieferung seine sterblichen Überreste eingeäschert. Seine Asche, Knochen und Zähne teilten sich mehrere Kleinkönige Nordindiens. Über den Reliquien wurden Hügelgräber errichtet, die im Laufe der Zeit immer aufwändiger kultisch ausgestaltet wurden. Auch im schiitischen Islam gibt es Reliquienverehrung an den Gräbern von Heiligen.

Geschichte der christlichen Reliquienverehrung

Bereits im frühen Christentum entwickelte sich eine besondere Verehrung der Märtyrer. Der erste biblische Beleg für Reliquien findet sich in der Apostelgeschichte, wo die Gläubigen den hl. Paulus mit Tüchern berührten und diese dann bei sich trugen (Apg 19,12 EU). Lange Zeit wurde der aus der Urkirche herrührende Brauch gepflegt, über den Gräbern von heiligen Märtyrern Kirchen zu errichten (etwa die Peterskirche in Rom). Später ging man in der lateinischen Kirche dazu über, unter oder in den Altar Reliquien einzubetten. Die Ostkirchen setzen, ihrer Tradition folgend, Reliquien in die Mauern ihrer Kirchen. Mit dieser Praxis soll der innere Zusammenhang zwischen der „Gemeinschaft der Heiligen“[1] und der irdischen Kirche versinnbildlicht werden.

Die Reliquienverehrung ist eine der ältesten Formen der Heiligenverehrung und bereits seit der Mitte des 2. Jahrhunderts nachweisbar. Dies ist bemerkenswert, da in der heidnischen Antike die Reliquienverehrung nicht erwünscht war und Körperteile von noch so frommen Verstorbenen als unrein galten.[2]

Veranlasst durch Wunderberichte wurden seit dem Frühmittelalter den Reliquien der Märtyrer medizinische Wirkung zugeschrieben, man sah in ihnen den besten Zugang auf übernatürliche Hilfe und Schutz für Kranke. Die kirchliche Wunderbehandlung (Hagiotherapie) stand dabei durchaus im Gegensatz zu säkularen Medizin.[3] Die großen Kathedralen des Mittelalters verdanken ihre Entstehung und ihren Ruhm vor allem hochverehrten Reliquien – etwa der Drei Könige im Kölner Dom oder der heiligen Jungfrauen in St. Ursula in Köln.

Am Vorabend der Reformation war es in der Volksfrömmigkeit, in der Reliquienverehrung traditionell eine große Rolle spielte, zu immer stärkeren Auswüchsen gekommen.[4] Die Reformatoren kritisierten zunächst diese Auswüchse, bevor ihre Kritik grundsätzlicher wurde. So hielt Martin Luther am 26. Januar 1546 in der Frauenkirche zu Halle eine Predigt gegen den „Reliquienkram“ des Erzbischofs Albrecht. Aus vielen Kirchen wurden im Zuge des Reformatorischen Bildersturms auch die Reliquien entfernt, unter den Reformierten Calvin und Zwingli sogar verbrannt. Der Verbleib vieler zuvor bedeutsamer Reliquien ist seitdem unbekannt. Entgegen dem Befehl der protestantisch gewordenen Landesherren bewahrte die Bevölkerung Marburgs und manch anderer Orte die Reliquien auf.

Evangelische Christen sehen die Heiligenreliquien als „unbiblisch“ an, in Religionsgemeinschaften wie den Adventisten und den Zeugen Jehovas gilt ihre Verehrung sogar als Götzendienst.

Auf dem Konzil von Trient, dem Konzil, das die Gegenreformation einleitete, wurde in der 25. Sitzungsperiode (1563) die Reliquienverehrung ausdrücklich empfohlen und Kritik seitens der Reformatoren zurückgewiesen.[5] In der Folge blühte die seltener gewordene Reliquienverehrung in katholischen Gebieten wieder auf. Wallfahrten zu Reliquienschreinen wurden zu einem wichtigen Mittel der Gegenreformation.

Im 19. Jahrhundert kam es zu einer erneuten Blüte der Reliquienverehrung. Zur Trierer Wallfahrt von 1844 zum Heiligen Rock kamen binnen sieben Wochen eine Million Pilger. Liberale Publikationen wie der Kladderadatsch richteten ihren Spott gegen die Katholiken.

Das 20. Jahrhundert war im deutschen Sprachgebiet, mitbeeinflusst durch die liturgische Bewegung mit ihrer Wende zur Innerlichkeit und die Liturgiereform, durch einen stetigen Rückgang der Bedeutung der Reliquienverehrung geprägt. In den vergangenen zwei Jahrzehnten ist, unterstützt durch eine Vielzahl populärwissenschaftlicher Publikationen, das Interesse an den Reliquien und ihrer Verehrung wieder gewachsen.

Kategorisierung

  1. Reliquien erster Klasse sind alle Körperteile von Heiligen, insbesondere aus dem Skelett (ex ossibus, aus den Knochen), aber auch Haare, Fingernägel und, soweit erhalten, sonstige Überreste, in selteneren Fällen auch Blut. Bei Heiligen, deren Körper verbrannt wurden, gilt die Asche als Reliquie erster Klasse.
  2. Reliquien zweiter Klasse, auch echte Berührungsreliquien genannt, sind Gegenstände, die der Heilige zu seinen Lebzeiten berührt hat, insbesondere Objekte von besonderer biographischer Bedeutung. Dazu gehören etwa bei heiliggesprochenen Priestern und Ordensleuten ihre Gewänder, bei Märtyrern die Foltergeräte und Waffen, durch die sie ums Leben kamen.
  3. Reliquien dritter Klasse oder mittelbare Berührungsreliquien sind Gegenstände, die Reliquien erster Klasse berührt haben. Solche Objekte, in der Regel kleine Papier- oder Stoffquadrate, die kurz auf die Reliquien gelegt und hinterher auf Heiligenbildchen geklebt werden, werden in vielen katholischen Wallfahrtsorten besonders in Südeuropa bis heute als Souvenirs an Pilger verkauft.

Eine Stellung außerhalb dieses Schemas kommt den sogenannten biblischen Reliquien zu, also den Gegenständen, die mit dem neutestamentlichen Heilsgeschehen, insbesondere mit Jesus Christus und der Mutter Gottes in direkte Verbindung gebracht werden. Dazu zählen vor allem die Kreuzreliquien, kleine Holzsplitter vom Kreuz Christi, von denen viele tausende über die ganze Welt verteilt in katholischen und orthodoxen Kirchen verehrt werden. Zu den Gegenständen, die Bezüge zur Passion, also zur Leidensgeschichte Jesu aufweisen, gehören daneben auch die Lanze, die bei der Kreuzigung verwendet wurde ((Joh 19,34 EU) oder Partikel der Kreuznägel (etwa in der Eisernen Krone der Langobarden), Partikel der Dornenkrone (in Notre-Dame de Paris), ferner das Turiner Grabtuch, das Schweißtuch der Veronika (im Petersdom in Rom), wie auch die anderen Leidenswerkzeuge. In ähnlicher Weise werden Gewänder verehrt, die Maria und Jesus zu Lebzeiten getragen haben sollen, etwa der Heilige Rock in Trier, die Sandalen Jesu in Prüm sowie Windel und Lendenschurz Jesu in Aachen. Die Gewänder Mariens (Schleier, Gürtel) zähl(t)en zu den Reliquien in Konstantinopel, Paris und anderswo.

Da Jesus nach (Lk 24,50-53 EU, Apg 1,1-11 EU) und, nach Lehre der römisch-katholischen Kirche, die Jungfrau Maria leiblich in den Himmel aufgenommen wurden, gibt es von ihnen folgerichtig keine Reliquien ex ossibus und nur wenige Reliquien erster Klasse. Solche Christusreliquien tauchten im Mittelalter auf, werden heute überwiegend als Fälschungen angesehen und in der katholischen Kirche nur noch lokal verehrt.

Das kanonische Recht verbietet Katholiken den Handel mit Reliquien. Katholiken dürfen solche Objekte zwar erwerben, sie besitzen und verehren, aber nicht weiterverkaufen.[6] Zulässig sind lediglich das Verschenken von Reliquien an andere Gläubige und die Rückgabe an die Kirche.

Besondere Bedeutung kommt in der abendländischen Kirche den Ganzkörperreliquien zu. Es wird als Anzeichen besonderer Heiligkeit, oft auch ihrer „Reinheit“ angesehen, wenn ein Leichnam nicht verwest.[7] Diese Reliquien haben eine dementsprechende Bedeutung in der sogen. Volksfrömmigkeit, was sich auch auf den Heiligsprechungsprozess auswirken kann.

Wunderwirkungen

Vor allem im Mittelalter wurden den Reliquien viele Wunder (miracula) zugesprochen. In der Hagiographie sind Zeitpunkte solcher Wunder oft die Auffindung von Reliquien sowie die Translatio (Überführung) der heiligen Gebeine von einem Ort an einen anderen Ort, etwa bei der Auffindung des Heiligen Kreuzes oder bei der Überführung der Gebeine des hl. Nikolaus von Myra nach Bari. Die Lebensbeschreibungen der Heiligen wurden in Hagiographien gesammelt, wie der „goldenen Legende“ (Legenda aurea) oder den Werken des Cäsarius von Heisterbach. Ihre große Verehrung sowie Wundergeschichten lösten während des Mittelalters eine allgemeine Suche nach Reliquien von Heiligen, insbesondere solchen von Märtyrern, aus. Dabei schreckte man auch vor Entwendungen der heiligen Leichname (corpora sanctorum) nicht zurück, wie z. B. in dem von Einhard verfassten Translationsbericht über die Überführung der Heiligen Marcellinus und Petrus von Rom nach Michelstadt-Steinbach zu lesen ist. So wurden beispielsweise auch hunderte kleinste Teile des Kreuzes, das der Überlieferung zufolge die Kaiserinmutter Helena um 325 von Jerusalem nach Rom und Konstantinopel gebracht hatte, nach der Eroberung Konstantinopels während des Vierten Kreuzzuges im Jahre 1204 durch die Kreuzritter über die Länder Europas verstreut. So viele Kirchen behaupteten am Ende den Besitz eines Splitters des Kreuzes, dass Erasmus von Rotterdam bemerkte, sie reichten aus, um daraus ein ganzes Schiff zu bauen. Jedoch ergäben diese millimetergroßen Bruchstücke noch nicht einmal ein Drittel des Kreuzes.

Beim Grabtuch von Turin steht die kirchliche Anerkennung als Reliquie nach wie vor aus. Das Interesse an Reliquien lässt sich auch dadurch begründen, dass naturwissenschaftlich oftmals unerklärliche Phänomene im Zusammenhang mit Reliquien bekannt wurden. Hauptsächlich die „Unversehrtheit“ (keine Verwesung) der Heilig gesprochenen oder bestimmter Organe bzw. Teile ihres Körpers sind hier zu nennen. In der Pfarrkirche St. Hildegard und St. Johannes der Täufer in Eibingen im Rheingau wird der Schrein der Hildegard von Bingen mit Herz und Zunge in unverwestem Zustand aufbewahrt.

Christliche Bedeutung

Unter Christen verlangt die Pietät grundsätzlich die Achtung auch vor dem toten Körper. Umso mehr wird bei Christen aus einer religiösen Gesinnung heraus den sterblichen Überresten jener Menschen Ehrfurcht erwiesen, die zu Gott gegangen sind. Reliquien dürfen nicht auf magische Weise missverstanden werden, so als ob ihr bloßer Besitz das Heil garantiere oder sich mit ihnen bestimmte Wirkungen erzielen ließen. Vielmehr ist es im katholischen und auch orthodoxen Verständnis die Fürbitte der Heiligen bei Gott, der eine bestimmte Hilfe zugeschrieben wird, nicht aber irgendeiner toten Sache als solcher, denn die Reliquie steht nur als Stellvertreter für den Heiligen.

Obwohl bereits eine vom 26. Februar 386 datierte Regelung im Codex Theodosianus den Verkauf von Märtyrergebeinen untersagte, wurden Reliquien in den folgenden Jahrhunderten gleichwohl gehandelt. Auch ein im Jahr 1215 vom 4. Laterankonzil ins kanonische Recht eingebrachter Passus, altehrwürdige Stücke weder aus ihren Behältnissen zu nehmen noch sie zum Verkauf zu stellen, konnte den Reliquienhandel nicht unterbinden.[8]

Aufbewahrung (Reliquiar; Reliquienschrein)

Ursprünglich wurden die Reliquien von Personen, die im Rufe besonderer Heiligkeit und Gottesnähe standen, unter den Altären der ersten christlichen Kirchen beigesetzt. Daraus entwickelte sich im Laufe der Zeit die bis heute gültige katholische Tradition, bei der Weihe einer neu errichteten Kirche eine Reliquie des jeweiligen Namenspatrons in die Mensa des Hauptaltars einzumauern und in größeren Kirchen verschiedenen Heiligen eigene, mit Reliquien ausgestattete Altäre zu errichten.

Um die dadurch gewachsene Bedeutung der Reliquien für die Kirche, in der sie sich befanden, zu unterstreichen, begann man mit der Anfertigung spezieller, meist künstlerisch und materiell sehr kostbar ausgeführter Behältnisse zur Aufbewahrung der Reliquien. Diese Behälter werden zusammenfassend als Reliquiare bezeichnet.

Die folgenden Abbildungen stammen aus dem Werk Lucas Cranach des Älteren Dye zeigung des hochlobwirdigen hailigthums der stifftkirche aller hailigen zu wittenberg aus dem Jahre 1509, in dem er alle Reliquien der Stiftskirche in Wittenberg abgebildet hat. Die kleine Auswahl gibt einen Überblick über die Bandbreite der Aufbewahrungsmöglichkeiten von Reliquien.

Die älteste Form des Reliquiars ist der Reliquienschrein. Dabei handelt es sich um einen meist reich geschmückten, dem Sarkophag des Heiligen entsprechenden Kasten in Originalgröße oder miniaturisierter Ausführung. Berühmte Reliquienschreine des hohen Mittelalters sind der Dreikönigenschrein im Kölner Dom, der Aachener Karlsschrein, der Marburger Elisabethschrein und der Eibinger Hildegardisschrein.

Erste vom Typus des Schreins abweichende Formen des Reliquiars entwickelten sich vor allem in der Ostkirche, darunter die Staurothek, eine flache goldene Lade zur Unterbringung großer Kreuzreliquien – ein bekanntes Exemplar aus Byzanz, die Limburger Staurothek, befindet sich heute im Limburger Domschatz – und das Enkolpion, eine meist kreuzförmige Reliquienkapsel, die vom Priester an einer Kette um den Hals getragen wurde.

Im Westen übernahm man im Verlauf des Mittelalters zunächst die ostkirchlichen Reliquiartypen, von denen als diplomatische Geschenke sowie besonders infolge der Plünderung Konstantinopels durch venezianische Truppen im Jahre 1204 zahlreiche Exemplare nach Mitteleuropa gelangten. Daneben traten Behältnis-Variationen wie das große Reliquienkreuz und die formal einer Pilgertasche nachempfundene Bursa. Berühmte Beispiele für diese Typen finden sich mit dem Reichskreuz und der Stephansbursa in den römisch-deutschen Reichskleinodien. Unter den Pilgern des beginnenden Spätmittelalters wuchs die Begierde danach, die Reliquien auf ihren Wallfahrten unmittelbarer in Augenschein nehmen zu können; vielfach stellte sich gegenüber den geschlossenen Reliquienkästen ein gewisses Misstrauen ein, zumal Reliquienfälschungen überhand nahmen. Daher wurde zunächst der Typus des sprechenden Reliquiars entwickelt – dabei handelt es sich um Behältnisse, die in ihrer äußeren Form dem Körperteil nachempfunden sind, dessen Überreste sich darin befinden. Reliquiare für Armknochen wurden als goldene Arme gestaltet, Fußreliquiare als goldene Beine, Schädelreliquiare als kostbar geschmückte Reliquienbüsten.

Wichtige Beispiele sind die Karlsbüste im Aachener Domschatz und die Schädelreliquiare der Apostel Petrus und Paulus in der Lateranbasilika in Rom. Bedeutende Kirchen und Klöster sammelten ihre Reliquiare in speziellen Heiltumskammern und zeigten sie den Gläubigen stolz bei Prozessionen und sogenannten Heiltumsweisungen, von denen sich eine besonders bedeutende in Trier mit der periodischen Ausstellung des Heiligen Rocks bis heute erhalten hat.

Auch die sprechenden Reliquiare wurden von den Gläubigen bald als unbefriedigend empfunden, weshalb man im Spätmittelalter dazu überging, aufwendig gefasste gläserne Behälter zu schaffen, in denen die eingeschlossenen Reliquien für den Betrachter sichtbar waren. Ein solches Schaugefäß wird je nach Ausführung als Reliquienmonstranz oder Ostensorium bezeichnet; im Volksmund nennt man kreuzförmige Ostensorien wegen ihrer Verwendung durch den Priester bei Flursegnungen auch Wetterkreuze. Kleine Reliquiensplitter werden seit dem späten Mittelalter von offiziellen kirchlichen Stellen in spezielle verglaste Kapseln von meist ovaler Form eingeschlossen und anschließend versiegelt oder verplombt, um die Echtheit der enthaltenen Reliquie zu dokumentieren und zu verhindern, dass kleine Reliquien verloren gehen können. Eine solche Kapsel wird als Theca bezeichnet; meist befindet sich in ihr neben der Reliquie ein Zettelchen mit erklärender Beschriftung, die sogenannte Cedula.

Eine Sonderform des Reliquiars ist das Osculatorium, auch Paxtafel, Kusstafel oder Pacificale genannt. Dabei handelt es sich um eine flache Metallplatte mit eingesetzter Reliquienkapsel, die rückseitig mit einem Griff oder Henkel versehen ist. In der vorkonziliaren katholischen Liturgie wurde das Osculatorium vor der Kommunion als Friedenssymbol durch die Bankreihen gereicht und von jedem Gottesdienstbesucher symbolisch geküsst (Friedenskuss).

Sammlungen

Hauptsächlich im Mittelalter war es unter Christen verbreitet, Reliquien weiterzuschenken. Wichtige Persönlichkeiten der Christenheit, die mit Klöstern in Kontakt waren, bekamen oftmals Reliquien geschenkt. Somit entstanden Sammlungen von verschiedensten Reliquien, die oftmals über Jahrhunderte zusammengetragen wurden. So wird beispielsweise in der Pfarrkirche St. Hildegard und St. Johannes der Täufer in Eibingen im Rheingau der Eibinger Reliquienschatz aufbewahrt. Diese öffentlich zugängliche Sammlung von Reliquien hatte die Heilige Hildegard bereits im 12. Jahrhundert zusammengetragen.

Reliquienverehrung

Am Gedenktag eines Heiligen oder zum Patrozinium einer Kirche wird in der Liturgie des Heiligen oder des Festgeheimnisses besonders gedacht. Mancherorts werden dabei den Gläubigen Reliquare mit Reliquien zur Verehrung zugänglich gemacht. Der Priester kann dabei auch einen besonderen Segen mit dem Reliquar erteilen.

Eine besonders herausragende Form der Reliquienverehrung in der katholischen Kirche ist die Reliquienprozession. Hierbei werden die Reliquien von Heiligen in besonders würdevoller Form über einen meist traditionell festgelegten Prozessionsweg getragen. Eine wichtige bis heute gepflegte Feier dieser Art ist die Reliquienprozession der Heiligen Hildegard von Bingen, die jährlich am 17. September in Eibingen stattfindet.

Wallfahrten

Vielerorts finden traditionell Wallfahrten statt, anlässlich derer sonst nicht sichtbare oder zugängliche Reliquien den Gläubigen gezeigt werden. Reisen ins Heilige Land, um dort Reliquien zu verehren, gibt es seit dem Frühmittelalter. Oft wurden auch Reliquien von Jerusalem nach Europa gebracht. Bekannte Beispiele sind etwa die alle sieben Jahre stattfindende Aachener Heiligtumsfahrt, zu der die Aachener Heiligtümer aus dem Marienschrein des Aachener Dom geholt werden, die in unregelmäßigen Abständen stattfindenden Wallfahrten zum Heiligen Rock (der Tunika Christi) nach Trier und die Wallfahrt zu den „Heiligen drei Hostien“ nach Andechs.

Literatur

  • Arnold Angenendt: Heilige und Reliquien. Die Geschichte ihres Kultes vom frühen Christentum bis zur Gegenwart. Beck, München 1997, ISBN 3-406-42867-3
  • Philippe Cordez: „Die Reliquien, ein Forschungsfeld. Traditionslinien und neue Erkundungen“, in: Kunstchronik, 2007/7, S. 271-282
  • Harrie Hamer (Hrsg.): 'Heilige Erinnerung. Reliquien und Reliquienbehälter aus der Sammlung Harrie Hamers. Völcker, Goch 2003
  • Horst Herrmann: Lexikon der kuriosesten Reliquien. Vom Atem Jesu bis zum Zahn Mohameds. Rütten & Loening, Berlin 2003, ISBN 3-352-00644-X
  • Michael Hesemann: Die stummen Zeugen von Golgatha. Die faszinierende Geschichte der Passionsreliquien Christi. Hugendubel, München 2000, ISBN 3-7205-2139-7
  • Jean-Luc Deuffic (éd.): Reliques et sainteté dans l'espace médiéval [1]
  • Karl-Heinz Kohl: Die Macht der Dinge. Geschichte und Theorie sakraler Objekte. Beck, München 2003. ISBN 3-406-50967-3
  • Markus Mayr: Geld, Macht und Reliquien. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Reliquienkultes im Mittelalter, Studienverlag, Innsbruck 2000
  • Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Aufl. Herder, Freiburg 1993

Einzelnachweise

  1. ↑ Glaubenssatz aus dem Nicäno-Konstantinopolitanum.
  2. ↑ Nachweisbar aus Angst vor Seuchen. Dies ist auch der Grund, weshalb sämtliche Friedhöfe per amtlicher Verordnung (siehe Kötting) vor einer Stadt lagen und fast alle frühchristlichen Kirchen vor den Stadtmauern erbaut wurden, weil sich drumherum ja meistens ein Friedhof befand.
  3. ↑ Nancy G. Siraisi: Medieval & Early Renaissance Medicine. An Introduction to Knowledge and Practice, Chicago 1990, S. 11.
  4. ↑ Vgl. hierzu bspw.: August Franzen: Kleine Kirchengeschichte, Freiburg 91980, S. 244.
  5. ↑ dass diejenigen, welche behaupten, den Reliquien der Heiligen gebühre keine Vererhrung und Ehre [...], des Gänzlichen zu verdammen seien. Zitiert nach: Das heilige allgültige und allgemeine Concilium von Trient. Beschlüsse und heil. Canones nebst den betreffenden Bullen treu übersetzt von Jodoc Egli; Verlag Xaver Meyer Luzern 1832 [2. Auflage], S. 274-332.
  6. ↑ Vgl. Codex Iuris Canonici can. 1190.
  7. ↑ Die naturwissenschaftliche Diskussion um dieses Phänomen kann im Rahmen dieses Artikels nicht erschöpfend dargestellt werden. Vgl. hierzu den Artikel über Bernadette Soubirous.
  8. ↑ Herbers/Bauer: Der Jakobuskult in Süddeutschland, Seite 307. ISBN 3-8233-4007-7, abgefragt am 26. Februar 2009

 

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Adolf III. (Schauenburg und Holstein)Adolf III., Graf von Schauenburg und Holstein, Statue auf der Trotbrücke in Hamburg

Adolf III., Edler Herr von Schauenburg und Graf von Holstein und Stormarn (* 1160; † 3. Januar 1225) aus dem Geschlecht der Schauenburger war der Gründer einer Handels- und Marktsiedlung am westlichen Alsterufer.© wikipedia

Leben

Adolf III. war der einzige Sohn des Grafen Adolf II. (Schauenburg und Holstein) und dessen Ehefrau Mechthild von Schwarzburg-Käfernburg, einer Tochter des Grafen Sizzo III. von Schwarzburg-Käfernburg.[1] Er war ein Cousin von Adolf I. von Dassel.

Adolf III. folgte seinem Vater 1164 in der Grafschaft zunächst unter der Vormundschaft seiner Mutter. Er war eine Stütze des Welfen-Herzogs Heinrich des Löwen, begleitete diesen auf dem Feldzug gegen Philipp I. von Heinsberg, den Erzbischof von Köln, machte die Schlacht auf dem Haler Feld am 1. August 1180 (nordwestlich von Osnabrück) an der Seite von Graf Bernhard I. von Ratzeburg mit, und bekam damals die entscheidenden Rechte im Mittelwesergebiet von Heinrich dem Löwen, die zur Basis der Herrschaft Schauenburg, seit 1295 Grafschaft genannt, wurden.[1]

1180 fiel Adolf von Heinrich dem Löwen ab, woraufhin ihn dieser aus Holstein vertrieb. Adolf schlug sich auf die Seite Kaiser Friedrichs I. Barbarossa, mit dessen Hilfe er nach dem Sturz Heinrichs des Löwen seine Herrschaft 1181 wiederherstellte. Mit dem Barbarossa-Privileg 1188 beschnitt Friedrich I. jedoch den Anspruch Adolfs auf die Stadt Lübeck. Adolf begleitete 1189 Barbarossa beim Dritten Kreuzzug ins Heilige Land. Im August 1190 erreichte er so Tyrus, von wo er das Kreuzzugsheer verließ und auf dem Seeweg nach Holstein zurückkehrte, um seine Lande erneut gegen den aus dem Exil zurückgekehrten Heinrich den Löwen zu verteidigen. 1196 begab er sich erneut ins Heilige Land, diesmal mit dem Kreuzzug Heinrichs VI.; er kehrte 1198 zurück.

In die Regierungszeit Adolfs III. fällt der Versuch der Expansion Dänemarks unter König Knut VI. und dessen Bruder und Nachfolger Waldemar II.. Diese Expansion war, nachdem Adolf III. 1201 die Schlacht bei Stellau verloren hatte und später in Hamburg von Waldemar II. gefangen genommen worden war, für einige Jahrzehnte erfolgreich. Nach seiner Gefangennahme verzichtete Adolf III. 1203 auf die Grafschaft Holstein und Stormarn und zog sich in die Herrschaft Schauenburg zurück, um sich damit die Freilassung aus seiner Gefangenschaft zu erkaufen.[2] Erst seinem Sohn Adolf IV. gelang die Rückeroberung Holsteins.

Um das Jahr 1224 verzichtete Graf Adolf III. auf Ansuchen des Bischofs von Minden, Konrad I. von Rüdenberg, auf seine vogteilichen Rechte an den Kirchengütern des Klosters Wennigsen. Diese Urkunde ist gleichzeitig die erste schriftliche Urkunde dieses Klosters[3] sowie eine der ersten schriftlichen Urkunden des Ortes Wennigsen (Deister).

Ehe und Nachkommen

Graf Adolf III. war seit 1182 mit Adelheid von Assel († 25. Dezember 1185) und danach ab 1189 mit Adelheid von Querfurt († um 1210) verheiratet[1].

Mit letzterer hatte er sechs Kinder:

  • Adolf IV. (* vor 1205; † 1261)
  • Konrad († 1237/38)
  • Bruno von Schauenburg († 1281), Dompropst von Hamburg, Bischof von Olmütz in Mähren
  • Mechthilde († um 1264) ∞ Otto I. von Tecklenburg
  • Margarete ∞ Johann I. von Adensen

Literatur

  • Karl Jansen: Adolf III., Graf von Holstein. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 1, Duncker & Humblot, Leipzig 1875, S. 107 f.
  • Heinz Maybaum: Adolf III., Graf von Holstein. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 1, Duncker & Humblot, Berlin 1953, S. 78.
  • Detlev von Liliencron: Die Schlacht bei Stellau 1201. http://gutenberg.spiegel.de/liliencr/stellau/stellau.htm am 24. Juli 2006

Anmerkungen

  1. ↑ a b c Genealogie Graf von Holstein-Wagrien bei genealogie-mittelalter.de am 14. Januar 2007
  2. ↑ Holstein (Geschichte). In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 8, Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1892, S. 663.
  3. ↑ 750 Jahre Wennigsen 1200–1950. Herausgegeben vom Vorbereitenden Ausschuss für die 750-Jahrfeier der Gemeinde Wennigsen Gedruckt 1950 bei den Buchdruckwerkstätten Hannover, S. 8

 

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Kloster Cismar

Das Kloster Cismar liegt in Cismar, Gemeinde Grömitz in Schleswig-Holstein. Es ist im Stil der Backsteingotik errichtet, dabei wurden zahlreiche Ziegel speziell für die künftige Verwendung hergestellt.

Der Bau besteht aus einer heute einschiffigen hohen Kirche ohne Turm. Der ehemalige Laienabschnitt im Westen wurde abgetrennt und im Stile des Barocks als Wohnung des Amtmannes umgebaut. Dieser Abschnitt wird heute als Dependance des Landesmuseum Schleswig-Holsteins für Kunstausstellungen im Sommer genutzt. Weitere einstöckige Bauten umschließen den viereckigen Innenhof im Osten und Süden, Umrisse des Kreuzganges sind durch Steinmarkierungen angedeutet. Der westliche Bauteil ist nicht mehr erhalten. Die Westfront ist als Treppengiebel ausgeführt. Ausgrabungen haben 1965 erkennen lassen, dass der ursprüngliche Bau bereits um 1320 wesentlich vergrößert wurde. Der gesamte Komplex ist von einem Wassergraben und Erdwällen umschlossen.

Von den Anfängen bis zur Säkularisation (1177–1569)

1177 beruft der Lübecker Bischof Heinrich I. von Brüssel Benediktinermönche aus Braunschweig nach der Verlegung des Bischofssitzes von Oldenburg nach Lübeck in die Stadt und weiht dort ein Kloster, das Johanniskloster, in das später auch einige Nonnen aufgenommen werden. Schon bald gibt es Klagen: die Klosterbrüder benehmen sich innerhalb und außerhalb der Klostermauern den Damen gegenüber so gar nicht wie Mönche, dazu kamen heftige Streitigkeiten mit den Zisterziensermönchen. Daneben spielte vermutlich auch die Reformation der Benediktinerregeln eine Rolle im Konflikt mit den Zisterziensern

Auf Anordnung des Landesherrn Graf Adolf IV. folgt 1231 die Verlegung des Klosters nach „Cicimeresthorp“. Die Mönche sabotieren ihre Strafversetzung zunächst durch Passivität und protestieren bei Papst Innozenz IV. gegen die Verlegung des Klosters. 1238 aber beginnen sie endlich mit dem Bau des Klosters in Cismar – wenngleich recht lustlos. 1256 geben sie dann ihren Widerstand endgültig auf. Der Landbesitz des Klosters wächst durch Schenkungen und Stiftungen des Adels sehr schnell. Über 800 wertvolle Reliquien wie ein Blutstropfen Christi, ein Dorn seiner Krone die dem Bischof von Lübeck von Heinrich II. geschenkt wurde und die geheiligte Quelle auf dem Klostergrund machen das Kloster zu einem bedeutenden Wallfahrtsort. Dies bedeutet auch Einnahmen großen Stils. Um 1310/1320 wird auf dem Hochaltar ein dreiflügeliger Altarschrein mit fünf Wimpergen errichtet, von dem einige Figuren vermutlich schon um 1250 entstanden sind. Der Altar wird derselben Werkstatt wie das Bocholtgestühl im Lübecker Dom zugeschrieben. Er ist der älteste in der Kunstgeschichte bekannte Schnitzaltar. 1322 besitzt das Kloster Cismar einen direkt dem Kloster vorgelagerten Hafen, 23 Dörfer, zahlreiche Mühlen, Seen und Fischteiche. Der Landbesitz umfasst Ländereien in Lauenburg und Mecklenburg. Die Cismarer Mönche haben die Erschließung des wagrischen Landes maßgeblich gefördert und einen umfangreichen Armendienst eingerichtet. Durch die Pest und als Folge der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen dem dänischen König und dem holsteiner Adel gingen die Wallfahrten zurück, die Einkünfte aus dem Landbesitz reichten nicht mehr zum Unterhalt des Klosters. 1435 wurde Papst Eugen IV. um Unterstützung für den Unterhalt gebeten.

Im Zuge der Reformation erfolgte die Aberkennung der Echtheit der Reliquien durch den Lübecker Bischof. Dies führte dazu, dass die Bedeutung als Wallfahrtsort schwand und der Niedergang des Klosters setzte sich fort. Nach der Kirchenordnung von 1542 wird das Kloster 1544 säkularisiert nachdem Holstein evangelisch geworden war. Die Klostergemeinschaft bestand zunächst noch bis 1561 fort.

Nach der Aufhebung des Klosters 1561

Berühmt ist die große und reiche Klosterbibliothek, die zunächst nach Schloss Gottorf kam und nach 1712 in die Dänische Königliche Bibliothek in Kopenhagen verbracht wurde, wo sich noch heute 110 lateinische Handschriften und 149 Inkunabeln aus Cismar nachweisen lassen.[1] Das Kloster fiel an die Gottorfer Herzogslinie, die es zu einem Schloss mit Gutsbetrieb umbauten. Ein weiter Umbau erfolgte 1768 mit Abtrennung und der Einziehung einer Zwischendecke im Westteil der Kirche. Der Bau diente als Sitz des Amtmanns. Danach dient das Kloster lange Zeit als Scheune, Amtmannwohnung, Auslagerungsort der Universitätsbibliothek Kiel im 2. Weltkrieg, Flüchtlingswohnheim, Jugendherberge, Schule - bis es zu verfallen drohte.

Neueste Zeit seit 1987

Seit 1987 ist das Kloster Cismar nach sehr umfangreichen Restaurierungen und dem Ausbau zum Kulturzentrum Dependance der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen. Hier finden wechselnde Ausstellungen von überregionaler Bedeutung statt, im Winterhalbjahr im Gewölbesaal hochkarätige Konzertveranstaltungen des Förderkreis Kloster Cismar e.V. Weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt ist das Klosterfest Cismar, ein nostalgischer Kunsthandwerkermarkt recht anspruchsvoller Ausprägung mit ca. 150 Marktbeschickern (davon ca. 10 mit "Essen und Trinken") und 60.000 - 80.000 Besuchern pro Jahr. 25 % der vom Förderkreis Kloster Cismar e.V. erwirtschafteten Überschüsse fließen an die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen zur Verwendung in Cismar, der übrige Teil in die Erhaltung und Ausgestaltung des Klosters und in die kulturelle Belebung der Klosterinsel (Konzerte, Lesungen, Kulturpreise etc.). Das Klosterfest Cismar findet immer am zweiten Wochenende im August statt.

Literatur

  • Carsten Fleischhauer: Kloster Cismar. 2., völlig neu bearbeitete Auflage. Deutscher Kunstverlag, München/Berlin 2004 (= DKV-Kunstführer Nr. 229/4)
  • Kurt Borchard: Der älteste Flügelaltarschrein. Cismar und seine Sehenswürdigkeiten. Dialog-Verlag 1996, ISBN 3923707010
  • Jan Martin Meissner: Die Klosterkirche zu Cismar (Große Baudenkmäler, Heft 229). Deutscher Kunstverlag, München/Berlin 1969

Einzelnachweise

  1. ↑ Ulrich Kuder u.a. (Hrsg.): Die Bibliothek der Gottorfer Herzöge. Nordhausen: Bautz 2008 ISBN 3-88309-459-5, S. 45

 

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Konrad I. (Brandenburg)

Konrad I. von Brandenburg (* um 1240; † 1304, auch Conrad) war Markgraf (Mitregent) von Brandenburg aus dem Geschlecht der Askanier.

Leben

Konrad I. wurde als viertes von sechs Kindern des Markgrafen Johann I. von Brandenburg und dessen Gemahlin Sophia von Dänemark geboren. Er wurde 1266 im Alter von 26 Jahren zusammen mit seinen Brüdern Johann II. von Brandenburg und Otto IV. von Brandenburg Mitregent über die Mark Brandenburg. Sein Regierungsgebiet war die Neumark östlich der Oder, wobei er jedoch auf der politischen Bühne nicht in Erscheinung trat; ein einziges Mal unterstützte er seinen Bruder Otto IV., als dieser Danzig besetzte und das Territorium um Rügenwalde gewann. In erster Ehe war Konrad mit Konstanze von Polen, der Tochter Premislaws I., verheiratet. Nachdem sie 1260 starb, heiratete Konrad Constantia von Polen († 1281), Tochter des Königs Przemyslaw I. Seine letzte Ruhe fand auch Konrad I. von Brandenburg 1304 im Kloster Chorin an der Seite seiner Gattin Constantia.

Theodor Fontane gibt eine Inschrift aus dem Kloster Chorin nach den Choriner Amtsakten folgendermaßen wieder:

  • „Anno 1304 ist zu Sched (?) gestorben Markgraf Conrad (I.) Churfürst zu Brandenburg und ist allhier begraben.“
  • – Theodor Fontane: Wanderungen durch die Mark Brandenburg[1]

Kinder

  • Johann IV. (* um 1261; † 1305)
  • Otto VII. († 1308), Tempelritter
  • Waldemar (* um 1280; † 14. August 1319 in Bärwalde)
  • Agnes († 1329) ∞ 1300 mit Albrecht I. Graf von Anhalt-Zerbst († 1316)

Literatur

  • Andreas Thiele: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte. Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Grafenhäuser. Band I, Teilband 1, Tafel 223.

Einzelnachweise

  1. ↑ * Theodor Fontane: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. In: Jutta Neuendorff-Fürstenau (Hrsg.): Theodor-Fontane-Gesamtausgabe. Teil 2 von Werke, Schriften und Briefe, Hanser Verlag, 1987, S. 91.

 

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Otto IV. (Brandenburg)Markgraf Otto IV. von Brandenburg auf einer Darstellung in der Großen Heidelberger Liederhandschrift - Codex Manesse um 1300   -   Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Otto IV., „mit dem Pfeil“, (* um 1238; † 27. November 1308 oder auch 1309) aus dem Haus der Askanier war Markgraf von Brandenburg von 1266 bis 1308/09.

Abstammung

Otto war der Sohn Johanns I. und der Sophia von Dänemark. Seine Großeltern mütterlicherseits waren Waldemar II. und Berengaria von Portugal, seine Großeltern väterlicherseits Albrecht II. und Mathilde von Groitzsch.

Regentschaft

Nach dem Tod des Vaters im Jahr 1266 trat Otto IV. gemeinsam mit seinem älteren Bruder Johann II. und seinem jüngeren Bruder Konrad I. die Herrschaft an. Er trat als dominanteste der Brüder hervor.

1269 nahmen die Askanier Mestwin II., Herzog von Pommerellen, im Vertrag von Arnswalde unter Lehnsherrschaft. Daraus erwuchsen noch zahlreiche Fehden, bei denen sich Mestwin ab 1278 gegen Brandenburg stellte.

Auf Ottos Betreiben sollte 1277 sein jüngster Bruder Erich von Brandenburg zum Erzbischof von Magdeburg gewählt werden. Die Magdeburger Familie von Querfurt kandidierte ebenfalls, und als Kompromisskandidat zwischen den Parteien wurde Günther I. von Schwalenberg zum Erzbischof ernannt. Dies führte zu langwierigen Kampfhandlungen Ottos mit dem Domkapitel. In der Schlacht bei Frohse wurde Otto von den Magdeburgern gefangengenommen und in einen Käfig gesperrt, aus dem ihn sein Rat Johann von Buch mit 4000 Pfund Silber loskaufte. Die Kämpfe dauerten auch unter Günthers Nachfolger Bernhard von Wölpe an. 1280 wurde Otto bei Staßfurt durch einen Pfeil getroffen, den er angeblich ein Jahr lang im Kopf herumgetragen haben soll, was seinen Beinamen begründete. Der genaue Zeitraum ist nur schwer belegbar, zwischen „einiger Zeit“ und „so manches Jahr“ gibt es unterschiedliche Überlieferungen[1]. Erst 1283 konnte sein Bruder Erich sein Bischofsamt in Magdeburg antreten, nachdem Papst Martin IV. seinen Segen gegeben hatte.

Einen weiteren Feldzug führte Otto 1278 in Ungarn auf Seiten seines Onkels Ottokar II. von Böhmen, wobei es auch zu Auseinandersetzungen mit dem deutschen König Rudolf I. kam. 1278 verlor Ottokar während der Schlacht auf dem Marchfeld sein Leben. Otto IV. war als Vormund für dessen siebenjährigen Sohn Wenzel vorgesehen und hielt ihn ab 1279 in Spandau als Geisel, während Böhmen von Brandenburg geplündert wurde. Erst 1283 wurde Wenzel gegen Lösegeld und Gebietsabtretungen freigelassen und unterhielt später gute Kontakte zu Otto.

Der 1283 geschlossene Rostocker Landfrieden war ein von der Hansestadt Lübeck geführtes Bündnis mit Wismar, Rostock, Stralsund, Greifswald, Stettin, Demmin, Anklam, Bogislaw IV. von Pommern, Wizlaw II. von Rügen und Johann von Sachsen-Lauenburg gegen Brandenburg. Otto und seine Mitregenten mussten 1284 im Vertrag von Vierraden die Eroberungen in Pommern wieder abtreten.[2]

1290 kam es zum Konflikt innerhalb der Askanier, zwischen dem „johanneschen“ Otto IV. und seinem „ottonischen“ Cousin und Mitregenten Otto V. dem Langen, welcher sich mit den Piasten in Schlesien verbündete. Der 1294 sogar bewaffnet ausgetragene Streit wurde 1295 durch König Adolf I. beigelegt. In diesem Jahr schloss Otto auch ein Bündnis mit Otto II. von Braunschweig-Lüneburg.

Otto IV. kaufte 1291 die Mark Landsberg und 1292 die Pfalz Sachsen.

1296 begannen die brandenburgischen Askanier einen Krieg gegen Przemysł II., der Pommern besetzt hielt, welches auch Brandenburg für sich beanspruchte. Der Ostseezugang blieb Brandenburg weiterhin verwehrt, als Wenzel II. König von Polen wurde.

1298 beteiligte sich auch Otto IV. an der Absetzung von König Adolf I., allerdings nicht an dem folgenden Feldzug gegen ihn.

Weitere Fehden folgten gegen Nikolaus von Rostock und Wizlaw II. von Rügen sowie mit den Herzögen Heinrich und Albrecht von Braunschweig. Auch mit den Bischöfen von Brandenburg und Havelberg gab es Streitigkeiten, welche sogar in einem Kirchenbann sowie einem Interdikt gipfelten.

1303 erwarb Otto die Mark Lausitz von Diezmann von der Lausitz.

Sonstige Biografie

Es wird berichtet, dass Otto IV. nach ritterlichen Idealen gelebt haben soll. Er wird unter anderem als "einer der glänzendsten und ritterlichsten Fürsten seiner Zeit" geschildert. Seine Biographie legt zudem einen streitlustigen Charakter nahe. Er wurde auch als Minnesänger bekannt, sieben Lieder in oberdeutscher Mundart sind von ihm überliefert. Kritische Meinungen betrachten seine Kompositionen als wenig herausragend im Vergleich zu anderen zeitgenössischen Stücken.[3]

Otto IV. war zweimal verheiratet, starb aber kinderlos. Er heiratete seine erste Ehefrau Heilwig im Jahr 1262. Heilwig war die Tochter von Johann I. von Holstein und Elisabeth von Sachsen und starb 1305. Seine zweite Ehefrau Jutta heiratete Otto im Jahr 1308, sie war die Witwe von Diezmann von der Lausitz und die Tochter des Grafen Berthold VIII. von Henneberg. Jutta überlebte auch ihren zweiten Mann und starb 1315.

Denkmal

Für die Berliner Siegesallee gestaltete Karl Begas die Denkmalgruppe 7 mit einem Standbild Ottos im Zentrum, flankiert von den Seitenfiguren (Büsten) Johann von Kröchers, genannt Droiseke, und seines Befreiers Johann von Buch. Die Enthüllung der Gruppe fand am 22. März 1899 statt. (Bild siehe bei Denkmalgruppe 7.)

Literatur

  1. ↑ Reinhard Lebe: War Karl der Kahle wirklich kahl? Historische Beinamen und was dahinter steckt. 1990, ISBN 9783423300766
  2. ↑ Felix Escher: Otto IV. . In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 19, Duncker & Humblot, Berlin 1999, S. 677.
  3. ↑ Otto von Heinemann: Otto IV., Markgraf von Brandenburg. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 24, Duncker & Humblot, Leipzig 1887, S. 659–661.

 

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Gerhard III. (Holstein-Rendsburg) - Gerhard der GroßeSiegel von Gerhard III. (Holstein-Rendsburg) - auch Gerhard der Grosse genannt    -   Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

(Weitergeleitet von Gerhard der Große)

Gerhard III. (* um 1293; † 1. April 1340 in Randers) aus der Rendsburger Linie des Hauses Schauenburg war eine der bedeutendsten Persönlichkeiten dieses Geschlechtes. Daraus resultierte auch sein Beiname "de groote Gert" (Gerhard der Große). In der dänischen Geschichtsschreibung ist er hingegen als den kullede greve (der kahlköpfige Graf) bekannt.

Leben

Gerhard III. war ein Sohn von Heinrich I. und Heilwig von Bronckhorst. Nach dem Tod seines Vaters 1304 war er Graf von Holstein-Rendsburg, während sein Vetter Johann Holstein-Kiel regierte.

Gerhard spielte eine wichtige Rolle in der Innenpolitik Dänemarks, das sich seinerzeit in einer innenpolitisch schwierigen Lage befand. Er hatte einen Großteil des Landes unter seinen Einfluss bringen können, als Erik VI. Menved seinen Besitz verpfändete, um seine Kriege bezahlen zu können. 1326 gelang es Gerhard, seinen kleinen Neffen Waldemar III. von Dänemark, den Sohn des Herzogs Erich II. von Schleswig, auf dem Königsthron zu installieren. Von ihm ließ er sich am 15. August 1326 als erster Schauenburger mit dem Herzogtum Schleswig belehnen. Damit befanden sich Schleswig und Holstein erstmals in einer Hand. Waldemar musste zusichern, dass das seit 1241 weitgehend eigenständige Herzogtum nicht mehr den gleichen Herrscher wie Dänemark haben sollte (constitutio valdemariana). Da Graf Gerhard Waldemars Vormund war, konnte er dies leicht durchsetzen. Als Waldemar 1330 den Königsthron verlor, übernahm er jedoch selbst die schleswigsche Herzogswürde.

Der Schauenburger Graf blieb eine der mächtigsten Persönlichkeiten in Dänemark und Schleswig. Nach dem Tod König Christophs 1332 übernahm er selbst die Regierung über Jütland und Fünen, während Johann den Rest behielt. Wachsende Opposition und Bauernaufstände führten zu anarchischen Zuständen. Der Adel, der ihn früher gegen Christoph II. unterstützt hatte, forderte nun den Thron für Christophs Sohn Waldemar. 1340 wurde er von einem dänischen Ritter, Niels Ebbesen, erschlagen. Seine Söhne verzichteten auf dänische Ansprüche und folgten ihm als Grafen von Holstein-Rendsburg.

Die Bezeichnungen der Große und der kahlköpfige Graf zeigen, wie unterschiedlich Gerhards geschichtliche Leistung in der deutschen und dänischen Geschichtsschreibung bewertet wurde. Im Zuge der nationalen Konflikte des 19. Jahrhunderts wurde Graf Gerhard auf schleswig-holsteinischer Seite als derjenige hervorgehoben, der Schleswig mit Holstein verband, was man als geradezu natürlichen Vorgang betrachtete. Für die nationale dänische Seite war er jedoch ein Schurke, der das Königreich in einer Krisenzeit weiter destabilisierte und sich eines Teils desselben bemächtigte.

Ehe und Nachkommen

Gerhard III. war mit Sofie von Werle, der Tochter von Nikolaus II. von Werle verheiratet und hatte mit ihr folgende Kinder:

  • Heinrich II. (* um 1317; † 1384 oder später)
  • Nikolaus (* um 1321; † 1397) ∞ Elisabeth von Braunschweig-Lüneburg, Tochter von Wilhelm Herzog von Braunschweig-Lüneburg
  • Adolf (* um 1330)
  • Elisabeth (* um 1340, † 1402) Äbtissin in Elten

Siegel

(s.Abb.) Umschrift: S(IGILLUM)*GERARDI*COMITIS*HOLTSACIE*I*REYNESBORCH (Siegel Gerhards Graf von Holstein und Rendsburg)

Literatur

  • Esben Albrectsen: Abelslægten og de schauenburgske hertuger, in: Carsten Porskrog Rasmussen u.a.: De slesvigske hertuger. Aabenraa 2005.
  • Esben Albrectsen, Das Abel-Geschlecht und die Schauenburger als Herzöge von Schleswig, Marion Hartwig und Frauke Witte (Übs.), in: Die Fürsten des Landes: Herzöge und Grafen von Schleswig, Holstein und Lauenburg [De slevigske hertuger (2005); dt.], Carsten Porskrog Rasmussen (Hg.) im Auftr. der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Neumünster: Wachholtz, 2008, pp. 52-71. ISBN 978-3-529-02606-5
  • Die kleine Enzyklopädie, Encyclios-Verlag, Zürich, 1950, Band 1, Seite 600
  • Karl Jansen: Gerhard III. (Graf von Holstein). In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 8, Duncker & Humblot, Leipzig 1878, S. 738–740.

 

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Johann III. (Holstein-Kiel)Siegel von Johann III. Graf von Holstein-Kiel - auch der Milde genannt   -   Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Johann III. der Milde (* ca. 1297; † 27. September 1359) war Graf von Holstein-Kiel (1316–1359) und Graf von Holstein-Plön (1350–1359).

Leben

Johann III. war Sohn von Gerhard II. und dessen Frau Agnes von Brandenburg.

Beim Tod seines Vaters wurde dessen Landbesitz zwischen seinem Bruder und ihm aufgeteilt: Sein Bruder Gerhard IV. († 1317) erhielt Segeberg, Johann III. Holstein-Plön. Mit seinem Vetter Gerhard III. ging er im Bunde mit der Ritterschaft gegen die wagrische Linie vor. An der Spitze des Adelsbundes stand Hartwig von Reventlow, der das Segeberger Schloss überfiel und Adolf VI. 1315 erschlug. Er teilte daraufhin mit Gerhard III. den Besitz, unter Übergehung von dessen Vater Johann II., und erhielt zur Abrundung seines Gebiets Preetz und Neumünster. Nach dem Tode Johann II. 1321 erhielt er auch Kiel.

Während der Schlacht bei Gransee zwischen den mecklenburger Fürsten unter Heinrich des Löwen zusammen mit dänischen Truppen und den Markgrafen von Brandenburg geriet er vorübergehend in brandenburgische Gefangenschaft. In den Wirren nach König Erich Menveds Tod 1319 greift er als Halbbruder von König Christoph II. zu dessen Gunsten ein. Er erhält 1328 vom vertriebenen König Fehmarn als Erblehen sowie Lolland und Falster verpfändet. König Christoph II. erreichte auch mit mecklenburgischer Hilfe die Rückkehr und tritt an Johann 1329 noch ganz Schonen und den nicht verpfändeten Teil von Seeland ab. Der faktisch Dänemark regierende Graf Gerhard III. wird 1340 von rebellierenden dänischen Rittern erschlagen, die den Schwedenkönig Magnus zur Hilfe gerufen hatten.

Johann III. räumt ihm gegen Entgelt seine Festungen ein und löst den von Gerhard III. gefangenen Dänenkönig Christoph II. wieder aus und gibt ihm Nykøbing und Falster, wo er 1332 stirbt. Nach der Ermordung Gerhards III. setzt er mit brandenburgischer Hilfe Christophs Sohn Waldemar IV. Atterdag auf den dänischen Thron, an den er 1346 Lolland und Seeland wieder verliert. Die beiden Grafen Gerhard III. und Johann III. bereiteten die Vereinigung von Schleswig und Holstein vor.

Ehen und Nachkommen

Johann war zweimal verheiratet. Seine erste Frau war Katharina († 1327), Tochter des Glogauer Herzogs Heinrich III. und Witwe des Markgrafen Johann V. von Brandenburg (1302-1317). Aus dieser Verbindung gingen hervor:

  • Sein Sohn und Nachfolger Adolf VII. (Holstein-Kiel) († 1390).
  • Seine Tochter Agnes († 1386) heiratete Herzog Erich II. von Sachsen-Lauenburg († 1368/1369).
  • Mechthild wurde (nach 1341) mit Nikolaus III. von Werle Fürst von Wenden verheiratet.
  • Elisabeth wurde mit dessen Bruder Bernhard II. verheiratet.

Seine zweite Frau war Merislawa von Wittenburg Tochter des Grafen Nikolaus von Wittenburg.

Siegel

(s.Abb.) Umschrift: S(IGILLUM)*IOHIS*D(E)I*GRA(TIA)*COMIT(IS)*HOLTZACIE*STORM(ARIE)*ET*SCOWENBORCH (Siegel Johanns von Gottes Gnaden Graf von Holstein Stormarn und Schauenburg)

Literatur

  • Kohlmann.: Johann III. (Graf von Holstein-Plön). In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 14, Duncker & Humblot, Leipzig 1881, S. 226–228.
  • Cajus Möller: Geschichte von Schleswig-Holstein: Hannover 1865

 

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Johann II. (Holstein-Kiel)Johann II. Graf von Holstein-Kiel - auch der Einäugige genannt   -   Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Johann II. der Einäugige (* 1253; † 1321) war Graf von Holstein-Kiel.

Leben

Er war einer der beiden Söhne des Grafen Johann I. von der Kieler Linie der Schauenburger.

Nach einer Landesteilung mit seinem Onkel dem Grafen Gerhard I. von Itzehoe und seinem älteren Bruder dem Grafen Adolf V. von Segeberg erhielt Johann II. den von der Kieler Förde bis an die Quellen der Alster und Pinnau reichenden Kieler Anteil an der Grafschaft Holstein-Kiel. Johann II. nahm seine Residenz in der Burg von Kiel. Er war ein glückloser Herrscher.

Nach dem unnatürlichen Tod seiner beiden Söhne Adolf und Christoph 1315, eigneten sich seine Großneffen, die Grafen Johann III. von Plön und Gerhard III. von Rendsburg, die Gebiete der Kieler Linie an. Johann II. lebte bis zu seinem Tod 1321 von den Einkünften aus der Stadt Kiel und ihrer näheren Umgebung.

Seinen Beinamen verdankte er einem unglücklichen Hühner-Knochen-Wurf seines Hofnarren, der den Verlust der Sehkraft eines ungewollt getroffenen Auges nach sich zog.

Ehen und Nachkommen

Mit Margarethe von Dänemark, Tochter König Christophs I., hatte er zwei Söhne:

  • Christoph starb 1313 unter nicht geklärten Umständen bei einem Sturz aus dem Fenster einer der gräflichen Burgen.
  • Adolf wurde von ritterlichen Verschwörern 1315 auf Burg Segeberg in seinem Bett erschlagen.

Siegel

(s.Abb.) Umschrift S(IGILLUM)*IOHANNIS*COMITIS*HOLTZATIE (Siegel Johanns Graf von Holstein)

 

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Kirchenpatronat

Das Kirchenpatronat ist die Schirmherrschaft eines Landes- oder Grundherrn (auch einer Gebietskörperschaft) über eine Kirche, die auf seinem Gebiet liegt.

Begriffsdefinition

Patron ist die aus dem Lateinischen übernommene Entsprechung für Kirchherr. Unter einem Kirchenpatronat versteht man allgemein eine Rechtsbeziehung zwischen einer Kirchengemeinde und ihrem Patron. Je nach rechtlicher Ausgestaltung kann ein Patronat von einer weiblichen oder männlichen Person wahrgenommen werden, die oder der eine besondere Verantwortung für eine Kirche übernimmt; sei es in Form eines regelmäßig zu zahlenden Beitrages oder in Form einer Baulastverpflichtung.

Historische Entstehung

Die Geschichte der Kirchenpatronate als Rechtskonstruktion reicht weit zurück. Das Kirchenpatronat entwickelte sich aus dem Eigenkirchenwesen des Mittelalters. Bis zur Zubilligung des Kirchenpatronats durch Papst Alexander III. im 12. Jahrhundert n. Chr. standen die meisten Kirchen im Eigentum adeliger Grundherren oder von Städten. Es handelte sich um Stiftungen zugunsten der Kirche. Zwar durften die Stifter die Kirchen nicht ihrem Zweck entfremden. Die Stifter blieben aber dennoch rechtliche Eigentümer des Kirchengebäudes und des Pfrundguts.[1] Das Patronatsrecht unterlag im Laufe der Zeit einem erheblichen Bedeutungswandel. Die Päpste bekämpften das Eigenkirchenrecht im Hochmittelalter. Alexander III. führte dennoch das Kirchenpatronat (auch Kirchensatz oder Kollaturrecht) ein, welches das Obereigentum des Stifters und dessen Rechtsnachfolger kirchenrechtlich verfestigte, aber auch die Nutzungsrechte der Pfarrer positivierte.

Rechtliche Voraussetzungen

Zur Entstehung eines Kirchenpatronats waren folgende Voraussetzungen erforderlich: Die in Frage kommende Person musste einen kanonischen Erwerbstitel haben, sie musste fähig sein, Patron zu werden (juristische oder natürliche Person mit kirchlicher Fähigkeit), ein patronatsfähiges Objekt (z. B. eine Kirche) musste vorhanden sein, der künftige Patron musste eine kirchenobrigkeitliche Genehmigung zum Patronatserwerb erhalten. Es wird noch heute (2005) zwischen belasteten und unbelasteten Patronaten unterschieden. Die belasteten sind dingliche Patronate, die mit dem Eigentum eines Gutes verbunden sind, d.h. Patron ist jeweils der Eigentümer des mit dem Patronat verbundenen Landgutes, sofern er Mitglied der Kirche ist und sich zu ihren Grundsätzen bekennt.

Rechte und Pflichten des Patrons

Zu den Pflichten eines Patrons gehört die Kirchenbaulast am Kirchengebäude und mitunter am Pfarrhaus, oft auch die Besoldung des Pfarrers und anderer Amtsträger der Kirche. Die Rechte sind teils Ehrenrechte, z. B. auf einen besonderen Sitzplatz in der Kirche im Patronatsgestühl und die Erwähnung im Gebet, teils wirkliche Rechte, wie z. B. die Möglichkeit, bei einer Wiederbesetzung einer Pfarrei den neuen Pfarrer der kirchlichen Instanz vorzuschlagen (Präsentationsrecht) und das Vetorecht bei der Übernahme des Pfarramts durch eine dem Patron nicht genehme Person ausüben zu können. Außerdem stand dem früheren Kirch(en)herrn das Begräbnis in der Kirche zu. Diese Stellung bei historischen Patronaten ist auch in der Gegenwart an zahlreichen Kunstschätzen in Kirchen ablesbar.

Bedeutung der Patronsverträge heute

Historische Kirchenpatronate bestehen im Westen Deutschlands in größerer Anzahl, werden dort aber meist zurückhaltend ausgeübt. Im Osten Deutschlands kam das ritterschaftliche Patronat zumindest praktisch zum Erliegen (wenn auch nicht zwingend rechtlich), da Rittergutsbesitzer dort flächendeckend zwischen 1945 und 1949 von ihren Höfen vertrieben wurden. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Patronate rechtlich nicht zwingend abgeschafft worden sind und überwiegend dinglich mit dem Land verbunden waren. Insofern hätten die heutigen Eigentümer das Patronatsrecht inne. Praktisch ist die Rechtslage in den evangelischen Landeskirchen im Osten Deutschlands jedoch unterschiedlich. Einige Landeskirchen sind der Ansicht, dass das Patronatsrecht nicht bloß faktisch zum Erliegen gekommen ist und heute nicht mehr besteht. Andere Landeskirchen gehen zielgerichtet aus Gründen des Denkmalschutzes dazu über, alte Patronatsverträge neu zu beleben oder sogar neue Patronatsverträge abzuschließen. [2]

Einzelnachweise

  1. ↑ Gmür/Roth: Grundrisse der deutschen Rechtsgeschichte, Rn. 119, 2005
  2. ↑ Patronatsverträge, Fördervereine und Stiftungen: Rechtskonstruktionen zum Erhalt gefährdeter Dorfkirchen | ilex Rechtsanwälte & Steuerberater - Potsdam & Berlin

 

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Erich I. (Sachsen-Lauenburg)

Erich I. von Sachsen-Lauenburg (* vor 1285; † 1360 in Nienburg/Weser) war 1285 bis 1360 Herzog von Sachsen-Lauenburg. Er war der Sohn von Herzog Johann I. von Sachsen-Lauenburg († 1285).

Erich I. hatte sich erst in Magdeburg auf Aufgaben im geistlichen Bereich vorbereitet und war dort Mitglied des Domkapitels geworden. Er regierte zunächst gemeinsam mit seinen Brüdern Albrecht III. von Sachsen-Lauenburg und Johann II. von Sachsen-Lauenburg. Nach dem Tod ihres Vaters kam es jedoch bereits bald zu mehreren Landesteilungen, die als Realteilung das Staatsgebiet zersplitterten:

  • um 1295/96 die Trennung in Sachsen-Wittenberg und Sachsen-Lauenburg
  • 1305 wurde Sachsen-Lauenburg im verbliebenen Lauenburgischen Teil im die drei Linien nach Herzog Johann I. gedrittelt.

Die Erbauseinandersetzung wurde jedoch durch den Streit um die sächsisch-lauenburgische Kurstimme überlagert und verzögert. Nach dem Tod des kinderlosen Herzogs Albrecht III. im Jahr 1308 wuchs Erich I. dessen Drittel wieder an, wofür er das Leibgedinge seiner Mutter zu tragen hatte. Im Jahr 1321 musste er auch Bergedorf an seinen Bruder Johann II. († 1321) abgeben. Damit war die Trennung in zwei selbstständig agierende Linien des Hauses ohne gemeinsame Regierung vollzogen und abgeschlossen. Die Linien Bergedorf-Mölln und Ratzeburg-Lauenburg blieben aber auch dadurch verbunden, das sie die Einnahmen aus dem südelbischen Land Hadeln weiter teilten.

Erich I. bezog ab 1339 frühzeitig seinen Sohn Herzog Erich II. in die Regierungsgeschäfte ein und nahm Wohnsitz auf der Riepenburg im heutigen Kirchwerder. Er starb aufgrund eines Streits zwischen den Lüneburger Herzögen und seinem Sohn von dort verdrängt auf der Reise nach Hoya in Nienburg.

Familie

Erich I. heiratete im Jahre 1316 Elisabeth von Pommern (†16. Oktober 1349). Folgende Kinder sind bekannt:

  • Erich II. (* 1318/1320; † 1368) ∞ Agnes von Holstein
  • Helena ∞ 1338 mit Johann II. von Hoya

 

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Lübische Mark

Die Lübische Mark (auch Lübsche Mark; lat. Marca Lubicensis) war ab 1502 eine einheitliche Münzregelung für die wendischen (slawischen) Hansestädte Lübeck, Hamburg, Wismar, Lüneburg, Rostock, Stralsund, Anklam u.a. Diese Städte der Hanse schlossen sich zum Wendischen Münzverein zusammen. 1513 übernahm Norwegen die lübische Münzrechnung.

Gerechnet wurde mit der Lübischen Mark wie folgt: 1 Mark lübisch = 48 Witten = 16 Schilling = 192 Pfennig

Im Laufe der Zeit änderte sich der Wert einer Mark lübisch sehr. Über diese Zeit hinweg stabil geblieben ist die Kölner Mark Feinsilber, die nach der Esslinger Reichsmünzordnung von 1524 ein Grundgewicht von 233,8556 g Silber hat.

  • 1403 entsprachen etwa 5,6 Mark lübisch einer Kölner Mark Feinsilber.
  • 1461 entsprachen etwa 10 Mark lübisch einer Kölner Mark Feinsilber.
  • 1502 prägte man Münzen zu 2/3 Mark lübisch und 1/3 Mark lübisch, wobei 13 Mark lübisch einer Kölner Mark Feinsilber entsprachen.
  • 1506 prägte man Münzen zu 1 Mark lübisch, 1/2 Mark lübisch und 1/4 Mark lübisch, wobei je nach Münze 12 bis 14 Mark lübisch einer Kölner Mark Feinsilber entsprachen.
  • 1620 entsprachen 25 bis 27 Mark lübisch einer Kölner Mark Feinsilber.
  • 1667 entsprachen 30 bis 35 Mark lübisch einer Kölner Mark Feinsilber.
  • 1726-1855 entsprachen 34 Mark lübisch einer Kölner Mark Feinsilber.
  • Ab 1855 entsprachen 35 Mark lübisch einer Kölner Mark Feinsilber.

Aufgrund der fortlaufenden Abwertung einer lübischen Mark scheint es nicht sinnvoll Umrechnungen in andere Währungen anzugeben, da diese immer nur für einen kurzen Zeitraum gültig wären.

In den Reichsmünzordnungen wurde die lübische Mark nicht anerkannt.

Quellen

  • Geschichte einiger europäischer Währungen

 

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Bonifatius IX.

Bonifatius IX. (eigentlich Pietro Tomacelli; * 1350 in Neapel; † 1. Oktober 1404 in Rom) war Papst vom 2. November 1389 bis 1404.

Vor seinem Pontifikat war Kardinal Tomacelli in (Titelkirche: Santa Susanna) San Giorgio in Velabro als Bischof tätig. Er regierte während des Abendländischen Schismas in Rom, während in Avignon Clemens VII. amtierte. Der ungebildete, doch äußerst gewandte Neapolitaner nutzte sein Amt aus, um sich und seine Verwandten zu bereichern. Für die Beseitigung des Schismas fand er keine Zeit und hatte wohl auch nicht den ernsten Willen. Bei der Beschaffung von Geldmitteln kannte Bonifatius fast keine Scham. Er betrieb vor allem einen schwunghaften Ablasshandel und fügte der Kirche und ihrem Ansehen dadurch großen Schaden zu, seine Handlungsweisen zeigen oft nicht die geringste Spur von christlichem Denken, religiöser Substanz und geistiger Kraft. Als weitere Finanzquelle teilte der Papst den Kirchenstaat in sogenannete Vikariate auf. Diese verpachtete er an zahlungskräftige Familien, die sich dann ihren Vikariaten finanziell bereicherten. Einer dieser Vikare war auch Baldassare Cossa in Bologna; der spätere Gegenpapst Johannes XXIII. Erst durch Cesare Borgia wurde dieses System der familiären Erbherrschaften im Kirchenstaat wieder beseitigt. In Rom brach der Papst die letzten Reste der republikanischen Regierungsform und brachte die Stadt wieder völlig unter seine Herrschaft. Dabei machte sich Papst Bonifatius allerdings auch um daniederliegende Rechtsprechung und Volkswirtschaft verdient.

Papst Bonifatius beendete die wahnsinnige „Politik“ seines Vorgängers Urban VI. Bonifatius schloss Frieden mit dem Königreich Neapel und erkannte Ladislaus, Sohn des ermordeten Karl III., von Neapel, als Herrscher von Neapel an.

Nach dem Tod von Gegenpapst Clemens folgte Pedro de Luna als Benedikt XIII. Trotz aller Gegensätze herrschte zwischen Papst Bonifatius und Gegenpapst Benedikt in einem einzigen Punkte Einigkeit: im Kreuzzugswahn. Der osmanische Sultan Bayezid I. hatte mit der Eroberung Bulgariens die ungarische Grenze erreicht. Das letzte und größte Kreuzzugsheer sollte nun unter der Führung von König Sigismund von Ungarn, dem späteren deutsche Kaiser, diesen schlagen und dann bis nach Jerusalem vordringen. Doch wurde das Kreuzzugsheer bereits in der Schlacht von Nikopolis vernichtend geschlagen.

Papst Bonifatius scheiterte bei dem Versuch, den deutschen König Wenzel zur Kaiserkrönung nach Rom zu holen. 1400 wurde Wenzel abgesetzt und Ruprecht von der Pfalz zu seinem Nachfolger gewählt. Bonifatius wartete zunächst die Entwicklung ab. Als klar war, wer in Deutschland der Sieger war, behauptete er unwahr in einer Bulle, Absetzung und Neuwahl des deutschen Königs seien nur seinem mächtigen Einfluss zuzuschreiben. Dabei konnte er sich nicht einmal der verfallenden Stadt Rom ganz sicher sein. Auch sein Plan, nun König Ruprecht in Rom zum Kaiser zu krönen, war nicht erfolgreich.

Er starb am 1. Oktober 1404 in Rom.

Literatur

  • Friedrich Wilhelm Bautz: Bonifatius IX. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 1, Hamm 1975, Sp. 692–692.
  • Arnold Esch: Bonifacio IX . In: Alberto M. Ghisalberti (Hrsg.): Dizionario Biografico degli Italiani (DBI), Band 12 (Bonfadini - Borrello), Istituto
  • della Enciclopedia Italiana, Rom 1970, S. 170–183 (italienisch).
  • Arnold Esch: Bonifacio IX . In: Massimo Bray (Hrsg.): Enciclopedia dei Papi, Istituto della Enciclopedia Italiana, Band 2  (Niccolò I, santo, Sisto IV), Rom 2000, OCLC
  • 313581688, S. 570–581 (italienisch).
  • Georg Schwaiger: Bonifatius IX. In: Lexikon des Mittelalters (LexMA). Band 2, Artemis & Winkler, München/Zürich 1983, ISBN 3-7608-8902-6, Sp. 416–417.

 

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Stadtrecht

Stadtrecht ist ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Vorrecht (Stadtregal), wodurch ein Dorf oder eine vorstädtische Siedlung zur Stadt erhoben wurde; dann Inbegriff der in einer Stadt gültigen Rechtssätze, auch im Gegensatz zum Landrecht, welches zumeist von der Landesherrschaft festgelegt wurde. Das Stadtrecht ist kein einheitliches „Stadtgesetz“, sondern besteht aus mehreren Privilegien (Niederlagsrecht, Zölle) und Einzelrechten, wovon meist das Marktrecht das älteste ist. Als Minderstadt werden Orte mit eingeschränktem Stadtrecht bezeichnet.

Das im mitteleuropäischen Raum übliche Stadtrecht geht vermutlich ursprünglich auf italienische Vorbilder zurück, die ihrerseits an den Traditionen der Selbstverwaltung der römischen Städte ausgerichtet waren.

Im heutigen deutschsprachigen Raum gibt es kein Stadtrecht mehr im eigentlichen Sinne, d. h. die Selbstverwaltung in den Städten regeln staatliche Grundsätze bzw. Gesetze der Bundesländer (vgl. Gemeindeordnung). Die Stadtrechtsverleihung, d. h. die Erhebung einer Gemeinde zur Stadt, wird in Deutschland heute ebenfalls von den Ländern ausgeübt und beschränkt sich auf das Recht, die Bezeichnung „Stadt“ zu führen. Status und Zuständigkeit einer Stadt sind vielmehr an ihre Einwohnerzahl geknüpft, nicht an die Bezeichnung als Gemeinde oder Stadt. So gibt es z. B. in Niedersachsen Städte und Gemeinden, die als sog. „selbstständige Gemeinden“ mit erweiterten Kompetenzen ausgestattet sind, während andererseits Städte als Mitgliedsgemeinden einer Gesamtgemeinde ihre Aufgaben praktisch vollständig an den Gemeindeverbund abgegeben haben.

Geschichte des Stadtrechts in verschiedenen Staaten

Für Städte mit Stadtrecht finden sich speziellere Begriffe wie Freistadt (Ungarn, Österreich), Kreisfreie Stadt (Deutschland), Statutarstadt (auch Stadt mit eigenem Statut, Österreich, Tschechien), Titularstadt (Deutschland, Österreich),

Deutschland

Mittelalter

Die Bedeutung des deutschen Stadtrechtes innerhalb des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation als einer Voraussetzung der im internationalen Vergleich besonderen städtischen Autonomie sowie im Zusammenhang mit der Deutschen Ostsiedlung im Mittelalter und nicht zuletzt die Vorbildlichkeit des Deutschen Stadtrechts für Stadt(neu)gründungen im osteuropäischen Raum rechtfertigen eine Hervorhebung der deutschen Stadtrechtstradition gegenüber der Stadtrechtsgeschichte in anderen Gebieten.

Stadtrechte entstanden in Deutschland seit dem 10. Jahrhundert, und es wurden dadurch nicht nur Privatrechtsverhältnisse, sondern auch Gegenstände des öffentlichen Rechts normiert. Oft wurde das Recht einer Stadt mehr oder minder vollständig von anderen rezipiert; so die Stadtrechte von Soest, Dortmund, Münster, Minden und anderen westfälischen Städten, ganz besonders aber die Stadtrechte von Magdeburg, Lübeck und Köln.

Das Lübische Stadtrecht wurde 1160 aus dem Soester Recht abgeleitet. Es gewann – bedingt durch die Vormachtstellung von Lübeck in der Hanse – die Küstenstriche von Schleswig bis zu den östlichsten deutschen Ansiedlungen an der Ostsee.

Das Magdeburger Recht verbreitete sich in den Binnenlanden bis nach Böhmen, Schlesien, die Slowakei und Polen hinein und als Kulmer Recht über das Deutschordensland Preußen. In Polen war das Magdeburger Stadtrecht das allgemein verbindliche.

Aus dem Magdeburger Recht leitete sich das Brandenburger Stadtrecht in der Mark Brandenburg, in Pommern und im südlichen Mecklenburg ab.

Das Stadtrecht spielte eine wichtige Rolle bei der Deutschen Ostsiedlung im Mittelalter: Kolonisten wurden unter der Voraussetzung angeworben (oder siedelten eigenständig), dass sie in den von ihnen gegründeten Orten ihr eigenes Recht behalten konnten. Das Stadtrecht war zunächst im Kern ein Marktrecht, ergänzt durch städtische Gerichtsbarkeit und Befestigungsrecht. Erst später wurden die Stadtrechte auch von Städten übernommen, deren Bevölkerung nicht (Ostpolen, Litauen, westliches Russland) oder nicht mehr deutschsprachig (Böhmen, Mähren u. ä.) war.

Vom heutigen Standpunkt aus ist bemerkenswert, dass eine geschlossene Ansiedlung durchaus in verschiedene Stadtrechtsgebiete aufgeteilt sein konnte. Zahlreiche heutige deutsche Städte sind aus solchen Ansiedlungen entstanden, die im Rechtssinne ursprünglich mehrere Städte umfassten (z. B. Hildesheim, Braunschweig, Kassel).

Die Übernahme eines Stadtrechts bedeutete in der Regel die Anerkennung der abgebenden Stadt als Rechtsvorort; z. B. war Magdeburg Rechtsvorort für die Städte mit Magdeburger Recht. Der dortige Schöffenstuhl entschied damit über Rechtsunklarheiten in den mit dem Magdeburger Recht beliehenen Städten. So ist es u. a. auch zu erklären, dass bestimmte Stadtrechte unter verschiedenen Namen bekannt sind, obwohl sie ursprünglich aus derselben Quelle stammen: Der Name kennzeichnet dann nicht die ursprüngliche Rechtsherkunft, sondern den anerkannten Rechtsvorort.

Frühe Neuzeit

Infolge der Umgestaltung der Territorialverhältnisse sowie der Rechtsbegriffe wurden Änderungen der Stadtrechte notwendig. So entstanden im Lauf des 15., 16. und 17. Jahrhunderts an vielen Orten verbesserte Stadtrechte, so genannte „Reformationen“, wobei aber unter Einwirkung der Rechtsgelehrten mehr und mehr römisches Recht eingemischt wurde, in Hamburg z. B. unter Bürgermeister Hermann Langenbeck. Zuletzt mussten die alten Stadtrechte zugleich mit der eigenen Gerichtsbarkeit und der Autonomie der Städte bis auf dürftige Reste der Autorität der Landesherren weichen.

19. Jahrhundert

Mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurden auch fast alle bis dahin 51 reichsfreien Städte mediatisiert, also einer staatlichen Herrschaft unterstellt. Bei den übrigbleibenden freien Städten Frankfurt, Bremen, Hamburg und Lübeck wandelte sich das Stadtrecht mit der durch den Fortfall des Reiches gewonnenen völkerrechtlichen Souveränität in eigenstaatliches Recht um. Nur für das Familien- und Erbrecht blieben einzelne Satzungen der alten Stadtrechte (Statuten) bis zum Inkrafttreten des BGB am 1. Januar 1900 erhalten.

20. Jahrhundert

Die heutigen Rechte der Städte Hamburg, Bremen und Berlin sind Landesrechte. Die kreisfreien Städte in Deutschland und die Statutarstädte in Österreich haben bis heute Sonder-Gemeindeorganisationsrechte.

Eine Liste aller Städte Deutschlands mit Stadtrecht findet sich unter Liste der Städte in Deutschland.

Österreich

In Österreich haben insgesamt 200 Gemeinden das Stadtrecht (Stadtgemeinden), die von den jeweiligen historischen Hauptorten auf die heutige Verwaltungseinheit übergegangen sind – korrekterweise spricht man von Stadtrang (bei der heutigen Gemeinde Drosendorf-Zissersdorf hat nur Drosendorf Stadtrecht). Dieses Stadtrecht spielt heute in der Verwaltung nurmehr eine untergeordnete Rolle.

15 davon sind Statutarstadt (auch Städte mit eigenem Statut genannt), nämlich Eisenstadt, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Krems, Linz, Rust, Salzburg, St. Pölten, Steyr, Villach, Waidhofen/Ybbs, Wels, Wien, Wiener Neustadt, wobei alle Landeshauptstädte außer Bregenz Statutarstädte sind. Statutarstädte stehen in der Verwaltungsgliederung sowohl auf einer Ebene mit der Gemeinde (NUTS-Ebene LAU-2), als auch dem Bezirk (keine NUTS-Ebene, zwischen NUTS-3 und LAU-1). Rechtlich gehören dazu neben historischen Verfassungen Städte über 20.000 Einwohner, die das Statut beantragen können.

Eine Stadt, Scheibbs, beruft sich auf altes Stadtrecht, und nennt sich Titularstadt (sonst nur in Deutschland zu finden, altes Recht des Hl. Römischen Reichs), die Statutarstadt Rust beruft sich als Freistadt auf Königlich Ungarisches Stadtrecht.

8 historische Orte mit Stadtrecht wurden eingemeindet und führen nicht mehr den Titel ‚Stadt‘, oder nurmehr formal.

Abweichend vom stadtrechtlichen Begriff bezeichnet man in Österreich üblicherweise Siedlungen bzw. Ballungsräume über 5.000 Einwohner als städtisch

Tschechien

In Tschechien gibt es 23 Statutarstädte.

Weitere

  • Unitary Authority im Vereinigten Königreich und Neuseeland
  • Powiat, Städte mit Kreisrechten in Polen
  • Ciudad, Villa im Spanischsprachigen

Literatur

  • Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. (Quelle der Ursprungsfassung des Artikels)
  • Haase, Carl (Hg.): Die Stadt des Mittelalters. Bd. 1: Begriff, Entstehung und Ausbreitung. Darmstadt: Wiss. Buchges. 1978.
  • Isenmann, Eberhard: Die deutsche Stadt im Spätmittelalter, 1250–1500, Stadtrecht, Recht, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft (UTB für Wissenschaft, Grosse Reihe), Stuttgart: Verlag Eugen Ulmer 1988.
  • Patze, Hans: Stadtgründung und Stadtrecht. In: Recht und Schrift im Mittelalter. Hg. v. Peter Classen. (Vorträge und Forschungen 23) 1977. S. 163–196.
  • Tino Fröde: Privilegien und Statuten der Oberlausitzer Sechsstädte - Ein Streifzug durch die Organisation des städtischen Lebens in Zittau, Bautzen, Görlitz, Löbau, Kamenz und Lauban in der frühen Neuzeit. Spitzkunnersdorf : Oberlausitzer Verlag, 2008. ISBN 978-3-933827-88-3

 

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Oberhof Lübeck

Der Oberhof Lübeck war ein seit dem 13. Jahrhundert bestehendes Berufungsgericht, zuständig und offen für den zweiten oder dritten Rechtszug aus Städten mit Lübischem Recht, das bis in die Neuzeit in Zuständigkeitskonkurrenz zu den später entstandenen Territorialgerichten und deren Rechtszügen bestand. Daneben bestand seine Zuständigkeit auch in Fragen der Hansekontore im Ausland (Bryggen in Bergen oder hinsichtlich des Peterhof, aber auch für die sommerlichen Vitten bei der Schonischen Messe auf Falsterbo). Zur Kontrolle der Entscheidungen des Oberhofs der reichsunmittelbaren Hansestadt waren letztinstanzlich die obersten Reichsgerichte (Reichshofrat, Reichskammergericht) berufen, die teilweise über den konkurrierenden territorialen Rechtszug nicht erreichbar waren.

Der Oberhof als Spruchkörper war in Person identisch mit dem Rat der Stadt Lübeck. Entsprechend tagte er im Rathaus. Die Entscheidungen des Gerichts wurden von den Ratssekretären oder Ratssyndici im Niederstadtbuch festgehalten. Sie sind bislang bis zum Jahr 1500 von der Forschung dokumentiert und ausgewertet. Der Deutsche Orden unterlief die Lübecker Stadtrechtsverleihung wegen dieses Instanzenzuges mit der Kreation des Kulmischen Rechts und untersagte einigen Städten seines Territoriums den Rechtszug nach Lübeck.[1] Für die Herzogtümer Schleswig und Holstein unterband der Herzog und spätere dänische König Friedrich I. im Jahr 1496 den Rechtszug nach Lübeck, indem er das Vierstädtegericht bestehend aus Ratsmitgliedern der Städte Itzehoe, Kiel, Oldesloe und Rendsburg schuf.[2] In Mecklenburg und Pommern konkurrierte der Rechtszug am längsten recht lebendig mit den jeweiligen territorialen Rechtszügen zum Mecklenburgischen bzw. Pommerschen Hofgericht. Erst nach dem Dreißigjährigen Krieg schufen die Schweden 1653 für ihre territorialen Besitzungen auf dem europäischen Festland das Wismarer Tribunal mit einer für Wismar und Schwedisch-Pommern ausschließlichen Zuständigkeit aufgrund des an Schweden verliehenen Privilegium de non appellando illimitatum. Materiell sprach aber auch dieser frühneuzeitliche Gerichtshof unter seinem Vizepräsidenten, dem ehemaligen Stralsunder Syndikus David Mevius, Lübisches Recht, das im Zuständigkeitsgebiet dieses Gerichts als überliefertes Gewohnheitsrecht weiter galt.

Für Kleinstädte lübischen Rechts bildeten sich sogenannte Mittelhöfe in Anklam, Elbing, Greifswald,[3] Reval und Rostock heraus, bei denen kostensparend und ortsnah in der unmittelbaren Umgebung Rechtsmittel eingelegt werden konnten, ohne dass dadurch der weitere Rechtszug zum Oberhof abgeschnitten wurde.

Der Lübecker Rat hat nach den tausenden von ausgewerteten Urteilen im Laufe seiner Tätigkeit für 33 Städte des lübischen Rechtskreises Berufungsentscheidungen erlassen.[4]

Er war als mittelalterliches Gericht mit der Unterbrechung durch die Franzosenzeit[5] bis 1820 tätig und wurde dann aufgrund der Deutschen Bundesakte durch das Oberappellationsgericht der vier Freien Städte ersetzt, Richter des Oberhofs, wie Johann Friedrich Hach wurden durch das neue Gericht übernommen.

Literatur

  • Philippe Dollinger: Die Hanse, 2. Auflage Stuttgart 1976 ISBN 3520371022
  • Wilhelm Ebel: Lübisches Recht. 1. Band. Lübeck 1971, ISBN 3795000300
  • Antjekathrin Graßmann (Hrsg.): Lübeckische Geschichte, 1989, ISBN 3-7950-3203-2
  • Nils Jörn: Lübecker Oberhof, Reichskammergericht, Reichshofrat und Wismarer Tribunal. Forschungsstand und Perspektiven weiterer Arbeit zur letztinstanzlichen Rechtsprechung im südlichen Ostseeraum. In: Das Gedächtnis der Hansestadt Lübeck, Lübeck 2005, S. 371-380. ISBN 3-7950-5555-5

Belege

  1. ↑ Lübeckische Geschichte, S. 241: Memel, Dirschau, Hela, Braunsberg und Frauenburg
  2. ↑ Lübeckische Geschichte, S. 242
  3. ↑ Nach Nils Jörn, S. 373, wandten sich Kolberg, Kammin und Usedom an Greifswald. Und Köslin, Körlin, Stolp, Schlawe und Bublitz ihrerseits zunächst an den Rat von Kolberg.
  4. ↑ Lübeckische Geschichte, S. 242
  5. ↑ In dieser Zeit trat der Kaiserliche Gerichtshof (Cour Impériale) in Hamburg an die Stelle des höchsten Gerichts und richtete nach Code civil.

 

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Lübisches Recht

Das Lübische Recht (auch Lübsches Recht) war das von der Reichsstadt Lübeck übernommene Recht, das in über 100 Städten im Ostseeraum Geltung erlangte. Das Recht der Stadt Lübeck selbst heißt „Lübeckisches Recht“.

Entstehung

Heinrich der Löwe verlieh Lübeck verschiedene Privilegien. Dadurch bekam die Stadt 1160 das Soester Stadtrecht. Hieraus entwickelte sich unter Federführung des Rates das sogenannte Lübische Recht. Das Lübische Recht vereinte die Rechtsvorstellungen aus dem Westfälischen mit dem Holsteiner Landrecht und nahm im Bereich des Seerechts die im Ostseeraum vorgefundenen Grundregeln aus der Zeit der Wikinger und von der Gotländischen Genossenschaft in Visby auf. Es war das einzige deutsche Stadtrecht, das sich später der Romanisierung widersetzte und bis zum Ende des 19. Jahrhunderts seinen deutschrechtlichen Ursprung bewahrte.

Eine frühe Zusammenfassung als Kodex erfolgte 1294 auf Veranlassung des Lübecker Kanzlers Albert von Bardewik. Im Auftrag des Lübecker Bürgermeisters Tidemann von Güstrow wurde es 1348 von dem Domvikar Helmicus thymmonis geschrieben und danach auch Tideman Güstrowscher Kodex genannt. Es wurde dann im Jahre 1586 revidiert und von Johann Balhorn als Der Kayserlichen Freyen und des Heiligen Reichs Stadt Lübeck Statuta und Stadtrecht erstmals in hochdeutsch gedruckt. In seinem verfassungsrechtlichen Gehalt wurde es von Lübeck nur einmal durch den Kassarezess sowie den Bürgerrezess modifiziert und im Ansatz kodifiziert.

Es galt in großen Teilen seines Verbreitungsgebiets bis 1900, als es vom Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst wurde.

Gegen Entscheidungen von Städten mit Lübischem Recht war das Rechtsmittel an den Oberhof Lübeck als Appellationsinstanz gegeben.

Es ist neben dem Magdeburger Recht eines der bedeutendsten Stadtrechte Deutschlands.

Städte mit Lübischem Stadtrecht

  • 1188 Hamburg (ungewiss, ob nicht autonomes und eigenständiges Stadtrecht, das allein aufgrund sozio-kultureller Verbindungen mit Lübeck dem lübischen Recht ähnelte (früher oft neben dem lübischen Recht abgedruckt))
  • 24. Juni 1218 Rostock
  • 1226 Wittenburg
  • 1234 Stralsund
  • 1235 Oldenburg
  • 1236 Plön
  • 1238 Bad Oldesloe
  • 1238 Itzehoe
  • 1242 Kiel
  • 1243 Tondern
  • 1244 Neustadt und Segeberg
  • 1246 Elbing
  • 1248 Reval
  • 14. Mai 1250 Greifswald
  • 1250 Rendsburg
  • 1252 Dirschau
  • 1253 Kalen
  • 1253 Damgarten
  • 1255 Kolberg
  • 1255 Barth
  • 1257 Eutin
  • 5. Juni 1257 Krakau
  • 1258 Memel
  • vor 1263 Danzig
  • 1266 Köslin
  • 1267 Boizenburg
  • 1282 Wolgast
  • 1282 Wilster
  • 1. April 1284 Braunsberg
  • 1285 Tribsees
  • 1287 Grimmen
  • 1292 Anklam (davor vermutlich Magdeburger Recht)
  • 23. Dezember 1298 Usedom
  • 1299 Belgard
  • 12. Juni 1302 Wesenberg
  • 13. April 1305 Heiligenhafen
  • 1309 Naugard
  • 9. September 1310 Stolp
  • 1310 Neustettin
  • 1310 Frauenburg[1]
  • 21. Mai 1312 Rügenwalde
  • 22. Mai 1317 Schlawe
  • 1343 Zanow
  • 1613 Bergen (Rügen)
  • Hapsal
  • Nowgorod
  • Polnow (um 1613)
  • Wismar
  • Riga

Literatur

  • Wilhelm Ebel: Lübisches Recht. 1. Band. Lübeck 1971, ISBN 3795000300
  • C. Plitt: Das lübeckische Erbrecht nach dem Gesetze vom 10. Februar 1862, das Erbrecht der Eheleute und der Blutsfreunde, die letztwilligen Verfügungen, so wie die Erbgüter betreffend. 2. Auflage. Hinstorff, Wismar u. a. 1872 (Digitalisat )
  • C. Plitt: Das eheliche Güterrecht und das Erbrecht Lübeck’s. In seinen Grundzügen dargestellt. Hinstorff, Wismar 1884 (Digitalisat )
  • Johann Christian Theodor Richelmann d. J.: Ueber das Fenster- und Lichtrecht vorzüglich nach Lübschen Gesetzen. Ohne Ort, 1803 (Digitalisat )
  • Hermann Rodde: Vergleichung des Code Napoléon mit dem lübischem Recht. Bohn, Lübeck u. a. 1812 (Digitalisat )
  • Joachim Lucas Stein: Gründliche Abhandlung des Luebschen Rechts, worinn dies aus mittleren Zeiten herrührende Jus Germanicum aus den wahren Quellen hergeleitet und zureichend expliciret wird, Leipzig 1738; Teil 2, Leipzig 1741; Teil 3 und 4, Rostock 1745.

Quelle

  1. ↑ Anneliese Birch-Hirschfeld: Frauenburg, Kr. Braunsberg. In: Heinz Stoob (Hrsg.): Deutsches Städebuch, Handbuch Städtischer Geschichte, Bd. 1: Nordostdeutschland; Stuttgart 1939, S. 50f.

 

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Soester Stadtrecht

Das Soester Stadtrecht ist das erste im deutschen Raum nachweislich aufgezeichnete Stadtrecht.

Es ist überliefert in Form der alten und neuen Kuhhaut sowie der alten Schrae. Vermutlich geht das Soester Stadtrecht auf über Köln vermittelte Vorbilder aus der Lombardei zurück. Es wurde von vielen Städten der Umgebung übernommen, z. B. von Korbach. Insgesamt war das Soester Stadtrecht Vorbild für 65 Städte im norddeutschen Raum.

Wichtiger aber war die Fernwirkung des Soester Stadtrechts: Die Übernahme durch das unter anderem von Soester Kaufleuten mitgegründete Lübeck brachte es mit sich, dass das Soester Stadtrecht, in modifizierter Form, als lübisches Recht weithin in den Ostseeraum ausstrahlte. Eine weitere, wenn auch kleinere Stadtrechtsfamilie entwickelte sich aus der Verleihung des Soester Rechts an Lippstadt im 13. Jahrhundert als Lippisches Stadtrecht.

Städte mit Soester Stadtrecht

  • 1160 Lübeck
  • 1188 Korbach
  • 1200 Rüthen
  • 1217 Geseke
  • 1218 Warburg
  • 1218 Rostock
  • 1220 Lippstadt
  • 1222 Attendorn
  • 1303 Siegen
  • 1311 Olpe

und ca. 60 weitere

Literatur

Die Literatur wurde teilweise übernommen.[1]

  • Wolf-Herbert Deus: Die Herren von Soest. Die Stadtverfassung im Spiegel des Ratswahlbuches 1417 bis 1751 (= Soester wissenschaftliche Beiträge. Bd. 10, ISSN 0171-3752 ). Mocker & Jahn, Soest 1955.
  • Wolf-Herbert Deus: Soester Recht. Eine Quellensammlung. 6 Lieferungen. Mocker & Jahn, Soest 1969–1978;
    • Lieferung 1: Statuten (= Soester Beiträge. 32, ISSN 0171-3760 ). 1969;
    • Lieferung 2: Statutarisches Recht (= Soester Beiträge. 33). 1970;
    • Lieferung 3: Ältere Ordnungen (= Soester Beiträge. 34). 1971;
    • Lieferung 4: Observanzen (= Soester Beiträge. 35). 1974;
    • Lieferung 5: Andere Ordnungen (= Soester Beiträge. 36). 1975;
    • Lieferung 6: Eidesformeln (= Soester Beiträge. 39). 1978, ISBN 3-87902-027-2.
  • Wilhelm Ebel: Das Soester Recht. Wesen, Herkunft und Bedeutung. In: Soester Zeitschrift. Bd. 72, 1959, ISSN 0176-3946 , S. 5–23.
  • Wilfried Ehbrecht: Stadtrechte und Geschichtslandschaft in Westfalen. In: Franz Petri u. a. (Hrsg.): Der Raum Westfalen. Band 6: Fortschritte der Forschung und Schlußbilanz. Teil 1. Aschendorff, Münster 1989, ISBN 3-402-05554-6, S. 215–250.
  • Die alte Soester Schrae. In: Johann Suibert Seibertz: Urkundenbuch zur Landes- und Rechtsgeschichte des Herzogthums Westfalen. Band 2: 1300 bis 1400 (= Landes- und Rechtsgeschichte des Herzogthums Westfalen. Bd. 3). Ritter, Arnsberg 1843, S. 387–417 .
  • Rolf Dieter Kohl: Absolutismus und städtische Selbstverwaltung. Die Stadt Soest und ihre Landesherrn im 17. Jahrhundert. Münster 1977 (Münster, Univ., phil. Diss., 1974).
  • Johannes Pechel: Die Umgestaltung der Verfassung von Soest im Zeitalter Friedrich Wilhelms I. und Friedrichs II. 1715–1752. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1905 (Göttingen, Univ., jur. Diss., 1905).
  • Thomas Schöne: Das Soester Stadtrecht vom 12. bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts. Zugleich ein Beitrag zur Entwicklung deutscher Stadtrechte im hohen und späten Mittelalter (= Studien und Quellen zur westfälischen Geschichte. Bd. 34). Bonifatius, Paderborn 1998, ISBN (Zugleich: Bonn, Univ., jur. Diss., 1996).
  • Soest und Duisburg. (= Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert. Bd. 24 = Die Chroniken der westfälischen und niederrheinischen Städte. Bd. 3). Hirzel, Leipzig 1895 (2., unveränd Auflage. Photomechanischer Nachdruck. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1969).
  • Anne-Luise Stech: Die Soester Stadtrechtsfamilie. Göttingen 1965 (Göttingen, Univ., jur. Diss., 1964).
  • Klaus Welt: Das alte Soester Stadtrecht in seinem Verhältnis zum Kölner Recht. Kramer, Münster 1960 (Münster, Univ., jur. Diss., 1960).

Belege

  1. ↑ Literatur teilweise nach: http://www.xxx
  2. xxx – Entsprechend unserer Statuten werden uns unbekannte Webadressen nicht veröffentlicht .Für eine weiterführende Recherche gehen Sie bitte auf die entsprechende Wikipediaseite. Mehr Informationen lesen Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden.

 

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Magdeburger Recht

Das Magdeburger Recht ist eine Form des Stadtrechts, die ihren Ursprung in der Stadt Magdeburg hat und von dort aus erheblichen Einfluss auf das Stadtrecht in Ostmitteleuropa und Osteuropa entfaltete, oft in seiner schlesischen und polnischen Variante, dem Neumarkter Recht, oder der nördlichen Variante, dem Kulmer Recht, das sich über ganz West- und Ostpreußen ausbreitete.

Das allgemeine Stadtrecht hat seine Wurzeln in dem Gewohnheitsrecht der Kaufleute, in den vom Grundherren verliehenen Privilegien und von der jeweiligen Gemeinschaft selbst beschlossenen Regeln („Willkür“). Innerhalb der Stadt wurde den Bürgern durch das Stadtrecht die persönliche Freiheit, das Eigentumsrecht, die Unversehrtheit von Leib und Leben und die geregelte wirtschaftliche Tätigkeit garantiert.

Anfänge des Magdeburger Stadtrechts

Die erste schriftliche Quelle für die Existenz des Magdeburger Stadtrechts ist das Privileg des Erzbischofs Wichmann 1188, durch das städtische Gerichtsverfahren vereinfacht werden sollten. Eine solche Änderung setzt bereits existierendes Stadtrecht in Magdeburg logisch voraus. 1294 kauften die Bürger Magdeburgs dem Erzbischof die Ämter des Schultheißen und Burggrafen ab und konnten sie somit selbst besetzen. Der Erzbischof blieb zwar formal Gerichtsherr, da er aber die Ämter nur mit den von der Stadt bestimmten Personen besetzen konnte, lag die Gerichtsbarkeit praktisch in städtischer Hand. Im selben Jahr bildete sich die Aufgabentrennung von Rat und Schöffengericht aus, in der der Schöffenstuhl (Schöppenstuhl) für die Rechtsprechung zuständig war, während der Rat für Verwaltung und Gesetzgebung verantwortlich war. Ab diesem Zeitpunkt kann von dem Magdeburger Stadtrecht als „Magdeburger Recht“ in dem Sinne der unabhängigen Selbstverwaltung der Stadt gesprochen werden.

Regelungen des Magdeburger Stadtrechts

Besonderheiten der Prozessordnung

Eine wesentliche Neuerung des Magdeburger Rechts bestand in der Beseitigung der so genannten „Prozessgefahr“ direkt im ersten Paragraphen, durch die nun ausgeschlossen wurde, dass ein Prozess allein aufgrund nicht korrekter Wortwahl im Prozess verloren ging. Diese Änderung stärkte das Vertrauen in das Gericht und begründete eine größere Rechtssicherheit. Bei durchreisenden Kaufleuten kam das so genannte „Gastrecht“ zum Einsatz, das bestimmte, dass in diesen Fällen die Streitfrage durch das Gericht innerhalb eines Tages gelöst werden sollte. Diese Regelung des Prozessverfahren zeigt sehr deutlich, dass es sich beim Magdeburger Recht im Wesentlichen um ein Kaufmannsrecht handelt.

Kaufmannsrecht

In dem Bereich des Kaufmannsrechts regelte das Magdeburger Stadtrecht wirtschaftsrechtliche Fragen wie etwa Haftung für die Ware, die Rechnungslegungspflicht der Kaufleute, die geordnete Buchführung, Fragen des Gesellschafterkapitals und des treuhänderischen Wirkens.

Ehegüter- und Erbrecht

Grundsätzlich galt nach Magdeburger Stadtrecht der Ehemann als Vormund seiner Ehefrau. Man nimmt heute an, dass dabei zwar eine Gütertrennung bestand, der Ehemann aber das Vermögen der Frau verwaltete. Trotz der Vormundschaft des Ehemanns war das selbständige Auftreten der Frau als Rechtsperson vor Gericht vorgesehen.

Strafrecht

Als wichtige Vorschriften im Strafrecht des Magdeburger Stadtrecht können die Abschaffung der Sippenhaft angesehen werden, dass also bei Körperverletzung und Totschlag (siehe Tötungsdelikte) ausschließlich der Täter und nicht seine Familie zur Rechenschaft gezogen werden kann, die Aufwertung der prozessualen Rechtsfindung und des Zeugenbeweises vor Gericht im Gegensatz zu Blutrache und Gottesurteil und die Aufhebung der Verjährung für Gewaltverbrechen.

Gerichtsverfassung

Mit der Urteilsfindung war in Magdeburg der so genannte „Schöppenstuhl“ betraut, der in der Regel aus elf Schöffen bestand, die auf Lebenszeit mit dem Amt betraut waren und ihren Nachfolger selbst bestimmen konnten. Ab 1336 war eine gleichzeitige Mitgliedschaft in dem für die Rechtsprechung verantwortlichen Schöffenkollegium und dem für die Gesetzgebung zuständigen Rat in Magdeburg untersagt. Neben der Funktion als Gerichtshof für Magdeburg kam dem Schöffenstuhl auch hohe Bedeutung bei der Rechtsauslegung anderer Städte zu, die sich nach Magdeburger Recht konstituiert hatten.

Ausbreitung des Magdeburger Rechts

Schon nach 1160, also noch vor der Herausbildung des Magdeburger Stadtrechts als Recht der völligen Stadtselbstverwaltung, erhält Stendal das Magdeburger Stadtrecht zugewidmet. Das Magdeburger Recht wurde in der Folge vielen neu gegründeten Städten im „Neusiedelgebiet“ vom jeweiligen Stadtherren verliehen und wirkte teilweise sogar in die Gebiete westlich von Magdeburg (im heutigen Niedersachsen) hinein. Vor allem aber breitete es sich im Zuge der Siedlungsbewegung nach Osten aus: Mark Brandenburg, vereinzelt in Pommern, Preußen, Thüringen, Sachsen, Schlesien, Böhmen, Mähren und der Lausitz.

Ausbreitung in Osteuropa

Die bemerkenswerte Ausbreitung des Magdeburger Rechts nach Osteuropa ging Hand in Hand mit der Ausbreitung des Sachsenspiegels als Quelle des Landrechts in Osteuropa. Wenn die Quellen selbst von Deutschem Recht sprechen, ist hiermit immer das Magdeburger Stadtrecht gemeint, das immer auch im Zusammenwirken mit dem Sachsenspiegel gesehen werden muss. In Anlehnung an den Gebrauch in manchen Quellen bezeichnete es die frühere Forschung als ius teutonicum oder auch Deutsches Recht, mittlerweile scheint sich jedoch die Bezeichnung „sächsisch-magdeburgisches Recht“ durchgesetzt zu haben. Im Zuge der Verbreitung in Osteuropa wurde der Sachsenspiegel in das Lateinische übersetzt (Versio Vratislaviensis zwischen 1272 und 1292) und auch an die jeweiligen Umstände angepasst (Livländischer Spiegel Mitte 14 Jh.). Städte, die ein Magdeburger Stadtrecht erhielten, sind zum Beispiel Vilnius und Kaunas (1408) in Litauen, Kiew oder Minsk.

Bedeutung des Magdeburger Rechts

Bedeutung des Magdeburger Rechts für die jüdische Bevölkerung

Das Magdeburger Recht galt nicht für die jüdische Bevölkerung, da sie allgemein nicht als Teil der ursprünglichen städtischen Bevölkerung angesehen wurde. Als Ausnahme kann die litauische Stadt Troki angeführt werden, in der der jüdischen Bevölkerung das Magdeburger Recht 1444 als eigenständige Gruppe verliehen wurde, während es der christlichen Bevölkerung bereits zuvor zugewidmet worden war.

Bedeutung des Magdeburger Schöffenstuhls und der Schöffensprüche für Städte Magdeburger Rechts

In den Fällen, in denen die Schöffenstühle in den mit Magdeburger Recht bewidmeten Städten nicht in der Lage waren, ein Urteil zu finden, konnten sie beim Schöffenstuhl in Magdeburg um Rechtsauskunft nachsuchen („Rechtszug nach Magdeburg“). Als so genannter „Oberhof“ hatte der Magdeburger Schöffenstuhl damit die Interpretationshoheit über das Recht und übte so in der Rechtsausbildung bleibend gewaltigen Einfluss aus. Die Rechtsauskunft war jedoch meist kein Urteil, sondern eine Auskunft, die es den anfragenden Schöffen ermöglichen sollte, ihr Urteil zu finden, allerdings sahen einzelne Stadtverfassungen auch das Magdeburger Ergebnis als bindendes Urteil an.

Ende des Magdeburger Oberhofes

Während schon früh einzelne Herrscher versuchten, durch Installation eigener Oberhöfe die überterritoriale Bedeutung des Magdeburger Schöffenstuhls zu unterlaufen, war diesen Versuchen aber erst dann durchschlagender Erfolg beschieden, als sich Deutschland im Zuge der Reformation konfessionell aufspaltete und daher etwa katholisch gebliebene Gebiete vom Rechtzug nach Magdeburg abgeschnitten wurden. Das endgültige Aus für die Bedeutung Magdeburgs als Oberhof bedeutete die Vernichtung der umfangreichen Spruchsammlung des Schöffenstuhls während des Dreißigjährigen Krieges 1631. Mit dem Archiv und sozusagen der „Rechtsbibliothek“ war dem Magdeburger Schöffenstuhl die Grundlage seiner Rechtsprechung verlustig gegangen und in der Folge ging er als Institution unter.

Ende des Magdeburger Rechts

In Polen verliert das Magdeburger Recht erst im Zuge der napoleonischen und josefinischen Reformen (in Galizien) seine Gültigkeit und in der Ukraine verlor das sächsisch-magdeburger Recht seine Gesetzeskraft erst mit dem Inkrafttreten der „Gesetzessammlung des Russischen Kaiserreiches“ 1840 in der linksufrigen Ukraine und zwei Jahre später in der rechtsufrigen Ukraine. In Kiew galt das Magdeburger Recht bis 1834. Noch das lettische Zivilrecht von 1937 kann als vom sächsisch-magdeburgischen Recht beeinflusst angesehen werden.

Literatur

  • Gerhard Buchda: Magdeburger Recht. In: Adalbert Erler (Hrsg.) u.a.: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Band 3. Erich Schmidt Verlag, Berlin 1984, ISBN 3-503-00015-1, Sp. 134ff.
  • Friedrich Ebel: Magdeburger Recht. In: Norbert Angermann (Hrsg.): Lexikon des Mittelalter. Band 6. Metzler, Stuttgart und Weimar 1999, ISBN 3-476-01742-7.
  • Friedrich Ebel: Magdeburger Recht. In: Matthias Puhle (Hrsg.): Erzbischof Wichmann (1152–1192) und Magdeburg im hohen Mittelalter (Ausstellung zum 800. Todestag Erzbischof Wichmanns vom 29. Oktober 1992 bis 21. März 1993). Magdeburger Museen, Magdeburg 1992.
  • Heiner Lück: Die Verbreitung des Sachsenspiegels und des Magdeburger Rechts in Osteuropa. In: Mamoun Fansa (Hrsg.): Der sassen speyghel. Sachsenspiegel – Recht – Alltag. Band 2. Isensee, Oldenburg 1995, ISBN 3-895-98241-5, S. 37–49.
  • Herman Rosenthal und Peter Wiernik: Magdeburg Law. In: The standard Jewish encyclopedia. (zitiert nach: JewishEncylopedia.com )
  • Magdeburger Recht und Sachsenspiegel, Begleitmaterial zu „Geschichte Sachsen-Anhalts im Zeitstrahl“, 1998, Quelle: Zur Entwicklung des Stadt- und Landesrecht im heutigen Sachsen-Anhalt
  • Prof. Ludwik Łysiak. Ius supremum Magdeburgense castri Cracoviensis 1356–1794, Decreta iuris supremi Magdeburgensis castri Cracoviensis 1456–1481 oraz Decreta iuris supremi Magdeburgensis castri Cracoviensis 1481–1511.
  • Margret Obladen. Magdeburger Recht auf der Burg zu Krakau. Die güterrechtliche Absicherung der Ehefrau in der Spruchpraxis des Krakauer Oberhofs. 2006.
  • Alexander Rogatschewski: Das Magdeburger Recht auf dem heutigen Territorium Rußlands: Forschungsstand und Forschungsperspektiven. In: Ernst Eichler und Heiner Lück (Hrsg.): Rechts- und Sprachtransfer in Mittel- und Ostmitteleuropa. Sachsenspiegel und Magdeburger Recht. Internationale und interdisziplinäre Konferenz in Leipzig vom 31. Oktober bis 2. November 2003. (IVS saxonico-maidebvrgense in Oriente Bd. 1). Walter de Gruyter, Berlin 2008, ISBN 978-3-89949-428-0, S. 207–287.

 

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Freie und Reichsstädte

(Weitergeleitet von Freie Reichsstadt)

Die Freien Städte und die Reichsstädte wurden ab dem 15. Jahrhundert im Städtekolleg unter dem Sammelbegriff Freie und Reichsstädte zusammengefasst. Der Volksmund formte daraus die Kurzbezeichnung Freie Reichsstadt, obwohl nur ein Teil der Städte gleichzeitig Freie Stadt und Reichsstadt war. Freie Städte waren einige Bischofsstädte (Basel, Straßburg, Speyer, Worms, Mainz, Köln, Regensburg), die eine gewisse Autonomie erworben hatten, zum Beispiel dem Kaiser keine Heerfolge leisten mussten. Stadtgemeinden, die im Heiligen Römischen Reich keinem Reichsfürsten, sondern direkt dem Kaiser unterstanden, waren Reichsstädte.

Reichsunmittelbarkeit

Aus dem Status der Reichsunmittelbarkeit ergab sich für die Reichsstädte eine Reihe von Freiheiten und Privilegien. Sie waren im Inneren weitgehend autonom und besaßen im Allgemeinen eine eigene niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Insbesondere die Hochgerichtsbarkeit stellte sie den Fürsten gleich und unterschied sie von den landständischen Städten, die einem Landesherrn untertan waren. Als Reichsstände hatten die Reichsstädte aber auch besondere Pflichten gegenüber dem Kaiser. So hatten sie ihre Steuern direkt an ihn abzuführen und auf Verlangen Heerfolge zu leisten.

Die Freien Städte erhielten ihren Status durch vom Kaiser und/oder dem Bischof gewährte Freiheitsprivilegien. Sie waren denen der Reichsstädte meist ähnlich, mit dem Unterschied, dass sie auch von der Heerfolge (außer bei Kreuzzügen) und den Steuern befreit waren.

Geschichte

Ursprünglich wurde zwischen Reichsstädten, die reichsunmittelbar waren, und den Freien Städten, die sich von einem bischöflichen Stadtregiment im 13. und 14. Jahrhundert befreit hatten, unterschieden. Die Freien Städte waren nicht zur Steuerzahlung an den Kaiser verpflichtet und unterlagen ihm gegenüber nicht dem Gefolgszwang. Zu ihnen gehörten unter anderem Lübeck, Utrecht, Köln, Augsburg, Mainz (bis 1462), Worms, Speyer, Straßburg, Basel und Regensburg. Formal blieb der Bischof dort meist jedoch weiterhin Stadtoberhaupt.

Die Reichsstädte entstanden aus den Stadtgründungen, welche die Staufer im 12. und 13. Jahrhundert vorgenommen hatten oder die schon zuvor im Besitz der Könige und Kaiser waren. Aus diesem Grunde war die Zahl der Reichsstädte im deutschen Südwesten sowie in Thüringen und im Elsass, der ehemaligen Hochburg der Staufer, sehr groß. Dort bestand eine große Zahl relativ kleiner Landstädte, die dennoch den Status einer Reichsstadt erwerben konnten (wie zum Beispiel Memmingen, Kaufbeuren, Ravensburg, Wangen im Allgäu, Pfullendorf, Buchau, Wimpfen, Dinkelsbühl, Rothenburg ob der Tauber, Schwäbisch Hall, Mülhausen, Colmar, Weißenburg, Windsheim, Hagenau, Schlettstadt, Annweiler). Einerseits war das 12. und 13. Jahrhundert die Zeit der Städtegründungen. Andererseits ist es nach dem Untergang der Staufer keiner Territorialmacht mehr gelungen, deren früheren Besitz ihrer vollständigen Landeshoheit zu unterwerfen. Eine Hoheit gegenüber diesen ehemals staufischen Städten zu erzwingen, die von den Kaisern schon viele Freiheiten erhalten hatten, gelang den benachbarten Landesherren meistens nicht. Da sich diese Städte nur noch dem gewählten römischen König oder Kaiser unterstellten, erwarben die meisten in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts nach dem Interregnum den Status als Reichsstadt.

Im Laufe der Zeit konnten sich viele Freie Städte vom Rest geistlicher Stadtherrschaft emanzipieren (bei anderen ging der Status der Freien Stadt wieder verloren). Später nahmen die Freien Städte zusammen mit den Reichsstädten an den Reichstagen teil und wurden dort unter dem Begriff „Freie- und Reichsstädte“ zusammengefasst. Im Sprachgebrauch verschmolz diese Formel im Laufe der Zeit zur „Freien Reichsstadt“.

Aufschwung

Nach dem Interregnum 1273 errangen die Reichsstädte und die Freien Städte im Laufe der Zeit ihren neuen verfassungsmäßigen Status und damit auch Sitz und Stimme auf den Reichstagen. Seit 1489 bildeten sie das Reichsstädtekollegium und waren regelmäßig auf den Reichstagen vertreten. Im 15. und 16. Jahrhundert entwickelte sich der Städtetag zu einer bedeutenden Institution der Freien und Reichsstädte im Heiligen Römischen Reich.

Damals große Städte wie Dortmund, Frankfurt am Main, Ulm, Schwäbisch Hall, Rothenburg, Augsburg und Nürnberg konnten ihr Territorium weit über die Stadtgrenzen hinaus ausdehnen. Die größte territoriale Ausdehnung erreichten die Reichsstädte im Südwesten Deutschlands, wo es keine großen Fürstentümer gab. Die größte territoriale Ausdehnung aller Reichsstädte erreichte die Stadt Bern.

Etliche Reichsstädte wurden allerdings im Laufe der Zeit von der Königsherrschaft an benachbarte Landesherrschaften verpfändet, so wie die Stadt Nimwegen im Jahre 1247 an die Grafen von Geldern, die Stadt Duisburg im Jahre 1290 an die Grafen von Kleve oder auch die Stadt Eger an die Könige von Böhmen. Da das Königtum meist nicht genügend Finanzmittel aufbringen konnte, um die Pfandsummen auszulösen, konnte dies das Ende der Reichsunmittelbarkeit für die betroffenen Städte bedeuten (Mediatisierung). Um diesem Schicksal, was das Herabsinken in den Status einer Territorialstadt bedeutet hätte, zu entgehen, brachten einige der betroffenen Städte im Alleingang die Pfandsumme auf. Andere Städte wurden durch kriegerische Maßnahmen benachbarter mächtiger Landesherren bedroht. Als Abwehr dieser Gefahr wurde zum Beispiel der Süddeutsche Städtebund gegründet, der verhindern sollte, dass viele schwäbische Städte unter die Herrschaft der Grafen von Württemberg fielen.

In vielen Städten wurde seit der Verwaltungsreform unter Kaiser Karl V. der sogenanntete Hasenrat eingeführt, der durch den Adel und die Patrizier gebildet wurde und die Ständeversammlung nach und nach unwirksam machte.

Anpassung an die Adels- und Fürstengesellschaft

Mit dem Westfälischen Frieden 1648 ging die Landvogtei über die elsässischen Reichsstädte an Frankreich, und im Rahmen der Reunionen besetzte Frankreich 1681 das Elsass. 1718 wurde das die Reichsstadt Zell am Harmersbach umgebende Gebiet als freies Reichstal Harmersbach von der Stadt unabhängig. Die den Reichsstädten wie den anderen Reichsständen im Westfälischen Frieden zugesicherten Rechte wie Bündnis- und Gesandtenrecht waren aber auch der Grundstein für eine bemerkenswerte Dynamik gerade im außenpolitischen Bereich. Im 17. und 18. Jahrhundert waren nicht nur die Vertreter der großen Mächte auf dem diplomatischen Parkett zu finden, sondern auch Bürgermeister, Syndiker und Ratsherren.

Lange Zeit wurde die Reichsstadt der frühen Neuzeit von den Historikern als einsamer Vorläufer der bürgerlichen Welt inmitten der aristokratischen Umwelt bewertet, was immer wieder zu Missverständnissen führte. Mit modernen Republiken, aber auch mit den vormodernen Republiken wie Venedig oder den Vereinigten Niederlanden, hatten die Reichsstädte indes in der Regel nichts zu tun. Die Tendenz, selbst als Glied der adligen Welt anerkannt zu werden, bestimmte die Politik vieler Reichsstädte, darunter Augsburg, Nürnberg, Köln, Frankfurt, Bremen und selbst kleinerer Kommunen wie Schwäbisch Hall.

Das herkömmliche Bild über die angeblich düsteren Zustände in den Reichsstädten des 18. Jahrhunderts hat seinen Ursprung ebenfalls in der Projektion ökonomischer Rationalität im modernen Sinne, die aber gerade nicht das Handeln von Ratsherren, Zünften und Bürgern bestimmte. Ebenso wie die Beschreibung der deutschen Geschichte in der Frühen Neuzeit als Verfallsgeschichte einem historischen Missverständnis entspricht, folgt auch die negative Bewertung der Reichsstädte in dieser Epoche zum Teil anachronistischen Vorstellungen („Niedergang“). Für viele epochale historische Prozesse boten Reichsstädte die Bühne (Buchdruck, die Reformation, Friedenskongresse). Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts behaupteten Reichsstädte ihre kulturelle, soziale und politische Stellung, insofern man sie, wie auch die Reichsgrafen und Reichsritter, als mindermächtige Glieder des Reiches versteht.

Das heute belgische Dorf Kessenich war eine Freie Reichsstadt, bis Frankreich am 5. April 1795 das linke Rheinufer annektierte, wodurch auch preußische, kurkölnische und Jülicher Gebiete sowie die großen Reichsstädte Köln und Aachen und kleinere reichsunmittelbare kirchliche und weltliche Herrschaften französisch wurden.

Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurden 45 der 51 noch bestehenden Reichsstädte mediatisiert und benachbarten Fürstentümern eingegliedert. Lediglich Augsburg, Nürnberg, Frankfurt am Main, Bremen, Hamburg und Lübeck behielten den Status mit verminderten Rechten. Augsburg und Nürnberg wurden 1805/1806 von Bayern mediatisiert; die vier anderen blieben unabhängig über den Wiener Kongress 1815 hinaus und wurden in der Folge souveräne Staaten innerhalb des Deutschen Bundes.

Der Sonderfall Hamburg

Hamburg war nach einem Diktum des Historikers Percy Ernst Schramm ein Sonderfall in der reichsstädtischen Entwicklung.[1]

Hamburg bildete schon insofern eine Ausnahme von der inneren Struktur der Reichsstädte, als es 1276 den Adel verbannte[2] und als frühneuzeitliche Bürgerrepublik anzusehen ist. In einer Stadtbeschreibung aus dem Jahr 1827 hieß es unverändert: „Es giebt in Hamburg schlechterdings ... keine erbliche Würden, durchaus kein Adel, jeder, der Bürger werden will, muß auf seine Adelsrechte verzichten, und kein Bürger, der es bleiben will, darf sich adeln lassen.“[3] Der Kaiser wusste nicht, wie er Hamburger Hanseaten auszeichnen konnte, denn der österreichische Finanzminister Graf von Saurau berichtete ihm: „Ihr großes Vermögen läßt keine Geldbelohnung zu, und in Hamburg ist es nicht üblich, daß Wechsler und Kaufleute sich um adelige Titel bewerben.“[4]

In Hamburg gab es zudem kein geschlossenes Patriziat wie in den anderen Reichsstädten, das seine Energien darauf verwandte, selbst als Glied der adligen Welt anerkannt zu werden.[5]

Hamburg nahm seit dem 17. Jahrhundert auch eine Sonderrolle in der deutschen Wirtschaftsgeschichte ein.[6] Es hatte aufgrund seiner Stadtbefestigung den Dreißigjährigen Krieg unbeschadet überstanden und war aus ihm als die wohlhabendste und bevölkerungsreichste Stadt Deutschlands hervorgegangen.[7] Hamburg besaß zugleich wegen seines Gesellschaftsmodells besondere Anziehungskraft. Im Gegensatz zum mediaten, vom Obrigkeitsstaat gelenkten Bürgertum der in den Monarchien gelegenen Städte kennzeichnete es sein freibürgerliches und kulturell an England orientiertes Leben.[8]

Freie Städte nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches

Nach 1815 gab es im Deutschen Bund noch vier Freie Städte: Hamburg, Bremen, Lübeck und Frankfurt am Main. Frankfurt am Main verlor seine Unabhängigkeit 1866 nach der Besetzung durch Preußen; Lübeck wurde 1937 mit dem Groß-Hamburg-Gesetz ebenfalls in Preußen eingegliedert. Die Länder Bremen und Hamburg konnten ihre auf reichsstädtischen Traditionen beruhende Stellung als eigenständige Stadtstaaten bis heute bewahren. Der Status Berlins als eigenes Land geht dagegen auf die Zoneneinteilung nach dem Zweiten Weltkrieg zurück.

Als Freie Stadt wurde auch Danzig bezeichnet, als die Stadt von 1920 bis 1939 unter der Hoheit des Völkerbunds stand.

Liste von Freien und Reichsstädten

Das auf Gewohnheitsrechten und Einzelprivilegien basierende Verfassungsgeflecht des Reiches, bei dem auch einander widersprechende Einzelbefunde nicht ausbleiben, lässt sich nur schwer generalisieren und strukturieren. Es gibt daher keine bindenden Kriterien, ob und in welchem Zeitraum eine Stadt als eine Freie und/oder Reichsstadt anzusehen ist; die Zahl der Städte ist im Verlauf stärkeren Schwankungen unterworfen. Um mit Beginn der Verfestigung der Verfassung des Reiches Ende des 15. Jahrhunderts im vollsten Sinne freie Reichsstadt zu sein, musste eine Stadt grundsätzlich relativ selbstständig politisch handeln können und die Reichsunmittelbarkeit besitzen, die Reichsstandschaft in Form der Teilnahme an den Hof- und Reichstagen im Rahmen der dortigen Versammlungen der Städte erhalten haben bzw. aktiv an den eigenen Städtetagen ab 1471 teilnehmen, und sie musste vom und für den Kaiser/König und das Reich verfügbar, d. h. zu bestimmten Leistungen heranziehbar, sein. Mit der Herauskristallisierung der beiden Bänke der Städteversammlung erhielt das Gefüge der Freien Reichsstädte konkreteren und definitiveren Charakter; jedoch auch hier blieb das Gefüge der Städte im Fluss. Bremen wurde beispielsweise erst definitiv als Freie Reichsstadt bestätigt, als das Gefüge der Städte bereits institutionellen Charakter angenommen hatte.

Für die früheren Zeiten ist es schwieriger, Kriterien zu bestimmen. Die faktische und rechtlich gesicherte Reichsunmittelbarkeit bspw. durch einen königlichen Freiheitsbrief stellt wohl ein maßgebliches Kriterium dar. Die Reichsunmittelbarkeit konnte jedoch nicht nur zu-, sondern auch wieder aberkannt werden; Städte konnten an einen Landesherrn verpfändet werden. Die Erwähnung in den frühen, jedoch unzuverlässigen Reichsmatrikeln könnte als weiteres Indiz für das zeitweilige Bestehen als frühe Freie bzw. Reichsstadt gewertet werden, ist aber alleine keineswegs ausreichend, da auch Städte erwähnt werden, die tatsächlich nie oder faktisch nicht mehr dazugehörten. Unter dem Titel „Frei- und reichsstett“ verzeichnet die auf dem Wormser Reichstag von 1521 aufgestellte Reichsmatrikel zum Beispiel 85 Städte. Davon waren jedoch einige niemals und weitere nur (noch) unsicher Reichsstädte; dafür fehlten Buchau und das noch nicht endgültig gefestigte Bremen (Reichsstadt sicher erst seit 1654/1731).

 

Farblegende

Zeitpunkt des Endes des Status als Freie/Reichs-Stadt

vor 1648

Westfälischer Friede (1648)

1648–1789

Napoleonische und Revolutionskriege (1792–1815)

Reichsdeputationshauptschluss (1803)

Ende des HRRDN (1806)

nach 1806

noch nich

Liste der Freien und Reichsstädte

Stadt

Heeres- matrikel 1422

Wormser Matrikel 1521

Bank auf der Städtekurie des Reichstags

Reichsunmittelbarkeit

Mediatisierung / Ende des Status einer freien Reichsstadt

 

Aachen

 

Ja

Ja

Rheinische Städtebank

Die Residenz Karls des Großen war alter Königsbesitz. Das Karlsprivileg, ein Freiheitsbrief vom 8. Januar 1166, verlieh Aachen Stadtrechte sowie Markt- und Münzrecht und erhob es zur Reichsstadt.[9] Der in der Goldenen Bulle fixierte Status als Krönungsstadt der römisch-deutschen Herrscher unterstrich die Reichsunmittelbarkeit.

1794

durch Frankreich erobert und 1797 mit dem Frieden von Campo Formio annektiert.

Aalen

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

1360. Am 3. Dezember erklärte Karl IV. Aalen zur Reichsstadt.[10]

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Württemberg gefallen.

Augsburg

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

1276. Am 9. März verlieh König Rudolf von Habsburg die Reichsunmittelbarkeit mit dem Privileg des eigenen Satzungsrechts.[11]

1805

im Frieden von Pressburg mediatisiert. An Kurpfalz-Bayern gefallen.

Basel

Ja

Ja

 

 

1648

formal bis zum Westfälischen Frieden, de facto früher.

Bern

Ja

Nein

 

1218, durch die Goldene Handfeste von Bern (Echtheit umstritten), ausgestellt am 15. April in Frankfurt am Main durch Kaiser Friedrich II.[12]

1648

formal bis zum Westfälischen Frieden, de facto früher.

Biberach an der Riß

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

1281 zur Freien Reichsstadt erhoben

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Baden gefallen (1806 an Württemberg).

Bisanz

Nein

Ja

1307

beginnend, war die Stadt als Freie Reichsstadt de jure reichsunmittelbar.

1674

von Frankreich erobert, 1678/79 im Frieden von Nimwegen von Frankreich annektiert.

Bopfingen

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

1241 beginnend reichsunmittelbar.

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen (1810 an Württemberg).

Boppard

Nein

Nein

 

Seit Beginn des 13. Jahrhunderts war Boppard freie Reichsstadt.[13]

1309

mit Oberwesel an Erzstift Trier gefallen.

Bremen

Nein

Nein

Rheinische Städtebank

1186 freie Reichsstadt durch das Gelnhauser Privileg;[14] der Status der Stadt blieb jedoch umstritten. Erste Ladung auf einen Reichstag 1640, letztendliche Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit im Linzer Diplom Kaiser Ferdinands III. am 1. Juni 1646.

1806 durch Frankreich besetzt, 1811–1814 annektiert, ab 1815 Freie Stadt.

Buchau

Nein

Nein

Schwäbische Städtebank

13. Jahrhundert.

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An den Fürsten von Thurn und Taxis gefallen (1806 an Württemberg).

Buchhorn (Friedrichshafen)

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

1275 von König Rudolf v. Habsburg zusammen mit Überlingen und Freiburg im Breisgau in den Rang einer Reichsstadt erhoben.

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen (1810 an Württemberg).

Colmar

Ja

Ja

Rheinische Städtebank

1226 durch eine Urkunde Friedrichs II. zur Freien Reichsstadt erhoben.

1679

im Frieden von Nimwegen von Frankreich annektiert.

Dinkelsbühl

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

1241 in Reichssteuerliste, 1274 Reichsstadtstatus erreicht.

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen.

Donauwörth

Nein

Ja

 

1301 reichsunmittelbar

1607

nach einer entgegen dem Reichsrecht durch das Herzogtum Bayern vollstreckten Reichsexekution als Pfandbesitz zu Bayern, endgültig nach der 1705 wiedererlangten Reichsstandschaft im Frieden von Rastatt.

Dortmund

Ja

Ja

Rheinische Städtebank

 

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Nassau-Dillenburg gefallen.

Duisburg

Nein

Ja

1170

1290

wurde Duisburg von König Rudolf von Habsburg an den Grafen von Kleve verpfändet.

Düren

Nein

Ja

1000 bestätigte Kaiser Otto III. Düren als Freie Reichsstadt

1241

verlor es die Reichsunmittelbarkeit. Kaiser Friedrich II. verpfändete die Stadt an die Grafen von Jülich.

Endingen am Kaiserstuhl

Ja

Nein

1415

1428

 

Esslingen am Neckar

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

1181 übertrug Friedrich I. Barbarossa seinem Stellvertreter in Esslingen politische und rechtliche Aufgaben, die das Umland betrafen und machte Esslingen spätestens damit zur Reichsstadt.

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Württemberg gefallen.

Frankfurt am Main

Ja

Ja

Rheinische Städtebank

Die Stadt ist alter Königsbesitz; schon Karl der Große ließ hier einen Königshof errichten. 1219 werden die Frankfurter erstmals in einer Urkunde als Bürger genannt. 1220 wird der Burgvogt abgeschafft. Der in der goldenen Bulle 1356 fixierte Status als Wahlstadt der römisch-deutschen Herrscher unterstreicht die Reichsunmittelbarkeit. Letzter entscheidender Schritt war der Erwerb des Reichsschultheißenamtes und des königlichen Forstes 1372 für 8.800 fl.

1866

1806 besiegelt das Ende des Heiligen Römischen Reiches das Ende Frankfurts als freie Reichsstadt; es wird mediatisiert durch das Fürstentum Aschaffenburg. Ab 1815 wird es wieder zur freien Stadt, 1866 schließlich von Preußen annektiert.

Freiburg im Üechtland

Ja

Nein

 

1478 erhielt Freiburg den Status einer freien Reichsstadt nach der Entlassung aus dem Einflussbereich Savoyens .

1648

formal bis zum Westfälischen Frieden, de facto früher.

Friedberg

Ja

Ja

Rheinische Städtebank

1252 wurde die staufische Planstadt Reichsstadt.

1455

verpfändet an die Burggrafschaft Friedberg, 1803 Reichsdeputationshauptschluss. An Hessen-Darmstadt gefallen.

Gelnhausen

Ja

Ja

1170 als Reichsstadt durch Friedrich I. Barbarossa gegründet.

1349

Verpfändung und endgültiger Verlust der Reichsunmittelbarkeit.

Gengenbach

Nein

Ja

Schwäbische Städtebank

1366[15]

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Baden gefallen.

Giengen an der Brenz

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

1391 Erlangung der Reichsfreiheit.

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Württemberg gefallen.

Goslar

Ja

Ja

Rheinische Städtebank

 

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Preußen gefallen.

Hagenau

Ja

Ja

Rheinische Städtebank

Mindestens seit 1291[16]

1679

im Frieden von Nimwegen von Frankreich annektiert.

Hamburg

Ja

Ja

Rheinische Städtebank

1510 galt Hamburg endgültig als Freie Reichsstadt.

1806 durch Frankreich besetzt, 1811–1814 annektiert, ab 1815 Freie Stadt.

Heilbronn

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

1371 wurde die Stadt am 28. Dezember durch eine Verfassung Kaiser Karls IV. zur Reichsstadt.[17]

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Württemberg gefallen.

Herford

Nein

Ja

 

Spätmittelalter. 1631 wurde in einem Prozess beim Reichskammergericht der Status einer Freien Reichsstadt wieder zugesprochen.

1652

durch Brandenburg-Preußen annektiert und dessen Grafschaft Ravensberg zugeschlagen.

Isny im Allgäu

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

1365 erkauften sich die Isnyer die Rechte einer Freien Reichsstadt von ihrem Vogtherren, dem Truchsessen von Waldburg.

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An den Grafen von Quadt gefallen (1806 an Württemberg).

Kaisersberg

Ja

Ja

Rheinische Städtebank

1353 trat die Stadt als Freie Reichsstadt dem Zehnstädtebund bei.

1679

im Frieden von Nimwegen von Frankreich annektiert.

Kaiserslautern

Nein

Nein

1276 in den Stand einer Freien Reichsstadt durch Rudolf von Habsburg erhoben[18], bereits 1260 als „civitas regia“ erwähnt.

1313/1314

zunächst verpfändet, ab 1357 endgültiger Verlust der Reichsunmittelbarkeit.

Kaiserswerth

Nein

Nein

Im Jahre 1181 wurde Kaiserswerth Reichsstadt.

1273

an den Kölner Erzbischof verpfändet.

Kaufbeuren

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

1286 am 3. Februar von Rudolf I. von Habsburg privilegiert.

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen.

Kempten

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

1289 durch ein Privileg König Rudolfs von Habsburg aus dem Hoheitsbereich des Abtes gelöst und als Freie Reichsstadt dem König unmittelbar unterstellt.[19]

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen.

Köln

Ja

Ja

Rheinische Städtebank

1475 erst erfolgte die offizielle Erhebung zur Freien Reichsstadt.

1794

von Frankreich erobert und 1797 mit dem Frieden von Campo Formio annektiert.

Konstanz

Ja

Ja

 

1192 und 1213, Erkämpfung einer unabhängigen Position vom Bischof. Da die Stadt Konstanz ihre Steuern nachweislich zur Hälfte an den Kaiser und zur Hälfte an den Bischof zahlte, lässt sie sich möglicherweise nicht dem reinen Typus einer Freien Stadt zuordnen.

1548

nach der Niederlage im Schmalkaldischen Krieg 1547 durch Karl V. an Vorderösterreich angegliedert.

Landau in der Pfalz

Nein

Ja

Rheinische Städtebank

1291 erhob Rudolf I. von Habsburg die Stadt in den Rang einer Reichsstadt.[20]

1679

im Frieden von Nimwegen von Frankreich annektiert.

Leutkirch

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

1293 wurden Leutkirch von König Adolf von Nassau die Rechte der Stadt Lindau verliehen; sie wurde so zur Freien Reichsstadt.[21]

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen (1810 an Württemberg).

Lindau

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

1274[22]/1275[23] bestätigte König Rudolf I. die bisher erworbenen Stadtrechte. Lindau erscheint nun als eine Reichsstadt.

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An den Fürsten von Bretzenheim gefallen (1804 Österreich, seit 1806 Bayern).

Lübeck

Ja

Ja

Rheinische Städtebank

1226 erlangte Lübeck im Juni von Kaiser Friedrich II. mit dem Reichsfreiheitsbrief[24] die Reichsfreiheit, wurde also reichsunmittelbare Stadt.

1937

1806 nach Ende des Heiligen Römischen Reiches freie Stadt, 1811 bis 1813 von Frankreich annektiert, 1937 verlor Lübeck durch das Groß-Hamburg-Gesetz seine territoriale Eigenständigkeit innerhalb des Deutschen Reiches.

Luzern

Ja

Nein

 

1415 erhielt Luzern von Kaiser Sigismund die Reichsfreiheit.[25]

1648

formal bis zum Westfälischen Frieden, de facto früher.

Markgröningen

Nein

Nein

1240 zur Freien Reichsstadt erhobene Stauferstadt mit ehemaliger Königspfalz, kurz darauf jedoch schon von Württemberg in Besitz genommen, 1280 wieder reichsunmittelbar.

1336

gelangten die Württemberger Grafen endgültig in den Besitz der Stadt.

Memmingen

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

1286 durch den römisch-deutschen König Rudolf I. von Habsburg zur Freien Reichsstadt erklärt.[26]

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen.

Metz

Ja

Ja

 

1189 machte sich die Stadt unabhängig vom Bischof, zwischen 1180 und 1210 wurde Metz Reichsstadt.

1648

im Westfälischen Frieden an Frankreich.

Mühlhausen

Ja

Ja

Rheinische Städtebank

1251 erhielt die Stadt Mühlhausen das Recht, einen Schultheißen zu ernennen und wurde dadurch Freie Reichsstadt, wenn auch jenes Amt noch im 14. Jahrhundert eine Zeit lang verpfändet war.[27] Inzwischen hatte auch die Burggrafschaft ihr Ende erreicht: 1256 erstürmten die Bürger die Burg und machten sie dem Erdboden gleich. Kaiser Karl IV. bestätigte die Reichsfreiheit der Stadt.

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Preußen gefallen.

Mülhausen

Ja

Ja

 

 

1648

formal bis zum Westfälischen Frieden, de facto früher.

Münster im Gregorienthal

Ja

Ja

Rheinische Städtebank

 

1679

im Frieden von Nimwegen von Frankreich annektiert.

Neuenburg am Rhein

Ja

Nein

1219 wurde Neuenburg am Rhein durch Kaiser Friedrich II. zur freien Reichsstadt erklärt. 1274 wurde dies bestätigt.[28]

1311

kam die Stadt an die Habsburger und wurde damit ein Teil von Vorderösterreich.

Nördlingen

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

1215 erhielt Nördlingen von Kaiser Friedrich II. Stadtrechte und wurde freie Reichsstadt.[29]

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen.

Nordhausen

Ja

Ja

Rheinische Städtebank

1220 wurde Nordhausen am 27. Juli vom König und späterem Kaiser Friedrich II. zur Freien Reichsstadt erhoben.[30]

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Preußen gefallen.

Nürnberg

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

1219 machte Kaiser Friedrich II. Nürnberg mit dem Großen Freiheitsbrief zur Freien Reichsstadt.[31]

1806

durch Franzosen besetzt. Das Ende des Heiligen Römischen Reiches besiegelt auch die Eigenständigkeit der Stadt, sie wird gemäß der Rheinbundakte an Bayern übergeben.

Oberehnheim

Ja

Ja

Rheinische Städtebank

1240

1679

im Frieden von Nimwegen von Frankreich annektiert.

Offenburg

Nein

Ja

Schwäbische Städtebank

1240 wurde Offenburg Freie Reichsstadt.

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Baden gefallen.

Oppenheim

Nein

Nein

Nachdem Oppenheim 1147 an das Reich zurückgegeben wurde[32], wurde es zur Zeit des Stauferkaisers Friedrich II. 1225 Freie Reichsstadt.

1398

gehörte es endgültig zum Territorium der Kurpfalz, wurde aber bereits im 14. Jahrhundert auch an Kurmainz verpfändet.

Pfullendorf

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

1220 wurde Pfullendorf von Kaiser Friedrich II. zur Reichsstadt erhoben.[33]

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Baden gefallen.

Ravensburg

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

1278 bestätigte König Rudolf I. von Habsburg die reichsstädtischen Privilegien Ravensburgs.

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen (1810 dann an Württemberg).

Regensburg

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

1207[34] und 1230[35] verliehen König Philipp von Schwaben und Kaiser Friedrich II. der Stadt umfangreiche Privilegien (Philippinum bzw. Fridericianum ), die in der Folge den Aufstieg zur Freien Stadt ermöglichten. Schon am 10. November 1245 erreichten die Regensburger Bürger, dass Kaiser Friedrich II. der Stadt das Recht der Selbstverwaltung mit dem Privileg „einen Bürgermeister und Rat zu setzen“ bestätigte.

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An das Fürstentum Regensburg gefallen (1810 an Bayern).

Reutlingen

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

 

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Württemberg gefallen.

Rheinfelden

Ja

Ja

1225

1330

 

Rosheim

Ja

Ja

Rheinische Städtebank

1303 wird Rosheim Reichsstadt.

1679

im Frieden von Nimwegen von Frankreich annektiert.

Rothenburg ob der Tauber

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

1274 durch König Rudolf von Habsburg zur Reichsstadt erhoben.[36]

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen.

Rottweil

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

 

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Württemberg gefallen.

St. Gallen

Nein

Ja

 

1180 wurde St. Gallen Reichsstadt.

1648

formal bis zum Westfälischen Frieden, de facto früher.

Schaffhausen

Ja

Ja

 

1190 wurde die Stadt unter Kaiser Heinrich VI. reichsunmittelbar.

1648

formal bis zum Westfälischen Frieden, de facto früher.

Schlettstadt

Ja

Ja

Rheinische Städtebank

Friedrich II., errichtete 1216 eine Stadtmauer und verlieh der Stadt in einem Vertrag mit dem Propst den Status einer freien Reichsstadt. Ein neuer Vertrag mit König Rudolf von Habsburg wies die Stadtherrschaft, die bisher zwischen Reich und Propstei geteilt war, allein dem Reich zu.

1679

im Frieden von Nimwegen von Frankreich annektiert.

Schwäbisch Gmünd

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

Mit dem Erlöschen des Hauses der Staufer erlangte Gmünd die Reichsunmittelbarkeit.

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Württemberg gefallen.

Schwäbisch Hall

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

1280 beendete der „Wiener Schiedsspruch“ König Rudolfs von Habsburg einen langen Konflikt mit den Schenken von Limpurg um die Stadtherrschaft und ermöglichte es Schwäbisch Hall, den Status einer Reichsstadt zu erreichen.[37]

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Württemberg gefallen.

Schweinfurt

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

Vermutlich Kaiser Friedrich I., Barbarossa ließ unter Verwendung von vorhandenem Königsgut eine neue Civitas Imperii (Reichsstadt) anlegen. In einem Brief König Wilhem von Hollands vom 9. Januar 1254 heißt es, Schweinfurt sei früher Reichsstadt gewesen (... Swinforde, que olim imperii civitas fuerat). Es bleibt unklar, ob jemals Rechte der Stadt entzogen wurden, oder ob hier nur auf die Stadtzerstörung Bezug genommen wird. König Rudolf von Habsburg (1273–1308) bestätigt in seinem Schiedsspruch vom 29. April 1282 Schweinfurt als Reichsstadt.

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen.

Solothurn

Nein

Nein

 

1218 wurde Solothurn, wie auch Bern, nach dem Tod des letzten kinderlosen Zähringers zur reichsfreien Stadt erklärt.

1648

formal bis zum Westfälischen Frieden, de facto früher.

Speyer

Ja

Ja

Rheinische Städtebank

Mindestens seit 1276[38]

1792

von Frankreich erobert und 1797 mit dem Frieden von Campo Formio annektiert.

Straßburg

Ja

Ja

Rheinische Städtebank

1262 beginnend Freie Reichsstadt.

1681

von Frankreich besetzt und endgültig 1697 im Frieden von Rijswijk annektiert.

Tull (Toul)

Ja

Ja

 

 

1648

im Westfälischen Frieden an Frankreich.

Türkheim

Ja

Ja

Rheinische Städtebank.

1312 wurde Türkheim Freie Reichsstadt.

1679

im Frieden von Nimwegen von Frankreich annektiert

Überlingen

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

Ende des 14. Jahrhunderts wurde die Stadt freie Reichsstadt.

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Baden gefallen.

Ulm

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

 

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen (1810 an Württemberg).

Verden

Nein

Ja

 

Im 15. Jahrhundert wurde Verden freie Reichsstadt.

1648

im Westfälischen Frieden an Schweden

Wangen

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

1217 bestimmte in einer Urkunde Kaiser Friedrich II., dass die Schutzherrschaft von Wangen für immer in königlicher Hand bleiben sollte.[39] Wangen hatte zu dieser Zeit offenbar bereits Stadtrechte. Nach der Hinrichtung des letzten Hohenstaufen Konradin in der sogenannten kaiserlosen Zeit (Interregnum) gelang es der Stadt, gegenüber der St. Gallener Klosterherrschaft ihre Unabhängigkeit zu behaupten und systematisch auszubauen. König Rudolf I. von Habsburg besiegelte schließlich den Status als Freie Reichsstadt im Jahr 1286.[40]

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen (1810 an Württemberg).

Weil der Stadt

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

Um 1275 wurde Weil eine Reichsstadt, die genaue Jahreszahl ist unbekannt.

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Württemberg gefallen.

Weißenburg im Nordgau

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

 

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen.

Weißenburg

Ja

Ja

Rheinische Städtebank

1306 war sie freie Reichsstadt.

1679

im Frieden von Nimwegen von Frankreich annektiert.

Wirten (Verdun)

Ja

Ja

 

 

1648

im Westfälischen Frieden an Frankreich

Weinsberg

Ja

Nein

1283

1417

 

Wetzlar

Ja

Ja

Rheinische Städtebank

1180 schuf Hohenstaufenkaiser Friedrich I. Barbarossa im Wetzlarer Gebiet eine Reichsvogtei und stellte die Bürger Wetzlars den Bürgern Frankfurts gleich. Wetzlar wurde gleichzeitig Reichsstadt.[41]

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An die Grafschaft Wetzlar gefallen.

Wimpfen

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

Um 1300 ging mit dem Niedergang des Stauferreiches der Stand Wimpfens als Reichsstadt einher.

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Baden gefallen.

Windsheim

Ja

Ja

Schwäbische Städtebank

1248 Windsheim wird Stadt/Reichsstadt.

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Kurpfalz-Bayern gefallen.

Winterthur

Ja

Nein

1415[42]/17[43] kam die Stadt dank der Einmischung des deutschen Kaisers Sigismund, der in Opposition zum Haus Habsburg stand, zur Reichsfreiheit.

1442

fiel die Stadt wieder Habsburg zu, das es 1467 endgültig an die Stadt Zürich verpfändete.

Worms

Ja

Ja

Rheinische Städtebank

1184 räumte Kaiser Friedrich Barbarossa der Stadt umfangreiche Freiheitsrechte ein, was als Begründung der Reichsstadt gelten kann. Das 12. Jahrhundert war dann vom beginnenden Streit zwischen dem Bischof und dem Stadtrat um die faktische Herrschaft über die Stadt geprägt – ein Konflikt, der bis ins 16. Jahrhundert andauern sollte.

1792

von Frankreich erobert und 1797 mit dem Frieden von Campo Formio annektiert.

Zell am Harmersbach

Nein

Ja

Schwäbische Städtebank

Ende des 14. Jahrhunderts wurde es dann Freie Reichsstadt. Zell musste sich allerdings ständig gegen Versuche der österreichischen Ortenau wehren, die Stadt in ihr Territorium einzugliedern.

1803

Reichsdeputationshauptschluss. An Baden gefallen.

Zug

Nein

Nein

 

1400 verlieh König Wenzel am 24. Juni allein der Stadt Zug die hohe Gerichtsbarkeit, den Blutbann, über Stadt und Amt. Mit der Verleihung der Reichsfreiheit durch König Sigismund 1415 wurde Zug unabhängig und alle habsburgischen Ansprüche erloschen.

1648

formal bis zum Westfälischen Frieden, de facto früher

Zürich

Ja

Nein

 

1262 konnte sich Zürich nach dem Zerfall der zentralen Gewalt im Herzogtum Schwaben und dem Aussterben der Zähringer den Status der Reichsunmittelbarkeit sichern.

1648

formal bis zum Westfälischen Frieden, de facto früher

In der Heeresmatrikel von 1422 zusätzlich erwähnt

    Aschersleben, Breisach, Diessenhofen, Frauenfeld, Freiburg (?), Halberstadt, Kenzingen, Lauffenberg (?), Mainz, Quedlinburg, Rappoltsweiler, Säckingen, Trier, Waldshut

In der Wormser Reichsmatrikel zusätzlich erwähnt

    Brakel, Kamerich (Cambrai), Danzig, Elbing, Göttingen, Lemgo, Sarrebourg, Soest, Warburg, Wesel

Weitere ehemalige Reichsstädte

Kampen, Deventer und Zwolle erhielten am 1. Oktober 1495 auf dem Reichstag zu Worms von Kaiser Maximilian das Recht, sich freie Reichsstadt zu nennen.[44] Andere Städte wie etwa Groningen nannten sich selbst freie Reichsstadt, auch wenn sie trotz einer etwaigen Unabhängigkeit als Freie Stadt diesen Status niemals offiziell erreichten. Groningen machte seinen Anspruch sogar im Stadtwappen deutlich. Der kleine Ortsteil Kessenich wird manchmal als freie Reichsstadt genannt; es handelt sich jedoch eher um eine reichsunmittelbare Herrschaft, eine „vrije rijksheerlijkheid“, wohl vergleichbar bspw. mit dem Ingelheimer Grund. In anderen Quellen wie etwa der Kölner Chronik wird der Status noch anderen Städten der Hanse zugesprochen; bei ihnen handelt es sich jedoch wohl lediglich um freie oder weitgehend autonome Städte.[45]

Kurzzeitige Reichsstädte 12.–15. Jh.Altenburg (1290–1311)

  • Andernach (?)
  • Baden und Bremgarten – (1415) Sigismund erklärte beide zur Freien Reichsstadt, doch war dieser Status bereits nach wenigen Wochen rein fiktiv, da der König die Reichspfandschaft über den östlichen Aargau an Zürich verkaufte.
  • Eger (Cheb) (1213–1322)
  • Chemnitz (1290–1308)
  • Feuchtwangen (1241–1376)
  • Germersheim (1276–1325)
  • Haßfurt (1397–1400)
  • Heidelsheim (um 1200–1333) (heute Stadtteil von Bruchsal)
  • Mosbach (1241–1362)
  • Neckargemünd (1230–1395)
  • Nimwegen (~1230–1248)[46]
  • Oberwesel (1220–1309)
  • Pfeddersheim (1300–1465)
  • Villingen (1218–1283)
  • Zwickau (1290–1407)

Heraldik

Da sie nur den König bzw. den Kaiser als Herrn hatten, bezogen sich viele Reichsstädte bei der Ausbildung der Heraldik (oder später) in ihrer symbolischen Repräsentation auf ihn, indem sie den Adler als Wappentier des römisch-deutschen Herrschers in ihr Wappen aufnahmen, entweder als direkte Übernahme (bspw. bei Aachen), in geänderten Farben (Frankfurt) oder als Element im Wappen (Nürnberg). Einige Reichsstädte taten ihren Status unter anderem an ihren Stadttoren kund; so findet man bspw. am Eschenheimer Turm in Frankfurt heute noch stadteinwärts den kaiserlichen Doppeladler und stadtauswärts den einköpfigen Frankfurter Adler. Unter den Bischofsstädten, die sich als freie Städte von ihrem geistlichen Herrn losreißen konnten oder später vom römisch-deutschen Herrscher als reichsunmittelbar anerkannt wurden, finden sich einige, die den Adler im Wappen tragen.

Literatur

Gesamtdarstellungen

  • Klaus Gerteis: Die deutschen Städte in der Frühen Neuzeit. Zur Vorgeschichte der ,bürgerlichen Welt’. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1986 (Auszüge der Printausgabe, http://www.xxx ).
  • Gustav Wilhelm Hugo: Die Mediatisirung der deutschen Reichsstädte. G. Braun, Karlsruhe 1838 (http://xxx ).
  • André Krischer: Reichsstädte in der Fürstengesellschaft. Politischer Zeichengebrauch in der Frühen Neuzeit. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2006, ISBN 3-534-19885-9.
  • Götz Landwehr: Die Verpfändung der deutschen Reichsstädte im Mittelalter, Forschungen zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 5, Köln 1967.
  • Peter Moraw: Reichsstadt, Reich und Königtum im späten Mittelalter. In: Zeitschrift für Historische Forschung, 6, 1979, S. 385–424.
  • Johann Jacob Moser: Von der Reichs-Stättischen Regiments-Verfassung. Nach denen Reichs-Gesezen u. d. Reichs-Herkommen, wie auch aus denen Teutschen Staats-Rechts-Lehren und eigener Erfahrung. Mezler, Frankfurt und Leipzig 1772 (Digitalisat )
  • Helmut Neuhaus: Das Reich in der Frühen Neuzeit. (= Enzyklopädie deutscher Geschichte, Bd. 42) Oldenbourg, München 2003, S. 34f.
  • Richard Schmidt: Deutsche Reichsstädte. Hirmer, München 1957.
  • Joachim Schneider: Die Reichsstädte. In: Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation 962 bis 1806. Von Otto dem Großen bis zum Ausgang des Mittelalters. Essays. 29. Ausstellung des Europarates in Magdeburg und Berlin und Landesausstellung Sachsen-Anhalt, hrsg. von Matthias Puhle und Claus-Peter Hasse, Dresden 2006, S. 410–423.

Regionale Darstellungen

  • Urs Hafner: Republik im Konflikt. Schwäbische Reichsstädte und bürgerliche Politik in der frühen Neuzeit. Bibliotheca Academica, Tübingen 2001, ISBN 3-928471-36-8.
  • Wolfgang Wüst: Kommunikation und Bündnis. Zur Rolle oberdeutscher Reichsstädte in den Bauernunruhen 1524/25. In: Elmar L. Kuhn (Hrsg.): Der Bauernkrieg in Oberschwaben. Bibliotheca Academica, Tübingen 2000, ISBN 3-928471-28-7, S. 445–467.

Quellen

  • Wikisource: Heeresmatrikel von 1422 – Quellen und Volltexte
  • Wikisource: Reichsmatrikel von 1521 – Quellen und Volltexte
  • Wikisource: Verzeichnis der Reichskreise von 1532 – Quellen und Volltexte
  • Wikisource: Reichsmatrikel beruhend auf den Beschlüssen des Nürnberger Exekutionstages, 1663 – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

  1. ↑ Percy Ernst Schramm: Hamburg. Ein Sonderfall in der Geschichte Deutschlands. Hamburg 1964
  2. ↑ Percy Ernst Schramm: Hamburg und die Adelsfrage (bis 1806). In: Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte, Band 55, 1969, S. 82: „Bereits das Stadtbuch von 1276 hatte festgelegt, daß kein Ritter in der Stadt wohnen dürfe. Diese Bestimmung war in der Neufassung von 1497 übernommen worden, und im Rezeß von 1603 hieß es daher wiederum, daß ‚kein Ritter oder Rittermäßige Personen in dieser Stadt oder dero Gebiethe wohnen soll.‘ Die Bestimmungen, die Adeligen das Wohnen in der Stadt verbot, wurde 1658 und 1682 erneuert und 1693 stellte Dr. iur. Matthaeus Schlüter in seinem kenntnisreichen ‚Traktat von denen Erben in Hamburg‘ noch einmal die Gründe zusammen, die seit Alters für das Fernhalten des Adels sprachen ...“
  3. ↑ Hamburg wie es war und ist: Oder Ursprung, Entwicklung, Bestand, Orts-Beschreibung, Regierung, Sitten, Gebräuche und Merkwürdigkeiten von Hamburg und seinem Gebiete. 1827, S. 181
  4. ↑ Maria Möring: 1757–1957. 200 Jahre Schuback und Söhne. Hamburg 1957, S. 78.
  5. ↑ Gregor Rohmann: Joachim Moller gründet ein Geschlecht. Erinnerungsräume im Hamburg des 16. und 17. Jahrhunderts. In: Mark Hengerer (Hrsg.): Macht und Memoria: Begräbniskultur europäischer Oberschichten in der Frühen Neuzeit. Weimar 2005, S. 130: „Es gab in Hamburg Patrizier, aber es gab kein Patriziat. ... In der Stadt jedoch mussten sie sich in einem offenen Konflikt um die Normen der sozialen Ordnung dem offenen Kaufmannshonoratiorentum beugen.“
  6. ↑ Percy Ernst Schramm: Hamburg. Ein Sonderfall in der Geschichte Deutschlands. Hamburg 1964, S. 23
  7. ↑ Maja Kolze: Stadt Gottes und „Städte Königin“ – Hamburg in Gedichten des 16. Bis 18. Jahrhunderts. 2011, S. 10.
  8. ↑ Andreas Schulz: Vormundschaft und Protektion: Eliten und Bürger in Bremen 1750–1880. 2002, S. 14ff („Forschungsobjekt Hansestadt“) Digitalisat  in der Google Buchsuche
  9. ↑ MGH DD F I,2, Nr. 502 .
  10. ↑ RI VIII n. 3443 .
  11. ↑ RI VI n. 530 .
  12. ↑ RI V, 4 n. 154 .
  13. ↑ [1]
  14. ↑ MGH DD F I,4 Nr. 955 .
  15. ↑ Gengenbach: Zähringergründung – Reichsstadt – Benediktinerabtei. In: Badische Heimat. 30. Jg., 1950, Heft 2, S. 16ff.
  16. ↑ RI VI n. 2440
  17. ↑ RI VIII n. 5012
  18. ↑ RI VI n. 586
  19. ↑ RI VI n. 2231
  20. ↑ RI VI n. 2440
  21. ↑ RI VI n. 190
  22. ↑ RI VI n. 284
  23. ↑ RI VI n. 337
  24. ↑ RI V n. 1636
  25. ↑ RI XI n. 1616, RI XI n. 1618–1620
  26. ↑ RI VI n. 1966
  27. ↑ RI V n. 4555 , RI V n. 4556
  28. ↑ RI VI n. 125 .
  29. ↑ RI V n. 840
  30. ↑ RI V n. 3849f
  31. ↑ RI V n. 1069
  32. ↑ RI IV, 1, 2 n. 429 .
  33. ↑ RI V n. 1136 .
  34. ↑ RI V n. 142 .
  35. ↑ RI V n. 1825 .
  36. ↑ RI VI n. 160 .
  37. ↑ RI VI n. 1162
  38. ↑ RI VI n. 586
  39. ↑ RI V n. 892
  40. ↑ RI VI n. 1962
  41. ↑ RI IV, 2 n. 2539
  42. ↑ RI XI n. 1758 .
  43. ↑ RI XI n. 2703
  44. ↑ http://www.xxx
  45. ↑ http://www.xxx
  46. ↑ http://www.xxx

 

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Gustav Adolf Closs - Cloß

Gustav Adolf Carl Closs (* 6. Mai 1864 in Stuttgart; † 3. September 1938 in Berlin-Wilmersdorf) war ein deutscher Maler, Illustrator und Heraldiker.

Leben und Werk

Herkunft, Jugend und Studium

Closs war der Sohn des Holzstechers Adolf (Georg) Cloß[1] (* 14. November 1840 in Stuttgart; † Anfang 1894). Allerdings finden sich auch widersprüchliche Angaben, die Adolfs Zwillingsbruder, den Maler Gustav (Paul) Cloß (1840–1870) als Vater führen. Gustav Adolf Closs gab jedoch stets (auch schriftlich) an, dass Adolf sein Vater sei, so dass diese Aussage wohl zutreffend ist. Adolf Cloß unterhielt ein renommiertes Atelier für Holzschnittarbeiten in Stuttgart. Er war in erster Ehe mit Mathilde (geb. Groß) verheiratet und zeugte mit ihr, neben Gustav Adolf, zwei weitere Kinder: Helene Augustine Pauline (* 20. Januar 1866; † 8. April 1945) und Marie Auguste (verstarb bereits im Alter von zwei Jahren).

Gustav Adolf Closs besuchte von 1872 bis 1882 das königliche Realgymnasium in Stuttgart, wo er am 13. September das Zeugnis erhielt.

Direkt nach dem Abschluss des sekundären Bildungswegs immatrikulierte sich Closs am 20. November 1882 an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen für Staats- und Politikwissenschaften (damals „Regiminalwissenschaft“). Außerdem wurde Closs beim Corps Franconia Tübingen aktiv. Dort bekleidete er unter anderem die Charge des Conseniors. Im Sommersemester 1885 studierte er für ein Semester an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, kehrte aber bereits im kommenden Wintersemester nach Tübingen zurück. Mit seinem Wechsel nach Freiburg wechselte Closs von den Regiminalwissenschaften auf das Fach der Rechtswissenschaften. Jedoch führte er auch dieses Studium nicht zu Ende und beendete seine studentische Laufbahn vor dem Wintersemester 1886 vorzeitig.

Künstlerische Ausbildung (1886 bis 1891)

Unmittelbar nach seiner Studienzeit wurde Closs an der Akademie der Bildenden Künste in Karlsruhe aufgenommen. Obwohl sich schon hier sein Talent für die Landschaftsmalerei zeigte, wurde er nicht Schüler beim populären Gustav Schönleber, sondern Schüler von Ernst Schurth, der sich mehr der Figurenmalerei und Historiendarstellungen widmete. Dort verblieb Closs jedoch lediglich ein Jahr, da er ab dem 17. Oktober 1887 an der Akademie der Bildenden Künste in München weiterstudierte. Zu dieser Zeit war dort Karl Theodor von Piloty der wohl herausragendste Künstler. Closs' Lehrer an der Münchener Kunstakademie war Wilhelm von Diez. Allerdings gibt es keinerlei Anzeichen, dass Closs in die Münchener Secession und deren Folgen eingebunden war. Von Diez rezipierte Closs insbesondere dessen Betonung von Illuminations- und Farbelementen in Genrebildnissen. Außerdem bildete sich bei ihm ein deutlicher Hang zu realistischer, unverfälschter und sehr detaillierter Darstellungsweise heraus, die natürliche Lebenssituationen bestmöglich nachbilden sollte. Auch Closs bevorzugte die Abbildung von eher unbedeutenden Persönlichkeiten in typischen Situationen ihres ganz alltäglichen Lebens. Bereits zur Zeit als Schüler an der Münchener Akademie fertigte Closs einige Illustrationen für namhafte Zeitungen an. Nachdem Closs die Akademie 1891 verlassen hatte, ließ er sich in Stuttgart nieder.

Schaffenszeit

Als Illustrator

Als Erstlingswerk kann die im Jahre 1887 angefertigte und durch das Holzstich-Verfahren entstandene Illustration zu Eduard Mörikes Der Feuerreiter gelten, die im Balladensammelband Die Gartenlaube (1888) auftauchte. Ebenfalls in der Gartenlaube wurde im Jahre 1889 ein Bild mit dem Titel Blutige Ostern im Jahr 1525 veröffentlicht, sowie im Jahre 1893 eines mit dem Namen Die Zerstörung des Klosters Hirsau durch die Franzosen unter Mélac. Daneben finden sich dort zahlreiche weitere seiner Historienmalereien. Des Weiteren schuf er auch viele Illustrationen zu Beiträgen für Über Land und Meer, zu einer illustrierten Ausgabe von Wilhelm Hauffs Lichtenstein, zu Homers Odyssee, zu dem Karl-May-Roman Die Sklavenkarawane.

Später folgten Illustrationen für die Fliegenden Blätter, eine sehr populäre, humoristische Zeitschrift der Kaiserzeit, zu deren gefragtesten Illustratoren Closs ab Herbst 1897 gehörte. Er arbeitete nachweislich etwa 20 Jahre für die Fliegenden Blätter. Nach seiner Heirat arbeitete er verstärkt für die Zeitschrift Die Lustige Woche, die eine höhere Druckqualität bot und somit seinen künstlerischen Ansprüchen mehr gerecht wurde. Die xylografische Umsetzung der Illustrationen besorgten bis zu dessen Tod größtenteils Closs' Vater Adolf Georg Cloß und Gehilfen in dessen Stuttgarter Atelier.

Er war 1898 Preisträger beim ersten Preisausschreiben von Ludwig Stollwerck für Entwürfe von Stollwerck-Sammelbildern. Preisrichter waren die Professoren Emil Dopeler d. J., Woldemar Friedrich, Bruno Schmitz und Franz Skarbina aus Berlin sowie ein Teilhaber der Firma Stollwerck.[2]

Im Jahre 1907 heiratete Gustav Adolf Closs die dreizehn Jahre jüngere Tochter eines Instrumentenmachers Martha Pauline Karoline Pfaff in Stuttgart und zog mit ihr nach Berlin. Die beiden hatten keine Kinder und man kann davon ausgehen, dass das Verhältnis auch darüber hinaus eher kühl und distanziert war.

Als Maler

Neben seiner Tätigkeit als Illustrator, die er augenscheinlich lediglich als Mittel zum Verdiensterwerb verstand, sah sich Closs vorrangig als Maler.

Closs fertigte in den ersten zehn bis fünfzehn Jahren seiner malerischen Tätigkeit unter anderem einige große Wandgemälde der Schlösser Schöckingen (ab 1892/1893) und Rapperswil (ab ca. 1896). Den Auftrag für Schloss Schöckingen erhielt Closs wohl durch eine Freundschaft zu Friedrich Freiherr von Gaisberg-Schöckingen (1857–1932), die aus seiner Aktivenzeit bei den Tübinger Franken herrührte. An der Nordseite von Schloss Rapperswil fertigte Closs zwei große Wandgemälde (2 x 4 m) an, die nicht nur aufgrund des tadellosen Zustandes als einige seiner Hauptwerke im Bereich der Wandmalerei zu betrachten sind. Weitere Wandgemälde, wie z.B. ein ca. 4 x 2,25 m großes Gemälde im Königsbau in Stuttgart, sind – vorrangig durch die Gebäudezerstörung in den beiden Weltkriegen – verlorengegangen.

In der Zeit von 1890 bis 1910, als Closs vorwiegend als Illustrator und Wandmaler in der Öffentlichkeit in Erscheinung trat, fertigte er auch zahlreiche Tafelbilder an, so z. B. für die Villa Hartmann in Heidenheim an der Brenz. Die drei für die Villa Hartmann angefertigten Gemälde: Heimkehr von der Jagd nach Schloß Hellenstein, Empfang eines Ritters an der Spitze seines Heeres durch die Stadtväter von Heidenheim und Spätmittelalterlicher Tanz auf der Bastion des Schlosses befinden sich nunmehr im Schloss Hellenstein in Heidenheim.

Eines seiner wohl bekanntesten Bilder ist Der Sturz des Roland von Berlin (1906/1907), das er auf den bei einer persönlichen Audienz ausgesprochenen Wunsch Kaiser Wilhelm II. anfertigte. Darüber hinaus fertigte Closs für den Kaiser noch zwei weitere Bilder mit den Titeln: Vor Roßbach und Garde du Corps an, was sehr verwunderlich ist, da Kaiser Wilhelm II. eigentlich jedwede Anklänge von Impressionismus und Jugendstil, wie sie in Closs' Bildnissen auftauchten, kategorisch ablehnte. Zu dem Heer zugeneigten Kronprinzen Wilhelm von Preußen und seiner Frau, der Kronprinzessin Cecilie, konnte Closs sogar eine Art Freundschaft aufbauen, was sich in der Anfertigung zahlreicher Bildnisse niederschlug. Des Weiteren fertigte Closs Arbeiten für den rumänischen König Karl I. an.

Als Heraldiker

Durch Closs' Hang zur Historiendarstellung und zur geschichtsgetreuen, detaillierten Ausgestaltung seiner Bildnisse lag die Beschäftigung mit der Heraldik bereits nahe. Eingeführt in diese Hilfswissenschaft wurde Gustav Adolf Closs durch Kurt Freiherr Seutter von Lötzen. Später arbeitete er intensiv mit seinem Freund Friedrich Freiherr von Gaisberg-Schöckingen auf dem Gebiet der Heraldik zusammen. Beide waren auch Mitglieder im St. Georgen - Verein der Württembergischen Ritterschaft. Für den Verein St. Michael - Verein deutscher Edelleute zur Pflege der Geschichte und Wahrung historisch berechtigter Standesinteressen bei dem Gaisberg Vorsitzender war und zu dem u.a. auch die Guttenberg und Müllenheim gehörten, entwarf er das nebenstehende Exlibris. Am 17. Oktober 1893 wurde Closs Mitglied im Deutschen Herold. Von 1918 bis 1934 war Closs Schriftleiter des Deutschen Herold. Dort war sein Engagement so groß, dass er es unter anderem im Jahre 1923 zum stellvertretenden Vorsitzenden brachte. Es wurden zahlreiche heraldische Zeichnungen von ihm veröffentlicht, so z. B. in den Familiengeschichtlichen Blättern, den Heraldisch-Genealogischen Blättern und dem Deutschen Roland. Nach dem Tod von Adolf Hildebrandt 1918 übernahm Closs die Wappenmalerei im Deutschen Geschlechterbuch. Des Weiteren wurde Closs vom Deutschen Gemeindetag als sachverständiger Heraldiker eingesetzt, dem die Aufgabe zugedacht war die vorhandenen Wappen zu überprüfen und zu verbessern sowie gegebenenfalls neue Wappen zu schaffen. Sein Können und seine profunde Heraldikkenntnis zeigten sich in der detaillierten, authentischen und getreuen Darstellung. Gustav Adolf Closs gilt neben Otto Hupp und Eduard Lorenz als bester Heraldiker seiner Zeit und hat auch über seine Lebensgrenzen hinaus eine weitreichende Reputation erworben.

Tod

Gustav Adolf Closs starb am 3. September 1938 in Berlin-Wilmersdorf. Bei der Trauerfeier nahmen neben dem ehemaligen Kronprinzen und Closs' Corpsbrüdern aus Tübingen zahlreiche weitere Vertreter der Vereine und Gesellschaften teil, deren Mitgliedschaften und Ehrenämter Closs innegehabt hatte. Sein eingeäscherter Leichnam wurde nach Stuttgart überführt und auf dem Fangelsbachfriedhof beigesetzt. Sein Grab wurde noch nicht aufgelassen und befindet sich noch immer dort.

Auszeichnungen

  • 25. Februar 1897: Große goldene Medaille für Kunst und Wissenschaft am Bande des Friedrichsordens des Landes Württemberg
  • Mai 1905: Ritterkreuz I. Klasse des königlich württembergischen Friedrichsordens
  • Herzoglich braunschweigische Verdienstzeichen für Kunst und Wissenschaft

Auswahl einzelner Werke

Gemälde

  • Das neue Schloß in Schöckingen, Wasserfarben auf Papier (21 x 29 cm), 1902
  • Tamina Freiin von Gaisberg-Schöckingen, Öl auf Leinwand (50 x 70 cm), 1904
  • Spätmittelalterlicher Tanz auf der Bastion des Schlosses, Öl auf Leinwand (263 x 100 cm), 1906; Museum Schloss Hellenstein in Heidenheim
  • Der Sturz des Roland zu Berlin 1448, Öl auf Leinwand, 1906/1907; verschollen
  • Breslauer Preußen durchreiten das Kaisertor der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität, Öl auf Leinwand, 1911
  • Mensur im Wald zwischen Franconia und Rhenania und Ausritt der Tübinger Franken, Öl auf Leinwand, 1907; Corpshaus der Franconia zu Tübingen
  • Die Schlacht bei Blindheim; Bayreuth-Dragoner; Leibkürassiere; Reiterbildnis des Kronprinzen und 1. Bataillon Garde 1756, Öl auf Leinwand, alle vor 1912; ehemals in den Besitztümern der Kronprinzenfamilie Schloss Cecilienhof und Schloss Oels, Ende des 2. Weltkrieges als Kriegsbeute verschleppt, Aufbewahrungsort unklar
  • Wandgemälde in Schloss Rapperswil
  • Wandgemälde in Schloss Schöckingen

Illustrationen

  • Illustrationen in der Zeitschrift Die Gartenlaube. Scherl-Verlag, Berlin 1853-1944
  • Illustrationen in der Zeitschrift Über Land und Meer. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1858–1922
  • Wilhelm Hauff: Lichtenstein, in: Hauff's Werke. Illustrirte Prachtausgabe. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1892
  • Karl May: Die Sklavenkarawane. Deutsche Union Verlagsgesellschaft, Stuttgart 1890
  • Hermann Kurz: Schillers Heimatjahre. Union Deutsche Verlagsgesellschaft, Stuttgart [1924]
  • Auerbach, Berthold. Barfüßele. - Stuttgart : Cotta, 1870. Digitalisierte Ausgabe  der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf

Schriften

  • Vier Vorträge über Wappen. (= Schriftenreihe Sippenforschung; Heft 10). Starke, Görlitz 1937

Literatur

  • Detlef Lorenz: Gustav Adolf Closs. Leben und Werk des Malers, Illustrators und Reklamekünstlers mit einem Exkurs über das Reklame-Sammelbilderwesen (= Beiträge zur Kunstwissenschaft; Bd. 22). Scaneg, München 1988, ISBN 3-89235-022-1
  • Wilhelm Heinrich Schneider-Horn: Die Tübinger Franken. VATF e. V. 1969
  • Gustav Adolf Closs. In: Allgemeines Künstlerlexikon (AKL). Die Bildenden Künstler aller Zeiten und Völker. Bd. 19, Saur, München 1998, S. 588
  • Gustav Adolf Closs. In: Ulrich Thieme, Felix Becker u. a.: Allgemeines Lexikon der Bildenden Künstler von der Antike bis zur Gegenwart. Band 7, E. A. Seemann, Leipzig 1912, S. 114
  • Gustav Adolf Closs. In: Hans Vollmer: Allgemeines Lexikon der bildenden Künstler des XX. Jahrhunderts. Bd. 5. E. A. Seemann, Leipzig 1961, S. 387

Anmerkungen und Einzelnachweise

  1. ↑ Cloß war die ursprüngliche Schreibweise, die Gustav Adolf später in Closs abändern sollte.
  2. ↑ Weitere Preisträger waren Adolf Münzer aus München, Oskar Zwintscher aus Meissen, A. Haas aus München, August Unger aus Berlin, W. Wulff aus Karlsruhe, Helene Schulz aus Berlin, Hans Anker aus Berlin, A. Bauer jr. aus Düsseldorf, P.O. Engelhard aus München, A. Höfer aus München, A. Klingner aus Berlin, H. Krause aus Berlin, E. Neumann aus München, F.P. Schmidt aus Dresden, Ad. Wagner aus Kassel und P. Wendling aus Friedenau. Quelle: Prof. Karl Hofacker: Kunstgewerbeblatt. 9. Jahrgang, Leipzig 1898.

 

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St.-Johannis-Kloster (Lübeck)

(Weitergeleitet von St. Johanniskloster (Lübeck))

Das St.-Johannis-Kloster in Lübeck wurde bereits zur Zeit Heinrichs des Löwen durch Bischof Heinrich I. von Brüssel als Benediktiner-Kloster gegründet und wurde 1177 dem Evangelisten Johannes geweiht. Erster Abt wurde der später auch als Chronist bekannt gewordene Arnold von Lübeck.

Die Benediktinermönche des Johannisklosters hatten jedoch Schwierigkeiten, ein den Ordensregeln entsprechendes Leben zu führen, zumal auch einige Nonnen im Kloster waren. Nach mehreren Reformversuchen wurden die Mönche daher im 2. Viertel des 13. Jahrhunderts nach Wagrien versetzt, wo sie in der damaligen Einöde Ostholsteins das Kloster Cismar begründeten

Das Johanniskloster wurde als Nonnenkloster der Zisterzienserinnen fortgeführt. Nach der Reformation blieb das Kloster als Stift für ledige Frauen unter dem Namen Stiftung St. Johannis-Jungfrauenkloster bestehen. Es wurde weiterhin von einer Äbtissin geleitet und beanspruchte gegenüber dem Rat der Stadt die Reichsunmittelbarkeit, die es bis zum Reichsdeputationshauptschluss 1803 auch faktisch besaß. Danach wurde das Kloster als eine städtische Einrichtung geführt. Die meisten der reichhaltigen Besitzungen im Umland wie die heutigen Lübecker Ortsteile Wulfsdorf, Beidendorf, Blankensee und Kücknitz sowie die Dörfer Utecht und Schattin am Ostufer des Ratzeburger Sees wurden durch die Stadt als Stadtstiftsdörfer verwaltet. Die meisten Klostergebäude mitsamt der romanischen dreischiffigen Klosterkirche wurden 1805/1806 abgerissen. Während fast die gesamte Ausstattung dabei verlorenging, wurde die Orgel in der Kirche von Groß Grönau wieder aufgebaut. Der Forstbesitz wurde durch eine eigene Oberförsterei vom Forsthaus Waldhusen aus verwaltet.

Um 1900 wurde das große Klostergrundstück geteilt. Auf einem Teil wurde das Gymnasium Johanneum zu Lübeck errichtet, das das verbliebene mittelalterliche Refektorium des ehemaligen Klosters heute für die Musikerziehung nutzt.

Gegenüber dem Johanneum, auf der anderen Straßenseite der damals durch das Klostergelände weitergeführten Johannisstraße (heute Dr.-Julius-Leber-Straße) wurde 1903/1904 ein Neubau mit 43 Altenwohnungen errichtet unter dem Namen St.-Johannes-Jungfrauen-Stift, das die Tradition des Klosters als städtisches Altersheim fortführt.

Literatur

  • Johannes Baltzer, Friedrich Bruns, Hugo Rahtgens: Die Bau- und Kunstdenkmäler der Hansestadt Lübeck. Band IV: Die Klöster. Die kleineren Gotteshäuser der Stadt. Die Kirchen und Kapellen in den Außengebieten. Denk - und wegekreuze und der Leidenweg Christi. Lübeck: Nöhring 1928, Faksimile-Nachdruck 2001 ISBN 3-89557-168-7, S. 3-34
  • Lutz Wilde: Zur Baugeschichte der Kirche des Johannisklosters in Lübeck. In: Der Wagen 1965, S.46-54.

 

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Johannes (Evangelist)

Der Evangelist Johannes ist der Hauptautor des Johannesevangeliums. Die christliche Tradition setzt ihn mit dem Apostel Johannes als dem Lieblingsjünger Jesu gleich und sieht in ihm auch den Verfasser der Johannesbriefe und der Offenbarung. In der historisch-kritischen Forschung ist diese traditionelle Auffassung stark umstritten. Diese Auseinandersetzung ist als „johanneische Frage“ in die Forschungsgeschichte zum Johannesevangelium eingegangen.[1]

Historische Zeugnisse

Das Johannesevangelium

Im Johannesevangelium wird als Autor des Textes der namenlose „Lieblingsjünger“ Jesu genannt:

    „Petrus wandte sich um und sah, wie der Jünger, den Jesus liebte, (diesem) folgte. Es war der Jünger, der sich bei jenem Mahl an die Brust Jesu gelehnt und ihn gefragt hatte: Herr, wer ist es, der dich verraten wird? Als Petrus diesen Jünger sah, fragte er Jesus: Herr, was wird denn mit ihm? Jesus antwortete ihm: Wenn ich will, dass er bis zu meinem Kommen bleibt, was geht das dich an? Du aber folge mir nach! Da verbreitete sich unter den Brüdern die Meinung: Jener Jünger stirbt nicht. Doch Jesus hatte zu Petrus nicht gesagt: Er stirbt nicht, sondern: Wenn ich will, dass er bis zu meinem Kommen bleibt, was geht das dich an? Dieser Jünger ist es, der all das bezeugt und der es aufgeschrieben hat; und wir wissen, dass sein Zeugnis wahr ist.“

    – (Joh 21,20–24 EU )

Bezeugt das Schlusskapitel des Evangeliums so zwar ausdrücklich die Verfasserschaft des „Lieblingsjüngers“, so unterbleibt jedoch eine Identifikation mit dem Apostel Johannes. Außerdem scheint hier eine Verfassergruppe als ein „Wir“ zu sprechen, die sich vom Autor des Haupttextes Joh 1-20 unterscheidet. Auffällig ist, dass im Gegensatz zu den synoptischen Evangelien im gesamten Johannesevangelium der Name des Apostels Johannes niemals erwähnt wird. Wenn von „Johannes“ geschrieben wird, so handelt es sich immer um Johannes den Täufer. Die „Söhne des Zebedäus“ – bei den Synoptikern als Jakobus und Johannes bekannt (Mk 1,19 EU ) – tauchen erst in 21,2 EU auf, jedoch werden sie auch dort nicht namentlich genannt. Daher wird angenommen, ein johanneischer Kreis, der auch für die Anfügung des Schlusskapitels 21 an einen bereits bestehenden Text verantwortlich war, habe mit dem Lieblingsjünger eine Gestalt aus der intimsten Nähe Jesu als Zeugen und unbestrittene Autorität in den Vordergrund gestellt. Dafür spricht auch, dass das Evangelium nicht nur am Schluss in Joh 21,24 EU , sondern bereits im Prolog von einem „Wir“ spricht (Joh 1,14.16 EU), womit Augenzeugen von Jesu Auftreten gemeint sind. Jedenfalls weist so das Johannesevangelium selbst auf die Autorität eines herausragenden Zeugen hin, auf den sich die Mitglieder der johanneischen Gemeinde mit Nachdruck berufen.

Zeugnisse der frühen Kirche

Die frühesten Nachrichten über die Wirksamkeit eines Jüngers und Apostels Johannes außerhalb des Neuen Testaments finden sich in den Schriften des Bischofs Irenäus von Lyon (um 135-202), die auch vom Kirchenhistoriker Eusebius von Caesarea (um 260-337) zitiert werden. Irenäus war in seiner Jugend ein Schüler von Polykarp von Smyrna (69–155), der – so schreibt Irenäus – seinerseits ein Schüler des Apostels Johannes war. Nach dieser frühen Quelle vom Ende des 2. Jahrhunderts ist Johannes der Apostel zugleich der Verfasser des Evangeliums: „Zuletzt gab Johannes, der Jünger des Herrn, der auch an seiner Brust ruhte, selbst das Evangelium heraus, als er sich in Ephesus in der Asia aufhielt“.[2] Hier werden vier Feststellungen getroffen, die die christliche Tradition maßgeblich geprägt haben:

  1. Der Apostel Johannes ist der Lieblingsjünger.
  2. Er ist daher der Autor des Evangeliums.
  3. Das Johannesevangelium wurde während seines Aufenthaltes in Ephesos - also zu seinen Lebzeiten - veröffentlicht.
  4. Es ist nach den synoptischen Evangelien geschrieben worden („zuletzt“).

In seiner Kirchengeschichte bemüht sich Eusebius darum, die Abweichungen zwischen dem Johannesevangelium und den synoptischen Evangelien zu erklären. So behauptet er:

    „Nachdem nun Markus und Lukas die von ihnen gepredigten Evangelien herausgegeben hatten, sah sich nach der Überlieferung auch Johannes, der ständig sich mit der mündlichen Predigt des Evangeliums beschäftigt hatte, zur Niederschrift veranlaßt, und zwar aus folgendem Grunde: Nachdem die zuerst geschriebenen drei Evangelien bereits allen und auch dem Johannes zur Kenntnis gekommen waren, nahm dieser sie, wie man berichtet, an und bestätigte ihre Wahrheit und erklärte, es fehle den Schriften nur noch eine Darstellung dessen, was Jesus zunächst, zu Beginn seiner Lehrtätigkeit, getan habe. Mit dieser Erklärung hatte er auch recht. Denn es ist klar, daß die drei Evangelien nur das, was der Heiland nach der Gefangensetzung Johannes des Täufers während eines einzigen Jahres getan hatte, aufgezeichnet haben, und daß sie dies auch am Anfange ihrer Berichte zu erkennen geben. [...] Nach der Überlieferung hat nun deshalb der Apostel Johannes auf Bitten hin über die Zeit, über welche die früheren Evangelisten geschwiegen haben, sowie über die in diese Zeit, d. i. vor die Gefangennahme des Täufers, fallenden Taten des Erlösers in einem eigenen Evangelium berichtet [...] Johannes erzählt also in seinem Evangelium das, was Christus getan hatte, noch ehe der Täufer ins Gefängnis geworfen wurde; die übrigen drei Evangelisten aber berichten die auf die Einkerkerung des Täufers folgenden Ereignisse.“

    – Eusebius von Caesarea[3]

Ebenfalls aus dem ausgehenden 2. Jahrhundert dürfte der Kanon Muratori stammen, der von der Entstehung des Johannesevangeliums berichtet:

    „Das vierte der Evangelien, des Johannes, [eines] von den Jüngern. Als ihn seine Mitjünger und Bischöfe aufforderten [aufzuschreiben], sagte er: "Fastet mit mir von heute ab drei Tage, und was einem jeden offenbart werden wird, wollen wir einander erzählen." In derselben Nacht wurde dem Andreas, [einem] der Apostel, offenbart, daß Johannes in seinem Namen alles niederschreiben sollte, und alle sollten es überprüfen. Und deshalb, wenn auch verschiedene Einzelheiten in den einzelnen Evangelienbüchern gelehrt werden, trägt es doch für den Glauben der Gläubigen nichts aus, da alles durch den einen göttlichen Geist allen [in allen Evangelien] erklärt ist: die Geburt, das Leiden, die Auferstehung, der Umgang mit seinen Jüngern und über seine doppelte Ankunft, erstens verachtet in Niedrigkeit, was geschehen ist, zweitens herrlich in königlicher Macht, was noch geschehen wird. Was Wunder also, wenn Johannes, so sich gleichbleibend, das Einzelne auch in seinen Briefen vorbringt, wo er von sich selbst sagt: Was wir gesehen haben mit unseren Augen und mit den Ohren gehört haben und unsere Hände betastet haben, das haben wir euch geschrieben. Denn damit bekennt er [sich] nicht nur als Augen- und Ohrenzeuge, sondern auch als Schriftsteller aller Wunder des Herrn der Reihe nach.“

    – Kanon Muratori[4]

Die christliche Tradition füllt deshalb die Leerstelle des Lieblingsjüngers im Johannesevangelium mit der Person des Apostels Johannes aus.

Die „johanneische Frage“

Das Schweigen des Johannesevangeliums über die Identität des Lieblingsjüngers ist der eigentliche Anlass für die „johanneische Frage“. Die historisch-kritische Forschung kritisiert die traditionelle Auffassung und führt dazu folgende Argumente an:

  • Die frühchristlichen Zeugnisse scheinen (zu) sehr bemüht zu sein, nicht nur den Apostel Johannes als Verfasser herauszustellen und zu legitimieren, sondern auch die Unterschiede zwischen Johannes und den Synoptikern nachträglich auszugleichen. Der apologetische Charakter dieses Unternehmens scheint deutlich. Das Zeugnis des Kanon Muratori hat zu sehr legendarischen Charakter, als dass man es für historisch zuverlässig halten könnte.[5]
  • Nach einer alternativen Tradition aus dem Markusevangelium (Mk 10,35-41 EU ) könnte der Apostel Johannes wie auch sein Bruder Jakobus bereits früh das Martyrium
  • erlitten haben. Da Markus auf dieses Ereignis bereits zurückzublicken scheint, wäre der Tod des Johannes spätestens vor dem Jahr 70 als Datum der Abfassung des Markusevangeliums anzusetzen. Nach dieser Auffassung könnte der Apostel nicht in hohem Alter in Ephesos gestorben sein.[6]
  • Gegen die Überlieferung des Irenäus spricht das Schweigen einiger anderer Autoren, von denen man annehmen müsste, dass sie ihn bestätigen würden. Dazu zählen vor allem Ignatius von Antiochien und Justin der Märtyrer.[7]
  • Es ist schwer vorstellbar, dass auf die Benennung eines Apostels und intimen Jüngers Jesu verzichtet wird, wenn dieser tatsächlich der Hauptautor des Evangeliums wäre.[8]
  • Andererseits vermutet man, dass der Autor deshalb nicht benannt wird, weil er keine apostolische Autorität besaß und daher nicht allgemein anerkannt war.[9] Dadurch wäre die Identifizierung mit dem Apostel Johannes ausgeschlossen.
  • Schließlich wird dem Lieblingsjünger eine reale Existenz ganz abgesprochen und in ihm eine literarische, fiktive Gestalt gesehen.[10]

Alle diese Argumente sind jedoch keineswegs zwingend. Ein Martyrium des Apostels Johannes wird zwar aus dem Markusevangelium geschlossen, ist aber nicht eigens belegt und daher unsicher. Ein Schweigen sonstiger Texte über den Apostel Johannes kann die unterschiedlichsten Gründe haben. Insofern kann man nicht behaupten, das Zeugnis der frühen Kirche vor allem mit Irenäus und Eusebius sei widerlegt. Ihre Angaben lassen sich allerdings auch nicht durch unabhängige Quellen verifizieren, so dass letztlich offen bleiben muss, ob der Evangelist Johannes tatsächlich mit dem Apostel Johannes identisch ist. Ebenso wenig kann aber das Vorliegen einer Pseudepigraphie ausgeschlossen werden, die dem Verfasser eine Rolle im Jüngerkreis zuschreibt, um dem Text des Johannesevangeliums auf diese Weise Autorität zu verleihen.[11]

Der Evangelist und die Johannesbriefe

Der Evangelist Johannes gilt auch traditionell als Verfasser der drei Briefe des Johannes (1 Joh  EU ; 2 Joh  EU und 3 Joh  EU ).

Für den 1. Brief des Johannes ist das weitgehend unbestritten. Dafür werden auch innere Gründe, vor allem die Ähnlichkeiten in der Sprache angeführt. Dieses Bild gilt jedoch nicht in gleichem Maße für den 2. und 3. Johannesbrief. Sie stammen zwar wohl beide aus einer Hand, diese ist aber kaum identisch mit der Hand des Evangelisten.[12] Vor allem ist es die Selbstbezeichnung als „Presbyter“ („Ältester“), die eine Verfasserschaft des „Lieblingsjüngers“ - wie im Evangelium - nicht nahelegt. Teilweise wird in der Forschung auch für alle drei Briefe eine Autorschaft des Evangelisten und vor allem des Apostels Johannes rundweg abgestritten.[13] Alle drei Briefe sind aber wohl zumindest in der gleichen „johanneischen Schule“ entstanden, wahrscheinlich in Ephesos.

Der Evangelist und die Offenbarung

Der Evangelist gilt daneben auch traditionell als Verfasser der Offenbarung des Johannes. Diese Auffassung stützt sich neben Offb 1,1 EU  vor allem auf Offb 1,9–11 EU :

    „Ich, euer Bruder Johannes, der wie ihr bedrängt ist, der mit euch an der Königsherrschaft teilhat und mit euch in Jesus standhaft ausharrt, ich war auf der Insel Patmos um des Wortes Gottes willen und des Zeugnisses für Jesus. Am Tag des Herrn wurde ich vom Geist ergriffen und hörte hinter mir eine Stimme, laut wie eine Posaune. Sie sprach: Schreib das, was du siehst, in ein Buch und schick es an die sieben Gemeinden: nach Ephesus, nach Smyrna, nach Pergamon, nach Thyatira, nach Sardes, nach Philadelphia und nach Laodizea.

    – Offenbarung des Johannes[14]

Außer dieser Namensübereinstimmung gibt es kaum Anhaltspunkte für eine Identität des Verfassers der Offenbarung mit dem Apostel Johannes oder dem Evangelisten. In der christlichen Tradition wird der Apostel Johannes aber bereits im 2. Jahrhundert als Verfasser der Offenbarung angenommen und mit dem Evangelisten gleichgesetzt, so vor allem von Eusebius, der sich wiederum auf Irenäus (Adv Haer V, 30,3) bezieht: „Es wird erzählt, dass in dieser Verfolgung der Apostel und Evangelist Johannes, der noch lebte, verurteilt wurde auf der Insel Patmos zu verweilen wegen seines Zeugnisses für das göttliche Wort“[15]

Diese Auffassung wurde schon im 3. Jahrhundert von Dionysius von Alexandria († 264) kritisiert:

    „Völlig anderer und fremder Art ist gegenüber diesen Schriften [dem Evangelium und den Briefen des Johannes] die Apokalypse. Es fehlt jede Verbindung und Verwandtschaft. Ja, sie hat sozusagen kaum eine Silbe damit gemein. Auch enthält weder der Brief - vom Evangelium nicht zu reden - irgendeine Erwähnung oder einen Gedanken der Apokalypse noch die Apokalypse vom Briefe [...]“

    – Dionysius von Alexandria[16]

In der Offenbarung wird zwar vier Mal der Name ihres Verfassers als „Johannes“ angegeben (Offb 1,1 EU ; Offb 1,4.9 EU ; Offb 22,8 EU ), dieser hat aber wohl nichts mit dem Evangelisten gemein außer dem von der kirchlichen Tradition vermuteten Namen. Darüber hinaus scheint sich der Verfasser auch selbst von den Aposteln zu unterscheiden (Offb 18,20 EU ; Offb 21,14 EU ).[17] Heute wird eine Verfasserschaft des Evangelisten auch für die Offenbarung in der wissenschaftlichen Forschung

weitgehend ausgeschlossen. Es bestehen erhebliche Unterschiede in der Sprache, Eschatologie, Christologie und Ekklesiologie.[18] Die Exegese unterscheidet also den Johannes der Offenbarung sowohl vom Evangelisten als auch vom Apostel Johannes.[19] Gleichwohl sieht Jens W. Taeger Verbindungslinien zwischen der Apokalypse und deuterojohanneischem Denken, nämlich den Johannesbriefen und der von ihm angenommenen Redaktionsschicht des Johannesevangeliums.[20]

Chronologie

Das Johannesevangelium liefert für die Frage nach den chronologischen Daten des Evangelisten die entscheidendsten Hinweise. Der Papyrus 52, der in Ägypten gefunden wurde, ist das älteste bekannte Textzeugnis des Johannesevangeliums. Er wird etwa auf die Zeit zwischen 100 und 150 nach Chr. datiert.[21] Zu diesem Zeitpunkt muss das Evangelium demnach bereits existiert haben und schon so verbreitet gewesen sein, dass es bis nach Ägypten gelangen konnte. Für die Verbreitung bis nach Ägypten nach der eigentlichen Abfassung ist noch einige Zeit zusätzlich in Anschlag zu bringen.[22] Wenn der Hauptautor ein Jünger Jesu war und das Todesjahr Jesu etwa in das Jahr 30 n. Chr. fiel, wird der Evangelist bis längstens etwa gegen Anfang des 2. Jahrhunderts gelebt haben.

Aus inneren Gründen wird von der Mehrzahl der Forscher eine Abfassung des Evangeliums vor dem Jahr 70 n. Chr. ausgeschlossen. Der Autor blickt demnach auf eine historische Situation der weitgehenden Entfremdung zwischen johanneischer Gemeinde und dem Judentum zurück, wie sie nur nach der Zerstörung des Tempels im Jahr 70 denkbar ist.[23] Daher setzt man die Abfassungszeit des Evangeliums auf das Ende des 1. oder den Beginn des 2. Jahrhunderts n. Chr.

Dieser Schluss wird von den frühkirchlichen Zeugnissen über die Identität des Apostels Johannes mit dem Evangelisten bestätigt. Bei Irenäus heißt es:

    „Und alle Presbyter, die in Asien bei Johannes, dem Jünger des Herrn, zusammengekommen waren, bezeugen, dass Johannes dies überliefert hat. Denn er blieb bei ihnen bis in die Zeit Trajans.“

    – Irenäus[24]

Eusebius berichtet unter Berufung auf Irenäus ebenfalls über den Tod des Apostels in Ephesos unter Kaiser Trajan (Eusebius, Hist Eccl III, 23,3). Die Amtszeit Trajans dauerte von 98 bis 117 nach Chr., so dass der Evangelist frühestens 98 nach Chr. gestorben sein könnte. Diese Angabe entspricht dem chronologischen Rahmen, den auch das Evangelium setzt. Es gibt allerdings neutestamentlich keine Hinweise auf einen Aufenthalt des Apostels Johannes in Kleinasien. Vor allem die Apostelgeschichte und der Brief des Paulus an die Epheser wissen davon nichts.

Ort

Der Evangelist hat zweifellos intensive Kenntnis der geographischen, religiösen und soziologischen Verhältnissen in Palästina zur Zeit Jesu. Das zeigt sich auch in seiner Darstellung der Chronologie der Passion Jesu, die noch am wenigsten widersprüchlich ist. Aufgrund seiner stark semitisch beeinflussten griechischen Sprache kann man davon ausgehen, dass er in Palästina aufgewachsen ist,[25] es sich also um einen im jüdischen Mutterland geborenen Juden handelt. Die Aussagen des Evangeliums über den „Lieblingsjünger“ werden somit durch literarische Beobachtungen gestützt.

Für einen späteren Aufenthalt des Evangelisten in Ephesos in Kleinasien gibt es im Evangelium oder im 1. Johannesbrief jedoch keine klaren Anhaltspunkte. Dies alles spricht eher gegen eine Entstehung in griechisch-heidenchristlichem Kontext in Ephesos. Von K. Wengst wird darüber hinaus eingewandt, dass sich die historischen Hintergründe der johanneischen Streitgespräche mit „den Juden“ vor allem im syrisch-palästinischen Gebiet abgespielt haben dürften, und man daher auch annehmen könne, dass das Evangelium hier entstanden sei, der Evangelist sich also noch in seinen späten Jahren in Palästina aufgehalten habe.[26] Dieser Schluss ist jedoch nicht zwingend, denn für die literarische Gestaltung eines Konflikts muss man keineswegs vor Ort sein; ebenso wenig ist es ausgeschlossen, dass ein palästinischer Jude sich später in Kleinasien niederlässt.

Daher bleiben für die Frage nach dem weiteren Aufenthalts- und Sterbeort des Evangelisten gegenüber den aus dem Evangelium gewonnenen Erkenntnissen die Hinweise der frühchristlichen Autoren stehen, die den Apostel Johannes mit dem Evangelisten identifizieren. Hier liefert wiederum Irenäus die entscheidende Aussage für Ephesos als letzten Aufenthalts- und dann auch Sterbeort:

    „Auch die von Paulus gegründete Kirche in Ephesus, in welcher Johannes ständig weilte bis in die Zeit Trajans, ist eine treue Zeugin der apostolischen Überlieferung.“

    – Irenäus [27]

Eine Entscheidung in der lokalen Zuordnung ist angesichts dieser unterschiedlichen Sichtweisen nicht möglich.

Der Evangelist in der christlichen Tradition

Die christliche Tradition hat durch ihre Identifikation des Evangelisten mit dem Apostel Johannes seit den ersten Zeugnissen von Irenäus und Eusebius erheblichen Einfluss auf das Bild des Evangelisten gehabt. Dieser Einfluss hat sich nicht nur in vielen schriftlichen Belegen seit der Zeit der Kirchenväter, sondern auch in der bildenden Kunst mannigfach niedergeschlagen.

Der Apostel Johannes und der Lieblingsjünger im Neuen Testament

Der Apostel Johannes war nach synoptischem Zeugnis (Mk 1,19-20 EU ) der jüngere Bruder des Apostels Jakobus des Älteren. Beide

wurden gemeinsam von Jesus berufen während sie ihrem Beruf als Fischer – zusammen mit ihrem Vater Zebedäus – nachgingen. Daher werden sie in der Überlieferung auch als „Söhne des Zebedäus“ bezeichnet. Sie stehen bei den Synoptikern zusammen mit Petrus in besonders enger Beziehung zu Jesus (Mk 9,2 EU ;14,33 EU ).

Im Johannesevangelium wird nichts über die Berufung der Zebedäus-Söhne erzählt. Allerdings tauchen sie im Schlusskapitel auf neben zwei weiteren namenlosen Jüngern (Joh 21,2 EU ). Später wird ein Jünger aus diesem Kreis als „Lieblingsjünger“ bezeichnet (21,7 EU ), ohne

dass eine Beziehung zu den Zebedäus-Söhnen hergestellt würde. So bleibt eine Identifizierung möglich, ist aber nicht zwingend.

Verglichen mit den Zebedäus-Söhnen bei den Synoptikern steht der Lieblingsjünger im Johannesevangelium in noch intimerer Nähe zu Jesus:

  • Er liegt beim gemeinsamen Mahl der Jünger vor der Passion an der „Brust“ Jesu und wird in dieser Szene zum ersten Mal bezeichnet als „der Jünger, den Jesus liebte“ (Joh 13,23 EU ).
  • Er steht zusammen mit Maria, der Mutter Jesu, unter dem Kreuz und erhält von Jesus einen besonderen Fürsorgeauftrag ihr gegenüber (19,26 EU ).
  • Er kommt zusammen mit Petrus als einer der ersten zum Grab Jesu und wird so zum Zeugen der Auferstehung (20,2 EU ).
  • Er identifiziert den auferstandenen Jesus vor den Jüngern (21,7 EU ).
  • Er wird am Schluss des Johannesevangeliums nicht nur als dessen Autor herausgestellt (21,24 EU ), sondern von Jesus auch mit einer besonderen Prophezeiung ausgezeichnet (21,20-23 EU ).

Diese Charakterisierungen im Johannesevangelium führten in Zusammenschau mit der synoptischen Tradition zu der hohen Wertschätzung, die der Evangelist und Apostel in der Überlieferungsgeschichte gewonnen hat. So gilt er neben Paulus wohl als prägendste Persönlichkeit unter den neutestamentlichen Autoren.

Spätere Überlieferungen zum Evangelisten

Weitere Zeugnisse über das Leben des Evangelisten sind von den kirchlichen Schriftstellern aus den ersten Jahrhunderten überliefert. Nachdem er Palästina verlassen habe, soll er das Evangelium in Kleinasien verkündet und sich in Ephesos niedergelassen haben, wo er auch gestorben sei.[28]

Auf die Identifizierung mit dem Autor der Offenbarung geht die Tradition zurück, der Apostel und Evangelist sei unter Kaiser Domitian (81-96 nach Chr.) auf die Insel Patmos verbannt worden, die südwestlich von Ephesos in der Ägäis liegt. Hier wird noch heute eine „Johannesgrotte“ als eines der wichtigsten Heiligtümer der griechisch-orthodoxen Kirche verehrt. Die Grotte liegt zwischen Skala und Chora und kann im Inneren der Kirche Agia Anna besichtigt werden, die 1090 errichtet wurde und zum orthodoxen Kloster der Apokalypse gehört.[29] In dieser Felshöhle soll der Apostel der Legende nach die Offenbarung verfasst haben.[30]

Nach dem Tode Domitians soll Johannes aus der Verbannung nach Ephesos zurückgekehrt sein und dort sein Evangelium niedergeschrieben haben. Dieser Überlieferung zufolge starb er in Ephesos unter Kaiser Trajan, im dritten Jahr seiner Regierung. Demnach wäre das Todesjahr auf 100 oder 101 nach Chr. zu datieren. Nach Eusebius, der sich insoweit auf einen Brief von Bischof Polykrates an Papst Viktor I. beruft, wurde Johannes auch in Ephesos begraben (Hist Eccl III 31,3). Über der als Grab des Evangelisten geltenden Stätte ließ Helena, die Mutter des Kaisers Konstantin der Große, eine Kirche errichten. Kaiser Justinian ersetzte sie durch einen monumentalen Prachtbau. Die Reste der Johanneskirche können noch heute besichtigt werden.

Bedeutung von der Väterzeit bis heute

Unbestritten ist die schriftstellerische und theologische Leistung des Evangelisten als Autor des vierten Evangeliums, das einen ganz eigenständigen und theologisch stark reflektierten Weg der Darstellung christlicher Glaubensinhalte geht. Hieronymus liefert die folgende Deutung des Adlers als Symbol des vierten Evangelisten:

    „Johannes erhielt den Adler, weil er im Prolog über das Wort, das am Anfang bei Gott war, höher steigt als die anderen und sich in die höchsten Regionen aufschwingt, so wie ein Adler sich zur Sonne erhebt.“

    – Hieronymus[31]

Darüber hinaus gilt der Evangelist und Apostel Johannes als kirchliche Autorität. Zu seinen Schülern gehörten der Überlieferung nach die Bischöfe Polykarp von Smyrna, Ignatius von Antiochia, Papias von Hierapolis sowie der Bischof Bucolus von Smyrna. Über Johannes schrieb der Kirchenvater Augustinus (354 - 430 n. Chr.):

    „In den vier Evangelien oder vielmehr in den vier Büchern eines Evangeliums hat der heilige Apostel und Evangelist Johannes, welcher gemäß seiner geistigen Erkenntnis dem Adler verglichen wird, höher und weit erhabener als die anderen drei seine Verkündigung erhoben und dadurch auch uns erheben wollen. Denn die drei übrigen Evangelisten sind gleichsam mit dem Gottmenschen auf der Erde gewandelt und haben von seiner Gottheit weniger gesagt; dieser aber, gleichsam als verschmähte er es auf der Erde zu wandeln, hat sich, wie er gleich am Anfange seines Evangeliums gedonnert, nicht nur über die Erde erhoben, sondern auch über das ganze Heer der Engel etc., und ist zu dem gekommen, durch den alles gemacht ist, indem er spricht: ›Im Anfang war das Wort‹. Das floss aus seinem Munde, was er getrunken; denn nicht ohne Grund wird von ihm in diesem Evangelium gesagt, dass er beim Abendmahl an der Brust des Herrn lag. Aus dieser Brust hat er daher im Geheimen getrunken; aber was er im Geheimen getrunken, das hat er offenbar ausgeströmt.“

    – Augustinus[32]

Diese Wertschätzung wird heute auch z. B. von Papst Benedikt XVI. geteilt, der sich zur „johanneischen Frage“ eigens geäußert hat und daran festhalten will, dass der Lieblingsjünger und Apostel Johannes Augenzeuge eines historischen Geschehens um Jesus gewesen sei und diese Erinnerung in die kirchliche Tradition hineingetragen habe.[33]

Gedenktag

Der Gedenktag des Apostels und Evangelisten Johannes ist in der katholischen und der evangelischen Kirche der 27. Dezember. Die orthodoxe Kirche feiert den Heiligen am 8. Mai.

Literatur

  • Charles K. Barrett: Das Evangelium nach Johannes. Göttingen 1990, ISBN 3-525-51623-1
  • Klaus Berger: Im Anfang war Johannes. Datierung und Theologie des vierten Evangeliums. Stuttgart 1997, ISBN 3-7918-1434-6
  • Ingo Broer: Einleitung in das Neue Testament. Studienausgabe Band I+II. Würzburg 2006, S. 189-215, ISBN 3-429-02846-9
  • Christian Dietzfelbinger: Das Evangelium nach Johannes. Zürich 2004, ISBN 3-290-14743-6
  • Erhard Gorys: Lexikon der Heiligen. dtv, 2. Aufl., München 1998, ISBN 3-423-32507-0
  • Manfred Görg: Art. Offenbarung des Johannes, in: Neues Bibel-Lexikon. Hrsg. von M. Görg und B.Lang, Bd.III. Zürich 2001, Sp. 21-26, ISBN 3-545-23076-7
  • Martin Hengel: Die Johanneische Frage. Ein Lösungsversuch, mit einem Beitrag zur Apokalypse von Jörg Frey. Tübingen 1993 = WUNT 67, ISBN 3-16-146292-0
  • Hans-Joachim Klauck: Art. Johannesbriefe, in: Neues Bibel-Lexikon. Hrsg. von M. Görg und B.Lang. Bd.II. Zürich 1995, Sp. 350-353, ISBN 3-545-23075-9
  • Joachim Kügler: Der Jünger, den Jesus liebte. Literarische, theologische und historische Untersuchungen zu einer Schlüsselgestalt johanneischer Theologie und Geschichte. Mit einem Exkurs über die Brotrede in Joh 6, Stuttgart 1988 = SBB 16, ISBN 3-460-00161-5
  • Lorenz Oberlinner: Art. Johannes (Apostel), in: Neues Bibel-Lexikon. Hrsg. von M. Görg und B.Lang. Bd.II. Zürich 1995, Sp. 350-353, ISBN 3-545-23075-9
  • Joseph Ratzinger: Jesus von Nazareth, Freiburg 2007, ISBN 3-451-29861-9
  • Rudolf Schnackenburg: Das Johannesevangelium, Teil 1-3, Freiburg, Basel, Wien 1965-1992
  • Hartwig Thyen: Das Johannesevangelium. Tübingen 2006 = HNT 6, ISBN 3-16-148485-1
  • Klaus Wengst: Bedrängte Gemeinde und verherrlichter Christus. Ein Versuch über das Johannesevangelium, München 1990, ISBN 3-459-01861-5

Einzelnachweise

  1. ↑ Vgl. M. Hengel, Die Johanneische Frage
  2. ↑ Irenäus, Adv Haer III 1,1, zitiert auch bei Eusebius, Hist Eccl V 8,4
  3. ↑ Eusebius von Caesarea: Kirchengeschichte III 24, 6 f. 11 f., übers. von Philipp Haeuser (= BKV II.1), München 1932, S. 130-132
  4. ↑ Kanon Muratori, Zeile 9-16, nach Hans Lietzmann (Hrsg.): Das Muratorische Fragment und die Monarchianischen Prologe zu den Evangelien, Kleine Texte für Vorlesungen und Übungen l, Bonn 1902 (2. Auflage Berlin 1933)
  5. ↑ R. Schnackenburg, Johannesevangelium, Bd. 1, S. 69
  6. ↑ L. Oberlinner, Johannes (Apostel), Sp. 351
  7. ↑ C.K. Barrett, Das Evangelium nach Johannes, S. 139
  8. ↑ M. Hengel, Die johanneische Frage, S. 18-19
  9. ↑ M. Hengel, Die johanneische Frage, S. 19-20.
  10. ↑ So z.B. H. Thyen, Das Johannesevangelium, S. 794: „der geliebte Jünger [ist] der fiktionale, von dem realen Evangelisten geschaffene, erzählte und erzählende Evangelist im Evangelium“; vgl. auch J. Kügler, Der Jünger, den Jesus liebte
  11. ↑ Ingo Broer: Einleitung in das Neue Testament, Würzburg 2006, S. 193 ff.
  12. ↑ I. Broer, Einleitung in das Neue Testament, S. 243-247
  13. ↑ H.-J. Klauck, Art. Johannesbriefe, Sp. 355
  14. ↑ Einheitsübersetzung Offb 1,9–11 EU
  15. ↑ Eusebius, Hist Eccl III 18,1
  16. ↑ Dionysius von Alexandria zitiert nach Eusebius, Hist Eccl VII 25. Thomas Söding; Robert Vorholt (17. Juli 2010): „Im Anfang war das Wort“ · Das Johannesevangelium  (Deutsch) (PDF) S. 15. Ruhr Universität Bochum, Katholisch-Theologische Fakultät, Lehrstuhl Neues Testament. Abgerufen am 12. Juli 2011., siehe dazu auch: Eusebius von Cäsarea; Dionysius (1. Januar 2008): Kirchengeschichte (Historia Ecclesiastica)  (Deutsch). Universität Freiburg, CH, Griechische Patristik und orientalische Sprachen. Abgerufen am 12. Juli 2011.
  17. ↑ C K. Barrett, Das Evangelium nach Johannes, S. 117
  18. ↑ Thomas Söding: Das Buch mit sieben Siegeln – Die Johannesoffenbarung, Vorlesung WS 2007/08, S. 7  abgerufen am 17. Dezember 2011
  19. ↑ M. Görg, Art. Offenbarung des Johannes, Sp. 22
  20. ↑ Jens W. Taeger: Johannesapokalypse und johanneischer Kreis. Versuch einer traditionsgeschichtlichen Ortsbestimmung am Paradigma der Lebenswasser-Thematik. BZNW 51, Berlin, New York 1989
  21. ↑ John Rylands University Library Manchester : 1. Hälfte des 2. Jahrhunderts
  22. ↑ Ingo Broer: Einleitung in das Neue Testament, Würzburg 2006, S. 206 f.
  23. ↑ K. Wengst, Bedrängte Gemeinde, S. 75-122
  24. ↑ Irenäus, Adv haer II, 22,5
  25. ↑ I. Broer, Einleitung in das Neue Testament, S. 208-215
  26. ↑ K. Wengst, Bedrängte Gemeinde, S. 158-179
  27. ↑ Irenäus Adv haer III, 3,4
  28. ↑ Siehe oben die Zeugnisse von Irenäus und Eusebius.
  29. ↑ Mike Gerrard, Griechenland, National Geographic Treveller 2007, S. 268
  30. ↑ Die Legende von der Johannesgrotte inspirierte Friedrich Hölderlin zu dem Gedicht Patmos: „Und da ich hörte,/ Der nahegelegenen eine/ Sei Patmos/ Verlangte mich sehr,/ Dort einzukehren und dort/ Der dunkeln Grotte zu nahn“. Hölderlin: Patmos, in: Werke in zwei Bänden. Erster Band. Hanser, München 1978, S. 379 ff.
  31. ↑ Hieronymus, Vorwort zum Matthäus-Kommentar
  32. ↑ Augustinus, Tract. 36. in Joh. Nr. 1
  33. ↑ Joseph Ratzinger, Jesus von Nazareth, Erster Teil, 2. Aufl. 2007, S. 260-280. Dabei schreibt Ratzinger, a.a.O. S. 268 f., dem Presbyter Johannes, der von dem Apostel Johannes zu unterscheiden sei, eine wesentliche Funktion bei der endgültigen Textgestaltung des Evangeliums zu: „[...] bei der er [Presbyter Johannes] sich doch immer als Treuhänder der vom Zebedaiden [Apostel Johannes] empfangenen Überlieferung wusste.“ In der Erinnerung seien schließlich beide Gestalten immer mehr ineinandergeflossen.

 

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Schaumburg (Burg) - Schaunburg (Burg)

Die Schaumburg ist eine Höhenburg im Gebiet der Stadt Rinteln im Landkreis Schaumburg in Niedersachsen. Der Burgname, ehemals Schauenburg, beruht vermutlich auf dem weiten Ausblick in das Wesertal. Sie ist namensgebend für das Schaumburger Land, dessen Wahrzeichen die Burg seit dem 13. Jahrhundert darstellt. Der Landkreis Schaumburg trägt deshalb auch das Nesselblatt aus dem Stammwappen der Grafen von Schaumburg in seinem Wappen.

Lage

Die Burg steht 12 km östlich der Rintelner Kernstadt in einem Waldgebiet auf dem 225 Meter hohen und kegelförmigen Nesselberg im Wesergebirge, oberhalb der Weser im Weserbergland. Unterhalb am Bergfuß liegt der Rintelner Ortsteil „Schaumburg“ (früher: Rosenthal).

Geschichte

Auf dem Nesselberg soll im 12. Jahrhundert ein Jagdhaus gestanden haben, das dem Rodenberger Adolf von Santersleben gehörte. Sein Sohn, Adolf II., erbaute die Burg auf den Resten einer Vorgängeranlage und nannte sich fortan Edler von Schaumburg. Seitdem war die Burg der Stammsitz der Grafen von Schaumburg, die im 13. Jahrhundert bei der Binnenkolonisation des Oberwesergebietes, Ostholsteins und Mährens eine bedeutende Rolle spielten. Ab 1517 diente die Burg nur noch als Witwensitz; ihre letzte Bewohnerin war Elisabeth von Schaumburg, die 1646 verstarb.

Im Jahre 1640 starb mit dem Grafen Otto die Hauptlinie der Schaumburger aus. Die Grafschaft wurde zwischen Braunschweig-Lüneburg, den Grafen von Lippe und Hessen-Kassel geteilt. Die Burg kam zu Hessen und wurde Sitz des Amtes Schaumburg. Ab 1821 wurde sie von der nahegelegenen Staatsdomäne Coverden genutzt und verfiel allmählich.

Nachdem sie 1866 mit der Annexion von Hessen-Kassel (Kurhessen) durch Preußen in preußischen Besitz übergegangen war, wurde sie 1873 als Gasthaus hergerichtet. Am 16. April 1907 wurde die Schaumburg von Kaiser Wilhelm II. dem Fürsten von Schaumburg-Lippe zur Silberhochzeit geschenkt und aufwändig restauriert. Die Familie zu Schaumburg-Lippe besitzt die Burg noch heute.

Seit 1999 findet dort regelmäßig im September ein Mittelaltermarkt statt.

Baubeschreibung

Die Burg gliedert sich in eine tiefer gelegene Vorburg und eine höher gelegene Hauptburg. Von der mittelalterlichen Anlage stehen noch drei der ursprünglich vier Türme, darunter der mächtige und hohe Bergfried. Im ehemaligen Herren- und früheren Amtshaus, das auch als Schloss Schaumburg bezeichnet wird, ist seit 1873 eine Gaststätte eingerichtet. Vom ehemaligen kleinen Burgmuseum sind noch Waffen und Rüstungsteile erhalten. Der überwiegende Teil der Sammlung befindet sich heute jedoch im Schloss Bückeburg.

Blutlinde

Außerhalb der Schaumburg auf dem Zugangsplatz zur Vorburg steht eine etwa 600 Jahre alte Linde, die so genannte „Blutlinde“. Auf sie bezieht sich folgende Sage: „So wahr dieses Lindenreis, das ich hier pflanze, grünen und blühen wird, bin ich unschuldig!“, soll eine junge Frau gesagt haben, die hier um 1400 in einem Hexenprozess zum Tode verurteilt wurde.

Windradkontroverse

Seit 2005 plant ein Investor im Wesertal unterhalb der Schaumburg drei bis zu 130 m hohe Windräder aufzustellen, die in der Sichtachse der Burg liegen und die freie Aussicht beeinträchtigen würden. Dagegen gibt es Widerstand aus der Bevölkerung des Wesertals, und eine lokale Bürgerinitiative wendet sich gegen das Vorhaben. Der Bürgermeister und der Rintelner Stadtrat sowie der Landkreis Schaumburg haben sich ebenfalls dagegen ausgesprochen. Das Verwaltungsgericht Hannover gab im Januar 2006 dem Windradunternehmer das Recht zur Aufstellung. Auch 2011 ist noch nicht klar, ob die Windräder aufgestellt werden.

Literatur

  • Hans-Wilhelm Heine: Schaumburger Land - Burgenland, in der Reihe Wegweiser zur Vor- und Frühgeschichte Niedersachsens (29) , Oldenburg, 2010, herausgegeben vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege und der Archäologischen Kommission für Niedersachsen, ISBN 978-3-89995-673-3

 

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Nesselberg

Der Nesselberg ist ein Höhenzug (bis 378,2 m ü. NN) des Calenberger Berglands und bildet zusammen mit dem Kleinen Deister und dem Osterwald eine Gruppe von drei aneinander grenzenden Gebirgszügen im nördlichsten Teil des Leineberglands. Er liegt zwischen Altenhagen I und Coppenbrügge in Niedersachsen, Deutschland.

Geographie

Der Nesselberg befindet sich nur etwas nördlich von Coppenbrügge, direkt südlich des Kleinen Deisters bzw. nordwestlich des Osterwalds. Er breitet sich nördlich des Gelbbach-Tales aus, durch das die Landesstraße 422 von Eldagsen nach Coppenbrügge verläuft. Unmittelbar östlich dieses Tales schließt sich der Osterwald an. Auf dem Kamm des Nesselbergs verläuft die Grenze zwischen der Region Hannover und dem Landkreis Hameln-Pyrmont.

Auf dem Sattel zwischen dem Nesselberg und Kleinen Deister, und damit zwischen den Wolfsköpfen im Nordosten und dem Grasberg im Südwesten, steht die alte Wolfsbuche (heute Wanderparkplatz); dort entspringt auch der Schwarze Bach, ein Zufluss des Gehlenbachs. Beide Höhenzüge werden eingefasst von der Kernstadt Springe, den Springer Stadtteilen Altenhagen I und Eldagsen sowie den Coppenbrügger Gemeindeteilen Brünnighausen und Dörpe.

Über den Kamm des Nesselbergs verläuft ein Teil der rund 16 km langen und 2 m hohen Sandsteinmauer des Sauparks Springe, der sich auch noch über einen großen Teil des Kleinen Deisters erstreckt. Durch den Nesselberg und den benachbarten Kleinen Deister führt von Nord nach Süd ein Teil des Roswithaweges, eines Fernwanderweges von Nienburg/Weser nach Bad Gandersheim.

Seit 1954 bilden der Kleine Deister und der Nesselberg ein insgesamt rund 2.500 ha großes Naturschutzgebiet, in dem sich auch der Saupark Springe befindet.

Geologie

Der Nesselberg ist von ausstreichenden Sandsteinen, Schluffsteinen und Tonsteinen, zum Teil mit Einlagerungen von Steinkohle gekennzeichnet. Es sind die so genannten Obernkirchen-Schichten (Wealden) der Unterkreide.

Berge

Zu den Bergen des Höhenzugs Nesselberg gehören − sortiert nach Höhe in Meter (m) über Normalnull (NN):

  • Grasberg (378,2 m)
  • Mangel (374,9 m)
  • Schierenbrink (372,2 m)
  • Bolleser (ca. 300 m)

Sehenswürdigkeiten

Auf dem Nesselberg sind noch alte Sandsteinbrüche und die Überreste der Wallburg Kukesburg bei Altenhagen I zu besichtigen.

Die Steinbrüche bei Altenhagen I beschäftigten nach 1900 an die 400 Bergleute, die hier den wertvollen Deister-Sandstein brachen. Der hervorragende Architekturstein von hellweißgelber Farbe wurde im Opernhaus sowie beim Neuen Rathaus von Hannover, im Reichstagsgebäude in Berlin und anderen Bauten in ganz Europa verwendet.

Vom nördlich gelegenen Kleinen Deister reicht der Saupark Springe bis auf den Kamm des Nesselbergs (Eingang am Hirschtor).

 

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Herzogtum Schleswig

Das Herzogtum Schleswig (dänisch: Hertugdømmet Slesvig) existierte bis 1864 und umfasste im Wesentlichen das heutige Nordschleswig (Dänemark) und Südschleswig. Hauptort war die Stadt Schleswig. Vorläufer des Herzogtums war im frühen Mittelalter das Jarltum Süderjütland (Sønderjylland).

Geografie

Die Fläche des historischen Herzogtums Schleswig umfasste rund 9200 km². Im Süden waren Eider und Levensau die Grenze zu Dithmarschen und Holstein; die Inseln Helgoland, Ærø und Fehmarn gehörten zum Herzogtum. Die Eider-Grenze wurde bereits im 11. Jahrhundert von Adam von Bremen erwähnt. Im Norden bildete der Kongeå (deutsch Königsau) die Grenze zum übrigen Jütland. Im Westen befindet sich die Nordsee, im Osten die Ostsee.

Das Gebiet des Herzogtums in den Grenzen von 1864 umfasst heute auf deutscher Seite den Landesteil Schleswig, bestehend aus den Kreisen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, dem Nordteil des Kreises Rendsburg-Eckernförde und der Stadt Flensburg. Auf dänischer Seite zählt Nordschleswig dazu, das bis zum 31. Dezember 2006 deckungsgleich mit dem Sønderjyllands Amt war, jetzt aber in der Region Syddanmark aufgegangen ist.

Bis 1864 gehörten dem Herzogtum noch sieben Kirchspiele südlich von Kolding, ein zwischen Königsau und Ribe (deutsch: Ripen) gelegener Landstrich und die erwähnten Inseln mit Ausnahme von Helgoland an. Nach der Übergabe Schleswigs an Preußen gelangten die ausschließlich dänisch bevölkerten Gebiete im Tausch gegen die königlich dänischen Enklaven an der Westküste Schleswigs an das Königreich Dänemark. Im 13. und 14. Jahrhunderts gehörten den schleswigschen Herzögen auch Langeland sowie Gebiete auf dem südlichen Fünen.

Die erste genaue Landesaufnahme Schleswigs stammt bereits von Johannes Mejer (1606-1674). Verschiedene seiner Landcarten wurden 1652 - zusammen mit Beschreibungen von Caspar Danckwerth - als dreiteiliger Atlas Neue Landesbeschreibung der zwei Herzogtümer Schleswig und Holstein gedruckt. Sie enthält auch Pläne der größeren Städte.

Ein umfassendes Werk ist die 1805 erschienene Topographie von Schleswig von Johann Friedrich August Dörfer (1766-1824). Es wurde in mehreren Auflagen nachgedruckt und 1855 durch die Landeskunde Johannes von Schröder ergänzt. Neuere Landesaufnahmen wurden von Militärtopografen und im 20. Jahrhundert vom Landesvermessungsamt durchgeführt.

Siedlungsgeschichte und Bevölkerung

Das Gebiet Schleswigs war zur Völkerwanderungszeit vor allem von westgermanischen Angeln besiedelt. Nachdem große Teile der Angeln zusammen mit den in Nørrejylland siedelnden germanischen Jüten[1] und den südlich Schleswigs siedelnden Sachsen im 4. und 5. Jahrhundert (insbesondere wohl um das Jahr 350)[2] zu den Britischen Inseln auswanderten, drangen von den Inseln zwischen Schweden und Jütland nordgermanische Dänen, deren ursprüngliche Heimat wahrscheinlich Schonen (im heutigen Südschweden) war, in das nun bevölkerungsarme Nordjütland ein und vermischten sich mit den Resten der Jüten und Angeln. Etwa zeitgleich mit dem Ende der dänischen Einwanderung siedelten ab dem 8. Jahrhundert Friesen an der Westküste, um sich der Expansion des Frankenreiches zu entziehen. Der Landstrich zwischen den Linien Eckernförde–Treene und Eider–Levensau war damals kaum besiedelt, von dichtem Wald bedeckt und wurde erst im Hochmittelalter von aus Süden kommenden sächsischen Kolonisten besiedelt.[3] Im Spätmittelalter holten die Schleswiger Herzöge holländische, flämische und westfälische Kolonisten ins Land Quelle?, im 18. Jahrhundert im Rahmen der Kolonisation der Moor- und Heidelandschaft der schleswigschen Geest Kolonisten aus Württemberg, Schwaben, Hessen und der Pfalz.

Heute leben in beiden Teilen Schleswigs – im dänischen Norden und im deutschen Süden – Minderheiten der jeweils anderen Nation. Die Rechte der Minderheiten regeln die Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955.

Sprachen

Im Hochmittelalter war die Sprache Schleswigs bis an die Treene/Dannewerk und die Eckernförder Bucht das Alt- bzw. Mitteldänische bzw. der Dialekt Südjütisch (dialektal: Synnejysk, dänisch Sønderjysk), seit dem 14. Jahrhundert verbreitete sich dann zunehmend Mittelniederdeutsch, zuerst vor allem in den Städten und dann in der adligen Oberschicht, in den darauffolgenden Jahrhunderten auch in den ländlichen Gebieten. Im Laufe des 19. Jahrhundert wurde Niederdeutsch schließlich Umgangssprache in Angeln, in den 1930er Jahren in den letzten dänischen Sprachinseln der südlichen Schleswigschen Geest (z.B. das grammatisch altertümliche Viöler Dänisch), und nach der Ansiedlung ostdeutscher Vertriebenen nach 1945 wurde nun auch im grenznahen Bereich der Geest die deutsche Sprache die Lingua Franca, wo bis dahin das Südjütische als Umgangssprache ohne Hinsicht auf nationale Gesinnung galt. Heute fällt die Sprachgrenze ungefähr mit der Staatsgrenze zusammen, nur vereinzelt unter der älteren Generation wird Südjütisch noch in den grenznahen Kirchspielen zwischen Niebüll und Flensburg gesprochen.

Hochdeutsch hatte sich im Süden Schleswigs vor allem seit der Reformation im Zuge der Verwendung der Lutherbibel langsam ausgebreitet. In der Mitte des 17. Jahrhunderts verdrängte es das Niederdeutsche als Kirchen- und Schulsprache,[4] während Sønderjysk, Niederdeutsch und Nordfriesisch weiterhin die Sprache des Volks blieben. Die Bevölkerung im ländlichen Raum des heutigen Nordschleswig sprach bis ins 20. Jahrhundert noch weitgehend Südjütisch, während die Städte auch Nordschleswigs im 19. Jahrhundert bis 1920 zunehmend deutschsprachig (hochdeutsch) oder gemischtsprachig geprägt wurden. Erst mit der Urbanisierung in den Jahrzehnten nach 1960 ging hier Südjütisch zugunsten des Reichsdänischen (Hochdänisch) zurück. Sprachforscher gehen heute davon aus, dass sowohl den historischen Sprachwechseln (Dänisch zu Plattdeutsch, Friesisch zu Plattdeutsch) als den modernen Wechseln (Plattdeutsch zu Hochdeutsch, Friesisch zu Hochdeutsch, Südjütisch zu Reichsdänisch bzw. Südjütisch zu Hochdeutsch) weitverbreitete Kenntnisse der Nachbarsprachen vorausgingen, die das Code-Switching ermöglichten; so war z.B. das Plattdeutsche die Verkehrssprache zwischen den Sprachgruppen in weiten Teilen Südschleswigs, während die friesische Bevölkerung im Gebiet Südtondern zusätzlich teilweise das Südjütische beherrschte und diese Variante im Kontakt mit Dänischsprachigen benutzte.

Heute gibt es auf beiden Seiten der Grenze nationale Minderheiten. Beide Minderheiten pflegen ihre Sprache und Kultur mit einem Netz von Kindergärten und Schulen, die zu von jeweils beiden nationalen Bildungssystemen anerkannten Abschlüssen führen. Die traditionelle Zweisprachigkeit der Region wird heute eher innerhalb der beiden Minderheiten fortgeführt. Für die Zugehörigkeit zur deutschen bzw. dänischen Minderheit spielte die Sprache traditionell keine Rolle, entscheidend ist die Selbstzuordnung, was seit den Bonn-Kopenhagener Erklärungen 1955 auch formalisiert ist. Während diese Selbstzuordnung traditionell als "nationale Gesinnung" oder "Bekenntnis" beschrieben wurde, spricht man in den letzten Jahrzehnten zunehmend von einem kulturellen Zugehörigkeitsgefuhl oder "Zweiströmigkeit".

Südlich der Staatsgrenze bekennen sich etwa 50.000 Menschen zur dänischen Minderheit, von denen etwa 10.000 dänische Muttersprachler sind,[5] die überwiegend die Variante Sydslesvigdansk sprechen. Auf dänischer Seite der Grenze umfasst die deutsche Minderheit etwa 10.000[6] bis 20.000[7] Menschen, von denen etwa ein Drittel deutsche Muttersprachler sind, während die Mehrheit den dänischen Dialekt Südjütisch als Muttersprache haben.[8] Ein kleiner Teil von ihnen spricht auch noch das Nordschleswiger Platt des Schleswigschen.

Der Dänische Schulverein für Südschleswig trägt zwei Gymnasien in Flensburg und Schleswig, ein Schülerwohnheim in Flensburg sowie 47 weitere Schulen mit zusammen 5.612 Schülern (Stand 2007)[9] und 55 Kindergärten, die 2000 von etwa 1800 Kindern besucht wurden. In allen Institutionen wird (mit Ausnahme des Faches Deutsch) auf Dänisch unterrichtet. Die Dänische Zentralbibliothek für Südschleswig betreibt fünf dänische Bibliotheken.

Zur Pflege deutscher Sprache und Kultur betreibt der Schul- und Sprachverein für Nordschleswig ein Gymnasium in Apenrade, 15 weitere allgemeinbildende Schulen mit zusammen 1.350 Schülern und 24 Kindergärten mit 600 Kindern. In allen Bildungseinrichtungen wird (mit Ausnahme des Faches Dänisch) auf Deutsch unterrichtet. Der Verband Deutscher Büchereien in Nordschleswig betreibt fünf deutsche Bibliotheken.

An der Westküste Schleswigs wurde seit dem 8. Jahrhundert Nordfriesisch gesprochen. Seit dem 17. Jahrhundert setzte sich jedoch Niederdeutsch auf Eiderstedt, Nordstrand, Pellworm und den Halligen durch und verbreitete sich zunehmend auf dem friesischen Festland. Heute beherrschen noch etwa 10.000 Nordfriesen Friesisch, vor allem auf den Inseln Amrum, Föhr, Sylt und Helgoland sowie in der Gegend von Risum-Lindholm. Als erste führte die dänische Schule in Risum seit den 1950er Jahren friesischen Muttersprachenunterricht ein.

Wappen

Blason: In Gelb (Gold) zwei blaue laufende rot gezungte und rot bewehrte Löwen.

Geschichte

Übersicht

Das Jarltum Schleswig bildete sich im Hochmittelalter innerhalb Dänemarks als Lehen heraus. Im 12. und 13. Jahrhundert nahmen die Jarle nach deutschem Vorbild den Herzogtitel an und behaupteten zunehmend ihre Autonomie gegenüber dem dänischen Königshaus. Nach dem Aussterben des Abelgeschlechts im 14. Jahrhundert gelang es den Schauenburgern, die erbliche Belehnung mit dem Herzogtum Schleswig zu erhalten. Die dynastischen Verflechtungen zwischen dem Herzogtum Schleswig, der Grafschaft Holstein und dem Königreich Dänemark sollte von da an fünfhundert Jahre lang die Geschichte bestimmen.

Entstehung des Herzogtums

Die Eider bildete seit 811 die Grenze zwischen den fränkischen und dänischen Reichen: Der Wikingerkönig Hemming schloss in dem Jahr Frieden mit Karl dem Großen, der während des Sachsenkrieges Dänemark vom Süden her bedrängt hatte. In einem auf der Eiderinsel im heutigen Rendsburg geschlossenen Vertrag einigten sich zwölf dänische und fränkische Unterhändler erstmals auf die Eider als Reichsgrenze.[10] Der wichtigste Verteidigungswall war jedoch das 20 km nördlichere Danewerk, das im 4. oder 5. Jahrhundert entstand und in mehreren Phasen bis 1168 ausgebaut wurde. In Verbindung mit dem Dannewerk gab es die wichtige Handelssiedlung Haithabu, die in damaligen Quellen teilweise synonym mit dem Namen Schleswig (= "Schlei-Bucht") verwendet wurde.

Als Grenze blieb die Eider über ein Jahrhundert unangetastet. Unter den Kolonisationsbestrebungen des sächsischen Königs Heinrich I. wurde 934 das Gebiet zwischen Eider und Schlei mit der Stadt Schleswig erobert. Es erhielt für die Kaiser des Heiligen Römischen Reichs Otto I., Otto II., Otto III., Heinrich II. und Konrad II. unter dem Namen Mark Schleswig (auch Dänische Mark) die Bedeutung einer Grenzmark.

In einer Periode um 960 gelang es Harald Blauzahn, wieder die dänische Südgrenze bis zur Eider-Zone vorzuschieben.[11] Um 968 verstärkte er das Dannewerk.

Im Alter von etwa sechs Jahre diente Gunhild von Dänemark, Tochter des dänisch-englischen Königs Knut des Großen und seiner zweiten Frau Emma von der Normandie, Ende 1025 als Friedenspfand zwischen Kaiser Konrad II. und ihrem Vater. Im Gegenzug erhielt Knut die Anerkennung als Herrscher über die Mark Schleswig, der territorialen Vorläuferin des Herzogtums. Die Eidergrenze wurde dadurch erneut zur Grenze zwischen dem Heiligen Römischen Reich und Dänemark. Die Hochzeit zwischen Gunhild und dem Thronfolger Heinrich III. fand Pfingsten 1036 in Nimwegen statt.

Am Ende des 11. Jahrhunderts setzten die Könige von Dänemark auf ihrem süderjütischem Gebiet Statthalter ein, die zunächst den Titel eines Jarls führten und die Aufgaben eines markgräflichen Prokurators übernahmen. Das Amt wurde vorzugsweise an Mitglieder der Königsfamilie vergeben: Erstmals soll Olaf I., ein Sohn von Sven Estridsson, seit 1080 den Titel getragen haben. Ihm folgte vermutlich um 1100 sein Bruder Björn, Gründer der Rendsburg.[12]

Durch königliche Delegation erhielt Knud Laward um 1115 die süderjütische Jarlschaft, für die er sich den deutschen Herzogstitel (Dux Daciae = Herzog Dänemarks) zulegte, den er bis zu seiner Ermordung im Jahr 1131 innehatte. Seinen Machtbereich konnte Knud Laward durch die Eroberung Wagriens in den Jahren 1128/29 ausdehnen und durch ein Lehnsverhältnis zu Lothar von Supplinburg sichern.[13]

Der Schleswiger Herzog und Königssohn Abel (1250-1252) ließ 1250 seinen Bruder Erik IV. ermorden und wurde an dessen Statt selber König von Dänemark. Unter Abels Söhnen Waldemar III. (1252-1257) und Erich I. (1260-1272) [14] spaltete sich die herzogliche Dynastie vom dänischen Königshaus ab. Ab 1375 wechselte der Titel "Herzog Jütlands" oder "Herzog Süderjütlands" zu "Herzog Schleswigs".

Dynastische Auseinandersetzungen

Die Schauenburger Grafen, die seit dem frühen 12. Jahrhundert mit dem zum Heiligen Römischen Reich gehörenden benachbarten Holstein belehnt waren, unterstützten die Selbständigkeitsbestrebungen Schleswigs. Graf Gerhard III. von Holstein nötigte 1326 Waldemar III. von Dänemark zur Constitutio Valdemariana, die eine gemeinsame Regierung von Dänemark und Schleswig verbot. Nach dem Aussterben des Schleswiger Herzogsgeschlechts 1386 erzwangen die Schauenburger ihre erbliche Belehnung mit dem Herzogtum Schleswig durch das dänische Königshaus und der holsteinische Adel begann verstärkt, Besitz in Schleswig zu erwerben und die Kolonisierung voranzutreiben.

Als das Schauenburger Geschlecht 1459 mit dem Tod Adolfs VIII. ausstarb, war dem Adel in beiden Territorien daran gelegen, dass in beiden Gebieten weiterhin derselbe Herrscher regieren solle. Darum wählten sie König Christian I. von Dänemark, Norwegen und Schweden aus dem Hause Oldenburg, einen Neffen Adolfs VIII., zum Landesherrn. Im Vertrag von Ripen (Ribe) 1460 – der Wahlkapitulation Christians I. – stand unter anderem, dass se bliwen tosamende up ewig ungedelt. Obwohl dieser weit hinten in der Urkunde stehende Paragraf im zeitgenössischen Kontext nichts mit einer territorialen Unteilbarkeit zu tun hat,[15] wurde op ewig ungedeelt das Leitmotto der schleswig-holsteinischen Bewegung des 19. Jahrhundert, die eine Loslösung vom Dänischen Gesamtstaat anstrebte.

Teilungen ab 1544

1544 wurden die Herzogtümer Schleswig und Holstein in drei Gebiete geteilt, die in etwa gleiche Steuerkraft hatten. Diese hingen jeweils räumlich nicht zusammen. Eines dieser Gebiete, als königlich dänischer Anteil bezeichnet, gehörte Christian III., dem König von Dänemark und Norwegen. Dessen zwei Halbbrüder, Johann II., Begründer der Nebenlinie Schleswig-Holstein-Hadersleben, und Adolf I., Begründer der Nebenlinie Schleswig-Holstein-Gottorf, erhielten jeweils eines der anderen beiden Gebiete.

Als 1580 Johann II. starb und mit ihm die Nebenlinie Schleswig-Holstein-Hadersleben endete, wurde das ihm 1544 zugeteilte Gebiet zur Hälfte dem König zugeschlagen und zur anderen Hälfte seinem Bruder Adolf I.

Im Jahr 1564 kam es zu einer weiteren Landesteilung, denn König Friedrich II. von Dänemark, der Sohn Christians III., trat seinem Bruder Johann (genannt „Johann der Jüngere“, der das Schloss Glücksburg 1582-87 errichten ließ) ein Drittel seines Anteils an Schlössern, Ämtern und Städten ab, eine "Subdivision", wodurch Johann der Jüngere Sonderburg, Arroe, Plön und Ahrensbök erhielt. Nach dem Tod seines Sohnes Alexander (1622–1627) teilte sich diese Sonderburger Linie des Hauses Oldenburg einerseits in die Linie des Erstgeborenen (Ernst Günther, 1627–1689), der zum Begründer des herzoglichen Hauses Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg wurde; Nachfahre dieses Ernst Günther war beispielsweise der in der Zeit von 1863 bis 1866 besonders bekannt gewordene Herzog Friedrich (Christian August) von Augustenburg (1829–1888) (genannt „Friedrich VIII.“). Andererseits entstand durch die Erbteilung von 1627 die jüngere Linie des „Hauses Sonderburg“ unter ihrem Begründer Herzog August Philip (1627–1675), die den Namen Schleswig-Holstein-Sonderburg-Beck (später: Sonderburg-Glücksburg) trug.

Um mehr Unabhängigkeit von der Krone zu gewinnen, suchte die herzogliche Linie Gottorf die Allianz zu Schweden. Im Großen Nordischen Krieg besetzte daraufhin Dänemark 1713 den herzoglichen Anteil Schleswigs. Von da an war Schleswig wieder vereinigt in königlich dänischer Hand. Im Frieden von Frederiksborg wurde die Annexion 1720 als rechtmäßig bestätigt und 1721 erfolgte auf Schloss Gottorf die Huldigung des dänischen Königs durch den Ritterstand. Zu einer Einigung des Herzogtums Holstein kam es erst 1773, als die herzogliche Linie nach Erlangung des russischen Zarenthrons zugunsten Dänemarks auf ihre holsteinischen Herrschaftsrechte verzichtete.

Nationale Auseinandersetzungen

Mit Aufkommen der nationalen Bewegungen entstand zum einen die Bestrebung des dänischen Bevölkerungsteils, das selbständige Herzogtum Schleswig vollständig in das dänische Königreich zu integrieren und Holstein an Deutschland abzutreten, zum anderen die Bestrebung der deutschen Bevölkerungsmehrheit in Schleswig-Holstein, die in eine Nationalbewegung mündete, zur Vereinigung der beiden Herzogtümer innerhalb eines deutschen Bundesstaates und somit der Loslösung von der dänischen Krone. Einige Schleswig-Holsteiner forderten auch, die Augustenburger Linie wieder als Herzöge einzusetzen.

Erste Gedanken, Schleswig anhand einer Sprachgrenze zu teilen, wurden schon 1830 entwickelt, doch hatte der Teilungsgedanke auf keiner Seite einen größeren Rückhalt, da sich die Mehrheit gesinnungsübergreifend als Schleswiger sah. Schleswig war zweimal Anlass für Konflikte im 19. Jahrhundert: 1848 protestierten die deutschen Liberalen gegen das Einbeziehen Schleswigs in eine gesamtdänische Verfassung, da Schleswig staatsrechtlich nicht zum Königreich Dänemark gehörte, und forderten darüber hinaus die Aufnahme Schleswigs in den Deutschen Bund bzw. in einen geplanten Deutschen Nationalstaat, während die dänischen Liberalen die Integration des Herzogtums ins Königreich Dänemark forderten (Eiderdänen). Nachdem sich die den aufständischen schleswig-holsteinischen Truppen zur Hilfe geeilten Truppen des Deutschen Bundes unter Führung Preußens auf internationalen Druck hin aus Jütland zurückgezogen hatten, unterlagen die Schleswig-Holsteiner 1851 den Dänen. In der Folgezeit verschärfte die dänische Krone ihre Politik der Danisierung (u. a. Sprachreskripte für Mittelschleswig), so dass der Wunsch der mehrheitlich deutschgesinnten Schleswiger[16] nach einer Loslösung von Dänemark weiter virulent war.

1864–1867 – von Dänemark zu Preußen

Als das Königreich Dänemark schließlich in seiner Novemberverfassung das Londoner Protokoll brach, kam es zum Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 zwischen Dänemark und den Verbündeten Preußen und Österreich. Im Frieden von Wien musste Dänemark am 30. Oktober 1864 Schleswig, Holstein und Lauenburg an Preußen und Österreich abtreten, die es zunächst gemeinsam als Kondominium verwalteten. Die gemeinsame Verwaltung endete faktisch mit der Gasteiner Konvention 1865. Nach dem Deutschen Krieg 1866 fielen Schleswig und Holstein endgültig an Preußen; mit Lauenburg war Preußen bereits seit 1865 in Personalunion vereint. 1867 erfolgte die Vereinigung zur preußischen Provinz Schleswig-Holstein, der 1876 auch Lauenburg als Kreis Herzogtum Lauenburg einverleibt wurde.

Der Prager Frieden von 1866 enthielt auf Intervention Napoleon III. in Artikel 5 einen Volksabstimmungsvorbehalt für das nördliche Schleswig. Die faktisch Dänemark begünstigende Klausel wurde allerdings von Preußen und Österreich 1878 einvernehmlich annulliert. Im Optantenvertrag von 1907 erkannte schließlich auch Dänemark die Grenze von 1864 de facto an.

In der dänischgesinnten Bevölkerung Nordschleswigs blieb der Wunsch nach einem Anschluss an Dänemark stets lebendig, wobei allmählich auch einstige Gegner einer Teilung des Herzogtums diese notfalls für opportun hielten. In den 1880er Jahren begann sich die dänische Minderheit in Schleswig zu organisieren. 1901 forderte der dänische Historiker Hans Victor Clausen die Abtretung des nördlichen Schleswigs an Dänemark. Die von ihm vorgeschlagene Teilungslinie, die sogenannte Clausen-Linie, verlief nördlich von Tondern gen Flensburg, ließ die Zugehörigkeit der Stadt selbst allerdings offen. Gegen Ende des Ersten Weltkrieges, zwei Wochen nach dem Waffenstillstandsangebot des Deutschen Reiches, forderte Hans Peter Hanssen, seit 1896 Abgeordneter des preußischen Landtags und seit 1905 des Reichstags, erfolglos im deutschen Reichstag die Wiederaufnahme und Anwendung der 1878 annullierten Abstimmungsklausel.

1918–1920 – Teilung Schleswigs

Im Ersten Weltkrieg war Dänemark neutral. Als sich schon vor dem Waffenstillstand vom 11. November 1918 abzeichnete, dass dennoch die dänischen Forderungen in den Friedensvertrag eingehen würden, organisierte sich auch der deutsche Bevölkerungsteil.

Aufgrund des Drucks der Entente wurden im Versailler Vertrag Volksabstimmungen in Schleswig vorgesehen, die Anfang 1920 unter der Regie der CIS (Commission Internationale de Surveillance du Plébiscite Slesvig), die in dieser Zeit auch kommissarisch das Hoheitsrecht über Schleswig ausübte, im nördlichen und mittleren Teil durchgeführt wurden. Die Kommission bestand aus dem Franzosen Paul Claudel, dem Engländer Charles Marling, und – auf Wunsch der Alliierten – je einem Vertreter der im Ersten Weltkrieg neutralen Länder Schweden und Norwegen. Berater der CIS waren für Dänemark H. P. Hanssen, der inzwischen dänischer Ministerpräsident war, und für Deutschland Emilio Böhme. Dabei konnte die Ziehung der Grenzen für die Abstimmungszonen sowie die Festlegung jeweils unterschiedlicher Abstimmungsmodalitäten für die Zonen (en bloc im Norden, gemeindeweise in Süden) von Dänemark durchgesetzt werden. Auf Wunsch dänischer Nationalisten, die Schleswig bis zur Eider zu gewinnen hofften, wurde zeitweise sogar eine dritte Abstimmungszone bestimmt, doch rückte die damalige sozialliberal-sozialdemokratische Mehrheit im dänischen Folketing von dieser Forderung aber wieder ab.

In der nördlichen Abstimmungszone I (Nordschleswig) wurde am 10. Januar abgestimmt. Hier gab es bei 91,5 % Wahlbeteiligung rund 75.000 Stimmen (74,2 %) für Dänemark und 25.000 Stimmen (25,8 %) für Deutschland. Die En Bloc-Abstimmung führte dazu, dass neben den mehrheitlich für Deutschland votierenden Städten Apenrade (dänisch: Åbenrå) und Sonderburg (dänisch: Sønderborg) in einem ansonsten geschlossen mehrheitlich dänisch stimmenden Umland auch die Stadt Tondern (dänisch: Tønder), der Flecken Tingleff (dänisch: Tinglev) und der sie umgebende Landstrich, allesamt mit zwischen 77 % und 88 % mehrheitlich für den Verbleib bei Deutschland stimmend, an Dänemark fielen.

In Zone II (Mittelschleswig) wurde am 24. Februar gemeindeweise abgestimmt. Bei 90,75 % Wahlbeteiligung gab es 52.000 Stimmen (80,2 %) für Deutschland und 13.000 Stimmen (19,8 %) für Dänemark, dabei kam es in lediglich drei Gemeinden auf Föhr zu einer dänischen Mehrheit, so dass Mittelschleswig geschlossen bei Deutschland verblieb.

Schon am 11. Januar, dem Tag nach der Abstimmung in Zone I, wurde vom deutschen Sachverständigen Johannes Tiedje eine etwas weiter nördlich verlaufende Grenze, die sog. Tiedje-Linie vorgeschlagen, die zu in etwa gleich großen Minderheiten beiderseits der Grenze geführt hätte.

Die endgültige Entscheidung über den Grenzverlauf fiel im Mai 1920 in Paris. Die Siegermächte und Dänemark lehnten den Gegenvorschlag Tiedjes ab, so dass die Clausen-Linie zur bis heute gültigen Grenze zwischen Deutschland und Dänemark wurde. Das nunmehr verkleinerte Schleswig blieb Teil der preußischen Provinz Schleswig-Holstein und gehört seit 1946 zum deutschen Land Schleswig-Holstein.

Literatur

  • Wilhelm Ernst Christiani: Geschichte der Herzogthümer Schleswig und Hollstein ; Kortensche Buchhandlung, Flensburg und Leipzig, 1775
  • Christian Godt: Untersuchungen über die Anfänge des Herzogtums Schleswig. Altona 1891-92 (Digitalisat  der ULB Düsseldorf)
  • Robert Bohn: Geschichte Schleswig-Holsteins. Beck, München 2006 ISBN 3-406-50891-X
  • Troels Fink: Geschichte des schleswigschen Grenzlandes. Munksgaard, København 1958.
  • Reimer Hansen: Was bedeutet „op ewig ungedeelt“? Das Ripener Privileg von 1460 im deutsch-dänischen Nationalkonflikt des 19. Jahrhunderts. In: Grenzfriedenshefte 4, 1996, S. 215–232. ISSN 1867-1853
  • Paul von Hedemann-Heespen: Die Herzogtümer Schleswig-Holstein und die Neuzeit. Walter G. Mühlau, Kiel 1926 (zum Thema „Augustenburg“ S. 712-733, Kap. 95 und 96)
  • Carsten Jahnke: „dat se bliven ewich tosamende ungedelt“. Neue Überlegungen zu einem alten Schlagwort. In: ZSHG, Bd. 128, 2003, ISBN 3-529-02328-0
  • Jörg Johannsen-Reichert (geb. Johannsen): Der Erbfolgestreit um die Herzogtümer Schleswig und Holstein im 19. Jahrhundert – Eine Untersuchung zu den Sukzessionsansprüchen der Herzöge von Sonderburg-Augustenburg auf Schleswig und Holstein. Shaker, Aachen 1999, ISBN 978-3-8265-4724-9
  • Ulrich Lange (Hrsg.): Geschichte Schleswig-Holsteins. Wachholtz, Neumünster 2003, ISBN 3-529-02440-6
  • Ulrich Lange, Henrik Becker-Christensen (Hrsg.): Geschichte Schleswigs. Vom frühen Mittelalter bis 1920. Institut for Grænseregionsforskning, Aabenraa 1998, ISBN 87-90163-74-5
  • Lorenz Rerup: Slesvig og Holsten efter 1830. Politikens Danmarkshistorie, København 1982.
  • Gerret L. Schlaber: Hertugdømmet Slesvigs forvaltning. Administrative strukturer og retspleje mellem Ejderen og Kongeåen ca. 1460-1864. Studieafdelingen ved Dansk Centralbibliotek for Sydslesvig, Flensborg 2007, ISBN 978-87-89178-65-3
  • Hans Schultz Hansen u. a.: Sønderjyllands Historie. Bd. 1. Historisk Samfund for Sønderjylland. Aabenraa 2008, ISBN 978-87-7406-109-0
  • Horst Windmann: Schleswig als Territorium. Grundzüge der Verfassungsentwicklung im Herzogtum Schleswig von den Anfängen bis zum Aussterben des Abelschen Hauses 1375. Wachholtz, Neumünster 1954.
  • Jann Markus Witt, Heiko Vosgerau (Hrsg.): Schleswig-Holstein von den Ursprüngen bis zur Gegenwart. Eine Landesgeschichte. Convent, Hamburg 2002, ISBN 3-934613-39-X

Einzelnachweise

  1. ↑ Meyers Neues Lexikon (Mannheim 1979) und Meyers Enzyklopädisches Lexikon (Mannheim 1975) definierten die Jüten noch als nordgermanisch, während der Atlas zur Universalgeschichte von Oldenbourg/Westermann die Jüten als westgermanisch beschreibt; der Brockhaus (Mannheim 2006), die Encyclopædia Britannica (Chicago 2005), das Duden-Lexikon (1980) und das dtv-Lexikon (München 1971) beschreiben die Jüten allgemeiner als germanischen Stamm in Jütland
  2. ↑ Gesellschaft für schleswig-holsteinische Geschichte über Angelsachsen . Geschichte-s-h.de. Abgerufen am 5. Juni 2010.
  3. ↑ Henning Unverhau: Untersuchungen zur historischen Entwicklung des Landes zwischen Schlei und Eider im Mittelalter, Neumünster 1990
  4. ↑ Der aus Lippstadt stammende Generalsuperintendent Stephan Klotz verfügte 1647, dass Gottesdienste nur noch auf Hochdeutsch zu halten seien und der Katechismusunterricht in der Schule ebenfalls auf Hochdeutsch stattfinden müsse. Im heute den zu Dänemark gehörenden Gebieten wurden aber wenigstens die Nachmittagsgottesdienst auf dänisch gehalten (Kröger, Heinrich: Plattdüütsch in de Kark in drei Jahrhunderten. Band 1: 18. und 19. Jahrhundert; Hannover 1996; S. 28). Das erste dänischsprachige Schulbuch für schleswigsche Schulen verfasste 1791 der Vedsteder Prediger Peter Prahl.
  5. ↑ Dänisches Kulturinstitut Bonn . Dankultur.de. Abgerufen am 5. Juni 2010.
  6. ↑ Det tyske mindretal i Danmark . denstoredanske.dk. Abgerufen am 3. Dezember 2010.
  7. ↑ National Minorities and Cross-border Cooperation between Denmark and Germany . Jørgen Kühl (2004). Abgerufen am 3. Dezember 2010.
  8. ↑ Dansk . denstoredanske.dk. Abgerufen am 3. Dezember 2010.
  9. ↑ Dänischer Schulverein für Südschleswig . Skoleforeningen.org. Abgerufen am 5. Juni 2010.
  10. ↑ Robert Bohn: Geschichte Schleswig-Holsteins. Beck, München 2006, S. 9.
  11. ↑ Horst Windmann: Schleswig als Territorium. Wachholtz, Neumünster 1954, S. 12.
  12. ↑ Horst Windmann: Schleswig als Territorium. Wachholtz, Neumünster 1954, S. 23 u. Zeittabelle I.
  13. ↑ Horst Windmann: Schleswig als Territorium. Wachholtz, Neumünster 1954, S. 49.
  14. ↑ Horst Windmann: Schleswig als Territorium. Wachholtz, Neumünster 1954, Stammtafel II.
  15. ↑ Carsten Jahnke: „dat se bliven ewich tosamende ungedelt“. Neue Überlegungen zu einem alten Schlagwort. In: ZSHG, Bd. 128, 2003.
  16. ↑ Universität Hannover  (PDF). Abgerufen am 5. Juni 2010.

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 18.12. 2012 aus dem Internet abgerufen.

 

Dorfrügen

(Weitergeleitet von Dorfordnung)

Die vom Lehnsherrn aufgestellten oder bestätigten Dorfrügen (auch Rügen oder Gemeinderügen) legten die Rechte und Pflichten sowie Verhältnisse innerhalb der mittelalterlichen Dorfgemeinschaften (Altgemeinde) fest. Diese lange Zeit nur mündlich tradierten Vorschriften wurden etwa seit dem 15. Jahrhundert auch schriftlich festgehalten. Die Rügen waren auf die besonderen Verhältnisse eines Dorfes abgestimmt und bieten damit heute eine besondere Einsicht für die lokalhistorische Forschung.

Die auch Dorfordnung, Bauernrolle oder Bauernkodex genannten Vorschriftensammlungen wurde einmal jährlich auf den Gerichtstagen öffentlich verkündet. Im Laufe der Zeit wurden sie immer wieder den sich ändernden Verhältnissen im Dorf angepasst und neu durch die Lehnsherrschaft bestätigt.

Erst mit den Mitte des 19. Jahrhunderts verkündeten Landgemeindeordnungen wurden die Rügen aufgehoben.

 

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Vikarie

Eine Vikarie ist eine rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts mit Rechtspersönlichkeit. Es ist ursprünglich eine mittelalterliche Juristische Person nach kirchlichem und weltlichem Recht. Bereits seit der Reformationszeit sind es keine geistlichen Institutionen mehr. Sie erhielten meist eine andere Bestimmung und unterlagen nur noch dem Bürgerliches Gesetzbuch, aber unterscheiden sich jedoch in ihrem Ursprung. Diese ältesten Rechtspersonen sind zum größten Teil Stipendien geworden und haben einen reichen und unterschiedlichen mittelalterlichen Hintergrund. Der Kollator hat das Ius patronatus, und ist derjenige, der Stipendien vergibt. Es gibt jetzt noch immer Rechtspersonen, die das Wort Vikarie, Vikarei, Präbende, Kaplanei oder Benefizie in ihrem Namen tragen, von denen angenommen wird, dass sie aus dem Mittelalter stammen.

Pfarrvikarie

Heutzutage versteht man auch unter einer Vikarie einen personal oder räumlich definierten Amts- und Seelsorgebereich, dem ein Vikar vorsteht. Siehe Vikariat. Ein anderer Begriff dafür ist Expositur, oder Filialkirche. Die Pfarrvikarien besitzen nicht denselben Status wie eine kanonische Territorialpfarrei, dieser sind jedoch weitgehend gleichgestellt.

Mittelalterlicher Hintergrund

Ursprünglich war die Vikarie im Mittelalter ein Benefizium ohne Seelsorge. Dies war ein gesondertes Vermögen, dessen Einnahmen für den Unterhalt des Priesters bestimmt waren (Vikar).

Religiöse Betreuung für das Seelenheil und Familienbewusstsein spielten eine wichtige Rolle bei der Gründung der Vikarien. Als Gegenleistung für die Einnahmen musste der Begünstigte (beneficant) während der Heiligen Messen in seinen Gebeten der Stifter gedenken und für deren Seelenheil beten. In Stiftungsbriefen wurden ihm oft auch noch andere Aufgaben auferlegt.

Dieses Bedürfnis führte zur Bildung von Geldquellen, aus denen der Amtsträger seinen Lebensunterhalt begleichen konnte. Ungefähr ab dem 10. Jahrhundert entstand der Brauch, einem Geistlichen hierfür ein beneficum zu geben. Der gesellschaftliche Einfluss hiervon wuchs später, da stets mehr Güter in die Tote Hand kamen.

Die Einkünfte (Zinsen) dieser Rechtsperson avant la lettre kamen meist aus einem Grundstück, das für die Versorgung des Priesters geschenkt wurde. Die Einnahmen solch einer Vikarie wurden an und durch den Stifter oder dessen Nachfolger (ein Kollator) ausgewählten Vikars gegeben. Dieser wurde formell durch die geistliche Regierung (Bischof) in das geistliche Amt eingesetzt. Der Vikar war dann gesellschaftlich „Besitzer“ der Vikarie geworden. Er hatte die Pflicht, die Vikariegüter zu verwalten und konnte diese auch in Rechtsangelegenheiten vertreten. Juristisch erinnert diese Form an einen Trust im englischen Recht.

Beispiele

  • So stiftete z. B. Johannes van der Schuren sein Erbgut 1454 für die Katharinen-Vikarie zu Radevormwald.
  • Die älteste Urkunde des Golzheimer Pfarrarchivs datiert vom 14. Juni 1495. Peter Bruwer van Golshem und seine Frau Fye (Sophia) stiften aus ihrem Vermögen in Golzheim eine erbliche Jahresrente. Diese beträgt zwölf Malter Roggen Dürener Maß und zwölf Pfennige für einen wöchentlichen göttlichen Dienst zweier Messen, eine Sonntags und eine Freitags, ferner zwei Pfund Wachs zu diesen Messen, welche ewiglich am Golzheimer St. Nikolaus Altar gehalten werden sollen. Verbunden mit der Stiftung ist die Einrichtung einer Vikarstelle, deren erster Inhaber der Sohn der Stifter werden soll. Emmerich Bruwer. Nach dessen Tod sollen die Brudermeister „der loevelicher broderschafft dere hochgeloeffter hilliger Jonfferen Marien … und des hilligen paiß sent Gregorius, eyn patrone dere kirchen zo Golshem“, die Wahl der Nachfolger übernehmen und die Durchführung der Stiftung beaufsichtigen. Bei der Wahl eines geeigneten Geistlichen sollen gebürtige Golzheimer den Vorzug vor anderen erhalten. Zum Pfand setzen die Stifter genau spezifizierte Stücke Ackerland im Golzheimer Felde. Die Vikarie sollte mehr als drei Jahrhunderte überdauern um immer wieder den geistlichen Nachwuchs aus Golzheim zu fördern.
  • Durch bischöfliches Dekret vom 9. April 1585 wurde die St. Nikolauskirche zur Hauptkirche erhoben, mit Weimerskirch als Vikarie. Der gemeinsame Pfarrer musste bei St. Nikolaus residieren und sich in Weimerskirch durch einen Vicarius perpetuus vertreten lassen.

Anmerkungen und Quellen

  • Stiftung Vikarie Sancti Nicolai 1501, Winterswijk
  • Stiftungsurkunde Vikarie der Kreuzbruderschaft in Elspe, Bistum Köln (1496)
  • Müller: Die geistlichen Güter der Zerbster Schöffen aus der Zeit vor der Reformation. In: Zerbster Jb. XVI [1931] 8-12

 

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Ochsenweg

Der Ochsenweg, auch Heerweg (dänisch: Hærvejen, Sakservejen oder Adelvejen; niederdeutsch: Ossenpadd), ist ein historischer Landweg auf der Kimbrischen Halbinsel von Viborg in Dänemark nach Wedel in Schleswig-Holstein.

Verlauf

Von Viborg führt die in Dänemark Heerweg genannte Trasse über Silkeborg, Vejle, Vejen und Aabenraa nach Padborg. Weiter südlich liegen viele größere Städte Schleswig-Holsteins entlang des Weges, so Flensburg, Schleswig, dort zuvor die Wikingersiedlung Haithabu und Rendsburg. In Rendsburg teilt sich der Ochsenweg in eine Ostroute über Neumünster und Bad Bramstedt und eine Westroute via Itzehoe und Elmshorn. In Uetersen treffen sich die beiden Routen wieder, um zum Ziel des Ochsenweges, dem Ochsenmarkt in Wedel zu führen.

Wegen der Konkurrenz der Hafenstädte und Elbübergänge verzweigte sich der Weg auf den letzten Kilometern jedoch. In früher Zeit war der wichtigste Elbübergang eine Fährverbindung von der Hetlinger Schanze über Lühesand nach Niedersachsen. Im Mittelalter wurde Hamburg zur wichtigsten Stadt an der Unterelbe. Am Eintritt des Ochsenweges in Hamburger Gebiet befand sich der Ochsenzoll. Da die dänischen Landesherren Schleswig-Holsteins den Handel lieber in eigene Häfen lenken wollten, hatte der Ochsenweg Zweige auch nach Glückstadt und Altona.

Auffällig ist die Wegführung bei Flensburg und bei Schleswig/Haithabu: Die Hauptroute führte jeweils westlich auf dem Geestrücken an der Stadt vorbei, und die ehemalige Route ist in Flensburg heute die Trasse einer Umgehungsstraße. Dazu gab es von Nordwesten und von Südwesten Abzweigungen in die Hafenstädte an den Förden. Vom Ochsenweg liefen weitere Überlandstraßen wie die Angelbowege ab.

Geschichte

Die Ursprünge des Ochsenweges liegen wahrscheinlich in der Bronzezeit. Der Weg verlief überwiegend auf dem trockenen Teil der beiden wichtigen Naturlandschaften der Kimbrischen Halbinsel, der Geest des Baltischen Landrückens im Osten und dem Marschland im Westen. Auf langen Strecken folgte er damit der Wasserscheide. Die aus der Ostseehalbinsel Angeln nach Westen fließende Treene war in ihrem Oberlauf leicht zu kreuzen. Ein bedeutendes natürliches Hindernis stellte die Eiderniederung dar, da die Eider schon weiter östlich recht breit ist und der Ochsenweg ihren Unterlauf überqueren musste. In Dänemark verläuft der Weg in Teilbereichen noch auf der ursprünglichen Trasse, so bei Oksekær, und kleine Brückenbauten wie die Granitquaderbrücke Gejlå Bro von 1818 sind ansehnliche Raritäten.

Den gebräuchlichen deutschen Namen hat der Ochsenweg vom Viehhandel, der über diesen Weg abgewickelt wurde. Bis in das 19. Jahrhundert hinein wurden Rinder aus Jütland und den dänischen Inseln zu den Mastgebieten in den Nordseemarschen der Westküste Schleswig-Holsteins, Ost- und Westfrieslands getrieben. Dort wurden sie bis zum Verkauf als Schlachtvieh fett geweidet.[1]

Auf dem früher oft weichen Untergrund waren Ochsen als Zugtiere wichtig. Trotz seines dänischen Namens Heerweg war er selten Marschroute von Armeen, da es von der Antike bis ins 19. Jahrhundert nur wenige Invasionen aus Jütland beziehungsweise Schleswig nach Süden gab und nur etwa drei aus Deutschland nach Norden. Im Mittelalter diente er außerdem als Teil des Jakobsweges von Dänemark nach Nordspanien.

Das Ende als Trasse für den Viehtrieb ergab sich mit dem Eisenbahnbau bis zum Ende des 19. Jahrhunderts, da Eisenbahnen auf den weitgehend den Ochsenwegtrassen folgenden Strecken diese Aufgabe übernahmen: im Osten die Altona-Kieler, Neumünster–Rendsburgsche und Rendsburg−Oster-Ohrstedt–Flensburg–Fredericia-Strecke, im Westen die Marschbahn.

Der Ochsenweg wurde Ende des 20. Jahrhunderts als völkerverbindendes Symbol zwischen Deutschen und Dänen genutzt und dient nun traditionellen Märschen und Veranstaltungen im Zusammenhang damit.

Radfernweg

Seit 1998 besteht der Ochsenweg-Radfernweg mit zwei Varianten zwischen der dänischen Grenze bei Flensburg und Wedel bei Hamburg. Da manche Abschnitte des historischen Weges heute unbefahrbar sind, andere hingegen zur Hauptstraße wurden, sind historischer und touristischer Verlauf nicht überall identisch. Der sehr ebene und daher leicht befahrbare Radweg auf dem Geestrücken Schleswig-Holsteins findet nördlich in Dänemark eine Fortsetzung als Hærvejsruten (Heerwegsroute, nationaler Radweg Nr. 3). Der Radweg ist Teil der D-Route 7, die wiederum Bestandteil der EuroVelo-Route 3 ist.

Literatur

  • bikeline-Radtourenbuch Heerweg/Ochsenweg. Verlag Estebauer GmbH, Rodingersdorf 2005, ISBN 3-85000-182-2.
  • Dieter Brumm: Der Ochsenweg. Husum 2008, ISBN 978-3-89876-385-1.
  • Karl-Josef Schäfer: Der Jakobsweg von Flensburg nach Glückstadt/Elbe – Ein Pilgerwanderführer für die Via Jutlandica. BoD, Norderstedt Februar 2008, ISBN 978-3-8334-9129-0.
  • Ochsenweg – Auf den Spuren des historischen Ochsenweges in Schleswig-Holstein. Kompakt-Spiralo 1:50.000, BVA Bielefelder 2008, ISBN 978-3-87073-441-1

Einzelnachweise

  1. ↑ Ulrich Lange(Hrsg): Geschichte Schleswig-Holsteins. Wachholtz-Verlag, Neumünster 1996 ISBN 3-529-02440-6

 

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Jakobsweg

Als Jakobsweg (spanisch Camino de Santiago) wird der Pilgerweg zum angeblichen Grab des Apostels Jakobus in Santiago de Compostela in Galicien (Spanien) bezeichnet. Darunter wird in erster Linie der Camino Francés verstanden, jene hochmittelalterliche Hauptverkehrsachse Nordspaniens, die von den Pyrenäen zum Jakobsgrab reicht und dabei die Königsstädte Jaca, Pamplona, Estella, Burgos und León miteinander verbindet. Die Entstehung dieser Route fällt in ihrem auch heute begangenen Verlauf in die erste Hälfte des 11. Jahrhunderts.

Ein Pilgerführer des 12. Jahrhunderts, der im Jakobsbuch (lateinisch Liber Sancti Jacobi), der Hauptquelle zur Jakobusverehrung im Hochmittelalter, enthalten ist, nennt für den französischen Raum vier weitere Wege, die sich im Umfeld der Pyrenäen zu einem Strang vereinigen. Nach der Wiederbelebung der Pilgerfahrt nach Santiago de Compostela in den 1970er und 1980er Jahren wurde der spanische Hauptweg 1993 in das UNESCO-Welterbe aufgenommen. 1998 erhielten auch die vier im Liber Sancti Jacobi beschriebenen französischen Wege diesen Titel. Zuvor schon hatte der Europarat im Jahre 1987 die Wege der Jakobspilger in ganz Europa zur europäischen Kulturroute erhoben und ihre Identifizierung empfohlen.

Allgemeine Einführung

Namensherkunft

Die erste Erwähnung des Jakobsweges stammt aus dem Jahre 1047, als in einer Urkunde des Hospitals von Arconada, Provinz Palencia, die nordspanische Hauptverkehrsachse bezeichnet wird als „Weg, der seit alten Zeiten von Pilgern des hl. Jakobus und Peter und Paul begangen“ werde. Es ist die erste urkundliche Erwähnung dieser Straße überhaupt, und sie bringt den Weg von vorneherein mit dem Grab des heiligen Jakobus in Galicien in Verbindung. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Jakobsweg auch für andere historisch nachgewiesene Routen von Jakobspilgern in Europa verwendet.

Demgegenüber hat sich jedoch eine internationale, 1985 vom Europarat eingesetzte und heute bei der Regierung der autonomen Region Galicien angesiedelte Expertenkommission auf eine Nomenklatur verständigt, nach der lediglich die nordspanische Hauptverkehrsachse die Bezeichnung Camino de Santiago (Jakobsweg) tragen soll. Alle anderen Routen werden korrekt als Wege der Jakobspilger bezeichnet. Mit dieser Nomenklatur soll zum Ausdruck gebracht werden, dass für den Camino Francés die Benutzung durch Jakobspilger als eine tragende Hauptfunktion angenommen werden kann, während es sich bei den anderen Wegen um Altstraßen gehandelt hat, die unter anderem, aber nicht in erster Linie, dem Pilgern dienten.

Der Pilgerweg wird auch als Sternenweg bezeichnet.

Ziel des Jakobsweges

Die Grabstätte in Santiago de Compostela entwickelte sich im Mittelalter neben Rom und Jerusalem zum dritten Hauptziel der christlichen Pilgerfahrt. Das Domkapitel der Kathedrale von Santiago de Compostela hat es im Laufe des 12. Jahrhunderts verstanden, noch vor Rom und anderen Pilgerzentren die erlösungstheologischen Lehren der Frühscholastik in seine Pastoral zu integrieren. Den Menschen wurde in einer einfachen Botschaft, die alle verstanden, ein versöhnender Christus vermittelt, dessen Wirken durch die Fürsprache des heiligen Jakobus den Menschen zuteil werde. Später wurde dieses pastorale Konzept durch die Einführung von Ablässen und Heiligen Jahren nach dem Vorbild Roms untermauert.

Geschichte

Ursprung

Nach der arabischen Eroberung im 8. Jahrhundert wurde die erst seit dem frühen 7. Jahrhundert bezeugte Überlieferung, dass der Apostel Jakobus der Ältere auf der Iberischen Halbinsel missioniert habe, in Spanien aufgegriffen. Die christlichen Nachfolgereiche des untergegangenen Westgotenreiches bedurften einer Identifikationsgestalt. Die von einer Vision veranlasste Auffindung des angeblichen Apostelgrabes im äußersten Nordwesten Spaniens im Zeitraum 818 bis 834 unter König Alfonso II. von Asturien und die Legendenbildung über die Translation des heiligen Leichnams von der Hinrichtungsstätte in Jerusalem an das Ende der damals bekannten Welt boten Gelegenheit zur Befriedigung dieses Bedürfnisses. Die Könige von Asturien und später von León machten Jakobus zu ihrem Schutzheiligen und vertrauten ihm besonders als Schlachthelfer. Zunächst blieb der Einzugsbereich der Verehrung auf Kantabrien beschränkt. Seit etwa 930, nachdem Nordspanien geschlossen dem christlichen Herrschaftsgebiet eingegliedert wurde, sind vereinzelt Pilger aus Aquitanien und dem Bodenseegebiet nachgewiesen.

Hoch- und Spätmittelalter

Unter dem Einfluss der Reconquista sowie der von der Abtei Cluny ausgehenden Klosterreform und der Herausbildung einer nordspanischen Städtelandschaft längs des Camino de Santiago nebst neuer Entwicklungen in der christlichen Lehre von Heil und Erlösung (Soteriologie) entwickelte sich im 11. und 12. Jahrhundert eine der größten Pilgertraditionen des christlichen Westens. Um 1075/1078 wurde mit dem Bau einer romanischen Kathedrale begonnen, die im Jahre 1120 Sitz eines Erzbischofs wurde. Im 15. Jahrhundert erlebte der Pilgerort durch die Einführung besonderer Gnadenjahre, in denen ein vollkommener Ablass gewährt wurde, einen weiteren Aufschwung. Sein Einzugsbereich reichte bis Skandinavien und Ostmitteleuropa. Zwar existieren weder für das Hoch- noch das Spätmittelalter Hinweise auf konkrete Pilgerzahlen, aber aus englischen Pilgerschifflizenzen lässt sich für das 15. Jahrhundert erkennen, dass in den Heiligen Jahren etwa vierzehnmal so viele Pilger wie in Normaljahren nach Santiago de Compostela gekommen sind.

Neuzeit

Nach einem Niedergang der Pilgerfahrt in der frühen Neuzeit, verursacht durch einen Verfall der Pilgeridee, die Reformation und nationale Kriege zwischen Frankreich und Spanien, ist seit der Mitte des 17. Jahrhunderts ein erneuter Aufschwung erkennbar. Deutlich sichtbar ist dies an einem umfassenden Bauprogramm für die Kathedrale, welches 1657 durch den Domherrn José de Vega y Verdugo initiiert wurde und 1769 mit der Vollendung einer neuen Nordfassade seinen Abschluss fand. Nach den napoleonischen Kriegen löste eine durchgreifende Säkularisierungswelle die karitative Infrastruktur des nordspanischen Jakobsweges beinahe vollständig auf. Ein deutlicher Rückgang der Pilgerzahlen war die Folge, wenngleich der Pilgerverkehr auf dem Jakobsweg nie ganz zum Erliegen kam.

Die Wiederentdeckung der 1589 in Furcht vor einem englischen Seeangriff verborgenen Gebeine im Jahre 1879 brachte die Wende, vor allem, nachdem Papst Leo XIII. 1884 die Echtheit der wieder aufgefundenen Reliquien anerkannt hatte.

Ende der zwanziger Jahre begann der Amerikaner Walter Muir, den Liber Sancti Jacobi (Codex Calixtinus) zu übertragen; nach dem Spanischen Bürgerkrieg wurde er 1944 veröffentlicht und der Jakobsweg als Zone des Friedens wiedereröffnet. Noch vor dem Ende des Bürgerkriegs stellte Francisco Franco den Antrag, Santiago erneut zum Schutzpatron Spaniens zu machen. Von nun nutzten Franco und die Nationalisten den Heiligen, um sich mit dem „Bewahrer der spanisch-katholischen Identität“ gleichzusetzen. Das Bild des Matamoros (Maurentöters) wurde zum Symbol für seine faschistisch-nationalistische Politik. [1]

1937 erklärte General Franco das Fest des heiligen Jakobus zum spanischen Nationalfeiertag, eine politische Instrumentalisierung in einem nationalistischen Sinn, die durch das international einsetzende Interesse an der Pilgerfahrt nach 1945 überwunden werden konnte. Nach dem Zweiten Weltkrieg, der Europa tief verwundet hinterließ, fand man im Jakobsweg was man suchte: „Der Jakobsweg mit seinen Wurzeln im christlichen Europa schaffte den idealen Weg, politische Differenzen zu überwinden und einen Kontinent mehr durch den Klang trampelnder Füße als durch Kriegstreiben zusammenzuführen.“ [1]

In den fünfziger und sechziger Jahren bildeten sich in Spanien und Frankreich Vereinigungen der „Freunde des Jakobsweges“ und auch politisch bestand weiterhin Interesse an der wissenschaftlichen Aufarbeitung und touristischen Erschließung. 1950 entstand in Paris die erste Jakobusgesellschaft mit dem Anspruch, wissenschaftlich zu arbeiten.

Im Heiligen Jahr 1954 fanden einige Jugendwallfahrten statt, - aber vor allem Franco-Anhänger machten sich mit dem Pferde auf um den Patron Spaniens zu verehren.

Die Pilgerfahrt heute

Aufschwung in der Moderne

Seit den 1970er Jahren hat die Pilgerschaft auf dem Jakobsweg einen großen Aufschwung erlebt. 1982 besuchte Papst Johannes Paul II. Santiago de Compostela und rief im Rahmen einer großen „Europa-Feier“ den alten Kontinent auf, seine Wurzeln wieder zu beleben. Der Europarat erklärte 1987 den Weg zum ersten europäischen Kulturweg. Wurden damals gut 3.000 Pilger pro Jahr registriert, waren es im Jahr 2003 über 74.000 aus allen Ländern der Erde. 2004, im Heiligen Compostelanischen Jahr, kamen 179.932. Sie haben entweder den ganzen Weg oder den Weg durch Spanien, mindestens aber die letzten 100 Kilometer der Strecke zu Fuß oder die letzten 200 Kilometer zu Pferd oder per Fahrrad zurückgelegt. Dies wird mit Stempeln von einzelnen Stationen in einem Pilgerausweis verzeichnet und berechtigt zur Nutzung der preisgünstigen Pilgerherbergen und zum Tragen der entsprechenden Abzeichen. In Santiago erhalten die Pilger eine Urkunde, die Compostela.

Der Aufschwung nahm in den zurückliegenden Jahrzehnten folgenden Verlauf:

 

Jahr

Pilger

Jahr

Pilger

Jahr

Pilger

Jahr

Pilger

Jahr

Pilger

1970

68

1980

209

1990

4.918

2000

55.004 3)

2010

272.135 1)

1971

451 1)

1981

299

1991

7.274

2001

61.418

2011

183.366 4)

1972

67

1982

1.868 1)

1992

9.764

2002

68.952

2012

192.488

1973

37

1983

146

1993

99.436 1)

2003

74.614

2013

1974

108

1984

423

1994

15.863

2004

179.944 1)

2014

1975

74

1985

690

1995

19.821

2005

93.924

2015

1976

2431)

1986

1.801

1996

23.218

2006

100.377

2016

1977

31

1987

2.905

1997

25.179

2007

114.026

2017

1978

13

1988

3.501

1998

30.126

2008

125.141

2018

1979

231

1989

5.7602)

1999

154.6131)

2009

145.877

2019

  • 1) Heiliges Compostelanisches Jahr, wird begangen, wenn der Festtag des hl. Jakobus d. Ä. – 25. Juli – auf einen Sonntag fällt.)
  • 2) IV. Weltjugendtag in Santiago de Compostela
  • 3) Europäische Kulturhauptstadt
  • 4) 800-Jahrfeier der Vollendung der Kathedrale, XXVI. Weltjugendtag in Madrid
  • (Quelle: Statistiken des Domkapitels der Kathedrale von Santiago de Compostela)[2]

Entwicklung des Wegenetzes seit 1980

Einen Überblick über die ausgeschilderten Pilgerrouten nach Santiago de Compostela bietet der Artikel Wege der Jakobspilger.

1980 begann der spanische Priester Elías Valiña Sampedro, den Camino Francés in Nordspanien mit gelben Pfeilen zu markieren und für den Aufbau eines Herbergsnetzes zu sorgen, nachdem er zuvor eine Doktorarbeit über die historischen und kirchenrechtlichen Grundlagen des Weges vorgelegt hatte. Zugleich nahmen namhafte wissenschaftliche Kongresse und Ausstellungen (u. a. München 1984, Gent 1985) die europäischen Dimensionen der Pilgerfahrt nach Santiago de Compostela in den Blick. Die wachsende Popularität des Weges war für den Europarat Anlass, sich ebenfalls dem Thema zu widmen. Seine Deklaration von Santiago de Compostela (23. Oktober 1987) erhob die Wege der Jakobspilger in Europa zur ersten europäischen Kulturstraße (Council of Europe Cultural Route). An Behörden, Vereine und Einzelpersonen erging die Aufforderung, „die Pilgerstraßen nach Santiago in ganz Europa zu kennzeichnen und zu identifizieren“. Zwei internationale Kongresse, die der Europarat im Oktober 1988 mit der Deutschen St. Jakobus-Gesellschaft auf Schloss Schney bei Bamberg und im September 1989 mit dem Centro Italiano di Studi Compostellani in Viterbo veranstaltete, lieferten verbindliche Grundlagen für eine Ausweisung der Routen. So betonte die Abschlusserklärung des Kongresses auf Schloss Schney „mit Nachdruck die Notwendigkeit einer streng wissenschaftlichen Identifikation der historischen Wege nach Santiago, namentlich diesseits der Pyrenäen, sowie der weiteren Spuren dieses Kultes, die sich auf schriftliche und ikonographische Dokumente wie auf Nachforschungen im Gelände stützt“. Die Erklärung hob hervor, dass dies eine „unabdingbare Voraussetzung für deren Revitalisierung“ sei.

Während des Kongresses auf Schloss Schney konnten die Mitarbeiter des Inventars historischer Verkehrswege der Schweiz (IVS) bereits umfangreiche und fachlich fundierte Wegeprojekte für die Schweiz vorstellen. Der Schwabenweg von Konstanz nach Einsiedeln und seine Weiterführung zur Rhone gehörte nach dem „Camino Francés“ und der Via Podiensis zu den ersten ausgeschilderten Wegen der Jakobspilger.

Frankreich

In Frankreich basiert die Wiederherstellung des Wegenetzes auf einem komplexen System von Klassifizierungen, die das Centre d'études compostellanes in Paris in den 1980er Jahren eingeführt hat.

  • Als Chemins de Saint-Jacques (Jakobswege) gelten lediglich die vier Hauptwege Via Turonensis, Via Lemovicensis, Via Podiensis und Via Tolosana, die bereits im 12. Jahrhundert im Pilgerführer (5. Buch) des Liber Sancti Jacobi Erwähnung gefunden haben.
  • Eine zweite Kategorie bilden die Itinéraires. Dabei handelt es sich um weitere Strecken, für die historische Pilgerführer oder Pilgerberichte vorliegen.
  • Schließlich gibt es als dritte Kategorie die Cheminements. Dabei handelt es sich um Routen, die durch Dokumente wie Zollbücher oder Passantenlisten von Hospitälern und weitere Zeugnisse als Wege der Jakobspilger nachgewiesen sind.

Die Hauptwege wurden in Zusammenarbeit mit der Fédération française de la randonnée pédestre als GR-Fernwanderwege ausgewiesen.

Deutschland

In Deutschland begann die Ausweisung von Wegen erst 1992, als der evangelische Pfarrer Paul Geißendörfer zusammen mit sechs Jakobusgemeinden einen Pilgerweg von Rothenburg ob der Tauber nach Nürnberg realisierte. Als Referenzprojekt für eine entsprechend den Bestimmungen des Europarats historisch genaue Route gilt der Pilgerweg von Nürnberg über Ulm nach Konstanz, der zwischen 1995 und 1999 nach zwei Berichten spätmittelalterlicher Jakobspilger in enger Anlehnung an den Verlauf einer Reichsstraße erarbeitet wurde. Seit 1999 erarbeiten die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe das Projekt Wege der Jakobspilger im Rheinland und in Westfalen. Im Mai 2003 wurde der „Münchner Jakobsweg“ eingeweiht, der vom Angerkloster am Jakobsplatz in München nach Bregenz zum Bodensee führt und dort in die Schweizer Jakobswege einmündet. In den 1990 hinzugekommenen Bundesländern entstand 2003 als erste Route der Ökumenische Pilgerweg im historischen Verlauf der Via Regia von Görlitz nach Vacha. Dort anschließend wird 2009-13 der Sächsische Jakobsweg im Zuge der Frankenstraße bzw. Via Imperii zwischen Bautzen bzw. Königsbrück und Hof wieder ausgewiesen. Seit 2005 werden die „Wege der Jakobspilger in Norddeutschland“ mit den beiden Hauptstrecken Via Baltica von Usedom nach Osnabrück und Via Jutlandica von Frederikshavn nach Glückstadt, letztere in dänisch-deutscher Zusammenarbeit, erarbeitet. In Hessen verläuft ein Zweig des deutschen Jakobswegs.[3] Dieser orientiert sich an dem Verlauf des historischen Fernhandelsweges von Leipzig nach Frankfurt am Main (Des Reiches Straße). Er beginnt in der Bischofsstadt Fulda, führt über Schlüchtern, Steinau an der Straße, Bad Soden-Salmünster, Gelnhausen, Langenselbold, Erlensee und Bruchköbel. Er führt über insgesamt 116 km unterhalb des Bornheimer Hangs an der Heilig-Kreuz-Kirche in Frankfurt-Bornheim vorbei über den Frankfurter Ostpark an dem Neubau der Europäischen Zentralbank auf dem Gelände der ehemaligen Großmarkthalle weiter zum Ufer des Mains in die Innenstadt Frankfurts, weiter am Main entlang bis zum Eisernen Steg, auf dem linken Mainuferweg in Richtung Mainz und anschließend weiter nach Trier.[4]

Österreich

Der Hauptast des Jakobswegs Österreich geht weitgehend auf eine Privatinitiative des Autors Peter Lindenthal zurück, der 1997 damit begonnen hatte, durch Nachforschungen im Gelände einen Ost-West-Weg von Wolfsthal nach Feldkirch zu erschließen und die Route mit Holztäfelchen sporadisch bezeichnete. Mittlerweile wurden einige Abschnitte, z. B. der Jakobsweg Weinviertel, der Jakobsweg Weststeiermark, der Jakobsweg Göttweig–Melk, Jakobswege in Oberösterreich und Salzburg, der Jakobsweg Tirol und daran anschließend der Jakobsweg Landeck–Einsiedeln im Rahmen von Leader+-Projekten, von Tourismusorganisationen sowie teils in Eigeninitiative beschildert.

Polen

In Polen entstehen seit 2005 Wege der Jakobspilger, die in Görlitz, Frankfurt (Oder) und Kamminke an das deutsche Wegenetz anschließen. So wurde der ökumenische Pilgerweg im Verlauf der Via Regia bis Brieg verlängert. Auch ein Weg, der von Allenstein über Görlitz und Prag führt, ist im Werden.

Kulturgeschichtliche Aspekte

Zur Jakobuslegende

Der Name bezieht sich auf den Apostel Jakobus den Älteren. Dieser war zusammen mit seinem Bruder Johannes einer der zwölf Apostel Jesu Christi.

Die spanischen Jakobustraditionen haben sich unabhängig von den neutestamentlichen Angaben in den Evangelien und der Apostelgeschichte entwickelt. Die sich in zahlreichen Entwicklungsschritten zwischen dem 7. und dem 13. Jahrhundert ausgebildete Legende beinhaltet sechs große Themenbereiche:

  • Die Schilderung einer Missionstätigkeit des Apostels auf der iberischen Halbinsel
  • Die Translation des heiligen Leichnams im Anschluss an die biblisch überlieferte Hinrichtung des Apostels in Jerusalem durch König Herodes Agrippa I. im Jahr 44 und die Errichtung eines Grabmals
  • Die Wiederauffindung des Grabes zu Beginn des 9. Jahrhunderts unter Bischof Theodomir von Iria Flavia
  • Das hilfreiche Eingreifen des Apostels in ausweglos erscheinenden Situationen bei Kämpfen gegen die Araber
  • Die Befreiung des Jakobsweges von den Mauren durch Kaiser Karl den Großen
  • Wunder, die der Apostel an Pilgern auf dem Weg und am heiligen Ort bewirkt hat.

Die spanischen Jakobustraditionen haben sich seit dem 7. Jahrhundert entwickelt, als im „Breviarium Apostolorum“ erstmals von einer Mission des hl. Jakobus auf der Iberischen Halbinsel berichtet wird. Mit Ausnahme des Isidor von Sevilla zugeschriebenen Traktats „De ortu et obitu patrum“ ist diese Überlieferung in Spanien zunächst nicht aufgegriffen worden. Erst gegen Ende des 8. Jahrhunderts verstärkte sich im Königreich Asturien, dem Nachfolgestaat des zur Zeit der Araberinvasion untergegangenen Westgotenreichs, das Interesse, zur Begründung eines Legitimationsanspruchs des Jakobus als apostolischem Schutzherrn Spaniens und der asturischen Königsfamilie zu propagieren. Einen ausführlichen Bericht über die Grabauffindung bietet gar erst die „Concordia de Antealtares“ von 1075.

In ihrer Vollform, wie sie durch das Jakobsbuch im 12. und durch die Legenda aurea im 13. Jahrhundert überliefert ist, schildert die Legende, wie nach der Hinrichtung zwei Freunde des Jakobus den Leichnam stahlen, ihn nach Jaffa schafften und dort auf ein Schiff verluden, dessen Besatzung aus unsichtbaren Engeln bestand. Dieses Schiff war dann sieben Tage unterwegs und strandete an der Küste Galiziens bei Iria Flavia. Dort wurde der Leichnam auf einen Ochsenkarren verladen; an dem Ort, an dem sich die Ochsen niederließen, soll er begraben worden sein.

Die legendäre Entstehung des Jakobsweges durch Kaiser Karl den Großen schildert das vierte Buch des Liber Sancti Jacobi, der sog. Pseudo-Turpin. Demnach habe Karl der Große auf seinem Spanienfeldzug auf Geheiß des Apostels den Weg zum Jakobusgrab von den Mauren befreit. Mit der Einbeziehung des Karlskultes in die Jakobusverehrung konnte einerseits das Interesse der deutschen und französischen Pilger geweckt werden, während andererseits Kaiser Friedrich I. Barbarossa und König Ludwig VII. von Frankreich aus der Verbindung beider Legenden politische Vorrangstellungen abzuleiten versucht haben.

In den ebenfalls im Jakobsbuch und der Legenda aurea aufgezeichneten Wunderberichten spiegeln sich die psychischen Erschütterungen, denen die Pilger auf dem Weg aus Sorge um ihr Heil ausgesetzt waren; es sind oftmals wirre Träume und bizarre Visionen, die den Mirakeln zugrunde liegen:

  • Einer Pilgergruppe, die einen kranken Gefährten zurückließ, verweigert der Heilige die Erhörung ihrer Bitten
  • Einem unschuldig gehängten Jüngling wird wundersame Rettung zuteil
  • Einem Pilger, der im Bordell sündigte, rät der Teufel zu Kastration und Selbstmord
  • Einem Familienvater, dem auf seiner Pilgerfahrt das Weib starb und der Esel genommen wurde, stellt der Apostel sein eigenes Grautier zur Verfügung
  • Ein Sühnepilger findet bei seiner Ankunft in Santiago das Strafvergehen in seinen Papieren gelöscht
  • Ein Ritter, der auf seinem Weg Barmherzigkeit geübt hat, empfängt bei seinem Tod ewiges Leben.

Pilgeralltag

Auf die Frage, wo der Jakobsweg beginne, erhält man in Spanien die Antwort: „El camino comienza en su casa“ (Der Weg beginnt in Ihrem Haus). So handelt es sich bei dem Jakobsweg primär um eine Idee; im Mittelalter löste diese Volksbewegung einen Aufbruch aus. Überall unterwegs entstanden zahlreiche Einrichtungen für die Betreuung und Begleitung der Pilger: Klöster, Stifte, Herbergen, Hospitäler, Gasthäuser und Kirchen. Für die Orte entlang der Routen bedeutete der Pilgerstrom auch wirtschaftlichen Segen.

Die verbreitete Auffassung, dass Pilgerwege keiner starren Route folgten, sondern dynamische Streckenführungen waren, ist weitgehend überholt. Die Pilgerrouten waren über lange Zeiträume überraschend konstant. Noch 1495 beschreibt der Servitenmönch Hermann Künig von Vach in seinem Santiago-Pilgerführer für Frankreich und Nordspanien nahezu dieselben Streckenführungen, die bereits im Liber 5 des Jakobsbuches aus dem 12. Jahrhundert enthalten sind. In Deutschland bietet sich ein ähnliches Bild. Das spätmittelalterliche Wegenetz, das zu Beginn des 14. Jahrhunderts ausgebildet war, hat sich bis zum Beginn der Anlegung von Poststraßen in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts kaum verändert. Insbesondere mittellose Pilger folgten den mit karitativen Einrichtungen ausgestatteten Handelsstraßen.

Kunst und Architektur des Jakobsweges

Noch vor wenigen Jahrzehnten wurden die Kirchen San Martín in Fromista und San Isidoro in León, die Kathedrale von Jaca sowie die Burgkapelle von Loarre als Vorstufen der Kathedrale von Santiago de Compostela betrachtet. Heute spricht man eher von wechselseitigen Beziehungen. Neben anderen Einflüssen wie der Einführung der römischen Kirchenliturgie in den nordspanischen Reichen, der Verbreitung des cluniazensischen Reformgedankens sowie der Ansiedlung französischer Händler und Handwerker in den Städten entlang des Camino Francés besitzt die um 1075/1078 begonnene Kathedrale von Santiago als gebauter Ort der Jakobuspilgerfahrt eine entscheidende Wirkung auf die Architektur entlang des Pilgerweges.

Die Kathedrale gehört dem Typus der so genannten Pilgerstraßenkirchen, die zwischen 1050 und 1150 in Frankreich und Spanien über einigen der am häufigsten besuchten Pilgergräber entstanden, an. Den Prototyp für diesen Kirchentypus bildete die ehemalige Abteikirche Saint-Étienne in Nevers. Bei der weiteren Ausformung haben enge Beziehungen zwischen den Bauhütten an Saint-Sernin in Toulouse sowie der Kathedrale von Santiago eine Rolle gespielt. Spätere Bauten der Gruppe sind Saint-Martin in Tours, Saint-Martial in Limoges und Sainte-Foy in Conques. Alle diese Bauten zeigen, wie sehr im Prozess ihrer Entstehung statisch-konstruktive Notwendigkeiten (Emporenhalle), liturgisch-praktische Bedürfnisse (Chorumgang) und ästhetisch-pastorale Architekturvorstellungen (einheitliches Wölbsystem) ineinander gegriffen haben.

Auch in der Bauskulptur wird der thematische und stilistische Zusammenhang hochromanischer Kirchenbauten an den Pilgerwegen deutlich. Die Portale des frühen 12. Jahrhunderts an Saint-Sernin in Toulouse, San Isidoro in León und an der Südfassade der Kathedrale von Santiago belegen eine enge Verflechtung der Bauhütten. Inhaltlich zeigt die Bauskulptur das kirchliche Interesse an einer Vermittlung der Themen Buße und Versöhnung. Die Betonung des Versöhnungsgedankens am Pórtico de la Gloria in Santiago steht in auffälligem Kontrast zu den Weltgerichtsportalen in Autun, Mâcon, Conques und Sangüesa. Die Kathedrale von Santiago erweist sich als bewusst gestaltete Vollendung einer aus dem Wunsch nach Erlösung vollzogenen Pilgerreise.

Weltkulturerbe

Spanien

In Spanien wurde seit den 1950er Jahren Anstrengungen unternommen, die historischen Bauten entlang des Jakobsweges zu schützen. 1962 wurde der Hauptweg offiziell zum historisch-künstlerischen Ensemble erklärt.[5] Ab 1984 ernannte der Europarat den Weg zur Europäischen Kulturroute und erklärte seinen Schutz zum vorrangigen Ziel europäischer Kulturpolitik.

Im Jahre 1992 richtete Spanien eine gemeinsame Verwaltung des Weges und der Kulturschätze an der Strecke ein. Der Consejo Jacobeo ist eine gemeinsame Kommission des Kulturministeriums, Vertreter verschiedener anderer Ministerien, der Provinzregierungen und der autonomen Kommunen.[6] 1993 erfolgte die Ernennung des Jakobsweges zum Weltkulturerbe der UNESCO.

Geschützt wurde der gesamte historische Weg auf spanischem Territorium, wie er im Liber Sancti Jacobi als Camino Francés beschrieben ist, auf einer Breite von mindestens 30 Metern beiderseits des Weges. Diese Zone verbreitert sich dort, wo auch Einzelgebäude am Weg oder ganze Dörfer dem Denkmalschutz unterliegen. Zudem gehören zur Welterbestätte eine Liste von über 1800 Einzelbauten in 166 Städten und Dörfern. Neben Sakralbauten aller Arten, von der Kathedrale über das Kloster bis zur Feldkapelle, gehören dazu auch Einrichtungen für die Versorgung der Pilger, Paläste, Privathäuser, Brücken, Schleusen und Wegekreuze. Ihre Entstehung datiert vom 11. Jahrhundert bis in die Gegenwart.

Diese umfassende Auszeichnung war möglich, weil nur rund 20 Prozent des Weges durch moderne Baumaßnahmen zerstört wurden. In weiten Bereichen sind heute die Straßen parallel zum historischen Weg angelegt, oder dieser führt inzwischen quer über die Felder.[7]

Frankreich

Bei der Ernennung des spanischen Camino Francés wurde gleich angeregt, die Welterbestätte noch um weitere Wegabschnitte in Europa in zu erweitern. In Frankreich sollte es jedoch bis 1998 dauern, bis dies realisiert wurde. Dabei wurde auch nicht, wie z. B. bei der Berglandschaft Monte Perdido, eine gemeinsame, grenzübergreifende Stätte eingerichtet, sondern ein getrennter Antrag gestellt.

Als Hintergrund dazu ist wohl zu sehen, dass der Erhaltungszustand der Pilgerrouten in Frankreich deutlich schlechter ist. So musste zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme geleistet werden, um die historischen Wege und die mit ihnen verbundenen Bauwerke zu identifizieren. Von 5000 Kilometern Wegstrecke waren am Ende nur 157,5 Kilometer in einem Zustand, der eine Nominierung als Welterbe rechtfertigten. Von 800 Bauwerken, die mit der Pilgerfahrt in Beziehung stehen, wurde eine Gruppe von 71 besonders heraus ragenden Beispielen ausgewählt. Kriterien dafür waren, dass sie den Verlauf der Wege markieren, dass sie die historische Entwicklung zwischen dem 11. und 15. Jahrhundert verdeutlichen, und dass sie die Aspekte von Gebet, Ruhe, Fürsorge und Reisen repräsentieren.[8]

49 der ausgewählten Bauten stehen entlang der vier historischen Routen, die im 5. Buch des Liber Sancti Jacobi beschrieben wurden: der Via Turonensis, der Via Lemovicensis, der Via Podiensis und der Via Tolosana. 22 weitere sind auf andere Weise mit der Pilgerroute verbunden. Die geschützten Wegstrecken sind sieben kürzere Teilstrecken der Via Podiensis.

Verwaltet werden die Stätten seit 1990 von der Association de Coopération Interrégionale „Les chemins de Saint-Jacques de Compostelle“ (A. C. I. R.), einem Zusammenschluss verschiedener Regionalversammlungen, Departements und Kommunen.[9]

Jakobsmuschel

An allen Pilgerzielen im Mittelalter konnte man Pilgerabzeichen erwerben. Sie sollten den Pilger auf dem Heimweg und auch noch in der Heimat schützen. Das Pilgerabzeichen der Santiagopilger war (und ist) die Jakobsmuschel, die ursprünglich auch als Nachweis diente, dass der Pilger die Reise tatsächlich absolviert hatte; seit dem 13. Jahrhundert wurde dies durch ein Beglaubigungsschreiben beurkundet, die heutige La Compostela. Daneben hatte die Jakobsmuschel aber auch den praktischen Wert, dass der Pilger sie zum Wasserschöpfen verwenden konnte. Darüber hinaus galt die Muschel in der bildenden Kunst und Literatur des Mittelalters als äußeres Kennzeichen für Pilger generell. So beschreibt z. B. Gottfried von Straßburg in seinem Tristan um 1200 zwei Pilger (wallaere), an deren Gewänder mermuschelen genäht sind (Vv.2633f). Etwa hundert Jahre später finden wir sie am Hut des Minnesängers Johannes Hadlaub in der Manessischen Liederhandschrift wieder. Heute stellt die Jakobsmuschel auch eine Orientierungshilfe dar, deren Symbol man als Zeichen des Jakobsweges an vielen Stellen des Weges findet.

Jakobusbruderschaften

Bruderschaften, die sich häufig unter das Patrozinium des Apostels Jakobus stellten, kümmerten sich um das seelische und leibliche Wohl der Pilger. Ihre Angehörigen gründeten Hospitäler und tätigten Stiftungen zur Versorgung von Pilgern. Der Pilger, der sich durch bestimmte äußere Kennzeichen – Wanderstab, Hut und relativ reglementierte Bekleidung – und auch durch sein frommes Verhalten zu erkennen gab, galt als hochachtungs- und schützenswert. Ihm zu helfen, ihm das Obdach für eine Nacht zu bieten, auch Speis und Trank, galt als allgemeine Christenpflicht. Zahlreiche Hospitalbauten in ganz Europa zeugen von der Kraft dieser frommen Massenbewegung.

Im Zuge der Wiederbelebung der Santiagopilgerfahrt seit dem ausgehenden 20. Jahrhundert wurden zahlreiche Jakobusgesellschaften und Jakobusbruderschaften neu oder wieder begründet, unter anderem die Deutsche St. Jakobus-Gesellschaft oder die St. Jakobusbruderschaft Trier. Ihre Aufgaben sind die Beratung von Pilgern, die Sorge um eine Infrastruktur der Wege (Herbergen, Ausschilderung), die Ausgabe von Pilgerausweisen, die wissenschaftliche Aufarbeitung der Pilgertraditionen und die europäische Zusammenarbeit.

Trivia

In Spanien und Frankreich wird die Urkunde Compostela zunehmend in Bewerbungsunterlagen verwendet. Die Bewerber wollen damit zeigen, dass sie über eine Fachkompetenz hinaus auch in sozialem und spirituellem Verhalten eingeübt sind.

Bekannte Pilger der Neuzeit sind Papst Johannes Paul II., der Europa-Abgeordnete Otto von Habsburg, die Schriftsteller Cees Nooteboom, David Lodge, Henrik Stangerup und Paulo Coelho, der Psychologe Hans Aebli, die Schauspielerin Shirley MacLaine, die Schauspieler Kristian Kiehling und Ulrich Reinthaller, die Entertainer Hape Kerkeling, Frank Elstner und Alexander Rüdiger, die Malerin Diane Herzogin von Württemberg und die US-amerikanische Präsidententochter Jenna Bush.

Im Jahre 2007 machte sich der „Kerkeling-Effekt“ auf dem Camino francés bemerkbar. Kerkeling schrieb im Mai 2006 das Buch Ich bin dann mal weg über seine Pilgerreise auf dem Jakobsweg im Jahr 2001, das zum meistverkauften Buch des Jahres 2006 (über zwei Millionen verkaufte Exemplare) in Deutschland wurde. Nach Angaben der Deutschen St. Jakobus-Gesellschaft stieg die Zahl der deutschen Pilger, die bei ihrer Ankunft in Santiago registriert wurden, im Vergleich zum Vorjahr überproportional von 8097 auf 13.837. Dabei waren zwölf Prozent aller Pilger, die in Santiago ankamen, Deutsche.

Der 69-jährige ehemalige Trainer der spanischen Fußballnationalmannschaft, Luis Aragonés, machte im April 2008 sein Gelübde bekannt, zusammen mit seiner Frau nach Santiago de Compostela zu pilgern, wenn Spanien die XIII. Fußball-Europameisterschaft 2008 gewinnen sollte. Spanien gewann.

Literatur

Grundlagen

  • Yves Bottineau: Der Weg der Jakobspilger Aus dem Französischen. Bastei–Lübbe–Taschenbuch, Bergisch-Gladbach April 1992, ISBN 3-404-64111-6, S. 364.
  • Paolo Caucci von Saucken: Pilgerwege. Santiago de Compostela. Lizenzausgabe Verlagsgruppe Weltbild, Augsburg 2004, ISBN 3-8289-3593-1, S. 387.
  • Norman Foster: Die Pilger. Reiselust in Gottes Namen. Krüger Verlag, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-8105-0610-9, S. 303.
  • Roland Girtler: Irrweg Jakobsweg. Die Narbe in den Seelen von Muslimen, Juden und Ketzern. Edition Gutenberg/Leykam Buchverlag, Graz 2005, ISBN 3-900323-85-2.
  • Klaus Herbers: Jakobsweg. Geschichte und Kultur einer Pilgerfahrt. Beck, München 2006, ISBN 3-406-53594-1.
  • Christoph Kühn: Die Pilgerfahrt nach Santiago de Compostela. Geschichte, Kunst und Spiritualität. Plöttner Verlag, Leipzig 2005, ISBN 3-938442-01-8.
  • Wolfgang Lipp: Das Erbe des Jakobus. Zur Vorgeschichte und Geschichte, zur theologischen und religiösen Bedeutung der Jakobuswallfahrt. Mit einem Anhang über die deutschen Pilgerwege. C&S Verlag, Laupheim 2008, ISBN 978-3-937876-18-4.
  • Katharina Maak: Der Jakobsweg als Faktor touristischer Entwicklung in ländlichen Regionen. Castilla y León und Brandenburg im Vergleich. Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2010, ISBN 978-3-8300-5115-2.
  • Bettina Marten: Der spanische Jakobsweg - Ein Kunst- und Kulturführer. Reclam, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-15-018792-0.
  • Gioia Lanzi, Nando Lanzi: Der Jakobsweg. Geschichte und Kultur. Primus Verlag, Darmstadt 2012, ISBN 978-3-86312-305-5, S. 240.
  • Norbert Ohler: Reisen im Mittelalter. dtv, München 1991, ISBN 3-423-11374-X, S. 456.

Drama/Belletristik

  • Pierre Barret, Jean Noel: Unterwegs nach Santiago, Auf den Spuren der Jakobspilger. Herder Verlag, Freiburg 1982, ISBN 3-451-19709-X.
  • Paulo Coelho: Auf dem Jakobsweg: Tagebuch einer Pilgerreise nach Santiago de Compostela. Diogenes, Zürich 1999, ISBN 3-257-23115-6.
  • Anton Dietzenschmidt: Die St. Jakobsfahrt. Eyn Legendenspiel in drey Aufzügen. Oesterheld, Berlin 1920.
  • Hape Kerkeling: Ich bin dann mal weg – Meine Reise auf dem Jakobsweg. Malik Verlag, München 2006, ISBN 3-89029-312-3.
  • Tim Moore: Zwei Esel auf dem Jakobsweg. Wie ein Engländer sein Herz an Spanien verlor. Piper, München 2009, ISBN 978-3-492-25144-0.
  • Felix Bernhard: Dem eigenen Leben auf der Spur: Als Pilger auf dem Jakobsweg. Fischerverlage, ISBN 978-3-502-15093-0.

Hörbücher

  • Paulo Coelho: Auf dem Jakobsweg: Tagebuch einer Pilgerreise nach Santiago de Compostela Hörspiel, 2 CDs. Sprecher: Christian Brückner, Werner Rundshagen u. a. Regie: Jürgen Dluzniewski. 2001, ISBN 3-88698-532-6.
  • F. A. Z.-Audio-Dossier: Auf dem Jakobsweg – Pilgerreise nach Santiago de Compostela. Frankfurt am Main 2006, ISBN 3-89843-949-6.
  • Klaus Herbers: Jakobsweg – Geschichte und Kultur einer Pilgerfahrt, 160 Min. Gelesen v. Olaf Pessler, 2 Audio CDs. AME hören, 2008, ISBN 978-3-938046-84-5.
  • Raimund Joos, Elisabeth Graf, Ludwig Mödl: 1000000 Schritte – Jakobsweg live: Eindrücke, Begegnungen, Geschichte und Spiritualität, 8 CDs. Auditorium Verlag, Schwarzach 2008, ISBN 978-3-8302-8511-3.
  • Hape Kerkeling: Ich bin dann mal weg – Meine Reise auf dem Jakobsweg, 6 CDs, leicht gekürzte Hörbuchfassung. Roof Music, Bochum 2006, ISBN 3-938781-37-8.
  • Shirley MacLaine: Der Jakobsweg, 4 CDs. Steinbach Sprechende Bücher, 2008, ISBN 978-3-88698-043-7.

Film

  • St. Jacques - pilgern auf französisch, (französischer Originaltitel Saint-Jacques… La Mecque), Regie Coline Serreau, Frankreich 2005
  • Brüder III – Auf dem Jakobsweg, dritter Teil einer österreichischen Film-Trilogie
  • La Chanson de Roland von Frank Cassenti, Frankreich 1978
  • Die Milchstraße (La voie lactée) von Luis Buñuel, Frankreich 1969
  • Al final del camino von Roberto Santiago, Spanien 2009
  • Dein Weg (Originaltitel: The Way) von Emilio Estevez, USA 2010
  • Ich trag dich bis ans Ende der Welt mit Elmar Wepper und Ann-Kathrin Kramer, Deutschland 2010

Musik

  • Fidelio F. Finke: Die Jakobsfahrt. Oper, Prag 1936.
  • Dick Le Mair: Impressions of a Pilgrimage 2-CD-BOX, Melodia, Frechen 2007, EAN 4 260 153 820023
  • The Chieftains: Santiago, 1996

Multimedia

  • Landschaftsverband Rheinland (Hrsg.): Jakobswege DVD - Wege der Jakobspilger im Rheinland, 1 barrierefreie DVD-ROM. J. P. Bachem Verlag, Köln 2005, ISBN 3-7616-1976-6.
  • Ulrike Spichal: Jakobskult in Westfalen. Pilger auf dem Weg, CD-ROM mit Begleitheft, (Westfalen im Bild 4). LWL-Medienzentrum für Westfalen, Münster 2007, ISBN 978-3-923432-58-5.

Einzelnachweise

  1. ↑ a b Jakobskult .
  2. ↑ Statistiken des Domkapitels der Kathedrale von Santiago de Compostela
  3. ↑ Rhein-Main-Vergnügen - Jacobsweg, Karte des Jacobsweges von Fulda bis Frankfurt des  RMV als PDF, abgerufen am 11. Juli 2011
  4. ↑ Wanderkarte Rhein-Main-Vergnügen: Der Jakobsweg von der Fulda an den Main, abgerufen am 11. Juli 2011
  5. ↑ span. Conjunto histórico-artístico Seite des spanischen Kulturministerium zur Welterbestätte Jakobsweg
  6. ↑ Königlisches Dekret 1095/1997 (spanisch)
  7. ↑ Evaluation  der ICOMOS, Dezember 1992 (englisch und französisch)
  8. ↑ Evaluation  der ICOMOS, Oktober 1998 (englisch und französisch)
  9. ↑ Webseite der A. C. I. R.  (französisch)

 

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Knudsgilde

Die erste Knudsgilde wurde im 12. Jahrhundert in Schleswig als Gilde der reichen Fernkaufleute gegründet. Namensgeber, Beschützer und Heiliger der Gilde war der erste Herzog von Schleswig Knud Lavard (1096−1131).

Geschichte

Als ein Ursprungsgebiet der Gilde konnte der flandrisch-niederrheinische Raum nachgewiesen werden.[1] Von dort kommend konnte sich die Idee der Knudsgilde über Südjütland hinaus in weitere dänische und skandinavische Städte ausbreiten. Die Gilden gewannen an Einfluss im Ostseeraum, und sie traten bald in einen Wettbewerb mit der deutschen Hanse. In ihrer Blütezeit bestanden 50 Knudsgilden.

Im Hochmittelalter organisierte die Gilde Marktregeln und Gesetze für den Handel auf See und auf dem Land. Die Gildebrüder gelobten unter Eid, sich gegenseitig bei Krankheit und Not zu unterstützen. Die überaus strenge Gerichtsbarkeit der Gilde stand über der Gerichtsbarkeit des sich gerade formenden städtischen Bürgertums. Häufig stand ihr Recht sogar über dem Recht der königlichen Vögte.

Zu dieser Zeit wurden viele Handelswaren aus dem dänisch beeinflussten Ostseeraum über die Häfen von Schleswig oder Flensburg zu den Nordseehäfen Husum, Tondern oder Ribe umgeschlagen. Dieser Handelsweg stand in direkter Konkurrenz zum Handelsweg der Hanse von Lübeck nach Hamburg.

König Waldemar I. erteilte 1177 ein Privileg an die Gotlandfahrer der Knudsgilde. Sowohl die Kaufleute der Knudsgilde wie die Kaufleute aus Lübeck unterhielten aufgrund des Umfangs ihrer Handelsaktivitäten bereits in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts in Visby feste Häuser. Aus der Zeit von König Knud VI. (1182−1202) ist die Satzung der Flensburger Knudsgilde überliefert: die sogenannte Schrage aus dem Jahr 1200 in dänischer Sprache. Die Knudsgilde hatte einen eigenen Altar in der St. Marien Kirche. Später gründeten weitere Berufsgruppen viele Gilden nach dem Vorbild der Knudsgilde.

Nach der Reformation lösten sich die meisten Knudsgilden auf. Dennoch finden sich bis heute Vereine und Gemeinschaften, die sich auf die früheren Knudsgilden berufen.

Liste der Knudsgilden

  • Knudsgilde (Flensburg)
  • Knudsgilde (Laholm)
  • Knudsgilde (Landskrona)
  • Knudsgilde (Lund)
  • Knudsgilde (Malmö)
  • Knudsgilde (Ringsted)
  • Knudsgilde (Ronneby)
  • Knudsgilde (Schleswig)
  • Knudsgilde (Skanör-Falsterbo)
  • Knudsgilde (Tallinn)
  • Knudsgilde (Tumathorp) (Tommarp)
  • Knudsgilde (Visby)
  • Knudsgilde (Ystad)
  • (nicht vollständig)

Die Schleswiger Knudsgilde trägt den Namen "Altstädter Sankt Knudsgilde von 1449". Sie ist nur mittelbar in Ritus, Habitus und Kultus als identisch zu verstehen. Mit den sehr viel älteren Skt. Knudsgilden, die kurz nach 1170 - nach der Heiligsprechung ihres Schutzpatrons - gegründet wurden, gibt es nur Übereinstimmungen hinsichtlich des Skt. Knutssiegels. Der historische Nachweis einer sehr viel früheren Existenz konnte aus den gesichteten öffentlichen und kirchlichen Archivalien nicht bestätigt werden.

Einzelnachweise

  1. ↑ Horst Windmann: Schleswig als Territorium. Wachholtz, Neumünster 1954, S. 30.

 

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Knud LavardKnud Lavard auf einer mittelalterlichen Malerei in der Kirche von Vigersted bei Ringsted auf Seeland in Daenemark   -   Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Knud Lavard, auch Knut Laward (* 12. März 1096 in Dänemark; † 7. Januar 1131 in Ringsted, Dänemark), war von 1119 bis 1130 Jarl und erster Herzog im späteren Herzogtum Schleswig.

Genealogie

Knud − Sohn des Königs Erik I. Ejegod und seiner Frau Bodil Thrugotsdatter − war mit der aus dem Geschlecht der Rus stammenden Ingeborg verheiratet. Der Ehe entstammten die Töchter Kristin, Katharina und Margarethe sowie der postum geborene Sohn Waldemar I.[1]

Leben

Zeitweise wuchs Knud am Hof des deutschen Königs Lothar III. auf. Um 1115 setzte ihn sein Onkel König Niels als Jarl in Südjütland ein, das aber Teil des dänischen Reiches blieb: Das Gebiet des Jarls war dem König offen. Saxo Grammaticus berichtet, Knud habe sich dieses Amt durch den Verzicht auf das väterliche Erbe erkauft.[2]

Mit seiner Stellung sollte Knud auch die Angriffe der ostholsteinischen Slawen abwehren. Dies gelang mit Erfolg und er schaffte es sogar, sich zu deren Stammesführer (Knes) zu machen.

Zu einem unbekannten Zeitpunkt wurde er Herzog von Dänemark und ordnete unter anderem den Bau der Siegesburg an. Im Jahr 1129 trat Knud die Nachfolge des slawischen Abodritenfürsten Heinrich von Alt-Lübeck an, indem er bei seinem Ziehvater Lothar III. die Belehnung mit dem Land der Abodriten erreichte. Er konnte seine Herrschaft militärisch festigen und wurde schließlich von Abodriten, Wagriern und vermutlich von den Polaben anerkannt. Er förderte den Handel und wurde zum Ältermann der nach ihm benannten Knudsgilde in seiner Residenz Schleswig, wo er seinen Sitz auf der Juriansburg hatte. Dadurch wurde er zum ernstzunehmenden Anwärter auf den dänischen Königsthron. Er geriet in Konkurrenz zu seinem Vetter Magnus, der seinen Vater Niels zu beerben beabsichtigte. Bei einer Zusammenkunft der Kontrahenten im Wald von Haraldsted bei Ringsted auf Seeland wurde Knud am 7. Januar 1131 ermordet. Es ist in der St.-Bendts-Kirche in Ringsted begraben. Sein Halbbruder Erik II. Emune nahm den Kampf gegen Magnus auf. König Niels und sein Sohn Magnus fanden im Zuge der Auseinandersetzungen 1134 den Tod, als er auf der Flucht vor Eriks Anhängern nach Schleswig kam und dort von Brüdern der Knudsgilde erschlagen wurde.

Knuds Sohn Waldemar I. konnte sich nach bürgerkriegsartigen Auseinandersetzungen 1157 als alleinregierender König durchsetzen. Um seinen Anspruch auf den Thron zu rechtfertigen, betrieb er einen Kult um seinen Vater, dem man bald allerhand Wundertaten zuschrieb. Dadurch entstand ein überzeichnetes Bild von Knud Lavard: Er wurde als Förderer und Schützer der Kirche verehrt und 1169 heiliggesprochen. Als Schutzpatron der mächtigen Knudsgilde, die als Schutzbruderschaft der Kaufleute inzwischen in vielen skandinavischen Städten vertreten war, wurde der Knudskult weit verbreitet. Ab dem 14. Jahrhundert geriet Knud jedoch zusehends in Vergessenheit und wurde teilweise durch seinen gleichnamigen Onkel Knud den Heiligen verdrängt.

Es gibt noch Knudsgilden, allerdings mehr in der Form von Schützenbruderschaften. In mehreren Städten sind Straßen nach Knud Lavard benannt, darunter in Flensburg, Randers, Schleswig und Ystad. In Ringsted steht die Knud Lavards Kapel und seit 1902 ein Denkmal. In Kongens Lyngby steht die Sankt Knud Lavard Kirke. In Kopenhagen gibt es die Knud Lavard Gade

Literatur

  • Georg Waitz: Knud, Laward. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 16. Duncker & Humblot, Leipzig 1882, S. 329 f.

Einzelnachweise

  1. ↑ Horst Windmann: Schleswig als Territorium. Wachholtz, Neumünster 1954, Stammtafel Abtlg. I (1050-1200).
  2. ↑ Horst Windmann: Schleswig als Territorium. Wachholtz, Neumünster 1954, S. 26.

 

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Karl Friedrich (Schleswig-Holstein-Gottorf)

Rolfshagen) war von 1702 bis 1739 Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf (dänisch: Slesvig-Holsten-Gottorp).

Leben

Er war der Sohn von Friedrich IV. von Schleswig-Holstein-Gottorf und Prinzessin Hedwig Sophia von Schweden, einer Tochter von Karl XI. von Schweden und seiner Ehefrau Hedwig Eleonora von Schleswig-Holstein-Gottorf.

Weil Karl Friedrich beim Tod seines Vaters auf schwedischer Seite in der Schlacht bei Klissow am 20. Juli 1702 noch minderjährig war, übernahmen seine Mutter und sein Onkel Christian August, der spätere Fürstbischof von Lübeck, die Regentschaft. Die tatsächliche Macht übten jedoch die Geheimen Räte Magnus von Wedderkop und Georg Heinrich von Görtz (eigentlich Georg Heinrich von Schlitz genannt von Görtz) aus. 1713 besetzten dänische Truppen den Gottorpschen Anteil am Herzogtum Schleswig. 1720 erhielt Dänemark im Frieden von Frederiksborg die herzoglichen Gebiete in Schleswig. Danach folgte die Verlegung der Residenz in das Kieler Schloss.

Herzog Karl Friedrich von Holstein-Gottorf und Anna Petrowna, Tochter Peters I. heirateten am 1. Juni 1725 in Sankt Petersburg. 1735 stiftete er ihr zu Ehren den einzigen schleswig-holsteinischen Ritterorden, den St.-Annen-Orden. Der Ehe entstammt Karl Peter Ulrich, der als Peter III. Zar von Russland die Linie Romanow-Holstein-Gottorf begründete, aus der bis zur Oktoberrevolution von 1917 die Zaren hervorgingen.

Karl Friedrich hatte zudem eine uneheliche Tochter anerkannt. Diese Tochter Friedericke (1731–1804) erhielt den Namen von Carols und heiratete 1757 den deutsch-baltischen Offizier David von Sievers.

Das Grab Karl Friedrichs befindet sich in der Klosterkirche Bordesholm.

Literatur

  • Elena Palmer: Peter III. Der Prinz von Holstein. Sutton, Erfurt 2005 (ISBN 3-89702-788-7).

 

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Willem Blaeu - Willem Janszoon Blaeu

Willem Janszoon Blaeu (* 1571 in Alkmaar, Niederlande; † 1638 in Amsterdam; auch Guilielmus Janssonius Caesius, Guiljelmus Blaeuw, Willem Jansz, Willems Jans Zoon, Guilielmus oder G. Blaeu) war ein niederländischer Kartograf und Verleger.

Leben

Blaeu wurde 1571 in Uitgeest bei Alkmaar geboren. Von 1594 bis 1596 lernte er die Astronomie und Kartographie bei Tycho Brahe. 1600 entdeckte er den veränderlichen Stern P Cygni. Um 1603 ließ er sich in Amsterdam nieder, wo er anfing, Erdgloben anzufertigen. Schon bald stellte er auch Land- und Seekarten her, darunter 1605 eine Weltkarte.

Im Jahr 1629 gelang es ihm, zahlreiche Druckplatten aus dem Nachlass von Jodocus Hondius zu erwerben. Diese dienten ihm zur Herausgabe eines eigenen Atlas. Von den anfänglich 60 Karten stammten 37 aus dem Hondius Nachlass. Auf allen Druckplatten wurde der Name Hondius durch den Blaeu ersetzt.

Im Jahr 1633 ernannte man ihn zum kaartenmaker van de Republiek, und er wurde damit offizieller Kartograph für die Niederländische Ostindien-Kompanie (VOC). Er schuf ein umfangreiches Kartenwerk, und gab auch Arbeiten von Willebrord van Roijen Snell (Snellius), Adriaan Metius, Gerhard Johannes Vossius und Pieter Corneliszoon Hooft heraus.[1]

Er starb 1638 in Amsterdam.

Sein Sohn Joan Blaeu (1596–1673) setzte seinen Betrieb fort. Nach der Vernichtung der Werkstatt im Amsterdamer Brand von 1672 und dem Tode Joan Blaeus im darauffolgenden Jahr wurde der von Willem Blaeu gegründete Verlag 1698 schließlich aufgelöst.

Willem Janszoon Blaeu ist nicht mit dem holländischen Seefahrer Willem Janszoon zu verwechseln, der zur selben Zeit lebte.

Werke

  • Novus Atlas, Das ist Weltbeschreibung / mit schönen newen außführlichen Land-Taffeln in Kupffer gestochen und an den Tag gegeben durch Guil. und Iohannem Blaeu. - Amsterdami : Blaeu, 1641/42 -
    • 2. Band als Digitalisierte Ausgabe der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf

Literatur

  • Edward Luther Stevenson: Willem Janszoon Blaeu, 1571-1638; a sketch of his life and work, with an especial reference to his large world map of 1605. New York 1914 (Biographie Blaeus, Volltext bei xxx.org).
  • P. J. H. Baudet: Leven en werken van Willem Jansz. Blaeu, Utrecht 1871.
  • Johannes Keuning und Marijke Donkersloot-de Vrij (Hrsg.): Willem Jansz. Blaeu: a biography and history of his work as cartographer and publisher, Amsterdam 1973. ISBN 90-221-1253-5

Einzelnachweise

  1. ↑ Weblink Blaauw: Willem Blaeu
  2. xxx – Entsprechend unserer Statuten werden uns unbekannte Webadressen nicht veröffentlicht .Für eine weiterführende Recherche gehen Sie bitte auf die entsprechende Wikipediaseite. Mehr Informationen lesen Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden.

 

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Atlas Maior

Der Atlas Blaeu, später Atlas Maior (lat. für ‘’Großer Atlas’’) genannt, wurde von Willem Janszoon Blaeu herausgegeben, jedoch von seinem Sohn, dem Amsterdamer Verleger Joan Blaeu 1662 bis 1665 zusammengestellt. Er ist einer der wichtigsten Atlanten des 17. Jahrhunderts. Der Atlas Maior war das teuerste und umfangreichste Buch, das im 17. Jahrhundert veröffentlicht wurde. Er blieb über 100 Jahre der verbindliche Weltatlas.

Wie das Theatrum orbis terrarum von Abraham Ortelius Jahrzehnte früher, erschien er unter dem Titel Theatrum orbis terrarum, sive, Atlas novus 1635 als Satz von zwei Bänden auf Deutsch, Niederländisch, Latein und Französisch. 1645 erschien er in vier Bänden.

Beschreibung

Mit jeder Ausgabe wurden immer mehr neue Karten und immer umfangreichere Beschreibungen in den Atlas aufgenommen. Wie in der Kartografie des 16. und 17. Jahrhunderts üblich, wurden in mehrbändige Atlanten auch Karten aus privaten Atlanten anderer Autoren integriert, sie wurden aus älteren Druckwerken entnommen (teilweise wurden dazu die alten Originalkupferplatten verwendet) oder von vorhandenen Karten abkopiert, auch wurde in den verschiedenen Regionen um Kartenmaterial nachgefragt. So wurde in die Ausgabe von 1654 eine Reihe von Karten von Schottland aufgenommen, die von schottischen Kartographen Timothy Pont stammten und 1655 wurde von Joan Blaeu der Novus Atlas Sinensis des Jesuiten Martino Martini als separaten Einzelband ohne weitere Bearbeitung in seinen Atlas Maior aufgenommen.

1662 umfasste der Atlas bereits elf Bände und einen Seeatlas und war ab diesem Zeitpunkt auch als Atlas Maior bekannt. Er umfasste 594 Karten, welche die damals bekannte Welt der frühen Neuzeit zeigten, mit allen zu jener Zeit bekannten Ländern, Landkarten und astronomischen Beobachtungen.

Je nachdem, in welcher Sprache der Atlas herausgegeben wurde, umfasste er neun bis elf Bände. Er wurde in schwarz-weiß gedruckt und die einzelnen Blätter wurden ungebunden verkauft. Je nach Wunsch des Kunden wurde dieser zu seiner Zeit äußerst teure Atlas vollendet, die Blätter nach Kundenwunsch mit unterschiedlichem Aufwand handkoloriert und gebunden, teilweise in Pergamenteinband und mit Goldverzierung. Auf Wunsch wurde auch ein passender Bücherschrank dazu geliefert. Dieses sehr teure kartographische Meisterwerk des Barock konnten sich nur sehr wohlhabende Leute leisten. Sie wurden auch als Staatsgeschenke bestellt.

Obwohl Joan Blaeu, zu seiner Zeit einer der führenden niederländischen Kartografen und Verleger, der offizielle Kartograf der Niederländischen Ostindien-Kompanie war, wie auch sein Vater Willem Blaeu, durfte er nicht deren geheimes Kartenmaterial und Wissen für seinen Atlas verwenden. So war er gezwungen den Atlas aus allen damals zur Verfügung stehenden zugänglichen Karten und Berichten zu kompilieren. Dabei unterzog er diese einer gründlichen Quellenkritik. Neben dem eigentlichen Kartenwerk umfasst der Atlas auch insgesamt 3000 Seiten mit lateinischem Text zur landeskundlichen Beschreibungen der einzelnen Länder. Wegen der wiederholten Verwendung der Lettern wurden die Seiten für jede Neuauflage neu gesetzt.

Jede Karte war mit einer reich verzierten Kartusche und mit detailliert gezeichneten allegorischen Figuren gezeichnet. Die meisten Karten sind eingenordet, jedoch nicht alle, was für die damalige Zeit nicht ungewöhnlich war. Auch wird nicht angegeben ob die jeweilige Karte nun eingenordet ist oder nicht. Die Darstellung des Inneren der Kontinente und die gesamte Küstenlinie der beiden Erdpole ist der ausmalenden Phantasie entsprungen und vermischen Mythos und Wirklichkeit, da zu jener Zeit diese Informationen in Europa nicht vorlagen.

Der Atlas Maior ist heute eine sehr gesuchte und wertvolle antiquarische Rarität. Jedes einzelne der 129 erhalten gebliebene Exemplare seiner lateinischen Ausgabe ist heute sehr wahrscheinlich bekannt, da er schon zur Zeit seiner Anfertigung in äußerst geringer Auflage hergestellt wurde. Diese Exemplare gingen hauptsächlich als wertvolle Staatsgeschenke (nach heutigem Preis ca. 20.000 Euro) an gekrönte Häupter und befinden sich heute überwiegend im Besitz von Staatsbibliotheken. So hat beispielsweise die Österreichische Nationalbibliothek allein acht komplette Ausgaben. In Russland befindet sich lediglich ein Exemplar in französischer Sprache: “Le Grand Atlas, ou Cosmographie Blaviane, en laquelle est exactement descritte la terre, la mer, et le ciel” (von 1667).

Nachdrucke

Im Jahr 2004 veröffentlichte der Taschen-Verlag einen Nachdruck des Atlas Maior. 2006 folgten detailliertere Einzelbände.

Der russische Verlag Alfaret in St. Petersburg hat 2008 gemeinsam mit der Russischen Nationalbibliothek eine Faksimile-Ausgabe aller 12 Bände des Atals Maior im Originalformat herausgebracht (Titel: „Большой атласа, или Космографии Блауа“). Als Vorlage diente das einzige in Russland verbliebenen Originalexemplar des Atlas Maior aus dem Jahre 1667. Die Auflage betrug lediglich 25 nummerierte Bände, so dass der Atlas für Forschungszwecke leichter zugänglich ist und nicht nur in der Sicherheitsabteilung der Bibliothek einsehbar ist.

In den Niederlanden wurde vom Verlag „Hes & Deraaf Publishers BV“ acht Faksimile-Bände des 46-bändigen Atlas Blaeu-Van der Hem, eine erweiterte Version des Atlas Maior, herausgegeben. Das Original, das als Vorlage diente, wurde 1730 durch Prinz Eugen von Savoyen nach Wien gebracht, wo es sich noch heute befindet. Laurens van der Hem (1621–1678) hatte diesen Sammelatlas mit 2400 Tafeln von 1662 bis 1678 zusammengestellt.

Bände

Die Ausgabe von 1663 umfasste:

  • 1. Band: 60 Karten und zusätzliche Beschreibungen von Europa, Skandinavien und der Arktis, sowie Pläne mit astronomischen Beobachtungen, eine Weltkarte, 8 Diagramme und die Abbildung eines Walrosses.
  • 2. Band: 40 Karten von Nord- und Osteuropa (einschließlich eine Karte von Moskau und eines Planes des Moskauer Kremls)
  • 3. Band: 96 (97 ?) Karten von Deutschland (Germania)
  • 4. Band: 63 Karten von den Spanischen und den nördlichen Niederlanden (Belgica Regia (= buchst. Niederlanden des Königs von Spanien) et Belgica Foederata = Republik der Sieben Vereinigten Provinzen)
  • 5. Band: 58 Karten von England und Wales (Anglia). Beschreibungstext dazu enthält drei Abbildungen von Sehenswürdigkeiten (unter anderem Stonehenge), sowie über 100 Kupferstiche, auf denen hauptsächlich antike Münzen abgebildet sind.
  • 6. Band: 55 Karten von Irland und Schottland (Hibernia et Scotia)
  • 7. Band: 37 Karten von Frankreich (Gallia)
  • 8. Band: 36 Karten von Frankreich und der Schweiz (7 Karten; Helvetia) (nach anderen Angaben: insgesamt 64 Karten von Frankreich)
  • 9. Band: 60 Karten von Italien (Italia)
  • 10. Band: 41 Karten, Pläne und Ansichten von Spanien, Portugal und Afrika
  • 11. Band: 28 Karten von Asien und Japan
  • 12. Band: 23 Karten von Amerika (America)

Nach anderen Angaben (wahrscheinlich in anderen Ausgaben) gab es auch Karten von

  • Spanien und Portugal (28 Karten; Hispania et Portugallia)
  • Afrika (13 Karten; Africa)
  • Österreich (20 Karten) (Austria)

Karten von Australien sind nicht enthalten, da es zu jener Zeit noch nicht kartografiert war.

Einzelkarten

Zu den Karten aus Europa zählen viele aus dem deutschsprachigen Raum (die hier verlinkten Karten stammen aus dem vierbändigen Atlas von 1645):

  • Nova totius Germaniæ descriptio (Germanien)
  • Austria Archiducatus (Erzherzogtum Österreich)
  • Stiria, Steyrmarck (Steiermark)
  • Bohemia (Böhmen)
  • Moravia Marchionatus (Mähren)
  • Silesia Ducatus (Herzogtum Schlesien)
  • Silesia Inferior (Niederschlesien)
  • Ducatus Silesiæ Glogani (Herzogtum Glogau)
  • Comitatus Glatz (Grafschaft Glatz)
  • Saxonia Superior, cum Lusatia et Meißen (Obersachsen mit Lausitz und Meißen)
  • Lusatia Superior (Oberlausitz)
  • Brandeburgum Marchionatus, cum Ducatibus Pomeraniæ et Mekelenburgi (Mark Brandenburg mit Herzogtümern Pommern und Mecklenburg)
  • Pomeraniæ Ducatus tabula (Herzogtum Pommern)
  • Rugia Insula ac Ducatus (Insel und Fürstentum Rügen)
  • Meklenburg Ducatus (Herzogtum Mecklenburg)
  • Ducatus Holsatiæ nova tabula (Herzogtum Holstein)
  • Celeberrimi Fluvii Albis nova delineatio (Elbe)
  • Ducatus Luneburgensis adiacentiumque regionum delineatio (Fürstentum Lüneburg)
  • Archiepiscopatus Maghdeburgensis, et Anhaltinus Ducatus cum terris adjacentibus (Erzstift Magdeburg und Herzogtum Anhalt mit angrenzenden Gebieten)
  • Ducatus Brunsuicensis fereque Lunæburgensis cum adjacentibus episcopatibus comit domin etc. (Herzogtum Braunschweig)
  • Episcopatus Hildesiensis descriptio novissima (Fürstbistum Hildesheim)
  • Circulus Westphalicus, sive Germaniæ Inferioris (Westfälischer Kreis)
  • Oldenburg Comitatus (Grafschaft Oldenburg)
  • Typus Frisiæ orientalis (Ostfriesland)
  • Osnaburgensis Episcopatus (Fürstbistum Osnabrück)
  • Monasteriensis Episcopatus (Fürstbistum Münster)
  • Comitatus Bentheim, et Steinfurt (Grafschaft Bentheim und Steinfurt)
  • Westphalia Ducatus (Herzogtum Westfalen)
  • Paderbornensis Episcopatus descriptio nova (Fürstbistum Paderborn)
  • Comitatus Marchia et Ravensberg (Grafschaften Mark und Ravensberg)
  • Clivia Ducatus et Ravenstein Dominium (Herzogtum Kleve und Herrschaft Ravenstein)
  • Iuliacensis et Montensis Ducatus (Herzogtum Jülich und Herzogtum Berg)
  • Archiepiscopatus Trevirensis (Kurfürstentum und Erzstift Trier)
  • Coloniensis Archiepiscopatus (Erzstift und Kurfürstentum Köln)
  • Waldeck Comitatus (Grafschaft Waldeck)
  • Territorium Abbatæ Heresfeldensis (Abtei Hersfeld)
  • Mansfeldia Comitatus (Grafschaft Mansfeld)
  • Thuringia Landgraviatus (Landgrafschaft Thüringen)
  • Franconia vulgo Franckenlandt (Franken)
  • Nassovia Comitatus (Grafschaften Nassau)
  • Palatinatus ad Rhenum (Pfalzgrafschaft bei Rhein)
  • Erpach Comitatus (Grafschaft Erbach)
  • Territorium Norimbergense (Nürnberg)
  • Palatinatus Bavariæ (Bayerische Pfalz)
  • Bavaria Ducatus (Herzogtum Bayern)
  • Saltzburg Archiepiscopatus et Carinthia Ducatus (Fürsterzbistum Salzburg und Herzogtum Kärnten)
  • Sueviæ nova tabula (Schwaben)
  • Alemannia sive Suevia Superior (Oberschwaben)
  • Wirtenberg Ducatus (Herzogtum Württemberg)
  • Alsatia Landgraviatus, cum Suntgoia et Brisgoia (Landgrafschaft Elsaß mit Sundgau und Breisgau)
  • Helvetia, cum finitimis regionibus confœderatis (Schweiz)
  • Zurichgow et Basiliensis Provincia (Zürichgau und Fürstbistum Basel)
  • Argow cum parte merid. Zurichgow – (Aargau mit Teilen des Zürichgaus)
  • Das Wiflispurgergow (Wiflisburgergau)
  • Alpinæ seu fœderatæ Rhaetiae subditarumque ei terrarum nova descriptio (Rätien)
  • Rhenus fluviorum Europæ celeberrimus, cum Mosa, Mosella, et reliquis, in illum se exonerantibus, fluminibus (Rhein mit Maas, Mosel und Nebenflüssen) – (Der Rhein, der am meisten gefeierte Fluss Europas, mit der Maas, der Mosel und den restlichen Flüssen, die in sie fließen)
  • Germaniae veteris, typus

Kanon der Niederlande

Der Atlas Major wurde in den Kanon der Niederlande der Kommission Van Oostrom aufgenommen. Dieser historische Kanon enthält 50 Themen, die an jeder niederländischen Schule im Geschichtsunterricht behandelt werden müssen.

Literatur

  • Peter van der Krogt: Atlas Maior. Taschen Verlag, 2005, ISBN 3-8228-3125-5. (der komplett faksimilierte Atlas Maior in lateinischer Sprache).
  • Я. Блау: Большой атлас, или Космография Блау. = Le Grand Atlas, ou Cosmographie Blaviane, en laquelle est exactement descritte la terre, la mer, et le ciel: in 12 Bänden; Faksimile-Ausgabe 1667, Verlag Alfavit, Sankt Petersburg 2008.
  • Walter A. Goffart: Historical Atlases: The First Three Hundred Years, 1570-1870. University of Chicago Press, 2003, ISBN 0-226-30071-4.
  • Ute Schneider: Die Macht der Karten. Eine Geschichte der Kartographie vom Mittelalter bis heute. Primus Verlag, 2004, ISBN 3-89678-243-6.

 

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Marcus Jordanus

Marcus Jordanus (* ca. 1531 in Krempe; † 1595 in Krempe) war ein dänischer Kartograph und Mathematiker.

Jordanus studierte an der Universität Kopenhagen. Dort wurde er 1550 zum Professor für Mathematik ernannt. Unter anderem hielt er Vorlesungen über Erdvermessung und befasste sich mit der Geographie des Ptolemäus. 1552 gab er mit dem Buchdrucker Hans Vingaard in Kopenhagen eine Karte über Dänemark heraus. Diese Karte zählt zu den ersten gedruckten Karten über die Herzogtümer Schleswig und Holstein. Abraham Ortelius führt diese Karte in seinem "Catalogus Cartographorum" auf. Diese Karte gilt als verloren, da auch keine Kopien nachgewiesen werden können.

Werke

Im Jahre 1553 beauftragte Cristian III. Marcus Jordanus alle Provinzen des Reiches zu bereisen und zu kartieren. Die daraus entstandene Karte wurde der Universitätsbibliothek in Kopenhagen übergeben, liegt dort aber nicht mehr vor. Nach diesem Auftrag kehrte der Kartograf nicht mehr an die Universität zurück, sondern widmete seine Zeit weiteren Kartierungsarbeiten. 1559 gab er eine weitere Karte über die Herzogtümer Schleswig und Holstein heraus. Diese Karte beinhaltet auch ein Kalendarium der Jahre 1558 bis 1585. Von dieser Karte existiert eine Abschrift in der Bibliothek der Universität Leiden. Marcus Jordanus kehrte später an seinen Geburtsort zurück, wo er 1568 und 1582 Bürgermeister wurde.

Literatur

  • A.A. Bjørnbo, C.S. Petersen: Anecdota cartografica septentrionlia. Hauniae 1908, Seite 8
  • P. Cruse: Die älteste Karte Schleswig-Holsteins aus dem Jahre 1559. In: Schleswigholstein 11 (1959)
  • Witt, Reimer: Die Anfänge von Kartographie und Topologie Schleswig-Holsteins 1475-1652, Heide 1982, ISBN 3-8042-0286-1

 

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mappa mundi

(Weitergeleitet von Mappa Mundi)Die Hereford-Karte um etwa 1300  -  Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Eine mappa mundi (lat., Mehrzahl: mappae mundi) ist eine mittelalterliche Weltkarte in der Tradition europäischer Kartografie. Aufgrund der früheren Ptolemäischen Tradition gibt es teilweise Bezüge zu den islamischen Karten dieser Zeit. Der zeitliche Schlusspunkt dieser Kartenart liegt im 15. Jahrhundert, als die Seefahrt Entdeckungen und die Kartografie Fortschritte machten.

Mappa ist ursprünglich ein weißes, ausgebreitetes Tuch.

Allgemeines und Quellenwert

Harvey zufolge sind aus dem Europa des 7. bis einschließlich 14. Jahrhunderts über tausend Weltkarten überliefert, dabei handelt es sich großteils aber um einfache Diagramme, bei denen man irgendwelche Informationen räumlich arrangiert hat. Sie erscheinen etwa als Illustrationen zu philosophischen oder wissenschaftlichen Abhandlungen.[1]

Mappae mundi werden als historische Quellen in der Historischen Geographie behandelt, einer Historischen Hilfswissenschaft. Sie sollten nicht allein danach bemessen werden, ob eine geografische Information nach heutigen Erkenntnissen richtig ist. Zwar dienen diese Karten auch dazu, das damalige geografische Wissen zu bestimmen. Anna-Dorothee von den Brincken weist darauf hin, dass ihr heutiger Wert nicht so sehr naturwissenschaftlicher, sondern geisteswissenschaftlicher Art ist: Nicht um geografische Details gehe es, sondern um den ordo im Sinne des Weltbildes.[2] Sie sind vor allem als thematische Karten zu verstehen, nicht als Mittel der konkreten geografischen Orientierung.

Vorgeschichte

Vorläufer der mittelalterlichen Weltkarten sind römische T-O-Karten, auf denen Tanais (Don), Nil, Schwarzes und Ägäisches Meer Asien von Europa und Afrika trennen, die wiederum durch das Mittelmeer getrennt wurden. Allerdings gibt es keine überlieferten Karten aus der römischen Zeit; daher ist auch die Vermutung nicht untermauerbar, es habe in der Antike eine hervorragende Kartentradition gegeben, die im Mittelalter untergegangen sei. Das Werk des griechischen Geografen Claudius Ptolemäus (um 150 n. Chr.) ist nur als Text überliefert, die bekannten darauf beruhenden Karten sind neuzeitlich. Die Tabula Peutingeriana (nach 330 n. Chr.) ist eine Straßenkarte. Ferner soll es eine Ökumene-Karte von Augustus' Schwiegersohn Marcus Vipsanius Agrippa gegeben haben.

Fragestellungen

Bei der Auswertung von mittelalterlichen Weltkarten sind einige Fragen gängig geworden; dabei unterscheidet man nach Gervasius zwischen pictura und scriptura. Die pictura, also das Bild, das Gemalte, sollte möglichst genau kopiert werden, in der scriptura, der Schrift oder der Kartenlegende, war man freier und konnte Unsicheres diskutieren.

Von Bedeutung ist die geografische Ausrichtung; während heutige Karten normalerweise genordet sind (Norden ist "oben"), waren im europäischen (christlichen) Mittelalter Karten meist geostet, da aus dem Osten das Heil kommt. Der Mittelpunkt mehrerer Karten ist Jerusalem, der Nabel der Welt. Teilweise wird sogar der Leib Christi mit der Karte verbunden, so dass man oben seinen Kopf, unten Füße und links und rechts Hände erkennen kann. Überhaupt beachtet man die Außenabgrenzung solcher Karten.

Politische Grenzen findet man meist nicht, denn Herrschaften wurden erst im Spätmittelalter territorial verstanden, so von den Brincken.

Häufig sind zwei Regionen besonders groß (meist überproportioniert) dargestellt:

  • das Heilige Land (Palästina), aufgrund seiner heilsgeschichtlichen Bedeutung und der vielen biblischen Details, die man zeigen will;
  • die Region des Kartenautors, der seine eigene Region (Wohn- oder Herkunftsgebiet) besser als andere kennt.

Traditionell unterscheidet (und kennt) die Antike wie auch das Mittelalter drei Kontinente: Europa, Asien, Afrika. Sie werden mit Noahs Nachfahren Jafet, Sem und Ham in Verbindung gebracht. Danach gab es aber noch die Frage eines Vierten Kontinents (terra australis incognita), wo die Autoren oft Monster ansiedelten ("Antipoden").

Schließlich ist die Ausarbeitung der Küstenlinien und die geografische Kenntnis des Autors durchaus von Bedeutung. Eine möglichst genaue Darstellung ist das eine Extrem, eine sehr schematische Darstellung mit drei Flächen (Kontinenten) und drei trennenden Meeren ist das andere (T-O-Karte). In die Art der Darstellung fließen geografische und - aus heutiger Sicht - eher philosophisch-spekulative Ideen ein.

Quellen der Autoren

Für die Inhalte der Karten orientierten sich die Autoren vor allem an der Literatur, die sie über ferne Länder finden konnten. Oftmals handelt es sich um die allseits beliebten und verbreiteten Werke der bekannten Autoritäten. Zu unterscheiden ist nach Herkunft und Inhalt:

  • die Bibelgeschichte, auch wichtig im Zusammenhang mit der Heilsgeschichte;
  • die klassische Antike zusammen mit der Mythologie und fiktionaler Literatur wie der Alexandersage;
  • die naturwissenschaftlichen Werke der Antike und des Mittelalters, etwa für exotische Tiere;
  • das Wissen, wie es in den so genannten Weltchroniken zu finden war.

Entwicklung und bekannte BeispieleEbstorfer Weltkarte - etwa 1300 - wahrscheinlich im Ebstorfer Kloster - Lueneburger Heide - hergestellt  -  Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Harvey und Englisch zufolge ist es falsch, eine einfache Entwicklung vom Primitiven zum Elaborierteren zu sehen. Es geht um die Herkunft und den Kontext, insbesondere aber um die beabsichtigte Aussage einer mappa mundi.

Zu den bekanntesten mappae mundi zählen die

  • Hereford-Karte, die oft als die typische Mappa Mundi angesehen wird; sie ist die größte noch erhaltene dieser Karten;
  • die Tabula Rogeriana des arabischen Geographen Idrisi,
  • die Karte des Piri Reis,
  • die kleine Londoner Psalterkarte,
  • die Ebstorfer Weltkarte, deren Original im Zweiten Weltkrieg verbrannt ist, sowie
  • die 1448 entstandene Weltkarte des Andreas Walsperger
  • die Mappa Mundi des Fra Mauro von 1459/60

Die Vinland-Karte gilt bei den meisten Fachleuten als Fälschung.

Bereits 1375 schuf der jüdische Kartograf Jáfuda Cresques Abraham de Aragón für den französischen König Charles VI. den sogenannten Katalanischen Atlas, die "mappae mundi", eines der berühmtesten Kartenwerke des Mittelalters, in die erstmals eine Windrose eingezeichnet ist. In ihm werden u.a. Marco Polos Asienreise und südlich der Mittelmeerküste Reisende mit Kamelen auf dem Weg nach Mali illustriert. Der auf Mallorca arbeitende Cresques Abraham de Aragón hat Zugang sowohl zu christlichen wie islamischen Quellen, was den katalanischen Atlas so einzigartig macht.

Zusammen mit solchen Kartenwerken weisen die Portolankarten (Seekarten zum praktischen Gebrauch) den Weg zu den modernen Karten.

Einzelnachweise

  1. ↑ P. D. A. Harvey: Medieval Maps.The British Library, London 1991, S. 19.
  2. ↑ Von den Brincken, 1988.
  3. ↑ Gerd Spies (Hrsg.): Braunschweig – Das Bild der Stadt in 900 Jahren. Geschichte und Ansichten. Bd 2. Braunschweigs Stadtbild. Braunschweig 1985, S. 17.

Literatur

  • Anna-Dorothee von den Brincken: Kartographische Quellen. Welt-, See- und Regionalkarten. Turnhout 1988. ISBN 2-503-36000-9
  • P. D. A. Harvey: Medieval Maps. The British Library, London 1991. ISBN 0-7123-0232-8
  • Hartmut Kugler: Mittelalterliche Weltkarten und literarische Wissensvermittlung. Zur Erdbeschreibung Rudolf von Ems. In: Wissensliteratur im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. Hrsg. Horst Brunner und Norbert Richard Wolf. Wiesbaden 1993. ISBN 3-88226-555-8
  • Brigitte Englisch: Ordo orbis terrae. Die Weltsicht in den Mappae mundi des frühen und hohen Mittelalters. Akademie, Berlin 2002. ISBN 3-05-003635-4
  • Rudolf Simek: Erde und Kosmos im Mittelalter.Das Weltbild vor Kolumbus. München 1992. ISBN 3-406-35863-2

 

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Seehandbuch

(Weitergeleitet von Segelanweisung)

Das Seehandbuch (auch Segelanweisung, englisch: Sailing Directions) ist ein praktisches Kompendium der Nautik mit Verzeichnissen der Ozeane, Schifffahrtsstraßen, Wetter- und Naturbeobachtungen, gesetzlichen Regelungen der einzelnen Länder sowie der Häfen mit ihren Einrichtungen und Ansteuerungen. Seehandbücher werden in Deutschland seit 1990 vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie herausgegeben.

Die vergleichbaren, englischsprachigen "Sailing Directions" der US-amerikanischen National Geospatial-Intelligence Agency können kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden.

Geschichte

Das älteste deutsche Seebuch stammt aus der Zeit um das Jahr 1470 und beruht auf Quellen, die teilweise bis in die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts zurückreichen. Es enthält Gezeiten- und Gezeitenstromangaben, Meerestiefen und Grundbeschaffenheiten, Reeden, Häfen, Kurse und Ansteuerungsanweisungen. In früherer Zeit war der Erfahrungsschatz der Seeleute, die küstennahe Navigation betreffend, mündlich weitergegeben worden[1].

In der Neuzeit gab das British Hydrographic Department der Royal Navy seit 1828 die als Pilots bekannten Sailing Directions heraus. Seit 1863 veröffentlichte in Deutschland auch das Hydrographische Bureau Informationen für die Schifffahrt als Nachrichten für Seefahrer. Seit 1883 wurden sie wöchentlich als selbständige Veröffentlichung gedruckt. Seit 1867 wurden „Segelanweisungen“ für die deutsche Küste verarbeitet, seit 1878 in Buchform. Mit der Zeit entstanden dann zunächst für die heimischen Gebiete vollständige Seehandbücher.

Ab 1885 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges wurden für die weltweite Seefahrt 63 Seehandbücher herausgegeben.

Beispiele

  • Ostsee-Handbuch, I. Teil: Polen, Balten-Republiken, Russland und Finnland ISBN 3-89871-087-4
  • Naturverhältnisse Mittelmeer und Schwarzes Meer Teil B zu den Handbüchern Mittelmeer Erster bis Fünfter Teil ISBN 3-89871-063-7
  • Mittelmeer-Handbuch, Fünfter Teil Die Levante, Schwarzes Meer und Asowsches Meer ISBN 3-89871-051-3

Quellennachweis

  • Die Geschichte maritimer Dienste in Deutschland – Das BSH und seine Vorgänger. Abgerufen am 20. September 2010 (PDF; 158 kB).

Einzelnachweise

  1. ↑ Albrecht Sauer: Das „Seebuch“. Das älteste erhaltene Seehandbuch und die spätmittelalterliche Navigation in Nordwesteuropa. Kabel Verlag, Hamburg 1997, ISBN 978-3822503959.

 

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Entwicklungsgeschichte der Seekarte

Seekarten existieren in ihrer heutigen Form seit Ende des 18. Jahrhunderts. Erst im Laufe des 19. Jahrhunderts verdrängte die Seekarte (bis dahin nur ein ergänzendes Hilfsmittel) die Segelanweisung als wichtigsten Teil der Navigationsausrüstung eines Schiffes. Moderne Seekarten wurden durch die Entwicklung präziser Winkelmessinstrumente möglich, die Positionsbestimmungen mittels Peilung erlaubten.

Frühe Formen

Als Navigationsmittel wurden die seit dem 4. Jh. v. Chr. bekannten Seewegbeschreibungen oder Segelanweisungen (Periplus aus dem Griechischen: Periplous – Umseglung) verwendet. Die Segelanweisungen enthielten Beschreibungen von Küstenverläufen, Häfen und Landmarken und Entfernungsangaben (in der durchschnittlichen Tagesleistung damaliger Galeeren). Darüber hinaus waren Informationen bezüglich Ankergrund, Untiefen, Frischwasseraufnahme, Städte und Bevölkerung üblich. Kartografische Arbeiten und damit verbundene theoretische Überlegungen spielten schon im Altertum eine große Rolle. Als erster Zeichner einer Seekarte gilt Anaximander (circa 610–546 v. Chr.). Seine Karten und die seiner direkten Nachfolger dienten jedoch nicht als Hilfsmittel für die Seefahrt, sondern lediglich der Darstellung der besiedelbaren Welt.

Marinos aus Tyros (um 114 n. Chr.) beschrieb die damals erforschte Welt von Irland und der nordafrikanischen Küste im Westen bis zur chinesischen Küste im Osten und soll dabei über 7.000 Positionen angegeben haben. Die Angaben erfolgten in Form von Koordinaten (von 8 Parallel- und 15 Längenkreisen oder Meridianen). Die Ermittlung der Koordinaten soll durch Analyse von Land- und Seestrecken erfolgt sein. Ob Marinos aus seiner Beschreibung eine Karte konstruierte, ist nicht überliefert. Auf dem Werk des Marinos beruht ein Großteil der Geographia des Claudius Ptolemäus, die unter anderem eine Anleitung zur Erstellung von Karten enthielt. Marinos war auf das Problem der korrekten Darstellung einer Kugel auf zeichnerischer Ebene gestoßen. Ptolemäus schlug zwei verschiedene Projektionssysteme vor, eines in Meridian-Linien in Richtung Nord-Süd, eines mit gekrümmten Linien. Die Karten des Ptolemäus waren ebenfalls keine Seekarten im heutigen Sinne. Sie konnten Seeleuten nur eine Übersicht der Lage von Ländern zueinander und der Hauptküstenlinien vermitteln.

Reiselektüre denn als Navigationsmittel. Im europäischen Mittelalter war die Arbeit des Ptolemäus und seine Weltdarstellung weitgehend unbekannt. Im arabischen Raum war sein Werk stets bekannt geblieben und kam Anfang des 15. Jahrhundert über byzantinische Gelehrte wieder nach Westeuropa. Mit der um 1410 durch Jacopo d'Angiolo erstellten Übersetzung wurde 1475 erstmals eine lateinische Ausgabe des Textes gedruckt. Nach ihrer Wiederentdeckung bestimmten die Arbeiten des Ptolemäus die Kartografie der ganzen Epoche.

Die Karte des osmanischen Admirals Piri Reis wird auf das Jahr 1513 datiert. Sie zeigt neben schon lange bekannten Gegenden Westeuropas, des Mittelmeers und Nordafrikas auch Küstenlinien Westafrikas sowie bereits Nord- und Südamerikas.

 

Karte des Piri Reis aus dem Jahre 1513   -   Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.
↑ Karte des Piri Reis aus dem Jahre 1513

 

Mittelalter

Radkarten (TO-Karten)

Von der Antike bis ins 13. Jahrhundert sind keine wesentlichen Fortschritte der Kartografie überliefert. Im Mittelalter entstanden Karten, die nicht der möglichst genauen Darstellung der Welt, sondern der des christlichen Weltbildes dienten. Der erforschte und bewohnbare Teil der Erde, die Ökumene, wurde als Kreis dargestellt, andere Teile umgaben den Kreis. Jerusalem als religiöser Mittelpunkt wurde in dieser Epoche in die Mitte der Karte gelegt. Die Landmassen der drei bekannten Kontinente wurden so aufgeteilt, dass ein T entstand und vom Ozean (O) umgeben. Ein Viertel der Welt nahm Europa ein, ein Viertel Afrika, die verbliebene Hälfte Asien. Diese Dreiteilung der Welt wurde auf die Bibel, genauer die Verteilung der Söhne Noahs, zurückgeführt. Auf Sem entfiel Asien, auf Ham Afrika und auf Jafet Europa. Osten, wo nach mittelalterlicher Auffassung der Garten Eden lag, war auf den Karten oben. Diese schematische Darstellung, die Mappa Mundi hatte für die Navigation keinerlei Wert. Man bezeichnet Karten dieses Typs als Radkarten oder TO-Karten. TO-Karten wurden in erster Linie von Mönchen angefertigt, die darauf teilweise Legenden und Fantasiegeschichten abbildeten. Am Beginn der empirischen Kartografie stehen die Karten des Arabers al-Idrisi in seinem Buch für Roger, den König von Sizilien, aus dem Jahr 1153.

Portolankarten und Isolarii

Im Mittelmeerraum entwickelte sich ein Kartentypus der als erste Form der Seekarten im heutigen Sinne gilt, die sogenannten Portolankarten (italienisch: ‘‘portolano‘‘ - die Hafenkarte). 1270 wurden Portolankarten das erste Mal erwähnt. (Das älteste erhaltene Exemplar ist die nach ihrem Fundort benannte Pisanische Karte. Sie entstand um 1275.) Es entwickelte sich ein gewisser Standard: Die Karten waren meist nordorientiert, besaßen keine Meridane oder Breitenparallelen und waren projektionslos. Zur Kursbestimmung enthielten die Karten ein Netz teilweise mehrfarbigen Linien, die vom Mittelpunkt der Karte und 16 oder 32 gleichmäßig auf einer Kreislinie verteilten Punkten (Windrosen) ausgingen. Einem kundigen Seemann war es möglich, einen Kurs zu seinem Zielort zu bestimmen. An den Küstenlinien wurden Ortschaften, Buchten, Flussmündungen und Landmarken angegeben (oft mit Hilfe von Abkürzungen). Bestimmte Farben gaben Informationen über die Hafenqualität. Für Riffe, Untiefen und Ankerplätze wurden zum erstmals Symbole verwendet. Die Entfernungsangaben auf solchen Karten beruhten auf Erfahrungswerten der Seeleute. Zu Portolankarten gehörten Segelanweisungen in Textform. Die Windrosen waren noch ungenau, zusätzlich war der Kompass in seiner damaligen Form (einer magnetisierten Nadel, die durch einen Halm oder ein Korkstück gesteckt wurde und in einen Gefäß mit Wasser schwamm), sehr unpräzise. Eine Weiterentwicklung der Portolankarten sind die Isolarii. Erste verbürgte Vertreter sind Holzdruck aus dem Jahre 1485 in Bartolomeo Zambertis Isolario. Die Karten enthielten Kompassrose, Maßstab und Symbole. Isolarii gelten als die ersten gedruckten Seekarten.

 

Abkürzung (Portolankarte)

 

Deutsch

c.

cavo, cabo

Kap

f.

fiume

Fluss

G., g.

gulffo, golfo

Golf

M.

monte

Berg

p.

porto, puerto

Hafen, Hafenstadt

R., r.

rio

Fluss

S., s.

San, Santo, Santavor

Heiligennamen

i., j.

illa, Jlla, ylla

Insel

 

Illustration

Karten wurden auf große Tierhäute gezeichnet, wobei die Halspartie frei blieb. Dieser Teil wurde nach Westen gelegt. Da eine große Fläche zur Verfügung stand, wurde diese grafisch gestaltet. Die in der Karte eingezeichneten Linien wurden nicht berührt. Abbildungen wurden geografisch (so dass Land und Wasser besser unterschieden werden konnten) und künstlerisch passend eingefügt. Auf den freien Flächen der Seekarten wurden zunächst meist mit Abbildungen von Hafenstädten, Wappen, Flaggen oder Tiergestalten angebracht. Solange die Seefahrt auf heimische Gewässer beschränkt war, wurde die Meereswelt naturgetreu abgebildet. Erst nach Berichten aus südeuropäischen Gewässern, in denen von wasserspeienden Walen und riesenhaften Fischen die Rede war, wurde begonnen Ungeheuer nach Hörensagen zu zeichnen. Im 15. Jahrhundert wurde begonnen, freie Flächen mit Szenen aus dem Leben Jesu und der Jungfrau Maria mit Kind oder Christus am Kreuz zu füllen. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts hatten sich Seekarten zwei Hauptrichtungen des Dekors entwickelt: Religiöse Darstellungen für ein frommes, gebildetes Publikum und Illustrationen nach den spektakulären Berichten der Seefahrer. Insbesondere auf Seekarten des Nordatlantiks aus dem 15. und 16. Jahrhundert dominierten merkwürdige Wale, Seehunde, Seelöwen, Eisbären und Krustentiere. Im 15. Jahrhundert wurden, nach der Einführung besserer Kompasse, zunehmend Kompassrosen mit immer komplizierteren Mustern eingezeichnet. Der Nordpfeil erhielt dabei die Form einer Lilie und im Osten wurde gelegentlich (in Anlehnung an die Lage von Golgota) ein Kreuz eingezeichnet. Ab dem 16. Jahrhundert wurde besonderer Wert auf die Darstellung der Küste als Hilfe für die Seefahrt gelegt. Küstenstädte und Hafenanlagen wurden entsprechend sorgfältig gezeichnet. Aus Platzgründen erfolgte die Verlegung dieser Ansichten an den Rand der Karten. Die Hauptrichtung des Windes wurde häufig mittels eines blasenden Windgottes symbolisiert.

Farben historischer Seekarten

Im Mittelalter wurde Wasser typischerweise purpurrot dargestellt. Grund hierfür war, neben dem hohen Preis geeigneter blauer oder grüner Farbstoffe, die aus Asien importiert werden mussten (beispielsweise Indigo aus Indien oder Ultramarin aus pulverisiertem Lapislazuli aus Afghanistan), das Vorkommen der Purpurschnecke im Meer. Ersatzfarben aus heimischen Gewächsen oder Mineralien (beispielsweise Azurit) spielten kaum eine Rolle für die Darstellung von Wasser. Im 16. Jahrhundert wurden Farben nur sparsam eingesetzt, um die Linien gedruckter Karten (im Kupferstich) nicht zu überdecken. Ferner war die gleichmäßige Gestaltung von Wasserflächen schwierig. Man kolorierte meist nur Details und die Küstenlinien. Flüsse und Seen wurden mit blauer Farbe markiert. Später (bis ins 18. Jahrhundert) wurden Wasserflächen grün und damit naturgetreu eingezeichnet. Grüne und blaue Farbstoffe konnten aus Kupfer gewonnen werden und wurden als austauschbar betrachtet. Erst im 18. Jahrhundert verbilligte sich die Kolorierung, da chemische Ersatzfarben zur Verfügung standen.

Die Entdeckungsfahrten

Die Schifffahrt machte im sogenannten Zeitalter der Entdeckungen, im 15. Jahrhundert, rasche Fortschritte. Die Zentren dieser Entwicklung waren Portugal, Spanien und die Niederlande. Unter Heinrich dem Seefahrer wurde die afrikanische Küste erkundet und Kap Bojador 1434 durch Gil Eanes umrundet. Die Beweggründe Heinrichs des Seefahrers waren verschiedener Natur: Er hoffte die Araber im Handel mit Pfeffer, Gold, Elfenbein und Sklaven auszuschalten und die Ausbreitung des christlichen Glaubens voranzutreiben. Heinrich suchte nach dem sagenhaften Priesterkönig Johannes, der in Asien oder Afrika vermutet wurde und mit dessen Hilfe der Islam zurückgedrängt werden sollte. In Sagres an der Algarve wurden führende Wissenschaftler und Kapitäne Portugals versammelt, um neue Hilfsmittel für Navigation und Geografie zu erarbeiten.

In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts verwendeten die Portugiesen Quadranten, um die geografische Breite durch die Höhe des Polarsterns zu bestimmen. Es wurden Tabellen zur Korrektur der Beobachtungen entwickelt und die Breiten auf den Karten angegeben. Von den Entdeckungsreisen wurden sofort Karten angefertigt und in der Casa da Índia in Lissabon (die alle Karten und Segelanweisungen kontrollierte) gesammelt. Beispiel für dieses Vorgehen sind die Reisen des Vasco da Gama. Kartenverleger durften keinen Einblick in die angefertigten Unterlagen nehmen, da diese geheim gehalten wurden. Um 1595, als die Niederlande Handelsexpeditionen unternahmen, wurde das portugiesische Monopol aufgebrochen. Die Niederlande hielten die Ergebnisse ihrer Entdeckungsfahrten ebenfalls geheim. Sammlung und Verwaltung der Karten und Segelanweisungen oblagen der Niederländischen Ostindischen Gesellschaft. Das Spanische Zentrum zur Sammlung und Verwaltung von Seekarten war die Casa de Contratación in Sevilla, wo unter anderem die Ergebnisse der Fahrten des Christoph Kolumbus gesammelt wurden.

Gründe für den Aufstieg der Niederlande zum Zentrum der Kartografie

Nach Schaffung der mathematischen, geografischen und astronomischen Grundlagen der modernen Kartografie und der Druckkunst als Mittel zur Verbreitung, entwickelten sich die Niederlande im 16. und 17. Jahrhundert zum führenden Zentrum der Seekartografie. Die Gründe für diese Entwicklung waren vielfältig. Die südeuropäischen Seemächte Spanien und Portugal hatten ein wirtschaftliches Interesse, die Karten, die durch sie entdeckten Länder und Seewege geheim zu halten. In den Niederlanden, die zu diesem Zeitpunkt unter spanischer Herrschaft standen, wurden, durch die maritime Lage und die Funktion als Handelsdrehscheibe, Erkenntnisse der Entdeckungsfahrten verfügbar. In den Niederlanden wurde auf Grund schwieriger Fahrwasser vor der eigenen Küste früh begonnen, Seewege kartografisch festzuhalten, wodurch kartografische Erfahrungen bestanden. (Die im Auftrag Amsterdams herausgegebene Karte eines Segelwegs, die Caerte van oostlant von 1543, ist die erste Karte der Ostsee mit eingezeichneten Seewegen.) Eine weitere Triebfeder für diese Entwicklung war die Suche der nicht an den Entdeckungen beteiligten Staaten nach alternativen Wegen zu den lukrativen Überseegebieten. Beispiel hierfür ist die Suche der Niederlande und Englands nach einer Nordost- und Nordwestpassage.

Die Mercatorprojektion

Trug ein Seemann seinen Kurs als gerade Linie auf der Plattkarte eines großen Gebietes mit gleichen Abständen von Längen- und Breitengraden ein, kam es zu großen Irrtümern. Der portugiesische Wissenschaftler Pedro Nunes wies 1537 nach, dass sich eine gerade Kurslinie oder Loxodrome auf einer solchen Plattkarte, wenn diese auf einen Globus übertragen wird, spiralförmig einem Pol nähert ohne ihn zu erreichen. Eigene astronomische Beobachtungen und Karten differierten also stark, speziell den Kurs der Schiffe betreffend. Die Lösung dieses Problems gelang Gerhard Mercator 1569, als er seine 1,31 m x 2,08 m große Weltkarte zum Gebrauch der Seefahrer konstruierte. Er verwendete die nach ihm benannte Mercator-Projektion. Die Karte besaß vom Äquator ausgehend wachsende Breitengrade. Es handelte sich um eine Zylinderprojektion, bei der ein zylindrisch aufgerolltes Kartenblatt der Weltkugel am Äquator anlag. Das Verfahren erlaubte dem Seemann erstmals weit auseinander liegende Punkte durch eine gerade Linie zu verbinden, die alle Längengrade im gleichen Winkel schnitt. Die Karte war winkeltreu anstatt flächentreu. Kurse konnten zuverlässig abgelesen werden, während die Bestimmung von Entfernungen fehlerbehaftet war. Die Mercatorprojektion ist das bis heute übliche Verfahren zur Erstellung von Seekarten.

Die Rolle Englands

Englische Seefahrer und Entdecker zeichneten auf ihren Fahrten eigene Karten oder erbeuteten spanische Manuskripte. Aus England stammt der erste komplett in der Mercatorprojektion gezeichnete Seeatlas Arcano del mare von Sir Robert Dudley (1573–1649). Der Seeatlas erschien 1646–1647 in Florenz und deckte erstmals die gesamte erforschte Welt ab. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts begann John Seller, königlicher Hydrograf unter Charles II. und James II., die eigene Seekartenausgabe Englands. Der Aufstieg Englands zur führenden Seemacht gab der Navigation und Hydrografie einen starken Impuls.

Präzisere Messverfahren ermöglichen zuverlässige Karten und Navigation

Noch ungelöst war das Problem der Längenmessung, also der Bestimmung des Ortes in Ost-West-Richtung. Verschiedene Verfahren wurden erprobt (beispielsweise die Berechnung nach Monddistanzen), die erforderlichen Geräte waren jedoch zu kompliziert und speziell auf der bewegten See fehleranfällig. Das Problem der Längenberechnung wurde im 18. Jahrhundert mit Hilfe geeigneter Uhren gelöst. Einen geeigneten Chronometer konstruierte der Engländer John Harrison. James Cook erprobte eine Kopie dieser Uhr erfolgreich auf seiner zweiten Reise. Die Entwicklung von Winkelmessinstrumenten wie Oktant, Sextant, Reflexionszirkel und Theodolit ermöglichten die genaue Vermessungen von Küsten und Küstenvorfeldern, so dass Seekarten auf Basis präziser Messungen erstellt werden konnten.

Entwicklung nach dem 18. Jahrhundert

Nach dem 18. Jahrhundert kam es zu keinen wesentlichen Neuerungen mehr. Durch moderne Messverfahren wurde die Präzision der Karten weiter gesteigert. Kartensymbole, Bezeichnungen, Farbgebung und Bezugspunkte werden international möglichst einheitlich geregelt. Einzelheiten hierzu sind im Artikel Seekarte zu finden.

 

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Piri Reis

Piri Reis (‏پیری رئیس‎ / Pīrī Reʾīs; * um 1470 in Konya[1] (Türkei); † (enthauptet) 1554 oder 1555 in Kairo) war ein Admiral der osmanischen Flotte und Kartograph. Er verfasste ein bedeutendes Buch über die Seefahrt im Mittelmeer und sammelte und erstellte zahlreiche Karten, von denen heute die sogenannte Karte des Piri Reis von 1513 die berühmteste ist.

Leben

Sein Name lautete eigentlich türk. Muhiddin Piri b. Hacı Mehmed. Später wurde sein osmanischer Titel des Admirals (‏رئیس‎ / reʾīs) als Anrede oder Name genutzt. Ahmed Muhiddin kam um das Jahr 1470 in Karaman nahe der Stadt Konya zur Welt. Sein Vater war Hacı Mehmed, seine Mutter war die Schwester des berüchtigten Piraten Kemal Reis. Um das Jahr 1481 folgte er seinem Onkel Kemal Reis, einem berühmten Seeräuber des Osmanischen Reiches, ins Mittelmeer und nahm an dem Krieg gegen die Republik Venedig teil. 1495 trat der Pirat Kemal Reis der osmanischen Flotte bei, um im 3. Venezianischen Türkenkrieg zu kämpfen. So erhielt er den türkischen Titel "Reis". Der Onkel erbeutete 1501 bei der Seeschlacht (andere Quellen sprechen von einem Kaperunternehmen[2]) von Valencia 7 spanische Schiffe und auf ihnen eine Seekarte der „westlichen Region“, die von Kolumbus gezeichnet worden sein soll. Generell blieben größere Erfolge aus, da die Piratentaktiken keinen Erfolg gegen die diszipliniert vorgehenden Flotten Venedigs und Spaniens hatten. Jedoch war Kemal Reis auch im Staatsdienst nicht daran zu hindern, hin und wieder als eigenständiger Pirat westeuropäische Handelsschiffe zu überfallen, was der Pforte Probleme in Friedenszeiten z. B. mit den Rittern von Rhodos einbrachte.

Als sein Onkel 1511 bei einem Schiffbruch in der Nähe von Naxos ums Leben kam, ging Piri nach Gelibolu und begann mit der Abfassung seines Kitab-ı Bahriye (‏كتاب بحریه‎ / Kitāb-ı Baḥrīye / ‚Seefahrer-Buch‘). 1513 zeichnete er seine erste Weltkarte. Sie basierte auf etwa 20 Karten und Mappae Mundi, von denen eine sogar aus der Zeit Alexanders des Großen stammen soll. Da er neben Türkisch auch Griechisch, Italienisch, Portugiesisch und Spanisch sprach, konnte er fremdsprachliche Quellen erschließen und verarbeiten.[3]

Ab 1516 war er als Kapitän der osmanischen Flotte im Mittelmeer und in den Gewässern um die Arabische Halbinsel unterwegs. Im Jahr 1517 zeigte er Sultan Selim I. seine erste Weltkarte. 1516/17 nahm er am Feldzug gegen Ägypten teil und vollendete 1521 sein Kitab-ı Bahriye. 1522 nahm er an der erfolgreichen Belagerung der Insel Rhodos teil. In späteren Jahren war er türkischer Statthalter in Ägypten, verfasste Gedichte und schrieb weiter seine Segelanweisungen in lyrischer Form.

Im Jahre 1524 war er der Kapitän des Schiffes, das den Großwesir Ibrahim Pascha nach Ägypten brachte. Nachdem er das Kitab-ı Bahriye auf Anraten des Großwesirs überarbeitet hatte, konnte er es 1525 dem Sultan Süleyman I. vorlegen. 1528 schenkte er dem Sultan seine zweite Weltkarte.

1547 wurde Piri Reis zum Oberbefehlshaber der osmanischen Flotte im Indischen Ozean (Hind Kapudan-i Derya) und Admiral der Flotte in Ägypten (Misir Kapudan-i Derya) mit Stützpunkt in Sues ernannt. Am 26. Februar 1548 gelang es ihm, die von den Portugiesen besetzte Stadt Aden zurückzuerobern. 1552 nahm er den von Portugal seit 1507 besetzten wichtigen Stützpunkt Maskat ein. Kurz darauf eroberte er die Insel Kish. Mit 31 Schiffen und über 800 Soldaten belagerte er 1552/53 die Insel Hormuz. Die Inselbevölkerung bot ihm große Schätze an, die er annahm und dafür die Belagerung der Insel aufhob. Auf seinem Rückweg nach Sues erreichte ihn die Mitteilung, dass eine mächtige Flotte Portugals die Einfahrt in den persischen Golf blockiere. Piri Reis ließ daraufhin die erbeuteten Schätze auf drei Schiffe umladen und ließ das Gros seiner Flotte (28 Schiffe) im sicheren Al-Basra zurück. Mit den drei Schiffen versuchte er den Durchbruch der portugiesischen Blockade, der unter Verlust eines Schiffes gelang. Nach seiner Ankunft in Ägypten meldete sein politischer Gegenspieler um den Posten des dortigen Statthalters dem Sultan jedoch nur, dass Piri Reis mit nur zwei Schiffen seiner Flotte (von ursprünglich 31 Schiffen) eingetroffen sei. Auch erwähnte er weder die Rettung der Flotte in Al-Basra noch die auf den zwei Schiffen befindlichen Schätze. Sultan Suleiman ordnete wütend die Todesstrafe für Piri Reis an, worauf dieser 1554 im Alter von 84 Jahren öffentlich enthauptet wurde. Mit ihm starb einer der herausragenden Kartographen seiner Zeit, der allerdings die meisten der von ihm gezeichneten Länder nie gesehen hatte[4]. Auch seine Segelanweisungen für das Mittelmeer sowie für die übrigen von ihm beschriebenen Meere waren bahnbrechend.

Werke

  • Kitab-ı Bahriye (Seefahrer Buch), ein Handbuch über das Mittelmeer
  • Karte des Piri Reis

Literatur

  • Ayşe Afetinan: Life and works of Pirî Reis: the oldest map of America. 1975, 2. Ausg. TTK Basımevi, Ankara 1987 (= Türk Tarih Kurumu yayınları: Dizi 7, 69a.1)
  • Paul Kahle: Die verschollene Kolumbuskarte von 1498 in einer türkischen Weltkarte von 1513. Walter de Gruyter, Berlin/Leipzig 1933
  • Paul Kahle (Hrsg.): Piri Re'îs. Bahrîje. Das türkische Segelhandbuch für das Mittelländische Meer vom Jahre 1521, herausgegeben, übersetzt und erläutert. Walter de Gruyter, Berlin 1926
  • Peter Mesenburg: Kartometrische Untersuchung und Rekonstruktion der Weltkarte des Pīrī Reʿīs (1513). In: Cartographica Helvetica 24 (2001) S. 3–7 Volltext
  • Gregory C. McIntosh: The Piri Reis map of 1513. University of Georgia Press, Athens [u. a.] 2000, ISBN 0-8203-2157-5
  • Fuat Sezgin / Farid Benfeghoul (Hrsg.): Reprint of studies on the Ottoman cartographers Pīrī Reʾīs (d. 1554) and Ḥağğī Aḥmad (d. about 1560). Institute for the History of Arabic-Islamic Science, Frankfurt a.M. 1992 (= Publications of the Institute for the History of Arabic-Islamic Science: Islamic Geography, 22; Mathematical Geography and Cartography, 12)
  • Svat Soucek: Piri Reis and Turkish mapmaking after Columbus. 2. verb. Ausg. Nour Foundation [u. a.], London 1996 (= Studies in the Khalili Collection, 2), ISBN 0-19-727501-X
  • C.H. Hapgood: Maps of the Ancient Sea Kings

Einzelnachweise

  1. ↑ Peter Mesenburg: Kartometrische Untersuchung und Rekonstruktion der Weltkarte des Piri Re`is (1513). In: Cartographica Helvetica 24 (2001) S. 3
  2. ↑ Peter Hertel, Gisela Klügel-Hertel: Ungelöste Rätsel alter Erdkarten. VEB Hermann Haack Verlag, Georgraphisch-Kartografische Anstalt Gotha 1988, 5. Auflage, ISBN 3-7301-0615-5, S. 25
  3. ↑ Peter Mesenburg: Kartometrische Untersuchung und Rekonstruktion der Weltkarte des Piri Re`is (1513). In: Cartographica Helvetica 24 (2001) S. 5
  4. ↑ Peter Hertel, Gisela Klügel-Hertel: Ungelöste Rätsel alter Erdkarten. VEB Hermann Haack Verlag, Georgraphisch-Kartografische Anstalt Gotha 1988, 5. Auflage, ISBN 3-7301-0615-5, S. 26

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 08.11. 2013 aus dem Internet abgerufen.

 

Geschichte der Kartografie

Die Geschichte der Kartografie oder Kartografiegeschichte befasst sich mit den Methoden, Verfahren und Ergebnissen der Kartografie in historischer Hinsicht.

Definitionen

Geschichte der Kartografie

Die eigentliche Geschichte der Kartografie betrachtet im Einzelnen folgende Themen:

  • Entwicklung der technischen Verfahren der Kartenherstellung und der Kartenreproduktion.
  • Entwicklung der kartografischen Zeichensprache, der Kartengestaltung, der Kartenprojektionen und der Kartennutzung.
  • Biografische Aspekte der einzelnen Kartografen.
  • Bildung von kartografischen Schulen, Ausbildungstraditionen, Institutionen und Organisationen.
  • Entstehung von Kartensammlungen.
  • Erfassung und Dokumentation der kartografischen Literatur.

Die Geschichte der Kartografie ist ein stark interdisziplinäres Arbeitsgebiet mit engem Bezug zu anderen Wissenschaften wie Wissenschaftsgeschichte, Historische Geographie, Entdeckungsgeschichte, Kulturgeschichte, Kunstgeschichte, Polygrafie, Buchgeschichte, Verlagswesen, Bibliothekswesen, Archivwesen, Globenkunde und Vermessungswesen. In diesem Sinne ist die Geschichte der Kartografie nicht Bestandteil der Kartografie, sondern stellt mittlerweile ein eigenes Fachgebiet der historischen Grundwissenschaften dar.

Kartengeschichte

Im weiteren Sinn gehört zur Geschichte der Kartografie auch die Kartengeschichte, die Entstehung und Schicksal einzelner Karten oder Kartenwerke erforscht und beschreibt. In der fachlichen Praxis und im sprachlichen Allgemeingebrauch werden die beiden Fachgebiete oft nicht scharf getrennt.

Die Kartengeschichte bearbeitet folgende Themen:

  • Entstehung und Entwicklung von einzelnen Karten und Kartenwerken.
  • Beschreibung der Geschichte von kartenverwandten Darstellungen wie Globen und Panoramen.

Im Gegensatz zur Geschichte der Kartografie wird die Erforschung einzelner Karten nicht auf universitärem Niveau betrieben. Jedoch bedingt die Beschäftigung mit der Geschichte der Kartografie genaue Kenntnisse aus der Kartengeschichte und umgekehrt, so dass keines der beiden Gebiete isoliert bearbeitet und betrachtet werden kann.

Verhältnis zur Historischen Geographie

Nicht zur Geschichte der Kartografie gehört die Historische Geographie, die versucht, aus kartografischen Quellen vergangene Weltbilder zu erschließen. Die Historische Geographie stützt sich auf Forschungsergebnisse der Geschichte der Kartografie und der Kartengeschichte. So ist beispielsweise die möglichst genaue Datierung und Quellenkritik einer alten Karte Aufgabe der Kartengeschichte, ohne die eine verlässliche Interpretation und Nutzung dieser Karte durch die Historische Geographie nicht möglich ist.

Entwicklung der Kartografie und der Karten

Die Geschichte der Kartografie umfasst alle Zeitalter, alle kulturellen Räume, alle Reproduktions- und Druckverfahren, eine große Vielfalt von Kartentypen sowie die Biographien tausender Kartografen.

Man nimmt heute an, dass Karten bereits in einem frühen Stadium der Menschheit entstanden sein müssen. Diese Karten sind nicht erhalten, da es sich beispielsweise um Zeichnungen im Sand oder um mündlich weitergegebene, formalisierte Beschreibungen räumlicher Verhältnisse gehandelt haben mag. Derartige Karten, die freilich eine weite Definition des Begriffs "Karte" bedingen, wurden noch im 20. Jahrhundert bei Ureinwohnern Australiens dokumentiert.

Urgeschichte

Aus der Zeit der Urgeschichte hat man fast nur Vermutungen und dürftige Nachrichten über Karten primitivster Art, von denen sich fast keine Spuren erhalten haben. Die bisher älteste kartografische Darstellung fand man im Jahre 1963 im türkischen Çatalhöyük bei den Ausgrabungen einer neolithischen Siedlung. Die Wandmalerei zeigt die Siedlung um 6200 v. Chr. mit ihren Häusern und dem Doppelgipfel des Vulkans Hasan Dağı.

Auch aus dem bronzezeitlichen Europa können einige bedeutende Entwicklungen dokumentiert werden. Erst 1999 wurde die zwischen 1800 und 1600 v. Chr. erschaffene Himmelsscheibe von Nebra gefunden, die als weltweit älteste konkrete Himmelsdarstellung und als einer der wichtigsten archäologischen Funde aus jener Epoche gilt. Um 1500 v. Chr. entstanden im heutigen Italien bei Capo di Ponte im Val Camonica zahlreiche Petroglyphen. Einer davon zeigt auf 4,16 × 2,30 m den Plan eines Ortes sowie Tiere und Menschen.

Frühgeschichte

Vielfältige kartografische Zeugnisse haben sich aus dem alten Mesopotamien erhalten. Als älteste Kartendarstellung gilt eine Tontafel aus der akkadischen Stadt Nuzi (das heutige Jorgan Tepe südwestlich von Kirkuk im Irak). Sie stammt aus der Zeit zwischen 2340 und 2200 v. Chr. Auf der 7 × 7 cm großen Tontafel sind Berge, Flüsse und Städte des nördlichen Mesopotamien eingezeichnet. Die Erde schwimmt als runde Scheibe im Weltmeer. In Babylonien entstand um ca. 1500 v. Chr. auf einer 21 × 18 cm großen Tontafel ein Stadtplan von Nippur, der das Stadttor, diverse Gebäude und den Euphrat zeigt und in sumerischer Keilschrift beschriftet ist. Sehr bekannt ist auch die so genannte babylonische Weltkarte, eine Keilschrifttafel aus dem 6. Jahrhundert v. Chr.

Alle Hochkulturen entwickelten Karten. Aus Ägypten ist von ca. 1300 v. Chr. eine Karte der nubischen Goldminenfelder auf Papyrus erhalten. Sie stellt das Becken östlich von Koptos mit einer Hauptstraße und dem Amunstempel dar.

Antike

Aus der Antike sind deutlich mehr kartografische Zeugnisse bekannt als aus der Frühgeschichte. Aber auch diese sind nicht mehr alle erhalten, sondern teilweise nur in Erzählungen oder Lebensbeschreibungen einzelner Gelehrter indirekt nachgewiesen.

An erster Stelle stehen die Ergebnisse aus dem griechischen Kulturkreis. So soll beispielsweise Anaximander um 541 v. Chr. eine Weltkarte gezeichnet haben, die nicht überliefert ist. Hekataios von Milet benutzte diese um 500 v. Chr. für seine Aufzeichnungen und weitere Arbeiten. Er verfasste unter anderem die erste geographisch und historisch exakte Reisebeschreibung (Periegesis) der ihm bekannten Erde. Zur gleichen Zeit gab Herodot eine ausführliche Beschreibung, wie eine Weltkarte im Einzelnen zu zeichnen sei. Die Grenzen seines Welthorizontes sind Nordeuropa (Hyperborea), das Kaspische Meer, Westindien und im Süden die Sahelzone. Dies entspricht etwa dem Bild des Hekataios. – Zur Zeitenwende entwarf Strabon mit seiner 17-bändigen Geographie ein Werk, das nicht zuletzt eine Weltkarte enthielt. Strabon ging bereits speziell auf zahlreiche Unsicherheiten der eingearbeiteten Informationen aufgrund der Quellenlage ein.

Die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Erdbild kann in aller Kürze auf zwei Griechen zurückgeführt werden, die in Alexandria an der berühmten Bibliothek wirkten. Zum einen gelang es kurz vor 200 v. Chr. Eratosthenes von Kyrene, auf Basis des Sonneneinstrahlwinkels den Erdumfang zu berechnen. Dazu war die Annahme nötig, dass die Erde die Gestalt einer Kugel aufweise. Zum anderen sollte sich für die weiteren Epochen das Weltbild des Claudius Ptolemäus als prägend erweisen. Ptolemäus übernahm um 150 n. Chr. die Ansicht über der Kugelgestalt der Erde und setzte zugleich die Erde in den Mittelpunkt des Weltalls. Allerdings ging er, angelehnt an Poseidonios, bei seinen Arbeiten von einem Erdumfang aus, der wesentlich zu klein war. Bereits in den ältesten erhaltenen Manuskripten seiner Geographike Hyphegesis finden sich auch Erd- und Länderkarten. Das Werk war jedoch im Kern ein Verzeichnis von rund 8000 Ortspositionen mit den Attributen Breite und Länge (vergleichbar mit Koordinatenverzeichnissen in modernen Atlanten).

Aus der römischen Antike sind nur wenige kartografische Dokumente erhalten, darunter die Forma Urbis Romae und die Katasterpläne von Orange. Ferner ist die Tabula Peutingeriana erhalten, eine von West nach Ost unnatürlich verzerrte Straßenkarte des römischen Reichs mit Angabe der Militärstationen und Entfernungsangaben in Meilen. Das antike Original ist verloren, doch der Inhalt zeigt Orte um 50 n. Chr. und die Kopie dürfte um das Jahr 400 entstanden sein.

Mittelalter

Im Mittelalter entstanden drei völlig unabhängige Kartentraditionen, nämlich (in der chronologischen Reihenfolge ihrer Entwicklung): Mappae mundi, Portolankarten, Ptolemäus-Karten.

Mappae mundi

Die europäische Kartografie zu Beginn des Mittelalters war, verglichen mit dem hohen Wissensstand der Antike, ein bedeutender Rückschritt. Die antiken Kenntnisse wurden in der islamischen Welt weitergepflegt, deren Kartografie und Mathematik später wegweisend für die europäische Kartografie der Renaissance werden sollte. In Europa hingegen ging das kartografische Wissen der Antike weitgehend verloren. Die ersten Karten des Mittelalters waren religiöse Darstellungen, denen es nicht um eine im naturwissenschaftlichen Sinn exakte Kartierung der Welt ging. Die ältesten erhaltenen dieser Mappae mundi stammen aus dem 8. Jahrhundert. Sie und ihre Nachfolger bis ins 15. Jahrhundert wurden meist von Mönchen angefertigt und waren Illustrationen zu theologischen und allgemeinbildenden Werken, die immer und immer wieder abgeschrieben wurden.

Die Mappae mundi können nach ihrer Form in mehrere Gruppen unterteilt werden:

  • Die größte und bekannteste Gruppe wird durch die Radkarten (auch T-O-Karten genannt) gebildet. Wichtig bei diesem Typ war die zentrale Lage Jerusalems im stets runden Kartenbild. Die obere Hälfte nahm gewöhnlich Asien ein, während der Viertel links unten für Europa und der Viertel rechts unten für Afrika reserviert war. Man nennt diesen Typus von Karten deshalb auch T-O-Karten, da ihr Grundgerüst wie ein T innerhalb eines O aussieht. Gewöhnlich messen diese Karten nur etwa 10 bis 15 cm im Durchmesser. Dazu gehören namentlich die Karten aus den Etymologiae des Isidor von Sevilla und aus Macrobius' Kommentar zum Werk Somnium Scipionis. Einige wenige T-O-Karten sind hingegen außergewöhnlich groß und weisen einen Durchmesser von bis zu 3,5 m auf. Zu diesen Riesenkarten zählen namentlich die Ebstorfer Weltkarte (ca. 1235) und die Hereford-Karte (ca. 1270).
  • Eine weitere Gruppe der Mappae mundi ist nach Beatus von Liébana benannt. Die Beatus-Karten sind von ovaler Form und inhaltlich etwas mehr ausgeschmückt als die T-O-Karten, ohne jedoch die christliche Prägung zu verleugnen. Ein weiterer Urheber ovaler Mappae mundi ist Ranulph Higden.
  • Nicht zuletzt gibt es zahlreiche Mischformen und eigenständige, nicht mit anderen Mappae mundi verwandte Karten. Hier zu nennen sind besonders die Weltkarte des Andreas Walsperger (1448/49) und die Weltkarte des Fra Mauro (1459). Bemerkenswert ist auch die Tabula Rogeriana, eine Weltkarte des spanisch-arabischen Gelehrten al-Idrisi, den er um 1150 auf Sizilien für König Roger anfertigte.

Portolankarten

Ein Portolan (auch: Portulan) (von ital.: portolano, abgeleitet von lat. portus, "Hafen") bezeichnete ursprünglich ein Buch mit nautischen Informationen wie Landmarken, Leuchttürmen, Strömungen und Hafenverhältnissen. Seine Verwendung ist für das Jahr 1285 erstmals belegt. Im Unterschied dazu werden die kartografischen Darstellungen Portolankarten genannt. Sie zeichnen sich durch bestimmte Merkmale aus: sie sind sehr genau, nur die Küstenumrisse und die Namen der Hafenorte sind eingetragen, sie sind von einem Netz sich in Kompassrosen kreuzenden Linien überzogen, sie weisen oft grafische Maßstäbe auf. Üblicherweise wurde die Haut eines Schafes oder eines Rindes als Zeichenträger verwendet, wodurch die Portolankarten eine charakteristische Form aufweisen. Am häufigsten anzutreffen sind Portolankarten des Mittelmeeres. Beispiele für diese Kartenkategorie sind die erste Karte dieses Typs, die Pisaner Karte (letztes Viertel des 13. Jahrhunderts) und der so genannte Katalanische Weltatlas (1375).

Die Kunst der Portolankartenherstellung wurde in Venedig, Genua, Lissabon, Mallorca und anderen Orten gepflegt. Gegen Ende des Mittelalters wurden dank der neuen Entdeckungen nicht nur Portolankarten des Mittelmeeres gefertigt, sondern eigentliche Weltkarten im Portolankartenstil. Beispiele dieser späteren Periode sind die Karte von Piri Reis (1513) und die große Portolankarte von Diego Ribero (1529).

Ptolemäus-Karten

Im 14. Jahrhundert gelangte ein griechisches, wohl über tausendjähriges Manuskript der Geografie des Claudius Ptolemäus von Konstantinopel nach Italien und wurde dort ins Lateinische übersetzt. In kürzester Zeit wurden davon Abschriften erstellt, die sich enormer Beliebtheit erfreuten. Sie galten als bedeutende Errungenschaft gegenüber den in Europa geläufigen Mappae mundi, obwohl sie im Vergleich zu den Portolankarten (die allerdings keine Landflächen abbildeten) keineswegs genauer waren. Im Gegenteil, die Autorität des Ptolemäus wurde zunächst kritiklos anerkannt und damit dessen Längenfehler nicht hinterfragt.

Das Werk des Ptolemäus erfuhr durch den einsetzenden Buchdruck um 1450, also rund 1300 Jahre nach seiner Entstehung in der Antike, eine enorme Verbreitung. Erst die verstärkte weltweite Seefahrerei um 1500 und die neue, kritische Arbeitsweise der Kartografen läuteten eine Wende hin zu mehr Realitätsnähe in der Kartografie ein. Die so genannten Kosmografen begannen, im Anhang der Geografie des Ptolemäus neue Karten (so genannte Tabulae novae) einzurücken, ohne aber die alten Karten wegzulassen. Ptolemäus-Atlanten des 16. Jahrhunderts sind deshalb ein eindrückliches Zeugnis vom Wandel des Weltbildes am Ende des Mittelalters. Auch Christoph Kolumbus war im Besitz eines Ptolemäus-Atlas. Einer der bekanntesten Kosmografen war Sebastian Münster.

Der Globus des Nürnberger Gelehrten Martin Behaim von 1492, auch Martin Behaims Erdapfel genannt, kann als Schlussstein dieser Periode angesehen werden, fehlen doch auf ihm noch die Kontinente Amerika und Australien.

16. und 17. Jahrhundert

Ab dem 16. Jahrhundert machen sich die Fortschritte der Kartografie schon sehr bemerkbar. Allmählich vollzieht sich die Emanzipation von Ptolemäus, die Adaption bestimmter Kartenprojektionen, die Auswechslung fabelhafter und hypothetischer Tierdarstellungen auf den weißen Flecken in Asien und Afrika mit den Ergebnissen neuer Entdeckungen.

Weltkarten

Im Jahre 1507 gab Martin Waldseemüller zusammen mit Matthias Ringmann einen Globus und eine epochale Weltkarte sowie eine "Einführung in die Kosmographie" heraus. Auf der Karte findet sich erstmals die Kontinentbezeichnung Amerika, welche auf Drängen von Ringmann – andere Quellen benennen Waldseemüller – aus dem Vornamen des italienischen Forschers und Geografen Amerigo Vespucci gebildet wurde. Dieser hatte wiederum mit seinen Berichten, die ab 1503 unter dem Titel Mundus Novus erschienen, ein solides Fundament zur Geographie Südamerikas geliefert. Als weitere Quellen sind vor allem eine Vielzahl von Portolani als Grundlage in das deutlich darüber hinausgehende Werk eingeflossen.

Die maßgebende Weltkarte war jedoch diejenige Gerhard Mercators von 1569, die unter dem Titel Nova et aucta orbis terræ descriptio ad usum navigantium emendate accomodata erschien. Sie ist die erste Weltkarte, die winkeltreu ist. Bis auf den heutigen Tag werden Seekarten in der Regel in der nach ihrem Entwickler Mercator-Projektion genannten Abbildung veröffentlicht.

Atlanten

Mit dem ungeheuren Anwachsen der geographischen Kenntnisse immer größerer Teile der Welt, der Verbreitung des Buchdrucks und dem Aufkommen eines reichen und gebildeten Bürgertums entstand das Bedürfnis, Karten aller Gegenden in vereinheitlichter Bearbeitung herauszugeben. Als erster erkannte Abraham Ortelius das wirtschaftliche Potenzial und gab 1570 das Theatrum Orbis Terrarum heraus. Dieses Werk kann als erster Erdatlas angesehen werden. Den Begriff "Atlas" benutzte jedoch Gerhard Mercator als erster für ein Buch mit Karten. Dieses in jeder Hinsicht epochale Werk erschien 1595 unter dem Titel Atlas sive Cosmographicae meditationes de fabrica mundi et fabricati figura.

In der Folge waren die niederländischen Kartografen und Verleger maßgebend, genannt seien Jodocus Hondius, Johannes Janssonius und Willem Janszoon Blaeu. Die Atlasproduktion wurde recht eigentlich zu einer Industrie ausgebaut. Der 1662 erstmals erschienene elfbändige Atlas Maior von Joan Blaeu gehörte zu den aufwendigsten und teuersten europäischen Atlanten überhaupt. Die Kupferplatten wurden häufig vererbt oder gelangten nach dem Tod eines Kartografen über eine Auktion an neue Besitzer. Meist wurden die Platten über Jahrzehnte unverändert immer wieder für Drucke benutzt, so dass sie sich mit der Zeit abnützten und veralteten. Dadurch waren die niederländischer Atlanten ab dem 18. Jahrhundert nicht mehr konkurrenzfähig; die Marktlücke füllten französische und deutsche Kartografen.

Landkarten

Für umkämpfte Gebiete wurden genaue Karten benötigt. Eine 1528 in Ingolstadt gedruckte Ungarnkarte wurde in das Weltdokumentenerbe der UNESCO aufgenommen: „Tabula Hungarie“.[1] Sie wurde von Lazarus Secretarius entworfen und von dessen Lehrer Georg Tannstetter verbessert und mit einem Maßstab versehen.[2]

Weitere Kartentypen

In der frühen Neuzeit kam es auch zur Entwicklung von weiteren Kartentypen und kartenverwandten Darstellungen, deren praktischer Nutzen vor allem Reisende und Händler erfreute. Hervorgehoben sei die Reisekarte als Vorläufer des Straßenatlas, die Meilenscheibe als Frühform der Entfernungstabelle, der Stadtplan und auch die Stadtansicht aus der Vogelschau. Diese speziellen kartografischen Produkte bedienten die Bedürfnisse der modernen Kaufleute, die in ganz Europa unterwegs waren und sich in fremden Ländern orientieren mussten. Dadurch eröffneten sich Druckern und kartografischen Verlegern zusätzliche Verdienstchancen.

18. Jahrhundert

Die Herstellung von Landkarten und Atlanten war, wie der Buchdruck, ein Gewerbe geworden. In Frankreich waren im 18. Jahrhundert Kartografen wie Guillaume Delisle und Jacques-Nicolas Bellin, in Deutschland Johann Baptist Homann und seine Erben in Nürnberg sowie Matthäus Seutter in Augsburg besonders innovativ. Doch auch sie verfielen – wie ihre niederländischen Kollegen in den vorangehenden Jahrhundert – der Nachlässigkeit, ihre Karten ohne Aufdatierungen immer wieder abzudrucken, so dass nach Jahren oder Jahrzehnten von aktuellen Karten keine Rede mehr sein konnte.

Längerfristig waren alle Privatkartografen mit der einheitlichen topografischen Aufnahme und der kartografischen Bearbeitung ganzer Länder in größeren Maßstäben überfordert. Besonders dem Militär genügten gewöhnliche Atlaskarten nicht mehr, so dass zuerst in Frankreich und – dessen Beispiel folgend – in anderen Ländern der Staat begann, die Kartierung des Staatsgebietes zu finanzieren, und dazu etwa ab dem Ende des 18. Jahrhunderts sogar Kartografen als Beamte anzustellen. Mit Jacques und César François Cassini de Thury, welche 1750 bis 1793 die große Triangulation von Frankreich und das darauf gründende große Kartenwerk vollendeten, begann endlich die Zeit der genauen topografischen Landesaufnahmen in modernem Sinn.

Wirklich präzise Landesvermessungen beschränkten sich damals jedoch auf flachere Landstriche, während das Hochgebirge allenfalls schematisch dargestellt wurde. Erst die innovative Tätigkeit der zwei ersten Bauernkartografen aus Tirol, der autodidaktischen Bergbauern Peter Anich und Blasius Hueber, überwand diesen Mangel mit den Arbeiten zum Atlas Tyrolensis (1760-1774). Dazu trugen folgende Neuerungen bei: geeignete Triangulierung auf nahe gelegenen Berggipfeln, gut tragbare Messtische und Visiere, grafische Auswertung erst im Büro, eigene Methoden der Bergprojektion und Lichteinfall aus dem Süden oder Westen. Erstmals stellten sie und die späteren Bauernkartografen auch Gletscher- und Almregionen präzise dar.

19. Jahrhundert

Amtliche topografische Kartenwerke

Das 19. Jahrhundert ist eigentlich das Jahrhundert der großen Landesaufnahmen. Bis dahin waren zwar schon zahlreiche Staaten topografisch aufgenommen worden, doch wurden die Ergebnisse nicht als Karten gedruckt. Das änderte sich um 1800. Im deutschen Sprachraum können die Preußische Neuaufnahme, die Franzisco-Josephinische Landesaufnahme in Österreich und die Dufourkarte in der Schweiz beispielhaft genannt werden. Die Dufourkarte wurde zum Vorbild zahlreicher Kartenwerke anderer Gebiete, galt doch ihre Geländedarstellung durch Schattenschraffen mit einer Beleuchtungsrichtung aus Nordwest als sehr anschaulich. Für diese frühen amtlichen Kartenwerke war die dominierende Reproduktionstechnik der Kupferstich.

Ab der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde es auch üblich, Karten mehrfarbig zu drucken. Die dazu verwendete Reproduktionstechnik war die 1798 erfundene Lithografie, die sich besonders bei geologischen Karten als überaus vorteilhaft auf die Anschaulichkeit und die Kosten der Kartenherstellung auswirkte. Eines der ersten topografischen Kartenwerke im Farbdruck war die Topographische Karte des Kantons Zürich, sodann die Schweizer Siegfriedkarte und die topografischen Karten von Baden und Württemberg. Obwohl die drei letztgenannten Werke den Namen Topographischer Atlas tragen, handelt es sich doch im heutigen Sprachgebrauch nicht um Atlanten, sondern um Kartenwerke.

Privatkartografie

Selbstverständlich blieben die oben genannten Entwicklungen nicht ohne Einfluss auf die Privatindustrie. Zahlreiche so genannte geografischen Institute wie diejenigen zu Gotha, Weimar und Leipzig gaben Karten heraus. Führend war lange die geographische Anstalt von Justus Perthes in Gotha, in der der Geograph August Petermann ab 1855 die Zeitschrift Petermanns Geographische Mitteilungen herausgab. Sie wurde schnell zur bedeutendsten deutschsprachigen Fachzeitschrift der Geographie, in der alle bedeutenden geographischen Entdeckungen des 19. und 20. Jahrhunderts publiziert wurden. Sie enthielt in jeder Nummer aktuelle Karten, die eine bis anhin nicht gekannte hochstehende Kritik der Quellen aufwiesen.

Deutschland wurde im 19. Jahrhundert führend in der Atlaskartografie. Ab 1817 erschien der Handatlas von Adolf Stieler bei Perthes in Gotha, dem bald Andrees Allgemeiner Handatlas bei Velhagen & Klasing in Bielefeld, Meyers großer Handatlas im Bibliographischen Institut in Hildburghausen (später in Leipzig) sowie die Schulatlanten von Westermann in Braunschweig folgten. Weitere, noch heute tätige Verlage großer Atlanten sind Bartholomew in Edinburgh, De Agostini in Novara, Freytag-Berndt & Artaria in Wien und Rand McNally in Chicago.

Das Problem der Geländedarstellung kann als eines der kartografischen Hauptthemen des 19. Jahrhunderts angesehen werden. Obwohl die Höhenlinie (in der Form einer Tiefenlinie) bereits im 17. Jahrhundert erfunden worden war, tauchte sie doch erst rund 200 Jahre später regelmäßig auf Karten auf. Zwar war die Höhenlinie genau, jedoch nicht besonders anschaulich. Daher wurde besonders in der Schweiz und in Österreich nach neuen Möglichkeiten gesucht und schließlich in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in verschiedenen Arten der Schräglichtschummerung gefunden.

20. Jahrhundert

Internationale Zusammenarbeit

1891 von Albrecht Penck im Grundsatz vorgeschlagen, wurden 1913 die Spezifikationen für eine Internationale Weltkarte 1:1 Mio. festgelegt. In der ersten Jahrhunderthälfte kam das Projekt gut voran, erlitt aber durch den Zweiten Weltkrieg einen herben Rückschlag. 1953 übernahm die UNO das Projekt. Obwohl inzwischen eingestellt und nie fertig bearbeitet, deckt das Kartenwerk doch alle wesentlichen Landflächen der Erde ab. Seine Bedeutung liegt vor allem im weltweiten Versuch einer Standardisierung von Karten und der gemeinsamen Bearbeitung durch Institutionen zahlreicher Staaten.

Die Ausbildung der Kartografie zu einer akademischen Disziplin wurde mit dem Werk Die Kartenwissenschaft (1921–1925) von Max Eckert-Greifendorff eingeläutet. 1925 wurde das weltweit erste Institut für Kartografie an der ETH Zürich durch Eduard Imhof gegründet. Imhof war 1959 auch Spiritus rector und erster Präsident der Internationalen Kartographischen Vereinigung.

Wandel der konventionellen Kartentechnik

Infolge der Bedürfnisse des Militärs während der beiden Weltkriege wurden viele kartografische Neuerungen entwickelt. Dazu gehörten einerseits neue Kartentypen wie Karten über die Stellungen des Gegners (und die eigenen Verteidigungslinien), die den Anforderungen der Artillerie gerecht werden mussten und immer wieder schnell zu aktualisieren waren. Ab den 1920er-Jahren wurden Luftbilder gewonnen und diese stereofotogrammetrisch ausgewertet.

Andererseits bildet speziell der Zweite Weltkrieg einen Wendepunkt in der Kartentechnik. Zwar wurde ungefähr ab den 1930er-Jahren allerorten mit neuen oder abgewandelten Varianten zur Reproduktion von Karten experimentiert. Doch die außerordentlichen Bedürfnisse nach Karten während des Zweiten Weltkrieges lösten einen regelrechten Innovationsschub aus. Zwecks Beschleunigung der Produktionsprozesse wurden beispielsweise von der deutschen Wehrmacht die bis dahin geläufigen kartografischen Techniken (Kupferstich oder Lithographie) zu Gunsten der Originalherstellung auf transparenten Folien abgelöst. Besonders Astralon, ein 1938 erfundener Zeichenträger aus Polyvinylchlorid, setzte sich nach dem Krieg auch in privaten kartografischen Verlagen schnell durch.

Schon 1912 war die Schichtgravur auf Glas von den Niederländern in Indonesien erfunden worden. Das Verfahren wurde danach in den USA und in Schweden vereinzelt eingesetzt, worauf es 1953 in der Eidgenössischen Landestopographie erstmals auf breiter Basis zur Produktion der Landeskarte der Schweiz eingeführt wurde. Damit wurde das Verfahren weitherum bekannt und bis in die 1980er-Jahre in Lizenz weltweit vertrieben.

Einführung der digitalen Kartografie

Ab den 1960er-Jahren wurde der Computer noch zaghaft in der Kartografie eingesetzt und löste spätestens in den 1990er-Jahren praktisch universell sämtliche konventionellen Kartentechniken ab. Das Berufsbild wandelte sich von der hauptsächlich handwerklichen, je nach Auffassung sogar künstlerischen Tätigkeit radikal zu einer sehr technischen, wenn auch weniger abwechslungsreichen Arbeit vor dem Bildschirm.

Die fast zeitgleich mit der Einführung der Computertechnik einsetzende Verfügbarkeit von Satellitenbildern, die durch Spionage- und Erdbeobachtungssatelliten gewonnen werden, beschleunigte den Wandel in der Kartografie zusätzlich. Für schwer zugängliche oder umkämpfte Gebiete oder bei Katastrophen werden Karten in immer kürzeren Abständen nachgefragt und aktualisiert. Geographische Informationssysteme, die meist Fernerkundungsdaten und kartografisch bearbeitete Daten kombinieren, sind seit den 1990er-Jahren in Europa und den USA verbreitet.

21. Jahrhundert

Das noch junge Jahrhundert brachte auf breiter Basis die Etablierung von Routenplanern auf CD-ROM und als Online-Dienst sowie von GPS-Navigationssystemen, die sich in vielen kommerziellen Produkten niedergeschlagen haben. Heute werden im Internet täglich mehr interaktive Karten erzeugt, als kumuliert in den vergangenen Jahrhunderten gedruckt worden sind.

Die Entwicklung mobiler Endgeräte, meist Navigationsgeräte mit grafischer Anzeige, sind gegenwärtig Schwerpunkt zahlreicher Forschungen an kartografischen Instituten. Aber auch Forschungen über virtuelle Realität oder erweiterte Realität sind heute in der Kartografie vertreten, werden jedoch wegen des dazu nötigen technischen oder finanziellen Einsatz zunehmend von kartografiefremden Softwarefirmen geleistet. Als Maßstab für die 3D-Kartendarstellung für die Heimanwendung auf Standard-PCs gilt derzeit Google Earth.

Entwicklung des Fachs Kartografiegeschichte

Ernsthafte Forschungen zur Geschichte einzelner Karten und Kartenwerke begannen zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Mit dem Aufkommen der Lithographie wurde es möglich, auf rationelle Art Reproduktionen alter Karten herauszugeben. Verdient machten sich in dieser Hinsicht der Portugiese Manoel Francisco de Santarém (1839) und der finnisch-schwedische Forscher Adolf Erik Nordenskiöld mit den Werken Facsimile-atlas to the early history of cartography (1889) und Periplus (1897).

Nach dem Ersten Weltkrieg begann der exilierte Russe Leo Bagrow, sich mit den historischen Wurzeln der Kartografie auseinanderzusetzen. Er begründete und leitete ab 1935 bis zu seinem Tod 1957 die Zeitschrift Imago Mundi, die noch immer jährlich auf Englisch erscheint und zu den einflussreichsten Zeitschriften des Fachgebietes gehört. Im deutschsprachigen Raum erscheint seit 1990 halbjährlich die Fachzeitschrift für Kartengeschichte Cartographica Helvetica.

Im Jahr 1964 fand in London die erste Internationale Konferenz zur Geschichte der Kartographie (ICHC) statt. Diese wird seit 1967 jeweils in den ungeraden Jahren abgehalten und zählt mit rund 200 Teilnehmern zu den wichtigsten Anlässen des Fachgebietes (8. ICHC Berlin 1979, 16. ICHC Wien 1995, 22. ICHC Bern 2007). Die Vorträge der ICHC-Reihe werden nicht systematisch publiziert. Im deutschsprachigen Raum etablierte sich ab 1982 unter der Ägide von Wolfgang Scharfe das Kartographiehistorische Colloquium, das seither jeweils in den geraden Jahren mit rund 120 Teilnehmern durchgeführt wird. Diese Vorträge werden in Tagungsbänden publiziert.

Noch immer grundlegend ist das Lexikon zur Geschichte der Kartographie, das 1986 von Ingrid Kretschmer, Johannes Dörflinger und Franz Wawrik herausgegeben wurde. Das Wissen des Fachgebietes wird in Artikeln behandelt, die alphabetisch angeordnet sind und maximal fünf Seiten umfassen. Anders ist die Konzeption des Werkes The history of cartography, das 1987 in den USA durch John Brian Harley und David Woodward begründet wurde und noch nicht abgeschlossen ist. Die Artikel dieses Lexikons sind thematisch geordnet und umfassen bisweilen mehrere hundert Seiten.

Die Fachliteratur zu einzelnen Aspekten der Kartografie- und Kartengeschichte ist mittlerweile unüberschaubar. Seit den 1990er-Jahren ist zudem ein Boom populärwissenschaftliche Bücher zum Thema feststellbar.

Literatur

Fachzeitschriften

  • Cartographica Helvetica. Fachzeitschrift für Kartengeschichte. Murten: Cartographica Helvetica, 1990– [halbjährlich]. ISSN 1015-8480
  • Imago Mundi. Journal on the history of cartography. Berlin [jetzt: London]: Imago Mundi Ltd., 1935– [jährlich].
  • Kartographische Nachrichten 1951– [6 Ausgaben pro Jahr].

Lexika

  • Harley, J.B.; Woodward, David (Hrsg.): The history of cartography. Chicago: University of Chicago Press, 1987– [Englisch; bis jetzt 6 Bände erschienen]
  • Kretschmer, Ingrid et al. (Bearb.): Lexikon zur Geschichte der Kartographie. Von den Anfängen bis zum Ersten Weltkrieg. Wien: Deuticke, 1986. (Die Kartographie und ihre Randgebiete, Band C). ISBN 3-7005-4562-2
  • Stams, Werner: Kartographiegeschichte. In: Bollmann, Jürgen; Koch, Wolf Günther (Hrsg.): Lexikon der Kartographie und Geomatik. Band 2. Heidelberg: Spektrum Akademischer Verlag, 2002. S. 4–11. ISBN 3-8274-1056-8
  • Wallis, Helen M.: Cartographical innovations. An international handbook of mapping terms to 1900. [Tring]: Map Collector Publications, [1987]. ISBN 0-906430-04-6

Monografien

  • Bagrow, Leo; Skelton, R.A.: Meister der Kartographie. 6. Aufl. Berlin: Gebr. Mann, 1994. ISBN 3-7861-1732-2
  • Barber, Peter: Das Buch der Karten. Meilensteine der Kartografie aus drei Jahrtausenden. Darmstadt: Primus, 2006. ISBN 3-89678-299-1
  • Harvey, P.D.A.: The history of topographical maps. Symbols, pictures and surveys. London: Thames & Hudson, 1980.
  • Kupčík, Ivan: Alte Landkarten. Von der Antike bis zum Ende des 19. Jahrhunderts. Ins Deutsche übertragen von Anna Urbanová. Artia Verlag, Praha [Prag] 1980
  • Pickles, John : A History of Spaces: Cartographic Reason, Mapping, and the Geo-coded World (Taschenbuch), Routledge 2003
  • Sammet, Gerald: Der vermessene Planet. Bilderatlas zur Geschichte der Kartographie. Hamburg: GEO im Verlag Gruner+Jahr, 1990. ISBN 3-570-03471-2
  • Schneider, Ute: Die Macht der Karten. Eine Geschichte der Kartographie vom Mittelalter bis heute. 2. Aufl. Darmstadt: Primus, 2006. ISBN 3-89678-292-4
  • Seifert, Traudl: Die Karte als Kunstwerk : dekorative Landkarten aus Mittelalter u. Neuzeit; Unterschneidheim: Uhl, 1979. (Ausstellungskataloge / Bayerische Staatsbibliothek ; 19). ISBN 3-921503-55-8

Einzelbelege

  1. ↑ Diese Ungarnkarte wird in der Széchényi-Nationalbibliothek in Budapest aufbewahrt. Links unten ist das Tannstetter (mit dem Humanistennamen Collimitius) verliehene Druckprivileg zu sehen.
  2. ↑ So eingeschätzt von Eugen Oberhummer, Franz von Wieser (Hrsg.): Wolfgang Lazius. Karten der österreichischen Lande und des Königreichs Ungarn aus den Jahren 1545-1563. Innsbruck 1906, S. 39.

 

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Kapitän

Das Wort Kapitän (vom lateinischen caput „Kopf“, „Haupt“, Wortstamm capit-, und davon abgeleitet capitaneus „Anführer“), auch Schiffsführer oder Schiffer, hat in fast alle europäischen Sprachen Eingang gefunden und bezeichnet unter anderem den Führer eines Schiffes. Die Führer von Kriegsschiffen werden Kommandant genannt; die Führer zivil besetzter Marinehilfsschiffe werden jedoch als Kapitän bezeichnet.

Allgemeines

Jedes Wasserfahrzeug hat einen einzigen verantwortlichen Schiffsführer. Insbesondere auf großen Schiffen liegen eine Vielzahl nautischer, technischer und kaufmännischer Aufgaben und Verantwortlichkeiten in seiner Hand. In erster Linie trägt der Kapitän die Verantwortung für das Schiff als solches sowie für seine Teilnahme am Verkehr und an technischen Prozessen. Auch für die Navigation und die Sicherheit an Bord zeichnet er verantwortlich. Seine nächsthöheren Mitarbeiter sind der Leitende Ingenieur und der Erste Offizier. Als Betriebsleiter ist der Schiffsführer für die Besatzung und die Arbeitsorganisation, als Personenbeförderer oder Frachtführer für die Passagiere und die Ladung verantwortlich. Als „Hausherr“ auf dem Schiff besitzt der Schiffsführer die Bordgewalt.

In der Freizeitschifffahrt spricht man von Skippern, die in der Regel erfahrene Schiffsführer und in ihrer Funktion dem Kapitän gleichgestellt sind. Die Ausbildung ist aber wesentlich einfacher. Da Englisch die gebräuchliche Verkehrssprache in der internationalen Seefahrt ist, ist es heute allgemein üblich, dass der Kapitän eines Handelsschiffs Master (und nicht etwa „Captain“) genannt wird und seine Steuerleute Mates.

Geschichte

Die nordeuropäischen mittelalterlichen Segelschiffe fuhren unter einem als „Master“ (niederdeutsch „Meester“) bezeichneten Schiffsführer. Dieser „Meister“ war der seemännische und nautische Führer eines Schiffes. Seine Helfer bezeichnete man als „Mates“ (englisch) oder „Maate“ (im Plattdeutschen bis heute in der Pluralform „Maaten“ gebräuchlich).

Als man begann, die Handelsschiffe (es gab in Nordeuropa damals keine regelrechten Kriegsschiffe) zum Schutz vor Überfällen zu bewaffnen, gab man dem „Master“ einen militärischen „Kapitän“ oder „Captain“ (also Hauptmann) mitsamt einigen Offizieren und Seesoldaten mit, die bei einem etwaigen Kampf die Führung des Schiffes übernahmen.

Schließlich wurden die bisherigen Schiffsführer (der Meester und seine Maaten) ganz dem Militär untergeordnet und bildeten nurmehr das für Segelführung und Navigation zuständige nautische Führungspersonal an Bord. Der eigentliche Schiffsführer hieß von da an Kapitän, seine direkten Assistenten waren die Schiffsoffiziere. So wurde aus dem militärischen „Kapitän“ (englisch „Captain“, deutsch „Hauptmann“) ein Schiffskapitän und nicht, wie häufig angenommen, umgekehrt.

Um die Doppelfunktion als militärischer und nautischer Führer zu unterstreichen, wurden im 18. und frühen 19. Jahrhundert Kommandanten militärischer Sloops als „Master and Commander“ bestallt, während auf größeren Schiffen ein eigener „Sailing Master“ für die Navigation zuständig war.

Auch heute noch entspricht der Dienstgrad „Captain“ in englischsprachigen Heeren einem deutschen Hauptmann (entsprechend einem Kapitänleutnant der Marine). In der englischsprachigen Marine hingegen entspricht der Dienstgrad „Captain“ dem deutschen Kapitän zur See (entsprechend einem Oberst bei Heer und Luftwaffe). Um Verwechslungen zwischen dem Captain bei Land- und Luftstreitkräften einerseits und dem dienstgradhöheren Captain der Marine andererseits zu verhindern, führt Letzterer im Schriftverkehr häufig den Zusatz (USN) (in den USA) oder (RN) (in Großbritannien). Bei der englischsprachigen Polizei - mit Ausnahme der britischen, wo dem Captain angenähert im Rang der chief inspector entspricht - werden Revierleiter oder vergleichbare Führungsränge der Kriminalpolizei auch als „Captain“ bezeichnet. Dieser Rang ist in etwa mit einem deutschen Polizei-/Kriminalhauptkommissar oder Erstem Polizei-/Kriminalhauptkommissar vergleichbar.

Aufgaben

Die vielfältigen Aufgaben und Verantwortungen lassen sich anhand des deutschen Seehandelsrechts umfassend beschreiben; es ist im April 2013 im HGB reformiert worden. Nach § 478 HGB besteht die Schiffsbesatzung aus dem Kapitän, den Schiffsoffizieren, der Schiffsmannschaft sowie sonstigen im Rahmen des Schiffsbetriebs tätigen Personen. Der Kapitän ist befugt, für den Reeder alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die der Betrieb des Schiffes gewöhnlich mit sich bringt (§ 479 Abs. 1 HGB). Diese Formulierung entspricht der eines Handlungsbevollmächtigten. In ein Schiffstagebuch („Logbuch“) sind durch den Kapitän alle Unfälle einzutragen, die das Schiff, Personen oder die Ladung während der Reise betreffen. Der Kapitän ist zur Ausstellung von Konnossementen befugt (§ 513 Abs. 1 HGB).

Das im Juli 2013 außer Kraft gesetzte Seemannsgesetz (SeemG) regelte umfassend unter anderem die Rollen von Kapitän und Besatzung. Der Kapitän war demnach der vom Reeder bestellte Führer des Schiffs und musste Inhaber eines staatlichen Befähigungszeugnisses sein („Kapitänspatent“; § 2 Abs. 1 und 2 SeemG). Damit ist er Inhaber der Schiffsgewalt, trägt die Verantwortung für die nautische und administrative Führung des Schiffes und ist Hausherr.[1] Er ist der Vorgesetzte aller Besatzungsmitglieder (106 Abs. 1 SeemG) und hat für die Erhaltung der Ordnung und Sicherheit an Bord zu sorgen (Abs. 2); zur Gefahrenabwendung kann er Anordnungen auch mit Zwangsmitteln durchsetzen einschließlich vorübergehender Festnahme (Abs. 3). Diese Vorgänge lösen eine Eintragung ins Schiffstagebuch aus. Das Tagebuch ist vom Kapitän zu unterschreiben und gilt als Urkunde insbesondere bei späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen. Spätestens seit der Fernsehserie Das Traumschiff muss klargestellt werden, dass eine Eheschließung als so genannte „Hochseetrauung“ durch einen Kapitän, der nicht gleichzeitig die Qualifikation eines Standesbeamten vorweist, auf einem deutschen Schiff nicht zulässig und nicht gültig ist, auch wenn sich das Schiff in internationalen Gewässern befindet.[2] Ein Kapitän ist immer an das Recht des Landes gebunden, unter dessen Flagge sein Schiff fährt. Ehen dürfen in Deutschland nur vor dem Standesbeamten geschlossen werden (§ 1310 Abs. 1 BGB). Um den Trauungsunfug auf See zu unterbinden, unterliegt die US Navy beispielsweise folgender Bestimmung: „Der kommandierende Offizier darf an Bord seines Schiffes oder Flugzeuges keine Trauungszeremonie durchführen."[3] Gibt der Kapitän ein Schiff etwa wegen Seeuntüchtigkeit auf (engl. abandonment), wird es herrenlos. Die Aufgabe erfordert die Ausübung eines Ermessens oder Willensvermögens durch den Kapitän. Wird dieser und die Besatzung durch Piraten oder fremde Schiffsbesatzungen gezwungen, das Schiff zu verlassen, kann nicht von Aufgabe die Rede sein. Kapitäne sind meist bei Reedereien angestellt. In größeren Häfen arbeiten Hafenkapitäne.

Der Kapitän muss die erforderlichen Patente zum Führen des Wasserfahrzeuges in dem jeweiligen Fahrgebiet vorweisen. Die Ausbildung erfolgt an Seefahrtschulen oder Fachhochschulen. Kapitäne mit einem Hochschulabschluss in Nautik führen den akademischen Grad Dipl.-Nautiker oder Dipl.- Wirtsch.-Ing. Seeverkehr oder Dipl.-Ing. Seeverkehr, seit der Umstellung von Diplom- auf Bachelorstudiengänge erhalten sie den Titel Bachelor of Science (B.Sc.) verliehen;[4] Kapitäne, die ihre Ausbildung auf der Fachschule absolviert haben, tragen den Titel Staatlich geprüfte(r) Techniker(in).[5]

Handelsschifffahrt

Deutschland

Der Schiffsführer eines zivilen Frachtschiffes ist der „Kapitän“. Dies ist eine Dienststellung, kein Dienstgrad. Er wird an Bord mit „Herr Kapitän“ angesprochen. Geht dieser zivile Kapitän von Bord, weil er durch einen Nachfolger abgelöst wurde, ist er kein „Kapitän“ mehr. Er ist dann eine Person mit einem nautischen Patent und ist erst dann wieder Kapitän, wenn er das Kommando auf seinem nächsten Schiff erhält. Nur auf kleineren Schiffen geht der Kapitän noch selbst Wache. Auf größeren Schiffen und auf Großer Fahrt ist er meist wachfrei, und die Offiziere oder Steuerleute der Wache („Wachoffiziere“) gehen die Wachen.

Kapitän auf großer Fahrt

Kapitän auf großer Fahrt ist die veraltete, aber dennoch gebräuchliche Bezeichnung für einen Kapitän auf Kauffahrteischiffen aller Größen in allen Fahrtgebieten mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge. Das hierfür benötigte Grundpatent zum nautischen Offizier kann auf Fachschulen (Staatlich geprüfter Nautiker) oder auf Fachhochschulen (Bachelor of Science (B.Sc.).) erworben werden.

Kapitän auf kleiner Fahrt

Kapitän auf kleiner Fahrt ist die veraltete, aber dennoch gebräuchliche Bezeichnung für einen Kapitän auf Kauffahrteischiffen mit einer Raumzahl bis zu 500 in der nationalen Fahrt mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge. Das hierfür benötigte Grundpatent kann auf einer Fachschule erworben werden.

Österreich

Durch das Abkommen von Barcelona von 1921 ist es Binnenstaaten gestattet, Hochseeschifffahrt unter eigener Flagge zu betreiben. Im Gegensatz zur Situation in Deutschland ist der Kapitän nach dem österreichischen Seeschiffahrtsgesetz von 1981 ein vom Reeder auf Dauer ernannter Bevollmächtigter. Er behält seinen Titel auch nach dem Verlassen des Schiffes:

  • § 20. (1) Der vom Reeder für ein österreichisches Seeschiff bestellte Kapitän (§ 511 HGB) ist zur Ausübung der Befehlsgewalt an Bord berechtigt und verpflichtet.
  • (2) Der Kapitän eines österreichischen Seeschiffes muß sich während der ganzen Dauer der Reise an Bord befinden und die Befehlsgewalt selbst ausüben, es sei denn, daß er in einem Hafen notwendiger- oder üblicherweise an Land geht.
  • (3) Ist der Kapitän nicht an Bord oder ist er an der Ausübung seiner Tätigkeit verhindert, so nimmt das im Range nächste Mitglied der Decksbesatzung die Pflichten und Befugnisse des Kapitäns wahr.[6]

Ausbildung zum Kapitän in der Handelsschifffahrt

Um Kapitän in der Handelsschifffahrt zu werden, muss man in Deutschland an einer Fachschule oder Fachhochschule das Befähigungszeugnis „Nautischer Wachoffizier“ erlangen. Darauf folgt eine Erfahrungsfahrzeit von netto mindestens zwei Jahren. Darauf erhält man das Befähigungszeugnis zum nautischen Offizier/Kapitän.

Um über den Weg der Fachhochschule das Befähigungszeugnis zu erlangen, muss man mindestens die Fachhochschulreife besitzen.

Um an einer Fachschule sein Befähigungszeugnis zu erlangen, muss man einen seefahrtbezogenen Beruf einschließlich der erforderlichen Seefahrtzeit erlernt haben (Matrose, Schiffsmechaniker oder Schiffsbetriebstechnischer Assistent). Aber auch Quereinsteiger haben die Möglichkeit, sich mit einem Metallberuf und einer Erfahrungsfahrzeit an einer Fachschule anzumelden.

Kriegsschiffe

Der Begriff Kommandant als Führer von Kriegsschiffen bezeichnet eine Dienststellung, die unabhängig vom militärischen Dienstgrad des Schiffsführers ist. Der Schiffskommandant ist entweder ein Stabsoffizier (Korvettenkapitän, Fregattenkapitän, selten auch Kapitän zur See) oder, auf kleineren Schiffen und Booten (beispielsweise U-Booten), ein Kapitänleutnant.

Grundsätzlich werden alle Stabsoffiziere der Marine mit Ausnahme der Sanitätsoffiziere unabhängig von ihrem genauen Dienstgrad mit „Herr oder Frau Kapitän“ angesprochen, im Marinejargon jedoch ohne das i im Wort auszusprechen, also mit „Herr Kap'tän“. Kapitänleutnante werden im Marinejargon traditionell mit „Herr Kaleu“ angesprochen. Nicht gebräuchlich ist dagegen die Anrede „Herr oder Frau Kommandant“.

Sportschifffahrt

Der Führer eines Sport-Motor- oder -Segelschiffes hat alle Rechte und Pflichten eines Kapitäns und ist als solcher für die sichere Führung von Schiff und Mannschaft und für Gäste und Ladung verantwortlich.

Literatur

  • Fritz Frantioch: Reform des Seehandelsrechts – Was wird aus dem Kapitän? In: Hansa, Heft 7/2011, Schiffahrts-Verlag Hansa, Hamburg 2011, ISSN 0017-7504, S. 94–100.

Einzelnachweise

  1. ↑ Rolf Herber, Seehandelsrecht: systematische Darstellung, 1999, S. 147
  2. ↑ Eheschließung durch einen Kapitän eines deutschen Schiffes ist unwirksam
  3. ↑ Code of Federal Regulations, 32 CFR 700 716
  4. ↑ Arbeitsagentur: Bachelor of Science
  5. ↑ FH Flensburg über das A-Patent
  6. ↑ § 20 Seeschiffahrtsgesetz

 

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Navigation

Navigation ist die „Steuermannskunst“ zu Wasser (Nautik), zu Land und in der Luft. Ihr Ziel ist, das Fahr- bzw. Flugzeug sicher zum gewünschten Zielpunkt zu steuern. Dem Steuern gehen zwei geometrische Aufgaben voraus: das Feststellen der momentanen Position (Ortsbestimmung) und das Ermitteln der besten Route zum Zielpunkt.

Mit Beginn der Raumfahrt wurden die Aufgaben der Navigation entsprechend auf den Weltraum verallgemeinert, was unter anderem den Übergang von zweidimensionalen Methoden (2D, einschließlich Flughöhe 2½D) auf dreidimensionale Verfahren im Weltraum erforderte. Die Beschleunigung der Luftfahrt hat darüber hinaus zur Entwicklung integrierter Systeme geführt, etwa zu Flight Management Systems.

Navigation im allgemeinsten Sinn schließt noch weitere Aspekte ein, beispielsweise den Gleichgewichtssinn und die Raumvorstellung. Sie kann dann definiert werden als Das sich Zurechtfinden in einem topografischen Raum, um einen gewünschten Ort zu erreichen. Aus ähnlichen Gründen wurde auch das Zurechtfinden in Computerprogrammen als Navigation oder Browsing bezeichnet.

Grundlagen

Die Tätigkeit des Navigierens – von lat. navigare (Führen eines Schiffes), sanskrit navgathi – besteht aus drei Teilbereichen:

  1. Bestimmen der geografischen Position durch Ortsbestimmung nach verschiedensten Methoden,
  2. Berechnen des optimalen Weges zum Ziel und
  3. Führen des Fahrzeugs zu diesem Ziel, also vor allem das Halten des optimalen Kurses, eventuell unter Berücksichtigung der Abdrift.

Die Teilaufgaben 2 und 3 erfordern die Fähigkeit, den Verkehr auch unter schwierigen Bedingungen aufrechtzuerhalten (z. B. bei Nebel, Eisgefahr oder Gewitter) und jede Möglichkeit einer Kollision mit anderen Fahrzeugen auszuschließen. Daher beinhaltet Navigation auch die Technik und Wissenschaft, über die Ortung hinaus die Route unterwegs neuerlich optimieren zu können, sowie bei Luftfahrzeugen Änderungen von Fluglage und Flughöhe rasch festzustellen und Kurs/Geschwindigkeit darauf abzustimmen.

Die Basis jeder Navigation sind die Sichtnavigation (Raumgefühl und visuelle Kontrolle) und das Koppeln (aus dem Kurs berechneter Weg), heute aber ergänzt um Methoden der Funk- oder der Satellitennavigation. Letztere erlaubt selbst mit billigen Handgeräten unter 100 € eine auf etwa 10–20 Meter genaue Ortsbestimmung.

Bis etwa zum Jahr 2000 hatten aber Methoden der Koppelnavigation die größte Bedeutung – die Berechnung oder Schätzung des zurückgelegten Weges mittels Kurs und Geschwindigkeit (bzw. bei größeren Flugzeugen und Raketen auch mittels der Beschleunigung). Je länger die Strecke oder je komplizierter der Wegverlauf, desto mehr muss diese (beim Fußgänger oder Autofahrer meist unbewusste) Navigation durch Positionsmessungen unterwegs ergänzt werden. Denn selbst mit guten Kompassen etc. ist die Koppel-Genauigkeit auf bestenfalls 1–3 Prozent des zurückgelegten Weges beschränkt, kann aber durch Seitenwind und Meeresströmungen auch um 10 Prozent vom vermuteten („gegissten“) Kurs abweichen.

Grundlegende Methoden

Die meisten Verfahren der Navigation entstammen der Nautik, also der Ortsbestimmung und Steuerung von Schiffen. Die klassischen Hilfsmittel der Ortung sind geometrischer Natur – vor allem Winkel – und Richtungsmessung, sowie die Bestimmung der Eigengeschwindigkeit und von Distanzen. Sie werden seit Jahrhunderten in folgenden Methodengruppen angewandt:

  • Sichtnavigation: das Zurechtfinden in Küstennähe anhand der Erinnerung und einfacher Küsten- bzw. Seekarten („Portolane“)
  • terrestrische Navigation: die Ortsbestimmung in Küstennähe anhand von Landmarken (markante Punkte an Land) und vereinzelten Leuchttürmen. Auch die Lotung (Tiefenbestimmung des Fahrwassers) gehört dazu. Diese bewährten Methoden werden heute durch dicht markierte Hafeneinfahrten, verschiedene Seezeichen und Funkbaken ergänzt.
  • Koppelnavigation (engl. Dead Reckoning): die laufende Ortsbestimmung aus Kurs und Geschwindigkeit. Der Kurs kann mit Sonne, Gestirnen und (seit dem Mittelalter) mit dem Kompass bestimmt werden, die Fahrt durch Schätzung oder mit Relingslog. Die Eintragung ins Logbuch wird bis heute durch grafisches Addieren der Wegstücke in der Seekarte ergänzt. Die so ermittelte Position wird als „gegisster“ oder Koppelort bezeichnet und ist – je nach Wetterlage – einige Prozent genau (siehe auch Etmal).
    • Wenn möglich, wird beim Koppeln die Abdrift durch Wind berücksichtigt; moderne Hilfsmittel wie Kursrechner (für Winddreieck, Funkfeuer etc.) und Dopplerradar steigern die Genauigkeit auf etwa 0,5 % der Strecke, und die Inertialnavigation abermals.
  • Astronomische Navigation: die Ortsbestimmung durch Höhenwinkel-Messung zu Sonne, Navigationssternen oder Planeten. Sie ergänzt die drei obigen Methoden auf Langstrecken. Die erreichbare Genauigkeit beträgt mit dem Jakobsstab etwa 20 km, mit modernen Sextanten 1–2 km.
  • Zu diesen seit Jahrhunderten bewährten Methoden kam 1899 erstmals die Funknavigation und 1964 die Satellitennavigation (siehe übernächstes Kapitel).
  • Die weitgehend verloren gegangene Polynesische Navigation basierte unter anderem auf einer Sternpfad- und Zenitsternnavigation. Zusammen mit der Beobachtung von Wellen, Wind, Tieren und Wolken waren die Polynesier damit in der Lage, selbst zu weit entfernten, flachen Atollen zu finden.

Langstreckennavigation

Als Langstreckennavigation (englisch: Long-Range Navigation – LRN) bezeichnet man in der Nautik und in der Luftfahrt (Langstreckenflug) die auf Strecken über einige 100 km notwendigen Verfahren der Ortsbestimmung und der Fahrzeugsteuerung.

Die speziellen Methoden der Langstreckennavigation sind heute – durch das Überwiegen der GNSS-Satellitenverfahren wie GPS und GLONASS – in den Hintergrund getreten, aber für eine redundant abgesicherte, von GPS unabhängige Navigation weiterhin erforderlich. Bis etwa 1995 konnte man in der Nautik sagen, dass Langstreckennavigation immer dann erforderlich ist, wenn die terrestrische Navigation (im weiteren Sichtbereich einer Küste oder von Inseln) nicht mehr ausreicht und das Ziel genauer als etwa 50 km angesteuert werden muss.

Die wichtigsten Methoden der Langstreckennavigation:

  • Astronavigation mittels Zeit- und Winkelmessungen zur Sonne und zu hellen Gestirnen. Sie ist die klassische Methode, die seit den Entdeckungsfahrten der Polynesier und anderer Seevölker zum Erfahrungsschatz aller Nautiker – und bis heute zur Ausbildung – gehört. Bis etwa 1970 war sie die Basis der Langstreckennavigation auf der gesamten Südhemisphäre, wurde aber auch in nördlichen Ländern für etwa 10–20 % aller Ortsbestimmungen herangezogen. Seit den 1970ern wurde sie auch im Süden zunehmend von Funk- und Satellitenverfahren verdrängt (siehe unten), ist aber bis heute für kleine Schiffe und für Notfälle (Stromausfall etc.) notwendig.
  • Funknavigation: Hier ist vor allem
    • das LORAN (LOng RAnge Navigation) zu erwähnen (neben dem älteren LORAN-A (Mittelwellen) insbesondere LORAN-C (ein auf Laufzeitmessung beruhendes Hyperbelverfahren mit Langwellen)). Es krankt zwar oft an mangelhafter Überdeckung in abgelegenen Regionen, wurde aber durch technische Modernisierung und Signalverarbeitung im letzten Jahrzehnt wieder bedeutsam. Im Federal Radionavigation Plan 1994 und in der EU war bereits überlegt worden, LORAN auslaufen zu lassen, doch wurde seine Bedeutung als Backup im Kurvenflug und bei Ausfällen von GPS oder Galileo rechtzeitig erkannt.
    • Zwischen etwa 1975 und 1995 gab es ferner das weltumspannende OMEGA-System, das wegen der Benutzung von Längstwellen mit nur 8 Sendeanlagen auskam, deren Betrieb aber trotz internationaler Kooperation zu teuer wurde bzw. sich durch das aufkommende GPS erübrigte.
    • Weitere – mehr regionale – Verfahren wie das russische Alpha (ein LORAN-Äquivalent), das britische Decca, das nach dem Zweiten Weltkrieg aufgebaute NavaRho und andere.
  • Satellitennavigation:
    • ab etwa 1960 das Transit-NNSS-System der US-Marine (5–6 polar umlaufende Navigationssatelliten), das 1963/1964 für sämtliche zivile Verwendungen freigegeben wurde und bis Ende der 1990er-Jahre zur Verfügung stand,
    • und seit etwa 1990 das Global Positioning System (GPS) des US-Verteidigungsministeriums. Seine schon seit den Anfängen zivil nutzbare einfache Version (CA-Code) reicht für 99 % der Langstrecken-Ortungsaufgaben aus. Die Zahl der Satelliten (20.200 km hoch) stieg im Laufe der Zeit von 5–10 auf etwa 30 und bietet weltweit eine Überdeckung mit 5–8 simultan messbaren Satelliten (4 sind notwendig).
    • Des Weiteren das noch von der Sowjetunion entwickelte GLONASS (russ./engl. GLObal NAvigation Satellite System), das dem GPS ähnelt)
    • und ab 2012–2015 das europäische Galileo-System, das die GPS-Methodik wesentlich verbessert und noch breiter nutzbar macht.
  • Nicht zuletzt sind für spezielle Aufgaben auf Langstrecken noch Sonderverfahren z. B. der Meteorologischen Navigation, der Magnetik, der Polarnavigation oder der Tiefenmessung (Echolot etc.) zu erwähnen. In der Antike und in den Anfängen der großen „Entdeckungszeit“ (14.–16. Jahrhundert) war auch die Methode der Mondparallaxen und Beobachtung natürlicher Phänomene wie Vogelflug, treibende Gräser, Totholz, Tang usw. von Bedeutung. Nützlich für die Wegfindung über den Atlantik oder Pazifik waren auch genähert bekannte Meeresströmungen oder Windsysteme (Passat!)

Geschichte der Navigation

Die Kunst der Navigation wurde vor etwa 6000 Jahren zuerst in Indien auf dem Sindh und wahrscheinlich zeitnah auch in Ägypten und dem heutigen Libanon entwickelt. Diese Verfahren der Koppel- und teilweise Astronavigation wurden ursprünglich für die Seefahrt eingesetzt, ab etwa dem 1. Jahrtausend v. Chr. aber auch für Expeditionen zu Lande. In diesem Zeitraum befuhren die Phönizier als erste das offene Meer (im östlichen Atlantik und bei der Umrundung von Südafrika). Über Lotungen berichten Herodot (500 v. Chr.) und die Bibel, z. B. in Lukas' Apostelgeschichte (27, 28–30).

Die einfache Koppelnavigation mit dem Absetzen des Kurses sowie der Schätzung von Abdrift und Geschwindigkeit wurde etwa zur Zeitenwende um erste Messmethoden erweitert. Wo der Kompass erfunden wurde, ist immer noch umstritten; erstmals soll er in China im 11. Jahrhundert erwähnt worden sein, in Europa im 12. Jahrhundert. Die Küstenschifffahrt erfolgte aber weiterhin nach Sicht. Ab etwa dem 7. Jahrhundert ergänzten die Wikinger die Methodik durch Beobachtung von Vögeln, Wind und Strömungen und kamen um 980 bis 999 nach Grönland und Nordamerika. Die Araber tradierten und entwickelten die astronomische Kenntnisse und Messgeräte (u. a. das Astrolabium) des Altertums.

Spätestens im 4. Jahrhundert v. Chr. hatte jede Region im Mittelmeer ihr Seehandbuch. Solche sind aber im Jahrtausend zwischen Römerreich und dem Compasso di Navigare (1296) nicht überliefert. Das älteste mittelniederdeutsche „Seebuch“ (um 1490) beruht auf Quellen aus dem 13. bis 14. Jahrhundert und beschreibt Meerestiefen, Häfen und Gezeiten, im jüngeren Teil auch Kurse zwischen verschiedenen Punkten. Etwa ab dem Ende des 13. Jahrhunderts tauchen die ersten Portolane auf, die das Mittelmeer und sämtliche Hafenstädte in verblüffender Genauigkeit wiedergeben. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts wurde in Portugal die astronomische Navigation nach Sonne und Polarstern zur Praxisreife entwickelt. Als Messinstrumente dienten dabei das am Pendelring gehaltene Astrolab und der Jakobsstab (Gradstock).

Ab 1500 entstanden zahlreiche Weltkarten, es wurden Loggen und Quadrant eingesetzt und die Mercator-Projektion erfunden. Eine Lösung des Längenproblems gab es jedoch erst im 18. Jahrhundert durch die Methode zur Messung von Monddistanzen zu Sternen (siehe auch Mondparallaxe) sowie durch die Konstruktion genau gehender Uhren. Berühmt wurden die 4 Chronometer (1735–1759) von John Harrison und der Streit um den 1731–1740 dreimal erfundenen Spiegelsextanten. Als der Bostoner Kapitän Thomas Sumner 1837 die Methode der astronomischen Höhenstandlinie gefunden hatte, fehlten von den heute bekannten Navigationsprinzipien nur noch die Funknavigation (ab 1899) und die Trägheitsnavigation (J.M. Boykow 1935, Siegfried Reisch 1941). Die Nutzung von künstlichen Erdsatelliten kann hingegen als Kombination von Astro- und Funknavigation betrachtet werden.

Heute werden Navigationssysteme (hauptsächlich automatisierte Verfahren zur Positionsbestimmung) in den Bereichen Seefahrt, Luftfahrt, Straßenverkehr und Landvermessung (Geodäsie) angewandt. Seit einigen Jahren entstehen auch kleine Geräte in Handyform für die Fußgängernavigation.

Überblick der heutigen Navigationsmethoden

Zu den 3 klassischen Verfahren (siehe oben) kamen im Lauf der Zeit weitere hinzu. Heute unterscheidet man im Allgemeinen 7 Methodengruppen und als achte ihre optimale Kombination:[1]

  • Die terrestrische Navigation beinhaltet die Positionsbestimmung in Küstennähe anhand von Landmarken (markanten Punkte an Land), Funkbaken und sonstigen Seezeichen.
  • Die Sichtnavigation beruht auf dem Vergleich von Karte und Gelände (Küstenform, Kaps, küstennahe Orte).
  • Die astronomische Navigation ortet die Position durch Richtungs- und Höhenmessung von Gestirnen (Sonne, Planeten oder Fixsterne).
  • Als Koppelnavigation wird die laufende Ortsbestimmung aus Kurs und Geschwindigkeit bezeichnet. Die so bestimmte Position heißt Koppelort oder gegisster (vermuteter) Ort. Durch Berechnung oder direkte Beobachtung der Abdrift wird die seitliche Versetzung durch den Wind berücksichtigt; Doppler-Radar und Trägheitsnavigation steigern die Genauigkeit von einigen Prozent auf etwa 0,2 Prozent der zurückgelegten Strecke.
  • Die Funknavigation benutzt Sendestationen, deren Funksignale geometrische Örter für die eigene Position ergeben (Gerade, Kreise und Hyperbeln).
  • Die Trägheitsnavigation erlaubt autonome Navigation durch Verwendung von Beschleunigungsmessern und Kreiseln.
  • Bei der Satellitennavigation (siehe auch GPS, GLONASS und Galileo) werden Signale von 4–6 gleichzeitig sichtbaren Satelliten genutzt, aus deren Laufzeiten zum Standort eines Empfängers dessen Position errechnet werden kann.
  • Die Integrierte Navigation oder Hybridnavigation vereinigt mehrere dieser Verfahren und gewichtet sie entsprechend ihrer Qualität. Die dadurch optimal errechnete Position erlaubt Aussagen über ihre Genauigkeit und Zuverlässigkeit („Integrität“).

Sonderfälle der Navigation

Während es in der Nähe der magnetischen Pole nicht möglich ist, mit Hilfe eines Magnetkompasses zu navigieren, versagen an den geographischen Polen auf Grund der fehlenden Präzession Kreiselkompassanlagen.

Bei der Marine wird auch der Begriff der sogenannten Taktischen Navigation benutzt, bei der es darum geht, eine bestimmte Position innerhalb eines Verbandes einzunehmen.

Raumfahrt: Auch bei der Navigation von Raumsonden sind spezielle Probleme zu lösen,[2] vor allem das Fehlen des Schwerefeldes als Bezugsystem.

Navigation kommt auch immer häufiger im Operationssaal zum Einsatz. Beispiele hierfür sind navigationsunterstützte Knie- und Hüft-Endoprothesen, Wirbelsäulenoperationen und Eingriffe am Gehirn. Dabei wird zwischen bildgebender und bildfreier Navigation unterschieden.

Literatur

  • Wolfgang Köberer: Bibliographie zur Geschichte der Navigation in deutscher Sprache, Oceanum Verlag, Wiefelstede 2011, ISBN 978-3-86927-007-4
  • Korvettenkapitän a.D. Capelle: Ausbildung in der Navigation in der Kaiserlichen Marine, in: Marine-Rundschau, 13. Jg. 1902, S. 287-294.
  • Lothar Uhlig et al.: Handbuch der Navigation (in 4 Bänden), Verlag für Bauwesen, Ostberlin ~1970 bis 1990
  • Navigation in See- und Luftfahrt. Klasing, ca. 1980
  • HMSO & Royal Institute of Navigation, Nautical Almanac (jährlich)
  • Diverse Handbücher und Prospekte von Herstellerfirmen für LORAN-, Decca- und andere Funkempfänger
  • Karl Ramsayer, J. Hartl: Publikationen des Instituts für Navigation, Stuttgart 1965 bis 2006
  • Gottfried Gerstbach, Herbert Lichtenegger und Karl Rinner: Studienblätter der Lehrveranstaltungen „Navigation“ und „Landesvermessung“, TU Wien bzw. TU Graz
  • Artikel zu „Langstreckennavigation“ in der Yachtrevue, der Austroflug, fallweise Sterne und Weltraum und anderen Fachzeitschriften (ab 1995)
  • TRANSIT Satellite Navigation, United States Naval Observatory (Taschenbuch)
  • Bernhard Hofmann-Wellenhof et al.: GPS – Theory and Practice. Springer, Wien / New York 1993 (und neuere Auflagen seit 2000)
  • Federal Radionavigation Plan (FRP) 2005 (PDF; 1,22 MB)
  • The Navy’s Role in Developing PTTI, Textbook, National Academy Press. Kurzversion in Naval Studies Board, 2002

Geschichte:

  • Hans-Christian Freiesleben: Geschichte der Navigation. Wiesbaden 1978
  • Peter Hertel: Das Geheimnis der alten Seefahrer. Aus der Geschichte der Navigation. Gotha 1990
  • G. Hilscher: Flug ohne Sterne. Siegfried Reisch – Pionier der Trägheitsnavigation. Vaduz 1992
  • Dava Sobel: Längengrad (zur Geschichte der Zeitmessung). Berlin 1999
  • Wolfgang Köberer (Hrsg.): Das rechte Fundament der Seefahrt: Deutsche Beiträge zur Geschichte der Navigation. Berlin 1982,
  • Wolfgang Köberer: Bibliographie zur Geschichte der Navigation in deutscher Sprache. Bremerhaven 2011, ISBN 978-3-86927-007-4
  • Eugen Gelcich: Studien über die Entwicklungs-Geschichte der Schifffahrt mit besonderer Berücksichtigung der nautischen Wissenschaft. Laibach 1882
  • Thule und der weite Weg nach Amerika (Wikinger bis Harrison). In: Salzburger Nachrichten, 18. Mai 1991
  • E.G.R. Taylor: The Haven Finding Art. A History of Navigation from Odysseus to Captain Cook. London 1956

Literatur

  1. ↑ C. Neuhaus, J. Hinkelbein: Prüfungsvorbereitung für die Privatpilotenlizenz, Band 7A: Navigation (PPL-A, PPL-N). 1. Auflage, AeroMed, Hördt 2008
  2. ↑ W. Fehse: Automated Rendezvous and Docking of Spacecraft, Cambridge University Press, 2003, ISBN 0-521-82492-3

 

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Kompass

Der Kompass (Plural Kompasse, siehe dazu den entsprechenden Abschnitt; Herkunft: italienisch com-passo = das Um-Schreiten, der Zirkelweg[1]) ist ein Instrument zur Bestimmung einer fest vorgegebenen Richtung, z. B. Himmelsrichtung, Navigations-Kurs, Peilrichtung. Die älteste Ausführung ist die Kimme, die das Anpeilen des Polarsterns bei klarer Nacht erlaubt. Das klassische Gerät ist der Magnetkompass, der anhand des Erdmagnetfelds die Bestimmung der magnetischen Nordrichtung und daraus aller anderen Himmelsrichtungen erlaubt. Andere Ausführungen sind elektronische Kompasse auf Basis von Hall-Sensoren oder Fluxgate-Magnetometern; mit letzteren kann Betrag und Richtung des Erdmagnetfeldes auf ein 1/100.000 des Absolutwerts genau bestimmt werden.

Ganz ohne Ausnutzung des Erdmagnetfeldes arbeiten Kreiselkompasse, die aufgrund ihrer Wirkungsweise die Richtung in Bezug auf die geografische Nord-Süd-Richtung und nicht relativ zur Lage der Magnetpole der Erde ermitteln.

Ebenfalls ohne Magnetfeld kommen Sonnenkompasse aus.

Ein Kompass mit Peilvorrichtung wird auch Bussole genannt. Meist wird dieser Begriff in der Vermessungstechnik für Präzisions-Peilkompasse verwendet, vor allem in Österreich und Italien wird aber auch der einfache Marschkompass so genannt.[2]

Geschichte

Der Kompass ergänzt die Navigation anhand von Sternen, Landmarken, der Tiefe des Meeres mittels Lotung, Dünung und Strömung, Wind, Wassertemperatur, -farbe und -geschmack, Tieren, Wolken und weiteren Merkmalen.

Die Erkenntnis, dass sich Splitter von Magneteisenstein in die Nord-Süd-Richtung drehen, war in Europa seit der griechischen Antike[3] und in China seit der Zeit der Streitenden Reiche (Zeit zwischen 475 v. Chr. und 221 v. Chr.) bekannt. Die Chinesen benutzten seit dem 11. Jahrhundert eine schwimmende Kompassnadel (nasser Kompass), die Südweiser genannt wurde. Tatsächlich zeigt der chinesische Kompass nicht nach Norden, sondern nach Süden. Im Laufe der Zeit entwickelten sich daraus spezielle Kompassformen mit einer Einteilung in 24, 32, 48 oder 64 Striche bzw. Himmelsrichtungen (siehe Erdzweige). Shen Kuo beschreibt ihn Anfang des 11. Jahrhunderts in seinem Hauptwerk.

In Europa wurde der nasse Kompass zuerst etwa 1187 vom französischen Mönch Hugues de Bercy (auch Guyot de Provins genannt) in einem kirchenkritischen Buch in französischer Sprache (Titel: La Bible de Guyot, Quelle: COMPASSIPEDIA/Kompassmuseum, Geschichte/Fachliteratur) und kurz darauf auf Lateinisch, daher der wesentlich größere Bekanntheitsgrad, vom englischen Gelehrten Alexander Neckam, der auch in Paris zur selben Zeit lebte und der Kirche gegenüber nicht kritisch eingestellt war, als eine magnetisierte schwimmende Nadel erwähnt, die unter Seeleuten in Gebrauch war. Es herrschen verschiedene Ansichten darüber, wo der Ursprung des Kompasses zu suchen ist. Die seriösesten Studien (J. Klaproth[4], L. de Saussure[5]) führen zu dem Ergebnis, dass die chinesischen Navigatoren den Nassen Kompass bereits um die Jahrtausendwende kannten. Die Araber brauchten den Kompass jedoch nicht, da sie bereits über hervorragende astronomische Kenntnisse verfügten und dank gleichmäßiger Winde gut navigieren konnten. Die Matrosen des östlichen Mittelmeeres haben spätestens zur Zeit der Kreuzzüge von diesem Navigationsinstrument erfahren und es verbessert. Da es seinem Besitzer jedoch einerseits große Vorteile gegenüber der Konkurrenz brachte und andererseits quasi mit verbotenen magischen Kräften funktionierte, wurde es möglichst geheim gehalten. 1932 veröffentlichte E. von Lippman eine Studie[6], in der er versuchte die angebliche Überlegenheit der "nordischen Rasse" zu beweisen, indem er Argumente für eine hypothetische, unabhängige Erfindung des Kompasses in Europa, ohne auf alle anderen früheren Untersuchungen einzugehen. Diese irrige Theorie wird leider heute immer noch hier und da vertreten [3][7] Bei den Arabern lässt sich zwar der nasse Kompass einhundert Jahre nach Alexander Neckams Erwähnung nachweisen.[8]

Die erste schriftliche Erwähnung einer trocken auf einem Stift spielenden Magnetnadel findet sich im Epistola de magnete von 1269, geschrieben von Petrus Peregrinus de Maricourt, womit der noch heute benutzte trockene Kompass erfunden war.[3] Als vermeintlicher Erfinder gilt ein italienischer Seefahrer aus Amalfi, wo noch heute Flavio Gioia als „Erfinder des Kompasses“ mit einem Denkmal am Hafen geehrt wird (siehe Legende des Flöavio de Gioia im Kompassmuseum: Versch./Geschichte). Im späten 13. Jahrhundert kombinierten die Seefahrer des Mittelmeers als erste die Magnetnadel mit der Windrose.[9]

Um das Jahr 1400 bauten europäische Seefahrer die trockene Kompassnadel und Windrose in ein festes Gehäuse ein, um es fest auf ihren Schiffen zu stationieren.[3] Der trockene Kompass war sehr viel genauer als die instabil schwimmende Nadel der Chinesen und ermöglichte so eine bessere Navigation. Leonardo da Vinci schlug als erster vor, den Kompasskasten in einer Kardanischen Aufhängung zu platzieren, um so die Genauigkeit weiter zu verbessern. Ab 1534 wurde seine Idee praktisch verwirklicht und setzte sich während des 16. Jahrhunderts in ganz Europa durch, wodurch europäische Segelschiffe über die fortschrittlichste und exakteste Kompasstechnik der Zeit verfügten.[3] Nach China kam der trockene Kompass etwa um das Jahr 1600 über Japan, das ihn von Spaniern und Portugiesen übernommen hatte.

Der Kompass wurde auch im Bergbau als Vermessungsinstrument eingesetzt (Markscheider). In der norditalienischen Bergstadt Massa sind Kompasse zur Bestimmung der Vortriebsrichtung und Vermeidung von Durchschlägen zwischen Grubenbetrieben bereits im 13. und 14. Jahrhundert belegt,[10] und im Tiroler Bergbau gehörte er in der zweiten Hälfte des 15. Jh. zur Standardausrüstung.[11] Das Bergbüchlein des deutschen Montanwissenschaftlers Ulrich Rülein von Calw kann als eine erste theoretische Abhandlung über den unterirdischen Einsatz des Kompasses gelten.[11]

Aufbau und Funktionsweise von Magnetkompassen

Der Magnetkompass besteht aus einem drehbaren Zeiger aus magnetischem Material und einem Gehäuse, in dem dieser Zeiger möglichst reibungsarm gelagert ist. Als Träger der Magnetnadel werden dazu z. B. abriebsichere Edelsteine wie Rubin oder Saphir verwendet.[12] Am Gehäuse oder dem Zeiger ist in der Regel eine Winkelskala angebracht. Der Zeiger selbst kann die traditionelle Form einer Nadel (Kompassnadel) haben, in einigen neueren Kompassen ist eine komplette Scheibe zu finden, in Schiffskompassen meist eine Kugel (Kugelkompass).

Der Zeiger richtet sich, wenn er nach allen Richtungen frei beweglich ist, in Richtung des Erdmagnetfelds aus. Dessen Feldlinien verlaufen in weiten Bereichen der Erde und insbesondere in Mitteleuropa ungefähr in geographischer Nord-Süd-Richtung. Da die Abweichungen sehr genau gemessen werden können und z. B. in topografischen Karten verzeichnet sind, kann aus der Richtung des Zeigers relativ genau die geografische Nordrichtung bestimmt werden.

Kompasskapseln sind in der Regel mit einer Flüssigkeit gefüllt, um die Bewegung der Nadel zu dämpfen. Dadurch vibriert sie bei Erschütterungen weniger, was das Ablesen erleichtert und Fehler verhindert, ohne dass dadurch das rasche Einschwingen verhindert wird. Dazu wird Öl verwendet, das nicht zum Rosten der Nadel führt und unter extremen Bedingungen nicht gefriert.

Anwendung

Trotz der Existenz des GPS wird der Magnetkompass nach wie vor genutzt. GPS kann die Navigation mit Karte und Kompass sinnvoll ergänzen, jedoch niemals ersetzen. Neben der Abhängigkeit von Energieversorgung und Elektronik ist die Kurswinkelbestimmung mit einem Kompass viel schneller und genauer durchzuführen als mit einem GPS-Gerät. Darüber hinaus erzwingt ein Kompass die ständige Auseinandersetzung mit der realen Situation, während das GPS-Gerät leicht dazu verführt, sich blindlings auf die Satellitentechnik zu verlassen.[13]

Für die Navigation mit Karte und Kompass wird heute meist ein Plattenkompass, auch Kartenkompass genannt, verwendet, dessen Gehäuse sich in einer durchsichtigen Acrylglas-Platte befindet. Diese Platte erleichtert die Kartenarbeit und macht es einfach, die Nord-Süd-Linien des Kompasses mit dem Gitternetz einer topografischen Landkarte in Übereinstimmung zu bringen. Ein Einnorden der Karte ist nicht notwendig.

Verwirrung um Nord- oder Südpol

Immer wieder führt die Frage zu Verwirrung, ob im Norden der Erde der magnetische Nord- oder der magnetische Südpol liege. Ein Blick in die Geschichte hilft, den Sachverhalt zu verstehen.

Als die magnetische Eigenschaft der Magnetit-Nadel entdeckt wurde, nannte man das Ende der Nadel, das nach Norden zeigte, naheliegenderweise den Nordpol der Nadel. Erst sehr viel später erkannte man den Grund des Effekts und dass sich bei Magneten immer gegensätzliche Pole anziehen. Da war die Bezeichnung der Polarität aber bereits definiert. Die Erde hat im geographischen Norden also einen magnetischen Südpol.

Zur Vermeidung dieser sprachlichen Ambivalenz werden in jüngerer Zeit auch die Termini „arktischer Magnetpol“ und „antarktischer Magnetpol“ verwendet.

Teilung der Kompassrose

Grundsätzlich werden Kompassrosen in gleich große Kreissektoren zerteilt. Bei den am meisten verwendeten Einheitssystemen sind das bei Grad 360 Teilbereiche, bei Neugrad 400 Teilbereiche und bei Strich bzw. Mil 6400 Teilbereiche, wobei nur die Hunderter eingezeichnet werden (Marschzahl). Der nautische Strich teilt den Kreis in 32 Segmente. Er wird heute in der Navigation nicht mehr benutzt.

Deklination

Da die Verbindungslinie der magnetischen Pole gegenüber der Erdachse um etwa 11,5° geneigt ist, liegen die magnetischen Pole derzeit etwa 2000 km von den geographischen Polen entfernt. Die magnetischen Pole verändern ihre Lage im Verlauf der Zeit, weil der Erdmagnetismus auf veränderlichen Strömungen im metallischen Erdkern beruht. Zusätzlich wird der Verlauf der magnetischen Feldlinien von den örtlichen geologischen Gegebenheiten (z. B. eisenhaltiges Gestein) beeinflusst. Diese beiden Faktoren bewirken, dass die Abweichung der Kompassnadel von der geografischen Nordrichtung an jedem Ort der Erde unterschiedlich ist. Diese Abweichung wird Ortsmissweisung oder Deklination genannt. Es ist nicht sicher, wer diese zuerst erkannte. Jedoch gilt als gesichert, dass Georg von Peuerbach der erste war, der über die Missweisung schrieb. Der älteste erhaltene Kompass, bei dem die Missweisung eingezeichnet ist, stammt von Peuerbach. Ein Kreiselkompass hat keine Deklination.

Deviation

Als Deviation werden Abweichungen bezeichnet, die durch magnetische Felder in der Nähe des Kompasses hervorgerufen werden können. Solche Felder werden durch magnetische oder magnetisierbare Gegenstände sowie durch fließenden Gleichstrom (Elektrogeräte) erzeugt. Eine mögliche Gegenmaßnahme besteht darin, einen Mutterkompass an einer besser geeigneten Stelle als der Brücke oder das Cockpit des Schiffes oder Flugzeuges unterzubringen. Ansonsten oder zusätzlich werden zur Kompensation größerer Abweichungen entweder Magnetnadeln an dafür vorgesehenen Stellen in das Kompassgehäuse eingesetzt (z. B. Ludolph-Kompass) oder beweglich gelagerte Magnete im Kompassgehäuse über Stellschrauben entsprechend justiert (z. B. Airpath-Kompass). Dieses Verfahren nennt man kompensieren. Dazu wird das Fahrzeug (Schiff) langsam um die durch den Kompass führende Hochachse gedreht, die optische Peilung einer in ihrer geografischen Ausrichtung bekannten Linie (z. B. Richtfeuer) beobachtet und mit der Kompassanzeige verglichen. Die Werte werden notiert und mittels obiger Vorrichtungen so klein wie möglich gehalten. Restfehler werden in der Deviationstabelle festgehalten. Die Kompensation wird nach Werftaufenthalten (Schweißarbeiten) wiederholt oder bei voller Stahlladung gemacht. Verbleibende Anzeigefehler (die unter 5° liegen sollen) werden in eine Deviationstabelle eingetragen, von der zu jedem Kompasskurs die dazugehörige Korrektur abgelesen werden kann. In der Allgemeinen Luftfahrt muss die Deviation nach bestimmten Veränderungen im oder am Flugzeug oder nach gewissen Zeitabläufen überprüft und der Kompass kompensiert werden. Entsprechende Vorgaben finden sich beispielsweise in den Flug- und Betriebshandbüchern.

Inklination

Als Inklination wird der Winkel zwischen den Tangenten an die magnetischen Kraftlinien und der Tangentialebene an die Erdoberfläche (Horizontale) bezeichnet. In Mitteleuropa beträgt die Inklination etwa 66,5°. Mit anderen Worten, die Vertikalkomponente des Magnetfelds ist rund doppelt so groß wie die Horizontalkomponente.

Da zur Bestimmung der Nordrichtung nur die horizontale Komponente der Magnetfeldlinien von Bedeutung ist, muss die Inklination bei der Konstruktion des Kompasses individuell kompensiert werden. So wird bei einfachen Wanderkompassen z. B. einfach die Südhälfte der Nadel mit einem sogenannten Reiter beschwert. Ein solcher Kompass kann nicht auf der Südhalbkugel verwendet werden, da sonst die Nadel schief hängt oder schlimmstenfalls den Boden des Kompassgehäuses berühren würde. Als Lösung sind zwei Ansätze auf dem Markt erhältlich:

  • Für günstigere Kompassmodelle sind viele Hersteller dazu übergegangen, die Welt in Zonen einzuteilen (zwei[14] bis fünf[15]) und für jede Zone eigene Modellvarianten anzubieten.[16] Die Varianten unterscheiden sich in ihren Nadelschwerpunkten, so dass sie in der jeweiligen Zone ausbalanciert sind.
  • Bei höherwertigen Modellen werden spezielle Nadelaufhängungen und -mechaniken verwendet, die den Kompass weltweit einsetzbar machen.[17]

Beim magnetischen Schiffskompass ist die Skala (Kompassrose, Windrose) mit der Gradeinteilung am Zeiger angebracht, der entweder kardanisch aufgehängt ist oder in einer Flüssigkeit schwimmt (Kugelkompass), so dass sie trotz der durch den Seegang verursachten Schiffsbewegungen immer waagerecht liegt. Die Kompassrose dreht sich dabei als Ganzes, die Richtung wird an einer fest mit dem Gehäuse verbundenen Markierung abgelesen. Im Gegensatz dazu ist bei Kompassen, die an Land verwendet werden, die Kompassrose am Gehäuse angebracht, und nur die Kompassnadel dreht sich. In Bezug auf das Erdmagnetfeld dreht sich in beiden Fällen das Kompassgehäuse, und der Zeiger (Kompassnadel/-rose) bleibt an den magnetischen Feldlinien ausgerichtet.

Der Kompassdrehfehler

In der Luftfahrt zeigt der Magnetkompass bei Beschleunigungen falsche Werte an. Dieser Effekt wird „Beschleunigungsfehler“ (bei geradliniger Beschleunigung) oder „Drehfehler“ (beim Kurvenflug) genannt. Beim unbeschleunigten Steig- oder Sinkflug tritt hingegen, trotz oft gelesener anderer Aussagen, kein Anzeigefehler auf.

Dieser Anzeigefehler entsteht dadurch, dass beim allgemein üblichen „Schnapskompass“ der Schwerpunkt tiefer liegt als der Aufhängepunkt. Bei Beschleunigungen kippt daher der Kompass, so dass die vertikale Komponente des Magnetfelds den Nordpol des Kompassmagneten nach unten ziehen kann, wodurch die Anzeige verfälscht wird. Eine Kurve ist daher auf nördlichen Kursen früher, auf südlichen später auszuleiten, als der Kompass anzeigt (Das gilt auf der Nordhalbkugel, im Süden ist der Effekt entgegengesetzt).

Es gibt beschleunigungs- und drehfehlerfreie Kompasse. Die verbreitetste Bauart ist jene, die allgemein unter dem Namen „Bohli-Kompass“ bekannt ist. Der Bohli-Kompass wird so genannt, weil er von der Schweizer Firma Bohli-Magnete entwickelt wurde, die ihn auch als einzige Firma herstellte und verkaufte. Etwas weniger bekannt, aber in der Funktionalität gleichwertig ist der von der deutschen Firma Schanz Feinwerktechnik, Schopfheim, entwickelte „Schanz-Kompass“ (Typen SK 75 und SK 80). Bohli- und Schanz-Kompass sind speziell für Segelflugzeuge entwickelt worden, und dort insbesondere für den Einsatz im Wolkenflug. Diese Kompasse haben auch Nachteile; so müssen sie von Hand der Querlage des Flugzeugs angepasst werden. Da der Wolkenflug heute im Wettbewerb allgemein verboten ist, sind sie heute auch in Segelflugzeugen nur noch selten anzutreffen. Außerhalb der Segelflugszene sind diese Kompasse kaum bekannt.

Im Motorflug werden Kurven allgemein nach dem (drehfehlerfreien) Kurskreisel geflogen, so dass der Kompassdrehfehler hier kaum von praktischer Bedeutung ist.

Pluralform

Der Plural von Kompass lautet gemäß Duden Kompasse. Diese Form leuchtet auch etymologisch unmittelbar ein: Das ursprüngliche italienische Wort Compasso hat den Plural Compassi, was eingedeutscht zu Kompass, Kompasse wird.

Besonders in Kreisen der Bundeswehr trifft man oft auf die Verballhornung Kompanten als Pluralform in der Soldatensprache. Diese Pluralbildung lässt sich in keinem Wörterbuch nachweisen. Vermutlich entstand sie als Analogie zu Atlas–Atlanten; diese Analogie ist falsch, da Atlas ein griechischer Eigenname ist und somit völlig andere Deklinationsformen hat.

Armbandkompasse als militärische Ausrüstung

Der Adrianovkompass' (Компас Адрианова) ist ein militärischer Kompass, der bereits bei der Armee des Zarenreiches verbreitet war. Eine erste Version wurde von dem Militärvermesser Vladimir Adrianov 1907 entwickelt. Entsprechende Armbandkompasse wurden ebenso bei der Rote Armee und der Sowjetarmee getragen.[18] Bei dem ikonographischen Bild Auf dem Berliner Reichstag, 2. Mai 1945 fiel bei dem flaggenhissenden Soldaten auf, dass er zwei Armbanduhren zu tragen schien, eine davon wurde vor der Veröffentlichung wegretuschiert. Die weitverbreitete Deutung als Plünderer liegt zwar aus der Entfernung nahe, ist aufgrund der möglichen Verwechslung mit dem Armbandkompass nicht zwingend.

Literatur

  • Wolfgang Linke: Orientierung mit Karte, Kompass, GPS. 15. überarbeitete Auflage. Delius u. a., Bielefeld 2011, ISBN 978-3-7688-3314-1.
  • Albert Schück: Der Kompass. Selbstverlag, Hamburg 1911–1918.
  • OKW: Vorschrift H.Dv. 362: Anleitung zum Gebrauch des Marschkompasses (M.Ko.). 1940
  • Heinz Balmer: Beiträge zur Geschichte der Erkenntnis des Erdmagnetismus. Sauerländer, Aarau 1956 (Veröffentlichungen der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften 20).
  • Art Roeland Theo Jonkers: North By Northwest. Seafaring, Science and the Earth’s Magnetic Field (1600–1800). Cuvillier, Göttingen 2000, ISBN 90-901382-5-0 (Amsterdam, Vrije Univ., acad. Proefschrift, 2000).
  • Karl-Heinz Ludwig, Volker Schmidtchen: Metalle und Macht. 1000 bis 1600. Propyläen Ullstein, Berlin u. a. 1992, ISBN 3-549-05227-8 (Wolfgang König (Hrsg.): Propyläen Technikgeschichte. Band 2).
  • Uta Lindgren: Europäische Technik im Mittelalter 800–1400. Tradition und Innovation. Ein Handbuch. 3. Auflage. Gebr. Mann, Berlin 1998, ISBN 3-7861-1748-9.
  • Christian Rohr: Kompass, Papier und Schießpulver. Salzburg 2003.

Belege

  1. ↑ Pluralbildung und Wortherkunfts Diskussion bei leo.org
  2. ↑ Bussŏle. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Bd. 3, Bibliographisches Institut, Leipzig 1902–1909, S. 656–657.
  3. ↑ Hochspringen nach: a b c d e Karl-Heinz Ludwig, Volker Schmidtchen: Metalle und Macht. 1000 bis 1600. Berlin, Frankfurt/Main: Propyläen Ullstein, 1992.
  4. ↑ Julius Klaproth: Lettre à M. le Baron A. von Humboldt sur l'invention de la Boussole" (deutsche Fassung: Arnim Wittstein, 1885.
  5. ↑ L. de Saussure: L'origine de la rose des vents et l'origine de la boussole, Genf 1923.
  6. ↑ Edmund O. von Lippmann: Geschichte der Kompassnadel bis zur Erfindung des Kompasses, Berlin, Vlg. J. Springer, 1932.
  7. ↑ Christian Rohr: Kompass, Papier und Schießpulver, Salzburg 2003.
  8. ↑ Kreutz, Barbara M.: Mediterranean Contributions to the Medieval Mariner’s Compass, Technology and Culture, 14, 1973.
  9. ↑ Uta Lindgren: Europäische Technik im Mittelalter 800–1400. Tradition und Innovation. Berlin: Gebr. Mann, 1998.
  10. ↑ Karl-Heinz Ludwig, Volker Schmidtchen: Propyläen Technikgeschichte. Metalle und Macht 1000–1600, Berlin 1997, S. 62–64, ISBN 3-549-05633-8
  11. ↑ Hochspringen nach: a b Karl-Heinz Ludwig, Volker Schmidtchen: Propyläen Technikgeschichte. Metalle und Macht 1000–1600, Berlin 1997, S. 64, ISBN 3-549-05633-8
  12. ↑ Vgl. Recta
  13. ↑ Dr. Wolfgang Linke: Ersetzt GPS die Karte, Kompass und Höhenmesser?. In: Orientierung mit Karte, Kompass, GPS. Abgerufen am 26. August 2009.
  14. ↑ Suunto: Outdoor World: Inklination, Beschreibung der Lösung des Inklinationsproblems bei Suunto-Kompassen. Abgerufen am 24. Juli 2009.
  15. ↑ Walter Würtl (bergundsteigen): 292° WNW: Der Kompass – unverzichtbares Auslaufmodell?, S. 3f. Abgerufen am 24. Juli 2009. (PDF, 652 KiB)
  16. ↑ CasanovaAdventures: Things You Must Know About A Compass!, Informationen zu den Zonensystemen verschiedener Kompasshersteller. Abgerufen am 24. Juli 2009.
  17. ↑ Recta: Deklination und Inklination, Beschreibung des Recta-eigenen „Global System“. Abgerufen am 24. Juli 2009.
  18. ↑ A. M. Popov Начальная военная подготовка (учебник) (Russian). DOSAAF, Moscow 1978.

 

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Terrestrische Navigation

Terrestrische Navigation nennt man die Standortbestimmung auf See mit Hilfe von terrestrischen Standlinien, die in eine Seekarte eingezeichnet werden (nach den gleichen Prinzipien funktioniert auch die Navigation mit Kompass und Karte im Gelände). Eine Standlinie ist eine Linie, auf der sich das Schiff zum Zeitpunkt der Beobachtung befindet, also ein geometrischer Ort im Sinne der Elementargeometrie. Zur Standortbestimmung werden mindestens zwei Standlinien benötigt. Der Schnittpunkt dieser Standlinien ist der sogenannte „beobachtete Schiffsort“. Dieser wird in der Seekarte durch einen kleinen Kreis um den Schnittpunkt der Standlinien mit Angabe der Uhrzeit eingetragen. Die Standlinien sollen sich möglichst in einem Winkel von 90 Grad schneiden. Je mehr der Schnittwinkel von 90 Grad abweicht, desto ungenauer wird der Standort. Können mehr als zwei Standlinien gefunden werden, dann bilden sie im Allgemeinen mehrere Schnittpunkte und diese ein Vieleck (speziell z. B. sog. „Fehlerdreieck“). Der gesuchte Schiffsort wird dann in der Mitte - genauer: im Flächenschwerpunkt - des Vielecks angenommen, sofern nicht Betrachtungen systematischer Fehler dagegen sprechen.

Terrestrische Standlinien können mit folgenden Verfahren gewonnen werden:

  • 1. Peilung: Erzeugt eine Standlinie mit bestimmter Richtung durch das beobachtete Objekt. In einer Mercatorkarte verläuft die konstruierte Standlinie geradlinig.
  • 2. Horizontalwinkelmessung: Erzeugt einen Kreisbogen mit bestimmtem Radius um die beobachteten Objekte.
  • 3. Abstandsbestimmung: Erzeugt einen Kreisbogen mit bestimmtem Radius um das beobachtete Objekt.
  • 4. Lotung: Erzeugt eine unregelmäßige Tiefenlinie (nur verwertbar, wenn objektive Tiefenangaben – z. B. aus der Seekarte – zur Verfügung stehen)

Die 90°-Bedingung ist ideal erfüllt bei gleichzeitiger Peilung zu und Abstandsbestimmung von ein und demselben Objekt.

Peilungen

Kreuzpeilung

Die Kreuzpeilung (auch „rückwärts einschneiden“ genannt) ist eine einfache Methode zur Positionsbestimmung mittels Peilung sichtbarer Objekte, deren Position bekannt ist. Benötigt werden zwei beobachtbare Punkte im Gelände bekannter Position, sowie (Peil-) Kompass, Karte, Lineal und Kursdreieck.

Zunächst wird die Richtung zu einem markanten Geländepunkt mit bekannter Position, hier dem antiken Tempel, bestimmt. Die Position des Bootes befindet sich irgendwo auf dem „Peilstrahl“ mit dem Richtungswinkel 354°, der deswegen auch als Standlinie bezeichnet wird. Möglichst zur gleichen Zeit wird mit einer Peilung der Richtungswinkel zum zweiten Geländepunkt „Fabrikschornstein“ ermittelt (55°). Die Position des Bootes befindet sich irgendwo auf der Standlinie mit dem Richtungswinkel 55° und auf der zunächst ermittelten Standlinie mit dem Richtungswinkel 354°, also genau auf dem Schnittpunkt der beiden Standlinien.

Um schleifende Schnitte zu vermeiden, sollte der Winkel zwischen beiden Peilungen nicht kleiner sein als 20°. Zur Verringerung von Fehlern können weitere Landmarken gepeilt werden, dabei ergeben sich weitere Standlinien und Schnittpunkte, die grundsätzlich ein unregelmäßiges Vieleck bilden. Der Flächenschwerpunkt dieses Vielecks wird als bestmöglich gemittelter Schiffsort angesehen.

Auch andere Verfahren außer dem Anvisieren sichtbarer Objekte können Standlinien für die Kreuzpeilung liefern, z. B. Funkpeilungen und das Anpeilen akustischer Signalgeber mit Hilfe von Richtmikrofonen.

Bei der Grundform der Kreuzpeilung müssen die Peilungen (möglichst) gleichzeitig erfolgen. Allerdings kann man einen einmal ermittelten Peilstrahl auch für eine Schiffsortbestimmung zu einem anderen Zeitpunkt verwenden, wenn bekannt ist, wie weit („Distanz“) sich das Schiff inzwischen in welche Richtung („Kurs“) auf seiner Kurslinie bewegt hat. Dazu wird der Peilstrahl in Richtung der Kurslinie um die inzwischen zurückgelegte Distanz parallel verschoben, und man erhält eine Standlinie für den neuen Zeitpunkt. Dieses Verfahren heißt Versegeln von Standlinien.

Versegelungspeilung

Auch mit nur einem Geländepunkt bekannter Position lässt sich der eigene Standort mittels Peilung bestimmen, wenn man ihn zeitversetzt zweimal anpeilt und dabei unter verschiedenen Richtungen „sieht“; allerdings muss für die Versegelungspeilung die Fahrt über Grund und der Kurs über Grund bekannt sein. Ggf. werden hierzu die Fahrt über Grund aus der Fahrt durchs Wasser und der Strömung berechnet, und der Kurs über Grund aus dem Kurs durchs Wasser, Strom-Versatz und Wind-Abdrift geschätzt.

Zunächst wird wieder die Richtung zum markanten Geländepunkt „Antiker Tempel“, bestimmt. Die Position des Bootes befindet sich auch hier irgendwo auf der Standlinie mit dem Richtungswinkel 354°. Das Boot fährt nun einige Zeit mit bekanntem Kurs (95°) auf seiner gelb eingezeichneten „Kurslinie“ mit bekannter Geschwindigkeit weiter, im Beispiel 10 km weit. Befand es sich zum Zeitpunkt der ersten Peilung auf einer Standlinie mit Winkel 354°, so muss es sich nun auf einer um 10 km in Richtung 95° verschobenen Standlinie (im gezeichneten Beispiel geht sie durch die „Nebelbank“) befinden. Für die Standortbestimmung wird nun erneut der Tempel angepeilt. Der Standort des Bootes ist der Schnittpunkt dieser neuen Standlinie mit Winkel 315° und der verschobenen ('versegelten') Standlinie durch die „Nebelbank“ (Winkel 354°).

Bei der geometrischen Konstruktion kann das Parallelverschieben des (ersten) Peilstrahls entfallen, wenn der Abstand des Schiffes vom gepeilten Objekt (antiker Tempel) mittels des Sinussatzes - bekannt sind alle Winkel im Dreieck und die versegelte Strecke - errechnet wird.

Ist dieses Dreieck in der Weise gleichschenklig, dass die versegelte Distanz und der Abstand zum Peilobjekt gleich lang sind, erübrigt sich die Rechnung. Seien α der Winkel zwischen der Kurslinie und einem Peilstrahl, β derjenige hinsichtlich der anderen Peilung. Dann ist das Dreieck gleichschenklig, falls β = 180° - 2α ist; diese Bedingung legt dann den Zeitpunkt für die zweite Peilung fest.

Ist das gleichschenklige Dreieck zusätzlich rechtwinklig, dann ist α = β = 45°. Für diesen Spezialfall einer Versegelungspeilung ist auch der Name Vierstrichpeilung üblich; denn, ausgedrückt in der früheren Winkeleinheit nautischer Strich, ist 45° = 4 Strich.

Bei den Sonderfällen von Versegelungspeilungen, welche die Symmetrie eines gleichschenkligen Dreiecks ausnutzen, steht jedoch dem kleinen Vorteil einer geringfügig einfacheren Konstruktion der große Nachteil eines hohen Beobachtungsaufwands entgegen.

Doppelte Horizontalwinkelmessung

Für eine Positionsbestimmung mittels Horizontalwinkelmessung müssen zunächst zwei Horizontalwinkel gemessen werden:

  • Der Winkel α, unter dem vom Standort aus die Strecke zwischen „Tempel“ und „Haus“ erscheint
  • Der Winkel β, unter dem vom Standort aus die Strecke zwischen „Haus“ - „Fabrik“ erscheint.

Die Winkelmessung kann direkt mit einem geeigneten Messgerät wie zum Beispiel einem Sextanten erfolgen oder auch als Differenz von Peilungen (mittels Kompass) zu den Geländepunkten errechnet werden. Bei einer Winkelbestimmung mittels Kompass hat die Horizontalwinkelmessung gegenüber dem Peilen den Vorteil, dass Kompassfehler (verursacht durch Missweisung und magnetische Störungen) die Positionsbestimmung in der Regel nicht verfälschen. Mit dem Sextanten liegt die erzielbare Genauigkeit etwa um den Faktor höher.

Die gesuchte Position befindet sich auf einem Kreis, auf dem alle Orte liegen, von denen aus die Strecke „Tempel - Haus“ unter dem Winkel α erscheint (Fasskreis). Dieser Kreis lässt sich mit Hilfe des Umfangswinkelsatzes konstruieren.

Ebenso liegt die eigene Position auf dem Kreis für die Orte, von denen aus der Abstand „Haus - Fabrik“ unter dem Winkel β erscheint. Es gibt allerdings jeweils zwei solcher Kreise, im Bild sind nur die relevanten mit der korrekten Orientierung für die Winkel α und β eingetragen. Die gesuchte Position liegt auf demjenigen Schnittpunkt derjenigen dieser Kreise, von dem aus die Geländepunkte in der „richtigen Reihenfolge“ erscheinen, also das Haus rechts vom Tempel zu sehen ist.

Dieses Verfahren der Standortbestimmung versagt, wenn die drei bekannten Punkte allesamt bereits auf einer der kreisförmigen Standlinien (Kreise im Bild), somit also alle vier Punkte auf einem Kreis liegen (in der Zeichnung wäre das beispielsweise dann der Fall, wenn die Fabrik auf dem großen roten Kreis läge).

Für alle „Normalfälle“ stellt folgendes „Probierverfahren“ eine praktikable und häufig genutzte Alternative zur Konstruktion mittels Zirkel dar: Stellt man an einem Doppelwinkelmesser mit zwei verstellbaren Schenkeln die gemessenen Horizontalwinkel ein, lässt sich durch Verschieben auf der winkeltreuen Karte der gesuchte Standort finden, es ist der beiden Horizontalwinkeln gemeinsame Scheitelpunkt. Diese Methode lässt sich auch anwenden, wenn man statt des Doppelwinkelmessers Pauspapier mit den eingezeichneten Horizontalwinkeln benutzt. Dieses Verfahren entspricht dem Rückwärtsschnitt in der Geodäsie.

Außerdem gibt es ein Konstruktionsverfahren, welches ohne Zirkel auskommt, die Pothenotsche Konstruktion

Pothenotsche Konstruktion

Gegeben seien drei Punkte (Landmarken). Die Lage P (Schiffsort) wird anhand zweier Kreise bestimmt, die sich im Punkt P schneiden. Die beiden gemessenen Winkel alfa und beta werden als Winkel 90-alpha und Winkel 90°-beta von B über die Schenkel AB und BD abgetragen. Sodann wir von A und C die Senkrechte abgetragen; die beiden verlängerten Linien schneiden sich in D und E. Somit sind zwei Kreise durch DAB und BCE bestimmt, deren Schnittpunkt P der gesuchte Schiffsort ist. Von der Linie DE wird die Senkrechte auf B gefällt.

Ich versuch es mal verständlich:

Wir fangen an mit der Konstruktion der linken Seite, rechtss geht hinterher genauso, Benennung der Punkte wie in der URL:

Wir wissen, daß A, B und P auf einem Kreis liegen. Da der Mittelpunktswinkel (hier: A-M1-B) doppelt so groß ist wie der Peripheriewinkel (hier: A-P-B) (Spezialfall: Satz des Thales - Mittelpunktswinkel ..0°, Peripheriewinkel 90°) und A-M1-B ein gleichschenkliges Dreieck, muß der Winkel A-B-M1 gleich B-A-M1 sein und die Summe beider Winkel gleich dem Ergänzungswinkel des Mittelpunktwinkels zu ..0° (Winkelsumme im Dreieck). Also tragen wir zur Konstruktion des Mittelpunktes in B einen Winkel von ..0° - 2*alpha = 90° - alpha ab. (Wenn alpha größer als 90° ist, trägt man zur von P abgewandten Seite von AB an, sonst auf der zugewandten Seite. (Wenn alpha = 90° liegt M1 auf (der Verlängerung von) AB und das Verfahren funktioniert nicht.))

Ohne die Konstruktion des Mittelpunktes und des Kreises zu beenden, kommen wir zu der Erkenntnis, daß der B gegenüberliegende Punkt des Kreises D nach dem Satz des Thales mit B sowohl in P als auch in A rechte Winkel einschließt. D ist also konstruierbar durch Verlängerung der Linie B-M1 und Antragung eines rechten Winkels auf AB in A. ....oge Konstruktion des Punktes E von C aus. Da B sowohl mit D als auch mit E in P einen rechten Winkel einschließt, muß der Winkel DPE 90° + 90° = ..0° betragen, die Linie DPE also eine Gerade sein. Fällt man von B das Lot auf DE, hat man den Punkt P - ohne einen Zirkel zu brauchen.

Der Witz besteht einfach nur darin, jeweils die rechtwinkligen Dreiecke BAD, BCE, BPD und BPE zu erkennen. Denn Rest macht Papa Thales. --

Peilung und Abstand

Um mit Hilfe dieser Methode einen Standort zu ermitteln, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Es muss die Peilung zu einem Objekt mit bekannter Position bestimmt werden.
  • Es muss der Abstand zu dem Objekt bekannt sein.

Die Positionsbestimmung erfolgt dann so:

Auf der Karte wird mit einem Zirkel um das bekannte Objekt ein Kreis in dem Abstand gezogen, in dem man sich befindet. Die Peilungslinie wird, das Objekt kreuzend, in die Karte eingetragen. Der eigene Standort ist dann an der Stelle, an der der Kreis um das Objekt die Peilungslinie kreuzt.

Höhenwinkelmessung

Die Abstandsbestimmung wird im Allgemeinen mit einer Höhenwinkelmessung durchgeführt. Hierbei findet der

Tangens Verwendung:

e = h / tan φ

mit

  • e = Objektentfernung
  • h = bekannte Objekthöhe
  • φ = gemessener Höhenwinkel

Alternativ ist eine Annäherung für kleine Winkel geläufig, welche zur Not ohne Rechner durchgeführt werden kann:

e = (13 / 7) * (h / φ) (Seemeilen, Winkel in Minuten)

Zur Bestimmung des Höhenwinkels verwendet man in der Seefahrt einen Sextanten, die Objekthöhe muss bekannt sein. Ist sie nicht bekannt, lässt sich der Abstand dennoch nach den Methoden der Versegelungspeilung mit Hilfe einer zweiten Höhenwinkel-Messung bestimmen; zwischen beiden Messungen wird mit bekannter Geschwindigkeit geradlinig auf das zu peilende Objekt zugefahren und dabei die Zeit gemessen, um die zurückgelegte Wegstrecke errechnen zu können (s=v∙t).

Peilung und Lotung

Um mit Hilfe dieser Methode einen Standort zu ermitteln, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Es muss die Peilung ein Objekt, dessen Position bekannt ist, bestimmt werden
  • Es muss die Wassertiefe an der eigenen Position bekannt sein.

Die Positionsbestimmung erfolgt dann so:

In der Seekarte wird die Peilungslinie das Objekt kreuzend eingetragen. Auf dieser Linie muss dann einen Karteneintrag mit der Wassertiefe gesucht werden, die mit der aktuellen Wassertiefe unter dem Schiff übereinstimmt.

Wenn keine zweite Standlinie zur Verfügung steht, kann man auch eine Reihenlotung vornehmen, bei der man in festgelegten Abständen lotet, die gemessenen Tiefenwerte dann auf einen Streifen (Paus-)Papier in den abgefahrenen Abständen überträgt und im Bereich des gekoppelten Ortes dann – mit Orientierung des Pauspapiers in Richtung des Kartenkurses – eine Stelle sucht, bei der die gemessenen Tiefenwerte mit den Messwerten in etwa übereinstimmen. Dieses Verfahren ist nur anwendbar, wenn sich der Meeresboden hinreichend schnell verändert, um eine merkliche Änderung der Tiefenwerte zu ergeben.

Großkreisnavigation

Großkreisnavigation dient dem Zweck, das gewünschte Ziel auf kürzestem Wege zu erreichen, wobei im Allgemeinen auch Fahrzeit und Kosten eingespart werden können. Die kürzeste Verbindung zwischen Start- und Zielpunkt auf der Erdoberfläche (sog. „Orthodrome“) liegt auf einem Großkreis. Im Allgemeinen ist diese Verbindung verschieden von der Linie konstanten Kurswinkels (sog. „Loxodrome“), der Unterschied kann bei großen Entfernungen wesentlich sein. Orthodrome und Loxodrome fallen nur zusammen, wenn Start- und Zielpunkt auf demselben Meridian oder dem Äquator - also bereits auf einem Großkreis - liegen. Die Großkreisnavigation vereinfacht die Erde zu idealer Kugelgestalt und bietet mehrere Näherungs-Verfahren an, um für ein Befahren der kürzesten Verbindung den jeweils richtigen Kurswinkel zu finden. Dazu können in bestimmten Zeitabständen mit Hilfe der Abweitung die nötigen Loxodrom-Beschickungen errechnet bzw. aus Tabellenwerken ermittelt werden, oder es werden spezielle Karten mit gnomonischer Projektion verwendet.

Das Beispiel zeigt anschaulich einen der Aspekte, der bei der Großkreisnavigation berücksichtigt werden muss: Da der (Kreisel-) Kompass stets zum geographischen Südpol hin ausgerichtet bleibt, ergeben sich für verschiedene Punkte auf der Kurslinie vom Mount Vinson zu einem Ziel im Mac Robertson Land ganz unterschiedliche (Kompass-) Kurse (170°, 132°, 13°). Moderne Navigationsrechner können die erforderliche stetige Anpassung der Kursvorgabe automatisch vornehmen.

Für Navigationsberechnungen mit einer Genauigkeit von 1 % genügt es, die Erde als Kugel mit einem Radius von R = 6.371 km anzusetzen. Für kleine Entfernungen unterhalb 500 km ist der Unterschied zwischen Orthodrome und Loxodrome vernachlässigbar.

Versegeln von Standlinien

Wird eine Standlinie zu einem anderen Zeitpunkt als dem ihrer Ermittlung benötigt, wird sie um die inzwischen zurückgelegte Distanz in Richtung des inzwischen gefahrenen Kurses parallel verschoben. Diese Konstruktion nennt man Versegeln. Es wird bei der oben bereits behandelten Verseglungspeilung benutzt, wenn ein Objekt zu verschiedenen Zeitpunkten gepeilt wird.

Literatur

  • H. Kärsten: Nautisches Taschenbuch. Fachbuchverlag Leipzig, Kapitel: I. Terrestrische Navigation S.13-71 div. Abb. 1955.
  • Meldau-Steppes: Lehrbuch der Navigation. Arthur Geist Verlag Bremen, Kapitel: I. Terrestrische Navigation S.1.1-1.47 div. Abb. 1958
  • DDR-Autorenkollektiv: Terrestrische Navigation, Verlag für Bautechnik 1968
  • Winfried Böhm: Handbuch der Navigation. - Bussesche Verlagshandlung Herford, Kap.: 11 und 12 Terrest. Nav. S.66-78 div. Abb. 1978. ISBN 3-87120-323-8
  • Bernhard Berking, Werner Huth (Hg.): Handbuch Nautik - Navigatorische Schiffsführung. Seehafen Verlag Hamburg, Kapitel 2: Konventionelle Navigation, Sept. 2010. ISBN 978-3-87743-821-3

 

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Rudolf II. (HRR)Kaiser Rudolf II. 1552-1612  -  Für eine größere Bilddarstellung klicken Sie bitte auf das Foto.

Rudolf II. (* 18. Juli 1552 in Wien; † 20. Januar 1612 in Prag) war Kaiser des Heiligen Römischen Reichs (1576–1612), König von Böhmen (1576–1611) sowie König von Ungarn und Erzherzog von Österreich (1576–1608).

Rudolf war ein bedeutender Förderer von Kunst und Wissenschaft, aber ein insgesamt schwacher Herrscher und zumindest in den letzten Jahren faktisch regierungsunfähig. In seine Zeit fällt der lange Türkenkrieg. Im Reich trug seine Untätigkeit dazu bei, die Krise der Reichsverfassung zu verstärken. Erzherzog Matthias und andere Mitglieder der Habsburgerdynastie wandten sich schließlich offen gegen den Kaiser und entrissen ihm nach und nach fast alle Machtpositionen.

Erziehung und frühe Jahre

Rudolf war Sohn von Kaiser Maximilian II. und Maria von Spanien. Seine jüngeren Brüder waren Ernst (nachmalig insbesondere Statthalter in den Niederlanden), Matthias (Kaiser), Maximilian (Hochmeister des Deutschordens, Statthalter von Vorderösterreich), Albrecht (Erzbischof von Toledo, später Statthalter der Niederlande), Wenzel (Großprior des Johanniterordens in Kastilien). Außerdem hatte er sechs Schwestern. Durch die Heirat von Anna war er mit Philipp II. von Spanien und über Elisabeth mit König Karl IX. von Frankreich verschwägert.

Die ersten Jahre verbrachte er am Hof Kaiser Ferdinands I. und Maximilians II. Letzterer fiel aus dem familiären Rahmen, da er dem Protestantismus zuneigte. Von der künstlerisch anregenden Atmosphäre am Hof wurde er nachhaltig geprägt.[1] Um Rudolf vor protestantischen Einflüssen zu schützen, drängte insbesondere Philipp II. darauf ihn vom väterlichen Hof zu trennen. Daher lebte er zusammen mit dem Bruder Ernst zwischen 1563 und 1571 am Hof in Spanien. Neben der Sorge um eine katholische Erziehung spielten dabei auch andere Aspekte der Familienpolitik eine Rolle. So sollten Spannungen zwischen dem österreichischen und dem spanischen Zweig der Habsburger, wie sie etwa in Italien sichtbar wurden, gemildert werden. Da zu dieser Zeit Philipp II. außer dem als nicht regierungsfähig geltenden Don Carlos keine männlichen Erben hatte, bestand die Möglichkeit, dass Rudolf dieses Erbe übernehmen musste. Ein weiterer Grund war, dass er früh mit der Infantin Isabella Clara Eugenia verlobt war.[2]

Persönlichkeit

Die Jahre in Spanien haben Rudolf für sein weiteres Leben tief geprägt. Der ausgeprägte Stolz und die betonte Distanziertheit stammten daher. Insgesamt war Rudolf weitherzig, freundlich, duldsam, humanistisch und künstlerisch interessiert. Aber er war eben auch herrisch, stolz und standesbewußt. Der Vater war nach der Rückkehr über die steife Würde des Sohnes geradezu entsetzt.[1]

In vieler Hinsicht entsprach Rudolf in seiner Jugend dem Idealbild eines Hochadeligen der Zeit. Er beherrschte nicht nur das in der militärischen Praxis bereits bedeutungslose ritterliche Kriegshandwerk, das aber noch bei Turnieren und ähnlichen Gelegenheiten Anwendung fand, sondern er sprach neben Deutsch auch Latein, Spanisch, Französisch und Tschechisch. Auch verstand er etwas von Kunst, Literatur, Musik und Malerei.[3]

Rudolf besaß zumindest in den ersten Jahren durchaus Urteilsfähigkeit, Herrscherwillen und eine Gespür für politische Vorgänge. Aber überschattet wurde dies durch Schüchternheit und depressive Anlagen. Dies ist einer der Gründe für seine Flucht aus der Wirklichkeit. Auf längere Sicht immer stärker wurde die Neigung zu politischer Inaktivität. Psychische Krisen verbanden sich mit körperlichen Leiden. Diese kamen vor allem 1578 und 1580/81 zum Ausdruck. Von Turnieren, Jagden und höfischen Festen hielt er sich seither fern. Größere Menschenansammlungen versuchte er so weit wie möglich zu entgehen. Rudolf speiste, wenn es irgend ging, allein. Seine psychische Gesundheit hat sich um 1598 stark verschlechtert. Er hegte ein extremes Misstrauen auch gegenüber seiner engsten Umgebung. Er fürchtete sich vor Hexen und Vergiftungen. Rudolf misshandelte seine Untergebenen, hegte Selbstmordpläne und versuchte seinen Leiden durch übermäßigen Alkoholgenuss zu entgehen.[4]

Der Kaiser hatte zweifellos massive psychische Probleme. Möglicherweise handelte es sich um eine Form erblicher Schizophrenie. Bei seinem Sohn Don Julio lässt sich eine solche Erkrankung offenbar recht gut diagnostizieren. Aber auch andere Krankheitsbilder wurden genannt. Allerdings ist zu bedenken, dass bei den zeitgenössischen Berichten über das seltsame Verhalten des Kaisers auch das jeweilige politische Interesse eine Rolle spielte. So hatte der Nuntius Filippo Spinelli oder Personen im Umfeld seines Bruders Matthias durchaus ein Interesse daran, Rudolf als unfähig darzustellen.[5]

Sehr schwierig war auch sein Verhältnis zu Frauen. Zu einer Heirat mit der ihm versprochenen Infantin Isabelle Clara Eugenia kam es nicht. Nach achtzehn Jahren Verlobungszeit wurde diese mit seinem Bruder Albrecht verheiratet, was Rudolf mit einem Tobsuchtsanfall quittierte. Zahlreiche mögliche Ehen kamen nicht zustande. Rudolf II. war durchaus heterosexuell veranlagt. Er hatte mehrere illegitime Kinder (siehe unten), deren Mütter nur zum Teil bekannt sind. Dazu zählte seine Geliebte Anna Maria Strada (häufig auch als Katharina bezeichnet) (1579–1629). Sie war eine uneheliche Tochter von Ottavio Strada und Maria Hofmeister und Enkelin des Baumeisters Jacopo Strada.[6]

Das Krankheitsbild war nicht von Beginn seiner Herrschaft voll ausgeprägt. Man kann mindestens drei Phasen unterscheiden. Die erste reichte bis etwa zum Beginn des Langen Türkenkrieges. In dieser Zeit handelte er durchaus im Rahmen des Üblichen. Während des Krieges bis etwa 1606 lässt sich ein Wechsel zwischen übersteigerten Selbstbewusstsein und Entscheidungslosigkeit konstatieren. Völlig regierungsunfähig war er in den letzten sechs Jahren seiner Herrschaft.[7]

Rudolf als Herrscher

RegierungsübernahmeUnterschrift von Kaiser Rudolf II. und Böhmer Sekretsiegel von 1586  auf einem Dokument  -  Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Foto.

Anlässlich der Hochzeit seines Onkels Karl von Innerösterreich kehrte Rudolf 1571 nach Österreich zurück. Sein Vater bereitete ihn in der Folge systematisch auf die Nachfolge vor. So wurde er zum Statthalter über Niederösterreich (des Erzherzogtums) gemacht. Er wurde 1572 zum König von Ungarn gekrönt. Nachdem Maximilian II. den Protestanten und den Utraquisten in Böhmen die freie Religionsausübung zugesichert hatte, wurde Rudolf 1575 auch zum König von Böhmen gekrönt. Viele deutsche Fürsten standen dem spanisch geprägten Erzherzog anfangs skeptisch gegenüber. Dennoch wurde er am 27. Oktober 1575 zum römischen König gewählt und kurz darauf gekrönt. Die tatsächliche Nachfolge kam überraschend, da der Vater während des Reichstages in Regensburg am 12. Oktober 1576 starb. Politische Erfahrungen hatte der Sohn zuvor kaum machen können.

Er verlegte seine Residenz 1583 nach Prag in den Hradschin. Von längerfristiger Bedeutung war, dass so der böhmische Adel stärker an das Herrscherhaus gebunden wurde.[8] Trotz seiner Einsamkeit unterhielt Rudolf in Prag einen großen repräsentativen Hofstaat. Dieser war extrem kostspielig und zeigte seine Neigung, vor der Realität in die Welt des schönen Scheins zu flüchten.[9]

Große Bedeutung hatten vom Beginn an enge Vertraute. Dazu zählten Adam von Dietrichstein oder Dr. Johannes Tonner. Seit 1582 gewann insbesondere der Oberstkämmerer Wolf Rumpf eine große Bedeutung, ehe der Kaiser ihn im Jahr 1600 fallen ließ. Starken Einfluss hatte der Kammerdiener Hans Popp. Im Hintergrund übten Personen wie Hieronymus Machowsky und Philipp Lang Einfluss aus. Von den Reichshofräten waren Johann Anton Barvitius, Andreas Hannewaldt und Hans Ruprecht von Bedeutung.[8]

Die neuere Forschung hat ältere Vorstellungen etwa von der Bedeutung der Kammerdiener für politische Entscheidungen oder seine psychischen Probleme - von den letzten Jahren seines Lebens abgesehen - relativiert. Stärker betont wurde dagegen seine gemäßigte Personalpolitik, das tolerante Klima am Hof und die Entscheidungsfindung unter Hinzuziehung der Räte. Hinsichtlich des Hofes lassen sich drei Phasen unterscheiden. In der ersten von 1576 bis 1583 hat es eine gewisse Reisetätigkeit gegeben. Danach bis 1600 blieb der Hof in Prag und war personell relativ konstant. Danach ist eine starke Fluktuation mit Auflösungstendenzen bestimmter Bereiche zu beobachten.[11]

Äußere Politik

Sein Vorbild hinsichtlich des imperialen Selbstverständnisses war Karl V. Sein Wahlspruch lautete: Fulget caesaris astrum = Es leuchtet des Kaisers Gestirn.

Er versuchte den Vorrang des Reiches sowohl gegenüber Frankreich, wie auch gegenüber Spanien zu behaupten. So verweigerte er Philipp II. den Titel eines Reichsvikars in Italien. Ebenso betonte er die kaiserlichen Rechte in den Niederlanden. Dem politisch im Zuge der Gegenreformation erstarkten Papsttum setzte er beträchtlichen Widerstand entgegen.[12]

In seine Zeit fällt der Beginn des Aufstandes der Niederländer gegen die spanischen Habsburger. Sein Bruder Matthias mischte sich direkt in den Konflikt ein, als er sich in einem Handstreich zum Generalstatthalter der Niederlande machte. Sein Vorgehen traf nicht nur auf die Missbilligung Philipp II. sondern auch auf die Rudolfs. Dieser versuchte 1579 mit dem Kölner Pazifikationstag vergeblich einen Ausgleich der Konfliktparteien herbeizuführen.[13] In Polen war mit dem Verlassen des Landes durch Heinrich von Valois 1574 der Thron vakant geworden. Der Versuch der Habsburger Erzherzog Ernst wählen zu lassen scheiterte. Einige Jahre später nach dem Tod von Stephan Báthory stellte sich das Problem erneut. Erzherzog Maximilian III. wurde zwar gewählt, konnte sich aber nicht gegen Sigismund III. Wasa durchsetzen. Rudolf II. war in dieser Sache wenig aktiv geworden, bemühte sich aber um die Freilassung des in Gefangenschaft geratenen Bruders.[14]

Gegenreformation

Rudolf praktizierte den Katholizismus, wie er sich in der Folge des Konzils von Trient entwickelt hatte, wenn auch der päpstliche Nuntius sich in einem Bericht darüber beklagte, dass der Kaiser religiös wenig Eifer zeige und sich mit Häretikern umgebe.[15] Der persönlich tolerante Rudolf hatte gegenüber Anhängern anderer Konfessionen keine Berührungsängste. Er nahm Lutheraner, Utraquisten und sogar Calvinisten in seine Dienste auf. Sein Beichtvater Johannes Pistorius war früher Lutheraner und Calvinist gewesen ehe er zum Katholizismus konvertierte.[12] Zu Beginn seiner Herrschaft hatte er die Jesuiten noch gefördert, blieb aber misstrauisch. Er weigerte sich, dem Orden die Universität Prag zu überlassen.

Die Gegenreformation wurde zwar vor allem in den österreichischen Erblanden von seinen Brüdern und Verwandten vorangetrieben, aber auch Rudolf erließ entsprechende Verordnungen. So wurde 1577 der protestantische Gottesdienst in Wien verboten, kurz danach Prediger ausgewiesen, Kirchen und Schulen geschlossen. Zur Zeit des Konflikts zwischen Rudolf und Matthias um die Herrschaft nahm der Druck auf die Protestanten allerdings ab, da beide Seiten um deren Unterstützung warben.[15] Einher gingen die gegenreformatorischen Maßnahmen insbesondere in Böhmen, Ungarn und Niederösterreich mit dem Ziel die Macht der mehrheitlich protestantischen Stände zu brechen, was aber nur unvollkommen gelang.[16]

Reichspolitik

In der Reichspolitik hatte Rudolf nur wenig Initiative gezeigt. Bestimmt wurde seine Zeit durch die politischen Folgen der Reformation und die konfessionelle Spaltung der Reichsstände. In seiner Zeit fanden zwar fünf Reichstage statt, aber diese hatten nur wenig reichspolitische Bedeutung. Bezeichnend war, dass Rudolf nur bei den ersten beiden Reichstagen 1582 in Augsburg und 1594 in Regensburg anwesend war.

Im Gegensatz zu seinen beiden Vorgängern gelang es Rudolf nicht zwischen den Konfessionsparteien zu vermitteln. Der Kaiser neigte zwar insgesamt einer Bevorzugung der katholischen Position zu, spielte aber in den großen konfessionspolitischen Auseinandersetzungen nur eine eher untergeordnete Rolle, etwa im Straßburger Kapitelstreit, in dem sich die Katholiken durchsetzen konnten oder im kölnischen Krieg: Der Übertritt des Kölner Kurfürsten Gebhard Truchsess zu Waldburg zum Protestantismus drohte die konfessionelle und machtpolitische Landkarte des Reiches zu verschieben, doch spielten in der Bekämpfung des Abtrünnigen die Wittelsbacher die entscheidende Rolle und sollten für kommenden fast zwei Jahrhunderte den Kölner Kurfürsten stellten. Der oppositionellen Politik der calvinistischen Kurpfalz trat er nicht entgegen.[17]

Die kaiserliche Position wurde gestärkt, als die konfessionellen Spannungen das Reichskammergericht arbeitsunfähig machten und damit der kaiserliche Reichshofrat an Bedeutung gewann. Gegenüber den Reichsstädten betonte Rudolf seine Position als Stadtherr.[18]

Aufgrund seiner Untätigkeit verlor Rudolf zunehmend an Rückhalt. Als besonders negativ wirkte sich aus, dass er 1607 die protestantische Reichsstadt Donauwörth dem katholischen Maximilian von Bayern überließ. Dies verstärkte die protestantische Protestbewegung. Insbesondere die Kurpfalz griff den Kaiser als angeblich parteiisch scharf an und sprengte den Reichstag von Regensburg im Jahr 1608. Dies war der erste Reichstag, auf dem keine Einigung zwischen Protestanten und Katholiken zu Stande kam. Damit war ein weiteres Reichsorgan faktisch nicht mehr funktionsfähig.

In dieser Zeit drohte sich auch der Erbfolgestreit um die Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg 1610 zu einer europäischen Krise auszuweiten. Das Versagen des Kaisers führte dazu, dass die Protestanten sich an die Niederlande, England und Frankreich anlehnten. Die katholischen Stände dagegen setzten auf Spanien. Letztlich bewirkte der Tod des französischen Königs Heinrich IV. und nicht die Politik Rudolfs, dass es nicht schon in dieser Zeit zu einem europäischen Krieg kam.[19]

Langer Türkenkrieg

Im Südosten hatte lange ein relativer Frieden mit den Osmanen geherrscht. Allerdings hatte sich 1592 in Konstantinopel die Kriegspartei durchgesetzt, was seit 1593 zum großen Türkenkrieg führte. Dieser verlief mit wechselndem Erfolg für beide Seiten. Der Kaiser selbst war nie an der Front, hat sich aber als Türkensieger gesehen und darstellen lassen. Insbesondere die Wiedereroberung der Festung Gran 1595 ließ er propagandistisch ausschlachten. Zahlreiche Kunstwerke wurden anlässlich dieser angeblichen Befreiung Ungarns geschaffen und Flugblätter verkündeten den kaiserlichen Erfolg. Eine schwere Niederlage war der Fall der Grenzfestung Kanisza, dem wieder Erfolge der Kaiserlichen folgten. Rudolf versuchte diplomatische Beziehungen mit Persien aufzunehmen, um so die Osmanen in einen Zweifrontenkrieg zu verwickeln. Eine persische Gesandtschaft kam 1605 nach Prag und erregte großes Aufsehen. Auch mit anderen Staaten wurden Verhandlungen aufgenommen. Die Kosten des Krieges waren immens und zwangen den Kaiser zu Zugeständnissen gegenüber den Ständen. Insbesondere musste er ihnen in der Konfessionsfrage entgegenkommen. Die Lage wurde noch erschwert, als es 1604 zur Erhebung von Stefan Bocskay in Ungarn kam.[20]

Der Kaiser selbst wollte eigentlich keinen Frieden. Vielmehr hat sein Bruder Matthias 1606 den Frieden von Zsitvatorok abgeschlossen. Dieser brachte kaum Veränderung des Status quo. Immerhin erkannte der osmanische Sultan den Kaiser fortan als gleichberechtigten Monarchen an. Im Frieden von Wien hat Matthias 1606 auch den Aufstand in Ungarn beendet. Insbesondere der Friede mit den Osmanen hat den Konflikt zwischen Matthias und Rudolf verschärft.[21]

Österreichische Bauernaufstände

In die Zeit Rudolfs fallen schwerwiegende soziale Unruhen. Insbesondere der Türkenkrieg belastete die Bevölkerung. Auch kam es in den Grenzregionen zu den Osmanen zu Truppenaushebungen unter den Bauern. Auch die Gegenreformation stieß auf Unmut in der Bevölkerung. In Ober- und Niederösterreich kam es in den Jahren 1595 und 1597 daher zu Bauernunruhen. Rudolf II. reagierte erst 1597, indem er die Arbeitspflicht (Robot) auf den Besitzungen der Grundeigentümer beschränkte. Die Bauern hatten ein idealisiertes Kaiserbild. Es kam zu Verhandlungen. Gleichzeitig ließ Erzherzog Matthias militärisch gegen die Aufständischen mit brutaler Gewalt vorgehen.[21]

Bruderzwist im Haus Habsburg

Rudolf wurde immer mehr mit dem Vorwurf der Untätigkeit konfrontiert, zumal er weiterhin keine Anstalten machte, zu heiraten und dadurch seine Nachfolge zu sichern. Ebendies war die Ursache für den Bruderzwist im Hause Habsburg. Erzherzog Ernst, zu dem der Kaiser ein gutes Verhältnis hatte, war bereits 1595 gestorben. Dagegen strebte Matthias die Nachfolge an. Stark beeinflusst wurde dieser von Bischof Melchior Khlesl, der sich von Rudolf abgewandt hatte. Sein Einfluss war so groß, dass er später, als Matthias Kaiser war, spöttisch „Vizekaiser“ genannt wurde. Gemeinsam betrieben sie energisch die Gegenreformation in Niederösterreich.[22]

Im November 1600 kam in Schottwien ein Vertrag zwischen den Erzherzögen Matthias und Maximilian sowie Ferdinand gegen den Kaiser zu Stande. Dieser hatte aber noch keine direkten Konsequenzen. Die politische Inaktivität des Kaisers, der noch andauernde Türkenkrieg, die Krise der Reichsverfassung und eine allmähliche Auflösung des Kaiserhofes als Folge der unkalkulierbaren Launen des Kaisers verlangten immer stärker nach einer Entscheidung. Im Jahr 1605 vereinbarten die Erzherzöge, dass Matthias nach Prag reisen solle, um mit dem Kaiser zu verhandeln. Dieser, in seinem herrscherlichen Selbstverständnis getroffen, lehnte ab. Im Jahr 1606 erklärten die Erzherzöge den Kaiser für geisteskrank, setzten Matthias als Familienoberhaupt ein und begannen die Absetzung Rudolfs zu betreiben. Matthias schloss ohne den Kaiser Frieden mit den Osmanen und den Ungarn. Damit stellte sich die Familie offen gegen den Kaiser. Der Frieden mit den Ungarn war verbunden mit der Garantie weitgehend ständischer Rechte und Religionsfreiheit.

Ständische Oppositionsbestrebungen machten sich auch in Böhmen und den österreichischen Erbländern bemerkbar. Die Erzherzöge verbanden sich offiziell 1608 mit den Ständen in Ungarn und Österreich gegen den Kaiser. Die Stände Mährens wurden gezwungen, sich der Bewegung anzuschließen. Erzherzog Matthias begann sogar auf Prag zu marschieren. Rudolf hat die Gefährlichkeit der Situation zwar erkannt, war aber unfähig darauf zu reagieren. Allerdings hatte Matthias nicht die Stände Böhmens, Schlesiens und der Lausitz hinter sich. Vor diesem Hintergrund konnten die Erzherzöge ihre Ziele nicht völlig durchsetzen. Beide Seiten sahen sich zu einem Kompromiss gezwungen. Es kam zum Vertrag von Lieben vom 25. Juni 1608. Darin verzichtete Rudolf auf Ungarn, Österreich und Mähren zu Gunsten von Matthias. Die restlichen Gebiete und auch die Kaiserwürde blieben in seiner Hand.[23][24]

Hatte der Kaiser den Ständen Böhmens, Schlesiens und der Lausitz zuvor noch Versprechungen gemacht, versuchte er nun die Einlösung zu verweigern. Als in Böhmen ein Aufstand drohte, war er 1609 zur Ausstellung der Majestätsbriefe für Böhmen und Schlesien gezwungen. Gegen den Widerstand seines höchsten Kanzlers Zdeněk Vojtěch von Lobkowicz sicherte er den protestantischen Adligen Religionsfreiheit und wichtige Privilegien zu. Dies spielte in den Ereignissen von 1618, die zum Dreißigjährigen Krieg führen sollten, eine Rolle.

Die Position des Kaisers gegenüber Matthias wurde durch das sogenannte Passauer Kriegsvolk gestärkt. Es schien zeitweise sogar zu einem Vergleich zu kommen. So wurden die „Articul der Vergleichung“ abgeschlossen. Der Kaiser weigerte sich, das Passauer Kriegsvolk zu entlassen. Unter dem Befehl Leopolds von Habsburg drangen die Truppen in Böhmen ein. Daraufhin wandten sich die böhmischen Stände von Rudolf ab. Ihm gelang es nicht, Leopold zum Rückzug zu bewegen. Dessen Ziel war es, die böhmische Königswürde zu erstreiten. Die Passauer drangen in Prag ein, zogen sich aber zurück, da auch Matthias heran marschierte. Dieser ließ zusammen mit den böhmischen Ständen am 11. März 1611 Prag besetzen.

Matthias wurde am 23. Mai 1611 zum König von Böhmen gekrönt. Rudolf war nunmehr nur noch ein Kaiser ohne Land und wurde von Matthias nur noch auf dem Hradschin geduldet. Dort starb er 1612 und sein Bruder wurde auch Rudolfs Nachfolger als Kaiser.[25][26]

Förderer von Kunst und WissenschaftKaiser Rudolf II. auf einer allegorischen Darstellung von Giuseppe Arcimboldo aus dem Jahr 1590   -   Für eine größere Bilddarstellung klicken Sie bitte auf das Foto.

Rudolfs Interesse galt vorwiegend den Künsten und Wissenschaften seiner Zeit: Er stand in Verbindung mit Tycho Brahe und Johannes Kepler, der Hofmathematiker und Leiter der kaiserlichen Sternwarte war und dem Kaiser als Astrologe diente. In lateinischer Sprache erschienen von Johannes Kepler herausgegeben die Rudolfinischen Tafeln auf der Grundlage der Beobachtungen von Tycho Brahe, die der Berechnung des Laufs der Sonne, des Mondes und der Planeten dienten.

Stark beschäftigte er sich auch mit der Astrologie, Alchemie und anderen okkulten Praktiken. Auch die lateinische Dichtung und die Geschichtsschreibung spielten eine wichtige Rolle an seinem Hof. Der Kaiser las viel und gerne.[27]

In vielfältiger Weise förderte er die Künste und die Künstler. Rudolfs Kunstsammlung ist legendär und war die größte ihrer Zeit – der Grundstock der Brueghelsammlung des Kunsthistorischen Museums in Wien etwa stammt von ihm. Auch für die Malerei des Manierismus war seine Sammlertätigkeit wichtig. Sein besonderes Interesse war jedoch die Steinschneidekunst. Diese Sammlung wurde bei der Eroberung Prags 1648 von den Schweden geplündert und ist nun größtenteils in alle Welt verstreut.

Seine Hauskrone, die er 1602 anfertigen ließ, wurde 1804 zur Kaiserkrone des Vielvölkerstaates Österreich.

Rudolf II. berief zahlreiche Künstler verschiedener Fachgebiete an seinen Hof, was zu einer Blüte der spätmanieristischen Kunst in Prag führte, die besonders auf Deutschland und die Niederlande ausstrahlte. Zu den Künstlern zählten u.a. Giuseppe Arcimboldo, Bartholomäus Spranger, Hans von Aachen, Joseph Heintz, Paulus van Vianen und Roelant Savery; man spricht auch von rudolfinischer Kunst.[28]

Am Hofe Rudolfs II. in Prag wirkte etwa der niederländische Künstler Adriaen de Vries, der 1603 eine lebensgroße bronzene Christus-Statue für die Kirche in Rothsürben bei Breslau schuf.

Rudolf betätigte sich selbst mit größter Leidenschaft als Goldschmied und Kunstdrechsler[29] und verbrachte dabei Tage hindurch mit seiner Arbeit. Rudolf II. erwarb auch eine große Münzsammlung.

Das einzige monumentale Denkmal für Rudolf II. ist das Reliefbild am Reichenturm in Bautzen. Es entstand 1593 im Auftrag des Bautzener Rates und ist ein Werk des Bildhauers Jacob Michael.[30]

Nachwirkung

Das Schicksal Kaiser Rudolfs II. wurde von Franz Grillparzer (1791–1872) in seinem Trauerspiel Ein Bruderzwist in Habsburg (Uraufführung: 1872) literarisch verarbeitet.

Nachkommen

Rudolf II. hatte eine Geliebte namens Katharina Strada (1579–1629). Sie war die uneheliche Tochter von Ottavio Strada und Maria Hofmeister und Enkelin des Baumeisters Jacopo Strada, hieß in Wirklichkeit Anna Maria und führte den Namen „eingeborene Strada von Rossberg, Bürgerin zu Rom“. Mit Ihr hatte Rudolf II. zwei Söhne:

  • Julius d’Austria (* 1586 oder 1585, † 25. Juni 1609), auch Don Julius Caesar genannt, Markgraf von Österreich, Abstammung ungesichert.
  • Karl von Österreich (1603–1628), auch Don Karl genannt. Er verwickelte sich in Raufhändel, trank und galt als jähzornig und gewalttätig. Über seinen Tod gibt es keine gesicherten Erkenntnisse. Es gibt allerdings das Gerücht, dass er bei einem Raufhandel ermordet wurde. Seine Abstammung gilt als gesichert.

Aus der Beziehung zu Katharina Strada oder Euphemia von Rosenthal beziehungsweise Lucia von Neuhaus gingen zwei weitere illegitime Kinder hervor:

  • Matthias von Österreich (* 1594; † November 1626 in Wien, beigesetzt im Franziskanerkloster), auch Don Matthias genannt, verheiratet mit einer unbekannten Sizilianerin. Er lebte nach dem Tod seines Vaters mit seinem Bruder Karl in Graz und wählte später eine militärische Laufbahn (Verteidigung von Gradisca im Venezianerkrieg, in Budweis kämpfte er unter dem Befehl von Oberfeldmarschall Boucquoi).
  • Charlotte (* 1591; † 12. Januar 1662 in Mechelen), auch Doña Carolina genannt, Markgräfin von Österreich. Sie heiratete vermutlich am 10. Februar 1608 (einige Quellen schreiben 1607 bzw. 10. Mai 1608) Franz Graf de Perrenet-Granvelle (* 1589; † 5. Januar 1629 in Besançon), auch Marquis François Thomas d’Oiselet, Prince de Cantecroix genannt. Durch die Heirat versuchte Rudolf II., an die Kunstsammlung von Antoine Perrenot de Granvelle heranzukommen, dessen Erbe Franz de Perrenet-Granvelle war. Der Sohn des Paares, Eugene Leopold († 1637), Prince de Cantecroix, heiratete 1635 in Brüssel Beatrice de Cusance (1614–1663). Die Kinder von Eugene Leopold und Beatrice de Cusance, Francois und Beatrix, starben im Kindesalter. Weitere Nachkommen sind nicht bekannt. Beatrice de Cusance heiratete nach dem Tod von Eugene ein zweites Mal.

Kinder von unbekannten Müttern:

  • Dorothea (1612–1694), auch Doña Dorothea genannt, lebte als Nonne in Wien oder in Madrid.
  • Anna Dorothea (1580–1624), auch Doña Elisabeth genannt, Nonne im Königinkloster in Wien, Österreich.

Literatur

  • Jacqueline Dauxois: Der Alchimist von Prag. Rudolf II. von Habsburg. Eine Biographie. Düsseldorf 1997, ISBN 3-538-07057-1.
  • Robert John Weston Evans: Rudolf II. Ohnmacht und Einsamkeit. Graz u. a. 1980, ISBN 3-222-11290-8.
  • Eliška Fučíková et al. (Hrsg.): Rudolf II. und Prag. Kaiserlicher Hof und Residenzstadt als kulturelles und geistiges Zentrum Mitteleuropas. Prag 1997, ISBN 88-8118-249-1 (Ausstellungskatalog).
  • Eliška Fučíková: Die Rudolfinische Zeichnung. Hanau 1987, ISBN 3-7684-1790-5.
  • Jaroslava Hausenblasová: Der Hof Kaiser Rudolfs II. Eine Edition der Hofstaatsverzeichnisse 1576–1612. Prag 2002, ISBN 80-902279-7-X.
  • Christian Sapper: Kinder des Geblüts. Die Bastarde Kaiser Rudolfs II.. In: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs. Band 47, 1999.
  • Constantin von Wurzbach: Rudolph II., deutscher Kaiser. Nr. 279. In: Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich. Band 7, Verlag L. C. Zamarski, Wien 1861, S. 141–145.
  • Felix Stieve: Rudolf II. (Kaiser). In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 29, Duncker & Humblot, Leipzig 1889, S. 493–515.
  • Robert J. W. Evans: Rudolf II.. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 22, Duncker & Humblot, Berlin 2005, ISBN 3-428-11203-2, S. 169–171 (Digitalisat).
  • Volker Press: Rudolf II. In: Anton Schindling, Walter Ziegler (Hrsg.): Die Kaiser der Neuzeit. 1519–1918. Heiliges römisches Reich, Österreich, Deutschland. München 1990, ISBN 3-406-34395-3, S. 99–112.
  • Brigitte Vacha (Hrsg.): Die Habsburger. Eine europäische Familiengeschichte. Wien 1992, S.  172–188.
  • Kai Wenzel: Rex sedet in medio. Das Reliefbild König Rudolfs II. am Bautzener Reichenturm. In: Neues Lausitzisches Magazin, NF 11, 2008, S. 27–56.
  • Peter H. Marshall: The Mercurial Emperor. The Magic Circle of Rudolf II in Renaissance Prague. London 2007.
  • Václav Bužek (Hrsg.): Ein Bruderzwist im Hause Habsburg (1608–1611). České Budějovice 2010.

Einzelnachweise

  1. ↑ a b Volker Press: Rudolf II. In: Anton Schindling, Walter Ziegler (Hrsg.): Die Kaiser der Neuzeit. 1519–1918. Heiliges römisches Reich, Österreich, Deutschland. München 1990, S. 99
  2. ↑ Brigitte Vacha (Hrsg.): Die Habsburger. Eine europäische Familiengeschichte. Wien 1992, S. 172
  3. ↑ Brigitte Vacha (Hrsg.): Die Habsburger. Eine europäische Familiengeschichte. Wien 1992, S. 172f.
  4. ↑ Volker Press: Rudolf II. In: Anton Schindling/Walter Ziegler (Hrsg.): Die Kaiser der Neuzeit. 1519–1918. Heiliges römisches Reich, Österreich, Deutschland. München 1990, S. 99f.
  5. ↑ Brigitte Vacha (Hrsg.): Die Habsburger. Eine europäische Familiengeschichte. Wien 1992, S. 173f.
  6. ↑ Volker Press: Rudolf II. In: Anton Schindling, Walter Ziegler (Hrsg.): Die Kaiser der Neuzeit. 1519–1918. Heiliges römisches Reich, Österreich, Deutschland. München 1990, S. 100
  7. ↑ Brigitte Vacha (Hrsg.): Die Habsburger. Eine europäische Familiengeschichte. Wien 1992, S. 176
  8. ↑  a b Volker Press: Rudolf II. In: Anton Schindling, Walter Ziegler (Hrsg.): Die Kaiser der Neuzeit. 1519–1918. Heiliges römisches Reich, Österreich, Deutschland. München 1990, S. 101
  9. ↑ Volker Press: Rudolf II. In: Anton Schindling, Walter Ziegler (Hrsg.): Die Kaiser der Neuzeit. 1519–1918. Heiliges römisches Reich, Österreich, Deutschland. München 1990, S. 104
  10. ↑ Posse: Die Siegel der Deutschen Kaiser und Könige. Bd. 3, Tafel 38, Nr.9
  11. ↑ Heinz Noflatscher: Rudolf II. In: Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Ostfildern 2003, S. 389
  12. ↑  a b Volker Press: Rudolf II. In: Anton Schindling, Walter Ziegler (Hrsg.): Die Kaiser der Neuzeit. 1519–1918. Heiliges römisches Reich, Österreich, Deutschland. München 1990, S. 101f.
  13. ↑ Brigitte Vacha (Hrsg.): Die Habsburger. Eine europäische Familiengeschichte. Wien 1992, S. 178f.
  14. ↑ Brigitte Vacha (Hrsg.): Die Habsburger. Eine europäische Familiengeschichte. Wien 1992, S. 180
  15. ↑ a b Brigitte Vacha (Hrsg.): Die Habsburger. Eine europäische Familiengeschichte. Wien 1992, S. 177
  16. ↑ Volker Press: Rudolf II. In: Anton Schindling, Walter Ziegler (Hrsg.): Die Kaiser der Neuzeit. 1519–1918. Heiliges römisches Reich, Österreich, Deutschland. München 1990, S. 104f.
  17. ↑ Brigitte Vacha (Hrsg.): Die Habsburger. Eine europäische Familiengeschichte. Wien 1992, S. 180f.
  18. ↑ Volker Press: Rudolf II. In: Anton Schindling, Walter Ziegler (Hrsg.): Die Kaiser der Neuzeit. 1519–1918. Heiliges römisches Reich, Österreich, Deutschland. München 1990, S. 108
  19. ↑ Volker Press: Rudolf II. In: Anton Schindling, Walter Ziegler (Hrsg.): Die Kaiser der Neuzeit. 1519–1918. Heiliges römisches Reich, Österreich, Deutschland. München 1990, S. 110
  20. ↑ Volker Press: Rudolf II. In: Anton Schindling, Walter Ziegler (Hrsg.): Die Kaiser der Neuzeit. 1519–1918. Heiliges römisches Reich, Österreich, Deutschland. München 1990, S. 105f.
  21. ↑ a b Brigitte Vacha (Hrsg.): Die Habsburger. Eine europäische Familiengeschichte. Wien 1992, S. 184
  22. ↑ Brigitte Vacha (Hrsg.): Die Habsburger. Eine europäische Familiengeschichte. Wien 1992, S. 185
  23. ↑ Volker Press: Rudolf II. In: Anton Schindling, Walter Ziegler (Hrsg.): Die Kaiser der Neuzeit. 1519–1918. Heiliges römisches Reich, Österreich, Deutschland. München, 1990, S. 106f.
  24. ↑ Brigitte Vacha (Hrsg.): Die Habsburger. Eine europäische Familiengeschichte. Wien 1992, S.  184–186
  25. ↑ Brigitte Vacha (Hrsg.): Die Habsburger. Eine europäische Familiengeschichte. Wien 1992, S. 186
  26. ↑ Volker Press: Rudolf II. In: Anton Schindling, Walter Ziegler (Hrsg.): Die Kaiser der Neuzeit. 1519–1918. Heiliges römisches Reich, Österreich, Deutschland. München, 1990, S. 110f.
  27. ↑ Volker Press: Rudolf II. In: Anton Schindling, Walter Ziegler (Hrsg.): Die Kaiser der Neuzeit. 1519–1918. Heiliges römisches Reich, Österreich, Deutschland. München 1990, S. 102.
  28. ↑ Lars Olof Larsson: Zur Einführung. Die Kunst am Hofe Rudolfs II. – Eine rudolfinische Kunst? In: Prag um 1600. Kunst und Kultur am Hofe Rudolfs II. Ausstellungskatalog, Villa Hügel, Essen. Bd. 3: Beiträge. Luca, Freren 1988, ISBN 3-923641-18-4, S. 39–43.
  29. ↑ Ralf Kern: Wissenschaftliche Instrumente in ihrer Zeit. Band 1: Vom Astrolab zum mathematischen Besteck. König, Köln 2010, ISBN 978-3-86560-772-0, S. 382.
  30. ↑ Kai Wenzel: Rex sedet in medio. Das Reliefbild König Rudolfs II. am Bautzener Reichenturm. In: Neues Lausitzisches Magazin, NF 11, 2008, S. 27–56

 

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