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Titelregister zu:

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Lübecker Dom

Der Lübecker Dom ist der erste große Backsteinkirchbau an der Ostsee und mit 130 Metern Länge eine der längsten Backsteinkirchen. 1247 ist der Dom geweiht worden. Patrone sind die Heiligen Johannes der Täufer und Blasius (wie im Braunschweiger Dom), Maria und Nikolaus.Baugeschichte

Im Jahre 1173 legte Heinrich der Löwe als Stifter den Grundstein des Lübecker Doms als Kathedrale für das Bistum Lübeck, nachdem im Jahre 1160 der Bischofssitz von Oldenburg in Holstein unter Bischof Gerold hierher verlegt worden war. Die Kirche wurde als Bischofskirche Johannes dem Täufer und als Gemeindekirche dem Heiligen Nikolaus geweiht.

Der damals romanische Dom wurde etwa 1230 fertiggestellt und 1266 bis 1335 zu einer gotischen Hallenkirche umgebaut, indem man die Seitenschiffe etwa auf die Höhe des Mittelschiffes anhob (auf rund 20 Meter). Ebenfalls Mitte des 14. Jahrhunderts erfolgte die Verlängerung des Baukörpers durch die Errichtung des reingotischen Ostchors unter dem Bischof Heinrich II. Bochholt (1317–41). Dieser wandte einen Betrag von 28.000 Mark[1] für den 1341 fertiggestellten Chor auf, in dessen Mitte er auch unter einer bemerkenswerten Grabplatte aus Messing begraben liegt, die dem Erzgießer Hans Apengeter zugeschrieben wird. Die Länge der Domes wurde durch diese Baumaßnahme verdoppelt. Die romanische Apsis wurde nach Fertigstellung des gotischen Chors bis auf die Fundamente abgerissen. Der Unterschied zwischen den beiden Bauabschnitten ist auch für Laien in der Kirche deutlich erkennbar: der ältere Bauteil wird von massiven, rechteckigen Pfeilern getragen, der jüngere gotische Chor von schlankeren, runden Säulen.

Bis zur Reformation unterstand das Domkapitel dem Bischof und nicht dem Rat der Stadt. Im Zuge der Reformation wurde der Dom bis 1803 gemeinschaftliches Eigentum von Stadt und Domkapitel und ging dann mit Auflösung des Domkapitels in das Alleineigentum der Stadt über.

Der Dom wurde im Laufe der Jahrhunderte häufiger aufgrund seiner freien Lage am Wasser zwischen Obertrave und Mühlenteich durch Wetter und Stürme beschädigt. 1611 musste der nördliche Turmhelm ersetzt werden, 1648 wurde ein „Knopf nebst Wetterhahn in den Mühlenteich geschleudert“ und um 1766 wurden die kleinen Nebentürme beseitigt [2].

Weltkriege

Für die Dauer von dessen Bestehen 1897–1919 war der Dom die Garnisonkirche des Lübecker Regiments.[3]

Nachdem in der Nacht zum Palmsonntag vom 28. zum 29. März 1942 bei dem schweren Luftangriff auf Lübeck, bei dem ein Fünftel der Lübecker Innenstadt zerstört wurde, mehrere Bomben in der Nachbarschaft einschlugen, stürzte das östliche Gewölbe im Hochchor ein und zerstörte den Hochaltar von 1696. Der Brand des benachbarten Dommuseums griff auf den Dachstuhl des Doms über. Gegen Mittag des Palmsonntags stürzten die Turmhelme ab; die Orgel der Firma Walcker von 1893 hinter dem Prospekt der Arp-Schnitger-Orgel von 1699 wurde ein Raub der Flammen. Es konnten jedoch relativ große Teile der Innenausstattung wie das Triumphkreuz und fast alle mittelalterlichen Flügelaltäre gerettet werden. Als Kriegsfolge brach 1946 der ungesicherte Giebel des nördlichen Querschiffs zusammen, begrub die Paradiesvorhalle unter sich und zerstörte sie fast völlig.

Der mittelalterliche Kreuzgang an der Südseite der Kirche verbindet mit dem Baukörper des Museums für Natur und Umwelt und des Archivs der Hansestadt Lübeck.

Wiederaufbau nach 1945

Der Wiederaufbau dauerte einige Jahrzehnte, da die Prioritäten hier eher auf den Wiederaufbau der Lübecker Marienkirche gelegt wurden. Zunächst wurden die Türme und der westliche Teil der Kirche instandgesetzt, es folgte dann der Ostchor und zuletzt die Paradies-Vorhalle an der Nordseite des Doms. Der von Friedhelm Grundmann und Horst Sandtmann betreute Wiederaufbau wurde erst 1982 abgeschlossen.

Die Turmhelme erhielten, wie alle nach dem Krieg wiederaufgebauten Turmhelme der Lübecker Hauptkirchen eine Unterkonstruktion aus Leichtbeton, nachdem zunächst die mittelalterlichen Fundamente der beiden Türme hydraulisch angehoben und verstärkt worden waren.

Ausstattung

Der Dom war und ist die nach der Marienkirche am reichsten ausgestattete Kirche Lübecks. Hinsichtlich der steinernen Sarkophage in seinen Grabkapellen nimmt der Dom in Lübeck eine herausragende Stellung ein.

Triumphkreuz

Im Dom befindet sich das auffallende, das Hauptschiff beherrschende, 17 Meter hohe Triumphkreuz des Lübecker Künstlers Bernt Notke. Es wurde von dem Lübecker Bischof Albert II. Krummendiek gestiftet und 1477 im Kirchenschiff aufgerichtet. Auch bei diesem zentralen Kunstwerk gelang die kunsthistorische Zuordnung zu Künstler und Werkstatt erst im 20. Jahrhundert. Der Prediger Zietz bemerkt um 1820 in seiner Darstellung nur knapp: Vor dem Chore schwebt auf einem Querbalken ein großes, kraus verziertes Kreuz von Holz, mit mehreren knienden und stehenden Figuren. Der Bischof Albert von Crumedyk, ließ es 1477 dahin setzen, er starb 1489. Er verewigte dadurch sein Bildniß, nebst einer Magdalena, unter welcher Gestalt, der Sage nach, seine Beischläferin dargestellt ist; viel Fleiß in der Ausführung wurde daran von dem Künstler bewiesen.[4] Diese Einordnung des Notke'schen Werks als Fleißarbeit wandelt sich im Laufe des 19. Jahrhunderts anschaulich und der kirchenkritische Kunsthistoriker Grautoff bemerkt: Das bedeutendste Denkmal dieser Zeit ist das im Jahre 1477 von Bischof Albert Crummedyk gestiftete Triumphkreuz im Dom, das vorzüglichste Zeugnis von dem durchgebildeten Können der Lübecker Künstler, das leider 1894 durch ungeschickte Restauration wie manche andere Kunstdenkmäler des Doms sehr verdorben ist. [5]

Taufe

Die eherne Fünte von Lorenz Grove aus dem Jahr 1455 ersetzte die heute in der Kirche von Klein Wesenberg befindliche alte steinerne Fünte aus Kalkstein von der schwedischen Insel Gotland.[6] Die Taufe stand bis 1942 vor der Orgel im Westen der Kirche nahe dem Eingang, dem früher traditionellen Standort von Taufbecken in Kirchen. Beim Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sie in eine von Sandtmann und Grundmann neu gestaltete Taufkapelle zwischen Lettner und Ostchor versetzt.

Kanzel

Die Renaissance-Kanzel wurde 1586 vom damaligen Pastor Dionysius Schünemann gestiftet. Sie erhebt sich über einem Untersatz, der von einer Mose-Statue getragen wird. Der Kanzelkorb ist mit sieben Alabaster-Reliefs geschmückt, die Szenen aus dem Leben Jesu zeigen, die alle von dem flämischen Bildhauer Willem van den Broeck gearbeitet wurden. Der Schalldeckel mit einer Statue des Auferstandenen stammt von 1570, der Aufgang wurde 1731 im spätbarocken Stil erneuert. Ein besonderes Kunstwerk ist das schmiedeeiserne Gitter in verschlungenen Formen, das 1572 von der Bruderschaft der Stecknitzfahrer gestiftet wurde.

Lettner mit Kirchenuhr

Auch die Bildschnitzereien der Außenverkleidung des Lettners wurden von Bernt Notke geschaffen. Es handelt sich dabei um eine Stiftung des Lübecker Bürgermeisters Andreas Geverdes, die 1477 zusammen mit dem Triumphkreuz fertiggestellt wurde. Vorbild war der Lettner im Magdeburger Dom, Geverdes ursprünglicher Heimatstadt. Die vier Statuen zeigen die Patrone des Doms; von Nord nach Süd sind es die Heiligen Nikolaus, Maria, Johannes der Täufer und Blasius.

Die Kirchenuhr am Südende des Lettners stammt aus dem Jahr 1628.

Flügelaltäre

Der berühmte Altar von Hans Memling aus der Greveraden-Kapelle im nördlichen Seitenschiff befindet sich seit dem Zweiten Weltkrieg in der Mittelaltersammlung des Museums für Kunst- und Kulturgeschichte im St.-Annen-Kloster.

Es befinden sich jedoch weitere sehenswerte Flügelaltäre im Lübecker Dom. Der Altar der Kanonischen Tageszeiten auf der Südseite des Triumphkreuzes stammt aus dem ersten Drittel des 15. Jahrhunderts; er verbindet auf der Grundlage des Hymnus Patris sapientia die sieben Horen des Tages mit Ereignissen aus der Passion Christi.

Tafelbilder

Neben zahlreichen Porträts gibt es im Dom zwei großformatige Tafelbilder, die beide aus dem 17. Jahrhundert stammen. Eins zeigt den Heiligen Christophorus (1665) und hängt über dem Portal das aus dem nördlichen Seitenschiff in die Paradies-Vorhalle führt. Das andere, die Klage Jesu Christi an die undankbare Welt wird auf das Ende des 17. Jahrhunderts datiert; es zeigt Jesus Christus, der dem Betrachter entgegentritt und ihn auf das bei Johannes 14 aufgeschlagene Neue Testament verweist, verbunden mit der als Lübecker Domspruch bekannt gewordenen Inschrift:

  • Ich bin das Licht – ihr sehet mich nicht.
  • Ich bin der Weg – ihr gehet mich nicht.
  • Die Wahrheit – ihr glaubet mir nicht.
  • Das Leben – man suchet mich nicht.
  • Ich bin Reich – man bittet mich nicht.
  • Ich bin Edel – man dienet mir nicht.
  • Der Schönste – man liebet mich nicht.
  • Ich bin Barmherzig – man vertrauet mir nicht.
  • Ich bin Allmächtig – man fürchtet mich nicht.
  • Ich bin ein Lehrer – man folget mir nicht.
  • werdet ihr verdammet – verweiset mirs nicht.

Glasmalerei

Sämtliche Glasfenster des Doms wurden 1942 zerstört und erhielten beim Wiederaufbau eine schlichte, rautenförmige Bleiverglasung aus opakem Glas. Lediglich das durch die Zerstörung der Orgel nun frei sichtbare Westfenster wurde durch Lothar Quinte 1963/64 künstlerisch gestaltet.

Grabkapellen

Nach der Reformation wurden die zahlreichen Seitenkapellen des Doms zu Grabkapellen für die Mitglieder des Domkapitels. Bei den im südlichen Seitenschiff gelegenen Grabkapellen findet sich aus der Zeit des Barock das von dem in Kopenhagen ansässigen flämischen Bildhauer Thomas Quellinus geschaffene Grabmal des dänischen Kanzlers Johann Hugo von Lente. Ebenfalls im südlichen Seitenschiff befindet sich die Grabkapelle des gottorfischen Staatsmannes Magnus von Wedderkop und seiner Frau.

In der Marientidenkapelle von 1445 am östlichen Ende des Hochchors das ebenfalls von Quellinus geschaffene Grabmal von Fürstbischof August Friedrich († 1705) und seiner Gemahlin Christina. Für seine Nachfolger wurde bis 1747 unter der Bauleitung des eutinischen Hofbaumeister Johann Christian Löwen, gen. Lewon die Neue Fürstbischöfliche Grabkapelle errichtet. Durch Teilung der alten Sakristei in der östlichen Hälfte und Ausbau nach Norden entstand ein zweijochiger Raum. Zum nördlichen Seitenschiff des Doms hin ist er mit einem von Hieronymus Hassenberg geschaffenen Sandsteinportal offen. Der Raum ist überspannt mit einem Tonnengewölbe, dessen Rokoko-Stuckdekor vermutlich vom Eutiner Hofbildhauer Johann Georg Moser stammt. In jedem der beiden Gewölbe befindet sich ein Kreisfeld mit einem Tondo auf Leinwand; das nördliche Bild, das einen thronenden Gottvater zeigte, ist verloren; das südliche zeigt den auferstehenden Christus in einer 1869 stark übermalend aufgebrachten Fassung. Die Kapelle wurde 1985/86 grundlegend restauriert.[8] Die älteren Särge schuf der Hofbildhauer Theodor Schlichting (um 1680-1746). In der Kapelle ruhen Fürstbischof Christian August († 1726) und seine Frau Albertine Friederike († 1755), die Tochter Markgrafs Friedrich zu Baden-Durlach; Fürstbischof Karl († 1727); Fürstbischof Friedrich August, erster regierender Herzog von Oldenburg, († 1785) und seine Frau, Ulrike Friederike Wilhelmine von Hessen-Kassel († 1787) sowie Herzog Peter Friedrich Wilhelm (Oldenburg) († 1823).

Unter dem Nordturm befand sich die Grabkapelle der Familie von Berkentin. Hier wurden unter anderem Christian August von Berkentin und seine Tochter Louise von Plessen beigesetzt.[9] Seit den Zerstörungen durch den Luftangriff auf Lübeck im Zweiten Weltkrieg befinden sich ihre Sandsteinsarkophage zusammen mit den anderen ihrer Familie in der südöstlichsten Chorumgangskapelle des Doms.

1737 erwarb der spätere Dompropst Jacob Levin von Plessen einen Raum (eigentlich einen Gang) im Süden des Chorraums bei der Rochuskapelle und ließ ihn zu einer Grabkapelle für sich und seine Familie ausbauen.[10] Den von einer eisernen Gittertür verschlossenen Raum ließ er mit einer Rokoko-Kartusche mit seinem Wappen dekorieren. Das Wappen ist dem Stern des St.-Annen-Ordens aufgelegt und von dessen Devise Amantibus iustitiam pietatem fidem umgeben. Beim Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Kartusche und Plessens Sandsteinsarkophag gemeinsam mit den Berkentinschen Särgen aufgestellt.

Epitaphien

Unter anderen ein Sandsteinepitaph des flämischen Bildhauers Robert Coppens aus dem Jahr 1597 für den Nowgorodfahrer und Kaufmann Albert Schilling († 1574) mit einem Relief der Grablegung Christi in Alabaster, signiert mit dem Monogramm „R. C.“,[11] und ein aufwendiges Alabasterepitaph für den Dekan des Domkapitels Ludwig Pincier (1616).

Glocken

Eine Domglocke von 1315, die älteste datierbare Glocke der Region,[12] wurde 1912 an das Museum abgegeben und ist heute in der Katharinenkirche ausgestellt.

In den Türmen hängen sechs Glocken, von denen alle außer der historischen Glocke 5 1965 von der Glocken- und Kunstgießerei Rincker in Sinn gegossen wurden. 2011 stellte der Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg eine Datei des Domgeläuts online.[13]

 

Nr.

Nominal

Gussjahr

Gießer

Durchmesser (mm)

Gewicht(kg)

1

a0

1965

Glockengießerei Rincker

1850

3500

2

c1

1965

Glockengießerei Rincker

1560

2100

3

e1

1965

Glockengießerei Rincker

1260

1150

4

f1

1965

Glockengießerei Rincker

1180

980

5

g1

1481

?, Katharinenglocke mit Minuskelinschrift

1090

?

6

a1

1965

Glockengießerei Rincker

1000

600

 

 

1782

J.K. Meyer (Viertelschlagglocke mit Inschrift, abgestellt)

 

 

 

Kirchenmusik

Die Gemeinde ist fest in das Lübecker Musikleben eingebunden. Dank des langjährigen Kantors und Organisten Uwe Röhl (1925–2005) ist der Dom Spielort des Schleswig-Holstein Musik Festivals. Sein Nachfolger und jetziger Domorganist ist Hartmut Rohmeyer. Der Domchor, gegründet 1948 von dem damaligen Kirchenmusiker Erwin Zillinger als Nachfolger Wilhelm Stahls, bringt regelmäßig große Oratorien zur Aufführung.

Domorgel

Die heutige Domorgel wurde 1970 von der dänischen Orgelbaufirma Marcussen & Søn aus Apenrade erbaut. Das Instrument wurde nicht im Westwerk aufgestellt, wo sich bis 1942 die große Schnitger-Orgel befand, sondern an der Wand des nördlichen Seitenschiffes erbaut, weil man das Westwerk freihalten wollte. Der schlichte, symmetrische Prospekt mit klassischer Werkanordnung wurde von dem Hamburger Architekten Friedrich Grundmann entworfen.

Das Schleifladen-Instrument hat 47 Register und zwei Nebenregister auf drei Manualen und Pedal. Die Spieltrakturen sind mechanisch, die Registertrakturen sind elektrisch.[14]

  • I Rückpositiv C–g3
  • 1. Prinzipal 8′
  • 2. Gedackt 8′
  • 3. Quintatön 8′
  • 4. Oktave 4′
  • 5. Rohrflöte 4′
  • 6. Oktave 2′
  • 7. Waldflöte 2′
  • 8. Sifflöte 11/3
  • 9. Sesquialtera II 22/3
  • 10. Scharff V–VI
  • 11. Dulzian 16′
  • 12. Krummhorn 8′
  • Tremulant
  • II Hauptwerk C–g3
  • 13. Prinzipal 16′
  • 14. Oktave 8′
  • 15. Spitzflöte 8′
  • 16. Oktave 4′
  • 17. Nachthorn 4′
  • 18. Spitzquinte 22/3
  • 19. Oktave 2′
  • 20. Mixtur VI–VII
  • 21. Zimbel IV
  • 22. Trompete 8′

 

  • III Schwellwerk C–g3
  • 23. Gedackt 16′
  • 24. Rohrflöte 8′
  • 25. Spitzgambe 8′
  • 26. Schwebung 8′
  • 27. Prinzipal 4′
  • 28. Querflöte 4′
  • 29. Quinte 22/3
  • 30. Gemshorn 2′
  • 31. Terz 13/5
  • 32. Mixtur V
  • 33. Glockenzimbel II
  • 34. Trompete 8′
  • 35. Vox humana 8′
  • Tremulant

 

  • Pedal C–f1
  • 36. Prinzipal 16′
  • 37. Subbaß 16′
  • 38. Quinte 102/3
  • 39. Oktave 8′
  • 40. Gedackt 8′
  • 41. Oktave 4′
  • 42. Nachthorn 2′
  • 43. Mixtur VI
  • 44. Posaune 16′
  • 45. Fagott 16′
  • 46. Trompete 8′
  • 47. Zink 4′

 

  • Koppeln: I/II, III/I, III/II, I/P, II/P, III/P
  • Nebenregister: Zimbelstern, Nachtigall (Rückpositiv)
  • Spielhilfen: elektronische Setzeranlage

Barockorgel

Daneben befindet sich eine barocke Orgel von Biaggio di Rosa aus dem Jahr 1777 im Dom, die Eigentum der Musikhochschule Lübeck ist. Das Instrument ist beweglich und verfügt über zehn Register auf einem Manual und angehängtem Pedal. Im Jahr 2000 wurde das Werk von Jürgen Ahrend instandgesetzt. Die historische Substanz ist außergewöhnlich gut und ohne Registerverluste erhalten. Die Orgel weist eine Stimmtonhöhe von a1 = 415 Hz (ein Halbton tiefer, als heute üblich) und eine mitteltönige Stimmung auf, wodurch sie besonders zur Darstellung von Renaissance- und dem Barockmusik geeignet ist.

 

  • I Manual
  • 1. Principale 8′
  • 2. Ottava 4′
  • 3. Quintadecima 2′
  • 4. Decimanona 11/3
  • 5. Vigesimaseconda 1′
  • 6. Vigesimaseta 2/3
  • 7. Vigesimanona 1/2
  • 8. Flauto in Duodecima 22/3
  • 9. Voce umana soprani D
  • 10. Flauto in Ottava 4′

Pedal

 angehängt

 

Des Weiteren besitzt der Dom ein kleines bewegliches Instrument der Orgelwerkstatt Eberhard Friedrich Walcker.

Ehemalige Schnitger-Orgel

Bis 1942 gab es im Westwerk des Domes eine große Orgel, die auf ein Instrument zurückging, das in den Jahren 1696 bis 1699 von Arp Schnitger erbaut worden war. Das dreimanualige Instrument war mit 45 Registern erbaut worden. Es handelte sich dabei um das größte Werk Schnitgers in Schleswig-Holstein. Die Bauleitung hatte sein Meistergeselle Hans Hantelmann inne; der Lübecker Bildschnitzer Johann Jakob Budde schuf den Prospekt mit aufwändigem Dekor, bekrönenden und seitlichen Figuren und ausladendem Schnitzwerk. Wegen der konzeptionellen Ähnlichkeiten mit der Hamburger Jacobi-Orgel wird vermutet, dass für die Domorgel ein Hamburger Aufriss verwendet wurde.[15] Abgenommen wurde die Orgel durch Dietrich Buxtehude und den Domorganisten Johann Jacob Nordtmann. Händel und Mattheson spielten 1703 auf der neuen Orgel, im Jahr 1705 wahrscheinlich auch Johann Sebastian Bach.[16]

In den Jahren 1892 und 1893 ersetzte die Firma E.F. Walcker das Orgelwerk, behielt aber den historischen Prospekt bei. Schnitgers Spieltisch wurde in diesem Zuge ausgebaut und kam ins St. Annen-Museum und entging auf diese Weise der Zerstörung der Orgel im Jahr 1942.

2002 fand gemeinsam mit der Musikhochschule Lübeck ein Symposion statt, das die Frage der Rekonstruktion der Arp-Schnitger-Orgel von 1699 zum Gegenstand hatte. Als Resultat galt solch eine Rekonstruktion zwar als technisch machbar, wurde aber vor allem aus denkmalpflegerischen Gründen abgelehnt. Die sich anschließende Diskussion wurde jahrelang kontrovers geführt. Zunächst überwogen Vertreter, die einen Orgelneubau befürworteten, der sich am Klangbild und der Gestaltung der Schnitger-Orgel orientieren, sich aber formal eigenständig und als additive Baumaßnahme des 21. Jahrhunderts präsentierten sollte.

Im Jahr 2012 entschied sich der Kirchengemeinderat für einen prämierten Entwurf, der eine weitgehende Rekonstruktion vorsieht.[17] Der 1942 zerstörte Prospekts wurde mithilfe des Göteborg Organ Art Center anhand alter Fotografien und Mensurangaben im Jahr 2000 in der schwedischen Örgryte New Church kopiert.[18]

Die originale Disposition ist erst 1822 bezeugt:[19]

Lutherbuche

Zur Erinnerung an das 700jährige Bestehen des Domes (1873) traf ein Ableger der Lutherbuche vom Lutherdenkmal (Steinbach) bei Bad Liebenstein in Thüringen in Lübeck ein und wurde auf dem Domkirchhof eingepflanzt.

Legenden

Der Dom ist Ort mehrerer Legenden, darunter der Domgründungslegende, die in einem zweiteiligen Wandbild im südlichen Seitenschiff dargestellt ist, sowie der Legende von der Rose des Domherrn Rabundus, die in Ludwig Bechsteins Deutschem Sagenbuch Aufnahme fand, aber schon 1695 bei Erasmus Francisci überliefert wurde.[20]

Dom und Gemeinde heute

Der Dom war seit 1978 eine der drei Bischofskirchen der Nordelbischen Kirche, die letzte Bischöfin des Sprengels Holstein-Lübeck war von 2001 bis 2008 Bärbel Wartenberg-Potter. Zeitweilig war der Dom danach als Predigtstätte des Inhabers oder der Inhaberin des neu einzuführenden Leitenden Bischofsamts der Nordelbischen Kirche vorgesehen, das 2009 besetzt werden sollte. Im Rahmen der Fusionsverhandlungen zur Nordkirche im Februar 2009 wurde jedoch beschlossen, auf diese Besetzung zu verzichten; Sitz einer Landesbischöfin bzw. eines Landesbischofs der neuen Kirche soll nun Schwerin sein.

St. Johannis auf dem Sande

Vorgängerkirche des Doms war die in Richtung Trave vor dem Dom gelegene erste Kirche Lübecks, St. Johann auf dem Sande, die sich etwa an der Stelle des heutigen Bauhofs befand. Diese Kirche wurde 1150 von Vizelin geweiht, genügte aber nach der Verlegung des Bistums von Oldenburg nach Lübeck der Prachtliebe der Bischöfe nicht mehr, so dass der Entschluss zum Dombau in unmittelbarer Nähe gefasst wurde. Der Giebel dieser Kirche stürzte 1648 ein, vier Jahre später wurde die Kirche St. Johannis auf dem Sande völlig abgetragen[21].

Beisetzungsfeierlichkeiten

Bürger von Rang erhalten hier ihren letzten Gottesdienst. Bis 1937 wurden diese im Anschluss durch die Stadt zum Gottesacker (Burgtor- oder Ehrenfriedhof) geleitet. Unter ihnen befanden sich u. a. Ernst von Heynitz, Kurt von Morgen und Willy Rohr.

Obwohl Lübeck 1937 seine Eigenstaatlichkeit verloren hat, finden auch heute noch hier solche Gottesdienste statt. Die Betrauerten, wie z. B. Uwe Barschel werden aber nicht mehr zwangsläufig in Lübeck beerdigt.

Literatur

  • Johannes Baltzer, Friedrich Bruns: Die Bau- und Kunstdenkmäler der Freien und Hansestadt Lübeck. Herausgegeben von der Baubehörde. Band III: Kirche zu Alt-Lübeck. Dom. Jakobikirche. Ägidienkirche. Verlag von Bernhard Nöhring, Lübeck 1920, S. 9-304 Unveränderter Nachdruck 2001: ISBN 3-89557-167-9
  • Paul Brockhaus (Hrsg.): Vom Lübecker Dom. Lübeck 1958
  • Rafael Ehrhardt: Familie und Memoria in der Stadt. Eine Fallstudie zu Lübeck im Spätmittelalter. Dissertation, Göttingen 2001 mit einer  Prosopografie der
  • Ratsfamilien von Alen, Darsow, Geverdes, Segeberg und Warendorf.
  • Wolfgang Grusnick, Friedrich Zimmermann: Der Dom zu Lübeck. Verlag Langewiesche, Königstein i.T. 1996, ISBN 3-7845-0827-8
  • L. Heller: Die Merkwürdigkeiten der Domkirche in Lübeck. Lübeck: Schmidt Söhne 1845 (Digitalisat )
  • Matthias Riemer: Domus Dei – Bei Gott zu Hause. Raumkonzepte im Lübecker Dom – eine Annäherung. In: Das Gedächtnis der Hansestadt Lübeck: Festschrift für Antjekathrin Graßmann zum 65. Geburtstag. In Verbindung mit dem Verein für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde und dem Hansischen Geschichtsverein hrsg. von Rolf Hammel-Kiesow und Michael Hundt. Schmidt-Römhild, Lübeck 2005, ISBN 3-7950-5555-5.
  • Hildegard Vogeler, Uwe Albrecht und Hartmut Freytag (Hrsg.): Bernt Notke. Das Triumphkreuz im Dom zu Lübeck, Verlag Ludwig, Kiel 2010, ISBN 978-3-86935-033-2.
  • Heinrich Christian Zietz: Ansichten der Freien Hansestadt Lübeck und ihrer Umgebungen. Frankfurt a. M. 1822

Einzelnachweise

  1. ↑ Zietz, aaO, S.90 Fußnote **)
  2. ↑ Zietz: aaO., S.89, Fußnote *)
  3. ↑ Otto Dziobek: Geschichte des Infanterie-Regiments Lübeck (3. hanseatisches) Nr. 162; erste Auflage 1922
  4. ↑ Zietz: aaO, S.96
  5. ↑ Otto Grautoff: Lübeck, Leipzig 1908, S.72
  6. ↑ Die romanische Taufe wurde 1666 für 6 Mark an die Kirchgemeinde von Klein Wesenberg veräußert.
  7. ↑ Die Statue des Johannes wurde im September 2011 entwendet: Haben Kunstdiebe auch im Dom zugeschlagen?  Artikel der Lübecker Nachrichten vom 23. September 2011, abgerufen am 25. September 2011
  8. ↑ Informationen bei baufachinformation.de
  9. ↑ Zur Grablege und den hier Bestatteten siehe Johannes Baltzer, Friedrich Bruns: Die Bau- und Kunstdenkmäler der Freien und Hansestadt Lübeck. Herausgegeben von der Baubehörde. Band III: Kirche zu Alt-Lübeck. Dom. Jakobikirche. Ägidienkirche. Verlag von Bernhard Nöhring, Lübeck 1920, S. 9-304 Unveränderter Nachdruck 2001: ISBN 3-89557-167-9, S. 96f
  10. ↑ Johannes Baltzer, Friedrich Bruns: Die Bau- und Kunstdenkmäler der Freien und Hansestadt Lübeck. Herausgegeben von der Baubehörde. Band III: Kirche zu Alt-Lübeck. Dom. Jakobikirche. Ägidienkirche. Verlag von Bernhard Nöhring, Lübeck 1920, S. 9-304 Unveränderter Nachdruck 2001: ISBN 3-89557-167-9, S. 99
  11. ↑ Beseler (1974), S. 52.
  12. ↑ Theodor Hach: Lübecker Glockenkunde. Lübeck 1913, S. 25
  13. ↑ mp3-Datei des Dom-Geläuts
  14. ↑ Nähere Informationen zur Marcussen-Orgel , gesehen 31. Dezember 2011.
  15. ↑ Cornelius H. Edskes, Harald Vogel: Arp Schnitger und sein Werk. Hauschild, Bremen 2009, ISBN 978-3-89757-326-0, S. 129.
  16. ↑ Gustav Fock: Arp Schnitger und seine Schule. Ein Beitrag zur Geschichte des Orgelbaues im Nord- und Ostseeküstengebiet. Bärenreiter, Kassel 1974, ISBN 3-7618-0261-7, S. 160f.
  17. ↑ epd.de: Lübecker Dom soll eine neue Barock-Orgel bekommen , gesehen 26. August 2012.
  18. ↑ goart.gu.se: North German Baroque Organ , gesehen 26. August 2012.
  19. ↑ Info zur Schnitger-Orgel , gesehen 26. August 2012.
  20. ↑ Ludwig Bechstein , auch schon bei Erasmus Francisci: Der Höllische Proteus, oder Tausendkünstige Versteller, vermittelst Erzehlung der vielfältigen Bild-Verwechslungen Erscheinender Gespenster, Werffender und poltrender Geister, gespenstischer Vorzeichen der Todes-Fälle, Wie auch Andrer abentheurlicher Händel, arglistiger Possen, und seltsamer Aufzüge dieses verdammten Schauspielers, und, Von theils Gelehrten, für den menschlichen Lebens-Geist irrig-angesehenen Betriegers, (nebenst vorberichtlichem Grund-Beweis der Gewissheit, daß es würcklich Gespenster gebe) 2. Aufl., Nürnberg: Endter 1695, S. 1057 (Digitalisat )
  21. ↑ Zietz, aaO, S.89 Fn. **)

 

Der obige Ergänzungsartikel wurde aus der Freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen und entsprechend der geltenden GNU-Lizenz veröffentlicht. Eine möglicherweise aktuellere Version finden Sie auf den Seiten der Wikipedia. Eine Liste der Autoren finden Sie auf der entsprechenden Wikipediaseite unter dem Punkt “Versionen/Autoren”.    Weitergehende Informationen  und Hinweise finden Sie auf unserer Impressumseite. Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden. Der obige Ergänzungsartikel wurde am 04.03. 2013 aus dem Internet abgerufen.

 

Triumphkreuz im Lübecker Dom

Das Triumphkreuz des Bernt Notke ist heute die beherrschende spätmittelalterliche Plastik im Lübecker Dom.

Triumphkreuz

Im Lübecker Dom befindet sich das auffallende, das Hauptschiff beherrschende, 17 Meter hohe Triumphkreuz des Lübecker Künstlers Bernt Notke. Es wurde von dem Lübecker Bischof Albert II. Krummendiek gestiftet und 1477 im Kirchenschiff aufgerichtet. Als Bischof stiftete er aus eigenen, aber geliehenen Mitteln, das 1477 errichtete Triumphkreuz von Bernt Notke für den Lübecker Dom. Die Kosten betrugen 2.000,- Mark lübisch. Krummendiek ist unter den Skulpturen auf dem Triumphkreuz als Stifter mit dargestellt. Die Maria Magdalena soll der Sage nach sein Kebsweib, also seine Geliebte darstellen.[1] Seine Privatfinanzen erholten sich von dieser großzügigen Stiftung zeitlebens nicht. Auch bei diesem zentralen Kunstwerk gelang die kunsthistorische Zuordnung zu Künstler und Werkstatt erst im 20. Jahrhundert. Der Prediger Zietz bemerkt um 1820 in seiner Darstellung nur knapp: Vor dem Chore schwebt auf einem Queerbalken ein großes, kraus verziertes Kreuz von Holz, mit mehreren knienden und stehenden Figuren. Der Bischof Albert von Crumedyk, ließ es 1477 dahin setzen, er starb 1489. Er verewigte dadurch sein Bildniß, nebst einer Magdalena, unter welcher Gestalt, der Sage nach, seine Beischläferin dargestellt ist; viel Fleiß in der Ausführung wurde daran von dem Künstler bewiesen.[2] Diese Einordnung des Notke'schen Werks als Fleißarbeit wandelt sich im Laufe des 19. Jahrhunderts anschaulich und der kirchenkritische Kunsthistoriker Grautoff bemerkt: Das bedeutendste Denkmal dieser Zeit ist das im Jahre 1477 von Bischof Albert Crummedyk gestiftete Triumphkreuz im Dom, das vorzüglichste Zeugnis von dem durchgebildeten Können der Lübecker Künstler, das leider 1894 durch ungeschickte Restauration wie manche andere Kunstdenkmäler des Doms sehr verdorben ist. [3] Das Triumpfkreuz wurde beim Dombrand nach dem Luftangriff auf Lübeck 1942 schwer beschädigt und infolgedessen in den 1970er Jahren fachgerecht saniert. In einem Finger fand man dabei einen Werkstattzettel Bernt Notkes.

Literatur

  • Johannes Baltzer, Friedrich Bruns: Die Bau- und Kunstdenkmäler der Freien und Hansestadt Lübeck. Herausgegeben von der Baubehörde. Band III: Kirche zu Alt-Lübeck. Dom. Jakobikirche. Ägidienkirche. Verlag von Bernhard Nöhring, Lübeck 1920, S. 158 - 162 Unveränderter Nachdruck 2001: ISBN 3-89557-167-9
  • Max Hasse: Albert Krummediek, ein Bischof von Lübeck. in: Der Wagen, 1953
  • Kerstin Petermann: Bernt Notke. Arbeitsweise und Werkstattorganisation im späten Mittelalter. Berlin: Reimer 2000, ISBN 3-496-01217-X.
  • Hildegard Vogeler, Uwe Albrecht und Hartmut Freytag (Hrsg.): Bernt Notke. Das Triumphkreuz im Dom zu Lübeck, Verlag Ludwig, Kiel 2010, ISBN 978-3-86935-033-2.
  • Heinrich Christian Zietz: Ansichten der Freien Hansestadt Lübeck und ihrer Umgebungen. Frankfurt a. M. 1822

Einzelnachweise

  1. ↑  Wikisource: Herr Krummendiek (Lübische Sage) – Quellen und Volltexte
  2. ↑ Heinrich Christian Zietz: Ansichten der Freien Hansestadt Lübeck und ihrer Umgebungen. Frankfurt a. M. 1822, S.96
  3. ↑ Otto Grautoff: Lübeck, Leipzig 1908, S.72

 

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Altarretabel des Lübecker Doms

Der Lübecker Dom verfügte im Mittelalter neben dem Hauptaltar über eine Vielzahl von Altären, von denen sich einige wenige bis heute erhalten haben.

Hauptaltar

Der erste überlieferte Hochaltar des Lübecker Doms war eine Neuanschaffung um das Jahr 1478, die auf eine Initiative des kunstliebenden Bischofs Albert II. Krummendiek zurückging. Dieser spätgotische Hochaltar im Chor war nach der Überlieferung des Chronisten Kunrat von Hoeveln von hinten zu besteigen. Oben soll sich die steinerne Skulptur eine Madonna mit Christus befunden haben, die mechanisch gedreht werden konnte. Tränen wurden dadurch erzeugt, das ein mit Wasser gefüllter Schwamm in den ausgehöhlten Kopf gelegt wurde.[1] Dieser Altar wurde bis 1696 genutzt, allerdings nach der Reformation zunächst nur noch durch das katholisch gebliebene Domkapitel, nicht durch die lutherische Gemeinde. Diese nutzte zunächst den Heiligen-Kreuz-Altar, den Bischof Albert Krummendiek direkt unter dem Triumphkreuz von Bernt Notke hatte errichten lassen. Dieser Heiligen-Kreuz-Altar wurde Anfang 1571 auf Weisung des lutherischen Bischofs Eberhard von Holle ersatzlos abgebrochen.[2] Der spätgotische Hauptaltar von 1478 wurde 1696 abgebrochen, um einem neuen barocken Altar Platz zu machen; für den Verbleib des ehemaligen Hauptaltars von 1478 gibt es keine Hinweise. Der neue Barockaltar, den der Domherr und holsteinische Politiker Magnus von Wedderkop dem Dom stiftete, wird in der Literatur als künstlerisch wenig wertvoll beschrieben. Vorbild war sicherlich auch der neue Fredenhagen-Altar (1697) der Lübecker Marienkirche, in Gegensatz zu diesem war jedoch der neue Altar des Doms eine Holzkonstruktion, die schwarz und marmorfarben angestrichen war. Das Altarbild war ein Gemälde mit dem gekreuzigten Christus. Links und rechts davon zwei Statuen von Evangelisten, eingerahmt von gedrehten Säulen. Im Giebel hielten Jünglinge die Wappen des Stifterehepaares. Der Oberbau zeigte dann ein Gemälde der Grablegung. Daneben standen außen Statuen eines Evangelisten und des Heiligen Paulus, auf der Spitze des Giebels stand der Heiland mit der Osterfahne.[3] Der barocke Hochaltar verbrannte beim Luftangriff auf Lübeck am 29. März 1942. Im Zuge des Wiederaufbaus des Doms nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Konzeption geändert, der Altartisch befindet sich heute mittig im romanischen Kirchenschiff.

Verbliebene Retabel von Nebenaltären

Wie alle mittelalterlichen Bischofskirchen verfügte auch der Lübecker Dom in den Umgängen und Seitenkapellen über eine Vielzahl von Nebenaltären, die meist mit Vikarien verbunden waren.[4] 1920 waren nur noch sieben der vorreformatorischen Retabel erhalten,[5] davon befinden sich heute noch fünf im Dom, zwei gelangten in die Mittelaltersammlung des Lübecker St.-Annen-Museums.

 

Altar

Datierung

Bildschnitzer

Maler

Standort

Besonderheiten

Warendorp-Altar

1340 (Skulptur) 1400 (Malerei)

unbekannt

unbekannt

St.-Annen

MuseumFlügelaltar (117 x 116,5 x 10,5cm) mit der Tugendkreuzigung, aus der Warendorp-Kapelle, später in der Brömbsen-Kapelle, seit 1948 als Leihgabe im St.-Annen Museum. Der älteste hölzerne Flügelaltar in Lübeck. Neufassung der Bemalung der Flügelaußenseiten um 1400.[6]

Altar der kanonischen Tageszeiten

1. Drittel des 15. Jahrh.

./.

unbekannter Lübecker Meister

Dom

Flügelaltar (144 x 133 cm), die Bilderfolge thematisiert das Aegidius Romanus zugeschrieben Tageszeitengedicht Patris Sapientia und gibt dieses unter den einzelnen Passionsszenen wieder.[7]

Altar der Maria-Magdalenen-Brüderschaft der Stecknitzfahrer

1422

 

 

Dom

Flügelaltar (158 x 137cm), Mitteltafel geschnitzt mit den drei Figuren der heiligen Katharina, der Jungfrau Maria und der heiligen Barbara. Stiftung der Stecknitzfahrer an die St.-Nikolaikirche, also die Gemeindekirche des Doms unter den Westtürmen.[8]

Altar der Heiligen-Leichnams-Brüderschaft der Mühlenknechte

1460

Hans Hesse

Hans Hesse

Dom

Flügelaltar (133 x 128cm), Mitteltafel geschnitzt mit den Figuren des heiligen Martin, der Mondsichelmadonna und der auf Kaiser Maxentius stehenden heiligen Katharina.[9]

Laienaltar

1477

./.

Bernt Notke (Werkstattzuschreibung)

Dom

Viersitziges Chorgestühl aus der Zeit des Bischofs Heinrich II. Bochholt, dem im Zuge der Stiftungen Bischof Krummendieks vier Tafelbilder als Retabel des Laienaltars hinzugefügt wurden, von denen die beiden mittleren als bewegliche Flügel konstruiert waren. Die Tafeln zeigen den St. Clemens, Maria mit dem Jesuskind, Johannes den Täufer und St. Agnes mit Schriftbändern, die auf das Lamm Gottes hinweisen; auf der anderen Seite die beiden Dompatrone St. Blasius und St. Nikolaus. Die Masse der Flügel sind 132 x 52 cm; des gesamten Rahmens 169,8 x 273,2 cm[10] Bis 1942 stand der Laienaltar in der mittleren Lettner-Öffnung; seit der Restaurierung 1996 westlich der den Chor abschließenden Glaswand.

Greveraden-Altar

1491

./.

Hans Memling

St.-Annen Museum

Flügelretabel mit der Passion Christi (Mitteltafel 221,5 167cm; Flügel 221,5 x 83cm), Stiftung der Familie Greverade für die Greveraden-Kapelle des Doms, dort 1939 gesichert gelagert und seit 1945 im St.-Annen-Museum als Eigentum der Hansestadt Lübeck, die Rechtsnachfolgerin der Familienstiftung ist.[11]

Marienaltar mit der Einhornjagd

1506

 

 

Dom

Flügelaltar (201 x 101cm); ursprünglich mit Doppelflügeln; die äußeren Altarflügel dieser Stiftung des Domvikars Johannes Parchem sind verloren.[12]

 

Literatur

  • Johannes Baltzer, Friedrich Bruns: Die Bau- und Kunstdenkmäler der Freien und Hansestadt Lübeck. Herausgegeben von der Baubehörde. Band III: Kirche zu Alt-Lübeck. Dom. Jakobikirche. Ägidienkirche. Verlag von Bernhard Nöhring, Lübeck 1920, S. 9-304 Unveränderter Nachdruck 2001: ISBN 3-89557-167-9
  • Walter Paatz: Bernt Notke und sein Kreis. Berlin 1939
  • Wolfgang Grusnick, Friedrich Zimmermann: Der Dom zu Lübeck. Verlag Langewiesche, Königstein i.T. 1996, ISBN 3-7845-0827-8
  • Kerstin Petermann: Bernt Notke. Arbeitsweise und Werkstattorganisation im späten Mittelalter. Berlin: Reimer 2000, ISBN 3-496-01217-X
  • Uwe Albrecht, Jörg Rosenfeld, Christiane Saumweber: Corpus der Mittelalterlichen Holzskulptur und Tafelmalerei in Schleswig-Holstein, Band I: Hansestadt Lübeck, St. Annen-Museum. Ludwig, Kiel 2005, ISBN 3933598753

Einzelnachweise

  1. ↑ BuK, S. 118
  2. ↑ BuK, S. 119
  3. ↑ BuK, S. 119-120
  4. ↑ Eine tabellarische Übersicht der Vikarienstiftungen findet sich in BuK, S. 120-132.
  5. ↑ BuK, S. 133
  6. ↑ Corpus, Band I, Nr. 5, S. 52-59
  7. ↑ BuK, S. 134-138; Grusnick/Zimmermann: Der Dom zu Lübeck, S. 24-26.
  8. ↑ Buk, S. 138 ff.; Grusnick/Zimmermann: Der Dom zu Lübeck, S. 28.
  9. ↑ Buk, S. 139-141 ff.; Grusnick/Zimmermann: Der Dom zu Lübeck, S. 27.
  10. ↑ Buk, S. 142-143; Walter Paatz: Bernt Notke, S. 332; Kerstin Petermann: Bernt Notke, S. 65-69.236-238
  11. ↑ Corpus, Band I, Nr. 85, S. 261-271
  12. ↑ Buk, S. 146-148 ff.; Grusnick/Zimmermann: Der Dom zu Lübeck, S. 29.

 

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Kapellen im Lübecker Dom

Die zahlreichen Seitenkapellen im Lübecker Dom wurden nach der Reformation von Mitgliedern des Domkapitels als Grablegen genutzt und erhielten überwiegend in der Zeit des Barock ihr heutiges Aussehen. Bei den im südlichen Seitenschiff gelegenen Grabkapellen finden sich aus der Zeit des Barock beispielsweise das von dem in Kopenhagen ansässigen flämischen Bildhauer Thomas Quellinus geschaffene Grabmal des dänischen Kanzlers Johann Hugo von Lente und die Grabkapelle des gottorfischen Staatsmannes Magnus von Wedderkop und seiner Frau, die im Ensemble mit den weiteren Kapellen den strengen romanischen Kirchenbau kontrastieren. Insbesondere die Kapellen im spätgotischen Chor des Gotteshauses sowie die unter den Türmen wurden beim Luftangriff auf Lübeck 1942 schwer betroffen, so dass nur noch Fragmente ihrer ursprünglichen Ausstattung vorhanden sind.

Die nachfolgende Liste führt zunächst die Kapellen an der Nordseite von West nach Ost auf, sodann dem Uhrzeigersinn folgend die Kapellen im Chor. Es folgen die Kapellen im Bereich der beiden Türme von Nord nach Süd und die Kapellen an der Südseite des Kirchenschiffs ebenfalls von West nach Ost. Beschrieben werden die jeweilige Geschichte, der Zustand und die Ausstattung bis 1942 sowie die heutige Nutzung und Ausstattung nach dem Wiederaufbau des Gotteshauses.

Bagge-Kapelle

Die Gründungsgeschichte dieser Kapelle ist nicht bekannt. Zeitweilig gehörte sie dem Domherrn Thomas Grote. Um 1560 war sie Taufkapelle.[1] Gegen Ende des 16. Jahrhunderts wurde sie auch nach dem hier beigesetzten Domdechanten Andreas Angerstein († 1570) als Angerstein-Kapelle bezeichnet. Die Kapelle ging im 17. und 18. Jahrhundert durch mehrere Hände, bis sie 1775 von dem Lübecker Ratsherrn Johann Friedrich Bagge erworben wurde.[2] Heute wird die Kapelle als Sakristei genutzt.

Domherren-Kapelle

Diese Kapelle wurde zu Anfang des 14. Jahrhunderts durch den Domherrn Johann vam Sode († 1340) zu Ehren der Heiligen Anna errichtet. Johann vam Sode stiftete für die Kapelle 1335 eine Vikarie und wurde in dieser Kapelle bestattet.[3] Seit 1847 wurde sie für Sitzungen des Geistlichen Ministeriums und später des Kirchenvorstands sowie auch als Konfirmandensaal genutzt.[4]

Kantor-Kapelle

Diese Kapelle wurde zu Anfang des 14. Jahrhunderts, wohl vor dem Jahr 1308, durch den Lübecker Domkantor Heinrich von Hattorp erbaut, der 1335 für diese Kapelle auch eine Vikarie einrichtete. Seit dem 17. Jahrhundert wird sie als Kantor-Kapelle bezeichnet.[5]

Greveraden-Kapelle

Die erste überlieferte Bestattung in dieser Kapelle war die des Priesters Gerhard Ceghewange († 1319). Es wird vermutet, das er auch Inhaber einer Vikarie in dieser Kapelle war, die jedoch schriftlich nicht überliefert ist.[6] Der Domherr und Mäzen Adolf Greverade[7] stiftete für den Dom den Greveraden-Altar von Hans Memling, der sich heute im St.-Annen-Museum befindet.

Die Kapelle, die unter der Verwaltung der Greveraden- und Warneböken-Stiftung stand, erhielt 1769 ein neues Schrankenwerk unter Verwendung von Teilen des gotischen Messing-Gitters nach einem Plan des Ratsbaumeisters Johann Adam Soherr. Das übrige Messing wurde an den Ratsgießer Johann Hinrich Armowitz verkauft. Zwei Putten mit Kreuz und Bibel umrahmen das Wappen der Familie Greverade. 1883 wurden die Wände der Kapelle mit Glasplatten ausgelegt; im Jahr darauf erhielt sie eine neue Ausmalung.[8]

von Wickede-Kapelle

Entstanden als Grabkapelle der Lübecker Familie Schoneke zu Beginn des 14. Jahrhunderts. Der Priester Hermann Schoneke († 1339) stiftete für diese Kapelle 1336 eine Vikarie und wurde auch in ihr begraben. Nach ihm fand auch der Lübecker Bürgermeister Nicolaus Schoneke hier 1362 seine letzte Ruhestätte.[9] Später fiel sie an die Patrizierfamilie von Wickede und war seit dem 17. Jahrhundert Gegenstand mehrfacher Erbauseinandersetzungen innerhalb dieser Familie.[10] Die Kapelle wird heute als Arbeitsraum des Küsters genutzt.

Domdechanten-Kapelle

Diese Kapelle wurde um 1300 von der Lübecker Familie Hildemar erbaut. In ihr wurde der Lübecker Bürgermeister Marquard Hildemar († 1300) als erster seiner Familie bestattet. Seit dem 18. Jahrhundert wird sie als Stuhlkapelle der Domdechanten geführt. Mit dem Abbruch der Königstein-Kapelle im Jahr 1878 wurden hier die barocken Sarkophage des dänischen Geheimrates und Lübecker Dompropstes Johann Ludwig von Pincier und seiner Frau aufgestellt.[11]

von Focke-Kapelle

Erbaut von dem Domherrn Johann Bule († 1332).[12] Hier befand sich später auch das Beinhaus des Doms, welches erst mit dem Erwerb der Kapelle durch Benedikt von Ahlefeldt 1710 beseitigt wurde, der das Grabgewölbe einbauen ließ. 1723 ging die Kapelle an den Domherrn Heinrich von Focke (1673–1730) über und erhielt in Zusammenhang mit seinem Tod um 1730 ihre heutige Gestaltung mit dem barocken Portal mit einer lateinischen Inschrift[13] des Lübecker Bildhauers Hieronymus Hassenberg.[12]

von Königstein-Kapelle (†)

Ehemalige Kapelle im westlichen[14] Joch der Nordervorhalle, möglicherweise gemeinsam mit einem Anbau in der Nordwestecke des Paradieses errichtet, 1712 für den Dompropst Johann Ludwig von Pincier. Baugeschichtlich ist nicht deutlich, welcher der beiden Räume die Königstein-Kapelle war. Sowohl die Abmauerung in der Nordervorhalle wie auch der Anbau wurden vor 1878 abgebrochen. Die barocken Sandsteinsarkophage der Familie von Pincier wurden in die Dechantenkapelle gebracht.

(Ehemalige) Sakristei

Östlich des nördlichen Querschiffes, wurde zugunsten des Fürstbischöflichen Mausoleums um die Hälfte verkleinert.[15] Als Ausgleich erhielt die Sakristei einen Vorbau nach Norden in gleicher Ausdehnung mit dem neuen Mausoleum. Dieser Anbau wurde im Zuge der Freilegung der Nordervorhalle vor 1878 zusammen mit dem Anbau nordwestlich der Nordervorhalle wieder entfernt.

Fürstbischöfliches Mausoleum

Für die Nachfolger des in der Marientiden-Kapelle bestatteten Fürstbischofs August Friedrich wurde bis 1747 unter der Bauleitung des eutinischen Hofbaumeister Johann Christian Löwen, gen. Lewon, die Neue Fürstbischöfliche Grabkapelle errichtet. Durch Teilung der mittelalterlichen Sakristei in der östlichen Hälfte und Ausbau nach Norden entstand ein zweijochiger Raum. Zum nördlichen Seitenschiff des Doms hin ist er mit einem von Hieronymus Hassenberg geschaffenen Sandsteinportal offen. Das Portal zeigt eine lateinische Portalinschrift von 1741.[16] Der dahinterliegende Raum ist überspannt mit einem Tonnengewölbe, dessen Rokoko-Stuckdekor vermutlich vom Eutiner Hofbildhauer Johann Georg Moser stammt. In jedem der beiden Gewölbe befindet sich ein Kreisfeld mit einem Tondo auf Leinwand; das nördliche (rekonstruierte) Bild zeigt einen thronenden Gottvater; das südliche den auferstehenden Christus in einer 1869 stark übermalend aufgebrachten Fassung. Die Kapelle wurde 1985/86 grundlegend restauriert.[17] Die älteren Särge schuf der Hofbildhauer Theodor Schlichting (um 1680–1746). In der Kapelle sind beigesetzt:

  • Fürstbischof Christian August († 1726) und seine Frau Albertine Friederike († 1755), die Tochter Markgrafs Friedrich zu Baden-Durlach
  • Fürstbischof Karl († 1727)
  • Fürstbischof Friedrich August, erster regierender Herzog von Oldenburg, († 1785) und seine Frau, Ulrike Friederike Wilhelmine von Hessen-Kassel († 1787)
  • Herzog Peter Friedrich Wilhelm (Oldenburg) († 1823)
  • Prinz Wilhelm Christian († 1719)
  • Prinzessin Luise Katharine Wilhelmine († 1759).

Mul-Kapelle

Benannt nach den Gräbern der Bischöfe Burkhard von Serkem und Johannes Mul, die unter einer gemeinsamen Grabplatte mit lateinischen Inschriften bestattet wurden.[18]

In der nordwestlichen Ecke abgeteilt die Grablege der Familie Eckermann auf Johannstorf in Mecklenburg. An der Wand sind heute die Messing-Einlagen der Grabplatten von Domdechant Christian August von Eyben und seiner Frau angebracht.

Dechanten-Kapelle

Nachträglich zwischen 1464 und 1471 an den Umgangschor angebaut. Gestiftet vom Domdechanten Nicolaus von der Molen in seinem Testament zum Gebrauch seiner Nachfolger unter dem Patrozinium der Heiligen Maria sowie Philippus und Jakobus, Apostel. Grabstein für den Domherrn August Meier († 1676) mit lateinischer Inschrift.[19] In der Kapelle sind heute verschiedene Sarkophage und Architekturteile aus zerstörten Kapellen abgestellt.

Marientiden-Kapelle

Am Ostende des Chors. Zweijochiger Anbau mit 5/8-Schluss in den 1440er, also zeitgleich mit der Sängerkapelle der Lübecker Marienkirche. Ab 1687 zur Grablege von Fürstbischof August Friedrich († 1705) und seiner Gemahlin Christina von Sachsen-Weißenfels († 1698) ausgebaut. Das von Thomas Quellinus geschaffene Grabmal ist im Wesentlichen erhalten, das Schrankenwerk und die Wappen nur noch in Resten und in veränderter Aufstellung.[20] Für seine Nachfolger wurde bis 1747 unter der Bauleitung des eutinischen Hofbaumeister Johann Christian Löwen, gen. Lewon die Neue Fürstbischöfliche Grabkapelle errichtet.

Divessen-Kapelle

Auch Grymmolt-Kapelle genannt. Wie die Marientiden-Kapelle außen an den Chor gesetzt. Heute Aufstellungsort für die Sarkophage aus der Berkenthin-Kapelle und die Wappenkartusche der Plessen-Kapelle.

von Thienen-Kapelle

Radiante Chorkapelle an der Südseite, erworben 1720 von dem Domherrn Hans von Thienen (1686–1742), Herr auf Wahlstorf.[21]

Sankt Rochus-Kapelle (†)

Großer Anbau an die Südseite des Chores, auch Wullenpund-Kapelle oder Apostel-Kapelle, 1517 erneuert. Die Kapelle gehörte zu den 1942 bezsonders stark beschädigten Bereichen und wurde nicht wieder aufgebaut. Teile ihres Gewölbeansatzes sind noch am Aussenbau ablesbar. In ihrem Bereich entstand 1976/77 die Südervorhalle mit Funktionsräumen.

von Plessen-Kapelle (†)

1737 erwarb der spätere Dompropst Jacob Levin von Plessen einen Raum (eigentlich einen schmalen Gang mit Tonnengewölbe) im Süden des Chorraums bei der Rochuskapelle und ließ ihn zu einer Grabkapelle für sich und seine Familie ausbauen.[22] Den von einer eisernen Gittertür verschlossenen Raum ließ er mit einer Rokoko-Kartusche mit seinem Wappen dekorieren. Das Wappen ist dem Stern des St.-Annen-Ordens aufgelegt und von dessen Devise Amantibus iustitiam pietatem fidem umgeben. In den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg wurde dieser Raum wie die Rochuskapelle nicht mit einbezogen. Die Kartusche und Plessens Sandsteinsarkophag wurden jedoch geborgen und gemeinsam mit den Berkentinschen Särgen in der Divessen-Kapelle aufgestellt.

von Berkentin-Kapelle (†)

Unter dem Nordturm befand sich die Grabkapelle der Familie von Berkentin. Hier wurden unter anderem Christian August von Berkentin und seine Tochter Louise von Plessen beigesetzt.[23] Seit den Zerstörungen durch den Luftangriff auf Lübeck im Zweiten Weltkrieg befinden sich ihre Sandsteinsarkophage zusammen mit den anderen ihrer Familie in der südöstlichsten Chorumgangskapelle des Doms. Unter dem Norderturm befindet sich heute eine Ausstellung mit Bildern und Erläuterungen zum Wiederaufbau des Doms nach dem Zweiten Weltkrieg.

von Wedderkop-Kapelle im Süderturm (†)

Die Kapelle befand sich unter dem Süderturm an dessen Südwand. Die Stelle wurde 1725 von Gottfried von Wedderkop erworben und erstmals zu einer Grabkapelle gestaltet. Sie war durch eine schlichte, durch Pilaster und Gesims gegeliederte Mauer abgeschlossen. Über der mittleren Eingangstür war eine schwarze Mamrotfel mit Inschrift eingelassen.[24] In Sandsteinsarkophagen ruhten in der Kapelle die am 3. Juli 1724 in Paris gestorbene Ehefrau von Gottfried von Wedderkop, Friederica Amalia von Wedderkop, geborene von Königstein, eine Tochter des Dompropsten Johann Ludwig von Pincier, Freiherr von Königstein, Gottfried von Wedderkop selbst († 1741) sowie die zwei Kinder des Paares, der Rittmeister und Domherr Magnus von Wedderkop († 1741) und die Konventualin des Klosters Uetersen Margaretha Elisabeth von Wedderkop († 1774). Die Architektur der Kapelle wurde 1942 völlig zerstört; die Sarkophage bleiben jedoch erhalten und sind heute in der Dechanten-Kapelle im Chor aufgestellt.

von Lente-Kapelle

Grablege von Johann Hugo von Lente. Kapelle innen und Portal von Thomas Quellinus; Portal mit lateinischer Inschrift[25]

von Gusmann-Kapelle

Im Mittelalter nach dem Lübecker Domherrn Johann Hake (Domherr 1306–1330) benannt und 1704 an den schwedischen Landrentmeister Johann von Manderstiern verkauft. 1735 Verkauf an Ernst Friedrich von Gusmann,[26] Sohn des unter Gusmann nobilitierten mecklenburgischen Rates und Lübecker Syndikus der Hansestadt Lübeck Johann Georg Gutzmer. Erbherr auf Wichmannsdorf.[27] Lateinische Portalinschrift[28]

von Wedderkop-Kapelle

Im Mittelalter als Untere Morum-Kapelle bezeichnet. 1657 wurde Heinrich von Rohden als Eigentümer genannt, der die Kapelle 1697 an Magnus von Wedderkop verkaufte. Die heutige Gestaltung wurde durch seinen Sohn Friedrich Christian von Wedderkop 1748 veranlasst.[29] Lateinische Portalinschrift[30]

von Bassewitz-Kapelle

Urkundlich erstmals Anfang des 14. Jahrhunderts erwähnte Kapelle des Domherrn Johann von Morum († ca. 1333-35) in der zunächst 1327 seine Schwägerin Windelburg von Morum bestattet wurde. Die nach diesen zunächst obere Morum-Kapelle benannte Seitenkapelle ging später an den Lübecker Bürgermeister Hieronymus Lüneburg über und im Zuge einer Erbauseinandersetzung 1657 an die Erben des Ratsherrn Hermann von Dorne († 1607). Die Familie von Dorne verkaufte die Kapelle 1713 an Melchior von Korff, der den ebenerdigen Teil der Kapelle an seinen Schwiegervater Thomas Balthasar von Jessen abtrat und sich nur die Nutzung der darunter gelegenen Gruft vorbehielt. 1787 wurden beide Teile der Kapelle an den heute namensgebenden dänischen Geheimrat und Dekan des Domkapitels Graf Joachim Otto Adolph von Bassewitz erworben. In der Kapelle befinden sich drei Sandsteinsarkophage und zwei von dem Bildhauer Hassenberg gefertigte Memorialtafeln aus schwarzem Marmor.[31] Lateinische Portalinschrift.[32]

Warendorp-Kapelle

Diese Kapelle wurde vermutlich für den 1341 verstorbenen Lübecker Bürgermeister Bruno Warendorp und seine Frau errichtet, die hier bestattet wurden. Die Kapelle wurde 1356 nach seinem Sohn, dem Ratsherrn Gottschalk Warendorp benannt.[33] Sie war der ursprüngliche Aufstellungsort des ältesten heute noch erhaltenen Lübecker Flügelaltars, des Warendorp-Altars mit Schnitzarbeiten eines unbekannten Meisters aus der Zeit von 1340 und Malereien aus der Zeit um 1400. Er war Teil einer Vikarie aus dem Nachlass des Lübecker Domherrn Johannes von Warendorp befindet sich als Leihgabe der Kirchengemeinde des Doms heute in der Sammlung mittelalterlicher Retabeln des St.-Annen-Museums.

von Brömbsen-Kapelle

Vor 1230, zunächst in anderer Form, errichtete Kapelle, nach dem Ritter Friedrich Dumme als Dumme-Kapelle benannt. 1496 auch als bischöfliche Kapelle bezeichnet. 1664 Kauf durch den Lübecker Ratsherrn Gotthard von Brömbsen (1607–1673), Herr auf Krummesse, Kronsforde und Niemark.[34] Gestaltung des Schrankenwerks von 1674.[35]

Literatur

  • Johannes Baltzer, Friedrich Bruns: Die Bau- und Kunstdenkmäler der Freien und Hansestadt Lübeck. Herausgegeben von der Baubehörde. Band III: Kirche zu Alt-Lübeck. Dom. Jakobikirche. Ägidienkirche. Verlag von Bernhard Nöhring, Lübeck 1920, S. 9–304. Unveränderter Nachdruck 2001, ISBN 3-89557-167-9
  • Antje Grewolls: Die Kapellen der norddeutschen Kirchen im Mittelalter: Architektur und Funktion. Ludwig, Kiel 1999, ISBN 3-9805480-3-1, S.

Einzelnachweise

  1. ↑ Grewolls (Lit.), S. 173
  2. ↑ BuK, S. 68 ff.
  3. ↑ BuK, S. 67 ff.
  4. ↑ BuK, S. 67
  5. ↑ BuK, S. 66 ff.
  6. ↑ BuK, S. 63
  7. ↑ Siehe auch: Ernst Deecke: Der Münch Hohlbeen (Lübsche Sage) bei Wikisource.
  8. ↑ BuKD III, S. 65f
  9. ↑ BuK, S. 61 ff.
  10. ↑ BuK, S. 62
  11. ↑ BuK, S. 59 ff.
  12. ↑ a b BuK, S. 57
  13. ↑ Inschrift mit Übersetzung bei Adolf Clasen: Verkannte Schätze: Lübecks lateinische Inschriften im Original und auf Deutsch. Lübeck 2003, ISBN 3-7950-0475-6, S. 74
  14. ↑ a.A. BuK: östlich
  15. ↑ BuK, S. 87 ff.
  16. ↑ Inschrift mit Übersetzung bei Adolf Clasen: Verkannte Schätze: Lübecks lateinische Inschriften im Original und auf Deutsch. Lübeck 2003, ISBN 3-7950-0475-6, S. 75
  17. ↑ Informationen  bei baufachinformation.de
  18. ↑ Inschrift mit Übersetzung bei Adolf Clasen: Verkannte Schätze: Lübecks lateinische Inschriften im Original und auf Deutsch. Lübeck 2003, ISBN 3-7950-0475-6, S. 78 ff.
  19. ↑ Inschrift mit Übersetzung bei Adolf Clasen: Verkannte Schätze: Lübecks lateinische Inschriften im Original und auf Deutsch. Lübeck 2003, ISBN 3-7950-0475-6, S. 184.
  20. ↑ Siehe das Bild in Buk, S. 91
  21. ↑ BuK, S. 95 ff.
  22. ↑ Johannes Baltzer, Friedrich Bruns: Die Bau- und Kunstdenkmäler der Freien und Hansestadt Lübeck. Herausgegeben von der Baubehörde. Band III: Kirche zu Alt-Lübeck. Dom. Jakobikirche. Ägidienkirche. Verlag von Bernhard Nöhring, Lübeck 1920, S. 9–304 Unveränderter Nachdruck 2001: ISBN 3-89557-167-9, S. 99
  23. ↑ Zur Grablege und den hier Bestatteten siehe Johannes Baltzer, Friedrich Bruns: Die Bau- und Kunstdenkmäler der Freien und Hansestadt Lübeck. Herausgegeben von der Baubehörde. Band III: Kirche zu Alt-Lübeck. Dom. Jakobikirche. Ägidienkirche. Verlag von Bernhard Nöhring, Lübeck 1920, S. 9–304 Unveränderter Nachdruck 2001: ISBN 3-89557-167-9, S. 96f
  24. ↑ BuK, S. 98
  25. ↑ Inschrift mit Übersetzung bei Adolf Clasen: Verkannte Schätze: Lübecks lateinische Inschriften im Original und auf Deutsch. Lübeck 2003, S. 98 ff., ISBN 3-7950-0475-6
  26. ↑ BuK, S. 77 ff.
  27. ↑ Gutshaus in Wichmannsdorf heute
  28. ↑ Inschrift mit Übersetzung bei Adolf Clasen: Verkannte Schätze: Lübecks lateinische Inschriften im Original und auf Deutsch. Lübeck 2003, ISBN 3-7950-0475-6, S. 97
  29. ↑ BuK, S. 74 ff.
  30. ↑ Inschrift mit Übersetzung bei Adolf Clasen: Verkannte Schätze: Lübecks lateinische Inschriften im Original und auf Deutsch. Lübeck 2003, ISBN 3-7950-0475-6, S. 95
  31. ↑ BuK, S. 72 ff.
  32. ↑ Inschrift mit Übersetzung bei Adolf Clasen: Verkannte Schätze: Lübecks lateinische Inschriften im Original und auf Deutsch. Lübeck 2003, ISBN 3-7950-0475-6, S. 93
  33. ↑ BuK, S. 71ff.
  34. ↑ Fehling: Ratslinie Nr. 773
  35. ↑ BuK, S. 69 ff.

 

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Epitaphien im Lübecker Dom

Die Epithapien im Lübecker Dom standen bis zum Luftangriff auf Lübeck am 29. März 1942 von der Wahrnehmung hinter den Epitaphien der Lübecker Marienkirche zurück, die schon zahlenmäßig üppiger ausgestattet war. Auch der Lübecker Dom hat durch sie schweren Verluste im Bereich des spätgotischen Chors 1942 erhebliche Verluste an Kunstgegenständen zu beklagen, war jedoch im Bereich des Kirchenschiffs weniger betroffen, so dass er sich heute noch ursprünglicher zeigt.

Erhaltene Epitaphien im Lübecker Dom

 

Name mit Todesdatum

Jahr

Künstler

Standort, Zustand, Besonderheiten und Anmerkungen

Bisschop, Albert Lübecker Kaufmann und Ältermann des Hansekontors in Brügge († 1468 in Brügge)

1459

 

Zweiteilig bestehend aus dem Stuckrelief des Marienbildes und der mittelniederdeutsch abgefassten Stiftertafel in gotischer Minuskelschrift, die sich auf die von ihm gestiftete, davor hängende Ewige Lampe (1461) aus Bronze bezieht.

Tiedemann, Johann Bischof von Lübeck († 1561) und sein Bruder, der Domherr Christoph Tiedemann († 1561)

wohl vor 1559

 

Sandstein-Epitaph der Renaissance

Pentz, Jasper Gutsherr auf Nütschow († 1566)

nach 1566

 

Holztafel, 1633 wiederhergestellt und als Familienepitaph der Familie von Pentz ergänzt durch Christian von Pentz

Rantzau, Theodor (1561-1572) und seine Pflegeeltern Nikolaus Rantzau auf Quarnbek († 1584) und Frau Lucia geb, Walsdorp († 1571)

1573

 

Sandstein-Epitaph der Renaissance, gesetzt vom Vater, dem schleswig-holsteinischen Statthalter Heinrich Rantzau

Holthusen, Johann Domdechant († 1586)

1574

 

Sandstein-Epitaph

Schilling, Albert Ältermann der Lübecker Nowgorodfahrer († 1571 in Nowgorod)

1597

 

Coppens, RobertEpitaph in Sandstein und Marmor

Pincier, Ludwig Holsteinischer Geheimer Rat und erster lutherischer Domdechant († 1612)

1612

Rode, Hermann von

schwarz und weiß gefasster Stein, Marmorsäulen

Heinrich Elvers Ratsherr der Hansestadt Lüneburg († 1614)

1614

 

 

Tanck, Otto Syndicus der Hansestadt Lübeck und Dompropst († 1637)

1637

Hirt, Michael Conrad

 

Sebastian Meier Rektor des Katharineums († 1664)

1664

 

 

Carstens, Joachim Syndicus der Hansestadt Lübeck († 1673)

1850

 

Gesetzt von seinem Nachfahren Johannes Heinrich Carstens, Pastor am Dom und Senior des Geistlichen Ministeriums

Wendt, Elias Senior des Geistlichen Ministeriums († 1719)

1719

 

 

Carstens, Johannes Heinrich Pastor am Dom und Senior des Geistlichen Ministeriums († 1829)

1829

 

 

 

Literatur

Johannes Baltzer, Friedrich Bruns: Die Bau- und Kunstdenkmäler der Freien und Hansestadt Lübeck. Herausgegeben von der Baubehörde. Band III: Kirche zu Alt-Lübeck. Dom. Jakobikirche. Ägidienkirche. Verlag von Bernhard Nöhring, Lübeck 1920, unveränderter Nachdruck 2001, ISBN 3-89557-167-9, S. 9–304.

Adolf Clasen: Verkannte Schätze: Lübecks lateinische Inschriften im Original und auf Deutsch. Lübeck 2003, ISBN 3-7950-0475-6, S. 75.

 

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Rabundus Rose - Sage über den Dom zu Lübeck

208. Rabundus Rose.

Im Chorgestühle des Domes zu Lübeck an der Nordseite wird noch des Domherrn Rabundus Sitz gezeigt. Lange ging die Sage, daß wenn ein Domherr daselbst sterben sollte, so finde er auf seinem Stuhlkissen eine weiße Rose. Welcher Domherr diese Rose fand, der bestellte sein Haus und bereitete sich in frommer Stille zum seligen Heimgang vor. Nun war unter den Domherren einer, des Namens Rabundus, der fand eines Morgens die Rose auf seinem Sitz; er hatte aber noch nicht Lust abzuscheiden und bei Christo zu sein, hatte noch viele Geschäfte, nahm daher die Rose und warf sie schnell auf seines Nachbars Sitz, des Domherrn Konrad Barner von Moislinghe. Da dieser kam und die Rose fand, erschrak er aufs Heftigste und nach drei Tagen war er todt. Rabundus aber nahm sich seine böse That zu Herzen, und da er sein Ende nahe fühlte, bekannte er sie seinem Beichtiger und schwur, daß er künftig durch ein anderes Zeichen den [190] nahen Tod eines Domherrn verkündigen wolle. Und also geschah es. Als Rabundus nicht lange nachher verstorben war, und wiederum der Tod eines andern Domherrn bevorstand, that es unter seinem Grabstein drei Klopfer, die klangen Donnerschlägen gleich. Darum ward auf Rabundi Grabstein auch eine Keule angebracht, und die Inschrift:

  • Pulsibus in duris
  • do signum morituris.

Und dieses Klopfen ist hernachmals gehört worden, so lange in Lübeck Domherren lebten. Die Schläge krachten wenig gelinder, als wenn das Wetter einschlug oder wie Carthaunenschüsse, und beim dritten Schlag lief der Knall über dem Gewölbe der ganzen Kirche der Länge nach durch, daß man glauben mochte, es würde das ganze Gebäu zusammenkrachen und prasseln. Einmal geschahe dergleichen sogar mitten unter der Hauptpredigt, daß die Menschen aus der Kirche eilen wollten, aber der Prediger blieb fest auf seiner Kanzel, und ermahnte die Menge, sich von einem Teufelsgespenst nicht schrecken zu lassen.

Kommentar (Wikisource)

Auch schon bei Erasmus Francisci: Der Höllische Proteus, oder Tausendkünstige Versteller, vermittelst Erzehlung der vielfältigen Bild-Verwechslungen Erscheinender Gespenster, Werffender und poltrender Geister, gespenstischer Vorzeichen der Todes-Fälle, Wie auch Andrer abentheurlicher Händel, arglistiger Possen, und seltsamer Aufzüge dieses verdammten Schauspielers, und, Von theils Gelehrten, für den menschlichen Lebens-Geist irrig-angesehenen Betriegers, (nebenst vorberichtlichem Grund-Beweis der Gewissheit, daß es würcklich Gespenster gebe), 2. Auflage, Nürnberg: Endter 1695, S. 1057 (zeno.org). Weitere Sagen zum Dom zu Lübeck dort.

 

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Der Hirsch - Sage über den Dom zu Lübeck

10. Der Hirsch.

Als Kaiser Karolus Magnus eines Tages an der wendischen Grenze jagte, gelang es ihm durch sonderliche Kunst, einen schönen, großen Hirsch zu stellen. Schon hat er den Bogen gespannt: da sinkt das stolze Thier in die Knie und schmiegt sich ihm freundlich an. Nun legt der Kaiser ihm ein golden Halsband um, mit Kleinodien geschmückt, und gräbt die Zahl der Jahre hinein, die seit Christi Geburt vergangen. Vierhundert Jahre danach sieht Herzog Heinrich der Löwe täglich morgens früh von seinem Schloß in der Hertogen-Grube einen Hirsch zur Quelle kommen, die auf dem Berg entspringt. Er befiehlt den Hirsch zu fangen, und sieht, da er den Halsschmuck betrachtet, daß zwischen dem mächtigen Gehörn ein goldnes Kreuz aufgewachsen ist. Das rührt ihm das Herz; er läßt also auf der Stelle, die der Hirsch besucht, den Grund zur Domkirche legen, und giebt ihr zum Wappen ein goldnes Kreuz im rothen Felde.

Aber die Quelle hat er nicht ganz bezwingen können und wenn man recht zuhört, so rauscht sie noch im tiefsten Grund. Daher sind auch die Thürme schief.

Bemerkungen

[388] (Das Letzte mündlich.)

 

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Der muthige Priester - Sage über den Dom zu Lübeck

11. Der muthige Priester.

1160, als Herzog Heinrich mit dem Kaiser in Welschland war, wohnte hinter dem Dom, wo damals der Weg zum Thor hinaus führte, ein Priester Namens Athelo. Dieser hatte zum Schutz der Kirche einen breiten und tiefen Graben ziehen und mit einer Zugbrücke versehen lassen. Da nun eines Morgens früh die Magd Wasser holen will, sieht sie einen großen Haufen Reiter im vollen Gallopp auf die Brücke zu reiten. Das war Herr Niklot von Meklenburg mit seinen Söhnen Pribislav und Wertislav, welche die Stadt von Mittag her zu überfallen gedachten, ehe der Weg versperrt war. Die Magd schreit laut: „der Feind ist da! der Feind ist da!“ Das hört der Priester und läuft, was er kann, zur Brücke, gerade als die Feinde daran sind, und zieht mit starkem Arm die Klappe auf, daß die Wenden unverrichteter Sache abziehn müssen. Als aber der Herzog diese Stücke und Tücke erfuhr, schickte er alsbald eine gute Besatzung unter einem tapferen Commandanten in die Stadt. Den Athelo aber machte er zum Propst der lübeckischen Kirchen.

Bemerkungen

[388] Z. 12. l. sei s. war.

 

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Der Bleidecker und sein Sohn - Sage über den Dom zu Lübeck

12. Der Bleidecker und sein Sohn.

1173. Als Herzog Heinrich der Löwe aus dem gelobten Lande zurückkam, hielten Bischof und Kapitel von Lübeck inständig an, daß auf die Domthürme zwei schöne hohe Spitzen gesetzt werden möchten. Der Fürst willigte ein, und die beiden Spitzen wurden von zwei Meistern, Vater und Sohn, gebaut. Nun ward des Sohnes Spitze viel künstlicher und zierlicher, und das Lob darüber verdroß den Vater hoch: doch hielt er’s im Herzen verborgen. Unlängst danach, als er mit dem Sohn und anderen Arbeitern hinuntergehen will, spricht er zu dem ersteren: „Lieber, steig’ aus dem Fenster und hol’ mir die Art, die ich dort auf dem Balken zwischen den Thürmen vergessen.“ Der Sohn geht hin; als er aber mitten auf den Balken kömmt, krigt er einen Schwindel ins Haupt, also daß er hinunterstürzt und sich zu Tode fällt.

Damit ist der bösewichtische Vater allein Meister geblieben. Aber der Thurm, den er gebaut, muß immerfort ausgebessert werden.

 

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Korner’s Sohn - Sage über den Dom zu Lübeck

36. Korner’s Sohn.

1267 war ein Domdechant zu Lübeck, mit Namen Conradus, des alten Geschichtschreibers Johannes Korner’s Sohn. Dieser, wie er in der heiligen Osternacht das hohe Kreuz aufgenommen – das man zu der Zeit herumzutragen pflegte – und es endlich vor den Altar gebracht, hat er sich auch in die Knie niedergelassen, und indem daß er Gott geküsset, gab er zugleich seinen Geist auf. Denn ehe die Domherren ihn auf das Schlafhaus bringen konnten, war er schon morstodt.

Bemerkungen

[390] Korner lebte zu Ende des 14. und im ersten Drittel des 15. Jahrh., und war Prediger-Mönch. Die Sage scheint auf einer Verwechselung Korner’s mit Conrad Barner von Moisling zu beruhen, dessen plötzlichen Tod Detmar beim J. 1267 berichtet. – Z. 8 Gott – das Crucifix.

 

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Frau Rikeborgs Begräbniß - Sage über den Dom zu Lübeck

39. Frau Rikeborgs Begräbniß.

Anno 1278 starb eine reiche Wittwe zu Lübeck, Rikeborg Stâlbuksch genannt, ohne Erben. Deren Ehemann war gewesen der Rathsherr Bartram Stâlbuk, im Domkaspel wohnhaft.

Diese Wittwe hat in ihrem letzten Willen ihre Güter dahin gegeben, wo sie begraben würde; sie begehrte aber, als sie bald hernach gestorben, zu S. Katharinen bei ihren Freunden zu liegen. Wie nun die Dompapen den Leichnam nach S. Katharinen zu den grauen Mönchen bringen sollen, wollten sie die reiche Beute nicht fahren [70] lassen; sondern zogen damit nach der Kaspelkirche, um dort die Vigillen zu halten. Aber die Bettelmönche gingen alsbald zu Rath und nahmen sechs ihrer stärksten Brüder; die gingen nach der Kaspelkirche, nahmen den Leichnam mit Gewalt, und trugen ihn nach S. Katharinen. Nun wollten zwar die Dompapen die Todte auf Befehl des Bischofs wiederholen; aber die Freunde der verstorbenen Wittwe und die ganze Gemeine fielen den grauen Mönchen bei; sie mußten also davon lassen. Da gebot der Bischof den Mönchen beim höchsten Bann: sie sollten den Leichnam nicht in die Erde begraben; die Schalks-Mönche nahmen ihn also und vermauerten ihn unter einen Schwibbogen der Kirchenmauer im Südosten und legten einen Eisenstein, 100 Centner schwer, darauf. Da liegt er noch bis heut und diesen Tag.

Davon entstand zu Rom ein großer Proceß, und die ganze Stadt Lübeck kam auch deßwegen in den Bann. Die Dompapen zogen nach Eutin, und die Mönche hielten mittlerweile Messe, bis daß alles vertragen war. Aber sie behielten was sie hatten; denn als die Dompapen nach vier Jahren wieder in die Stadt kamen, gedachten diese der Stâlbuksch nicht mehr.

Bemerkungen

[390] Kaspel – Kirchspiel.

Anmerkungen (Wikisource)

Ein weitere Sage zum Streit zwischen Rat und Bürgern der Stadt mit Bischof Burkhard von Serkem um die Macht in der Stadt, die auch den Reichtum der Bettelmönche in Lübeck erklärt.

 

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Hans Unverfeert - Sage über den Dom zu Lübeck

48. Hans Unverfeert.

1314 den 2. Juli haben die Papen zum Dom ihren Gottesdienst wieder angefangen, den sie neunzehn Jahr lang aus Bosheit und Muthwill liegen lassen, in der Meinung, die Stadt Lübeck dadurch unter ihr Gebot zu zwingen. Aber hievon hat nichts werden wollen; denn zu der Zeit hießen die Lübschen Bürger meistenorts Hans Unverfeert.

Anmerkungen (Wikisource)

Siehe dazu auch den Eintrag verfeert in Johann Friedrich Schütze: Holsteinisches Idiotikon, eine Beitrag zur Volkssittengeschichte, Vierter und letzter Teil, Altona 1806, S. 302. Google:

verfeert: erschrocken, unverfeert: unerschrocken. Hans Unverfeert (Hamb.): Unerschrockner, sik verfeeren: erschrecken von ferus: wild. Auch sik verjagen.

 

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Die kleinen Pröven - Sage über den Dom zu Lübeck

56. Die kleinen Pröven.

1334 starb Papst Johann XXII. Dieser maßte sich aller Stifter an, und vergab zu Rom alle geistlichen Aemter ohne Unterschied an wen er wollte. Dadurch wurden die Herrn in allen Landen und Stiftern ihrer bisherigen Belehnungen beraubt, und mußten geduldig leiden, daß Fremde und die so es nicht verdient, mit in das Domkapitel kamen; ihre eignen Freunde aber, und die so es verdient, zurücke stunden. Derhalben machten die Domherren allhie zu Lübeck eine neue Verordnung und stifteten die kleinen Pröven (Präbenden), also daß ein jeder Domherr fünf Florenzer Gülden und nicht mehr haben sollte. Wenn dann diejenigen anherkamen, die zu Rom eine Stelle erlangt hatten, und hörten, daß davon ein so gar Geringes gehoben würde, zogen sie bald wieder von dannen.

Dieses Mittels brauchten bald auch andere mehr.

 

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Die kleinen Diebe henkt man wohl - Sage über den Dom zu Lübeck

129. Die kleinen Diebe henkt man wohl.

1471 auf Weihnachten kamen zwei Bischöfe als des Papstes Verordnete nach Lübeck, um das Geld zu holen, das seit 2 Jahren im Dom zur Ausrottung der böhmischen Ketzer gesammelt war.

Als aber die beiden Bischöfe mit etlichen Kapitelsherren und Rathspersonen zu dem großen Kasten kommen, befindet sich, daß Mäuse dabei gewesen, welche das heilige Geld hinweggetragen: denn es ward über 10  Lüb. in dem Kasten nicht gefunden. Dessen verwunderte sich Jedermann zum höchsten, sintemal man wohl berechnen konnte, daß etliche tausend Gulden hineingelegt waren. Aber wie heilig das Geld auch immer gewesen: die Diebe haben sich darum nicht gescheut, es anzugreifen.

Der Büttel erhielt nun den Auftrag etliche gefangene Diebe abzufragen, und die gestanden denn auch der Länge nach, daß sie mit Leimruthen von oben her, wo man die Gelder eingesteckt, bis an die 12  in allem herausgenommen, und das zu verschiedenen Malen.

Diese armen Diebe sind zwar gehenkt; wo aber die Tausende und die großen Diebe geblieben, findet man nirgends angemerkt.

 

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Der Münch Hohlbeen - Sage über den Dom zu Lübeck

143. Der Münch Hohlbeen.

1491 hat ein Münch Augustiner-Ordens, Namens Marcus Hohlbeen, in der Greveradenkapelle zum Dom eine überaus rare auf Holz gemahlte Tafel mit zwei doppelten Vorschlägen verfertigt, darauf eine Schilderei vom Leiden Christi, samt Tod und Auferstehung gar künstlich zu sehen. Absonderlich ist sehr kurios das dreifache Wahrzeichen, als: 1) Christus, da er dem Petrus auf dem Wasser erscheint, 2) der Hahn, der eines Gerstenkorns groß, 3) ein kleiner Hund, dafür ein Liebhaber 100 Dukaten geboten und einen andern an die Stelle mahlen lassen wollen. Desgleichen sind auch manche Gestalten doppelt und dreifach darauf zu sehn; wie auch des München Hohlbeens Gebilde.

Bemerkungen

[396] Dem Holbein schreibt man nicht bloß dieses Bild, sondern auch den Todtentanz in der Marienkirche zu. Die Jahrszahl kann übrigens auch 1451 und 1471 gelesen werden.

 

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Der Heiligenschrein im Dom - Sage über den Dom zu Lübeck

158. Der Heiligenschrein im Dom.

1506 saß ein Müllergesell, Namens Einhorn, zu Lübeck auf den Tod; dem hat man in seinem Gefängniß nachgelassen, daß er mit einem alten stumpfen Messer in Holz schnitzen mögen. Da hat er einen kostbaren Heiligenschrein ausgeschnitzt, wo die Jungfrau saß, der ein Einhorn in den Schooß sprang, und dabei stand der Bischof Blasius und blies, und hinten ging eine Mühle, so daß sich alles bewegte. Dann ist es schön bemahlt und vergoldet, und in der Domkirche rechts vom kleinen Altar aufgestellt. Als aber der Müllergesell bald darauf hingerichtet worden, ist das Werk stehn geblieben; und hat sich Keiner gefunden, der es wieder in Gang bringen können.

Bemerkungen

[397] (Mündl.)

 

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Die Kanzel im Dom - Sage über den Dom zu Lübeck

191. Die Kanzel im Dom.

1569 ist die sehenswürdige Kanzel in der Domkirche zu Lübeck verfertigt, um welche sieben aus kostbarem Marmelstein gemachte rare Historien vom Lebenslauf Christi wohl zu betrachten. Unten aber um diese Kanzel, so auf Moses’ Bild ruhet, welcher die zwei Gesetztafeln in der Hand hält, siehet man ein von Eisen sehr künstlich vergittertes Schrankwerk, das die Stecknitzfahrer dahin verehrt, und dergleichen sonst nirgend anzutreffen. Wie das der Schmied auf dem Bauhofe vor der Hand gehabt, hat es der Teufel nicht leiden wollen, sondern ist in Gestalt eines klugen Meisters zu ihm getreten und hat ihn durch Reden und Zeigen verwirrt. Der Schmied aber, nachdem er dem klugen Herrn zufällig auf die Füße gesehen, besinnt sich nicht lange, sondern nimmt seine große Zange und kneift ihm die Nase gar fest zusammen. Damit hat er denselben genöthigt, Hand anzulegen und stehendes Fußes in einer Nacht das ganze Gitterwerk fertig zu machen, wie es noch zu sehen; und dann erst losgelassen. An dem Holzwerk aber liest man:

  • Dorch der Stêkenfârer Mildicheit
  • Dit Schrankwark hîr um Mosen steit. 1572.

Bemerkungen

[398] (desgl.)

 

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Lübecker Rathaus

Das Lübecker Rathaus in der Hansestadt Lübeck ist ein backsteingotischer Bau. Es ist eines der größten und bedeutendsten Rathäuser in Deutschland.

Geschichte

Der Bau begann kurz nach der Verleihung der Reichsfreiheit, die Lübeck 1226 erhielt. Von dem frühen Bau zeugen noch heute Teile der Südwand, die im spätromanischen Stil erhalten sind. 1308 war das Rathaus fertiggestellt. 1435 erfolgte der Anbau des Neuen Gemachs im spätgotischen Stil mit der mit Türmen besetzten und aus verschiedenfarbigen Ziegeln gebauten Schauwand, sowie rund 150 Jahre später die Renaissancelaube aus Sandstein auf der Marktseite durch die flämischen Bildhauer Hans Fleminck und Hercules Midow (1570-1572). 1594 folgte dann auch die von dem flämischen Bildhauer Robert Coppens im Niederländischen Stil errichtete Renaissancetreppe an der Breiten Straße. Sie führte zu der so genannten Kriegsstube, dem einstigen Schatz des Rathauses, die sich hinter der Schauwand befand. Sie wurde im März 1942 beim ersten schweren Luftangriff auf Lübeck zerstört und wird heute nicht mehr benutzt. Der Name des Teilkomplexes zeigt, dass die Hanse nicht nur Einfluss auf die Wirtschaft hatte, sondern auch auf die Politik und oftmals über Krieg und Frieden entschied.

Im Rathaus tagte der Rat der Hansestadt auch als Gericht: der Oberhof Lübeck war bis 1820 Appellationsgericht für Entscheidungen aus anderen Städten, die dem Lübschen Rechtskreis angehörten.

Das Rathaus ist heute noch Sitz des Bürgermeisters und Versammlungsort der Bürgerschaft. Der Haupteingang ist nicht am Markt, sondern in der Breiten Straße. Der Ratskeller ist an den Kellermeister verpachtet und hat seinen Eingang auf der Marktseite unter der Renaissancelaube.

Zum erweiterten Komplex des Rathauses gehört auch das nördlich an der Breiten Straße gelegene Kanzleigebäude im Stil der Backsteinrenaissance.

Innenarchitektur

Das Gebäude ruht auf einem Arkadendurchgang aus Kreuzrippengewölbe unter dem früher die Buden der Goldschmiede und die Ratswaage standen.

Gleich hinter der Eingangstür befinden sich das riesige Foyer und ein Treppenaufgang, in dem zahlreiche Bilder hängen, die Szenen aus der Stadtgründung zum Thema haben. Rechts befindet sich das Renaissanceportal, welches 1574 von Tönnies Evers d. Ä. angefertigt wurde und das in den Rats- und Audienzsaal führt. Der Saal war traditionell der Gerichtssaal des Rates, in dem dieser als Obergericht tagte. Die Beteiligten an diesen Verfahren wurden die Themen der Darstellungen auf den Türen und durch Spruchweisheiten an ihren Pflichtenkreis im Gericht erinnert. Die Supraporte der Tür zeigt das Urteil Salomons, darunter wird auf die Liebe und die Gerechtigkeit verwiesen. Die Sinnsprüche im Inneren des Saals, aber auch die an der Außenseite, entstammen bis auf einen, der dem 1. Korintherbrief entnommen ist, einem 1539 erschienenen niederdeutschen Glossar zum Reynke de vos des Buchdruckers Ludwig Dietz:

  • „Beide Part schal ein Richter horen und den ordel.“
  • „Snelle to horen arfst langsam to ge lofen.“
  • „Na Ummestendicheit der Sake schal men alle Worde vor stan.“
  • „Wo hart is de Rechtferdicheit gefangen wo hoch deit Ungerchdicheit prangen.“
  • „De Leve is langkmodich unde frundtlick se is nicht afgünstich.“
  • – (1 Kor 13,4 LUT )

Außen heißt es um das Portal und Christus als Richter:

  • „Van den Wisen hort men Wisheit unde van den Getruwende gude Rat.“
  • „Der Werlt Wisheit id bedrechlick unde vorfort Lande unde Lude.“

An der Ausstattung dieses Saals erkennt man den Übergang zwischen Spätbarock und Rokoko. An den Wänden befinden sich zehn allegorische Gemälde von Stefano Torelli, die dieser zwischen 1754 und 1761 anfertigte. Sie stellen die Tugenden einer guten Regierung dar, die alle bis auf eine als Frauengestalten dargestellt wurden. Nur bei der Tugend der Verschwiegenheit war nach der Vorstellungswelt zu damaliger Zeit die weibliche Verkörperung der Tugend nicht denkbar. Die Gemälde befinden sich in Stuckrahmen und prägen den Saal im Stil des Rokoko.

Genau über den Audienzsaal befand sich im Mittelalter der Hansesaal, welcher die Tagungsstätte des gleichnamigen Städtebundes war. Dieser Raum wurde 1818 durch Verwaltungsräume ersetzt.

Im westlichen Trakt befindet sich der Bürgerschaftssaal, welcher 1891 im Zuge größerer Umbauarbeiten im neugotischen Stil errichtet wurde. Auf den Fluren befinden sich Gemälde ehemaliger Bürgermeister und Ratsherren. Die Porträts der Bürgermeister Thomas von Wickede und Gotthard von Höveln werden dem Lübecker Maler der Renaissance Hans Kemmer zugeschrieben. Die historistischen Wandmalereien wurden von dem Berliner Maler Max Friedrich Koch im Zuge der Umbauten 1891 angebracht.

Die von Tönnies Evers dem Jüngeren geschaffene Vertäfelung der Kriegsstube gehörte zu den Hauptwerken der Spätrenaissance in Lübeck und verlieh dem Festraum einen besonderen Glanz. Der Saal, in dessen vier Wänden sich, eingeleitet von einem prunkvollen Portal an der nördlichen Schmalseite, Vertäfelungsblöcke über einer gleichfalls umlaufenden mit Intarsienfeldern geschmückten Bank herumzogen, barg die älteste Ausstattung, die im Rathaus von den einstigen Prunkräumen und Sälen verblieben war.

Im Obergeschoss des Renaissanceflügels befindet sich in einer Nische eine Statue von Gustav I. Wasa. Sie wurde von Anders Zorn als eine Miniaturfassung seiner Statue in Mora geschaffen und am 16. Juni 1920 als Geschenk der schwedischen Regierung zur Erinnerung an den Aufenthalt Gustav Wasas in Lübeck 1519 aufgestellt.[1]

Besonderheiten

Die runden Löcher in den Ziermauern der Fassade zum Markt hin haben den Zweck, den Wind zu brechen und die Fassade vor zu starkem Winddruck zu schützen. Die kleineren runden Löcher zur Marienkirche hin dienen nur der Zierde. Die Türen zum ehemaligen Gerichtssaal im Erdgeschoss sind verschieden hoch. Freigesprochene Angeklagte durften das Gericht durch die hohe Tür verlassen, verurteilte Angeklagte mussten durch die niedrige Tür gehen und dabei den Kopf senken.[2]

Quellen

  1. ↑ Gustav Wasa verlässt das Lübecker Rathaus
  2. ↑ Catherina Riedemann: Willkommen im historischen Rathaus. In: Lübecker Nachrichten vom 9. April 2011, S. 13

 

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Ratskeller zu Lübeck

Der Ratskeller zu Lübeck in den Gewölben des Untergeschosses des Lübecker Rathauses ist einer der ältesten Ratskeller in Norddeutschland.

Der Ratskeller nutzt in Teilen die ältesten Gewölbekeller des Lübecker Rathauses, den noch aus romanischer Zeit stammenden Hansesaal, der gleich rechts liegt, wenn man den Ratskeller durch den Haupteingang von der Marktseite aus über die lange Treppe hinab betritt. Die weiteren Räumlichkeiten entstammen der Gotik und wurden im Zuge der Erweiterungsbauten am Rathaus geschaffen. Die Weinlagerung im Lübecker Ratskeller ist bereits für das Jahr 1220 belegt. Schon im Mittelalter unterstand Eines Ehrbaren Rates Keller unter besonderer Verwaltung durch den Rat der Hansestadt. Jeweils zwei Ratsherren, die Winmestere (Weinmeister) waren, seit 1298 urkundlich belegt, mit der Aufsicht über den Ratskeller betraut. Ihnen zur Seite standen mehrere Beamte unter Führung eines Hauptmanns (der Herren Schenke). In der Frühzeit des Lübecker Weinhandels wurde hier jeglicher Wein, der in Lübeck gehandelt wurde gelagert, verkostet und taxiert. Gleichzeitig war der Ratsweinkeller einer der gesellschaftlichen Mittelpunkt der Stadt. Neben Repräsentationsverkostungen des Rates fanden hier Feiern der Zirkelgesellschaft und der Kaufleutekorporationen genauso wie die Familienfeiern des städitischen Patriziats statt. Unter dem Langhaus des Rathauses liegt der Germanistenkeller, benannt nach dem Germanistentag 1847 in Lübeck, dessen Schlußbankett hier abgehalten wurde. Links vom Eingang befindet sich das Admiralszimmer mit den Wappen und Schiffen der Lübecker Flottenführer seit dem Mittelalter. Der große Eichentisch im Admiralzimmer wurde aus einer Eichenplanke des letzten Lübecker Admiralschiffes Adler von Lübeck erstellt.

Die Winmestere hielten ihr Gericht im Herrengemach ab, das heute Brautgemach genannt wird. Der Kamin dort wurde 1575 von der ratssässigen Patrizierfamilie Stiten gestiftet. Sein niederdeutscher Sinnspruch führte zur Namensänderung: mennig man lude singet, wenn men em de brut bringet; weßte he, wat man em brochte, dat he wol wenen mochte. Weitere Räumlichkeiten sind heute nach den früheren Weinfässern Lilie und Rose benannt.

Ab 1666 wurde der Ratskeller verpachtet. Der erste Pächter Daniel Jacobi hatte eine Pacht von 5000 Mark Lübisch im Jahr zu erbringen. Ihm folgten noch drei weitere Pächter bis der Rat der Stadt 1704 den Ratskeller wieder seine unmittelbare Verwaltung übernahm und die Führung einem angestellten Ratskellermeister übertrug. Im Zuge der Lübecker Franzosenzeit wurde der gesamte Weinbestand auf Druck der Besatzung 1812 versteigert und führte zu einem Erlös von 300.000,- Mark. Unter den versteigerten Weinen waren zum Teil auch sehr alte Jahrgänge aus den Jahren 1660 und 1686. Die Neuverpachtung des Ratskellers an den letzten Ratskellermeister Johann Conrad Deuerlein erbrachte nach entsprechender vorheriger Ausschreibung aufgrund der Verarmung von Stadt und Bevölkerung nur eines Jahrespacht von 55 Mark. Eine grundlegende Erneuerung des Ratskellers konnte so erst 1875 mit dem Umbau zum Restaurant durchgeführt werden. 1889/90 erhielten die Räume eine Ausmalung durch Willibald Leo von Lütgendorff-Leinburg, die jedoch 1935 bei der Renovierung des Ratskellers übertüncht wurde.

Literarisches

  • Emanuel Geibel verewigte die Rose in seinem Gedicht Septembernacht in den Juniusliedern.

Literatur

  • Theodor Gaedertz: Das Rathaus zu Lübeck. Borchers, Lübeck 1914, S. 21-24
  • Lübeck-Lexikon: Ratsweinkeller, Lübeck 2006

 

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Oberhof Lübeck

Der Oberhof Lübeck war ein seit dem 13. Jahrhundert bestehendes Berufungsgericht, zuständig und offen für den zweiten oder dritten Rechtszug aus Städten mit Lübischem Recht, das bis in die Neuzeit in Zuständigkeitskonkurrenz zu den später entstandenen Territorialgerichten und deren Rechtszügen bestand. Daneben bestand seine Zuständigkeit auch in Fragen der Hansekontore im Ausland (Bryggen in Bergen oder hinsichtlich des Peterhof, aber auch für die sommerlichen Vitten bei der Schonischen Messe auf Falsterbo). Zur Kontrolle der Entscheidungen des Oberhofs der reichsunmittelbaren Hansestadt waren letztinstanzlich die obersten Reichsgerichte (Reichshofrat, Reichskammergericht) berufen, die teilweise über den konkurrierenden territorialen Rechtszug nicht erreichbar waren.

Der Oberhof als Spruchkörper war in Person identisch mit dem Rat der Stadt Lübeck. Entsprechend tagte er im Rathaus. Die Entscheidungen des Gerichts wurden von den Ratssekretären oder Ratssyndici im Niederstadtbuch festgehalten. Sie sind bislang bis zum Jahr 1500 von der Forschung dokumentiert und ausgewertet. Der Deutsche Orden unterlief die Lübecker Stadtrechtsverleihung wegen dieses Instanzenzuges mit der Kreation des Kulmischen Rechts und untersagte einigen Städten seines Territoriums den Rechtszug nach Lübeck.[1] Für die Herzogtümer Schleswig und Holstein unterband der Herzog und spätere dänische König Friedrich I. im Jahr 1496 den Rechtszug nach Lübeck, indem er das Vierstädtegericht bestehend aus Ratsmitgliedern der Städte Itzehoe, Kiel, Oldesloe und Rendsburg schuf.[2] In Mecklenburg und Pommern konkurrierte der Rechtszug am längsten recht lebendig mit den jeweiligen territorialen Rechtszügen zum Mecklenburgischen bzw. Pommerschen Hofgericht. Erst nach dem Dreißigjährigen Krieg schufen die Schweden 1653 für ihre territorialen Besitzungen auf dem europäischen Festland das Wismarer Tribunal mit einer für Wismar und Schwedisch-Pommern ausschließlichen Zuständigkeit aufgrund des an Schweden verliehenen Privilegium de non appellando illimitatum. Materiell sprach aber auch dieser frühneuzeitliche Gerichtshof unter seinem Vizepräsidenten, dem ehemaligen Stralsunder Syndikus David Mevius, Lübisches Recht, das im Zuständigkeitsgebiet dieses Gerichts als überliefertes Gewohnheitsrecht weiter galt.

Für Kleinstädte lübischen Rechts bildeten sich sogenannte Mittelhöfe in Anklam, Elbing, Greifswald,[3] Reval und Rostock heraus, bei denen kostensparend und ortsnah in der unmittelbaren Umgebung Rechtsmittel eingelegt werden konnten, ohne dass dadurch der weitere Rechtszug zum Oberhof abgeschnitten wurde.

Der Lübecker Rat hat nach den tausenden von ausgewerteten Urteilen im Laufe seiner Tätigkeit für 33 Städte des lübischen Rechtskreises Berufungsentscheidungen erlassen.[4]

Er war als mittelalterliches Gericht mit der Unterbrechung durch die Franzosenzeit[5] bis 1820 tätig und wurde dann aufgrund der Deutschen Bundesakte durch das Oberappellationsgericht der vier Freien Städte ersetzt, Richter des Oberhofs, wie Johann Friedrich Hach wurden durch das neue Gericht übernommen.

Literatur

  • Philippe Dollinger: Die Hanse, 2. Auflage Stuttgart 1976 ISBN 3520371022
  • Wilhelm Ebel: Lübisches Recht. 1. Band. Lübeck 1971, ISBN 3795000300
  • Antjekathrin Graßmann (Hrsg.): Lübeckische Geschichte, 1989, ISBN 3-7950-3203-2
  • Nils Jörn: Lübecker Oberhof, Reichskammergericht, Reichshofrat und Wismarer Tribunal. Forschungsstand und Perspektiven weiterer Arbeit zur letztinstanzlichen Rechtsprechung im südlichen Ostseeraum. In: Das Gedächtnis der Hansestadt Lübeck, Lübeck 2005, S. 371-380. ISBN 3-7950-5555-5

Belege

  1. ↑ Lübeckische Geschichte, S. 241: Memel, Dirschau, Hela, Braunsberg und Frauenburg
  2. ↑ Lübeckische Geschichte, S. 242
  3. ↑ Nach Nils Jörn, S. 373, wandten sich Kolberg, Kammin und Usedom an Greifswald. Und Köslin, Körlin, Stolp, Schlawe und Bublitz ihrerseits zunächst an den Rat von Kolberg.
  4. ↑ Lübeckische Geschichte, S. 242
  5. ↑ In dieser Zeit trat der Kaiserliche Gerichtshof (Cour Impériale) in Hamburg an die Stelle des höchsten Gerichts und richtete nach Code civil.

 

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Appellationsgericht

Ein Appellationsgericht, auch Berufungsgericht genannt, ist ein übergeordnetes Gericht, das über Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen nachgeordneter Gerichte entscheidet, wobei diese zusammenfassend als Appellation bezeichnet werden. Nicht immer handelt es sich dabei um eine Berufung im engeren Sinne. Ebenso führen diese Gerichte in verschiedenen Ländern verschiedene Bezeichnungen.

Deutschland

In Deutschland findet eine durchgehende Abgrenzung zwischen Berufung und Revision statt, seit Vereinheitlichung der Prozessordnung durch das Gerichtsverfassungsgesetz werden als Berufungsgerichte bezeichnet und sind zuständig

  • in Strafsachen die kleinen Strafkammern der Landgerichte,
  • in Zivilsachen die Landgerichte oder Oberlandesgerichte,
  • in öffentlich-rechtlichen Sachen die Oberverwaltungsgerichte und die Landessozialgerichte,
  • in Arbeitssachen die Landesarbeitsgerichte.

Die Bezeichnung „Appellationsgericht(shof)“ (AG) und „Oberappellationsgericht(shof)“ (OAG) wurden in Deutschland durch die Reichsjustizgesetze abgeschafft.

Litauen

  • Appellationsgericht Litauens

Österreich

In Österreich sind die Landesgerichte und Oberlandesgerichte zuständig.

Schweiz

In der Schweiz sind zuständig

  • in Straf- und Zivilsachen die Obergerichte,
  • in öffentlich-rechtlichen Sachen die Verwaltungsgerichte; hierarchisch ist dabei die Besonderheit zu beachten, dass auf Ebene Kanton die Schweizer Verwaltungsjustiz eigentlich einstufig ist, d. h. die Schweizer Verwaltungsgerichte sind nur bedingt ein Appellationsgericht, da die unteren Instanzen keine verwaltungsunabhängige Gerichte sind.

Italien

In Italien führen die Berufungsgerichte den Namen Corte d’appello.

Englischsprachige Länder

In den englischsprachigen Ländern werden die Appellationsgericht meistens Court of Appeal oder auch Supreme Court genannt.

USA

In den Vereinigten Staaten von Amerika führen die Appellationsgerichte des Bundes die Bezeichnung United States Court of Appeals, in den Bundesstaaten meist Court of Appeal[1].

Einzelnachweise

  1. ↑ z. B. California Courts of Appeal .

 

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Lübisches Recht

Das Lübische Recht (auch Lübsches Recht) war das von der Reichsstadt Lübeck übernommene Recht, das in über 100 Städten im Ostseeraum Geltung erlangte. Das Recht der Stadt Lübeck selbst heißt „Lübeckisches Recht“.

Entstehung

Heinrich der Löwe verlieh Lübeck verschiedene Privilegien. Dadurch bekam die Stadt 1160 das Soester Stadtrecht. Hieraus entwickelte sich unter Federführung des Rates das sogenannte Lübische Recht. Das Lübische Recht vereinte die Rechtsvorstellungen aus dem Westfälischen mit dem Holsteiner Landrecht und nahm im Bereich des Seerechts die im Ostseeraum vorgefundenen Grundregeln aus der Zeit der Wikinger und von der Gotländischen Genossenschaft in Visby auf. Es war das einzige deutsche Stadtrecht, das sich später der Romanisierung widersetzte und bis zum Ende des 19. Jahrhunderts seinen deutschrechtlichen Ursprung bewahrte.

Eine frühe Zusammenfassung als Kodex erfolgte 1294 auf Veranlassung des Lübecker Kanzlers Albert von Bardewik. Im Auftrag des Lübecker Bürgermeisters Tidemann von Güstrow wurde es 1348 von dem Domvikar Helmicus thymmonis geschrieben und danach auch Tideman Güstrowscher Kodex genannt. Es wurde dann im Jahre 1586 revidiert und von Johann Balhorn als Der Kayserlichen Freyen und des Heiligen Reichs Stadt Lübeck Statuta und Stadtrecht erstmals in hochdeutsch gedruckt. In seinem verfassungsrechtlichen Gehalt wurde es von Lübeck nur einmal durch den Kassarezess sowie den Bürgerrezess modifiziert und im Ansatz kodifiziert.

Es galt in großen Teilen seines Verbreitungsgebiets bis 1900, als es vom Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst wurde.

Gegen Entscheidungen von Städten mit Lübischem Recht war das Rechtsmittel an den Oberhof Lübeck als Appellationsinstanz gegeben.

Es ist neben dem Magdeburger Recht eines der bedeutendsten Stadtrechte Deutschlands.

Städte mit Lübischem Stadtrecht

  • 1188 Hamburg (ungewiss, ob nicht autonomes und eigenständiges Stadtrecht, das allein aufgrund sozio-kultureller Verbindungen mit Lübeck dem lübischen Recht ähnelte (früher oft neben dem lübischen Recht abgedruckt))
  • 24. Juni 1218 Rostock
  • 1224 Danzig
  • 1226 Wittenburg
  • 1234 Stralsund
  • 1235 Oldenburg
  • 1236 Plön
  • 1238 Bad Oldesloe
  • 1238 Itzehoe
  • 1242 Kiel
  • 1243 Tondern
  • 1244 Neustadt und Segeberg
  • 1246 Elbing
  • 1248 Reval
  • 14. Mai 1250 Greifswald
  • 1250 Rendsburg
  • 1252 Dirschau
  • 1253 Kalen
  • 1253 Damgarten
  • 1255 Kolberg
  • 1255 Barth
  • 1257 Eutin
  • 5. Juni 1257 Krakau
  • 1258 Memel
  • 1266 Köslin
  • 1267 Boizenburg
  • 1282 Wolgast
  • 1282 Wilster
  • 1. April 1284 Braunsberg
  • 1285 Tribsees
  • 1287 Grimmen
  • 1292 Anklam (davor vermutlich Magdeburger Recht)
  • 23. Dezember 1298 Usedom
  • 1299 Belgard
  • 12. Juni 1302 Wesenberg
  • 13. April 1305 Heiligenhafen
  • 1309 Naugard
  • 9. September 1310 Stolp
  • 1310 Neustettin
  • 1310 Frauenburg[1]
  • 21. Mai 1312 Rügenwalde
  • 22. Mai 1317 Schlawe
  • 1343 Zanow
  • 1613 Bergen (Rügen)
  • Hapsal
  • Nowgorod
  • Polnow (um 1613)
  • Wismar
  • Riga

Literatur

  • Adrian Bueckling: Lübisches Recht in (Schwedisch)-Neuvorpommern und Rügen. Thomas Helms, Schwerin 1997, ISBN 3-931185-34-6
  • Wilhelm Ebel: Lübisches Recht. 1. Band. Lübeck 1971, ISBN 3795000300
  • C. Plitt: Das lübeckische Erbrecht nach dem Gesetze vom 10. Februar 1862, das Erbrecht der Eheleute und der Blutsfreunde, die letztwilligen Verfügungen, so wie die Erbgüter betreffend. 2. Auflage. Hinstorff, Wismar u. a. 1872 (Digitalisat )
  • C. Plitt: Das eheliche Güterrecht und das Erbrecht Lübeck’s. In seinen Grundzügen dargestellt. Hinstorff, Wismar 1884 (Digitalisat )
  • Johann Christian Theodor Richelmann d. J.: Ueber das Fenster- und Lichtrecht vorzüglich nach Lübschen Gesetzen. Ohne Ort, 1803 (Digitalisat )
  • Hermann Rodde: Vergleichung des Code Napoléon mit dem lübischem Recht. Bohn, Lübeck u. a. 1812 (Digitalisat )
  • Joachim Lucas Stein: Gründliche Abhandlung des Luebschen Rechts, worinn dies aus mittleren Zeiten herrührende Jus Germanicum aus den wahren Quellen hergeleitet und zureichend expliciret wird, Leipzig 1738; Teil 2, Leipzig 1741; Teil 3 und 4, Rostock 1745.

Quelle

  1. ↑ Anneliese Birch-Hirschfeld: Frauenburg, Kr. Braunsberg. In: Heinz Stoob (Hrsg.): Deutsches Städebuch, Handbuch Städtischer Geschichte, Bd. 1: Nordostdeutschland; Stuttgart 1939, S. 50f.

 

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Schlacht bei Bornhöved (1227)

Die Schlacht bei Bornhöved am 22. Juli 1227 war eine militärische Auseinandersetzung zwischen dem Königreich Dänemark unter Waldemar II. und einer Koalition aus norddeutschen Fürsten, Bischöfen und Städten. Zu dieser zählten der Bremer Erzbischof Gerhard II., Herzog Albrecht von Sachsen, die Grafen Adolf von Holstein und Heinrich von Schwerin, die wendischen Herren sowie ein Lübecker Aufgebot.

Der seit dem Sturz Heinrichs des Löwen auf der kimbrischen Halbinsel und an der südlichen Ostseeküste schwelende Konflikt um die Herrschaft über die Gebiete zwischen Elbe und Eider wurde in der Schlacht von Bornhöved entschieden. Die schwere Niederlage Waldemars II. bei Bornhöved bedeutete das Ende der dänischen Hegemonialstellung im Norden und ein Scheitern der großdänischen Pläne. Dem norddeutschen Adel und den norddeutschen Städten ermöglichte der Sieg hingegen einen ungehinderten Ausbau ihres Wirkungs-, Handels- und Machtbereiches. So war es letztlich der Sieg von Bornhöved, der die Voraussetzungen für die staatsrechtliche Vereinigung Schleswigs und Holsteins (1460), den Aufstieg Lübecks zur führenden Hansestadt sowie die Herausbildung des deutschen Ordensstaates schuf.

Hintergrund

Nachdem der Welfenherzog Heinrich der Löwe im zweiten Drittel des 12. Jahrhunderts die Herrschaft über seine Herzogtümer Sachsen und Bayern stückweise verloren hatte, entstand im Norden des Heiligen Römischen Reiches ein machtpolitisches Vakuum. In diesen Freiraum drängten der Schauenburger Graf Adolf III., der in seine ehemaligen Grafschaften in Holstein zurückkehrte, sowie die Dänen unter König Knut VI. bzw. unter dessen Nachfolger König Waldemar II.[1]

Adolf III. gelang es dabei, nachdem er sich in den ersten Jahren seiner Rückkehr mit der Ausschaltung der inneren Opposition und der Sicherung seiner Herrschaft befasst hatte, sich nachhaltig gegen Heinrich den Löwen zu behaupten, Lübeck und Wagrien ökonomisch einzugliedern und Stade (mit Dithmarschen) als erzbischöfliches Lehen von Hartwig II. zu erhalten. Damit gelang es ihm, das Gebiet zwischen Elbe und Eider erstmals herrschaftlich zusammenzuschließen.[2] Den Dänen unter König Knud VI. ermöglichte es der Sturz des mächtigen Welfenherzogs, ihren Herrschaftsbereich auf die Gebiete der (Ostsee-)Slawen zu erweitern. So mussten Bogislaw I., Herzog von Pommern, und die beiden mecklenburgischen Fürsten Nikolaus I. und Heinrich Borwin I. den dänischen König als Lehnsherr anerkennen.[3]

Solch eine Konstellation – zwei expansionistisch agierende Fraktionen – musste zwangsläufig zu Interessenkonflikten zwischen beiden Parteien führen. Ein in den Wintermonaten 1198/99 unternommener Feldzug Adolfs III. und Markgraf Ottos II. von Brandenburg gegen die Ostseeslawen ließ die Auseinandersetzung letztlich eskalieren. Erich Hoffmann sieht den Hauptgrund dafür anders als Walther Lammers in der Unterstützung des Gegenkönigtums Bischofs Waldemars von Schleswig durch Adolf III.[4] Begünstigt durch den Zwist innerhalb des Reiches, der nach der Doppelwahl Kurfürst Philipps von Schwaben und Ottos IV. von Braunschweig zum König des Heiligen Römischen Reiches entstand, gelang es den Dänen erfolgreich gegen den Schauenburger Grafen vorzugehen. Im Sommer 1200 erwarb Knud VI. die Rendsburg. Am 25. Januar 1201 wurde das Heer Adolfs III. und seines Verbündeten Adolf I. von Dassel bei Waschow in der Grafschaft Ratzeburg von den Truppen Nikolaus I. und Heinrich Borwins vernichtend geschlagen. Schließlich gelang es dem Bruder Knuds VI., Herzog Waldemar II., noch im Herbst und Winter desselben Jahres ganz Nordelbingen – die Gebiete zwischen Elbe (Südgrenze) und Eider (Nordgrenze)[5] – zu unterwerfen. Ende November 1201 begehrte Adolf III. zwar noch einmal auf, musste jedoch schnell die Aussichtslosigkeit seines Unterfangens erkennen und in Verhandlungen treten. Mit der indirekten Anerkennung (Heiratsverträge) des Status quo durch den deutschen König Otto IV. Anfang des Jahres 1202 galten die politischen Verhältnisse im Norden letztlich als geregelt. Damit begann die dänische Großmachtzeit. Adolf III. ging dabei als klarer Verlierer aus diesem Konflikt hervor: Noch im selben Jahr musste er auf seine Besitztümer verzichten und die Grafschaft Holstein verlassen. Er kehrte daraufhin zum Stammsitz seiner Familie an die Weser zurück.[4]

In den folgenden Jahren gelang es Waldemar II., der nach dem Tode Knuds VI. am 12. November 1202 zum König aufgestiegen war, die Dänenherrschaft weiter zu festigen und auszubauen. Im Inneren vermochte es der von ihm eingesetzte Graf Albrecht I. von Orlamünde die Transformation der altholsteinischen Gesellschaft hin zu einer lehnsrechtlichen Adelsgesellschaft, im kontinentalen Sinne, zügig voranzutreiben. Außenpolitisch erreichte Waldemar II. Ende 1214 den offiziellen Verzicht des Heiligen Römischen Reiches auf die von Dänemark besetzten Gebiete. Der König nutzte dabei, genau wie sein Vorgänger, die Streitigkeiten innerhalb des Reiches geschickt aus, indem er sich nach dem Tod Philipps von Schwaben auf die Seite von dessen Nachfolger Friedrich II. schlug: Dieser war auf die Unterstützung des Dänenkönigs angewiesen, um den amtierenden deutschen König und römischen Kaiser, Otto IV., stürzen zu können. Als Gegenleistung ließ Friedrich II. gegen Ende des Jahres 1214 in Metz eine Urkunde ausstellen, in der das Heilige Römische Reich auf die entsprechenden Gebiete Norddeutschlands offiziell verzichtete.[6]

Den Zenit seiner Macht erreichte Waldemar um das Jahr 1220, als er auch Pommern (1214), Estland (1219) sowie Ösel (1220) besetzen bzw. erobern konnte und sich sein Einfluss zudem sowohl auf Schweden als auch auf Norwegen erstreckte.[7]

Die Wende im Norden

Die machtpolitische Wende im Norden ließ allerdings nicht lange auf sich warten – sie trat am 7. Mai 1223 ein. An diesem Tag gerieten König Waldemar II. und sein Sohn, Waldemar III., durch ein Komplott des Grafen Heinrich I. von Schwerin in Gefangenschaft. Die daraufhin folgenden Verhandlungen, an der auch kaiserliche Vertreter beteiligt waren, über die Freilassung des Königs blieben ohne Erfolg, da die dänische Seite die Forderungen der deutschen Seite, die das Scheitern der großdänischen Politik bedeutet hätten, ablehnte. Als allerdings auch Graf Albrecht von Orlamünde Ende Januar 1225 bei einem Gefecht dem Grafen Adolf IV., der Ende 1224 in die nordelbischen Gebiete eingedrungen war, unterlag und in Gefangenschaft geriet, musste die dänische Seite den Forderungen der deutschen Fürsten nachgeben, um auf absehbare Zeit Waldemar II. und seinen Sohn frei zu bekommen. Der dänische König hatte daraufhin Urfehde zu schwören, Lösegeld zu zahlen, Preziosen, Textilien und Pferde zu liefern, Geiseln zu stellen und – und dies sollten die schwerwiegendsten Verpflichtungen sein – alle Gebiete zwischen Eider und Elbe sowie die slawischen Länder (bis auf Rügen) wieder an das Heilige Römische Reich abzutreten. Die Rendsburg ging in den Besitz Adolfs IV. über. Nach der Anerkennung dieser Forderungen erlangte Waldemar II. am 21. Dezember 1225 die Freiheit.[8]

Konfliktausbruch und -verlauf bis zur Schlacht von Bornhöved

Der Preis für seine Freilassung, den selbst Zeitzeugen als grenzwertig empfanden, war sehr hoch – für König Waldemar II. zu hoch. Kaum in seinem Königreich wieder angekommen (Weihnachten 1225), bereitete er die Rückeroberung der verlorenen Gebiete und die Wiederherstellung seiner Vormachtstellung im Norden vor. Nachdem auch sein Sohn freigelassen worden war (Ostern 1226), konnte er seine Pläne in die Tat umsetzen:

Als erstes musste er sich vom Eid der Urfehde, den er 1225 leistete, lösen. Waldemar II. wandte sich dafür an Papst Honorius III. In einem Brief vom 26. Juni 1226 aus dem Lateran versicherte dieser dem dänischen König, „[...] daß er einem Ungetreuen ein Treueversprechen, das erpreßt worden sei, nicht zu halten brauche.“[9] Die Urfehde war damit für hinfällig erklärt worden, wodurch Waldemar II. im Stande war, legal gegen die aktuelle Situation vorzugehen.[10]

Der Dänenkönig zögerte nicht lange und startete noch im selben Jahr, im Herbst 1226, den Rückeroberungsfeldzug: Ein nordfriesisches Aufgebot marschierte in Dithmarschen ein. Waldemar II. selbst lagerte vor der Rendsburg, in der sich das nordelbische Heer[11] versammelte. Es kam zur Schlacht, und dieses erste Gefecht gewann König Waldemar II. trotz großer Verluste. Ermutigt durch den Sieg, rückte er im Frühjahr 1227 in Dithmarschen ein. Von dort aus griffen die Dänen die Kerngebiete der Grafschaft Holstein an, unterwarfen die unbefestigte Landschaft und belagerten die Burgen Itzehoe und Segeberg. Zudem gelang es Waldemar II., sein Heer mit dem seines wichtigstens deutschen Verbündeten, Herzog Otto I. von Braunschweig-Lüneburg, zu vereinen.

Auch auf norddeutscher Seite begann man sich neu zu formieren, wenngleich man nach der Niederlage von Rendsburg gezwungen war, sich weitere Verbündete zu suchen. In Herzog Albrecht I. von Sachsen fand man schließlich den gewünschten Partner, der jedoch seinen Preis hatte.

Begünstigt durch diese neue Konstellation begann sich die Kriegslage im Norden allmählich zu verändern. König Waldemar II. sah sich schon bald gezwungen die Belagerung von Itzehoe und Segeberg aufzugeben. Er zog sich daraufhin mit seinem Heer in den Raum von Bornhöved zurück, wo er auf die Entscheidungsschlacht wartete. Die norddeutsche Fürsten- und Städtekoalition formierte sich derweil in Lübeck.[12]

Die Schlacht von Bornhöved

Nachdem die Vorbereitungen auf norddeutscher Seite abgeschlossen waren, zog das Heer am Morgen des 22. Juli 1227 aus Lübeck aus. Bei Bornhöved stieß die Koalition wie erwartet auf das dänische Aufgebot. Die Entscheidung im Norden stand nun unmittelbar bevor. Über den genauen Verlauf der daraufhin ausbrechenden blutigen Schlacht haben wir, wie Paul Hasse 1877 nachweisen konnte, allerdings keine gesicherten Informationen. Fest steht im Prinzip nur, dass das dänische Heer das Gefecht verloren hat.[13] Trotzdem soll im folgenden auf die Darstellung des Schlachtverlaufes in den beiden bedeutendsten lübeckischen Chroniken, der »Detmar-Chronik« und der »Chronica Novella« des Hermann Korners, eingegangen werden.

Detmar beginnt seine äußerst nüchterne Darstellung der Schlachtereignisse mit einer Aufzählung der auf norddeutscher Seite beteiligten Akteure,[14] wobei Lübeck zusammen mit den Grafen von Holstein und Schwerin den Kern der Koalition bilden. Anschließend heißt es:

    „[...] Sie kamen auf der Heide von Bornhöved zusammen am Tag der Heiligen Maria Magdalena. Da war an dem Tag ein Streit so groß, dass in dem Lande nie ein größerer Streit gewesen ist. Der König wurde sieglos [verlor die Schlacht] und entfloh; Herzog Otto wurde gefangen; des Königs Volk wurde zum größten Teil erschlagen und gefangen genommen [...]“[15]

Bei der Beschreibung der Schlacht beschränkt sich Detmar demnach offensichtlich auf das Wesentlichste. Er hebt zwar noch einmal ihre Bedeutung hervor, gibt ansonsten aber keine weiteren Informationen über den Schlachtverlauf. Lediglich den Ausgang des Gefechtes beschreibt er: Das dänische Heer wurde besiegt, Waldemar II. musste fliehen, Herzog Otto von Lüneburg geriet in Gefangenschaft und sehr viele Dänen wurden getötet oder gefangen genommen.

Im Gegensatz dazu, „entwirft Korner ein wahres Schlachtengemälde, welches er im Verlauf seiner Arbeiten immer weiter ausbaute.“[16] In der Hannoveraner Handschrift, der Rezension H, die zwischen 1438 und 1447 entstand, beginnt Korner, wie auch Detmar, die Schlachtbeschreibung mit einer Aufzählung der beteiligten norddeutschen Koalitionäre. Neben den bereits in der Detmar-Chronik genannten Personen bzw. Personengruppen tritt hier erstmals ein gewisser Alexander von Soltwedel auf Lübecker Seite in Erscheinung, der als „en helt vul modes“[17] bezeichnet wird. Dem schließt sich eine ausführliche Darstellung, samt Formationsbeschreibung, des Auszuges des Koalitionsheeres aus Lübeck an, ehe vom Gebet der Lübecker Ratsmitglieder berichtet wird:

    „Der ganze Lübecker Rat kam des Morgens zu Felde, um den lieben Gott und die werte Frau Sankt Maria Magdalena anzubeten, damit die Stadt, mit großem Verdienst der Gnade Gottes und der heiligen Frau, den Sieg erringe [...]“[18]

Demzufolge kamen die lübeckischen Ratsmitglieder am Morgen der Schlacht zusammen, um Gott und die Heilige Maria um Hilfe zu bitten. Im Falle eines Sieges versprachen sie, ein Kloster zu Ehren Gottes und der heiligen Maria zu errichten, wobei Letztere auch die Patronin desselben werden sollte. Zusätzlich sollten jedes Jahr die Armen am Maria-Magdalenen-Tag gespeist werden.[19]

Hieran schließt die eigentliche Schlachtbeschreibung an, die Korner mit dem Abfall der Dithmarscher beginnt:

    „Als die Dithmarscher das lübeckische Heer so mächtig gestärkt mit vielen Fürsten und Herren, Bannern und Trachten sahen, traten sie alle entschlossen über und setzten sich unter das lübeckische Banner. Auch deshalb, weil die Stadt ihnen alle ein langes Wohl gab und hatte und sie [die Dithmarscher] ihnen auch nicht entsagt hatten, sondern dass sie gegen ihren Willen dahin gebracht wurden.“[20]

Für das Übertreten der Dithmarscher führt Korner demnach insgesamt drei Ursachen an: Stärke des Lübeckischen Heeres, Zwang und Vergangenheitsbezug. Der entscheidendste Aspekt ist dabei seiner Ansicht nach die Stärke des lübeckischen Heeres, die die Dithmarscher zum einen zum Denken anregt und zum anderen dazu führt, dass sie sich mehr vor einem Kampf gegen die Lübecker fürchten, als vor dem dänischen König.

Obwohl der Übertritt der Dithmarscher Waldemar II. sichtlich verunsicherte, entschied er sich für den Angriff:

    „Als der König dies sah und an den Bannern merkte, wie viele Helfer die Lübecker hatten, da wurde er sehr schwankend. Doch dann griff er einen Mut und beide Seiten schickten ihre Vorhut [wörtlich: Spieße.] und zogen mit freiem Mut gegeneinander. Da konnte man ein großes Wunderwerk von Gott sehen. Das Lübeckische Heer hatte da die Sonne in den Augen und das war ein sehr großer Nachteil. Sofort sah man sichtbar eine Frauensperson in der Luft, die sich zwischen die Sonne und das Lübeckische Heer setzte und die Sonnenstrahlen kehrten sich gegen die Augen der Dänen. Dieser Anblick erfreute die Deutschen und stärkte sie und sie griffen die Dänen mit großer Kühnheit an. Da wurde auf beiden Seiten männlich gekämpft und es stürzten viele stolze Helden hier und dort. Am Ende gab Gott den Bürgern von Lübeck den Sieg und sie besiegten die Dänen an diesem Tag und schlugen unsagbar viele von ihnen tot und fingen auch viele. Die Krone [der König von Dänemark] räumte das Feld und entkam nur knapp mit wenigen Leuten.“[21]

Im Mittelpunkt der Darstellung des Schlachtgeschehens steht das Marien-Mirakel. Nachdem Korner den Beginn des Gefechtes wiedergibt, weist er darauf hin, dass den Lübeckern die Sonne in die Augen schien, was „ene vil groth hinder“ (ein sehr großer Nachteil) war. Erst mit göttlicher Hilfe, in Gestalt der heiligen Maria Magdalena, die sich in Form einer Wolke vor die Sonne schob, konnte der Verlauf der Schlacht zugunsten der norddeutschen Koalition gedreht werden. Dank dieser glücklichen Wendung gelang es dem Koalitionsheer, nach einem für beide Seiten verlustreichen Kampf, den dänischen König schlussendlich in die Flucht zu schlagen. Dem überirdischen Eingriff weist Korner damit das schlachtentscheidende Moment zu. Den Abfall der Dithmarscher betrachtet er hingegen nur als einen begünstigenden, aber nicht ausschlaggebenden Faktor für den Sieg.

Resümierend sei aber noch einmal betont, dass, wie Paul Hasse nachweisen konnte, bis auf das Datum, die beteiligten Parteien und den Ausgang des Gefechtes keine gesicherten Informationen über die Schlacht von Bornhöved vorhanden sind – nicht einmal über den angeblichen Abfall der Dithmarscher, der erstmals in der »Annales Ryenses« erwähnt wird.[22]

Ergebnisse und Auswirkungen der Schlacht von Bornhöved

Nachdem sich die norddeutschen Territorien über mehrere Jahrzehnte immer wieder den dänischen Expansionsbestrebungen mehr oder weniger hilflos ausgesetzt sahen, trat mit der Schlacht bei Bornhöved eine weitreichende Zäsur im norddeutschen Raum ein. Die Niederlage Waldemars II. gründete dabei jedoch nicht auf einem kaiserlichen Reichsheer, sondern auf eine norddeutsche Koalitionsarmee. Unter anderem auch deshalb sollten sich die Machtverhältnisse im Norden, der fortan "reichsfern" blieb, grundlegend verändern.

Über die unmittelbaren Schlachtergebnisse berichten die Quellen übereinstimmend, dass, neben vielen Soldaten, Herzog Otto I. von Braunschweig-Lüneburg gefangen genommen wurde. So heißt es zum Beispiel bei Detmar:

    „[...] Herzog Otto wurde gefangen; des Königs Volk wurde zum größten Teil erschlagen und gefangen genommen [...]„[23]

Oder bei Korner:

    „Da waren unter den Gefangenen der Herr Otto von Lüneburg und zwei dänische Bischöfe, mit vielen Rittern und Knappen [...]“[24]

Des Weiteren schildern die Quellen einhellig den Bau eines Mönchsklosters in Lübeck sowie eine jährliche Armenspeisung zu Ehren der Heiligen Maria Magdalena infolge der Schlacht. In der »Chronica Novella« steht dazu geschrieben:

    „Als sie dann in die Stadt [Lübeck] gekommen waren, da zogen sie mit dem Heer vor das Schloss [die dänische Zwingburg] und gewannen [eroberten] es unter großer Arbeit und rissen es zu Grund und Boden. Da bauten sie da auf der Stelle ein Mönchskloster, wie sie Gott und der Heiligen Maria Magdalena versprochen hatten, und ließen die Predigerbrüder holen von Magdeburg und von Bremen und gaben ihnen das Kloster in der Ehre der Heiligen Maria Magdalena. Auch so gaben die Bürger in einer ewigen Dankbarkeit des Segens und der Andacht alle Jahre am Sankt Maria-Magdalenen-Tag eine Menge Spenden, alle armen Leute einen Pfennig, und die Brüder in ihrem Kloster geben am selben Tag alle Jahre allen armen Leuten eine Kanne Bier, Gott und der Heiligen Maria Magdalena zu Ehren.“[25]

Mittel- und langfristig betrachtet bedeutete die dänische Niederlage auch ein Scheitern der großdänischen Politik. Waldemar II. erkannte die Entscheidung von Bornhöved an und begann kurz darauf „[...] in den bisherigen Gegnern die Verbündeten von morgen zu suchen.“[26] So befanden sich schon bald der Bremer Erzbischof, Graf Adolf IV. von Holstein und Herzog Albrecht von Sachsen unter seinen Bündnispartnern. Ein Angriff über die Eider spielte nun keine Rolle mehr in den Überlegungen Waldemars II. Stattdessen konzentrierte sich der dänische König auf innenpolitische Reformen. Mit der Einführung des berühmten »jütischen Lovs« gelang ihm dabei ein besonderer und entscheidender Erfolg im Bereich der Gesetzgebung.[27]

Für die Grafschaft Holstein endete mit der Schlacht von Bornhöved eine Zeit der ständigen äußeren Bedrohung durch das dänische Königreich. Mehr sogar noch – die Vorstoßrichtung auf der kimbrischen Halbinsel begann sich sogar zu drehen: Fortan waren es nicht mehr die Dänen, die nach Süden drängten, sondern die Holsteiner, die ihren Einfluss auf die nördlichen Gebiete auszubauen suchten. 1460 gipfelte diese Entwicklung in der noch heute sichtbaren staatsrechtlichen Vereinigung Holsteins und Schleswigs. Ein Ereignis, das es ohne die Schlacht von Bornhöved in dieser Form sicherlich nicht gegeben hätte.[28]

Auch für Lübeck ergaben sich durch den Wegfall der dänischen Vormachtstellung neue, umfassende Möglichkeiten der Macht- und Handelserweiterung. So konnte beispielsweise die Reichsfreiheit gesichert, das Barbarossaprivileg bestätigt und der sogenannte Freiheitsbrief, der die Landbesitz- und Handelsrechte der Stadt beachtlich vergrößerte, errungen werden. Zudem gelang es nun den Lübecker Kaufleuten, sich entscheidend gegen die skandinavische Konkurrenz durchzusetzen und in Ländern wie Norwegen und Schweden Fuß zu fassen.[29] Fritz Rörig schildert treffend die Perspektive Lübecks nach dem Gefecht: „Auf dem Felde von Bornhöved wurde nicht nur die Freiheit des Ostsee-Raumes für die spätere Entwicklung der Hanse erstritten, sondern zugleich ihr endgültiger Führer prädestiniert: das war Lübeck und der Lübecker Rat.“[28]

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Niederlage Waldemars II. in der Schlacht von Bornhöved eine völlig neue Konstellation im europäischen Norden schuf. Die großdänischen Pläne waren gescheitert und das Königreich beschränkte sich fortan mehr und mehr auf die innere Konsolidierung. In den entstandenen freien Machtraum drängten allerdings sogleich andere. Während es Holstein gelang, „[...] fernab von der Einflußnahme des deutschen Königtums eine dominante Stellung in der Übergangszone zum Norden [zu gewinnen]“,[30] konnte Lübeck zur führenden Macht- und Wirtschaftsmetropole im späteren Hanse-Gebiet aufsteigen. Aber nicht nur deutsche Fürsten und Städte profitierten vom Sturz Waldemars II. Länder wie Norwegen und Schweden konnten an Autonomie hinzugewinnen und sich von der dänischen Einflussnahme in beträchtlichem Maße lösen.

Überlieferungsgeschichte

Wie bei nahezu allen hochmittelalterlichen Ereignissen, stellt sich auch im Fall der Schlacht von Bornhöved die Quellenlage als äußerst dürftig dar. Neben annalistischen Einträgen, die aufgrund ihrer Struktur zumeist nicht mehr als einen bloßen Fakt wiedergeben, sind es vor allem Chroniken, aus denen die Kenntnis über das Geschehene stammt. Das Wissen im Bezug auf die Bornhöveder Schlacht basiert dabei im Wesentlichen auf drei Chroniken aus dem 14. bzw. 15. Jahrhundert: Der sog. »Stadeschronik«[31] bzw. »Detmar-Chronik« sowie der »Chronica Novella« des Hermann Korners. Andere Chroniken, die in den folgenden Jahrhunderten entstanden, rezipieren im Grunde nur diese drei Hauptquellen, wenngleich sie allerdings dazu neigen, diese umzudeuten und auszuschmücken. Nicht zuletzt deshalb sollen auch sie im folgenden kurz betrachtet werden.

Nimmt man die beiden ältesten Werke, die »Stadeschronik« und die »Detmar-Chronik«, als Ausgangspunkt, so lässt sich bereits in der »Chronica Novella« „[...] eine religiöse und kriegerische Aufladung [...]“[32] feststellen. Die Ursachen hierfür liegen sowohl in der deutlich ausgeschmückteren Darstellung der Schlacht, als auch in der beträchtlichen Aufwertung der göttlichen Hilfe, der jetzt das schlachtentscheidende Moment zugewiesen wird. Nur ein Jahrhundert später, im 16. Jahrhundert, begann sich diese Deutungsweise allerdings wieder aufzulösen. In seiner »Wandalia« versucht Albert Krantz die Bedeutung der Marienerscheinung und Alexanders von Salzwedel vorsichtig zu korrigieren. Stattdessen bietet er eine militärische Erklärung für den Sieg über die Dänen, in deren Mittelpunkt Graf Adolf IV. von Holstein steht.[33] Dieser Argumentation folgen auch andere Chronisten seiner Zeit, wie Hermann Bonnus oder Reimar Kock. Im Gegensatz zu Krantz und Kock, der die krantzsche Variante lediglich mit nationalen Aspekten färbte, geht Bonnus noch einen Schritt weiter: In seiner »Chronika der vörnemlikesten Geschichte vnde handel der Keyserliken Stadt Lübeck« (wohl 1539) findet zum einen die göttliche Hilfe in Form der Marienerscheinung keinerlei Betrachtung mehr und zum anderen wird zusätzlich auf nahezu alle kriegerischen Details bei der Darstellung der Schlacht verzichtet.[34] Hierin zeigt sich der deutlich „[...] von Poeck und Möhlenkamp verortete reformatorische Angriff auf die Marienerscheinung.“[35]

Neben solchen radikalen Umdeutungen gab es allerdings auch eine gemäßigte Strömung unter den damaligen Chronisten, vertreten durch Heinrich Rehbein. Anders als Bonnus und Kock, „wandte [er] sich nicht frontal gegen »catholische« Traditionen, sondern nahm diese auf und deutete sie protestantisch um.“[36] Besonders deutlich wird dies bei der Beschreibung der Marienerscheinung. Hier greift Rehbein zwar auf „[...] Korners Marienmirakel in den übersetzten Worten der Rezension D [zurück] – allerdings ohne Maria Magdalena“[37] zu erwähnen. Auf die eigentliche, d.h. die militärische Beschreibung der Schlacht hat die Protestantisierung allerdings keinen nennenswerten Einfluss. Seine Darstellung beginnt mit einem ausschweifenden Bericht der Eroberung der dänischen Burg in Lübeck. Anschließend wird das Gefecht bei Bornhöved geschildert, wobei sich Rehbein nachweisbar auf Korner (Abfall der Dithmarscher), Krantz und Kock (Kampfbeschreibung) stützt bzw. diese rezipiert.[38]

Im 17. und 18. Jahrhundert knüpften die Chronisten, von Kirchring und Müller (»Compendium Chronicae Lubecensis«, 1678) bis zu Jacob von Melle (»Gründliche Nachricht Von der Kayserlichen, Freyen u. des H. Römis. Reichs Stadt Lübeck«, 1713), zwar an den rehbeinschen Ansatz an, wandelten diesen jedoch in vielerlei Hinsicht entscheidend ab. Die einschneidendsten Veränderung betreffen dabei die Elemente »Hauptakteur«, »Verdunkelung der Sonne« und »Schlachtentscheidung«: Als Hauptakteur tritt nunmehr nicht länger Alexander von Salzwedel, sondern Graf Adolf IV. von Holstein in Erscheinung. Dies hat auch zur Folge, dass kein Gebet Alexanders mehr für die Verdunkelung verantwortlich ist bzw. sein kann. Stattdessen wird in den Schilderungen eine völlig unmotivierte Wolke – also ein rein meteorologisches Phänomen – beschrieben, die vor die Sonne zieht und damit den Schlachtverlauf entscheidend beeinflusst. Kernpunkt dieser Veränderung ist die Säkularisierung der Schlacht, die nicht länger durch Gott, sondern durch den Menschen selbst gewonnen wurde. In diesem Zusammenhang fällt auch die Aufwertung des Dithmarscher Abfalles, welchem jetzt das schlachtentscheidende Moment zugewiesen wird.[39]

Resümierend bleibt festzuhalten, dass in nahezu allen relevanten Chroniken die zentralen Elemente »Held«, »Anrufung Gottes«, »Schlachtbeginn«, »Verdunkelung der Sonne«, »Abfall der Dithmarscher«, »Schlachtenende/Sieg der norddeutschen Koalition« sowie »Klosterschenkung und Armenspeisung« vorhanden sind. Aufgrund der verschiedenen Entstehungsbedingungen bzw. -zeiten der Chroniken weichen die inhaltlichen Darstellungen der einzelnen Aspekte dabei jedoch zum Teil deutlich voneinander ab. Trotzdem ist der gemeinsame Ursprung – die »Stadeschronik« bzw. »Detmar-Chronik« sowie die »Chronika Novella« – aller ab dem 16. Jahrhundert entstanden Chroniken eindeutig nachweisbar, was nicht zuletzt auch an diesen strukturellen Gemeinsamkeiten liegt.

Quellen

  • Detmar-Chronik. In: Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert. Band 19. 1. Auflage. Leipzig 1884.
  • Hermann Korner: Chronica Novella. In: Jakob Schwalm (Hrsg.): Die Chronica Novella des Hermann Korner. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1895.

Literatur

  • Erich Hoffmann: Die Bedeutung der Schlacht von Bornhöved für die deutsche und skandinavische Geschichte. In: Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde. Bd. 57, 1977, ISSN 0083-5609 , S. 9–37.
  • Walther Lammers: Das Hochmittelalter bis zur Schlacht von Bornhöved. Wachholtz, Neumünster 1981, (Geschichte Schleswig-Holsteins. Band 4, 1).
  • Sascha Möbius: Kriege und Unruhen in der lübeckischen Chronistik und Erinnerungskultur des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit. unveröffentl. Manuskript, Kap. 3, S. 1–60.

Anmerkungen

  1. ↑ Walther Lammers: Das Hochmittelalter bis zur Schlacht von Bornhöved (= Geschichte Schleswig-Holsteins, Bd. 4/1). Neumünster 1981, S. 374
  2. ↑ Walther Lammers: Das Hochmittelalter bis zur Schlacht von Bornhöved, S. 374 ff.
  3. ↑ Erich Hoffmann: Die Bedeutung der Schlacht von Bornhöved für die deutsche und skandinavische Geschichte. In: Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde 57 (1977), S. 15.
  4. ↑ a b Erich Hoffmann: Die Bedeutung der Schlacht von Bornhöved, S. 16
  5. ↑ W. Lammers
  6. ↑ Walther Lammers: Das Hochmittelalter bis zur Schlacht von Bornhöved, S. 387 ff.; Erich Hoffmann: Die Bedeutung der Schlacht von Bornhöved, S. 20 f.
  7. ↑ Walther Lammers: Das Hochmittelalter bis zur Schlacht von Bornhöved, S. 393.; Erich Hoffmann: Die Bedeutung der Schlacht von Bornhöved, S. 21f.
  8. ↑ Vgl. Lammers, Walther: Das Hochmittelalter bis zur Schlacht von Bornhöved, S. 393 ff.
  9. ↑ Lammers, Walther: Das Hochmittelalter bis zur Schlacht von Bornhöved, S. 398.
  10. ↑ Vgl. Lammers, Walther: Das Hochmittelalter bis zur Schlacht von Bornhöved, S. 398.
  11. ↑ Hierzu zählten, neben Graf Adolf IV. und dem allgemeinen Holstenaufgebot, auch die Grafen von Schwerin, Dannenberg und Hallermund sowie Lübecker Bürger, samt Bischof, und Pröpste und Äbte des Landes; vgl. Lammers, Walther: Das Hochmittelalter bis zur Schlacht von Bornhöved, S. 398.
  12. ↑ Vgl. Lammers, Walther: Das Hochmittelalter bis zur Schlacht von Bornhöved, S. 398 f.
  13. ↑ Vgl. Möbius, Sascha: Kriege und Unruhen in der lübeckischen Chronistik und Erinnerungskultur des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit. unveröffentl. Manuskript. Kap. 3, S. 5.
  14. ↑ Dies sind der Bischof von Bremen, Herzog Albert von Sachsen, Graf Adolf von Holstein, Graf Heinrich von Schwerin, die wendischen Herren sowie die Bürger Lübecks; Detmar-Chronik. In. CDS. Bd. 19, S. 307.
  15. ↑ Detmar-Chronik. In. CDS. Bd. 19, S. 307 f.: „[...] se quemen tosamende uppe der heide to Bornehovede in sunte Marien Magdalenen daghe, dar wart in deme daghe en strid zo grot, dar in deme lande ny groter strid en wart. de koningh de wart seghelos unde untvloch; hertoge Otte wart ghevanghen; des koning volk ward almestighe slaghen unde vanghen [...]“; Übersetzung nach Möbius, Sascha: Kriege und Unruhen. Kap. 3, S. 9.
  16. ↑ Möbius, Sascha: Kriege und Unruhen. Kap. 3, S. 14.
  17. ↑ Schwalm, Jacob (Hrsg.): Die Chronica Novella, S. 538: „Ein Held voll Mut.“; Übersetzung nach Möbius, Sascha: Kriege und Unruhen. Kap. 3, S. 16.
  18. ↑ Schwalm, Jacob (Hrsg.): Die Chronica Novella, S. 538: „De ganthze rad van Lubeke quam to hope des morghens, alo dat her wolde utthen, unde laveden gode unde der werden vrouwen sunte Marien Magdalenen, dat ville id so van godes gnaden unde der hilghen vrouwe vordenste, dat de stad den seghe wunne [...]“
  19. ↑ Vgl. Schwalm, Jacob (Hrsg.): Die Chronica Novella, S. 538.
  20. ↑ Schwalm, Jacob (Hrsg.): Die Chronica Novella, S. 538: „Do de Ditmerschen seghen der Lubesschen her so mechtigen ghesterket myt velen vorsten unde heren, banneren unde trachten, ok dat avers, dat de stadt alle tiid ene wol denen konde unde langhe denet hadde unde se en ok nicht entsecht hadden, sunder dat se jeghen eren willen darto ghebrocht weren, dar umme treden se alle endrachtlyken aver unde setten sik under der Lubesschen banner.“
  21. ↑ Schwalm, Jacob (Hrsg.): Die Chronica Novella, S. 538: „Also dat de koningh sach unde markde ok der Lubesschen hulpere in den banneren, do wart he sere unsted. Doch so grep he enen mod, unde schickeden ere spyssen to beyden siiden unde toghen to hope myt vryeme mode. Dar mochte men do sen en grod wunderwerke von gode. Der Lubesschen her hadde do de sunnen under oghen unde dat was ene vil groth hinder. Tho hand sach men och sunliken kamen ener vrouwen personen in der lucht unde sik setten twisschen de sunne unde dar Lubessche her, unde der sunnen stralen kereden sik jeghen der Denen oghen. Des ghesichtes wurden de Dudessschen ale ghevrouwet unde ghesterket unde villen do an de Denen in groter drysticheyt. Dar wart do ghevochten menlyken to beyden siiden unde storten vele heldes beyde hiir unde dar. To deme lesten ghaf god den seghe den borgheren van Lubeke unde se vorwunnen de Denen in deme daghe unde slughen er untellyken vele dot unde vinghen er ok vele. De krone rumede dar dat velt unde quam kume van dar myt kleynen luden.“; Übersetzung nach Möbius, Sascha: Kriege und Unruhen. Kap. 3, S. 16.
  22. ↑ Vgl. Hoffmann, Erich: Die Bedeutung der Schlacht von Bornhöved, S. 28 f.
  23. ↑ Detmar-Chronik. In. CDS. Bd. 19, S. 308: „[...] hertoge Otte wart ghevanghen; des koning volk ward almestighe slaghen unde vanghen [...]“; Übersetzung nach Möbius, Sascha: Kriege und Unruhen. Kap. 3, S. 9.
  24. ↑ Schwalm, Jacob (Hrsg.): Die Chronica Novella, S. 538: „Dar wart do ghevanghen de here Otte van Lunenborch unde twe bisschoppe van Dennenmarken myt velen ridderen unde knapen [...]“
  25. ↑ Schwalm, Jacob (Hrsg.): Die Chronica Novella, S. 538: „Do se do in de stad weren ghekamen, do toghen se myt deme here vor dar slot unde wunnen dat sunder grot arbeyt unde worpen id to grunde dale. Dar buweden se do uppe de stede en monnicke kloster, also se gode unde sunte Marien Magdalenen ghelavet hadden, unde leten de Predikerbrodere halen van Meydeborgh unde van Bremen unde gheven den dat kloster in de ere sunte Marien Magdalenen. Ok so gheven de borghere in ene ewighe danknamicheyt des seghes unde dechtnysse alle jar uppe sunte Marien Magdalenen dach ene mene spende, allen armen luden enen penningh, unde de brodere in ereme klostere gheven des sulven dages alle jar allen armen luden ene kanne beres, Gode unde sunte Marien Magdalenen to eren.“
  26. ↑ Hoffmann, Erich: Die Bedeutung der Schlacht von Bornhöved, S. 30
  27. ↑ Vgl. Hoffmann, Erich: Die Bedeutung der Schlacht von Bornhöved, S. 30 f.
  28. ↑ a b Vgl. Lammers, Walther: Das Hochmittelalter bis zur Schlacht von Bornhöved, S. 401.
  29. ↑ Vgl. Hoffmann, Erich: Die Bedeutung der Schlacht von Bornhöved, S. 32.
  30. ↑ Lammers, Walther: Das Hochmittelalter bis zur Schlacht von Bornhöved, S. 401.
  31. ↑ Da die Darstellung der Schlacht von Bornhöved in der Stadeschronik und Detmar-Chronik identisch ist, wurde aus Gründen der Verfügbarkeit Erstere nicht verwendet. Vgl. dazu: Möbius, Sascha: Kriege und Unruhen. Kap. 3, S. 8.
  32. ↑ Möbius, Sascha: Kriege und Unruhen. Kap. 3, S. 53.
  33. ↑ Vgl. Möbius, Sascha: Kriege und Unruhen. Kap. 3, S. 54.
  34. ↑ Vgl. Möbius, Sascha: Kriege und Unruhen. Kap. 3, S. 54 f.
  35. ↑ Möbius, Sascha: Kriege und Unruhen. Kap. 3, S. 55.
  36. ↑ Möbius, Sascha: Kriege und Unruhen. Kap. 3, S. 40.
  37. ↑ Möbius, Sascha: Kriege und Unruhen. Kap. 3, S. 41.
  38. ↑ Vgl. Möbius, Sascha: Kriege und Unruhen. Kap. 3, S. 40 f.
  39. ↑ Vgl. Möbius, Sascha: Kriege und Unruhen. Kap. 3, S. 55 f.

 

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Der Tag von Bornhövede, Adolf’s Gelöbniß und Sieg

23. Der Tag von Bornhövede, Adolf’s Gelöbniß und Sieg.

(1227.)

Der Dänenkönig Waldemar, der um diese Zeit gegen schwere Bedingungen seiner Haft entlassen war, wußte sich anders mit seinem Eide und Gewissen abzufinden, als Adolf III. Er überzog aufs Neue das Land mit Krieg, die Schmach zu tilgen, das Verlorene wieder zu gewinnen. Mit ihm war sein Neffe, Herzog Otto von Braunschweig, zubenannt das Kind, Heinrich des Löwen Enkel. Es war ein verzweifelter Krieg, und Nordalbingien stand in Gefahr, dauernd unter die Dänenherrschaft zu kommen. Zum Kampfe gab Hamburg dem Grafen Adolf an 20,000 Mark Silbers und daneben stellte sich ihm freiwillig eine Schaar junger Bürger. Lübeck schüttelte grade damals (1226) so klug wie muthig das Dänenjoch ab und verband sich mit dem Grafen, dem auch der Herzog Albert von Sachsen zu Hülfe zog. Es war dennoch ein kleines Heer gegen die Dänische Uebermacht.

Auf der weiten Ebene an der alten Grenze zwischen dem eigentlichen Holstein und Wagrien, unweit der Landstraße nach [62] Neumünster, da, wo ein kleiner Bach als Born entspringt und sich bald darauf in die Swentine ergießt, liegen einige Höfe, die man als Dorf Bornhövede nennt. Hier kam es am Tage der heiligen Maria Magdalena, den 22. Juli 1227, zur großen Entscheidungs-Schlacht. Der Dänen Heer war dreifach aufgestellt, rechts stand Otto mit seinen Truppen, links Herzog Abel von Schleswig, des Königs Bruder, das Mitteltreffen befehligte der stolze König Waldemar selbst. Hinterwärts standen die zu diesem Kriegszuge halb gedungenen, halb gezwungenen Dithmarsen. Adolf’s Heer war ähnlich gestellt: Herzog Albert stand dem Herzog Otto gegenüber, wie Heinrich von Schwerin und die Lübecker unter ihrem tapfern Bürgermeister Alexander von Soltwedel, dem Herzog Abel. Im Mitteltreffen hielt Adolf mit seinen Holsteinern und Hamburgern, so wie mit 300 erlesenen Reitern, die Kaiser Friedrich II. ihm geschickt hatte. Hinterwärts hielten noch die Völker des Bremischen Erzbischof Gerhard und des Wendenfürsten Burwin. Nachdem zum Angriff geblasen war, stürzten beide Heere auf einander, und fochten so unerschrocken und ungestüm, daß trotz des entsetzlichsten Blutbades stundenlang mit gleicher Beharrlichkeit Stand gehalten wurde. Es wurde Mittag, und die heißen Sonnenstrahlen fielen Adolf’s Kriegern so brennend wie blendend ins Gesicht, zugleich trieb ein heftiger Wind mächtige Staubwirbel ihnen entgegen, so daß ihnen der Kampf unsäglich erschwert wurde. Trotz Adolf’s Anfeurungen und seines heldenmüthigen Beispiels begannen seine Krieger zu ermüden, während die Dänen immer frische Mannschaft ins Handgemenge schickten.

Seine Reihen lichteten sich, viele Ritter, Knappen und Kriegsknechte lagen bereits erschlagen auf der Wahlstatt, ein Fähnlein nach dem andern wankte, ganze Schaaren wichen vor dem ungestümen Andrang der Feinde zurück, zum Widerstande [63] nicht mehr fähig. Unerschrocken aber stellte Adolf noch einmal die Schlachtordnung wieder her, dann, ehe er das Zeichen zum erneuten Angriff gab, fiel er Angesichts des ganzen Heeres auf die Knie und flehte im inbrünstigen Gebet zu Gott um Hülfe. Und je klarer er das unermeßliche Gewicht dieser Schlacht erkannte, deren Verlust das ganze Deutsche Land an der Nord- und Ostsee vielleicht für immer dem Dänenthum überliefert hätte, je sicherer er fühlte, daß die Hülfe allein noch bei Gott zu suchen sei, desto bereitwilliger war sein edles Herz zu den größten eignen Opfern. Und im frommen Glauben und Vertrauen auf Erhörung gelobte er auf dem Schlachtfelde, wenn ihm Gott den Sieg verliehen würde, der heiligen Maria Magdalena Kirche und Kloster in Hamburg zu erbauen, ja, er gelobte: aller weltlichen Herrlichkeit zu entsagen und als Mönch sich gänzlich dem Dienste des Herrn zu weihen. – Während dessen sollen auch Alexander von Soltwedel und andere Heerführer und manche Ritter und Knechte fromme Gelübde gethan und sich durch das Gebet zum letzten Entscheidungskampfe gestärkt haben. Und als das Heer, – so heißt es, – sich vom Gebete erhub, da sahen manche die heilige Maria Magdalena hoch am Himmel schweben, wie sie als Botin Gottes segnend und verheißend auf den Grafen herabwinkte, und vorüberziehende Wölkchen wie in einen dichten Vorhang oder eine Schürze zusammenfaßte, womit sie die Sonne verhüllte. Zugleich auch drehte sich urplötzlich der starke Wind völlig um, und blies nun den Feinden die Staubwirbel ins Gesicht. Und mit freudiger Zuversicht ob solcher Gnadenzeichen Gottes stürzte sich nun Adolf mit seinem Heere wieder auf die Dänen, die dem gewaltigen Andrange und der begeisterten Tapferkeit nicht zu widerstehen vermochten. Zugleich auch fielen die Dithmarsen von ihrem verhaßten Kriegsherrn ab und vereinigten sich mit [64] den Holsteinern zu seiner Besiegung. Bald wankten die Dänen auf allen Seiten, und in kurzer Zeit war ihre vollständige Niederlage, so wie ein glorreicher Sieg Adolf’s und seiner guten Sache entschieden. Unzählige Feinde blieben auf dem Schlachtfelde. Viele retteten mühsam Leben und Freiheit durch schleunigste Flucht, Herzog Otto und drei Dänische Bischöfe wurden gefangen. König Waldemar, durch den Pfeil eines Holsteiners des Auges beraubt und bewußtlos zu Boden gesunken, wurde nur durch die Lehnstreue eines Deutschen Reiters gerettet, der ihn vor sich aufs Pferd nahm und nach Kiel mit ihm entkam.

Darnach hielt der ritterliche fromme Sieger Adolf einen feierlichen Einzug in Hamburg, in dessen Domkirche er öffentlich Gott die Ehre gab und seine Gelübde erneuerte. Nicht nur das Marien-Magdalenen-Kloster hat er gestiftet, gebaut und begabt, sondern auch das Johannis-Kloster und den Convent, und noch viele andere Klöster, Kirchen und Kapellen im Lande Holstein. Aber wegen seiner Jugend (noch nicht lange war er vermählt) und später wegen der Kindheit seiner Söhne, der Erben seiner Lande, konnte er den zweiten Theil seines Gelübdes nicht sogleich erfüllen. Er hatte noch viel zu wirken, um den Frieden dauernd zu befestigen und das Glück seiner Unterthanen zu sichern, ehe er daran denken durfte, sich aller weltlicher Regimentssorgen zu entschlagen und das Klosterleben zu wählen.

Sein Bild, wie er als gebietender Herr im Fürstenmantel mit Ritterspornen, Schwert und Wappenschild ausgesehen, hängt noch, von alter Meisterhand gemalt, im großen Saale seines Marien-Magdalenen-Klosters in Hamburg.

Anmerkungen

[376] Im Holsteinischen heißt noch jetzt eine Wolkenmasse am Sommerhimmel: Marien-Magdalenen-Schürze. Außer den genannten Quellen auch: Lübeck im Anfange des dreizehnten Jahrhunderts (1815). Steltzner I. 124 nach Hermann von Leerbeck und Alb. Crantz. – Daß Hamb. Bürger die Schlacht mitmachten, bestätigt die Urkunden 818 im Hamb. Urkundenbuch S. 671.

 

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Alexander von Soltwedel

25. Alexander von Soltwedel.

Im Jahre 1226, als die Lübecker inne wurden, daß die Lande gern der Dänen los sein wollten, suchten sie weisen Rath, wie sie wieder zum Kaiser, ihrem rechten Herrn, und zum deutschen Reiche kämen. Aber der König von Dänemark war auf seiner Hut: er überfiel mit einem großen Heer die Veste Rendsburg, und zog an die Ditmarsen; jedoch er verlor seiner Leute viel, so daß er mit nicht gar starker Zahl nach Lübeck kam, um nach altem Gebrauch Ostern zu feiern. Die Freude jedoch war nicht groß, denn ein Land nach dem andern sagte ihm ab; nur die Stadt, die er erst vor wenigen Jahren mit steinernen Mauern und Thürmen gestärkt, hielt er fest. Da nun der Himmel hoch und der Kaiser weit war, den andern Fürsten aber nicht zu trauen stand, so mußten die Bürger von Lübeck auf gute Gelegenheit denken, sich selbst durch kluge Anschläge zu befrein.

Nun stand in der Mühlenstraße ein Haus, eine zeitlang die alte Sonne geheißen, in welchem ein kluger und tapferer Mann, Alexander Soltwedel, – in seiner Jugend ein Kleinschmieds-Gesell – wohnte, dessen Bruder Johannes im Rathsstuhl saß. Wenn dieser nun über Muthwill und Gewalt der Dänen klagte, sagte jener oft: „säße ich im Rath, ich wollte wohl, wenn sonst keiner, die beschwerliche [41] Last abwerfen.“ Dies sagte er so oft, bis Ein Rath ihn beschickte und um seine Absicht fragen ließ. Da bekräftigte er seine Rede und bedang sich zugleich, da sein Plan nur durch List ins Werk gesetzt werden könne, daß man deßhalb kein Aergerniß an ihm nehmen möge. Man vertraute ihm und bewog seinen Bruder, ihm den Rathsstuhl zu räumen. Da sah man nun gar bald und verwunderte sich deß, wie der schlichte Mann sich schleunig veränderte. Er befliß sich nicht allein der königlichen Räthe, sondern auch des Königs Gnade und Freundschaft zu gewinnen, und war bei ihnen oftmals fröhlich und guter Dinge; wie sie bei ihm. An ihren Hochzeiten, Gelagen, Jagden und Stechspielen, selbst bei ihrer Kurzweil wußte er sich so wohl zu erzeigen, daß er bei jedermänniglich einen guten Namen gewann. Nur den Bürgern gefiel sein Gebühren nicht: er suche, raunten sie sich ins Ohr, nur seinen Nutzen und Ruhm darin; sichtlich verschwende er der Stadt Güter; er habe, trugen andere zu, Bestallung vom König, die Stadt in weitere Dienstbarkeit zu bringen. Als man ihm bedenklich nachsah, rief er die Vornehmsten und die Gemeine zu sich und entdeckte ihnen was er wolle. Deß waren sie wohl zufrieden und warteten ihrer Zeit. Nun kam der Tag, da nach altem Brauch der Maigraf mit Jubel und Lust den Mai aus dem Walde holte. Des Abends zog man auf das Burgfeld, wo der Papagoyenbaum stand; da waren die kostbarsten [42] Zelte und Paulune gemacht, es wurde bei Fackellicht bankettirt und getrunken, gespielt und getanzt, und seltsame Mummen von wilden Männern und Frauen gingen dazwischen hin und her. Nach Mitternacht riefen vom Schwerin (Lauerholz) her die Hörner, daß man die Maien und den Maibaum hole, um vor Sonnenschein die Häuser und Kirchen zu zieren. Da sind der ganze Rath und die Vornehmsten der Bürger neben dem König und seinen Räthen in den Wald hinabgeritten; auch des Raths und der Stadt Diener, ihnen zu sonderlichen Ehren aufs köstlichste gekleidet und geputzt. Etliche aber und andere junge Gesellen gingen im Mummenschanz mit Jungfernkleidern angethan und scheinbar gemacht auf die Burg, wo man sie gar lustig empfing; doch als sie an das Schloß kamen, zogen sie ihre fertigen Wehren hervor und warfen die Wächter nieder. Da nun der König wieder aus dem Walde kömmt mit Blumen und Kränzen gar schön geziert, und die Freude am besten ist: da sieht man aus der Burg der Stadt Lübeck Fähnlein fliegen. Deß sind die Dänen heftig erschrocken und auf ihre Pferde gefallen und in Hast von dannen gen Travemünde geritten. Der König aber hat zum Herrn Alexander gesagt, daß er bald wieder kommen wollte. Darauf ihm dieser geantwortet: daß er wohl kommen möchte wann er wollte; es solle ihm begegnet werden.

Danach sandten die Lübischen zum Kaiser und boten [43] ihm ihre Stadt an und sagten ihm: wie sein Großvater vor Zeiten sie mit Heerschilden belagert und unter das Reich gebracht, ihr auch viele und große Freiheiten gegeben hätte. Da nun Kaiser Friedrich ihre Treue sah, und daß sie ihm aus gutem und freiem Willen ihre Stadt so anboten, nahm er sie gütlich an und samt ihren Einwohnern unter seinen und des Reiches Schutz, darunter sie vor Zeiten gewesen waren; und sprach sie frei von allen Gelöbnissen und Verträgen, die sie mit dem Könige gemacht hätten; und bestätigte ihre Freiheiten mit seinem kaiserlichen Ingesiegel, und gab ihnen mildigllch viele neue dazu. Da aber der König von Dänemarken dies alles mit sonderlichen Schmerzen betrachtete, ward er gar zurnig und forderte die Lübischen aus, einen Streit mit ihm zu halten, und bestimmte daneben die Zeit auf S. Marien-Magdalenen-Tag, auf welchen Tag er es also begehrte. Er sammelte ein mächtig großes Volk zu hauf aus seinen Reichen; dazu kam er auch mit seinen Schiffen. Und zog an die Ditmarsen, dieselben zwang er mit solchem Befehl, daß sie sich rüsten und gefaßt machen sollten, mit ihm zu streiten wider die Lübschen. Diese guten Leute gelobten es dem Könige zwar wohl zu thun, aber doch wider ihren Willen, in Betrachtung, daß sie dänischen Regiments ohn das überdrüssig genug. Und da der König mit Heeresmacht also heranzog, säumte Herzog Otto zu Sachsen, der zugleich zu Braunschweig und Lüneburg ein Herzog [44] und Hinrici Leonis Sohn war, auch nicht; sondern kam seinem Vetter mit einem wohlgerüsteten Kriegsvolk zu Hülfe, und zogen beide zu Felde bei Bornhövde, welches dazumal das Swentiner Feld genannt ward. Inzwischen sind die von Lübeck auch aufgewesen, wappneten sich und riefen zu Hülfe Gerhard den Erzbischof zu Bremen, Albert Herzogen zu Sachsen, Adolf Grafen zu Holstein, Hinrich Grafen zu Schwerin, der unlängst von dem Könige verjaget worden, und Burewin Herrn zu Wenden und Meklenburg. Diese Fürsten und Herren samt denen von Lübeck in einer stattlichen Versammlung, wie sie vernahmen, daß der König mit den Seinen auf der Heide läge, kamen sie ihm daselbst entgegen. Kriegshauptmann ist gewesen Herr Alexander von Soltwedel, Bürgermeister von Lübeck, neben Adolf dem Grafen zu Holstein, der von der Stadt Lübeck dazu erbeten worden; insonderheit kam ihnen auch zu Hülfe der edle Graf Hinrich zu Schwerin. Wie nun die Ditmarsen die herrliche und schöne Versammlung der Lübischen mit so vielen staffierten und zierlichen Bannieren daher ziehen sahn, da wurden sie eingedenk und kam ihnen auf die Stunde zu Gemüth, daß die Lübischen niemals im geringsten wider sie gehandelt, und daß sie ihnen in künftigen Zeiten oftmals dienen und der Noth wohl könnten zu Steuer und Hülfe kommen; und fielen deswegen vom Könige ab und mischten sich unter die Lübischen, welches denn dem dänischen Haufen [45] kein geringer Schade war. Und sie huben an mit einander zu streiten auf S. Marien-Magdalenen-Tag, also daß der König mit seinem Volke in die Flucht geschlagen ward, und ein Auge samt der Schlacht verlor, und gar genau und kümmerlich genug mit seinem Sohn und etlichen wenigen davon kam. Herzog Otto, der zwar gar nicht übel, sondern ganz ritterlich gestritten, ward gefangen. Dieß alles ist geschehen mit sonderlicher Hülfe Gottes und der heiligen Frauen S. Marien-Magdalenen, weil der König wohl zehen Mann gegen einen brachte. Darum ist der Oberste, Herr Alexander, ehe er mit seinem Kriegsvolk an die Schlacht getreten, mit den Seinigen auf die Knie gefallen und hat dies Gelübde gethan: Da Gott der Allmächtige durch das Verdienst der heiligen Frauen S. Marien-Magdalenen auf diesen Tag in solcher großen und äußersten Noth seine Hülfe gäbe und seine Gnade verleihen möchte, daß sie siegen und das Feld behalten würden: so wollten sie an Stelle der Burg ein Kloster der Predigermönche zu seiner, seiner allerseligsten Mutter Marien, und der heiligen Frauen Marien-Magdalenen Ehre errichten. Als es nun von beiden Seiten zum Fechten und Schlagen kam, begunnte die Sonne den Lübeckern recht entgegen zu scheinen, daß ihnen der Glanz in die Augen stach, davor sie die Feinde nicht sehen konnten. O Wunder! da ward die heilige Frau Maria-Magdalena sichtlich gesehen, daß sie ihren Mantel vor [46] der Sonne ausstreckte und die scheinenden Strahlen den Dänen zubog, also daß die Lübischen wie in einem Schatten stunden. Da nun alles vollendet, zogen sie mit ihrem Haufen und vielen vornehmen Gefangenen nach der Stadt, lobeten, preiseten und danketen Gott dem Allmächtigen und der heiligen Frauen S. Marien-Magdalenen, die solche schöne und herrliche Victorie verliehen, und theilten die Beute unter das Kriegsvolk aus. Den gefangenen Herzog Otto hat man gegeben an Albert den Herzog zu Sachsen mit ihm zu thun was er wollte; den andern Fürsten aber theilte man andere vornehme Herren zu, jedem nach seiner Würde und was er Gutes verdient hätte. Dann sind sie mit gesamter Hand nach dem Schloß gelaufen, haben dasselbe erstlich geplündert, danach heruntergerissen und abgebrochen bis auf den Grund und alles der Erden gleich gemacht; und alsbald auf die wüste Stätte ein herrliches Kloster Prediger-Ordens zu bauen angefangen, wie sie gelobt. Und haben danach gen Bremen und Magdeburg geschickt, von dorther neue Brüder Prediger-Ordens zu holen; die haben sie eingesetzt Gott zu dienen ewiglich. Zu ewigem Gedächtniß aber solches Sieges gaben sie alle Jahr an diesem Tage den Armen Almosen in der Kirche zu S. Marien, und die Brüder auch in ihrem Reventer ein Faß Biers.

[47] Des dänischen Königs Reiterfahne hängt noch heutigen Tages zum Siegeszeichen und uralten Gedächtniß in der Marienkirche, nah am Chor unter dem Gewölbe zwischen zwei Pfeilern.

 Herrn Alexander hätte es nach dem Siege wohl frei gestanden, für seine großen Dienste eine ehrliche Gabe von der Stadt zu begehren. Aber er suchte mehr die Wohlfahrt seiner Lands- und Hausleute, denn sein eignes Beste, und erbat sich nur schlechthin, daß die Märker hie zu Lübeck zollfrei sein möchten; welches ihnen auch gern bewilligt bis auf den heutigen Tag.

 Herr Alexander liegt zu S. Marien im Chor an der Norderseite begraben an dem Orte, wo die große Messingtafel steht. Sein Name ist auf dem Stein zu lesen neben seinem Wappen, welches 3 Kronen und einen halben schwarzen Adler führt, da er vom Kaiser zum Ritter gemacht ist. Er ist 1291 gestorben.

Bemerkungen

[389] Zum Theil noch mündlich. Das Geschichtliche s. in m. Geschichte der Stadt Lübeck, I. S. 223 ff. S. 40 Z. 10 l. freilich s. jedoch. S. 46 Reventer – Refectorium.

Anmerkungen (Wikisource)

Bei Alexander von Soltwedel vermischt die Lübsche Sage die historische Person des Ratsherrn Alexander von Soltwedel, der in der zweiten Hälfte des 13. Jahrunderts nachgewiesen ist, mit der Schlacht bei Bornhöved (1227).

 

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Hochstift Lübeck

Das Hochstift Lübeck (auch Fürstbistum Lübeck) war ein Reichsstand des Heiligen Römischen Reiches im heutigen Schleswig-Holstein. Es war der weltliche Besitz des Bischofs von Lübeck sowie des Domkapitels. Ab 1500 war es Teil des Niedersächsischen Reichskreises.

Geschichtlicher Überblick

Das Gebiet des Hochstiftes Lübeck umfasste die Liegenschaften des Bischofs, des Domkapitels sowie des Kollegiatstifts Eutin. Diese befanden sich im Wesentlichen rund um die Stadt Eutin, die Residenz des Bischofs, sowie am Unterlauf der Trave rund um Bad Schwartau. In der Stadt Lübeck selbst gehörten nur der Chorraum des Lübecker Doms und einige Grundstücke um den Dom, auf denen sich die Domherrenkurien befanden, dazu.

Die Bischöfe, deren Einfluss in der Handelsstadt Lübeck gering blieb, verlegten im Spätmittelalter (endgültig um 1350) ihre Residenz nach Eutin in das dortige Schloss.

Während das als geistlicher Aufsichtsbezirk der römisch-katholischen Kirche wesentlich größere Bistum Lübeck in der Reformation unterging, blieb das Hochstift als Gebietskörperschaft erhalten, weil sich das Domkapitel 1586 verpflichtete, als Fürstbischöfe/Administratoren Mitglieder aus dem Hause Holstein-Gottorp zu wählen. Durch geschickte Verhandlungen gelang es Fürstbischof Johann X. von Schleswig-Holstein-Gottorf, diese Konstruktion auch im Westfälischen Frieden von 1648 zu sichern. Dadurch wurde das Hochstift/Fürstbistum Lübeck zum einzigen protestantischen geistlichen Reichsstand. (Im Hochstift Osnabrück wechselte die Herrschaft zwischen katholischen und lutherischen Bischöfen, das Erzstift Magdeburg wurde 1680 säkularisiert.) Diese (zumindest zeitweise protestantischen) geistlichen Fürstentümer wurden auf dem Reichstag in Regensburg entsprechend nicht auf der (römisch-katholischen) geistlichen Bank platziert, sondern im rechten Winkel vom Kaiser aus gesehen vorne rechts (der Lübecker Vertreter saß, wenn Osnabrück katholisch war, alleine). Zu den Besonderheiten zählte auch, dass vier der Domherrenstellen weiterhin durch den Papst besetzt wurden.

Die Bindung des Bischofsamtes an das Haus Holstein-Gottorp führte zu andauernden Unstimmigkeiten mit dem dänischen Königshaus. Zeitweilig gab es konkurrierende Koadjutoren. Nach dem Tod des Fürstbischofs August Friedrich von Schleswig-Holstein-Gottorf kam es zu einer militärischen Auseinandersetzung um seine Nachfolge, die zu Weihnachten 1705 zu einer Belagerung und Besetzung von Schloss Eutin durch die Dänen gipfelten. Dabei wurde der dänische General Hartwig von Passow tödlich verletzt. Der Koadjutor der dänischen Partei, Prinz Karl von Dänemark, wurde durch diplomatisches Eingreifen der englischen Königin Anne sowie der Generalstaaten und nach Zusicherung einer Rente zur Aufgabe seines Anspruches gebracht, so dass der Koadjutor der gottorfischen Partei, Christian August von Schleswig-Holstein-Gottorf die Nachfolge antreten konnte.[1] 1707 wurde auf den Druck des schwedischen Königs Karl XII. im Artikel II der Altranstädter Konvention der Bischofswahlmodus und damit die Gottorfer Herrschaft auch reichsrechtlich anerkannt.

Katharina II. von Russland, welche die Vormundschaft über den Großfürsten Paul Petrowitsch, den Erbherzog von Holstein-Gottorp, innehatte[2], tauschte nach Verhandlungen von 1767 im Mai 1773 die holstein-gottorpischen Erblande gegen die dänischen Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst; diese trat Großfürst Paul durch den Vertrag von Zarskoje Selo Ende 1773 dem Fürstbischof von Lübeck, Friedrich August, dem führenden Mitglied der in Holstein verbliebenen jüngeren Linie des Hauses Holstein-Gottorp, ab. Durch diesen Vorgang entsagte Russland allen Ansprüchen an das Herzogtum Schleswig, das nun vollständig in dänischen Besitz kam, des Weiteren wurde das Fürstbistum Lübeck mit Oldenburg, das Ende 1774 durch Reichsdekret zum Herzogtum erhoben wurde, faktisch in Personalunion vereinigt.

Im Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurde das Hochstift letztendlich in ein erbliches weltliches Fürstentum umgewandelt und als Fürstentum Lübeck den Herzögen von Oldenburg zugesprochen.

Die zum Zeitpunkt der Säkularisierung bestehenden Kanonikate und die mit ihnen verbundenen Privilegien und Einkünfte blieben bis zum Lebensende ihrer Inhaber bestehen. Der letzte Domdechant, Friedrich Ludwig von Moltke, lebte noch bis 1824, und der letzte Domherr starb erst 1871. Es war Karl Freiherr von Stenglin (* 12. August 1791 in Kiel; † 15. März 1871 in Genf), der schon als Kind Domherr geworden war. Er war mit Karoline Gräfin Hessenstein (1804-1891), der jüngsten Tochter von Kurfürst Wilhelm I. von Hessen-Kassel und Karoline von Schlotheim, verheiratet.

1804 einigte sich der Herzog von Oldenburg Peter Friedrich Ludwig in einem Vergleich mit der Hansestadt Lübeck auf eine Verteilung der Stiftsgrundstücke in der Stadt und der Ländereien des Domkapitels, sodass wechselseitig eine arrondierende Gebietsabgrenzung besonders bei den Lübecker Exklaven erfolgte.

Literatur

  • Everhard Illigens: Geschichte der Lübeckischen Kirche von 1530 bis 1896, das ist Geschichte des ehemaligen katholischen Bistums und der nunmehrigen katholischen Gemeinde sowie der katholischen Bischöfe, Domherren und Seelsorger zu Lübeck von 1530 bis 1896. Paderborn 1896

Einzelnachweise

  1. ↑ Eduard Vehse: Geschichte der kleinen deutschen Höfe seit der Reformation. 14. Teil: Die geistlichen Höfe, Band 4, Hamburg: Hoffmann & Campe 1860, S. 85
  2. ↑ die ältere Linie des Hauses Holstein-Gottorp regierte seit 1762 als Haus Romanow-Holstein-Gottorp in Russland

 

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Evangelisch-reformierte Kirche (Landeskirche)

(Weitergeleitet von Evangelisch-reformierte Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland))

Die Evangelisch-reformierte Kirche ist eine von 20 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Leer (Ostfriesland).

Die Kirche hat ca. 188.000 Gemeindeglieder in 146 Kirchengemeinden (Stand: Anfang 2012)[1] und ist eine der reformierten Kirchen innerhalb der EKD. Sie gehört auch zur Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und trat 2003 der Union Evangelischer Kirchen bei. Darüber hinaus ist sie Mitglied des Reformierten Bundes, der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen. Hauptkirche der Evangelisch-reformierten Kirche ist die Große Kirche in Leer.

Gebiet der Landeskirche

Die Evangelisch-reformierte Kirche ist die einzige Landeskirche der EKD, die kein geschlossenes Gebiet aufzuweisen hat. Dies ist in der Geschichte der reformierten Gemeinden in Deutschland begründet, die eine Minderheit unter den protestantischen Gemeinden in Deutschland ausmachen. Reformierte Gemeinden entstanden meist von der Basis her oder wurden nur in kleineren Herrschaften eingeführt. Die Einzelgemeinden waren oft über eine längere Zeit nahezu vollständig autonom. Sie schlossen sich – wenn überhaupt – erst sehr spät zu übergeordneten Verbünden oder Kirchen zusammen. Eine Ausnahme bilden hier die Gemeinden der reformierten Lippischen Landeskirche, die seit der Einführung des reformierten Bekenntnisses in Lippe eine gemeinsame Landeskirche bilden.

Die reformierten Gemeinden in der Grafschaft Bentheim und Ostfriesland pflegten lange enge Verbindungen zu den Niederlanden, die gewissermaßen als Schutzmacht der Reformierten beispielsweise gegenüber dem Fürstbistum Münster fungierten.

Die reformierten Gemeinden, die vor 1850 zu Preußen gehörten, schlossen sich auf Anordnung des Königs der Union von lutherischen und reformierten Gemeinden (Preußische Kirchenunion) an. So gehören z.B. viele reformierte Gemeinden im heutigen Nordrhein-Westfalen aufgrund der seinerzeitigen Union zu den jeweiligen Landeskirchen und nicht zur Evangelisch-reformierten Kirche. Uniert sind auch die Evangelische Landeskirche in Baden, die Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche), die Bremische Evangelische Kirche, die Evangelische Landeskirche Anhalts und die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck. So liegen fast alle traditionell reformierten Teile Deutschlands im Gebiet einer unierten Landeskirche. Die einzigen Ausnahmen sind das frühere Land Lippe mit seiner (überwiegend) reformierten Landeskirche sowie der nordwestliche Teil von Niedersachsen. In Bayern gibt es nur zwei traditionell reformierte Gemeinden; die meisten der heutigen Gemeinden entstanden durch Zuwanderung seit dem 17. Jahrhundert (vornehmlich hugenottische Einwanderer).

Ab 1834 trennte sich unter Einfluss des niederländischen Predigers Hendrik de Cock in der Grafschaft Bentheim und in Ostfriesland die Altreformierte Kirche ab. Vor allem im Bentheimer Land gewannen Anhänger der Theologie des Elberfelder Theologen Hermann Friedrich Kohlbrügge von der Mitte des 19. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts beherrschenden Einfluss.

Die meisten reformierten Gemeinden, die heute zur Evangelisch-reformierten Kirche gehören, befinden sich im nordwestlichen Niedersachsen (Landkreise Grafschaft Bentheim und Leer); weitere verteilen sich auf das restliche Niedersachsen und auf Bayern. Ferner gehören einzelne Gemeinden in den Ländern Baden-Württemberg (Stuttgart), Bremen (Rekum, Bremerhaven), Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (Bützow), Sachsen (Chemnitz-Zwickau, Leipzig) und Schleswig-Holstein (Lübeck) zur reformierten Landeskirche.[2] In der Regel gibt es am selben Ort auch Gemeinden, die zur regionalen lutherischen oder unierten Landeskirche gehören. Daneben gibt es in Deutschland auch reformierte Einzelgemeinden, die nicht zur Evangelisch-reformierten Kirche gehören. Sie sind in der Regel jedoch – wie die Evangelisch-reformierte Kirche selbst auch – Mitglieder des Reformierten Bundes, des Dachverbandes nahezu aller reformierten Gemeinden in Deutschland.

Geschichte

Die reformierten Gemeinden der heutigen Evangelisch-reformierten Kirche haben eine sehr unterschiedliche Geschichte und Tradition. Sie alle zu beschreiben, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, weil auf jede der rund 140 Kirchengemeinden näher einzugehen wäre.

Die meisten Gemeinden gehörten im 19. Jahrhundert zum Königreich Hannover, das 1866 eine preußische Provinz wurde. Im Einzelnen gehörten die reformierten Gemeinden der Provinz Hannover zu folgenden früheren Herrschaftsgebieten:

  • Fürstentum Ostfriesland
  • Grafschaft Bentheim
  • Niedergrafschaft Lingen und Stadt Papenburg
  • Herzogtum Bremen
  • Grafschaft Plesse

Für all diese Gemeinden der Provinz Hannover wurde 1882 eine gemeinsame Synodalordnung erlassen und durch Verfügung des Königs von Preußen in Aurich eine Kirchenbehörde mit kollegialer Verfassung, das Konsistorium, gebildet. Damit war die Evangelisch-reformirte Kirche der Provinz Hannover entstanden. Das Konsistorium in Aurich war jedoch zugleich auch Provinzialkonsistorium für die lutherischen Gemeinden im Nordwesten der Provinz Hannover. In den alten preußischen Provinzen hatte man 1817 eine Union zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden durchgeführt. Dies ließ sich innerhalb der Provinz Hannover jedoch nicht realisieren.

In die „Evangelisch-reformirte Kirche der Provinz Hannover“ wurden zunächst die reformierten Gemeinden in Hannover, Altona, Hann. Münden, Göttingen, Celle, Bückeburg-Stadthagen und Braunschweig nicht aufgenommen. Diese bildeten seit dem 18. Jahrhundert die Niedersächsische Konföderation, eine besondere Vereinigung von Gemeinden, die vor allem aus der hugenottischen Tradition stammen. Die meisten dieser Gemeinden traten aber später doch noch der Evangelisch-reformierten Kirche bei. Andere bildeten hingegen ab 1928 gemeinsam mit der Evangelisch-reformierten Gemeinde Göttingen und der reformierten Kirche Bayerns den Bund Evangelisch-reformierter Kirchen Deutschlands. Doch trat die reformierte Kirche Bayerns 1989 aus dem Bund wieder aus und schloss sich der Evangelisch-reformierten Kirche an (siehe unten).

Bereits seit 1866 gab es innerhalb der Provinz Hannover ein (lutherisches) Landeskonsistorium in Hannover. Die fünf zuvor schon bestehenden Provinzkonsistorien (darunter Aurich) wurden jedoch zunächst noch weiter geführt. Bis 1904 wurden alle, außer jenem in Aurich, aufgehoben. Dies lag an der Besonderheit der Parität (reformiert und lutherisch) dieser Verwaltungsbehörde in Aurich.

Oberhaupt der Hannoverschen Provinzialkirche, also sowohl der lutherischen als auch der reformieren Kirche, war der König von Preußen als summus episcopus. Die geistliche Leitung der reformierten Kirche oblag dem Superintendenten in Aurich.

Nach Gründung der Evangelisch-reformierten Kirche der Provinz Hannover 1882 wurden weitere Gemeinden aufgenommen, und zwar 1886 die unierte Kirchengemeinde Freren/Emsland und 1901 die evangelisch-reformierte Gemeinde Hannovers. Ferner entstanden in jenen Jahren auch neue reformierte Gemeinden, u.a. in Hameln und Hildesheim.

Nach dem Ersten Weltkrieg (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments/Summepiskopats) wurden beide Kirchen der Provinz Hannover selbständig, indem sie 1922 eigene Verfassungen erhielten. Das paritätisch besetzte Konsistorium in Aurich wurde in ein reformiertes Konsistorium umgewandelt und das Landeskonsistorium in Hannover wurde nunmehr für alle lutherischen Gemeinden innerhalb der Provinz Hannover zuständig. Die von Aurich aus verwaltete Kirche nannte sich nunmehr Evangelisch-reformierte Landeskirche der Provinz Hannover. Das Konsistorium in Aurich wurde zum „Landeskirchenrat“. Die Verfassung der Kirche trat jedoch erst 1925 endgültig in Kraft.

In der Folgezeit wurden weitere Gemeinden in die Kirche aufgenommen: Bereits 1923 traten die reformierten Gemeinden Altona, Celle und Hannoversch-Münden der Kirche bei, 1927 folgte die reformierte Gemeinde Lübeck und 1937 die reformierten Gemeinden in Rinteln und Möllenbeck, die zuvor zur Evangelischen Landeskirche von Kurhessen-Waldeck gehört hatten. Das Gebiet der Landeskirche reichte nunmehr erstmals über die Grenzen der Provinz Hannover hinaus.

Obwohl Hannover-reformiert zu den so genannten „intakten Landeskirchen“ während der NS-Zeit zählte, gab es ein heftiges Ringen innerhalb der Kirche um den rechten Kurs gegenüber dem NS-Staat, der von der Masse der Kirchenglieder 1933 begrüßt wurde. Auch traten 1933 viele reformierte Pastoren den nationalsozialistischen Deutschen Christen (DC) bei. Die meisten verließen diese indes nach der Berliner Sportpalast-Kundgebung der DC im November 1933, auf der das Alte Testament als jüdische Schrift verworfen wurde. In der Folgezeit kam es zu heftigen Auseinandersetzungen innerhalb der Kirche zwischen den Anhängern der DC, dem staatsnahen und beschwichtigenden Kurs der Auricher Kirchenleitung und den Bekenntnispastoren, unter denen Friedrich Middendorff aus Schüttorf, Reinhard Smidt aus Hameln oder Hermann Steen aus Holthusen hervorzuheben sind. Erst seit wenigen Jahren werden verstärkt Forschungen zur Haltung der reformierten Kirche zum Nationalsozialismus unternommen, mit teilweise bemerkenswerten neuen Ergebnissen (z.B. Weßels 2002; Herrenbrück 2006; Lekebusch 2006; Lensing 2008/2009).

Ab 1949, infolge der Auflösung des Staates Preußen, nannte sich die Landeskirche, den neuen Verhältnissen entsprechend, Evangelisch-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland. Sie wurde Gründungsmitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Im Jahre 1951 schloss sich die Stuttgarter reformierte Gemeinde an, die vorher zeitweise zur Evangelischen Landeskirche in Württemberg gehört hatte. In den 1950er Jahren zog die Kirchenleitung wegen der besseren Verkehrsanbindung (Bahnanschluss) von Aurich nach Leer (Ostfriesland) um. 1959 gab sich die Evangelisch-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland eine neue Verfassung, die inhaltlich aber im Wesentlichen die alte Verfassung von 1922 bestätigte.

1971 schloss sich die Evangelisch-reformierte Kirche der neu gegründeten Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen an.

1989 erfolgte schließlich die wohl größte äußerliche Änderung der Landeskirche. Es schloss sich ihr die Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern an, und die vergrößerte Kirche nannte sich ab 1. Februar 1989 Evangelisch-reformierte Kirche – Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland. Zur gleichen Zeit wurde auch die Verfassung der Kirche erneuert. Aus dem „Landeskirchentag“ wurde die „Gesamtsynode“ mit dem „Präses der Gesamtsynode“ an der Spitze (bisher „Kirchenpräsident“). Aus dem „Landeskirchenvorstand“ wurde das „Moderamen der Gesamtsynode“, und aus dem „Landeskirchenausschuss“ wurde der „Synodalvorstand“.

Im Zuge der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten 1990 traten 1993 auch die reformierten Gemeinden in Bützow (Mecklenburg) und Leipzig mit der inzwischen gegründeten Filialgemeinde Chemnitz der Evangelisch-reformierten Kirche bei. Ein Jahr später, 1994, wurde Chemnitz-Zwickau eine selbständige Gemeinde. Als bislang letzte Gemeinde trat 1996 die Wallonisch-Niederländische Gemeinde Hanau der Evangelisch-reformierten Kirche bei. Sie gehört seither ebenso wie die Gemeinden Leipzig, Chemnitz-Zwickau und Stuttgart mit allen bayerischen Gemeinden zum Synodalverband XI.

Im Dezember 2006 unterzeichnete die reformierte Landeskirche nach 170 Jahren der Kirchenspaltung mit der reformierten Freikirche der evangelisch-altreformierten Kirche im Kloster Frenswegen bei Nordhorn einen kirchenhistorisch bedeutsamen Kooperationsvertrag.[3] Seit Ende 2009 bezeichnet sich die Landeskirche offiziell als „Evangelisch-reformierte Kirche“. Der Zusatz Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland entfiel.

Eine Vereinigung der Landeskirchen in Niedersachsen ist wiederholt ins Gespräch gebracht worden.

Leitung der Kirche

Die „Evangelisch-reformierte Kirche“ kennt keine Hierarchie im eigentlichen Sinne; sie wird vielmehr von der Basis her verwaltet und gibt nur diejenigen Aufgaben an nächsthöhere Instanzen ab, die sie vor Ort nicht erledigen kann. Diese Struktur wird als „synodal-presbyterial“ bezeichnet. Die Leitung der Gesamtkirche obliegt der Gesamtsynode (bis 1989 Landeskirchentag) mit einem Präses der Gesamtsynode (bis 1989 Kirchenpräsident) an der Spitze. Die Gesamtsynode tagt in Leer. Sie wird von den neun Synodalverbänden gewählt. Seine Mitglieder nennt man Synodale.

Die Gesamtsynode wählt im Rhythmus von sechs Jahren aus ihrer Mitte das Moderamen der Gesamtsynode (bis 1989 Landeskirchenvorstand), die ständige Vertretung der Gesamtsynode, mit dem Kirchenpräsidenten (bis 2004 Landessuperintendent) als geistlichem Leiter der Landeskirche an der Spitze. Dem Moderamen gehören neben dem Kirchenpräsidenten der Präses der Gesamtsynode (bis 1989 Kirchenpräsident) und weitere Synodale an.

Das Moderamen wählt den Synodalrat (bis 1989 Landeskirchenrat), ein vierköpfiges Leitungsgremium der Kirche. Ihm gehören als hauptamtliches Mitglied der Kirchenpräsident sowie ehrenamtliche Synodale an.

Bis 2004 gehörten dem Moderamen der Gesamtsynode und dem Synodalrat sowohl der Landessuperintendent als geistlicher Leiter der Kirche als auch der Präsident des Synodalrats (bis 1989 Präsident des Landeskirchenrats) als juristischer Leiter der Kirche an. Diese beiden hauptamtlichen Leitungsämter der Kirche wurden jedoch mit Wirkung vom 1. Mai 2004 zum Amt des „Kirchenpräsidenten“ verschmolzen.

Heutige Leitungsämter

Präses der Gesamtsynode

Bis 1989 lautete der Titel „Kirchenpräsident“

  • 1925–1931: Johann Nikolaus Ditzen, Kirchenpräsident
  • 1931–1946: Johannes Theodor Horn, Kirchenpräsident
  • 1946–1953: Friedrich Middendorff, Kirchenpräsident
  • 1953–1965: Wilhelm Buitkamp, Kirchenpräsident
  • 1965–1972: Udo Heinrich Kruse, Kirchenpräsident
  • 1973–1977: Peter Petersen, Kirchenpräsident
  • 1977–1999: Hinnerk Schröder, Kirchenpräsident, ab 1989 Präses der Gesamtsynode
  • 1999–: Garrelt Duin sen., Präses der Gesamtsynode (offiziell erst im Mai 2001 gewählt, vorher amtierend)

Kirchenpräsidenten

Das Amt wurde erst zum 1. Mai 2004 neu geschaffen und vereinigt die beiden bisherigen Leitungsämter der Kirche, „Landessuperintendent“ und „Präsident des Synodalrats“.

  • 2004–: Jann Schmidt

Frühere Leitungsämter

Generalsuperintendenten bzw. Landessuperintendenten

Zum 1. Mai 2004 wurde dieses Amt aufgehoben.

  • 1866–1903: Petrus Georg Bartels, Generalsuperintendent
  • 1903–1918: Hermann Wilhelm Müller, Generalsuperintendent
  • 1918–1927: Gerhard Cöper, Landessuperintendent
  • 1927–1951: Walter Hollweg, Landessuperintendent
  • 1951–1963: Walter Herrenbrück sen., Landessuperintendent
  • 1963–1987: Gerhard Nordholt, Landessuperintendent
  • 1987–2004: Walter Herrenbrück jun., Landessuperintendent

Präsidenten des Landeskirchenrats bzw. Synodalrats

Zum 1. Mai 2004 wurde dieses Amt aufgehoben.

  • 1904–1925: Linnko Oderhoff, Präsident des Konsistoriums in Aurich
  • 1925–1937: Otto Koopmann, Präsident des Konsistoriums in Aurich
  • 1937–1946: ?
  • 1946–1958: Berthold Fokken, Präsident des Landeskirchenrats
  • 1958–1959: kommissarische Leitung durch Landessuperintendent Herrenbrück
  • 1959–1969: Hans Gernot Dan, Präsident des Landeskirchenrats
  • 1969–1994: Winfried Stolz, Präsident des Landeskirchenrats, ab 1989 Präsident des Synodalrats
  • 1994–2004: Ernst-Joachim Pagenstecher, Präsident des Synodalrats

Aufbau der Landeskirche

An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, dem Kirchenrat bzw. Presbyterium, die zusammen mit den Pfarrern die Gemeinde leiten. Die Mitglieder des Kirchenrats bzw. Presbyteriums nennt man Kirchenälteste bzw. Presbyter. Sie werden von den Gemeindegliedern gewählt.

Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Synodalverband, der einem Kirchenkreis in anderen Landeskirchen vergleichbar ist. Dieser hat eine gewählte Synodalverbandssynode und ein Moderamen als Leitungsgremium, dem ein Präses vorsteht. Die Synodalverbände sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Die neun Synodalverbände bilden die Landeskirche.

Synodalverbände mit ihren Kirchengemeinden

Sofern nicht anders angegeben, heißen die Kirchengemeinden immer „Evangelisch-reformierte Gemeinde …“

Synodalverband I

    Aurich, Bedekaspel, Borkum, Borssum, Campen, Canhusen, Canum, Emden, Cirkwehrum, Eilsum, Freepsum, Gandersum, Greetsiel, Grimersum, Groothusen, Groß-Midlum, Hamswehrum, Hinte, Jarßum, Jennelt, Larrelt, Leybucht, Logumer Vorwerk, Loppersum, Lütetsburg-Norden, Manslagt, Oldersum, Pilsum, Rorichum, Rysum, Simonswolde, Suurhusen-Marienwehr, Tergast, Uphusen, Upleward, Uttum, Visquard, Twixlum, Westerhusen, Wirdum, Wolthusen, Woltzeten, Wybelsum (im Frühjahr 2007 hervorgegangen aus den ehemaligen Synodalverbänden I, II und III)

Synodalverband IV

    Driever, Dykhausen-Neustadtgödens, Esklum, Großwolde, Grotegaste, Ihrenerfeld, Ihrhove, Leer, Loga, Mitling-Mark, Neermoor, Neermoorpolder, Nüttermoor, Papenburg, Veenhusen

Synodalverband Rheiderland

    Böhmerwold, Bunde, Critzum, Ditzum, Ditzumerverlaat, Hatzum, Holthusen, Jemgum, Kirchborgum, Landschaftspolder, Marienchor, Midlum, Möhlenwarf, Oldendorp-Nendorp, St. Georgiwold, Stapelmoor, Vellage, Weener, Weenermoor, Wymeer

Synodalverband Grafschaft Bentheim

    Bad Bentheim, Brandlecht, Emlichheim, Georgsdorf, Gildehaus, Hoogstede, Laar, Lage, Neuenhaus, Nordhorn, Ohne, Schüttorf, Uelsen, Veldhausen, Wilsum

Synodalverband Emsland/Osnabrück

    Baccum, Freren-Thuine, Lengerich, Lingen, Lünne, Melle, Meppen-Schöninghsdorf, Osnabrück, Salzbergen, Schapen

Synodalverband VIII

    Bremerhaven, Hamburg, Holßel, Lübeck, Lüneburg-Uelzen, Evangelisch-reformierte Kirche in Mecklenburg, Neuenkirchen, Rekum, Ringstedt

Synodalverband Plesse

    Angerstein (Nörten-Hardenberg) (Evangelische Kirchengemeinde), Bovenden, Eddigehausen, Etzenborn, Hann. Münden, Holzerode, Mackenrode, Northeim, Oberbillingshausen, Reyershausen (Evangelische Kirchengemeinde), Sattenhausen, Spanbeck

Synodalverband X

    Celle, Hameln-Bad Pyrmont, Hannover, Hildesheim, Möllenbeck, Rinteln, Wolfsburg-Gifhorn-Peine

Synodalverband XI

    Bayreuth, Chemnitz-Zwickau, Erlangen, Bad Grönenbach, Hanau, Herbishofen, Leipzig, Marienheim, München I, München II, München III, Nürnberg, Schwabach, Stuttgart

Gesangbücher

Die Gemeinden der Evangelisch-reformierten Kirche singen bzw. sangen in den letzten Jahrzehnten aus einer Vielzahl von Gesangbüchern. Jedes Gebiet, z.T. auch einzelne Gemeinden, hatte ein eigenes Gesangbuch. Größere Verbreitung hatten vor allem nachfolgend genannten Gesangbücher. Ein einheitliches Gesangbuch aller Gemeinden der heutigen Landeskirche wurde erst mit dem jetzigen Evangelischen Gesangbuch eingeführt.

  • Hundert evangelische Lieder zunächst für die reformirten Gemeinden in Ostfriesland; Emden; 1852
  • Gesangbuch für Kirche, Schule und Haus in den reformirten Gemeinden Ostfrieslands, Mit Genehmigung der kirchlichen Behörde herausgegeben von dem Cötus der reformirten Prediger; Emden; um 1870
  • Evangelisch-reformiertes Gesangbuch; herausgegeben im Jahre 1929 von der evangelisch-reformierten Landeskirche der Provinz Hannover; später mit dem Titel „Herausgegeben von der Evang.-reformierten Kirche in Nordwestdeutschland“
  • Evangelisches Kirchengesangbuch – Ausgabe für die Evang.-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland; Gütersloh u.a.; eingeführt 1969
  • Evangelisches Gesangbuch – Ausgabe für die Evangelisch-reformierten Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland), die Evangelische-altreformierte Kirche in Niedersachsen, in Gemeinschaft mit der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Lippischen Landeskirche, in Gebrauch auch in Gemeinden des Bundes evangelisch-reformierter Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland; Gütersloh / Bielefeld / Neukirchen-Vluyn; eingeführt am 1. Advent 1996

Presse

Die Evangelisch-reformierte Kirche gibt das zweiwöchentlich erscheinende Sonntagsblatt für evangelisch-reformierte Gemeinden und die vierteljährlich erscheinende Zeitschrift reformiert, welche sich prioritär an die in der „Diaspora“ lebenden Kirchenmitglieder richtet, heraus.

Literatur

  • Elke Herrenbrück: Pastor Reinhard Smidt (1905–1950). In: Evangelisch-reformierte Gemeinde Hameln - Bad Pyrmont (Hrsg.), 100 Jahre Evangelisch-reformierte Kirche Hameln in der Hugenottenstraße, Festschrift, Hameln 2006, S. 41–51.
  • Karl Immer: Die Briefe des Coetus reformierter Prediger 1933–1937, hrsg. von Joachim Beckmann. Neukirchener Verlag, Neukirchen-Vluyn 1976.
  • Karl Koch: Kohlbrüggianer in der Grafschaft Bentheim. Eine Studie zur reformierten Kirchengeschichte der Grafschaft Bentheim zwischen 1880 und 1950. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte des Kirchenkampfes. In: Emsland/Bentheim. Beiträge zur Geschichte, 12, hrsg. von der Emsländischen Landschaft für die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim. Sögel 1996.
  • Ernst Kochs, Diddo Wiarda: Erbe und Auftrag. 450 Jahre Coetus der evangelisch-reformierten Prediger und Predigerinnen Ostfrieslands. Leer 1994.
  • Sigrid Lekebusch: Die evangelisch-reformierte Landeskirche der Provinz Hannover in der Zeit des Nationalsozialismus. In: Manfred Gailus, Wolfgang Krogel (Hrsg.): Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche im Nationalen. Regionalstudien zu Protestantismus, Nationalsozialismus und Nachkriegsgeschichte 1930 bis 2000, Berlin 2006, S. 137–159.
  • Sigrid Lekebusch: Die Reformierten im Kirchenkampf. Das Ringen des Reformierten Bundes, des Coetus reformierter Prediger und der reformierten Landeskirche Hannover um den rechten Weg in der Reichskirche. Schriftenreihe des Vereins für Rheinische Kirchengeschichte, 113, Habelt, Köln 1994.
  • Helmut Lensing: Der reformierte Protestantismus in der Grafschaft Bentheim während der Weimarer Republik und das Aufkommen des Nationalsozialismus bis zu seiner Etablierung Ende 1933. In: Jahrbuch der Gesellschaft für Niedersächsische Kirchengeschichte 105 (2007), Hannover 2008, S. 95–166.
  • Helmut Lensing: Die reformierte und die altreformierte Kirche der Grafschaft Bentheim und das Jahr 1933. In: Studiengesellschaft für Emsländische Regionalgeschichte, Bd. 16, Haselünne 2009, S. 402–485.
  • Helmut Lensing: Der reformierte Bekenntnispastor Friedrich Middendorff und der „Kirchenkampf“ in Schüttorf. In: Osnabrücker Mitteilungen, Bd. 114, Osnabrück 2009; ISSN 0474-8158; S. 147–192.
  • Elwin Lomberg ,Gerhard Nordholt, Alfred Rauhaus (Bearbeiter): Die Evangelisch-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland. Beiträge zu ihrer Geschichte und Gegenwart. Weener 1982.
  • Hans-Jürgen Schmidt: Die reformierte Kirche in der Grafschaft Bentheim und der Stadt Gronau zwischen dem Fürstbistum Münster und den Niederlanden im 16. und 17. Jahrhundert. In: Studiengesellschaft für Emsländische Regionalgeschichte, Bd. 16, Haselünne 2009, S. 133–165.
  • Paul Weßels: Die Deutschen Christen in Ostfriesland und ihr Kampf um Einfluss in der evangelisch-reformierten Landeskirche. In: Emder Jahrbuch für historische Landeskunde Ostfrieslands 81 (2001), Aurich 2002, S. 167–204.
  • Heinrich Voort (Schriftleitung): Reformiertes Bekenntnis in der Grafschaft Bentheim 1588–1988; Das Bentheimer Land, 114. Bad Bentheim 1988.
  • Helma Wever: „Wir wären ja sonst stumme Hunde gewesen …“ Zur Lage innerhalb der Evangelisch-reformierten Landeskirche der Provinz Hannover in der Zeit des Nationalsozialismus unter besonderer Berücksichtigung der Jahre 1933–1937; Wuppertal 2009. ISBN 3-938180-15-3

Quellen

  1. ↑ Anzahl der Gemeinden, Anzahl der Mitglieder (Abschnitt Drei neue Gemeinden)
  2. ↑ Liste der Gemeinden
  3. ↑ Reformierte Kirchen schließen Kooperationsvertrag; Artikel des Evangelischen Pressedienstes (epd) – Landesdienst Niedersachsen-Bremen vom 13. Dezember 2006

 

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Lübecker Wappen

Die Hansestadt Lübeck führte lange zwei verschiedene Wappen, die sich auch als Doppelwappen finden: Eines mit dem Reichsadler als Symbol der Reichsfreiheit (welche die Stadt von 1226 bis 1937 genoss) und eines mit den hanseatischen Farben Silber über Rot geteilt, den sogenannten lübischen Schild.[1]

Entstehung

Die Herkunft des lübischen Schildes ist nicht sicher belegt; wahrscheinlich ist aber, dass dies von der Hanseflagge abgeleitet ist, wie das erste Mal auf einem Schiffssiegel aus dem Jahr 1230 belegt ist. Die wehende Flagge am Mast, so wird angenommen, stellt bereits die Farben Rot und Weiß dar.

Dies ist gleichzeitig auch der älteste Hinweis auf ein eigenes Hoheitszeichen der Stadt. Der Reichsadler tritt etwas später auf. Erste Belege sind Münzen vom Anfang des 14. Jahrhunderts. Die Farben des Schildes kommen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht von den Grafen von Holstein, sondern vom Reichswappen. Schließlich finden sie sich gemeinsam auf Dokumenten.

Wappen der Freien Reichsstadt

Um 1450 schließlich wurden dann die beiden Wappen zusammengeführt. Der Reichsadler trug darauf das Hansewappen als Brustschild. Von den heute geführten ist es damit das älteste Wappen Schleswig-Holsteins.

Das Wappen im Kaiserreich Frankreich

Das Lübecker Wappen der Jahre 1811 bis 1813 führte die Stadt Lübeck während ihrer Zugehörigkeit zum Kaiserreich Frankreich. Nach der Eingliederung Lübecks in das Kaiserreich Frankreich am 1. Januar 1811 erhielt die Stadt ein neues Wappen, welches das bisherige Lübecker Wappen ersetzen und die nunmehrige Stellung Lübecks als Gemeinwesen innerhalb des französischen Staates unterstreichen sollte. In diesem Wappen, entworfen vom Conseil du Sceau, lag der traditionelle weiß-rote Wappenschild auf einem Paar schwarzer Adlerflügel, die eine rudimentäre Übernahme des bisherigen Lübecker Doppeladlers darstellten. Die Kombination aus Flügeln und Wappen lag auf einem silbernen (weißen) Schild.

Da Lübeck zugleich mit seiner Eingliederung nach Frankreich den Status einer Bonne Ville de l’Empire, also einer nominell besonderen Stadt des französischen Imperiums, erhalten hatte, wurde dem Schild ein Element hinzugefügt, das für sämtliche Bonnes Villes verpflichtend war: Ein rotes Schildhaupt, in dem sich drei goldene kaiserliche Bienen befanden.

Das Wappen wurde der Lübeck durch einen am 13. Juni 1811 von Napoléon Bonaparte unterzeichneten Wappenbrief verliehen und von der Stadt bis 1813 geführt. Nach der Befreiung von der französischen Herrschaft und der Wiederherstellung der Eigenständigkeit als Stadtstaat wurde das traditionelle Wappen wieder eingeführt.

Wappen der Stadtgemeinde

Das Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 beendete die Reichsfreiheit der Stadt, indem es sie dem Land Preußen eingliederte und sie so ein Teil von Schleswig-Holsteins wurde. Es gestattete aber gleichzeitig auch, das alte Wappen weiter zu führen.

Literatur

  • Antjekathrin Graßmann (Hrsg.): Lübeckische Geschichte. Schmidt-Römhild, 1989.

Einzelnachweise

  1. ↑ Als Abbildung z. B. auf dem Stich von Matthäus Merian: Lübeck 1641 Abgebildet sind sie außerdem Lübecker Rathaus und am Holstentor.

 

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Hanseflaggen

(Weitergeleitet von Hanseflagge)

Als Hanseflaggen waren ursprünglich die Banner der Hansestädte, die seit dem 13. Jahrhundert am Heck, beziehungsweise dem Achterkastell des Schiffs und vor allem der Hansekoggen angebracht waren, wie beispielsweise auf einem Elbinger Siegel von 1350 zu sehen ist. Heute werden die Hanseflaggen oft als Stadtflagge verwendet.

Die Schiffe der Hanse führten an den Mastspitzen (Topp) Windfähnchen – die so genannten Flügervlögel – die seit dem 13. Jahrhundert auch zur Kennzeichnung der Hansekoggen dienten. 1270 wurde über den „roden vlugher“ von Hamburg berichtet und 1299 wurde „de lübesche vloghel“ zuerst erwähnt.[1]

Zunächst wurden noch einfarbig rote Gonfanons, an einem Mast mit Kreuz als Spitze befestigt – wohl ein Zeichen für den Schutz des Königs. Rot war auch das Gonfanon dänischer Schiffe – das englische, dem später das rote St.-Georgskreuz hinzugefügt wurde, war wahrscheinlich weiß. Seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts wurden aus ihnen verschiedene, meist weiß-rote Banner gestaltet, um Verwechslungen vorzubeugen. Es wurde in verschiedenfarbige Bereiche geteilt und einfache Symbole (wie Kreuze) wurden hinzugefügt. Das rote Gonfanon am Mast blieb erhalten.

Als die älteste Hanseflagge gilt die einfarbig rote von Hamburg. Weitere Städte, die eigene Hanseflaggen hatten, waren unter anderem Riga, Lübeck mit den Farben whyt und rot (13. Jahrhundert), Stralsund, Elbing, Danzig, Bremen, Rostock (14. Jahrhundert), Königsberg, Wismar sowie Stettin (15. Jahrhundert). Aus diesen Bannern gingen viele der heutigen Städtefahnen und -wappen hervor. Dabei wurde auch rot mit blau und weiß mit gelb vertauscht.

Bei Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 wurden die Farben Rot und Weiß der Hansestädte und das Schwarz und Weiß von Preußen die Farben der neuen Flagge in Schwarz-Weiß-Rot, die seit 1871 die Flagge des Deutschen Kaiserreichs war.

Beispiele

13. Jahrhundert

Hanseflagge von Hamburg

Hamburg

14. Jahrhundert

Hanseflagge von Bremen

Bremen

15. Jahrhundert

Hanseflagge von Königsberg

Königsberg

Hanseflagge von Danzig

Danzig

Hanseflagge von Riga

Riga

Hanseflagge von Elbing

Elbing

Hanseflagge von Wismar

Wismar

Hanseflagge von Lübeck

Lübeck

Hanseflagge von Rostock

Rostock

Hanseflagge von Stettin

Stettin

Hanseflagge von Stralsund

Stralsund

Hanseatenwimpel

Ebenso gab es auch den sogenannten „Hanseatenwimpel“ für den Schiffsmast, der im oberen Teil weiß (silber), im unteren rot ist.

 

Hansewimpel

 

Weitere Darstellungen auf Siegeln und Münzen

 

Siegel der Hansestadt Stralsund.

Siegel Stralsunds von 1329

Literatur

  • Alfred Znamierowski: Flaggen-Enzyklopädie: Nationalflaggen, Banner, Standarten. Bielefeld 2001, ISBN 3768812510, S. 13.
  • Hanse in Europa. Brücke zwischen den Märkten 12.–17. Jahrhundert. Ausstellung des Kölnischen Stadtmuseums 9. Juni bis 9. September 1973, Kunsthalle Köln (1973).

Einzelnachweise

  1. ↑ Ernst Grohne: Zur Geschichte der deutschen und der bremischen Hoheitszeichen. In: Bremisches Jahrbuch, Nr. 46, Schünemann, Bremen 1959, S. 35.

 

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Artlenburger Privileg

Das Artlenburger Privileg ist eine Urkunde Heinrichs des Löwen aus dem Jahr 1161. Die Urkunde wurde anlässlich eines Landtages im Oktober auf der Ertheneburg am Elbübergang unterzeichnet. Sie schuf einen Ausgleich zwischen den in der Ostsee Handel treibenden Kaufleuten der Insel Gotland und denen der damals von Heinrich stark geförderten Stadt Lübeck.

Die Dauer und der Anlass des wohl um 1159/60 entstandenen Streits lässt sich nicht mehr klären. Die abschriftlich erhaltene Urkunde ist die älteste erhaltene Urkunde des sächsischen Herzogs. Vom Inhalt her gibt sie eine Rechtsschutzgarantie für die Gotländer auf der Grundlage der Reziprozität. Sie bestätigte den Gotländern die ihnen ehemals von Lothar III. verliehenen Rechte in Sachsen. Den Kaufleuten von der Insel Gotland wurden im Lübecker Hafen bestimmte Rechte eingeräumt und garantiert, die auch den Lübeckern im Handel auf Gotland zustanden. Heinrich räumte den gotländer Waren die Zollfreiheit in seinem Herrschaftsbereich ein. Gleichzeitig setzt er mit begrenztem Mandat einen Boten Odelrich als Aldermann der niederdeutschen Kaufleute auf Gotland ein und verlieh den sich in der Folge in der Gotländischen Genossenschaft zusammenschließenden deutschen Kaufleuten die Rechtsfähigkeit. Indirekt wird das Bestehen eines Streits durch ein weiteres Privileg des Königs Waldemar I. von Dänemark an die Gotlandfahrer der Knudsgilde etwa im Jahr 1177 bestätigt. Sowohl die dänischen Kaufleute der Knudsgilde als auch die niederdeutschen Kaufleute aus Lübeck unterhielten aufgrund des Umfangs ihrer Handelsaktivitäten bereits in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts in Visby feste Häuser. In diese Zeit fällt auch der Bau des Domes zu Visby, der als deutsche Kaufmannskirche St. Marien entstand und auch als Warenlager und zur Aufbewahrung von Wertsachen von den deutschen Kaufleuten genutzt wurde.

Literatur

  • Antjekathrin Graßmann: Lübeckische Geschichte. Lübeck 1989, ISBN 3795032032, S. 94–99 (mit Abb.)
  • Antjekathrin Graßmann: Lübeck Lexikon. Lübeck 2006, ISBN 379507777X (mit Abb.)
  • Erich Hoffmann: Lübeck und die Erschliessung des Ostseeraums. In: Jörgen Bracker (Hrsg.): Die Hanse – Lebenswirklichkeit und Mythos, 2 Bde. In: Katalog der Ausstellung des Museums für Hamburgische Geschichte in Hamburg 24. August – 24. November 1989. Hamburg 1989. Textteil in 4. Auflage, Schmidt-Römhild, Lübeck 2006, ISBN 3795012759, S. 34 (39 ff.)
  • Karl Jordan: Heinrich der Löwe. Eine Biographie, 4. Aufl., München 1996, ISBN 3-423-04601-5

 

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Barbarossa-PrivilegBarbarossaprivileg vom 19.09. 1188  -  Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Mit dem Barbarossa-Privileg förderte der Staufer-Kaiser Friedrich I. 1188 gezielt die wirtschaftliche Entwicklung der 1158 neu gegründeten Stadt Lübeck zu einem nordeuropäischen Handelszentrum.

Nach dem Sturz Heinrichs des Löwen hatte Kaiser Friedrich I. genannt Barbarossa die 1158 neu gegründete Stadt an der südlichen Ostseeküste in ihrem Umland mit dem Barbarossa-Privileg vom 19. September 1188[1] mit Ländereien und Nutzungsrechten ausgestattet, die ihre stürmische Entwicklung absichern sollten.

Besonders wichtig waren die Hoheitsrechte auf dem Flüsschen Stecknitz bis nach Mölln. Mit dem Bau des Stecknitz-Kanals und der Verpfändung der Stadt Mölln wurde diese Rechtsposition im Laufe der Jahrhunderte zu einer Schlüsselposition für die Handelsmacht Lübecks ausgebaut.

Die damals vom Kaiser festgelegten Land- und Seegrenzen sowie beispielsweise die Fischereirechte an Trave, Dassower See und in der Lübecker Bucht waren über Jahrhunderte streitig. In einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Mecklenburg-Schwerin sowie Mecklenburg-Strelitz einerseits und Lübeck andererseits vor dem Reichsgericht im Jahr 1890 wurden die Privilegienurkunden noch herangezogen; im 1928 entschiedenen Streit um Hoheitsrechte in der Lübecker Bucht (dem Lübecker-Bucht-Fall) hingegen stellte der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich fest, dass die Privilegien keinen Rechtsgrund mehr darstellen.

Zahlreiche Kirchspiele im Klützer Winkel finden in der Urkunde im Zusammenhang mit Lübeck eingeräumten Holzeinschlagrechten im Klützer Wald ihre erste urkundliche Erwähnung. Weiter sicherte das Barbarossa-Privileg Grünlandnutzungen im Umfeld der Stadt. Die von diesen Nutzungsrechten betroffenen, Graf Adolf III. von Schauenburg und Holstein und Graf Heinrich von Ratzeburg waren von den Lübecker Bürgern für die Einräumung dieser Nutzungsrechte zu entschädigen.

Das Original des Barbarossa-Privilegs ist nicht mehr erhalten. Seit 1914 weiß man aufgrund von Schriftvergleichen, dass die im Archiv der Hansestadt Lübeck verwahrte Ausfertigung eine Fälschung sein muss, die von dem Lübecker Domherrn Marold um 1225/26 gefertigt wurde. Die Fälschung wurde dem Enkel Barbarossas, Kaiser Friedrich II. im Mai 1226 in Italien zur Bestätigung vorgelegt, um die Lübecker Position im Prozess der Loslösung von der Oberherrschaft durch König Waldemar II. von Dänemark und gegen die Holsteiner Grafen von Schauenburg zu stärken. Kaiser Friedrich II. bestätigte im Mai 1226 die Privilegien seines Großvaters[2] und erteilte den Lübecker Ratssendboten im Juni 1226 in Fidenza auch den Lübecker Reichsfreiheitsbrief, mit dem Lübeck reichsunmittelbar wurde. Diese Papierlage wurde dann im Folgejahr durch die Schlacht bei Bornhöved (1227) in die Wirklichkeit umgesetzt.

LiteraturFriedrich Barbarossa mit seinen Söhnen König Heinrich und Herzog Friedrich. Miniatur aus der Welfenchronik (Kloster Weingarten, 1179-1191). Heute Landesbibliothek Fulda.   -  Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

  • Fritz Rörig: Nochmals Mecklenburgisches Küstengewässer und Travemünder Reede, in: ZVLGA 24 (1928), S. 1 bis 152.
  • Olaf Ahlers (Hrsg.): Lübeck 1226 - Reichsfreiheit und frühe Stadt. Lübeck 1976.
  • Antjekathrin Graßmann (Hrsg.): Lübeckische Geschichte. 2. Auflage, Lübeck 1989. ISBN 3-7950-3203-2
  • Antjekathrin Graßmann (Hrsg.): Lübeck-Lexikon, Lübeck 2006. ISBN 3-7950-7777-X
  • Meike Kruse: Zur Erschließung der 1942/43 ausgelagerten und zwischen 1987 und 1998 zurückgekehrten Bestände des Archivs der Hansestadt Lübeck. In: Das Gedächtnis der Hansestadt Lübeck: Festschrift für Antjekathrin Graßmann zum 65. Geburtstag. In Verbindung mit dem Verein für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde und dem Hansischen Geschichtsverein hrsg. von Rolf Hammel-Kiesow und Michael Hundt. Lübeck: Schmidt-Römhild 2005, S. 571–583, ISBN 3-7950-5555-5
  • Gerhard Schneider: Gefährdung und Verlust der Eigenstaatlichkeit der Freien und Hansestadt Lübeck und seine Folgen; Lübeck: Schmidt-Römhild, 1986 (Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck; Bd. 14: Reihe B); ISBN 3-7950-0452-7
  • Helmut G. Walther: Kaiser Barbarossas Urkunde für Lübeck vom 19. September 1188. In: ZVLGA 69 (1989), S. 11–48.

Einzelbelege

  1. ↑ Urkundenbuch der Stadt Lübeck (UBStL) I, Nr. 7 = Mecklenburgisches Urkundenbuch I, 143
  2. ↑ UBStL I, 34.

 

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Löwenstadt

Löwenstadt bezeichnet eine erfolglose Stadtgründung Heinrichs des Löwen als Gegengründung zu Lübeck im Jahre 1158.

Die Gelegenheit für eine Gegengründung schien günstig, da die Fernhändler Lübecks schon einige Jahre unter dem Handelsverbot Heinrichs des Löwen gelitten hatten und zudem im Herbst 1157 ein Stadtbrand in Lübeck beträchtliche Schäden angerichtet hatte.

Nachdem der Braunschweigische Herzog Heinrich seinen Lehnsmann, den Grafen Adolf II. von Holstein zunächst vergeblich bedrängt hatte, ihm die erfolgreiche Stadtgründung Lübeck zu überlassen, griff Heinrich 1158 zum Mittel einer Gegengründung oberhalb Lübecks, an einem bis heute nicht genau lokalisierten Platz am Ostufer der Wakenitz, eines Nebenflusses der Trave. Heinrich ließ auf dem Territorium des Grafen von Ratzeburg, Heinrich von Badewide, eine neue Stadt gründen und gab ihr zum Zeichen seiner Macht den Namen „Löwenstadt“.

Trotz der Übersiedlungsbereitschaft der Lübecker scheiterte die Neugründung Löwenstadt jedoch. Die Wakenitz erwies sich ungeeignet für größere seegängige Schiffe. Daher konnte die neue Stadt die vorgesehene Hafen- und Fernhandelsfunktion nicht übernehmen und Heinrich verfolgte sein Vorhaben unter anderem deshalb nicht weiter, weil es ihm noch im selben Jahr gelang, Adolf II. zur Überlassung Lübecks zu bewegen, vermutlich gegen Zahlung einer beträchtlichen Summe, die von den Lübecker Fernhändlern aufgebracht wurde.

Schilderung in der Chronica Slavorum

Die damaligen Ereignisse werden von dem Chronisten Helmold von Bosau in seiner „Chronica Slavorum“ (Slawenchronik) wie folgt beschrieben:

    De edificatione Lewenstat. Capitulum LXXXVI

    In diebus illis Lubicensis civitas consumpta est incendio […] Tunc edificavit dux civitatem novam super flumem Wochenice non longe a Lubeke in terra Racesburg cepitque edificare et communire. Et appelavit civitatem de suo nomine Lewenstad, quod dicitur Leonis civitas. …

    86. Über die Erbauung der Löwenstadt

    Um jene Zeit wurde die Stadt Lübeck von einer Feuersbrunst verzehrt […] Da errichtete der Herzog eine neue Stadt jenseits der Wakenitz, nicht weit von Lübeck, im Lande Ratzeburg, und begann zu bauen und zu befestigen. Und er nannte sie nach seinem Namen „Löwenstadt”, also Stadt des Löwen. …

    (zitiert nach Heinz Stoob, a. a. O, S. 302 f.)

Quellen

  • Helmold von Bosau: Slawenchronik (Chronica Slavorum). Neu übertragen und erläutert von Heinz Stoob. Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Band 19, 7. Aufl. (unveränd. Nachdr. der 6. gegenüber der 5. um einen Nachtr. erw. Aufl. 2002). Darmstadt 2008, ISBN 978-3-534-21974-2.

 

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Stülper Huk

Die Stülper Huk ist eine Huk (norddeutsch für kleine, meist erhöhte Halbinsel oder Ecke als Küstenform) im Unterlauf der Trave, an einer Flussbiegung gegenüber von Pötenitzer Wiek und Dassower See im Naturschutzgebiet Dummersdorfer Ufer.

Im 12. Jahrhundert ließ Heinrich der Löwe die Huk wegen der strategischen Lage und ihrer Erhebung (Hirtenberg) über der eiszeitlichen Schmelzwasserrinne der Trave mit einer Burg befestigen, die jedoch von den Abodriten, rund drei Jahrzehnte nach ihrer Entstehung, zerstört wurde. Die Stülper Huk gilt heute als eines der wichtigen Bodendenkmale im Bereich Travemünde.

Geschichte

Archäologische Funde aus der Steinzeit belegen, dass die Stülper Huk schon damals vermutlich aufgrund seiner Lage ein besuchter Ort war. Schriftlich wird die Huk im Mittelalter um 1147/1149 zum ersten Mal erwähnt, als mächtiger Geländesporn des in den Travelauf vorspringenden Hirtenberges. In der Gemarkung Dummersdorf finden sich noch Wall- und Grabenanlage einer ehemaligen Befestigung. Sehr wahrscheinlich stand dort im Hochmittelalter eine Motte, auch Turmhügelburg genannt.[1]

Durch Ausgrabungen im 19. und 20. Jahrhundert wurden die Reste der alten Befestigung auf der erhöhten und ursprünglich spitzen Sporn des Hirtenbergs freigelegt. Der strategisch besonders günstig gelegene Geländeteil verfügte in alter Zeit nur über einen schmalen Zugang.[2] Freigelegt wurden unter anderem Grabenzüge, Erdbrücken und ein Innenraum von ca. 30–40 m Durchmesser mit einem Steinfundament, das offenbar den Rest eines Turmes darstellt.

Die Anlage wurde als Alt-Travemünde identifiziert, das in den Chroniken von Helmold von Bosau und Arnold von Lübeck erwähnt wird.[3] Denn aus der Sicht der Menschen damaliger Zeit endete an dieser Stelle der Lauf der Trave in der Pötenitzer Wiek, daher „Travemünde“.[4] [5]

Graf Adolf II. von Holstein ließ den Platz nach dem Überfall des slawischen Obotritenfürsten Niklot im Jahre 1147 oder 1149 befestigen. Bei drohenden Überfällen durch Slawen oder Dänen zog er dort ein Heer zusammen.[6] Um 1158 musste Graf Adolf II. das weiter stromaufwärts liegende Lübeck an Herzog Heinrich den Löwen abtreten. Anscheinend übernahm der Herzog auch die Burg am Stülper Huk.[6]

Der Chronist Arnold von Lübeck berichtete, dass die Obotriten als Verbündete Kaiser Barbarossas gegen Heinrich den Löwen, die Burg beim Stülper Huk während der Belagerung Lübecks 1181 niederbrannten.[2] Vor dieser kriegerischen Handlung wurde 1180 die Ächtung über Heinrich den Löwen verhängt, nachdem er seine Teilnahme am Zweiten Kreuzzug verweigert hatte. Kaiser Friedrich Barbarossa ließ die Besitztümer des Herzogs einziehen und zog im Spätsommer 1181 in Lübeck ein.[7]

Um 1186/87 veranlasste Graf Adolf III.[8] den Wiederaufbau der Wehranlage traveabwärts an einer anderen Stelle. Die Burg wurde verlegt und der Name Travemünde auf sie übertragen; die alte Stelle verlor ihre Bedeutung.[4] Der wahrscheinliche Wiederaufbau der Wehranlage erfolgte zwischen der heutigen Straße „Rose“ und dem Leuchtturm auf dem Leuchtenfeld. Eine genaue Lokalisierung ist bisher nicht gelungen.[9]

Seit dem Lübecker Reichsfreiheitsbrief aus dem Jahr 1226 durften Dritte in zwei Meilen Entfernung vom Unterlauf der Trave keine Befestigungen unterhalten.

Literatur

  • Hermann Hofmeister: Die Wehranlagen Nordalbingiens. Zusammenstellung und Untersuchung der urgeschichtlichen und geschichtlichen Burgen und Befestigungen: Band 1. Lübeck 1917 (S. 42 ff.); sowie: 2. Aufl., Max Schmidt Verl., 1927.
  • Hermann Hofmeister: Die Vorgeschichtlichen Denkmäler im Lübeckischen Staatsgebiet. Lübeck 1930.
  • Werner Neugebauer: Die älteste deutsche Travefestung auf dem Hirtenberg am Stülper Huk. In: Der Wagen, 1964, S. 59–65.
  • Olaf Klose (Hrsg.): Handbuch der historischen Stätten Deutschlands. Erster Band 2., verb. Aufl., Kröner Verl., Stuttgart 1964, ISBN 3-5202-7103-6.
  • Römisch-Germanisches Zentralmuseum Mainz, in Verbindung mit dem Nordwestdeutschen und dem West- und Süddeutschen Verband für Altertumsforschung (Hrsg.): Führer zu vor- und frühgeschichtlichen Denkmälern. Band 10. Hansestadt Lübeck – Ostholstein – Kiel. Zabern Verlag, Mainz 1965.
  • Uwe Müller (Verf.), Archiv der Hansestadt Lübeck (Hrsg.): Kücknitz. Ein Stadtteil im Wandel vom Klosterdorf zum Industrierevier. Schmidt-Römhild, Lübeck 1987 (= Kleine Hefte zur Stadtgeschichte, 3), ISBN 3-7950-3102-8.
  • Johannes Habich (Bearb.), Wissenschaftliche Vereinigung zur Fortführung des Kunsttopographischen Werkes von Georg Dehio e. V. / Dehio-Vereinigung (Hrsg.): Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler. Hamburg/Schleswig-Holstein. 2., verb. und erw. Aufl., Dt. Kunstverl., München u. a. 1994, ISBN 3-422-03033-6.
  • Thorsten Albrecht (Verf.), Archiv der Hansestadt Lübeck (Hrsg.): Travemünde. Vom Fischerort zum See- und Kurbad; Chronik. Schmidt-Römhild, Lübeck 2005 (= Kleine Hefte zur Stadtgeschichte, 19), ISBN 3-7950-3118-4.

Einzelnachweise

  1. ↑ Vgl. Albrecht, aaO. Führer zu vor- und frühgeschichtlichen Denkmälern Hoffmeister: Wehranlagen Neugebauer, aaO.
  2. ↑ a b So Müller
  3. ↑ Siehe Albrecht, Klose: Führer zu vor- und frühgeschichtlichen Denkmälern; Hoffmeister: Wehranlagen.
  4. ↑ a b Müller, Klose, Hoffmeister: Vorgeschichtliche Denkmäler. Führer zu vor- und frühgeschichtlichen Denkmälern.
  5. ↑ Nach Aussage des Archivs der Archäologie in Lübeck sind dieses Indizien, die dafür sprechen, dass sich dort Alt-Travemünde befand. Ein Beleg, wie eine Fundsache mit der Aufschrift „Travemünde“, wurde aber noch nicht erbracht.
  6. ↑ a b so Albrecht
  7. ↑ Vgl. Albrecht
  8. ↑ Laut Dehio: Graf Adolf II
  9. ↑ Albrecht

 

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Albert von Bardewik

Albert von Bardewik (* Lübeck; † 1333) war in der Zeit von 1308 bis 1310 Lübecker Bürgermeister.

Die Familie von Bardewik ist seit 1188 im Lübecker Rat nachgewiesen[1] und könnte in der Phase der deutschen Stadtgründung aus Bardowick zugewandert sein.

Das Wirken Albert von Bardewiks Ende des 13. Jahrhunderts als Ratskanzler der Hansestadt Lübeck ist für die Chronistik der Stadt im Anschluss an Arnold von Lübeck und dessen unmittelbare Nachfolger wie für Rechtshistoriker gestern und heute von großer Bedeutung. 1291 wurde er in den Lübecker Rat gewählt. Er ließ im Jahr 1294 einen Kodex des Lübischen Rechts niederlegen und fasste wichtige lokale wie überregionale Vorkommnisse der Jahre 1298 bis 1301 zusammen. 1299 legte er die seerechtlichen Bestimmungen für die Fahrt nach Flandern, also von der Ostsee zum Hansekontor in Brügge, schriftlich nieder.

Bardewik vertrat als Bürgermeister 1308 den Rat der Stadt in den Verhandlungen mit ihrem streitbaren Bischof Burkhard von Serkem. Nach 1310 wird er als Politiker nicht mehr erwähnt. Es wird vermutet, das er im Streit mit dem Lübecker Domkapitel seine Ämter zur Verfügung stellte.

Werke

Johann Carl Heinrich Dreyer (Hrsg.): Specinem juris publici Lubecensis, quo pacta conventa et privilegia, quibus Lubecae per omnem propemodum Europam circa inhumanum jus naufragii (Strandes Recht) est prospectum, ex authenticis recensuit ... qui etiam mantissae loco Jus maritimum Lubecense antiquissimum / Ab Alberto de Bardewic a. 1299 compositum ex membranis edidit Jo. Carolus Henricus Dreyer. Bützow, ohne Jahresangabe.

Literatur und Anmerkungen

  • Wilhelm Mantels: Albert von Bardewik. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 1. Duncker & Humblot, Leipzig 1875, S. 207.
  • Emil Ferdinand Fehling: Lübeckische Ratslinie. Lübeck 1925, Nr. 272.
  • ↑ 1188 wird Esico von Bardewik als Nr. 38 der Lübeckischen Ratslinie aufgeführt. Siehe dort.

 

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Segebodo Crispin

Segebodo Crispin (* um 1250; † 1323) war ein Bürgermeister der Hansestadt Lübeck.

Crispin ist im Jahr 1290 und auch 1297 als Lübecker Kämmereiherr nachgewiesen. Das Amt eines Bürgermeisters bekleidete er von 1301 bis 1323. Allerdings ist seine Anwesenheit in Lübeck für die Jahre von 1318 bis 1321 nicht nachweisbar. Es wird daher vermutet, dass Crispin jenes Mitglied des Lübecker Rates war, das die Gesandtschaftsreise 1318 zu König Ludwig der Bayer antrat und auf der Rückreise von Graf Konrad von Truhendingen gefangen genommen und erst gegen ein Lösegeld von 200 Mark wieder frei gelassen wurde.

Er ist weiter nachgewiesen durch die Beurkundung von Verfügungen über Grundbesitz und Finanztransaktionen. In erster Ehe war er mit einer geborenen von Güstrow verheiratet, 1294 in zweiter Ehe mit einer Tochter des Bürgermeisters Hinrich Steneke. Das Tafelbild zeigt das v. Güstrowsche Wappen der ersten Ehefrau.

Die Crispins werden zu den Mitstiftern des Katharinenkloster Lübeck gezählt, dessen Bau sie mit erheblichen Mitteln unterstützten. Das nordöstliche Chorseitenschiff der Katharinenkirche wurde nach neueren Forschungen direkt als Familienkapelle errichtet.[1] Die mittelalterlichen Familienporträts aus dieser Kapelle zeigen neben Segebodo Crispin und seiner Ehefrau mehrere Generationen der Crispins mit ihren Frauen und befinden sich heute in der Mittelaltersammlung des St. Annen-Museums. Die Tafelmalereien wurde nach den Fresken in der Kapelle um 1440 auf die Holzplatten übertragen und 1577 durch den Maler Gregor van Gerden übermalt. Dabei wurden bei den einzelnen Tafelbildern die Namen der dargestellten Personen verwechselt. Die Zuordnung ist daher nur über die Familienwappen der Ehefrauen möglich.

Literatur

  • Uwe Albrecht, Jörg Rosenfeld und Christiane Saumweber: Corpus der Mittelalterlichen Holzskulptur und Tafelmalerei in Schleswig-Holstein, Band I: Hansestadt Lübeck, St. Annen-Museum. Kiel: Ludwig, 2005, S. 174 ff. ISBN 3933598753
  • Emil Ferdinand Fehling: Lübeckische Ratslinie. Lübeck 1925, Nr. 270.
  • Carl Julius Milde: Siegel des Mittelalters aus den Archiven der Stadt Lübeck. Lübeck 1862, S. 4 ff. (Online  in der Google Buchsuche)
  • Heike Trost: Die Katharinenkirche in Lübeck: franziskanische Baukunst im Backsteingebiet. Von der Bettelordensarchitektur zur Bürgerkirche. Kevelaer: Butzon und Bercker (Edition Coelde) 2006 (Franziskanische Forschungen, H. 47), zugl.: Bonn, Univ., Diss., 2004 ISBN 978-3-7666-2106-1

Einzelnachweise

  1. ↑ Trost: Katharinenkirche (Lit.), S. 190

 

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Marquard Hildemar

Marquard Hildemar († 1300 in Lübeck) war Bürgermeister der Hansestadt Lübeck.

Marquard Hildemar gehörte dem Rat seit 1283 an und war in den Jahren 1286, 1290, 1293 und von 1297 bis seinem Tod im Jahr 1300 Bürgermeister der Stadt. Er ist als Eigentümer einer größeren Anzahl von Grundstücken in der Stadt nachgewiesen und besaß einen Hof in Israelsdorf vor den Toren der Stadt. Die Stadt vertrat er 1298 in dem Streit mit dem Lübecker Bischof Burkhard von Serkem und dem Lübecker Domkapitel, bei dem es um die Eigentumsrechte an Liubice ging. Er wurde in einer von seiner Familie errichteten Seitenkapelle des Lübecker Doms bestattet.

Literatur

  • Johannes Baltzer, Friedrich Bruns: Die Bau- und Kunstdenkmäler der Freien und Hansestadt Lübeck. Herausgegeben von der Baubehörde. Band III: Kirche zu Alt-Lübeck. Dom. Jakobikirche. Ägidienkirche. Verlag von Bernhard Nöhring, Lübeck 1920, S. 59 ff. Unveränderter Nachdruck 2001: ISBN 3-89557-167-9
  • Emil Ferdinand Fehling: Lübeckische Ratslinie, Lübeck 1925, Nr. 250

 

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Johann van Doway

Johann van Doway, auch Johann von Douai, (* vor 1250 möglicherweise in Douai; † um/nach 1305) war ein Lübecker Kaufmann, Ratssendbote und Gesandter der Hanse. Er war einer der führenden Außenpolitiker Lübecks und der Hanse im ausgehenden 13. Jahrhundert.

Dem Namen nach könnte Doway aus der flämischen Stadt Douai gestammt haben. Dies hätte ihn hinsichtlich seiner ersten großen diplomatischen Mission zusätzlich qualifiziert. Er wurde 1273 in den Rat der Stadt gewählt. Doway vertrat Lübeck, das sich zuvor schriftlich von vielen Hansestädten bis nach Visby[1] hatte ermächtigen lassen, in der schweren Krise der Jahre 1280–1282 um das Hansekontor in Brügge und den Boykott des Stapelplatzes Brügge bei Graf Guido I. in Flandern sowie bei den Verhandlungen mit der Stadt Brügge. Der durch die Diskriminierung ausländischer Kaufleute in Brügge ausgelöste Boykott führte 1280 zur vorübergehenden Verlegung der Handelsaktivitäten der deutschen Hansekaufleute nach Aardenburg. Erst nach großen Zugeständnissen durch die Stadt Brügge erklärten sich die Hansekaufleute zur Rückkehr nach Brügge bereit. Der Boykott und die Wirtschaftsblockade waren fortan die erfolgreichsten politischen Druckmittel der Hanse in der Verteidigung ihrer im Ausland erworbenen Handelsprivilegien.

Nach dieser erfolgreichen diplomatischen Mission folgten weitere in den Jahren 1286 nach Seeland zu König Erik V. von Dänemark, 1287 in Gotland und Reval. Im Jahr 1293 bei König Erik VI. von Dänemark in Bergen in Norwegen und in den Jahren 1295 und 1303 bei König Birger I. von Schweden.

Johann van Doway vertrat den Rat der Stadt Lübeck in den Auseinandersetzungen und dem Prozess mit dem streitbaren Lübecker Bischof Burkhard von Serkem und dem Domkapitel.

Sein Wohnhaus in Lübeck befand sich in der Breiten Straße Nr. 2, seit 1535 das Haus der Schiffergesellschaft. Das Haus wurde von seinen Kindern als Erben 1306 verkauft.

Literatur

  • Wilhelm Mantels: Douay, Johann von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 5. Duncker & Humblot, Leipzig 1877, S. 367.
  • Emil Ferdinand Fehling: Lübeckische Ratslinie. Lübeck, 1925
  • Detlef Kattinger: Johann van Douai in: Biographisches Lexikon für Schleswig-Holstein und Lübeck, Band 12 Neumünster 2006, S. 85 ff. ISBN 3529025607

Anmerkungen

  1. ↑ Zustimmung Visbys bei Philippe Dollinger: Die Hanse im Quellenanhang

 

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Alexander Lüneburg (1240–1303)

Alexander Lüneburg (* 1240; † 1303 in Lübeck) war Ratsherr und Bürgermeister in Lübeck.

Alexander Lüneburg kam von Livland nach Lübeck. Er wurde der erste Ratsherr und Bürgermeister der Patrizierfamilie von Lüneburg in der Stadt. Wohl 1293 wurde er in den Rat erwählt und war in den Jahren 1297 und 1298 Kämmereiherr. Ebenfalls 1297 war er Mitzeichner einer Anleihe, die der Bremer Erzbischof Giselbert von Brunkhorst in Lübeck aufnahm. 1302 wurde er im Rat zum Bürgermeister bestimmt. Er wurde in der Katharinenkirche beerdigt, wo sich sein Grabstein mit Inschrift befindet. Sein Wohnhaus befand sich in der Johannisstraße 11. Er war verheiratet mit Elisabeth von Parchim, die nach seinem Tod den späteren Bürgermeister Albert von Bardewik heiratete.

Literatur

  • Emil Ferdinand Fehling: Lübeckische Ratslinie. Lübeck 1925, Nr. 281.

 

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Bertram MornewegBertram Morneweg († 1286), Lübecker Kaufmann und Ratsherr. Wandmalerei im Heiligen-Geist-Hospital. micro

Bertram Morneweg (* in Lübeck; † 1286 ebenda) war ein Lübecker Kaufmann und Ratsherr.

Über seinen Lebenslauf ist wenig bekannt. Unbelegte Überlieferungen besagen, dass er als Waisenkind vom Lübecker Bürger und Kaufmann Marquart von Bardewick adoptiert wurde und so zu einer Karriere im Fernhandel gelangte.

Eine im Herbst 1271 im englischen Lynn ausgestellte Urkunde nennt seinen Namen; nicht nachweisbar ist hingegen sein angeblicher langjähriger Aufenthalt im Peterhof von Nowgorod. Unabhängig von den Details seines Werdegangs steht fest, dass Morneweg ein erfolgreicher Geschäftsmann war und ein für seine Zeit ungewöhnliches Vermögen erworben hatte, als er sich wieder in Lübeck niederließ und Gertrud Morneweg († 1301) heiratete. Sein Kapital betrug zur Zeit seines Todes etwa 13.500 Lübsche Mark, was dem Gegenwert von über einer Million Goldmark vor dem Ersten Weltkrieg entsprach. Seine Witwe setzte die Geschäfte fort und vergrößerte das Vermögen.

Morneweg beteiligte sich an diversen Handelsgesellschaften und wurde Angehöriger des Lübecker Rats. 1286 wurde er vom Rat nach England entsandt. Ferner gehörte er als Stifter zu den Gründern des Heiligen-Geist-Hospitals, in dem bis heute eine Wandmalerei in der Stiftergalerie sein vermutlich individuelles Porträt zeigt. Die Stiftergalerie des Heiligen-Geist-Hospitals ist der älteste Bildzyklus mit Porträts Lübecker Ratsherren und Kaufleute.

Sein Sohn Hermann Morneweg wurde Lübecker Bürgermeister.

Quellen

  • Ahasver von Brandt: Die ältesten Bildnisse Lübecker Bürger. In: Der Wagen 1955, S. 38 - 44
  • Emil Ferdinand Fehling: Lübeckische Ratslinie. Lübeck 1925, Nr. 225.
  • Antjekathrin Graßmann (Hg.): Lübeckische Geschichte. Schmidt-Römhild, 1989
  • Norman Scott Brien Gras : An Introduction to Economic History. Harper & Brothers, 1922
  • Klaus Friedland / Rolf Sprandel: Lübeck, Hanse, Nordeuropa. Böhlau-Verlag, 1979

 

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Bertram Morgenweg

24. Bertram Morgenweg.

Im Jahre 1222 kor man etliche zu Rath, darunter auch Herrn Bertram Morgenweg. Dieser ist anfänglich ein armer Knabe gewesen, der von seinen Eltern nichts gewüßt. Sein Herr, dem er einige Jahre gedient, ließ ihn aber täglich eine Stunde in die Schule gehn, und pflegte ihn öfter zu fragen, wann er einmal weg wollte, um sich in der Welt zu versuchen. Immer war die Antwort: „Morgen will ich weg“; so daß der Herr endlich zu ihm sagte: „Du magst wohl ein rechter Morgenweg heißen.“ Nun war des Knaben Herr eine Rathsperson, die unzählige Güter aus Reußland erworben, und nur ein einziges Töchterlein von 3 oder 4 Jahren hatte. Seine Diener, Gesellen oder Lieger aber waren in Reußland und wurden, wenn sie sich mit ihren Waaren einstellten, ehrlich gehalten; besonders einer, der mit dem Herrn in Maskopei saß und mächtig reich geworden war. Dem gefiel Knabe Bertram recht wohl; und empfing von ihm Geld für den Schulmeister, daß er fleißig lernen, und dann mit erster Schiffsgelegenheit gen Riga kommen und ferneren Bescheid erwarten sollte. Das thut der Knabe, hält sich wohl, und da seine Zeit und Gelegenheit vorhanden, steht er des Morgens früh auf, schlägt im Hause die Tischdecke ein wenig zurück und schreibt mit Kreide auf den Tisch: „Morgenweg ist all weg“: [37] damit geht er hinaus nach dem Schiff und segelt davon. In Reußland angekommen, hält er sich etliche Jahr so ehrlich, treu und wohl bei seinem Herrn, daß der ihn zu sich in den Handel nimmt. Da beginnt er auch reich zu werden, bis endlich sein Herr, da er krank wird und sein letztes Stündlein vermerkt, auch bedenkt, daß er keine nahe Verwandte und Freunde hat, die sein Geld und Gut erben könnten, ein Testament macht und dem Morgenweg all sein wohlgewonnen Gut giebt; und damit von dieser Welt scheidet.

Da nun dieser Morgenweg nicht weit von 30 Jahren war, dachte er an seines alten Herrn Tochter, wie oftmals er dieselbe auf den Armen getragen; und beginnt sie heimlich in seinem Herzen zu lieben. Er giebt sich aber einen andern Namen und schicket seinem alten Herrn nach Lübeck viele und stattliche Güter, mit Begehren, daß er solche zu Gelde mache und ihm die und die Waaren wieder schicke. Der Herr zu Lübeck empfängt so großes Gut, daß er sich darüber verwundert; wie aber dieß Uebersenden und Wiederempfangen eine Weile fortgegangen, schicket der Morgenweg sein bestes und theuerstes Gut vorweg und folget selbst nach, legt eines geringen seefahrenden Mannes Kleider an und bringt dem Herrn die Briefe, die bei den Waaren gehörig, und bittet auf einen oder zwei Tage um Herberge, weil er fremd und unbekannt sei. Der Herr sagt ja, und nimmt ihn mit an seine [38] Tafel zu seinen andern Gästen, setzt ihn jedoch, weil er schlecht gekleidet, unten an. Da nun die Gäste, der Gewohnheit nach, einer um den andern Geld zu Wein legen, will dieser Morgenweg, obgleich Bootsmann, doch nicht der Geringste sein, und legt so viel auf, als alle andern zusammen; dessen sich der Herr, wegen seines ärmlichen Aeußeren, sehr verwundert. Weil nun dieses etlichemal geschieht, wird der Herr bewogen, wie auch die anderen Gäste, zu fragen, wer er sei, samt andern Umständen mehr. Da sagt Morgenweg: sie sollten sich zufrieden geben bis morgen zu Mittag. Inmittels bittet er den Hausknecht, daß er ihm seinen Tragkasten hinten auf die Kammer überm Pferdestall helfen möchte; und geht hernach zum Balbirer, giebt ihm gut Trinkgeld, daß er den andern Morgen um 8 Uhr zu ihm auf die Kammer kommen und ihn scheinbar machen wolle. Das geschieht; als aber der Balbirer weg ist, macht Morgenweg seinen Kasten auf, nimmt seine stattlichen Kleider heraus, staffiert sich auf’s herrlichste und kömmt, da der Herr schon mit den anderen Gästen zu Tische sitzt, und setzt sich, wie er die vorigen Tage gethan, unten an. Der Herr zwar steht sogleich auf und will ihn obenan setzen; aber Morgenweg wollte durchaus nicht. Da war keiner an der Tafel, der so viel Lust hatte zu essen, als zu vernehmen, wer er sei. Nach der Mahlzelt begehrt der Fremde, daß der Herr ihm alle Frachtbriefe wegen der großen im Hause liegenden Güter [39] bringen möchte; er wolle dagegen seine auch zeigen; dann würde man verstehen, wer er wäre, – nämlich der Bertram Morgenweg, der stillschweigend um die und die Zeit nach Reußland gegangen und dort zu großem Gut gelangt wäre.

Wie das der Herr hört, wird er der Freude so voll, daß er Mutter und Tochter zu sich in die Stube beruft, und ihnen vermeldet, daß dieser verlorene Sohn sein Bertram Morgenweg sei; auch befiehlt, daß sie den Gast hoch halten sollten, da sie, wenn es Gott gefällig, bald noch bessere Freunde werden könnten. Wie denn auch unlängst danach der Herr seine einzige Tochter mit großem Gut dem Bertram zur Frau gegeben hat.

Da nun Bertram auch zu Rath gekoren war, hat er das große Haus zum heiligen Geist gestiftet, wo an die hundert arme Leute gespeiset werden, außer dem Koch, Küchenjungen, Becker, Brauer, Mägden und andern, die den Armen auf den Dienst warten. Auch hat er stattliche Dörfer und Güter und Aecker vor der Stadt gekauft, damit von dem jährlichen Einkommen die Armen verpflegt würden, die Kranken aber täglich ein Plank Wein und je Zwei ein gebratenes Huhn bekämen. Endlich hat er der Sicherheit wegen 14000 Stück Goldes in allerlei alter Münze den beiden ältesten Bürgermeistern als Vorstehern übergeben, damit unversehener Schaden und Unheil davon und nicht von den andern Zinsen gebessert werden möchte.

Aber das Geld ist längst verbaut.

Bemerkungen

[389] Die Sage lehnt sich an die Familie der Mornewech, von denen Bertram, der seit 1271 als Senator vorkömmt und am 1. Nov. 1282 starb, sich um das Hospital zum Heil. Geist Verdienst erworben haben muß, wenn es gleich keinesweges von ihm gestiftet ist.

     

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Alexander von Soltwedel

25. Alexander von Soltwedel.

Im Jahre 1226, als die Lübecker inne wurden, daß die Lande gern der Dänen los sein wollten, suchten sie weisen Rath, wie sie wieder zum Kaiser, ihrem rechten Herrn, und zum deutschen Reiche kämen. Aber der König von Dänemark war auf seiner Hut: er überfiel mit einem großen Heer die Veste Rendsburg, und zog an die Ditmarsen; jedoch er verlor seiner Leute viel, so daß er mit nicht gar starker Zahl nach Lübeck kam, um nach altem Gebrauch Ostern zu feiern. Die Freude jedoch war nicht groß, denn ein Land nach dem andern sagte ihm ab; nur die Stadt, die er erst vor wenigen Jahren mit steinernen Mauern und Thürmen gestärkt, hielt er fest. Da nun der Himmel hoch und der Kaiser weit war, den andern Fürsten aber nicht zu trauen stand, so mußten die Bürger von Lübeck auf gute Gelegenheit denken, sich selbst durch kluge Anschläge zu befrein.

Nun stand in der Mühlenstraße ein Haus, eine zeitlang die alte Sonne geheißen, in welchem ein kluger und tapferer Mann, Alexander Soltwedel, – in seiner Jugend ein Kleinschmieds-Gesell – wohnte, dessen Bruder Johannes im Rathsstuhl saß. Wenn dieser nun über Muthwill und Gewalt der Dänen klagte, sagte jener oft: „säße ich im Rath, ich wollte wohl, wenn sonst keiner, die beschwerliche [41] Last abwerfen.“ Dies sagte er so oft, bis Ein Rath ihn beschickte und um seine Absicht fragen ließ. Da bekräftigte er seine Rede und bedang sich zugleich, da sein Plan nur durch List ins Werk gesetzt werden könne, daß man deßhalb kein Aergerniß an ihm nehmen möge. Man vertraute ihm und bewog seinen Bruder, ihm den Rathsstuhl zu räumen. Da sah man nun gar bald und verwunderte sich deß, wie der schlichte Mann sich schleunig veränderte. Er befliß sich nicht allein der königlichen Räthe, sondern auch des Königs Gnade und Freundschaft zu gewinnen, und war bei ihnen oftmals fröhlich und guter Dinge; wie sie bei ihm. An ihren Hochzeiten, Gelagen, Jagden und Stechspielen, selbst bei ihrer Kurzweil wußte er sich so wohl zu erzeigen, daß er bei jedermänniglich einen guten Namen gewann. Nur den Bürgern gefiel sein Gebühren nicht: er suche, raunten sie sich ins Ohr, nur seinen Nutzen und Ruhm darin; sichtlich verschwende er der Stadt Güter; er habe, trugen andere zu, Bestallung vom König, die Stadt in weitere Dienstbarkeit zu bringen. Als man ihm bedenklich nachsah, rief er die Vornehmsten und die Gemeine zu sich und entdeckte ihnen was er wolle. Deß waren sie wohl zufrieden und warteten ihrer Zeit. Nun kam der Tag, da nach altem Brauch der Maigraf mit Jubel und Lust den Mai aus dem Walde holte. Des Abends zog man auf das Burgfeld, wo der Papagoyenbaum stand; da waren die kostbarsten [42] Zelte und Paulune gemacht, es wurde bei Fackellicht bankettirt und getrunken, gespielt und getanzt, und seltsame Mummen von wilden Männern und Frauen gingen dazwischen hin und her. Nach Mitternacht riefen vom Schwerin (Lauerholz) her die Hörner, daß man die Maien und den Maibaum hole, um vor Sonnenschein die Häuser und Kirchen zu zieren. Da sind der ganze Rath und die Vornehmsten der Bürger neben dem König und seinen Räthen in den Wald hinabgeritten; auch des Raths und der Stadt Diener, ihnen zu sonderlichen Ehren aufs köstlichste gekleidet und geputzt. Etliche aber und andere junge Gesellen gingen im Mummenschanz mit Jungfernkleidern angethan und scheinbar gemacht auf die Burg, wo man sie gar lustig empfing; doch als sie an das Schloß kamen, zogen sie ihre fertigen Wehren hervor und warfen die Wächter nieder. Da nun der König wieder aus dem Walde kömmt mit Blumen und Kränzen gar schön geziert, und die Freude am besten ist: da sieht man aus der Burg der Stadt Lübeck Fähnlein fliegen. Deß sind die Dänen heftig erschrocken und auf ihre Pferde gefallen und in Hast von dannen gen Travemünde geritten. Der König aber hat zum Herrn Alexander gesagt, daß er bald wieder kommen wollte. Darauf ihm dieser geantwortet: daß er wohl kommen möchte wann er wollte; es solle ihm begegnet werden.

Danach sandten die Lübischen zum Kaiser und boten [43] ihm ihre Stadt an und sagten ihm: wie sein Großvater vor Zeiten sie mit Heerschilden belagert und unter das Reich gebracht, ihr auch viele und große Freiheiten gegeben hätte. Da nun Kaiser Friedrich ihre Treue sah, und daß sie ihm aus gutem und freiem Willen ihre Stadt so anboten, nahm er sie gütlich an und samt ihren Einwohnern unter seinen und des Reiches Schutz, darunter sie vor Zeiten gewesen waren; und sprach sie frei von allen Gelöbnissen und Verträgen, die sie mit dem Könige gemacht hätten; und bestätigte ihre Freiheiten mit seinem kaiserlichen Ingesiegel, und gab ihnen mildigllch viele neue dazu. Da aber der König von Dänemarken dies alles mit sonderlichen Schmerzen betrachtete, ward er gar zurnig und forderte die Lübischen aus, einen Streit mit ihm zu halten, und bestimmte daneben die Zeit auf S. Marien-Magdalenen-Tag, auf welchen Tag er es also begehrte. Er sammelte ein mächtig großes Volk zu hauf aus seinen Reichen; dazu kam er auch mit seinen Schiffen. Und zog an die Ditmarsen, dieselben zwang er mit solchem Befehl, daß sie sich rüsten und gefaßt machen sollten, mit ihm zu streiten wider die Lübschen. Diese guten Leute gelobten es dem Könige zwar wohl zu thun, aber doch wider ihren Willen, in Betrachtung, daß sie dänischen Regiments ohn das überdrüssig genug. Und da der König mit Heeresmacht also heranzog, säumte Herzog Otto zu Sachsen, der zugleich zu Braunschweig und Lüneburg ein Herzog [44] und Hinrici Leonis Sohn war, auch nicht; sondern kam seinem Vetter mit einem wohlgerüsteten Kriegsvolk zu Hülfe, und zogen beide zu Felde bei Bornhövde, welches dazumal das Swentiner Feld genannt ward. Inzwischen sind die von Lübeck auch aufgewesen, wappneten sich und riefen zu Hülfe Gerhard den Erzbischof zu Bremen, Albert Herzogen zu Sachsen, Adolf Grafen zu Holstein, Hinrich Grafen zu Schwerin, der unlängst von dem Könige verjaget worden, und Burewin Herrn zu Wenden und Meklenburg. Diese Fürsten und Herren samt denen von Lübeck in einer stattlichen Versammlung, wie sie vernahmen, daß der König mit den Seinen auf der Heide läge, kamen sie ihm daselbst entgegen. Kriegshauptmann ist gewesen Herr Alexander von Soltwedel, Bürgermeister von Lübeck, neben Adolf dem Grafen zu Holstein, der von der Stadt Lübeck dazu erbeten worden; insonderheit kam ihnen auch zu Hülfe der edle Graf Hinrich zu Schwerin. Wie nun die Ditmarsen die herrliche und schöne Versammlung der Lübischen mit so vielen staffierten und zierlichen Bannieren daher ziehen sahn, da wurden sie eingedenk und kam ihnen auf die Stunde zu Gemüth, daß die Lübischen niemals im geringsten wider sie gehandelt, und daß sie ihnen in künftigen Zeiten oftmals dienen und der Noth wohl könnten zu Steuer und Hülfe kommen; und fielen deswegen vom Könige ab und mischten sich unter die Lübischen, welches denn dem dänischen Haufen [45] kein geringer Schade war. Und sie huben an mit einander zu streiten auf S. Marien-Magdalenen-Tag, also daß der König mit seinem Volke in die Flucht geschlagen ward, und ein Auge samt der Schlacht verlor, und gar genau und kümmerlich genug mit seinem Sohn und etlichen wenigen davon kam. Herzog Otto, der zwar gar nicht übel, sondern ganz ritterlich gestritten, ward gefangen. Dieß alles ist geschehen mit sonderlicher Hülfe Gottes und der heiligen Frauen S. Marien-Magdalenen, weil der König wohl zehen Mann gegen einen brachte. Darum ist der Oberste, Herr Alexander, ehe er mit seinem Kriegsvolk an die Schlacht getreten, mit den Seinigen auf die Knie gefallen und hat dies Gelübde gethan: Da Gott der Allmächtige durch das Verdienst der heiligen Frauen S. Marien-Magdalenen auf diesen Tag in solcher großen und äußersten Noth seine Hülfe gäbe und seine Gnade verleihen möchte, daß sie siegen und das Feld behalten würden: so wollten sie an Stelle der Burg ein Kloster der Predigermönche zu seiner, seiner allerseligsten Mutter Marien, und der heiligen Frauen Marien-Magdalenen Ehre errichten. Als es nun von beiden Seiten zum Fechten und Schlagen kam, begunnte die Sonne den Lübeckern recht entgegen zu scheinen, daß ihnen der Glanz in die Augen stach, davor sie die Feinde nicht sehen konnten. O Wunder! da ward die heilige Frau Maria-Magdalena sichtlich gesehen, daß sie ihren Mantel vor [46] der Sonne ausstreckte und die scheinenden Strahlen den Dänen zubog, also daß die Lübischen wie in einem Schatten stunden. Da nun alles vollendet, zogen sie mit ihrem Haufen und vielen vornehmen Gefangenen nach der Stadt, lobeten, preiseten und danketen Gott dem Allmächtigen und der heiligen Frauen S. Marien-Magdalenen, die solche schöne und herrliche Victorie verliehen, und theilten die Beute unter das Kriegsvolk aus. Den gefangenen Herzog Otto hat man gegeben an Albert den Herzog zu Sachsen mit ihm zu thun was er wollte; den andern Fürsten aber theilte man andere vornehme Herren zu, jedem nach seiner Würde und was er Gutes verdient hätte. Dann sind sie mit gesamter Hand nach dem Schloß gelaufen, haben dasselbe erstlich geplündert, danach heruntergerissen und abgebrochen bis auf den Grund und alles der Erden gleich gemacht; und alsbald auf die wüste Stätte ein herrliches Kloster Prediger-Ordens zu bauen angefangen, wie sie gelobt. Und haben danach gen Bremen und Magdeburg geschickt, von dorther neue Brüder Prediger-Ordens zu holen; die haben sie eingesetzt Gott zu dienen ewiglich. Zu ewigem Gedächtniß aber solches Sieges gaben sie alle Jahr an diesem Tage den Armen Almosen in der Kirche zu S. Marien, und die Brüder auch in ihrem Reventer ein Faß Biers.

[47] Des dänischen Königs Reiterfahne hängt noch heutigen Tages zum Siegeszeichen und uralten Gedächtniß in der Marienkirche, nah am Chor unter dem Gewölbe zwischen zwei Pfeilern.

 Herrn Alexander hätte es nach dem Siege wohl frei gestanden, für seine großen Dienste eine ehrliche Gabe von der Stadt zu begehren. Aber er suchte mehr die Wohlfahrt seiner Lands- und Hausleute, denn sein eignes Beste, und erbat sich nur schlechthin, daß die Märker hie zu Lübeck zollfrei sein möchten; welches ihnen auch gern bewilligt bis auf den heutigen Tag.

 Herr Alexander liegt zu S. Marien im Chor an der Norderseite begraben an dem Orte, wo die große Messingtafel steht. Sein Name ist auf dem Stein zu lesen neben seinem Wappen, welches 3 Kronen und einen halben schwarzen Adler führt, da er vom Kaiser zum Ritter gemacht ist. Er ist 1291 gestorben.

Bemerkungen

[389] Zum Theil noch mündlich. Das Geschichtliche s. in m. Geschichte der Stadt Lübeck, I. S. 223 ff. S. 40 Z. 10 l. freilich s. jedoch. S. 46 Reventer – Refectorium.

Anmerkungen (Wikisource)

Bei Alexander von Soltwedel vermischt die Lübsche Sage die historische Person des Ratsherrn Alexander von Soltwedel, der in der zweiten Hälfte des 13. Jahrunderts nachgewiesen ist, mit der Schlacht bei Bornhöved (1227).

 

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Giselbert von Warendorf

Giselbert von Warendorf (* um 1140; † nach 1201) ist einer der ersten Lübecker Bürgermeister. In der Ratslinie von Emil Ferdinand Fehling wird er als Nr. 30 geführt.

Leben

Giselbert von Warendorf wanderte von Warendorf/Westfalen in das neu gegründete Lübeck aus. Er gilt als Stammvater der Lübecker Familie von Warendorf A im Gegensatz zur weiteren, aus Münster eingewanderten Ratsfamilie von Warendorf B, als deren Stammvater Burchard von Warendorf gilt. Erster Bürgermeister der Familie von Warendorf B wurde Hermann von Warendorf (Nr. 305 der Ratslinie).

Während seiner Regierungszeit als Bürgermeister war er Lübecker Gesandter bei Friedrich I. „Barbarossa“ (1122-1190)

Literatur

  • Rafael Ehrhardt: Familie und Memoria in der Stadt. Eine Fallstudie zu Lübeck im Spätmittelalter. Dissertation, Göttingen 2001. mit einer  Prosopografie der Ratsfamilien
  • von Alen, Darsow, Geverdes, Segeberg und Warendorf.
  • Emil Ferdinand Fehling: Lübeckische Ratslinie. Lübeck 1925.

 

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Bruno Warendorp

Bruno Warendorp (* wohl 1255; † 29. Juni 1341 in Lübeck) war ein Lübecker Bürgermeister des beginnenden 14. Jahrhunderts.

Warendorp[1] wurde 1301 zum Bürgermeister der Stadt gewählt und hielt dieses Amt 40 Jahre inne. Sein Haus befand sich in der Mengstraße 14. Er wurde 1307 als Pächter der städtischen Wiesen an der Trave genannt und war Eigentümer des Gutes Israelsdorf. Das Dorf Mallentin schenkte er 1331 seinem Sohn Gottschalk Warendorp. Dem Lübecker Dom stiftete er 1332 eine Präbende. Gemeinsam mit seiner Frau Hellenburgis († 1316) wurde er in der von ihm errichteten Warendorp-Kapelle an der Südseite des Doms unter einer heute nicht mehr erhaltenen Bronzeplatte begraben.

Literatur

  • Rafael Ehrhardt: Familie und Memoria in der Stadt. Eine Fallstudie zu Lübeck im Spätmittelalter. Dissertation, Göttingen 2001. Volltext  mit einer Prosopografie der Ratsfamilien von Alen, Darsow, Geverdes, Segeberg und Warendorf.
  • Emil Ferdinand Fehling: Lübeckische Ratslinie, Lübeck 1925, Nr. 268.
  • Johannes Baltzer und Friedrich Bruns: Die Bau- und Kunstdenkmäler der Freien und Hansestadt Lübeck. Herausgegeben von der Baubehörde. Band III: Kirche zu Alt-Lübeck. Dom. Jakobikirche. Ägidienkirche. Verlag von Bernhard Nöhring: Lübeck 1920, S. 71 ff. (Kapelle); S. 233, 237/239 (Grabsteine und Bronzegrabplatte). Unveränderter Nachdruck 2001: ISBN 3-89557-167-9

Einzelnachweise

  1. ↑ Siehe Ehrhardt, S. 170ff. Nicht zu verwechseln mit dem späteren 1369 verstorbenen Bruno von Warendorp

 

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HüxtertorDas Hüxtertor in einer Detailansicht auf der Darstellung der Hansestadt Lübeck des Elias Diebel  -  Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Das Hüxtertor war eines der mittelalterlichen Stadttore Lübecks und Teil der Lübecker Stadtbefestigung.

Lage und Umgebung

Durch das Hüxtertor gelangte man in die Stadt, indem man den mit Mühlen bebauten Hüxterdamm überquerte, der an dieser Engstelle den Fluss Wakenitz seit dem 13. Jahrhundert aufstaute. Vor dem Tor befanden sich die bei Unruhen im Juli 1531 zerstörte Olavsburg (wohl auf der Insel Spieringshorst), in der die Mitglieder der Zirkelgesellschaft ihre Feste abhielten, sowie eine Wasserkunst.

Architektur

Eine der wenigen überlieferten bildlichen Darstellungen zeigt das Hüxtertor in seinem vermutlich bereits erheblich veränderten Zustand im Jahr 1552. Zu dieser Zeit gleicht es eher einem einstöckigen, spitzgiebligen Haus mit Tordurchlass.

Geschichte des Gebäudes

Über das Hüxtertor ist im Unterschied zu anderen Lübecker Stadttoren wenig bekannt. Nicht einmal das Jahr der Errichtung ist überliefert. Wahrscheinlich wurde es zusammen mit der Stadtmauer im 13. Jahrhundert erbaut und hatte ursprünglich die Gestalt eines Torturms mit viereckigem Grundriss wie auch das ebenfalls aus dieser Zeit stammende innere Holstentor. 1822 wurde das Hüxtertor vollständig abgebrochen; die heutige Hüxtertorallee erinnert an das nicht mehr bestehende Stadttor.

 

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Inneres MühlentorDas innere Muehlentor in Luebeck - Detail auf einer Darstellung der Luebecker Stadtansicht des Elias Diebel  -  Für eine größere Ansicht klicken Sie bitte auf das Bild.

Das innere Mühlentor war ein Teil der Mühlentoranlage der Lübecker Stadtbefestigung.

Geschichte

Das innere Mühlentor entstand als älteste Befestigung des südlichen Durchlasses durch die Stadtmauer, durch welchen die Straße in Richtung Lauenburg (Salzstraße) führte. Es wurde erstmals im Jahre 1242 urkundlich erwähnt.

Bei dem Bauwerk handelte sich um einen in Ziegelbauweise errichteten Torturm von annähernd quadratischem Grundriss. Über die ursprüngliche äußere Gestalt gibt es keine gesicherten Erkenntnisse; die älteste bildliche Darstellung auf der Lübecker Stadtansicht des Elias Diebel stammt von 1552 und zeigt das Tor als zweistöckigen Bau mit Satteldach.

Eine im Jahre 1700 durchgeführte Bauaufnahme erwähnt an Feld- und Stadtseite angebrachte Wappentafeln über dem Torbogen. Jeder bestand aus einem Doppeladler, getragen von zwei Löwen als Schildhalter und versehen mit der Jahresangabe Anno domini 1553. Es ist nicht bekannt, worauf diese Jahreszahl Bezug nahm. Die Wappentafeln kamen im Verlauf des 18. Jahrhunderts abhanden.

1776 wurde das innere Mühlentor umfassend renoviert; das Satteldach wurde dabei durch ein Mansarddach ersetzt.

Eine letzte Bauaufnahme von 1855 hielt fest, dass das Tor eine Seitenlänge von neun mal neun Metern hatte; Außen- und Innenmauer waren 1,30 Meter stark, die Seitenmauern je 1,70 Meter. Die Höhe des Turms bis zum Dachansatz betrug 10,70 Meter. Die Tordurchfahrt war mit einem Kreuzrippengewölbe, das vermutlich nicht aus der Erbauungszeit im 13. Jahrhundert stammte, eingewölbt.

1861 wurde das innere Mühlentor als letztes der vier Tore der Mühlentoranlage abgebrochen. Es sind keinerlei Reste vorhanden.

Literatur

  • Rolf König: Die Vorstadt St. Jürgen. Verlag Schmidt-Römhild, 1998
  • Rainer Andresen: Lübeck - Geschichte, Kirchen, Befestigungen. Verlag Neue Rundschau, 1988

 

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Lübecker ReichsfreiheitsbriefFriedrich II. mit seinem Falken. Aus seinem Buch De arte venandi cum avibus (Ueber die Kunst, mit Voegeln zu jagen). Spätes 13. Jh.   -   Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild

Der Reichfreiheitsbrief des Kaisers Friedrich II. brachte der Stadt Lübeck im Juni 1226 die Reichsfreiheit. Damit unterstand sie dem Kaiser unmittelbar und genoss nicht zuletzt aufgrund seiner Ferne fortan weitgehende Autonomie.

Vorgeschichte

Nach dem Sturz Heinrichs des Löwen hatte Kaiser Friedrich I. genannt Barbarossa die 1158 neu gegründete Stadt an der südlichen Ostseeküste in ihrem Umland mit dem Barbarossa-Privileg vom 19. September 1188[1] mit Ländereien und Nutzungsrechten ausgestattet, die ihre stürmische Entwicklung absichern sollten.

Reichsfreiheit 1226

1226 waren die Lübecker vorbereitend dabei, sich von dem Einfluss Dänemarks unter König Waldemar II. zu befreien, unter dessen Herrschaft die Stadt sich seit dem Jahr 1202 wirtschaftlich sehr positiv entwickelt hatte. Hierzu schien den Lübeckern eine Bestätigung der 1188 von Barbarossa erlangten Privilegien zweckmäßig. Diese sind im Ergebnis der Forschung durch Marold geringfügig an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst worden. Vermutlich wurde das Original im Zuge dieser - im Mittelalter nicht unüblichen - Urkundenfälschung unterdrückt. Die Ratssendboten Wilhelm Witte[2] und Johann von Bremen[3] als Gesandte des Rates der Stadt Lübeck erreichten im Mai 1226 zunächst die Anerkennung der so vorgestellten Privilegien Barbarossas durch dessen Enkel Friedrich II..[4] Der Zeitpunkt war auch ansonsten günstig gewählt, entwickelte doch einer der engsten Berater des Kaisers, der Hochmeister des Deutschen Ordens Hermann von Salza gestützt auf die Goldene Bulle von Rimini aus dem März des Jahres Siedlungspläne für das Baltikum, die später ebenfalls über den Lübecker Hafen abgewickelt wurden. Zwischen dem 14. und dem 21. Juni 1226 konnten die Ratssendboten in der Reichsburg in „Borgo San Donnino“, dem heutigen Fidenza, daher mit dem Reichsfreiheitsbrief[5] die wichtigste Lübecker Verfassungsurkunde überhaupt entgegennehmen. Unter den aufgeführten Zeugen der Urkunde findet sich auch Hermann von Salza. Mit der Reichsunmittelbarkeit und der weiteren Sicherung der Gebietsansprüche im Umland, insbesondere entlang der Trave bis Travemünde und zum Priwall wurden Entwicklungsvoraussetzungen gelegt, die den raschen Aufstieg zum Haupt der Hanse begründen halfen.

Rechtsquelle nach der Schlacht bei Bornhöved

Zunächst stand die Reichsfreiheit jedoch nur auf dem Papier. Erst mit der für Waldemar II. vernichtenden Schlacht bei Bornhöved ließen sich die von Friedrich gewonnenen Rechte für die Lübecker in Rechtswirklichkeit umsetzen. Dann aber wurde der Inhalt der Urkunde bald bedeutsam. Waldemar sperrte bereits 1233 die Hafenzufahrt bei Travemünde und traf so die auf Versorgung über Lübeck angewiesenen Schwertbrüder, die gemeinsam mit den Lübeckern ein Einschreiten des Papstes gegen Waldemar erreichten. So auch in den Auseinandersetzungen mit dem Lübecker Bischof Burkhard von Serkem, der sein Gut Kaltenhof am Unterlauf der Trave ab 1280 zu stark befestigte. Der Reichfreiheitsbrief spielte einen Rolle bei der Behauptung des Eigentums am Priwall im jahrhundertelangen Streit mit den Mecklenburger Herzögen, der Behauptung Travemündes gegen die Grafen von Holstein bis hin zum Wiener Kongress. Erst durch das Groß-Hamburg-Gesetz 1937 verlor sich mit dem Verlust der Eigenstaatlichkeit die Wirkung, die heute nur noch in den Grenzziehungen fortlebt.

Die UrkundeReichsfreiheitsbrief der Stadt Luebeck aus dem Jahr 1226 micro

Der Reichsfreiheitsbrief ist im Archiv der Hansestadt Lübeck in zwei Ausfertigungen erhalten. Die Urkunden sind auf Pergament in lateinischer Sprache[6] abgefasst und haben Abmessungen von etwa 50x50 cm. Beide wurde bis 1940 in der Trese des Rates in der Lübecker Marienkirche eingelagert. An der einen befindet sich ein Wachssiegel, an der anderen befand sich zumindest bis 1945 eine Goldbulle Friedrichs, die in den Wirren der Nachkriegszeit abhandengekommen ist. Insofern weichen die beiden Urkunden textlich hinsichtlich der Ausfertigungsvermerke der Kaiserlichen Kanzlei voneinander ab. Die weiteren Abweichungen der Abschriften sind von untergeordneter Natur. 1940 wurden die Lübecker Urkunden zunächst in einem Tresor im Keller des Finanzamtes in der Hüxstraße untergebracht und dann 1942/43 in einem Stollen in Thüringen eingelagert. Von dort gelangten die Bestände über die Sowjetunion an verschiedene Aufbewahrungsorte, der größte Teil ab Anfang der 1950 Jahre nach Potsdam. Noch vor der deutschen Wiedervereinigung begannen erste Rückgaben des Archivgutes. Die Übergabe des Reichsfreiheitsbriefes in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik in Ostberlin machte im Dezember 1986 den Anfang.

Nachwirkung und heutiger Stand

Die damals vom Kaiser festgelegten Land- und Seegrenzen sowie beispielsweise die Fischereirechte an Trave, Dassower See und in der Lübecker Bucht haben heute noch Bestand. Sie wurden hinsichtlich der Binnengewässer zwar über Jahrhunderte streitig gestellt, aber in einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Mecklenburg und Lübeck durch das Reichsgericht im Jahr 1890 bestätigt.[7]

Literatur

  • Olaf Ahlers (Hrsg.): Lübeck 1226 - Reichsfreiheit und frühe Stadt. Lübeck 1976.
  • Antjekathrin Graßmann (Hrsg.): Lübeckische Geschichte. 2. Auflage, Lübeck 1989. ISBN 3-7950-3203-2
  • Antjekathrin Graßmann (Hrsg.): Lübeck-Lexikon, Lübeck 2006. ISBN 3-7950-7777-X
  • Meike Kruse: Zur Erschließung der 1942/43 ausgelagerten und zwischen 1987 und 1998 zurückgekehrten Bestände des Archivs der Hansestadt Lübeck. In: Das Gedächtnis der Hansestadt Lübeck: Festschrift für Antjekathrin Graßmann zum 65. Geburtstag. In Verbindung mit dem Verein für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde und dem Hansischen Geschichtsverein hrsg. von Rolf Hammel-Kiesow und Michael Hundt. Lübeck: Schmidt-Römhild 2005, S. 571 – 583, ISBN 3-7950-5555-5
  • Gerhard Schneider: Gefährdung und Verlust der Eigenstaatlichkeit der Freien und Hansestadt Lübeck und seine Folgen; Lübeck: Schmidt-Römhild, 1986; ISBN 3-7950-0452-7

Einzelbelege

  1. ↑ Urkundenbuch der Stadt Lübeck (UBStL) I, Nr. 7.
  2. ↑ Emil Ferdinand Fehling: Lübeckische Ratslinie, # 106.
  3. ↑ Fehling, Ratslinie # 108.
  4. ↑ UBStL I, Nr. 34.
  5. ↑ UBStL I, Nr. 35.
  6. ↑ Urkundentext
  7. ↑ RG ZVLGA 6 (1891), S. 243-326

 

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Friede von Stralsund

Der Friede von Stralsund wurde am 24. Mai 1370 zwischen dem dänischen König Waldemar IV. und dem Bündnis der Hansestädte in der deutschen Hansestadt Stralsund geschlossen.

Er beendete den Zweiten Hanse-Dänemark-Krieg zwischen den beiden Parteien und damit einen Konflikt, der mit dem Ersten Hanse-Dänemark-Krieg nach der dänischen Eroberung der Hansestadt Visby auf der Insel Gotland im August 1361 begonnen hatte und nur durch eine kurze Friedensphase von 1365 bis 1367 unterbrochen wurde.

Vorgeschichte

Der dänische König Waldemar IV. hatte sein Land von der Fremdherrschaft durch Holstein, Mecklenburg und Schweden befreit und damit auch den Handel auf der Ostsee wieder sicherer gemacht. Mit der Eroberung Schonens und der Brandschatzung Visbys (Gotland) und dem Entzug bedeutender Privilegien waren die Hansestädte in ihrem Handel stark eingeschränkt. Sie erklärten in Verhandlungen in Greifswald unter Leitung des Lübecker Bürgermeisters Johann Wittenborg, an denen auch der Deutsche Ritterorden sowie Gesandte Schwedens und Norwegens teilnahmen, den Dänen im September 1361 den Krieg.

Zur Vorbereitung erhoben die beteiligten Städte einen Pfundzoll zur Finanzierung des Krieges. Die Hansen und die Könige sollten jeweils Schiffe und 2000 bewaffnete Männer stellen. Vertraglich fixiert waren auch die Ziele der Kampfhandlungen: Schonen und Gotland sollten an Schweden fallen, die hansischen Privilegien wiederhergestellt und den Städten Pfandbesitz in den eroberten Gebieten geboten werden. Johann Wittenborg führte die Flotte von 48 Schiffen (darunter 27 Koggen) mit 2240 Bewaffneten im April 1362 vor dem Hiddenseer Dornbusch zusammen. 600 Bewaffnete stellte Lübeck, jeweils 400 Stralsund und Rostock, je 200 Wismar, Greifswald und Stettin, 100 Kolberg, je 50 Stargard und Anklam und 40 Kiel. Weitere 300 kamen jeweils aus Bremen und Hamburg. Zwölf Wochen lang belagerte Johann Wittenborg Helsingborg, ohne dass die versprochene Hilfe aus Schweden oder Norwegen kam. Dann wurde er durch einen Ausfall Waldemars geschlagen. Ein Waffenstillstand wurde vereinbart und im November 1362 in Rostock bis zum 6. Januar 1364 verlängert, wobei sich die Bedingungen für die Hansestädte verbesserten. Der 1365 geschlossene Frieden von Vordingborg blieb wertlos, da die Dänen weiterhin den Handel der Hanse stark behinderten.

Konflikt

Auf dem Hansetag am 19. November 1367 in Köln fand sich ein Bündnis zusammen, die Kölner Konföderation, die aus bis zu 57 Hansestädten bestand. Am 2. Februar 1368 schlossen sie in Lübeck ein Kriegsbündnis mit König Albrecht von Schweden und norddeutschen und dänischen Adligen. Parallel zu einer Kriegserklärung an Dänemark versandte die Hanse Schreiben an 27 norddeutsche Herrscher, die Könige von England und Polen sowie an den Kaiser und den Papst, in denen sie ihr Handeln erklärten.

Im April 1368 fuhr die hansische Flotte mit 37 Schiffen und 2000 Bewaffneten nach Dänemark und nahm am 2. Mai 1368 Kopenhagen ein und zerstörte es. Schwedische und hansische Truppen nahmen im Juli des Jahres Schonen ein, Südjütland und Norwegen wurden schnell besiegt. König Waldemar floh. Allein Helsingborg hielt noch den Angriffen der Hansen stand, so dass die bewaffneten Belagerer unter Führung Brun Warendorps hier überwintern mussten. Im Frühjahr 1369 griffen sie erneut an, konnten allerdings erst am 8. September 1369 die Stadt einnehmen. Ende November 1369 schlossen Dänemark und die Hansen einen Waffenstillstand.

Friedensschluss

von Putbus, des Erzbischofs von Lund sowie der Bischöfe von Roskilde und Odense. Der dänische König hatte nach der Niederlage sein Reich verlassen. Die Vertreter der Hansestädte Lübeck, Stralsund, Greifswald, Stettin, Kolberg, Stargard, Kulm, Thorn, Elbing, Danzig, Riga, Reval, Dorpat, Kampen, Zuidersee, Briel, Harderwijk, Zutphen, Elburg, Stavoren, Deventer, Dordrecht und Amsterdam waren Bürgermeister oder Ratsherren ihrer Stadt.

Stralsunds Rolle im Wendischen Quartier der Hanse war zu dieser Zeit zweifellos gleich hinter Lübeck anzusetzen. Die beiden herausragenden außenpolitischen Führungspersönlichkeiten der Hanse in dieser Zeit waren der Lübecker Bürgermeister Jakob Pleskow und der Stralsunder Bertram Wulflam. In beiden Kriegen gegen Dänemark hatte Stralsund eine bedeutende Rolle gespielt und auch große finanzielle und materielle Beiträge geleistet. Auch politisch war Stralsunds Rolle offenbar stark: Zwischen 1358 und 1370 wurden 20 Hansetage hier abgehalten, dagegen 18 in Lübeck, 14 in Rostock und je sechs in Wismar und Greifswald. Diese politische Rolle fand ihren Ausdruck daher zu Recht in der Wahl Stralsunds für die Besiegelung der Ergebnisse der Verhandlungen mit dem dänischen Rat.

Da den Hansestädten im Gegensatz zu ihrem Kriegsverbündeten nicht der Sinn nach Herrschaftsgebieten, sondern hauptsächlich nach Vorteilen für den Handel stand, konnten sie dem ohnehin nachgiebigen Gegner Dänemark die eroberten Gebiete in Schonen überlassen und sicherten sich ihre früheren Privilegien wieder. Sie erhielten die Festungen Helsingborg, Malmö, Skanør und Falsterbo für 15 Jahre, auszulösen gegen 12.000 Mark reinen Silbers. Damit kam der Zoll am Øresund von Dänemark in die Kasse der Hanse. Außerdem durfte der dänische Reichsrat künftig keinen König ohne vorherige Zustimmung der Hanse wählen. Der Friede wurde ohne den Herzog Albrecht II. von Mecklenburg geschlossen, so dass dieser sich übergangen fühlte und einen eigenen Separatfrieden schloss, in dem er festlegte, dass sein Enkel Albrecht IV. von Mecklenburg König werden sollte.

Am 24. Mai 1370 besiegelten der Vertreter des Reichsrates des Königreichs Dänemark unter Henning Podebusk und die in der Kölner Konföderation vereinigten Städte den Stralsunder Frieden, welcher für lange Zeit die starke Rolle der Städte festschrieb. Im Vertrag wurde die Freiheit Visbys wiederhergestellt, außerdem hatte Dänemark der Hanse den freien Handel auf der Ostsee, auch gegen die Umlandfahrer zu garantieren. Die Hanse konnte sich daraufhin das Monopol im ökonomisch überaus bedeutenden Heringshandel auf der Schonischen Messe in Falsterbo sichern.

Der Friede von Stralsund markiert den Höhepunkt der Macht des hansischen Städtebunds im Ostseeraum. Außerdem erreichte er, dass Waldemars Nachfolger nur mit vorheriger Zustimmung der Hanse gewählt werden durfte.

Literatur

  • Nils Jörn u.a. (Hrsg.): Der Stralsunder Frieden von 1370. Prosopographische Studien (= Quellen und Darstellungen zur hansischen Geschichte, N.F. 46), Köln/Weimar/Wien 1998. ISBN 3-412-07798-4.
  • Karl Pagel: Die Hanse. Gerhard Stalling Verlag, Oldenburg 1942; 3. Aufl. Braunschweig 1963
  • Philippe Dollinger: Die Hanse, Kröner, Stuttgart 1989, S. 96-102 ISBN 3520371049
  • Jürgen Petersohn: Europäisches Mittelalter. In: Der Große Ploetz. Die Daten-Enzyklopädie der Weltgeschichte. Düsseldorf 2000. ISBN 3-8155-9484-7

 

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Frieden von Vordingborg (1365)

Der (erste) Frieden von Vordingborg wurde am 22. November 1365 auf Schloss Vordingborg zwischen König Waldemar IV. von Dänemark und den Städten des Wendischen Viertels der Hanse unter Führung Lübecks geschlossen, um eine für die Hansestädte ungünstige Lage im Ersten Hanse-Dänemark-Krieg auf dem Verhandlungswege zumindest in einen Teilerfolg zu verwandeln und eine völlige Niederlage zu vermeiden.

Die Hansen hatten im Öresund einen Großteil ihrer Flotte verloren, weshalb dem Lübecker Bürgermeister Johann Wittenborg nach seiner Rückkehr nach Lübeck der Prozess gemacht wurde. Das ungünstige Ergebnis dieses Krieges und die damit verbundene Stärkung der Machtposition Dänemarks führten vor dem Hintergrund eines gleichzeitigen Machtvakuums in Norwegen und Schweden schon 1367 zur Bildung der Kölner Konföderation und dem nächsten Krieg der Hansestädte gegen Dänemark.

 

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Erster Hanse-Dänemark-Krieg

Der Erste Hanse-Dänemark-Krieg, auch Erster Hansekrieg, war ein Krieg zwischen den wendischen Hansestädten unter Führung Lübecks und dem dänischen König Waldemar IV. Grund des Krieges war die Auseinandersetzung über die Vorherrschaft über den Handel im damals dänischen Schonen.

In den Jahren 1360/61 hatte Waldemar Schonen und Gotland erobert, was die wendischen Städte als Bedrohung der Handelsverbindungen empfanden. Auf Seiten der Hanse war die Reaktion der Städte aber nicht einheitlich. Die wendischen Städte waren auf Grund ihrer Lage an den Schonenschen Märkten interessiert, die preußischen aber mehr an der freien Sunddurchfahrt in die Nordsee. Die westfälischen Städte hingegen fühlten sich nur indirekt betroffen. Deshalb konnte sich in diesem Krieg der dänische König gegen die Hanse durchsetzen, die am 22. November 1365 zunächst den für sie nachteiligen Frieden von Vordingborg schließen musste. Erst der zweite Krieg zwischen der Hanse und Dänemark der Kölner Konföderation brachte einen Sieg der Hanse und den Frieden von Stralsund.

 

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Zweiter Hanse-Dänemark-Krieg

Der Zweite Hanse-Dänemark Krieg war Teil der Auseinandersetzung zwischen Dänemark und einem Bund der Hansestädte in der Zeit zwischen August 1361 und Mai 1370.

Vorgeschichte

Die Expansionspolitik des dänischen Königs Waldemar IV. stand im Gegensatz zu den wirtschaftlichen Interessen der Hanse. Waldemar eroberte 1360 das südschwedische Schonen und im Jahr darauf die Insel Gotland, so dass die wendischen Hansestädte ihre Handelsprivilegien bedroht sahen. Im September 1361 wurde Dänemark der Krieg erklärt, doch Waldemar konnte die militärische Auseinandersetzung für sich entscheiden und die Hanse musste im Jahr 1365 den für sie ungünstigen Frieden von Vordingborg schließen.

In den folgenden Jahren wurde der hansische Handel durch Waldemar jedoch immer wieder stark behindert. Aus diesem Grund wurde am 19. November 1367 die Kölner Konföderation gebildet, der neben 57 Hansemitgliedern auch die niederländischen Städte Amsterdam, Brielle und Harderwijk angehörten. Im Februar 1368 vereinbarte die Hanse ein Bündnis mit dem schwedischen König Albrecht III., norddeutschen und dänischen Adligen und erklärte Waldemar erneut den Krieg. In zahlreichen Briefen an benachbarte norddeutsche Fürstentümer, England sowie an den Papst rechtfertigte die Hanse ihr Vorgehen.

Kriegsverlauf

Die Operationen der hansische Flotte begannen im April 1368 mit einem Angriff von 37 Schiffen und 2000 Mann auf Kopenhagen, welches am 2. Mai erobert und zerstört wurde. Im Sommer des Jahres eroberten schwedische und hansische Truppen die Provinz Schonen in Südschweden, welche im ersten Hanse-Dänemark Krieg nach drei Jahrzehnten schwedischen Intermezzos wieder an Dänemark gefallen war. Südjütland und Norwegen wurden ebenfalls besetzt, so dass König Waldemar IV. fliehen musste. Helsingborg hielt als einzige Stadt den Attacken der Hanse stand und zwang die Belagerer unter dem Kommando von Bruno von Warendorp zu überwintern. Im Frühling 1369 begannen erneute Eroberungsversuche, doch erst im Spätsommer 1369 fiel die Stadt in die Hände der hansischen Truppen. Ende November 1369 wurde zwischen Dänemark und der Hanse ein Waffenstillstand unterzeichnet, der in den Frieden von Stralsund mündete.

 

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Kölner Konföderation

Der Hansetag in Köln beschloss am 19. November 1367 die Kölner Konföderation als Bündnis im Krieg gegen Dänemark (und Norwegen). Es waren auch drei nichthansische Städtegruppen Mitglied der Confederatio: niederländische Städte, Holland (Amsterdam) und Seeland (Priel).

Der Verbund wurde für die Dauer des Krieges plus zusätzliche drei Jahre geschlossen und wurde nach dem Frieden von Stralsund bis 1385 stetig verlängert. Beschlossen wurde u. a. die Einführung eines „Pfundzolls“ (Gewichtsabgabe) für Ein- und Ausfuhr von Waren und eine Vereinbarung über die Anzahl der aufzustellenden Kriegsschiffe.

 

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St.-Gertrud-Kapelle (Lübeck)

Die St.-Gertrud-Kapelle war eine Kirche in Lübeck.

Standort

Die St.-Gertrud-Kapelle befand sich nördlich der Lübecker Altstadt, unmittelbar vor dem Burgtor in Nachbarschaft des Burgfelds. Ihr Standort war, für einen die Stadt verlassenden Betrachter, links von der nach Travemünde führenden Straße.

Geschichte

Für die Bestattung der zahlreichen Opfer des Schwarzen Todes wurde im Sommer 1350 vor dem Burgtor ein Friedhof – urkundlich als cymiterium pauperum, also Armenfriedhof bezeichnet – angelegt. Geweiht wurde er der Schutzpatronin der Reisenden St. Gertrud. Die Errichtung einer zugehörigen Kapelle war, wie Schriftstücke belegen, bereits von Anfang an vorgesehen. Der Bau dieser Kirche wurde zu einem nicht mehr näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen 1350 und 1370 umgesetzt.

Am 21. Mai 1373 bestätigte Bischof Bertram eine Vikarie zu Ehren der heiligen Gertrud und des heiligen Thomas von Canterbury für die St.-Gertrud-Kapelle, die vom Lübecker Rat gestiftet worden war und deren Vergabe auch sein alleiniges Vorrecht war. Dies blieb das einzige der Kapelle zugeordnete geistliche Lehen.

Auf Betreiben des Bürgermeisters Simon Swerting, der zu jener Zeit auf diplomatischer Mission in London weilte, schenkte der englische König Eduard III. der Kapelle 1375 eine Reliquie ihres Schutzpatrons Thomas von Canterbury, die dort zur Verehrung kam. Ab 1394 wurde in der St-Gertrud-Kapelle zusätzlich die in Venedig erstandene vorgebliche Hälfte eines der Unschuldigen Kindlein von Bethlehem verehrt.

Als im Oktober 1375 Kaiser Karl IV. Lübeck besuchte, legten er und Kaiserin Elisabeth die Gewänder für den feierlichen Einzug in der Stadt in der St.-Gertrud-Kapelle an.

Während der Grafenfehde drohte im September 1534 die Belagerung Lübecks durch das bei Krempelsdorf aufgezogene Heer des Herzogs Christian von Holstein. Vorsorglich wurde auf Anweisung Jürgen Wullenwevers die St.-Gertrud-Kapelle zum Teil abgebrochen, um dem Gegner keine Deckung zu gewähren. Nach Beilegung der Krise wurde die Kirche wieder hergestellt.

1622 schließlich erfolgte der vollständige und endgültige Abriss der St.-Gertrud-Kapelle. Den Einwänden von Seiten der Lübecker Geistlichkeit zum Trotz musste das Gebäude der Neubefestigung des Burgtors mit zeitgemäßen, viel Platz in Anspruch nehmenden Festungswällen nach dem Bastionärsystem weichen. Der zugehörige Friedhof wurde an den nordwestlichen Rand des Burgfeldes verlegt und befindet sich noch heute dort. Der Name von Kirche und Friedhof hat sich in der Benennung des Stadtteils St. Gertrud erhalten.

Architektur

Nur eine einzige schriftliche Quelle bezieht sich auf die Baugeschichte: 1451 bedachte der Kaufmann Everd Witte die Kapelle testamentarisch mit 10 Mark für anstehende Bauarbeiten. Über die architektonische Gestalt der Kirche gibt es keine urkundlichen Angaben; allerdings existiert eine Darstellung auf einer 1597 vom Maler Johannes Willinges angefertigten Stadtansicht. Sie zeigt ein vermutlich polygonales Gebäude, umgeben von Strebepfeilern oder Säulen, die ein von einem Türmchen gekröntes Kuppeldach tragen.

Literatur

Denkmalrat der Freien und Hansestadt Lübeck (Hg.): Die Bau- und Kunstdenkmäler der Freien und Hansestadt Lübeck, Band IV. Verlag von Bernhard Nöhring, Lübeck 1928

 

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VitalienbrüderGepfaehlter Schaedel eines Piraten, gefunden 1878 auf der Hamburger Hinrichtungsstätte, dem Grasbrook micro   -   Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Vitalienbrüder (auch: Vitalier; Lateinisch: fratres Vitalienses) nannten sich die Seefahrer, die gegen Ende des 14. Jahrhunderts zunächst als Blockadebrecher die Lebensmittelversorgung Stockholms bei der Belagerung durch dänische Truppen sicherstellten und anschließend als Kaperfahrer den Handelsverkehr in der Nord- und Ostsee beeinträchtigten.

Die bekanntesten Anführer der ersten Generation waren Arnd Stuke und Nikolaus Milies, später werden Klaus Störtebeker, Gödeke Michels, Hennig Wichmann, Klaus Scheld und Magister Wigbold genannt.

Name

Die Herkunft des Ausdrucks Vitalienbrüder ist nicht endgültig geklärt, stammt jedoch vermutlich aus dem Mittelfranzösischen, in dem zu Beginn des hundertjährigen Krieges jene Truppen, welche das Heer versorgten, vitailleurs genannt wurden (siehe auch: Viktualien = Lebensmittel). Lange Zeit wurde der Name aus diesem Grund unmittelbar mit der Versorgung des belagerten Stockholms in Verbindung gebracht.

Wahrscheinlich ist diese Verknüpfung jedoch unrichtig, da die Bezeichnung in Kämmereirechnungen der Stadt Hamburg schon vor der Belagerung der schwedischen Stadt auftaucht.[1] Die Bezeichnung wurde also bereits vor der Versorgung Stockholms gebraucht. Vielmehr wird damit auf die Selbstbestimmung der Seefahrer angespielt, die (im Unterschied zu Söldnern) nicht Lohn und Verpflegung von ihrem Auftraggeber erhielten.

Ab 1398 ist auch die Bezeichnung Likedeeler (niederdeutsch für „Gleichteiler“, was sich auf die Aufteilung der erbeuteten Prisen bezieht) überliefert, hier wird der Fokus auf die soziale Organisation der Bruderschaft gerichtet, die sich erheblich von der streng hierarchisch strukturierten mittelalterlichen Gesellschaft mit ihrem ständischen Lehnswesen unterschied und neben der Autorität der Hauptleute auch Mannschaftsräte ins Leben rief. Somit war dem gemeinen Seemann ein gewisses Maß an Mitspracherecht gewährleistet, das der feudalen Gesellschaft fehlte.[2] Zudem impliziert der Name Likedeeler Loyalität und gegenseitige Unterstützung, was sich positiv auf den inneren Zusammenhalt des Seeräuberbundes ausgewirkt haben dürfte. In einem ähnlichen Sinne dürfte die selbstgewählte Losung „Gottes Freunde und aller Welt Feinde“ zu verstehen sein.

Herkunft und Organisation

Die Vitalienbrüder, die besonders in der Frühphase ihrer Entstehung von unterschiedlichen Territorialmächten angeheuert wurden,[3] erhielten im Gegensatz zu Söldnern weder Lohn noch Verpflegung. Sie waren auf Selbstversorgung angewiesen und fuhren auf eigene Rechnung anstelle eines geregelten Soldes.

Zunächst rekrutierte sich ihre Führungsschicht aus verarmten mecklenburgischen Adelsgeschlechtern. Eine seit dem Beginn des 14. Jahrhunderts andauernde Agrarkrise ließ viele von Armut bedrohte Männer aus dem niederen Adel ihr Glück jenseits der Legalität suchen, zu Lande wie auf See. So sollte mit gezielten Raubzügen die einsetzende Verarmung kompensiert werden.[4]

Als Hauptleute der „ersten Generation“ der Vitalienbrüder sind Arnd Stuke und Nikolaus Milies überliefert, erst später werden Namen wie Gödeke Michels, Klaus Störtebeker, Hennig Wichmann, Klaus Scheld oder Magister Wigbold genannt. Diese „zweite Generation“ rekrutierte sich vermutlich nicht mehr aus den mecklenburgischen Adelsgeschlechtern, sondern erlangte ihre Führungsposition durch Geschick und Wagemut.[5]

Über die Mannschaften selbst ist wesentlich weniger bekannt. Vermutlich handelte es sich bei den Vitalienbrüdern vor allem um eine Anlaufstelle für Verfestete, also vom bürgerlichen Leben der Städte ausgeschlossene Existenzen, flüchtige Schuldner oder Glücksritter. Zeitgenössische Quellen stehen mit Hinblick auf die Männer selbst kaum zur Verfügung. Die Chroniken, die sich 150 Jahre später mit den Vitalienbrüdern beschäftigen, enthalten schon erste Elemente der Glorifizierung, an deren Ende die Legendenbildung der „Störtebeker-Sage“ steht. Auch vereinzelt operierende Seeräuber dürften zu den Vitaliensern gezählt worden sein. Mit der Ausstellung von Kaperbriefen und damit der Legitimation ihres Handwerks erschien die Beteiligung im dänisch-mecklenburgischen Konflikt ertragreich.

Vermutlich organisierten sich die Kaperfahrer der Nord- und Ostsee ab 1390 in einer Art Bruderschaft; anders ist das plötzliche Aufkommen der Bezeichnung fratres Vitalienses, Vitalienbrüder, ab eben jenem Jahre nicht zu erklären. Gründungen von Bruderschaften stiegen ab dem Ende des 14. Jahrhunderts rapide an; so wurde beispielsweise in Hamburg im Jahre 1350 die Bruderschaft der Englandfahrer gegründet. Bruderschaften wie diese mögen den Kaperfahrern bei der Bildung ihrer „Dachorganisation“ als Vorbild gedient haben. Dabei hat es eine geschlossene Bruderschaft im Sinne einer straffen Organisation nie gegeben: Zeitweise fochten Vitalienbrüder als Verbündete unterschiedlicher Parteien gegeneinander.

Der rechtliche Status dieser Bruderschaft ist nicht immer einfach zu bestimmen, die Grenzen zwischen Piraterie, Seeraub oder Kaperfahrt verwischen: Wiederholt wurden Vitalienbrüder mit Kaperbriefen unterschiedlicher Herrscher ausgestattet und unterschieden sich somit objektiv vom gemeinen Seeräuber. Die Hanse aber beispielsweise akzeptierte diese Legitimation durch Kaperbriefe nicht, für sie handelte es sich unterschiedslos um Piraten. Die Zugehörigkeit zu den fratres Vitalienses genügte zumeist, um ein Todesurteil auszusprechen.

Dennoch entwickelt sich die Bruderschaft schnell. Im Jahre 1392 schätzten die Generalprokuratoren des Deutschen Ordens die Gesamtzahl der Vitalienbrüder auf rund 1500.[6] Auf dem Höhepunkt ihrer Macht, zur Zeit der Herrschaft über Gotland, kann die Größe der Bruderschaft auf etwa 2000 Mann geschätzt werden.[7]

Trotz ihrer Größe und Bedeutung für Politik und Handel verfolgten die Vitalienbrüder nie territorialpolitische Interessen im engeren Sinne, im Gegenteil: Sie waren immer auf die Anbindung an eine Territorialmacht angewiesen.

Geschichte

Die Vitalienbrüder in der Ostsee

Thronwirren in Skandinavien

Den Ausgangspunkt der Entwicklung der Vitalienbrüder bildete der Konflikt zwischen Dänemark und Mecklenburg in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts.

Waldemar IV. „Atterdag“, König von Dänemark, eroberte in den Jahren 1361 und 1362 Schonen, Öland, Bornholm und schließlich Gotland. Daraufhin wurde auf dem anschließenden Hansetag in Köln im Jahre 1367 die Gründung der Kölner Konföderation beschlossen, mit dem Ziel, Dänemark und das alliierte Norwegen zu bekämpfen. So sollten die als bedroht angesehenen Handelsprivilegien gewahrt werden.

Der Konföderation gelang der Sieg über den Dänenkönig: Am 24. Mai 1370 wurde der Friede von Stralsund geschlossen, der die Handelsprivilegien der Hanse bestätigte und ihr zudem für 15 Jahre die Kontrolle über die vier dänischen Schlösser im Sund, Skanör, Falsterbo, Helsingborg und Malmö, zusprach.[8] Das Gewinnen dieser Kraftprobe war ein triumphaler Erfolg der Hanse.[9]

Waldemar IV. starb am 24. Oktober 1375. Seine Tochter Margarete (Ehefrau des norwegischen Königs Håkon VI.) setzte nun ihren Sohn Olaf IV. in der Thronfolge gegen den eigentlich erbberechtigten Albrecht IV., Sohn ihrer älteren Schwester Ingeborg, der Ehefrau des Mecklenburger Herzogs Heinrich III., durch. Ein Jahr darauf wurde Olaf am 3. Mai 1376 gegen den Willen der Mecklenburger und Kaiser Karls IV. zum König gekrönt. Die Hanse, der nach den Friedensverhandlungen ein Mitspracherecht bei der Besetzung des dänischen Throns zugesprochen worden war, nahm die Entscheidung mit Wohlwollen auf[10] und bestätigte ihn im Amt.[11]

Mecklenburg verfolgte nun eine „Politik der Nadelstiche“[12] und startete einen Kaperkrieg gegen Dänemark, in dem Albrecht II. erstmals Seeräuberschiffe mit Kaperbriefen ausstattete. Vermutlich übernahmen mecklenburgische Adlige die Führung über diese Schiffe.[13] In den Folgejahren machten beide Seiten von Seeräubern Gebrauch, insbesondere um Kauffahrer zu stören.

Die Hanse rüstete sogenannte „Friedeschiffe“,[14] um so zur Wahrung ihrer Interessen die Seewege vor Überfällen zu schützen. Es kam jetzt zu ersten Unstimmigkeiten mit den Hansestädten Rostock und Wismar, die das Verbot der Hanse, geraubte Waren zu kaufen oder zu verkaufen, umgingen, damit allerdings im Interesse ihres Landesherrn Albrecht II. handelten. Die Kauffahrer selbst schützten sich in Konvois: „Der Seeräubergefahr gegenüber schlossen sich die Seefahrer einer Stadt oder ganzer Städtegruppen zu Flotten zusammen.“[15]

Nachdem Albrecht II. am 18. Februar 1379 verstarb, schloss sein Sohn Albrecht III., König von Schweden, im August des Jahres einen Friedensvertrag mit Dänemark, da auch sein Bruder Heinrich III. als neuer Herzog von Mecklenburg Waffenstillstandsverhandlungen mit Dänemark begonnen hatte und so ein Kampf gegen die Dänen wenig aussichtsreich erschien. Albrecht IV., Heinrichs Sohn, verzichtete auf Anraten seines Vaters zudem auf die dänische Krone.[16]

Als Håkon VI. 1380 verstarb, geriet Margarete über die nun neu zu bestätigenden Handelsprivilegien in Konflikt mit der Hanse. Auch sie bediente sich der Seeräuber, um den Schiffshandel zu stören. Ziel war allerdings nicht mehr Mecklenburg, sondern der gemeine Hansekaufmann. 1381 schwenkte die Regentin dann auf einen hansefreundlicheren Kurs um und vermittelte sogar bei einem befristeten Friedensschluss zwischen dem Städtebund und den Seeräubern: Margarete erschien geradezu als die vermittelnde Macht zwischen ihren räuberischen Adligen und der Hanse.[17]

Mit bloßen Verträgen konnte die Hanse ihres Problems aber nicht nachhaltig Herr werden, und so rüstete sie wiederholt Friedeschiffe. Auch Margarete unterstützte die Hanse nun aktiv im Kampf gegen die Seeräuber, denn sie musste sich eine möglichst günstige Position für die Verhandlungen hinsichtlich der vier Sundschlösser verschaffen, deren Rückgabe in dänische Hand nach den Vereinbarungen des Stralsunder Friedens in eben jenem Jahr zu leisten war. Die Übergabe gelang: Die Zurücknahme der Schlösser wurde am 11. Mai 1385 beurkundet, und sie bestätigte im Gegenzug die Handelsprivilegien der Hanse in Dänemark:

    „Vortmer tho wat tiden se des van uns begerende sin, dat wy en vornyen de confirmacien, de wy en gegeven hebben up ere privilegien und vriheit in unsem ryke tho Denemarken, der vorniginge schulle wy en nicht wegeren. Ok schal desse bref nicht hinderlik wesen al eren anderen breven eder vriheiden, de se edder erer jenich hebben van uns und unseren vorolderen in dem rike tho Denemarken, men der schulle se bruken und de schullen by erer vullen macht bliven.“[18]

Die Hanse versuchte sogar, der Ausrüstung und des Streitens über die Finanzierung der Friedeschiffe überdrüssig, einen Privatmann mit der Bekämpfung der Seeräuber zu beauftragen. Unter der Führung des Stralsunder Bürgermeisters Wulf Wulflam, der bislang mit der Verwaltung der vier Sundschlösser beauftragt gewesen war, startete eine bewaffnete Expedition gegen die Seeräuber:

    „Für alle ihm für die Schiffe und die Leute entstehenden Kosten soll[te] er selbst aufkommen. Und hierfür [gaben] ihm die Städte 5000 Mark Sundisch. […] Wulflam konnte das, was er den Seeräubern abnahm, behalten, es sei denn, die Seeräuber hätten das von einem Kaufmann geraubt.“[19]

In der Folgezeit begannen sich sowohl Dänemark als auch Mecklenburg von den Vitalienbrüdern zu distanzieren. Vom 28. September 1386 an schloss die Hanse gar einen offiziellen Friedensvertrag mit Abgesandten der Kaperer; dieser sollte bis 1390 halten.

Am 3. August 1387 starb Olaf IV.; Margarete wurde nun auch offiziell Herrscherin über Dänemark. Sie trat sogleich in Verhandlungen mit dem schwedischen Adel, der ihr im Jahre 1388 offen huldigte, sie also als Herrscherin des Reiches anerkannte und ihr die Treue schwor.

Albrecht III., der legitime König, begab sich derweil nach Mecklenburg, um Bundesgenossen und Finanzen auszuheben. Im Dezember kehrte er mit einem Heer nach Schweden zurück, wo er allerdings am 24. Februar des Folgejahres bei Falköping eine vernichtende Niederlage erlitt und mit seinem Sohn Erich in Gefangenschaft geriet. Binnen kurzer Zeit brachte Margarete, die seit dem Tode ihres Mannes Håkon im Februar auch Regentin Norwegens auf Lebenszeit war, ganz Schweden unter ihre Kontrolle – mit Ausnahme Stockholms, das Albrecht weiterhin die Treue schwor und auch einer militärischen Eroberung standhielt. Die Stadt wurde infolgedessen belagert und in den Jahren 1389 bis 1392 von den Vitalienbrüdern von See aus versorgt.

Kaperfahrer in der Ostsee

Ab 1390 fuhren die Mecklenburger eine doppelte Kriegstaktik: einerseits direkte Angriffe (dazu wurde eine Kriegssteuer erhoben; der von Herzog Johann von Stargard, einem Onkel Albrechts III., geleitete Kriegszug[20] endete jedoch erfolglos), andererseits ein Kaperkrieg gegen dänische Schiffe, was zu einem rasanten Wiederaufleben der Seeräuberei in der Ostsee führte. Es wurden Kaperbriefe ausgestellt an

    „[…] Scharen adliger Räuber, denen der Landraub gefährlicher und weniger gewinnbringend schien. Die Scharen Verfesteter, flüchtiger Schuldner und Übeltäter aus Stadt und Land, dazu arme Teufel, fahrendes Volk und wandernde Gesellen strömten zusammen. Mecklenburgische Adlige und Städtebürger wurden Führer, die Häfen des Landes stellten die Schiffe, Kaperbriefe gegen die drei Reiche des Nordens wurden ausgegeben […].““[21]

Im Jahre 1391 öffneten sich die Häfen von Rostock und Wismar für alle, die das Reich Dänemark schädigen wollten.[22] Zudem erlaubten Rostock und Wismar den Vitaliensern, die auf dem Wege der Kaperei künftig erworbenen Güter auf den Märkten dieser Städte zum Verkauf anzubieten.[23]

Die Hanse war in dieser Auseinandersetzung zunächst um Neutralität bemüht, um die Handelsbeziehungen während und vor allem nach Ende des Konfliktes nicht zu gefährden: Angriffe gegen die Vitalienbrüder, die mit Kaperbriefen ausgestattet die Mecklenburger tatkräftig unterstützten, wären als Parteinahme für Dänemark gewertet worden und hätten die Ausweitung des Kaperkriegs auf hansische Schiffe nach sich gezogen.

Ab 1392 spitzte sich die Situation in der Ostsee zu. Die Vitalienbrüder gefährdeten den gesamten Ostseehandel. Kauffahrer organisierten sich wieder in Konvois. Bis einschließlich 1394 kam die Handelsschifffahrt auf der Ostsee fast vollständig zum Erliegen:

    „Anno 1393 [beherrschten] […] die tapferen Vitalienbrüder die See […], weshalb zu Lübeck die gesamte Schiffahrt ruhte […],“[24]

was insbesondere für die wendische Stadt hohe Gewinnausfälle bedeutete. Es mangelte an wichtigen Waren (Salz, Hering, Korn etc.). Auch Margarete war vom ruhenden Schiffsverkehr betroffen, fehlten ihr so doch Zolleinnahmen, die gerade am Ende des 14. Jahrhunderts von beträchtlicher Höhe waren.[25] Die Hanse forderte sie auf, in Verhandlungen mit Mecklenburg zu treten.

Der Überfall auf Bergen

Am 22. April des Jahres 1393 überfielen die Vitalienbrüder die Stadt Bergen – Norwegen war seit 1380 in Personalunion mit Dänemark:

    „Im dem selben Jahr, […], da fuhren die Rostocker und die Wismarer Vitalienbrüder nach Norwegen und schunden den Kaufmann zu Bergen; sie nahmen viele Kleinode in Gold und Silber und kostbare Kleider, Hausrat und auch Fische. Mit dem großen Schatz fuhren sie dann, ohne zurückgehalten zu werden, nach Rostock und verkauften ihn unter den Bürgern; das war denen willkommen; den anderen Teil des Raubs fuhren sie nach Wismar und verkauften ihn dort: die Bürger beider Städte machten sich wenig Gedanken, ob die Ware rechtlich oder widerrechtlich in Besitz genommen worden war.“[26]

Hierbei zeichnet sich insbesondere der Interessenkonflikt ab, in dem die Städte Rostock und Wismar standen: Stellten sie sich mit der Hanse gegen die Vitalienbrüder und schlössen ihre Häfen, wendeten sie sich gleichsam gegen ihren Landesherrn, Albrecht von Mecklenburg. Dieser hatte auch primär den Angriff auf die norwegische Stadt zu verantworten, denn bei sämtlichen Anführern der Operation handelte es sich um mecklenburgische Fürsten:

    „Die Deutschen hatten 900 Schützen; der Anführer hieß Enis, ein Deutscher, Verwandter Albrechts; ein anderer hieß ‚Maekingborg‘, ebenfalls ein Verwandter Albrechts.“[27]

Sehr wahrscheinlich handelte es sich bei jenem „Maekingborg“ um den Herzog von Stargard, Johann II., und bei „Enis“ um Johann IV. von Schwerin.[28] Bei dem Überfall auf Bergen waren also höchste mecklenburgische Adlige als Rädelsführer beteiligt.

Der Friede von Skanör und Falsterbo

Am 29. September 1393 begannen die Friedensverhandlungen in Skanör und Falsterbo, das Treffen brachte jedoch kein Ergebnis, und der Status Albrechts III. sowie Stockholms blieb unklar. Im darauf folgenden Winter versorgten die Vitalienbrüder im Auftrag der Mecklenburger das belagerte und durch Hunger von der Aufgabe bedrohte Stockholm wiederholt mit Lebensmitteln, acht große Schiffe kamen dabei zum Einsatz: „Die Hoffnung, Stockholm zu erobern, mußte Margrethe nun aufgeben.“[29] Es herrschte trotz der Annäherung zwischen Dänemark und Mecklenburg weiterhin Krieg.

Von Stockholm aus eroberte der Hauptmann Albrecht von Pecatel im Jahr 1394 für Mecklenburg mit Hilfe der Vitalienbrüder Gotland. Die Insel diente den Likedeelern in den nächsten Jahren als Operationsbasis. Im selben Jahr wurden Klaus Störtebeker und Gödeke Michels zum ersten Mal in einer englischen Klageakte als Hauptleute der Vitalienbrüder benannt.[30]

Mit dem Aufkommen Michels und Störtebekers begann eine neue Entwicklung in der Organisation der Vitalienbrüder: Zum einen schienen sich ihre Hauptleute nicht mehr primär aus mecklenburgischen Adelsgeschlechtern zu rekrutieren, zum anderen begannen die Seeräuber, autonom zu agieren. Sie nutzten zwar immer noch die Häfen der mecklenburgischen Städte, bildeten jedoch mehr und mehr eine unter eigener Regie handelnde Gemeinschaft.

Nach dem Friedensschluss von Skanör und Falsterbo am 20. Mai 1395, in dem Hanse, Deutscher Orden, Dänemark und Mecklenburg die Einstellung der Feindseligkeiten besiegelten, wurde den Städten Rostock und Wismar die Aufnahme von Vitalienbrüdern untersagt. Dies spaltete die Gruppe in viele Klein- und Kleinstgruppen, da sie nun weder über eigenes Land noch über die Unterstützung einer Territorialmacht verfügten. Die einzelnen Gruppen operierten in der Folgezeit vereinzelt sowohl in Nord- und Ostsee als auch vor Russland. Es kam hierbei zu ersten Kontakten mit den Ostfriesenhäuptlingen an der Nordsee, denn einige Vitalienbrüder zogen es vor, andere Schauplätze der Tätigkeit zu suchen, räumten die Ostsee und nisteten sich in den friesischen Küstenlandschaften ein, wo sie in den inneren Fehden, die nur selten ruhten, und in dem holländisch-friesischem Kriege, der eben begann, allen Parteien als Helfer sehr willkommen waren.[31]

Herrschaft über die Ostsee und Vertreibung

Auch nach dem Friedensschluss schwelte der Konflikt zwischen Dänemark und Mecklenburg weiter, da sich die mecklenburgische Seite mit dem Verlust der Herrschaft über Schweden nur schwer abfinden konnte. Gotland wurde nicht komplett an Margarete zurückgegeben, hier standen sich im Jahre 1395 Albrecht von Pecatel, der für die Mecklenburger die Stadt Visby hielt, und der dänische Hauptmann Sven Sture, der die übrige Insel kontrollierte, gegenüber.

Jene Gruppen der Vitalienbrüder, die Gotland nun mehr und mehr als Operationsbasis nutzten, wurden von beiden Hauptleuten angeheuert und nahmen es infolgedessen in Kauf, auch untereinander in Gefechte verwickelt zu werden.[32]

Im Sommer 1396 landete Erich, Herzog von Mecklenburg, der Sohn König Albrechts III., mit Truppen auf Gotland und besiegte im Frühjahr 1397 Sven Sture, der infolgedessen Erich einen Lehnseid leisten musste.[33] Im gleichen Jahr wurde mit der Kalmarer Union die Vereinigung der Reiche Dänemark, Norwegen und Schweden unter der Regentschaft von Königin Margarete besiegelt. Diese hatte damit ihr ehrgeiziges Ziel – die Vereinigung ganz Skandinaviens unter dänischem Zepter – erreicht. Die mecklenburgischen Hoffnungen auf ein Wiedererlangen der schwedischen Krone waren damit endgültig zerschlagen.

Als am 26. Juli 1397 Herzog Erich auf Gotland verstarb, überließ er den Bewohnern der Insel seine Befestigungen. Gotland wurde zur Kolonie von Seeräubern.[34] Die Witwe Erichs, Margarete von Pommern-Wolgast, übergab Sven Sture den Oberbefehl über die Insel.

Die Situation geriet nun für Mecklenburg endgültig außer Kontrolle. Die Seeräuber unter Stures Führung bemächtigten sich vollends der Insel und starteten einen Kaperkrieg gegen jeden Kauffahrer, der die Ostsee bereiste. So schilderte Konrad von Jungingen, dass jedem Kaperfahrer für die Hälfte seiner Beute, welche an die Herzogin und Sven Sture zu entrichten war, freier Aufenthalt auf dem Land und auf den Schlössern von Gotland, Landeskrone und Sleyt, gewährt würde.[35] Es kam zu „chaotischen Zuständen“ und „einer Welle unkontrollierbarer, totaler Seeräuberei.“[36]

Gegen Ende des Jahres wollte Margarete von Dänemark mit Margarete von Pommern-Wolgast in Verhandlungen treten,[37] denn die Situation auf der Ostsee gestaltete sich zunehmend heikel. Nun geriet der Deutsche Orden in Zugzwang, denn auch für seinen livländischen Besitz und die preußischen Städte stellten die Vitalienbrüder eine Bedrohung dar. Zusätzlich drohte in den Augen der Ordensführung die Macht Margaretes überhandzunehmen, vor allem und besonders nach der Gründung der Kalmarer Union. So entschloss sich der Hochmeister Konrad von Jungingen zu einer militärischen Intervention: Am 21. März 1398 erreichte eine Ordensflotte mit 84 Schiffen, 4000 Bewaffneten und 400 Pferden Gotland.[38] Es kam zu Verhandlungen zwischen Johann von Pfirt (als Oberbefehlshaber des Unternehmens), Herzog Johann von Mecklenburg und Sven Sture. Die Übergabe der Insel an den Orden durch Johann von Mecklenburg wurde am 5. April besiegelt:

    „Wir, Johan, von Gotes Gnaden herczog czu Mekelborg, greve czu Swerin, Rostogk unde czu Stargarde der lande herre, mit unsern rechten erben bekennen unde beczugen in desem keginwertigen brieve […]das unser stat Wisbue, hafen, unde lant czu Gotlant sal offen Stein unde ein offen slos sein deme homeistere des Dutschens ordens, deme gann orden unde den seinen czu alle irem orloge czu ewier czit […].“[39]

Drei Raubschlösser wurden geschleift, um die Infrastruktur für zukünftige Operationen von Seeräubern zu untergraben. Mecklenburg hatte Gotland an den Orden verloren, die Vitalienbrüder, welche die Ostsee von 1395 bis 1398 beherrschten, wurden in der Folgezeit vertrieben: „Die lübischen und preußischen Flotten machten energisch Jagd auf die Seeräuber, so daß die Ostsee im Jahre 1400 gänzlich gesäubert war.“[40]

Die Vitalienbrüder in der Nordsee

Ostfriesland, das sich westlich von der Ems bis zur Weser im Osten erstreckt und im Norden an die Nordsee grenzt, bot in mehrfacher Hinsicht ein ideales Refugium für die aus der Ostsee flüchtenden Vitalienbrüder: Zum einen waren hier zahlreiche Verstecke zu finden, begünstigt durch die verwirrende Topographie der Landschaft, die weiträumig von Flüssen, Deichen und Moorlandschaften durchzogen war: „Meeresarme durchziehen das Land, kleine Inseln und Buchten kennzeichnen die Küstenlinie.“[41] Die Gezeiten, die Priele, die Tiefs, die komplizierten Strömungsverhältnisse, die möglichen Landeplätze und Schlupfwinkel machen deutlich, dass sich gerade dieser Küstenstrich für kenntnisreiche Seeräuber als Rückzugsgebiet anbot.[41] Zum anderen sorgte die politische Verfasstheit Ostfrieslands für beste Bedingungen für die Likedeeler, die ihrer Operationsbasis beraubt worden waren.

Die Ostfriesenhäuptlinge

Ostfriesland unterstand keiner singulären Herrschaft, vielmehr war es in Gemeinden und Territorien unterschiedlicher Größe zersplittert, über die sogenannte „hovetlinge“, also Häuptlinge, herrschten. Diese standen in immer wechselnden Koalitionen in Fehden untereinander, Illoyalitäten, rasche Parteiwechsel einzelner Häuptlinge traten immer wieder zutage.[42]

Da den Ostfriesen Lehnsherrschaft ebenso unbekannt war wie Steuern, mussten die Anführer anderweitig die Finanzierung ihrer Streitigkeiten organisieren: Die Häuptlinge bestritten eben einen großen Teil ihres Lebensunterhalts durch den Seeraub und gewannen auf diese Weise die nötigen Mittel, um Krieg zu führen.[43]

Bereits im 12. und 13. Jahrhundert hatten sich die „freien Friesen“, so die Selbstbezeichnung, in genossenschaftsähnlichen Landesgemeinden organisiert, in denen prinzipiell jedes Mitglied gleichberechtigt war. Diese grundsätzliche Gleichberechtigung galt für alle Eigentümer von Hofstellen und zugehörigem Land in ihren jeweiligen Dörfern und Kirchspielen.[44] Die öffentlichen Ämter der Richter oder „Redjeven“ wurden durch jährliche Wahlen bestimmt. Doch de facto stachen einige „nobiles“ aus dieser „universitas“ hervor: Insbesondere die Mitglieder der großen und reichen Familien besetzten die öffentlichen Ämter. Statussymbole der nobiles waren ab dem 13. Jahrhundert Steinhäuser (als Vorläufer der späteren Häuptlingsburgen) und kleine Söldnerheere. Im späten 13. Jahrhundert und bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts führte eine Vielzahl von Krisen (Hungersnöte, Sturmfluten, mangelnder Absatzmarkt für Waren, Seuchen) zu einem Verlust der öffentlichen Ordnung, die Macht der nobiles verfestigte sich und das ostfriesische Häuptlingswesen begann Gestalt anzunehmen: Die Häuptlinge lernten es rasch, ihre Autorität nicht mehr vom Willen der Gemeinden abzuleiten, sondern als dynastischen Besitz zu verstehen und zu verteidigen.[45]

Zu den größten Häuptlingsfamilien um 1400 gehörten die aus dem Brokmerland stammende Familie tom Brok, die aus Emden stammenden Abdenas sowie die Familie um den Osterhusen beherrschenden Folkmar Allena. Eine besondere Position nahm auch der Häuptling der Rüstringer Friesen sowie über Bant und Wangerland, Edo Wiemken der Ältere, ein. Dieser tat sich besonders als Gastgeber der Vitalienbrüder hervor,[46] weshalb sich eine erste Strafexpedition der Hanse besonders gegen ihn richtete: Er musste am 4. Juli 1398 Lübeck, Bremen und Hamburg zusichern, dass er den Vitalienbrüdern seinen Schutz entziehen und sie aus seinem Gebiet weisen würde.[47] Dass solche Versprechen wenig zu bedeuten hatten, beweist die weitere Korrespondenz zwischen den hovetlingen und der Hanse.

Die ohnehin komplizierte Lage wurde noch zusätzlich diffizil durch die Expansionsabsichten Albrechts von Bayern, der gleichzeitig Graf von Holland war und von dort ausgehend in östliche Richtung Druck auf die Häuptlinge ausübte. Alles in allem kann die Unübersichtlichkeit der Territorialpolitik Ostfrieslands gar nicht überschätzt werden.

Zusammenarbeit zwischen Häuptlingen und Vitalienbrüdern

Aus der Zusammenarbeit zogen beide Seiten einen Nutzen: Die Vitalienbrüder brachten Kriegserfahrung und Flexibilität mit sich, vor allem aber war ihr Einsatz im Unterschied zu dem gewöhnlicher Söldner enorm günstig, machten sie doch Beute auf eigene Rechnung und verlangten keinen Sold und keine Verpflegung. Die Häuptlinge dagegen boten einen sicheren Unterschlupf vor Verfolgung sowie einen Absatzmarkt für gekaperte Waren – beides grundlegende Voraussetzungen für den Aufbau einer neuen Operationsbasis.

Bereits im Jahre 1390 ist ein Gefecht zwischen Hamburgern und Vitalienbrüdern dokumentiert,[48] und auch in den Folgejahren arbeiteten Häuptlinge vereinzelt mit Seeräubern zusammen.[49] Zu einem signifikanten Anstieg der Aktivitäten kam es nach der oben skizzierten Vertreibung der Vitalienbrüder von Gotland durch den Deutschen Orden im Jahre 1398.

Bei den Kaperfahrten auf Nordsee und Weser blieben auch hansische und holländische Schiffe nicht von Überfällen verschont, so dass die Vitalienbrüder ein weiteres Mal zu einem drängenden Problem der Hanse, diesmal insbesondere der Städte Hamburg und Bremen, wurden.

So schilderte beispielsweise das Brügger Hansekontor am 4. Mai 1398 einen Vorfall, der sich auf der Nordsee ereignet hatte:

    „[…] so hebben de vitalienbruderes, dye Wyczold van dem Broke in Vresland uphold unde huset kort vorleden eyn schif genomen in Norweghen, […] de sulven vitalienbruderes zeghelden uyt Norweghen vorby dat Zwen in de Hovede, unde dar so nemen se wol 14 off 15 schepe […]. Vort zo nemen ze up de zulven tiid eyn schip, dat uyt Enghelande qwam unde wolde int Zwen seghelen, dar inne dat koplude van unsen rechte grot gut vorloren hebben an golde unde an wande, unde de sulven koplude hebben ze mit en gevoret in Vreslande […].“[50]

Einem dieser Kaufleute, Egghert Schoeff, gaben die Vitalienbrüder zudem den Auftrag auszurichten, sie seien „Godes vrende unde al der werlt vyande, sunder der von Hamborch unde der van Bremen, want se dar mochten komen unde aff unde to varen, wanner dat ze wolden.“[51] Daraufhin forderten die flandrischen Städte Gent, Brügge und Ypern in einem Schreiben keine drei Wochen später die Hansestädte auf, energisch gegen die Vitalienbrüder vorzugehen und Hamburg und Bremen den Ankauf der geraubten Waren zu verbieten.[52] Die beiden Städte versuchten sich von den Vorwürfen der Kollaboration frei zu machen und legten infolgedessen ein besonders energisches Verhalten an den Tag.

Es wurde klar, dass mit der Vertreibung der Vitalienbrüder aus der Ostsee das Problem der Hanse nicht gelöst war, es hatte sich lediglich an einen neuen Ort verlagert: Es kam im Juni 1398, wie oben schon kurz angedeutet, zur ersten großen Operation der Hanse gegen die Seeräuber im Gebiet des Jadebusens. Auch während des Jahres 1399 operierten Lübecker Schiffe unter dem Kommando des Ratsherren Henning von Rentelen vor der ostfriesischen Küste.

Am 2. Februar 1400 wurde auf einem kleinen Hansetag zu Lübeck die Entsendung von elf bewaffneten Koggen mit 950 Mann in die Nordsee beschlossen.[53] Keno II. tom Brok reagierte umgehend, indem er sich in einem auf den 25. Februar datierten Schreiben an die Hansestädte für die Beherbergung der Vitalienbrüder entschuldigte und ihre sofortige Entlassung versprach.[54] Da die entlassenen Vitalienbrüder allerdings sogleich bei Kenos Gegnern Hisko von Emden und Edo Wiemken sowie beim Grafen von Oldenburg Anstellung fanden,[55] heuerten auch Keno tom Brok und seine Bundesgenossen, allen voran Folkmar Allena, Enno Haytatisna und Haro Aldesna, in der Folgezeit wieder Seeräuber an. Eine „Rüstungsspirale“ hatte sich gebildet, es war dem einzelnen Häuptling kaum mehr möglich, auf die Hilfe der Vitalienbrüder zu verzichten, weil er mit seiner eigenen Hausmacht unmöglich das militärische Potential der Seeräuber, das seinen Gegnern zur Verfügung stand, ausgleichen konnte.[56]

Lübeck drängte zur Tat: Am 22. April stach die verabredete Hanseflotte von Hamburg aus mit Kurs auf Ostfriesland in See. Am 5. Mai traf sie auf der Osterems auf von Folkmar Allena beherbergte Vitalienbrüder und besiegte diese. Hierbei kamen 80 Seeräuber zu Tode, 34 wurden gefangen genommen und später hingerichtet.[57]

Die Hanse verlieh ihrem Ansinnen Nachdruck, indem sie sich am 6. Mai die Stadt und das Schloss Emden von Hisko übereignen ließ. Damit wurde die Basis für weitere Operationen gelegt; von hier ausgehend wurden weitere Schlösser und Burgen erobert.[58] Diese Unnachgiebigkeit ließ das Unternehmen zu einem vollen Erfolg für die Hanse werden. Am 23. Mai bestätigten alle Häuptlinge und Gemeinden Ostfrieslands, nie wieder Vitalienbrüder aufzunehmen.[59] Ein Teil der Seeräuber verließ daraufhin Ostfriesland und suchte sich neue Verbündete: Ein Schreiben zweier Schiffshauptleute an Hamburg vom 6. Mai gibt an, dass zwei Hauptleute, Gödeke Michael und Wigbold mit 200 Wehrhaften nach Norwegen gesegelt seien.[60] Auch Herzog Albrecht von Holland nimmt am 15. August des Jahres 114 Vitalienbrüder auf, unter acht Hauptleuten auch einen „Johan Stortebeker“.[61] Ausgestattet mit holländischen Kaperbriefen machten die Vitalienbrüder Helgoland zum Ausgangspunkt ihrer Operationen.

Das Ende der VitalienbrüderOeffentliche Hinrichtung von Vitalienbruedern in Hamburg. Flugblatt von 1701, zum 300. Jahrestag der Hinrichtung Stoertebekers   -   Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Ihr eigentliches Ziel erreichte die Hanse nicht: Sie konnte weder Ostfriesland dauerhaft befrieden noch das Seeräuberproblem nachhaltig lösen. Wieder waren diese ihnen, wenn auch diesmal unter einem höheren Blutzoll, entwichen, die Führungsriege gar vollständig.

Nun jedoch setzte ihnen Hamburg direkt und entschlossen nach und stellte zumindest jenen Teil der Seeräuber, der gen Helgoland gezogen war. Das genaue Datum und die Hintergründe dieser Expedition sind nicht überliefert, es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sie zwischen dem 15. August und 11. November des Jahres 1400 durchgeführt wurde.[62] Die Operation unterstand der Leitung zweier Hamburger Ratsherren, Hermann Lange und Nikolaus Schoke, wie die Hamburger Kämmereirechnungen aus dem Folgejahr bestätigen: Für die Reise der Herren Hermann Lange und Nikolaus Schoken nach Helgoland im vergangenen Jahr gegen die Vitalienbrüder: zusammen 57 Pfund.[63] Dazu die Rufus-Chronik:

    „In deme sulven jare vochten de Engelandesvarer van der Stad Hamborch uppe der zee myt den zeeroveren, de syk vitalyenbroder nomeden, unde behelden den seghe jeghen se. se slughen erer beth den 40 doet by Hilghelande unde vinghen erer by 70. de brachten se myt syk to Hamborch, unde leten en alle de hovede afflan; (...) desser vitalien hovetlude weren ghenomet Wichman und Clawes Stortebeker.[64] (Übersetzung nach Seebald: Im selben Jahr (1402) fochten die Englandfahrer der Stadt Hamburg auf See mit den Seeräubern, die sich Vitalienbrüder nannten, und errungen einen Sieg über sie. Bei Helgoland erschlugen sie bis zu 40 von ihnen und nahmen 70 gefangen. Die führten sie mit sich nach Hamburg und ließen sie alle enthaupten (...) Die Hauptleute dieser Vitalienbrüder hießen Wichmann und Klaus Störtebeker.[65])“

Die Englandfahrer, wie Lange und Schoke in der zeitgenössischen Quelle bezeichnet werden, bildeten aus gutem Grund das Rückgrat im Kampf gegen Seeräuberei in der Nordsee, da unter diesem im letzten Jahrhundertviertel unerträglich ausgearteten Übel der Englandhandel am meisten hatte leiden müssen.[66]

Im Jahr 1401 ging Hamburg gegen Störtebekers alten Weggefährten Gödeke Michels vor. Wieder wird das Datum durch Kämmereirechnungen bestätigt: „Für die Reise der Herren Nicolaus Schoke und Hindrik Jenevelt über die Weser gegen die Vitalienbrüder 230 Pfund und 14 Schillinge.“[67] Drei Schiffe wurden ausgerüstet und Michels und seine Mannschaft gestellt:

    „(...) dar na nicht langhe quemen de sulven Enghelandesvarer uppe eynen anderen hupen der zeeroveren unde slughen syk myt en (...) unde vynghen erer by 80 unde vorden se myt syk to Hamborch; dar worden se unthovedet (...). desser hovetmanne weren gheheten Godeke Michels unde Wygbold, ein meyster an den seven kunsten.[68] (Übersetzung nach Seebald: Nicht lange danach stießen dieselben Englandfahrer auf eine andere Seeräuberbande und kämpften mit ihnen. Und Gott gab doch den tüchtigen Helden den Sieg, denn sie ermordeten viele von ihnen, fingen etwa 80 und brachten sie mit sich nach Hamburg. Dort wurden sie enthauptet (...) Ihre Hauptleute hießen Godeke Michels und Wigbold, ein Magister der sieben Künste.[69])“

Mit der Hinrichtung Michels' hatte man den bedeutendsten Anführer der Vitalienbrüder unschädlich gemacht.[70] Hier ist ein weiterer Wendepunkt in der Geschichte der Likedeeler erreicht. Auch wenn Seeräuber in der Folgezeit weiterhin Schiffe der Hanse aufbrachten,[71] die Bezeichnung „Vitalienbruder“ bereits zu einem Synonym für den Seeräuber an sich geworden war und von daher auch weiterhin in den Quellen der folgenden Jahre auftaucht, so sind diese Unternehmungen doch nicht mehr in Zusammenhang mit den Wirren der dänischen Erbfolge oder des ostfriesischen Häuptlingswesens zu setzen: Piraterie, sowohl in der Nord- als auch in der Ostsee, hat es vor und auch nach den hier geschilderten Ereignissen gegeben. Es besteht aber keine kausale Kontinuität mehr zu der Geschichte der Vitalienbrüder, die 1391 auf den Plan traten und bis einschließlich 1401 eine immense Bedrohung für die Handelsschifffahrt darstellten. Mit einer zweiten Plünderung Bergens im Jahre 1429 ist zwar noch eine letzte herausragende Operation der Seeräuber überliefert, einen definitiven Schlusspunkt in ihrer Geschichte stellt aber die große Strafexpedition Hamburgs gegen Sibet Lubbenson, den Enkel Edo Wiemkens, dar: Simon van Utrecht, der bereits bei der Überwältigung Gödeke Michels' mitgewirkt hatte, brach im Jahr 1433 mit 21 Schiffen gen Emden auf und eroberte die Stadt.

1435 beschloss der Rat der Stadt Hamburg eine Landesherrschaft über das eroberte Emden zu etablieren, als die offensichtlich stabilste Gewähr gegen ein von Häuptlingen begünstigtes Wiederaufleben von Seeräuberei[72] und schleifte die nach zähen Kämpfen errungene Sibetsburg (auf dem Gebiet des heutigen Wilhelmshaven), die frühere Residenz Edo Wiemkens.

Nach 1435 schwinden die Zeugnisse der Vitalienbrüder in der Geschichtsschreibung, ihr Ende war erreicht. Dies bedeutete für die Hanse allerdings nicht die Lösung ihres „Seeräuberproblems“. Kaperfahrt, Seeräuberei und Piraterie existierten auch weiterhin – sie überlebten die Hanse.

Vitalienbrüder und Hanse – Wirtschaftliche Aspekte

Seeraub und seine Bekämpfung als Kostenfaktor

Die tatsächlichen Dimensionen des Schadens, die der Seeraub der Vitalienbrüder der Hanse zufügte, sind heute nur noch schwer zu bestimmen. Zu häufig dokumentieren zeitgenössische Quellen nur „großen Schaden“ oder „viel Ungemach“ durch Einwirken der Vitalienbrüder.

Allein der Verlust von Schiffen stellte den ersten großen Posten in dieser Rechnung: Der Wert einer Kogge kann bei mehreren hundert Pfund veranschlagt werden, in lübischer Währung über 1000 Mark. Es sind Fälle überliefert, bei denen Kaufleute ihre zuvor geraubten Schiffe, teilweise gar die Ladung, von den Likedeelern zurück kaufen konnten.[73] Eine weitere Einnahmequelle für die Seeräuber stellten Lösegeldforderungen für gefangen genommene und entführte Kaufleute dar.

Nicht nur der tatsächliche Seeraub, also das aktive Kapern von Kauffahrern, wirkte sich dabei negativ auf die Wirtschaft der Hanse aus: Auch die Tatsache, dass zeitweilig weite Strecken der Nord- und Ostsee nicht ohne Weiteres befahrbar waren, sorgte für immensen Schaden beim hansischen Kaufmann und für Preissteigerungen bis zum Zehnfachen des vorherigen Warenwerts:

    „[Die Vitalienbrüder] bedrohten leider die ganze See und alle Kaufleute, ob Freund ob Feind, so daß die Schonenfahrt wohl drei Jahre darniederlag. Darum war in diesen Jahren [ab 1392] der Hering sehr teuer.“[74]

Doch auch die Gegenwehr, beispielsweise unter der Zuhilfenahme von Friedeschiffen, bedeutete einen hohen Kostenaufwand für die hansischen Städte. Um solche militärischen Interventionen zu finanzieren, erhoben die Städte ein Pfundgeld, eine Art Sondersteuer auf die in den Häfen der Hanse gehandelten Waren. Der erste Beschluss für das Erheben eines solchen Pfundgeldes ist für das Jahr 1377 überliefert. Für das Folgejahr sind allein für die Friedeschiffe von Lübeck und Stralsund Kosten von über 10.000 Pfund dokumentiert.[75] Jedoch wurde das Pfundzoll, wenn überhaupt, nur in Zeiten akuter Bedrohung durch die Vitalienbrüder oder vor großen Operationen akzeptiert.

Immer wieder weigerten sich einzelne Städte, Pfundzölle zu erheben oder hielten sich gar komplett aus der Finanzierung der Kriegsflotten heraus. Allen voran sei an dieser Stelle ein weiteres Mal auf den Interessenkonflikt der Städte Rostock und Wismar hingewiesen, die sich in dieser Hinsicht besonders hervor taten: Ein entschiedenes Eintreten für die Belange der Hanse hätte ihr Landesherr, Albrecht von Mecklenburg, als Verrat begriffen. Daher übten sich beide Städte in Zurückhaltung, wann immer es um die Bekämpfung der seeraubenden Verbündeten ihres Herrschers ging. Die Hanse nahm jedoch mit Blick auf die territorialpolitisch diffizile Situation Rücksicht und sah von schweren Strafen gegen die beiden Städte ab.

Auch zwischen Bremen und Hamburg sowie Lübeck und den preußischen Städten, beziehungsweise der Leitung des Deutschen Ordens, sind immer wieder Meinungsverschiedenheiten dokumentiert. Diese führten wiederholt zu heftigen Auseinandersetzungen innerhalb der Hanse und schließlich zum Suchen neuer Wege bei der Bekämpfung der Seeräuber: Hier sei auf die oben ausführlicher geschilderte Übertragung der Aufgabe auf den Privatmann Wulf Wulflam verwiesen.

Damit sind jedoch längst nicht sämtliche Kosten der Bekämpfung der Seeräuber abgedeckt: So sind Fragen der Logistik (Kosten für Sendeboten, Zahlungen und Verträge mit nicht-hansischen Landesherren, Schadenersatzzahlungen, Kosten für Ausliegerschiffe etc.) bislang gar nicht berücksichtigt. Die Rekonstruktion solch weit verzweigter Ausgaben gestaltet sich außerordentlich kompliziert.

Geraubte Waren und Absatzmärkte

Zu einem weiteren Streitpunkt innerhalb der Hanse entwickelte sich die Praxis einzelner Städte, den Vitalienbrüdern in ihren Häfen einen Absatzmarkt für ihr Kapergut bereitzustellen. An erster Stelle ist hierbei der Vorwurf gegen Hamburg und Bremen zu nennen, der nach dem Überfall auf den Danziger Kaufmann Egghert Schoeff im Jahre 1398 im Raume stand: Nachdem ihn die Vitalienbrüder ausrichten ließen, sie seien „Gottes Freunde und aller Welt Feinde, mit Ausnahme der Städte Hamburg und Bremen“, da sie dort jederzeit ihre Waren verkaufen könnten, sahen sich beide Städte mit erheblichem Misstrauen konfrontiert. Tatsächlich eigneten sich Hamburg und Bremen ebenso wie die einzelnen Märkte in Ostfriesland oder Groningen bestens zum Verkauf von Raubgut. Immer wieder sind diese als Anlaufstellen für Seeräuberschiffe dokumentiert.[76] Doch auch im Binnenland boten sich den Vitaliensern Absatzmärkte, allen voran die Städte Münster und Osnabrück.[77]

Rechtliche Aspekte des Seeraubs um 1400

Als serovere, Seeräuber, galt, wer aus eigener Initiative, das heißt ohne staatliche Ermächtigung, und auf eigene Rechnung andere Schiffe in räuberischer Absicht überfiel.[78] Staatliche Ermächtigung bedeutete in diesem Falle, in Besitz eines Kaperbriefes zu sein. Bezogen auf die Vitalienbrüder implizierte dieser die Anerkennung der Kaperfahrer als Verbündete des Herzogs zu Mecklenburg. Das Aufbringen feindlicher Schiffe war damit vom Kriegsrecht legitimiert. Folglich handelte es sich bei den Vitaliensern per definitionem nicht mehr um Seeräuber oder Piraten.

In der historischen Wirklichkeit verschwammen diese Grenzen jedoch stark: Zum einen hielten sich die Vitalienbrüder nicht an die Satzungen der Kaperbriefe und enterten auch Schiffe, die nicht direkt in den dänisch-mecklenburgischen Krieg involviert waren.[79] Zum anderen akzeptierten die Hansestädte den Status der Kapererlaubnis in den seltensten Fällen oder ignorierten ihn schlicht: Für sie handelte es sich bei den Vitaliensern um bloße Piraten, die es aufs Schärfste zu bekämpfen galt.

Dementsprechend hart war nach heutigem Empfinden das Strafmaß für Seeräuberei: Enthauptung durch das Schwert. Nach der mittelalterlichen Rechtsnorm galt diese Hinrichtung jedoch als die einzig ehrenvolle.[80] Sie war für gewöhnlich adligen Delinquenten vorbehalten. Alle in Hamburg üblichen Strafen sind in einer Illustration des Hamburger Stadtrechts von 1479 dargestellt: Das Schließen der Beine in einen Stock, Rädern, Hängen, Prangerstehen, Stäupen und schließlich die Enthauptung.[81]

Dass Hamburg als unnachgiebiger Widersacher der Vitalienbrüder dennoch nicht von dieser Vollstreckungsmethode abwich, kann als letztes Zugeständnis an die eigentlich vom Kriegsrecht Legitimierten interpretiert werden. Zudem hielt das Strafrecht den Vitalienbrüdern das Kriterium der Offenheit zugute: Ein heimlicher Angriff, beispielsweise der Diebstahl ab 16 Schillingen, wurde mit Erhängen geahndet.[82]

In der Regel wurden die Köpfe der Hingerichteten auf dem Hamburger Grasbrook auf Pfähle gesteckt und längs der Elbe aufgestellt. Hiermit sollte ein Abschreckungspotential aufgebaut werden und eine Warnung an sämtliche die Stadt anlaufende Schiffe ausgesprochen werden: Hamburg hatte den Vitalienbrüdern den Kampf angesagt.

Die Schiffe der Vitalienbrüder

Schiffstypen: Kogge und Holk

Vitalienbrüder und Hanse nutzten die gleichen Schiffe bei ihren jeweiligen Unternehmungen. Dass die Seeräuber schnellere Schiffe benutzten, kann nach Erkenntnissen der Forschung nicht bestätigt werden, die höhere Schnelligkeit kann jedoch auf geringere Ladung und den damit einhergehenden Geschwindigkeitsvorteil zurückgeführt werden. Die zwei bedeutendsten und größten Schiffstypen für die Seefahrt waren die Kogge und der Holk.

Die Kogge konnte aufgrund ihres flachen Kiels nicht gegen den Wind kreuzen, da die seitliche Abdrift sonst zu groß wurde. Dies führte bei widrigen Windverhältnissen zu langen Wartezeiten, die die Kaufleute aufgrund der dennoch zu leistenden Heuer für die Seeleute teuer zu stehen kamen. Besonders aufschlussreich bei der Erforschung dieses Schifftyps sind die Erkenntnisse, die nach der Bergung einer Hansekogge in Bremen am 9. Oktober 1962 gewonnen werden konnten.[84]

Für den später eingesetzten Holk war aufgrund seines tiefer reichenden Kiels mit weniger Abdrift zu rechnen.[85] Den entscheidenden Nachteil hinsichtlich der Navigierfähigkeit teilte er jedoch mit der Kogge: Beide bedienten sich eines einzelnen, riesigen Rahsegels von circa 200 m², dessen Bedienung insbesondere bei starkem Wind eine große Mannschaft erforderte.[86]

Beide Schiffe hatten gemein, dass sie besonders hochbordig gebaut waren. Dies bedeutete für die Seeräuber, dass sie zum erfolgreichen Entern der Kauffahrer mindestens ebenso hochbordige Schiffe benötigten. Ein Betreten des jeweils anderen Decks wäre sonst nicht möglich gewesen.

Besatzung

Die höhere Zahl der Besatzung sorgte für die Überlegenheit der Likedeeler im Vergleich zum gemeinen Kauffahrer. Für ein der Bremer Hansekogge hinsichtlich der Größe vergleichbares Schiff ist eine Mannschaft von einem Schiffer sowie zehn Mann überliefert.[87] Hinzu kamen noch sogenannte Jungknechte, also Schiffsjungen, die jedoch nicht zur Mannschaft gezählt wurden. Später kamen auch spezialisierte Seeleute zum Einsatz, so zum Beispiel Schiffszimmerleute oder Segelmacher. Auf Handelsschiffen waren zudem Kaufleute oder Schreiber Teil der Besatzung. Die Mannschaften von Seeräubern waren vermutlich doppelt so groß wie die der Handelsschiffe, um bei Entergefechten den entscheidenden Vorteil zu haben: Es dürfte sich im Schnitt um 30 bis 40 Männer gehandelt haben.[88]

So entstand eine Art „Rüstungsspirale“, denn die Überlegenheit der Vitalienbrüder im Bereich der Mannschaftsstärke hatte zur Folge, dass die Hanse auf ihren Friedeschiffen zu noch größeren Besatzungen griff. Für das Jahr 1368 ist eine Hamburger Kogge mit 20 Seeleuten und 60 Kriegern an Bord bestätigt.[89] Später wurden Kriegsschiffe mit bis zu 100 Mann eingesetzt. Hierbei ist deutlich ersichtlich, dass eben nicht die Art der Schiffe ausschlaggebend für den Erfolg eines Seegefechts war, sondern die Ausrüstung des jeweiligen Schiffes mit Blick auf Besatzung und Bewaffnung.

Bewaffnung

Für kriegerische Einsätze wurden die Schiffe umfangreich mit Armbrüsten bestückt. Hierzu waren feste Geschütze am Vorder- und Achterkastell der Koggen und Holke sowie in Mastkörben angebracht. Auch der Einsatz von Feuerwaffen ist überliefert, jedoch fehlte den damit abgefeuerten Geschossen der notwendige Drall, um eine stabile Flugbahn zu gewährleisten.[90] Die wesentlich zielgenaueren Armbrüste wurden effektiv vor Beginn des Enterkampfs eingesetzt, um möglichst viele Gegner schon im Vorfeld des eigentlichen Gefechts kampfunfähig zu machen. Im Enterkampf selbst kamen neben Dolchen und Keulen vor allem Schwerter und Beile zum Einsatz.

Im Batteriedeck aufgestellte, schwere Schiffsgeschütze wurden erst ab 1493 genutzt, als sich verschließbare Stückpforten durchzusetzen begannen.[91] Sie spielten also zur Zeit der Vitalienbrüder noch keine ausschlaggebende Rolle. Fest montierte Wurfmaschinen, sogenannte Bliden, konnten dagegen auch höhere Entfernungen zwischen den Schiffen überwinden.

Weitere Schiffstypen

Neben Koggen und Holken kamen auch kleinere Schiffe zum Einsatz, die zur Unterstützung den großen Seglern zur Seite gestellt wurden. Hier ist vor allem die einmastige Schnigge zu nennen, die aufgrund ihrer Wendigkeit und höheren Geschwindigkeit den Koggen an Manövrierfähigkeit überlegen war. Besonders bei Unternehmungen in flachen Gewässern oder bei Landungen kamen die Schiffe mit geringem Tiefgang zum Einsatz. Zum Enterkampf dagegen waren sie wegen ihrer niedrigen Bordwände nicht geeignet, weswegen sie häufig mit Armbrüsten bestückt zu kapernde Schiffe auf die Koggen und Holke der Vitalienser zutreiben sollten. Zu Kriegseinsätzen konnten Schniggen bis zu 55 Bewaffnete transportieren.[92]

Rezeption

Die gesellschaftliche Rezeption des Phänomens „Vitalienbrüder“ hat eine radikale Wandlung erfahren: Bedeutete ihr Name dem mittelalterlichen Zeitgenossen noch Unheil und Gefahr, hat im Laufe der Zeit eine positive Umdeutung ihrer Motive bis hin zur idealistischen Verklärung stattgefunden. Hierbei ist natürlich zuerst auf die Legende von Störtebeker hinzuweisen, der ein Symbol für Widerstand, Wagemut, Selbstbestimmtheit und Abenteuer geworden ist. Der Mythos lebt fort in einer unüberschaubaren Menge an historischen und Abenteuerromanen, an Comics, Filmen, Liedern und nicht zuletzt auch an den jährlich stattfindenden „Störtebeker-Festspielen“ auf der Insel Rügen.

Die Vitalienbrüder treten dabei zurück hinter Klaus Störtebeker, ebenso historisch bedeutendere Anführer des Bundes wie Gödeke Michels oder Magister Wigbold. Hier ist eine klare Trennlinie zwischen historischer Forschung einerseits und traditioneller Überlieferung andererseits zu ziehen: War Störtebeker, solange man zeitgenössischen Quellen folgt, nur einer unter vielen Hauptleuten der Vitalienser, so macht die Sage ihn zu dem Anführer und Repräsentanten.

Eine ähnliche Verschiebung ist übrigens auch auf der Seite der Piratenjäger zu beobachten: Hier verdrängte im Laufe der Zeit Simon von Utrecht die eigentlichen Anführer der Englandfahrer, Hermann Lange, Nikolaus Schoke und Hinrik Jenefeld.

Die Verklärung und Umdeutung der realen Ereignisse begann bereits bei den Chronisten des Mittelalters, beeinflusst von den Sagen und Legenden der Bevölkerung. Diese Tradition setzte sich fort: Im Jahr 1701 führte der Komponist Reinhard Keiser das erste Mal eine Oper mit dem Thema des Störtebeker-Mythos in Hamburg auf, 1783 ist am Hamburger Stadttheater ein Stück mit dem Namen Claus Storzenbecher dokumentiert.[93] Im 18. Jahrhundert entstanden eine weitere Oper, zwei Theaterstücke, fünf poetische und neun Prosawerke.[94]

Der Trend setzte sich ab 1900 fort: Bis einschließlich 1945 sind vier Balladen, ein Radiohörspiel, zehn Theaterstücke und 18 Romane und Erzählungen über Störtebeker und die Vitalienbrüder überliefert.[94] Auch die Nationalsozialisten instrumentalisierten den Mythos um Störtebeker. Er wurde in die Propaganda Hitlerdeutschlands eingeflochten als „nordischer Rebell“ mit dem Recht zur „Plünderung der Nachbarvölker“.

Auch unter marxistischer Interpretation, welche die nationalsozialistische Rezeption berichtigen wollte, scheint der Mythos in Willi Bredels Roman Die Vitalienbrüder[95] zu funktionieren: Die hansischen Patrizierfamilien wurden als herrschende Klasse stilisiert, der sich der proletarische Held Störtebeker mit seinen sozialistisch gesinnten Likedeelern entgegen stellte. Auch hier wurde die Lesart von Störtebeker als einem „Robin Hood der Meere“ implizit weiter konstruiert. Diese setzte sich fort in der Planung einer Theaterinszenierung des Zentralkomitees der DDR aus dem Jahre 1959 unter dem Titel Klaus Störtebeker. Henning zitiert den Epilog des Stückes wie folgt:

    „Störtebeker – Göstemichel – / Wigbold, wat liggt an – / Sozialismus voraus – / Die Arbeiter / Herren im eigenen Haus.“[96]

Diese Aufführung legte den Grundstein für die heutigen „Störtebeker-Festspiele“ auf der Insel Rügen.

Ebenfalls in einem politischen Zusammenhang muss auch die „Enthauptung“ des Hamburger Simon-van-Utrecht-Denkmals an der Kersten-Miles-Brücke im Jahr 1985 betrachtet werden. Die zerstörte Statue wurde mit politischen Graffiti versehen. Diese forderten auf, Banden zu bilden, bescheinigten der Piraterie eine große Zukunft oder drohten „Wir kriegen alle Pfeffersäcke!“[97] in Referenz an das zeitgenössische Schimpfwort für die reichen Hansekaufleute. Die Aktion stand in engem Zusammenhang mit der Beteiligung Simons van Utrecht an der Festnahme und Enthauptung Gödeke Michels: „Nicht alle Köpfe rollen erst nach 500 Jahren!“

Im Mythos leben die Vitalienbrüder und ihr prominenter Anführer fort. Diese Legenden sind aber keinesfalls mit den historischen Gegebenheiten zu verwechseln. Sie sind nicht Zeugen der Geschichte selbst, sondern vielmehr ihrer historischen Rezeption und der Bedürfnisse der einzelnen Menschen zu ihrer jeweiligen Zeit: Die Legenden von Kaperfahrt und Vitaliensern werden zur Projektionsfläche für Fluchtpunkte aus dem Alltag und haben infolgedessen nur noch sehr wenig gemein mit der historischen Vorlage. Diese tritt in den Hintergrund und macht Platz für den Wunsch nach Freiheit und Abenteuer.[98]

Quellen

  • Detmar-Chronik. In: Chronik des Franziskaner Lesemeisters Detmar nach der Urschrift und mit Ergänzungen aus anderen Chroniken, I. Teil, hrsg. v. F.H. Grautoff, Hamburg 1829.
  • Hanserecesse. Die Recesse und andere Akten der Hansetage 1256–1430, Abt. I, Bde. 2–4, hrsg. v. Hansischer Geschichtsverein, Leipzig 1872–1877.
  • Hansisches Urkundenbuch,. Bd. IV, hrsg. v. Karl Kunze, Halle a. d. Saale 1896.
  • Kämmereirechnungen der Stadt Hamburg 1350–1470,. Bd. I und II, bearb. v. Karl Koppmann, Hamburg 1829 und 1873.
  • Chronik des Reimar Kock, in: Chronik des Franziskaner Lesemeisters Detmar nach der Urschrift und mit Ergänzungen aus anderen Chroniken, I. Teil, hrsg. v. F. H. Grautoff, Hamburg 1829.
  • Rufus-Chronik. In: Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert. Bd. 28, hrsg. v. Historische Commission der Königl. Academie der Wissenschaften, Leipzig 1902.
  • Urkundenbuch der Stadt Lübeck, Abt. I, Bd. 4, hrsg. v. Verein für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde, Lübeck 1873.
  • Voyages in eight Volumes, Bd. I, hrsg. v. Richard Hakluyt, London und New York 1907.

Literatur

  • Matthias Blazek: Seeräuberei, Mord und Sühne – Eine 700-jährige Geschichte der Todesstrafe in Hamburg 1292–1949. ibidem, Stuttgart 2012, ISBN 978-3-8382-0457-4.
  • Antje Sander: Schlupfwinkel, Lagerplätze und Märkte. Anmerkungen zur Topographie des Jadebusens um 1400. In: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Porta-Alba-Verlag, Trier 2005, ISBN 3-933701-14-7, S. 169–180.
  • Detlev Ellmers: Die Schiffe der Hanse und der Seeräuber um 1400. In: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Porta-Alba-Verlag, Trier 2005, ISBN 3-933701-14-7, S. 153–168.
  • Dieter Zimmerling: Störtebeker & Co.: die Blütezeit der Seeräuber in Nord- und Ostsee. Verlag Die Hanse, Hamburg 2000, ISBN 3-434-52573-4.
  • Dieter Zimmerling: Die Hanse – Handelsmacht im Zeichen der Kogge. 2. Auflage. Düsseldorf und Wien 1979, ISBN 3-8112-1006-8.
  • Ernst Daenell: Die Blütezeit der deutschen Hanse: hansische Geschichte von der zweiten Hälfte des XIV. bis zum letzten Viertel des XV. Jahrhunderts, 2 Bde., 3. Auflage. de Gruyter, Berlin 2001, ISBN 3-11-017041-8.
  • Fritz Teichmann: Die Stellung und Politik der hansischen Seestädte gegenüber den Vitalienbrüdern in den nordischen Thronwirren 1389–1400. Berlin 1931.
  • Hartmut Roder: Klaus Störtebeker – Häuptling der Vitalienbrüder. In: ders. (Hrsg.): Piraten: die Herren der sieben Meere; [Katalogbuch zur Ausstellung „Piraten. Herren der Sieben Meere“]. Ed. Temmen, Bremen 2000, ISBN 3-86108-536-4, S. 36–43.
  • Heinrich Schmidt: Das östliche Friesland um 1400. Territorialpolitische Strukturen und Bewegungen. In: Wilfried Ehbrecht: Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Porta-Alba-Verlag, Trier 2005, ISBN 3-933701-14-7, S. 85–110.
  • Jörgen Bracker: Klaus Störtebeker – Nur einer von ihnen. Die Geschichte der Vitalienbrüder. In: Ralf Wiechmann (Hrsg.): Klaus Störtebeker: ein Mythos wird entschlüsselt. Fink, Paderborn/ München 2003, ISBN 3-7705-3837-4, S. 9–59.
  • Jörgen Bracker: Klaus Störtebeker – Nur einer von ihnen. Die Geschichte der Vitalienbrüder. Überarbeitete und gekürzte Fassung, in: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Porta-Alba-Verlag, Trier 2005, ISBN 3-933701-14-7, S. 57–84.
  • Jörgen Bracker: Von Seeraub und Kaperfahrt im 14. Jahrhundert. In: ders. (Hrsg.): Gottes Freund – aller Welt Feind: von Seeraub und Konvoifahrt; Störtebeker und die Folgen. Museum für Hamburgische Geschichte, [Hamburg] 2001, ISBN 3-9805772-5-2, S. 6–35.
  • Klaus J. Henning: Störtebeker lebt! Aspekte einer Legende. In: Jörgen Bracker (Hrsg.): Gottes Freund – aller Welt Feind: von Seeraub und Konvoifahrt; Störtebeker und die Folgen. Museum für Hamburgische Geschichte, [Hamburg] 2001, ISBN 3-9805772-5-2, S. 80–97.
  • Matthias Puhle: Die Vitalienbrüder: Klaus Stortebeker und die Seeräuber der Hansezeit. 2. Auflage. Campus Verlag, Frankfurt am Main 1994, ISBN 3-593-34525-0.
  • Petra Bauersfeld: Die gesellschaftliche Bedeutung der Vitalienbrüder: Eine sozial- und kulturhistorische Betrachtung der Seeräuber um Klaus Störtebeker. In: Uwe Danker (Hrsg.): Demokratische Geschichte. Schleswig-Holsteinischer Geschichtsverlag, o.O. 1998, S. 19–40.
  • Philippe Dollinger: Die Hanse. 5. Auflage. Kröner, Stuttgart 1998, ISBN 3-520-37105-7.
  • Ralf Wiechmann, Eilin Einfeldt, Klaus Püschel: „… men scholde en ere hovede afhowen und negele se uppe den stok.“ Die Piratenschädel vom Grasbrook. In: Jörgen Bracker (Hrsg.): Gottes Freund – aller Welt Feind: von Seeraub und Konvoifahrt; Störtebeker und die Folgen. Museum für Hamburgische Geschichte, [Hamburg] 2001, ISBN 3-9805772-5-2, S. 52–79.
  • Rudolf Holbach: Hanse und Seeraub. Wirtschaftliche Aspekte. In: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Porta-Alba-Verlag, Trier 2005, ISBN 3-933701-14-7, S. 131–152.
  • Ulrich Aldermann: Spätmittelalterlicher Seeraub als Kriminaldelikt und seine Bestrafung. In: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Porta-Alba-Verlag, Trier 2005, ISBN 3-933701-14-7, S. 23–36.
  • Walter Vogel: Geschichte der deutschen Seeschiffahrt. Bd. 1. Berlin 1915.
  • Josef Wanke: Die Vitalienbrüder in Oldenburg (1395–1433). Oldenburg 1910 (Phil. Diss.)

Einzelnachweise

  1. ↑ Ad reysam dominorum supra Weseram contra Vitalienses: 230 Pf. 14 Sch. Vgl.: Kämmereirechnungen der Stadt Hamburg, I. Bd. 1350–1400. 1869, S. 474.
  2. ↑ Ähnliche Organisationsformen sind drei Jahrhunderte später von den Seeräubern des karibischen Meeres überliefert.
  3. ↑ Sowohl von Mecklenburg und Dänemark, später auch Holland und den unterschiedlichen Häuptlingen Ostfrieslands
  4. ↑ Vgl. Jörgen Bracker: Klaus Störtebeker – Nur einer von ihnen. Die Geschichte der Vitalienbrüder. Überarbeitete und gekürzte Fassung, in: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Trier 2005, S. 57.
  5. ↑ vgl. Matthias Puhle: Die Vitalienbrüder: Klaus Störtebeker und die Seeräuber der Hansezeit. 2. Auflage. Frankfurt/Main 1994, S. 71 ff.
  6. ↑ Vgl. Reimar Kock, in: Chronik des Franziskaner Lesemeisters Detmar nach der Urschrift und mit Ergänzungen aus anderen Chroniken. Hrsg. von F. H. Grautoff, I. Teil, Hamburg 1829, S. 497.
  7. ↑ Vgl. Petra Bauersfeld: Die gesellschaftliche Bedeutung der Vitalienbrüder: Eine sozial- und kulturhistorische Betrachtung der Seeräuber um Klaus Störtebeker. In: Uwe Danker (Hrsg.): Demokratische Geschichte. Schleswig-Holsteinischer Geschichtsverlag, o. O. 1998, S. 22.
  8. ↑ Vgl. Hansisches Urkundenbuch, Bd. IV, Nr. 343–345, S. 141–145.
  9. ↑ Phillipe Dollinger: Die Hanse. Stuttgart 1998, S. 101.
  10. ↑ Hanserecesse I 3, Nr. 81, S. 70: „[…] de consensu et voluntate tocius communitatis regni Dacie illustrem Olavum filium sereni principis domini Haquini regis Norwegie in regem Danorum concorditer elegisse […].“
  11. ↑ Vgl. Hansisches Urkundenbuch, Bd. IV, Nr. 551, S. 226.
  12. ↑ Dieter Zimmerling: Störtebeker & Co. Die Blütezeit der Seeräuber in Nord- und Ostsee. Hamburg 2000, S. 53.
  13. ↑ Vgl. Matthias Puhle: Die Vitalienbrüder: Klaus Störtebeker und die Seeräuber der Hansezeit. 2. Auflage. Frankfurt/Main 1994, S. 20.
  14. ↑ Vom zeitgenössischen „Vredenschepe“. Hierbei handelt es sich keinesfalls (wie der Name mutmaßen lässt) um Friedeschiffe im Wortsinne, sondern um zu Kriegsschiffen hochgerüstete Koggen, deren Aufgabe es war, die Ostsee zu befrieden, das heißt nachhaltig von Seeräubern zu befreien.
  15. ↑ Ernst Daenell: Die Blütezeit der deutschen Hanse: hansische Geschichte von der zweiten Hälfte des XIV. bis zum letzten Viertel des XV. Jahrhunderts. Bd. 1, 3. Auflage. Berlin 2001, S. 110.
  16. ↑ Vgl. Dieter Zimmerling: Störtebeker & Co. Die Blütezeit der Seeräuber in Nord- und Ostsee. Hamburg 2000, S. 57.
  17. ↑ Ernst Daenell: Die Blütezeit der deutschen Hanse: hansische Geschichte von der zweiten Hälfte des XIV. bis zum letzten Viertel des XV. Jahrhunderts. Bd. 1, 3. Auflage. Berlin 2001, S. 111.
  18. ↑ Hanserecesse I 2, Nr. 308, S. 366.
  19. ↑ Hanserecesse I 2, Nr. 300, S. 353: „Und allen schaden van schepen, van koste, van luden und van vengnisse schalhe sulven allene utstan. […] Und hir vore scholen eme de stede geven 5000 mark Sundisch. […] Vortmer wat vromen he nympt van seeroveren, de schal sin wesen, yd en were, dat de seerover dem koepmanne dat ghenomen hadden, dat scholde men deme koepmanne wedder gheven […].“
  20. ↑ Detmar-Chronik. In: Chronik des Franziskaner Lesemeisters Detmar nach der Urschrift und mit Ergänzungen aus anderen Chroniken. Hrsg. von F. H. Grautoff, I. Teil, Hamburg 1829, S. 351: „In demesulven iare toch hertoge iohan van mekelenborch, here to stargarde, over in Sweden to deme holme, sinen vedderen konink alberte van sweden to troste unde to helpe;“
  21. ↑ Ernst Daenell: Die Blütezeit der deutschen Hanse: hansische Geschichte von der zweiten Hälfte des XIV. bis zum letzten Viertel des XV. Jahrhunderts. Bd. 1, 3. Auflage. Berlin 2001, S. 119.
  22. ↑ zit. nach Matthias Puhle: Die Vitalienbrüder: Klaus Störtebeker und die Seeräuber der Hansezeit. 2. Auflage. Frankfurt/Main 1994, S. 38.
  23. ↑ Jörgen Bracker: Störtebeker – Nur einer von ihnen. Die Geschichte der Vitalienbrüder. In: Ralf Wiechmann, Günter Bräuer, Klaus Püschel (Hrsg.): Klaus Störtebeker. Ein Mythos wird entschlüsselt. München 2003, S. 22.
  24. ↑ Reimar Kock, in: Chronik des Franziskaner Lesemeisters Detmar nach der Urschrift und mit Ergänzungen aus anderen Chroniken. Hrsg. von F.H. Grautoff, I. Teil, Hamburg 1829, S. 495. Originaltext: „Anno 1493 […] [hedden] de vramen Victallien Brodere de Sehe inne […], unde jederman Schaden deden, derhalven tho Lubeck alle Segelatie Stille lagh […].“
  25. ↑ Matthias Puhle: Die Vitalienbrüder: Klaus Störtebeker und die Seeräuber der Hansezeit. 2. Auflage. Frankfurt/Main 1994, S. 66.
  26. ↑ Detmar-Chronik zit. nach Matthias Puhle: Die Vitalienbrüder: Klaus Störtebeker und die Seeräuber der Hansezeit. 2. Auflage. Frankfurt am Main 1994, S. 52f.
  27. ↑ Die isländische Flatøannaler, zit. nach Puhle, S. 53. In der übrigen historischen Literatur wird die Leitung des Unternehmens Bartolomeus Voet zugeschrieben, z. B. Nordisk familiebok  Bd. 32, Sp. 861.
  28. ↑ Matthias Puhle: Die Vitalienbrüder: Klaus Störtebeker und die Seeräuber der Hansezeit. 2. Auflage. Frankfurt/Main 1994, S. 54.
  29. ↑ Ernst Daenell: Die Blütezeit der deutschen Hanse: hansische Geschichte von der zweiten Hälfte des XIV. bis zum letzten Viertel des XV. Jahrhunderts. Bd. 1, 3. Auflage. Berlin 2001, S. 127.
  30. ↑ Voyages in eight Volumes, Bd. I, hrsg. von Richard Hakluyt, London und New York 1907, S. 146–157: „Item, in the yeere of our Lord 1394. one Goddekin Mighel, Clays Scheld, Storbiker and divers others of Wismer and Rostok […] tooke out of a ship of Elbing […].“ (S. 152), es folgt eine Liste von elf Vorfällen, die explizit Michels und Störtebeker zur Last gelegt werden, da jeder einzelne der Einträge mit der entsprechenden Jahreszahl sowie der Einleitung „the forenamed Godekins and Stertebeker“ beginnt. Die Dunkelziffer wird aber weit höher liegen.
  31. ↑ Ernst Daenell: Die Blütezeit der deutschen Hanse: hansische Geschichte von der zweiten Hälfte des XIV. bis zum letzten Viertel des XV. Jahrhunderts. Bd. 1, 3. Auflage. Berlin 2001, S. 131 f.
  32. ↑ Dies zeigt, dass (zumindest zu diesem Zeitpunkt, das heißt nach ihrer Zerstreuung) nicht von einer homogenen oder geschlossen auftretenden Gruppe ausgegangen werden kann.
  33. ↑ Vgl. Matthias Puhle: Die Vitalienbrüder: Klaus Störtebeker und die Seeräuber der Hansezeit. 2. Auflage. Frankfurt am Main 1994, S. 93 und Jörgen Bracker: Klaus Störtebeker – Nur einer von ihnen. Die Geschichte der Vitalienbrüder. In: Ralf Wiechmann: Klaus Störtebeker: ein Mythos wird entschlüsselt. Paderborn u. a. 2003, S. 9–59, hier: S. 24 sowie Hanserecesse I 4 Nr. 438, § 4, S. 416: „Dornoch czo was Swen Schur, der das land Godtlandt innehatte, und krygete mit der stad Wisbu etliche cziet, alze das konig Albrecht synen czon, herczog Eryk, mit synem wybe von Mekilburg czu schiffe obir sante mit veyl rittern und knechten, dy stad czu Wisbu czu retten, als das der selbige herczog voste lange krygete mit Swen Schur, bas alzo lange, bas ym Swan Schur das landt Gotlandt und alle dy slosse inantwertte, und wart domethe des konigis Albrechts man.“
  34. ↑ Fritz Teichmann: Die Stellung und Politik der hansischen Seestädte gegenüber den Vitalienbrüdern in den nordischen Thronwirren 1389–1400. Berlin 1931, S. 7.
  35. ↑ Hanserecesse I 4, Nr. 438, § 5, S. 416: „[…] und lis kundegen in alle landt by der zehe den vytalgenbrudern, do rouben welde umme dy helffte syner frouwen, der herzogynne, und ym, der sulde erhalt haben off den slossen czu Gotlandt, alzo Landeskrone und Sleyt.“
  36. ↑ Jörgen Bracker: Störtebeker – Nur einer von ihnen. Die Geschichte der Vitalienbrüder. In: Ralf Wiechmann, Günter Bräuer, Klaus Püschel (Hrsg.): Klaus Störtebeker. Ein Mythos wird entschlüsselt. München 2003, S. 25.
  37. ↑ Hanserecesse I 4, Nr. 427, S. 407: „[…] dat erer gerne to worden were mit erer vedderken, hertogh Erikes wyf van Mekelborgh […].“
  38. ↑ Hancerecesse I 4, Nr. 438, § 9, S. 416: „Des zo wart der hochmeister czu rathe mit synen gebitigern und mit synen steten, das her dys meynte czu storen, und lys usrichten wol 84 schiff, cleyne und gros, […] und saczte dorin 4000 man czu harnisch, und gab yn methe in dy schiff 400 pherd […]. [D]o unser homeister dy schiff lis ussegeln, bas zu Gotlandt […].“
  39. ↑ Hancerecesse I 4, Nr. 437, S. 414.
  40. ↑ Phillipe Dollinger: Die Hanse. Stuttgart 1998, S. 114.
  41. ↑ a b Antje Sander: Schlupfwinkel, Lagerplätze und Märkte. Anmerkungen zur Topographie des Jadebusens um 1400. In: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Trier 2005, S. 169.
  42. ↑ Heinrich Schmidt: Das östliche Friesland um 1400. Territorialpolitische Strukturen und Bewegungen. In: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Trier 2005, S. 95.
  43. ↑ Dieter Zimmerling: Störtebeker & Co. Die Blütezeit der Seeräuber in Nord- und Ostsee. Hamburg 2000, S. 223f.
  44. ↑ Heinrich Schmidt: Das östliche Friesland um 1400. Territorialpolitische Strukturen und Bewegungen. In: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Trier 2005, S. 86.
  45. ↑ Heinrich Schmidt: Das östliche Friesland um 1400. Territorialpolitische Strukturen und Bewegungen. In: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Trier 2005, S. 87.
  46. ↑ Hartmut Roder: Klaus Störtebeker – Häuptling der Vitalienbrüder. In: ders. (Hrsg.): Piraten – Herren der Sieben Meere. Bremen 2000, S. 41.
  47. ↑ Matthias Puhle: Die Vitalienbrüder: Klaus Störtebeker und die Seeräuber der Hansezeit. 2. Auflage. Frankfurt/Main 1994, S. 111.
  48. ↑ Kämmereirechnungen der Stadt Hamburg 1350–1470, Bd. I, 1869, S. 474: „Ad reysam dominorum supra Weseram contra Vitalienses: 230 £ 14ß.“
  49. ↑ Beispielsweise 1395 nach dem Frieden von Skanör und Falsterbo (siehe oben), 1396 suchte eine Gruppe Vitalienbrüder Aufnahme bei Graf Konrad von Mecklenburg, wurde aber abgewiesen und fand schließlich bei Widzel tom Brok Zuflucht, vgl. Hanserecesse I 4, Nr. 359, S. 346: „[…] de zerovere legheren wolden to Oldenborg, […] dat se dar nicht geheget wurden […] Dar boven heft [Wytzolde] se to sik genomen, unde he is de jenene, de se untholt.“
  50. ↑ Hanserecesse I 4, Nr. 453, S. 431f.
  51. ↑ Hanserecesse I 4, S. 432.
  52. ↑ Hanserecesse I 4, Nr. 457, S. 434.
  53. ↑ Hanserecesse I 4, Nr. 570, § 5, S. 522.
  54. ↑ Urkundenbuch der Stadt Lübeck, Abt. I, Bd. 4, Nr. 692, S. 788: „[…] [I]k Keno […] bekenne unde betughe openbar in desem brefe, […] dat ick wil unde schal van my laten alle vitallienbroder, old unde jung, de ick bette desser tyd hebbe, vnde de ick an mynen sloten unde in mynen ghebheden geleidet hadde, so dat ze van my unde de minen scholet uttheen to lande unde nicht to watere van stunden an […].“
  55. ↑ Hanserecesse I 4, Nr. 589, S. 534f.: „[…] Keene heft de vitalienbrudere van sych gelaten, […] etlike høvetlinge in Vreesland, alze Ede Wummekens unde de van Emede de vitalgenbroder wedder to sich genomen hebben, unde de greve van Oldenborch […].“ Mit Edo Wiemken und Hisko von Emden übrigens eben jene Häuptlinge, die keine zwei Jahre zuvor feierlich gelobt hatten, nie wieder mit den Seeräubern gemeinsame Sache zu machen!
  56. ↑ Matthias Puhle: Die Vitalienbrüder: Klaus Störtebeker und die Seeräuber der Hansezeit. 2. Auflage. Frankfurt/Main 1994, S. 106.
  57. ↑ Hanserecesse I 4, Nr. 591, S. 538–546.
  58. ↑ 9. Mai: Schloss Larrelt, 12. Mai: Schloss Loquard (am 14. Juni geschleift), zwischen 16. und 23. Mai: Turm von Marienfeld (Anfang Juni geschleift), Schloss Wittmund, Schloss Groothusen (14. Juni geschleift).
  59. ↑ Urkundenbuch der Stadt Lübeck, Abt. I, Bd. 4, Nr. 699, S. 793: „Witlik sy allen den ghenen, de dessen bref seen edder horen lesen, dat wy houetlinge vnde menheyt des ghantsen landes to Ostvreslande, also dat beleghen is twysschen der Emese vnde der Wesere, vp dat wy schullen vnde willen nummermer to ewyghen tyden Vytalienbrodere edder andere rouere […] husede ofte heghedein vnsen landen ofte ghebede.“
  60. ↑ Hanserecesse I 4, Nr. 658, S. 593.
  61. ↑ Hanserecesse I 4, Nr. 605, S. 552: „Aelbrecht etc doen cond allen luden, dat wii een voerwaerde gedadingt ende gemaect habben mit […] Johan Stortebeker […] van hore gemeenre vitaelgebroedere […].“
  62. ↑ Für die ausführliche Herleitung dieses Zeitraumes vgl. Puhle, S. 130.
  63. ↑ Kämmereirechnungen der Stadt Hamburg, Bd. II, S. 2. Originaltext: „Ad reysam domini Hermanni Langhen et Nicolai Schoken, in Hilghelande, de anno preterito contra Vitalienses: summa 57 £.“
  64. ↑ Rufus-Chronik, in: Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert. Bd. 28. Hrsg. v. Historische Commission der Königl. Academie der Wissenschaften, Leipzig 1902, S. 25.
  65. ↑ Übersetzung aus dem Mittelniederdeutschen, in: Christian Seebald: Libretti vom „Mittelalter“: Entdeckungen von Historie in der (nord)deutschen und europäischen Oper um 1700. Walter de Gruyter Verlag, 2009, S. 298, Fußnote 698
  66. ↑ Jörgen Bracker: Klaus Störtebeker – Nur einer von ihnen. Die Geschichte der Vitalienbrüder. Überarbeitete und gekürzte Fassung, in: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Trier 2005, S. 70.
  67. ↑ Kämmereirechnungen der Stadt Hamburg, Bd. II, S. 2: „Ad reysam dominorum Nicolai Schoken et Hinrici Ienevelt, super Weseram contra Vitalienses 230 £ 14 ß.“
  68. ↑ Rufus-Chronik, S. 26.
  69. ↑ Übersetzung aus dem Mittelniederdeutschen nach Seebald, 2009, a.a.O.
  70. ↑ Jörgen Bracker: Klaus Störtebeker – Nur einer von ihnen. Die Geschichte der Vitalienbrüder. Überarbeitete und gekürzte Fassung, in: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Trier 2005, S. 68.
  71. ↑ Vgl. Matthias Puhle: Die Vitalienbrüder: Klaus Störtebeker und die Seeräuber der Hansezeit. 2. Auflage. Frankfurt/Main 1994, S. 143: 1402 Überfall eines Kampener Bürgers, 1405 Seeräuberei vor Emden, 1408: Vitalienbrüder erbeuten fünf Hanseschiffe etc.
  72. ↑ Heinrich Schmidt: Das östliche Friesland um 1400. Territorialpolitische Strukturen und Bewegungen. In: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Trier 2005, S. 85–109, hier: S. 108.
  73. ↑ Vgl. Rudolf Holbach: Hanse und Seeraub. Wirtschaftliche Aspekte. In: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Trier 2005, S. 134.
  74. ↑ Detmar-Chronik, S. 50f.
  75. ↑ Vgl. Rudolf Holbach: Hanse und Seeraub. Wirtschaftliche Aspekte. In: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Trier 2005, S. 131–151, hier: S. 135.
  76. ↑ Vgl. Rudolf Holbach: Hanse und Seeraub. Wirtschaftliche Aspekte. In: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Trier 2005, S. 131–151, hier: S. 149.
  77. ↑ Rudolf Holbach: Hanse und Seeraub. Wirtschaftliche Aspekte. In: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Trier 2005, S. 149.
  78. ↑ Ulrich Aldermann: Spätmittelalterlicher Seeraub als Kriminaldelikt und seine Bestrafung. In: Wilfried Ehbrecht: Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Trier 2005, S. 24.
  79. ↑ Beispielsweise die Kauffahrer der Hanse, denen höchstens eine „strukturelle“ Beteiligung unterstellt werden kann, da sie ja beide Seiten mit Waren belieferte.
  80. ↑ Ulrich Aldermann: Spätmittelalterlicher Seeraub als Kriminaldelikt und seine Bestrafung. In: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Trier 2005, S. 23–36, hier: S. 33.
  81. ↑ Vgl. Ralf Wiechmann, Eilin Einfeldt, Klaus Püschel: „… men scholde en ere hovede afhowen und negele se uppe den stok.“ Die Piratenschädel vom Grasbrook. In: Jörgen Bracker (Hrsg.): Gottes Freund – aller Welt Feind: von Seeraub und Konvoifahrt; Störtebeker und die Folgen. Museum für Hamburgische Geschichte, [Hamburg] 2001, S. 55.
  82. ↑ Ulrich Aldermann: Spätmittelalterlicher Seeraub als Kriminaldelikt und seine Bestrafung. In: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Trier 2005, S. 23–36, hier: S. 34.
  83. ↑ 1. Elbing, 2. Stralsund, 3. Danzig, 4. Bogenmacher von Paris, 5. New Shoreham.
  84. ↑ Das aufwendig restaurierte Schiff kann heute im Deutschen Schiffahrtsmuseum in Bremerhaven besichtigt werden.
  85. ↑ Vgl. Detlev Ellmers: Die Schiffe der Hanse und der Seeräuber um 1400. In: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Trier 2005, S. 153–168, hier: S. 155.
  86. ↑ Erst nach 1450 ging man dazu über, Rahsegel an drei Masten zu befestigen und so wesentliche Fortschritte in der Kontrolle über den Holk zu erlangen. Dies spielt jedoch mit Blick auf die Jahreszahl in diesem Zusammenhang keine Rolle.
  87. ↑ Vgl. Walter Vogel: Geschichte der deutschen Seeschiffahrt. Bd. 1. Berlin 1915, S. 452.
  88. ↑ Vgl. Detlev Ellmers: Die Schiffe der Hanse und der Seeräuber um 1400. In: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Trier 2005, S. 153–168, hier: S. 163.
  89. ↑ Detlev Ellmers: Die Schiffe der Hanse und der Seeräuber um 1400. In: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Trier 2005, S. 153–168, hier: S. 163.
  90. ↑ Vgl. Detlev Ellmers: Die Schiffe der Hanse und der Seeräuber um 1400. In: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Trier 2005, S. 153–168, hier: S. 158.
  91. ↑ Vgl. Detlev Ellmers: Die Schiffe der Hanse und der Seeräuber um 1400. In: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Trier 2005, S. 153–168, hier: S. 159.
  92. ↑ Detlev Ellmers: Die Schiffe der Hanse und der Seeräuber um 1400. In: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod. Trier 2005, S. 153–168, hier: S. 164.
  93. ↑ Vgl. Klaus J. Henning: Störtebeker lebt! Aspekte einer Legende. In: Jörgen Bracker (Hrsg.): Gottes Freund – aller Welt Feind: von Seeraub und Konvoifahrt; Störtebeker und die Folgen. Museum für Hamburgische Geschichte, [Hamburg] 2001, S. 87.
  94. ↑ a b Vgl. Klaus J. Henning: Störtebeker lebt! Aspekte einer Legende. In: Jörgen Bracker (Hrsg.): Gottes Freund – aller Welt Feind: von Seeraub und Konvoifahrt; Störtebeker und die Folgen. Museum für Hamburgische Geschichte, [Hamburg] 2001, S. 80–97, hier: S. 91.
  95. ↑ Willi Bredel: Die Vitalienbrüder: ein Störtebeker-Roman. Hinstorff, Rostock 1996.
  96. ↑ Klaus J. Henning: Störtebeker lebt! Aspekte einer Legende. In: Jörgen Bracker (Hrsg.): Gottes Freund – aller Welt Feind: von Seeraub und Konvoifahrt; Störtebeker und die Folgen. Museum für Hamburgische Geschichte, [Hamburg] 2001, S. 80–97, hier: S. 95.
  97. ↑ Vgl. Matthias Puhle: Die Vitalienbrüder: Klaus Störtebeker und die Seeräuber der Hansezeit. 2. Auflage. Frankfurt/Main 1994, S. 176f.
  98. ↑ Über Störtebeker als Paradebeispiel für die Romantisierung der Likedeeler in der Gegenwart vgl. Karin Lubowski: Held oder Halunke.  In: Hamburger Abendblatt, 21. Oktober 2006. Der darin erwähnte NDR-Dokumentarfilm Der wahre Schatz des Störtebeker von Arne Lorenz befasst sich ebenfalls mit der Geschichte und der heutigen Rezeption der Vitalienbrüder.

 

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Arnd Stuke

Arnd Stuke (* um 1365) stammte aus einem bei Schwerin ansässigen mecklenburgischen Adelsgeschlecht. Der Sitz der Familie, die Burg Kützin bei Camin (nahe Wittenburg), wurde im Jahre 1349 im Rahmen eines Kriegszugs der Hansestadt Lübeck gegen adlige Landfriedensbrecher geschleift.

Leben

Ab 1380 ist seine Tätigkeit als Hauptmann von Seeräubern vor der Küste Livlands nachweisbar, ab 1392 tritt er als führender Kopf der Vitalienbrüder auf, jener Bruderschaft von Seeräubern, denen später auch Gödeke Michels und Klaus Störtebeker angehören sollten.

Gemeinsam mit Nikolaus Milies war Stuke maßgeblich an der Gefangennahme des Bischofs (1378–1401) Tord Gunnarsson von Strängnäs in der historischen schwedischen Provinz Närke beteiligt, die sich auf der Fahrt zu den Verhandlungen von Vordingborg im Jahre 1392 ereignete.

Literatur

Matthias Puhle: Die Vitalienbrüder: Klaus Störtebeker und die Seeräuber der Hansezeit. 2. Aufl., Campus Verlag, Frankfurt am Main, New York 1994, ISBN 3-593-34525-0

 

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Nikolaus Milies

Nikolaus Milies war neben Arnd Stuke wichtigster Hauptmann der „ersten Generation“ der Vitalienbrüder.

Als Anführer der Seeräuber bis 1395 werden vor allem Arnd Stuke und Nikolaus Milies genannt, nicht jedoch Gödeke Michels oder gar Klaus Störtebeker. Viele Hauptleute der „ersten Generation“ entstammten dem mecklenburgischen Adel. Einer Urkunde aus dem Jahre 1392 nach stammt Milies aus dem Ratzeburger Stift. Gemeinsam mit Stuke war er maßgeblich an der Gefangennahme des Bischofs Thord Gunnarsson von Strängnäs beteiligt, die sich im selben Jahre auf der Fahrt zu den Verhandlungen von Vordingborg ereignete.

Literatur

Matthias Puhle: Die Vitalienbrüder: Klaus Stortebeker und die Seeräuber der Hansezeit. 2. Aufl., Campus Verlag, Frankfurt am Main, New York 1994, ISBN 3-593-34525-0

 

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Klaus Störtebeker

Klaus Störtebeker, auch Klaas Störtebecker, Claas Störtebeker oder Nikolaus Storzenbecher (* um 1360; † vermutlich am 21. Oktober 1401 in Hamburg), war ein Seeräuber und neben den berüchtigten Kapitänen Gödeke Michels, Hennig Wichmann, Klaus Scheld und Magister Wigbold einer der Anführer der auch als Likedeeler (Gleichteiler) bezeichneten Vitalienbrüder.

Um seine Person ranken sich zahlreiche Legenden, von denen die historische Persönlichkeit, die von der Forschung auch mit einem Nicolao (Nikolaus) Stortebeker und nach neuen Erkenntnissen mit einem aus Danzig stammenden Johann Störtebeker (der mindestens bis 1413 lebte) in Verbindung gebracht wird, erheblich abweicht.

Leben und Legende

Die genaue Herkunft von Störtebeker ist nicht bekannt. Vermutungen zufolge stammt er aus der Gegend von Rotenburg (Wümme)/Verden (Aller), anderen Meinungen zufolge aus Wismar. Im Liber proscriptorum, dem „Verfestungsbuch“ der Stadt Wismar, ist im Jahre 1380 ein Vorfall festgehalten, wonach zwei Wismarer Bürger aus der Stadt gewiesen wurden, weil sie einem anderen in einer Schlägerei verschiedene Knochenbrüche zugefügt hatten. Der Betroffene der Auseinandersetzung wird als „nicolao stortebeker“ bezeichnet. Es spricht einiges dafür, dass dieser Nikolaus Störtebeker später als Klaus Störtebeker in die Geschichte einging.

Angeblich hat sich der Freibeuterkapitän den Namen Störtebeker (aus dem Niederdeutschen von „Stürz den Becher“) wegen seiner Trinkfestigkeit als Spitznamen verdient. So soll er der Sage nach einen 4-Liter-Humpen (einen ellenhohen Becher) Wein oder Bier ohne abzusetzen in einem Zug leergetrunken haben.[1]

Ins öffentliche Bewusstsein trat Störtebeker nach der Vertreibung der Vitalienbrüder von der heute schwedischen Insel Gotland als Kapitän der Likedeeler. Dort hatten die Vitalienbrüder, die sich als Freibeuter selbstständig gemacht hatten, von 1394 bis 1398 Schutz hinter den Mauern der Stadt Visby auf der Insel gesucht. Ursprünglich unterstützten sie König Albrecht von Schweden im Kampf gegen die dänische Königin Margarethe I. und betrieben dazu auch Seeräuberei in Nord- und Ostsee. Den Übergriffen auf die Schiffe der Dänen und Lübecker, die auf dänischer Seite standen, folgten bald Überfälle auf andere Schiffe der Hanse. Hierfür hatten die Vitalienbrüder Kaperbriefe erhalten. Damit ausgestattet konnten sie die erbeuteten Waren in Wismar frei auf dem Markt verkaufen.

Schon seit 1396 hatte Störtebeker auch Unterstützung in Marienhafe, Ostfriesland, wo er eine Tochter des friesischen Häuptlings Keno ten Broke geheiratet haben soll. Zugleich soll ihm in der Kirche St. Marien Unterschlupf gewährt worden sein, weshalb der heute noch vorhandene Kirchturm auch „Störtebekerturm“ genannt wird. Diplomatischer Druck seitens der Hansestädte führte zum Verlust dieser Operationsbasis. Am 15. August 1400 beurkundete Herzog Albrecht I. von Bayern und Graf von Holland und Hennegau einen mit den Vitalienbrüdern geschlossenen Vertrag. Diesem zufolge nahm er 114 Vitalienbrüder auf und stellte sie unter seinen Schutz. Dabei werden acht Hauptleute namentlich genannt, darunter ein Johan Stortebeker. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass sich ein weiterer Anführer mit dem Namen Störtebeker in den Vordergrund gedrängt hat. Darum kann angenommen werden, dass Klaus Störtebeker nicht wie Gödeke Michels nach Norwegen geflohen ist, sondern sich weiterhin nahe der Nordsee aufgehalten hat.

Beim Versuch, den Seehandel mit England und Holland vor Piratenangriffen zu schützen, verstärkten die Hanse und insbesondere die Hansestadt Hamburg die Anstrengungen zur Verfolgung und Bekämpfung Störtebekers und Gödeke Michels. Störtebeker soll den überlegenen Hansekoggen mit seinen Schiffen aber immer wieder auf die hohe See entkommen sein.

Am 22. April 1401 wurde er von einer hamburgischen Flotte unter Simon von Utrecht vor Helgoland gestellt, in der Seeschlacht nach erbittertem Kampf gefangen genommen und auf der Bunten Kuh nach Hamburg gebracht. Angeblich soll dieser Erfolg erst durch die Hilfe eines Verräters ermöglicht worden sein, der unbemerkt flüssiges Blei in die Steueranlage goss und damit Störtebekers Schiff manövrierunfähig machte – alternativ wird dies mit der Zerstörung des Hauptmastes durch Geschosse der Bunten Kuh erklärt.

Klaus Störtebeker wurde am 21. Oktober 1401 mit 72 Gefährten, unter ihnen sein Steuermann Humbert Grobherz, auf dem Grasbrook vor Hamburgs Hafeneinfahrt durch den Scharfrichter Rosenfeld aus Buxtehude enthauptet. Der Legende nach soll Störtebeker vom Bürgermeister der Hansestadt Kersten Miles gestattet worden sein, dass all jene Männer überleben durften, an denen er nach seiner Enthauptung noch vorbeizugehen vermochte. An elf Männern schritt der Geköpfte vorbei, bevor ihm der Henker den Richtblock vor die Füße warf (laut einigen Quellen ihm ein Bein stellte). Nach dem Sturz des Piraten brach der Bürgermeister allerdings sein gegebenes Versprechen, und alle 73 Seeräuber wurden enthauptet. Eine weitere Legende um seine Hinrichtung besagt, dass der Scharfrichter Rosenfeld alle Enthauptungen selbst und fehlerfrei durchgeführt hätte – bei immerhin 73 Enthauptungen am Stück eine ungewöhnliche Leistung. Als ihn ein Mitglied des anwesenden Rates darob lobte, soll er geantwortet haben, das sei noch gar nichts, er könne auf Wunsch auch noch den gesamten versammelten Rat abtun. Daraufhin wurde er selbst in Gewahrsam genommen und vom jüngsten Ratsmitglied enthauptet. Die Köpfe wurden zur Abschreckung längs der Elbe aufgespießt. Hinterlassenschaften Störtebekers, wie sein berühmter Trinkbecher, wurden beim Großen Hamburger Brand 1842 zerstört.

Die Sage will außerdem wissen, dass Störtebeker dem Senat, nachdem ihm das Todesurteil verkündet wurde, für Leben und Freiheit eine goldene Kette anbot, deren Länge um die ganze Stadt reichen sollte – was der Senat aber mit Entrüstung zurückwies. Als man den legendären Goldschatz der Likedeeler nicht finden konnte, wurde das Schiff an einen Schiffszimmermann verkauft. Als dieser die Säge ansetzte, um das Schiff zu zerlegen, traf er auf etwas Hartes: In den Masten verborgen war der Schatz, einer mit Gold, der andere mit Silber, und der dritte mit Kupfer angefüllt; und er ließ aus dem Gold eine Krone für den Turm der Hamburger St.-Katharinen-Kirche anfertigen.

Das bisherige Störtebekerbild wird ernüchtert durch neue Forschungsergebnisse, die 2007 in den Hansischen Geschichtsblättern publiziert und am 26. Dezember 2007 in der NDR-Fernsehdokumentation „Der wahre Schatz des Störtebeker“[2] einem breiten Publikum vorgestellt wurden.[3] Danach hieß Klaus Störtebeker in Wirklichkeit „Johann“ und war ein Kaufmann aus Danzig. Die These stützt sich unter anderem auf die Tatsache, dass in sämtlichen historischen Quellen stets von einem Kapitän namens „Johann“ Störtebeker die Rede ist, der Vorname „Klaus“ jedoch in keiner archivalischen Quelle erwähnt wird. Dieser Johann Störtebeker aus Danzig hat zudem nachweislich bis mindestens 1413 gelebt. Er war kein Pirat, sondern ein professioneller Fehdehelfer, also nicht kriminell. Sollten sich diese Erkenntnisse bestätigen, dann ist Störtebeker weder 1401 auf dem Hamburger Grasbrook hingerichtet worden, noch ist „Nicolao Störtebeker“ aus dem Wismarer Verfestungsbuch mit dem Kapitän Störtebeker identisch. Auch die Zuschreibung des berühmten Schädels aus dem Museum für Hamburgische Geschichte wird damit hinfällig – er gehörte damit einem namenlosen Hingerichteten des Mittelalters.

Die Namensgebung Klaus Störtebeker tauchte erstmalig in Hermann Korners „Chronica novella“ auf und wurde von dort insbesondere durch Albert Krantz in seiner damals sehr populären Wandalia (1518) weiter verbreitet.

Rezeption

Das von Daniel Hopfer geschaffene und oftmals verwendete angebliche Porträt Störtebekers stellt in Wirklichkeit Kunz von der Rosen, den Schalknarren und Berater Kaiser Maximilians dar, der 100 Jahre nach Störtebeker lebte.

Der 1878 von Arbeitern auf dem Grasbrook gefundene und lange Zeit als sogenannter „Störtebeker-Schädel“ im Museum für Hamburgische Geschichte ausgestellte Schädel konnte bisher nicht zweifelsfrei Klaus Störtebeker zugeschrieben werden. Auch mit Hilfe kanadischer Forensik-Experten konnte das gut 600 Jahre alte Knochenmaterial genetisch nicht mehr entschlüsselt werden. Damit ist auch eine Zuordnung zu den etwa 200 lebenden Störtebekers in Norddeutschland nicht möglich.[4] Am 9. Januar 2010 wurde der Schädel aus dem Museum gestohlen[5] und im März 2011 von der Polizei sichergestellt.[6]

In Ralswiek auf Rügen werden jährlich auf einer Naturbühne die Störtebeker-Festspiele veranstaltet. Die Stralsunder Brauerei war zwischenzeitlich dabei ein Sponsor und nannte sich inzwischen in Störtebeker Braumanufaktur um. Auch im ostfriesischen Marienhafe wird alle drei Jahre auf dem Marktplatz ein plattdeutsches Störtebeker-Freilichtspiel aufgeführt. Die letzte Aufführung fand 2011 statt.

Störtebeker soll im Kellerverlies des Schlosses Gottesgabe (bei Schwerin) eingesessen haben, seinerzeit im Besitz der Familie seines Vitalienbruders Marquard von Preen.

In der Stubbenkammer auf Rügen soll Klaus Störtebeker der Legende nach einen unermesslichen Schatz versteckt haben. Die Störtebeker-Kuhle in der Nähe von Heringsdorf wird auch als Schatzversteck genannt, und die goldene Kette, mit der er sich in Hamburg freikaufen wollte, soll im Burggraben von Venz liegen. Eine ähnliche Sage verbindet sich mit dem zu Klanxbüll gehörenden Hof Bombüll, von dem aus angeblich ein Geheimgang durch den Deich hindurch zum Meer führte.

Vor dem Rathaus der Stadt Verden werden alljährlich vier Fässer Heringe und 530 Brote an die Bürger verteilt. Anlass ist die traditionelle „Störtebeker-Spende“, auch „Lätare-Spende“ genannt, da sie am Montag nach Lätare (drei Wochen vor Ostern) stattfindet.[7] Klaus Störtebeker und Gödeke Michels sollen im Verdener Dom sieben Fenster zur Abbüßung ihrer sieben Todsünden gestiftet haben. Das auf die Spende hinweisende angebliche Wappen Störtebekers ist allerdings das des Verdener Bischofs Kesselhut.[8]

2008 wurde der „Störtebeker SV“ (mit vollem Namen: HafenCity, Alt- und Neustadt Sport, Störtebeker Sportverein) gegründet. Es ist der erste Hamburger Sportverein, der die Anwohner der Hamburger Innenstadt anspricht. 2009 wurde der neue Sportplatz HafenCity eröffnet, wo auch das Störtebeker-Denkmal steht.

Verarbeitung in Musik und Medien

Der Barockkomponist Reinhard Keiser schrieb die zweiteilige Oper Störtebeker und Jödge Michels (1701), von der nur das Libretto erhalten ist.

Im angehenden 19. Jahrhundert kursierte in Norddeutschland ein Spottlied: „Vor vielen Jahren lebte, o Graus, hoch oben im Norden, der wilde Klaus […]“.[9]

Der DDR-Schriftsteller Kurt Barthel schrieb 1959 die dramatische Ballade Klaus Störtebeker, die in den Jahren 1959 bis 1961 und 1980 bis 1981 in Ralswiek auf Rügen im Rahmen der „Rügenfestspiele“ unter der Leitung von Hanns Anselm Perten und der Chorleitung von Günther Wolf mit jeweils ca. 2.000 Mitwirkenden aufgeführt wurde. Seit 1993 finden dort jährlich die Störtebeker-Festspiele statt.

Die Thematik um Klaus Störtebeker wurde bereits mehrfach verfilmt:

  • Störtebeker. ein verschollener Stummfilm von 1919, in dem Ernst Wendt Regie geführt hatte.[10]
  • Störtebeker. ein von der ARD produzierter und zu Ostern 2006 ausgestrahlter zweiteiliger Fernsehfilm.[11]
  • Der wahre Schatz des Störtebeker. eine NDR-Dokumentation von Arne Lorenz, ausgestrahlt 2007.[12]
  • 12 Meter ohne Kopf, ein Kinofilm aus dem Jahr 2009 unter der Regie von Sven Taddicken mit Ronald Zehrfeld als Störtebeker.

Musikalisch behandelten ihn unter anderen die Hamburger Punkband Slime mit dem Lied „Störtebeker“ auf ihrem Album „Alle gegen Alle“, die Folk-Punkband Across the Border auf ihrem Album Loyalty mit einer Coverversion des Slime-Lieds sowie die deutsche Heavy-Metal-Band Running Wild mit einem gleichnamigen Lied.

Die Rockband Transit schrieb 1982 die 45-minütige Rocksuite Störtebeker, welche 1997 auf CD erschienen ist.

In dem Lied Nordisch by Nature von der Hamburger Hip-Hop-Gruppe Fettes Brot wird auch Bezug auf Störtebeker genommen: „Schon Störtebecker wusste, dass der Norden rockt und hat mit seinem Kahn hier gleich angedockt.“

Achim Reichel setzte Störtebecker mit dem Störtebeckerlied auf dem Album Klabautermann ein musikalisches Denkmal.

Auch das Spielmannsduo Pampatut verwendete die Legende um Klaus Störtebecker für das Lied „Die Seeräuber“ auf ihrem Album Pampatut gut.

Am Rande dient Störtebeker als Identifikationsfigur in der Linken, die sich positiv auf dessen Teilungsprinzip beruft. Rechtsextremisten haben ein Informationsportal nach Klaus Störtebeker benannt.

Die norddeutsche, plattdeutsche Landrock-Band „De Drangdüwels“ schrieben u. a. die Lieder Störtebeker und Gödecke Michel, welche auf ihrem Album Hard an Wind veröffentlicht worden sind. Im Lied Störtebeker wird unter anderem die Schlacht vor Helgoland mit der Bunten Kuh geschildert.

Der Autor Patrick Wirbeleit und der Comiczeichner Kim Schmidt brachten im Mai 2004 den Comicband „Störtebeker-Freunde und Feinde“ heraus. Der Band erzählt eine konstruierte Geschichte des jungen Piraten Störtebeker.

Nach Klaus Störtebeker benannte Schiffe

Zahlreiche Schiffe erhielten den Namen Störtebeker, u. a.:

  • Das Versuchsboot Störtebeker. war als Minensuchboot M 66 im Jahre 1917 für die Kaiserliche Marine in Dienst gestellt worden. Es wurde ab 1937 von der Kriegsmarine als Versuchsboot unter dem Namen Störtebeker eingesetzt, im Oktober 1940 in M 566 umbenannt und ab Mitte 1944 als Führer- und Geleitschiff einer Minenräumflottille eingesetzt. In dieser Funktion diente es auch nach dem Zweiten Weltkrieg im Deutschen Minenräumdienst. Das Boot wurde 1950 abgewrackt.
  • Der 1917 für die Kaiserliche Marine gebaute Fischdampfer Störtebeker wurde 1918 zur U-Boot-Schule abkommandiert, 1919 aber an die private Fischerei-Industrie verkauft und als Johs. Thode in Dienst gestellt. Er strandete 1929 bei Kap Teriberka auf der Halbinsel Kola.
  • Ausflugsschiff der W.D.R.(Wyker-Dampfschiffs-Reederei) seit 1969. Es wurde 2009 verkauft an die Rijf Shipping BV und 2011 weiter verkauft an Kapitän Jelle Bos. Das Schiff fährt immer noch unter dem Namen Störtebeker.

Literatur

Wissenschaftliche Literatur und Sachbücher

  • Johannes Ruhr: Störtebeker. Der Weg eines Mythos. SKN Verlag, Norden 2011, ISBN 978-3-939870-92-0.
  • Harm Bents u. a.: Störtebeker. Dichtung und Wahrheit. SKN Verlag, Norden 2003, ISBN 3-928327-69-0.
  • Jörgen Bracker u. a. (Hrsg.): Gottes Freund – Aller Welt Feind. Wilhelm Zertani Verlag, Hamburg 2001, ISBN 3-9805772-5-2 (Ausstellungskatalog)
  • Adolph Hofmeister: Störtebeker, Klaus. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 36. Duncker & Humblot, Leipzig 1893, S. 459 f.
  • Matthias Puhle: Die Vitalienbrüder. Klaus Störtebeker und die Seeräuber der Hansezeit. Campus Verlag, Frankfurt am Main 1994, ISBN 3-593-34525-0.
  • Ralf Wiechmann u. a. (Hrsg.): Klaus Störtebeker? Ein Mythos wird entschlüsselt. Wilhelm Fink Verlag, München 2003, ISBN 3-7705-3837-4 online
  • Dieter Zimmerling: Störtebeker & Co. Die Blütezeite der Seeräuber in Nord- und Ostsee. Verlag die Hanse, Hamburg 2001, ISBN 3-434-52615-3.
  • Gregor Rohmann: Der Kaperfahrer Johann Stortebeker aus Danzig. Beobachtungen zur Geschichte der „Vitalienbrüder“. In: Hansische Geschichtsblätter. 125 (2007), ISBN 978-3-933701-28-2, S. 77–119.
  • Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker. 600 Jahre nach seinem Tod. (Hansische Studien Bd. XV). Trier 2005, ISBN 3-933701-14-7, hierin:
  • Matthias Puhle: Die Vitalienbrüder – Söldner, Seeräuber? S. 15–22.
  • Heinrich Schmidt: Das östliche Friesland um 1400. Territorialpolitische Strukturen und Bewegungen. S. 85–110.
  • Detlev Elmers: Die Schiffe der Hanse und der Seeräuber um 1400. S. 153–168.
  • Volker Henn: Das Störtebeker-Bild in der erzählenden Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts. S. 273–290.
  • Jens Freyler: Mit Störtebeker durch Hamburg. Ein ReiseGeister-Buch auf den Spuren des berühmten Freibeuters. Traveldiary Verlag, Hamburg 2010, ISBN 978-3-941796-06-5.
  • Maik Nolte, Gerhard Wiechmann: Söldner, Seeräuber, Serienhelden. Die Vitalienbrüder in der Geschichtswissenschaft und im „Groschenroman“ der Kaiserzeit. In: Schiff & Zeit/Panorama maritim. 71 (2010), S. 21–31.
  • Stichwort: Störtebeker (M 66/M 566). In: Hans Hildebrand, Albert Röhr, Hans Otto Steinmetz: Die deutschen Kriegsschiffe. Biographien - ein Spiegel der Marinegeschichte von 1815 bis zur Gegenwart. sieben Bände in einem Band, 3. Auflage. Herrsching ca. 1984, Bd. 7, S. 113.

Belletristik

  • Georg Engel: Claus Störtebecker. Roman in zwei Bänden. Dreizehnte Auflage. Union Deutsche Verlagsgesellschaft, Stuttgart/ Berlin/ Leipzig 1920.
  • Jörgen Bracker: Zeelander. Der Störtebeker Roman. Murmann Verlag, Hamburg 2005, ISBN 3-938017-42-2.
  • Willi Bredel: Die Vitalienbrüder. Ein Störtebeker-Roman. Hinstorff Verlag, Rostock 1996, ISBN 3-356-00658-4.
  • Thomas Einfeldt: Störtebekers Gold. Ein Roman aus der Hansezeit. Piper Verlag, München 2002, ISBN 3-492-26022-5.
  • Thomas Einfeldt: Störtebekers Kinder. Ueberreuther 2001, ISBN 3-8000-2771-2.
  • Gloria von Felseneck u.a.: Klaus Störtebeker. Kelter-Verlag, Hamburg 2005 ff. (Heftromanserie)
  • Klaus Lingenauber: Störtebekers Beifang. Freibeuter wider Willen. (Convent-Comic). Convent-Verlag, Hamburg 2006, ISBN 3-86633-002-2.
  • Berndt List: Das Gold von Gotland. Ein Störtebeker Roman. Kindler Verlag, Reinbek 2006, ISBN 3-463-40499-0.
  • Wilhelm Lobsien: Klaus Störtebeker. Eine Erzählung aus der Zeit der Vitalienbrüder. Westholsteinische VA, Heide 1995, ISBN 3-8042-0675-1.
  • Boy Lornsen: Gottes Freund und aller Welt Feind. Mit Klaus Störtebeker auf Kaperfahrt. Carlssen Verlag, Hamburg 2005, ISBN 3-551-35447-2.
  • Gustav Schalk: Klaus Störtebeker. Ueberreuter-Verlag, Wien 2002, ISBN 3-8000-2876-X.
  • Kurt Barthel: Klaus Störtebeker. (Dramatische Ballade), Leipzig 1959.
  • Klabund: Störtebecker.  In: Projekt Gutenberg-DE.
  • Hans G. Stelling: Der Blut Richter. Ein Hanse Roman. Deutscher Taschenbuch Verlag, 2009, ISBN 978-3-423-40186-9.
  • Georg Kranich: Störtebeker. Kleins Buch- und Kunstverlag, Lengerich (Westf) 1950.
  • Karl F. Kohlenberg: Störtebeker. Langen- Müller bei F. A. Herbig, 1991, ISBN 3-7844-2325-6.
  • Wilhelm Fischer: Störtebeker. Der grösste Seeräuber aller Zeiten. Band 1: Störtebekers Kampf und Aufstieg. Band 2: Sieg und Ende des grossen Seeräubers. W. Fischer Verlag, Göttingen 1954ff.
  • Berndt List: Der Schatz des Atterdag. Roman. E-Book, Kindle Edition. ASIN: B00AIWQVZ. Überarbeitete Fassung des „Das Gold von Gotland“.

Es erschienen auch Heftromanserien, die mit dem historischen Störtebeker nur Grundzüge gemein hatten:

  • Klaus Störtebeker – Der kühnste Pirat aller Zeiten. 8 Hefte im Jupiter-Verlag, Darmstadt 1953.
  • Klaus Störtebeker – Liebe und Abenteuer eines Freibeuters. 12 Hefte, Martin Kelter-Verlag, Hamburg 2005/2006.

Comics

  • Schrecken der Meere. Klaus Störtebecker der große Seeräuber, Abenteuer der Weltgeschichte. Die interessante Jugendzeitschrift, Nr. 43 (Walter Lehning Verlag, Hannover) o.J. [ca. 1955]
  • Harm Bengen: Störtebeker. Lappan Verlag, Oldenburg 2010 (Erstauflage 1993), ISBN 978-3-89982-309-7.
  • Kim Schmidt, Patrick Wirbeleit (Text): Freunde und Feinde. Störtebeker 01, Carlsen Comics, Juni 2004, ISBN 3-551-77531-1.

Hörbuch

  • Störtebeker – ein norddeutscher Pirat. 80 Min., Hörbuch-Verlag und Hörbuch-Produktion Dr. Dahms, Hamburg 2006, ISBN 3-9810307-4-5.
  • Claus Störtebecker von Georg Engel Kostenloses Hörbuch bei  LibriVox
  • Klaus Störtebecker – Gottes Freund und aller Welt Feind, Hörspiel Europa Verlag aus dem Jahr 1969

Einzelnachweise

  1. ↑ Allerdings besteht Grund, diese Geschichte anzuzweifeln – in dem Wismarer Verfestungsbuch wird „Stortebeker“ selbstverständlich als Familienname aufgeführt, und als Familienname existiert er noch heute – es leben mehrere „Störtebekers“ mit verschiedener Schreibweise in Norddeutschland. So ist es unklar, ob der Nachname erst mit Klaus Störtebeker entstand, oder ob er ihn als Familienname geerbt hat.
  2. ↑ Karin Lubowski: Held oder Halunke? , Online-Artikel des Hamburger Abendblatts.
  3. ↑ Vgl. Rohmann, Gregor: Der Kaperfahrer Johann Stortebeker aus Danzig. Beobachtungen zur Geschichte der Vitalienbrüder. In: Hansische Geschichtsblätter 2007.
  4. ↑ Spiegel Online 31. Juli 2008: Das Piratengeheimnis bleibt ungelöst  abgerufen am 14. Dezember 2009.
  5. ↑ Diebe stehlen angeblichen Störtebeker-Schädel.  Spiegel Online, abgerufen am 19. Januar 2010.
  6. ↑ Polizei stellt gestohlenen Störtebeker-Schädel sicher.  Hamburger Abendblatt, abgerufen am 17. März 2011.
  7. ↑ http://www.xxx  Verteilung der Lätare-Spende 2008 auf der Website der Stadt Verden.
  8. ↑ Karl Ernst Hermann Krause: Konrad III., Bischof von Verden. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 16. Duncker & Humblot, Leipzig 1882, S. 630–632. Dort auf S. 630 unten: „Daß zu seiner Zeit die Seeräuber Störtebeker und Gödecke Michael in Verden gehaust und im Dome Fenster gestiftet hätten, ist eine Fabel. Das fragliche Störtebecker Wappen, sogenannte umgestürzte Becher, waren die Kesselhüte des Bischofs Nikolaus.“
  9. ↑ Neuwald, Alfred: Der wilde Klaus. Carlsen-Verlag, Hamburg 2004, ISBN 3-551-05747-8.
  10. ↑ Störtebeker (1919)  in der Internet Movie Database
  11. ↑ Störtebeker (2006)  in der Internet Movie Database; Störtebecker, Internet-Seiten der ARD zum Film.
  12. ↑ Der wahre Schatz des Störtebeker  in der Internet Movie Database

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Gödeke Michels - Godeke Michels

Gödeke Michels († 1401 in Hamburg), auch Gottfried Michaelsen, war ein Seeräuber und einer der Anführer der Vitalienbrüder.

Leben

Zusammen mit Klaus Störtebeker, Hennig Wichmann, Klaus Scheld und Magister Wigbold, ebenfalls Anführer der Vitalienbrüder, machte der Schiffshauptmann Ende des 14. Jahrhunderts die Nord- und Ostsee unsicher. Sie besaßen schnelle Schiffe, die blitzartig die Koggen der Hanse aufbrachten und enterten. Dabei ging es ihnen in erster Linie darum, Beute zu machen, und nicht um den Kampf, sodass diejenigen, die sich nicht wehrten, meist „nur“ über Bord geworfen wurden.

Gödeke Michels wurde im Jahre 1401 kurz nach Klaus Störtebeker zusammen mit 79 Kumpanen auf dem Grasbrook vor der Hafeneinfahrt von Hamburg hingerichtet. In den Hamburgischen Chroniken in niedersächsischer Sprache heißt es:[1]

Anno 1401 wart to Hamborch Clawes Stortebeker vnd Godeke Mychel vor seerouer vpgehalet vnd myt eren gesellen vp dem Broke gekoppet.

Damals war Michels bekannter als Störtebeker. Sowohl Gödeke Michels als auch Störtebeker werden namentlich zuerst zu Beginn des Jahres 1394 erwähnt.[2]

Gödeke Michels soll – wie auch Klaus Störtebeker – in Ruschvitz auf der Halbinsel Jasmund auf Rügen als Bauernsohn aufgewachsen sein. Danach soll er als Knecht auf dem dortigen Gut gearbeitet haben. In Mecklenburg wird ein alter Burgwall des Gutes Schulenburg bei Sülz an der Recknitz als eine Burg von Störtebeker und Michels gezeigt.[3]

Literarische Bearbeitungen

Das Schicksal Gödeke Michels’ ist Thema der Ballade „Das Wiegenlied“ von Lulu von Strauß und Torney.

Darstellung im Film

Michels ist eine der Hauptfiguren in Sven Taddickens Spielfilm 12 Meter ohne Kopf, er wird von Matthias Schweighöfer verkörpert. Der Film behandelt das Leben von Klaus Störtebeker, Michels ist hier sein Freund.

Literatur

  • Matthias Blazek: Seeräuberei, Mord und Sühne – Eine 700-jährige Geschichte der Todesstrafe in Hamburg 1292–1949. ibidem, Stuttgart 2012 ISBN 978-3-8382-0457-4
  • Jörgen Bracker: Klaus Störtebeker – nur einer von ihnen. Die Geschichte der Vitalienbrüder. In: Wilfried Ehbrecht (Hrsg.): Störtebeker. 600 Jahre nach seinem Tod. Hansische Studien, Bd. 15, Porta-Alba-Verlag, Lübeck 2001 ISBN 3-933701-14-7
  • Hilke Wilhelmsen (Hrsg.): In den Fängen der Hanse – Von den Kieler Burspraken. Hörspiel u. a. über das Leben Gödeke Michels und Störtebekers, basierend auf historischen Gegebenheiten, Kiel 2009

Einzelnachweise

  1. ↑ Hamburgische Chroniken in niedersächsischer Sprache, hrsg. v. Johann Martin Lappenberg, Perthes, Besser und Mauke, Hamburg 1861, S. 402. Ausführlich bei Blazek: Seeräuberei, 2012, S. 46.
  2. ↑ Herbold, Susanne: Gottes Freund und aller Welt Feind – Klaus Störtebeker im Roman und in der Geschichte, Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Germanistik – Neuere Deutsche Literatur, Akademische Schriftenreihe Bd. V195967, GRIN Verlag, München 2012, ISBN 978-3-656-21972-9, S. 9.
  3. ↑ Grässe, Johann Georg Theodor: „Claus Störtebeker und Gödeke Michels“, in: Sagenbuch des Preußischen Staats, 2. Bd., C. Flemming, Glogau 1868/71, S. 990.

 

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Hennig Wichmann

Hennig Wichmann († 1401 in Hamburg) war einer der Anführer der Likedeeler, einer Vereinigung ehemaliger Vitalienbrüder.

Zusammen mit Klaus Störtebeker, Klaus Scheld und Magister Wigbold, ebenfalls Anführer der Likedeeler, machte er Ende des 14. Jahrhunderts die Nord- und Ostsee unsicher. Sie besaßen schnelle Schiffe, die blitzartig die Schiffe der Hanse aufbrachten und enterten. Dabei ging es ihnen aber in erster Linie darum, Beute zu machen, und nicht um den Kampf, sodass diejenigen, die sich nicht wehrten, meist „nur“ über Bord geworfen wurden.

Wichmann wurde im Jahre 1401 gemeinsam mit Klaus Störtebeker zusammen mit 71 Gefolgsleuten auf dem Grasbrook vor Hamburg hingerichtet.

Ein Flugblatt aus dem Jahre 1701 bestätigt:[1]

Anno 1401. haben die Hamburger den berühmten See-Räuber Claus Störtebeck / nebst noch einem / Wichmann genannt / bey das Heilig-Land angetroffen / worauff sie die See-Räuber tapfer angegriffen / bey 42. Mann erschlagen / und 70. gefänglich in Hamburg gebracht / welche alle auf dem Brocke sind enthauptet / und ihre Köpffe auf Pfähle gestecket; der Scharfrichter so sie gerichtet / hieß Rosenfeld.

Der Vorname Hennig ist spätere literarische Zutat. In zeitgenössischen archivalischen Quellen ist Wichmann nicht nachweisbar, sondern erst in Chroniken des 15. Jahrhunderts.

Literatur

  • Matthias Blazek: Seeräuberei, Mord und Sühne – Eine 700-jährige Geschichte der Todesstrafe in Hamburg 1292–1949. ibidem, Stuttgart 2012 ISBN 978-3-8382-0457-4
  • Angus Konstam: Piracy: The complete History. Osprey Publishing, Oxford, New York 2008 ISBN 1846032407

Einzelnachweise

  1. ↑ Flugblatt zum 300-jährigen Jubiläum der Gefangennahme, gedruckt bei Nicolaus Sauer auf dem Schaarsteinweg, Hamburg 1701.

 

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Klaus Scheld

Klaus Scheld († 1402 in Hamburg) war einer der Anführer der Likedeeler, einer Vereinigung ehemaliger Vitalienbrüder.

Zusammen mit Klaus Störtebeker, Gödeke Michels und Magister Wigbold, ebenfalls Anführer der Likedeeler, machte er Ende des 14. Jahrhunderts die Nord- und Ostsee unsicher. Sie besaßen schnelle Schiffe, die blitzartig die Schiffe der Hanse aufbrachten und enterten. Erstmals erwähnt wurde Scheld in einer englischen Klageakte aus dem Jahr 1405, die sich auf insgesamt 36 „Schadensfälle“ durch Piraten zwischen den Jahren 1393 und 1405 bezieht.

Die meisten dieser Angriffe ereigneten sich vor der Vertreibung der Vitalienbrüder aus Gotland im Jahr 1398 und behandelten die erlittenen Einbußen bei Überfällen der Seeräuber auf englische Schiffe oder Schiffe mit englischen Waren in der Ostsee und vor den Küsten Dänemarks und Norwegens. Insgesamt wird Klaus Störtebeker in der Klageakte fünfmal mit Gödeke Michels und Klaus Scheld zusammen und neunmal nur mit Michels alleine als Anführer der Kaperfahrten genannt.[1]

Eine Schadensliste der Engländer nennt folgende Seeräuber:[2]

1394: Heinrich von Pommern, Gödeke Michels, Hans Haufoote, Peter Haufoote, Claus Boniface, Rainbek u. a. aus Wismar und Rostock;

1394: Gödeke Michels, Klaus Scheld, Störtebeker u. a.;

1395: Hans von Wethemonkule, Klaus Scheld, Gödeke Michels und einer, Störtebeker genannt.

Scheld wurde vermutlich im Jahre 1402 zusammen mit seinen Kameraden auf dem Grasbrook in Hamburg zeitgleich oder kurz nach Störtebeker hingerichtet. Historisch eindeutige Beweise dafür gibt es aber nicht.

Literatur

  • Matthias Blazek: Seeräuberei, Mord und Sühne – Eine 700-jährige Geschichte der Todesstrafe in Hamburg 1292–1949. ibidem, Stuttgart 2012 ISBN 978-3-8382-0457-4
  • Hansische Geschichtsblätter. Hrsg. v. Hansischen Geschichtsverein, 3. Bd., Böhlau Verlag, Lübeck 1888, S. 39, 48 f.

Einzelnachweise

  1. ↑ „Die Ereignisse von 1400/1401/1402 in den Quellen“, in: Ehbrecht, Wilfried: Störtebeker – 600 Jahre nach seinem Tod, Porta-Alba-Verlag, Trier 2005, ISBN 3-933701-14-7, S. 37–38.
  2. ↑ Archiv für Landes- und Volkskunde von Niedersachsen, Veröffentlichungen, Reihe B, 3, Bd. 1, hrsg. von Kurt Brüning, Verlag Gerhard Stalling AG., Oldenburg (Oldb) 1942, S. 135.

 

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Magister Wigbold

Bertram Wigbold (* 1365; † 1401 in Hamburg; auch Wygbold, Wycholt), allgemein Magister Wigbold oder auch „Magister der Sieben Künste“ genannt, war ein Seeräuber und einer der Anführer der Vitalienbrüder. Zusammen mit Klaus Störtebeker, Hennig Wichmann, Klaus Scheld und Gödeke Michels, ebenfalls Anführer der Vitalienbrüder, machte er Ende des 14. Jahrhunderts die Nord- und Ostsee unsicher.

Der Ausdruck Wigbold kommt von wig (= Streit) und bold (= tapfer).

Leben

Über das Leben des jungen Wigbold ist wenig bekannt. Er soll schon früh im Kloster aufgenommen und dort in den unterschiedlichsten Wissensbereichen unterrichtet worden sein. Dann soll er die Hochschule zu Rostock besucht haben, wo er später als Magister der Weltweisheit tätig gewesen sein soll.[1] Ludwig Bühnau schreibt hingegen, Wigbold habe (bei John Wyclif) in Oxford studiert.[2]

Er war keine besonders imposante Erscheinung und wird daher auch als „der listige Zwerg“ oder „das teuflische Gehirn“ beschrieben. Er soll einem bürgerlichen Gelehrten ähnlich gesehen haben, er sei lang und hager gewesen und habe ein dunkles Samtwams getragen.

Wigbold war nach der Darstellung in der Lübischen Chronik von Johannes Rufus (1406/30) ein gelehrter, geistlicher und weltlicher Meister („mester an den seven kunsten“, Magister der sieben [freien] Künste, das heißt, der sieben Buchgelehrsamkeiten).[3] Er soll in Verbindung zu dem englischen Radikalreformer John Wyclif gestanden haben.[4]

Er war angeblich nicht, wie Gödeke Michels oder Klaus Störtebeker, aktiv in die Kämpfe verwickelt und zog es vor, Verhandlungen zu führen, um somit wenige Verluste zu erleiden. Leonhard Wächter nennt Wigbold „Hauptmann Wigbold, einen rostockschen Magister Philosophiä ..., der seinen Stand auf dem Catheder gegen den auf dem Schiffskastell vertauscht hatte“.[5]

In der Literatur wird Wigbold den Hauptleuten der Likedeeler (Vitalienbrüder) zugerechnet (Unterfeldherr unter Michels) und gelegentlich als „Freund“ Störtebekers bezeichnet. Gödeke Michels und Wigbold und neben ihnen Wichmann und Störtebeker werden in der Lübischen Chronik zum Jahre 1395 als die Häuptlinge jener Seeräuber genannt, die sich nach der Befreiung König Albrechts von Schweden in den Städten Rostock und Wismar nicht mehr sicher fühlten und deshalb anderswo Zuflucht suchten.[6]

Die Nordener Autorin Gudrun Anne Dekker stellt fest: Möglicherweise waren es die Schieringer und Vitalienbrüder Junker Johann Sissingh(a) van Groningae und Wigbold (vermutlich Geschlecht von Ewsum aus Oert?). Letzterer war höchstwahrscheinlich als „Magister artium“ für die Erstellung der Gesetze der Groninger „Liekedeeler“ nach denen der Fratres Devoti verantwortlich.[7]

Die Vitalienbrüder oder (seit 1398) auch Likedeeler („Gleichteiler“; weil sie ihre Beute gerecht verteilten) machten lange die Nordsee unsicher, bis die Hanse zum Gegenschlag ausholte und die Gruppe um Störtebeker zerschlug. Michels und Wigbold entkamen zunächst nach Norwegen. Doch kurz nach dem Tod Störtebekers am 21. Oktober 1401 wurden auch Michels und Wigbold nebst etwa 200 Gefolgsleuten auf der Weser (und Jade) gefangengenommen und noch im gleichen Jahr in einer zweiten Hinrichtungswelle (insgesamt 80 Seeräuber) auf dem Grasbrook vor Hamburg hingerichtet.[8]

Störtebekers Hinrichtung und die seiner Gesellen Hennig Wichmann, Magister Wigbold und Gödeke Michels 1401 sind nur durch zwei Zeilen in einer alten Chronik belegt. Die kurze Hamburgische Chronik von 1457 berichtet nämlich: „Anno 1402 ward Wichmann unde Störtebeker afgehouwen altohand na Feliciani. Anno 1403 ward Wikbolt unde Goedeke Michael afgehouwen.“

Auf einem Flugblatt zum 300-jährigen Jubiläum der Gefangennahme, gedruckt bei Nicolaus Sauer, Hamburg 1701, heißt es (zu 1401):[9] „Im selbigen Jahr sind abermahl 80. See-Räuber aufgebracht / deren Hauptleute waren Gödecke Micheel und Gottfried Wichold / promovirter Magister Artium, sie wurden gleichfals auf dem Brocke enthauptet / und ihre Köpffe auf Pfähle / zu den vorigen gestecket.“

Im Historischen Taschenbuch von Friedrich von Raumer (1840) heißt es ergänzend: „Magister Wigbold hatte das Schicksal, alle seine Mitgesellen vor sich enthaupten zu sehen; er war der Letzte, den das Richtschwert traf.“[10]

Literatur

  • Matthias Blazek: Seeräuberei, Mord und Sühne – Eine 700-jährige Geschichte der Todesstrafe in Hamburg 1292–1949. ibidem, Stuttgart 2012, ISBN 978-3-8382-0457-4.
  • Thomas Einfeldt: Störtebekers Kinder. Ravensburger Buchverlag, Ravensburg 2002, ISBN 3-473-58200-X.
  • Gustav Schalk: Klaus Störtebeker. Ueberreuter, Wien 2002, ISBN 3-8000-2876-X.

Einzelnachweise

  1. ↑ Jensen, Wilhelm: Osmund Werneking (Aus den Tagen der Hansa, Bd. 2), Berlin/Hamburg 2012, S. 19.
  2. ↑ Bühnau, Ludwig: Piraten und Korsaren der Weltgeschichte, Würzburg 1963, S. 93. In der Sekundärliteratur wird in diesem Zusammenhang behauptet, Wigbold sei später nach Oxford übergewechselt, wo er sich der Astronomie, der Erforschung algebraischer Gesetzmäßigkeiten, zugewandt habe. (Hansen, Konrad: Simons Bericht, Historischer Roman, 2010). Er habe die Lehren Wyclifs und John Balls, die eine maßgebliche Rolle spielten in dem großen Bauernaufstand, der 1381 England erschütterte, verbreitet. (Bernhard, Hans Joachim: Klaus Störtebeker in Ralswiek: Legende, Traum und Wirklichkeit, Rostock 1984, S. 59.)
  3. ↑ „Desser hovetmanne weren geheten Godeke Micheles vnde Wygbold, ein mester an den seven kunsten.“ Vgl. Hansische Geschichtsblätter, hrsg. vom Hansischen Geschichtsverein, Bd. 3, Leipzig 1881, S. 41. Chronik des Franciscaner Lesemeisters Detmar, nach der Urschrift, 2. Bd., Hamburg 1830, S. 463.
  4. ↑ Gaebel, Lotte: Herrscher, Helden, Heilige, Mittelalter-Mythen, Bd. 1, UVK, Fachverl. für Wiss. u. Studium, 1996, S. 462. Bei Carsten Misegaes, Chronik der freyen Hansestadt Bremen, Bd. 3, Bremen 1833, S. 81, wird der Titel Magister allerdings Michels zugesprochen: „Gödeke Michael, ein Edelmann und promovirter Magister der freyen Künste, welcher seinen Sitz in der Gegend von Verden hatte ...“
  5. ↑ Wurm, Christian Friedrich (Hrsg.): Leonhard Wächter's Historischer Nachlass, 1. Bd., Hamburg 1838, S. 154.
  6. ↑ Der sog. Rufus-Chronik zweiter Theil von 1395–1430, hrsg. v. Karl Koppmann, in: Die Chroniken der niedersächsischen Städte, Lübeck, 3. Bd., Leipzig 1902 (Die Chroniken der deutschen Städte, 28), S. 25–26.
  7. ↑ Dekker, Gudrun Anne: Ubbo Emmius: Leben, Umwelt, Nachlass und Gegenwart, Norderstedt 2010, S. 18. Dekker identifiziert Klaus Störtebeker im Ostfrieslandmagazin, 8/1991-1/1992 und 9/1993-1/1994, als „Junker Johann Sissingh(a)“ aus der Stadt Groningen. Vgl. ausf. Dekker, Gudrun Anne: Junker Johann Sissingh aus dem Groningerland = Klaus Störtebeker (Klaus Stürz-Den-Becher), Druckerei Eilts, Norden 1996.
  8. ↑ Über die Festnahme auf der Weser vgl. Wanke, Josef: Die Vitalienbrüder in Oldenburg (1395–1433), Königliche Universität Greifswald, 1910, S. 35.
  9. ↑ Der komplette Text steht bei Blazek (2012), S. 46.
  10. ↑ Raumer, Friedrich von (Hrsg.): Historisches Taschenbuch, Neue Folge, 1. Jahrg., Leipzig 1840, S. 103.

 

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Blauer Turm (Lübeck)

Der Blaue Turm bzw. Beckergrubenturm war ein Turm der mittelalterlichen Lübecker Stadtbefestigung.

Der Geschützturm befand sich an den Travekais (heute An der Untertrave) am westlichen Ende der Beckergrube, von der er auch seinen ursprünglichen Namen erhalten hatte. Er wurde 1452 vom Ratsbaumeister Johann Rodewold errichtet und diente der Sicherung der Hafenanlagen. Wie alle im 15. Jahrhundert erbauten Lübecker Befestigungstürme wurde auch der Beckergrubenturm kostenaufwendig mit farbig glasierten Ziegeln verblendet, was dem Bauwerk ein repräsentatives Aussehen verlieh.

Die Grundfläche des vier Geschosse hohen Turms betrug 10 x 9,35 Meter; die Höhe bis zur Dachtraufe war 22,5 Meter.

Bereits nach zehn Jahren zeigten sich Schäden an den Fundamenten, die 1463 unter Leitung des neuen Ratsbaumeisters Hinrich Helmstede erneuert werden mussten.

1793 war der Beckergrubenturm baufällig und erfüllte keinerlei Verteidigungszwecke mehr, nahm aber den Häusern der unteren Beckergrube durch seine Höhe das Tageslicht. Es wurde erwogen, den Turm um zwei Stockwerke zu kürzen; letztlich entschied man sich jedoch für die Instandsetzung. Im Rahmen der Renovierung erhielt der Beckergrubenturm 1794 das blaue Schieferdach des kurz zuvor abgebrochenen Hexenturms. Durch das Dach bürgerte sich für den Beckergrubenturm der neue Name Blauer Turm ein.

Am 21. August 1844 wandten sich die Besitzer der umliegenden Häuser mit einer Petition an den Lübecker Senat, in der sie den Abriss des unansehnlich gewordenen und lichtraubenden Turms forderten. Ein daraufhin von Stadtbaumeister Johann Anton Spetzler angefertigtes Gutachten stellte fest, dass der Turm bis auf die stark verwitterte Fassade keine nennenswerten Schäden aufwies und sich auch nicht geneigt hatte. Dennoch wurde der Blaue Turm 1853 schließlich abgebrochen.

Literatur

  • Rainer Andresen: Lübeck - Geschichte, Kirchen, Befestigungen. Verlag Neue Rundschau, Lübeck

 

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Brandenmühle

Die Brandenmühle ist eine historische Wassermühle im Landgebiet der Stadt Lübeck. Sie wurde früher durch einen Aufstau der Grienau betrieben, die über die Stecknitz (heute: Elbe-Lübeck-Kanal) als Nebenfluss in die Trave mündet. Historisch war die Grienau ein Grenzgewässer zu den Ländereien des Domkapitels des Lübecker Doms im benachbarten Oberbüssau.

Geschichte der Wassermühle

Die Mühle ist eine von im 19. Jahrhundert noch elf Wassermühlen im Einzugsbereich der Trave auf Lübecker Gebiet[1] und soll ihren Namen nach einem ihrer früheren Pächter haben.[2] Sie liegt am Rande der Gutsflur von Moisling an der Straße von dort nach Oberbüssau. Die Mühle ist zumindest auf das 15. Jahrhundert zurückzuführen, der Lübecker Bürgermeister Johann Lüneburg war damals Eigentümer und verkaufte sie 1454.[3] Zwangsverpflichtet waren die heutigen Ortsteile Niendorf und Reecke sowie der Wohnplatz Nienhüsen, deren Anwohner hier ihr Getreide mahlen lassen mussten. Das Eigentum an der Mühle gehörte zum Gut Niendorf, dessen Gutsbesitzer den Mühlenbetrieb verpachteten. Mit der Pacht waren geringfügige Back-, Brenn- und Schankrechte verbunden. Der Müller hatte außerdem das Fischereirecht in der Grienau unterhalb der Mühle. Das Gut Niendorf wurde 1802 von Friedrich Adolph von Heintze erworben und verblieb bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts in dessen Familie. Der Mühlenzwang wurde erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Rahmen der Gewerbefreiheit aufgehoben. Die Mühle wurde 1950 elektrifiziert und später eingestellt. Heute sind noch das (umgebaute) Mühlen- und Wohnhaus, der Radstuhl als Lager für das frühere Wasserrad und das Stauwehr zum anstauen der Grinau erhalten.

Die Windmühle

1784 wurde dem Müller Friedrich Unverhau bei Übernahme der Wassermühle auch zugestanden, zusätzlich auf eigene Kosten eine Windmühle zu haben. Diese errichtete er etwa 100 Meter westlich von der Straße auf einem Hügel. Sie ist heute nicht mehr vorhanden.

Literatur

  • Antjekathrin Graßmann: Lübeck-Lexikon. Lübeck 2006.
  • Werner Neugebauer: Schönes Holstein. Lübeck 1957, S. 91.
  • Hubertus Neuschäffer: Gutshäuser und Herrenhäuser in und um Lübeck. Neumünster 1988. ISBN 3-529-02691-3
  • Rudolf M. G. Thormann: Mühlen um Lübeck. Wasser und Windmühlen vom 13. bis zum 19. Jahrhundert. Lübeck 1993, S. 111-113. ISBN 3-7950-1207-4

Einzelbelege

  1. ↑ Lübeck-Lexikon: Mühlen.
  2. ↑ Neugebauer, aaO.
  3. ↑ Emil Ferdinand Fehling: Lübeckische Ratslinie. Lübeck 1925, Nr. 511.

 

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Frieden von Kopenhagen (1441)

Mit dem Frieden von Kopenhagen, einem besseren Waffenstillstandsvertrag, endete der Hansisch-Niederländische Krieg von 1438 bis 1441.

Der Vertrag wurde im Jahr 1441 in Kopenhagen von den Städten der Hanse unter Führung von Lübecks Bürgermeister Johann Lüneburg und den Holländern unterzeichnet. Der Krieg hatte im Mai 1438 mit der Kaperung von zwölf Salzfrachtern der Hanse auf der Reede von Brest begonnen, was zu einer sofortigen Blockade des Öresunds durch Lübeck und seine Verbündeten führte. Mit dem Friedensschluss wurde das Monopol der Hanse in Schifffahrt und Handel im Ostseeraum aufgeweicht. Durch die Öffnung der Ostsee für die Schiffe der Niederländer, die größer waren als die der Hanseaten, entstand wirksamer Wettbewerb. Im Vertrag verpflichteten sich die niederländischen Städte zum Ersatz beziehungsweise zur Rückgabe von 22 Schiffen der preußischen und livländischen Hansestädte. Die Holländer zahlten weiterhin 5.000 Gulden an König Christoph III. von Dänemark und verpflichteten sich gegenüber den Wendischen Städten der Hanse, allen diesen entstandenen Schaden zu ersetzen.

Literatur

  • Philippe Dollinger: Die Hanse. 5. Auflage, Stuttgart 1998, ISBN 3-520-37105-7.

 

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Zweiter Frieden von Thorn

Der Zweite Frieden von Thorn, der am 19. Oktober 1466 zwischen dem Deutschen Orden und dem Königreich Polen unter der Führung von Kasimir dem Jagiellonen in Thorn, dem heutigen Toruń, ausgehandelt wurde, beendete den 13 Jahre anhaltenden Preußischen Städtekrieg. Der Vertrag erhielt nicht die durch Kaiser und Papst notwendige Ratifizierung. Durch den Papst kam am 4. Februar 1468 die ausdrückliche Verweigerung der Bestätigung des Vertrages[1]. Noch auf dem Reichstag zu Augsburg im Jahre 1500 wurde die Gültigkeit des Thorner Friedens in Abrede gestellt[2].

Die folgende administrative Teilung Preußens unter verschiedenen Schutzherren hatte Auswirkungen, die noch im Zweiten Weltkrieg von Bedeutung waren.[3]

Ergebnis

Mit dem Friedensvertrag endete der Dreizehnjährige Krieg 1454–1466, in den auch die Hansestädte einbezogen gewesen waren. Nach dem Scheitern von Vermittlungsversuchen in den Jahren 1463/1464 durch den Lübecker Bürgermeister Hinrich Castorp und 1465 den Lübecker Bischof Arnold Westphal wurde im Jahre 1466 intensiver verhandelt unter Vermittlung des päpstlichen Legaten Rudolf von Rüdesheim, Bischof von Lavant. Als einer der Vermittler zwischen den kriegsführenden Parteien wirkte auch der polnische Diplomat und Chronist Johannes Longinus.

Konsequenzen für den Deutschen Orden

Der Machtverlust des Deutschen Ordens wurde mit dem Zweiten Friedensschluss von Thorn endgültig besiegelt. Das Ermland, Pomerellen, das Kulmer Land, Michelau an der Drewenz sowie das Land um Marienburg, Stuhm und Christburg unterstellten sich, wie 1454 vereinbart, unter der Bedingung der Autonomie als Preußen königlichen Anteils der Krone Polens, d. h. dem König persönlich, ebenso die bereits 1454 abgefallenen Hansestädte des Preußischen Bundes, Danzig, Elbing und Thorn, die seit 1457 autonome Stadtrepubliken waren. Das Bistum Ermland wurde autonomes Fürstbistum, das Bistum Kulm der geistlichen Jurisdiktion des Erzbischofs von Gnesen unterworfen.

Das Restgebiet, das spätere Herzogtum Preußen, blieb dem Orden und der Hochmeister des Deutschen Ordens (aber nicht das Land) sollte dem polnischen König Heerfolge und einen Treueid leisten. Damit sollte er automatisch in den Rang eines polnischen Senators im königlichen Rat ernannt werden, was ihm aber von Seiten des Papstes und Kaisers nicht erlaubt war.

Schon 1467, als der Bischof starb, kam es wegen Konflikten um die Investitur von Bischöfen mit dem Fürstbistum Ermland, welches eine Halbenklave im östlichen Ordensstaat war, zum sogenannten Pfaffenkrieg (Wojna popia) (1467–1479).

Die Rechte mussten wiederholt gegen spätere polnische Politik verteidigt werden, wie die Union von Lublin von 1569. Danziger Politiker wie Albrecht Giese wurden dabei auch Repressalien unterworfen.

Nachwirkungen

Die Teilung Preußens wurde im 20. Jahrhundert nach dem Ersten Weltkrieg erneut vorgenommen, mit Ostpreußen als Exklave einerseits, und dem Polnischen Korridor bzw. der Zuteilung Westpreußens zur Zweiten Polnischen Republik andererseits. Dazu kam die Freie Stadt Danzig.

Einzelnachweise

  1. ↑ Erich Weise: Die Staatsverträge des Deutschen Ordens in Preußen im 15. Jahrhundert, Bd. 2 . Verlag Elwert, Marburg 1955.
  2. ↑ E. Zivier: „da der auf die deutsche Nation gestiftete Orden niemand anders denn dem Heiligen Römischen Reich zugehöre“ . In: Ders.: Neue Geschichte
  3. Polens. S. 48–49.
  4. ↑ Erich Weise: Der Zweite Thorner Vertrag vom 19. Oktober 1466. In: Jahrbuch der Albertus-Universität zu Königsberg , Jg. 22 (1972), S, 8-68, ISSN 0075-2177 .

 

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Frieden von Utrecht (1474)

Der Frieden von Utrecht wurde 1474 in Utrecht zur Beendigung des 1469 begonnenen Hansisch-Englischen Krieges zwischen der Hanse und England geschlossen.

Das Eindringen englischer Kaufleute, der Merchant Adventurer, in den Ostseeraum (Umlandfahrer) und die ständigen Drangsalierungen des Stalhof, des Kontors der Hansestädte in London, durch die englische Krone führte 1470 zu einem gemeinsamen Krieg der Städte des Wendischen und des Preußischen Viertels der Hanse. Dieser Krieg wurde als Seekrieg in Form eines Kaperkrieges geführt. Bekanntestes Schiff dieses Seekrieges ist die von dem Kapitän Paul Beneke geführte Peter von Danzig. Der Frieden von Utrecht brachte für die Hansestädte unter der Verhandlungsführung des Lübecker Bürgermeisters Hinrich Castorp einen günstigen Abschluss: Das Vordringen englischer Fernkaufleute in den Ostseeraum und deren Handlungsspielräume dort wurden eingeschränkt, der Stalhof in London gesichert und die Privilegien der Hanse dort weitgehend bestätigt. Das Ergebnis förderte auf Jahre den Tuchhandel der hansischen Städte. Für das durch die Rosenkriege krisengeschüttelte England unter König Eduard IV. von England wurde die Sicherheit des Seeverkehrs wieder hergestellt.

Literatur

  • A. Graßmann: Lübeckische Geschichte. ISBN 3-7950-3203-2.

 

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Frieden von Vordingborg (1435)

Der Frieden von Vordingborg wurde am 15./17. Juli 1435 zwischen König Erik VII. von Dänemark auf Schloss Vordingborg mit Adolf VIII. von Holstein für Holstein, der sich das Herzogtum Schleswig sicherte, und den Städten des Wendischen und Sächsischen Viertels der Hanse unter Führung Lübecks zur Beendigung 1425 begonnener kriegerischer Auseinandersetzungen geschlossen. Der Frieden bestätigte die Privilegien der hansischen Städte des Wendischen Viertels, insbesondere im Handel der Bergenfahrer mit Norwegen. Auf Seiten der Hanse verhandelte der Hamburger Bürgermeister Hein Hoyer.

Der Friedensschluss führte schließlich 1438 zur Absetzung König Eriks in allen Reichen der Kalmarer Union.

Literatur

  • Philippe Dollinger: Die Hanse. 5. erweiterte Ausgabe. Kröner, Stuttgart 1998, ISBN 3-520-37105-7, (Kröners Taschenausgabe 371).
  • Antjekathrin Graßmann (Hrsg.): Lübeckische Geschichte. Schmidt-Römhild, Lübeck 1988, ISBN 3-7950-3202-4.

 

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Hansisch-Niederländischer Krieg

Der Hansisch-Niederländische Krieg von 1438 bis 1441 war ein Krieg zwischen dem Städtebund Hanse und der Grafschaft Holland.

Vorgeschichte

Die holländischen Kaufleute umgingen im Ostseeraum nach Möglichkeit die Stapelgebote der Hanse und suchten als Umlandfahrer den unmittelbaren Weg zu den Konsumenten und Produzenten. Dieses Vorgehen untergrub das hansische Zwischenhandelsmonopol und bewirkte entsprechende finanzielle Einbußen.

Einen ersten Zwischenfall gab es 1422, als ein Geschwader der wendischen Städte in den Sund eindrang und dort holländische Heringsfänger manövrierunfähig machte. Als Begründung wurde angegeben, der dänische König könnte die Fahrzeuge für den Kampf gegen die Hanse chartern.

In den folgenden Jahren konnten die Holländer ihre Stellung im Ostseeraum ausbauen. Die Hanse reagierte mit restriktiven Maßnahmen. 1436 untersagten die wendischen Städte ihren Schiffen die Fahrt nach Holland und Flandern. Es kam zu diplomatischen Aktivitäten mit einem lebhaften Schriftverkehr, jedoch ohne Ergebnis.

Am 7. April 1438 gestattete Herzog Philipp der Gute den Holländern die Kaperei gegen die sechs wendischen Städte (Hamburg, Lübeck, Lüneburg, Greifswald, Stettin und Anklam) sowie den Herzog von Holstein.

Am 23. April 1438 informierte die Hanse ihre Städte über einen bevorstehenden Krieg mit Holland und forderte zur Einstellung der Schifffahrt nach Flandern, Holland und Seeland auf.

Kriegsverlauf

Holland war zur See noch nicht stark genug, um sich einen offenen Kampf mit Hanseverbänden zu liefern und musste sich auf die Kaperei beschränken. Auf der anderen Seite blieben die wendischen Städte auf sich gestellt, denn trotz wiederholter Aufforderung Lübecks beteiligten sich die übrigen Hansestädte nicht an den Kampfhandlungen.

Die Anstrengungen von Herzog, Rat und Ritterschaft von Holland und Seeland ermöglichten es, dass schon am 22. Juni 1438 eine aus 54 großen und 50 kleinen Schiffen bestehende Kaperflotte unter Hendrik van Borsselen aus Rotterdam auslaufen konnte. Obwohl er auf der Hinfahrt den neutral gebliebenen Hansestädten freies Geleit zugesagt hatte, überfiel er überraschend bei Brest eine preußische Baiensalzflotte und brachte 23 preußische und livländische Schiffe auf. Die dort befindlichen elf Schiffe der wendischen Städte hatten sich beim Erscheinen der Kaperflotte rechtzeitig in den Hafen zurückgezogen.

Die neutralen Hansestädte erhoben Schadenersatzansprüche, doch trotz ihrer Empörung schlossen sie sich auch jetzt nicht dem Krieg der von Lübeck angeführten wendischen Städte an. Vielmehr arretierten sie aus Unmut über die Sperrmaßnahmen der wendischen Städte im Sund deren Güter in Preußen.

Nach der Eisperiode nahmen im Frühjahr 1439 beide Seiten den Kaperkrieg auf. Im Mittelpunkt stand die Sundpassage, wo sowohl das Geleit der eigenen Handelsschiffe gewährleistet als auch das Aufbringen gegnerischer Schiffe angestrebt wurde.

Zu dieser Zeit traf Christoph, der künftige Herrscher der drei nordischen Reiche, in Lübeck ein. Er erlangte die Unterstützung der wendischen Städte, indem er sich unter anderem verpflichtete, gegen Holland vorzugehen, den Sundzoll aufzuheben und den Ständen ihre Privilegien zu bestätigen. Im Gegenzug bot Christophs Rivale Erich von Pommern den Holländern und Philipp dem Guten ein Bündnis an, um auf den dänischen Thron zurückzukehren.

Als im Frühjahr 1440 die Kampfhandlungen wieder aufgenommen wurden, erschien eine holländische Flotte, doch es gelang Christoph zuvor mit Hilfe einer hansischen Flotte, seinen Gegner zu besiegen. Die holländische Flotte lag bei Marstrand vor Anker, wurde aber rechtzeitig gewarnt und konnte sich durch Rückzug retten.

Nachdem Christoph seinen Thron gesichert hatte, rückte er mehr und mehr von der Hanse ab und begünstigte zunehmend die Holländer. Der Kaperkrieg wurde bis Kriegsende von beiden Seiten fortgesetzt.

Friedensschluss

Mit dem Frieden von Kopenhagen endete der Hansisch-niederländische Krieg. Der auf zehn Jahre befristete Vertrag wurde im Jahr 1441 in Kopenhagen von den Städten der Hanse unter Führung von Lübecks Bürgermeister Johann Lüneburg und den Holländern unterzeichnet.

Im Vertrag verpflichteten sich die niederländischen Städte zum Ersatz beziehungsweise zur Rückgabe von 22 Schiffen der preußischen und livländischen Hansestädte. Die Holländer zahlten weiterhin 5.000 Gulden an König Christoph III. von Dänemark und verpflichteten sich gegenüber den wendischen Städten der Hanse, allen diesen entstandenen Schaden zu ersetzen. Andererseits mussten die wendischen Städte den Holländern gegenseitige Verkehrsfreiheit zugestehen und alle einschränkenden Maßnahmen aufheben. Damit war die hansische Monopolstellung im Ostseeraum untergraben.

Literatur

  • Konrad Fritze/Günter Krause: Seekriege der Hanse. Militärverlag der DDR, Berlin 1989, ISBN 3-926642-02-5

 

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Kanzleigebäude (Lübeck)

Das Kanzleigebäude (damals Schriverie) wurde 1485 nach fünfjähriger Bauphase im gotischen Stil erbaut und befindet sich nördlich des Lübecker Rathauses an der Breiten Straße.

Geschichte

1588 und 1614 wurde das Gebäude im Stil der Backsteinrenaissance bis zur Mengstraße hin erweitert. Es war der Sitz der Notare und Ratsschreiber, die hier auch von 1277 bis 1863 das Niederstadtbuch führten, das heute eine bedeutende Geschichtsquelle darstellt. In den bis 1818 offenen Arkaden des Untergeschosses befanden sich Buden, in den Kürschner und Schuster ihre Geschäfte und Werkstätten hatten. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts befanden sich im Kanzleigebäude unter anderem das Pass- und Stempelamt, die Registratur mit dem Staatsarchiv und das Amtszimmer der Bierprobe.

Danach diente das Bauwerk auch als Polizeigebäude und wurde während dieser Zeit von den Lübecker Bürgern als der größte Automat der Stadt bezeichnet. Es kam nämlich häufig vor, dass Jugendliche mit Steinen die Fenster einwarfen und unten sofort ein Polizist herauskam. Über der Hasenpforte an der Ostseite des Gebäudes befindet sich ein Erkerfenster. In dem dazugehörigen Raum hatte der Polizeisenator seinen Sitz.

In den 20er und 30er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde das Kanzleigebäude renoviert. Dabei entstand der von Asmus Jessen gestaltete Klinker-Fußboden sowie 1939 die Ausmalung eines Saals im Obergeschoss mit Adlermotiven durch Peter Thienhaus.

Bis vor kurzem befand sich im Kanzleigebäude die Touristeninformation und das Presseamt der Hansestadt Lübeck. Nun ist im Obergeschoss ein Café, sowie ein Literaturcafé, welches mit dem Buddenbrookhaus gegenüber in der Mengstraße zusammenarbeitet. Außerdem wurde ein Teil des Obergeschosses für Büroflächen genutzt. Im Untergeschoss haben Ende 2005 nach der Wiedereröffnung und Verglasung der Arkaden an der Ostseite einige Geschäfte eröffnet. Die Pläne für diesen Umbau stammen von Klaus Mai. An der Westseite befindet sich ein ca. 50 Meter langer Arkaden-Gang, der entlang des Chors der Lübecker Marienkirche zur Nordseite des Rathauses führt.

Literatur

  • Helmut von der Lippe: Auf neuen Wegen durch das alte Lübeck, Schmidt Römhild, 1996, ISBN 3-7950-1215-5

 

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Lübecker Niederstadtbuch

Das Lübecker Niederstadtbuch ist eine Sammlung von Niederschriften aus dem Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit in der Hansestadt Lübeck, die in der Zeit von 1277 bis 1863 durch die städtischen Ratsschreiber oder Notare aufgenommen wurden.

Die Eintragung von Rechtsgeschäften in das Niederstadtbuch erhöhte für die Teilnehmer am Rechtsverkehr die Rechtssicherheit. Insofern wurde von der Möglichkeit vor gerade auch der Eintragung zivil- und handelsrechtlicher Verträge intensiv Gebrauch gemacht. Das Niederstadtbuch wurde im Erdgeschoss des Kanzleigebäudes in der Breiten Straße nördlich des Rathauses geführt. Seine 384 handgeschriebenen Bände befinden sich heute im Archiv der Hansestadt Lübeck.

Der Name Niederstadtbuch entstand im Gegensatz zum ebenfalls durch Notare geführten Oberstadtbuch der Stadt, in dem die Grundstücksverträge festgehalten wurden. Das Oberstadtbuch wurde im Gegensatz zum Niederstadtbuch im 1. Stockwerk des Lübecker Rathauses geführt und deckt die Zeit von 1284 bis 1818 ab, danach wurde das Hypothekenamt für die Erfassung aller Verfügungen über Grundstücke im Staat Lübeck zuständig.

Die historische Aufarbeitung der Lübecker Ober- und Niederstadtbücher begann, nachdem diese zunächst als verloren angesehen wurden, mit ihrem Wiederauffinden durch den Rechtshistoriker Carl Wilhelm Pauli im Jahr 1834.

Ähnliche Stadtbücher bestanden auch in anderen Städten.

Literatur

  • Ulrich Simon: Das Lübecker Niederstadtbuch 1363–1399. Edition und Kommentar in zwei Bänden, 2006. ISBN 3412040061

 

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Lübecker Bibel (1494)Luebecker Bibel von 1494 -  Genesis 13 mit Holzschnitt   -   Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Die Lübecker Bibel ist eine 1494 von Steffen Arndes in Lübeck gedruckte mittelniederdeutsche Ausgabe einer glossierten Bibel nach der Vulgata, die in ihrer Sprach-, Druck- und Illustrationsqualität eine Sonderstellung unter den vorlutherischen deutschen Bibeln einnimmt. Sie gilt als die bedeutendste volkssprachliche Bibel vor der Reformation und darüber hinaus als eines der hervorragendsten Zeugnisse der literarischen Gattung des spätmittelalterlichen Erbauungsbuches.[1]

Text

Unter den 18 vorlutherischen Bibeln in deutscher Sprache ist die Lübecker Bibel die dritte von vier erschienenen mittelniederdeutschen Bibeln. Die anderen sind die beiden Kölner Bibeln (um 1478) und die Halberstädter Bibel von 1522. Sie war als volkssprachliche Bibel für den gesamten mittelniederdeutschen Sprachraum, der sich weitgehend mit dem Handelsgebiet der Hanse deckte, gedacht.

Inhaltlich hat die Lübecker Bibel weitgehend die nordniedersächsische (unde) Ausgabe der Kölner Bibel zum Vorbild, die auch die Glossen des Nikolaus von Lyra enthält sowie Vorbilder für vier Holzschnitte, die im Neuen Testament der Lübecker Bibel zu sehen sind.

Der Bearbeiter hat jedoch in weiten Teilen eine höchst eigenständige Übersetzungs- und Kompilationsarbeit geleistet. Das unterscheidet die mittelniederdeutschen Ausgaben von den 14 vorlutherischen (mittel)hochdeutschen Bibeldrucken, die im Wesentlichen alle auf einer Übersetzung, der Mentelin-Bibel von 1466, beruhen.

Die Lübecker Bibel enthält ausführliche Titel und Glossen, die größtenteils auf die Postilla litteralis des Nikolaus von Lyra, aber auch auf die Glossa ordinaria und andere Kommentare wie etwa den von Hugo von St. Viktor zurückgreifen. In den Büchern Genesis bis 2. Samuel 7 sowie im Hohenlied und den außerkanonischen Büchern 3. und 4. Esra zeigt sich eine besonders einheitliche Wortwahl und eine eigenständige Übersetzungs- und Glossierungsleistung.

Bearbeiter

Seit den Forschungen von Olaf Schwencke ist unbestritten, dass der Bearbeiter einem Kreis von spätmittelalterlichen Erbauungschriftstellern zuzurechnen ist, deren geistig-geistlicher Mittelpunkt im franziskanischen Katharinenkloster und in der Devotio moderna lag und deren Veröffentlichungen vor allem in der Mohnkopf-Druckerei des Hans van Ghetelen gedruckt und verlegt wurden. Schwencke vermutet, das hinter dem Bearbeiter der Kustos der Lübecker Franzikaner-Kustodie Nikolaus Bucholt steht.

IllustrationenLuebecker Bibel von 1494 -  Vorwort des Hieronymus mit Holzschnitt    -   Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Die Lübecker Bibel besticht nicht nur durch den ausführlichen Kommentar und das sorgfältige Druckbild, sondern ist besonders auch durch ihre Illustrationen berühmt. 152 Holzschnitte und Initialen sind kunstvoll in den Text eingebunden.

Gegenüber dem Vorbild, der Kölner Bibel von 1478, sind sechs Darstellungen neu und 20 wurden nicht übernommen. Die Illustrationen beschränken sich vornehmlich auf das Alte Testament; im Neuen Testament findet man bis auf wiederholte Darstellungen der Evangelisten sowie des Heiligen Hieronymus kaum Abbildungen. Im Psalter fallen vor allem die kunstvollen, ebenfalls gedruckten Initialen ins Auge. Sämtliche Illustrationen sind nur in einzelnen Exemplaren koloriert.

Nachdem eine zeitlang vereinzelt Bernt Notke als Urheber der Illustrationen angesehen wurde, unterscheidet man seit den Forschungen von Axel L. Romdahl zwei verschiedene, namenlose Künstler, von ihm kurz A-Meister und B-Meister genannt. Der A-Meister, oft auch allein als Meister der Lübecker Bibel bezeichnet, war auch an Des Dodes Dantz aus der Mohnkopfoffizin des Hans van Ghetelen beteiligt. Ihm werden 47 Zeichnungen zugeschrieben (4-39,41,42,44-55); er arbeitete vermutlich in den Jahren 1489-1492 an der Lübecker Bibel. Der B-Meister war bereits zuvor von Steffen Arndes mit den 200 Holzschnitten für das von ihm gedruckte Passional (1492) beauftragt worden. Aus ungeklärten Gründen löste er, der deutlich schwächere [2] den A-Meister dann ab.

Beide Meister verstehen sich auf den Einsatz von Licht und Schatten zur Erzeugung von Räumlichkeit und Perspektive; beim A-Meister findet sich jedoch insgesamt eine etwas freiere Gestaltung. Max Hasse stellte die heute meist akzeptierte These auf, dass dieser Meister aus dem flandrisch-burgundischen Kulturkreis stammte, seine Ausbildung am Hofe des Königs Rene von Anjou als Miniaturmaler erhielt und nur kurz in Lübeck tätig war. Für den B-Meister vermutete Johnny Roosval, es sei Heinrich Wylsynck gewesen; Max Hasse sieht hingegen eine Nähe zum Maler des Schlutuper (Sippen-)Altars.[3].

DruckLuebecker Bibel von 1494 -  Letzte Seite, mit Druckvermerk    -   Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Der Druck wurde von Steffen Arndes durchgeführt, man hat ihn auch lange für den Bearbeiter selbst gehalten. Arndes besaß, seit dem er um 1490 aus Schleswig zurückgekehrt war, an der Ecke Königstraße/Fleischhauerstraße eine Werkstatt. Es war eine von fünf zu dem Zeitpunkt in Lübeck vorhandenen Druckereien, die die Stadt zum Zentrum von Buchdruck und Buchvertrieb im Ostseeraum machten. Sein Bibeldruck stellt sicherlich den Höhepunkt der Lübecker Buchkunst in der frühen Neuzeit dar.[4]. An Schriften gebraucht Arndes in der Lübecker Bibel für die Überschriften eine gotische Type (ca. 22 Punkt) und für den Text eine Schwabacher Type (ca. 12 Punkt), die von der oberrheinischen Kursive abgeleitet ist. Ornamentaler Initialschmuck in Tradition der spätgotischen Ornamentik hebt die einzelnen Textabschnitte voneinander ab. Der Druck hat keine gedruckte Blattzählung, zur Orientierung dienen die Kolumnentitel in gotischer Textura, sie geben den Namen des entsprechenden biblischen Buches an. Nach Auskunft des Kolophons war der Druck am Tag der Heiligen Elisabeth von Thüringen, dem 19. November 1494 vollendet.

Digitalisate

  • De Biblie mit vlitigher achthinge: recht na deme latine in dudesck averghesettet Mit vorluchtinghe vnde glose: des hochghelerden Postillatoers Nicolai de lyra Vnde anderer velen hilighen doctoren.
    • Exemplar  der Bayerischen Staatsbibliothek (Rar. 880)
    • Exemplar  der Kieler Universitätsbibliothek aus dem Kloster Bordesholm (TypBo34, unvollständig)
    • Exemplar  der Österreichischen Nationalbibliothek (Ink 6.D.2)

Literatur

  • Max J. Friedländer: Die Holzschnitte der Lübecker Bibel von 1494 zu den 5 Büchern Mose. Jahresgabe des Deutschen Vereins für Kunstwissenschaft 1917, Berlin 1918.
  • Die Lübecker Bibel. Mit einer Einführung von Max J. Friedländer. Piper, München 1923, (Hauptwerke des Holzschnitts).
  • Albert Schramm: Die Drucker in Lübeck: 2. Steffen Arndes. In: Der Bilderschmuck der Frühdrucke. Band 11. Leipzig 1928, Nr. 948-1047.
  • Axel L. Romdahl: Der A-Meister der Lübecker Bibel aus dem Jahre 1494 In: Göteborgs Högskolas Arsskrift XLVII. 23. Elander, Göteborg 1941.
  • Max Hasse: Lübeck St. Annenmuseum. Die sakralen Werke. In: Lübecker Museumsführer Band I. 2. Auflage. Museen für Kunst und Kulturgeschichte der Hansestadt Lübeck, Lübeck 1970.
  • Henning Wendland, Walter Eichenberger: Deutsche Bibeln vor Luther. Die Buchkunst der 18 deutschen Bibeln zwischen 1466 und 1522. 2. verbesserte und erweiterte Auflage, Wittig, Hamburg 1983, ISBN 3-8048-4149-X.
  • Bodo Brinkmann: Neues vom Meister der Lübecker Bibel. In: Jahrbuch der Berliner Museen. Mann, Berlin 1987/88, ISSN 0075-2207 , S. 123-161.
  • Alken Bruns, Dieter Lohmeier: Die Lübecker Buchdrucker im 15. und 16. Jahrhundert. Buchdruck für den Ostseeraum. Boyens, Heide in Holstein 1994, ISBN 3-8042-0668-9.
  • Henning Wendland: 500 Jahre Lübecker Bibel 1494-1994. In: Philobiblon 38 1994, S. 310-317.
  • Hans Wahl (Hrsg.): Die 92 Holzschnitte der Lübecker Bibel aus dem Jahre 1494 von einem unbekannten Meister. Gustav Kiepenheuer, Weimar 1917, Nachdruck: Weltbild, Augsburg 1999.
  • Olaf Schwencke: Lübecker Bibel. In: Verfasserlexikon. Band 6. S. 983-985, s.v. Niederdeutsche Bibeldrucke.
  • Sabine Lütt, Andreas Wulff: Die Lübecker Bibel von 1494. In: Die Bibliothek des Augustinerchorherrenstifts Bordesholm. Begleitkatalog zur Ausstellung Kiel 2002, S. 23-26 (Digitalisat ; PDF; 1,0 MB).

Einzelnachweise

  1. ↑ Olaf Schwencke, s.v. Niederdeutsche Bibeldrucke (lit.), Sp. 978
  2. ↑ Brinkmann (Lit.), S. 123
  3. ↑ Hasse (Lit.), S. 39 und 888
  4. ↑ Lohmeier (Lit.), S. 71

 

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Missale Aboense

Das Missale Aboense („Messbuch von Turku“) war das erste für Finnland gedruckte Buch. Sie ist die einzige Inkunabel, also das einzige vor 1501 gedruckte Buch der finnischen Literatur.

Das Missale wurde im Jahr 1488 in Lübeck in der Druckerei des Bartholomäus Ghotan auf Bestellung des Bischofs von Turku, Konrad Bitz, für den Gebrauch in seinem Bistum gedruckt. Das von Bitz verfasste Vorwort ist mit dem 17. August 1488 datiert. Das Buch ist in lateinischer Sprache auf Pergament und Papier gedruckt. Es umfasst 550 Seiten, die Auflage betrug einige Hundert.

Die Missale Aboense war seinem Namen entsprechend ein Messbuch, das sowohl allgemeine Messtexte (Ordinarium Missae und Proprium Missae) als auch Texte für die Messfeiern aller Heiligen des Kirchenjahres enthielt. Das Missale benutzte das dominikanische Messschema, da die dominikanische Liturgie um 1330 zur Liturgie des Bistums Turku bestimmt wurde. Das Bistum hatte seinerzeit nicht die Mittel, ein völlig eigenes Messbuch drucken zu lassen. Beim Druck wurde gespart, indem auf der dominikanischen Liturgie beruhende Messbücher gleichzeitig auch zur Benutzung in anderen nordischen Ländern gedruckt wurden.

In dem Buch waren allerdings auch einige für Finnland gemachte Änderungen und Zusätze enthalten, unter anderen im Zusammenhang mit dem Schutzpatron des Bistums, Heinrich von Uppsala und anderen Heiligen.

Von dem Missale ist kein einziges Exemplar vollständig erhalten, es sind aber fünfzehn unvollständige Exemplare bekannt. Davon sind vier auf Pergament gedruckt. Von diesen befindet sich eines in der königlichen Bibliothek in Dänemark sowie zwei in Finnland. Aus den erhaltenen Seiten konnte das Werk im Ganzen rekonstruiert werden, und Nachdrucke auf dieser Grundlage wurden 1971 und 1988 veröffentlicht.

Literatur

Esko Häkli und Friedhilde Krause (Hrsg.): Bibliophilie und Buchgeschichte in Finnland: aus Anlass des 500. Jubiläums des Missale Aboense. Berlin: Deutsche Staatsbibliothek Berlin und Bibliothek Helsinki, 1988. ISBN 3-7361-0035-3

Digitalisate

  • Digitalisat  des Exemplars der Königlichen Bibliothek Stockholm
  • Teildigitalisat  des Exemplars in der Universitätsbibliothek der Universität Jyväskylä

 

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Vertrag von Perleberg

Der Vertrag von Perleberg wurde als Friedensvertrag im Jahr 1420 zwischen dem Herzogtum Sachsen-Lauenburg einerseits und den beiden Hansestädten Hamburg und Lübeck geschlossen. Er bedeutete den Schlussstrich unter seit 1401 begonnene kriegerische Auseinandersetzungen um territoriale Streitfragen.

Der Vertragsschluss erfolgte am 23. August 1420 in der Stadt Perleberg in der Westprignitz. Die beiden Hansestädte hatten seit dem Hochmittelalter von den durch Realteilungen geschwächten Herzögen des ohnehin armen Herzogtums zur Sicherung der Straßen und Handelswege zwischen Hamburg und Lübeck, aber auch der Verbindungen über die Elbquerungen nach Süden, wie beispielsweise der Alten Salzstraße über die Stadt Mölln nach Lüneburg, Ortschaften und Gebietsteile durch Kauf erworben oder als Pfand genommen. Durch den Bau des 1398 fertiggestellten Stecknitz-Kanals war das Sicherungsbedürfnis noch verstärkt worden. Die Realteilung in zwei Linien war durch Erbgang 1401 unter Herzog Erich IV. von Sachsen-Lauenburg aufgehoben worden. Der von Lübeck in Bergedorf eingesetzte Vogt Otto von Ritzerau wurde 1401 von Herzog Erich IV. gewaltsam aus dem Pfandbesitz vertrieben. Lübeck war zu dieser Zeit durch innere Unruhen geschwächt und konnte erst 1420 mit der Hilfe Hamburgs das Pfand zurückerobern. Erichs Nachfolger Herzog Erich V. versuchte die Verpfändungen seiner Vorfahren der Linie Mölln-Bergedorf ebenfalls mit allen politischen Mitteln zu revidieren, unterlag den beiden Städten aber militärisch. Der Frieden von Perleberg wurde von dem als Außenpolitiker der Hanse bedeutenden Lübecker Bürgermeister Jordan Pleskow und dem Hamburger Bürgermeister Hein Hoyer verhandelt. Auf lauenburgischer Seite standen neben Herzog Erich seine Brüder Bernhard II. und Otto. Im Ergebnis fielen die Vierlande, Bergedorf, Geesthacht und der halbe Sachsenwald an die beiden Städte. Die letzten Anfechtungen hiergegen wurden allerdings erst am 21. Januar 1672 durch das kaiserliche Hofgericht zugunsten der beiden Hansestädte endgültig zurückgewiesen. Die Grenzziehung als Ergebnis des Vertragsschlusses blieb, wenn man vom Sachsenwald einmal absieht, im Wesentlichen bis zum Groß-Hamburg-Gesetz im Jahr 1937 unverändert. Ein Exemplar des Vertrages befindet sich im Archiv der Hansestadt Lübeck.[1]

Literatur

  • Emil Ferdinand Fehling: Lübeckische Ratslinie. Lübeck 1925. Nr. 425 Jordan Pleskow.
  • E. Schulze: Das Herzogtum Sachsen-Lauenburg und die lübische Territorialpolitik. Neumünster 1957

Einzelnachweise

  1. ↑ Frieden von Perleberg

 

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Codex diplomaticus Lubecensis

Der Codex diplomaticus Lubecensis, das Lübecker Urkundenbuch ist eine Quellenedition zur mittelalterlichen Geschichte der Hansestadt Lübeck. Es vereint die Texte überlieferter diplomatischen Quellen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck und des Bistums Lübeck von den ersten schriftlichen Überlieferungen bis zum Ende des 16. Jahrhunderts.

Entstehung

Vorbild und Anstoß zur Entstehung des Codex diplomaticus Lubecensis war der 1836 von dem Frankfurter Stadtarchivar und Bibliothekar Johann Friedrich Böhmer herausgegebene Codex diplomaticus Mœnofrancofurtanus, das Urkundenbuch der Reichsstadt Frankfurt. In Lübeck hatte der Richter Carl Wilhelm Pauli 1834 bereits verloren geglaubte Archivbestände der Trese wieder aufgefunden und gab mit dieser Wiederentdeckung den Impuls zur Erfassung, Sicherung und Erforschung der umfangreichen mittelalterlichen Urkundenbestände in Lübeck. Die Herausgabe des Codex diplomaticus Lubecensis wurde vom Verein für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde übernommen, der sich 1821 auf Anregung von Johann Friedrich Hach zunächst als Ausschuß für das Sammeln und Erhalten geschichtlicher Quellen in der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit gebildet hatte. In Zusammenarbeit mit dem oldenburgischen Archivar Wilhelm Leverkus, der seine Laufbahn 1837 als Archivar beim Archiv des Bistums Lübeck in Eutin begonnen hatte, wurde die große Aufgabe in Angriff genommen. Der Codex diplomaticus Lubecensis gliedert sich entsprechend in zwei Reihen: die erste Abteilung, das Urkundenbuch der Stadt Lübeck (kurz: UBStL) und die zweite Abteilung, das Urkundenbuch des Bistums Lübeck.

Lübecker Urkundenbuch

Das Lübecker Urkundenbuch im engeren Sinne wird folglich durch die erste Abteilung des Codex diplomaticus Lubecensis, das Urkundenbuch der Stadt Lübeck: 1139-1470 (= Codex diplomaticus Lubecensis I), verkörpert. Den Großteil dieser Quellenedition bewältigte der erste hauptamtliche Lübecker Staatsarchivar Carl Friedrich Wehrmann (Bände 4-10) im Archiv der Hansestadt Lübeck allein.

  • Band 1
  • Band 2,1 (Bearbeiter: Carl Friedrich Wehrmann)
  • Band 2,2 (Bearbeiter: Carl Friedrich Wehrmann)
  • Band 3 (Bearbeiter: Carl Friedrich Wehrmann)
  • Band 4 (Alleinbearbeiter: Carl Friedrich Wehrmann)
  • Band 5 (Alleinbearbeiter: Carl Friedrich Wehrmann)
  • Band 5 (Alleinbearbeiter: Carl Friedrich Wehrmann)
  • Band 6 [1417-1526] (Alleinbearbeiter: Carl Friedrich Wehrmann)
  • Band 7 1427-1440 (Alleinbearbeiter: Carl Friedrich Wehrmann)
  • Band 8 1440-1450 (Alleinbearbeiter: Carl Friedrich Wehrmann)
  • Band 9 1451-1460 (Alleinbearbeiter: Carl Friedrich Wehrmann)
  • Band 10 1461-1465 (Alleinbearbeiter: Carl Friedrich Wehrmann)
  • Band 11 1466-1470 (Alleinbearbeiter: Paul Ewald Hasse)
  • Band 12: Register zu Band 1-11 (Bearbeiter: Friedrich Techen)

Urkundenbuch des Bistums Lübeck

Das Urkundenbuch des Bistums Lübeck als zweite Abteilung des Codex diplomaticus Lubecensis erschien in der Bearbeitung des ersten Bandes durch Wilhelm Leverkus 1856 als

  • „Urkundenbuch des Bisthums Lübeck“, Thl. 1, die Jahre 1154 bis 1341[1]

Weitere Bände dieser Abteilung erschienen im 19. Jahrhundert nicht. Durch den Übergang der Archivbestände des Lübecker Domkapitels und des Bistums Lübeck im Zuge Eingliederung des Fürstentums Lübeck 1937 in die preußische Provinz Schleswig-Holstein durch das Groß-Hamburg-Gesetz auf das Landesarchiv Schleswig-Holstein erscheint die Fortsetzung des Urkundenbuchs des Bistums Lübeck seit 1994 bearbeitet von Wolfgang Prange in den Schleswig-Holsteinische Regesten und Urkunden (SHRU):[2]

  • Bd. 13, Teil 1: Urkundenbuch des Bistums Lübeck 1154–1341.
  • Bd. 13, Teil 2: Urkundenbuch des Bistums Lübeck 1220–1439.
  • Bd. 14, Teil 3: Urkundenbuch des Bistums Lübeck 1439–1509.
  • Bd. 15, Teil 4: Urkundenbuch des Bistums Lübeck 1510–1530.

Sonstiges

Ergänzt wird diese Quellenedition zur Geschichte der Hansestadt Lübeck und der Hanse durch das vom Hansischen Geschichtsverein herausgegebene und in den ersten vier Bänden von Konstantin Höhlbaum bearbeitete Hansische Urkundenbuch und die Hanserezesse, aber auch durch die Urkundenbücher benachbarter Territorien, wie z.B. das Mecklenburgische Urkundenbuch und die Urkundenbücher anderer Hansestädte.

Urkunden des Codex diplomaticus Lubecensis in der Wikipedia

  • 1188, 19. September: Barbarossa-Privileg
  • 1226, Juni: Lübecker Reichsfreiheitsbrief

Barbarossaprivileg vom 19.09. 1188  -  Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.   Reichsfreiheitsbrief der Stadt Luebeck aus dem Jahr 1226 micro

Literatur

Antjekathrin Graßmann (Hrsg.): Lübeck Lexikon, Lübeck 2006, („Urkundenbuch“)

Einzelnachweise

  1. ↑ Urkundenbuch des Bisthums Lübeck 1151-1341 (Digitalisat)
  2. ↑ Informationen zu den Schleswig-Holsteinischen Regesten und Urkunden auf den Seiten der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte

 

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Dassower Brücke

Die Dassower Brücke ist eine moderne Straßenbrücke über die Stepenitz unmittelbar bei der Stadt Dassow im Zuge der Bundesstraße 105. Historisch ist sie eine der ältesten Brücken in Mecklenburg-Vorpommern an einem früheren Dreiländereck zwischen Mecklenburg, dem Bistum Ratzeburg und der Hansestadt Lübeck. Sie wurde zuletzt 2005 vollständig erneuert.Lage

Die Dassower Brücke überquert die Stepenitz in deren Mündungsbereich in den Dassower See. Die Stepenitz war früher ein Grenzgewässer: am linken lag Ufer das Fürstentum Ratzeburg und am rechten Ufer das Herzogtum Mecklenburg. Der Dassower See und die Hoheit über die Stepenitz waren seit alters her bei der Stadt Lübeck, die seit dem Mittelalter alle Anstrengungen unternahm, ihren Einfluss auf beiden Seiten der Trave als Wasserweg zwischen Travemünde und Oldesloe zu sichern. Die kleine Hafenstelle mit den Booten der Dassower Fischer und der ehemalige Speicher der Firma Callies bei der Brücke deuten die bis in das frühe 20. Jahrhundert günstige Verkehrslage noch an. Über die Dassower Brücke führte bereits im Mittelalter eine wichtige Altstraße, die Hansische Ostseestraße von Lübeck in Richtung Wismar und weiter nach Rostock. Der ebenfalls von Lübeck aus hinter der Brücke liegende Klützer Winkel war den Lübeckern bereits 1188 im Barbarossa-Privileg als besonderes Einflussgebiet zugewiesen worden. Der Übergang über die Stepenitz wurde durch eine befestigte Burg auf mecklenburgischer Seite gesichert. Aus dieser Burg ging das Schloss Lütgenhof als Adelssitz hervor, das heute als Hotel betrieben wird.

Brücke

Die 2005 neu errichtete 47 Meter lange Brücke konnte erst gebaut werden, nachdem die Autobahn 20 zwischen Schönberg und Grevesmühlen fertiggestellt war. Die aus dem Jahr 1923 stammende Vorgängerbrücke war dem Verkehr auf der ehemaligen Transitstrecke vom Übergang Schlutup-Selmsdorf nach Sassnitz nicht mehr gewachsen. Durch die durch Unkenntnis der Konstruktion zerstörte Stahlarmierung (Spannbetonkonstruktion) durch einen Architekten, wurde die Brücke durch Auftrag von Material so weit erhöht, dass eine Einsicht durch die Verkehrsteilnehmer beidseitig nicht mehr möglich war. Außerdem wurde durch diese Statikzerstörung des Spannbetons die Tragkraft der Brücke stark eingeschränkt. Für die Dauer der Bauarbeiten wurde eine Behelfsbrücke errichtet und der morastige Untergrund im Mündungsbereich der Stepenitz führte beim Neubau zu erheblichen Gründungsproblemen bei Brücke und den Zufahrtsrampen. Die Baukosten beliefen sich auf 6,8 Millionen Euro.[1]

Geschichte

Um die Brücke, die örtlich wegen ihrer Grenzlage auch Dreiherrenbrücke genannt wird, ranken sich eine Vielzahl von Geschichten und Sagen in Lübeck und den beiden benachbarten Mecklenburgs. Aber auch die Geschichtsquellen spiegeln die strategische Bedeutung der Brücke über die Jahrhunderte wider. Deutlich wird der Interessenkonflikt zwischen dem Städteinteresse der Sicherung des freien Handels auf den Land- und Wasserwegen und dem Bedürfnis des ländlichen Adels am Wohlstand zu partizipieren. Bereits 1219 erließ der Bischof von Ratzeburg den Lübeckern seinen Anteil am Brückenzoll der Dassower Brücke. Herzog Nikolaus II. zu Mecklenburg schloss sich dem im darauf folgenden Jahr nach Verhandlungen mit dem Lübecker Ratsherrn Elias Ruz[2] an.[3]

Im Jahr 1261 wird die Dassower Burg der Ritter de Dartzowe von den Lübeckern im vertraglich gesicherten Einvernehmen mit dem Herzog zu Mecklenburg erobert und zerstört, weil diese ihre Haupterwerb auf die Beraubung von Kaufleuten verlegt hatten.[4] Die Mecklenburger sicherten den Lübeckern zu, dass zwischen Dassow und Grevesmühlen keine Burg mehr errichtet werden dürfe. Dieses Versprechen wird zwar 1351 den Lübeckern bestätigt, aber bereits 1353 gestattet Herzog Albrecht II. von Mecklenburg den 1301 aus Berkenthin im Herzogtum Sachsen-Lauenburg zugewanderten Herren von Parkentin den Wiederaufbau der Dassower Burg.[5]

Die ursprünglichen Herren von Dassow, die Dartzowe waren bereits zu Beginn des 14. Jahrhunderts bedeutungslos geworden, nachdem am 1. Juni 1307 im Frieden zu Herrenfähre unter Vermittlung des dänischen Königs Erik Menved zwischen Lübeck, den Grafen von Holstein und den Sachsen-Lauenburgern die Zerstörung ihrer Burgen gemeinsam mit denen anderer mecklenburgischer Landadliger beschlossen und in die Tat umgesetzt worden war.[6]

Die Parkentiner waren mit dem Erwerb von Dassow dort bereits 1301 zur örtlichen Macht aufgestiegen. Nachdem sie den Ort von Herzog Heinrich dem Jüngeren erworben hatten, fassten sie mit mehreren Zweigen der Familie in der Gegend Fuß und gingen dabei auch nicht zimperlich vor. Am 23. April 1332 schworen alle Parkentiner in einer Fehde mit dem Bischof von Ratzeburg auf dem Priwall gemeinsam Urfehde, weil zwei Angehörige erschlagen worden waren.[7] Herzog Albrecht belehnte die Brüder Parkentin 1351 mit der Bede und dem Hochgericht.[8] Bis zum Verkauf der mecklenburgischen Güter durch Christian August von Berkentin 1746 bleiben die Parkentiner Herren von Dassow.

So sind sie auch in die Lübecker Fehde des Jahres 1506 einbezogen, die aufgrund einer Verkettung von unglücklichen Umständen im Sommer 1505 zu kriegerischen Zuständen zwischen Lübeck und Mecklenburg führten. Auslöser war das zufällige Aufeinandertreffen dreier betrunkener mecklenburgischer Bauern mit einer Lübecker Patrouille, die die Stepenitz flussaufwärts der Dassower Brücke inspizierte.[9] Die Bauern, die eigentlich eine Lieferung Bier zum Siechenhaus vor Dassow bringen sollten, provozierten und zwei von ihnen wurden von den Lübeckern gefasst. Nach den Berichten der Chronisten David Chyträus[10] und Reimar Kock angeheizt durch die weibliche Intrige der Herrin der mecklenburger Bauern, Irmgard von Buchwald, empörten sich die Einwohner der unteren Schichten Lübecks und trafen vor den Ratsdienern in Dassow ein. Dassow und umgebende Ortschaften wurden geplündert. Die Fehde zog sich über Jahre hin und selbst der Bischof von Ratzeburg Johannes von Parkentin sprang der Auseinandersetzung auf Seiten der mecklenburgischen Herzöge und seiner eigenen Verwandtschaft bei und gab die von Lübecker Seite erwartete Neutralität auf.

Die Stadt Lübeck verzichtete erst mit einer Erklärung vom 16. Februar 1887 gegenüber Mecklenburg auf die Hoheitsrechte auf der Stepenitz. Auch die Fischereirechte auf der Stepenitz unterhalb von Börzow lagen bis in das 20. Jahrhundert noch bei der Stadt Lübeck. Der Grenzverlauf zwischen Mecklenburg und Lübeck entlang Trave und Dassower See wurde nach jahrhundertelangem Streit am 21. Juni 1890 vom Reichsgericht[11] abschließend entschieden.

Von 1945 bis 1990 verlief die Innerdeutsche Grenze entlang dem Ufer des Dassower Sees. Der Blick von der Transitstraße Lübeck–Rostock auf den See wurde durch eine Betonmauer ähnlich der Berliner Mauer unterbunden.

Literatur

  • Andreas Röpcke: Frieden und Unfrieden zwischen Mecklenburg und Lübeck. Zur Vorgeschichte der Fehde von 1506.. In: Das Gedächtnis der Hansestadt Lübeck, Lübeck 2005, S. 313-326. ISBN 3-7950-5555-5
  • Friedrich Schlie: Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin. II. Band: Die Amtsgerichtsbezirke Wismar, Grevesmühlen, Rehna, Gadebusch und Schwerin. Schwerin 1898, Neudruck Schwerin 1992, S. 392 ff.. ISBN 3910179061

Einzelnachweise

  1. ↑  LN-Online vom 11. Oktober 2005
  2. ↑ Emil Ferdinand Fehling: Lübeckische Ratslinie. Lübeck 1925, Nr. 100.
  3. ↑ Friedrich Schlie: Kunst- und Geschichts-Denkmäler, S. 392 unter Verweis auf das Mecklenburgische Urkundenbuch 250, 269, 929, 963, 967, 7425.
  4. ↑ Friedrich Schlie: Kunst- und Geschichts-Denkmäler, S. 393 unter Verweis auf das Mecklenburgische Urkundenbuch 929, 963.
  5. ↑ Friedrich Schlie: Kunst- und Geschichts-Denkmäler, S. 393 unter Verweis auf das Mecklenburgische Urkundenbuch 7425, 7839.
  6. ↑ Friedrich Schlie: Kunst- und Geschichts-Denkmäler, S. 393 unter Verweis auf das Mecklenburgische Urkundenbuch 3167, 3402.
  7. ↑ Friedrich Schlie: Kunst- und Geschichts-Denkmäler, S. 393 unter Verweis auf das Mecklenburgische Urkundenbuch 5327.
  8. ↑ Friedrich Schlie: Kunst- und Geschichts-Denkmäler, S. 393 unter Verweis auf das Mecklenburgische Urkundenbuch 7543.
  9. ↑ Friedrich Schlie: Kunst- und Geschichts-Denkmäler, S. 393 mit Hinweis auf Frank: Altes und Neues Mecklenburg, Band IX, S. 16ff., Boll: Geschichte von Mecklenburg, S. 340.
  10. ↑ Chronicon Saxoniae. Rostock 1590.
  11. ↑ RG ZVLGA 6 (1891), S. 243-326.

 

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Hansesprache

Unter Hansesprache versteht man die mittelniederdeutsche Verkehrssprache, die etwa vom 12. oder 13. bis Anfang des 16. Jahrhunderts, also zur Zeit der Hanse im Nord- und Ostseeraum als überregionales Verständigungsmittel diente. Sie war vor allem als Handelssprache, Rechtssprache, Sprache der Diplomatie und Literatursprache von Bedeutung. Peters stellt fest, dass die „Lübecker Ausgleichssprache“, wie er sie nennt, „eine über den Mundarten liegende gesprochene Verkehrssprache“ war[1], deren Wortschatz nur wenig von den umgebenden skandinavischen und ostseeslawischen Sprachen und dem Russischen geprägt war, wobei dessen Gebrauch sich auch noch teilweise auf die entsprechenden Hanseniederlassungen, etwa in Bergen oder Nowgorod, beschränkte.[2]

Literatur

  • Hadumod Bußmann: Lexikon der Sprachwissenschaft. 3., aktualisierte und erweiterte Auflage. Kröner, Stuttgart 2002. ISBN 3-520-45203-0
  • Robert Peters: Mittelniederdeutsche Sprache. In: Jan Goossens (Hrsg.): Niederdeutsch. Sprache und Literatur. Eine Einführung. Band 1: Sprache. Wachholtz, Neumünster 1973, S. 66-115.
  • Willy Sanders: Sachsensprache, Hansesprache, Plattdeutsch. Sprachgeschichtliche Grundzüge des Niederdeutschen. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1982, S. 126. ISBN 3-525-01213-6

Einzelnachweise

  1. ↑ S. 76
  2. ↑ S. 110f.

 

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Historische Lübecker Exklaven

Die ehemaligen Lübecker Exklaven entstanden ab dem 14. Jahrhundert überwiegend zur strategischen Absicherung der politischen Handelsinteressen der seit 1226 reichsfreien Hansestadt Lübeck. Die Bestandsveränderungen dieser Gebiete sind Teil der Außenpolitik dieses ehemaligen Stadtstaates. Mit der Mediatisierung des Lübecker Staatswesens durch das Groß-Hamburg-Gesetz im Jahr 1937 wurden die letzten verbliebenen Exklaven den preußischen und mecklenburgischen Umlandkreisen zugeschlagen.

Herzogtum Lauenburg

Schwerpunkt und Bedeutung der Exklaven im Gebiet des Herzogtum Sachsen-Lauenburg übertrafen alle anderen territorialen Ausdehnungen Lübecks außerhalb seiner mittelalterlichen Landwehr; dienten sie doch der Sicherung des Handels mit Hamburg, der Salzstadt Lüneburg und dem Binnenland als Hinterland des Ostseehafens. Das Herzogtum der Herzöge von Sachsen-Lauenburg war während des 14. Jahrhunderts in die beiden Linien Ratzeburg-Lauenburg und Mölln-Bergedorf auseinandergefallen. Die Mölln-Bergedorfer Linie war ohne direkte Nachfolge und in Finanznöten. Dies ergab für die Lübecker Einstiegsmöglichkeiten zur territorialen Absicherung der Handelswege der Alten Salzstraße und des Stecknitz-Kanals, die sie zu nutzen verstanden.

Bergedorf

Größte Exklave war das gemeinsam mit Hamburg von 1420 bis 1868 verwaltete beiderstädtische Amt Bergedorf, bestehend aus der Stadt Bergedorf, den Vierlanden (mit Altengamme, Neuengamme, Curslack und Kirchwerder) sowie Geesthacht. Der gemeinsamen Herrschaft der beiden Hansestädte ging 1359 eine Pfandnahme Bergedorfs an Lübeck durch Herzog Erich III. von Sachsen-Lauenburg voraus. Der von Lübeck eingesetzte Vogt Otto von Ritzerau wurde jedoch 1401 vom Neffen und Erben des Verpfänders, Herzog Erich IV. von Sachsen-Lauenburg, gewaltsam aus dem Pfandbesitz vertrieben. Lübeck war zu dieser Zeit durch innere Unruhen geschwächt und konnte erst 1420 mit der Hilfe Hamburgs das Pfand zurückerobern. Im Perleberger Vertrag vom 23. August 1420[1] wurde die Wiederinbesitznahme den Bürgermeistern Jordan Pleskow für Lübeck und Hein Hoyer für Hamburg bestätigt. Die letzten Anfechtungen hiergegen wurden allerdings erst am 21. Januar 1672 durch das kaiserliche Hofgericht zugunsten der beiden Hansestädte endgültig zurückgewiesen. Die gemeinsame Verwaltung endete 1868 mit dem Verkauf des Lübecker Anteils an Hamburg.

Mölln

Den längsten Prozess vor dem Reichskammergericht gab es zweifelsohne um die Lübecker Pfandrechte an der strategisch wichtigen Stadt Mölln, die etwa auf der halben Strecke zwischen Lüneburg und Lübeck an der Alten Salzstraße und dem Stecknitz-Kanal liegt. Die Stadt wurde 1359 durch Kauf und Verpfändung für 9.737,50 erworben. Der auf Auslösung des Pfandes oder Wiederkauf gerichtete Prozess lief von 1580 bis zum Jahr 1747. Die Zahlung von 90.000 Mark an Lübeck zur Auslösung des Pfandes erfolgte durch Herzog Julius Franz im Jahr 1683, wurde jedoch zunächst von Lübeck nur als Teilleistung anerkannt.[2] Der Möllner Prozess wurde nicht durch Urteil sondern durch den Vergleich von Hannover (1747) über die sog. Möllner Pertinenzien zwischen dem unter König Georg II. in Personalunion mit Großbritannien stehenden Kurfürstentum Hannover als Rechtsnachfolger der zwischenzeitlich im Mannesstamm ausgestorbenen Herzöge von Sachsen-Lauenburg und der Hansestadt Lübeck beendet und fand 1759 mit der Festlegung der endgültigen Grenzziehung seinen Abschluss. Lübeck verlor durch diesen Vergleich etliche Dörfer, insbesondere im Raum um die Stadt Mölln.[3]

Nusse

Nusse wurde von Lübeck im Jahr 1370 durch Kauf erworben und blieb bis 1937 Exklave.

Behlendorf

Behlendorf ist ein Dorf, das im 12. Jahrhundert entstand. Gemeinsam mit Giesensdorf, Albsfelde und Harmsdorf wurde es von der Stadt Lübeck von dem Knappen Volkwin Grönow im Jahr 1424 erworben.[4]

Ritzerau

Ritzerau wurde 1465/68 mit Düchelsdorf, Sierksrade, Tramm und Schretstaken von den Rittern Hans und Otto von Ritzerau käuflich erworben. Die Genehmigung durch den Herzog von Sachsen-Lauenburg erfolgte 1472. Spätere Herzöge von Sachsen-Lauenburg widerriefen diese Anerkennung und der Rechtsstreit wurde nach für Lübeck ungünstigen Zwischenentscheidungen der Gerichte 1747 zwischen dem Rat der Stadt Lübeck und König Georg II. von Großbritannien in seiner Eigenschaft als Herzog von Lauenburg verglichen, die Grenzziehung in diesem Bereich war anschließend bis 1937 stabil.[5] Die Stadt Lübeck blieb auch nach 1937 Eigentümer von Stadtgut (250 Hektar, bis 1990) und Forst Ritzerau (650 Hektar).[6]

Holstein

Malkendorf, Curau, Dissau, Krumbeck im damaligen Amt Ahrensbök, heute Ortsteile der Gemeinde Stockelsdorf.

Mecklenburg

Utecht wurde, nachdem es schon zuvor bis 1375 zum Besitz des Johannisklosters gehört hatte, im Jahr 1747 vom Domkapitel des Ratzeburger Doms an Lübeck übertragen. Die Lübschen Dörfer Schattin an der Wakenitz und Utecht mit Campow am nördlichen Ende des Ratzeburger Sees gegenüber Rothenhusen fielen 1937 an das 1933 „wiedervereinigte“ Land Mecklenburg, das dafür als Kompensation seine Exklave Hollenbek an den preußischen Landkreis Herzogtum Lauenburg abgeben musste.

Mittelbarer Besitz

Die Stadt Lübeck führt seit der Säkularisation die Geschäfte der in Stiftungen umgewandelten ehemaligen Klöster und geistlichen Bruderschaften in der Stadt, die traditionell über umfangreichen Grundbesitz ganzer Güter und Dörfer im holsteinischen und mecklenburgischen Umland, die sogenannten Stadtstiftsdörfer, verfügten. Stadtstiftsdörfer im Gegensatz zu den Kapitel-Kirchdörfern des Lübecker Domkapitels wie etwa Genin, Vorrade, Nieder- und Oberbüssau, letztere auch die vier Landwehrdörfer des Domkapitels, weil sie innerhalb der weiträumigen Lübecker Landwehr lagen. Letztere gehörten seit 1326 nicht mehr zu Holstein und unterstanden seit 1419 auch nicht mehr holsteinischer Jurisdiktion.

Den größten Einschnitt im Bestand musste die Stadt nach dem nachteiligen Vergleich mit Kurhannover von 1747 im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 und den daraus folgenden Verhandlungen mit den Oldenburgern hinnehmen. § 26 des „Hauptschlusses der außerordentlichen Reichsdeputation“ besagte für Lübeck im Auszug:

    „Das Kollegium der Reichsstädte besteht in Zukunft aus den freien und unmittelbaren Städten: Augsburg, Lübeck, Nürnberg, Frankfurt, Bremen und Hamburg. Sie genießen in dem ganzen Umfang ihrer respektiven Gebiete die volle Landeshoheit und alle Gerichtsbarkeit ohne Ausnahme und Vorbehalte; jedoch der Appellation an die höchsten Reichsgerichte unbeschadet. Sie genießen, auch selbst in Reichskriegen, einer unbedingten Neutralität. Zu dem Ende sind sie auf immer von allen ordentlichen und außerordentlichen Kriegsbeiträgen befreit, und bei allen Fragen über Krieg und Frieden von allem Antheil an den Reichsberathschlagungen vollkommen und nothwendigerweise entbunden. Ueberdieß erhalten sie als Entschädigung, Vergütung und Bewilligung, nämlich: … Die Stadt Lübeck, für die Abtretung der von ihrem Hospital abhängenden Dörfer und Weiler im Mecklenburgischen: denjenigen ganzen Landesbezirk des Bisthums und Domkapitels zu Lübeck, mit allen und jeden Rechten, Gebäuden, Eigenthum und Einkünften, welcher zwischen der Trave, der Ostsee, dem Himmelsdorfer See und einer Linie begriffen ist, die von da oberhalb Swartau in einer Entfernung von wenigstens 500 französischen Toisen von der Trave, dem Dänischen Holstein, und dem Hannöverischen, gezogen wird. Ueber die, von der Stadt Lübeck abhängigen einzelnen Stücke, welche außerhalb des eben bezeichneten Bezirkes in den Landen des Herzogs von Holstein-Oldenburg eingeschlossen liegen, wird man sich gütlich vereinigen.…“

Die Hospitaldörfer, alter Besitz des Heiligen-Geist-Hospitals im Mecklenburgischen, waren nach § 9 Warnekenhagen (Warnkenhagen, Ortsteil von Kalkhorst), Altenbuchow (Alt Bukow) und Crumbrook (Krumbrook bei Hohen Schönberg, Ortsteil von Kalkhorst) sowie ein Teil von Poel: Brandenhusen, Neuhof, Seedorf, Wangern, Weitendorf.

Die Verhandlungen mit dem Herzogtum Oldenburg führten zu einer starken Konzentration und Arrondierung im "Travemünder Winkel" nördlich der Trave. Die Exklaven im ehemaligen Fürstentum Lübeck blieben Lübeck erhalten.

Auch mit zunehmender Bedrohung der staatlichen Eigenständigkeit zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde zur Sicherung des zivilrechtlichen Eigentums der nicht arrondiert liegende Grundbesitz der Stadt als Fiskus soweit möglich mit dem stadtnah gelegenen Grundeigentum der Stiftungen Heiligen-Geist-Hospital und Johanniskloster getauscht. So erhielt die Stadt 1935 die bisher dem Hospital gehörenden, innerhalb der Stadtgrenzen liegenden Güter Mönkhof und Falkenhusen, und die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital erhielt im Gegenzug die Güter Behlendorf (259 ha), Albsfelde (123 ha) und den Behlendorfer See (70 ha).[7]

Zu den Stadtstiftsdörfern gehörten im Kreis Stormarn das Gut Frauenholz, heute Ortsteil von Rethwisch (Stormarn), sowie die Dörfer Westerau, Pölitz und Barkhorst, heute ein Ortsteil von Lasbek.

Gliederung

  • 1852 wurde Lübeck und die zu ihm gehörenden Exklaven wie folgt gegliedert:
    • Stadtamt
    • Landamt
    • Amt Travemünde
  • 1871 werden das Stadtamt und das Landamt zusammengelegt - damit bestand Lübeck aus:
    • Stadt- und Landamt
    • Amt Travemünde
  • 1879 wurde das Amt Travemünde aufgehoben - damit war für ganz Lübeck nur noch das
    • Stadt- und Landamt

zuständig.

Die Regelung des Groß-Hamburg-Gesetzes für Lübeck

Die Regelungen des Gesetzes waren äußerst knapp gehalten, weil der Rest der Ausführung dem damaligen Rechtsverständnis entsprechend dem Verordnungsgeber überlassen wurde, so dass es hier in den für das Lübecker Staatsgebiet wesentlichen Teilen wiedergegeben werden kann:

"Artikel II

Andere Gebietsvereinigungen

§ 6

(1) Das Land Lübeck mit Ausnahme seiner im Lande Mecklenburg gelegenen Gemeinden Schattin und Utecht geht auf das Land Preußen über.

(2) Es werden zugeteilt die Stadt Lübeck als Stadtkreis dem Regierungsbezirk Schleswig und die Gemeinden Düchelsdorf, Sierksrade, Behlendorf, Hollenbeck, Albsfelde, Giesensdorf, Harmsdorf, Nusse, Poggensee, Ritzerau, Groß Schretstaken, Klein Schretstaken und Tramm dem Landkreis Herzogtum Lauenburg, Regierungsbezirk Schleswig. Die Zuteilung der Gemeinden Kurau (lüb. Anteils), Dissau, Krumbeck und Malkendorf regelt § 8 Abs. 2.

§ 8

(2) Der oldenburgische Landesteil Lübeck geht auf das Land Preußen über und bildet mit den bisher lübischen Gemeinden Kurau (lüb. Anteils), Dissau, Krumbeck und Malkendorf den Landkreis Eutin im Regierungsbezirk Schleswig.

§ 9

(3) Auf Mecklenburg gehen von dem bisher lübischen Landgebiet über: die Gemeinden Schattin und Utecht unter Eingliederung in den Landkreis Schönberg.

Literatur

  • Fritz Endres (Hrsg.): Geschichte der freien und Hansestadt Lübeck. Otto Quitzow, Lübeck 1926, Weidlich, Frankfurt M 1981 (Repr.). ISBN 3-8035-1120-8
  • Georg Fink: Lübecks Stadtgebiet. Geschichte und Rechtsverhältnisse. In: Ahasver v. Brandt und Wilhelm Koppe: Städtewesen und Bürgertum als geschichtliche Kräfte. Gedächtnisschrift für F. Rörig. Lübeck 1953, S. 243-296
  • Antjekathrin Graßmann (Hrsg.): Lübeckische Geschichte. Schmidt-Römhild, Lübeck 1989. ISBN 3-7950-3203-2
  • Lübeck-Lexikon. Die Hansestadt von A bis Z. Hrsg. von Antjekathrin Graßmann. Lübeck: Schmidt-Römhild 2006. ISBN 3-7950-7777-X
  • Erich Keyser (Hrsg.): Deutsches Städtebuch. Handbuch städtischer Geschichte. Bd 1. Nordostdeutschland. Im Auftrag der Konferenz der landesgeschichtlichen Kommissionen Deutschlands mit der Unterstützung des Deutschen Gemeindetages. Kohlhammer, Stuttgart 1939.
  • Peter von Kobbe: Geschichte und Landesbeschreibung des Herzogtums Lauenburg. Altona 1837. ISBN 3-7777-0074-6
  • Werner Neugebauer: Schönes Holstein. Ein Führer durch das Land zwischen Elbe und Fehmarnbelt. Lübecker Nachrichten, Lübeck 1957.
  • Gerhard Schneider: Gefährdung und Verlust der Eigenstaatlichkeit der Freien und Hansestadt Lübeck und seine Folgen. Schmidt-Römhild, Lübeck 1986. ISBN 3-7950-0452-7
  • E. Schulze: Das Herzogtum Sachsen-Lauenburg und die lübische Territorialpolitik. Neumünster 1957
  • Heinrich Christian Zietz: Ansichten der freien Hansestadt Lübeck und ihrer Umgebungen. Mit 16 Kupferstichen, Friedrich Wilmans, Frankfurt M 1822, Weiland, Lübeck 1978 (Repr.).
  • Dr. William Boehart: Das Groß-Hamburg-Gesetz - Ein Rückblick 70 Jahre danach. In Lichtwark-Heft Nr. 71, November 2006. Verlag HB-Werbung, Bergedorf. ISSN 1862-3549 .

Einzelnachweise

  • Zur Gliederung Lübecks und der Exklaven: [1]  und [2]  (PDF; 39 kB)
    • ↑ Frieden von Perleberg
    • ↑ v.Kobbe, aaO, S. 152 - 167 Der Möllner Prozess. als Digitalisat
    • ↑ Graßmann: Lübeckische Geschichte. S. 503
    • ↑ Neugebauer, aaO., S. 424.
    • ↑ Neugebauer, S. 425.
    • ↑ Hans Rathje Reimers: Lübecks territoriale Entwicklung, Teil 2: Die Exklave Ritzerau. In: Lübeckische Blätter 2012 Heft 4 (Digitalisat ; PDF; 3,4 MB), S. 56f
    • ↑ Hans Rathje Reimers: Lübecks territoriale Entwicklung – Teil 3: Die Exklave Behlendorf. In: Lübeckische Blätter 177 (2012) (Digitalisat ; PDF; 8,3 MB), S. 128 f.

 

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Kloster Marienwohlde

Das Kloster Marienwohlde war ein Birgittenkloster an der Alten Salzstraße im heutigen Gemeindegebiet von Lankau unweit der Stadt Mölln.

Kloster

Das Kloster Marienwohlde ist für das Mittelalter auch in Nordostdeutschland eine späte Klostergründung des jungen Ordens, der durch Birgitta von Vadstena erst im 14. Jahrhundert begründet worden war. Im Falle des Doppelklosters Marienwohlde waren es Nonnen und Brüder aus dem seinerseits erst 1407 gegründeten Kloster Mariendal[1] bei Reval, die 1413 im Gebiet der heutigen lauenburgischen Gemeinde Lankau ihr Kloster nach der Augustinerregel gründeten. Es befand sich im Bereich des heutigen Gutes Marienwohlde. Das Kloster lag zwischen den drei reichen Hansestädten Hamburg, Lübeck und Lüneburg und erfreute sich unter besonderer Lübecker Protektion[2] bald einer soliden wirtschaftlichen Grundlage, die sich auch im 1414–18 errichteten Gebäudebestand und den zum Kloster gehörenden Ländereien und Dörfern ausdrückte. Der Besitz des Klosters umfasste neben Marienwohlde auch Bälau, einen halben Anteil des Dorfes Breitenfelde neben dem Lübecker Anteil und Pezeke, eine 1343 von Lübeckern zerstörte Raubritterburg nördlich der sog. Schwarzen Kuhle, heute noch Spitzbubenbarg genannt. Das Kloster war schnell so wohlhabend, das es Zinseinkünfte aus Kreditgeschäften erzielte. Es wurde so bereits 1424 seinerseits zum Mutterkloster des Klosters Mariakron in Stralsund. Der Lübecker Ratsherr Hinrich Constin († 1482) vermachte dem Kloster beispielsweise das halbe Dorf Duvensee nebst der Hälfte vom See.[3] Die 1458 vom Ratzeburger Bischof Johann von Preen geweihte Klosterkirche verfügte über 13 Altäre und reiche Kunstschätze. Sie war die Grablege des 1501 verstorbenen ehemaligen Bischofs von Lübeck Thomas Grote.

Das Kloster wurde während der Grafenfehde im Jahr 1534 von holsteinischen Truppen im Zuge der Besetzung der Stadt Mölln verwüstet und niedergebrannt. Die Ländereien wurden 1558 von Herzog Franz I. von Sachsen-Lauenburg aus Anlass der Reformation eingezogen, die letzten Klostergebäude abgerissen[4] und das Gut Marienwohlde verpachtet. Wenige einzelne Ausstattungsstücke, darunter der mächtige bronzene siebenarmige Leuchter von 1436 und einige Inkunabeln, gelangten in die Möllner Nicolaikirche, einzelne archäologische Fundstücke kamen später in das Museum in Mölln. Ein bei Grabungen 1904 entdeckter Marienkopf aus Kalkstein im Weichen Stil gelangte über das Thaulow-Museum in Kiel nach dem Zweiten Weltkrieg in die Sammlungen des Schleswig-Holsteinischen Landesmuseums Schloss Gottorf. Sie ähnelt einer Figur der Katharina in Tiegenhagen in Westpreußen, die Walter Paatz 1920 dem Bildhauer Johannes Junge zuschrieb.[5]

Birgittenhof

Die Nonnen zogen sich bereits 1534 vor der Gewalt in einen ihnen gehörenden Stadthof, den Birgittenhof in der Wahmstraße 76-86 in Lübeck, zurück, wo die letzte Äbtissin 1573 verstarb. Die Klage des Klosters vor dem Reichskammergericht blieb erfolglos. Der Birgittenhof wurde seither als Wohnstift für nicht verheiratete Frauen genutzt. Beim Luftangriff auf Lübeck am 29. März 1942 wurde der in Resten heute unter Denkmalschutz stehende Hof teilweise zerstört. Das Vorderhaus an der Wahmstraße wurde 1975 neu errichtet. In diesem Haus ermordete am 5. Mai 1980 Klaus Grabowski die siebenjährige Anna Bachmeier. Grabowski wurde später im Gerichtssaal von Annas Mutter, Marianne Bachmeier, erschossen.

Der Birgittenhof ist der verbliebene Rest des ehemaligen Möllner Klosters.

Literatur

  • Reinhold Beranek: Das Birgittenkloster Marienwohlde im Norden von Mölln. In: Lauenburgische Heimat. Zeitschrift des Heimatbunds und Geschichtsvereins Herzogtum Lauenburg. NF 146, 1997, ISSN 0724-4282 , S. 3–52.
  • Werner Neugebauer: Schönes Holstein. In: Lübecker Nachrichten. 1957, S. 452/453.
  • Holger Roggelin, Joachim Stüben: Orate pro patre Seghebando! Zu Herkunft und Bedeutung der Möllner Wiegendrucke. In: Lauenburgische Heimat. Zeitschrift des Heimatbunds und Geschichtsvereins Herzogtum Lauenburg. NF 144, 1996, S. 40–59.

Belege

  1. ↑ hochdeutsch auch: Mariental. Vgl. Katholische Kirche in Estland
  2. ↑ Kaiser Sigismund verlieh Lübeck 1418 die Schirmherrschaft über das Kloster.
  3. ↑ Emil Ferdinand Fehling: Lübeckische Ratslinie. Lübeck 1925, Nr. 551.
  4. ↑ Nach der Kunst-Topographie Schleswig-Holstein (Neumünster 1974) finden sich beim 1847 neu erbauten Gutshaus noch geringfügige Spuren des Klosters wie ein Piscinenbecken, ein Grabsteinfragment und Granitstützen.
  5. ↑ Ernst Schlee: Der Marienkopf aus Marienwohld. In: Der Wagen 1959, S.51-52 unter Hinweis auf Walter Paatz: Die lübeckischen Steinskulpturen in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Lübeck 1920, S. 28 ff.

 

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Lübsche Güter

Die Lübschen Güter sind ein rechtsgeschichtlicher Sammelbegriff für landwirtschaftliche Gutsbetriebe im Eigentum von Lübecker Patrizierfamilien, die außerhalb der Lübecker Landwehr in Holstein und im Herzogtum Lauenburg lagen, aber mit dem Erwerb durch Bürger der Freien Reichsstadt während des 14. Jahrhunderts nach Lübecker Rechtsauffassung fortan nur noch dem Heiligen Römischen Reich und der Zuständigkeit des Reichsgerichts, nicht mehr dem jeweiligen Landesherrn unterworfen waren.

Die Eigentümerfamilien dieser Güter, die fast alle miteinander verschwägert und Mitglieder der Zirkelgesellschaft waren, wurden später zumeist reichsrechtlich durch den Kaiser nobilitiert und gehörten den Ritterschaften der umliegenden Reichsländer nicht an. Nach einer häufig zitierten Aufstellung verteilten sich die Güter 1654 wie folgt: Anton Köhler besaß Bliestorf, Gotthard von Höveln Moisling, Gottschalk von Wickede Kastorf, Gotthard von Brömbsen Krumesse, Kronsforde und Niemark, Andreas Albrecht von Brömbsen Niendorf und Reecke, Christian Tode Rondeshagen, Heinrich Lüneburg Eckhorst, Hans von Brömbsen Groß-Steinrade, Dietrich von Brömbsen Klein-Steinrade, Heinrich von Brömbsen Stockelsdorf, Adrian Müller Marli, Georg von Stiten (der Vater von Hartwig von Stiten (1640–1692) Schönböcken, Otto Brokes (von der Familie Lüneburg) Krempelsdorf, Volkmar Warendorf Dunkelsdorf, Bruno Warendorf und durch diesen H. Dietrich Kirchring (Kerckring) Brandenbaum.[1] Erst im Zuge innerstädtischer Unruhen, die 1665 zum Kassarezess führten, unterstellten sich einige 1666 unter Führung von Gotthard von Höveln dem Schutz des dänischen Königs als Herrn über Holstein. Diese Güter unterstanden in der Folge dem königlichen Anteil des Landes unter Zuständigkeit der Glücksstädter Kanzlei und des Landgerichts; zum ritterschaftlichen Landadel hielten die reichsadligen Patrizier trotz teilweise enger verwandtschaftlicher Beziehungen weiter formellen Abstand. Die Regelung hatte trotz Lübecker Protests[2] mit Einschränkungen bis zum Reichsdeputationshauptschluss 1803 Bestand. Eine Aufweichung gelang jedoch bereits im Jahr 1700 im Frieden von Traventhal. Mit dem durch den dänischen König vertretenen Holstein wurden dann 1802 für Westerau, Niendorf und Reecke abschließende bilaterale Regelungen gefunden, wonach diese dem Lübecker Staatsgebiet arrondierend zugeschlagen wurden. Bei anderen änderte sich die Zuordnung noch mehrfach. Die letzte große Bereinigung fand 1937 mit dem Groß-Hamburg-Gesetz durch die Nationalsozialisten statt.

Dunkelsdorf

Das Dorf und damit das ehemalige Gut Dunkelsdorf sind heute Ortsteil der Großgemeinde Ahrensbök. Bereits 1155 siedelte hier der Ritter Tidericus Dunker aus Westfalen und gründete das Dorf, das nach ihm Dunkerstorpe benannt wurde. Er besaß zudem die Ortschaften Böbs und Swinekenroda (Schwinkenrade). Dunkelsdorf gelangte zunächst an die holsteinische ritterschaftliche Familie von Reventlow. Am 23. April 1353 verkauften Nicolaus, Augustin, Johann und Heinrich von Reventlow das Dorf Dunkelsdorf an den Lübecker Bürger Wilhelm Warendorp, so dass es in die Hand Lübecker Patrizier gelangte. Bis 1688 hielt die Familie von Warendorp das Gut, dann ging es nach einem Erbzwist auf die ebenfalls Lübecker Familie Kerkring über, die es 1749 an Waldemar von Zylow veräußerte. In der folgenden Zeit gab es häufigere Besitzerwechsel bis in die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. 1953 wurde das Gut aufgesiedelt.[3]

Das Herrenhaus in der heutigen Form sowie die Parkanlagen wurden 1876 erbaut. 1972 brannte das Herrenhaus nieder und stand bis zum Wiederaufbau 1979 als Ruine. Der unter Denkmalschutz stehende ehemalige Pferdestall des adeligen Gutes wurde 1997 saniert.

Bliestorf

Ab 1380 befindet sich das halbe Dorf Bliestorf im Besitz des Lübecker Ratsherrn Segebodo Crispin (1349–1388). 1397 bestätigt Herzog Erich III. von Sachsen-Lauenburg Hermann Darsow ebenfalls Lübecker Ratsherr u.a. den Besitz des restlichen Teils von Bliestorf. Ab 1476 ist Bliestorf dann unter dem Lübecker Bürgermeister Hermann von Wickede wieder vereint. 1747 erfolgt die Reunion mit dem Herzogtum Lauenburg und damit das Ende der Lübschen Herrschaft. Aber erst 1770 erfolgt die Aufnahme Bliestorfs in die Ritter und Landschaft des Herzogtums.

Eckhorst

[4]

Grinau

1747 erfolgt die Reunion mit dem Herzogtum Lauenburg und damit das Ende der Lübschen Herrschaft.

Groß Schenkenberg

1381 durch die Lübecker Patrizierfamilie Schepenstede gekauft. 1416 durch Heirat an die Familie von Calven. 1568 gerät Thomas von Calven in Streit mit dem Lübecker Rat und begibt sich unter den Schutz des Herzogs von Lauenburg.

Groß Steinrade

Das außerhalb der Lübecker Landwehr gelegene ehemalige Lübsche Gut Groß Steinrade wurde erst im Zuge einer Gebietsreform 1970 von Stockelsdorf nach Lübeck eingemeindet.

Als erster Besitzer wurde 1306 Marquard von Sandberg genannt, der Groß Steinrade und Eckhorst an den Lübecker Bürger Dietrich von Alen verkaufte. In Zusammenhang mit diesem Verkauf erfolgte die Anerkennung als Lübsches Gut, die 1318 noch einmal bestätigt wurde. Nach den von Alen folgten schwierigste Besitzverhältnisse durch mehrfache Teilungen sowie durch Gesamthandsbesitz der Patrizierfamilien Crispin, von Wickede, von Calven und von Brömbsen. 1679 erbte die Familie von Wickede Groß Steinrade. Von den Wickede gelangte das Gut mit dem Tod des Domdekans Johann von Wickede 1732 an seinen Schwiegersohn Henning von Rumohr. Diese Familie blieb bis zum Tode des letzten Rumohrs, General Detlev von Rumohr (†1961), im Besitz des Gutes. Haus und Hof wurden nach dessen Tod abgerissen. Der etwa 150 ha große Forstbesitz gelangte in das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und wurde von 1965 bis in die 1990er Jahre durch die Bundeswehr als Truppenübungsplatz Wüstenei genutzt. [5]

Kastorf

1377 kauft der Lübecker Bürger Arnd Starcke mit Konsens Erich, III. Herzog von Sachsen-Lauenburg, das Dorf Kastorf für 240 Mark Silber Pfennig. 1432 ist dann der Lübecker Bürgermeister Tidemann von Steen im Besitz von Kastorf. Durch Vererbung und Kauf gelangt Kastorf in den Besitz weiterer Lübecker Ratsherren, bis schließlich 1747 die Witwe von Wickede Konkurs anmelden muss. 1592 versucht die Witwe Anna Kolthoff erfolglos holsteinische Oberbotmäßigkeit zu gelangen. 1747 erfolgt die Reunion mit dem Herzogtum Lauenburg und damit das Ende der Lübschen Herrschaft. Aber erst 1770 erfolgt die Aufnahme Kastorfs in die Ritter und Landschaft des Herzogtums.

Krummesse

1380 gelangen der Hof und weitere Teile des Dorfes Krummesse in den Besitz der Lübecker Ratsfamilie von Crispin. Auch das Gut Krummesse (das Dorf bleibt größtenteils bis heute Lauenburgisch) gelangt durch Heirat und Vererbung die die Hände verschiedener Lübecker Ratsfamilien. Schließlich stirbt 1757 Andreas Albrecht von Brömbsen unverheiratet und die Stadt Lübeck kauft das Gut.

Mori

Mori ist ein ehemaliges lübsches Gut. Wurde 1333 als Meierhof des Gutes Stockelsdorf erwähnt. Zunächst als Neuhof (nyger hof); im Jahre 1410 als to der murryen (morrien). Besitzer war Bertram Vorrad – später sein Vetter Tiedemann Vorrad. Als dieser 1385 ohne Erben starb, musste der Hof verkauft werden. Nach vielen Besitzerwechseln gelangte Mori um 1900 in das Eigentum der Plessings, die das alte Herrenhaus wieder bewohnbar machen. Das Gut wurde 1934 aufgelöst und gelangte in den Besitz des Landes Schleswig-Holstein. Mori wird seit den 1950er Jahren als Seniorenwohnheim genutzt (Morierhof). Das Grundstück mit dem Herrenhaus liegt heute (nach der Gebietsreform von 1970) wenige Meter außerhalb der Stockelsdorfer Gemeindegrenze und gehört zum Lübecker Stadtteil Groß Steinrade.[6]

Niendorf mit Reecke

Das in Lübeck-Moisling[7] gelegene Gut Niendorf erlangte seine höchste Blüte unter Friedrich Adolph von Heintze. Zum Gut gehörte früher auch die Brandenmühle.

Rondeshagen

Der Lübecker Ratsherr und Bürgermeister Johann Lange kauft 1404 Rondeshagen für 300 Mark Lübsch. Über die Lübecker Ratsfamilien Darsow und Wickede gelangt Rondeshagen schließlich durch Heirat 1527 an die von Tode, die hier bis 1788 Gutsherren bleiben. 1747 erfolgt die Reunion mit dem Herzogtum Lauenburg und damit das Ende der Lübschen Herrschaft. Aber erst 1770 erfolgt die Aufnahme Rondeshagens in die Ritter und Landschaft des Herzogtums.

Stockelsdorf

In einer Urkunde vom 25. Februar 1320 (ausgestellt in Hamburg) genehmigen drei holsteinische Grafen, nämlich Graf Adolph VII. und seine Vettern, die Grafen Gerhard III. (der Große) und Johann III. (der Milde), den Verkauf der villam stochelstorpe von dem Ritter Burchard von Otteshude (Borchardus de Otteshudhe) an den Lübecker Bürger Emelrich Pape (Emelrico dicto Papen). Bereits 1333 erwirbt der spätere Lübecker Bürgermeister Bertram Vorrade Stockelsdorf. Weitere Lübecker Adlige gelangten später in den Besitz des Gutes (v.Brömbsen, v.Höveln, v.Calven, v.Dame) 1925 wurde das Gut von der Witwe des letzten Besitzers (Major Lembcke) aufgelöst.

Das Herrenhaus Stockelsdorf ist das 1761 erbaute Herrenhaus des ehemaligen Gutes Stockelsdorf.[8]

Westerau mit Wulmenau und Trenthorst

Westerau

Die Geschichte des Dorfes Westerau ist stark mit der Stadt Lübeck verknüpft. 1461 kauften zwei Lübecker Kaufleute, Andreas Geverdes und Gerd von Lenten, das Dorf. Sie vermachten das Dorf einer Stiftung zu ihrem Gedächtnis und zur Unterstützung Bedürftiger. Seit der Reformation wird diese Stiftung von der Stadt Lübeck gemeinsam mit der Korporation der Gewandschneider, seit Mitte des 19. Jahrhunderts gemeinsam mit der Kaufmannschaft zu Lübeck verwaltet; das Dorf wurde so zu einem der Stadtstiftsdörfer. Noch heute gehören etliche Hektar Wald dieser Westerauer Stiftung.[9] Die Gutsbezirke der Lübschen Güter Trenthorst und Wulmenau wurden 1928 eingemeindet nachdem sie schon im 19. Jahrhundert von Lübeck zum Amt Wesenberg und damit zum Kreis Stormarn gekommen waren.

Wulmenau

Wulmenau (vormals Wolwenowe) ist 3 km südlich von Trenthorst am Landweg Groß-Barnitz – Ahrensfelde gelegen. Wulmenau zählt zu den sogenannten Lübschen Gütern. Der Hof des Gutes wurde im Jahre 1300 von Marquard von Crumesse an den Lübecker Bürgermeister Segebodo Crispin verkauft. Um 1555 war Wulmenau (zusammen mit dem Dorf Ahrensfelde) im Besitz des Lübecker Ratsherrn Franz von Stiten. Er heiratete die Erbin von Trenthorst, Dorothea, die Tochter von Gottschalck Lunte.

Trenthorst

Seither waren Trenthorst, das erstmals 1372 als Ausstattung einer Vikarie an St. Johann auf dem Sande belegt ist und 1529 in Privatbesitz überging, und Wulmenau miteinander verbunden. 1594 unterstellte Gottschalk von Stiten sie dem Schutz des Lübecker Rates. Da er kinderlos starb, wurden seine Schwester Margareta und ihr Mann Joachim Wetken, der Sohn des Hamburger Bürgermeisters Hermann Wetken, Eigentümer. Kaiser Rudolf II. bestätigte 1608 den Besitz, und 1660 erhielt Thomas Wetken die Erhebung in den kaiserlichen Adelsstand. Nach mehreren Besitzerwechseln im 18. Jahrhundert wurde Trenthorst 1778 von Henning von Rumohr erworben. Henning Heinrich von Rumohr, der ältere Bruder von Carl Friedrich von Rumohr übernahm Trenthorst 1804. Durch Heirat seiner Tochter Friederike wurde der Kanzleirat Gustav Poel Eigentümer von Trenthorst. Nach weiteren Besitzerwechseln übernahm 1928 Friedrich Bölck Trenthorst. Er stellte das 1911 erneuerte Herrenhaus zeitweise Paul von Schoenaich und der Deutschen Friedensgesellschaft zur Verfügung, die dort bis zu ihrem Verbot durch die Nationalsozialisten ihr Hauptquartier hatte und 1932 ihre letzte Hauptversammlung abhielt. Bölck musste verkaufen, und Trenthorst wurde 1936 von Philipp F. Reemtsma erworben. Nachfolgend wurde der große Landbesitz aufgeteilt und im Wesentlichen veräußert.[10] 1955 übernahm das Max-Planck-Institut für Tierzucht den Betrieb; heute ist hier das Institut für ökologischen Landbau untergebracht, seit dem 1. Januar 2008 eines von fünfzehn Instituten des Johann Heinrich von Thünen-Instituts.[11]

Literatur

  • Antjekathrin Graßmann (Hrsg.): Lübeck-Lexikon. Schmidt-Römhild, Lübeck 2006. ISBN 3-7950-7777-X
  • Wilhelm Jensen: Trenthorst. Zur Geschichte der Lübschen Güter. Neumünster: Karl Wachholtz Verlag 1956
  • Hubertus Neuschäffer: Gutshäuser und Herrenhäuser in und um Lübeck. Karl Wachholtz Verlag, Neumünster 1988. ISBN 3-529-02691-3
  • Hubertus Neuschäffer: Schleswig-Holsteins Schlösser und Herrenhäuser. Husum 1989. ISBN 3-88042-462-4
  • Wolfgang Prange: Die Anfänge der großen Agrarreformen in Schleswig-Holstein bis um 1771. Neumünster 1971.
  • Carl Friedrich Wehrmann: Die Lübeckischen Landgüter. In: ZVLGA 7, Heft 2 (1895), S. 151–236.

Einzelnachweise

  1. ↑ Nach Carl Friedrich Wehrmann: Das Lübeckische Patriziat, in: ZVLGA 5, S. 355
  2. ↑ Catalogus Argumentorum, Iunctis documentis verificatoriis, Warumb die nechst an der Stadt Lübeck gelegene Dörffer/ Stockelsdorff/ Steinrade/ Meußling und Morje/ zu der Lübeckischen Hoh- und Ober-Botmäßigkeit gehören/ und die Stadt Lübeck/ in derer kundbaren uralten Possession, consequenter, dieselbe Güter so wol/ als deren Possessores, E.E. Rahts Verordnungen in Policey Sachen und den allgemeinen Bürgerlichen Concordatis … unterworffen seyn und bleiben müssen. Lübeck: Jäger 1668, siehe dazu Jensen (Lit.), S. 20–22
  3. ↑ Hubertus Neuschäffer: Gutshäuser und Herrenhäuser in und um Lübeck, S. 76 ff.
  4. ↑ Hubertus Neuschäffer: Gutshäuser und Herrenhäuser in und um Lübeck, S. <…>
  5. ↑ Hubertus Neuschäffer: Gutshäuser und Herrenhäuser in und um Lübeck, S. 99 ff.
  6. ↑ Hubertus Neuschäffer: Gutshäuser und Herrenhäuser in und um Lübeck, S. 205 ff.
  7. ↑ Hubertus Neuschäffer: Gutshäuser und Herrenhäuser in und um Lübeck, S. 231 ff.
  8. ↑ Hubertus Neuschäffer: Gutshäuser und Herrenhäuser in und um Lübeck, S. <…>
  9. ↑ Karl Soll: Die Geschichte des Stiftungsdorfes Westerau. Lübeck 1915; Gerhard Schneider: Die Westerauer Stiftung. In: Der Wagen 1966, S. 94–98
  10. ↑ Die adlige Güter Trenthorst und Wulmenau , Kreis Stormarn (letzter Aufruf 2. Mai 2009)
  11. ↑ Website des Instituts für ökologischen Landbau  (Version vom 29. März 2009 im Internet Archive)

 

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