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Titelregister zu:
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Syndikus
Ein Syndikus (auch Syndikusanwalt oder Firmenanwalt; griech. σύνδικος, weibliche Form Syndika) ist ein Rechtsanwalt, der aufgrund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses seine Arbeitszeit und -kraft einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber (z. B. Unternehmen, Verband, Stiftung) zur Verfügung stellt. Anders als ein Justitiar, der seine Tätigkeit auch ohne Anwaltszulassung ausführen kann, ist der Syndikus stets bei einer Rechtsanwaltskammer zugelassen und unterhält eine eigene Kanzlei. Außerdem unterscheidet er sich vom Justitiar durch die Leitungsfunktion, die er innerhalb der Rechtsabteilung innehat.
Berufsbild
Die vom Bundesverfassungsgericht initiierte sog. Doppelberufs- oder Zweitberufstheorie, wonach die Syndikustätigkeit und die Rechtsanwaltstätigkeit zwei verschiedene Formen der Berufsausübung darstellten, ist in der Zwischenzeit immer mehr aufgeweicht und im Ergebnis aufgehoben worden. Auch die Rechtsprechung sieht (nunmehr) die Tätigkeit des Syndikus als einheitliche Form der anwaltlichen Berufsausübung. Syndikusanwälte beraten ihren Dienstherrn (das Unternehmen, den Verband oder die Stiftung) in der Regel in allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen, etwa über marken- und urheberrechtliche Probleme, über Versicherungsverträge und -fälle, Vertragsmanagement und -monitoring, bis hin zu haftungs- und kartellrechtlichen Fragen bei Unternehmenskäufen und -verkäufen. Großunternehmen beschäftigen Syndikusanwälte auch im Personalwesen, in der Steuerabteilung, und in der Patent-, Marken- und Lizenzabteilung. Die Bezeichnung Syndikus bedeutet in der Regel die Leitung der aus den Syndikusanwälten und weiteren Mitarbeitern bestehenden Rechtsabteilung.
Geschichte
Mittelalter und Frühe Neuzeit
Im Mittelalter und der Frühen Neuzeit war ein Syndikus für die Rechtsgeschäfte einer Stadt oder einer Gebietskörperschaft zuständig. Er beriet Bürgermeister und Rat in juristischen Angelegenheiten und verfasste juristische Gutachten in deren Auftrag. Oft handelte es sich um Juristen, die an einer Universität das gemeine Recht (ius commune) – meist römisches Recht (corpus iuris civilis), gelegentlich aber auch noch kanonisches Recht – studiert hatten. Verfügte eine Stadt über einen Stadtschreiber (Kanzleivorsteher) mit entsprechender Rechtsbildung, so versah er die Aufgaben des Syndicus mit. Neben den städtischen Syndici gab es noch die Landschafts-Syndici. Diese wurden von den Ständen als Rechtsberater beschäftigt.
Syndicus in den Hansestädten
Der Syndicus (früher auch Stadtsyndicus) in Bremen oder der Senatssyndicus in Hamburg nahmen in den Hansestaaten Bremen und Hamburg nach Lübecker Vorbild als Rechtsgelehrte und später Juristen ein Staatsamt wahr. Heute ist die Stelle auch mit der eines Staatsrates und Vertreter eine Senators in seiner Dienststelle und in Bremen auch im Senat vergleichbar. Mehr dazu siehe bei:
- Syndicus der Hansestadt Lübeck als Staatsamt bis 1851
- Senatssyndicus in Hamburg als Staatsamt
- Syndicus der Freien Hansestadt Bremen als Staatsamt
Deutsches Anwaltsrecht
Ihre Arbeitgeber dürfen deutsche Syndikusanwälte gem. § 46 Bundesrechtsanwaltsordnung nicht vor Gericht oder vor einem Schiedsgericht anwaltlich vertreten.
So wie freiberufliche Rechtsanwälte können sich auch Syndikusanwälte bei der Deutsche Rentenversicherung Bund von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen und dann Beiträge an ein berufsständisches Versorgungswerk abführen. Syndikusanwälte, also in der Regel Justitiare und Firmen-Rechtsanwälte, haben gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI einen Anspruch auf die Erteilung dieser Befreiung. Voraussetzung ist, dass sie als Syndikus rechtsgestaltend, rechtsvermittelnd, rechtsberatend und rechtsentscheidend tätig sind und der Arbeitgeber dies bestätigt.
Literatur
- Friedrich Bruns: Die Lübecker Syndiker und Ratssekretäre bis zur Verfassungsänderung von 1851. In: Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde. Lübeck 29.1938, ISSN 0083-5609, S. 91-168.
- Christoph Hommerich, Hanns Prütting: Das Berufsbild des Syndikusanwalts. Deutscher Anwaltverlag, Bonn 1998, ISBN 3-8240-5190-7.
- Siegfried Schwung: Think Global - Welche Anforderungen werden an den Syndikusanwalt im Zeitalter der Globalisierung gestellt? In: Betriebs-Berater. (BB). Heidelberg 62.2007, ISSN 0340-7918, S. 2419-2423.
- Melanie Haack: Jobprofil Syndikusanwalt - Manager des Rechts. In: Legal Tribune Online. 11. Januar 2011.
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Syndicus der Hansestadt Lübeck
Syndicus der Hansestadt Lübeck (auch historisch als Stadtsyndicus oder Ratssyndicus bezeichnet) waren die Syndici, die als Rechtsgelehrte und später als Juristen den Rat der Stadt und später dann den Senat der Hansestadt Lübeck berieten, für ihn Aufträge und Gesandtschaften ausführten sowie Dienststellen leiteten.
Funktion
Syndici hatten im Gegensatz zu den Ratssekretären in Lübeck Sitz und Stimme im Rat. Im protokollarischen Rang standen sie zwischen den Bürgermeistern und noch vor den anderen Ratsherren/Senatoren. Sie durften aber bei den Ratswahlen (Ratssetzung) nicht mitstimmen. Sie hatten wie die übrigen Ratsmitglieder bis zur Einführung der Gewaltenteilung richterliche Aufgaben im Oberhof Lübeck wie auch im Obergericht und verwaltende in der Kanzlei des Rats bzw. später des Senats.
Geschichte
Das Amt Syndicus ist in Lübeck seit dem 14. Jahrhundert überliefert. Ursprünglich war der Syndicus der einzige Rechtsgelehrte im Senat. Bereits 1486 gab es in Lübeck einen zweiten Syndicus, ab 1559 mehr oder weniger dauerhaft, im 17. Jahrhundert und ab 1844 bis Aufhebung des Syndicats auch drei Syndici. Entsprechend ist die Bezeichnung 1. Syndicus, 2. Syndicus und 3. Syndicus in den Quellen zu finden. Das Amt wurde zunächst auf Zeit vergeben. später dann aber dauerhaft und oft endete das Amt wie bei den Bürgermeistern oder Ratsherrn erst mit dem Tod des Inhabers oder auch mit seiner Wahl zu einem der Lübecker Bürgermeister. Mit der Einführung der Gewaltenteilung in Lübeck wurde das Syndicat in Lübeck durch die Verfassungsänderung von 1851 zum Beginn des Jahres 1852 aufgehoben, die letzten Syndici wurden formal Senatoren der Stadt, durften sich jedoch weiterhin als Syndicus bezeichnen.[1]
Die Syndici sind nicht zu verwechseln mit den Lübecker Ratssekretären, die als Stadtschreiber ebenfalls ausgebildete Juristen waren und denen mit Henricus de Brunsvic nachweislich seit 1242 die Führung der Geschäfte der Kanzlei des Rates oblag. Der erste Ratssekretär wurde in Lübeck in Anlehnung an den kaiserlichen wie vatikanischen Sprachgebrauch jeweils Protonotar genannt und war bereits 1361 als amtältester Ratsekretär im Status notarius noster senior herausgehoben. Aus dem Amt des Registrators der Kanzlei entstand seit dem 16. Jahrhundert die Stelle des 3. (jüngsten) Ratssekretärs, der ab 1809 amtlich auch als Stadtarchivar bezeichnet wurde. Diesem oblag auch die Verantwortung für die Trese in der Lübecker Marienkirche.
In der Verwaltungstradition der hanseatischen Schwesterstädte als Stadtstaaten lebt der Hamburger Senatssyndicus bzw. der Syndicus der Freien Hansestadt Bremen in der Verwaltung heute noch im Amt des Staatsrates fort. Darüber hinaus hatte die Hanse in ihrer Spätzeit teilweise eigene Syndici als oberste Beamte und Sachwalter, ansonsten war einer der Lübecker Syndici in Personalunion auch gleichzeitig Syndicus der Hanse.
Literatur
- Friedrich Bruns: Die Lübecker Syndiker und Ratssekretäre bis zur Verfassungsänderung von 1851 in ZVLGA Band 29 (1938), S. 91–168.
Einzelnachweise
- ↑ * Antjekathrin Graßmann (Hrsg.): Lübeckische Geschichte. Schmidt-Römhild, Lübeck 1988, S. 616 ISBN 3-7950-3202-4
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Senatssyndicus
Senatssyndicus, heute zumeist als Staatsrat bezeichnet, ist der in Hamburg einem Senator in seiner Eigenschaft als Präses (Leiter) einer Behörde (Ministerium) beigegebene Beamte. Das Amt ist vergleichbar einem beamteten Staatssekretär in anderen deutschen Ländern. Seit 1978 werden die Staatsräte nurmehr als politische Beamte berufen und können jederzeit in den Ruhestand versetzt werden.
Rechtsgrundlage und Funktion
Die Stellung der Senatssyndici ist in Artikel 47 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg geregelt. Danach kann der Senat zu seiner Beratung und zur Bearbeitung seiner Angelegenheiten beamtete Senatssyndici ernennen. Sie sollen in der Regel die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Die Senatssyndici nehmen an den Sitzungen des Senats mit beratender Stimme teil (de senatu, ohne eigenes Stimmrecht der Staatsräte), sofern der Senat nicht beschließt ohne Staatsräte zu tagen (im Einzelfall Sitzung in senatu).
Werden einem Senatssyndicus Aufgaben innerhalb einer Verwaltungsbehörde oder eines Senatsamtes übertragen, so ist er an die Weisungen des zuständigen Senators gebunden.
Als politische Beamte unterstützen und vertreten die Staatsräte ihre jeweiligen Senatoren und sind in ihren zugewiesenen Ressorts zugleich die höchsten Beamten der jeweiligen Senatsbehörde oder des Senatsamtes.
Die Staatsräte bilden als Beratungsgremium das Staatsrätekollegium unter dem Vorsitz des Leiters der Senatskanzlei, der zugleich deren Sprecher ist. Ebenso wie einzelne Senatoren, können Staatsräte in bestimmten Fällen auch Senatsbeschlüsse außerhalb von Senatssitzungen fassen (sogenannte Senatsbeschlüsse im Verfügungswege).
Zur Entlastung und Unterstützung kann der Senat für verschiedene Angelegenheiten Senatskommissionen aus bestimmten Senatoren und Staatsräten bilden. In diesen Kommissionen besitzen auch Staatsräte ein Stimmrecht.
Die Staaträte werden heute manchmal scherzhaft als „Syndikat“ bezeichnet, auch wenn die Amtsbezeichnung Senatssyndikus seit 1970 durch Staatsrat ersetzt wurde. In der Verfassung blieb der traditionsreiche Name jedoch erhalten, da sich offenbar keine Mehrheit in der Hamburgischen Bürgerschaft für eine Änderung finden ließ.
Geschichte
Das Amt eines Syndicus (bzw. Syndikus) bestand seit der Frühen Neuzeit. Die erst urkundliche Erwähnung datiert aus dem Jahr 1436. Die vorherige zeitweise Besetzung des Amtes erfolgte seit 1546 dauerhaft. Die Rats- bzw. später Senatssyndici waren Juristen mit Doktor- oder Lizentiatsexamen und berieten den Senat nicht nur in juristischen Fragen, sondern vertraten ihn auch bei Verhandlungen mit auswärtigen Staaten als Gesandte und Ratssendboten. Sie waren im Gegensatz zu den Ratsherren besoldete Angestellte und konnten auch von auswärts kommen. Protokollarisch standen sie nach den Bürgermeistern, noch vor den Senatoren. Ihnen zur Seite standen die Sekretäre der Kanzlei.
Im Senat waren die Syndici (de Senatu) den Senatoren (in Senatu) bis zur Änderung des Senatsgesetzes 1860 gleich gestellt, danach lediglich beigegeben. Ihre Aufgaben beschränkten sich nunmehr auf die innere Verwaltung. Der Senat setzte sich ab 1861 aus 24 Mitgliedern zusammen. Davon 6 nicht stimmberechtigte Mitglieder bestehend aus 2 Syndici und 4 Senatssekretären. Während die Senatoren durch Verfassungsänderung nun von der Hamburgischen Bürgerschaft (noch auf Lebenszeit) gewählt wurden, ernannte der Senat die Sekretäre und Syndici als höchste Hamburger Beamte, die den Senat in der Verwaltungsarbeit unterstützen sollten. Die Sekretäre (Staatssekretär) konnten zum Syndikus aufsteigen. Auch wurden diese gelegentlich selbst zum Senator gewählt. (s. a. Hamburger Senat 1861–1919)
Nach 1919 wurden noch die alten Titel Senatssekretär und Syndicus verwendet. Dieses althergebrachte Vorgehen wurde mit dem 24. Juni 1920 reformiert, alle nicht stimmberechtigten Senatsmitglieder erhielten den neugeschaffenen Rang des Staatsrates. Mit der Verschmelzung von Sekretariat und Syndikat (s. a. Hamburger Senat 1919–1933) verschob sich auch das Tätigkeitsfeld von der reinen Senatsberater- und Mitarbeiterfunktion zur Tätigkeit in den Behörden selbst. Sie waren nun sowohl Beamte und zugleich politische Vertreter, so zum Beispiel als stimmberechtigter Vertreter in den Deputationen, die jederzeit in den Ruhestand versetzt werden konnten.
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurden die alten Staatsräte 1933 nach und nach entlassen oder pensioniert (Staatsrat Leo Lippmann wurde später ins Konzentrationslager deportiert und starb dort). Am 8. März 1933 wurde Georg Ahrens, der schon als Vertreter von Gauleiter Karl Kaufmann die Koalitionsverhandlungen geführt hatte, offiziell zum neuen Senatsrat ernannt. Noch im selben Monat, am 26. März 1933, stieg er zum Staatsrat auf.[1] Der durch ein Gesetz im Juli 1933 gebildete Staatsrat hatte gänzlich andere Aufgaben und hatte nichts mehr mit seinen Vorgängern gemein. Zwischen 1938 und 1945 erhielten die höchsten leitenden Beamten der neu geschaffenen Gemeindeverwaltungen, einschließlich der Bürgermeister von Altona und Wandsbek, den Namen Senatssydicus.
Mit der vorläufigen Verfassung Hamburgs vom 15. Mai 1946 taucht wieder der Name Senatssyndicus für die in Senatssitzungen nicht stimmberechtigten Syndici auf (wohl auch weil der Titel Staatsrat während der Zeit des Nationalsozialismus an Glanz verloren hatte). Sie sollen die Befähigung zum juristischen Beamten des höheren Verwaltungsdienstes besitzen und ihre Anzahl ist auf 6 begrenzt. In der endgültigen Verfassung vom 6. Juni 1952 fällt der Begriff des juristischen Beamten und die Begrenzung auf sechs Syndici weg, wenn auch diese Anzahl tatsächlich lange beibehalten wird. Ihre Stellung entwickelte sich zunächst eher in Richtung eines unpolitischen Berufsbeamtentums, als Verwaltungsexperten ohne Vorsitz und Stimme in den Deputationen und weisungsgebunden gegenüber dem jeweiligen Senator. Zugleich waren die „bürgerlichen“ (parteilosen) Senatssyndici unkündbar und damit auch unabhängiger gegenüber wechselnden Regierungen.
Die Amtsbezeichnung wurde (außer in der Verfassung) 1970 wieder in Staatsrat geändert und damit auch der Bezeichnung in Bremen angepasst. Durch Änderungen im Hamburgischen Beamtengesetz vom 13. Juli 1978 (HmbGVBl. S. 315, 326) wurde durchgesetzt, dass Staatsräte jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Sie werden seitdem nur noch als politische Beamte berufen. Im Jahr 1988 schied mit Karl-Heinz Großmann der letzte der unkündbaren Staaträte freiwillig aus dem Amt.
Seitdem hat sich auch die Anzahl der Staatsräte erhöht (Stand 2008: 14 Staatsräte), da eine Begrenzung wie in der Verfassung Bremens nicht existiert. Auch die Häufigkeit ihrer Entlassungen hat zugenommen. [2] [3] [4]
Einzelnachweise
- ↑ Landeszentrale für politische Bildung Hamburg (Hrg.): Hamburg im Dritten Reich, sieben Beiträge, Hamburg 1998, S. 131.
- ↑ http://www.xxx
- ↑ http://www.xxx
- ↑ http://www.xxx
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Syndicus der Freien Hansestadt Bremen
Syndicus der Freien Hansestadt Bremen (auch historisch als Stadtsyndicus bezeichnet) waren die Syndici, die als Rechtsgelehrte und später als Juristen den Rat der Stadt und später dann den Senat der Freien Hansestadt Bremen berieten, für ihn Aufträge ausführten und später Dienststellen leiteten. Heute ist die Stelle auch mit der eines Staatsrates vergleichbar.
Die Syndici nahmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Rats bzw. des Senats teil. Sie hatten Aufgaben vor Gericht, in der Kanzlei des Rats oder des Senats, im Archiv und andere übertragene Aufgaben zu erfüllen. Der Syndicus stand zumeist an der Spitze der Rats- oder Senatskanzlei.
Geschichte
Das Amt Syndicus ist in Bremen seit 1492 überliefert. Seit 1634 gab es auch das Amt des Vice-Syndicus. Die Bezeichnung 1. Syndicus und 2. Syndicus ist in den Quellen zu finden. Das Amt wurde zunächst auf Zeit vergeben später dann aber dauerhaft und oft endete das Amt erst mit dem Tod. Diese Stelle war jedoch nicht zu allen Zeiten besetzt. Zeitweise, vor allem im 18. Jahrhundert, wurde das Amt mit dem des Archivars gleichgesetzt. In der Bremer Franzosenzeit gab es keine Syndici. 1813 wurde diese Position wieder eingeführt. Seit 1823 wurde die Senatskanzlei jedoch von einem Senator mit der Bezeichnung Direktor geleitet. Die beiden Syndici waren juristische Berater. Am 19. April 1849 wurde dieses Amt aufgelöst. Seit 1913 gab es dann wieder Syndici als Vertreter einzelner Senatoren. 1921 nahmen sechs Syndici die Aufgabe war; sie wurden nunmehr Staatsräte genannt. Nur der Leiter des Staatsarchivs Bremen behielt zunächst den Titel Syndicus, wurde dann aber seit 1933 als Staatsarchivar bezeichnet.
Weitere Hinweise
Als Syndikus (griech. σύνδικος) wird ansonsten heute ein Rechtsanwalt bezeichnet, der aufgrund eines ständigen Beschäftigungsverhältnisses seine Arbeitskraft einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber (z. B. Unternehmen, Verband, Stiftung) zur Verfügung stellt. So hatte und hat auch die bremischen Kaufmannschaft – heute vertreten durch die Handelskammer Bremen – einen Syndikus.
Hamburg kennt den vergleichbaren Senatssyndicus, der heute als Staatsrat bezeichnet wird und der als Beamter einem Senator als Leiter einer senatorischen Behörde beigegebenen war.
Bekannte Bremer (Stadt-) Syndici
Auswahl, zeitlich geordnet
- Diedrich Lange (Dr. Diricus Lange) († 1641 in Regensburg, Erster Syndicus (um 1632–1641) und Kanzleidirektor
- Gerlach Buxdorff, Syndicus, hinterließ 1628 der Stadt seine Bücher
- Johann Wachmann der Ältere (1592–1659), Syndicus (1634–1659 ?)
- Johann Wachmann der Jüngere (1611–1685), Syndicus (17. Jahrhundert)
- Liborius Line, Syndicus (17. Jahrhundert), evtl. auch oder nur Bremer Ratsherr
- Burchard Eden (1618–1689), Syndicus (1646–1661), 1661 Bremer Gesandter beim Reichstag
- Everhard Otto (1685–1756), Syndicus
- Wilhelm Friedrich Hombergk, Syndicus (1761–1763)
- Franz Köhne, Syndicus, der Syndicushof in Bremen-Walle wurde nach ihm benannt
- Caspar Meyer, Syndicus bis 1766
- Simon Hermann Post (1724–1808), Syndicus und Kanzleidirektor (1763–1808), war auch Archivar (1753–1763), Sohn von Hermann Post
- Johann von Eelking (1748–1806), Syndicus (1771–1806)
- Christian Hermann Schöne (1763–1822), Syndicus (1792–1817 mit Unterbrechung in der Franzosenzeit), 1817 Bremer Bürgermeister
- Georg Olbers, Syndicus bis 1825
- Heinrich Gröning (1774–1839), Syndicus (1808–1811, 1817–1821), 1821 Bremer Bürgermeister
- Friedrich Wilhelm Heineken (1787–1848), Syndicus (1818–1848); er war von 1822 bis 1848 zugleich auch Senator
- Albert Georg Benjamin Gröning (1784–1843), Syndicus (1822–1843)
- August Ferdinand Arnold Iken (1793–1853), Syndicus (1829–1849), danach Richter
- Heinrich Smidt (1806–1878), Syndicus (1843–1849), Senator (1849–1878), Archivar (1832–1849)
- Georg Wilhelm Albers (1800–1876), 1844 Syndicus, seit 1847 Senator
- Johann Focke (1848–1922), Syndicus 1898, Gründer des Focke-Museums in Bremen
- Arthur Ulrich (1882–1958), Jurist, Syndikus der Handelskammer Bremen, 1913 Syndicus von Bremen
- Richard Duckwitz (1886–1972), Syndicus (um 1921), 1934 Finanzsenator, später Kommissarischer Bürgermeister
Literatur
- Herbert Schwarzwälder: Das Große Bremen-Lexikon. Edition Temmen, Bremen 2003, ISBN 3-86108-693-X.
- Nicola Wurthmann: Senatoren, Freunde und Familien. Staatsarchiv Bremen Bd. 69, Bremen 2009, ISBN 978-3-925729-55-3.
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Herr Juergen Wullenweber
[319]
180. Herr Jürgen Wullenweber.
1532. Zur Zeit der bürgerlichen Unruhen in Lübeck, die Herr Nicolas Bröms mit seinen Verwandten angerichtet, wohnte in der Königstraße, an der Hürstraßen-Ecke, ein wohlhabender Kaufmann, Jürgen Wullenweber, gebürtig von Hamburg. Er war viel zur See gewesen, und hatte sich in dem Kriege gegen König Christiern und seine Seeräuber so tüchtig erwiesen, daß seine Freunde ihn scherzweise den Admiral nannten. Da er nun hauptsächlich nach Schweden Handel trieb, sah er oft, wie schmählich alle die Verheißungen gehalten wurden, welchen den Lübschen zur Zeit der Noth gemacht waren, ja wie des Königs Absicht dahin ginge, sie ganz aus dem Reich zu verdrängen. Nun wollten die Holländer durchaus in die Ostsee, welche ihnen durch die Stadt Lübeck verschlossen war, und verhießen deßhalb den Schweden große Vortheile, verhandelten auch heimlich mit den Dänen, daß sie den Sund öffnen sollten. Das alles erfuhr Jürgen Wullenweber, ging zu Herrn Nicolas Bröms, und forderte ihn auf, den Anschlägen mit allem Ernst zu wehren; erbot sich auch selbst auszuziehn und die alte Lübsche Freiheit gegen die Holländer zu behaupten. Herr Bröms [320] aber, der ihn nicht leiden konnte, weil er den Luther’schen Lehren nachhing, wies ihn mit harter Rede ab: das sei Eines Raths Sache und stünde zu höheren Händen; wo es wiedertäuferischer Thaten bedürfte, würde man ihn rufen lassen; – damit ließ er ihn stehn. Das trug Jürgen Wullenweber heimlich in seinem Herzen verborgen, bis die Zeit gäbe, was er thun sollte; aber er zog viel verwegne Gesellen an sich, denen er sich kund gab, sonderlich wenn er im Weinkeller im Eck saß und der Zeiten Lauf und Gelegenheit besprach. Nach und nach ward es ihm klar, daß die ganze Macht der Hansestädte angewandt werden müsse, um das Netz zu zerreißen, das immer enger um Lübeck zusammen gezogen sei. Er fürchtete aber, daß, wenn Bröms mit seinem Anhang an der Spitze des Raths bliebe, der Kaiser allen seinen Einfluß aufbieten würde, um die Lübecker von Feindseligkeiten gegen die Holländer abzuhalten.
Da kamen die Unruhen, welche Herr Bröms durch seine eiserne Härte gegen die evangelisch Gesinnten hervorrief. Wullenweber hielt sich weislich zurück, um den ersten Erfolg abzuwarten; während aber seine Gesellen offen in der Bürgerschaft auftraten und den Rath bestürmten, wußte er durch Drohung und Warnung die beiden ältesten Burgemeister, Herr Bröms und Herr Plönnies, in allem, was sie unternahmen, zweifelhaft zu machen. Endlich zogen beide heimlich aus der Stadt. [321] Da trat Wullenweber hervor, beredete den Bürgerausschuß, den ganzen Rath gefangen zu halten, bis man über Brömsens Flucht vollständigen Aufschluß gewonnen, ließ aber dann die Gefangenen dergestalt bedrängen, daß ein großer Theil abdankte, und die übrigen genöthigt wurden, ihn selbst und solche Bürger neu zu wählen, welche mit seinen Anschlägen längst vertraut waren.
Bereits nach 14 Tagen stand er als Burgemeister an der Spitze des neuen Raths, und forderte mit großer Beredsamkeit die Bürgerschaft zum Kriege gegen die Holländer auf: kosten solle das nichts, denn er gedächte die hundert Centner Silbers und Goldes zu nehmen die man auf der Trefe verwahrt, als man die Kirchen ihrer abgöttischen Bilder und überflüssigen Geräthe entledigt. Mit großen Freuden ward der Vorschlag angenommen.
Das Glück begünstigte ihn. Kurz darauf starb der König von Dänemark, und die Reichsstände waren sehr geneigt, einen jungen Prinzen auf den Thron zu setzen, um das Regiment besser in Händen zu behalten; dann aber kam auch Marx Meier nach Lübeck, welcher ein erfahrner und geübter Kriegsmann war, und zu Lande eben so wohl alles ausrichten mochte, wie Wullenweber zur See. Nun wurden Schiffe gebaut, aus dem metallenen Küchengeräth Feldschlangen und Falkonette gegossen, Truppen geworben, und ein kühner Zug gegen die Holländer unternommen, die, ohne es zur Schlacht kommen zu lassen, [322] sich verliefen und Frieden suchten. Im blanken Harnisch und mit silbernem Admiralstab kam Wullenweber zur Verhandlung nach Hamburg; zwei Hauptleute mit siebenzig gepanzerten Reitern geleiteten ihn; Trompeten und Posaunen wurden vor ihm her geblasen. Aber man verstand ihn nicht; die Hamburger hatten ihm schon im Kriege den Proviant versagt; und jetzt waren seine eignen Amtsgenossen bemüht, ihn in beiden Städten zu verdächtigen. Unerwartet kam er zurück und kräftigte seinen Anhang; dann schloß er Frieden mit den Holländern, und gewährte ihnen am Ende selbst die Fahrt auf der Ostsee, weil die dänischen Angelegenheiten eine Wendung erhalten, die seine ganze Kraft in Anspruch nahm.
In Dänemark nämlich hatte Herzog Christian, des verstorbenen Königs ältester Sohn, einen unvermutheten Anhang gewonnen; namentlich hatte sich Holstein und Schleswig für ihn erklärt; auch der König von Schweden verband sich bald mit ihm. Wullenweber, der den dänischen und schwedischen Städten mit der Aufnahme in den Hansabund geschmeichelt, und, von den Umständen begünstigt, dort einen Freistaat zu gründen gedacht, wozu seine Freunde, Ambrosius Bokbinder zu Kopenhagen und Jürgen Münter zu Malmö, bisher insgeheim mitgewirkt, änderte jetzt seinen Plan. Mit kühnem Entschluß erhob er die Fahne für den in schmählicher Gefangenschaft schmachtenden König Christiern II., vordem Lübecks argen Feind, [323] dessen gewaltiger Adelshaß in den durch ihn befreiten Bauern fortgährte. Dann warb er den Grafen Christoph von Oldenburg an und ließ einen Scheinangriff auf Holstein machen, wodurch das eigentliche Dänemark von Truppen entblößt ward. Während nun der Krieg in der Nähe Lübecks geführt ward, wo jedoch Wullenweber seinen Anhängern zu viel zugetraut, ging der Verabredung gemäß Marx Meier nach Schonen, der Graf aber wandte sich nach Dänemark und eroberte die Inseln, wo die Bauern sich für Christiern II. erhoben. Für den Nothfall hatte außerdem Wullenweber einen geheimen Vertrag mit den Engländern geschlossen, denen er die dänischen Inseln überlassen wollte, um in Holstein und in Schweden freiere Hand zu haben. Dafür wurden ihm englische Hülfsgelder zu Theil, womit er als Admiral, den silbernen Stab in der Hand, die Ostsee frei hielt und die feindlichen Schiffe vernichtete, um den Lübischen das Meer zu eigen zu machen.
Aber während er draußen auf der Höhe seines Glücks stand, verlor er in Lübeck selbst alles Ansehn. Er hatte gehofft, durch die Erhebung für Christiern II., dessen Schwager, den Kaiser zu gewinnen; aber Bröms, der am kaiserlichen Hofe die Sache des alten Raths selbst, in Lübeck insgeheim durch seinen Anhang betrieb, sorgte dafür, daß der Kaiser nicht getäuscht würde. Die Bürgerschaft ließ sich bestimmen, den Ausschuß, in welchem Wullenwebers Stärke lag, abzuschaffen, und setzte auch einen Frieden [324] mit Herzog Christian durch, welcher sich nun mit aller Macht nach Jütland wenden, und seine Wahl zum König erzwingen konnte. Die Umgegend der Stadt war, in Folge der Feigheit der Bürger, schmählich verwüstet; vergebens drang Wullenweber auf Entschädigung: die Lübecker selbst zwangen ihn zur Nachgiebigkeit.
Während aber Wullenweber auf Befestigung seines Regiments in Lübeck dachte, ward Marx Meier von den Schweden gefangen, des Grafen Heer auf Fünen geschlagen, die schöne Flotte der Lübschen bei Bornholm zerstreut. Nun war sein Ansehn dahin. Während er in Meklenburg mit dem Herzoge wegen Erneuerung des Kriegs unterhandelte, langte ein kaiserliches Mandat zu Lübeck an, welches die Wiederaufrichtung der alten Verfassung und des alten Raths bei hoher Strafe und Ungnade anbefahl, und obgleich Herr Jürgen schleunigst zurückkehrte, fand er doch den Rath und die Bürger schon einig, ihn zu stürzen: er kam dem zuvor und dankte in einer kurzen Anrede selber ab.
Während aber Bröms und sein Anhang in feierlichem Zuge sich der Stadt näherte, zog Wullenweber in der Stille vor ihm weg nach Hamburg, um ins Land Hadeln zu gehn, und von dort dem Grafen Christoph, der in Kopenhagen eingeschlossen war, neue Kriegsvölker zuzuführen.
Seine Freunde zu Hamburg warnten ihn; denn der Vogt des Erzbischofs von Bremen, Claus Hermeling, hatte [325] Befehl ihn zu packen, und that es, als Wullenweber über die Elbe kam; wofür er nachher Hauptmann zu Lübeck wurde. Wullenweber ward nach der Rothenburg, dann nach der Steinburg gebracht; der Pfaffenknecht, Herzog Heinrich von Braunschweig, des Erzbischofs Bruder, ließ ihn so lange und so hart peinigen, bis die Bekenntnisse da waren, welche die Brömsen wünschten. Da hieß er ein öffentlicher Dieb, und zwar einer, der aus Kirchen und Gemeindekasten gestohlen; ein Missethäter an Gut und Blut Anderer, ein Verräther, ein Wiedertäufer, in summa ein Anstifter aller Bosheit und Zerrütter gemeiner Wohlfahrt. Und das alles obgleich allgemeine Amnestie verkündet war.
Den Scharfrichter ließ man das Urtheil finden; es lautete: daß Wullenweber in vier Theile gehauen und auf vier Räder gelegt werden müsse zwischen Himmel und Erde, auf daß er es nicht mehr thäte, und ein Anderer daran gedächte.
Wullenweber erinnerte jedoch den Herzog daran, daß er ihm mit seinem fürstlichen Wort Gnade zugesagt, und bat demnach wenigstens um einen ziemlichen Tod. Da ward ihm die vorgängige Enthauptung gestattet.
Als er zur Dingstätte geführt war, begehrte er das Wort gegen die Lübschen, und sagte ihnen: nun hätten sie ja, dem sie so lange schon nachgestanden; mehrere der im Gericht verlesenen Artikel seien nicht wahr, andere [326] habe man ihm durch schwere Marter und Pein abgepreßt; auch erkläre er diejenigen für unschuldig, deren Namen man ihm abgedrungen. Die aber sprachen zum Frohnen: „Hinweg mit ihm, Meister Hans! Weißt du nicht, was dir befohlen ist?“ Da sagte Wullenweber: „Meister Hans, laß mich noch zwei oder drei Worte sprechen; danach will ich gern sterben. Ihr aber saget Euren Herren zu Lübeck, daß ich nie Sinnes oder Willens gewesen, den Bund oder Vertrag, so ich mit dem Rath aufgerichtet, im größten oder geringsten zu brechen; dazu sei ich kein Dieb, denn ich hätte nie mit Wissen einen Schilling genommen; endlich sei ich kein Verräther, und keinem Wiedertäufer treu oder hold geworden; darauf will ich sterben.“ So fiel er in die Knie und ließ sich das Haupt abschlagen; danach ward er in vier Theile getheilt und auf vier Räder gelegt. Das geschah vor Wolfenbüttel am Montag den 24. September 1537. Wullenweber war 44 Jahr alt.
Die Von LVbeCk soLLen In aLLen Tagen
Den Tod Herrn VVVLLenVVebers bekLagen.
Bemerkungen
[398] (Mündlich und nach alten Aufzeichnungen.)
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Juergen Wullenwever
Jürgen Wullenwever (* spätestens 1488 in Hamburg; † 24. September 1537 in Wolfenbüttel) war von 1533 bis 1535 Bürgermeister der Hansestadt Lübeck.
Leben
Wullenwever stammte aus einer Hamburger Kaufmannsfamilie. Seine Mutter starb im Jahr seiner Geburt. Sein Bruder Joachim war als Ratsherr in Hamburg bei der dortigen Einführung der Reformation beteiligt. 1525 kam Jürgen Wullenwever als mäßig erfolgreicher Kaufmann nach Lübeck und heiratete die Lübeckerin Elisabeth Peyne. Er wohnte im Haus ihres Bruders in der Königstraße 27.
Politischer Aufstieg
In den 1520er Jahren kam es in Lübeck im Zuge der Reformation immer wieder zu Unruhen. Immer mehr Bürger kamen in Kontakt mit Martin Luthers Lehre, während der Rat mit aller Macht die Ausbreitung der neuen Religion zu verhindern suchte. Als der Rat unter anderem wegen der dem gesamten Reich auferlegten Türkensteuer Steuererhöhungen verlangte, wählten die Bürger einen Bürgerausschuss, der je zur Hälfte aus Handwerksmeistern und Kaufleuten bestand, und forderten als Gegenleistung mehr Mitspracherecht und evangelische Prediger. Wullenwever hatte sich damals offenbar bereits einen Namen als Lutheraner und vor allem als guter Redner gemacht. Deshalb wurde er 1530 in den Ausschuss der 64 gewählt, obwohl er weder ein Grundstück in der Stadt noch Bürgerrecht besaß. Er stieg schnell zum Wortführer des Ausschusses auf. Im selben Jahr mussten sich die Ratsherren dem Druck der Gemeinde beugen. Die Einführung der Reformation wurde beschlossen. Johannes Bugenhagen arbeitete eine Kirchenordnung aus, die am 27. Mai 1531 in Kraft treten sollte. Über den Ausschuss und neugeschaffene Ämter wie die Kirchenältesten erhielten die Bürger mehr Einfluss. Die Stadt beschloss, sich dem Schmalkaldischen Bund anzuschließen.
Aus Protest dagegen verließen Ostersonnabend, den 8. April, 1531 zwei der vier Bürgermeister, Nikolaus Brömse und Hermann Plönnies, heimlich die Stadt und begaben sich an den Hof Kaiser Karl V., um dessen Hilfe gegen die reformatorischen Kräfte zu suchen. Die Bürger fürchteten nun um ihre Sicherheit. Einige wollten den Rat auflösen, doch Wullenwever empfahl mit Verweis auf ein angebliches Mandat des Stadtgründers Heinrich des Löwen, ihn durch ratsfähige Mitglieder des Bürgerausschusses zu ergänzen. Er ließ neun Namen auf Zettel schreiben, von denen Mattheus Packebusch, der älteste der verbliebenen Bürgermeister, sieben ziehen musste. Obwohl Wullenwevers Name vermutlich auf einem der Lose gestanden hat, wurde er zur großen Enttäuschung der gesamten Bevölkerung nicht gewählt. Er gelangte erst bei einer weiteren Neuwahl am 21. Februar 1533 in den Rat und wurde kurz darauf erster Bürgermeister.
Kampf um Lübecks wirtschaftliche Vormachtstellung
In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts war die Monopolstellung der Hanse in Nordsee und Ostsee gefährdet. Während in den früheren Jahrhunderten aller Warentransfer von Ost nach West und umgekehrt über den Landweg zwischen Hamburg und Lübeck gegangen war und vor allem Lübeck durch das Stapelrecht, Zölle und Umschlaggebühren zu erheblichem Reichtum gelangt war, segelten nun die nicht zur Hanse gehörigen Niederländer nördlich um Dänemark herum, um direkt mit den Dänen sowie den östlichen Ostseeanrainern zu handeln. Auch war Dänemark, bisher mit Verträgen an alleinigen Handel mit Hansekaufleuten gebunden, nicht mehr bereit, sich weiterhin diesem Diktat zu unterwerfen. Lübecks Kaufleute sahen ihre Vormachtstellung und Wohlstand gefährdet. Als 1532 der dänische König Friedrich I. Lübeck um Hilfe bat gegen die Rückeroberungsversuche des abgesetzten Christian II., erhob Wullenwever als Lübecker Gesandter die Forderung, dass die Dänen als Gegenleistung den Holländern die Durchfahrt durch den Sund verwehrten. Der daraufhin geschlossene Vertrag wurde jedoch von dänischer Seite trotz der erfolgreichen Kriegshilfe nicht eingehalten.
Unter Wullenwevers Ägide begann Lübeck 1533 das Problem selbst in die Hand zu nehmen und die Niederländer durch Kaperfahrten aus der Ostsee zu vertreiben. Zur Finanzierung ließ Wullenwever konfiszierte Kirchenschätze einschmelzen. Obwohl auf diese Weise für Monate jeglicher Handel lahmgelegt war, scheiterte das Vorhaben an der mangelnden Unterstützung der Nachbarstädte. In Lübeck, das durch die doppelte Belastung, bei fehlenden Handelseinnahmen Schiffe stellen zu müssen, am meisten unter dem erfolglosen Kaperkrieg litt, wuchs die Kritik an Wullenwevers Außenpolitik. Durch Vermittlung des Hamburger Rats, dem auch Wullenwevers Bruder Joachim angehörte, kam es im März 1534 unter Mitwirkung kaiserlicher Gesandter und Abgeordneter anderer Hansestädte zu Friedensverhandlungen zwischen Lübeck und den Niederlanden in Hamburg. Als Hinrich Brömse, der Bruder des entwichenen Bürgermeisters Nikolaus Brömse, im Namen des Kaisers die Wiederherstellung der alten Ordnung in Lübeck forderte, verließ Wullenwever vorzeitig die Versammlung.
In Lübeck brachte Wullenwever die über sein eigenmächtiges Handeln empörte Gemeinde durch feurige Reden wieder auf seine Seite. Um weitere Opposition im Keime zu ersticken, verbot er Versammlungen ohne Zustimmung des Ausschusses. Die kritischen Stimmen im Rat schaltete er mit einem Verweis auf das Mandat Heinrichs des Löwen aus, nach dem jeweils ein Drittel der 24 Ratsherren für ein Jahr ausscheiden müsse. Auf diese Weise gelang es ihm, dass im Rat fast nur seine Anhänger saßen.
Grafenfehde
Im April 1534, als nach dem Tod des dänischen Königs Friedrich I. die Thronfolge noch ungeklärt war, bat Christoph von Oldenburg um Hilfe zur Befreiung seines Vetters, des abgesetzten dänischen Königs Christian II. Ausschuss, Rat und Gemeinde stimmten geschlossen für den Eintritt Lübecks in den dänischen Erbfolgekrieg, die sogenannte Grafenfehde. Die Lübecker sahen darin eine letzte Chance, die alte wirtschaftliche Vormachtstellung zu erhalten. Die benachbarten Hansestädte waren jedoch nicht bereit, diesen Krieg zu unterstützen. Im Juli trafen Wullenwevers Sendboten in Wismar, Rostock und Stralsund ein, wo sie die Bürger gegen ihren kriegsunwilligen Rat aufbringen sollten. Doch erst nachdem anfängliche Erfolgen einen leichten Gewinn zu versprechen schienen, traten die Städte und ihr Landesherr Albrecht VII. dem Kampf gegen Dänemark bei, ohne allerdings die versprochenen Mittel jemals aufzubringen.
Ersten schnellen Siegen in Holstein folgten bald kriegerische Misserfolge. Herzog Christian belagerte Lübeck. Wullenwevers Beliebtheit in der Stadt sank rapide. Zu diesem Zeitpunkt wurden erste Klagen laut, dass er auf niemanden mehr höre als auf den aus Hamburg gebürtigen Syndikus Johann Oldendorp und seinen Feldherrn, den Hamburger Ankerschmied Marx Meyer. Am 18. November 1534 beendete der Frieden von Stockelsdorf den Krieg in Holstein, während mit Zustimmung aller Beteiligten in Dänemark weitergekämpft wurde. Die Bürgerschaft empörte sich wegen der wirtschaftlichen Folgen des Krieges und setzte den Rücktritt des Ausschusses und die Rückkehr der abgesetzten Ratsherren durch.
Wullenwever begab sich nach Kopenhagen, um von dort den Fortgang des Krieges zu koordinieren. Einen erneuten Machtzuwachs Dänemarks konnte er jedoch nicht verhindern, zudem zwischen den Verbündeten Unstimmigkeiten auftraten - meist um den ausbleibenden Sold. Auch in Lübeck schwand Wullenwevers Einfluss. Nach dem Untergang der Lübecker Flotte im Juni 1535 beschuldigten ihn ehemaligen Anhänger des Verrats. Wullenwever fand jedoch immer noch Unterstützung in der Gemeinde. Am 7. Juli traf ein kaiserliches Exekutional-Mandat ein, das die Wiederherstellung der alten Ordnung und die Wiedereinsetzung Nikolaus Brömses binnen 45 Tage forderte. Ein Großteil der Bürger und auch der Ratsherren ließ sich lange von Wullenwever überzeugen, dass sein Rücktritt damit nicht gemeint sei. Erst am 26. August 1535, dem letzten Tag vor Ablauf des kaiserlichen Ultimatums, trat er auf Druck des Hansetages gemeinsam mit dem Bürgerausschuss und allen anderen aus diesem Kreis in den Rat Gekommenen zurück.
Ende
Um Wullenwever einen ehrenhaften Rückzug zu ermöglichen, sollte er in Bergedorf den Posten des Amtsmanns übernehmen, den normalerweise der dienstälteste Ratsherr innehatte. Diese Stelle trat Wullenwever aber nicht an. Stattdessen versuchte er südlich von Hamburg Söldnertruppen anzuwerben, um damit die verbündeten dänischen Städten Kopenhagen und Malmö zu unterstützen. Dabei wurde er im November 1535 vom Erzbischof von Bremen, Christoph von Braunschweig-Lüneburg, gefangen genommen, im März 1536 in Rotenburg mehrmals, zum Teil unter Anwesenheit der Lübecker Ratsherren Nikolaus Brömse und Nikolaus Bardewik peinlich befragt. Unter der Folter gestand er, eine Verschwörung gegen den Lübecker Rat und die Aufrichtung eines Wiedertäufer-Regiments geplant zu haben. Einige seiner Vertrauten aus dem Bürgerausschuss wurden daraufhin verhaftet, der ehemalige Bürgermeister Ludwig Taschenmaker starb in Folge dieser Haft. Am 24. September 1537 wurde Jürgen Wullenwever durch den Bruder des Bremer Erzbischofs, Fürst Heinrich II. von Braunschweig-Wolfenbüttel, bei Wolfenbüttel am Hohen Gericht am Lechlumer Holz hingerichtet. Kurz vor seinem Tod widerrief er seine Geständnisse.
Wirkungsgeschichte
Nach 1933 ist die Gestalt des Jürgen Wullenwever von der nationalsozialistischen Traditionsbildung vereinnahmt worden. So wurde das bis dahin als "Buddenbrookhaus" bekannte Gebäude in Wullenweberhaus umbenannt.[1]
Literatur
Emil Ferdinand Fehling: Jürgen Wullenwever. In: Lübeckische Ratslinie, Nr. 636, 2. Auflage, Lübeck 1925, S. 95–99 (Wikisource)
Dietrich Schäfer: Wullenwever, Jürgen. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 44, Duncker & Humblot, Leipzig 1898, S. 299–307.
Fritz von Unruh: Jürgen Wullenweber. Drama. 1910.
Georg Waitz: Lübeck unter Jürgen Wullenwever und die europäische Politik. 3 Bände, Berlin 1855–56.
Hugo Paul Uhlenbusch: Jürgen Wullenwever. Roman. Alemannen Verlag Stuttgart 1937
Hellmuth Heyden: Zu Jürgen Wullenwevers „Grafenfehde“ und ihren Auswirkungen auf Pommern. In: Greifswald-Stralsunder Jahrbuch, Band 6, VEB Hinstorff Verlag, Rostock 1966, Seiten 29–41
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Thomas Mann: Deutsche Hörer! 2 (April 1942): "An Ort und Stelle freilich heißt es schon längst nicht mehr das Buddenbrook-Haus. Die Nazis, verärgert darüber, daß immer die Fremden noch danach fragten, hatten es umgetauft in Wullenweber-Haus. Das dumme Gesindel weiß nicht einmal, daß ein Haus, das den Stempel des achtzehnten Jahrhunderts an seinem Rokoko-Giebel trägt, nicht gut mit dem verwegenen Bürgermeister des sechzehnten etwas zu tun haben kann. Jürgen Wullenweber hat seiner Stadt durch den Krieg mit Dänemark viel Schaden zugefügt, und die Lübecker haben mit ihm getan, was die Deutschen denn doch vielleicht eines Tages mit denen tun werden, die sie in diesen Krieg geführt haben: sie haben ihn hingerichtet."
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Juergen Wullenwever (Ratslinie)
[95] Jürgen Wullenwever, am 21. Februar 1533 zum Ratsherrn und gleich darauf zum Bürgermeister erwählt. – Um 1493 in Hamburg geboren, wandte er sich in der ersten Hälfte der 20er Jahre nach Lübeck und begründete hier ein bescheidenes kaufmännisches Geschäft. Davon, daß er gleich anfangs öffentlich hervorgetreten sei, ist nichts bekannt. Im Jahre 1529 wird er sich an der politischen Bewegung beteiligt und dieser Tätigkeit wohl zu danken haben, daß er 1530 von den Rentnern und Kaufleuten in den damals gebildeten Vierundsechziger-Ausschuß gewählt wurde. In diesem Kreise ist er schnell zu Ansehen gelangt. Durch das Vertrauen der Ämter ward er am 17. Januar 1531 zu einem der vier Wortführer des Ausschusses ernannt. Vieleicht weniger durch die eigene Bedeutung als durch die Bedeutungslosigkeit der übrigen Wortführer erlangte er bald die Leitung bei allen Beratungen und Beschlüssen [96] des Ausschusses. Am 12. Februar 1531 wohnte er im Rathause dem Handgelöbnis bei, durch das die Verständigung zwischen Rat und Bürgerschaft wiederhergestellt werden sollte. Als am 8. April 1531 die Bürgermeister Broemse (604)[1] und Plönnies (613)[2] die Stadt heimlich verlassen hatten, war er es, der als Wortführer des Ausschusses dem Rate die bittersten Vorwürfe machte, die Verhaftung dreier Ratsherren veranlaßte und dann die Ergänzung und den Erlaß einer dem Bürgerausschuß das Vorschlagsrecht gewährenden Wahlordnung durchsetzte. Auch den zu Ende des Jahres geführten Ausgleichsverhandlungen mit dem Domstifte wohnte er bei. Schon damals war sein Wille von entscheidendem Einfluß auf die Beschlüsse des Rates und der Bürgerschaft. Diesen Einfluß auch auf die auswärtige Politik der Stadt zu gewinnen, war sein Bestreben. Vornehmlich zielten seine Bemühungen darauf ab, die holländischen Schiffe aus der Ostsee fernzuhalten. Deshalb schloß er sich der Gesandtschaft nach Kopenhagen im April 1532 an, um über diese Hauptfrage mit König Friedrich[3] sich zu bereden. Auch beteiligte er sich bei der Gesandtschaft nach Braunschweig, die den Zweck verfolgte, im Kriege gegen Christian II.[4] den Beistand der Mitglieder des Schmalkaldischen Bundes[5] zu erreichen. Als im Juli eine neue Gesandtschaft an König Friedrich nach Kopenhagen geschickt wurde, ward Wullenwever ihr beigeordnet. Bei den Beratungen, die insbesondere auf den Abschluß eines Bündnisses gegen die Holländer gerichtet waren, führte er das Wort. Auch soll er sich vor allem der Freilassung des gefangenen Königs Christian II. widersetzt haben. Auf sein Betreiben ward im Beginn des Jahres 1533 den Holländern der Krieg[6] erklärt. Im Februar war Wullenwever Bürgermeister. Ohne von einem andern Ratsherrn begleitet zu sein, ging er im Sommer abermals nach Kopenhagen, um den Reichsrat zu einem Bündnis mit Lübeck zu bewegen. Erfolg haben seine Verhandlungen nicht gehabt. Im Februar 1534 begab er sich in ungewöhnlichem, prächtigen Aufzuge nach Hamburg, um mit dort weilenden Gesandten des Kaisers[7] und der Holländer, sowie mit Vertretern mehrerer Hansestädte über den Ausgleich der Streitigkeiten und Abschluß eines Friedens zu verhandeln. Da die Beratungen sich in die Länge zogen und keinen günstigen Ausgang verhießen, verließ er am 12. März 1534 plötzlich Hamburg und kehrte nach Lübeck zurück. Hier hatte unter einflußreichen Kaufleuten eine ihm feindliche Strömung eingesetzt; doch gelang es seiner Persönlichkeit, sie zu unterdrücken und die Mehrzahl derjenigen Ratsherrer, die schon dem alten Rat angehört hatten, zum Rücktritt zu nötigen. Bei den Kronstreitigkeiten, die in Dänemark nach Friedrichs Tode ausgebrochen waren, veranlaßte W. [97] die Lübecker sich einzumischen, und der Einsetzung des Herzogs Christian von Holstein[8], des Sohnes des verstorbenen Königs, mit Gewalt entgegenzutreten. Er bewog Graf Christoph von Oldenburg[9], die Führung im Kriege[10] zu übernehmen; er bemühte sich in vielfachen persönlichen Besprechungen, bei denen er die Krone Schwedens in Aussicht stellte, Herzog Albrecht von Mecklenburg zur Beteiligung am Kriege zu bewegen; er verhandelte mit Gesandten des Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen wegen Übertragung der dänischen Krone auf diesen. Er hatte den Bogen überspannt. Als im November 1534 der Stockelsdorfer Friede den Krieg mit den Holsteinern, die Lübeck belagert hatten, beendigte, war das Ansehen der 64 und der 100 geschwunden und die Mitglieder des alten Rates, die im März ihr Amt niedergelegt hatten, kehrten zurück. Trotz des empfindlichen Stoßes, den sein persönliches Ansehen erlitten, gab W. noch nicht nach. Er dachte nicht daran, sein Bürgermeisteramt aufzugeben. Noch vor Ende des Jahres war er wieder in Kopenhagen, um weitere Schritte für den Krieg einzuleiten; auch die Verhandlungen mit Herzog Albrecht von Mecklenburg nahm er nochmals auf. Inzwischen war vornehmlich wegen des ungünstigen Ausganges des dänischen Krieges die Stimmung gegen ihn immer mehr umgeschlagen. Während er im August eine Gesandtschaftsreise an Herzog Heinrich von Mecklenburg unternahm, wurden auf Betreiben der in Lübeck sich aufhaltenden hansischen Gesandten die neuerwählten Ratsmitglieder zur Niederlegung ihrer Ämter gedrängt und Broemses Rückberufung in die Wege geleitet. Ende August kehrte W. in die Stadt zurück. Freiwillig trat er jetzt aus dem Rat, nachdem ihm dieser zu Michaelis die Stelle des Amtsmannes zu Bergedorf für die nächsten sechs Jahre zugesagt hatte. Bevor er das Ruheamt antrat, ward er auf einer Reise nach Hadeln – die er unternommen hatte, um mit einer dort versammelten Söldnerschar in Verbindung zu treten – von einem Hauptmann des Erzbischofs Christoph von Bremen[11] aufgegriffen und in Rothenburg gefangen gesetzt. Dem Gesuche des Herzogs Heinrich von Braunschweig[12], ihm Wullenwever auszuliefern ward entsprochen. Der Herzog leitete eine Untersuchung wider ihn ein und ließ ihn auf Grund von Geständnissen, die er bei zweimaliger Vernehmung auf der Folter abgelegt hatte, am 24. September 1537 in Wolfenbüttel durch das Schwert hinrichten. – W. war mit Elisabeth, Tochter des Peter Pynne, verheiratet. Er wohnte im Hause seines Schwagers Königstraße 75. Sein Wappen – ein quergeteilter Schild, der oben einen nach rechts gehenden Löwen, unten zwei Eicheln, die an gekrümmten Zweigen aufrecht stehen, zeigt, L.B.S.9,92.[98]
Das Urteil über Wullenwever schwankt in der Geschichte. In allerneuester Zeit hat sich eine Auffassung geltend gemacht, die, ohne neues Material zu bringen, nicht nur der Persönlichkeit W’s, sondern auch seinen Widersachern und der ganzen Bewegung, die sich an seinen Namen knüpft, jede starke Bedeutung abspricht. Solcher Geschichtsschreibung gegenüber ist es genügend, aber auch geboten, auf das Urteil von Ranke[13] und Waitz zu verweisen. Aus dem zehnten Kapitel seiner[14] Deutschen Geschichte im Zeitalter der Reformation (Berlin, Duncker & Humblot, 1840): »Der Bürgermeister Wullenwever in Lübeck« mögen die folgenden Sätze herausgehoben werden: »Wullenwever stellt recht eigentlich den verwegenen Geist in sich dar, der sich in den deutschen Bürgerschaften jenes Jahrzehnts regte. Er hatte angefangen, wie so viele andere Volksführer in anderen Städten; das Talent, eine leicht angeregte Bürgerschaft nach seinem Sinne zu lenken, und die natürliche Kraft des politisch-religiösen Interesses trug ihn bis auf eine Stelle empor, wo er sich vermessen durfte, selbständig unter die Mächte der Welt einzugreifen. Er kannte keine Mäßigung; Unfälle hatten ihn nie vorsichtig gemacht; noch einmal rief er den Geist der alten Hanse auf, überredete deutsche Fürsten zu seinen Kriegen, trat mit fremden Königen in Bündnis. Demokratische, religiöse, merkantile und reinpolitische Motive durchdrangen sich in ihm; er faßte die Absicht, das reformierte Lübeck zum Oberhaupt des demokratischen Nordens zu machen; er selbst wäre an das Ruder der umgestalteten Welt getreten. Damit überschritt er aber zugleich den Kreis der Ideen, durch welche die deutsche Reformation gediehen war; die Kräfte, die er angriff, waren ihm doch zuletzt zu stark; die Niederlagen, welche die Demokratie überall erlitten, wirkten auch auf seine Vaterstadt ein; so verlor er den Boden unter den Füßen; er geriet seinen Feinden in die Hände. Da er den Norden nicht erobern konnte, so geschah ihm, daß er auf dem Schaffot umkam.«
Daneben sei an die Worte erinnert, die – fünfzehn Jahre nach Ranke – Waitz seinem den Lübecker Freunden Ernst Curtius[15], Ernst Deecke und Heinrich Thöl[16] gewidmeten Werke »Lübeck unter Jürgen Wullenwever – und die Europäische Politik« (3 Bde. Weidmannsche Buchh. Berl. 1855) zum Geleit gegeben hat. Waitz trägt kein Bedenken, zu denjenigen Teilen der Geschichte, in denen die größte Vollständigkeit gerechtfertigt, in gewissem Sinne geboten ist, die Bewegung zu rechnen, die sich an Wullenwevers Namen knüpft, die zuerst Lübeck, dann von Lübeck aus das nördliche Deutschland und die benachbarten skandinavischen Reiche ergriff und am Ende auch auf einen großen Teil des übrigen Europas eine nicht unerhebliche Einwirkung hatte. [99] »Es sind Fragen von großer allgemeiner Bedeutung, um die es sich hier handelt; verschiedene Interessen und Bestrebungen sind in- und durcheinander verpflochten; eine Reihe bedeutender oder doch aus einem oder dem andern Grunde anziehender Persönlichkeiten tritt handelnd auf. Die Ereignisse haben ein wahrhaft historisches und zugleich ein dramatisches Interesse, und dieses wächst, je weiter man in die Einzelheiten eingeht. Erst da erscheinen die Dinge in rechtem Lichte und Leben, treten die Charaktere bestimmter heraus; und erst so darf man hoffen der Wahrheit wenigstens nahe zu kommen. Der Auffassung, welche sich in neuerer Zeit zugunsten des Bürgermeisters Wullenwever geltend gemacht, welche in ihm zugleich einen Helden und Märtyrer gesehen hat, ist diese in die Verhältnisse näher eingehende Forschung nicht günstig gewesen. Ich lasse die Tatsachen sprechen: wer sie anders auslegen oder umdeuten will, dem ist schwerlich zu wehren. Aber das glaube ich wird jeder eingestehen, daß die Ereignisse gewaltiger waren als alle Pläne des Einzelnen, und daß sich in diesen Jahren eine Umwandlung vollzog, die auch ein mächtigerer Wille, eine stärkere Kraft als die jenes Mannes nicht hätte aufhalten können. Es ist der Kampf des deutschen Lübeck, des Hauptes der Hanse, um die Herrschaft auf der Ostsee gegen die Nebenbuhler in den westlichen Staaten Europas und die selbständig sich emporhebenden Reiche des Nordens, welcher in einem Augenblick gekämpft werden mußte, da die Reformation zu einer Umgestaltung aller Verhältnisse, auch des politischen und sozialen Lebens hier im Norden führte. Die Verwicklung dieser Dinge, die Katastrophe, welche die einzelne Persönlichkeit und ein ganzes Gemeinwesen betraf, der Zusammenhang mit den allgemeinen Fragen der europäischen Politik sind der Gegenstand dieser Darstellung: eben sie schienen mir der Mühe wert, welche auf diese Ausarbeitung verwandt werden mußte.«
Anmerkungen Wikisource
- ↑ Nikolaus Brömse, Ziff. in Klammern bezieht sich auf die Lübeckische Ratslinie.
- ↑ Hermann Plönnies
- ↑ Friedrich I. von Dänemark
- ↑ Christian II. von Dänemark
- ↑ Schmalkaldischer Bund
- ↑ Anm.: Die Städte der Hanse führten im Regelfall, wie auch hier, keine Landkriege, sondern Seekriege, zumeist als Kaperkriege.
- ↑ Karl V.
- ↑ Herzog Christian von Holstein, später als Christian III. König von Dänemark.
- ↑ Christoph von Oldenburg
- ↑ sog. Grafenfehde
- ↑ Ein Bruder von Herzog Heinrich II. zu Braunschweig-Lüneburg
- ↑ Heinrich II., Herzog zu Braunschweig-Lüneburg.
- ↑ Leopold von Ranke
- ↑ gemeint ist Ranke.
- ↑ Ernst Curtius
- ↑ Johann Heinrich Thöl
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ADB: Wullenwever, Juergen
Wullenwever: Jürgen W., 1492 oder 93 wahrscheinlich in Hamburg geboren, ist weithin bekannt geworden durch die Stellung, die er in einer der bewegtesten und bedeutungsvollsten Perioden lübischer und hansischer Geschichte an sich gerissen hat. Man weiß wenig über sein Leben vor seinem Eingreifen in die lübischen Händel. Die Familie ist seit dem Ende des 13. Jahrhunderts in Hamburg nachweisbar. Der nächstälteste Bruder Jürgen’s, Joachim, betrieb Handelsgeschäfte in den nördlichen Meeren, war zeitweise dänischer Vogt auf den Faröer, in Hamburg ein eifriger Vorkämpfer der Reformation und gelangte wahrscheinlich als solcher in den Rath. Jürgen war mit einer Lübeckerin verheirathet, hatte aber eigenen Grundbesitz in Lübeck nicht, sondern wohnte in einem Hause seines Schwagers in der Königsstraße, das noch heute gezeigt wird. Er ist erst Bürger geworden, als er anfing, in die Unruhen einzugreifen.
In diesen handelte es sich theils um politische, theils um kirchliche Fragen. Der Krieg, den Lübeck mit Danzig und den wendischen Städten 1522 begonnen hatte, um den baltischen Verkehr gegen die brutale Vergewaltigung des Unionskönigs Christian’s II. zu decken, war durch daß Bündniß der Stadt mit Herzog Friedrich von Schleswig-Holstein zu einem erfolgreichen Abschluß gebracht worden. Christian II. hatte im April 1523 das Reich verlassen. In dem von den Lübeckern in sein Vaterland zurückgeführten Gustav Wasa hatte Schweden einen [300] selbständigen König erhalten. Lübecks Bundesgenosse Herzog Friedrich war, von Adel und Geistlichkeit gerufen, Herrscher Dänemarks geworden. Mißhelligkeiten zwischen den beiden Reichen, die zu neuen Wirren zu führen drohten, waren wesentlich durch Lübecks Vermittelung ausgeglichen. Beide Regenten hatten nicht umhin können, die Privilegien Lübecks und der Hansa zu bestätigen, zum Theil noch zu erweitern. Aber in einem Punkte blieb das Erreichte hinter dem Erwarteten zurück. Es gelang nicht, den holländischen Ostseehandel in dem Maße zu beschränken und zu erschweren, wie daß gegenüber der immer fühlbarer werdenden Concurrenz besonders in Lübeck gewünscht wurde. Alle Versuche, die befreundeten nordischen Könige und zumal den die Zugänge der Ostsee beherrschenden dänischen zu scharfem Vogehen gegen die holländische Schiffahrt zu bewegen, blieben erfolglos, ja man mußte erleben, daß, besondets von Seiten Gustav Wasa’s, dem für sein Reich vertragsmäßig sehr enge Verkehrsschranken gezogen waren, die getroffenen Verabredungen nicht einmal gehalten wurden. In Lübeck enttäuschte, verstimmte, erbitterte das. Nach den opfervollsten kriegerischen Anstrengungen nun doch nicht die ersehnte, die nothwendige Hebung des Verkehrs! Wir finden an der Bewegung der ausgehenden 20er Jahre vor allem Kreise beteiligt, deren Lebensinteressen am baltischen Handel hingen, die Schonen-, Bergen-, Holm-, Nowgorodfahrer u. A. Der Kaufmann Harmen Israhel, der „lange Israel“, ein Hauptförderer Gustav Wasa’s, ein Mann, dem gespreiztes, großsprecherisches Auftreten nicht fremd war, erscheint unter den Unruhstiftern als ein Haupturheber.
Die Unzufriedenheit richtete sich, wie fast immer in solchen Fällen, gegen die Finanzverwaltung des Raths. Die Kriegslasten machten sich in erhöhtem Steuerdruck fortgesetzt fühlbar. Dazu kamen die kirchlichen Streitigkeiten. Der Rath hing entschieden am Alten; die Masse der Bürger verlangte noch entschiedener den neuen Gottesdienst. 1529 mußte der Rath die Berufung zweier lutherischer Prediger gestatten, Ende Juni des nächsten Jahres – gerade während in Augsburg der Reichstag tagte – sogar die Abstellung des katholischen Gottesdienstes decretiren. 1531 ward Bugenhagen berufen, das Kirchenwesen der Stadt neu zu ordnen. Die Bürger gewannen in diesen Dingen völlig die Oberhand über den Rath.
In ruhigen Tagen pflegte die sogenannte „Gemeinde“, die vom Rath aus Kaufleuten und Aemtern zusammengerufen wurde – zumeist um die Verantwortung für wichtigere Maßregeln tragen zu helfen – völlig in der Hand des Rathes zu sein. Aber in diesen Jahren zeigte sie sich unlenksam. Sie setzte die Aufstellung eines ständigen Bürgerausschusses von 64 Mitgliedern durch und schloß sogar den Rath gegen alles Herkommen von der Theilnahme an der Wahl aus, die allerdings in der üblichen Art zur Hälfte aus den Aemtern und zur Hälfte aus den Kaufleuten erfolgte. In diesen Ausschuß trat am 7. April 1530 W. ein und zwar als Kaufmann. Er gewann in ihm bald einen steigenden Einfluß, den er wol vor allen Dingen einer volksthümlichen Beredsamkett und seinem ehrlichen Eifer für das Lutherthum verdankte. Das Verhältniß von Rath und Bürgerschaft wurde gespannter. Als vom Augsburger Reichstag das Mandat eintraf, daß der 64er Ausschuß sich auflösen und die alte Ordnung wieder hergestellt werden solle, erhob sich in der Stadt ein Tumult. Der Rath wurde gezwungen, dem Beschlusse zuzustimmen, daß man dem Kaiser nur so weit gehorchen wolle, als es mit Gottes Wort und dem Besten der Stadt verträglich sei, und ward zugleich genötigt, die Einsetzung eines zweiten, weiteren Ausschusses von 100 Mitgliedern zuzulassen. Derselbe wurde am 22. October 1530 und zwar ausschließlich vom Ausschuß gewählt. Am 18. Februar 1531 setzte man eine feierliche Versöhnung zwischen Rath und Gemeinde in Scene. [301] W. war dabei einer von den Vieten, welche die 64 und die 100 vertraten. Trotz des Ausgleichs verließen aber die führenden Bürgermeister Plönnies und Brömse am Tage vor Ostern (8. April) die Stadt. Die Ausgetretenen zu ersetzen und sonstige Lücken zu ergänzen, fand bald darauf eine Neuwahl statt, nicht, wie üblich, durch den Rath selbst, sondern von 64 und 100. W. war, – wie es scheint, durch den Zufall des Looses – diesmal doch noch nicht unter den Gewählten. Erst im Februar 1533 ist er in den Rath gekommen.
Schon vorher aber hat er in die Politik der Stadt bedeutungsvoll eingegriffen. Die in Holland gerüstete Expedition des vertriebenen Christian nach Norwegen (Herbst 1531) schien Lübeck noch einmal Gelegenheit zu bieten, gegen die verhaßten Rivalen einen entscheidenden Schlag zu führen. Die verfallene dänische Seemacht reichte nicht aus, dem gefährlichen Anfall zu begegnen; man war auf Lübecks Hülfe angewiesen. W. faßte diese Situation scharf ins Auge. Ganz gegen die Gewohnheit griff der 64er Ausschuß direct in die Führung der auswärtigen Angelegenheiten ein. Er richtete an Ouartiermeister und Gemeinde von Rostock einen Brief, der zu raschem Vorgehen gegen Christian II. und die Holländer drängte. W. war der Verfasser. An zwei Gesandtschaften, die im März und Juni 1532 in Kopenhagen erschienen, nahmen, eine unerhörte Neuerung, auch Vertreter des Ausschusses Theil und zwar in gleicher Stärke mit denen des Raths. W. war unter ihnen, und es ist kaum zu bezweifeln, daß er einen wesentlichen, wenn nicht einen entscheidenden Einfluß hatte zunächst auf das Zustandekommen eines Vertrags, in dem Dänen und Schleswig-Holsteiner in Aussicht stellten, daß sie den Handel der Holländer mit Stapelartikeln hindern würden, und der die Bedingung war für die Theilnahme der städtischen Flotte an der norwegischen Expedition gegen Christian II., und dann an dem von Dänen, Schweden und Lübeckern gemeinsam gefaßten Beschlusse, Christian II. gegen gegebene Zusage gefangen zu halten. Offenbar war W. Wortführer und Vorkämpfer jener kaufmännischen Kreise, die gesonnen waren, die letzten Kräfte der Stadt an eine rücksichtslose Vertretung der Interessen des Ostseehandels zu setzen.
Schon wenige Tage nach seiner Wahl in den Rath ist W. Bürgermeister geworden. In dieser Stellung war eine seiner ersten Amtshandlungen, daß er (16. März 1533) die Bürgerschaft aufs Rathhaus forderte, um sie für eine entschiedenere Politik gegen die Holländer zu gewinnen. In Dänemark hatte man die in der Noth gegebenen Versprechungen bald vergessen und zeigte jetzt, wo man Christian II. in sicherem Gewahrsam hielt, keinerlei Neigung, gegen seine niederländischen Freunde und Gönner vorzugehen und sich ganz Lübeck in die Arme zu werfen. Die Stadt sah sich abermals um die Früchte ihrer Anstrengungen betrogen. W. legte das mit eindringlichster Beredsamkeit dar und vermochte die Gemeinde zu einem Beschluß, nach welchem das bei der Kirchenreform confiscirte Silber zur Ausrüstung von Schiffen gegen die Holländer verwendet werden sollte; der riesige Kronleuchter der Marienkirche ward als Kanonenmetall eingeschmolzen. Als schon sechs Schiffe zur Ausfahrt bereit lagen, schuf das Ableben Friedrich’s I. (10. April 1533) noch einmal eine neue Situation.
In Dänemark zögerten Adel und Geistlichkeit mit der Neuwahl. Der Nächstberechtigte, Friedrich’s ältester Sohn Christian, erschien ihnen besonders als eifriger Lutheraner wenig geeignet. Auf ihn übte der holsteinische Adel, der damals in Johann und Melchior Ranzau, in Wolf Pogwisch und dem Kanzler Wolfgang Utenhofen ebenso entschlossene wie begabte Führer besaß, einen starken Einfluß. W. versuchte noch einmal, auf Grund der vor Jahresfrist getroffenen Verabredungen, Dänemark und Schweden in den Kampf gegen die Holländer mit hineinzuziehen. Im Juni erschien er an der Spitze einer lübischen Gesandtschaft in Kopenhagen. Aber er traf hier auf die Holsteiner, die ihm schon in [302] den Niederlanden entgegengewirkt hatten, und die jetzt den Reichsrath völlig hinüber drängten auf die holländische Seite. Weder das dänische Regiment, noch Gustav Wasa wollten von einem Bündnisse gegen die Niederländer etwas wissen. Die Frage des Lübecker Kirchenguts, um daß Stadt und Adel in heftigen Zwist gerathen waren, machte die unmittelbaren Nachbarn, zu denen das Verhältniß stets ein schwieriges gewesen war, zu ausgesprochenen Gegnern der Stadt. Diese sah sich ausschließlich auf sich selbst gestellt. Durch sein persönliches, vielfach prahlerisches Auftreten, besonders auch durch sein Eingreifen in den dänischen Reformationsstreit zu Gunsten Tausen’s, hatte W. die Schwierigkeiten in Kopenhagen noch vergrößert. Gustav Wasa hat noch im Juli Lübecks Privilegien einfach widerrufen.
Eben in Kopenhagen ist W. aber auf den Gedanken gekommen, sein Ziel auf einem anderen Wege zu erreichen. Ueber das Adels- und Geistlichenregiment war man in den beiden Hauptstädten des Landes und auch in bäuerlichen Kreisen unzufrieden genug. W. trat mit den Bürgermeistern Ambrosius Bogbinder von Kopenhagen und Jürgen Kock von Malmö in Verbindung. Sie wünschten einen König und dachten dabei zunächst an Herzog Christian von Schleswig-Holstein, den auch einflußreiche lutherfreundliche Adlige gern gewählt hätten. Christian lehnte es aber ab, auf diesem Wege die Krone zu erlangen. Das führte auf den Gedanken, Christian II. zu befreien. Der Ursprung des Planes ist doch wol bei den beiden Bürgermeistern, wahrscheinlich bei Jürgen Kock, zu suchen, denn W., wenn er in seinen Entschlüssen und Versuchen auch leicht genug hin und her gesprungen ist, konnte sich doch nicht verhehlen, daß eine Wiederherstellung Christian’s II. kein Gewinn für Lübeck sein konnte. Er verneint auch ausdrücklich, daß die Absicht gewesen sei, Christian II. wieder zum Könige zu machen. Er mochte sich denken, daß es möglich sei, ihn in Lübecks Gewalt zu bringen und dadurch auf die dänische Regierung einen Druck auszuüben.
Indem man diesen neuen Weg betrat und unverzüglich Vorbereitungen traf, schien es geraten, mit den Holländern, denen man zur See wesentliche Verluste nicht hatte beibringen können, einstweilen Frieden zu schließen. Anfang März 1534 ward mit ihnen unter Vermittelung haunsischer Rathssendeboten in Hamburg verhandelt. Die Art, wie W. hier auftrat, ist doch charakteristisch für den Mann. Dürchaus gegen den Brauch auf hansischen Tagfahrten ritt er in voller Rüstung in die Stadt ein, einen Trompeter voraus, gefolgt von 60 lübischen Stadtdienern in blankem Harnisch. Seine Mitgesandten und Genossen vom Rath waren schon einige Tage zuvor in herkömmlicher Stille und Einfachheit eingezogen. Bei den Verhandlungen fuhr W. heftig auf, als sich die städtischen Vermitteler nicht ganz auf den lübischen Standpunkt stellen wollten. Der alte Stralsunder Bürgermeister Klaus Smiterlow warnte: „Herr Jürgen, ich bin bei vielen Handlungen gewesen, aber nie habe ich gesehen, daß man so mit Sachen verfahren, wie Ihr thut; Ihr werdet mit dem Kopf an die Mauer laufen“. Am 12. März hat W. Hamburg plötzlich verlassen. Von den Holländern, die auf ihrem Standpunkt beharrten, hat man den gewünschten Stillstand nur dadurch erlangt, daß man ihren abziehenden Sendeboten nachschickte, sie in Delmenhorst ereilte und dort in die volle Freiheit ihrer Schiffahrt für vier Jahre willigte (26. März).
Anlaß zu Wullenwever’s plötzlicher Heimkehr waren wol Nachrichten über Unzufriedenheit mit dem neuen Regimente, die sich in Lübeck zu zeigen begann. Das eigenmächtige Verlassen seines Postens führte zu einer offenen Anklage, die angesehene Bürger, meistens Kaufleute, an den Rath brachten. W. rechtfertigte sich in der Marienkirche vor versammeltem Volke von der Kanzel herab. Seine Beredsamkeit trug einen glänzenden Sieg davon. Die Gegner mußten, [303] der Verhaftung zu entgehen, schleunig die Stadt verlassen. Man schritt dann zu einer Reinigung des Raths, entfernte die alten Mitglieder bis auf vier und ersetzte sie durch Anhänger der neuen Ordnung. Wullenwever’s Herrschaft war befestigt, die Bahn geebnet für sein neues Beginnen.
Am 14. Mai 1534 überrumpelte Marcus Meyer, der vom Hufschmied und Landsknecht in lübischem Dienst zu einem angesehenen Söldnerführer emporgestiegen war und durch seine im Herbst 1533 geknüpften Beziehungen zu Heinrich VIII. von England wahrscheinlich auch Einfluß auf Wullenwever’s Entschließungen gewonnen hat, das feste Schloß Trittau an der Hamburg-Lübecker Straße. Gleichzeitig fiel Graf Christoph von Oldenburg an der Spitze der von Lübeck geworbenen Kriegshaufen ohne Absage in Holstein ein. Kaum je ist eine Fehde leichtfertiger begonnen worden. Aus Holstein waren die Städtischen auch bald genug wieder hinausgeschlagen. Aber am 21. Juni erschien eine lübische, 21 Segel starke Flotte mit 1500 von Christoph geführten Knechten an Bord im Sunde. Die Bürger von Malmö hatten sich schon in den letzten Maitagen erhoben und das Schloß ihrer Stadt dem Erdboden gleich gemacht. Als der Graf seine Truppen landete, erhob sich überall auf Seeland der Aufruhr, schlug bald nach Schonen, nach Fünen und den Nebeninseln, im September auch nach Jütland hinüber. Hier übernahmen die Bauern, dort die Bürger der Städte die Führung. Der Adel fand nur in Jütland und Fünen Kraft zum Widerstande; in Seeland und Schonen schloß er sich scheinbar der Bewegung an, um nicht Schaden zu leiden, und huldigte dem Oldenburger Grafen im Namen Christian’s II. Seit Mitte Juli stand auch die Reichsbauptstadt auf Seiten Lübecks und des Grafen. Der jütische Adel ward am 15. October von den Bauern bei Aalborg gänzlich geschlagen. Auch Dänemark erlebte seinen Bauernkrieg und seine Bürgerrevolutionen. Im Herbst 1534 schien Lübeck in der That Herr im Königreich zu sein.
Aber gegen diese plötzlich emporgewachsene Gewalt erhoben sich von allen Seiten die überlieferten, organisierten Kräfte. Unter den deutschen Fürsten hatte Lübecks Vorgehen gegen den holsteinischen Nachbarn, bei dem auch, allerdings vergeblich, ein Aufhetzen der Bauern versucht worden war, allgemein den größten Unwillen erregt. Man verglich die lübischen Hergänge mit den münsterschen und fand, daß der Krieg „allein zur Dämpfung der Fürsten und Obrigkeit unternommen sei“, daß es sich also auch hier vor allem darum handele, den Herrn Omnes niederzuhalten. Man ging dem Herzog Christian in jeder Weise zur Hand; besonders Landgraf Philipp und Herzog Heinrich von Braunschweig unterstützten ihn mit Werbungen und Truppensendungen. Auch bei den hansischen Genossen fand das Vorgehen der lübischen Machthaber keine Billigung. Nur die Nachbarstädte Rostock, Wismar und Stralsund, in denen unter Lübecks Einfluß die Verfassungen ebenfalls demokratisch umgestaltet wurden, kamen Lübeck zu Hülfe. Gustav Wasa rückte alsbald gegen Schonen heran, dort die Lübischen und den Aufstand zu bekämpfen. Der schleswig-holsteinische Adel schaarte sich fest um seinen Herzog. Lieber solle in Lübeck kein Stein auf dem andern bleiben, als daß man den Herzog vom Königreiche abdrängen lassen wolle. Alsbald nach Ausbruch des Aufstandes hatte zunächst der jütische und dann der fünensche Adel Herzog Christian zum Könige gewählt. Am 17. Juli 1534 ward ihm die Krone angeboten, und jetzt nahm er sie an. Den Aufstand auf Fünen versuchten die Holsteiner allerdings vergeblich niederzuschlagen, aber den Krieg an der Trave führte ihr Herzog mit Kraft und mit Glück. Er überbrückte den Fluß und schloß die Lübecker vom Meere ab. Man bekam in der Stadt die Drangsal des Krieges zu kosten, was W. und Marcus Meyer nicht populärer machte. Der Stimmung nachgebend schloß W. am 9. November 1584 den Stockelsdorfer [304] Vertrag, der gegenüber Holstein Ruhe schuf, den Krieg in Dänemark aber fortbestehen ließ. Anstatt einen völligen Frieden herzustellen, was unter annehmbaren Bedingungen möglich gewesen wäre, verschlechterte man, der augenblicklichen Verlegenheit zu entgehen, die Aussichten auf einen glücklichen Ausgang.
Denn darüber konnten die zeitigen Machthaber nicht im Zweifel sein, daß die Stadt nicht im Stande sein werde, Dänemark gegen den von seinem Adel gestützten schleswig-holsteinischen Herzog zu behaupten, wenn derselbe jetzt seine Truppen ins Reich wandte und sich als König an die Spitze desselben stellte. W. hat sich daher auch eifrigst bemüht, neue Bundesgenossen zu gewinnen. Er verhandelte mit Herzog Albrecht von Meklenburg, mit dem sächsischen Kurfürsten, mit Heinrich VIII., überall unter Angebot der dänischen Krone. Gegen den gefährlichen Schwedenkönig suchte er dessen Schwager, den Grafen von Hoya aususpielen, indem er ihm Aussichten auf die schwedische Königskrone eröffnete. Wegen der Rolle, welche die beiden Grafen spielten, hat der ganze Krieg den Namen der Grafenfehde erhalten. Gleichzeitig bot er Schwedens Krone dem Kurfürsten Johann Friedrich, zeitweise auch dem Meklenburger, dann dessen Bruder Heinrich an. Gustav Wasa hatte nicht so Unrecht, wenn er sagte, daß die Lübecker mit diesen altberühmten Königreichen hausiren gingen wie der Krämer mit seinem Knappsack. Albrecht von Meklenburg ist wirklich zur Theilnahme am Kriege bewogen worden. Seltsam genug, da gerade dieser Fürst eifrig katholisch war, während doch der eben so eifrig evangelische W. nicht müde wurde, zu behaupten, daß das dänische Unternehmen auf Ausrichtung und Befestigung der neuen Religion im Reiche abziele. Er suchte den Meklenburger in der Religionssrage durch Vertragtsclauseln zu binden. Entscheidend war aber, daß dieser, als er im April 1535 wirklich nach Dänemark übersetzte, nur wenige Fähnlein mit hinüberführte, eine Verstärkung, die kaum den Unmuth aufwog, den das Heranziehen des Meklenburgers beim Oldenburger erregte. Im Westen und Osten des Landes war inzwischen die Entscheidung schon gefallen. Noch im December 1534 hatte Johann Ranzau den jütischen Aufstand völlig niedergeworfen; im Januar war der schonensche den Schweden und den mit ihnen vereinigten Adligen erlegen, die abermals die Partei gewechselt hatten. Marcus Meyer selbst war hier durch Verrath in Gefangenschaft gerathen. Die Herzoglichen kamen gerade noch früh genug, um am Kampf auf Fünen theilzunehmen. Aber auch hier wurden die Verbündeten unter Johann von Hoya am 11. Juni 1535 am Ochsenberge bei Assens vollständig geschlagen, der Graf selbst getödtet. Fünf Tage später ward die städtische Flotte vor Svendborg von einem vereinigten schwedisch-dänisch-preußisch-schleswig-holsteinischen Geschwader unter Führung Peter Skram’s völlig vernichtet, die schwerste Niederlage, welche je eine hansische Flotte betroffen hat. Man darf wol sagen, daß es allein die unsinnige Politik Wullenwever’s war, die eine solche Coalition gegen daß Haupt der Hansa ermöglicht hatte. Bald war auch Seeland überschwemmt; nur Kopenhagen und Malmö leisteten noch lange Widerstand, dieses bis in den April, jenes gar bis zum 29. Juli 1536. Graf und Herzog haben hier mit Knechten und Bürgern ausgehalten.
Inzwischen war W. längst eine gefallene Größe. Schon gleich nach dem Stockelsdorfer Vertrage waren die beiden Ausschüsse ohne Schwierigkeit aufgelöst worden. Die Mehrzahl der Bürger sehnte sich offenbar nach Rückkehr zu den alten Zuständen. Die zuletzt ausgeschiedenen Mitglieder des Raths traten wieder ein. W. konnte das nicht angenehm sein. Er hat um diese Zeit beim Kurfürsten von Sachsen um Dienst nachgesucht. Aber als Führer der neuen Rathsglieder behauptete er doch noch einen maßgebenden Einfluß. Erst die Mißerfolge in Dänemark haben seinen Gegnern den vollen Sieg gebracht. Die [305] endliche Entscheidung ward durch die Hansestädte herbeigeführt. Ihnen stand das Schicksal Münsters warnend vor Augen. Die dortigen wiedettäuferischen Unruhen hatten dieses alte und werthvolle Glied des Bundes den Genossen entrissen und dem Streben der Fürsten, die Selbständigkeit der Städte zu brechen, eine nur zu bequeme Handhabe geboten. Da es auch in anderen Städten an täuferischen Neigungen nicht gefehlt hatte, betrachtete man in den Rathscollegien alle populären Bewegungen mit erklätlichem Mißtrauen. Im April 1535 versammelten sich in Hamburg sächsische und wendische Städteboten, um über die Wiedertäufer zu berathen. Hamburg und Bremen schlugen für Juli einen allgemeinen Hansetag in Lüneburg vor, der zu Stande kam und ungewöhnlich zahlreich besucht war. Die Mißstimmung gegen Lübeck trat hier deutlich hervor. Man forderte die Stadt auf, die ebenso ungerechte wie verderbliche Fehde, die allen Städten zum Schaden gereichen müsse und nur die Pläne der Fürsten fördere, schleunigst beizulegen. W. war nicht zugegen; er soll die Theilnahme an der Gesandtschaft verweigert haben. Sofortige Beendigung der Fehde ward doch von den Vertretern der Stadt als unmöglich bezeichnet und schroff abgelehnt. Nach einigen Tagen haben diese aber erklärt, sie seien ohne weitere Instruction und haben um Verlegung der Verhandlungen nach Lübeck gebeten, worin man ihnen willfahrte. Dort ist besonders Danzig heftig aufgetreten. Seine Rathssendeboten haben sich bitter beklagt über die lübischen Kreuzer, die den Danziger Handel schädigten, haben Schadenersatz und freie Fahrt verlangt und sogar Bestrafung Wullenwever’s als des Schuldigen.
Mitten in diese Verhandlungen hinein kam ein kaiserliches Executorialmandat vom Kammergericht zu Speier, das von den aus der Stadt Entwichenen unter Führung Brömse’s erwirkt war. Es forderte bei Strafe der Acht die Abstellung aller Neuerungen innerhalb 45 Tagen, die Ausschließung der seit Brömse’s Abreise Neugewählten aus dem Rathe und die Wiedereinsetzung der Verdrängten. Die Städte, die man um Rath anging, mahnten zum Gehorsam. Die Dithmarschen, Lübecks getreue Bundesgenossen, hatten schon im Frühling zur Rückberufung Brömse’s gerathen. Unter den Bürgern wurde dieselbe vielfach als daß einzige Mittel der Rettung bezeichnet. Der Rath aber, zusammengesetzt aus Alten und Neuen, schwankte unschlüssig hin und her. Einer Versammlung der Bürger, die berufen wurde, setzte W. auseinander, daß Brömse’s Rückkehr die Wiederaufrichtung des alten Kirchenwesens bedeuten werde, machte damit aber nicht den erwarteten Eindruck. Da hat er sich am 15. August als Führer einer städtischen Gesandtschaft zu Herzog Heinrich von Meklenburg begeben und ist, durch widrige Zwischenfälle aufgehalten, erst am 23. heimgekehrt. Inzwischen war die Entscheidung gefallen, nicht ohne daß die Städte nachgeholfen hatten. Wullenwever’s Genossen waren aus dem Rathe zurückgetreten; es blieb ihm nichts übrig, als am 26. August den gleichen Schritt zu thun. Zwei Tage später ward Brömse, mit dem die Städte die Ausgleichsverhandlungen geführt hatten, feierlich wieder eingeholt und in die oberste Stelle des Rathsstuhles gesetzt. Bedingung seiner Restitution war die Anerkennung des neuen Kirchenwesens.
Wullenwever’s Entfernung aus dem Rath trägt nicht den Charakter feindseliger Verfolgung. Es ward ihm die wichtige und ehrenvolle Stelle eines Amtmanns in Bergedorf auf sechs Jahre übertragen, welches Amt er aber nicht einmal angetreten hat. Er konnte sich auch jetzt noch nicht entschließen, seinen Projecten zu entsagen. Aussichten auf Hülfe von Heinrich VIII., vom Pfalzgrafen Friedrich, der auf Antrieb des Kaisers Christian’s II. Tochter geheirathet hatte, schwebten ihm vor. In der ersten Hälfte des November 1535 unternahm [306] er eine Reise ins Land Hadeln, um sich dort mit Landsknechten in Verbindung zu setzen, die früher unter dem Oldenburger gedient hatten; wahrscheinlich, daß er sie zum Entsatz Kopenhagens zu gebrauchen dachte. Auf dem Wege wurde er zu Rotenburg im Bremischen gefangen gesetzt; der Erzbischof mochte von Wullenwever’s Gegnern in Lübeck verständigt sein. Er war Anhänger der alten Religion und ein Bruder Herzog Heinrich’s von Braunschweig.
Dieser, der sich stets den Städten und zumal dem Lübecker Unternehmen mit Eifer entgegengesetzt, nahm sich alsbald der Sache lebhaft an. Er erschien im December beim Bruder, und in seiner Gegenwart wurde W. am letzten Tage des alten und ersten des neuen Jahres zunächst ohne Folter und dann peinlich verhört. Erst der Zwang führte zu compromittirenden Aussagen. W. bekannte, von den Kirchengütern 20 000 Gulden für sich empfangen, mit seiner letzten Reise es gegen Lübeck abgesehen zu haben; er nannte Mitwisser und Mitschuldige in Lübeck und andern Städten und enthüllte, daß man zunächst dort, dann an anderen Orten wiedertäuferisches Regiment habe einführen wollen. Das größte Interesse an dem Gefangenen hatten die wiederhergestellten Machthaber in Lübeck und Christian III. von Dänemark und Schleswig-Holstein, dem W. nicht geringen und mehr Schaden als irgend einem Andern gethan hatte. Herzog Heinrich setzte sich mit ihnen in Verbindung. Am 22. Januar 1586 ist er in Buxtehude mit den Lübecker Bürgermeistern Brömse und Gerken, am 24. ebendaselbst mit König Christian zusammengekommen. W. ward dann in Gegenwart schleswig-holsteinischer Räthe am 26. Januar zum zweiten und im Beisein zweier Lübecker Rathsherren (Brömse und Bardewik) am 18. März zum dritten Male verhört. Er wiederholte seine früheren Aussagen. Trotzdem ist nicht zu bezweifeln, daß sie unrichtig waren, soweit sie todeswürdige Verbrechen: Veruntreuung, Verschwörung gegen die Vaterstadt und wiedertäuferischen Umsturz betrafen. Diese Geständnisse sind im ersten Verhör durch die Folter erpreßt und in den späteren aus Furcht aufrecht erhalten worden. W. hat dazwischen, in Briefen und sonst, bekannt, daß er dieser Dinge unschuldig sei. Im Kerker zu Rotenburg schrieb er an die Wand:
- Kein Dieb, kein Verräther, kein Wiedertäufer auf Erden
- Bin ich nie mehr gewesen, wills auch nimmermehr erfunden werden.
- O Herr Jesu Christ, der du bist der Weg, die Wahrheit und das Leben,
- Ich bitte dich durch deine Barmherzigkeit, du wollest Zeugniß von der Wahrheit geben.
Später ist W. vom Bremer Erzbischof dem Bruder Herzog Heinrich ganz übergeben und auf Schloß Steinbrück zwischen Braunschweig und Hildesheim zur Haft gebracht worden. Mit der gerichtlichen Aburtheilung hat der Herzog lange gezögert. Erst auf den 24. September 1537 ward zu diesem Zweck ein Termin vor einem Landgericht bei Wolfenbüttel angesetzt. Beauftragte des dänischen Königs und der Stadt Lübeck waren dazu geladen und sind erschienen. Sie haben nacheinander die Anklagen erhoben, die Wullenwever’s Geständnisse an die Hand gaben. Der Verklagte ist jetzt aber unerschütterlich dabei geblieben, daß er an allem unschuldig sei, nur gegen den Herzog von Holstein, den jetzigen König von Dänemark, habe er wol genug gehandelt und damit wol auch den Tod verschuldet. Doch fand man ihm daß Urtheil, geviertheilt und auf vier Räder gelegt zu werden. Noch auf der Richtstätte widerrief W. seine früheren Aussagen über Mitschuldige und betheuerte, kein Dieb, kein Verräther und kein Wiedertäufer gewesen zu sein. „Darauf will ich sterben.“ Er ward mit dem Schwert gerichtet, der Leichnam geviertheilt und auf vier Räder gelegt.
Daß dieses Verfahren einen groben Rechtsbruch in sich schloß, kann nicht bezweifelt werden. Schon die Zuständigkeit Herzog Heinrich’s und seines Landgerichts [307] muß verneint werden. Geständig war W. vor Gericht nur des Schadens, den er Schleswig-Holstein und Dänemark zugefügt hatte; aber der war in offener Fehde begangen und durch Friedensverträge längst gesühnt. Daß man ohne Absage in Holstein eingefallen, konnte man ihm doch nicht allein zur Last legen, wie denn die ganze Fehde mit Zustimmung von Rath und Bürgerschaft begonnen war. Das über W. ergangene und an ihm vollstreckte Urtheil entstammt politischer Gegnerschaft, ist kein rechtlich begründetes. Und doch hatte W. kein unrichtiges Gefühl, wenn er meinte, daß er – zumal nach den Anschauungen der Zeit über Strasmaß – den Tod wol möge verdient haben. Er hatte sich Großes vermessen auf Grund einer Gewalt, die revolutionären Hergängen ihren Ursprung verdiente; schwere Wunden waren durch ihn geschlagen worden daheim und in der Fremde und Ströme Bluts geflossen. Wer solche Verantwortung auf sich nimmt, der muß sich gegenwärtig halten, daß in den Stürmen, die er entfesselt, sein eigenes Leben ein Kleins ist. Es kann die Bürde wenig erleichtern, daß geltend gemacht werden kann, er habe Gutes gewollt, Größe und Wohlfahrt seiner Stadt und ihrer Bürger. In solchen Fällen entscheidet das Können, der Erfolg. Bleibt er aus, so ist der Wagende gerichtet.
An den persönlichen Voraussetzungen des Erfolges fehlte es W. nur zu sehr. Wahre Größe war nicht in ihm. Eine gewisse Selbstgefälligkeit und ein kecker, leichter, ja leichtfertiger Muth sind seine hervorstechendsten Charakterzüge. Hochtrabendes, prahlerisches Auftreten kann man ihm bei mehr als einer Gelegenheit zum Vorwurf machen. Er besaß die Herrschaft über das Wort, war aber ein schlechter Unterhändler. Er glaubte da ertrotzen und erpoltern zu können, was nur durch ein Ineinandergreifen von Vorsicht und Schmiegsamkeit mit Zähigkeit und Entschlossenheit zu erreichen ist. Sein vielseitiger Geist ward auch in schwierigen Lagen nicht müde, nach neuen Mitteln und Wegen zu suchen; aber in ihrer Durchführung war er nicht selten unbeständig, in seinen Hoffnungen überhaupt sanguinisch, zur Leichtgläubigkeit geneigt. So gewinnt seine Unternehmungslust nur zu oft den Charakter unruhiger und – unfähiger Projectenmacherei. Gewiß, daß die Beziehungen zu abenteuerlichen Männern zweifelhaften Charakters, wie Marcus Meyer, Oldendorp, Pack, von Einfluß gewesen sind, aber das kann Wullenwever’s Schuld und Verantwortung nicht mindern. Zu einem wirklich bedeutenden Manne fehlte ihm so gut wie Alles. Durch einen leichtgeschürzten Ehrgeiz und einige fördernde Fähigkeiten in unruhiger Zeit emporgekommen, erkühnte er sich, Probleme zu lösen, an die die Stadt durch Jahrhunderte ihre beste Kraft gesetzt hatte, deren vollständige Erledigung aber ihr Vermögen überstieg und deshalb von der überlieferten, zugleich besonnenen und entschlossenen Politik nach den Tagen Waldemar Atterdag’s nie mehr ernstlich ins Auge gefaßt worden war. W. hat durch sein Beginnen dem Gemeinwesen nicht genützt, sondern geschadet, Lübecks Sinken beschleunigt. Irrthum und Verfehlung aber hat er durch seinen Tod gebüßt und so wohl verdient, daß spätere Geschlechter, die an den Vorfahren sich und ihr Streben emporzurichten suchten, auch an seiner Gestalt sich erwärmten. Wollen und Geschick des Mannes ließen ihn in vaterländisch bewegter Zeit wie geschaffen erscheinen, Held nationaler Dramen zu werden, und unter den Dichtern, die sich an dieser Aufgabe versucht haben, sind Namen, die nicht zu den schlechtesten zählen (Gutzkow, Kruse).
G. Waitz, Lübeck unter Jürgen Wullenwever und die Europäische Politik I–III. Berlin 1855, 56. – Paludan-Müller, Grevens Feinde I,II. Kopenhagen 1853. – D. Schäfer, Gesch. v. Dänemark IV, 230 ff. Gotha 1893.
Artikel „Wullenwever, Jürgen“ von Dietrich Schäfer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 44 (1898), S. 299–307, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource
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Heinrich Sudermann
Heinrich Sudermann (* 31. August 1520 in Köln; † 7. September 1591 in Lübeck) war Jurist und erster Syndikus der Hanse.
Werdegang
Sudermann wurde als Sohn des Kölner Bürgermeisters und Patriziers Hermann Sudermann[1] geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, wo er auch zum doctor utriusque iuris promovierte. Sein Vater führte ihn auf den Bereich der Außenbeziehungen Kölns als Hansestadt hin, und Sudermann wurde zunächst auf Seiten der Stadt Köln in Gesandtschaften zu den Hansetagen und den für Köln wichtigen Hansekontoren (dem Stalhof in London und dem Hansekontor in Brügge) eingebunden. 1556 trat er als Syndikus in den Dienst der Hanse und wurde damit der erste leitende Angestellte, der jemals im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu der ansonsten ja bewusst nicht rechtsfähigen Hanse stand. Er wurde zunächst auf sechs Jahre mehrfach wiederkehrend bestellt und erst 1576 auf Lebenszeit übernommen.[2] Diese Stellung muss heute wie die eines Generalsekretärs verstanden werden. Die Schaffung dieses Amtes war Bestandteil einer Reorganisation der Hanse, bei der Lübeck zwar Haupt der Hanse blieb, aber durch die Vorkommnisse der Jahre 1534/35 unter seinem Bürgermeister Jürgen Wullenwever in der Führungsposition deutlich geschwächt war.
In seine Amtszeit fiel der turbulente Niedergang der aus Kölner Sicht besonders wichtigen Kontore in England und Brügge. Der Kontakt mit und die Reisetätigkeit zu den Kontoren in Bergen und Nowgorod gehörten nicht in seinen Aufgabenbereich als Syndikus.
Sudermann und die Engländer
Bereits 1552 hatte König Eduard VI. die im Frieden von Utrecht (1474) bestätigten Handelsprivilegien der Städte widerrufen. Seine Nachfolgerin Königin Maria I. bestätigte diese zwar wie erwartet 1553 erneut, aber die einheimische Wirtschaft setzt eine alsbald wieder Einschränkungen durch, so dass die Hoffnung hansischer Diplomatie bald auf der absehbaren Nachfolgerin Königin Elisabeth I. ruhte. Allein diese Hoffnung wurde enttäuscht, die repressive Handelspolitik Elisabeths bedeutete schließlich allen diplomatischen Missionen Sudermanns zum Trotz das Aus für eine privilegierte Stellung deutscher Kaufleute im Englandhandel. Dieser Umstand wurde durch einige der Hansestädte selbst begünstigt, die die englische Konkurrenz, ohne Reziprozität erlangt zu haben, mit Stapelrechten in deutschen Häfen begünstigten. Das sich verschlechternde Verhältnis Englands zu den Niederlanden brachte zwar eine Annäherung zwischen der Hanse und den Niederlanden, aber auch hier scherten einzelne Städte der Hanse um ihres eigenen Vorteils willen aus, so dass es zu keiner effizienten Handelsblockade gegen England kommen konnte. Als Hamburg den Merchant Adventurers 1567 Niederlassungsrechte einräumte, waren für England keinerlei Gründe mehr gegeben, seinerseits deutsche Kaufleute in England zum Handel zuzulassen. Im Londoner Stalhof waren nur noch vier Deutsche zurückgeblieben. Die Engländer hatten keinerlei Veranlassung zu Entgegenkommen mehr und kaperten am 30. Juni 1589 im Hafen von Lissabon sogar grundlos 68 Handelsschiffe der Hanse.
Sudermann und Flandern
In gleicher Weise geht die berufliche Tätigkeit Sudermanns als Syndikus in Flandern mit dem Religionskrieg dort einher. Das rechtlich als juristische Person selbstständige Hansekontor in Brügge vereinbarte im Jahr 1545 mit Antwerpen die künftige Niederlassung der Hanse an der Schelde, die nicht die Versandungsprobleme des Zwin aufwies. Das von dem Architekten Cornelis Floris II. errichtete neue Haus der Osterlinge in Antwerpen wurde von der Stadt Antwerpen 1563 vereinbarungsgemäß bei einer Investitionssumme von 124.000 Gulden mit 64.000 Gulden subventioniert, aber aufgrund der unruhigen Zeit erst 1569 seiner Bestimmung übergeben.
Die laufende Finanzierung des neuen Kontors wurde hingegen dadurch immer wieder infrage gestellt, dass Sudermanns Heimatstadt Köln sich am Schoss nicht beteiligen wollte, was für ihn auch in Anbetracht seiner persönlichen Herkunft einen ständigen Interessenkonflikt bedeutete. 1567, ein Jahr nach dem Bildersturm in der Stadt, nahm Sudermann zeitweilig sogar in Antwerpen Wohnung. Da die Stadt und das Haus Oranien zwischen dem gemäßigten Katholizismus Georg Cassanders und dem Augsburger Bekenntnis schwankte, waren Unruhe und Unsicherheit dennoch so groß, dass er seine Familie nach Köln zurück sandte. Die unterschiedlichen Interessen der Städte und der im Kontor tätigen Kaufleute zerrütteten die Finanzen des Kontors außerordentlich. Sudermann weigerte sich - auch vor dem Hintergrund persönlicher Aversionen gegen einzelne Älterleute- entschieden, in Antwerpen dauerhaft weiter Residenz zu nehmen und sah auch keine reale Chance, die Missstände gegen die vorhandenen Machtstrukturen abzustellen.
Würdigung
So unlösbar das Problem im Umgang mit England für Sudermann war, so ist es ihm im Umgang mit seiner Vielzahl von Dienstherren mit ihren oftmals widerstreitenden Interessenlagen doch gelungen, eine Alternative für den niedergehenden Stapel von Brügge zu finden und zu realisieren. Allerdings merken viele Historiker in diesem Zusammenhang an, dass die Entscheidung für den Platz Antwerpen strategisch falsch war, dieses wurde von Amsterdam als Handelszentrum überflügelt.
Insgesamt ergeben seine persönlichen Aufzeichnungen eine reine Reisezeit im Dienst der Hanse von 14 1/2 Jahren. Er starb auf einer Tagfahrt in Lübeck und wurde fünf Wochen später in Köln begraben. Der Kölner Ratsherr Hermann von Weinsberg berichtet in seinem Memorialbuch über Sudermanns letzte Reise,[3] gegen die die Lübecker Bedenken geltend machten. Sudermann selbst hatte jedoch noch auf dem Sterbebett den Wunsch geäußert, in patrio sepulchro tumulari und nicht etwa in Lubecae aput haereticos bestattet zu werden. Die weiteren Kölner Gesandten des Hansetages verpackten den Leichnam daher in Ochsenfelle und versandten ihn als einfache Handelsware nach Köln. Sudermanns schriftlicher Nachlass wurde von den Hansestädten erworben und befindet sich im Archiv der Hansestadt Lübeck.
Erst 1605 wurde ihm von den Städten mit Johann Domann ein Nachfolger im Amt als Hansesyndikus bestellt.
Literatur
- Hermann Keussen: Sudermann, Heinrich. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 37, Duncker & Humblot, Leipzig 1894, S. 121–127.
- Philippe Dollinger: Die Hanse. 5. Auflage, Stuttgart 1998, ISBN 3520371057.
- Johann Peter Wurm: Die Korrespondenz des Hansesyndikus Heinrich Sudermann mit dem königlichen Statthalter in Schleswig und Holstein Heinrich Rantzau 1579-1591. In: Das Gedächtnis der Hansestadt Lübeck, Lübeck 2005, S. 491-515. ISBN 3-7950-5555-5
Anmerkungen
- ↑ Die Kölner Linie der aus Dortmund stammenden Familie wurde durch Heinrich Sudermann (†1421) begründet.
- ↑ Text der Bestallung 1576 bei Dollinger im Quellenanhang.
- ↑ Zitiert nach Wolfgang Schmid: Grab und Residenz – Meisenheim am Glan im 16. Jahrhundert, bei Fn. 17, per 19.September 2007
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ADB: Sudermann, Heinrich
Sudermann: Heinrich S., Dr. jur., Syndikus der Hansestädte. Er stammte aus einem alten Kölner Patriciergeschlechte, dessen Vorfahren aus Dortmund eingewandert waren. In Köln spielte die Familie im 15. und 16. Jahrhundert eine maßgebende Rolle. Sowol Heinrich’s Vater Hermann, wie sein Bruder Hillebrand bekleideten öfter die Bürgermeisterwürde. H. wurde am 31. August 1520 geboren. Mit 18 Jahren bezog er die Universität seiner Vaterstadt. Seine akademischen Studien schloß er mit der Erwerbung des juristischen Doctorgrads ab. Wie seine spätere Wirksamkeit erkennen läßt, hat er sich in seinen Studienjahren eine gründliche Fachbildung und ein ausgedehntes allgemeines Wissen angeeignet. Zu Anfang der 50er Jahre befand er sich in Köln, noch unschlüssig, in welcher Weise er seine Arbeitskraft bethätigen solle. Damals ließ er sich bereden, den hansischen Dingen seine Aufmerksamkeit zu widmen. Sein Vater war als Rathsherr und Bürgermeister der alten Hansestadt mit ihnen vertraut; oft hatte er Kölns Vertretung auf Hansetagen und auf hansischen Gesandtschaften. Unter seines Vaters Anleitung lebte S. sich in die hansischen Interessen ein. Er erkannte, daß eine Wiederherstellung der politischen Macht des Hansebundes unter den veränderten Zeitumständen nicht mehr möglich sei. Die Förderung der hansischen Handelsinteressen namentlich in England und in den Niederlanden war daher von vornherein der Zielpunkt seiner rastlosen Bemühungen. Es fällt die Geschichte seines Lebens seit dem Jahre 1552 zusammen mit der Geschichte der hansischen Bestrebungen in beiden Ländern.
Vom Jahre 1552–1556 war S. in Kölns Auftrage auf Hansetagen und bei Gesandtschaften thätig. In diesen 4 Jahren hat er nach seiner eigenen Angabe nicht weniger als 2 Jahre und 20 Tage auf Reisen nach Lübeck und England verwandt. Auf dem Hansetage 1556 trat er definitiv als Syndikus in den Dienst der Hansestädte; die Zeitdauer wurde nachträglich zunächst auf 6 Jahre festgesetzt, dann 1562, 1567 und 1572 der Vertrag erneuert, bis 1576 eine völlig neue Bestallung erfolgte, in der er bis zu seinem Tode 1591 verblieb. Seine erste hansische Thätigkeit fiel in eine trübe Zeit für den hansischen Handel. Die Engländer waren längst unwillig wegen des Lakenhandels des Kölnischen Drittels in Antwerpen. Im Februar 1552 erklärte König Eduard VI. einfach den Heimfall der hansischen Privilegien in England. Im März verbot das Londoner Contor seinen Angehörigen allen Handel, in der Hoffnung, durch diesen Gegenschlag seine Unentbehrlichkeit darzuthun; die Hansestädte folgten mit dem gleichen Verbot.
Für den Mai 1558 war ein Hansetag in Lübeck angesagt; unter den Kölner Gesandten befand sich S. Infolge der Beschlüsse dieses Tages reiste er nach Antwerpen und Brügge. Hier traf ihn die Kunde vom Regierungsantritt der Königin Maria. Sofort ging er nach England hinüber zur Ausnutzung der günstigen Lage; sein Vater folgte ihm trotz seines vorgerückten Alters rasch nach. Im November ward die Privilegienbestätigung erreicht. S. blieb noch bis zum Januar 1554 in England. Zu Trinitatis war er wieder auf dem Hansetage [122] in Lübeck als Kölner Gesandter anwesend. Eine weitere Gesandtschaft nach England ward beschlossen, an der S. theilnahm. Aber deren Erfolg war nur von kurzer Dauer; denn im folgenden Jahre setzten die englischen Kaufleute eine große Beschwerung des hansischen Lakenhandels durch. Aufs neue folgten sich Hansetage und Gesandtschaften. Die Lage in England gestaltete sich aber immer ungünstiger. Die Hanse rief sogar die Vermittlung von Maria’s Gemahl, König Philipp’s von Spanien, an. Auch eine Sperrung des englischen Handels wurde bei den westdeutschen Fürsten angeregt und zum Theil erreicht, sodaß die Wirkung in England fühlbar wurde.
Mit neuer Hoffnung sah S. dem bald darauf erfolgenden Regierungswechsel in England zu. Aber selten sind Hoffnungen gründlicher getäuscht worden. Bis an sein Lebensende mußte S. gegen die Repressiv- und Expansivpolitik von Elisabeth’s Regierung ankämpfen, mit immer geringerem Erfolge. Daß S. in diesem Streite unbedingt unterliegen mußte, war nicht zum wenigsten bedingt durch den Eigennutz und die Spaltung seiner Oberen, der Hansestädte. Traurig waren indeß auch die Zustände auf dem Londoner Contor. Nur selbstsüchtige Interessen, nicht die Rücksicht auf die Ehre des hansischen Bundes bestimmten das Verhalten der wenigen Kaufleute; die alte Hausordnung wurde nicht mehr beobachtet. Der Altermann Peter Eifler wurde trotz grober Mißbräuche im Amte belassen. Nachdem erst brieflich mit der Königin verhandelt worden war, ging im April 1560 eine Gesandtschaft, der S. angehörte, an sie ab. Aber eine Einigung wurde nicht erzielt. Von seiner ersten Reise nach England nach Elisabeth’s Regierungsantritt schreibt sich die gegenseitige Abneigung zwischen S. und den Engländern her, an der auch die privatim im Winter 1579 in den Niederlanden angeknüpften Beziehungen zu den Secretären der Königin nichts änderten. So blieb das Verhältniß zu England bis zu Ende 1563 ein gespanntes. Damals schien im englischen Handelsstreit mit den Niederlanden durch den näheren Anschluß an diese der Hansa ein großer Vortheil zu erwachsen. S. begrüßte den Conflict mit Freuden. Er hoffte, eine gemeinsame Sperre der hansischen und niederländischen Häfen gegen die englischen Waaren durchzusetzen, zumal die Verhandlungen zwischen England und den Niederlanden lange ohne jeden Erfolg blieben. Noch im J. 1572 wurde an S. vom Brüsseler Hofe aus geschrieben, nur eine Einigung der Niederländer mit den Hansestädten werde die Engländer zur Vernunft bringen. Auch auf Frankreichs Beihülfe hoffte er. Er war der Anschauung, man müsse den Engländern Ernst zeigen, da sie keinem Heiligen glauben, er thue denn Wunder. Im September 1564 fand ein Hansetag statt, auf dem S. Vollmacht zu Verhandlungen mit den Niederlanden gegen die englischen Bestrebungen erhielt. Damit kam man der niederländischen Regierung entgegen, die ihrerseits durch Androhung eines Bündnisses mit der Hansa den Engländern Vortheile abzuringen suchte. Eine objective Handhabe für das gemeinsame Vorgehen bot die Schädigung der overysselschen, geldrischen und friesischen Hansestädte, welche der niederländischen Regierung unterstanden, und deren Handel daher von dieser direct gegen England vertreten werden konnte.
Jedoch war die Hanse zu sehr auf widerstrebenden Interessen aufgebaut. Die Engländer wandten sich nach dem Grnndsatze: Divide et impera nach Norddeutschland, wo sie in Emden oder in der Hansestadt Hamburg einen Stapelplatz zu finden hofften. Das Londoner Contor klagte über Hamburgs Entgegenkommen gegen England. S. warnte Hamburg. Zunächst allerdings nahm Emden die Fremden auf. Bald befürchtete man den Untergang des hansischen Handels in England; der Altermann Eifler verließ das Londoner Contor in Unordnung. Da lenkte der Hansetag 1566 wieder ein. Aber es war zu spät; denn verhängnißvoll wurde das egoistische Vorgehen Hamburgs. Im Juli 1567 [123] bewilligte es den Merchants adventurers eine Niederlassung mit zehnjährigem Handelsprivileg. Seit diesem Zugeständniß war den Engländern nicht mehr beizukommen. Zunächst äußerte sich die Folge von Hamburgs Untreue in den verminderten Einnahmen des Londoner Contors. Aber der Hansetag wagte dem mächtigen Hamburg gegenüber nur die bescheidene Bitte um Aufgabe der Residenz. Eine günstige Wendung schien erst durch das Geldbedürfniß der Königin zu Anfang 1578 einzutreten. Das Londoner Contor empfahl die Gewährung einer Anleihe von 40 000 Pfd. Durch die Ablehnung derselben wurden die Engländer schwer gereizt. Noch mehr, als die Königin drei Jahre später von mehreren Hansestädten nur die Bürgschaft für eine Anleihe verlangte und abermals abschlägig beschieden wurde. Der königliche Secretär ließ dem Londoner Contor gegenüber Drohungen laut werden. Dem Fasse wurde der Boden ausgeschlagen, als Hamburg allen englischen Werbungen zum Trotz die Verlängerung des Vertrags mit den Adventurers abschlug. Nunmehr verbat sich die Königin alle weiteren Verhandlungen über hansische Privilegienbestätigung bis zur Meinungsänderung von Hamburg. Nur 4 Personen waren damals noch auf dem Londoner Contor anwesend. Ihnen erschwerte ein königliches Decret den Handel, indem es von ihnen Caution für Nachzahlung des erhöhten Zollsatzes verlangte, bis ein den englischen Interessen günstiger Hansetagsbeschluß gefaßt würde. Als die Engländer den Weg nach Hamburg verlegt sahen, wandten sie sich überallhin, in die nördlichen Niederlande, nach Emden, nach Dänemark, nach Preußen und knüpften sogar mit Nürnberg Verhandlungen an. In Emden und Elbing hatten sie Erfolg. Das machte Hamburg wieder schwankend. Nun versuchten die Hansestädte aus der Fernhaltung der Adventurers eine Reichssache zu machen. S. reiste zu Anfang 1581 nach Prag. Aber englischerseits wurde dafür gesorgt, daß der schwache Kaiser keine durchgreifenden Schritte that. Nochmals ging eine hansische Gesandtschaft 1585 nach England; S. nahm nicht theil. Wieder ward als Vorbedingung für die Verhandlungen die Forderung der Hamburger Residenz gestellt. Hamburg selbst beobachtete eine zweideutige Haltung. Schließlich gewannen die Engländer wieder in der benachbarten Hansestadt Stade einen Stapelplatz. Nicht mit Unrecht äußerte sich S. angesichts dieser Vorgänge dahin, daß ewige Schande das Ende der Hanse sein werde. Wagte es doch das Londoner Contor 1588 die englische Regierung um Vergünstigungen zu bitten mit Berufung darauf, daß den Adventurers die Residenz in Stade gewährt sei; die Demüthigung war dazu noch erfolglos. Der Uebermuth der Engländer stieg; sie nahmen gar keine Rücksicht mehr auf den schwachen Städtebund. Am 30. Juni 1589 kaperte die englische Flotte 68 hansische Schiffe im Hafen von Lissabon. In demüthigster Form mußte man sich um theilweise Rückgabe bemühen. So sehr hatten sich die englisch-hansischen Dinge im 16. Jahrhundert gewandt, seit das zielbewußte Vorgehen der englischen Kaufleute auf die Zerfahrenheit und den Particularismus der Hansestädte stieß. Das Londoner Contor war ein verlorener Posten, den S. zuletzt im J. 1574 bei einer Visitation besuchte.
Während dem hansischen Handel in England der politische und wirthschaftliche Aufschwung des Landes zum Verderben wurde, wurden die niederländisch-hansischen Beziehungen durch die religiösen und politischen Wirren, zuletzt durch den großen Befreiungskrieg aufs empfindlichste geschädigt. Sudermann’s Thätigkeit in den Niederlanden mußte sich daher hauptsächlich darauf richten, den Schaden, den die traurigen politischen Geschicke der Lande und die Willkür der Herrschenden der hansischen Niederlassung in Antwerpen zufügten, durch beständige Gesandtschaften und Bitten bei den wechselnden Statthaltern bestmöglich zu heilen. Nur ein großes positives Ergebniß hatte seine Wirksamkeit [124] zu verzeichnen: den Bau des neuen Hansehauses in Antwerpen. Seit dem Beginn des 16. Jahrhunderts war der hansische Handel, den örtlichen Verhältnissen entsprechend, immer mehr von Brügge nach Antwerpen abgelenkt worden. Im J. 1545 hatte das Brügger Contor einen förmlichen Vertrag mit der Stadt Antwerpen abgeschlossen. Da Antwerpen sowol wie das Contor eine dauernde Niederlassung im Auge hatten, so tauchte allmählich der Gedanke an den Bau eines neuen großen Hansehauses auf; festere Gestalt gewann er anscheinend erst im J. 1557. S. betrieb mit Eifer den Plan. Doch dauerte es bis zum Januar 1562, ehe er durchgeführt werden konnte; denn damals erst ertheilte der Geheime Rath eine theilweise Privilegienbestätigung für das in Antwerpen residirende Contor, wogegen Brügge vergebens sein Stapelrecht geltend zu machen versucht hatte. Nach längeren Verhandlungen wurde im October 1563 der endgültige Vertrag mit Antwerpen über den Bau geschlossen: die Hansestädte sollten zum Bau des Hauses, das in ihr Eigenthum überging und mit dem Grund und Boden auf 124 000 Gulden angeschlagen wurde, 60 000 Gulden beisteuern; für den Rest versprach Antwerpen aufzukommen. Es würde zu weit führen, die Schwierigkeiten zu schildern, mit denen das Contor zu kämpfen hatte, um das Geld zum Bau zu beschaffen, und die zu seiner traurigen Verschuldung, infolge der ungünstigen Zeitverhältnisse sogar fast zum Untergange führten. Daneben hatte das Contor andauernd zwei Hauptbeschwerden, die aus der Unbotmäßigkeit der eigenen Angehörigen entsprangen: die mangelhafte Einrichtung des Schosses und den Handel mit außerhansischen Factoren. Die Schoßwirren hatten ihren tieferen Grund in der privilegirten Stellung Kölns, welches für seine Bürger gegen eine jährliche Reversalsumme Schoßfreiheit beanspruchte und dadurch den Neid der anderen Hansegenossen, namentlich der Danziger hervorrief. Schoßweigerungen wurden fast zur Regel, und da der Schoß das einzige Mittel zur Erhaltung des Contors war, war dessen Bestand ernstlich gefährdet. Im J. 1566 entstand infolge dessen ein langjähriger Schoßstreit am Kammergericht zwischen der Hanse und Köln, der den dortigen Einfluß Sudermann’s sehr beeinträchtigte, obwol er ausdrücklich gewünscht hatte, man möge ihn nicht gegen seine Vaterstadt dienen lassen; er hoffte allerdings, daß Köln durch den Schaden des Schoßstreites den Nutzen der Einigkeit empfinden werde. Erst im J. 1584 gab Köln zeitweilig nach, um den völligen Untergang des Contors zu verhüten; der Hansetag pries Kölns Nachgiebigkeit damals als ein von Gott verhängtes Werk.
Die Ordnung der Antwerpener Verhältnisse ließ den ständigen Aufenthalt Sudermann’s in Antwerpen räthlich erscheinen, zumal die erstrebten Zollbefreiungeu seine Gegenwart in den Niederlanden erheischten. Aber erst im Sommer 1567 siedelte er nach der Scheldestadt über, wo ihm im alten Hansehause Wohnung eingeräumt worden war. Damals hatten die kirchlichen Wirren schon eine ernstere Wendung genommen. Im August 1566 hatte der Bildersturm in Antwerpen getobt. Das Contor selbst war nicht theilnahmlos geblieben und hatte vom Prinzen von Oranien die Gestattung der Augsburgischen Confession begehrt. S. stand, wie zahlreiche Andeutungen erkennen lassen, der Reformbewegung nicht unsympathisch gegenüber; jedoch scheint der vorsichtige Mann persönlich die mildere Richtung im Katholicismus, die durch Cassander vertreten wurde, bevorzugt zu haben. Frau und Kinder hatte S. mit nach Antwerpen genommen, ließ sie aber auf Drängen seines Vaters Anfangs October wegen der besorglichen Zeiten wieder nach Köln zurückkehren. Allmählich wurde der Hausbau vollendet, obwol Hamburg und Lüneburg ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen waren. Am 16. März 1569 wurde das stattliche Gebäude bezogen und gleichzeitig von der Regierung und der Stadt mit mehrfachen [125] Privilegien ausgestattet. Bereits im Mai mußte S. wegen gefährlicher Erkrankung seines 78jährigen Vaters nach Köln zurückkehren. Erst im Juli 1571 kam er mit Kölner Gesandten wieder nach Antwerpen, wurde aber Anfangs September abermals nach Köln zurückberufen, um den Nachlaß seines inzwischen verstorbenen Vaters zu ordnen.
Die Verhältnisse des Contors waren derweil sehr trübe; die finanzielle Lage hatte sich durch die Aufnahme hoch zu verzinsender Anleihen sehr verschlechtert. Gegen das Gebot der Residenzpflicht auf dem neuen Hause hatten namentlich Kölner und Danziger Kaufleute protestirt. Offener Ungehorsam war aufgetreten. Der Hanseverwandte Matern Schuiff hatte sogar den Contorssecretär Georg v. Laffarden in Brüssel verhaften lassen. Die religiöse Bedrückung traf auch die Fremden. Dazu kamen Versuche der Regierung, gegen die Privilegien die neu eingeführten Abgaben auch vom Contor zu erzwingen. Die traurige–politische Loge in den Niederlanden lähmte den hansischen Handel. In diese elenden Verhältnisse fiel die verhängnißvolle Plünderung Antwerpens am 4. November 1576. S. wurde gerufen. Im December war er in Namur beim Gouverneur Don Juan d’Austria; aber er erreichte nur ein „mageres“ Schreiben an Antwerpen. Die Stadt selbst aber suchte ihren Schaden durch neue Abgaben zu ersetzen. S. mühte sich ab, das Unheil abzuwehren. Als er endlich einsah, daß eine Restitution der Plünderungsbeute nicht zu erlangen sei, dachte er an eine Compensation des Schadens durch Steuerbefreiung und Erweiterung der Privilegien. Gleichzeitig trat er mit dem Prinzen von Oranien in Verbindung, um Abstellung der holländischen und seeländischen Zölle zu erreichen; denn namentlich der doppelte seeländische Zoll zu Antwerpen und Vlissingen erwies sich allzu ungünstig für den Handel. In jenen schlimmen Tagen waren nur mehr 3 Personen auf dem Contor, welche die Einkünfte an sich zu reißen suchten. Von ihnen hatte S., der ihrem Treiben entgegentreten mußte, keinen Dank. Aber es schien besser zu werden, als im September 1577 der Prinz von Oranien in die Stadt einzog.
Nunmehr kehrte S. nach Köln zurück. Die häuslichen Verhältnisse fand er arg zerrüttet. Seine Frau war gestorben; 6 Kinder hatte sie ihm hinterlassen. Trotzdem mußte er im nächsten Jahre wieder sich einer hansischen Gesandtschaft nach Antwerpen anschließen, wo große Verwilderung eingerissen war. Der Altermann Hans Pretor hatte sich längere Jahre hindurch ein hohes Jahrgehalt selbst zugeschrieben; portugiesische Güter hatte er als hansische mit dem Siegel des Contors gefreit. Man gab an, er sei dem Contor 20 000 Gulden schuldig geblieben. Der Erfolg der Gesandtschaft war erfreulich; sie erlangte eine 20jährige Befreiung von dem Zoll zu Lobith und in Brabant, sowie die Anerkennung des eigenen Gerichtsstandes des Contors. Auch mit Antwerpen wurde ein Vertrag geschlossen. Hätten die Kölner Gesandten sich nicht wieder in einigen Punkten abgesondert, so hätte man vollauf zufrieden sein können, zumal bald darauf der Hansetag eine 10fache Contribution zur Schuldenbefreiung des Antwerpener Contors beschloß. Aber es waren Privilegien und Beschlüsse, die nur auf dem Papier standen. Dem Beschlusse des Hansetags von 1581, S. solle seine Wohnung in Antwerpen nehmen, setzte er offenen Widerstand entgegen. Die politische Lage war ihm zu ungewiß. Keinen Fuß wollte er ohne Geld versetzen. Die maßgebenden Personen auf dem Contor waren ihm unsympathisch. Der Altermann Daniel Gleser hatte ihn gar wie einen Spitzbuben verhöhnt. Die finanzielle Lage des Contors war sehr betrübend. Zu Ende 1583 ging schon das Gerücht, es sei bankerott. Im August 1586 ließ ein Gläubiger die Mobilien öffentlich zum Verkauf stellen; die Gefahr lag nahe, daß das neue Haus verkauft werden mußte. Gleser wagte es, dem alten S. in heftigen [126] Worten die Schuld an dem Verfall zuzuschreiben, wogegen der Angegriffene sich scharf verwahrte. Aufs neue riefen ihn Eingriffe in die hansischen Privilegien im J. 1589 nach Brabant; hansische Kaufleute waren wegen privater Forderungen an die Stadt Köln von deren Gegner Wilhelm v. Harff gepfändet worden. Trotz aller Bemühungen wurden die privilegienwidrigen Processe nicht niedergeschlagen.
S. stand am Ende seines Lebens, das voll Mühe und Arbeit gewesen war. Alle die langjährigen Anstrengungen, die vielen Reisen, der oftmalige Aufenthalt in Antwerpen, seine Werbungen am Brüsseler Hofe, alles war vergeblich gewesen. Das neue Haus, mit Schulden beladen, von ungetreuen Verwaltern bewohnt, schien nur mehr ein Denkmal der Zerfahrenheit der Hanse zu sein, keineswegs ein Zeichen ihrer Blüthe, zu dem es bestimmt war. Die Ungunst der Zeiten, die Uneinigkeit der Städte, der Ungehorsam der Genossen hatten sich vereint, um des treuen Syndikus rastlose Thätigkeit lahm zu legen. Durch die niederländischen und englischen Dinge war Sudermann’s Arbeitsfeld im Dienste der Hanse hauptsächlich begrenzt. Schon sein Wohnsitz im Westen hinderte ihn, den nordischen und östlichen Angelegenheiten nähere Aufmerksamkeit zu widmen. Nur in den ersten Jahren seiner Amtsführung beschäftigte ihn ein Rechtsgutachten über die dänischen und norwegischen Privilegien. Im allgemeinen betrachtete Lübeck den nördlichen Handel als seine alleinige Angelegenheit. Auch in seinem Kriege mit Schweden stand es auf eigenen Füßen. Die alten Hansestädte im fernen Osten überließ man ihrem traurigen Geschicke, den Zankapfel zwischen Rußland und Schweden abzugeben. Reval’s Nothschrei im J. 1558 stieß namentlich im Kölner Drittel auf völlige Interesselosigkeit. Die polnisch-preußischen Verhältnisse lagen Lübeck mehr am Herzen, zumal seit 1580 die Bemühungen der Adventurers auf eine Residenz in Elbing gerichtet waren. 1582 erhielt S. den Auftrag eine Instruction für eine Gesandtschaft nach Polen abzufassen, an welcher er selbst theilnehmen sollte, um den Abfall des preußischen Quartiers zu verhüten. Damals kam die Schickung nicht zu Stande. Als S. 1585 von Lübeck nochmals ausdrücklich zur Reise nach Polen aufgefordert wurde, lehnte er ab, ehe er sein rückständiges Gehalt empfangen hätte.
In der That war diese Weigerung gerechtfertigt. In äußerst mangelhafter Weise waren die Hansestädte ihren Verpflichtungen gegen den getreuen Diener nachgekommen. Die Correspondenz Sudermann’s während der letzten Jahrzehnte seines arbeitsvollen Lebens ist erfüllt mit bitteren Klagen über seine bedrückte Lage infolge des Undanks der Städte. Betonte auch Lübeck gelegentlich, daß die Unterhaltung des Syndikus eine Ehrenpflicht des Bundes sei, praktischen Erfolg hatten die schönen Worte auf den Hansetagen nicht. S. war ungewiß, ob er unter allerlei Mühsalen einem Herrn mit unzähligen Köpfen weiter dienen solle; er klagte, er werde sich einen anderen Herrn suchen müssen, der ihn unterhalte. Schon als 1576 seine Bestallung zuletzt erneuert worden war, schrieb ihm Moriz Zimmermann, der Altermann des Londoner Contors, er würde ihm die Annahme widerrathen haben. S. sah sich hinterher gezwungen, sein väterliches Erbgut theils zu veräußern, theils schwer zu belasten, um sich und seine zahlreichen Kinder zu ernähren. Volle 14½ Jahre hatte sich der geplagte Mann nur auf Reisen im hansischen Interesse befunden; die Zahl läßt sich aus den eigenen Angaben berechnen, welche er auf dem Hansetage zu Lübeck 1591 vorlegte. Bereits im Vorjahre war er in eine schwere Krankheit verfallen; noch im Februar 1591 quälte ihn ein Magenleiden. Trotzdem machte er sich, ein Greis von 70 Jahren, auf die beschwerliche Reise nach Lübeck, um den Berathungen des wichtigen Tages beizuwohnen und im eigenen Interesse Abrechnung zu fordern. Während der Tagfahrt übermannte ihn die Schwäche. Er [127] starb am 7. September zu Lübeck; seine Leiche wurde nach Köln überführt. Was die Hansestädte bei seinen Lebzeiten nicht gethan hatten, das thaten sie nach seinem Tode. Sie rechneten mit den Erben ab und empfingen dafür den hansischen Nachlaß des verdienten Mannes, seine Correspondenz, seine Sammlungen, Auszüge und Denkschriften über alle wichtigen Fragen, mit welchen er sich in seinem Amte zu beschäftigen hatte. Die Stadt nahm den Nachlaß in Obhut; ihr Archiv bewahrt den Schatz noch heutigen Tages. Lübeck regte die Ausarbeitung eines „Compendium hanseaticum“ aus Sudermann’s Nachlasse an; mangels eines fähigen Bearbeiters scheint es nicht zu Stande gekommen zu sein.
Ennen, Der hansische Syndikus Heinrich Sudermann aus Köln (Hansische Geschichtsblätter, Jahrg. 1876, S. 1–58). – Derselbe, Zur Geschichte d. hansischen Häuser zu Brügge u. Antwerpen (ebd., Jahrg. 1873, S. 71–74. – Lappenberg, Urkundliche Geschichte des hansischen Stahlhofes zu London. Hamburg 1851. – Keussen, Inventar der Hansischen Acten 1531 ff. im Historischen Archiv der Stadt Köln (handschriftlich).
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Doktor der Rechte
Doktor der Rechte, seltener Doktor des Rechts oder Doktor der Rechtswissenschaft(en) (lat. Doctor juris (Dr. jur.) oder Doctor iuris (Dr. iur.), Doctor iurisprudentiae) ist der akademische Grad eines Doktors im Bereich der Rechtswissenschaft.
Die Pluralform verweist auf das mittelalterliche Verständnis zweier getrennter Rechtsmaterien, des weltlichen (Zivil-) Rechts und des kanonischen Kirchenrechts. Hat der Kandidat auch Leistungen im Kirchenrecht erbracht, so verleihen wenige Fakultäten den Grad Doktor beider Rechte (Doctor iuris utriusque (Dr. iur. utr.), J. V. D.: Juris Utriusque Doctor)). Bekannte Träger dieses Grades sind Alessandro Verde, Cajetan von Thiene, Sebastian Brant, Thomas Murner, Nikolaus von Prüm, Mario Francesco Pompedda, Luigi Poggi, Maximilian von Sachsen, Józef Glemp, Salvatore Pappalardo, Günter Kuhfuß und Peter Wichert.
Im Gebiet des kanonischen Rechts wird der Grad Doktor des kanonischen Rechts (Doctor iuris canonici (Dr. iur. can.), auch Juris Canonici Doctor (J.C.D.); Iuris Canonici Doctor (I.C.D.), Doctor of Canon Law (D.C.L., D.Cnl., D.D.C., D.Can.L.)) verliehen.
Einige Doktorgrade der Rechtswissenschaft aus anderen Staaten gelten nicht als äquivalent zu einem Doktorgrad in Deutschland und Österreich. In manchen Staaten werden etwa juristische Doktorgrade als Berufsdoktorate verliehen, die als Abschluss des Studiums und nicht aufgrund einer wissenschaftlichen Promotionsleistung erworben werden, beispielsweise der Juris Doctor (J.D.) in den USA. Hier existieren dann in der Regel weiterführende Forschungsdoktorate, wie etwa der Doctor of Juridical Science, Doctor of the Science of Law (J.S.D. oder S.J.D).
Deutschland
In Deutschland richten sich die Voraussetzungen zum Erwerb des Doktorgrades nach den Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten. Der Doktor der Rechte bzw. Doktor der Rechtswissenschaft wird von den juristischen Fakultäten verliehen. Gleiches gilt für den akademischen Grad Dr. iur. utr., der allerdings nur noch von den juristischen Fakultäten der Universitäten Köln, Würzburg und seit 2004 auch Potsdam verliehen wird. Die Universitäten Erlangen-Nürnberg und Heidelberg verleihen den Grad nicht mehr.
Im Bereich des kanonischen Rechts muss der Doktorand ein Studium des kanonischen Rechts mit dem Grad eines Lizentiaten des kanonischen Rechts (Lic. iur. can.) abgeschlossen haben. Dies setzt seinerseits ein vorheriges abgeschlossenes Studium der Theologie oder der Rechtswissenschaft voraus. Er wird in Deutschland derzeit nur noch am Klaus-Mörsdorf-Institut für Kanonistik in München verliehen.
Voraussetzung mit 1. Staatsexamen
Im Bereich der Rechtswissenschaft muss der Doktorand in der Regel ein Erstes juristisches Staatsexamen bestanden haben, häufig mit einer Mindestpunktzahl (i.d.R. vollbefriedigend). Daneben können besondere Kenntnisse wie z.B. Lateinkenntnisse verlangt werden.
Voraussetzung ohne 1. Staatsexamen
Universitäts- und Fachhochschulabsolventen mit dem Studienabschluss Master of Laws bzw. LL.M. (lat. Legum Magister) können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zur Promotion berechtigt sein. Da Fachhochschulen kein eigenes Promotionsrecht haben, müssen Fachhochschulabsolventen sich an einer juristischen Fakultät um die Annahme als Doktorand bewerben, so dass deren Promotionsordnungen die (teils sehr restriktiven) Voraussetzungen festlegen, unter den Fachhochschulabsolventen zugelassen werden. Auch die Voraussetzungen, unter denen die Absolventen juristischer bzw. wirtschaftsjuristischer Masterprogramme zur Promotion zugelassen werden, sind derzeit in der Regel noch sehr restriktiv.
Promotionsleistungen
Die Promotionsleistung selbst besteht aus einer Abhandlung, der Dissertation, die veröffentlicht wird und eine selbständige wissenschaftliche Arbeit ist, und einer mündlichen Prüfung. Diese Prüfung kann als Rigorosum oder Verteidigung der Arbeit (Disputatio) ausgestaltet sein. Soll der Grad eines Doktors beider Rechte (Dr. iur. utr.) erworben werden, so wird zusätzlich eine kirchenrechtliche oder kirchenrechtshistorische Prüfungsleistung verlangt.
Ist die Promotion angenommen und veröffentlicht, bekommt der Doktorand das – häufig auf Latein verfasste – Doktordiplom ausgehändigt und erlangt damit das Recht, den Doktorgrad zu führen.
Österreich
In Österreich beträgt die Regelstudiendauer zum Erwerb des Dr. iur. derzeit oft noch zwei - vier Semester. Nach neuem Recht, nach der Umsetzung des Bologna-Prozesses, sind mindestens sechs Semester vorgesehen, und die Universitäten können zukünftig wählen, ob sie weiterhin den traditionellen Grad Doctor iuris oder den „internationaler“ klingenden Grad Doctor of Philosophy (PhD) für das Doktoratsstudium verleihen.[1] Neben der Dissertation sind Lehrveranstaltungen (insb. Seminare) und Rigorosen vorgesehen. Für die Zulassung zum Studium sind ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Diplomstudium (Mag. iur.) oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Universitäts- oder Fachhochschulabschluss erforderlich.
Tschechien, Slowakei
Der akademische Grad eines Doktors der Rechte (tschechisch und slowakisch doktor práv), abgekürzt als JUDr., wird von den juristischen Fakultäten einiger Universitäten in Tschechien und der Slowakei verliehen. Seit der Umsetzung des Prozess von Bologna wird der Titel nur noch sehr vereinzelt angeboten. Bis zu dem Jahr 1996 in der Slowakei bzw. bis 1998 in Tschechien wurden sie direkt nach einer mündlichen sogenannten rigorosen Prüfung in einem Rechtsfach vergeben. Zwischen 1980 und 1990 haben Hochschulabsolventen entsprechender Magisterstudiengänge, die das Studium mit Auszeichnung beendet haben, diesen Doktorgrad sogar unmittelbar zusammen mir ihrem Hochschuldiplom ohne die zusätzliche rigorose Prüfung erhalten. Erst nach 1994 in der Slowakei bzw. 1998 in Tschechien ist Bestandteil der rigorosen Prüfung auch die Verteidigung einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit [2]. Dieses rigorose Verfahren benötigt derzeit durchschnittlich etwa 2 bis 4 Semester, wobei weder eine Mindest- noch Höchstdauer vorgegeben ist. Zulassungsvoraussetzung zu dem Verfahren zur Erlangung des JUDr. ist ein absolviertes Magisterstudium der Rechte oder ein ausländisches Äquivalent wie etwa das erste juristische Staatsexamen in Deutschland.[3] [4] [5]
Einstufung
Dieser Titel berechtigte bis zur Umsetzung des Prozesses von Bologna zur Anfertigung einer Habilitation, so dass eine Vielzahl Professoren an den juristischen Fakuläten Ihre Habilitation auf Ihrer Thesis im Rahmen des JuDr. aufgebaut haben [6]. Heute wird allerdings erst der wissenschaftliche Forschungsdoktorgrad Ph.D., der nach Abschluss eines mindestens 3-jährigen Doktoratsstudiums mit u.a. obligatorischen Veranstaltungen und Examina sowie Anfertigung und Verteidigung einer Dissertation erworben werden kann, der 3. Stufe der Bologna-Klassifikation (Bachelor-Master-Doktor) zugeordnet.[5]
Führbarkeit
Der Doktorgrad kann in Deutschland und Österreich in der verliehenen Form „JUDr.“ (vor dem Namen) ohne Herkunftszusatz geführt werden. Das Führen dieses Grades als „Dr.“ ist zumeist nicht möglich (bis auf wenige Ausnahmen mit Bestandsschutz in Bayern und Berlin bei Beginn des Studiums bis 2007).[7] [8] [9]
JUDr. vor 1939
Die Abkürzung JUDr. war auch in der ersten Tschechoslowakischen Republik (vor dem zweiten Weltkrieg) in Gebrauch. Sie wurde jedoch, anders als heute, ausschließlich für die wissenschaftlichen Forschungsdoktorgrade verwendet, da in damaliger Zeit keine „kleinen Doktorgrade“ existierten. Die Abkürzung war analog der in Deutschland „Dr. jur.“ und man konnte damals im Gegensatz zu heute wählen, ob man den Grad als „Dr.“ oder als „JUDr.“ schreiben und führen möchte. Der heutige Doktorgrad JUDr., der seit dem Jahre 1966 verliehen wird, hat, bis auf die vier Buchstaben, mit dem ehemaligen "Forschungsdoktorgrad" JUDr. aus der Zeit vor 1939 nichts gemeinsam.
Doktor des kanonischen Rechts
Der akademische Grad eines Doktors des kanonischen Rechts (tschechisch doktor kanonického práva und slowakisch doktor kánonického práva), abgekürzt als ICDr., wurde in der Vergangenheit von den theologischen Fakultäten der meisten Universitäten in Tschechien und der Slowakei in einem 1- bis 2-semestrigen Promotionsverfahren nach einem Rigorosum vergeben. Zulassungsvoraussetzung zu dem Promotionsverfahren zur Erlangung eines ICDr. war ein abgeschlossenes Magisterstudium.
Der ICDr. wird als sogenannter „kleiner Doktorgrad“ eingestuft und ist nicht mit einem Doktorgrad in Deutschland äquivalent. "Aufgrund des Fehlens einer als eigenständige wissenschaftliche Forschungsarbeit ausgewiesenen Dissertation ist Gleichwertigkeit mit einem deutschen Doktorgrad nicht gegeben." [10]
Dieser Grad kann in Deutschland und Österreich in der verliehenen Form „ICDr.“ ohne Herkunftszusatz geführt werden. Das Führen des Grades als „Dr.“ ist in Deutschland nicht möglich (bis auf wenige Ausnahmen für „Altfälle“ mit Bestandsschutz in Bayern und Berlin).[11] [12]
Literatur
- Ingo von Münch, Promotion, 3. Aufl., Tübingen 2006.
- Peter Derleder, Ex promotione lux? Zum wissenschaftlichen Wert und zur sozialen Bedeutung des Promovierens von Juristen, myops Nr. 11 (2011), 12-22.
Quellen
- ↑ § 54 Abs. 4 Universitätsgesetz 2002. Siehe dazu auch die Übergangsbestimmung des § 124 Abs. 15: Ordentliche Studierende, die Doktoratsstudien betreiben, welche mit einem Arbeitsaufwand von mindestens 120 ECTS-Anrechnungspunkten vor dem In-Kraft-Treten des § 54 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 74/2006 eingerichtet wurden, sind berechtigt, diese Studien bis längstens 30. September 2017 nach diesen Vorschriften abzuschließen. Ab dem Studienjahr 2009/10 darf eine Zulassung zu einem Doktoratsstudium, dessen Mindeststudiendauer weniger als drei Jahre beträgt, nicht mehr erfolgen.
- ↑ § 53 Absatz 8 des Hochschulsgesetzes spricht wörtlich sogar von einer "Verteidigung einer Dissertation, im akademischen Bereich des Magisterstudims"
- ↑ Tschechisches Hochschulgesetz 111/1998 vom 22. April 1998 (in Englisch)
- ↑ Slowakisches Hochschulgesetz 131/2002 vom 21. Februar 2002 (in Slowakisch)
- ↑ a b anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
- ↑ Verzeichnis der größten jur. Fakultät der Slowakei
- ↑ Führung ausländischer Hochschulgrade, Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Juli 2008
- ↑ Infoblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom April 2008
- ↑ Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. September 2001 i.d.F. vom 15. Mai 2008
- ↑ anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
- ↑ Infoblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom April 2008
- ↑ Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. September 2001 i.d.F. vom 15. Mai 2008
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Rechtswissenschaft
Die Rechtswissenschaft oder Jurisprudenz (von lat. iuris prudentia) befasst sich mit der Auslegung, der systematischen und begrifflichen Durchdringung gegenwärtiger und geschichtlicher juristischer Texte und sonstiger rechtlicher Quellen. Eine sachgerechte Deutung juristischer Texte schließt eine wissenschaftliche Beschäftigung mit der Entstehung und der Anwendung von Rechtsquellen und Normen ein. Grundlegend für diese Arbeit ist ein Verständnis der Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie. Die vorgenannten Disziplinen werden zusammen mit der Rechtsdogmatik und Methodenlehre auch im Plural als Rechtswissenschaften bezeichnet.
Eine klassische Definition dessen, was Rechtswissenschaft ist, gibt der römische Jurist Ulpian: Rechtswissenschaft ist die Kenntnis der menschlichen und göttlichen Dinge, die Wissenschaft vom Gerechten und Ungerechten. „Iuris prudentia est divinarum atque humanarum rerum notitia, iusti atque iniusti scientia“ (Domitius Ulpianus: Ulpian primo libro reg., Digesten 1,1,10,2). Das „Göttliche“ im Sinne des kanonischen Rechts ist zwar lange nach der Aufklärung aber nun dennoch endgültig als Pflichtfach aus den rechtswissenschaftlichen Lehrplänen entfernt worden.
In Deutschland findet sich noch heute der Pluralbegriff Jura (lat. „die Rechte“), die Form Jus oder Ius ist eher in Österreich und der Schweiz gebräuchlich.
Neben dem weltlichen Recht und ihrer Rechtswissenschaft gibt es noch religiös begründete Rechtswissenschaften. Das christliche Recht wird im deutschen Sprachraum oft als Kirchenrecht bezeichnet. Das Recht der katholischen Kirche ist das kanonische Recht. Mit dem Recht des Islam (Schari'a) beschäftigt sich die islamische Rechtswissenschaft (Fiqh). Neben der Theologie, Medizin und Philosophie ist die Rechtswissenschaft eine der klassischen Universitätsdisziplinen.
Wissenschaftstheoretische Einordnung der Rechtswissenschaft
Die Rechtswissenschaft ist eine hermeneutische Disziplin. Die durch die Philosophie der Hermeneutik gewonnene Erkenntnis über die Bedingungen der Möglichkeit von Sinnverstehen wendet sie als juristische Methode auf die Exegese juristischer Texte an. Ihre Sonderstellung gegenüber den übrigen Geisteswissenschaften leitet sie, soweit sie sich mit dem geltenden Recht beschäftigt, aus der Allgemeinverbindlichkeit von Gesetzestexten ab, welche sie in Bezug auf konkrete Lebenssachverhalte in der Rechtsprechung anzuwenden hat. Unter diesem Blickwinkel lässt sich die Rechtswissenschaft auch als Erforschung von Modellen für die Vermeidung und Lösung gesellschaftlicher Konflikte verstehen.
Die hermeneutische Methode unterscheidet sie anderseits von den empirischen Wissenschaften, wie der Naturwissenschaft, der Medizin, der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, deren Ziel nicht das Verstehen von Texten ist, sondern die Erforschung von natürlichen oder sozialen Regelmäßigkeiten, welche durch Erfahrung und Beobachtung überprüfbar sind. Die Rechtswissenschaft beschäftigt sich wie die anderen Textwissenschaften (Philologie, Theologie) nicht mit objektiven Erkenntnissen über sinnlich erfahrbaren Erscheinungen.[1] Dies bleibt Nebenzweigen der Rechtswissenschaft vorbehalten, wie etwa der Rechtsphilosophie, der Rechtssoziologie und der Kriminologie.
Disziplinen
Die Teilgebiete der Rechtswissenschaft lassen sich zusammenfassen zu den exegetischen Fächern und den nicht-exegetischen Fächern (historische, philosophische oder empirische Fächer). Bei den exegetischen Fächern steht die Rechtsdogmatik ganz im Vordergrund. Bei den exegetischen nicht-dogmatischen Fächern werden insbesondere die Digestenexegese und die Exegese deutschrechtlicher Quellen betrieben. Selten werden z. B. keilschriftrechtliche Quellen (Codex Hammurabi) ausgelegt.
Die nichtexegetischen juristischen Grundlagenfächer sind oft zugleich Disziplinen von Nachbarwissenschaften, so etwa die Rechtsphilosophie, die Rechtsgeschichte und die Rechtssoziologie.
In neuerer Zeit beschäftigt sich die Rechtswissenschaft viel mit der rechtlichen Methodik und der Lehre von der Gesetzesauslegung. Weil für die juristische Exegese eine Juristische Methodenlehre von Bedeutung ist, wird diese oftmals gesondert gelehrt.
Dabei hat insbesondere die Rechtsphilosophie in der Rechtswissenschaft und im Rechtsstudium, im Vergleich zu Hochmittelalter und Renaissance, erheblich an Stellenwert verloren. Die Kriminologie, welche sich unter anderem mit empirischer Forschung beschäftigt, hat an den Hochschulen ebenfalls einen eher geringen Stellenwert.
Ein Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete ist im Artikel Recht enthalten.
Geschichte und Funktion der Rechtswissenschaft
Während sich die Rechtsgeschichte mit der historischen Entwicklung des Rechts selbst beschäftigt, lässt sich auch untersuchen, wie sich die Wissenschaft vom Recht im Verlauf der Geschichte entwickelt hat.
Die Frage, was Recht ist, wurde über die Jahrhunderte immer wieder unterschiedlich beantwortet. Anfangs wurde Recht gleichgesetzt mit den herrschenden Moralvorstellungen (vgl. auch Naturrecht). Später dominierte die Vorstellung, als Recht könne nur eine Regel verstanden werden, die von einer Körperschaft oder Person (i. d. R. dem „Herrscher“) erlassen wurde, die auch die Autorität zu ihrem Erlass und zur Durchsetzung hatte (Rechtspositivismus). Die historische Rechtsschule betonte demgegenüber zu Anfang des 19. Jahrhunderts wieder die gesellschaftliche und geschichtliche Verankerung des Rechts. Aus diesen und anderen Vorstellungen haben sich die heute üblichen Rechtssysteme entwickelt.
Hier sind wiederum vor allem zwei Arten von Rechtssystemen zu unterscheiden, nämlich die des kodifizierten, abstrakt definierten Rechts, und die des Fallrechts (Common Law).
Das kodifizierte Recht hat sich im Wesentlichen aus dem römischen Recht entwickelt. So war es Kaiser Justinian, der als Erster das römische Recht im Corpus Iuris Civilis zusammenstellte und damit zugleich im gesamten Römischen Reich vereinheitlichte. Auch wenn im kodifizierten Recht frühere Entscheidungen berücksichtigt werden, hat letztlich immer das Gesetzbuch und der Gesetzestext – gegebenenfalls auch Gewohnheitsrecht – die höchste Autorität. Der wichtige Bereich des Zivilrechts wurde von Napoleon überarbeitet und im Code civil neu kodifiziert. Dieser ist seitdem im französischsprachigen Raum, den ehemaligen französischen Kolonien und weiteren Ländern verbreitet. Daneben steht die deutsche Rechtstradition, die auf dem Boden des gemeinen Rechts in der Kodifikation des Bürgerlichen Gesetzbuchs Ausdruck gefunden und ebenfalls über Deutschland hinaus ausgestrahlt hat.
Im Gegensatz dazu steht die Entwicklung der englischen Rechtstradition des Common Law. Das Recht ist hier im Grundsatz nicht kodifiziert, sondern wird von der Rechtsprechung auf Grund von Präjudizien weiterentwickelt. Dieses Rechtssystem wurde auch in den USA und anderen ehemaligen britischen Kolonien übernommen und weiterentwickelt. So gibt es in den USA eine Schule des legal realism, nach der allein das Recht ist, was die Gerichte als Recht anwenden und vollstrecken werden. Eine andere Besonderheit des US-amerikanischen Rechts ist die große Bedeutung der Schwurgerichte (vgl. Jury).
Stattdessen hat die Rechtswissenschaft beispielsweise in Deutschland eine eigenständige Funktion im Verhältnis zu Rechtsprechung. Die rechtswissenschaftliche Literatur ist ein (wirksamer und anerkannter) „Rechtsbildungsfaktor“ (zumindest im Arbeitsrecht).[2] Dies kann auch aus den Worten des Bundesverfassungsgerichtes, dass „[d]ie Gerichte […] bei unzureichenden gesetzlichen Vorgaben das materielle Recht mit den anerkannten Methoden der Rechtsfindung aus den allgemeinen Rechtsgrundlagen ableiten [müssen], die für das betreffende Rechtsverhältnis maßgeblich sind“,[3] geschlossen werden.[2]
Studium
Zentraler Bestandteil der juristischen Ausbildung ist in praktisch allen Rechtskreisen das Studium der Rechtswissenschaft an einer Hochschule.
In Österreich und der Schweiz wird das rechtswissenschaftliche Studium „Jus“ genannt, da das kanonische Recht keinen verpflichtenden Inhalt des Studiums mehr darstellt.
Der Begriff „Rechtswissenschaft“ bezeichnet die Wissenschaft eines Rechts (weltlich oder kirchlich). Rechtswissenschaften bedeutet hingegen, die Wissenschaft oder das Studium beider Rechte; des kanonischen und weltlichen Rechts. Der in Deutschland umgangssprachlich gebrauchte Begriff „Jura“ für das Studium „Rechtswissenschaft“ ist irreführend. Jura kommt von lat. iura, dem Plural von ius. Also auch hier wieder die Unterscheidung zwischen einem oder beider Rechte. Somit müsste „Rechtswissenschaft“ in Deutschland – wie in Österreich und der Schweiz richtigerweise als „Jus“ bezeichnet werden und die Rechtswissenschaften inklusive des kanonischen Rechts als Jura, wobei auch diese Theorie nicht der Realität entspricht, da „Rechtswissenschaften“ als Synonym für die breitgefächerten Materien – und unabhängig vom kanonischen Recht – verwendet wird.
Juristenausbildung in Deutschland
In Deutschland gibt es derzeit 32 juristische Fakultäten[4] sowie sechs juristische Fachhochschulen.[5]
Bezeichnung
Das Studium der Rechtswissenschaft wird in Deutschland umgangssprachlich als Jurastudium bezeichnet. Der Begriff Jura wurde in diesem Zusammenhang das erste Mal an der Universität von Bologna verwendet. Er leitet sich vom lateinischen ius („das Recht“) ab; iura (Plural) sind „die Rechte“, sowohl das weltliche als auch das Kirchenrecht (kanonisches Recht), welche damals noch gleichberechtigt nebeneinanderstanden. Manche Universitäten promovieren daher auf Wunsch auch heute noch zum Doctor iuris utriusque (lat. „Doktor beider Rechte“). Wer ein Studium der Rechtswissenschaft absolviert hat, wird als Jurist bezeichnet.
Studienablauf und Abschlüsse
Staatsexamen
Beinahe jede deutsche geisteswissenschaftliche Universität bietet einen juristischen Studiengang an. Die Studienordnungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, ebenso die Regelstudienzeit, die gewöhnlich viereinhalb bis fünf Jahre beträgt. Im darauffolgenden zweijährigen Referendariat erwirbt der angehende Jurist die zur Ausübung seines Berufes notwendige praktische Erfahrung. Wer in Deutschland die Zweite Juristische Staatsprüfung erfolgreich abgelegt hat, ist berechtigt, die Bezeichnung Assessor (Rechtsassessor) zu führen und wird umgangssprachlich als „Volljurist“ bezeichnet.
Erstes Staatsexamen
Das universitäre Studium der Rechtswissenschaften wird heute mit einer „Ersten juristischen Prüfung“ abgeschlossen. Allerdings enthält die erste Prüfung seit 2005 neben einem staatlichen Teil (Pflichtfachprüfung, 70 % der Gesamtnote) einen universitären Teil (Schwerpunktbereichsprüfung, 30 % der Gesamtnote) und stellt deshalb richtigerweise kein reines „Staatsexamen“ mehr dar. Genau genommen kann nur die Pflichtfachprüfung als Staatsexamen bezeichnet werden, da nur diese Prüfung von den Justizprüfungsämtern der Bundesländer gestellt und bewertet wird. Die Schwerpunktbereichsprüfung wird an den jeweiligen Universitäten abgeleistet. Die Ausgestaltung ist Sache der Bundesländer, welche jeweils Juristenausbildungs- und -prüfungsgesetze und dazu gehörige Verordnungen geschaffen haben.
Die Pflichtfachprüfung besteht je nach Bundesland aus fünf bis sieben Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung. Die Aufsichtsarbeiten werden zusammenhängend innerhalb von zwei Wochen direkt nacheinander geschrieben. Sind die schriftlichen Klausuren erfolgreich bestanden, erfolgt ca. fünf Monate später die mündliche Prüfung. Allerdings bestehen in der Dauer dieser Wartezeit je nach Prüfungsamt erhebliche Unterschiede.
Der Prüfungsstoff umfasst alle drei großen Rechtsgebiete des deutschen Rechts: das Zivilrecht, das öffentliche Recht und das Strafrecht. Die Problem- und Fragestellungen beinhalten im Rahmen des 1. Staatsexamens vor allem Probleme des materiellen Rechts, prozessuale Fragen des Zivilprozessrechts, des Strafprozessrechts, des Verwaltungsprozessrechts und Verfassungsprozessrecht werden aber bereits im Überblick abgefragt.
Für Pflichtfachprüfung gibt es in allen Bundesländern zwei reguläre Versuche. Als Ausnahme gilt der Freiversuch, der denjenigen Kandidaten, die direkt nach Beendigung der Regelstudienzeit (derzeit regelmäßig noch acht Hochschulsemester, mit Tendenzen zu neun Semestern) in die Prüfung gehen, im Fall des Nichtbestehens einen zusätzlichen Versuch gewährt und im Fall des Bestehens die Möglichkeit der Notenverbesserung durch erneute Ablegung der Pflichtfachprüfung gewährt. In einigen Bundesländern (bspw. Bayern und Baden-Württemberg) wird den Prüfungskandidaten aber auch nach dem ersten regulären Versuch eine Notenverbesserung, durch erneutes Ablegen der Pflichtfachprüfung gewährt.
Im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf in Nordrhein-Westfalen besteht neben dem Freiversuch und der Notenverbesserungsmöglichkeit zudem die Möglichkeit im Rahmen des Freiversuches die Examensklausuren der drei Rechtsgebiete auf drei Semester (vom 6. bis zum 8. Semester) aufzuteilen (Abschichtung), wobei hier daher von mehreren kleinen, als von einer Pflichtfachprüfung gesprochen werden muss.[6]
Zweites Staatsexamen
Im Gegensatz zum „Ersten Examen“ bleibt das nach Abschluss der Referendarzeit erfolgende „Zweite Staatsexamen“ als echtes „Staatsexamen“ bestehen. Die gesamte Prüfung wird ausschließlich von den staatlichen Justizprüfungsämtern der einzelnen Bundesländer gestellt und bewertet.
Eine Befähigung zum Richteramt (die gleichermaßen Voraussetzung zur Zulassung als Rechtsanwalt ist) wird erst nach dem Erwerb des zweiten Staatsexamens (Großes Staatsexamen, Assessorexamen) erworben. Dem zweiten Staatsexamen geht ein zweijähriger Vorbereitungsdienst (Referendariat) voraus. Das Referendariat wird von einer weiteren theoretischen Vorbereitungsphase auf die Prüfungen begleitet. Es soll an die praktische Tätigkeit heranführen. So müssen Kurse besucht werden, die von Richtern, Staatsanwälten, Verwaltungsbeamten und Rechtsanwälten geleitet werden. Gleichzeitig werden sogenannte Stationen absolviert, in denen der Referendar einem Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Verwaltungsbeamten oder Ähnlichem zur praktischen Ausbildung zugeordnet wird und so Einblick in dessen Berufsalltag gewinnt. Der Status eines Rechtsreferendars ist ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis. Letztlich ist der Referendar Beamter des jeweiligen Bundeslandes und erhält eine sogenannte Unterhaltsbeihilfe in Höhe von durchschnittlich ca. 800 Euro netto. Die genaue Höhe variiert aber je nach Bundesland.
Diese Assessorprüfung wird bundesweit – allerdings in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer – als Klausurenexamen durchgeführt. Die Referendare haben zwischen sieben (Saarland) und elf (Bayern) Klausuren zu schreiben. Etwa vier Monate später schließt das Referendariat mit einer mündlichen Prüfung ab. Neben dem materiellen Stoff des ersten Examens umfasst das zweite Examen auch das Prozessrecht, wobei akademische Streitstände gegenüber dem ersten Examen an Stellenwert verlieren und die aktuelle Rechtsprechung mehr in den Vordergrund tritt.
Durch das Bestehen des zweiten Staatsexamens wird gleichzeitig die Befähigung für den höheren Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung erworben (Eingangsamt: Regierungsrat). Auch die Tätigkeit eines Staatsanwalts setzt die Befähigung zum Richteramt voraus (eine Ausnahme stellt der dem gehobenen Dienst angehörende Amtsanwalt beim Amtsgericht dar). Charakteristisch für das deutsche Berechtigungswesen ist, dass auch für bestimmte Berufe außerhalb des öffentlichen Dienstes die Befähigung zum Richteramt erworben werden muss. Das gilt für den Beruf des Rechtsanwalts (einschließlich des Syndicus-Anwalts) und des Notars. Für die Tätigkeit eines Justiziars ist hingegen eine besondere Berechtigung nicht erforderlich.
Die Ausbildung zum sog. Volljuristen dauert mit Studium und Referendariat inklusive Zwischenphasen (Wartezeiten auf Examensergebnisse, Wartezeiten auf Beginn des Referendardienstes) mindestens sieben Jahre.
Einstufige Ausbildung
Zur einstufigen Ausbildung in den 1970er und 80er Jahren siehe den Hauptartikel Einstufige Juristenausbildung.
Staatliche Prüfungsämter
Die Prüfungsämter (Justizprüfungsämter) für das Erste Staatsexamen werden in den einzelnen Bundesländern innerhalb der Oberlandesgerichte (etwa Nordrhein-Westfalen) oder als Landesjustizprüfungsamt (z. B. Niedersachsen). An den Prüfungen werden als Prüfer Juristen im staatlichen Dienst (Richter, Staatsanwälte, Verwaltungsjuristen), Rechtsanwälte sowie Professoren beteiligt. Im ersten Staatsexamen wirken sehr häufig Professoren als Prüfer mit. Das Zweite Staatsexamen wird von den Landesjustizprüfungsämtern abgenommen, die bei den jeweiligen Justizministerien gebildet werden. Bei den Prüfungen im zweiten Staatsexamen sind die Prüfer Richter, Staatsanwälte, Beamte, Notare oder Rechtsanwälte.
Benotungssystem
Die Notenstufen bei der Einzelbewertung mit Aufgliederung in ein Punktesystem und zugehöriger Definition lauten:
- ungenügend (0 Punkte) (eine völlig unbrauchbare Leistung),
- mangelhaft (1–3) (eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung),
- ausreichend (4–6) (ein Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht),
- befriedigend (7–9) (eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht),
- vollbefriedigend (10–12) (eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung),
- gut (13–15) (eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung) sowie
- sehr gut (16–18) (eine besonders hervorragende Leistung).
Bei der Gesamtbewertung wird der Durchschnitt herangezogen, wobei die Zuordnung der erreichten Punktzahl zu den Notenstufen abweicht: Bis zu einem Durchschnitt von 3,99 Punkten ist die Prüfung nicht bestanden, dann folgen:
- ausreichend (4–6,49),
- befriedigend (6,5–8,99),
- vollbefriedigend (9–11,49),
- gut (11,5–13,99) und
- sehr gut (14–18).
Sowohl die Durchschnittsnoten als auch die Durchfallquote fällt bei den Rechtswissenschaften deutlich schlechter aus als in anderen Studiengängen.[7] Überwiegend werden für die bestandenen Prüfungen die Noten „ausreichend“ oder „befriedigend“ vergeben. Nur zirka 15 % der Absolventen erreichen die Notenstufen „vollbefriedigend“ oder besser. Die Durchfallquote im ersten juristischen Staatsexamen beträgt bundesweit zirka 30 %, im zweiten Staatsexamen scheitern etwa zehn Prozent der Kandidaten beim ersten Anlauf. Die Zahl der nicht bestanden Prüfungen im 1. Staatsexamen lag im bundesweiten Durchschnitt 2007 sogar bei fast einem Drittel (31,4 %).[8] Bei der Bewertung kommt es auch zu Unterschieden zwischen den verschiedenen Bundesländern: So erreichten bspw. im 1. Examen 2008 nur knapp 9 % der Teilnehmer in Sachsen, aber 22 % der Teilnehmer in Hamburg ein Prädikatsexamen.[9]
In der deutschen Juristenausbildung gilt ein Staatsexamen ab einer Bewertung mit „vollbefriedigend“, in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen schon mit „befriedigend“, als Prädikatsexamen. Ein Prädikatsexamen mit mindestens „vollbefriedigend“ wird vom öffentlichen Dienst oftmals als Einstellungsvoraussetzung verlangt.
Diplom, Bachelor und Master
Viele Universitäten haben nach dem Bestehen des ersten Staatsexamens ein Diplomierungsverfahren auf Antrag eingerichtet. An diesen Universitäten wird nach dem ersten juristischen Examen zusätzlich der akademische Grad „Diplom-Jurist“ (Dipl.-Jur.) oder „Magister juris“ (Mag. jur.) verliehen.
Seit einigen Jahren bieten auch verschiedene Fachhochschulen medienrechtliche und wirtschaftsrechtliche Studiengänge an, die mit dem akademischen Grad des Diplom-Informationsjuristen kurz ebenfalls Dipl. jur. bzw. Diplom-Wirtschaftsjuristen abschließen. Der Studiengang Informationsrecht kann an der Hochschule Darmstadt belegt werden. Hier wurde dieser 2001 erstmals in Deutschland etabliert. Überdies kann Jura an zahlreichen Universitäten im Nebenfach eines Bachelor-, und Master- sowie Magisterstudiengangs als „Teilgebiete des Rechts“ gewählt werden. In der Regel schließt das Nebenfachstudium mit einer Klausur und/oder einer halbstündigen, mündlichen Prüfung ab.
Es ist teilweise auch möglich, nach einem dreijährigen Studium den Baccalaureus Juris (bac. jur.) und nach einem weiteren Jahr den Magister Juris (Mag. jur.), meist aber LL.M. genannt, zu erwerben. Der Weg zu den klassischen juristischen Berufen wie Rechtsanwalt oder Richter wird dadurch jedoch nicht eröffnet. Der Masterabschluss an einer Fachhochschule gilt als Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst, wenn dies vorher in der Akkreditierungsurkunde für den jeweiligen Masterstudiengang von der zuständigen obersten Kultusbehörde im Benehmen mit der jeweiligen obersten Innenbehörde und gegebenenfalls erforderlichen Dienstbehörde festgestellt wurde.[10]
Inhalt des Studiums
Schwerpunkt der Juristenausbildung ist die juristische Dogmatik. Am Anfang steht das Grundstudium, das Vorlesungen über die Exegese des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Handelsgesetzbuchs, der Zivilprozessordnung, des Strafgesetzbuchs, der Strafprozessordnung, des Grundgesetzes, des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung beinhaltet. Dazu kommen noch Grundlagenfächer, die das allgemeine Verständnis fördern (z. B. Digestenexegese, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie sowie Rechtssoziologie). Eindeutiger Schwerpunkt liegt auf der BGB-Exegese, dem StGB und dem VwVfG mit der VwGO. Diese Vorlesungen sind oftmals mit einzelnen Abschlussklausuren und umfangreichen schriftlichen Rechtsgutachten, die zu Hause angefertigt werden (Hausarbeiten) zu beenden. Hieran schließt sich eine zweite Phase an, gekennzeichnet von den sogenannten (großen) „Übungen“, die ebenso von Klausuren und umfassenden Hausarbeitsgutachten auf fortgeschrittenem Niveau begleitet werden. Im Anschluss hieran verbringt jeder Student üblicherweise noch etwa ein Jahr mit Examensvorbereitungen, meist begleitet von dem Besuch eines Repetitoriums. In vielen Studienordnungen ist mittlerweile auch die Wahl eines Schwerpunktbereichs vorgesehen, welcher vertiefte Kenntnisse in einem besonderen Rechtsgebiet vermitteln soll. Auch der Erwerb von fachspezifischen Fremdsprachenkenntnissen ist in manchen Bundesländern vorgesehen.
Jura für das Lehramt am Gymnasium
Einige Bundesländer, etwa Thüringen und Bayern, bieten an Universitäten spezielle juristische Studiengänge an, mit dem Ziel, in Kombination mit einem anderen Unterrichtsfach und pädagogisch-didaktischen Studienanteilen, das Fach Recht bzw. Rechtskunde am Gymnasium und Fachgymnasium, häufig mit wirtschaftswissenschaftlichen Bezügen zu unterrichten.[11] Innerhalb des universitären Studiengangs Politik bzw. Sozialkunde für das Lehramt am Gymnasium sind etwa 25 % der Inhalte in allen Bundesländern überwiegend juristisch. Das Studium wird, je nach Bundesland, mit dem Master of Education (M.Ed.) für das Lehramt am Gymnasium bzw. der Sekundarstufe II, dem Ersten Staatsexamen für das höhere Lehramt oder dem Ersten Staatsexamen für das höhere Lehramt an berufsbildenden Schulen abgeschlossen. Ein Wechsel vom regulären Jura- zum Lehramtsstudium ist möglich. Der Abschluss berechtigt in allen Fällen zur Promotion mit dem Ziel der Erlangung eines Doktorgrades sowie zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes als Studienreferendar(in) an einem staatlichen Studienseminar.
Jura in anderen Studiengängen
Einige Universitäten und Fachhochschulen integrieren rechtswissenschaftliche Inhalte in andere Studiengänge, etwa in das Fach Geschichtswissenschaft, indem dort Fragen der historischen Rechtsvergleichung und Römisches Recht behandelt werden. An der FU Berlin werden innerhalb der Neueren Philologien im Bereich Landeskunde auch die Rechtssysteme und Rechtskulturen einzelner Zielsprachenländer, etwa Spaniens oder in Lateinamerika, thematisiert. Entsprechende Lehrveranstaltungen in den Fächern Spanisch und Portugiesisch finden am zur FU gehörenden Lateinamerika-Institut (Berlin) statt. Dabei wird der Stoff überwiegend enzyklopädisch und nicht fallorientiert, wie im normalen Jurastudium, vermittelt.
Ebenso spielen juristische Fragestellungen in Fächern wie Medizin (z. B. Arzthaftung), Pharmazie (z. B. Betäubungsmittelgesetz) Architektur (z. B. Baurecht), Sozialpädagogik (z. B. Familienrecht, Ausländerrecht) oder (Wirtschafts-)Informatik (z. B. Datenschutzrecht) eine Rolle.
Berufsaussichten
Die Berufsaussichten sind derzeit recht uneinheitlich. Die Examensnoten spielen dabei eine überragende Rolle. Während die besten 10–15 % in der Regel gute bis sehr gute Berufsaussichten haben, ist der juristische Arbeitsmarkt für Absolventen mit ausreichenden bis befriedigenden Examina (zirka 70–85 %) recht schwierig. Rund 75 % eines Absolventenjahrgangs strebt den Anwaltsberuf an, allerdings oft eher deshalb, weil andere Berufszweige aufgrund nicht ausreichender Noten verschlossen bleiben. Seit 1996 hat sich die Zahl der Anwälte bundesweit auf mehr als 150.000 (Stand: 2011) fast verdoppelt. Die Tendenz ist weiter steigend. Im Schnitt kommt in der Bundesrepublik auf 516 Einwohner bzw. potenzielle Mandanten ein Anwalt (Stand: 2011).
Bei der Suche nach beruflichen Alternativen konkurrieren Jura-Absolventen häufig, etwa im Journalismus, in der Öffentlichkeitsarbeit, im Personalwesen oder Projektmanagement, mit Akademikern anderer Studienrichtungen.
Etwas entspannter zeigt sich die Arbeitsmarktsituation im Allgemeinen für Absolventen, die Jura als Nebenfach (etwa in einem wirtschafts-, sozial- oder ingenieurwissenschaftlichen Studiengang) oder für ein Lehramt studiert haben.
Juristenausbildung in Österreich
In Österreich schließt man das Diplomstudium der Rechtswissenschaften, das eine Regeldauer von acht bzw. eine Durchschnittsdauer von mehr als zwölf Semestern hat, mit dem akademischen Grad Mag. iur. ab, der auch im Sprachgebrauch geführt und verwendet wird. Die juristischen Abschlussprüfungen werden in Österreich von den Universitäten gestellt und bewertet. Ein juristisches Staatsexamen wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht. Dieses Studium wird an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Wien angeboten. Seit dem Wintersemester 2006/2007 bietet jedoch auch die Wirtschaftsuniversität Wien ein Studium des Wirtschaftsrechts an, das gemäß dem Bologna-Prozess nach sechs Semestern mit „Bachelor of Laws (WU)“, Kurzform: „LL.B. (WU)“,[12] oder auch nach weiteren vier Semestern (Masterstudium) mit dem Titel „Master of Laws“, abgekürzt „LL.M. (WU)“,[13] abgeschlossen werden kann. Die Kombination aus „LL.B. (WU)“ und „LL.M. (WU)“ berechtigen ebenso zur Ergreifung eines traditionellen juristischen Berufs.[14]
Im Zuge dieses neuen Studienplans ist auch die österreichische Ausbildung zum Rechtsanwalt in Diskussion geraten bzw. der Zugang zu dieser. Nach dem Abschluss eines Diplomstudiums umfasst diese Ausbildung derzeit weitere 5 Jahre (60 Monate), die jedenfalls 9 Monate Praxis bei Gericht und 36 Monate praktische Verwendung bei einem Rechtsanwalt im Inland zu umfassen haben; die restlichen 15 Monate können beispielsweise durch Assistententätigkeit, Doktoratsstudium (maximal 6 Monate) oder Tätigkeit bei einer Behörde oder EU-Institution substituiert werden, wobei die Gesamtdauer von 60 Monaten nicht unterschritten werden kann. Nach einem Großteil dieser Zeit sollte man die Rechtsanwaltsprüfung an einem der vier Oberlandesgerichte ablegen, um nach Ablauf in die Liste der Rechtsanwälte bei der Rechtsanwaltskammer[15] eingetragen werden zu können.
Juristenausbildung in der Schweiz
Die Schweiz besitzt neun juristische Fakultäten.[16] Die juristischen Abschlussprüfungen werden in der Schweiz von den Universitäten gestellt und bewertet. Ein juristisches Staatsexamen wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht. In der Schweiz wurde bis zum Jahr 2003 das Studium mit dem Lizentiat, sog. lic.iur., abgeschlossen. Durch die Bologna-Reform wurde die Titelvergabe dem internationalen Studium angepasst.
Kritik an der derzeitigen Juristenausbildung
Seit geraumer Zeit wird in Deutschland Kritik an der universitären Ausbildung im Bereich der Rechtswissenschaft insbesondere dahingehend geübt, dass diese die Studierenden nicht in zureichender Weise auf das juristische Staatsexamen vorbereite. Dies zeige sich vor allem in der Existenz privatwirtschaftlicher Repetitorien, bei denen die meisten Studenten Kurse zur Vorbereitung auf das Staatsexamen buchen. Worin die Gründe hierfür zu suchen sind, ist umstritten. Vorwürfen, die entsprechenden universitären Lehrveranstaltungen zur Examensvorbereitung entbehrten zureichender pädagogischer Qualität, wird von Seiten der rechtswissenschaftlichen Fakultäten mit dem Argument entgegengetreten, die Repetitorien würden die Examensangst der Studierenden ausnutzen und Einzelwissen „pauken“, wo Grundlagenwissen eine bessere Vorbereitung auf das Examen darstelle.[17] Die Universität biete die insoweit zur Examensvorbereitung notwendigen Veranstaltungen selbst an. Nach wie vor besuchen jedoch trotzdem ca. 70 % der deutschen Jurastudierenden neben dem Studium ein oder mehrere Repetitorien.
Weiterhin bemängeln Kritiker, dass die Kenntnisse in Ökonomie und insbesondere Volkswirtschaftslehre bei Juristen im Studium kaum vermittelt werden. Allerdings sind gerade gesetzgeberische Entscheidungen keineswegs dem Juristen vorbehalten, sondern werden in der Demokratie von den Parlamenten vorgenommen. An einigen Fachhochschulen und Universitäten ist als Reaktion auf diesen Mangel in einem ersten Schritt der Studiengang des Wirtschaftsjuristen entstanden, der allerdings nur für eine Tätigkeit in einem Unternehmen befähigt.
Kritisiert wird auch, dass die Rechtsdogmatik im Studium einen zu breiten Raum einnehme. Die Exegese anderer Quellen, wie die Digestenexegese, träten zu weit in den Hintergrund. Dies gelte auch für die Grundlagenfächer wie die Rechtsphilosophie, die Rechtsgeschichte oder die Rechtssoziologie, die im Jurastudium nur am Rande behandelt werden, was ein kritisches, die Gesetze reflektierendes Studium erschwere, werfen sie doch Fragen auf, ohne die eine wissenschaftlich-korrekte Auslegung und Einordnung von Rechtsnormen schwer möglich ist. Im Gegensatz zu gerichtlicher Rechtsanwendung muss Rechtswissenschaft gerade eine Reflexion über den Gesetzestext hinaus leisten, nur so können der Entstehungsprozess, die gesellschaftliche Funktion (wie die Sozialkontrolle bei Strafrechtsnormen) und historische Bezüge erfasst und dargelegt werden.[18] Dem lässt sich jedoch entgegenhalten, dass die Rechtswissenschaft im Schwerpunkt die Wissenschaft vom geltenden Recht ist. Als solche hat sie aber nur dann Legitimation und Überzeugungskraft, wenn sie dem Gesetz – und dem darin ausgedrückten demokratisch gebildeten Willen – verpflichtet ist und möglichst keine eigene Wertung, auch nicht Ergebnisse gesetzesferner Reflexion, hinzufügt. Die damit angesprochene zentrale Bedeutung der Dogmatik des Rechts schließt es keineswegs aus, auch die geschichtliche Entwicklung der Rechtsnormen in Betracht zu ziehen, wie das Beispiel v. Savignys zeigt.
Auch hinsichtlich des berufpraktischen Teils, welcher im Rahmen des Referendariats vermittelt werden soll, besteht zahlreiche Kritik. In Anbetracht dessen, dass die meisten ausgelernten Juristen später Anwälte werden, ist es schwer verständlich, weshalb ein Durchlaufen einer Gerichtsstation und einer Behördenstation grundsätzlich für jeden Referendar erforderlich ist und nicht eine Verfestigung der anwaltlichen Tätigkeiten stattdessen über einen längeren Zeitraum trainiert werden kann. Insofern ist eine breite Ausbildung gegeben, welche letztlich aber nur einen kleinen Einblick in die nach dem Examen folgende Arbeit geben kann und einer tatsächlichen Berufsvorbereitung, wie dies etwa bei einer frühzeitigen Spezialisierung gegeben wäre, wohl so nicht gerecht werden kann.
Grenzen und Defizite der Rechtswissenschaft
Versteht man die Rechtswissenschaft als Wissenschaft vom geltenden Recht, so konzentriert sie sich dabei im Wesentlichen auf die Interpretation von Gesetzen und der aus den Gesetzen abgeleiteten Rechtsprechung und will daraus eine Erkenntnis über das geltende Recht gewinnen. Dies findet seine Grenzen zum einen in der Menge der Rechtsnormen und zum anderen in der fehlenden Kenntnis der tatsächlichen Wirkungen der Rechtsnormen.
In einem modernen, hochkomplexen Staat gibt es jedoch eine nicht mehr überschaubare Menge von Rechtsnormen (vgl. auch Staatsrecht, Völkerrecht). Es gibt in Deutschland mehr als 5.000 Gesetze und Verordnungen des Bundes[19], zu denen die Gesetze und Verordnungen der 16 Bundesländer und die Rechtsverordnungen und Satzungen der Bezirke, Kreise, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden hinzukommen, ganz zu schweigen von dem nicht zu quantifizierenden Volumen an Verwaltungsrichtlinien (wie z. B. die TA Luft, die TA Lärm) und den von Ausschüssen und Verbänden geschaffenen Normen, die faktisch ebenfalls Gesetzeskraft haben (wie z. B. die VOB, die DIN-Normen, die zahlreichen Richtlinien und Empfehlungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) für den Straßenbau, die LAGA usw.). Zudem regeln viele dieser Normen sehr spezifische und hochtechnische Sachverhalte und sind nur noch von Spezialisten, aber nicht mehr von durchschnittlichen Juristen oder gar von Laien zu verstehen. Obendrein wenden sich zahlreiche dieser Normen an den fachtechnischen Spezialisten, dem die Gedankengänge eines Juristen fremd sind, was zu erheblichen Verständigungsproblemen zwischen dem Spezialisten und dem Juristen führen kann. Diese Normen sind häufig keineswegs eindeutig, widerspruchsfrei oder lückenlos, was nicht selten aber nicht bei der reinen Lektüre, sondern erst in der praktischen Anwendung erkennbar wird. Zudem gibt es Normen, die scheinbar eine sinnvolle Regelung enthalten, in der Praxis aber ihr Ziel weitgehend verfehlen und dafür erhebliche negative Auswirkungen entfalten (z. B. das Vergaberecht, das die Korruption kaum verhindert, aber die Vergabe erheblich teurer und langwieriger gemacht hat).
Die Rechtswissenschaft vermag die Auswirkungen der Rechtsnormen in der Realität nur durch die Sicht der staatlichen Rechtsprechung zu erkennen, da sie so gut wie keinerlei rechtstatsächliche Forschungen betreibt. Aber nur ein vergleichsweise winziger Teil der alltäglichen Rechtsanwendung führt zu Auseinandersetzungen vor Gericht. Über einen großen Teil des rechtlich relevanten menschlichen Verhaltens wird nicht gestritten, auch wenn das Verhalten nicht mit der juristischen Theorie übereinstimmt. Ein anderer beträchtlicher Teil wird aufgrund der wirtschaftlichen oder sozialen Machtverhältnisse außergerichtlich geregelt. Schließlich gibt es große Bereiche der Wirtschaft, in denen Streitigkeiten bewusst von staatlichen Gerichten ferngehalten und allenfalls von Schiedsgerichten entschieden werden, die weder ihre Verfahren noch ihre Entscheidungen publik machen. Das Studium der Rechtsprechung vermittelt somit nur einen winzigen Ausschnitt aus der Wirklichkeit der Rechtsanwendung. Obendrein gibt es Urteile, die logisch und richtig und sinnvoll erscheinen, in der Praxis aber keineswegs das beabsichtigte Ziel erreichen, sondern im Gegenteil negatives und eigentlich nicht schutzwürdiges Verhalten legalisieren (z. B. die Stärkung des Auskunftsrechts von Aktionären, die kaum je einem einzelnen Aktionär geholfen hat, es dafür aber ermöglicht, die Beschlussfassung auf Hauptversammlungen mit endlosen, oft unerheblichen Fragen zu torpedieren).
Versteht man unter dem geltenden Recht nicht nur die Summe der Normen, die das menschliche Verhalten in einem bestimmten Gebiet zu regeln beabsichtigen, sondern auch ihre Rechtsfolgen, also die tatsächlichen Auswirkungen dieser Normen bzw. die Art und Weise, wie diese Normen von den Betroffenen verstanden und angewendet werden, muss man zu dem Ergebnis kommen, dass die Rechtswissenschaft nur die Oberfläche des geltenden Rechts zu erkennen vermag und gelegentlich auch falsche Schlüsse daraus zieht.
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. den Vortrag „Die Wertlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft“, 1848
- ↑ a b Reinhard Richardi (Bearbeiter); Reinhard Richardi, Hellmut Wißmann, Otfried Wlotzke, Hartmut Oetker (Hrsg.): Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht. 3. Auflage. Band 1, C.H. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-55553-4, § 6 Staatliche Rechtsetzung und Rechtswissenschaft Rn. 35.
- ↑ Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. Juni 1991, Az.: 1 BvR 779/85 = BVerfGE 84, 212, 226 f. = NJW 1991, S. 2549 (2550) – Zulässigkeit und Grenzen der Aussperrung; auch a. a. O.: „Zudem war der Beschluß des Großen Senats auf so erhebliche Kritik gestoßen, daß der unveränderte Fortbestand dieser Rechtsprechung nicht gesichert erscheinen konnte.“
- ↑ Wikiversity: Liste der juristischen Fakultäten in Deutschland – Kursmaterialien, Forschungsprojekte und wissenschaftlicher Austausch
- ↑ Wikiversity: Liste juristischer Fachhochschulen in Deutschland – Kursmaterialien, Forschungsprojekte und wissenschaftlicher Austausch
- ↑ http://www.xxx
- ↑ Menetekel Examen Juristen am Rande des Nervenzusammenbruchs, Spiegel Online, 11. September 2007.
- ↑ Statistik der juristischen Prüfungen des Bundesministeriums der Justiz
- ↑ yourist: Statistik: 1. Staatsexamen
- ↑ Vereinbarung zur Akkreditierung
- ↑ Benedikt Vallendar, Mit Jura ans Gymnasium, in: Justament, Die Karriere-Zeitschrift für Juristen, Oktober 2010, Berlin, S. 18 (online).
- ↑ Bachelor-Studium Wirtschaftsrecht auf der Wirtschaftsuniversität Wien
- ↑ Master-Studium Wirtschaftsrecht auf der Wirtschaftsuniversität Wien
- ↑ http://www.xxx
- ↑ Rechtsanwaltskammer
- ↑ Wikiversity: Liste der juristischen Fakultäten in der Schweiz – Kursmaterialien, Forschungsprojekte und wissenschaftlicher Austausch
- ↑ VGH Mannheim, Urteil vom 20. November 1990 – 9 S 170/90, Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Verlag C. H. Beck, München, 1991, S. 3109-3112 (3110); Bernhard Großfeld: Das Elend des Jurastudiums, Juristenzeitung (JZ), Mohr Siebeck, Tübingen, 1986, S. 357-360 (358)
- ↑ Bernd J. Hartmann, Jurassic Park: Keine Zeit zum Nach-Denken. Juristische Ausbildung aus der Sicht eines Studenten, Juristische Ausbildung (Jura), Walter de Gruyter, Berlin, 1998, S. 54–56 (54), online beim Centrum für Hochschulentwicklung; Reinhard Mußgnug, Würzburger Thesen des Juristen-Fakultätentags zur Juristenausbildung, Juristische Schulung (JuS), C.H. Beck, München 1995, S. 749–753 (751).
- ↑ Überblick bei juris (BMJ) zu wesentlichen Gesetzen
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Köln
Köln (bis 1919 auch Cöln, unter den Römern erst oppidum ubiorum, dann CCAA, Colonia Claudia Ara Agrippinensium, im Mittelalter auf Latein meist Colonia Agrippina und Deutsch Coellen und im Kölner Dialekt Kölle genannt) ist nach Einwohnern die viertgrößte, flächenmäßig die drittgrößte Großstadt Deutschlands sowie die größte Stadt Nordrhein-Westfalens.[2] Die Stadt ist für ihre 2000-jährige Geschichte, ihr kulturelles und architektonisches Erbe sowie für ihre international bedeutenden Veranstaltungen bekannt.
Neben ihrer Eigenschaft als Sitz weltlicher und kirchlicher Macht trug zur Bedeutung Kölns auch die Lage am Rhein sowie am Schnittpunkt bedeutender West-Ost-Handelsstraßen bei. Die Stadt wurde so zu einem wichtigen Handelsstandort und ist heute der Verkehrsknotenpunkt mit dem höchsten Eisenbahnverkehrsaufkommen und mit dem größten Container- und Umschlagbahnhof Deutschlands, dem Umschlagbahnhof Köln Eifeltor. Die Rheinhäfen zählen zu den wichtigsten Binnenhäfen Europas.
Köln besitzt als Wirtschafts- und Kulturmetropole internationale Bedeutung und gilt als eines der führenden Zentren für den weltweiten Kunsthandel. Die Karnevalshochburg ist außerdem Sitz vieler Verbände und Medienunternehmen mit zahlreichen Fernsehsendern, Plattenfirmen und Verlagshäusern.
Die Stadt hat mit der Universität zu Köln, an der mehr als 44.000 Studenten eingeschrieben sind, eine der größten Universitäten und mit 16.500 Studenten an der Fachhochschule Köln die größte Fachhochschule Deutschlands und ist Sitz zahlreicher weiterer Hochschulen (siehe auch Hochschulen in Köln).
Geographie
Geographische Lage und Klima
Das Stadtgebiet erstreckt sich über 405,15 km² (linksrheinisch 230,25 km², rechtsrheinisch 174,87 km²). Damit ist Köln flächenmäßig die sechstgrößte Stadt und drittgrößte Großstadt Deutschlands.
Köln liegt 50° 56′ 33″ nördlicher Breite und 6° 57′ 32″ östlicher Länge. Der höchste Punkt liegt 118,04 Meter (der Monte Troodelöh im Königsforst), der niedrigste 37,5 Meter (im Worringer Bruch) über dem Meeresspiegel.
Köln befindet sich in der Kölner Bucht, wie die Tallandschaft zwischen den Stufen des Bergischen Landes und der Eifel unmittelbar nach Austritt des Rheins aus dem Rheinischen Schiefergebirge genannt wird. Diese günstige Lage verschafft Köln ein Klima, das sich durch mehrere Besonderheiten auszeichnet:
- Durch die Eifelbarriere liegt die Stadt, insbesondere deren linksrheinischer Teil, im Schutz und Regenschatten von Westwinden, die außerdem einen Föhneffekt bewirken können.
- Gleichzeitig wird eine Lufterwärmung durch geringen Luftaustausch mit dem Umland begünstigt. Die Innenstadt von Köln, in der zusätzlich innerstädtische Überwärmung auftritt, gilt als der wärmste Ort Deutschlands, noch vor Freiburg im Breisgau.
- Damit verbunden ist aufgrund der Verdunstung des Rheinwassers bei geringem Luftaustausch regelmäßig eine hohe Luftfeuchtigkeit, die insbesondere im Sommer für belastendes, schwüles Wetter sorgt und für zahlreiche Gewitter verantwortlich ist.
Köln liegt im Großraum der Übergangszone vom gemäßigten Seeklima zum Kontinentalklima mit milden Wintern (Januarmittel: 2,4 °C) und mäßig warmen Sommern (Julimittel: 18,3 °C). Die mittleren Jahresniederschläge betragen 798 Millimeter und liegen damit im Deutschlandmittel, aber wesentlich höher als im westlich angrenzenden Rhein-Erft-Kreis (Erftstadt-Bliesheim: 631) oder der Zülpicher Börde (Zülpich: 582), was bei Pendlern den Eindruck eines „Regenlochs“ erweckt.[3] Laut Eurostat[4] war Köln mit 263 Regentagen (Bezugsjahr 2004) die europäische Stadt mit den zweitmeisten Regentagen, 2001 dagegen lag Köln mit 206 im Mittelfeld von 40 deutschen Städten (Durchschnitt: 194 Regentage).[4][5] Nach derselben Statistik waren 2004 Mönchengladbach, Moers und Trier dagegen mit 107 Regentagen die regenärmsten Städte Deutschlands.
Geologie
Köln liegt am Südrand der Niederrheinischen Bucht zum größten Teil im Bereich der Niederterrassen, die vom Rhein aus terrassenartig leicht ansteigen. Der geologische Unterbau wird im Stadtgebiet aus bis zu 35 Meter mächtigen Ablagerungen des Eiszeitalters (Quartär) gebildet. Sie bestehen aus Kiesen und Sanden des Rhein-Maas-Systems. Ausläufer des Rheinischen Braunkohlereviers reichen bis Köln-Kalk: Um 1860 wurde das Bergwerk Gewerkschaft Neu-Deutz gegründet. Auf dem Gelände befindet sich heute die Brauerei der Gebrüder Sünner, die das in den Stollen eindringende Grundwasser verwenden konnte.[6] Im tieferen Untergrund folgen Schichten des Tertiärs und des Devons.
Die Bodenbeschaffenheit ist geprägt durch die fruchtbaren Böden der Schwemmland-Ebene am Rhein. In den westlichen Stadtteilen werden sie von Löss überdeckt, der zu ertragreichen, ackerbaulich genutzten Lehmböden (Parabraunerden) verwittert ist. Sie sind oft mit fruchtbaren Kolluvien vergesellschaftet, die in Senken aus abgeschwemmtem Bodenmaterial entstanden. In der östlich anschließenden Rheinebene, die durch verlandete Altarme gegliedert wird, lagerte der Rhein zum Ende der letzten Eiszeit sandige bis lehmige Sedimente ab. Daraus bildeten sich ertragreiche Parabraunerden und Braunerden, die ebenfalls ackerbaulich genutzt werden. In der Rheinaue entstanden durch periodische Überflutungen aus angeschwemmtem Bodenmaterial fruchtbare Braune Auenböden. Der äußerste Osten des Stadtgebietes zählt bereits zum Sockel des rheinischen Schiefergebirges. Hier sind geologisch ältere Terrassensande und Flugsande verbreitet, aus denen meist ärmere Braunerden, saure Podsol-Braunerden und bei dichtem Untergrund auch staunasse Pseudogleye hervorgingen. Diese eher minderwertigen Böden werden als Heiden beziehungsweise waldwirtschaftlich genutzt. An Bachläufen und in Rinnen bildeten sich dort ebenso wie in der Rheinaue Grundwasser beeinflusste Gleye. Die Verschiedenheiten in Mikroklima und Bodenbeschaffenheit sind durch die große Fläche der Stadt erklärbar.
Durch tektonische Bewegungen des Rheingraben-Bruchs[7] entstanden um Köln ausgeprägte Geländekanten, wie etwa die Ville bei Frechen. Unmittelbar westlich davon schließt sich Deutschlands aktivste Erdbebenzone an, deren Epizentrum im Kreis Düren liegt. Zur Erdbebenvorsorge wurde 2006 von der Abteilung Erdbebengeologie der Universität zu Köln ein Messnetz mit 19 „Strong-motion“-Stationen zwischen Aachen, Bensberg, Meckenheim und Viersen installiert.[8] Mehrmals im Monat ereignen sich in der Kölner Bucht Mikroerdbeben, die nicht wahrnehmbar sind, zum Beispiel am 3. März 2010 um 16:45 Uhr (Stärke 1,6 nach der Richterskala) in zehn Kilometer Tiefe bei Mützenich in der Eifel.[9]
Köln und der Rhein
Der Rhein, nach dem Austritt aus dem südlich von Köln gelegenen Schiefergebirge als Niederrhein bezeichnet, tritt bei Godorf in die Stadt ein und verlässt sie bei Worringen. Das Gefälle des Rheins beträgt etwa 0,2 Promille. Sein aktueller Pegel lässt sich an der Pegeluhr des Pegel Köln ablesen. Der Normalpegel beträgt 3,48 Meter.
Mehrfach war Köln von Hochwassern des Rhein betroffen. Das schlimmste aufgezeichnete Hochwasser ereignete sich im Februar 1784, als nach dem extrem langen und kalten Winter 1783/84 ein Temperatursprung einsetzte. Der Rhein war zu diesem Zeitpunkt fest zugefroren und die Schneeschmelze sowie das aufbrechende Eis sorgten für einen Rekordpegel von 13,55 Meter. Die Fluten, auf denen schwere Eisschollen trieben, verwüsteten weite Teile der Uferbebauung und alle Schiffe. Einzelne Gebäude, darunter auch Befestigungsbauten, stürzten aufgrund des Schollengangs ein. 65 Tote waren zu beklagen. Die rechtsrheinisch gelegene bergische Kreisstadt Mülheim am Rhein, heute ein Kölner Stadtteil, wurde vollständig zerstört.
Im 20. Jahrhundert erreichten die drei Jahrhunderthochwasser von 1926, 1993 und 1995 Pegelstände von bis zu 10,69 Meter. Seit 2005 wird ein Hochwasserschutzkonzept umgesetzt, das durch feste oder mobile Wände die Stadt bis zu einem Pegelstand von 11,90 Metern schützt. Mehrfach führte der Rhein aber auch Niedrigwasser. Am 20. September 2003 um 8 Uhr erreichte der Rhein am Pegel Köln die Marke von 0,80 Meter. Damit wurde der niedrigste aufgezeichnete Wert aus dem Jahr 1947 unterschritten. Jedoch bedeutet der Pegel 0,00 Meter, dass die 150 Meter breite Fahrrinne in der Mitte des Flusses noch 1 Meter Wassertiefe hat. Die Binnenschifffahrt musste starke Einschränkungen hinnehmen, wurde aber nicht wie auf der Elbe ganz eingestellt.
Welche Wassermengen sich je nach Pegelstand durch die Stadt bewegen, macht folgende Aufstellung deutlich: 0,80 m (niedrigster Wasserstand): 630 m³/s; 3,48 m (Normalwasserstand): 2.000 m³/s; 6,20 m (Hochwassermarke I): 4.700 m³/s; 8,30 m (Hochwassermarke II): 7.200 m³/s; 10,0 m (Hochwasserschutz in Altstadt, Rodenkirchen und Zündorf): 9,700 m³/s; 10,69 m (Hochwasser im Januar 1995): 11.500 m³/s.
Nachbargemeinden
Köln ist Zentrum eines Ballungsraums, der etwa zwei Millionen Einwohner umfasst. In dem geschlossenen Siedlungsraum grenzen folgende Städte im Uhrzeigersinn, beginnend im Nordosten, unmittelbar an das Stadtgebiet an.
Leverkusen (kreisfreie Stadt), Bergisch Gladbach und Rösrath (Rheinisch-Bergischer Kreis), Troisdorf und Niederkassel (Rhein-Sieg-Kreis), Wesseling, Brühl, Hürth, Frechen und Pulheim (alle Rhein-Erft-Kreis), Dormagen (Rhein-Kreis Neuss) und Monheim (Kreis Mettmann).
Die Stadt Wesseling war zum 1. Januar 1975 nach Köln eingemeindet worden, erhielt aber nach einem Gerichtsentscheid bereits am 1. Juli 1976 ihre Selbständigkeit zurück.
Stadtgliederung
Die Stadt Köln gliedert sich in 86 Stadtteile, die zu neun Stadtbezirken zusammengefasst sind. Die Stadt Köln nummeriert die Stadtbezirke von 1 - 9 und die Stadtteile von 101 - 105, 201 - 213, 301 - 309, 401 - 406, 501 - 507, 601 - 612, 701 - 716, 801 - 809 und von 901 - 909, wobei der Hunderter der Nummer des Stadtbezirks entspricht.
Innerhalb der Stadtteile unterscheiden die Kölner in der Regel noch zwischen verschiedenen „Veedeln“ (Kölsch für Stadtviertel), deren Bewohner häufig an dörfliche Gemeinschaften erinnernde soziale Bindungen und Kontakte pflegen. Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik hat für Köln 365 Stadtviertel definiert, die Grenzen und Benennungen der Viertel schwanken jedoch je nach Sichtweise der Einwohner teils erheblich.
Innenstadt (Stadtbezirk 1)
Altstadt-Süd 101, Neustadt-Süd 102, Altstadt-Nord 103, Neustadt-Nord 104, Deutz 105
Rodenkirchen (Stadtbezirk 2)
Bayenthal 201, Marienburg 202, Raderberg 203, Raderthal 204, Zollstock 205, Rondorf 206, Hahnwald 207, Rodenkirchen 208, Weiß 209, Sürth 210, Godorf 211, Immendorf 212, Meschenich 213
Lindenthal (Stadtbezirk 3)
Klettenberg 301, Sülz 302, Lindenthal 303, Braunsfeld 304, Müngersdorf 305, Junkersdorf 306, Weiden 307, Lövenich 308, Widdersdorf 309
Ehrenfeld (Stadtbezirk 4)
Ehrenfeld 401, Neuehrenfeld 402, Bickendorf 403, Vogelsang 404, Bocklemünd/Mengenich 405, Ossendorf 406
Nippes (Stadtbezirk 5)
Nippes 501, Mauenheim 502, Riehl 503, Niehl 504, Weidenpesch 505, Longerich 506, Bilderstöckchen 507
Chorweiler (Stadtbezirk 6)
Merkenich 601, Fühlingen 602, Seeberg 603, Heimersdorf 604, Lindweiler 605, Pesch 606, Esch/Auweiler 607, Volkhoven/Weiler 608, Chorweiler 609, Blumenberg 610, Roggendorf/Thenhoven 611, Worringen 612
Porz (Stadtbezirk 7)
Poll 701, Westhoven 702, Ensen 703, Gremberghoven 704, Eil 705, Porz 706, Urbach 707, Elsdorf 708, Grengel 709, Wahnheide 710, Wahn 711, Lind 712, Libur 713, Zündorf 714, Langel 715, Finkenberg 716,
Kalk (Stadtbezirk 8)
Humboldt/Gremberg 801, Kalk 802, Vingst 803, Höhenberg 804, Ostheim 805, Merheim 806, Brück 807, Rath/Heumar 808, Neubrück 809
Mülheim (Stadtbezirk 9)
Mülheim 901, Buchforst 902, Buchheim 903, Holweide 904, Dellbrück 905, Höhenhaus 906, Dünnwald 907, Stammheim 908, Flittard 909
63,4 Prozent aller Einwohner der Stadt Köln wohnen linksrheinisch (Stand: 2006).[10]
Flora und Fauna
Köln verfügt über ausgedehnte Grünflächen, die im städtischen Bereich als Parks gestaltet, in den Außenbezirken zumeist bewirtschaftete Forste sind. Daneben existieren in Köln 22 Naturschutzgebiete, beispielsweise der Worringer Bruch im äußersten linksrheinischen Norden Kölns, ein ehemaliger, heute verlandeter Seitenarm des Rheins. Er bietet eine Heimat für seltene Tier- und Pflanzenarten und eine charakteristische Auen- und Waldlandschaft. Rechtsrheinisch finden sich hauptsächlich offene Wald- und Heidelandschaften wie beispielsweise die Wahner Heide, das Naturschutzgebiet Königsforst und der Dünnwalder Wald.
Die Fauna weist eine sehr hohe Zahl an Kulturfolgern auf. Neben Tauben, Mäusen und Ratten, die allgegenwärtig sind und lokal bereits als Plage wahrgenommen werden, sind auch Rotfüchse in bedeutender Zahl in das Stadtgebiet eingewandert. Sie sind mittlerweile selbst in der Innenstadt zu finden, wo sie Kleingärten und Parks als Revier nutzen.
In den Kölner Grünanlagen haben sich, begünstigt durch das milde Klima, diverse nicht einheimische Tiere angesiedelt. Größere Populationen von Halsbandsittichen und dem Großen Alexandersittich leben, unter anderem, auf dem Melaten-Friedhof und dem Gelände der Riehler Heimstätten. Ursprünglich aus asiatischen Bergregionen (Indien, Afghanistan) für die Zoo- und Wohnungshaltung nach Deutschland eingeführt, haben sich diese Papageien/Sittiche als Neozoen etabliert. Die Angaben über die Größe der Populationen reichen von einigen 100 Exemplaren bis zu über 1000 Individuen. Die Volkshochschule und einige ornithologische Vereine bieten gelegentlich Führungen zu Bäumen mit Papageienkolonien an. Die Existenz der „Einwanderer“ ist indes nicht unumstritten, da diese als Konkurrenz der „einheimischen“ Tierwelt bezüglich des Nahrungsangebotes und der Nistmöglichkeiten angesehen werden.
Geschichte
Der Name Köln, zur Römerzeit Colonia Claudia Ara Agrippinensium (CCAA), geht auf die römische Kaiserin Agrippina zurück. Die Gattin von Claudius war am Rhein geboren und ließ das Oppidum Ubiorum (Ubiersiedlung) im Jahre 50 n. Chr. zur Stadt erheben.[11] In der Römerzeit war es Statthaltersitz der Provinz Germania Inferior. Um 80 n. Chr. erhielt Köln mit der Eifelwasserleitung einen der längsten römischen Aquädukte überhaupt. Aus dem lateinischen Colonia, das in den meisten romanischen und einer größeren Zahl anderer Sprachen weiterhin als Name für Köln fungiert (beispielsweise italienisch und spanisch Colonia, portugiesisch Colônia, katalanisch Colònia, polnisch Kolonia, türkisch Kolonya, arabisch كولونيا beziehungsweise Kulunia; niederländisch Keulen) entwickelte sich über Coellen, Cöllen, Cölln und Cöln der heutige Name Köln (siehe Abschnitt französische und preußische Herrschaft).
Frühmittelalter
Auch im Frühmittelalter war Köln eine bedeutende Stadt. Um das Jahr 455 eroberten die Franken die zuvor römische Stadt. Bis Anfang des 6. Jahrhunderts war Köln Hauptort eines selbständigen fränkischen Teilkönigreiches, ging anschließend im Reich Chlodwigs I. auf, bewahrte sich aber starke Eigenständigkeit im Gebiet der Ripuarier. Die romanische Bevölkerung lebte lange Zeit parallel zu den fränkischen Eroberern in der Stadt. Im Laufe des 6. bis 8. Jahrhunderts kam es zu einer vollständigen Akkulturation zwischen den beiden Bevölkerungsteilen. Die wechselseitige Beeinflussung der fränkischen und lateinischen Dialekte ist anhand von Quellen nachweisbar. Die Franken übernahmen rasch kulturelle Errungenschaften der römischen Stadtbevölkerung, zum Beispiel im Bereich der Bautechnik oder der Glasherstellung. Gegen Ende der Merowingerzeit war Köln Residenzstadt. Spätestens ab karolingischer Zeit war der Bischof beziehungsweise Erzbischof von Köln eine der bedeutendsten Personen im Reich.
Unter den Ottonen spielte Köln eine wichtige Rolle bei der Annäherung des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation an das Byzantinische Reich, seit die Kaiserin Theophanu, gebürtige Griechin und Gattin Ottos II., dort als Reichsverweserin residierte. Ab dem 10. Jahrhundert setzte eine Serie von Stiftsgründungen ein, die den romanischen Kirchenbau einläuteten. In der Folge errang Köln unter der Führung bedeutender, auch politisch versierter Erzbischöfe einen unangefochtenen Rang als geistliches Zentrum. Der Erzbischof von Köln war auch Kurfürst des Mitte des 10. Jahrhunderts gegründeten Erzstiftes und Kurfürstentums Köln. Die Überführung der Gebeine der Heiligen drei Könige (siehe Dreikönigenschrein) von Mailand nach Köln durch den Erzbischof Rainald von Dassel im Jahr 1164 machte die Stadt zu einem wichtigen Ziel für Pilger.
Größte Stadt im mittelalterlichen Deutschland
Köln wurde im Hochmittelalter größte Stadt Deutschlands, so dass die Stadtbefestigungen mehrfach erweitert werden mussten: Ab dem Jahre 1180 (Urkunden vom 27. Juli und 18. August 1180) wurde die damals weiträumigste Stadtmauer Deutschlands mit 12 Toren und 52 Mauertürmen in der Ringmauer und mehr als 16 Toren und Pforten in der Rheinmauer gebaut und etwa 1225 fertig gestellt. Sie war gewaltiger als die fast zur gleichen Zeit errichtete Mauer König Philipps II. Augustus in Paris. Die zwölf Tore (sieben gewaltige Doppelturmtorburgen, davon erhalten Eigelsteintor und Hahnentor, drei riesige Turmtorburgen, davon erhalten das Severinstor, und zwei kleinere Doppelturmpforten, siehe Ulrepforte) – in die halbkreisförmige Stadtmauer integriert – sollten an das himmlische Jerusalem erinnern.
Seit dem 12. Jahrhundert führte Köln neben Jerusalem, Konstantinopel und Rom die Bezeichnung Sancta im Stadtnamen: Sancta Colonia Dei Gratia Romanae Ecclesiae Fidelis Filia – Heiliges Köln von Gottes Gnaden, der römischen Kirche getreue Tochter. Der Name Dat hillige Coellen oder die hillige Stat van Coellen war ein Begriff dieser Zeit. Es wurde beschlossen, ein unerreicht großes und beeindruckendes Gotteshaus zu errichten, um den Reliquien einen angemessenen Rahmen zu geben. Die Grundsteinlegung des Kölner Domes erfolgte 1248.
Spätmittelalterliches Köln
Am 7. Mai 1259 erhielt Köln das Stapelrecht, das den Kölner Bürgern ein Vorkaufsrecht aller auf dem Rhein transportierten Waren sicherte und so zum Wohlstand der Kölner Bürgerschaft beitrug. Die jahrelangen Kämpfe der Kölner Erzbischöfe mit den Patriziern endeten 1288 vorläufig durch die Schlacht von Worringen, bei der das Heer des Erzbischofs gegen das des Grafen Adolf V. von Berg und der Kölner Bürger unterlag. Fortan gehörte die Stadt nicht mehr zum Erzstift, und der Erzbischof durfte sie nur noch zu religiösen Handlungen betreten. Die offizielle Erhebung zur Freien Reichsstadt dauerte allerdings noch bis 1475. Die Auseinandersetzungen zwischen dem patrizischen Rat und den nicht im Rat vertretenen Zünften führte am 20. November 1371 zum blutigen Kölner Weberaufstand.
1396 wurde durch eine unblutige Revolution die Patrizierherrschaft in Köln endgültig beendet. An ihre Stelle trat eine ständische Verfassung, die sich auf die Organisation der Gaffeln stützt. Vorausgegangen war eine Auseinandersetzung innerhalb des kölnischen Patriziats, bei dem die Partei der Greifen mit ihrem Führer Hilger Quattermart von der Partei der Freunde des Konstantin von Lyskirchen entmachtet wurde. Hilger Quattermarts Verwandter Heinrich von Stave wurde am 11. Januar 1396 auf dem Neumarkt hingerichtet, viele der Greifen wurden zu lebenslanger Kerkerhaft verurteilt.
Am 18. Juni 1396 versuchte Konstantin von Lyskirchen, alte patrizische Rechte wiederherzustellen. Die dagegen protestierenden Handwerker- und Kaufleutezünfte wurden von ihm „vom hohen Ross herab“ nach Hause geschickt. Daraufhin nahmen die Zünfte die Freunde in ihrem Versammlungsraum gefangen. Die Greifen wurden befreit. Am 24. Juni 1396 trat ein 48-köpfiger, provisorischer Rat aus Kaufleuten, Grundbesitzern und Handwerkern zusammen.
Der Stadtschreiber Gerlach von Hauwe formulierte daraufhin den so genannten Verbundbrief, der am 14. September 1396 von den 22 so genannten Gaffeln unterzeichnet und in Kraft gesetzt wurde. Die Gaffeln sind heterogen zusammengesetzt, in ihnen sind die entmachteten Patrizier, Ämter, Zünfte und Einzelpersonen zusammengefasst, nicht aber die zahlenmäßig sehr starke Geistlichkeit; jeder kölnische Bürger musste einer der Gaffeln beitreten. Der Verbundbrief konstituierte einen 49-köpfigen Rat, mit 36 Ratsherren aus den Gaffeln und 13 Gebrechtsherren, die berufen wurden. Der Verbundbrief blieb bis zum Ende der Freien Reichsstadt 1794 in Kraft.
Frühe Neuzeit
Ab 1500 gehörte Köln zum neu geschaffenen Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis, ab 1512 zum neu geschaffenen Kurrheinischen Reichskreis. 1582 sagte der Kölner Erzbischof Gebhard Truchsess von Waldburg sich von der katholischen Kirche los und heiratete die protestantische Stiftsdame Agnes von Mansfeld. Er wurde daraufhin von Papst Gregor XIII. exkommuniziert und der verlässliche katholische Ernst von Bayern wurde zu seinem Nachfolger bestimmt – unter anderen, weil ein protestantischer Kölner Erzbischof die katholische Mehrheit im Kurfürstenkollegium gekippt hätte. Es kam zum Truchsessischen Krieg (auch Kölner Krieg), der von 1583 bis 1588 dauerte und in dessen Verlauf Deutz, Bonn und Neuss verwüstet wurden. Der Krieg gab in seiner Zerstörungskraft einen Vorgeschmack auf die kommenden konfessionellen Auseinandersetzungen in Deutschland.
Der Dreißigjährige Krieg ließ die Stadt aber unversehrt. Dies lag zum Teil daran, dass sich die Stadt durch Geldzahlungen an heranziehende Truppen von Belagerungen und Eroberungen freikaufte. Köln verdiente an dem Krieg durch Waffenproduktion und -handel prächtig.
Französische und preußische Herrschaft
Mit dem Einzug der französischen Truppen am 6. Oktober 1794 während der Koalitionskriege endete die Geschichte der freien Reichsstadt. Die Stadt, die versucht hatte, neutral zu bleiben, wurde kampflos an den Befehlshaber des linken Flügels der Rheinarmee, Jean-Étienne Championnet übergeben.[12] Wie das gesamte linksrheinische Gebiet wurde die Stadt Bestandteil der französischen Republik und 1798 in das Département de la Roer eingegliedert, dessen Hauptstadt nicht Köln sondern Aachen wurde. Köln wurde nur Sitz eines Unterpräfekten des Arrondissement de Cologne. Viele Kölner Bürger begrüßten die französischen Revolutionstruppen als Befreier, am Neumarkt wurde ein Freiheitsbaum errichtet. Die bis dahin benachteiligten Juden und protestantischen Christen wurden gleichgestellt. Trotz der oft drückenden Kontributionen blieben die Bürger loyal zum Kaiserreich Napoleons. Bei seinem Besuch der Stadt als eine der „bonnes villes“ Deutschlands am 13. September 1804 wurde er begeistert empfangen. Nach den Befreiungskriegen wurde die Stadt Köln und das Rheinland in Folge des Wiener Kongresses 1815 Teil des Königreichs Preußen.
Mit der Angliederung an Preußen gewann nationalistisches Denken zunehmend an Bedeutung. Die liberalen Französischen Gesetze wie der Code civil blieben jedoch in Kraft. Der Name der Stadt wurde aber sofort „germanisiert“. Der preußische Innenminister bestimmte aber 1900 durch einen Erlass, hinter dem der König und Deutsche Kaiser Wilhelm II. stand, dass die Stadt fortan nur mit C geschrieben werden durfte. Die liberalen Zeitungen, wie die Kölnische Zeitung, hielten sich allerdings nicht daran. Nach dem Ende des Kaiserreichs 1918 verkündete das Städtische Nachrichtenamt unter dem Oberbürgermeister Konrad Adenauer am 1. Februar 1919: „Der Städtenamen Köln wird von jetzt an im Bereich der städtischen Verwaltung wieder mit K geschrieben“.[13]
Köln wurde nicht zuletzt wegen des Engagements der Kölner Bankhäuser im Laufe der folgenden Jahrzehnte nach Berlin zur wichtigsten Stadt in Preußen. Im Jahre 1880 wurde nach 632 Jahren auf Betreiben des Königs von Preußen und deutschen Kaisers der Bau des Kölner Doms abgeschlossen – zumindest vorübergehend, denn auch heute noch sind Reparaturarbeiten wegen der Schäden in Folge des Zweiten Weltkrieg und Umwelteinflüssen erforderlich. Weil diese Arbeiten vermutlich nie abgeschlossen sein werden, wird der Dom auch als die „ewige Baustelle“ bezeichnet, was Heinrich Heine schon 1844 persiflierte: „Er ward nicht vollendet – und das ist gut. – Denn eben die Nichtvollendung – Macht ihn zum Denkmal von Deutschlands Kraft – Und protestantischer Sendung.“
Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Stadt durch Kauf und Schleifung der Stadtmauer, Wälle und Bastionen in den Festungsrayon erweitert. Begrenzt wurde die Stadt durch den Festungsring Köln. Die Besiedlung der Neustadt (Köln-Neustadt-Nord, Köln-Neustadt-Süd) stellte den Kontakt zu den schnell wachsenden Umlandgemeinden her und schuf die Voraussetzung für deren Eingemeindungen. Vom Abriss der alten Stadtmauer blieben nur wenige exemplarische Bauwerke aufgrund einer Intervention des preußischen Kulturministeriums verschont.
20. Jahrhundert
Am 28. September 1917 wurde Konrad Adenauer erstmals zum Kölner Oberbürgermeister gewählt. In seine Amtszeit fallen unter anderem am 5. Oktober 1925 die Anerkennung der größten Musikhochschule Deutschlands oder am 18. Oktober 1929 die Ansiedlung der Ford-Werke als größtem Kölner Arbeitgeber. Adenauer musste nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten Köln am 13. März 1933 verlassen.
Köln in der Zeit des Nationalsozialismus
Im Zweiten Weltkrieg fielen am 18. Juni 1940 auf Köln die ersten Bomben, ab 1942 wurde das Bombardement durch die britische Luftwaffe intensiviert. Am 29. Juni 1943 wurde die Stadt durch britische (nachts) und amerikanische (tagsüber) Flächenbombardements zu über 90 Prozent zerstört; dabei wurde der Kölner Dom schwer beschädigt. Die Bombardements dauerten bis zum 2. März 1945 (siehe auch Operation Millennium). Die Einwohnerzahl sank von ehemals 800.000 bis zum Kriegsende auf rund 104.000 Einwohner (42.000 linksrheinisch am 4. April 1945, 62.000 rechtsrheinisch am 5. Mai 1945; 490.000 bei der ersten Volkszählung nach dem Krieg am 29. Oktober 1946), die nach dem Einmarsch der amerikanischen Truppen am 4. März 1945 registriert wurden.[14] Von Januar bis März 1945 wurden in Köln 1800 in- und ausländische Widerstandskämpfer im Zuge der Endphaseverbrechen von den Nationalsozialisten ermordet.
Köln nach dem Krieg
Erst 1959 erlangte Köln wieder die Einwohnerzahl der Vorkriegszeit.
Im Jahr 1975 überschritt Köln durch eine Gebietsreform, das Köln-Gesetz, für einige Zeit die Einwohnerzahl von einer Million und war neben Berlin, Hamburg und München die vierte Millionenstadt Deutschlands. Seit der Ausgliederung Wesselings 1976 liegt die Einwohnerzahl jedoch wieder unter der Millionengrenze.
Bis auf Deutz gehörten die rechtsrheinischen Stadtbezirke Kölns bis 1802 zum Herzogtum Berg; sie waren daher überwiegend reformierter Konfession. Die heutige Altstadt bildete die freie Reichsstadt Köln, die übrigen Stadtbezirke waren Teil des Kurfürstlichen Erzstifts Köln. Beide blieben katholisch.
Religionen
Historisch ist Köln wie das gesamte Rheinland, abgesehen vom Bergischen Land, katholisch geprägt; so sind circa 41,6 Prozent der Einwohner katholisch, 17,5 Prozent evangelisch, 10 Prozent muslimisch, die restlichen knapp 30 Prozent Anhänger anderer oder ohne Religion.
Christentum
Spätestens seit dem Jahr 313 ist Köln Bischofssitz (Erzbistum Köln). Die Bischofskirche dieser Zeit ist nicht bekannt. Der Kölner Dom gilt erst seit der Gotik als das prägende Wahrzeichen der Stadt. Die romanische Kirche des Benediktinerklosters Groß St. Martin und der Rathausturm bestimmten bis zur Fertigstellung des Domes im deutschen Kaiserreich die Silhouette der Stadt maßgeblich mit.
Köln hatte nach der Überführung der mutmaßlichen Gebeine der Heiligen Drei Könige (der Weisen aus dem Morgenland) am 23. Juli 1164 schnell den Rang als einer der wichtigsten Wallfahrtsorte im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation inne. Die erste Reise der frisch gekrönten Kaiser und Könige führte von Aachen an den Schrein der Heiligen Drei Könige. Die Pilgermassen brachten viel Geld mit in die Stadt, was zu einer verstärkten Ansiedlung und einem sprunghaften Anstieg der Stadtbevölkerung führte.
Der Erzbischof Philipp I. von Heinsberg ließ einen kostbaren vergoldeten Schrein für die Gebeine anfertigen. Seine Nachfolger ließen ab 1248 einen neuen Dom bauen, dessen Errichtung aufgrund von Streitigkeiten mit dem Stadtrat und der darauf folgenden Vertreibung des Fürstbischofs aus Köln immer langsamer voran ging und schließlich völlig zum Erliegen kam (siehe auch Kölner Dom).
In Köln entwickelte sich im Mittelalter zu einem Zentrum des Reliquienhandels, da die mittelalterlichen Menschen hofften, durch den Besitz eines heiligen Gegenstandes oder Knochen einer oder eines Heiligen der Erlösung näher zu kommen. Diese Bedeutung der Stadt brachte ihr den Namen „heiliges Köln“ ein.
Die Bedeutung der Religion zeigt sich auch im Stadtwappen, auf dem die drei Kronen der Heiligen Drei Könige und die elf Flammen der heiligen Ursula von Köln und ihrer Gefährtinnen, die in Köln den Märtyrertod erlitten haben sollen, dargestellt sind.
Einer der zahlreichen Höhepunkte des „heiligen Kölns“ in der jahrtausendelangen christlichen beziehungsweise katholischen Geschichte Kölns war der 20. Weltjugendtag vom 15. August bis 21. August 2005. Rund 26.000 Freiwillige aus 160 Staaten begrüßten Gäste aus 196 Staaten in den Städten Köln, Bonn und Düsseldorf. Zu diesem Großereignis der „jungen katholischen Kirche“ waren bis zur Abschlussmesse auf dem Marienfeld, einem stillgelegten Tagebau nahe dem Vorort Frechen, über 1.000.000 Menschen im Kölner Großraum. Papst Benedikt XVI. unternahm zu diesem Anlass seine erste Pontifikalreise nach seiner Amtseinführung und besuchte die Stadt vom 18. August bis 21. August. Bei dieser Gelegenheit bestätigte er den Titel „heiliges Köln“.
Köln war vom 6. bis 10. Juni 2007 zum zweiten Mal nach 1965 Gastgeberin für den 31. Deutschen Evangelischen Kirchentag mit etwa 160.000 Teilnehmern. Der Evangelische Kirchenkreis Köln und Region umfasst 299.000 Protestanten gegenüber 420.000 Katholiken allein im Stadtkreis.
Wallfahrtsorte
Für die Stadt Köln haben neben den Heiligen drei Königen und der Heiligen Ursula und ihren Gefährtinnen auch der heilige Albertus Magnus in St. Andreas und die heilige Edith Stein (Theresia Benedicta a Cruce) eine von den Nationalsozialisten ermordete Philosophin und Ordensfrau, eine Bedeutung für die Wallfahrt. Dazu kommen noch:
- der selige Adolph Kolping, „Gesellenvater“, in der Minoritenkirche
- der selige Johannes Duns Scotus, ein wichtiger Philosoph, ebenfalls in der Minoritenkirche
- die Schwarze Mutter Gottes in der Kirche St. Maria in der Kupfergasse
- die Märtyrerbrüder Ewaldi in der Basilika St. Kunibert.
Judentum
Die jüdische Gemeinde in Köln ist die älteste nördlich der Alpen.[15] Sie bestand schon 321 zur Zeit von Kaiser Konstantin. Demnach muss es auch eine ältere Kölner Synagoge gegeben haben.
1183 wies der Erzbischof den Juden ein eigenes Gebiet zu, in dem sie einigermaßen in Frieden leben konnten. Dieses Viertel in der Altstadt, das mit eigenen Toren geschlossen werden konnte, war umrissen von der Portalgasse, der Judengasse, Unter Goldschmied und Obenmarspforten. Es war ausschließlich den Juden vorbehalten. Hiermit war das erste Ghetto in Köln geschaffen. Die Mikwe aus dieser Zeit ist unter einer Glaspyramide auf dem Rathausvorplatz in der Altstadt zu besichtigen.
In der Bartholomäusnacht 1349 kam es zu einem Pogrom,[16] der als „Judenschlacht“ in die Stadtgeschichte einging. Ein aufgebrachter Mob drang in das Judenviertel ein und ermordete die meisten Bewohner. In dieser Nacht vergrub eine Familie hier ihr Hab und Gut. Der Münzschatz wurde bei Ausgrabungen 1954 entdeckt und ist im Stadtmuseum ausgestellt. 1424 wurden die Juden „auf alle Ewigkeit“ aus der Stadt verbannt.[16] Zwischen 1424 und dem Ende des 18. Jahrhunderts durfte sich ohne Erlaubnis des Kölner Rats kein Jude in der Stadt aufhalten. Nach dem Einzug der französischen Revolutionsarmee wurden die jüdischen Bürger, wie auch die protestantischen, den katholischen Bürgern gleichgestellt. Erst 1801 entstand unter französischer Verwaltung eine neue jüdische Gemeinde.[17]
Bis 1933 lebten wieder rund 18.000 Juden in Köln. Sie hatten sich unter preußischer Herrschaft wieder ansiedeln dürfen. Während der Novemberpogrome 1938 wurden die Synagogen in der Glockengasse, in der Roonstraße, auf der Mülheimer Freiheit und in der Körnerstraße sowie ein Betsaal in Deutz in Brand gesteckt. Die bis 1941 in Köln verbliebenen Juden wurden in Sammellagern des Fort IX (eine der ehemaligen preußischen Festungsanlagen im Festungsring Köln im Kölner Grüngürtel) und auf dem Kölner Messegelände eingesperrt und später deportiert. 8000 Kölner Juden wurden in der Zeit des Nationalsozialismus ermordet.
Die heutige Synagogengemeinde hat wieder über 4857 Mitglieder. Sie besitzt einen Friedhof, eine Grundschule, einen Kindergarten, eine Bibliothek, einen Sportverein (Makkabi), ein koscheres Restaurant, ein Jugendzentrum und ein Altersheim mit Seniorentreff. Die Gemeinde wird von zwei orthodoxen Rabbinern geleitet. Ihre 1959 wieder aufgebaute große Synagoge steht in der Roonstraße am Rathenauplatz. Seit 1996 gibt es außerdem die kleine jüdische liberale Gemeinde Gescher Lamassoret („Brücke zur Tradition“), die zur Union progressiver Juden in Deutschland gehört. Ihre Synagoge liegt im Souterrain der evangelischen Kreuzkapelle in Köln-Riehl.
Islam
Wegen des hohen Anteils von Einwanderern aus der Türkei und ihren Nachkommen sowie wegen der zentralen Lage in der alten Bundesrepublik richteten die wichtigsten islamischen Organisationen Deutschlands ihren Sitz in Köln und Umgebung (Kerpen) ein. Am Hauptsitz der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) soll im Kölner Stadtteil Ehrenfeld die DITIB-Zentralmoschee Köln mit 35 Meter hoher Kuppel und zwei 55 Meter hohen Minaretten samt frei zugänglichem Innenhof entstehen. Nach Protesten und Diskussionen wurde die Planung modifiziert (weniger Geschäfte, weniger Nebenräume), die äußerliche Gestaltung nach dem Plan des Kölner Architekten Paul Böhm bleibt aber erhalten. Der Gebetsraum soll 1.200 Gläubigen Platz bieten. Der Ruf des Muezzins soll lediglich im Inneren der Moschee zu hören sein. Der Bauantrag ist im August 2008 genehmigt worden, als Bauzeit sind vom Bauherrn zwei Jahre geplant.[18]
Einwohnerentwicklung
Köln war in den 1970er-Jahren infolge von Eingemeindungen aufgrund des Köln-Gesetzes kurzzeitig Millionenstadt: im Zuge der letzten Eingemeindungen zum 1. Januar 1975 wurde die Bevölkerungszahl von einer Million erreicht. Nachdem die Stadt Wesseling jedoch zum 1. Juli 1976 durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen wieder ausgegliedert werden musste, sank die Einwohnerzahl erneut unter die Millionengrenze. Am 30. Juni 2009 betrug die Einwohnerzahl Kölns nach Fortschreibung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik 993.509.[19] Bis zum Jahr 2035 wird ein leichter Anstieg auf 1.030.000 Einwohner erwartet.
Politik
In römischer Zeit leitete der Admiral der Rheinflotte die städtische Verwaltung. Später wurde die römische Munizipalverfassung eingeführt. Da die Stadt Sitz eines Erzbistums war, erlangte der Erzbischof später die vollständige Machtausübung in Köln. Doch versuchte die Stadt, sich vom Erzbischof zu lösen, was ihr schließlich im 13. Jahrhundert gelang (ab 1288 de facto Freie Reichsstadt). Bereits ab 1180 ist ein Rat der Stadt nachweisbar. Ab 1396 waren die 22 Gaffeln das politische Rückgrat der Stadtverwaltung. Sie wählten den 36-köpfigen Rat, der wiederum 13 Personen hinzuwählen konnte. Die Zusammensetzung des Rates wechselte halbjährlich, indem die Hälfte der Mitglieder ersetzt wurde. Der Rat wählte jährlich zwei Bürgermeister. Nach der französischen Besatzung 1794 wurde 1798 die Munizipalverfassung eingeführt. Nach dem Übergang an Preußen 1815 wurde Köln 1816 eine kreisfreie Stadt und gleichzeitig Sitz eines Landkreises, der erst bei der Gebietsreform 1975 aufgelöst wurde. An der Spitze der Stadt stand seit 1815 ein Oberbürgermeister, ferner gab es weiterhin einen Rat. 1856 wurde die preußische Städteordnung der Rheinprovinz eingeführt.
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Oberbürgermeister von der NSDAP eingesetzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte die Militärregierung der britischen Besatzungszone einen neuen Oberbürgermeister ein und führte 1946 die Kommunalverfassung nach britischem Vorbild ein. Danach gab es einen vom Volk gewählten „Rat der Stadt“, dessen Mitglieder man als „Stadtverordnete“ bezeichnet. Der Rat wählte anfangs aus seiner Mitte den Oberbürgermeister als Vorsitzenden und Repräsentanten der Stadt, der ehrenamtlich tätig war. Des Weiteren wählte der Rat ab 1946 ebenfalls einen hauptamtlichen Oberstadtdirektor als Leiter der Stadtverwaltung.
Im Jahr 1999 wurde die Doppelspitze in der Stadtverwaltung aufgegeben. Seither gibt es nur noch den hauptamtlichen Oberbürgermeister. Dieser ist Vorsitzender des Rates, Leiter der Stadtverwaltung und Repräsentant der Stadt. Er wird seither direkt vom Volk gewählt. Dem Oberbürgermeister stehen drei weitere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zur Seite, die von den stärksten Fraktionen des Rats gestellt werden.
Politische Traditionen und Entwicklungen
Die lange Tradition einer freien Reichsstadt, die lange ausschließlich katholisch geprägte Bevölkerung und der jahrhundertealte Gegensatz zwischen Kirche und Bürgertum (und innerhalb dessen zwischen Patriziern und Handwerkern) hat in Köln ein eigenes politisches Klima erzeugt. Verschiedene Interessengruppen formieren sich häufig aufgrund gesellschaftlicher Sozialisation und daher über Parteigrenzen hinweg. Das daraus entstandene Beziehungsgeflecht, das Politik, Wirtschaft und Kultur untereinander in einem System gegenseitiger Gefälligkeiten, Verpflichtungen und Abhängigkeiten verbindet, wird auch Kölner Klüngel genannt. Dieser hat häufig zu einer ungewöhnlichen Proporzverteilung in der Stadtverwaltung geführt und artete bisweilen in Korruption aus: Der 1999 aufgedeckte „Müllskandal“ über Bestechungsgelder und unzulässige Parteispenden brachte nicht nur den Unternehmer Hellmut Trienekens in Haft, sondern ließ fast das gesamte Führungspersonal der regierenden SPD stürzen.
War die Stadt aufgrund ihrer katholischen Tradition in Kaiserreich und Weimarer Republik fest dem Zentrum verbunden, wechselte bald nach dem Krieg die politische Mehrheit von der CDU zur SPD. Diese regierte über 40 Jahre lang, teilweise mit absoluter Ratsmehrheit. Aufgrund liberaler Traditionen war Köln auch immer eine Hochburg der FDP, wegen ihres toleranten gesellschaftlichen Klimas auch der Grünen. Beide Parteien machen – mit wechselndem Erfolg – den Volksparteien zunehmend die Mehrheiten streitig.
Rat der Stadt Köln
Im Kölner Stadtrat sitzen 90 Ratsfrauen und Ratsherren. Der direkt gewählte Oberbürgermeister hat Stimmrecht und leitet die Sitzungen.
Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden.
Der Oberbürgermeister
Seit 1999 repräsentieren in Nordrhein-Westfalen die OberbürgermeisterInnen ihre Städte und Gemeinden nicht mehr ausschließlich politisch, sondern leiten gleichzeitig die Kommunalverwaltungen.[21]
Anmerkung der u~m~d~h~T: Wir machen darauf aufmerksam, daß politische Passagen im Zuge unserer Statuten stark gekürzt, bzw. nicht übernommen wurden.
Stadt Köln (Stadtverwaltung)
Die Stadtverwaltung Köln besteht aus 7 Dezernaten, die jeweils von einem berufsmäßigen Stadtrat als kommunalem Wahlbeamten geleitet werden und dem Dezernat des Oberbürgermeisters. Bei der Kölner Stadtverwaltung sind rund 17.000 MitarbeiterInnen beschäftigt.
Bezirksvertretungen
Parallel zu den Wahlen des Stadtrats wird in jedem der neun Stadtbezirke nach den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens je eine Bezirksvertretung gewählt. Diese vertreten die Interessen der Bezirke und der dazu gehörenden Stadtteile gegenüber dem Stadtrat. In Fragen geringerer Bedeutung, die nicht über die Bezirksgrenzen hinaus wirken, haben sie Entscheidungsbefugnis. Näheres regelt die Hauptsatzung der Stadt Köln.
Das Kölner Stadtwappen
Das Wappen der Stadt Köln zeigt den doppelköpfigen Reichsadler, der Schwert und Zepter hält. Er erinnert daran, dass die Stadt im Mittelalter seit 1475 offiziell als Freie Reichsstadt zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehörte. Der Adler hat zwei Köpfe, weil der Kaiser zugleich der römisch-deutsche König war.
Der Schild hat die Farben rot und weiß, die Farben der Hanse. Köln gehörte als bedeutende Handelsmetropole nicht nur diesem Bund der Kaufleute und Städte an, sondern war – zusammen mit Lübeck – Mitbegründerin der deutschen Hanse und damit eine der ältesten Hansestädte in Deutschland.
Die drei Kronen sind seit dem 12. Jahrhundert das Hoheitszeichen der Stadt; sie erinnern an die „Heiligen Drei Könige“, deren Reliquien 1164 der Kölner Erzbischof Reinald von Dassel aus Mailand mitbrachte und die in einem goldenen Schrein hinter dem Hochaltar des Doms aufbewahrt werden.
An den sehr populären Kult der heiligen Ursula erinnern die elf schwarzen „Flammen“, die seit dem 16. Jahrhundert im Kölner Stadtwappen auftauchen. Ursula war der Legende nach eine bretonische Prinzessin, die auf der Rückfahrt von einer Pilgerreise nach Rom mitsamt ihren Gefährtinnen von den Hunnen ermordet wurde, die damals gerade Köln belagerten. Die elf oder 11.000 legendären Jungfrauen werden im Stadtwappen durch die elf tropfenförmigen Hermelinschwänze symbolisiert, die wiederum an das Wappen der Bretagne – der Heimat Ursulas – erinnern könnten, das aus Hermelinfell besteht.
Städtepartnerschaften
Köln gehört zu den sechs europäischen Städten, die 1958 erstmalig eine Ringpartnerschaft ins Leben riefen. Dieser unmittelbar nach Gründung der EWG erfolgte Akt sollte die europäische Verbundenheit unterstreichen, indem je eine Stadt aus jedem damaligen Mitgliedsland mit allen übrigen eine Städtepartnerschaft abschloss. 1993 wurde die Partnerschaft zwischen den beteiligten Städten Köln, Turin, Lüttich, Esch-sur-Alzette, Rotterdam und Lille nochmals bekräftigt. Liverpool (Vereinigtes Königreich), seit 1952
- Esch-sur-Alzette (Luxemburg), seit 1958
- Lille (Frankreich), seit 1958
- Lüttich (Belgien), seit 1958
- Rotterdam (Niederlande), seit 1958
- Turin (Italien), seit 1958
- Kyōto (Japan), seit 1963
- Tunis (Tunesien), seit 1964
- Turku (Finnland), seit 1967
- Bezirk Neukölln von Berlin (Deutschland), seit 1967
- Klausenburg/Cluj-Napoca (Rumänien), seit 1976
- Tel Aviv-Jaffa (Israel), seit 1979 Barcelona (Spanien), seit 1984
- Peking (Volksrepublik China), seit 1987
- Thessaloniki (Griechenland), seit 1988
- Cork (Irland), seit 1988
- Corinto/El Realejo (Nicaragua), seit 1988
- Indianapolis (Vereinigte Staaten), seit 1988
- Wolgograd (Russland), seit 1988
- Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin (Deutschland), seit 1990
- Kattowitz (Polen), seit 1991
- Bethlehem (Palästinensische Autonomiegebiete), seit 1996
- İstanbul (Türkei), seit 1997
Durch die eingemeindeten Städte und Gemeinden übernahm Köln deren partnerschaftliche Beziehungen mit den Städten Benfleet/Castle Point (Vereinigtes Königreich), Igny (Frankreich), Diepenbeek (Belgien), Brive-la-Gaillarde (Frankreich), Dunstable (Vereinigtes Königreich), Eygelshoven (Niederlande) und Hazebrouck (Frankreich).
Kultur und Sehenswürdigkeiten
Im Mittelalter wurde Köln zu einem bedeutenden kirchlichen und zu einem wichtigen künstlerischen und edukativen Zentrum. Der Kölner Dom ist die größte gotische Kirche in Nordeuropa und beherbergt den Dreikönigenschrein, in dem die angeblichen Reliquien der Heiligen Drei Könige aufbewahrt werden, daher die drei Kronen im Stadtwappen. Der Kölner Dom – 1996 zum Weltkulturerbe erklärt – ist das Hauptwahrzeichen der Stadt und dient als inoffizielles Symbol. Köln wurde im Zweiten Weltkrieg schwer zerstört. Heute ist Köln auch eine kulturelle Metropole mit vielen wichtigen Museen, Galerien, Kunstmessen sowie lebendigen Kunst- und Musikszenen. Darüber hinaus gilt Köln als Hochburg der Schwulen und Lesben. In Köln findet mit der Parade zum Christopher Street Day, Höhepunkt des jährlichen „Cologne Pride“, am ersten Sonntag im Juli Deutschlands größte Veranstaltung von Schwulen und Lesben statt.
Theater
Die Geschichte des Kölner Theaters hat ihre Wurzeln im Mittelalter. Im heutigen Köln sind zahlreiche Theater ansässig. Die Stadt ist Träger der „Bühnen der Stadt Köln“ mit Schauspielhaus und Oper Köln.
In der Stadt Köln gibt es zudem rund 70 professionelle freie und private Theater als Tourneetheater oder solche mit eigenen Spielstätten. Der Großteil der Theater ist in der „Kölner Theaterkonferenz e.V.“ organisiert, der auch die städtischen Bühnen angehören. Eine Besonderheit in der Kölner Theaterlandschaft ist die Initiative „JuPiTer“ (Junges Publikum ins Theater), in der Kindertheatermacher gemeinsam für die Stärkung des Kinder- und Jugendtheaters arbeiten. Die Kölner Theaterszene bildet das gesamte Spektrum vom Autorentheater über experimentelles Theater, Kabarett, klassisches Sprechtheater, Figurentheater, Märchenspiele, Performance, Tanztheater bis hin zum Volkstheater ab.
Bekannte Bühnen sind das Arkadaş Theater, Artheater, Atelier-Theater, Casamax-Theater, Cassiopeia Theater, Comedia Theater, Drama Köln, Freies Werkstatt-Theater, Galant-Theater, Gloria-Theater, Hänneschen-Theater (Puppenspiele der Stadt Köln), Horizont-Theater, Kölner Künstler-Theater, Klüngelpütz Kabarett-Theater, Millowitsch-Theater, Piccolo Puppenspiele, Senftöpfchen-Theater, Studiobühne Köln, Theater am Dom, Theater am Sachsenring, Theater der Keller, das Theater im Bauturm, Theater im Hof, Theater Tiefrot und Theaterhaus Köln.
Musik
Sinfonie- und Kammerorchester
In Köln ist eine ganze Reihe renommierter Sinfonie- und Kammerorchester zu Hause. Das Gürzenich-Orchester wurde 1857 anlässlich der Einweihung des gleichnamigen Kölner Konzertsaals als Nachfolgeorganisation der „Musikalischen Gesellschaft“ gegründet. Seit 1888 ist die Stadt Träger des Orchesters. Es spielt in der Oper Köln und gibt zahlreiche Konzerte, zum Beispiel in der Kölner Philharmonie. Bekannte Musikdirektoren des Orchesters waren Conradin Kreutzer, Hermann Abendroth und Günter Wand. Seit 2003 wird das Gürzenich-Orchester von Markus Stenz geleitet.
Das zweite berühmte Sinfonieorchester ist das WDR-Sinfonie-Orchester. Dieses Orchester wurde 1945 als Nachfolgeeinrichtung des 1926 gegründeten Orchesters des Reichssenders Köln gegründet. An Kammerorchestern, teilweise mit hochspezialisiertem Repertoire und internationalem Renommee (Alte Musik), sind zu nennen: Camerata Köln (gegründet 1979), Capella Clementina (gegründet 1964 als Kölner Kammerorchester), Cappella Coloniensis (in Trägerschaft des WDR), Collegium Aureum (gegründet 1964), Concerto Köln (gegründet 1985) und Musica Antiqua Köln (gegründet 1973).
Chöre
Köln verfügt über eine reichhaltige Chorszene. Über ein Dutzend Konzertchöre sind im Arbeitskreis Kölner Chöre organisiert, einer bundesweit einmaligen Lobbyorganisation. Eine Auswahl:
- Der Philharmonische Chor Köln, gegründet 1947 von Philipp Röhl
- Die Kartäuserkantorei Köln, gegründet 1970 von Peter Neumann
- Der Kölner Kammerchor, ebenfalls 1970 gegründet von Peter Neumann
- Der WDR Rundfunkchor Köln, gegründet 1955
- Die Kölner Kantorei, gegründet 1968 von Volker Hempfling
- Der Chor des Bach-Vereins Köln, gegründet 1931 von Heinrich Boell
- Der Chorus Musicus Köln, gegründet 1985 von Christoph Spering
- Der Konzertchor Köln unter Eric Ingwersen, gegründet 1983
- Der Deutz-Chor, gegründet 1946 von acht Mitarbeitern der „Klöckner-Humboldt-Deutz“ AG (KHD).
Anmerkung der u~m~d~h~T: Stand 2010
Rund um den Kölner Dom existiert die Kölner Dommusik, bestehend aus vier Chören (Kölner Domchor (Knabenchor), der Mädchenchor am Kölner Dom, die Domkantorei Köln, das Vokalensemble Kölner Dom). Der Domchor wurde 1863 wiedergegründet. Der Kölner Männer-Gesang-Verein mit seinen rund 190 aktiven Sängern ist über die Stadtgrenzen hinaus bekannt.
Außerdem gibt es in Köln eine sehr vielfältige Szene von „freien“, also nicht als klassischer Konzertchor organisierten oder an Kirchengemeinden gebundenen Chören, die sehr unterschiedliche Hintergründe und Schwerpunkte haben.
Musikschulen
Die Hochschule für Musik und Tanz Köln als Europas größte Musikhochschule trägt zum musikalischen Leben der Stadt erheblich bei. Für Kinder und Jugendliche bietet die Rheinische Musikschule an mehreren Standorten in Köln flächendeckend Musikunterricht an. Unter dem Titel Signale aus Köln finden am Musikwissenschaftlichen Institut der Universität zu Köln Begegnungen mit zeitgenössischen Komponisten statt.
Weitere Spielstätten
Eine wichtige Spielstätte für Musik ist die Kölner Philharmonie mit einem breiten Spektrum von klassischer Musik über Musik der Gegenwart bis hin zu Jazz und populärer Musik. Die Lanxess Arena, das E-Werk in Köln-Mülheim, das Palladium und die Live Music Hall sind neben dem Tanzbrunnen im Rheinpark (Freilichtbühne) weitere vielbesuchte Veranstaltungsorte. Auch in den Sendesälen des Westdeutschen Rundfunks und des Deutschlandfunks finden regelmäßig Konzerte statt. Der WDR unterhält nicht nur das oben erwähnte Sinfonieorchester, sondern auch eine Big Band, die als eine der besten Big Bands Europas gilt. Das Jazzhaus im Stadtgarten hat ein reichhaltiges Programm der aktuellen Spielarten des Jazz und der Weltmusik; im Loft wird insbesondere die improvisierte Musik gepflegt. Im alten Ballsaal des mittelalterlichen Köln, dem Gürzenich, wird ebenfalls Musik aufgeführt.
Kölsche Musik
Eine feste Größe in Köln ist die durch den Karneval geprägte Volksmusik. Dabei ist Volksmusik nur bedingt in Anlehnung an allgemeine Volksmusik zu sehen. Sie wird fast durchgängig in Mundart gesungen, also in Kölsch. Dabei variieren die Stilrichtungen von Schlager über Pop und Rock bis hin zu Karnevalslieder. In jüngerer Vergangenheit hat sich auch eine A-cappella-Szene gebildet.
Einige Künstler, die sich um die Kölner Musikszene verdient gemacht haben, waren zum Beispiel Willi Ostermann und Willy Schneider und sind gegenwärtig beispielsweise die Bläck Fööss, die Höhner, BAP, Brings oder die Wise Guys. Köln war auch der Heimatort der 1968 gegründeten Rockband Can, die im Laufe der 1970er-Jahre zu einer der international einflussreichsten deutschen Rockbands wurde.
Elektronische Musik
Köln war seit den frühen 1950er-Jahren auch ein Zentrum moderner elektronischer Musik. Insbesondere das seit seiner Gründung 1951 von Herbert Eimert geleitete „Studio für Elektronische Musik“ war als erstes seiner Art weltweit von internationalem Rang, neben Karlheinz Stockhausen, der das Studio seit 1963 leitete, arbeiteten hier beispielsweise Pierre Boulez, Mauricio Kagel, Pierre Henry und Pierre Schaeffer.
In den 1990er-Jahren blühte in Köln die elektronische Musik erneut auf, diesmal jedoch unter weniger akademischen Vorzeichen. Ausgehend von Techno, Intelligent Dance Music und unter Rückgriff auf populärmusikalische Avantgardegenres wie Industrial, Noise, Ambient, Krautrock, Free Jazz und Free Improv etablierte sich unter dem Stichwort Sound of Cologne ein breitgefächertes Spektrum moderner elektronischer Musik und konnte auch international erfolgreich sein. Musiker und Bands wie Wolfgang Voigt, Whirlpool Productions oder Mouse on Mars waren die bekanntesten Vertreter dieser Strömung, die allerdings stilistisch äußerst uneinheitlich war und eher ein soziales Phänomen war. Bedeutende Labels des Sound of Cologne sind zum Beispiel Kompakt oder A-Musik.
Literatur
Von Goethe über Heine bis Celan haben namhafte Autoren sich von Köln und seinen Eigenarten zu Gedichten und Balladen inspirieren lassen. Zahlreiche deutschsprachige Romane spielen in Köln. Hans Bender und Dieter Wellershoff leben hier, Nobelpreisträger Heinrich Böll und Rolf Dieter Brinkmann gehörten zu den in Köln ansässigen bekannten Autoren. Literaturhaus und lit.cologne laden Schriftsteller aus dem In- und Ausland zu literarischen Veranstaltungen ein, während die heimischen Literaten beispielsweise bei der Lesebühne am Brüsseler Platz oder bei Veranstaltungen in Buchhandlungen, Cafés und Kneipen auftreten. Neben großen Verlagen wie Kiepenheuer & Witsch und DuMont beleben Spezialverlage wie der Musikverlag Dohr und Kleinverlage wie Emons, edition fundamental, Krash Verlag, LUND, parasitenpresse, Supposé Verlag und Tisch 7 das literarische Feld. Literarische Gruppen wie die Kölner Autorenwerkstatt setzen eigene Akzente. Die Stadt vergibt zwei Literaturpreise: den Heinrich-Böll-Preis und das Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium.
Das Literaturhaus Köln und der Kölner Stadt-Anzeiger veranstalten jährlich die Aktion Ein Buch für die Stadt.
Die Bürgerstiftung Köln stellt mit dem Projekt Eselsohr Öffentliche Bücherschränke im Stadtgebiet auf und veranstaltet gemeinsam mit Stadtteil-Bürgerstiftungen offene Leserunden.
Museen
Unter den zahlreichen Kölner Museen mit hochkarätigen Sammlungen sind das
- Museum Ludwig (Moderne und Gegenwartskunst), das
- Wallraf-Richartz-Museum (Kunst des Mittelalters bis 19. Jahrhundert) sowie das
- Römisch-Germanische Museum (Kunst-, Schmuck und Alltagsgegenständen aus der römischen und merowingischen Epoche)
hervorzuheben.
Weitere Museen und Ausstellungsinstitute in Köln:
- artothek Köln – Raum für junge Kunst (Ausleihe und Sonderausstellungen)
- Agfa-Photo-Historama (Historische Fotografie)
- Ausstellungsraum Jawne, Ausstellung über das ehemalige jüdische Gymnasium Kölns
- Deutsches Sport & Olympia Museum
- Domschatzkammer Köln
- Duftmuseum im Farina-Haus, Geburtshaus des Eau de Cologne
- Historisches Archiv der Stadt Köln (durch Einsturz am 3. März 2009 größtenteils zerstört)
- Erzbischöfliches Diözesanmuseum/Kolumba
- Geldgeschichtliches Museum
- Käthe-Kollwitz-Museum
- Kölner Karnevalsmuseum
- KünstlerMuseum Beckers°Böll im Kunsthaus Rhenania
- Kölner Festungsmuseum
- Kölnischer Kunstverein (Gegenwartskunst)
- Kölnisches Stadtmuseum Zeughaus (Stadtgeschichte)
- Mikwe (mittelalterliches jüdisches Kultbad auf dem Rathausvorplatz, Außenstelle des Römisch-Germanischen Museums)
- Museum für Angewandte Kunst (Köln)
- Museum für Ostasiatische Kunst (Kunst und Kunsthandwerk aus Japan, China und Korea)
- Museum Schnütgen (Sakralkunst des Mittelalters)
- Odysseum (Science-Center)
- Praetorium (römischer Statthalterpalast, Außenstelle des Römisch-Germanischen Museums)
- Radiomuseum (Privatmuseum)
- Rautenstrauch-Joest-Museum – Museum für Völkerkunde (einziges Völkerkundemuseum in Nordrhein-Westfalen)
- Rheinisches Industriebahn-Museum
- Schokoladenmuseum (offiziell: Imhoff-Schokoladenmuseum)
- Skulpturenpark Köln, Außenskulpturen der Gegenwartszeit (ausschließlich Wechselausstellungen)
- SK Stiftung Kultur der Sparkasse KölnBonn – „Die Photographische Sammlung“ und Tanzmuseum
- Sammlungen und Museen der Universität zu Köln
- Theaterwissenschaftliche Sammlung Schloss Wahn (Porz-Wahn)
- Weinmuseum
Geplant ist folgendes Museum:
- Haus der Jüdischen Geschichte (in Planung auf dem Platz vor dem historischen Rathaus)
Archive
- Archiv für Rheinische Musikgeschichte (am Musikwissenschaftlichen Institut der Universität zu Köln angeschlossen)
- Heinrich-Böll-Archiv
- Historisches Archiv der Stadt Köln
- Historisches Archiv des Erzbistums Köln
- Husserl-Archiv der Universität zu Köln
- Max-Bruch-Archiv des Musikwissenschaftlichen Institutes der Universität zu Köln
- Rheinisch-Westfälisches Wirtschaftsarchiv
Bibliotheken
- Bibliothek/ Mediathek der Kunsthochschule für Medien (KHM)
- Deutsche Zentralbibliothek für Medizin
- Erzbischöfliche Dom- und Diözesanbibliothek
- Hochschulbibliothek der Fachhochschule Köln
- Hochschulbibliothek der Katholischen Fachhochschule Köln
- Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln
- StadtBibliothek Köln, öffentliche Einrichtung der Stadt[22]
- USB Köln, Universitäts- und Stadtbibliothek Köln, zentrale Einrichtung der Universität[23]
- Wirtschaftsbibliothek der Industrie- und Handelskammer zu Köln
- Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln
Architektur
Die Altstadt Kölns und angrenzende Bereiche wurden durch Luftangriffe im Zweiten Weltkrieg zu 80 Prozent zerstört. Beim Wiederaufbau wurden zwar der Straßenverlauf und die historischen Straßennamen häufig beibehalten, die Bebauung erfolgte jedoch häufig im Stil der 1950er-Jahre. Somit sind weite Teile der Stadt von Nachkriegsarchitektur geprägt; dazwischen befinden sich einzelne Bauten, die erhalten geblieben oder aufgrund ihrer Bedeutung rekonstruiert worden sind.
Römisches Köln
Köln ist eine der ältesten Städte Deutschlands. Der römische Feldherr Agrippa siedelte 19/18 v. Chr. den Stamm der Ubier am Rhein an und sorgte für eine Infrastruktur nach römischem Vorbild. Das antike Straßennetz hat teilweise noch bis heute Bestand. Aus dem römischen cardo maximus wurde die Hohe Straße und der decumanus maximus ist heute die Schildergasse. Reste römischer Bauwerke finden sich im gesamten Innenstadtbereich. Teilweise sind sie unterirdisch unter dem Kölner Rathaus oder in Parkhäusern und Kellern zugängig. Darunter ist das sogenannte Ubiermonument, das älteste datierte Gebäude aus Stein Deutschlands. Oberirdisch können Reste der römischen Stadtmauer, zum Beispiel der Römerturm, besichtigt werden.
Mittelalterliches Köln
Bedeutende mittelalterliche Profanbauten sind erhalten oder wieder aufgebaut worden: Beispiele sind das Rathaus, das Stapelhaus, der Gürzenich und das Overstolzenhaus, ältestes erhaltenes Wohngebäude der Stadt. Teile der mächtigen mittelalterlichen Stadtmauern sind ebenfalls erhalten, darunter auch mehrere Stadttore wie das Eigelsteintor und die Stadtmauer am Hansaring (neben dem früheren Standort des Stadtgefängnisses Klingelpütz), das Severinstor, das Hahnentor oder die Ulrepforte samt der Stadtmauer am Sachsenring und der „Weckschnapp“. Das malerische Martinsviertel besteht nur noch zum Teil aus mittelalterlicher Bausubstanz. Viele Gebäude wurden nach dem Zweiten Weltkrieg mehr oder weniger stilgerecht wieder aufgebaut.
Preußisches Köln
Am Römerturm 3 liegt das einzige noch erhaltene klassizistische Wohnhaus. Der Festungsring liegt in den heutigen äußeren Stadtbezirken und diente der Stadtbefestigung der preußischen Zeit. Innerhalb des äußeren Kölner Grüngürtels können noch heute einige der Forts besichtigt werden. Die Neustadt ist eine ringförmig um die historische Altstadt angelegte Stadterweiterung, die sich von der abgebrochenen mittelalterlichen Stadtmauer bis zum inneren Festungsring erstreckt. Sie wurde ab 1880 bis circa 1920 erbaut und war die größte ihrer Zeit in Deutschland. Einst war sie ein geschlossenes Ensemble mit allen Stilrichtungen vom Historismus über Jugendstil bis hin zum Expressionismus, konnte aber nach erheblichen Kriegsschäden und ungezügelter Abrisswut in der Nachkriegszeit nur noch teilweise ihren Charme erhalten. Heute ist sie kein reines Wohngebiet mehr, sondern Zentrum verschiedenster kultureller und geschäftlicher Aktivitäten (Mediapark, Galerien, Kneipenviertel etc.). Die ursprüngliche Gestalt lässt sich in einigen Straßenzügen noch gut nachvollziehen: Hierzu zählen die Südstadt (Ubierring, Alteburger Straße – hauptsächlich Jugendstil), das Universitätsviertel (Zülpicher Straße, Rathenauplatz – hauptsächlich historisierende wilhelminische Häuser) und einzelne Patrizierhäuser im Belgischen Viertel (Aachener Straße, Lütticher Straße). Das Haus Schierenberg entstammt ebenfalls jener Zeit. In der nördlichen Neustadt stellt die Kirche St. Agnes ein gelungenes Beispiel rheinischer Neugotik dar.
1914 investierte die Stadt 5 Millionen Goldmark für die Kölner Werkbundausstellung, bei der führende Werkbundarchitekten exemplarische und zeitgemäße Gebäude errichteten.
Zwischen den Weltkriegen
Unter dem damaligen Oberbürgermeister Konrad Adenauer entstanden in den 1920er-Jahren in Köln einige bedeutende Bauwerke. Das Messegelände mit dem markant hervorstechenden Messeturm ist im Stil des Backstein-Expressionismus errichtet, wobei die Bauten über ein Skelett aus Stahlbeton verfügen und die ornamentale Fassade aus Blendklinkern besteht. Im selben Stil ist das Hansahochhaus am Innenstadtring gebaut worden. Zum Zeitpunkt des Richtfestes 1924 war es das höchste Haus Europas.
Adenauer ernennt 1926 den Künstler Professor Richard Riemerschmid zum Gründungsdirektor der stadtkölnischen Kunsthochschule Kölner Werkschulen, einer Parallelgründung zum Bauhaus in Dessau.
Ein Beispiel für den Baustil der Neuen Sachlichkeit ist das Disch-Haus, die Universität wurde im Stil des Werkbundes bis 1929 errichtet. In den Zwanziger Jahren erlebte der Siedlungsbau in Köln einen Höhepunkt: Ganze Stadtteile wie Zollstock und Höhenhaus wurden von Wohnungsgenossenschaften zumeist nach den städtebaulichen Idealen der Zeit und oft nach den Prinzipien der Gartenstadt errichtet.
In der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur sollte Köln als Gauhauptstadt einen entsprechenden Rahmen erhalten: Geplant war der Abriss der halben Altstadt und des gesamten Stadtteiles Deutz, um Platz für Aufmarschstraßen und ein gigantisches Gauforum auf der rechten Rheinseite zu schaffen. Das als erhaltenswert eingestufte Altstadtgebiet wurde bis 1939 komplett saniert und eine große Schneise in West-Ost-Richtung durch die Innenstadt geschlagen. Zur Ausführung der Vorhaben kam es durch den Krieg nicht mehr. An der Universität Köln lehrte Wilhelm Börger den „Deutschen Sozialismus“. Die Tanzmariechen durften auf Wunsch von Adolf Hitler keine Männer mehr sein. Stattdessen bekamen Mädchen diese Rolle.
Nachkriegszeit und neue Entwicklungen
Nachdem Köln 1945 nur noch eine Trümmerwüste war, übernahm die amerikanische, später die britische Militärverwaltung erste Schritte zur Wiedererrichtung der Stadt. Der vollständige, autogerechte Neubau der Innenstadt wurde bald zugunsten einer Kompromisslösung aufgegeben, die das Straßennetz mit dem tradierten, schmalen Zuschnitt der Grundstücke beibehielt, aber breite Trassen durch die Innenstadt vorsah. Die Schaffung günstigen Wohnraumes stand im Vordergrund, so dass sich das Stadtbild des Nachkriegs-Köln durch architektonisch belanglose, hastig errichtete Miethäuser häufig sehr gleichförmig darstellte. Gleichwohl ragen aus dieser Zeit einzelne stilbildende und wegweisende Projekte heraus, die Köln in den 1950er-Jahren zum Mekka des modernen Städtebaus machten. Zu erwähnen ist die Gestaltung des Domplatzes mit dem Blau-Gold-Haus, der von Wilhelm Riphahn gestaltete Komplex aus Oper und Schauspielhaus und die West-Ost-Achse, die bereits Ende der Vierziger Jahre mit lichten Pavillons und werksteinverkleideten Geschossbauten ausgestaltet wurde. Der Gebäudekomplex der Gerling-Versicherung war aufgrund seiner Formensprache aus den 1930er-Jahren dagegen sehr umstritten. 1967 wurde die Hohe Straße, eine bekannte Kölner Einkaufsstraße, als erste Straße in Köln in eine Fußgängerzone umgewandelt.
Die 1960er- und 1970er-Jahre bescherten Köln vor allem Architektur aus nacktem Beton, die bisweilen irreparable Schäden am Stadtbild verursachte. Erst in den 1980er-Jahren besannen sich die Kölner langsam wieder auf Qualität: Nach dem Bau des Fernmeldeturmes Colonius wurde verstärkt die Aufwertung der Innenstadt betrieben. Das Museum Ludwig, die Philharmonie und der Rheinufertunnel verbanden die Stadt seit 1986 durch eine ansprechend eingerahmte Uferpromenade wieder mit dem Rhein; gleichzeitig wurde durch die teilweise Verlegung der Stadtbahn in Tunnel der Innenstadtring entlastet und in neuer Gestaltung 1987 eingeweiht. In den Neunziger Jahren folgte der Mediapark auf dem Gelände des Güterbahnhofs sowie die KölnArena (heute Lanxess Arena). Das Wallraf-Richartz-Museum und das Weltstadthaus sind aktuelle Beispiele für eine eher behutsame Umgestaltung der Innenstadt.
In den ersten Jahren des neuen Jahrtausends entstand mit dem KölnTriangle im rechtsrheinischen Stadtteil Deutz ein neues Hochhaus mit einer Aussichtsplattform in 103 Metern Höhe.
Bedeutende Sakralbauten
Das alles überragende Kölner Wahrzeichen ist der gotische Dom St. Peter und Maria, der größte Kirchenbau der Gotik überhaupt. Bis zu seiner Vollendung vergingen etwa 600 Jahre; erst in preußischer Zeit wurde er fertig gestellt. Hier sind die Reliquien der Heiligen Drei Könige aufbewahrt, die Köln zu einem Pilgerziel ersten Ranges machten. Sie sind im prunkvoll gestalteten Dreikönigenschrein (spätes 12. Jahrhundert/1. Hälfte 13. Jahrhundert) im Chorraum des Domes aufbewahrt.
Kulturgeschichtlich nicht weniger bedeutsam sind die insgesamt zwölf romanischen Kirchen im Innenstadtbereich: St. Severin, St. Maria Lyskirchen, Basilika St. Andreas, St. Aposteln, St. Gereon, St. Ursula, St. Pantaleon, St. Maria im Kapitol, Groß St. Martin, St. Georg, St. Kunibert und St. Cäcilien. Die meisten von ihnen wurden im Krieg schwer beschädigt; erst 1985 war die Wiedererrichtung abgeschlossen.
In der Innenstadt finden sich außerdem die gotischen Kirchen Minoritenkirche und St. Peter sowie die Barockkirchen St. Mariä Himmelfahrt, St. Maria in der Kupfergasse, St. Maria vom Frieden und die Ursulinenkirche St. Corpus Christi. Die Protestanten durften in Köln erst ab 1802 öffentliche Gottesdienste feiern. Zu diesem Zweck bekamen sie von den Franzosen die gotische Antoniterkirche übereignet. Ähnlich verhält es sich mit der Kartäuserkirche, welche 1923 in evangelischen Besitz überging. Die in der Nähe des Heumarkts befindliche Trinitatiskirche ist die erste als solche errichtete evangelische Kirche im linksrheinischen Köln. Im Stadtteil Mülheim, das damals zum Herzogtum Berg gehörte, wurde allerdings bereits 1786 die Friedenskirche errichtet. Zwei Vorgängerbauten wurden zerstört.
St. Engelbert in Köln-Riehl ist der erste moderne Kirchenbau Kölns.
Zwei Kirchenruinen sind noch im Stadtbild vertreten: Alt St. Alban in der Nähe des Rathauses mit einer von Käthe Kollwitz entworfenen Skulptur im ehemaligen Kirchenschiff und die Reste von St. Kolumba. Hier wurde in den 1950er-Jahren um eine erhalten gebliebene Marienfigur die Kapelle St. Maria in den Trümmern errichtet, die völlig zerstörte Kirche behielt nur provisorisch gesicherte Stümpfe der Umfassungsmauern. 2005 wurde auf diesen Ruinen das neue Diözesanmuseum von Peter Zumthor errichtet, dessen Neubau die Integration der Überreste deutlich betont.
In der Neustadt und den Vororten gibt es noch zahlreiche weitere Sakralbauten, unter anderem mehrere kleine romanische und gotische Kirchen, aber auch Beispiele für den modernen Kirchenbau. Besonders sehenswerte Bauten werden in den Artikeln der jeweiligen Stadtteile beschrieben.
Rheinbrücken
Acht Rheinbrücken überspannen im Kölner Stadtgebiet den Rhein, davon zwei Eisenbahnbrücken und sechs Straßenbrücken:
- die Hohenzollernbrücke in der Achse des Domes ist die am meisten befahrene Eisenbahnbrücke Europas
- die Südbrücke entlastet die Hohenzollernbrücke vom Güterverkehr.
Zwei Autobahnbrücken verbinden die links- und rechtsrheinischen Teile des Kölner Autobahnrings:
- die Rodenkirchener Autobahnbrücke im Süden und
- die Leverkusener Brücke im Norden zwischen Köln-Merkenich und Leverkusen.
Vier im Kölner Brückengrün gestrichene städtische Straßenbrücken lenken den Verkehr im inneren Stadtgebiet über den Rhein. Die Deutzer Brücke war der erste Brückenneubau der Nachkriegszeit, die Mülheimer Brücke ist der modernisierte Wiederaufbau der ersten Brücke nach Mülheim. Die Severinsbrücke symbolisiert ausdrucksvoll den Aufbruch der Nachkriegszeit und verbindet wie die Zoobrücke die Innenstadt mit dem rechtsrheinischen Autobahnsystem.
Parks und Grünflächen der Stadt
Köln besitzt linksrheinisch zwei Grüngürtel – den inneren und den äußeren. Der Innere Grüngürtel ist sieben Kilometer lang, mehrere 100 Meter breit und hat eine Fläche von 120 Hektar. Die Festungsgürtel der Stadt mussten nach dem Ersten Weltkrieg im Rahmen der Versailler Verträge abgerissen werden, so dass hier diese große städtische Grünanlage entstehen konnte. Durch Aufschüttung von Trümmern des Zweiten Weltkrieges entstand im Inneren Grüngürtel der heute dicht bewachsene 25 Meter hohe Herkulesberg. Der Innere Grüngürtel beherbergt 25 Baumarten, Wiesen und mehrere Wasserflächen.
Der Äußere Grüngürtel ist auf dem Gelände des äußeren Festungsringes entstanden. Die zum Teil baumbestandene größte Kölner Grünanlage sollte ursprünglich fast die gesamte Stadt umschließen, was aus wirtschaftlichen Gründen nie realisiert wurde. Dennoch entstanden in den 1920er-Jahren 800 Hektar Grünfläche, unter anderem der Beethovenpark. Auch die Festungsanlagen auf der rechten Rheinseite wurden, wo möglich, in Grünanlagen umgewandelt.
Der fünf Hektar (ursprünglich: 11 ha) große Stadtgarten ist der älteste Park in Köln. Die 175 Jahre alte Anlage wurde als Landschaftspark angelegt und besitzt seit über 100 Jahren ein Restaurant mit Biergarten. Dort ist heute auch ein Jazzclub zu finden.
Im über 100 Jahre alten Volksgarten der Südstadt finden in der warmen Jahreszeit nächtelange Grill-Happenings statt, zu denen sich oft Trommler und andere Instrumentalisten einfinden. Auch Klein- und Straßenkünstler sind hier zu finden. Der Park ist außerdem Ort für viele kulturelle Veranstaltungen, so werden beispielsweise in der Orangerie Theaterstücke aufgeführt.
Die auf einer Anhöhe gelegene Grünfläche am Aachener Weiher ist insbesondere bei Studenten ein beliebter Treffpunkt. Der sanfte Hügel entstand ebenfalls durch Aufschüttung von Trümmern des Zweiten Weltkriegs. Seit dem 7. August 2004 erinnert ein neuer Name an die Opfer des Krieges: Hiroshima-Nagasaki-Park. Köln ist seit 1985 Mitglied des internationalen Städtebündnisses gegen Atomwaffen, des so genannten „Hiroshima-Nagasaki-Bündnisses“.
Der Blücherpark im Stadtteil Bilderstöckchen und der Vorgebirgspark in Raderthal wurden beide, obwohl sehr unterschiedlich gestaltet, Anfang des 20. Jahrhunderts nach den Plänen des Gartenarchitekten Fritz Encke angelegt. Der Klettenbergpark in Köln-Klettenberg wurde zwischen 1905 und 1908 in einer ehemaligen Kiesgrube als Höhenpark angelegt. Der Fritz-Encke-Volkspark in Köln-Raderthal ist trotz der Verluste (teilweise Bebauung in den 1950er-Jahren) eine der bedeutendsten Anlagen der 1920er-Jahre.
Die mit der Stadterweiterung nach 1881 angelegte Ringstraße auf den ehemaligen Bollwerken vor der mittelalterlichen Stadtmauer war mit zahlreichen parkähnlichen Anlagen ausgestattet, so am Sachsenring, Kaiser-Wilhelm-Ring, Hansaring, Ebertplatz und Theodor-Heuss-Ring. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Anlagen verändert oder weitgehend entfernt, und nur der westliche Teil des Parks am Theodor-Heuss-Ring mit Weiher befindet sich noch fast im ursprünglichen Zustand.
Auf der rechten Rheinseite liegt der Rheinpark, das weitläufige Gelände der Bundesgartenschau 1957 und 1971 in Köln-Deutz, das durch die Rheinseilbahn mit den linksrheinischen Anlagen Zoo und Flora verbunden ist. Etwas weiter entfernt liegen die Groov in Köln-Zündorf sowie der Thurner Hof.
Im Kölner Norden befindet sich das Naherholungs- und Sportgebiet Fühlinger See. Es besteht aus sieben miteinander verbundenen Seen und einer Regattastrecke. Das Areal bietet sich zum Baden, Schwimmen, Tauchen, Angeln, Windsurfen, Kanufahren und Rudern an. Die u-förmig um die Regattastrecke verlaufende Straße wird häufig von Inline-Skatern genutzt.
Die Naherholungsgrünzonen am Rande Kölns werden durch einen Rundwanderweg, den Kölnpfad, dessen Etappen durch öffentliche Verkehrsmittel erreichbar sind, erschlossen und verbunden.
Der nahe gelegene Naturpark Rheinland jenseits der Ville kann als dritter Kölner Grüngürtel angesehen werden. Auch er dient der Stadtbevölkerung als Erholungsgebiet. Die Stadt gehört zu den Trägern des Naturparks.
Zoo und Botanische Gärten
Der Kölner Zoo wurde 1859 erbaut, ist etwa 20 ha groß und beherbergt 700 Tierarten mit zirka 7000 Tieren. Besonders bekannt ist er für die vielen in den Jahren 2006 und 2007 geborenen Elefanten. Das neue Heim der Elefanten, der Elefantenpark, wurde 2005 mit Hilfe privater Spenden erbaut und hat etwa 15 Millionen Euro gekostet.
Der Botanische Garten Kölns wird Flora genannt. Er ist in das European Garden Heritage Network eingebunden und 2004/2005 als herausragend in die Straße der Gartenkunst zwischen Rhein und Maas aufgenommen wurde. Im Äußeren Grüngürtel im Stadtteil Rodenkirchen liegt der Forstbotanische Garten mit seiner Landschaftsparkerweiterung, dem Friedenswald.
Sport
Sportstätten
Überregional bekannt sind vor allem der Müngersdorfer Sportpark mit dem RheinEnergieStadion und die Lanxess Arena (KölnArena) in Deutz, eine der größten Mehrzweckhallen Europas, in der Eishockey-, Handball- und Basketballspiele ausgetragen werden. Daneben verfügt die Stadt über eine Radrennbahn, eine Pferderennbahn, eine Regattastrecke und zahlreiche weitere Sporteinrichtungen. Köln ist aufgrund seiner Infrastruktur regelmäßig Austragungsort von in Deutschland stattfindenden internationalen Sportveranstaltungen.
Die Deutsche Sporthochschule Köln ist die einzige Einrichtung dieser Art in Deutschland.
Vereine und Traditionsveranstaltungen
In Köln werden 775 Sportvereine durch die Stadt finanziell gefördert. Der Vereinssport umfasst alle wichtigen Breitensportarten; die bekanntesten Fußballvereine sind der 1. FC Köln, der SC Fortuna Köln und der SCB Viktoria Köln. Sehr erfolgreich sind zudem die Kölner Haie im Eishockey und die Cologne Falcons im American Football. Im Basketball hatte Köln eine sehr erfolgreiche Zeit mit dem BSC Saturn Köln. Von 1999 bis zur Insolvenz 2009 war die Stadt mit den Köln 99ers in der Bundesliga vertreten. Der Amateurverein Sportgemeinschaft Köln99ers ist weiterhin der deutsche Basketballverein mit den meisten Mitgliedern.
Seit 1997 findet jedes Jahr im Herbst der Köln-Marathon statt, und der Radsportklassiker Rund um Köln wird bereits seit 1908 jährlich durchgeführt. Seit 1984 wird der Köln-Triathlon veranstaltet.
Nachtleben
Vor allem am Wochenende tummeln sich in der Innenstadt Einheimische und Touristen, Jugendliche und Studenten in zahlreichen Diskotheken, Clubs, Bars und Lounges.
Hauptanlaufpunkte sind dabei die Altstadt, das Studentenviertel Kwartier Latäng um die Zülpicher und die Luxemburger Straße, das Friesenviertel in der Nähe des Friesenplatzes, das belgische Viertel und die Ringe zwischen Kaiser-Wilhelm-Ring und Rudolfplatz, sowie die Südstadt zwischen Chlodwigplatz und der Alteburger Straße.
Karneval
Der Kölner Karneval – die „fünfte Jahreszeit“ – beginnt am 11. November um 11:11 Uhr auf dem Alter Markt (derzeit auf dem Heumarkt, da der Alter Markt aufgrund der Großbaustelle wegen der Nord-Süd-Stadtbahn nur eingeschränkt zugänglich ist). Nach einem kurzen, aber heftigen Auftakt legt der Karneval bis Neujahr eine Pause ein. Dann beginnt die eigentliche „Session“, die bis zum Aschermittwoch mit dem traditionellen Fischessen dauert. Dieser Abschied vom bunten Karnevalstreiben wird durch die sogenannte Nubbelverbrennung um Mitternacht von Karnevalsdienstag auf Aschermittwoch eingeläutet.
Während der Karnevalssession finden Sitzungen und Bälle mit ausgelassenem Karnevalsprogramm und -treiben statt. Der „offizielle“ Sitzungskarneval findet seine Anhängerschaft überwiegend im älteren und konservativeren Publikum. Vor allem zu den „Prunk“-Sitzungen findet sich die lokale Polit- und Geldprominenz ein.
In den letzten Jahrzehnten etablierte sich eine Gegenbewegung zum überwiegend vom „Festkomitee Kölner Karneval“ kontrollierten traditionellen Sitzungskarneval. Ihr Aushängeschild ist die Stunksitzung, mittlerweile die umsatzstärkste Veranstaltung des Kölner Karnevals mit über 40 Veranstaltungstagen in der Kölner Veranstaltungshalle „E-Werk“. Dazu kommt noch die schwul-lesbische Rosa Sitzung, ihre verschiedenen Sprösslinge und die Kneipen-Bewegung „Loss mer singe“, die jedes Jahr schon vor Karneval Tausende von Menschen beim „Einsingen“ auf die neuen Lieder der Session einstimmt.
Die Session gipfelt im Straßen- und Kneipenkarneval. Dieser beginnt an Weiberfastnacht, also dem Donnerstag vor Rosenmontag und versetzt die Stadt am Rhein für die nächsten sechs Tage in eine Art Ausnahmezustand, in dem das öffentliche Leben (Behörden, Schulen, Geschäfte) zu einem großen Teil zum Erliegen kommt. In dieser Zeit finden auch die zahlreichen Karnevalszüge in den einzelnen Stadtvierteln statt, deren größter der Rosenmontagszug in der Innenstadt ist.
Eine Besonderheit ist der Geisterzug: Im Jahr 1991, als wegen des Zweiten Golfkriegs der offizielle Straßenkarneval und mit ihm auch der Rosenmontagszug ausfiel, lebte die alte Tradition des Geisterzugs wieder auf. So folgen nichtorganisierte Gruppen dem Ääzebär, der die kalte Jahreszeit vertreiben soll. Seitdem fand jeden Karnevalssamstag der Kölner Geisterzug statt, der nachts durch verschiedene Viertel der Stadt zog. Wo es die Sicherheit erlaubte, wurde hierfür von der Stadt die Straßenbeleuchtung abgeschaltet. Der Geisterzug 2006 wurde zunächst wegen Geldmangel abgesagt, fand aber, nach diversen Aufrufen zu „wilden Umzügen“ im Internet, doch statt.
Regelmäßige Veranstaltungen
Die größte öffentliche Veranstaltung in Köln ist der Karneval, zu dessen Sessionen und Umzügen in der Karnevalswoche jährlich etwa zwei Millionen Gäste erwartet werden. Auf dem zweiten Platz folgt mit regelmäßig über einer Million Besuchern Cologne Pride, nach dem Christopher Street Day auch „CSD-Parade“ genannt, die größte Lesben- und Schwulen-Parade in Deutschland. Diese findet immer am ersten Wochenende im Juli statt und wird von einem zweiwöchigen Rahmenprogramm ergänzt. Im Juli finden auch die Kölner Lichter, ein Musik- und Feuerwerksspektakel am Rhein hunderttausende Zuschauer.
Das Ringfest, eine große Musikveranstaltung an den Kölner Ringen mit freiem Eintritt, findet seit 2006 wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht mehr statt.[24] Seit dem Wegzug der Musikmesse Popkomm nach Berlin ist hier ein bundesweit Maßstäbe setzendes Großevent fortgefallen. Mit der c/o pop (Cologne On Pop), einem Festival für elektronische Popkultur, versucht die Stadt ein kleiner und spezieller dimensioniertes Musikfest zu etablieren. Steigende Besucherzahlen und gute Kritiken scheinen diese Strategie zu belohnen. Weitere Musikveranstaltungen sind die MusikTriennale Köln, ein Festival mit Musik des 20. und 21. Jahrhunderts, der Summerjam, größtes Reggae-Festival Europas am ersten Juli-Wochenende sowie die Orgelfeierstunden, international besetzte Orgelkonzerte im Kölner Dom.
Weitere Veranstaltungen sind die seit 2000 mit zunehmendem Erfolg und stetig wachsendem Publikum stattfindende Lit.Cologne, ein mittlerweile fünftägiges Literaturfestival, das Internationale Köln Comedy Festival mit 120 Veranstaltungen, die Lesebühne am Brüsseler Platz, die Jüdischen Kulturtage im Rheinland, an denen die Stadt regelmäßig teilnimmt. Es gibt zwei große Jahrmärkte, die Frühjahrs- und die Herbstkirmes am Deutzer Rheinufer. Die Bierbörse, ein internationales Bierfestival, findet auch in Köln statt.
Jährlich findet in Köln und Umgebung der „KulturSonntag“ des Kölner Stadt-Anzeigers statt, der erwachsen ist aus der Bewerbung der Stadt Köln zur Kulturhauptstadt Europas 2010, die dann an das Ruhrgebiet vergeben wurde. 2010 fand der KulturSonntag zum siebten Mal statt.
Jährlich findet (meist im Juni) ganztägig der „Tag der Forts“ statt, bei dem die meist denkmalgeschützten Relikte der Kölner Stadtbefestigungen kostenfrei der Öffentlichkeit mit zahlreichen Veranstaltungen (rund 50 Vorträge und Führungen an mehr als 30 Lokalitäten im gesamten Stadtgebiet) zugänglich gemacht werden. Dabei stehen die preußischen Militäranlagen im Mittelpunkt. Berücksichtigt werden dabei auch neue Nutzungsmöglichkeiten sowie die ökologische Integration.
Küche
Köln ist geprägt von einer langen kulinarischen Tradition, die mit importierten, teils exotischen Elementen bereichert wurde. Wegen der herausragenden Position im internationalen Handel wurden in der Küche bereits in früher Zeit Hering, Muscheln, aber auch viele Gewürze verwendet. Im Mittelalter, als der Lachs noch reichlich im Rhein vorhanden war, galt dieser Fisch als Arme-Leute-Essen, während der Hering in der bürgerlichen Küche sehr beliebt war. Der rheinische Heringsstipp mit Äpfeln, Zwiebeln und Sahne zeugt noch heute davon. Auch Muscheln rheinische Art sind heute noch Teil der Gastronomie.
Wie im Rheinland üblich, wird Süßes und Herzhaftes häufig kombiniert. Der gute Boden und das Klima sorgen zudem für eine große Rolle von Gemüse in der Kölner Küche. Ein süß-saures Gericht der Kölner Küche sind der Rheinische Sauerbraten, welcher ursprünglich mit Pferdefleisch zubereitet wurde und das einfachere Himmel un Ääd, vermengtes Kartoffel- und Apfelmus, zu dem gebratene Blutwurst (Flönz) gereicht wird. Wirsing und Spargel werden häufig als Saisongemüse angeboten.
Eine besondere Rolle in Köln spielen die Brauhäuser. Diese dienten ursprünglich zur Bierausgabe der Kölner Brauereien, haben sich aber zum Hauptanbieter bürgerlicher Küche in Köln entwickelt. Neben den erwähnten Gerichten sind hier deftige Mahlzeiten wie Krüstchen, Eisbein (Hämchen), Hachse und Reibekuchen (Rievkooche) zu erhalten. Aufgrund des Herstellungsaufwandes werden letztere häufig nur an bestimmten Tagen gereicht. Beliebt zum Kölsch, das in den Brauhäusern direkt aus dem Fass gezapft wird, sind Tatar, Flönz oder Halver Hahn.
Gebäckspezialitäten sind Mutze, Mutzemandeln und Krapfen sowie eine Vielzahl an gedeckten und ungedeckten Torten, die hauptsächlich mit Äpfeln und Pflaumen garniert werden. Gesüßt wird bisweilen mit Zuckerrübensirup (Rübenkraut), das auch als Brotaufstrich benutzt wird.
Wirtschaft und Infrastruktur
Die Wirtschaft Kölns ist geprägt durch die Lebensmittelindustrie, den Automobilbau, die Chemische Industrie und die Medien. Aber auch der tertiäre Sektor mit Forschung, Verwaltung, Messe, Versicherungen, Banken und den Zentralen von großen Industriebetrieben ist bedeutend in der und für die Stadt. Dazu kommt der Tourismus. Die Geschichte der Wirtschaft Kölns und der Region wird dokumentiert und aufbereitet im Rheinisch-Westfälischen Wirtschaftsarchiv (RWWA).
Messen
Die bekanntesten Messen im Rahmen der Koelnmesse sind:
- die Anuga, eine Fachmesse der Ernährungswirtschaft und Nahrungsmittelindustrie
- die gamescom, eine Messe für interaktive Unterhaltungselektronik
- die Photokina, eine Fachmesse der Foto-Industrie
- die Art Cologne, eine Fachmesse für Moderne Kunst
- die imm cologne, eine Fachmesse für Möbel und Einrichtung
- die intermot, Internationale Motorrad- und Rollermesse
- die spogagafa, Fachmesse für Sportartikel, Campingbedarf und Gartenmöbel
- die Modellbahn, eine Fachmesse für Modellbahnfans
Verkehr
Schienenverkehr
Der Kölner Hauptbahnhof ist die westliche Drehscheibe Deutschlands des internationalen Schienenfernverkehrs. Von hier führen Bahnlinien in alle Richtungen:
- Euskirchen–Trier (Eifelstrecke)
- Düren–Aachen (Ausbaustrecke Köln–Aachen), Paris
- Mönchengladbach
- Neuss über Bergheim (Erftbahn)
- Neuss–Krefeld über Dormagen (linksrheinisch)
- Düsseldorf–Duisburg–Ruhrgebiet (rechtsrheinisch)
- Opladen–Gruiten–Wuppertal
- Bergisch Gladbach
- Gummersbach–Marienheide (Aggertalbahn)
- Siegburg–Siegen (Siegstrecke)
- Frankfurt am Main (Schnellfahrstrecke Köln–Rhein/Main)
- Troisdorf–Neuwied–Koblenz (Rechte Rheinstrecke)
- Bonn–Koblenz (Linke Rheinstrecke)
Luftverkehr
Im Südosten des Stadtgebiets, im Stadtbezirk Porz, befindet sich der Flughafen Köln/Bonn. Er ist einer der umschlagsstärksten deutschen Frachtflughäfen (über 650.000 Tonnen im Jahr 2005), das Europa-Drehkreuz von UPS Airlines und ein wichtiges Drehkreuz für Billigflieger (9,4 Mio. Passagiere 2005). Auf dem militärischen Teil sind die Flugzeuge und die Führung der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung stationiert. Seit 1994 trägt er den Namen Konrad-Adenauer-Flughafen. Der Flughafen Köln/Bonn gehört mit den Flughäfen Leipzig/Halle und Nürnberg zu den deutschen Flughäfen ohne Nachtflugbeschränkung. Es werden 139 Flugziele in 38 Ländern angeboten.
Straßenverkehr
Der Straßenverkehr in Köln ist von hoher Bedeutung. Die wichtigsten Fernverkehrsstraßen bilden die Autobahnen 3 und 4, die im Osten Kölns den Kölner Autobahnring bilden. Hier wurde die zweithöchste Verkehrsdichte nach dem Autobahndreieck Funkturm in Berlin gemessen. Eine weitere wichtige Verkehrsader ist die Autobahn 1, die im Westen von Köln im Kölner Ring verläuft.
Im Süden von Köln bildet die Autobahn 59 einen Teil der „Flughafenautobahn“, die über den Flughafen Köln/Bonn verläuft. Neben den Autobahnen bilden Bundesstraßen in Köln die so genannten Inneren Ringe. Trotz der guten Verkehrsanbindungen bilden sich besonders im Kölner Osten viele Verkehrsstauungen. Hier befindet sich eine Großbaustelle auf der Autobahn 3. Eine weitere wichtige Autobahn ist die Autobahn 57, die von der Kölner Stadtmitte über Neuss nach Krefeld verläuft.
In der Folge der aufgegebenen Planungen für die Kölner Stadtautobahn existieren mit der B 55a und der A 559 zwei autobahnartig ausgebaute Ein- und Ausfallstraßen. Im linksrheinischen Köln ist das Hauptstraßennetz innerhalb des Autobahnrings geprägt durch vier Ringstraßen, die dem Verlauf früherer Stadtbefestigungen folgen. An der innersten Ringstraße beginnt eine Vielzahl von Radialstraßen, die alle nach Orten benannt sind, in deren Richtung sie von Köln aus führen.
Schiffsverkehr
In Köln gibt es mehrere Rheinfähren, deren Bedeutung durch Brücken zwar stark zurückging, die aber nach wie vor nicht nur touristische Bedeutung haben. Die weiße Flotte der KD (Köln-Düsseldorfer Schifffahrtsgesellschaft) befördert Personen auf dem gesamten Rhein und in geringem Umfang auch anderswo.
Für den Güterverkehr auf dem Rhein war Köln durch das Stapelrecht im gesamten Mittelalter Drehkreuz zwischen den „niederen Landen“ und dem höher gelegenen Deutschland. Köln hat zahlreiche Häfen. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg ging die Bedeutung der Innenstadthäfen allmählich zurück, wurden aber zugleich mit der Stadterweiterung im Norden umfangreiche neue Hafenanlagen möglich.
Nahverkehr
Den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bedienen S-Bahn-Linien, die Stadtbahn- und Buslinien der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) sowie Buslinien anderer Verkehrsgesellschaften. Alle Verkehrsmittel in Köln sind zu einheitlichen Preisen innerhalb des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) benutzbar. Dieser ist mit dem benachbarten Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) verzahnt. Siehe auch Nord-Süd-Stadtbahn (im Bau).
Ungefähr 2000 Kölner Taxifahrer in ihren rund 1200 zugelassenen Fahrzeugen[25] stehen rund um die Uhr zur Verfügung.
Eine Besonderheit ist die Rheinseilbahn, sie war bis 2010, vor Bau der Rheinseilbahn zur Bundesgartenschau 2011 in Koblenz, die einzige in Betrieb befindliche Seilbahn zur Überquerung eines Flusses in Deutschland. Angelegt wurde sie anlässlich der Bundesgartenschau 1957.
Öffentliche Einrichtungen
Köln ist Sitz zahlreicher Körperschaften des öffentlichen Rechts. Neben einer Vielzahl von Bundes- und Landesbehörden haben auch kirchliche Organisationen, Verbände und Vereine ihren Hauptsitz in Köln. Allgemeine Gerichte sind bis zur Ebene der Oberlandesgerichte in Köln ansässig, auch die Finanz-, Sozial-, Verwaltungs- und Arbeitsgerichtsbarkeit ist dort vertreten.
Bundesoberbehörden mit Sitz in Köln sind der Militärischen Abschirmdienst, das Bundesamt für Güterverkehr, das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundesamt für den Zivildienst, die Germany Trade and Invest, das Bundesverwaltungsamt, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Zollkriminalamt und das DIMDI.
Die Bundeswehr hat in Köln eine Reihe von Schlüsselbehörden eingerichtet; hier sitzen unter anderem das Heeresamt, das Luftwaffenamt und das Luftwaffenführungskommando, die Offizierbewerberprüfzentrale (OPZ), das Personalamt, die Stammdienststelle der Bundeswehr und eine Sportfördergruppe.
Landesbehörden wie das hbz und übergeordnete kommunale Einrichtungen wie der Deutsche Städtetag, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, der Landschaftsverband Rheinland und die deutsche Sektion des Rat der Gemeinden und Regionen Europas haben ebenfalls ihren Sitz in Köln. Mit der EASA ist auch eine europäische Behörde vertreten.
Wichtige Verbände, Vereine und kirchliche Organisationen mit Sitz in Köln sind unter anderem:
- Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
- Bundesverband deutscher Banken
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
- Deutscher Bühnenverein, der Bundesverband deutscher Theater
- Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ)
- Die Heilsarmee in Deutschland
- Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands
- Kolpingwerk Deutschland, Kolpingwerk Europa und Kolpingwerk International
- Malteser Hilfsdienst
- PKV – Verband der privaten Krankenversicherung
Hochschulen
Derzeit gibt es elf staatliche und private Hochschulen in Köln mit zahlreichen unterschiedlichen Studienrichtungen. Sie prägen das Bild der Stadt Köln, neben Berlin und München eine der drei größten Hochschulstädte Deutschlands. Den Ruf als multikulturelle Stadt hat Köln auch, weil viele der Einwohner Studenten sind, die nicht nur aus Köln, sondern aus ganz Deutschland und der Welt stammen.
Medien
Köln ist neben Berlin, Hamburg und München mit etwa 30.000 bis 40.000 Beschäftigten in diesem Bereich einer der größten und wichtigsten Medienstandorte in Deutschland. Die Medienlandschaft ist vielseitig; neben den großen Unternehmen und Anstalten der Fernseh- und Hörfunkproduktion und den großen Verlagshäusern hat sich in Köln eine sehr differenzierte Zulieferindustrie entwickelt, die von Agenturen über Produktionsfirmen bis zu technischen Ausstattern ein breites Spektrum umfasst.
Hörfunk, Fernsehen und Musikindustrie
Allein der Westdeutsche Rundfunk (WDR) beschäftigt an seinem Hauptsitz in Köln 3500 Mitarbeiter und betreibt neben dem WDR-Fernsehen fünf Hörfunkprogramme. Auch der Deutschlandfunk hat als öffentlich-rechtlicher Sender hier seinen Sitz, bis zu ihrem Umzug nach Bonn im Jahre 2003 außerdem die Deutsche Welle. Zwischen Januar 1954 und Oktober 1990 war im Kölner Stadtteil Marienburg auch der britische Militärsender BFBS angesiedelt. Der Hörfunk ist in Köln neben den öffentlich-rechtlichen Sendern auch mit der lokalen Welle Radio Köln sowie diversen kleineren Radiosendern vertreten.
Die zur RTL Group gehörenden privaten Fernsehsender RTL Television, Super RTL, VOX und n-tv haben ihren gemeinsamen Hauptsitz in die Rheinhallen im Kölner Stadtzentrum verlegt. Seit Oktober 2005 berichtet der Fernsehsender Center.TV täglich ausschließlich über das Geschehen in und um Köln. In Köln hat zudem die Gebühreneinzugszentrale GEZ ihren Sitz.
Neben EMI Music Germany, die im August 2000 ihren Hauptsitz vom Maarweg im Stadtteil Braunsfeld in den Mediapark verlegte, sind in Köln noch weitere kleinere Plattenlabels und Musikverlage ansässig.
Die GIGA Digital Television GmbH hatte bis zur Einstellung des Sendebetriebs am 13. März 2009 ihre Studios in Köln.
Printmedien
Köln verfügt mit dem Verlag M. DuMont Schauberg über ein Zeitungshaus von deutschlandweiter Bedeutung: Sowohl der Kölner Stadt-Anzeiger als auch die Kölnische Rundschau, deren gemeinsames Verbreitungsgebiet neben Köln und dem unmittelbaren Umland bis weit in die Eifel und das Bergische Land reicht, erscheinen hier. Das im selben Hause produzierte Boulevardblatt Express wird auch im Raum Düsseldorf verbreitet. Als in Köln erscheinende Printmedien sind außerdem die Wirtschaftszeitschriften Capital und Impulse zu nennen. Örtliche Bedeutung haben die monatlich erscheinenden Stadtillustrierten StadtRevue und Kölner. Der Taschen-Verlag ist als international operierender Buchverlag mit thematischen Schwerpunkten in Kunst, Architektur und Erotik bekannt. Mit Kiepenheuer & Witsch und dem DuMont Literaturverlag beherbergt die Stadt bedeutende literarische Verlage. Der 1918 gegründete subreport Verlag Schawe hat seinen Sitz seit seiner Gründung in Köln.
Einrichtungen und Standorte
Wichtige Medien-Einrichtungen in Köln sind beispielsweise die Kunsthochschule für Medien Köln, die Internationale Filmschule Köln und die GAG Academy für Nachwuchs-Comedians. Köln ist Sitz des Filmbüros Nordrhein-Westfalen. Besonders im Belgischen Viertel sind viele kleine Filmproduktionsfirmen angesiedelt, die meist nicht selbst drehen, sondern größere Filmproduktionsfirmen mit einzelnen Dienstleistungen und technischer Ausstattung unterstützen.
Medienstandorte sind in Köln über das ganze Stadtgebiet verteilt. Innerstädtisch gelegen ist neben den Hauptsitzen der großen Sender auch der Mediapark am Hansaring (20 ha, 174.000 m² Bürofläche), der von 1992 bis 2003 auf dem Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofs Gereon errichtet wurde. In den modernen Gebäuden im Mediapark, darunter der 148 Meter hohe KölnTurm, sind etwa 250 Firmen mit etwa 5000 Beschäftigten angesiedelt, von denen gut 60 Prozent im Medien- und Kommunikationsbereich tätig sind.
Flächenverbrauchende Studios und Filmproduktionsstätten dagegen liegen an der Peripherie, wie etwa die WDR-Studiogelände in Bocklemünd oder das Medienzentrum Mülheim. Auf Teilen eines ehemaligen Fabrikgeländes haben sich dort rund um die große Veranstaltungshalle E-Werk viele Künstler und Agenturen angesiedelt. Auch einige TV-Studios sind dort zu finden, in denen unter anderen für Sat.1 und ProSieben produziert wird.
Außerdem befindet sich im Nordwesten der Stadt (auf dem Gelände des ehemaligen Militärflughafens Butzweilerhof) das Coloneum, Europas größter Studiokomplex mit einer Fläche von 35 Hektar und 20 Studios (25.000 m²) mit bis zu 30 Meter Deckenhöhe. Im Südwesten der Stadt zwischen Köln und Hürth wurden große Studiokomplexe für Nobeo und MMC errichtet, in denen viele Shows für Sat.1 und RTL produziert werden, unter anderem von der Produktionsfirma action concept.
Persönlichkeiten
Ehrenbürger
Köln hat zwischen 1823 und 2007 24 Personen das Ehrenbürgerrecht verliehen. Siehe auch: Liste der Ehrenbürger von Köln.
Seit 2002 verleiht, parallel zu der offiziellen Ehrenbürgerschaft, der „Initiativkreis alternative Ehrenbürgerschaft“ die Alternative Kölner Ehrenbürgerschaft.
Söhne und Töchter der Stadt
Bedeutende Persönlichkeiten Kölns sind in der Liste der Söhne und Töchter der Stadt Köln (+ Liste der sonstigen berühmten Kölner) und in der Liste der Erzbischöfe und Bischöfe von Köln zu finden.
Literatur
Bildbände
- Detlev Arens, Celia Körber-Leupold: Köln. Eine große Stadt in Bildern. Greven, Köln 2006, ISBN 3-7743-0378-9.
- Patrick Essex und Tobias Bungter: KölnGut. Dabbelju, Köln 2009, ISBN 3-9396-66130.
- Paul Wietzorek: Das historische Köln. Bilder erzählen. Michael Imhof Verlag, Petersberg 2006, ISBN 978-3-86568-115-7.
Lexika
- Jürgen Wilhelm (Hrsg.): Das große Köln-Lexikon. Greven, Köln 2005, ISBN 3-7743-0355-X (rund 1130 Artikel von A bis Z von Autorenkollektiv).
- Ulrich S. Soénius, Jürgen Wilhelm (Hrsg.): Kölner Personen-Lexikon. Greven, Köln 2007, ISBN 3-7743-0400-9 (rund 1850 Artikel zu verstorbenen Persönlichkeiten der 2000-jährigen Kölner Stadtgeschichte von 50 Autoren).
Städtebücher und Atlanten, Straßen
- Hansgerd Hellenkemper, Emil Meynen: Stadtmappe Köln. In: Heinz Stoob, Wilfried Ehbrecht, Jürgen Lafrenz und Peter Johannek (Hrsg.): Deutscher Städteatlas. Band 2, Teil 2. Dortmund 1979, ISBN 3-89115-317-1.
- Dorothea Wiktorin u. a. (Hrsg.): Köln, der historisch- topographische Atlas. Emons, Köln 2001, ISBN 3-89705-229-6.
- Preußens Städte – Denkschrift zum 100-jährigen Jubiläum der Städteordnung vom 19. November 1808; hrsg. im Auftrag des Vorstandes des Preußischen Städtetages von Prof. Dr. Heinrich Silbergleit, Berlin 1908.
- Erich Keyser (Hrsg.): Rheinisches Städtebuch; Band III 3. Teilband aus Deutsches Städtebuch. Handbuch städtischer Geschichte. Im Auftrage der Arbeitsgemeinschaft der historischen Kommissionen und mit Unterstützung des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städtebundes und des Deutschen Gemeindetages. Stuttgart 1956.
- Helmut Signon/Klaus Schmidt: Alle Straßen führen durch Köln. 3. Auflage. Greven, Köln 2006, ISBN 3-7743-0379-7.
- Literarisches Köln. Der Dichter und Denker Stadtplan. Ansgar Bach, Jörg Reichwald (Mitarb.), Verlag Jena 1800, Berlin 2002.
- Uschi Baetz (Text) und Jürgen Schaden-Wargalla (Fotografien): Einfach Köln. 9 Stadttouren in leichter Sprache. Bachem, Köln 2009, ISBN 978-3-7616-2193-6 (Stadtführer in Großdruck).
Monographien
- Christian Bartz: Köln im Dreißigjährigen Krieg. Die Politik des Rates der Stadt (1618–1635). Vorwiegend anhand der Ratsprotokolle im Historischen Archiv der Stadt Köln. Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-631-53434-5 (Militärhistorische Untersuchungen. Band 6).
- Verena Berchem: Das Oberlandesgericht Köln in der Weimarer Republik (Rechtsgeschichtliche Schriften Band 17). Böhlau, Köln 2004, Rezension von Thomas Roth in: Geschichte in Köln Band 53, Dezember 2006, SH-Verlag Köln, S. 202–203 „Buchbesprechungen“.
- Gerhard Curdes, Markus Ulrich: Die Entwicklung des Kölner Stadtraumes. Der Einfluss von Leitbildern und Innovationen auf die Form der Stadt. Dortmunder Vertrieb für Bau- und Planungsliteratur, Dortmund 1997, ISBN 3-929797-36-4.
- Georg Dehio u. a.: Rheinland. München 2005, ISBN 3-422-03093-X (Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler. Nordrhein-Westfalen 1.).
- Werner Eck: Köln in römischer Zeit. Geschichte einer Stadt im Rahmen des Imperium Romanum. Greven, Köln 2004, ISBN 3-7743-0357-6 (Geschichte der Stadt Köln in 13 Bänden. Band 1).
- Hiltrud Kier: Kleine Kunstgeschichte Kölns. Beck, München 2001, ISBN 3-406-47170-6.
- Martin Rüther: Köln im Zweiten Weltkrieg. Alltag und Erfahrungen zwischen 1939 und 1945. Emons, Köln 2005, ISBN 3-89705-407-8 (Schriften des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln. Band 12).
- Christian Schuh: Kölns 85 Stadtteile. Geschichte, Daten, Fakten, Namen. Von A wie Altstadt bis Z wie Zündorf. Emons, Köln 2003, ISBN 3-89705-278-4.
- Arnold Stelzmann, Robert Frohn: Illustrierte Geschichte der Stadt Köln. 11. Auflage. Bachem, Köln 1990, ISBN 3-7616-0973-6 (1. Auflage 1958).
- Bernhard van Treeck: Street Art Köln. Edition Aragon, Moers 1996, ISBN 3-89535-434-1.
- Gerta Wolff: Das Römisch-Germanische Köln. Führer zu Museum und Stadt. Bachem, Köln 2000, ISBN 3-7616-1370-9.
Reiseliteratur
- Maik Kopleck (Hrsg.), Gregory Piatkowski: Von der Colonia Agrippina bis zum „Deutschen Herbst“. PastFinder, Düsseldorf 2008, ISBN 978-988-99780-4-4 (Reihe PastFinder ZikZak.).
- Köln, Merian-Hefte Dezember 1979 und Juli 1988.
- Dieter Luippold (Redaktion), Achim Bourmer u.&npsp;a.: Köln. 10. Auflage. Baedeker, Ostfildern 2007, ISBN 978-3-8297-1131-9 (Reihe Baedeker-Allianz-Reiseführer.).
- Martin Stankowski Darum ist es am Rhein so schön. Vom Kölner Dom zur Loreley. Der andere Reiseführer. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2009, ISBN 978-3-462-04107-1.
- Kirstin Kabasci: Köln'. Reise-Know-How-Verlag, Bielefeld 2006, ISBN 3-8317-1396-0.
Historisches
Zeitschriften
- Geschichte in Köln. Zeitschrift für Stadt- und Regionalgeschichte (erscheint jährlich mit einem Band; 2008 erschien Band 55, SH-Verlag Köln)
- Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins e. V. (erscheint jährlich mit einem Band, 2008 erschien Jahrbuch 79, SH-Verlag Köln; in unregelmäßigen Abständen erscheinen Beihefte)
Monographien und Sonstiges
- Carl Dietmar Jung, Werner Jung: Kleine illustrierte Geschichte der Stadt Köln. 10. Auflage, Bachem, Köln 2009, ISBN 978-3-7616-2226-1 (Sonderausgabe Historisches Archiv der Stadt Köln.).
- Sonja Endres: Zwangssterilisation in Köln 1934–1945. Emons, Köln 2009, ISBN 978-3-89705-697-8 (Schriften des NS-Dokumentationszentrums. Band 16).
- Manfred Groten (Hrsg.): Hermann Weinsberg (1518–1597). Kölner Bürger und Ratsherr. Studien zu Leben und Werk. SH-Verlag, Köln 2006, ISBN 3-89498-152-0 (Geschichte in Köln. Beiheft 1).
- Alexander Kuffner: Zeitreiseführer Köln 1933–1945. Helios, Aachen 2009, ISBN 978-3-938208-92-2.
- Horst Matzerath: Köln in der Zeit des Nationalsozialismus 1933–1945. Greven, Köln 2009, ISBN 978-3-7743-0429-1 (Geschichte der Stadt Köln. Band 12).
- Klaus Müller: Köln von der französischen zur preussischen Herrschaft, 1794–1815. Greven, Köln 2005, ISBN 3-7743-0375-4 (Geschichte der Stadt Köln. Band 8).
- Martin Rüther: Köln im Zweiten Weltkrieg. Alltag und Erfahrungen zwischen 1939 und 1945. Emons, Köln 2005, ISBN 3-89705-407-8.
- Werner Schäfke und Marcus Trier (Hrsg.): Mittelalter in Köln. Eine Auswahl aus den Beständen des Kölnischen Stadtmuseums. Emons, Köln 2009, ISBN 978-3-89705-654-1.
- Norbert Trippen: Sein Wirken für die Weltkirche und seine letzten Bischofsjahre. Schöningh Verlag, Paderborn u. a. 2005 (Josef Kardinal Frings (1887–1978). Band 2, Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte Reihe B. Band 104, Rezension von Wolfgang Löhr in Geschichte in Köln. Zeitschrift für Stadt- und Regionalgeschichte. Band 53, Dezember 2006, S. 206–208).
- Paul Wietzorek: Das historische Köln. Bilder erzählen. Michael Imhof Verlag, Petersberg 2006, ISBN 978-3-86568-115-7.
Architektur und Denkmalpflege
- Ralf Beines, Walter Geis und Ulrich Krings (Hrsg.): Köln. Das Reiterdenkmal für Friedrich Wilhelm. von Preußen auf dem Heumarkt. Bachem, Köln 2004, ISBN 3-7616-1796-8 (Stadtspuren. Denkmäler in Köln. Band 31).
- Annerose Berners: St. Aposteln in Köln. Untersuchungen zur Geschichte eines mittelalterlichen Kollegiatsstifts bis ins 15. Jahrhundert. Dissertationsdruck, Bonn 2004 (phil. Dissertation Bonn 2003, 2 Bände).
- Carl Dietmar, Marcus Trier: Mit der U-Bahn in die Römerzeit. 2. Auflage Kiepenheuer & Witsch, Köln 2006, ISBN 3-462-03575-4.
- Günther A. Menne, Christoph Nötzel (Hrsg.), Helmut Fußbroich, Celia Körber-Leupold: Evangelische Kirchen in Köln und Umgebung. Bachem, Köln 2007, ISBN 978-3-7616-1943-8.
- Alexander Kierdorf (Hrsg.): Köln. Ein Architekturführer. Architectural Guide to Cologne. Reimer, Berlin 1999, ISBN 3-496-01181-5 (deutsch und englisch).
- Ulrich Krings, Rainer Will: Das Baptisterium am Dom. Kölns erste Taufort. Greven, Köln 2009, ISBN 978-3-7743-0423-9.
- Werner Schäfke: Kölns romanische Kirchen. Architektur, Kunst, Geschichte. Emons, Köln 2004, ISBN 3-89705-321-7.
- Irmgard Schnellbächer: Kölns kleine Kirchen aus romanischer Zeit. Teil 2. Bernardus, 2003, ISBN 3-937634-42-8.
- Max-Leo Schwering u. a.: Köln. Braunsfeld – Melaten. Kölnisches Stadtmuseum, Köln 2004, ISBN 3-927396-93-1 (Publikationen des Kölnischen Stadtmuseums. Band 6)
Kunstgeschichte
- Brigitte Corley: Maler und Stifter des Spätmittelalters in Köln 1300–1500. Ludwig, Kiel 2009, ISBN 978-3-937719-78-8.
Geologie/Geographie
- Ernst Brunotte, Ralf Immendorf, Reinhold Schlimm: Die Naturlandschaft und ihre Umgestaltung durch den Menschen. Erläuterungen zur Hochschulexkursionskarte Köln und Umgebung. 2. Auflage Geographisches Institut, Köln 1994, ISSN 0454-1294 ( Kölner geographische Arbeiten. Heft 63).
- Hanns Dieter Hilden (Hrsg.): Geologie am Niederrhein. 4. Auflage. Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, Krefeld 1988.
- Roland Walter: Geologie von Mitteleuropa. 5. Auflage. Schweizerbart, Stuttgart 1992, ISBN 3-510-65149-9, S. 317 ff.
Sport
- Sportamt der Stadt Köln, Verein Kölner Sportgeschichte und Stadtsportbund Köln (Hrsg.): Sport für Köln. Gestern, heute, morgen. Köln 2009, ISBN 978-3-00-029016-9.
- Erich Koprowski: 12 Radtouren rund um Köln. Droste, Düsseldorf 2010, ISBN 978-3-7700-1348-7.
Unterhaltsames über Köln
- Jürgen Becker: Biotop für Bekloppte. Ein Lesebuch für Immis und Heimathirsche. Kiepenheuer & Witsch, Köln 1995, ISBN 3-462-02423-X.
- Friedhelm Biermann: Drei Könige, elftausend Jungfrauen und noch etwas mehr. Ein unterhaltsamer Streifzug durch die Kölner Jahrhunderte. Emons, Köln 2001, ISBN 3-89705-228-8.
- Stephan Grünewald: Köln auf der Couch. Die Unzerstörbarkeit der Sehnsucht.Kiepenheuer & Witsch, Köln 2008, ISBN 978-3-462-03814-9 (eine tiefsinnige Analyse der Kölner Lebensart mit viel Humor).
- Luise Holthausen, Maren Briswalter (Illustrationen): Der rätselhafte Römerfund. Marzellen, Köln, ISBN 978-3-937795-10-2 (Die Kölner Geschichtsdetektive. Band 2; Kinderkrimi).
- Luise Holthausen, Maren Briswalter (Illustrationen): Raub im Stadtmuseum.Marzellen, Köln 2010, ISBN 978-3-937795-15-7 (Die Kölner Geschichtsdetektive. Band 3; Kinderkrimi).
- Hanns Dieter Hüsch: Köln. Eulen, Freiburg 1993, ISBN 3-89102-235-2.
- Bernd Imgrund: Ohne Rhein kein Dom. 33 spannende und ungewöhnliche Gespräche aus dem Kölner Leben. Emons, Köln 2010, ISBN 978-3-89705-713-5.
- Falko Rademacher: Köln für Imis. Ein Leitfaden durch die seltsamste Stadt der Welt. Emons, Köln 2006, ISBN 3-89705-249-0.
- Thomas R. P. Mielke: Colonia, Roman einer Stadt. Zweitausend Jahre Kölner Geschichte unterhaltsam erzählt. Lübbe, Bergisch Gladbach 2003, ISBN 3-404-14855-X.
- Stephan Meyer (Redaktion): Kleiner kölscher Kosmos. LUND, Köln 2005, ISBN 3-938486-01-5.
- Stephan Meyer (Redaktion): Das kölsche Liedbuch. LUND, Köln 2005, ISBN 3-938486-00-7.
- August Kopisch: Die Heinzelmännchen zu Köln:
- „Gemütlich auf der faulen Haut liegen, einen erfrischenden Schlaf genießen und wenn man aufsteht, ist die Arbeit getan. Wer träumt nicht auch von solch paradiesischen Zuständen?! In Köln am Rhein waren sie einst Wirklichkeit.“ Die Heinzelmännchen bei gutenberg.spiegel.de, ISBN 3-933070-89-9.
Karneval
- Carl Dietmar, Marcus Leifeld: Alaaf und Heil Hitler. Karneval im Dritten Reich. Herbig, München 2010, ISBN 978-3-7766-2630-8.
- Petra Metzger (Hrsg.): Karneval instandbesetzt? 25 Jahre Kölner Stunksitzung. Einem Phänomen auf der Spur. Edition Arge Kulturidee, Köln 2009, ISBN 978-3-00-029202-6.
- Christine Westermann, Stefan Worring: Karneval. Bilder und Geschichten. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2009, ISBN 978-3-462-03818-7.
Medien
- Rheinhard Zeese: 1900 Jahre befestigtes Köln. LEB, Brühl 2006 (CD-ROM).
- Rheinhard Zeese: Historische Parks und öffentliche Gärten in Köln 1801 bis 1932.' LEB, Brühl 2007 (CD-ROM).
Religion
- Wilma Falk-van Rees (Hrsg.): 400 Jahre evangelisch in Mülheim am Rhein 1610–2010. CMZ, Rheinbach 2009, ISBN 978-3-87062-400-2.
- •udrun Schmidt: Machtvolles Schweigen. Die Männerwallfahrt nach Kalk. Bachem, Köln 2010, ISBN 978-3-7616-2403-6.
Varia/Sonstiges
- Petra Hartmann, Stephan Schmitz: Die Kölner Feuerwehr. Retten, löschen, bergen, schützen. Schmitz & Hartmann, Köln 2009.
- Franz Sommerfeld (Hrsg.): Der Moscheestreit. Eine exemplarische Debatte über Einwanderung und Integration. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2008, ISBN 978-3-462-04010-4.
- Literatur von und über Köln im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ Information und Technik Nordrhein-Westfalen – Amtliche Bevölkerungszahlen (Hilfe dazu)
- ↑ Statistisches Bundesamt – Städte nach Fläche und Bevölkerung
- ↑ Deutscher Wetterdienst > Klimadaten Deutschland > Klimadaten ausgewählter deutscher Stationen > Mittelwerte: Download der Mittelwerte des Niederschlags für den Zeitraum 1961–1990 (338 kB)
- ↑ a b Urban Audit: How cities rank (englisch)
- ↑ Halle ist die regnerischste Stadt Europas. In: Der Spiegel. 23. September 2008, abgerufen am 6. Januar 2010.
- ↑ Bahnen im Rheinland, Cologne underground, 1) Das Lehrbergwerk unter der Universität Status: 12. November 2009, abgerufen am 1. März 2010
- ↑ Karte der Beben-Stationen in der Niederrheinischen Bucht, Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 5. März 2010
- ↑ Seismisches Forschungsnetz Niederrheinische Bucht (SeFoNiB), unter anderem finanziert von Deutsche Forschungsgemeinschaft, Hochschulbauförderung (HBFG), abgerufen am 5. März 2010
- ↑ Liste der letzten zehn registrierten natürlichen Erdbeben, Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 5. März 2010
- ↑ Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln
- ↑ Heinrich Gottfried Philipp Gengler: Regesten und Urkunden zur Verfassungs- und Rechtsgeschichte der deutschen Städte im Mittelalter. Erlangen 1863, S. 515–599 (online).
- ↑ Arnold Stelzmann, Robert Frohn: Illustrierte Geschichte der Stadt Köln. 11. Auflage. Bachem, Köln 1990, ISBN 3-7616-0973-6, S. 233 f.
- ↑ Carl Dietmar: Schreiben Sie Coburg mit K. In: Kölner Stadtanzeiger. 21. Dezember 2007, S. 32.
- ↑ Carl Dietmar, Werner Jung: Kleine illustrierte Geschichte der Stadt Köln. 9. Auflage. Bachem, Köln 2002, ISBN 3-7616-1482-9, S. 271.
- ↑ Ernst Weyden: Geschichte der Juden in Köln am Rhein von der Römerzeit bis in die Gegenwart. Nebst Noten und Urkunden. Köln 1867 (online).
- ↑ a b Detlev Arens, Marianne Bongartz, Stephanie Henseler: Köln. DuMont, Ostfildern 2003, ISBN 3-7701-6025-8, S. 19.
- ↑ Suska Döpp: Jüdische Jugendbewegung in Köln 1906–1938. LIT, Münster 1997, ISBN 3-8258-3210-4, S. 29.
- ↑ Homepage der Zentralmoschee Köln
- ↑ IT.NRW: Bevölkerung im Regierungsbezirk Köln
- ↑ http://www.xx
- ↑ http://www.xx
- ↑ Stadtbibliothek Köln, öffentliche Einrichtung der Stadt Köln, abgerufen am 10. Mai 2010
- ↑ Universitäts- und Stadtbibliothek Köln, zentrale bibliothekarische Einrichtung der Universität zu Köln, auch für andere Kundenkreise zugänglich, abgerufen am 10. Mai 2010
- ↑ Internetartikel auf www.xx
- ↑ Kölnmesse beschenkt Taxi-Fahrer. In: Köln Nachrichten. 12. Januar 2008, abgerufen am 7. Januar 2010.
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Geschichte der Stadt Köln
Der folgende Artikel beschäftigt sich mit der Geschichte der Stadt Köln von der Vorgeschichte bis in die Nachkriegszeit.
Das vorrömische Köln
Erste Belege menschlichen Lebens im Stadtgebiet Köln werden auf die Altsteinzeit geschätzt; darauf lassen Funde eines Kernsteins in Dellbrück sowie eines Faustkeils im Königsforst und Funde aus Köln-Worringen schließen. Hinweise auf eine feste Besiedelung gibt es ab der Zeit um 4500 v.Chr., als der fruchtbare Lössboden der Rheinterrassen und das milde Klima Ackerbauern aus dem Donauraum anzog. Der bedeutende Fund einer Bandkeramik-Siedlung aus der Jungsteinzeit wurde 1929 in Lindenthal gemacht. Das Lindenthaler Dorf, das sich zwischen Hohenlind und Stüttgenhof erstreckt, wurde in der Zeit zwischen Ende des 5. bis Anfang des 4. Jahrtausends mehrfach besiedelt und wieder aufgegeben — Ursache war vermutlich eine extensive Landwirtschaft, die die Ackerbauern von Zeit zu Zeit zwang, ihre Siedlungen zu verlassen, bis sich der ausgelaugte Boden erholt hatte. Überreste einer weiteren bandkeramischen Siedlung wurden auch in Mengenich gefunden.
Zum Ende der Steinzeit gab es im heutigen Stadtgebiet, in Nippes und in der Innenstadt sowie in Merheim und Brück weitere Ackerbau-Siedlungen, die der Michelsberger Kultur zugerechnet werden. Die Glockenbecherkultur, die erste metallverarbeitende Kultur im Rheinland, siedelte nach 2000 v. Chr. in ganz Westeuropa und hinterließ sowohl Stein- als auch Kupferwerkzeuge. Aus der im 12. Jahrhundert v. Chr. bekannten Urnenfelderkultur, die durch einen Wandel in der Bestattungskultur von der Erd- zur Brandbestattung gekennzeichnet ist, wurde im Süden von Köln ein Gräberfeld gefunden. Belege einer wieder anderen, eisenzeitlichen Bestattungskultur — Hügelgräber — wurden vor allem im rechtsrheinischen Dellbrück aber auch linksrheinisch in Lindenthal, Müngersdorf, Riehl, Longerich und Worringen gefunden. 1949 betrug die nachweisbare Anzahl in Dellbrück noch 685, man schätzt das ursprüngliche Gräberfeld auf insgesamt 1200 Grabstätten.
Spuren keltischer Besiedlung während der La-Tène-Zeit finden sich ebenfalls in Köln, die meisten bekannten Beispiele im Linksrheinischen; aus dem ersten Jahrhundert v. Chr. z. B. auch an der Südseite des Kölner Doms. Von der für die Kelten charakteristischen Handwerkskunst ist in Köln südöstlich der römischen Stadtmauer ein außergewöhnliches Einzelstück gefunden worden, eine etwa handflächengroße, als dreifach gehörnter Kopf geformte Henkelattache (angesetzter Gefäßhenkel). Nach Caesar[1] gehörte das Gebiet von Köln zum Stammesgebiet der keltischen Eburonen.
Das römische Köln
Um 57 v. Chr. hatte Caesar als Statthalter Galliens die Gebiete bis zum Rhein erobert. Ein Aufstand der Eburonen im Jahr 54 v. Chr. wurde ein Jahr später niedergeschlagen und der Stamm, der linksrheinisch zwischen Maas, Rhein und den Ardennen lebte, völlig ausgerottet. Während der Kämpfe traf Caesar auf den rechtsrheinisch siedelnden germanischen Stamm der Ubier, von dem ihm einige Krieger als Kundschafter dienten. Von Caesar als „kultivierter als andere Germanen“ gelobt, wurden sie von ihren rechtsrheinischen Nachbarstämmen jedoch aufgrund ihrer Römerfreundlichkeit bekämpft und zogen sich schließlich auf die nun unbewohnten Gebiete westlich des Rheins zurück. Tacitus berichtet, dass die Ubier sich bald darauf dem Agrippa und somit dem römischen Reich unterwarfen. Andere Berichte sprechen von einem Bündnisvertrag, den die Ubier mit den Römern schlossen, in dem ihnen umfangreiche linksrheinische Gebiete übertragen wurden. In beiden Überlieferungen wird kein genaues Datum angegeben.
Als Gründungsjahr für das Oppidum Ubiorum, die erste städtische Siedlung auf dem Boden des späteren Köln, wird meist das Jahr 38 v. Chr. genannt. Fakt ist, dass Agrippa zweimal in dieser Zeit an den Rhein reiste: in den Jahren 40–38 v. Chr. und um 20/19 v. Chr., so dass mit Sicherheit nur behauptet werden kann, dass die Hauptstadt der Ubier spätestens 19 v. Chr. gegründet wurde. Die Stadtsiedlung lag günstig am Schnittpunkt zweier wichtiger Handelswege. Sie wurde schon von den Ubiern befestigt, aber auch den Römern diente sie bald als Garnisonsstandort und religiöses Zentrum. Ähnlich wie in Lyon für Gallien wurde auch hier ein Altarbau für die Schutzgöttin Roms errichtet, nach dem die Stadt auch Ara Ubiorum genannt wurde. Dieser Altar konnte noch nicht lokalisiert werden. Erstmals erwähnt wird er im Zusammenhang mit der Varus-Schlacht 9.n.Chr. bei Tacitus.[2]
Als Rom um 17 n. Chr. seine Pläne aufgab, auch das östlich des Rheins liegende Germanien zu erobern, konsolidierte sich die Ubiersiedlung im römischen Grenzgebiet. Bereits im Jahr 15 oder 16 n. Chr. wurde hier Agrippina die Jüngere, die spätere Gattin des römischen Kaisers Claudius und Mutter des Nero, geboren. Durch ihren Einfluss erhielt das Oppidum Ubiorum den Status einer römischen Kolonie und hieß fortan Colonia Claudia Ara Agrippinensium oder kurz CCAA. Der Name der Stadt enthielt sowohl den Namen Agrippinas als auch den des Kaisers Claudius, das Ara bezieht sich auf den römischen Altar in der Stadt. Von den etwa 150 römischen Coloniae ist es allein Köln, das seinen heutigen Namen von dieser Bezeichnung für das höchste römische Stadtrecht herleitet.
Mit dem Bau der im Durchschnitt 2,5 Meter starken und 8 Meter hohen Stadtmauer aus Stein mit 19 Rundtürmen, von denen einer aus dem 3. Jahrhundert bestens erhalten ist, und neun Toren wurde auf der Ostseite schon Ende des 1. Jahrhundert n. Chr. begonnen; die Arbeiten an der Befestigung wurde vermutlich erst im 3. Jahrhundert abgeschlossen. Im Jahr 68, dem Todesjahr Neros und der damit verbundenen Staatskrise in Rom, belagerten die Bataver und mit ihnen verbündete Stämme die Stadt und erreichten zunächst die Aufgabe der Bevölkerung. Die geforderte Niederlegung der Befestigung lehnten die Agrippinenser jedoch ab und schlugen sich bald wieder unter den Schutz der Römer.
Als seit 81 n. Chr. der Militärbezirk rund um Köln zur römischen Provinz Niedergermanien (lateinisch Germania Inferior) erhoben wurde, erhielt das an der römischen Rheintalstraße gelegene CCAA im Jahr 89 den Status einer Provinzhauptstadt. Um diese Zeit wurde die Wasserversorgung der Stadt durch einen der längsten Aquädukte des römischen Reiches, die Eifelwasserleitung, verbessert.
Die Herrschaft Trajans seit dem Jahr 98 kennzeichnet den Beginn einer Blütezeit für das ganze römische Reich; auch in CCAA führte eine 150 Jahre andauernden Periode des Friedens zu einem wirtschaftlichen und architektonischen Aufschwung. So entstand um 180 ein neues Prätorium für die Provinzverwaltung. Die Reste der Grundmauern wurden im Jahr 1953 beim Bau des Spanischen Baus des heutigen Rathauses freigelegt. Manufakturarbeiten aus Köln, vor allem Glas und Keramik, wurden ins gesamte römische Reich und darüber hinaus geliefert.
In den Jahren 259/60 schlug sich der Militärbefehlshaber Postumus nach einem Streit mit Saloninus, dem Sohn des Kaisers Gallienus, auf die Seite von aufständischen Grenztruppen und wurde von diesen zum Kaiser eines Imperium Galliarum ausgerufen. Postumus eroberte CCAA und tötete Saloninus — Köln wurde zur Hauptstadt des neuen Reiches, dem Gallien, zeitweise Spanien und vermutlich auch Britannien angehörten. Erst im Jahr 274 endete dieses „Sonderreich“, das für eine weitere Glanzzeit in CCAA steht, mit der Rückeroberung durch Kaiser Aurelian. Hochwertige Goldmünzen mit dem Bildnis des Postumus wurden zu dieser Zeit in den Münzstätten Kölns geprägt. Im Jahr der Rückeroberung wurde Köln jedoch zum ersten Mal von Germanen überfallen und verwüstet.
Kaiser Konstantin veranlasste daraufhin um 310 zum Schutz der Stadt den Bau des rechtsrheinischen Castellum Divitia (Kastell Deutz), das außerdem durch den Bau der ersten festen Rheinbrücke, einer Holzkonstruktion auf steinernen Strompfeilern, mit der Stadt verbunden wurde.
Die Bevölkerungszahl Kölns wird näherungsweise im dritten und vierten Jahrhundert auf rund 15.000 Menschen zuzüglich der etwa 5.000 im Umland geschätzt. Es herrschte eine Religions- und Kultusvielfalt; so wurden neben den ursprünglichen römischen Gottheiten auch Götter und Göttinnen aus der germanischen und aus anderen Religionen des römischen Reiches übernommen. 1882 wurde beispielsweise eine Isis-Figur in der Nordwand der Ursulakirche gefunden; im Römisch-Germanischen Museum befinden sich weitere Funde, z. B. für die meist in Dreizahl gezeigten Muttergöttinnen (Matronen). Besonders beliebt war in Köln auch der Mithraskult.
Nach der Zerstörung des jüdischen Tempels in Jerusalem und der damit verbundenen Zerstreuung (Diaspora) der Juden finden sich Nachweise einer jüdischen Gemeinde in Köln. Kaiser Konstantin genehmigte im Jahr 321 die Ansiedlung einer jüdischen Gemeinde mit allen Freiheiten der römischen Bürger. Obwohl nur wenig über die Lage der Gemeinde in Köln bekannt ist — man vermutet die Ansiedlung in der Nähe der Marspforte innerhalb der Stadtmauer — ist die Kölner Gemeinde die älteste in Deutschland nachgewiesene Gemeinde.
Eine Christengemeinde ist ab Beginn des vierten Jahrhunderts in Köln nachgewiesen. Als erster bekannter Kölner Bischof gilt Maternus im Jahr 313; die erste schriftliche Bezeugung einer Kirche stammt aus dem Jahr 355, ihr Standort ist jedoch unbekannt. Ein Saalbau wurde auf dem nördlichen Friedhof errichtet, wo der späteren Legende nach eine Gruppe christlicher Mädchen den letzten Christenverfolgungen zum Opfer gefallen worden sein soll — hier liegen möglicherweise die Ursprünge des späteren Kults um „Ursula und die 11000 Jungfrauen“.
Seit dem Germanenüberfall im Jahr 274 sah sich die Stadt weiteren germanischen Angriffen ausgesetzt; vor allem die Franken drängten über den Rhein. Im Herbst 355 gelang ihnen die Eroberung und Plünderung Kölns. Wenige Monate später wurde die Stadt durch den Caesar (in der Spätantike: Unterkaiser) Julian, der später zum Kaiser (Augustus) erhoben wurde, zurückerobert. Zu Beginn des 5. Jahrhunderts zeichnete sich jedoch das Ende der Römerherrschaft in Gallien und damit auch in Niedergermanien ab: Den Vormarsch der Germanen nach Westen überstand Köln noch relativ unversehrt. Eine kurze Rückeroberung durch den weströmischen Heermeister Flavius Aëtius in der Zeit zwischen 435 bis 446 ging mit einem Sieg gegen den Hunnenkönig Attila einher (der Vorbeimarsch der Hunnen an Köln bot weiteres Legendenmaterial zur Geschichte der Heiligen Ursula). Spätestens als Aëtius jedoch 454 ermordet wurde, bedeutete dies auch das Ende der Römerherrschaft in Köln, die Franken eroberten Köln und machten die Stadt zum Vorposten eines ihrer „Gaue“.
Das fränkische Köln
Zum Beginn der Frankenherrschaft im ehemaligen römischen Gebiet an Rhein und Mosel war der "Stamm" der Franken noch in Untergruppen gegliedert; in Köln herrschte Sigibert, König der "ripuarischen" Franken und Vetter des Merowingers Chlodwig I. Dem "ripuarischen" Königtum wurde von Chlodwig ein Ende gesetzt, indem er Sigiberts Sohn zunächst dazu brachte, seinen Vater ermorden zu lassen, und diesen dann von seinen eigenen Boten erschlagen ließ. Als Chlodwig in Köln einzog, soll er die Verantwortung für die Todesfälle abgelehnt und den Bürgern seinen Schutz angeboten haben — worauf diese ihn in St. Gereon jubelnd zu ihrem Herrscher und damit zum König aller Franken ausgerufen haben sollen. Dies berichtete der Chronist Gregor von Tours in seiner Geschichte der Franken.
In Köln lebte zur Zeit der Franken ein buntes Völkergemisch von Franken, anderen Germanen und "Römern", also der vor Ankunft der Franken ansässigen Bevölkerung, mit den unterschiedlichsten Religionen. Die "romanische" Stadtbevölkerung sprach auch noch im 6. Jahrhundert Latein. Trotz der zunehmenden Christianisierung des Merowingerreiches nach der Taufe Chlodwigs und dem Status Kölns als Bischofssitz gab es noch mindestens bis ins sechste Jahrhundert auch nicht-christliche Kultstätten.
Die Franken, ein Krieger- und Bauernvolk, nutzten in Köln die trotz der Eroberungszüge erhalten gebliebene römische Infrastruktur, vor allem das Prätorium, in dem die Könige residierten, sowie Brücke und Stadtmauer. Auch in Landwirtschaft und Handwerk bauten sie auf römischen Grundlagen auf; so entwickelten sich zum Beispiel aus den zahlreichen römischen Gutshöfen rund um Köln und den Militäreinrichtungen nach und nach fränkische Dörfer und Hofsiedlungen. Obwohl die Bevölkerungszahl in fränkischer Zeit stark zurückgegangen war, befanden sich Handel und Handwerk weiterhin auf hohem Niveau, allerdings war der Exporthandel im sechsten Jahrhundert nicht mehr so ausgeprägt.
Eine Bedrohung der Stadt im Jahr 557 durch die Sachsen, die bis zum Kastell Deutz vordringen konnten, wurde abgewendet. Bei den blutigen Machtkämpfen, die sich die Nachkommen Chlodwigs lieferten, wurde Köln immer wieder involviert. So flüchtete Theudebert nach der Schlacht bei Toul 612 vor seinem Bruder Theuderich von Toul nach Köln. Als dieser ihn in einem weiteren Kampf besiegte, zog Theuderich in Köln ein und wurde von den dort verbliebenen Anhängern Theudeberts zum neuen König ausgerufen.
Die Zwiste in der Königsfamilie führten zu einem Machtzuwachs für die fränkischen Adligen — die Hausmeier —, die ihren Königen die Regierungsarbeit aus der Hand nahmen; 687 zog der Karolinger Pippin der Mittlere alle fränkischen Hausmeierämter an sich. Er hielt sich über längere Zeiträume in Köln auf, seine Residenz befand sich vermutlich in der Nähe der heutigen Kirche St. Maria im Kapitol. Aber auch unter seinen Nachfolgern kehrte keine Ruhe ein: Pippins Stiefsohn Karl Martell zwang schließlich Plektrudis, die Witwe seines Vaters, die in Köln residierte, zur Aufgabe ihrer Macht und zum Gang ins Kloster in die nach hochmittelalterlichen Quellen von ihr gestiftete Kirche St. Maria im Kapitol.
Die endgültige Machtübernahme der Karolinger im Frankenreich durch Martells Sohn Pippin den Jüngeren 751 bedeutete das Ende der Merowingerherrschaft in Franken und für Köln das Ende seiner Rolle als Königssitz (die Karolinger residierten in Aachen).
Eine bedeutende Rolle spielten in der fränkischen Zeit vor allem die Kölner Bischöfe. Als wichtigster unter ihnen gilt der um 625 wirkende Kunibert von Köln, der schon für König Dagobert III. und dessen Sohn Sigibert III. die Regierungsgeschäfte geführt hatte. Der Legende nach weihte Kunibert auch die älteste noch erhaltene Kölner Kirchenglocke, den Saufang. Die Clemenskirche, in der Kunibert nach seinem Tod 663 bestattet wurde, hieß fortan Kunibertskirche.
Das karolingische Köln
Während der Sachsenkriege unter Karl dem Großen gewann Köln sowohl politisch als auch kulturell wieder an Einfluss; als erster karolingischer Bischof gilt Hildegar, der um 753 bei einer Schlacht gegen die Sachsen bei der Iburg getötet wurde. Köln verehrte seit dieser Zeit viele christliche Märtyrer, sammelte deren Reliquien in wertvollen Schreinen und baute für sie viele Kirchen. Im spätmerowingischen Dom wurde eine neue liturgische Einrichtung, eine Schola Cantorum eingebaut.
Papst Zacharias plante, Bonifatius zum Erzbischof Kölns zu ernennen, um von Köln aus die Bekehrung der Sachsen und Friesen voranzutreiben. Der Plan scheiterte zunächst an dem Widerstand der einheimischen Bischöfe und Adligen, und Köln wurde erst 795 Erzbischofssitz. Bereits 787 hatte Karl den Priester Hildebold zum Bischof von Köln eingesetzt, als die Kölner sich nicht selbst auf einen neuen Bischof einigen konnten. 795 wurde Hildebold folgerichtig auch Kölns erster Erzbischof; er amtierte bis zu seinem Tod im Jahr 818, vier Jahre nachdem Karl der Große gestorben war.
Nach dem Tod Karls des Großen entbrannte erneut ein Streit um das Frankenreich. Köln gehörte zunächst zum so genannten Mittelreich zwischen Ost- und Westfranken oder dem Lotharingien von Karls Enkel Lothar II. Dessen Scheidung und Wiederverheiratung, die durch den Kölner Erzbischof Gunthar unterstützt wurde, führte 863 zur Exkommunizierung Gunthars, der aber in Köln bis 866 weiter in seinem Amt blieb. Er protestierte gegen die Herauslösung Bremens aus seinem Metropolitanverband durch die Gründung des Erzbistums Hamburg-Bremen 848. Das führte zunächst zu einem Stillstand. Als aber Gunthar wegen seiner Ehescheidung Lothars II. exkommuniziert wurde, stellte Papst Nikolaus I. am 31. Mai 864 die Gründungsbulle für das Erzbistum Hamburg-Bremen aus. Gunthars Nachfolger Willibert weihte im Jahr 873 die Kirche, die als Alter Dom — Vorläufer des Kölner Doms — gilt. Mit ihrem Bau wurde wahrscheinlich um 850 begonnen, weil aber Gunthar als Bauherr missliebig erschien, schrieb man sie später dem berühmteren Vorgänger zu,weshalb sie lange den Namen Hildebolddom trug.
Nach Lothars Tod fiel Köln 876 an das ostfränkische Reich König Ludwigs des Deutschen. Durch die innerfränkischen Kämpfe wurde das Reich nach außen derart geschwächt, dass im Winter 881/882 die Normannen auf ihren Kriegszügen rheinaufwärts bis Köln und Bonn vordringen konnten. Sie plünderten und brandschatzten die Städte, und in Köln blieben nur der Dom und die Kirchen St. Severin und St. Gereon erhalten, alle anderen Gebäude und Kirchen sowie die Stadtmauer brannten nieder. Allerdings sollen sich die Geistlichen der Stadt vor dem Einfall der Normannen mit den wichtigsten Kirchenschätzen nach Mainz geflüchtet haben.
Bereits einige Jahre nach dem Normannenangriff sollen die Kölner ihre Stadtmauer wieder aufgebaut haben, und im Jahr 891 erhielt Köln unter seinem Erzbischof Hermann von Papst Stephan V. bedeutende Reliquien für die wieder aufgebauten Kirchen.
Zu Beginn des 10. Jahrhunderts wechselte in Köln ein vorletztes Mal in der Karolingerzeit die Herrschaft: In Ostfranken wurde Konrad I., zum König gewählt, was die lothringischen Fürsten zur Abspaltung veranlasste und in den Einflussbereich des karolingischen Westfrankens brachte. Endgültig beendet wurde diese Phase durch den Sachsen Heinrich I., der mit wenigen Eroberungszügen Lothringen wieder zu Ostfranken brachte. 925 wurde Lothringens — und damit Kölns — Zugehörigkeit zum ostfränkischen Reich von den Fürsten und dem Kölner Erzbischof bestätigt.
Das hochmittelalterliche Köln
Ottonische Zeit
Erzbischof Brun, der Bruder des späteren Kaisers Otto I., war 953 zum geistlichen Oberhaupt von Köln gewählt worden. Nachdem unter seiner Führung ein Aufstand in Lothringen gegen den Bruder des Kaisers niederschlagen wurde, machte Otto I. den Erzbischof auch zum Herzog von ganz Lothringen und damit zum weltlichen Fürsten in Köln. Damit hatte er die Gerichtsbarkeit sowie Markt- und Münzhoheit in der Stadt — dies markierte den Beginn einer Periode erzbischöflicher Macht in Köln, die bis zur Schlacht von Worringen im Jahr 1288 andauerte.
Brun hinterließ bleibende Spuren in der Stadt. So wurden unter seiner Herrschaft der alte Dom erweitert, mehrere Stifte und Klöster (z. B. der Vorläuferbau der heutigen Kirche Groß St. Martin) gegründet und um 950 die Siedlungen der Rheinvorstadt, die bis dahin noch außerhalb der Stadtmauern lagen, in die Stadt eingegliedert (das Gebiet um den heutigen Alter Markt und Heumarkt). Für die Besuche des Kaisers in Köln ließ er in der Nähe des Domes vermutlich eine Pfalz errichten.
Kurz nachdem Otto I. im Jahr 965 mit seiner Familie den Erzbischof in Köln besucht hatte, verstarb Brun im Alter von 40 Jahren auf einer diplomatischen Mission in Reims. Er wurde in der Kölner Klosterkirche von St. Pantaleon beerdigt.
Nach Bruns nur kurz amtierendem Nachfolger Folcmar trat ab 969 vor allem Erzbischof Gero in Erscheinung. Er reiste 971 nach Konstantinopel, um eine Ehefrau für Otto II. zu suchen. Geplant war die Vermählung des Kaisersohns mit der Tochter des oströmischen Kaisers; Gero vermittelte schließlich die Vermählung mit dessen Nichte Theophanu im Jahr 972. Die Kaiserin führte nach dem Tod Ottos II. 983 sechs und ein halbes Jahr für ihren unmündigen Sohn Otto III. die Regentschaft. Sie starb bereits 991; der byzantinische Einfluss auf die deutsche Kunst und Kultur kann jedoch auf sie und ihr großes Gefolge zurückgeführt werden. Nachdem sie wie Brun in St. Pantaleon beigesetzt worden war, siedelten sich ihre Landsleute, Handwerker und Künstler, um diese Kirche an – was sich in Kölner Straßennamen wie Griechenmarkt niederschlug.
Das kunsthistorisch und ikonographisch bedeutende Gerokreuz im alten Dom soll der Überlieferung nach 970 von Gero beauftragt und aufgestellt worden sein. Nach dessen Tod wurde es an seinem Sarkophag im Dom aufgestellt. Von Geros Nachfolger, Erzbischof Everger, der zu Zeiten Geros Domschatzmeister gewesen war, wird in der Chronik Thietmar von Merseburgs berichtet, er habe sowohl Gero als auch dessen Nachfolger Warin scheintot bestatten lassen, um ihr Amt zu übernehmen. Evergers Nachfolger wurde Erzbischof Heribert. Er regierte von 999 bis 1021 und stiftete 1003 die Abtei Deutz. Während seiner Amtszeit hatten die Kölner mit mehreren Hungersnöten und Dürren zu kämpfen. Seine Gebete sollen zum ersehnten Regen geführt haben, so dass er nach seinem Tode 1147 heilig gesprochen wurde.
Salische Zeit
Heriberts Amtsnachfolger Pilgrim trug durch die Königskrönung Heinrichs III. und seiner Mutter Gisela zu dem dauerhaften Anrecht der Kölner Erzbischöfe bei, in Aachen Krönungen vornehmen zu dürfen. Außerdem wurde er 1031 zum Erzkanzler für Italien ernannt, ein Ehrenamt, das nach ihm alle Kölner Erzbischöfe des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation inne hatten.
Der Kölner Erzbischof erhielt 1039 das Münzrecht und die Kölner Mark begann ihren Siegeszug am Niederrhein. Im folgenden Jahr (1040) wurde die erste Synagoge in Köln errichtet. Die Königin Richeza von Polen wurde 1061 in Köln beigesetzt.
Im Jahre 1074 kam es zu einer Rebellion der Kölner Bürger gegen ihren Lehnsherrn, den Erzbischof Anno II.. Als Anno im Kölner Hafen ein Kaufmannschiff beschlagnahmen ließ, widersetzte sich der Sohn des reichen Kaufmanns der Beschlagnahmung. Anno konnte sich nur knapp vor der mordlustigen Bevölkerung in Sicherheit bringen und aus der Stadt fliehen. Er kehrte wenige Tage später mit bewaffneten Verbänden zurück, die Stadt kapitulierte, die Rädelsführer wurden brutal bestraft.[3]
1096 befand sich in Köln der Sammelplatz für die Kreuzritter vom Niederrhein. Die Kreuzzügler plünderten und brandschatzten das Judenviertel. Im Verlauf der Auseinandersetzungen zwischen Kaiser Heinrich IV. und seinem Sohn Heinrich V. wurden 1106 neue Befestigungsanlagen errichtet. Köln schlägt sich auf die Seite Heinrichs IV. Durch diese zweite Stadterweitung umfassten die Mauern nun ein Gebiet von 203,6 Hektar. Am 25. August 1128 legte ein durch Blitzschlag verursachtes Feuer das rechtsrheinische Deutz in Schutt und Asche. Zahlreiche Gebäude wurden zerstört. Das Kölner Rathaus wurde erstmals 1135 urkundlich erwähnt.
Staufische Zeit
Für 1149 ist das große Kölner Stadtsiegel erstmals belegt; seine tatsächliche Entstehungszeit ist umstritten. Gegen 1140 lebten schätzungsweise 20.000 Bürger in der Stadt. Köln wurde 1150 von einem großen Brand und einer Pest-Welle heimgesucht.
Der Kölner Erzbischof Rainald von Dassel brachte die Gebeine der Heiligen Drei Könige am 23. Juli 1164 nach Köln. Dadurch wurde Köln einer der wichtigsten Wallfahrtsorte des christlichen Europas und lockte in großer Anzahl Pilger und Könige zur Heiltumsfahrt nach Köln. Auch wegen der 1121 gefundenen und seitdem verehrten Reliquien des Hl. Gereon und seiner Gefährten sowie den im 12. Jhdt. gefundenen Gebeinen der legendären Heiligen Ursula und ihrer laut der Legende 11.000 Begleiterinnen wurde Köln zusammen mit Rom und Santiago de Compostela eine der drei großen Pilgerstätten des Spätmittelalters. Der Reliquienschatz Kölns soll mehr als 800 Heilige enthalten haben.
Im Mai 1169 bestätigte Philipp anlässlich einer Auseinandersetzung zwischen dem Burggrafen und dem Vogt von Köln ein altes Weistum, worin deren amtliche Stellung und der Umfang ihrer Befugnisse und Gerechtsame, so wie die Freiheiten der Kölnischen Bürger aufgezeichnet wurden.[4] 1171 erneuerten die Senatoren der Stadt Köln den Kaufleuten von Dinant die Zoll-Privilegien, die ihnen bereits durch den Erzbischof Friedrich I. (†1131) verbrieft worden waren.[5] 1174 lieh Erzbischof Philipp I. von Heinsberg zum Zweck eines Kriegszuges nach Italien von der Stadt Köln 1000 Mark und verpfändete ihr dafür das Münzrecht.[6]
Am 27. Juli 1180 verglich sich Erzbischof Philipp hinsichtlich der gegen sein Verbot angelegten Stadtbefestigung, dass gegen eine Zahlung von 2000 Mark und einen Grundzins der Status quo in Bezug auf Befestigung, Häuser und Vorbaue bleiben durfte. Damit wurde der Bau der Stadtbefestighung sanktioniert.[7] Der Vertrag wurde am 11. August von Kaiser Friedrich I. bestätigt.[8] Die große mittelalterliche Stadtmauer wurde in den folgenden sechs Jahrzehnten gebaut. Die Fläche der Stadt wuchs von 203,6 ha auf 402,6 ha. Nach der Fertigstellung war die Mauer mit 52 Türmen und 12 Toren das größte Befestigungswerk Europas.[9][10] Das (Leprosorium) von Köln, in Melaten verkehrsgünstig an der Köln-Aachener Straße gelegen, wurde erstmals in der Schreinskarte der Pfarrei St. Aposteln 1180 erwähnt. Das zerstörte Siechenhaus wurde als hoff to Malaten buyten Colne erstmals am 25. April 1243 urkundlich erwähnt.[11]
Der Rat der Stadt Köln erschien erstmals 1216 in den tradierten Urkunden. Der Einzug der künftigen Kaiserin und englischen Prinzessin Isabella von England 1235 auf ihrer Reise zu ihrer Hochzeit in Worms mit Kaiser Friedrich II. wurde eines der "großartigsten gesellschaftlichen Ereignisse des Hochmittallater" [12]. Isabella wurde mit allen Ehren empfangen und blieb sechs Wochen in Köln. Erzbischof Konrad von Hochstaden legte am 15. August 1248 den Grundstein für den Neubau des Kölner Doms. Der Kirchenlehrer Albertus Magnus spielte in seiner Kölner Zeit eine herausragende Rolle in den Auseinandersetzungen zwischen Stadt und Erzbischof. Im Kleinen Schied vom 17. April 1252 und im Großen Schied vom 28. Juni 1258 gutachtete er beim Streit zwischen Stadt und Bischof. Mit dem Großen Schied wurde die oberste Gerichtsgewalt und die oberste Macht dem Erzbischof zugesprochen. Gleichzeitig bestätigte der Spruch aber auch das Selbstverwaltungsrecht der Kommune. Die Folge war, dass Konrad von Hochstaden die angestrebte Landeshoheit über Köln nicht durchsetzen kann und sich mit der Oberaufsicht begnügen muss.[13]
Das spätmittelalterliche Köln
Köln trat im Juli 1254 dem Rheinischen Städtebund bei, der 59 Städte und auch Territorialfürsten umfasste und bis 1257 bestand. Motiv für die Gründung war die Unsicherheit im Heiligen Römischen Reich zur Zeit des Interregnums. Der Rheinische Städtebund forderte die Abschaffung der etwa 30 Rheinzölle, welche den Handel stark behinderten. Er wendete sich gegen Fehden und setzt Regelungen für Konfliktfälle fest.
Erzbischof Konrad von Hochstaden verlieh der Stadt Köln am 7. Mai 1259 das Stapelrecht. Danach mussten alle an- und durchreisende Kaufleute ihre Waren zu Köln "stapelt" und zum Verkauf anbieten. Das Stapelrecht war maßgeblich für die Entwicklung Kölns zur europäischen Wirtschaftsmetropole des Spätmittelalters.[14] Erzbischof Engelbert II. von Falkenburg sicherte den Juden der Stadt 1266 seinen Schutz zu. Im Streit zwischen den Bürgern und dem Erzbischof kam es Oktober 1268 zum Kampf an der Ulrepforte. Der Konflikt wurde in der Reimchronik Gottfried Hagens dargestellt.
Am 15. November 1280 starb Albertus Magnus in Köln. Die Kölner Bürger erkämpften in der Schlacht von Worringen am 5. Juni 1288 ihre Freiheit von der erzbischöflichen Stadtherrschaft. Bei dem Konflikt zwischen Siegfried von Westerburg, Erzbischof von Köln und Herzog Johann I. von Brabant schlug sich die Stadt Köln auf die Seite des Herzogs. Der Erzbischof geriet in Gefangenschaft. Die Stadt Köln erlangte in der Folge de facto den Status einer Reichsstadt, wenngleich die Anerkennung de jure noch bis 1475 auf sich warten ließ.
Der Chor des neuen gotischen Doms wurde am 27. September 1322 geweiht. Die Reliquien der Heiligen Drei Könige, Anziehungspunkt für zahlreicher Pilger, wurden in den neuen Dom überführt. Um 1324 war Meister Eckhart Leiter des Studium generale in Köln. Er wurde 1325 durch Mitbrüder beim Kölner Erzbischof Heinrich II. von Virneburg, Erzbischof von Köln wegen angeblich häretischer Glaubensaussagen denunziert und starb entweder 1327 oder 1328 hier oder in Avignon.
In einer Eintragung in das Eidbuch des Kölner Rats am 5. März 1341 wurde der Karneval erstmals erwähnt. Im Sommer 1349 forderte die Pest täglich mehr als 100 Opfer. In der Nacht vom 23. auf den 24. August 1349 kam es zu einem Pestpogrom, bei dem die Kölner Judengemeinde ausgelöscht wurde. Im „Hansasaal“ des Kölner Rathauses tagte am 19. November 1367 eine Versammlung der Hansestädte und bildete die Konföderation gegen den dänischen König Waldemar IV..
Die Auseinandersetzungen zwischen den Patriziern, die den Rat und die Richerzeche dominierten und den aufstrebenden Zünften erreichten im so genannten Kölner Weberaufstand einen ersten Höhepunkt. Es gab in Köln gegen Ende des 14. Jahrhunderts ungefähr 300 Weberwerkstätten mit bis zu 6000 Beschäftigten. Produziert wurden bis zu 20.000 Ballen (1,60 Meter breites Tuch von 25 Meter Länge) im Jahr. Der Kölner Gewandschneider Wilhelm Wavern exportierte zu dieser Zeit 10.000 Paar Hosen p.a. Ein Webergeselle verdiente damals etwa 8 Schilling pro Tag bei folgenden Lebenshaltungskosten: ein Hahn 3 Schilling, 25 Eier 25 Schilling, ein Fisch 2 Schilling, eine Hose 32 Schilling, 1 Paar Schuhe 10 Schilling.[15] Der Weberaufstand sollte dieser immensen wirtschaftlichen Bedeutung der Weberzünfte Rechnung tragen. Er begann Pfingsten 1369 und endete in der blutigen Weberschlacht am 20. November 1371 auf dem Waidmarkt mit einer schweren Niederlage der Weberzunft, die daraufhin hart bestraft wurde. Vorübergehend konnten die patrizischen Familien ihre Macht wiederherstellen. Die Richerzeche wurde restituiert, 1396 aber endgültig abgeschafft.
Im Jahr 1374 kam es zum höchsten bislang in Köln erreichten (eisfreien) Hochwasser. Nach Schneeschmelze und tagelangen Regenfällen in weiten Teilen des Rheineinzugsgebietes wurde am 11. Februar ein Wasserstand von etwa 13,30 m erreicht. Während der Scheitelwelle konnten Boote über die rheinseitige Stadtmauer fahren. Es handelte sich um ein durch zahlreiche zeitgenössische Quellen belegtes, einmaliges Ereignis. Vom April 1375 bis zum Friedensschluss am 16. Februar 1377 kam es im so genannten Schöffenkrieg zu einer schwerwiegenden Machtprobe zwischen der Stadt Köln und Erzbischof Friedrich von Saarwerden. Anlass war ein Kompetenzstreit im Zusammenhang mit den Schöffen, die dem erzbischöflichen Burggrafen beim Hochgericht beisaßen oder ihn vertraten. Im Verlauf des Schöffenkrieges verhängte Kaiser Karl IV. die Reichsacht über Köln, und im Kölner Umland, insbesondere in Deutz, wurden schwere Zerstörungen angerichtet.
Die Alte Kölner Universität wurde am 21. Mai 1388 von der Kölner Bürgerschaft gegründet und vom römischen Papst Urban VI. bewilligt. Die Eröffnung erfolgte am Dreikönigstag 1389. Gründungsrektor war Hartlevus de Marca, der den Lehrbetrieb mit einer Disputation mit dem Theologieprofessor Gerhard Kikpot von Kalkar über Jesaja 60,1 („die Herrlichkeit des Herrn ging strahlend auf über dir“) eröffnete. Die Universität ging hervor aus den Generalstudien der Dominikaner, die Albertus Magnus 1248 eingerichtet hatte. Die Universität zu Köln war die vierte Universitätsgründung im Heiligen Römischen Reich nach der Karls-Universität Prag (1348), der Universität Wien (1365) und der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg (1386). Die Alte Universität wurde 1798 von französischen Besatzern geschlossen.
Am 6. November 1395, dem Freitag nach Fronleichnam, erschütterte morgens um 3 Uhr ein schweres Erdbeben die Stadt Köln, nachdem schon acht Tage vorher Hagelschauer mit Körnern so groß wie Hühnereier die Leute erschreckt hatten.
Der Verbundbrief von 1396
Im Jahr 1396 wurde durch eine unblutige Revolution die Patrizierherrschaft in Köln endgültig beendet. An ihre Stelle trat eine ständische Verfassung, die sich auf die Organisation der Gaffeln stützte. Vorausgegangen waren jahrelange Auseinandersetzungen innerhalb des Rates und des ihn konstituierenden Patriziats.
Am 8. Juli 1391 schaltete Hilger Quattermart, der Führer der patrizischen Greifen-Partei, die Schöffen des Hochgerichts aus. Am 11. August 1391 ging das Recht der Bürgermeisterwahl von der Reichen-Korporation Richerzeche auf den Rat über. Am 17. Juli 1394 beschloss der Rat die „Ewige Verbannung“ Heinrich von Staves, eines Oheims von Hilger Quattermart, wegen dessen Umtrieben in Sachen Deutzer Zoll. Am 26. Dezember 1395 kam es in einer stürmischen Ratssitzung zur Löschung des Verbannungsdekrets Heinrich von Staves durch Hilger Quattermart aus dem Ratsbuch, danach provokatorisches Auftreten Heinrich von Staves in der Stadt. Am 4. Januar 1396 wurde die Partei der „Greifen“ mit ihrem Führer Hilger Quattermart von der Partei der am 3. Januar 1396 gegründeten Partei der „Freunde“ unter Führung von Konstantin von Lyskirchen entmachtet.
Hilger Quattermart floh. Sein Verwandter Heinrich von Stave wurde am 11. Januar 1396 auf dem Neumarkt hingerichtet, viele der „Greifen“ wurden zu lebenslanger Kerkerhaft verurteilt. Am 18. Juni 1396 versuchte Konstantin von Lyskirchen alte patrizische Rechte wiederherzustellen. Die dagegen protestierenden Handwerker- und Kaufleutezünfte wurden von ihm „vom hohen Ross herab“ nach Hause geschickt. Daraufhin nahmen die Zünfte die „Freunde“ in ihrem Versammlungsraum gefangen. Die „Greifen“ wurden befreit. Am 24. Juni 1396 trat ein 48-köpfiger, provisorischer Rat aus Kaufleuten, Grundbesitzern und Handwerkern zusammen.
Der Stadtschreiber Gerlach von Hauwe formulierte daraufhin den so genannten Verbundbrief[16], der am 14. September 1396 von den 22 so genannten Gaffeln unterzeichnet und in Kraft gesetzt wurde. Die Gaffeln waren heterogen zusammengesetzt, in ihnen waren die entmachteten Patrizier, Ämter, Zünfte und Einzelpersonen zusammengefasst, nicht aber die zahlenmäßig sehr starke Geistlichkeit; jeder kölnische Bürger musste einer der Gaffeln beitreten. Der Verbundbrief konstituierte einen 49-köpfiger Rat, mit 36 Ratsherren aus den Gaffeln und 13 Gebrechsherren, die berufen wurden. Der Verbundbrief blieb bis zum Ende der Freien Reichsstadt 1797 in Kraft. Am 14. April 1397 bestätigt der Rat die Zunftbriefe der Garnmacherinnen, Seidenmacherinnen und Goldspinnerinnen analog zu übrigen Zunftordnungen. Wirtschaftlich erreichten die Kölner Frauen im Spätmittelalter eine Freiheit wie nirgends sonst im Deutschen Reich.[17] Frauen handelten selbständig und waren weitgehend geschäftsfähig.[18]
Die Freie Reichsstadt Köln
Um 1400 lebten schätzungsweise 40.000 Bürger in der Stadt Köln, der zu dieser Zeit größten Stadt des Heiliges Römisches Reichs. Am 6. Januar 1401 erfolgte im Kölner Dom die Krönung von Ruprecht I. zum deutschen König, und am 6. Juli 1402 wurde im Dom die so genannte "Englische Heirat" zwischen Blanca von England, Tochter von Henry IV., und Ludwig III., Kurfürst von der Pfalz, Sohn König Ruprechts von der Pfalz, geschlossen. Sie war unter Vermittlung von Unterhändlern des Kölner Rats zu Stande gekommen.[19] 1403 verbietet der Rat eine jegliche Vermummung an den Fastnachtstagen.[20]
Der Rathausturm wurde 1414 vollendet, er wurde als Archiv, Waffenkammer und Feuerwache genutzt. Im gleichen Jahr begann die Herrschaft von Erzbischof Dietrich II. von Moers (1414-1463), die mit 49 Jahren längste Regierung eines Erzbischofs von Köln. Die Kölner Juden wurden nach ihrer Wiederansiedlung von 1372 im Jahr 1424 endgültig aus der Stadt vertrieben. Die Synagoge wurde zur Ratskapelle "Sankt Maria in Jerusalem" umgebaut, die Kölner Mikwe verfüllt. Damit endete die Tradition einer der ältesten und bedeutendsten Siedlung von Juden auf deutschem Boden.[21]
Die erste Kölner Bettelordnung wird auf 1435 datiert und wurde in die Kölner Statuten von 1437 aufgenommen. Sie schreibt vor, dass Gesunde für ihren Lebensunterhalt arbeiten oder die Stadt verlassen müssen und dass Bettler ihre Wunden und Gebrechen nicht öffentlich zur Schau stellen dürfen, damit die "guten Bürger" nicht belästigt werden. Die Bettelordnung richtete sich zudem gezielt gegen auswärtige Bettler.[22] Stefan Lochner vollendete um 1445 das Altarbild Altar der Stadtpatrone, das das Selbstbewusstsein der Freien Reichsstadt widerspiegelt und heute im Dom ausgestellt ist. Im gleichen Jahr erteilte der Rat am 11. Juni den Befehl, dass alle Ferkel - bis auf die der Bäcker, Brauer und Landwirte - innerhalb der Stadt abzuschaffen seien. Dieser und zahlreiche ähnliche, vermutlich ebenso wenig erfolgreiche Erlasse des Rats werfen ein signifikantes Licht auf die innerstädtischen, hygienischen Zustände. Mit Wilhelm Roggelin und Peter Puckgassen wurden am 16. August 1448 die ersten amtlich bestallten Müllmänner der Stadt bestallt.[23]
Der Gürzenich, das Ball- und Tanzhaus des Rates, wurde von 1441 bis 1447 von Stadtbaumeister Johann van Bueren errichtet. Am 26. Februar 1446 fand der erste, urkundlich belegte Hexenprozess in Köln statt. Nach Schwören der Urfehde wurde die Angeklagte freigelassen.[24] Der Rat der Stadt verbot 1449 die Einfuhr fremden Bieres nach Köln, bei Zuwiderhandlung drohten den Importeuren Gefängnisstrafen. 1466 wurde der erste bekannte Kölner Buchdruck (Liber Johannis Chrysostomi super psalmo quinquagesimo) in der Druckerei von Ulrich Zell publiziert. Zell hatte sein Handwerk wahrscheinlich bei den Mainzer Buchdruckern Peter Schöffer und Johannes Fust gelernt; ein Jahrzehnt später gab es bereits 10 Druckereien in Köln.[25] 1469 verfasste Heinrich van Beeck eine umfassende Geschichte der Stadt Köln, die Agrippina genannte Universalchronik Chronica coloniensis. Darin wurde die Geschichte der Stadt von den Anfängen bis ins Jahr 1419 dargestellt. Neben der Chronik steht in der Handschrift gleichberechtigt ein Urkundenteil.[26]
Kaiser Friedrich III. bestätigte im Verlauf der Kölner Stiftsfehde 1475 offiziell den seit 1288 praktisch bestehenden Status als Freie Reichsstadt; die Hanse unter Führung Kölns erwarb den Stalhof in London als Kontor. Vier Jahre später 1479 erhielt die Universität zu Köln von Kaiser Friedrich III. das Recht, Leichen zu sezieren. 1481/82 scheiterte ein Umsturzversuch der so genannten Kleinen Schickung gegen das Finanzgebaren des Rats, weil sich die Gaffeln mehrheitlich auf dessen Seite schlugen. Ein Sterbender berichtete 1484 von homosexuellen Praktiken in Köln. Eine große Untersuchung ergab, dass wohl über 200 angesehene Bürger darin verwickelt waren, so wurden die Ergebnisse der Untersuchung wieder unter den Teppich gekehrt.[27]
Auf dem Reichstag 1505 zu Köln entschied der römisch-deutsche König und spätere Kaiser Maximilian I. den Landshuter Erbfolgekrieg: Das Herzogtum Pfalz-Neuburg entstand (so genannter Kölner Spruch). Der Dominikaner Jakob van Hoogstraten (†1527), 1504 in Köln zum Dr. theol. promoviert und seit 1505 Regens der Kölner Ordensschule, wurde 1510 Prior des Kölner Dominikanerklosters und hatte als solcher das Amt des päpstlichen Inquisitors für die Kirchenprovinzen Köln, Mainz und Trier inne.[28] Er lässt in Köln die Bücher Reuchlins verbrennen.
Der Bürgeraufstand von 1512/13, bei dem drei Bürgermeister und sieben Ratsherren getötet wurden, führte zum Beschluss des Transfixbriefs vom 15. Dezember 1513, der Ergänzungen zum Verbundbrief von 1396 enthiel und den jahrzehntelang gewachsenen Spannungen zwischen Rat und Gemeinde Rechnung trug. Im Transfixbrief, der bis 1797 zusammen mit dem Verbundbrief die Kölner Verfassung bildete, werden die Rechte der Gemeinde erweitert und fortgeschrieben, insbesondere die Unverletztlichkeit von Person und Wohnung.[29] Zudem sollten die Macht der Gaffeln gestärkt, die Veruntreuung städtischer Gelder verhindert und die Günstlingswirtschaft des Rates unterbunden werden.[30]
Albrecht Dürer besuchte im Jahr 1520 seinen Vetter Niklas in Köln. Auf dem Domhof wurden die Schriften von Martin Luther verbrannt. Auf Melaten wurden im Jahr 1529 die beiden protestantischen "Ketzer" Adolf Clarenbach und Peter Fliesteden verbrannt. Die Kölner Börse wurde 1553 gegründet. Bei einem Fährunglück 1559 auf dem Rhein ertranken über 50 Personen. Die Bauarbeiten am Kölner Dom wurden im Jahr 1560 aus finanziellen Gründen eingestellt.
Seit dem Hochmittelalter hatten die Kölner mit Besorgnis beobachtet, dass der Rhein begann, sich am rechten Rheinufer bei Poll ein anderes Flussbett zu suchen. Hochwasser und Eisgänge begünstigten diese Veränderungen. Um zu verhindern, dass es zwischen Poll und Deutz zu einem östlichen Durchbruch des Rheins kam, wollte Köln das Ufer mit den so genannten Poller Köpfen befestigen, doch erst 1557 konnte sich der Rat mit dem Erzbischof über die Maßnahmen einigen. 1560 wird das Großprojekt in Angriff genommen, das über 250 Jahre fortgeführt wurde. Insgesamt wurden drei schwere Uferbefestigungen ("Köpfe") angelegt. Neben Hunderten auf Grund gelegten Schiffen wurden Weidenpflanzungen und Buhnen eingebracht, um Abweichungen des Flussverlaufs zu verhindern. Mit Basaltbrocken beschwert wurden eisenbewehrte Eichenstämme - durch schwere Querbalken verbunden - in den Flussgrund getrieben. Der nördliche Kopf soll eine Länge von 1.500 Metern gehabt haben.[31]
Seit 1577 war Köln mittels eines Abzweigers ab Wöllstein mit dem europäischen Hauptpostkurs, dem Niederländischen Postkurs von Brüssel über Augsburg nach Innsbruck, Trient und Italien verbunden. Zunächst bestand eine Fußbotenpost, die jedoch 1579 vom Postmeister Jacob Henot in eine reitende Post umgewandelt wurde. [32]
Der Kölner Erzbischof Gebhard Truchsess von Waldburg sagte sich 1582 von der katholischen Kirche los und heiratete die protestantische Stiftsdame Agnes von Mansfeld, trat aber als Erzbischof nicht zurück. Gebhard Truchsess von Waldburg wurde 1583 exkommuniziert und der verlässlich katholische Ernst von Bayern zu seinem Nachfolger bestimmt u.a. deshalb, weil ein protestantischer Kölner Erzbischof die katholische Mehrheit im Kurfürstenkollegium gekostet hätte. Es kam zum Kölner Krieg (auch Truchsessischer Krieg), der bis 1588 dauerte. Deutz, Bonn und Neuss wurden verwüstet. Der Rat verbot 1609 den Frauen auch zu Karneval das Tragen von Männerkleidung. Der erste Tabakhändler eröffnete 1620 sein Geschäft in Köln.
Auf Melaten wurde Katharina Henot, die Tochter Jacob Henots, im Jahr 1627 als Hexe verbrannt.[33][34] Christina Plum bezichtigte sich erstmals im Frühjahr 1629 der Hexerei und denunzierte bei einem Verhör im April 1629 zunächst zehn angesehene Bürger. Nach weiteren Denunziationen erfolgten mehreren Hinrichtungen, darunter auch Christina Plum am 16. Januar 1630. Erst ab der zweiten Jahreshälfte 1630 wurde die Hexenverfolgung in Köln ausgesetzt.[35] Wegen der Syphilis wurden 1631 die öffentlichen Badehäuser geschlossen. Mit den Wochentlichen Post-Zeitungen erschien 1632 die erste wöchentliche Zeitung in Köln. Der Rat der Stadt verbot 1659 das Rauchen innerhalb der Stadtmauern. 1655 wurde Enn Lennartz als Hexe enthauptet und verbrannt. Sie war das letzte Opfer der Hexenverfolgung in Köln. Insgesamt gab es in der Zeit der Hexenverfolgung (1435 - 1655) 96 aktenkundig gewordene Hexenprozesse, bei denen 37 Beschuldigte hingerichtet wurden.[36]
Während des Dreißigjährigen Kriegs (1618-1648) verhielt sich Köln neutral und wurde nicht belagert, wobei der Krieg jedoch die Wirtschaft schädigte. Der Reitergeneral Jan von Werth (†1652) wurde in Köln zum Volkshelden, als er die Festung Ehrenbreitstein von den Franzosen befreite. Von ihm wurde die Sage mit der Magd Griet berühmt. Am 6. September 1680 überreichte Nikolaus Gülich (*1644) eine Klageschrift gegen innerstädtische Missstände. Eine Untersuchungskommission wurde eingesetzt, dann aber nahm man Gülich gefangen. August 1682 wurde er aber auf Druck der Gaffeln wieder entlassen. Immer wieder klagte er gegen Klüngel und Misswirtschaft. Im Sommer 1683 versuchte Gülich, den Rat aufzulösen, aber hauptsächlich wegen wirtschaftlichen Misserfolgs wurde bald der Prozess gegen ihn eröffnet. 1385 wurde er von Kaiser Leopold I. als Landfriedensbrecher vor das kaiserliche Gericht geladen. Am 23. Februar 1686 wurde er zum Tod durch das Schwert verurteilt und hingerichtet. Seine Schandsäule befand sich hundert Jahre lang auf dem eingeebneten Platz seines Hauses.[37]
Köln nahm am letzten Hansetag 1669 in Lübeck teil. Giovanni Battista Farina gründete 1709 die heute älteste Parfumfabrik der Welt. 1716 begann er mit dem Export seines Eau de Cologne. 1714 führte der Rat der Stadt eine Meldepflicht für Protestanten ein. 1734 gründete Jean Ignace Roderique die Gazette de Cologne. Die französischsprachige Zeitung war neben der Gazette d'Amsterdam, der Gazette d'Utrecht und der Gazette de la Haye (Den Haag) im 18. Jahrhundert europaweit verbreitet. Köln war neben Prag, Wien, Antwerpen, Rom und Venedig wegen seiner günstigen Verkehrsverbindungen eine der wichtigsten Städte, wo Nachrichten gesammelt wurden. Die Gazette de Cologne hatte wegen ihrer Aktualität mehrere tausend Bezieher und war an den Höfen in ganz Europa verbreitet. 1735 erhielt die Zeitung kaiserliches Privileg.[38]
Nach der abendlichen Schließung der Stadttore 1736 kam man nun nur noch nach Zahlung einer Torgebühr in die Stadt. Giacomo Casanova besuchte 1760 die Stadt Köln. Nach dem strengen Winter 1783/84 richteten Packeis auf dem Rhein und dadurch verursachtes Hochwasser im Februar 1784 große Schäden an, über 60 Menschen starben. Für Köln war es das schlimmste jemals verzeichnete Hochwasserereignis mit einem Rekordpegel von 13,55 Metern.
Die Besetzung der Stadt durch die französische Revolutionsarmee im Jahr 1794 brachte das Ende der bisherigen Ratsherrschaft. Am 28. Mai 1796 wurde der Rat der Stadt aufgelöst – 400 Jahre nach Inkrafttreten des Verbundbriefs, der alten Kölner Verfassung. An die Stelle des Rates trat eine nach französischem Vorbild eingesetzte Munizipalverwaltung.[39]
Das französische Köln
Am 6. Oktober 1794 besetzten französische Truppen die Reichsstadt Köln, was durch symbolische Übergabe der Stadtschlüssel besiegelt wurde. Zur besseren Orientierung schafften die Franzosen die bis dahin üblichen Namen der Häuser ab und führten 1795 Hausnummern ein – dank der Hausnummer 4711 eine der am meisten zitierten Maßnahmen dieser Zeit, die der Duftmarke ihren Namen gab. In der Folge wurde Köln Teil des 1798 gegründeten Rur-Départements. Im selben Jahr lösten die Franzosen die Universität zu Köln auf, viele Kirchen und Klöster in Köln und dem Rheinland fielen unter die Säkularisation.
Seit 1797 besaßen sowohl Juden als auch Protestanten das Bürgerrecht. 1798 kehrte mit Joseph Isaak der erste Jude seit 1424 in die Stadt zurück.[40] Im gleichen Jahr wurden die Zünfte aufgelöst; von da an herrschte in Köln Gewerbefreiheit. Die wirtschaftlich einschneidendste Maßnahme war aber die Verlegung der französischen Zollgrenze an den Rhein, 1798.[41]
Während der französischen Besetzung wurden zahlreiche Kunstgegenstände geplündert, viel Unersetzliches zerstört, so der von den Kölner Bürgern eroberte Fahnenwagen des besiegten Erzbischofs aus der Schlacht von Worringen 1288. Dem letzte Rektor der alten Universität Ferdinand Franz Wallraf war es zu verdanken, dass der Stadt Köln unersetzliche Kunstgegenstände, Archive und Urkundenbestände erhalten blieben.[42] Im Konkordat von 1801 zwischen Napoleon und der katholischen Kirche wurde das Kölner Erzbistum aufgehoben. An seine Stelle trat Aachen als neues Bistum.[43]
1801 wurden das linke Rheinufer und damit auch Köln gemäß dem Frieden von Lunéville Teil des französischen Staatsgebiets. Alle Kölner Bürger erhielten die französische Staatsbürgerschaft. Kaiser Napoleon und seine Gattin Josephine besuchten die Stadt vom 13. bis 17. September 1804 zum ersten Mal. Köln war eine Station auf einer längeren Reise durch die eroberten linksrheinischen Gebiete, die Napoleon kurz nach seiner Erhebung zum Kaiser am 18. Mai 1804 begann. Am Abend des 13. September war Napoleon in Köln angekommen und unter Kanonendonner und Glockengeläut durch das Eigelsteintor bis zu seiner Unterkunft am Neumarkt gefahren.
In die Franzosenzeit fallen auch die Gründung der IHK zu Köln (1803), der ersten Industrie- und Handelskammer auf deutschem Boden, sowie des Kölsche Hänneschen Theater (1802). 1804 wurden alle Pfarrfriedhöfe geschlossen, sie wurden ersetzt durch einen Zentralfriedhof, der an der Stelle des alten Siechenhauses Melaten angelegt und 1810 eröffnet wurde.
Die Franzosen mussten am 14. Januar 1814 die Stadt wegen der heranrückenden preußischen Truppen verlassen. An die französische Besatzung schloss sich unmittelbar die preußische Besatzung an.
Das preußische Köln
Der Wiener Kongress sah in seiner am 9. Juni 1815 unterzeichneten Schlussakte die Besetzung Kölns durch preußische Truppen vor. Damit fiel die Stadt an Preußen, allerdings behielten die Kölner bis 1848 die französische Währung. Die Stadt wurde Sitz eines Landkreises und selbst eine kreisfreie Stadt. 1819 wurde in Köln der Rheinische Appellationsgerichtshof eingerichtet.[44] 1823 wurde auf Drängen der preußischen Verwaltung das Festkomitee Kölner Karneval als "festordnendes Komitee" gegründet und veranstaltete den ersten kontrollierten Kölner Rosenmontagszug. 1826 wurde die erste Kölner Sparkasse eröffnet. 1837 wurde der Kölner Erzbischof Clemens August Droste zu Vischering wegen der Mischehenfrage verhaftet. 1842 wurde Karl Marx Chefredakteur der Rheinischen Zeitung.
Nach der Wiederentdeckung der Fassadenpläne des Kölner Domes Anfang des 19. Jahrhunderts erwachte das öffentliche Interesse am Fortbau des Domes, der zum Symbol für die deutsche Nationalbewegung wurde. Joseph Görres und Sulpiz Boisserée waren die treibenden Kräfte für die Vollendung, so dass am 4. September 1842 durch den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. und den späteren Erzbischof Johannes von Geissel der Grundstein für den Weiterbau des Kölner Doms gelegt werden konnte. 1863 wurde das Innere des Doms vollendet. 1868 wurde der alte Dombaukran, der ein halbes Jahrtausend lang ein Wahrzeichen der Stadt war, abgebrochen. Die Trennwand zwischen dem 1322 geweihten Chor und dem Langhaus wurde nach 560 Jahren eingerissen. Am 15. Oktober 1880 wurde der vollendete Dom nach 632 Jahren Bauzeit mit dem Dombau-Vollendungsfest fertiggestellt.[45] Überschattet wurde das Domfest von den Auswirkungen des Kulturkampfes, die 1874 zur Verhaftung des Kölner Erzbischofs Paulus Melchers durch die preußisch-protestantische Obrigkeit geführt hatte.[46]
Im Jahre 1816 erreichte mit der englischen "Defiance" das erste Dampfschiff die Stadt. 1826 wurde die Preußisch-Rheinische Dampfschiffahrtsgesellschaft (PRDG) in Köln, die spätere Köln Düsseldorfer (KD), gegründet. Mit den Raddampfern "Friedrich Wilhelm" und "Concordia" wurde die erste regelmäßige Dampfschifffahrt zwischen Köln und Mainz aufgenommen. Mit der Rheinschiffahrtsakte von 1831 wird das Kölner Stapelrecht endgültig aufgehoben.[47] 1835 wurde die Rheinische Eisenbahngesellschaft gegründet. 1839 rollte der erste Zug vom Thürmchenswall bis nach Müngersdorf. 1841 war die Strecke bis Aachen fertiggestellt. 1844 begann der Ausbau der Eisenbahnverbindung Rhein-Weser.[48] 1848 kam es in der Stadt im Gefolge der Märzrevolution zu einer Arbeiterdemonstration und zum sogenannten Kölner Fenstersturz. 1849 gründete Adolf Kolping den Kölner Gesellenverein.[49] Von 1855 bis 1859 wurde die erste feste Rheinbrücke seit der Römerzeit, die Dombrücke, errichtet. Der Kölner Hafen wurde Endpunkt der Rhein-Seeschiffahrt.[50] 1859 wurde der Kölner Hauptbahnhof eingeweiht, die linksrheinische Eisenbahnstrecke von Köln nach Bingerbrück wurde fertiggestellt. Am 22.07 1860 wurde auf Betreiben von Dr. Caspar Garthe mit einem Festakt der Kölner Zoo eröffnet.
Ende des 19. Jahrhunderts konnte sich die übervolle Stadt nach dem Bau des äußeren Festungsrings durch Kauf und Schleifen der Stadtmauer, Wälle und Bastionen in den Rayon erweitern. Der mittelalterliche Mauerring von 1180, der nie überwunden werden konnte, wurde von 1881 bis 1896 bis auf wenige Überreste wie die repräsentativsten Torburgen niedergelegt. Städtebauarchitekt Josef Stübben schuf an ihrer Stelle die heutigen Ringe, Kölns Prachtboulevard.[51][52] Dennoch blieb Köln noch immer Festung: in einem Umkreis von 15 Kilometern wurden neue, moderne Bunkerbauten und detachierte Gürtelforts (Außenforts bzw. Biehler-Forts) errichtet, die die veralteten Festungswerke ersetzen sollten. 1863 erfolgte die Fertigstellung des inneren, 1880 die des äußeren Festungsrings. 1887 wurde eine Rheinstromsperre gebaut.[53]
Die Bevölkerung Kölns stieg in dieser Zeit sprunghaft an. Lebten 1822 noch schätzungsweise 56.000 Bürger in der Stadt, so waren es 1837 über 72.000 Einwohner, 1855 107.000 Einwohner, 1888, nach der Eingemeindung mehrerer Vororte, bereits 250.000. Am 22. Mai 1911 wurde die neue Hohenzollernbrücke in Gegenwart von Kaiser Wilhelm II. feierlich eingeweiht.[54] Bis 1913 wuchs die Einwohnerzahl weiter auf 640.731. 1914 schließlich kamen weitere rechtsrheinische Stadtteile zu Köln.
Nach dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/1871 erfasste auch Köln ein großer wirtschaftlicher und industrieller Aufschwung. Das Volumen des Güterverkehrs betrug 1885/86 auf der linksrheinischen Eisenbahn 954.728 Tonnen und rechtsrheinisch 413.573 Tonnen. Im Jahr 1886 liefen 4859 beladene Schiffe mit 4.656.561 Zentner den Kölner Hafen an, 3190 beladene Schiffe mit 2.626.841 Zentnern verließen ihn. Außerdem wurden als Flöße 138.742 Zentner talwärts bewegt.[55]
Bis 1894 war in Köln das Fahrradfahren verboten. 1898 wurde der Rheinauhafen in Betrieb genommen. 1900 übernahm die Stadt das Straßenbahnnetz und elektrifizierte es.[56] 1906 wurde zur Dokumentation dieser rasanten Entwicklung für die preußische Rheinprovinz und Westfalen in Köln das Rheinisch-Westfälische Wirtschaftsarchiv gegründet, das seitdem angeschlossen an die IHK Köln besteht. 1906 eröffnete das erste feste Kino.
Die Mobilmachung zum Ersten Weltkrieg 1914 wurde in Köln wie auch in anderen Städten zuerst mit Jubel aufgenommen, doch seit 1916 wurden die Versorgungsprobleme immer schlimmer. Im Frühjahr 1917 musste die Stadt Notgeld ausgeben. Am 18. September 1917 wurde Konrad Adenauer zum Oberbürgermeister gewählt. Am 24. März 1918 fand das erste Bombardement von Köln statt.[57] Entsprechend den Waffenstillstandsbedingungen von Compiègne wurde Köln unmittelbar nach Kriegsende am 6. Dezember 1918 von britischen Truppen besetzt. Die Zugehörigkeit zum preußischen Staat und zum Deutschen Reich waren davon nicht berührt, doch wurden die Ausübung deutscher bzw. preußischer Souveränitätsrechte und die Tätigkeit der preußischen Verwaltung ggf. durch Besatzungsmaßnahmen überlagert. Mit dem Rheinlandabkommen zwischen dem Deutschen Reich und den Siegermächten vom 28. Juni 1919 wurden die Modalitäten der Besatzung näher definiert.
Köln in der Weimarer Republik
Bei den Wahlen zur verfassungsgebenden Nationalversammlung am 19. Januar 1919, bei der erstmals auch Frauen teilnehmen konnten, stimmte in Köln die Mehrheit für die Deutsche Zentrumspartei (40,8 % - Reich: 19,7 %) vor der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (38,6 % - Reich: 37,9 %) und der Deutschen Demokratischen Partei (11,0 % - Reich: 18,5 %).[58] Am 1. Februar 1919 endete die vom preußischen Innenministerium seit dem 30. Oktober 1900 aufgezwungene Schreibweise Cöln. Die Universität zu Köln wurde nach 121 Jahren Schließung am 12. Juni 1919 feierlich wiedereröffnet.[59]
Am 1. August wurde das Brückengeld (Maut zur Überquerung der Rheinbrücken) abgeschafft. Gemäß dem Vertrag von Versailles begann man 1921 mit der Schleifung der Festungsringe und legte ab 1922 auf deren Rayons die Grüngürtel an.[60] 1922 erfolgt die Eingemeindung weiterer linksrheinischer Stadtteile im Norden (Details s. Tabelle Eingemeindungen). 1923 wurde das erste Müngersdorfer Stadion fertiggestellt, 1924 der Rohbau des höchsten Wolkenkratzers seiner Zeit in Europa, des späteren Hansahochhauses. Am 11. Mai öffnete die Kölner Messe ihre Tore. Am 30. November wurde mit der St. Petersglocke des Kölner Doms die mit rund 24.000 kg größte freischwingende läutbare Glocke der Welt geweiht. 1925 nahm das Kaufhaus Tietz die erste Rolltreppe Deutschlands in Betrieb.
Die Besatzung endete 1926 mit dem Abzug der britischen Truppen. Im selben Jahr zog der Vorläufer des WDR, die Westdeutschen Funkstunde AG (Wefag), von Münster nach Köln und ging als "Westdeutsche Rundfunk AG" (Werag) auf Sendung. Mit einem Pegelstand von 10,69 m traf im Januar 1926 das schwerste Hochwasser ohne Eisgang die Stadt Köln. Die Stadt investierte 1,6 Mio. Reichsmark in das ehemalige Militärflugfeld Butzweilerhof.[61] Am 26. Juli 1926 begann dort der planmäßige Flugverkehr. Der Butzweilerhof entwickelte sich auf Grund seiner zentralen Lage schnell zum zweitgrößten deutschen Flughafen. Am 10. Oktober 1928 wurde die Rheinlandhalle eröffnet. 1929 legte der Automobilkonzern Ford den Grundstein für das Werk in Köln-Niehl. Die Mülheimer Brücke wurde am 13. Oktober in Betrieb genommen.
Köln war während der Weimarer Republik bedeutende Musikstadt. Bedeutende Dirigenten wie Otto Klemperer wirkten an der Kölner Oper. Seit 1926 verfügte die Stadt über ein Radiorundfunkorchester.[62] In Köln existierten 1929/30 insgesamt 15 Häuser mit dauerhaften oder zeitweisen Varietéprogrammen und Revuen. Mit dem Kaiserhof erhielt Köln im September 1931 ein internationales Varieté.[63] Im Dezember 1929 wurde Konrad Adenauer für weitere 12 Jahre zum Oberbürgermeister gewählt. Die Eröffnung der Kraftwagenstraße Köln-Bonn als erste Reichsautobahnstrecke erfolgte am 6. August 1932.[64]
Politisch spiegelte sich die zunehmende Radikalisierung, besonders seit dem Schwarzen Freitag auch in Köln in immer hemmungsloseren Auseinandersetzungen zwischen Nationalsozialisten und Kommunisten wider, deren Höhepunkt Mitte 1932 erreicht wurde. Zwischen 1930 und 1933 gab es dabei 19 Tote.[65]
Köln in der Zeit des Nationalsozialismus
Bereits 1925 war Köln Hauptstadt des NSDAP-Gaus Köln-Aachen (Name bis 1931: Gau Rheinland-Süd) geworden. Seit 1935 trug die Stadt den Namenszusatz Hansestadt. In der Villa Schröder (Stadtwaldgürtel 35) trafen sich am 4. Januar 1933 Adolf Hitler und Franz von Papen um ein Bündnis zu schmieden, die Regierung Kurt von Schleichers zu stürzen und die Machtübernahme der Nazis vorzubereiten (Treffen Papen mit Hitler im Haus des Bankiers Schröder). Die Nationalsozialisten gewannen die Kommunalwahlen vom 12. März 1933, am Tag darauf wurde Adenauer beurlaubt, am 17. Juli 1933 als Oberbürgermeister entlassen.[66] Am 17. Mai 1933 kam es vor der Universität zu inszenierten Bücherverbrennungen. Im Sommer begann der Terror durch die Geheime Staatspolizei, die zunächst im Polizeipräsidium, dann in der Zeughausgasse und im EL-DE-Haus (NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln) saß.[67]
1936 marschierten deutsche Truppen in das entmilitarisierte Köln ein. Während der Pogrome in der so genannten Reichspogromnacht 1938 wurden in Köln die Synagogen in der Roonstraße, in der Glockengasse und in der Körnerstraße (Ehrenfeld) niedergebrannt, die Synagogen in der St.-Apern-Straße, in Deutz und in Mülheim wurden verwüstet. Der oprganisierte Mob demolierte darüber hinaus zahlloser Wohnungen und Geschäfte von jüdischen Mitbürgern.[68] Die 1938 einsetzenden Ausbürgerungen verzögerten sich zeitweilig durch den "Arbeitseinsatz" der jüdischen Kölner. Seit September 1939 wurden sie in so genannten "Judenhäusern" konzentriert – pro Familie ein Zimmer, von wo aus sie später deportiert werden. Nach dem Sieg über Polen ersetzten billige "Ostarbeiter" die Juden. 1940/41 wurden über 2.000 Sinti und Roma aus Köln deportiert. Im Oktober 1941 begann die Deportation der Kölner Juden, die in Zügen mit jeweils 1.000 Opfern in die Konzentrationslager im Osten verschleppt wurden.[69] Über 7.000 ermordete Juden sind namentlich bekannt, das Schicksal zahlreicher Opfer ist ungeklärt.[70]
Durch Flächenbombardements wurden im Zweiten Weltkrieg weite Teile der Stadt zerstört. Am 12. Mai 1940 fand der erste Luftangriff statt. In der Nacht zum 31. Mai 1942 erlebte die Stadt den ersten Tausend-Bomber-Angriff, der 480 Tote, 5.000 Verletzte und 45.000 Obdachlose zur Folge hatte. Der letzte von insgesamt 262 Luftangriffen am 2. März auf die fast menschenleere Stadt sollte auch den letzten Widerstand vor der Einnahme brechen. Zum Kriegsende waren 95% der Altstadt zerstört.
Am 6. März 1945 sprengten deutsche Pioniere mittags die Hohenzollernbrücke, die letzte intakte Rheinbrücke Kölns. Zuvor hatten sich die letzten deutschen Einheiten auf das rechtsrheinische Ufer zurückgezogen. Am gleichen Tag rückten die amerikanischen Truppen ins Stadtzentrum vor. Es kam nur zu gelegentlichen Schusswechseln. Vor dem Dom wurde ein deutscher Panzer in Brand geschossen, der zuvor einen amerikanischen Panzer zerstört hatte (siehe Bild). Am 11. April 1945 erreichten amerikanische Panzerspitzen, die zuerst in Remagen den Rhein überschritten hatten, die freie Stadt Porz. Am 14. April 1945 wurden die rechtsrheinischen Stadtteile vollständig besetzt. Die US-Army überquerte den Rhein mit Hilfe einer Ponton-Brücke zwischen dem Stadtteil Sürth und dem rechtsrheinischen Zündorf.
Köln nach dem Krieg
Politik
Köln zeigte sich den einrückenden US-amerikanischen Befreiungstruppen als eine tote Ruinenstadt. Am 9. März 1945 wurde die US-amerikanische Militärregierung in Köln etabliert. Am 4. Mai nahm Konrad Adenauer die Amtsgeschäfte als Oberbürgermeister wieder auf. Schon im Frühsommer 1945 kehrten die Kölner in Scharen in die Stadt zurück. Am 21. Juni 1945 wurden die Amerikaner von der britischen Militärregierung abgelöst. Am 6. Oktober wurde Adenauer von dieser entlassen, am 20. November 1945 wurde Dr. Hermann Pünder zum Oberbürgermeister ernannt.[71] Am 10. Oktober spielte das Millowitsch-Theater mit dem Dreiakter "Das Glücksmädel" wieder. Am 10. Dezember wurde die Universität wiedereröffnet.
Am 18. Februar 1946 wurde Erzbischof Joseph Frings von Papst Pius XII. zum Kardinal ernannt. Nach britischem Vorbild wurde am 7. März 1946 die Kölnische Stadtverfassung von 1946 eingeführt, die eine Teilung der Stadtführung zwischen Oberbürgermeister als Ratsvorsitzendem und Oberstadtdirektor als Verwaltungschef vorsah.[72] Die erste freie Stadtratswahl der Nachkriegszeit erfolgte am 13. Oktober (CDU 53,4 %, SPD 34,6 %, KPD 9,3 %). Köln kam zum neu gebildeten Land Nordrhein-Westfalen. Durch das Domfest vom 14. bis 22. August 1948 zur 700jährigen Wiederkehr der Grundsteinlegung wurde Kölns historische Bedeutung wieder in den Fokus gerückt. Seit 1948 kann die provisorisch hergerichtete Hohenzollernbrücke wieder mit Zügen befahren werden; im selben Jahr wurde die neu gebaute Deutzer Brücke eröffnet.
1950 fand in Köln die erste Photokina statt. Am 1./2. Oktober 1955 wurde der Kölner Gürzenich neu eingeweiht. Zum Katholikentag vom 29. August bis zum 2. September 1956 kamen Hunderttausende nach Köln. 1957 eröffnete in Köln der erste SB-Supermarkt mit über 2.000 m² Verkaufsfläche. Im gleichen Jahr war die Stadt erstmals Gastgeber der BUGA. Zum 7. November 1959 erlebte Köln in Anwesenheit von Kardinal Frings und Bundeskanzler Adenauer die Einweihung der Severinbrücke.
Am 31. August 1962 war die Nord-Süd-Fahrt durchgehend, und am 5. September besuchte der französische Staatspräsident Charles de Gaulle die Stadt.[73] 1963 war der amerikanische Präsident John F. Kennedy zu Gast in Köln. 1968 wurde die erste Teilstrecke der neuen U-Bahn (Friesenplatz-Hauptbahnhof) in Betrieb genommen.
Im Deutschen Herbst kidnappte die RAF am 5. September 1977 den Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer in der Friedrich-Schmidt-Straße am Stadtwald. Am 25. April 1990 wurde in der Mülheimer Stadthalle ein Attentat auf Oskar Lafontaine verübt. 1991 fiel wegen des Golfkriegs der Kölner Rosenmontagszug offiziell aus, die Jecken zogen aber trotzdem im „Geisterzug“ durch die Stadt.
Im November 1980 besuchte Lew Kopelew den Literaturnobelpreisträger und Ehrenbürger (1982) Heinrich Böll in dessen Wohnung. Im gleichen Jahr wurde der 243,3 Meter hohe Fernmeldeturm "Colonius" fertiggestellt. [74] 1980 und 1987 kam Papst Johannes Paul II. in die Stadt; bei seinem zweiten Besuch sprach er im Müngersdorfer Stadion Edith Stein selig. Vom 16. - 21. August 2005 weilte sein Nachfolger Benedikt XVI. im Rahmen des XX. Weltjugendtag in der Stadt. 1999 tagten sowohl der Weltwirtschaftsgipfel der G8 als auch der Europäische Rat in Köln. 2003 wurde in Köln die erste schwarz-grüne Koalition in einer deutschen Großstadt gebildet.
Kultur
Bereits 1945 nahm die Universität wieder ihren Betrieb auf. 1956 wurde anlässlich des Katholikentages der Kölner Dom wiedereröffnet, 1957 das neue Opernhaus eingeweiht, Am 18. Mai 1957 eröffnete das neue Opernhaus. Weiter erfolgte in der Nachkriegszeit eine ganze Reihe von Museumsneugründungen, so etwa 1974 des Römisch-Germanischen Museums, 1977 des Museums für Ostasiatische Kunst, 1986 des Wallraf-Richartz-Museums bzw. des Museum Ludwig und 1993 schließlich des Schokoladenmuseums. 1986 wurde die Philharmonie eröffnet. Köln entwickelte sich als Medienstandort. 1964 erschien die erste Ausgabe des EXPRESS. 1987 schließlich eröffnete RTL seine neue Verwaltung in der Stadt.
Anfang der 1990er Jahre plündeten Unbekannte unersetzliche Stücke aus der Schatzkammer des Kölner Doms. Auf Bitten der Geistlichkeit schaffte die einheimische Unterwelt unter Führung von Schäfers Nas einen Teil der Beute wieder herbei – worauf der Dompropst ihm zu Ehren eine Dankesmesse las.[75]
1992 fand auf dem Chlodwigplatz das große Konzert Arsch huh, Zäng ussenander gegen Rechte Gewalt statt. 2004 erhob die UNESCO Einspruch gegen den geplanten Bau eines 103 Meter hohen Büroturm in Deutz, der aus ihrer Sicht den Blick auf den Dom zerstört. Sie drohte mit dem Entzug des Status als Weltkulturerbe.
Am 3. März 2009 stürzte beim Bau der Nord-Süd-Stadtbahn das Historische Archiv der Stadt Köln ein.
Sport
1952 erschütterte der Skandal um den Boxer Peter Müller ("De Aap") die Stadt. 1962 wurde der 1. FC Köln erstmals Deutscher Fußballmeister, 1964 erster Deutscher Meister in der Bundesligageschichte. 1978 errang der Club gleichzeitig den Titel des Pokalsiegers.[76]
Gebiets- und Einwohnerentwicklung
Durch Eingemeindungen wuchs das Stadtgebiet bis 1975 auf über 40.000 Hektar an, und Köln wurde für 18 Monate zum ersten Mal Millionenstadt. Gleichzeitig wurde der Kreis Köln aufgelöst. Bereits am 1. Juli 1976 wurde Wesseling nach erfolgreicher Verfassungsklage gegen das Köln-Gesetz wieder ausgemeindet und wurde selbstständige Stadt im Erftkreis. Dadurch verlor Köln ca. 50.000 Einwohner. 1980 zählte die Stadt Köln erneut den einmillionsten Bürger.
Eingemeindungen
Ehemals selbständige Städte und Gemeinden bzw. Gemarkungen, die in die Stadt Köln eingegliedert wurden:Jahr Orte Zuwachs in ha Gesamtfläche in ha
- 1. April 1888
- Bayenthal, Marienburg, Arnoldshöhe, Raderberg mit Raderthal, Zollstock, Sülz, Klettenberg, Kriel und Lind, Lindenthal, Longerich, Melaten, Braunsfeld, Müngersdorf, Ehrenfeld, Bickendorf, Ossendorf, Bocklemünd, Mengenich, Volkhoven, Nippes, Mauenheim, Merheim/linksrheinisch (nach 1945 umbenannt in Weidenpesch), Riehl, Niehl, Poll und Deutz mit der Humboldtkolonie 10.100 11.135
- 1. April 1910
- Kalk mit Vingst und Gremberg 599 11.734
- 1. April 1914
- Mülheim am Rhein mit Buchheim und Buchforst, Merheim mit Stammheim, Flittard, Dünnwald, Dellbrück, Wichheim, Rath, Brück und Ostheim 7.968 19.702
- 1. April 1922
- Bürgermeisterei Worringen mit Weiler, Merkenich, Langel, Feldkassel, Rheinkassel, Fühlingen, Roggendorf und Thenhoven 5.393 25.095
- 1. Januar 1975
- Porz, Wesseling, Rodenkirchen (mit Sürth, Hahnwald, Meschenich, Godorf und Rondorf), Lövenich, Weiden, Pesch, Esch, Auweiler, Widdersdorf, Marsdorf und diverse kleinere Gebiete 17.900 42.995
- 1. Juli 1976
- Ausgliederung von Wesseling - 2.480 40.515
Literatur
Quelleneditionen
- Wolfgang Rosen/Lars Wirtler (Hrsg.): Quellen zur Geschichte der Stadt Köln Bd. I: Antike und Mittelalter von den Anfängen bis 1396/97. Köln 1999, ISBN 978-3-7616-1324-5, J.P. Bachem-Verlag.
- Deeters/Helmrath (Hrsg.): Quellen zur Geschichte der Stadt Köln Bd. II: Spätes Mittelalter und frühe Neuzeit (1396-1794). Köln 1996, ISBN 978-3-7616-1285-9, J.P. Bachem Verlag.
- Heinrich Gottfried Philipp Gengler: Regesten und Urkunden zur Verfassungs- und Rechtsgeschichte der deutschen Städte im Mittelalter. Erlangen 1863, S. 515-598, online.
- Gottfried Hagen: Reimchronik der Stadt Köln, hrsg. v. Kurt Gärtner, Andrea Rapp, Désirée Welter, Manfred Groten. Droste, Düsseldorf, 2008. Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 74. ISBN 3-7700-7627-3
- Annales Colonienses maximi. [Kölner Königschronik] In: Monumenta Germaniae Historica. Georg Heinrich Pertz u. a. (Hrsg.): Scriptores (in Folio) 17: Annales aevi Suevici. Hannover 1861, S. 723–847 (Digitalisat)
- Dat nuwe Boych. Zünfte und Bruderschaften. [Buch Köln 14.Jahrhundert, Köln 1360-1396], in: Quellen zur Geschichte der Stadt Köln, Bd. I, Leonard Ennen und Gottfried Eckertz (Hrsg), Köln 1860, S. 422-444; online: Bonner Frühneuhochdeutschkorpus Text 151
- Die Cronica van der hilliger Stat va Coelle. [Johann Koelhoff: Chronik, Köln 1499], Köln 1499, Druck: Johann Koelhoff d.J. (Reprographischer Nachdruck, Köln 1972); online: Bonner Frühneuhochdeutschkorpus Text 153
- Das Buch Weinsberg. Aus dem Leben eines Kölner Ratsherrn, hg. Von J.J. Hässlin, Stuttgart 1961; online: Die autobiographischen Aufzeichnungen Hermann Weinsbergs — Digitale Gesamtausgabe
- Darstellungen
Allgemein
- Historische Gesellschaft Köln e. V. (Hrsg.): Geschichte der Stadt Köln. 13 Bde geplant. Köln 2004 ff., ISBN 3-7743-0360-6
- Bisher erschienen:
- Band 1 - Werner Eck: Köln in römischer Zeit. Geschichte einer Stadt im Rahmen des Imperium Romanum. H. Stehkämper (Hrsg.). Greven Verlag, Köln 2004, ISBN 3-7743-0357-6.
- Band 8 - Klaus Müller: Köln von der französischen zur preußischen Herrschaft 1794-1815. Greven Verlag, Köln 2005, ISBN 978-3-7743-0374-4
- Band 12 - Horst Matzerath: Köln in der Zeit des Nationalsozialismus 1933-1945. Greven Verlag, Köln 2009, ISBN 978-3-7743-0429-1
- Der historische Atlas Köln. 2000 Jahre Stadtgeschichte in Karten und Bildern. Hrsg. v. Jansen,Heiner/Ritter,Gert/Wiktorin,Dorothea/Weiss,Günther/Gohrbandt,Elisabeth. Köln Emons 2003. ISBN 978-3-89705-265-9
- Geschichte in Köln. Zeitschrift für Stadt- und Regionalgeschichte. SH-Verl., Köln 1.1978,1ff. ISSN 0720-3659
- Carl Dietmar: Die Chronik Kölns. Chronik Verlag, Dortmund 1991, ISBN 3-611-00193-7
- Carl Dietmar/Werner Jung: Kleine illustrierte Geschichte der Stadt Köln. Köln 2002, ISBN 978-3-7616-1482-2, J.P. Bachem Verlag.
- Josef Dollhoff: Die Kölner Rheinschiffahrt. Von der Römerzeit bis zur Gegenwart. Bachem Köln 1980, ISBN 978-3-7616-0528-8
- Irene Franken: Frauen in Köln. Der historische Stadtführer. Köln 2008, ISBN 978-3-7616-2029-8, J.P. Bachem Verlag.
- Leonard Ennen: Geschichte der Stadt Köln. Volks-Ausgabe in einem Bande. Düsseldorf 1880.
- Elisabeth Mick: Köln im Mittelalter. Greven Verlag, Köln 1990
- Elisabeth Mick: Mit der Maus durch Köln. 2000 Jahre Stadtgeschichte für Kinder. 2. Aufl. 2006, ISBN 978-3-7616-1914-8, J.P. Bachem Verlag.
- Irene Franken, Ina Hoener: Hexen. Die Verfolgung von Frauen in Köln. Köln 1987
- Stefan Pohl/Georg Mölich: Das rechtsrheinische Köln: Seine Geschichte von der Antike bis zur Gegenwart. Winand Köln 1994
- Andreas Rutz / Tobias Wulf (Hrsg.): O felix Agrippina nobilis Romanorum Colonia. Neue Studien zur Kölner Geschichte - Festschrift für Manfred Groten zum 60. Geburtstag (Veröffentlichungen des Kölnischen Geschichtsvereins 48), Köln 2009. ISBN 978-3-89498-198-3
- Arnold Stelzmann, Robert Frohn: Illustrierte Geschichte der Stadt Köln. Bachem, Köln 1958, 1990 (11. Aufl.), ISBN 3-7616-0973-6
Mittelalter
- Carl Dietmar: Das mittelalterliche Köln. Köln 2. Auflage 2004: J.P. Bachem Verlag
- Irsigler,Franz / Lassotta,Arnold: Bettler und Gaukler, Dirnen und Henker. Aussenseiter in einer mittelalterlichen Stadt. Köln 1300-1600. Greven Verlag, Köln 1984
- Peter Fuchs (Hrsg.): Chronik zur Geschichte der Stadt Köln. Band 1: Von den Anfängen bis 1400. Greven Verlag, Köln 3. Auflage 1999
- Geschichte des Erzbistums Köln. Bd. 2: Das Bistum Erzbistum Köln im späten Mittelalter (1191-1515), 2 Bde. von Wilhelm Janssen, hg. von Norbert Trippen, Bachem Köln 1995/2003
- Ulrike Kaltwasser: Heiliges Köln - sündiges Köln: glanzvolles Mittelalter, Köln Greven 1985 ISBN 3-7743-0218-9
- Yvonne Leiverkus: Köln, Bilder einer spätmittelalterlichen Stadt, Köln/Weimar/Wien: Böhlau 2005 ISBN 978-3-412-23805-6
- Anton Legner: Kölner Heilige und Heiligtümer. Ein Jahrtausend europäischer Reliquienkultur. Greven Verlag, Köln 2003, ISBN 978-3-7743-0335-5
- Matthias Schmandt: Judei, cives et incole. Studien zur jüdischen Geschichte Kölns im Mittelalter, Hannover 2002
- Geschichte des Erzbistums Köln. Bd. 1: Das Bistum Köln von den Anfängen bis zum Ende des 12. Jahrhunderts, hg. von Eduard Hegel, 2. Aufl. neu bearbeitet v. Friedrich Wilhelm Oediger, Bachem Köln 1971
Neuzeit
- Peter Fuchs (Hrsg.): Chronik zur Geschichte der Stadt Köln. Band 2: Von 1400 bis zur Gegenwart. Greven Verlag, Köln 2. Auflage 1993.
- Martin Rüther: Köln im Zweiten Weltkrieg. Alltag und Erfahrungen zwischen 1939 und 1945. Darstellungen - Bilder - Quellen. Mit Beiträgen von Gebhard Aders. Schriften des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln. Bd. 12. Emons, Köln 2005. 960 S., ISBN 3-89705-407-8
- Geschichte des Erzbistums Köln. Bd. 3: Das Erzbistum Köln im Zeitalter der Glaubenskämpfe 1515-1688, von Norbert Trippen, Hansgeorg Molitor (Hg.), Bachem Köln 2007
- Geschichte des Erzbistums Köln. Bd. 4: Das Erzbistum Köln zwischen Barock und Aufklärung v. Pfälz. Krieg bis z. Ende d. französ. Zeit, von Eduard Hegel und Norbert Trippen, Bachem Köln 1979
- Geschichte des Erzbistums Köln. Bd. 5: Das Erzbistum Köln zwischen der Restauration des 19. Jahrhunderts und der Restauration des 20. Jahrhunderts, von Eduard Hegel und Norbert Trippen, Bachem Köln 1987
Einzelnachweise
- ↑ Caesar: De bello gallico, V 24
- ↑ Tac. ann. 1. 57,2; erlätert bei: Rosen/Wirtler (Hrsg.): Quellen zur Geschichte der Stadt Köln Bd. I. Köln 1999, S.1f.
- ↑ Bericht darüber in: Rudolf Buchner (Herausgeber): Lampert von Hersfeld, Annalen. Darmstadt 4. Aufl. 2000
- ↑ Theodor Joseph Lacomblet: Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins, Band 1, Aalen ²1966, S. 302ff Online
- ↑ Leonard Ennen und Gottfried Eckertz (Hgg.), Quellen zur Geschichte der Stadt Köln, 1. Band, Köln 1860, S. 563f Online
- ↑ Leonard Ennen und Gottfried Eckertz (Hgg.), Quellen zur Geschichte der Stadt Köln, 1. Band, Köln 1860, S. 570f Online
- ↑ Leonard Ennen und Gottfried Eckertz (Hgg.), Quellen zur Geschichte der Stadt Köln, 1. Band, Köln 1860, S. 582-585 Online
- ↑ Leonard Ennen und Gottfried Eckertz (Hgg.), Quellen zur Geschichte der Stadt Köln, 1. Band, Köln 1860, S. 585f
- ↑ Rosen/Wirtler (Hrsg.): Quellen zur Geschichte der Stadt Köln Bd. I. Köln 1999, S.154ff.
- ↑ Der zweite Kölner „Festungsring“ oder die mittelalterliche Stadtbefestigung (=Webseite der Arbeitsgemeinschaft Festung Köln e.V.)
- ↑ G.H.Klöverkorn, Der Aussatz in Köln, Leverkusen 1966
- ↑ Quellen zur Geschichte der Stadt Köln, Bd. 1, Nr. 30 (S.163f.)
- ↑ Wortlaut bei: Rosen/Wirtler (Hrsg.): Quellen zur Geschichte der Stadt Köln Bd. I. Köln 1999, S.173ff.
- ↑ Verleihungsurkunde des Stapelrechts bei Rosen/Wirtler (Hrsg.): Quellen zur Geschichte der Stadt Köln Bd. I. Köln 1999, S.215ff.
- ↑ Kaltwasser, Heiliges Köln, S.70ff.
- ↑ Edition mit erläuterndem Text: Quellen zur Geschichte der Stadt Köln II, hrsg. Joachim Deeters und Johannes Helmrath, Bachem, Köln 1996, Nr. 1, S.10
- ↑ Dietmar: Chronik Köln, S. 126
- ↑ Kaltwasser, Heiliges Köln, S.32ff. (Die tüchtigen Kölnerinnen., S.72
- ↑ Walther Holtzmann: Die englische Heirat Pfalzgraf Ludwigs III., in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins NF 43 (1930), 1-22
- ↑ Kaltwasser, Heiliges Köln, S.50
- ↑ Matthias Schmandt: Judei, cives et incole: Studien zur jüdischen Geschichte Kölns im Mittelalter, Hannover 2002
- ↑ Zu den städtischen Unterschichten in Köln grundlegend: Irsigler, Franz / Lassotta, Arnold: Bettler und Gaukler, Dirnen und Henker. Aussenseiter in einer mittelalterlichen Stadt. Köln 1300-1600. München 9. Aufl. 2001. Zur Bettelordnung S.26f.
- ↑ Kaltwasser, Heiliges Köln, S.47f.
- ↑ Franken/ Hoerner: Hexen, S. 14
- ↑ Johann Jakob Merlo: Beiträge zur Geschichte der kölner Buchdrucker und Buchhändler des 15. und 16. Jahrhunderts, in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 19 (1868), S. 59
- ↑ Vollständiger Abdruck in: Robert Meier: Heinrich van Beeck und seine "Agrippina". Ein Beitrag zur Kölner Chronistik des 15. Jahrhunderts. Kölner Historische Abhandlungen Band 41. Böhlau Köln 1998
- ↑ Bernd-Ulrich Hergemöller: Die "unsprechliche stumme Sünde" in Kölner Akten des ausgehenden Mittelalters, in: Geschichte in Köln, Heft 22 (1987), S. 5-51; ausführliche Online-Dokumentation: Quellen zur Verfolgungs- und Alltagsgeschichte der “Sodomiter” (Homosexuellen) im späten Mittelalter und der reformatorischen Frühzeit
- ↑ Friedrich Wilhelm Bautz: Jakob von Hoogstraaten, in: BBKL Band II (1990), Spalten 1042-1045
- ↑ Deeters/Helmrath (Hrsg.): Quellen zur Geschichte der Stadt Köln Bd. II, S.1ff. und S.238ff.
- ↑ Stelzmann,Frohn: Illustrierte Geschichte der Stadt Köln. Köln 11.Aufl.1990
- ↑ Niedrigwasser macht`s möglich - Entdeckung am Kölner Rheinufer, in: Monumente online, hg. von Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Mai 2006
- ↑ Siehe beispielsweise Ernst-Otto Simon: Der Postkurs von Rheinhausen bis Brüssel im Laufe der Jahrhunderte, in: Archiv für deutsche Postgeschichte 1/1990, S. 34–35.
- ↑ Deeters/Helmrath: Quellen zur Geschichte der Stadt Köln Bd. II, S.220ff
- ↑ Franken/Hoerner: Hexen, S. 41-48
- ↑ Friedrich Wilhelm Siebel: Die Hexenverfolgung in Köln, Dissertation Bonn 1959, S. 64–75, Statistik S. 152–153.
- ↑ Franken/Hoerner: Hexen, S. 25f
- ↑ Chronik Köln, S198f.
- ↑ Deeters/Helmrath: Quellen zur Geschichte der Stadt Köln Bd. II, S.258ff
- ↑ Carl Dietmar, S. 217, 219
- ↑ Peter Fuchs (Hrsg.): Chronik zur Geschichte der Stadt Köln. Band 2, S.113
- ↑ Klara van Eyll: Köln von der französischen Besetzung bis zum Ende des Ersten Weltkriegss (1794 bis 1918), in: Peter Fuchs (Hrsg.): Chronik zur Geschichte der Stadt Köln. Band 2, S.106
- ↑ Hermann Keussen: Wallraf, Ferdinand Franz, in: ADB Bd. 40, Leipzig 1896
- ↑ Stelzmann/Frohn: Illustrierte Geschichte der Stadt Köln. Köln 11. Aufl. 1990, S. 240ff
- ↑ Klara van Eyll, a.a.O. S.107
- ↑ Paul Clemen (Hg.): Der Dom zu Köln (= Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz. Band 6, Teil III). Reprint Düsseldorf Schwann 1980
- ↑ Stelzmann/Frohn: Illustrierte Geschichte der Stadt Köln. Köln 11. Aufl. 1990, S. 288ff
- ↑ Josef Dollhoff: Die Kölner Rheinschiffahrt, Bachem Köln 1980 S. 59ff, S. 79
- ↑ Dietmar, Chronik Köln, 3. Aufl. Gütersloh/München 1997, S. 237
- ↑ Stelzmann/Frohn: Illustrierte Geschichte der Stadt Köln. Köln 11. Aufl. 1990, S. 279f
- ↑ Josef Dollhoff: Die Kölner Rheinschiffahrt, Bachem Köln 1980 - Hafen: S. 87; Seeschiffahrt: S. 93
- ↑ Der dritte Kölner „Festungsring“ oder die neupreußische Stadtbefestigung (=Webseite der Arbeitsgemeinschaft Festung Köln e.V.)
- ↑ Stelzmann/Frohn: Illustrierte Geschichte der Stadt Köln. Köln 11. Aufl. 1990, S. 293
- ↑ Der vierte Kölner „Festungsring“ oder die preußische Stadtbefestigung 1871 - 1918 (=Webseite der Arbeitsgemeinschaft Festung Köln e.V.)
- ↑ Dietmar, Chronik Köln, 3. Aufl. Gütersloh/München, S. 316f
- ↑ Meyers Konversationslexikon Leipzig und Wien, 4. Aufl. 1885-1892, IX S. 948
- ↑ Klara van Eyll, a.a.O. S.109
- ↑ Stelzmann/Frohn: Illustrierte Geschichte der Stadt Köln. Köln 11. Aufl. 1990, S. 240ff
- ↑ vgl. dazu: Preußische Landtagswahlen im Wahlkreis Köln-Aachen
- ↑ Dietmar, Chronik Köln, 3. Aufl. Gütersloh/München, S. 341f.
- ↑ dazu weiterführend: Denkmalwert und Nutzungspotenzial des Stadtgartens in Köln, Bestandsanalyse, Beurteilung, Entwicklungskonzept. Diplomarbeit Heike Müller, TU Dresden, auf: Internetpräsenz "Pro Stadtgarten e.V.
- ↑ PDF-Dokument Einblick Historie auf der Downloadseite des Köln Bonn Airports
- ↑ Horst Matzerath: Köln in der Weimarer Republik, in: Peter Fuchs (Hrsg.): Chronik zur Geschichte der Stadt Köln. Band 2, S.192
- ↑ Internetpräsenz der Ausstellung »Willkommen, Bienvenue, Welcome…«. Politische Revue – Kabarett – Varieté in Köln 1928-1938 im NS-Dokumentationszentrum Köln (2008)
- ↑ Stelzmann/Frohn: Illustrierte Geschichte der Stadt Köln. Köln 11. Aufl. 1990, S. 317
- ↑ Horst Matzerath: a.a.O., S.191
- ↑ Stelzmann/Frohn: a.a.O. S. 318
- ↑ Horst Matzerath: Köln in der Zeit des Nationalsozialismus, in: Peter Fuchs (Hrsg.): Chronik zur Geschichte der Stadt Köln. Band 2, S.222f.
- ↑ Peter Fuchs (Hrsg.): Chronik zur Geschichte der Stadt Köln. Band 2, S.238
- ↑ Horst Matzerath: a.a.O., S.225ff.
- ↑ Internetpräsenz des NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln
- ↑ Stelzmann/Frohn: a.a.O. S. 331
- ↑ Internetpräsenz der Stadt Köln: Rat seit 1946
- ↑ Peter Fuchs (Hrsg.): Chronik zur Geschichte der Stadt Köln. Band 2, S.262ff.
- ↑ Peter Fuchs, a.a.O.
- ↑ Ist der Probst witzig?, ZEIT-online / DIE ZEIT, 06/1996
- ↑ Willy B. Wange: Die Sportstadt Köln, in: Peter Fuchs (Hrsg.): Chronik zur Geschichte der Stadt Köln. Band 2, S.349ff.
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Universität zu Köln
Die Universität zu Köln (kurz: Uni Köln) ist eine in Forschung und Lehre international anerkannte Hochschule in Köln mit dem klassischem Fächerspektrum einer Volluniversität.
Die 1388 gegründete Alte Universität zählte zu den ältesten Universitäten in Europa. Sie wurde 1798 von den französischen Machthabern (Napoleon) geschlossen. Die neue Universität zu Köln wurde 1919 wiedergegründet. Wie die Universität Hamburg und die (1914 gegründete) Universität Frankfurt am Main sollte sie die nach dem Ersten Weltkrieg verlorene Kaiser-Wilhelms-Universität zu Straßburg ersetzen. Mit über 44.000 Studierenden[1] im Wintersemester 2009/10 ist sie die drittgrößte Universität in Deutschland.
Geschichte und Entwicklung
Die Alte Universität
Die Universität zu Köln wurde am 21. Mai 1388 als vierte Universität im Heiligen Römischen Reich nach der Karls-Universität Prag (1348), der Universität Wien (1365) und der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg (1386) gegründet. Die Initiative dazu ging nicht wie sonst üblich vom Kaiser oder einem Fürsten aus, sondern vom Rat der Freien Reichsstadt Köln, die auch die Kosten für den Lehrbetrieb übernahm und sich umfangreiche Vorteile für die Belebung der Stadt erhoffte.[3] Die Gründungsurkunde wurde von Papst Urban VI. in Perugia unterzeichnet. Am 6. Januar 1389 wurde der Vorlesungsbetrieb aufgenommen. Gründungsrektor war Hartlevus de Marca, der den Lehrbetrieb mit einer Disputation mit dem Theologieprofessor Gerhard Kikpot von Kalkar über Jesaja 60,1 („die Herrlichkeit des Herrn ging strahlend auf über dir“) eröffnete. Die genutzten Gebäude waren anfangs über die Stadt verteilt.
Die Universität richtete sich am angesehensten Vorbild, der Universität von Paris, aus.[4] Sie unterschied sich von Paris insofern, als sie von Beginn an Kaiserrecht (römisches Recht) lehrte und unter römischer Observianz stand. Sie gehörte von Anfang an mit 700 Immatrikulierten (später ca. 1000) zu den größten Universitäten Europas. Sie ging hervor aus den „Generalstudien“ des Dominikaner-Ordens, die 1248 von Albertus Magnus eingerichtet worden waren. Auch das Pfründenwesen kennzeichnet den geistlichen Charakter der Universität. An jeder der 11 großen Kölner Stiftskirchen war für die Universität ein Kanonikat vorbehalten.[5] Die Hochschule besaß alle vier damals üblichen Fakultäten: „Artes“, Theologie und Medizin; in der Jurisprudenz bot sie außer dem Kirchenrecht auch noch das „Römische Recht“ an. Die Hochschule hatte ihre Lehrgebäude und Bursen in einem Areal der Stadt um den Dom und um die Straße An der Rechtschule (siehe dort). Die Hochschule hatte eine Reihe berühmter Professoren und Absolventen, vor allem war sie eine treue Dienerin der Kirche. In der frühen Neuzeit stand die Universität unter starkem Einfluss des Humanismus, welcher zu umfassenden Kontroversen und Bildungsreformen an der Universität führte.
Die Mitglieder der Universität waren - anders als alle anderen Kölner - keinem Gaffelzwang unterworfen (Zunftzwang). Gründungsmitglieder waren 1388/89 21 Magistri; 108 Theologen, 166 Juristen, 8 Mediziner wurden unterrichtet. Hauptsächlich kamen die Immatrikulierten aus den rheinischen, westfälischen und niederländischen Territorien. Ein Drittel der Studenten galt als arm und wurde mit Stiftungen und Nebenverdiensten ernährt. In den Jahren zwischen 1441 und 1500 wurden jährlich rund 450 Studenten immatrikuliert. Viele Studenten lebten in den so genannten Bursen, auf die im 15. Jahrhundert der Unterricht der artistischen Fakultät überging. Der Doktorausritt nach der Promotion war ein teures Fest, das aber zugleich viel Reputation gewährte[6]
Am 28. April 1798 wurde die Universität von den 1794 in Köln eingerückten Franzosen mit der Umwandlung in eine Zentralschule „Université de Cologne“ geschlossen, da sich die Kölner Professorenschaft (allen voran ihr Rektor Ferdinand Franz Wallraf) zunächst weigerte, einen Eid auf die französische Republik zu leisten; unter der Begründung, dass die Unabhängigkeit der Universität gewahrt werden müsse und Professoren keine Verwaltungsbeamten seien. Ferdinand Franz Wallraf wurde 1799 Lehrer der Zentralschule, nachdem er am 21. Januar des Jahres den Eid dann doch noch geleistet hatte. Er hat für Köln als Retter vieler Kunstwerke Bedeutung und konnte auch das Unversitätssiegel vor den Franzosen verstecken. Seine Sammlung gehört heute zum Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud.
Die Neue Universität
Im Verlauf des 19. Jahrhunderts waren Bestrebungen der Stadt und ihrer Bürger, eine neue Universität zu gründen, gescheitert. Erst 1919 gelang es, die preußische Staatsregierung zu überzeugen. Durch einen Beschluss des Rates der Stadt Köln wurde die städtische Universität neu gegründet. Am 29. Mai 1919 unterzeichnete der damalige Oberbürgermeister Konrad Adenauer den Staatsvertrag mit Preußen. Die Universität ging aus der ebenfalls städtischen am 1. Mai 1901 gegründeten Handelshochschule, der Hochschule für kommunale und soziale Verwaltung von 1912 sowie der ersten deutschen Akademie für praktische Medizin von 1904 hervor, die in die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät beziehungsweise die Medizinische Fakultät übergingen. Als erster Rektor wurde Christian Eckert gewählt, der bis dahin die Handelshochschule Köln geleitet hatte. Die Universität residierte in den für die Handelshochule bis 26. Oktober 1907 am Römerpark, Südstadt, errichteten Gebäuden (jetzt durch die Fachhochschule Köln genutzt) von 1919 bis 1934. Aufgrund der hohen Studentenzahlen wurde am 26. Oktober 1929 der Grundstein für das Hauptgebäude der neuen Universität gelegt, in das 1934 umgezogen wurde.
Am 2. November 1934 konnte die Universität in den vom Architekten Adolf Abel errichteten funktional schlichten Neubau im Inneren Grüngürtel Köln-Lindenthals nahe bei der Medizinischen Fakultät einziehen. Bereits 1925 war die Universität zu Köln nach der Humboldt-Universität zu Berlin die zweitgrößte preußische Universität. 1920 kamen die Rechtswissenschaftliche und die Philosophische Fakultät hinzu, von der sich 1955 die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät abspaltete.1980 wurden die beiden Kölner Abteilungen der Pädagogischen Hochschule Rheinland als Erziehungswissenschaftliche und Heilpädagogische Fakultät der Universität zu Köln angegliedert. Die Universität wurde durch Luftangriffe im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt, dennoch begann 1945 wieder der Vorlesungsbetrieb. Allerdings überschritten die Kosten für den Wiederaufbau die Möglichkeiten der Stadt, unter deren alleiniger Trägerschaft die Universität bis 1954 stand. So wurde am 1. April 1954 die Universität zu Köln mit Wirkung vom 1. April 1953 durch das Bundesland Nordrhein-Westfalen übernommen. Die Bindung an die Stadt und den Regierungsbezirk Köln wurde bis zum Jahre 2007, dem Inkrafttreten einer neuen Grundordnung, durch die Institution des Kuratoriums gewährleistet, in dem der Oberbürgermeister den Vorsitz führte. Darüber hinaus kooperiert die Universität mit vielen städtischen Einrichtungen und Einrichtungen in der Stadt, wie zum Beispiel mit dem Rheinisch Westfälischen Wirtschaftsarchiv und vielen städtischen Kliniken.
Der Ausbau der Universität begann mit dem Bau der Hörsaal- und Seminartrakte und des achtgeschossigen Seminar- und Bürohochhauses für die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät von Wilhelm Riphahn zwischen 1956 und 1960. In dieser Fakultät hatte sich die Studierendenzahl zwischen 1949 und 1955 auf über 5000 nahezu verfünffacht. Die Universitätsbibliothek folgte 1966, der Albertus-Magnus-Platz wurde durch die Absenkung und Deckelung der Universitätsstraße erweitert. 1968 wurde das Hörsaalgebäude fertiggestellt, die Physikalischen und Chemischen Institute jenseits der Zülpicher Straße folgten zwischen 1968 und 1975. Mit dem Neubau des Philosophikums 1974 war der Campus der Universität im Wesentlichen fertig. Der Komplex des Klinikums mit den alten Gebäuden der Krankenanstalten Lindenburg wurde ab 1965 (Frauenklinik) bis 1974 (Bettenhaus des Zentralklinikums) modernisiert und erweitert. Der jenseits der Akademischen Lustwiese (Akaluwie) 1974 errichtete Neubau der Zentralmensa ist immer noch einer der modernsten und größten Studierenden-Speisebetriebe in Europa. Der Ausbau und die Modernisierung der Hochschulgebäude wird bis in die Gegenwart fortgeführt. Die Fassade des Hauptgebäudes zum Albertus-Magnus-Platz wird seit 1991 von zahlreichen Stahlriemen befestigt, die ursprünglich als Provisorium gedacht waren, um ein Herabfallen der Sandsteinplatten zu verhindern.
Alle diese Anlagen liegen eingebettet in den Inneren Kölner Grüngürtel und bildeten so einen innenstadtnahen zusammenhängenden Universitätscampus, der dennoch im Grünen liegt.
Profil
Organisation und Fakultäten
Das Rektorat leitet die Universität. Es besteht derzeit aus dem Rektor als Vorsitzendem, drei Prorektoren und dem Kanzler. Der Rektor wird vom Hochschulrat gewählt; die erste Amtszeit beträgt mindestens sechs Jahre und weitere Amtszeiten mindestens vier Jahre. Der Rektor ist Vorsitzender des Rektorats und des Senats der Universität.
Die Universität gliedert sich in die folgenden sechs Fakultäten:
- Fakultät Studierende1) davon Doktoranden2) (Neu-)Gründungsjahr
- Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät 8.806 609 1919
- Medizinische Fakultät 3.246 262 1919
- Rechtswissenschaftliche Fakultät 5.213 1.232 1920
- Philosophische Fakultät 14.746 1.231 1920
- Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät 6.483 800 1955
- Humanwissenschaftliche Fakultät 5.788 560 2007
- Gesamt 44.282 4.694
- 1)WS 2008/09, gem. Kurzstatistik der Universität (Stand November 2008), inkl. Zweithörer, Gasthörer und Studienkollegiaten[1]
- 2)Anzahl der Doktorandinnen und Doktoranden gem. Studierendenstatistik WS 2006/07 (jeweils Summe Promotion 1. Fach).
Auffallend ist die – bezogen auf die Fakultätsgröße – hohe Zahl von Doktoranden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Innerhalb der einzelnen Fakultäten dominieren hinsichtlich der Anzahl der Doktoranden die folgenden Fächer: an der WiSo-Fak. BWL (338 bzw. 55 %), an der Med. Fak. Humanmedizin (187 bzw. 71 %), an der Phil. Fak. Germanistik und Kunstgeschichte (208 bzw. 17 % respektive 146 bzw. 12 %), an der Math.-Nat. Fak. Biologie (365 bzw. 46 %) und an der HW-Fak. Pädagogik (410 bzw. 73 %).
Am 20. Juli 2005 beschloss der Senat der Universität ein Konzept zur Neuordnung der Fakultäten. Das Konzept brachte die Auflösung der Erziehungswissenschaftlichen und der Heilpädagogischen Fakultät in ihrer bisherigen Form sowie die Gründung einer neuen „sechsten“, der Humanwissenschaftlichen, Fakultät. Die Vertreter der didaktischen Fächer, die bisher vor allem an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät tätig waren, wurden im Zuge der Umstrukturierung den ihrem Fach entsprechenden Fakultäten als eigene Fachgruppe für Didaktik zugeordnet (zum Beispiel „Biologie und ihre Didaktik“, „Chemie und ihre Didaktik“ als neue didaktische Fachgruppe an der Math.-Nat.-Fak.), während an der neuen Humanwissenschaftlichen Fakultät vor allem die pädagogischen, heilpädagogischen und psychologischen Fächer verblieben beziehungsweise aus der Philosophischen und der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät überführt wurden. Die Neuorganisation der Fakultäten wurde mit der Errichtung der entsprechenden Gremien formal zum 1. Januar 2007 umgesetzt.
Besondere Förderung der Forschung
DFG
- 10 DFG-Sonderforschungsbereiche und 2 Beteiligungen an Sonderforschungsbereichen anderer Hochschulen
- 5 DFG-Graduiertenkollegs (vgl. Graduiertenprogramme)
EU
- Functional Genomics in Embryonic Stem Cells (FunGenEs)
- Diagnostische molekulare Bildgebung für Neurologie und Herzgefäßerkrankungen (DIMI)
- Innovative Collaborative Work Environments for Individuals and Teams in Design and Engineering (CoSpaces) im sechsten Forschungsrahmenprogramm seit 2006
- Citizenmedia im sechsten Forschungsrahmenprogramm seit 2006
Graduiertenprogramme
- International Graduate School in Genetics and Functional Genomics (NRW Graduate School)
- International Max Planck Research School on the Social and Political Constitution of the Economy (IMPRS-SPCE) (seit 2007)
- Internationaler Promotionsstudiengang Molekulare Medizin (ZMMK)
- Graduiertenkolleg „SOCLIFE (Social Order and Life Chances in Cross-National Comparison)“ (seit 2008)
- Cologne University Bioinformatics Center (CUBIC) (eingestellt 06/2006)
- Graduiertenkolleg „Theoretische und empirische Grundlagen des Risikomanagements“ (seit 2002)
- Graduiertenkolleg „Globale Strukturen in Geometrie und Analysis“ (seit 2006)
- Graduiertenkolleg „Azentrische Kristalle“ (seit 1999)
- Graduiertenkolleg „Molekulare Analyse von Entwicklungsprozessen bei Pflanzen“ (seit 1997)
- Graduiertenkolleg „Genetik zellulärer Systeme“ (seit 1997)
- Bonn-Cologne Graduate School of Physics and Astronomy
Kooperation mit Großforschungseinrichtungen
Kölner Professoren sind gleichzeitig Mitglieder in den Großforschungseinrichtungen, auch Studierende können dort mitforschen.
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
- Forschungszentrum Jülich in der Helmholtz-Gemeinschaft
- Fraunhofer Institut für Algorithmen und Wissenschaftliches Rechnen (SCAI)
- Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung (MPIFG)
- Max-Planck-Institut für neurologische Forschung (MPInF)
- Max-Planck-Institut für Züchtungsforschung (MPIZ)
- Max-Planck-Institut für Biologie des Alterns (Gründung 2008)
Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Preis
Den Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Preis erhielten:
- Martin R. Zirnbauer (2009)
- Jens Claus Brüning (2007)
- Thomas Mussweiler (2006)
- Axel Ockenfels (2005)
- Martin Krönke (2001)
- Andreas Kablitz (1997)
- Ulf-Ingo Flügge (1996)
- Thomas Schweizer (1995)
- Peter Schneider (1992)
Sofja-Kovalevskaja-Preis
Der Sofja-Kovalevskaja-Preis ist überreicht worden an:
- Mirka Uhlirova, Tschechien, Institut für Genetik und Cluster of Excellence CECAD (Professor in Maria Leptin) (2008)
- Mark Depauw (2004)
- Manuel Koch (2002)
- Joachim Schultze (2002)
Universitätspreis für herausragende Dissertationen
- 2008: Gabriela-Elena Oprea (Biogentechnik) – Analyse zur Muskelatrophie
Schmittmann-Wahlen-Stipendium
- 2008: Sarah Remboldt (Medizin) – Frühintervention bei somatoformen Störungen in der Hausarztpraxis
Drittmittelvolumen
Das Drittmittelvolumen (Drittmitteleinnahmen) lag im Jahr 2004 bei 73,4 Mio. €. Der mit Abstand größte Drittmittelgeber war mit 27,6 Mio. € bzw. 37,4 % die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Von diesem Betrag entfielen 12,4 Mio. € bzw. 44,8 % auf das Förderinstrument Sonderforschungsbereiche. Die übrigen Drittmitteleinnahmen stammen ebenfalls zu einem Großteil von kompetitiven Drittmittelgebern (insb. EU, BMBF, Stiftungen).
Stiftungsprofessuren
Die Universität hat eine Reihe von Stiftungsprofessuren eingeworben, die zum Teil längerfristig, zum Teil für einige Jahre eingerichtet wurden, und dann in der Regel vom Land weitergetragen werden.
- Bayer-Stiftungsprofessur für Technische Chemie, seit 1986
- Stiftungsprofessur für Tumorimmunologie der Deutschen Krebshilfe, seit 2002
- Stiftungsprofessur für Palliativmedizin, finanziert durch die Deutsche Krebshilfe, seit Oktober 2005
- Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Professur für alte Geschichte, seit 2006 für 7 Jahre
- Stiftungsprofessur für Energiewirtschaft, finanziert von der Energiewirtschaft, seit April 2007
Umfangreiche Informationen über das Gesamtspektrum der Forschungsprojekte enthält der Forschungsbericht der Universität.
Lehre
Aufbauend auf ihrem breiten Fächerspektrum bietet die Universität eine Vielzahl an grundständigen, Aufbau- und Weiterbildungsstudiengängen, die im Internetangebot der Universität detailliert dargestellt sind. Bei der Weiterentwicklung und Neugestaltung des Studienangebots steht zur Zeit die Umstellung auf das Bachelor/Mastersystem im Vordergrund.
Zusammen mit der Hochbegabtenstiftung der Kreissparkasse Köln bietet die Universität zu Köln seit dem Wintersemester 2000/2001 Schulen die Möglichkeit, entsprechend begabte Schüler der Stufen 11 bis 13 (in besonderen Fällen auch der Klassen 8–10) an Vorlesungen und Übungen in den Fächern Mathematik, Physik, Chemie und Informatik und in ausgewählten Fächern der Philosophischen Fakultät teilnehmen zu lassen. Das Projekt hat sich als so erfolgreich erwiesen, dass es auch an den meisten anderen nordrhein-westfälischen Universitäten eingeführt worden ist.
Internationalisierung
Für die Internationalen Beziehungen der Hochschule (Betreuung ausländischer Studierender und Gastwissenschaftler, Studienmöglichkeiten und Forschungsaufenthalte im Ausland, Hochschulpartnerschaften, internationales Marketing) sind auf universitärer Ebene das Akademische Auslandsamt und auf Ebene der Fakultäten die Zentren für internationale Beziehungen zuständig (zentral-dezentrales Organisationskonzept). Die Bedeutung der Internationalisierung der Hochschule kommt auch durch die 2004 erfolgte Einrichtung der Position „Prorektor für Internationales und Öffentlichkeitsarbeit“ zum Ausdruck. Das Amt wurde erstmals von Barbara Dauner-Lieb bekleidet.
Seit Anfang 2007 (offizielle Einweihung im Mai 2007) betreibt die Universität zu Köln in Peking ein Büro. Das Büro ist beim DAAD im German Center angesiedelt und repräsentiert das Hochschulkonsortium China-NRW (www.china-nrw.de). Die Universität zu Köln hat vom Land NRW die Aufgabe der Koordination der akademischen Kontakte nach China übernommen. Das Büro soll es den Mitgliedern des Konsortiums erleichtern, in China Aktivitäten zu entfalten und Unterstützung vor Ort liefern. Die Universität zu Köln leitet dieses Konsortium.
Anzahl und Anteil ausländischer Studierender/Bildungsausländer
Die Anzahl der ausländischen Studierenden lag im Wintersemester 2005/06 bei 5.216 (ohne Gaststudenten und Studienkollegiaten). Dies entspricht einem Anteil von 11,0 % an der Gesamtzahl der Studierenden. Der Anteil der Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer lag im Wintersemester 2005/06 bei ca. 60 %. Die Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer stammten aus insgesamt 121 Nationen. Die größten Herkunftsländer waren Bulgarien (10,9 %), Russland (8,8 %), Polen (7,9 %), China (6,3 %) und die Ukraine (6,1 %).
Hochschulpartnerschaften und Netzwerke
Die Universität zu Köln unterhält auf Universitäts- und Fakultätsebene 16 offizielle Hochschulpartnerschaften. Neben den offiziellen Hochschulpartnerschaften bestehen auf Ebene der einzelnen Fakultäten und Fachbereiche bald 300 Kooperationen und Austauschbeziehungen mit renommierten Universitäten auf der ganzen Welt; das Akademische Auslandsamt (AAA) organisiert darüber hinaus einen in der Regel für alle Fächer offenen Studierendenaustausch mit circa 15 Hochschulen.
Umfangreiche Fördermöglichkeiten bestehen jeweils durch das Erasmus-Programm der EU, den DAAD oder Gebührenerlass der Partnerhochschulen (vollständige Liste der Partnerhochschulen im Internetangebot der Universität). Im Jahr 2005 hat die Universität zu Köln die zentrale Vermittlung und Koordination der Beziehungen der nordrhein-westfälischen Hochschulen zu China übernommen.
Auszeichnung für die Betreuung ausländischer Studierender
Die Universität zu Köln wurde 2004 für ihr nach dem Vorbild des Zentrums für Internationale Beziehungen an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät an der Universität etabliertes zentral-dezentrales Organisationskonzept mit dem Preis des Auswärtigen Amtes für besondere Verdienste um die Betreuung ausländischer Studierender ausgezeichnet.
Humboldt Forschungspreis/AvH-Gastwissenschaftler
Im Jahr 2004 wählten insgesamt zehn der mit dem Humboldt-Forschungspreis der Alexander von Humboldt-Stiftung ausgezeichneten „etablierten“ ausländischen Wissenschaftler die Universität zu Köln für Ihr Forschungsjahr. Von den „jüngeren“ ausländischen Humboldt-Forschungsstipendiaten waren dies 32.
Haushalt und Finanzen
Die Haushaltsausgaben der Universität zu Köln betrugen im Jahr 2007 357,236 Mio. € (2006 344,445 Mio. €) (ohne Universitätsklinikum und Landeszentralmittel). Davon entfielen 204,2 Mio. € auf die Personalausgaben, 85 Mio. € auf die Sachausgaben und 67,9 Mio. € auf den Bereich der Investitionen.[2]
Gleichstellung
Die Universität wurde 2004 für ihre erfolgreiche Gleichstellungspolitik mit dem Total E-Quality-Prädikat ausgezeichnet. Mit dem Prädikat werden sowohl Unternehmen aus der Wirtschaft als auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen ausgezeichnet, die sich mit personal- und institutionspolitischen Maßnahmen um die Durchsetzung von Chancengleichheit in ihren Einrichtungen bemühen und dabei auch Erfolge erzielen.
Rankings
Die Kölner Universität zählt regelmäßig zu den TOP 5 in Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und den Rechtswissenschaften und unterhält Forschungskooperationen zu mehreren Großforschungseinrichtungen. Im Ranking „Masters in Management“ (2007) der Financial Times belegte die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät den 33. Platz (Vj.: 17) unter den 40 (Vj.: 32) führenden europäischen Managementausbildungsstätten; die Community of European Management Schools CEMS, dem die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät als Gründungsmitglied angehört, belegte den 2. Platz (Vj.: 2).
Nobelpreisträger
- Kurt Alder – Nobelpreis für Chemie, 1950
- Peter Grünberg – Nobelpreis für Physik, 2007, arbeitete von 1992 bis 2004 an der Universität und am Forschungszentrum Jülich
Ehrenbürger
Seit 1925 ernennt die Universität Persönlichkeiten, die sich um sie oder um die Forschung besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern der Universität.
Ehrenbürger seit 1925 sind:
- Konrad Adenauer (1925)
- Schwester Ignatia (geb. Gräfin Spee) (1925)
- Paul von Hindenburg (1926)
- Christian Eckert (1926)
- Friedrich Moritz (1935)
- Balbino Giuliano (1938)
- Anton Waldmann (1938)
- Viktor Rolff (1938)
- Heinrich Ritter von Srbik (1938)
- Karl Haus (1950)
- Robert Pferdmenges (1955)
- Josef Kroll (1956)
- Christine Teusch (1963)
- Leopold von Wiese und Kaiserswaldau (1965)
- Theo Burauen (1969)
- Karl Carstens (1984)
- Hermann Jahrreiß (1984)
- Kurt Hansen (1988)
Ehrensenatoren
Neben den Ehrenbürgern ernennt die Universität seit 1933 auch Ehrensenatoren. Bisher kam 44 Personen diese Ehre zuteil, darunter:
- Eugen Schmalenbach (1953)
- Ernst Schwering (1956)
- Max Adenauer (1965)
- Heinrich Brüning (1965)
- Hermann Pünder (1967)
- Friedrich Carl Freiherr von Oppenheim (1975)
- John van Nes Ziegler (1980)
- Alfred Freiherr von Oppenheim (2004)
- Heinrich Haake (1934)
Bekannte Professoren
Die Hochschule beschäftigt zur Zeit über 500 Professoren (davon über 60 Professorinnen). Bekannte Persönlichkeiten, die in Köln gelehrt haben oder noch lehren, sind:
- Klaus Adolphi (Biologie)
- Kurt Alder (Chemie), Nobelpreis Chemie 1950
- Klaus Peter Berger, Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht, Bankrecht; erster Rap-Professor
- Günther Binding (Kunstgeschichte)
- Günter Blamberger (Germanistik)
- Roland Bulirsch (Mathematik)
- Joachim Bumke (Altgermanistik)
- Christoph Butterwegge (Politikwissenschaften)
- Karl Carstens (Rechtswissenschaften)
- Karl Otto Conrady (Germanistik)
- Max Delbrück (Genetik)
- Otto Depenheuer (Rechtswissenschaften)
- Juergen B. Donges (Volkswirtschaftslehre)
- Walther Dreher (Sonderpädagogik)
- Johann Eekhoff (Volkswirtschaftslehre)
- Norbert Finzsch (Geschichtswissenschaft)
- Barbara Fornefeld (Sonderpädagogik)
- Martin Göpfert (Biologie)
- Peter Grünberg (Physik), Nobelpreis Physik 2007
- Erich Gutenberg (Betriebswirtschaftslehre)
- Hans Ludwig Hamburger (Mathematik)
- Herbert Hax (Betriebswirtschaftslehre)
- Martin Henssler (Rechtswissenschaft)
- Andreas Hillgruber (Geschichtswissenschaft)
- Hermann Jahrreiß (Rechtswissenschaften)
- Gerhard Kegel (Rechtswissenschaften)
- Hermann Kellenbenz (1913-1990), Wirtschaftshistoriker, 1960-1970 Lehrstuhl für Wirtschaftsgeschichte, Direktor des Rheinisch-Westfälischen Wirtschaftsarchivs
- René König (Soziologie)
- Hans Kelsen (Rechtswissenschaft)
- Johannes Kunisch (Geschichtswissenschaft)
- Joachim Lang (Steuerrecht)
- Karl Lauterbach (Gesundheitsökonomie)
- Karl-Heinz Lauterjung (Physik)
- Erich Meuthen (Geschichtswissenschaft)
- Alex Meyer (Rechtswissenschaften, insb. Luftrecht)
- Peter Mittelstaedt (Physik)
- Renate Möhrmann (Theater-, Film- und Fernsehwissenschaft)
- Alfred Müller-Armack (Volkswirtschaftslehre)
- Thomas Mussweiler (Psychologie)
- Hans Carl Nipperdey (Rechtswissenschaften)
- Axel Ockenfels (Volkswirtschaftslehre)
- Ion N. Petrovici (Medizin)
- Veronika Petrovici (Medizin)
- Holger Pfaff (Medizinische Soziologie)
- Helmuth Plessner (Philosophie)
- Beatrice Primus (Germanistik)
- Hans-Jürgen Sasse (Allgemeine Sprachwissenschaft)
- Wilhelm Salber (Psychologie)
- Werner Scheid (Neurologie)
- Max Scheler (Philosophie und Soziologie)
- Erwin K. Scheuch (Soziologie)
- Theodor Schieder (Geschichtswissenschaft)
- Eugen Schmalenbach (Betriebswirtschaftslehre)
- Hans Karl Schneider (Volkswirtschaftslehre)
- Josef Schrudde (Medizin)
- Frank Schulz-Nieswandt (Sozialpolitik)
- Heinrich von Stackelberg (Volkswirtschaftslehre)
- Klaus Stern (Rechtswissenschaften)
- Joseph Straub (Botanik)
- Klaus Tipke (Steuerrecht)
- Gerhard Uhlenbruck (Medizin, Immunologie, Immun- und Sporttherapie) und Aphoristiker
- Franziska Völckner (Marketing; jüngste habil. BWL-Professorin in Deutschland)
- Thomas von Danwitz (Rechtswissenschaften)
- Axel Weber (Volkswirtschaftslehre)
- Andreas Wesch (Romanistik)
- Carl Christian von Weizsäcker (Volkswirtschaftslehre)
- Johannes Zittartz (Physik)
- Michael Zeuske (Geschichtswissenschaft)
Bekannte Absolventen
- Manuel Andrack (* 1965), Redakteur, Moderator und Autor
- Gerhart Baum (* 1932), Rechtsanwalt und ehemaliger Bundesinnenminister (FDP)
- Mark Benecke (* 1970), Kriminalbiologe und Autor
- Klaus vom Bruch (* 1952), Künstler
- Wolfgang Bosbach (* 1952), deutscher Politiker (CDU)
- Peter Grünberg (* 1939), Nobelpreis für Physik (2007)
- Marion von Haaren (* 1957), Fernsehjournalistin
- Britta Heidemann (* 1982), Olympiasiegerin im Fechten
- Jan Hofer (* 1952), Fernsehjournalist
- Klaus Laepple (* 1939), Tourismusfunktionär
- Hera Lind (* 1957), Schriftstellerin
- Karolos Papoulias (* 1929), griechischer Staatspräsident
- Richard David Precht (* 1964), Philosoph, Schriftsteller und Publizist
- Michael Radtke (* 1946), Journalist, Schriftsteller und Drehbuchautor
- Fritz Schramma (* 1947), ehem. Oberbürgermeister von Köln
- Hans Sennholz (1922–2007), deutscher Ökonom und US-Hochschullehrer, bedeutender Vertreter der Österreichischen Schule der Volkswirtschaftslehre
- Marietta Slomka (* 1969), Fernsehjournalistin
- Ulrich Walter (* 1954), Astronaut und Professor für Raumfahrttechnik
- Anne Will (* 1966), Fernsehjournalistin
- Alfred Herrhausen (1930–1989), ehemaliger Vorstandssprecher der Deutschen Bank
- Wolfgang Grupp (* 1942), deutscher Unternehmer (Trigema)
- Heinrich Freiherr von Stackelberg (1905–1946), deutscher Ökonom
Gründer
- Mittelalterliche Universität (1388): Rat der Reichsstadt Köln mit Genehmigung durch Papst Urban VI.[7]
- Moderne Universität (1919): Rat der Stadt Köln unter Konrad Adenauer mit Genehmigung durch die preußische Regierung
Kunstwerke
- Skulptur Albertus Magnus von Gerhard Marcks aus dem Jahre 1956, zu finden auf dem Albertus-Magnus-Platz vor dem Haupteingang. 1965 erfolgte ein Zweitguss für die Universität Bogota, ein 3. Abguss 1970 für die University of Texas in Houston, Texas, und schließlich auf Veranlassung von Tochter Brigitte Marcks-Geck – alle aus der Werkstatt der Kunstgießerei Schmäke, Düsseldorf – 1996 ein Abguss für die Friedrich-Schiller-Universität Jena, da Marcks lange Jahre enge Beziehungen zu Thüringen hatte.
- Skulptur Hercules von Émile-Antoine Bourdelle, zu finden im mittleren Innenhof der WiSo-Fakultät.
- Stele von Ulrich Rückriem, 2004, zu finden auf dem westlichen Teil des Albertus-Magnus-Platzes, vor dem Philosophikum.
- Porträt Max Scheler von Otto Dix, 1926
- Backstein-Relief Hermes in der Fassade des von Wilhelm Riphahn geplanten und gebauten Gebäudes der WiSo-Fakultät, 1959
Museen und Sammlungen
- GeoMuseum: Einziges naturkundliches Museum in Köln. Minerale, Edelsteine, Meteoriten, Fossilien etc. Geöffnet mittwochs 14–20 Uhr und jeden letzten Sonntag im Monat 14–17 Uhr, Zülpicher Str. 49 b
- Theaterwissenschaftliche Sammlung in Schloss Wahn: Bilder und Texte zum europäischen Theater vom 16. Jahrhundert an, unter anderem der Nachlass von Karl Valentin. Besichtigung der archivierten Materialien nur nach (begründeter) Voranmeldung. Bibliothek öffentlich. Burgstr. 2, Köln-Porz/Wahn.
- Musikinstrumentensammlung des Musikwissenschaftlichen Instituts: Über 80 Exponate aus Europa und Übersee. Besichtigung nach Vereinbarung.
- Ägyptische Sammlung: Papyri, Ostraka (Schriftscherben) und Pergamente, Keramiken und Kleinplastiken. Besichtigung nach Vereinbarung, Meister-Ekkehart-Str. 7, Institut für Ägyptologie.
- Prähistorische Sammlung (Studiensammlung): Artefakte aus sämtlichen Perioden der Ur- und Frühgeschichte auch von ausländischen Fundstätten, vom Faustkeil des Neandertalers bis zum Bronzeschwert und zu Eisenwaffen des frühen Mittelalters. Besichtigung nach Vereinbarung, Weyertal 125, Institut für Ur- und Frühgeschichte.
- Papyrussammlung des Instituts für Altertumskunde: eine der weltweit größten Sammlungen. Nach Vereinbarung sind Gruppenführungen möglich. Uni-Hauptgebäude.
- Barbarastollen: Unter der Aula, Hauptgebäude, wurde als Teil eines Museums für Handel und Industrie 1932 ein Bergwerksstollen aufgebaut, der nach Vereinbarung über das Institut für Arbeitsmedizin in Gruppen zu besichtigen ist.
Literatur
Universitätsgeschichte
- Erich Meuthen: Kölner Universitätsgeschichte, Band I: Die alte Universität. Köln [u.a.]: Böhlau 1988. ISBN 3-412-06287-1.
- Bernd Heimbüchel & Klaus Pabst: Kölner Universitätsgeschichte, Band II: Das 19. und 20. Jahrhundert. Köln [u.a.]: Böhlau 1988. ISBN 3-412-01588-1.
- Erich Meuthen (Hrsg.): Kölner Universitätsgeschichte, Band III: Die neue Universität: Daten und Fakten. Köln [u.a.]: Böhlau 1988. ISBN 3-412-01688-8.
- Ernst Heinen: Bildnerhochschule und Wissenschaftsanspruch. Lehrerbildung in Köln 1946–1965 (Studien zur Geschichte der Universität zu Köln Band 16). Böhlau, Köln [u.a.] 2003. Rezension von Leo Haupts. In: Geschichte in Köln. Zeitschrift für Stadt- und Regionalgeschichte. Band 53. Dezember 2006. S. 212–214: Buchbesprechungen.
- Willehad Paul Eckert: Kleine Geschichte der Universität Köln, Bachem Köln 1961
- Anna-Dorothee v. den Brincken: Stadt und Hochschule: Papst Urban IV. bestätigt 1388 die Kölner Universitätsgründung, in: Quellen zur Geschichte der Stadt Köln, Band I., S. 307-312, Köln Bachem 1999
Einzelnachweise
- ↑ a b c uni-köln.de: http://www.xxx abgerufen am 23. Dezember 2009.
- ↑ a b c d uni-köln.de: Zahlen, Daten, Fakten (PDF-Datei, 32 kB; HTML-Seite).
- ↑ Gründungsurkunde in: v. den Brincken, Stadt und Hochschule, Quellen der Stadt Köln Bd. 1, S.308/309
- ↑ v. den Brincken, a.a.O.
- ↑ Willehad Paul Eckert: Kleine Geschichte der Universität Köln, Bachem Köln 1961, S. 35f.
- ↑ Eckert: Kleine Geschichte der Universität Köln, a.a.O., S. 50ff.
- ↑ v. den Brincken, a.a.O.
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Kurköln - Kurfürstentum Köln
Kurköln (auch: Erzstift und Kurfürstentum Köln) war eines der ursprünglich sieben Kurfürstentümer des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Es bildete den weltlichen Herrschaftsbereich der Erzbischöfe von Köln und ist von deren sehr viel größerem Erzbistum zu unterscheiden, zu dem mehrere Suffraganbistümer und weitere Gebiete gehörten, die nur der geistlichen, nicht aber der staatlichen Gewalt des Erzbischofs unterstanden.
Das Kurfürstentum existierte von der Mitte des 10. Jahrhunderts bis zum Reichsdeputationshauptschluss im Jahr 1803 und gehörte von 1512 an zum Kurrheinischen Reichskreis. Seine Kerngebiete lagen links des Rheins zwischen Andernach und Rheinberg. Das nordöstlich gelegene Vest Recklinghausen bildete eine kurkölnische Exklave. Ebenfalls zum Kurfürstentum gehörte das Herzogtum Westfalen mit dem Schwerpunkt im Sauerland, das aber in erheblichem Maße Selbstverwaltungsrechte und andere Privilegien bewahren konnte.
Kurköln grenzte an die Herzogtümer Berg, Jülich, Geldern und Kleve. Seine Haupt- und Residenzstadt war seit 1597 Bonn. Weitere wichtige Verwaltungszentren waren Neuss, Ahrweiler und Andernach.
Geschichte
Entstehung von Bistum und Erzstift
Schon vor dem Jahr 313 war das römische Köln Sitz eines Bistums. Nach der Eroberung durch die Franken um 450 wurde es zum Erzbistum erhoben. Ihm unterstanden die Suffraganbistümer Lüttich, Münster, Osnabrück und Minden sowie bis 834 Hamburg-Bremen und bis 1559 Utrecht.
Um die alten Römerstädte im Rheinland – darunter Bonn, Köln, Jülich, Neuss und Xanten – hatten die Erzbischöfe bereits früh weltliche Güter und Grundherrschaften erworben. Später kamen Besitzungen in Westfalen hinzu, mit Schwerpunkten um Soest, Medebach und Attendorn. Viele alte Besitzungen wurden für die Ausstattung von Klöstern und Stiften abgegeben oder ging im 11. Jahrhundert nach ihrer Vergabe als Lehen verloren.
Die allmähliche Herausbildung der weltlichen Besitztümer und Rechte des Erzbistums zum Kurstaat hängt eng mit der des ottonisch-salischen Reichskirchensystems zusammen: Nach Aufständen mehrerer Herzöge, darunter zwei seiner eigenen Brüder, übertrug Otto der Große 953 seinem Bruder Brun die Stadt und das Erzbistum Köln zusammen mit dem Herzogtum Lothringen. Ein Teil dieses Herzogtums, ein etwa 25 Kilometer tiefer Streifen am linken Rheinufer, der von Rolandseck im Süden bis Rheinberg im Norden reichte, blieb den Nachfolgern Bruns als weltlicher Besitz, in dem sie die Landeshoheit ausübten. Ihre Stellung als wichtige Stützen des Reichs und der Reichskirche nutzten sie, um sich gegenüber anderen rheinischen und westfälischen Machthabern wie den lothringischen Pfalzgrafen oder den Grafen von Werl zu behaupten.[1]
Hohes Mittelalter
Nach dem Tod Heinrichs III. und als Folge der Unsicherheit des Investiturstreits begannen die Erzbischöfe einen weltlichen Herrschaftsbereich aufzubauen und konkurrierende Interessen zurück zu drängen. Unter Anno II. wurden die eigentlichen Grundlagen des späteren Kurstaates gelegt. In dieser Zeit wurden die Macht der Ezzonen beschnitten und ihnen Siegburg genommen. Erweitert wurde das Kerngebiet 1067 durch das Reichsgut um Andernach, später um Deutz, Godesberg, Amt Altenwied mit Linz am Rhein, und die Grafschaft Liedberg. Im Jahr 1075 kamen auch Aspel und Rees am rechten Niederrhein hinzu. Ansätze zu einer festeren kölnischen Herrschaft im südlichen Westfalen gehen auf die Zeit von Friedrich I. von Schwarzenburg zurück, dem es gelang den Grafen von Arnsberg erhebliche Rechte zu entreißen.
Dieses Territorium wurde unter Erzbischof Philipp I. von Heinsberg noch einmal mehr stark vergrößert. Die Erzbischöfe stiegen in dieser Zeit zur stärksten regionalen Macht auf.[1]
Im Rheinland wurde den Erzbischöfen 1151 endgültig die ripuarische (rheinische) Herzogswürde verliehen, die sie zur weiteren Bekräftigung ihrer Machtstellung nutzten.[2]Kaiser Friedrich I. Barbarossa verlieh dem Bischof 1180 mit der Gelnhäuser Urkunde für seine Loyalität im Kampf gegen Herzog Heinrich den Löwen das Herzogtum Westfalen und Engern. Dazu kam um 1230 das Vest Recklinghausen. Allerdings gelang es den Kurfürsten von Köln nicht, die beiden getrennten rheinischen und westfälischen Landesteile zu einem geschlossenen Territorium zu vereinigen.
Erzbischof Konrad von Hochstaden erweiterte das Erzstift nach Süden, in dem er ihm die Besitzungen seiner eigenen Familie hinzufügte, die mit ihm ausstarb. Unter ihm erreichte Kurköln seine größte Machtfülle. Da er sich früh gegen Kaiser Friedrich II. gestellt und auf die Seite des Papstes geschlagen hatte, erlangte der Erzbischof dessen besonderes Vertrauen. Der erklärte ihn und seine Nachfolger zu apostolischen Legaten qua Amt. Hochstaden galt als Königsmacher, eine Machtstellung, die seine Nachfolger jedoch nicht behaupten konnten.
Im Limburger Erbfolgestreit unterlag Erzbischof Siegfried von Westerburg 1288 in der Schlacht von Worringen einem Bündnis des Herzogs von Brabant, der Grafen von Jülich, Kleve und Berg sowie der Bürgerschaft von Köln und verlor die Herrschaft über seine eigene Bischofsstadt. Köln selbst gehörte damit nicht mehr zum Kurstaat, sondern galt fortan als Freie Reichsstadt mit Sitz und Stimme im Reichstag. Schon Erzbischof Engelbert II. von Falkenburg hatte die Stadt Köln verlassen. Seine Nachfolger residierten von 1597 bis zum Ende des Kurstaats hauptsächlich in Bonn.
Im 12. Jahrhundert war der weltliche Herrschaftsbereich des Erzbischofs zwar ein damals beachtliche Machtbereich, aber er war noch ein vorterritoriales Gebilde, ohne feste Grenzen. Es definierte sich im Wesentlichen noch über die Ausübung herrschaftlicher Rechte. Der Beginn zur Ausbildung einer festen Landesherrschaft setzte in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts ein. Zu dieser Zeit kam erstmals auch die Bezeichnung Stift für das erzbischöfliche Herrschaftsgebiet auf. Von großer Bedeutung für die Durchsetzung einer territorialen Herrschaft waren die Städte und die Burgen des Erzbischofs. Auch die verschiedenen Rheinzölle spielten für die Durchsetzung der Landesherrschaft eine wichtige Rolle.[3]
Spätes Mittelalter
Im Jahr 1368 erwarb Kurköln die Grafschaft Arnsberg im Sauerland. Dieses Gebiet wurde zum territorialen Kern des Herzogtums Westfalen. Die Stadt Arnsberg wurde Sitz des Landdrosten als Vertreter des Landesherren, (Neben-)Residenz des Kurfürsten und Tagungsort des Landtags für das Herzogtum. Massive Versuche auch das benachbarte Bistum Paderborn einzuverleiben scheiterten.
Im Rheinland reichte das Stift im späten Mittelalter von Rheinsberg im Norden bis nach Andernach im Süden, von Nürburg im Westen bis nach Altenried im Osten. Unterteilt war es in das Oberstift nördlich von Köln und das Unterstift südlich von Köln.[4] 1314 erwarb der Kurstuhl die Köln benachbarte Grafschaft Hülchrath, mit der in den rheinischen Gebieten die territoriale Lücke zwischen dem Ober- und dem Niederstift geschlossen wurde, und gleichfalls im 14. Jahrhundert das Land Linn bei Krefeld.
Zur Zeit von Walram von Jülich fällt zwischen 1332 bis 1349 die systematische Einführung der Ämterverfassung. Wilhelm von Gennep und Friedrich III. von Saarwerden haben die Verwaltungsorganisation vollendet. Auf lokaler Ebene wurden Amtskellner zuständig für die Einnahme der Steuern eingesetzt. Richter und Vögte waren den Amtmännern für den Bereich der Justiz beigeordnet.[4]
Die überspannte Machtpolitik Erzbischof Dietrichs II. von Moers hatte nachhaltige Folgen. In der Soester Fehde von 1444 bis 1449 verlor der Kurstaat die Herrschaft über Soest und Xanten an die Grafschaft Kleve. Das Streben nach einem geschlossenen Territoriums und eine verfehlte Wirtschaftspolitik führten seit der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts zunehmend zum Ruin und damit zeitweise zur politische Handlungsunfähigkeit Kurkölns. Zwar gab es noch kleinere territoriale Erwerbungen, insgesamt aber war die territoriale Entwicklung seit Mitte des 15. Jahrhunderts abgeschlossen. Kurköln bestand aus einem etwa 100 km langen und 25 km breiten Landstreifen am Rhein, der das eigentliche Kurfürstentum bildete, sowie aus dem Herzogtum Westfalen und dem Vest Recklinghausen.
Die hohe Verschuldung des Erzstifts durch Dietrich von Moers führten dazu, dass die Landstände im rheinischen und westfälischen Teil des Kurstaates 1463 Erblandesvereinigungen erzwangen. Diese bildeten eine der zentralen Grundgesetze des Landes bis zu seinem Ende. Jeder neue Erzbischof hatte bei seiner Wahl die Bestimmungen zu beschwören. Sie schrieben unter anderem die Beteiligung des Domkapitels und der übrigen Landstände an zentralen politischen Entscheidungen, wie die Erklärung von Kriegen und die Bewilligung von Steuern fest.
Als erster hat Ruprecht von der Pfalz die Erblandesvereinigungen beschworen, sich bald aber nicht mehr dran gehalten. Als er das an das Domkapitel verpfändete Zons besetzten ließ, beanspruchten die Stände das in der Erblandesvereinigung verbriefte Widerstandsrecht für sich und bestimmten Hermann von Hessen als Stiftsverweser. Beide Seiten hatten Unterstützer innerhalb des Staates und von außen. Die Hessen unterstützen Hermann, Karl der Kühne stand auf Seiten von Ruprecht. Es kam zur Kölner Stiftsfehde in deren Verlauf es zur langen Belagerung von Neuss kam. Nach der Gefangennahme durch hessische Truppen hat Rupprecht sein Amt aufgegeben.[5]
Frühe Neuzeit
Reformation und Gegenreformation
Unter Hermann V. von Wied kam es in den 1540er Jahren zum Versuch im Kurstaat die Reformation einzuführen (Kölner Reformation). Er traf dabei auf Widerstand insbesondere aus Reihen des Domkapitels und der Kölner Universität, aber fand auch Unterstützung durch Grafen, Städte und Ritterschaft auf dem Landtag von 1543. In Städten wie Bonn, Neuss, Kempen und Kaiserwerth wurde die reformatorische Predigt eingeführt. Insbesondere die Niederlage der protestantischen Fürsten im Schmalkaldischen Krieg und damit die fehlenden Unterstützung von außen führten zum Scheitern und zum Amtsverzicht Hermanns.
Auch nach dem Scheitern von konnten sich im kurkölner Herrschaftsbereich Ansätze evangelischer Gemeinden halten. Adolf III. von Schaumburg versuchte mit mäßigen Erfolg dem durch Ansätze von Kirchenreformen (Provinzialsynode, Visitiationen usw.) und Bekämpfung des Protestantismus entgegen zu wirken. In Städten wie Bonn, Kempen und Neuss und einigen Unterherrschaften konnte sich evangelisches Leben gestützt auf die lokalen Herrschaftsträger sogar stabilisieren. Die folgenden Kurfürsten taten wenig, um den Protestantismus zurück zu drängen. Unter Salentin von Isenburg kam es zu einer Visitation, die zusätzlich zu den protestantisch gewordenen Gemeinden und Herrschaft in 40 von 180 Pfarreien lutherische, Calvinistische oder täuferische Spuren feststellte. Allerdings war nur eine kleine Minderheit der Pfarrer klar protestantisch.[6]
Unter Gebhard I. von Waldburg kam es in den 1580er Jahren noch einmal zu einem Versuch das Erzstift in eine weltliches Fürstentum umzuwandeln und die Reformation einzuführen. An seiner Stelle wurde Ernst von Bayern vom Domkapitel zum neuen Erzbischof und Landesherren gewählt. Gebhardt leistete Widerstand und wurde im Kölnischen Krieg besiegt. Nach dem Sieg von Ernst von Bayern setzten sofort gegenreformatorische Maßnahmen ein. Nur in wenigen Gemeinden konnte sich die Reformation behaupten.[6]
Seit Ernst von Bayern wurde das Kurfürstentum zwischen 1583 und 1761 durchgehend von Erzbischöfen aus dem bayerischen Haus Wittelsbach regiert. Dieses konnte so seinen politischen Einfluss im Nordwesten des Reiches erweitern. Zudem verfügte die Familie damit über einen Sitz im Kurfürstenkollegium. In kirchenpolitischer Hinsicht kam es im wesentlichen erst unter Ferdinand von Bayern zu kirchlichen Reformen. Er hat insbesondere die Jesuiten, aber auch Kapuziner und andere Orden gefördert. Seit 1584 war Köln einer päpstlichen Nuntiatur, die zu einem wichtigen Motor der Gegenreform und Kirchenreform wurde.[7] Zur Zeit Ferdinands war Kurköln insbesondere zwischen 1626 und 1631 eines der Zentren der Hexenverfolgung.[8]
Entwicklung im 17./18. Jahrhundert
Als Sekundogenitur der Wittelsbacher unterstützte Kurköln in der Regel die meist pro-französische und anti-habsburgische Politik der Herzöge und Kurfürsten von Bayern. Insbesondere Maximilian Heinrich von Bayern richtete seine Politik auf Frankreich und gegen das Reich aus. Er verbündete sich 1671 mit Ludwig XVI. und nahm am Krieg gegen die Niederlande teil. Dieses Politik führte zu einer starken Belastung des Staates. Gleichzeitig trieb Max Heinrich auch die kirchliche Reformpolitik voran.
In die Zeit der wittelsbachischen Sekundogenitur fällt im Wesentlich auch die Modernisierung der staatlichen Spitze mit absolutistischen Tendenzen. Erst unter Ferdinand von Bayern kam es unter Umgehung der Erblandesvereinigung im 17. Jahrhundert zur Einführung eines ständigen Hofrates an dem auch das Domkapitel beteiligt wurde. Außerdem hat er einen geheimen Rat gegründet, der ausschließlich dem Kurfürsten verantwortlich war und sich zum eigentlichen zentralen Regierungsgremium entwickelte.
Außenpolitisch war das 18. Jahrhundert von wechselnden Bündnissen geprägt. Dabei spielten nicht zuletzt die Höhe der Subsidien eine Rolle. In wirtschaftlicher Hinsicht, blieb die Entwicklung begrenzt. Dagegen entfalteten die Kurfürsten eine prächtige Hofhaltung. In die Zeit von Joseph Clemens von Bayern fiel im Rahmen des pfälzischen Krieges die Zerstörung von Bonn. Er hat 1701 die Seiten gewechselt und sich mit Ludwig XVI. verbündet. Vom Reich geächtet, musste er ins französische Exil gehen. Nach der Rückkehr 1715 hat er den Wiederaufbau Bonn und der kurfürstlichen Schlösser planen lassen, erlebte aber nicht mehr deren Vollendung. Sein Nachfolger Clemens August I. von Bayern hat oftmals die Bündnisse gewechselt. Er hat prachtvolle Schlösser und Gärten errichten lassen. Insgesamt aber hat er die Einkünfte auch für eine übertriebene Hofhaltung, für Jagden verschwendet. Mit Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels endete die Zeit der bayerischen Prinzen als Kurfürsten. Der neue Kurfürst hat eine energische Sparpolitik betrieben und 1777 die Akademie Bonn, seit 1784 Universität, gegründet. Unter Maximilian Franz von Österreich kam es im Sinn der katholischen Aufklärung zu zahlreichen Reformen in fast allen Politikbereichen aber insbesondere im Bildungswesen. Die Universität in Bonn wurde ausgebaut, die Schulbildung und Lehrerausbildung verbessert.[9]
Das Ende des Kurstaats
Im Frieden von Lunéville wurden 1801 alle linksrheinischen Gebiete Kurkölns an das napoleonische Frankreich abgetreten. Die rechtsrheinischen Territorien wurden als Folge des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 säkularisiert und auf die Herzogtümer Nassau und Hessen-Darmstadt sowie auf die Grafschaft Wied-Runkel aufgeteilt. Damit endete die Geschichte Kurkölns drei Jahre bevor auch das Reich 1806 zu bestehen aufhörte.
Bis auf die nassauischen Gebiete fiel das gesamte Territorium des früheren Kurstaats auf dem Wiener Kongress 1815 an Preußen. Sie gehörten zunächst zur Provinz Jülich-Kleve-Berg und ab 1822 zur Rheinprovinz. Das ehemalige Herzogtum Westfalen und das Vest Recklinghausen gehörten dagegen zur Provinz Westfalen. Seit 1946 gehören die Gebiete des Kurfürstentums Köln zum Teil zum Bundesland Nordrhein-Westfalen und zum Teil zu Rheinland-Pfalz.
Institutionen
Kurfürst und Hofhaltung
Bereits seit 1028 stand dem Erzbischof von Köln das Recht der Königskrönung zu, da die damalige Krönungsstadt Aachen in seiner Erzdiözese lag. Seit 1031 war er zudem Erzkanzler für Reichsitalien. Zusammen mit den beiden rheinischen Erzbischöfen von Trier und Mainz sowie mit dem Pfalzgrafen bei Rhein, dem Markgrafen von Brandenburg, dem Herzog von Sachsen und dem König von Böhmen bildeten sie das ursprünglich siebenköpfige Kurfürstenkollegium. Dieses hatte seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des deutschen Königs.
Der Kölner Erzbischof wurde vom Domkapitel gewählt. Zur Erlangung aller bischöflichen und weltlichen Rechte bedurfte es aber der päpstlichen Bestätigung und der Belehnung mit den weltlichen Regalien durch den Kaiser. Insbesondere seit der Goldenen Bulle Karl IV. von 1365 hatten die Kurfürsten bedeutende Vorrechte gegenüber anderen Fürsten. Darunter war auch die uneingeschränkte Gerichtshoheit. Mit dem Ende des dreißigjährigen Krieges hatten sie als Reichsfürsten das Recht äußere Bündnisse einzugehen, auch ihre inneren Unabhängigkeit vom Kaiser wurde noch einmal gestärkt. Im Inneren wurden die landesherrlichen Rechte jedoch erheblich von den Ständen, insbesondere vom Domkapitel, eingeschränkt. Bezeichnend war, dass der Kurfürst für die Einberufung eines Landtages der Zustimmung des Domkapitels bedurfte, umgekehrt konnte dieses notfalls ohne Zustimmung des Landesherren eine solche Versammlung einberufen. Trotz Verbots durch Innozenz XII. im Jahr 1695 hatten die Erzbischöfe bei ihrer Wahl dem Domkapitel in einer Wahlkapitulation dessen alten Vorrechten garantieren müssen. [10] Den Ständen insgesamt musste er durch die Beschwörung der Erblandesvereinigung von 1463 beziehungsweise 1590 Mitsprache in zentralen Bereichen wie der Erklärung von Kriegen oder der Erhebung von Steuern einräumen. Selbst grundlegende Veränderungen der Religion etwa die Einführung der Reformation bedurfte der Zustimmung der Stände.
Trotz dieser faktischen Machtbeschränkung existierte in der frühen Neuzeit ein großer Hofstaat, der unter Joseph Clemens von Bayern nach dem Vorbild absolutistischer Staaten insbesondere des französischen Hofes in Versailles umgestaltet wurde. Zur Zeit von Clemens August I. von Bayern erhielt er seine bis zum Ende des Kurstaates weitgehend gültige Gestalt. Gleichzeitig wurde die Hofhaltung von den Regierungsbehörden stärker geschieden. An der Spitze des Hofes stand der Obrist-Landhofmeister. Unter ihm gab es mehrere Stäbe. Die alten aus dem Mittelalter stammenden Hofämter hatten nur noch repräsentative Funktionen und waren in hochadeligen Familien erblich. Der Bonner Hof war im 18. Jahrhundert der wohl prachtvollste in ganz West- und Norddeutschland. Allerdings standen die Kosten in keinem Verhältnis zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Staates. Die Kurfürsten waren nicht selten zur Finanzierung auf Subsidien auswärtiger Mächte angewiesen, die dafür meist politische Gegenleistungen einfordern konnten. Unter Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels und Maximilian Franz von Österreich wurden trotz des Festhaltens an der Grundstruktur des Hofes zahlreiche Einsparungen vorgenommen.[11]
Domkapitell
Im Kurfürstentum Köln bildete das Domkapitel als 1. Stand das höchste Leitungsgremium des Bistums und des Erzstifts unter dem Erzbischof. Nach dessen Tod einen Nachfolger zu wählen war seine wichtigste Befugnis. Bis zum Ausgang des Mittelalters bestand es aus 72 Mitgliedern, von denen jedoch nur 24 wahlberechtigte Kapitulare waren. Später sank ihre Zahl auf 24 wahlberechtigte Kanoniker und 24 Domizellare. Papst und Kaiser besaßen zudem noch ein Ehrenkanonikat, das ihnen eine Mitsprache bei der Neubesetzung des Bischofsamtes ermöglichte.
Das Kapitel teilte sich in 16 Domgrafen (oder Domherren) und 8 Priesterherren auf. Nur Domgrafen durften die Ämter des Dompropstes, des Domdechanten, des Vizedechanten, des Chorbischofs, des Scholasters, des Diakonus senior und des Diakonus junior bekleiden. Um in das Domkapitel aufgenommen zu werden, mussten sie 16 regierende adlige Vorfahren väterlicher- und mütterlicherseits aufweisen und die Subdiakonenweihe empfangen haben. Lediglich der Domdechant, der das Kapitel leitete, musste die Priesterweihe erhalten haben. Da die meisten Domherren mehrere Kanonikate in unterschiedlichen Bistümern besaßen, residierten nur wenige tatsächlich in Köln. Im 17. und 18. Jahrhundert kamen zudem viele Domgrafen aus schwäbischen Familien, so dass das Kapitel von Landfremden beherrscht wurde.
Seit 1218/19 stieg die Zahl der ebenfalls wahlberechtigten Priesterherren auf 7, später auf 8 an. Neben der Priesterweihe mussten sie spätestens seit dem 15. Jahrhundert einen akademischen Grad in Theologie oder Jurisprudenz vorweisen. Da sie für gewöhnlich alle an der Domkirche residierten, waren sie den Domgrafen an Zahl meist überlegen, so dass sie das eigentliche politische Willenszentrum des Kapitels darstellten. Im Gegensatz zu den Domgrafen entstammten die Priesterherren stets der Stadt Köln oder ihrem Umland. Da mehrere Kanonikate der Universität Köln inkorporiert worden waren, vergab sie diese zur Besoldung an ihre Professoren.
Das Domkapitel ergänzte sich im Wesentlichen durch Kooptation. Der Erzbischof hatte auf die Zusammensetzung kaum Einfluss. Bei allen Spannungen zwischen Kurfürst und Domkapitel bekleideten die Domherren oft auch wichtige weltliche Ämter im Kurstaat.[10]
Nach der Säkularisation wurde das Domkapitel auf 16 Stellen und zwei Dignitäten - Dompropst und Domdechant - beschränkt. Von diesen sind bis heute vier als nichtresidierende Domherren an der Domkirche tätig.
Premierminister
Der "Premierminister" oder "Erste Minister" war der leitende Minister Kurkölns. Das Amt wurde im 17. Jahrhundert geschaffen, da sich die Erzbischöfe meist nicht selbst um die Politik kümmerten. So war der Premierminister der eigentliche Regent. Erst unter dem dem letzten Kurfürsten, Maximilian Franz von Österreich, der selbst die Regierungsgeschäfte wahrnahm, war das Amt nur noch ein nominelles. Der Premierminister wurde vom Erzbischof frei eingesetzt und bekleidete zumeist auch das oberste Amt am Hof, das des Obristlandhofmeisters.
- 1650–1682: Franz Egon Graf von Fürstenberg
- 1682–1688: Wilhelm Egon Graf von Fürstenberg
- 1688–1719: Johann Friedrich Karg von Bebenburg
- 1723–1733: Ferdinand von Plettenberg
- 1733–1750: Ferdinand Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen
- 1751–1755: Hermann Werner von der Asseburg
- 1756–1766: Franz Christoph Anton von Hohenzollern-Sigmaringen
- 1766–1784: Caspar Anton von Belderbusch
- 1784–1785: Carl Otto Ludwig Theodat von und zu Gymnich
Räte
Wie in anderen Ländern des Reiches, so oblag auch in Kurköln die eigentliche Landesverwaltung in der frühen Neuzeit verschiedenen Rats-Kollegien. Da ihre Aufgabenverteilung nie eindeutig von einander abgegrenzt wurde, kam es immer wieder zu Überschneidungen und Streitigkeiten zwischen den einzelnen Gremien. Deren Mitglieder, die Räte, waren heutigen Staatssekretären vergleichbar. Man unterschied dabei zwischen wirklichen Räten, die sich tatsächlich mit der Politik des Landes befassten und den "normalen" Räten, welche ihren Titel ehrenhalber trugen und oftmals gegen Bezahlung erhalten hatten. Die verschiedenen Kollegien waren:
- das Geheime-Rats-Kollegium, das von einem Geheimen Ratskanzler und bei dessen Abwesenheit vom ältesten Geheimrat geleitet wurde;
- das Geistliche-Rats-Kollegium mit einer eigene Kanzlei, das von einem Präsidenten geleitet wurde und dessen Verwaltung ein Direktor vorstand;
- das Hofrats-Kollegium, das aus zwei Verwaltungssträngen bestand, denen beiden der Hofratspräsident vorstand. Während die Hofräte und die Hofratskanzlei durch einen Direktor geleitet wurden, stand die Leitung des Hohen Weltlichen Schöffengerichts zu Bonn dem dortigen Obervogt zu;
- das Hofkammer-Rats-Kollegium, das ebenfalls zwei Stränge umfasste, denen beiden ein Präsident vorstand. Während Hofkammerräte und Hofkammerkanzlei zur den Direktor der Hofkammer geleitet wurden, unterstand die "Münze" dem Landrentmeister;
- das Kriegs-Rats-Kollegium. Unter einem Präsidenten stehend, wurden Kriegsräte und Kriegsratskanzlei durch einen Direktor geleitet.
Der Landtag
Bis zur Auflösung des Kurstaates bildeten die 3 jährlichen Landtage im Erzstift, dem Herzogtum Westphalen und dem Vest Recklinghausen die Ständevertretung. Sie waren von einander unabhängig und tagten jeweils für sich. Der wichtigste von ihnen war der Landtag des Erzstiftes, welcher für gewöhnlich im Bonner Minoritenkloster tagte. Er bewilligte dem Kurfürsten die Erhebung der jeweiligen Steuern und wurde von den Landständen von Westfalen und Recklinghausen als passiven Zuhörern besucht.
Im ausgehenden Mittelalter bildeten sich im eigentlichen Erzstift vier Landstände: Domkapitel, Grafen, Ritter und Städte.
- Stand: Das Domkapitel, welches 4 seiner Mitglieder in den Landtag entsandte.
- Stand: Die Inhaber eines Rittersitzes, welche seit wenigstens vier Generationen dem reichsunmittelbaren Adel angehörten. Sie wurden auch Grafenstand genannt.
- Stand: Die Inhaber wenigstens einer der 227 Rittersitze des Erzstifts, wenn sie zugleich ihren Adel nachweisen konnten. Der Besitz eines Rittersitzes ohne Adelsnachweis alleine reichte nicht aus.
- Stand: Er bestand, abgesehen von Deutz und Alpen, aus allen 18 Städten des Erzstiftes. In ihm stellte Andernach das Direktorium für das Oberstift und Neuss das Direktorium für das Niederstift. Während die Direktorialstädte drei Abgeordnete entsandten, konnten die Unter-Direktorialstädte Ahrweiler, Linz am Rhein, Rheinberg und Kempen lediglich zwei entsenden.
- Grundsätzlich fand der Landtag einmal im Jahr statt, zumeist in der ersten Hälfte eines Jahres. Vor seiner Einberufung musste der Kurfürst die Zustimmung des Domkapitels einholen, was gewöhnlich vier Wochen vor dem Tagungstermin geschah.
Zu Beginn der Tagung hörten alle Teilnehmer die Messe zum Heiligen Geist. Mit der anschließenden Verlesung der Landtagsproposition wurden die Sitzungen formell eröffnet. Danach begaben sich die Teilnehmer, nach Ständen getrennt, in ihre Sitzungszimmer.
Während der ersten Woche verhandelte man vorrangig die Gravamina. Hierbei handelte es sich überwiegend um Beschwerden über Verletzung der Rechte der Landstände durch die kurfürstlichen Regierungsorgane. Zur zweiten Phase, der Geldbewilligung, ging man erst über wenn der Kurfürst Resolutionen erlassen hatte, die den Forderungen der Landstände entsprachen. Dies geschah nicht bei allen Ständen gleichzeitig, da sie unabhängig voneinander berieten. Nach der Frage der Geldbewilligung behandelte man Eingaben einzelner Untertanen.
Bei den Abstimmungen unter Domherren, Grafen und Rittern galt das Mehrheitsprinzip, bei den Städten dagegen gab es erhebliche Unterschiede in der Gewichtung. Hier zählte die Stimme einer Direktorialstadt alleine schon soviel wie die Stimmen aller Unterstädte zusammen.
Die Meinungsbildung des Landtags erfolgte grundsätzlich von den niederen zu den höheren Ständen, also von den Städten über die Ritter und Grafen bis zum Domkapitel. Zunächst mussten sich die Städten mit den Rittern, dann die Ritter mit den Grafen und in einem letzten Schritt die Grafen mit den Domherren auf eine gemeinsame Haltung einigen. Wich ein höherer Stand mit seiner Haltung in einer bestimmten Frage von den vor ihm abstimmenden Stände ab, so mussten diese erneut verhandeln. Das gesamte Procedere begann noch einmal von neuem. Kam wieder keine Einigung zustande, so teilte man dem nächsthöheren Stand bzw. der kurfürstlichen Regierung die voneinander abweichenden Voten mit.
Das umständliche Verfahren stärkte die höheren Stände bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Gleichzeitig sollte es aber gewährleisten, dass der jeweils höhere Stand in seine Entscheidungen automatisch die der unteren Stände mit einfließen ließ. Dem lag die allgemein verbreitete staatsrechtliche Vorstellung zu Grunde, dass das Land dem Landesherrn "unavoce", also mit einer Stimme, gegenüber treten müsse.
Während die Kurfürsten im Kerngebiet ihres Territoriums mit einem gewissen Erfolg die Mitbestimmungsrechte der Landtage zugunsten einer absolutistischen Herrschaftsauffassung zu beschneiden wussten, gelang ihnen dies in den Nebenländern insbesondere im Herzogtum Westfalen nur in einem geringen Maße. Dort bewahrte sich der Landtag bis zum Ende des alten Reiches erheblichen Einfluss.
Territorialverwaltung
Ämter
Ein Amt war ein fest umschriebener Bereich. Hier hatte der Erzbischof die Hohe und Niedere Gerichtsbarkeit. Von diesen Bereichen waren die in ihnen gelegenen Unterherrschaften und Herrlichkeiten ausgenommen. Die Größe der Ämter war relativ unterschiedlich. Kleine Ämter bestanden oft nur aus einer Stadt mit ihrem unmittelbaren Umland (Meckenheim, Rhens), einer Stadt mit einigen Gemeinden des Umlandes (Rheinbach, Zülpich, Deutz, Zons) oder auch mehreren Landgemeinden (Godesberg, Mehlem, Wolkenburg, Zeltingen, Alken, Königsdorf). Oftmals waren in einem Amt nicht alle Verwaltungsämter besetzt und manchmal noch nicht einmal das des Amtmannes. Jener war oftmals zugleich Amtmann eines anderen, benachbarten Amtes. Es gab aber auch große Ämter wie Bonn, Altenwied, Kempen-Oedt, die stets einen vollständigen Beamtenstab besaßen.
Für gewöhnlich stand an der Spitze eines Amtes der Amtmann, der jederzeit ablösbar war und bis zum Ende des Kurstaates stets aus dem Ministerialadel genommen wurde. Oftmals schon zu frühen Zeiten in ihren Amtsgeschäften von Unteramtmänner vertreten, wurden seit dem 17. Jahrhundert an ihre Stelle reguläre Amtsverwalter berufen. Hierbei behielten die Amtmänner jedoch den Titel eines solchen. Zu den Aufgaben des Amtmannes gehörte der militärische Schutz des ihm anvertrauten Amtes, der Bewohner und der hoheitlichen und nutzbaren Rechte des Erzbischofs nach außen. Auch Rechtsfrieden, Sicherheit und Ordnung nach innen waren ihm unterstellt. Mit einem festen Amtssitz versehen, erhielt für die Kosten seiner Amtsführung regelmäßige Einkünfte, die für gewöhnlich den im Amt anfallenden Einnahmen des Landesherren entnommen wurden. In späteren Zeiten erhielt er auch ein festes Gehalt. Saß er im 13. Jahrhundert noch dem Gericht vor, so wurde das Amt eines Richters doch bald personell getrennt und nun durch die landesherrliche Richter, Schultheißen und Vögte versehen, welche jedoch häufig auch zugleich Amtsverwalter oder Kellner waren.
Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts finden wir auch das Amt des Kellners. War er im Ursprung nur für den Unterhalt des Personals auf den Amtsburgen zuständig, so waren doch bald alle landesherrlichen Einkünfte seine Zuständigkeit. Im Ursprung auch oft durch schriftkundige Geistliche verwaltet, gelangte die tatsächliche Amtsführung seit dem 18. Jahrhundert häufig in die Hände eines treuhändlichen Verwalters.
Unterherrschaften
In den Unterherrschaften wurde die Hohe und Niedere Gerichtsbarkeit häufig durch einen Adligen, der für gewöhnlich nicht in anderen Territorien belehnt war, ausgeübt. Die Unterherrschaft war keinem Amt unterworfen, sondern bildete ein eigenständiges Lehnsgebilde. So konnte der Erzbischof weder Bede noch Schatz als landesherrliche Steuern einfordern und lediglich eine lockere Schutzfunktion geltend machen. Auch ständige juristische Kleinkriege führten nicht zum erhofften Ziel einer vollen Landeshoheit des "Unterherren". Entsprechend griffen die landesherrlichen Verordnungen des Erzbischofs, seine Edikte bezüglich Steuererhebungen, Jagdausübung, Gerichts-, Rechts-, Brüchten-, Polizei- und Taxenverordnungen auch hier.
Herrlichkeiten
Bei den Herrlichkeiten handelte es sich um die 227 Rittersitze mit ihren Appertinenzien, deren Inhaber zumeist die Niedergerichtsbarkeit besaßen. Sie waren von der Bede, dem Schatz und den Dienstpflichten gegenüber dem Erzbischof als Landesherrn ausgenommen.
Städte
Die Städte Kurkölns bildeten Gebietskörperschaften, denen durch Privilegien ein Recht auf eine weitgehend selbständige Erledigung ihrer Angelegenheiten zugestanden wurde. In der Erblandesvereinigung von 1463 wurde als Städte genannt: Bonn, Andernach, Neuss, Ahrweiler, Linz, Rheinberg, Kaiserswerth, Zons, Uerdingen, Kempen, Rheinbach, Zülpich und Lechenich.[2]
Wappen
Erzbistum und Kurstaat Köln hatten folgendes Wappen: in Silber ein (häufig geständertes) schwarzes Balkenkreuz. Es erscheint auch heute noch in einer Vielzahl aktueller Kreis- und Gemeindewappen auf dem Gebiet des ehemaligen Kurstaats und seiner Exklaven Westfalen und Vest Recklinghausen.
Literatur
- Kurköln (Landesarchiv und Gerichte), Herrschaften, Niederrheinisch-Westfälischer Kreis, Ergänzungen zu Band 1 (= Das Hauptstaatsarchiv Düsseldorf und seine Bestände, Band 2), bearb. von Friedrich Wilhelm Oediger, Siegburg 2. Aufl. 1994 [1970].
- Kurköln. Land unter dem Krummstab: Essays und Dokumente (= Veröffentlichungen der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen, Reihe C: Quellen und Forschungen, Band 22; Schriftenreihe des Kreises Viersen 35a), hrsg. von NRW-Hauptstaatsarchiv Düsseldorf / Kreisarchiv Wesel / Arbeitskreis niederrheinischer Archivare, Red. Klaus Flink, Kevelaer 1985.
- Burkhardt, Stefan, Mit Stab und Schwert. Bilder, Träger und Funktionen erzbischöflicher Herrschaft zur Zeit Kaiser Friedrich Barbarossas. Die Erzbistümer Köln und Mainz im Vergleich (= Mittelalter-Forschungen 22), Ostfildern 2008.
- Georg Droege: Verfassung und Wirtschaft in Kurköln unter Dietrich von Moers (1414-1463) (= Rheinisches Archiv 50), Bonn 1957.
- Eduard Hegel: Das Erzbistum Köln zwischen Barock und Aufklärung. Vom Pfälzischen Krieg bis zum Ende der französischen Zeit 1688–1814 (= Geschichte des Erzbistums Köln 4), Köln 1979.
- Eduard Hegel: Das Erzbistum Köln. Zwischen der Restauration des 19. Jahrhunderts und der Restauration des 20. Jahrhunderts. 1815–1962 (= Geschichte des Erzbistums Köln 5), Köln 1987.
- Wilhelm Janssen: Das Erzbistum Köln im späten Mittelalter. 1191–1515 (= Geschichte des Erzbistums Köln 2), 2 Halbbände, Köln 1995/2003.
- Hansgeorg Molitor: Das Erzbistum Köln im Zeitalter der Glaubenskämpfe. 1515–1688 (= Geschichte des Erzbistums Köln 3), Köln 2008.
- Wilhelm Neuss / Friedrich Wilhelm Oediger: Das Bistum Köln von den Anfängen bis zum Ende des 12. Jahrhunderts (= Geschichte des Erzbistums Köln 1), Köln 1964 [1991].
- Sabine Picot: Kurkölnische Territorialpolitik am Rhein unter Friedrich von Saarwerden (1370-1414) (= Rheinisches Archiv 99), Bonn 1977.
Einzelnachweise
- ↑ a b Köln I/1 In: Theologische Realenzyklopädie. Bd.19. Berlin, New York, 1990 S. 290
- ↑ a b Monika Storm: Das Herzogtum Westfalen, das Vest Recklinghausen und das rheinische Erzstift Köln. Kurköln in seinen Teilen. In: Harm Klueting (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen. Bd. 1. Das kurkölnische Westfalen von den Anfängen kölnischer Herrschaft im südlichen Westfalen bis zu Säkularisation 1803. Münster 2009, ISBN 978-3-402-12827-5, S. 359
- ↑ Monika Storm: Das Herzogtum Westfalen, das Vest Recklinghausen und das rheinische Erzstift Köln. Kurköln in seinen Teilen. In: Harm Klueting (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen. Bd. 1. Das kurkölnische Westfalen von den Anfängen kölnischer Herrschaft im südlichen Westfalen bis zu Säkularisation 1803. Münster 2009, ISBN 978-3-402-12827-5, S. 359 f.
- ↑ a b Monika Storm: Das Herzogtum Westfalen, das Vest Recklinghausen und das rheinische Erzstift Köln. Kurköln in seinen Teilen. In: Harm Klueting (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen. Bd. 1. Das kurkölnische Westfalen von den Anfängen kölnischer Herrschaft im südlichen Westfalen bis zu Säkularisation 1803. Münster 2009, ISBN 978-3-402-12827-5, S. 360
- ↑ Monika Storm: Das Herzogtum Westfalen, das Vest Recklinghausen und das rheinische Erzstift Köln. Kurköln in seinen Teilen. In: Harm Klueting (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen. Bd. 1. Das kurkölnische Westfalen von den Anfängen kölnischer Herrschaft im südlichen Westfalen bis zu Säkularisation 1803. Münster 2009, ISBN 978-3-402-12827-5, S.350−352
- ↑ a b Hans Georg Molitor: Köln I/2 In: Theologische Realenzyklopädie. Bd.19. Berlin/New York, 1990 S. 297
- ↑ Hans Georg Molitor: Köln I/2 In: Theologische Realenzyklopädie. Band 19, Berlin/New York 1990, S. 298
- ↑ Gerhard Schormann: Der Krieg gegen die Hexen. Das Ausrottungsprogramm der Kurfürsten von Köln. Göttingen, 1991.
- ↑ Hans Georg Molitor: Köln I/2 In: Theologische Realenzyklopädie. Band 19, Berlin/New York 1990, S. 298 f.
- ↑ a b Rudolf Lill, Erwin Sandmann: Verfassung und Verwaltung des Kurfürstentums und Erzbistums Köln im 18. Jahrhundert. In: Kurfürst Clemens August. Landesherr und Mäzen des 18. Jahrhunderts. DuMont Schauberg, Köln 1961, S. 47, (Ausstellungskatalog, Schloss Augustusburg zu Brühl)
- ↑ Rudolf Lill, Erwin Sandmann: Verfassung und Verwaltung des Kurfürstentums und Erzbistums Köln im 18. Jahrhundert. In: Kurfürst Clemens August. Landesherr und Mäzen des 18. Jahrhunderts. DuMont Schauberg, Köln 1961, S. 48-50, (Ausstellungskatalog, Schloss Augustusburg zu Brühl)
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Kölner Domkapitel
Das Hohe Dom-, Kathedral- und Metropolitankapitel zu Köln ist ein Kollegium von Geistlichen, das den Bischof von Köln bei der Leitung der Diözese unterstützt.
Ihm obliegt die Feier der Liturgie im Dom; zudem ist es als eigenständige juristische Person unter dem Bischof mit der Verwaltung der Diözese betraut.
Geschichte
Die Ursprünge des Kölner Domkapitels liegen weitgehend im Dunkeln. Es muss bereits vor 816 als festes Gremium bestanden haben, da es in diesem Jahr eine Institutio clericorum anfertigen ließ. Demnach lebten die Kleriker des Domkapitels nach der Kanonikerregel des Chrodegang von Metz.
Die klösterliche Gemeinschaft besaß einen gemeinsamen Schlafsaal (Dormitorium), ein Refektorium (Speisesaal) und eine gemeinsame Bibliothek.
Innerhalb der Dom-Immunität, dem Lebensraum der Kanoniker, gab es auch ein Hospital, einen Friedhof und zahlreiche Kapellen.
Dem Betrieb des "Domklosters" gehörten in der Mitte des 9. Jahrhunderts über 100 Personen an, die Handwerker nicht mitgezählt. Alleine für die Domkirche gab es 23 Bedienstete, im Stift kamen dazu zwei Kellermeister, ein Küchenmeister, vier Köche, ein Bäcker, zwei Bedienstete für die Kleiderkammer, zwei Schlafsaalwärter (Sie machten den jungen Kanonikern die Betten), vier Türsteher und zahlreiche andere. Selbst im 15. Jahrhundert gab es noch, obwohl der Haushalt stark verkleinert war, 15 Laienpfründen.
Noch 1244/46 gab es Ansätze eines gemeinsamen Lebens: in diesem Jahr wurde die Tischordnung geregelt und die 72 Kanoniker nach Rängen geordnet. So gab es unter ihnen 24 Praelati in ecclesia und 20 einfache Pfründen. Aus ihnen entwickelten sich später die 24 Domherren und die 20 Domizellaren. Es gab keine Beförderungen; man rückte mit dem Tode eines älteren auf.
Je ein Kanonikat war dem Papst und dem Kaiser vorbehalten.
1212/18 wurden acht Priesterkanonikate eingerichtet; später reduzierte man ihre Zahl auf sieben. Bei ihnen handelt es sich um die sogenannten Kardinalpriester, die seit 1049/52 allein das Recht hatten, an den beiden Hochaltären der Domkirche mit Dalmatik, Sandalen und Mitra die Messe zu feiern.
Bereits um das Jahr 1000 waren die Kanonikate des Kölner Domes alleine dem Hochadel des Reiches vorbehalten. Lediglich die Priesterkanonikate konnten mit "Bürgerlichen" besetzt werden.
Spätestens 1450 stand die endgültige Verfassung des Kölner Domkapitels fest.
Es bestand nun aus 24 Kapitularen und 20 (später 24) Anwärtern. Von den Kapitularen mussten 16 dem Hochadel des Reiches angehören, weshalb sie auch Domgrafen genannt wurden.
Die acht weiteren Kanonikate sollten an Priester mit akademischem Grad vergeben werden. Die Domizellare, also Anwärter, gehörten ebenfalls dem Hochadel an. Die Domgrafen mussten zumindest die Weihe zum Subdiakon besitzen. Höhere Weihen waren für sie nicht vorgeschrieben.
Nachdem es 1346 zu einem Streit zwischen "Domgrafen" und Priesterherren gekommen war, in welchem die Domgrafen den Priesterherren das volle Kanonikerdasein absprechen wollten, kam es innerhalb des Kapitels zu keinem derartigen Streit mehr und die Priesterherren wurden als volle Kanoniker anerkannt.
Wie in vielen Kanonikerstiften, so begann auch im Hochmittelalter die Emanzipation der Kanoniker von den Prälaten. In zwei Schritten, nämlich 1284 und 1373, wurde das Vermögen zwischen dem Dompropst und dem Domkapitel aufgeteilt.
Wenn das Kapitel im Hochmittelalter die freie Wahl des Dompropstes gegen den Papst verteidigen konnte, so verlor sie doch zwei Kanonikate an die Universität Köln.
Regelte das Kapitel seine Nachfolge im allgemeinen selbst, so wurden die "Universitätspfründen", welche allesamt zu den acht Priesterkanonikaten gehörten, von der Universität verliehen. Diese gelangten 1394 und 1437 an die Universität.
Der Zerfall der Vitacommunis (gemeinsames Leben) führte häufig zu einer mangelhaften Residenz der Domherren, welche oftmals an verschiedenen Kirchen präbendiert waren (vgl. z.B. Oswald von Hohenzollern-Sigmaringen).
Waren 1323 noch 15 Kanoniker (8 Domgrafen und 7 Priesterherren) anwesend, so sank ihre Zahl bis 1381 auf fünf Domgrafen und sieben Priesterherren. Letztere bildeten in den folgenden Jahrhunderten meist das stabilere Element des Kapitels.
Durch päpstliche Reservationen (ein mittelalterlicher Rechtsbegriff) ging dem Kapitel ab 1298/1304 das Bischofswahlrecht verloren, was es sich erst durch das Wiener Konkordat (1448/49) wieder sichern konnte. Trotzdem konnte es im Koadjutorenvertrag von 1366 erstmals eine Wahlkapitulation vereinbaren. Dieser enthielt 15 Punkte, von denen neun Vergünstigungen für das Kapitel und den Klerus enthielt, sechs bezogen sich auf die Politik des Erzstifts.
Mit jeder Wahl wurde eine neue Wahlkapitulation erstellt. Doch alle hatten immer nur ein Ziel:die Vormachtstellung des Domkapitels im Land zu stärken und den Erzbischof an sich zu binden.
Hierbei ging es nicht nur um Eigeninteressen, sondern auch um eine Absicherung des Kur-Erzstifts.
Nach dem Tode des Erzbischofs Dietrich II. von Moers (1463) setzte das Kapitel mit den Landständen die Erblandesvereinigung durch, welche weitere Verpfändungen Kurkölnischer Territorien und eine zunehmende Verschuldung des Erzstifts verhindern sollte.
Gleichzeitig verpflichtete es sich, vor der Wahl das Votum der Landstände einzuholen.
Als dessen Nachfolger, Erzbischof Ruprecht von der Pfalz, sich jedoch zunehmend gegen die eigenen Landstände wandte (er besetzte u. a. die an das Domkapitel verpfändete Stadt Zons), verbündete es sich mit diesen und versuchte seine Absetzung zu erwirken. Hierbei wandte es sich offen von seinem Erzbischof ab und wählte den nachmaligen Erzbischof Hermann IV. von Hessen zum Administrator. Diese (auch kriegerische) Auseinandersetzung ging unter dem Namen "Kölner Stiftsfehde" in die Geschichte ein.
Im Zeitalter der Reformation bildete das Domkapitel, gemeinsam mit der Kölner Universität, den Motor des Katholizismus. Energisch trat es den Protestantisierungs- und Reformierungsversuchen der Erzbischöfe Hermann V. von Wied und Gebhard Truchseß von Waldburg entgegen. Besonders Johannes Gropper machte sich hierbei einen Namen.
Kurz vor dem Tode des Erzbischofs Maximilian Heinrich von Bayern (1688) wählte das Domkapitel den Domdechanten und Bischof von Straßburg, Kardinal Wilhelm Egon von Fürstenberg, zum Koadjutor des Erzbischofs. Da der Erzbischof jedoch noch vor der Wahlbestätigung verstarb, kam es nun zur Bischofswahl. Fürstenberg war ein enger Verbündeter des Königs von Frankreich und galt allgemein als "Reichsverräter".
Obwohl Kaiser und Papst Joseph Clemens von Bayern als Kandidaten den Vorzug gaben und der Kaiser bei einer Wahl Fürstenbergs die Verweigerung der Regalien ankündigte, erlagen große Teile des Kapitels den französischen Bestechungsgeldern und Druckmitteln (viele waren auch im französischen Straßburg bepfründet). Es kam zu einer Spaltung des Kapitels und die Anhänger des Kardinals schlossen sich mit diesem in Bonn ein. Als die Stadt militärisch genommen war, floh Fürstenberg mit den Priesterherren Eschenbrender und Quentel nach Straßburg. Die übrigen Domherren hatten sich bereits dem kaiserlichen Kandidaten angeschlossen. Die Einheit des Kapitels war wieder hergestellt.
In seiner Endphase galt das alte Domkapitel als überaus konservativ und der Aufklärung gegenüber als sehr zugeknöpft. So wurde es oftmals Zielscheibe "aufgeklärter" Kreise.
Im Gegensatz zu vielen anderen Kapiteln wurde das Kölner Domkapitel am Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation nicht aufgehoben. 1795, noch vor dem Einrücken der Franzosen in Köln, begab sich ein Großteil des Kapitels nach Arnsberg. Einige Kanoniker ließ man jedoch in Köln zurück, wo sie die Kapitelsrechte wahren sollten. Hierbei kam es zu Streitigkeiten. Obwohl die "Kölner" Kapitulare im Auftrag des Kapitels in Köln verblieben waren, wurde ihnen das als mangelnde Residenz angerechnet und man verweigerte ihnen die Pfründezahlungen. Denn, so die Aussage, Residenzhalten könne man lediglich in Arnsberg. Nach einigen Querelen konnte der Streit beigelegt werden.
In Arnsberg wählte das Kapitel auch noch einen neuen Domdechanten und feierte diese Wahl ausgiebig mit Empfängen und Konzert. Die Umstände der Zeit wurden ignoriert. Als 1802 Erzbischof Maximilian Franz von Österreich verstorben war, wählte man seinen Neffen Anton Viktor von Österreich zum neuen Erzbischof. Dieser lehnte jedoch aufgrund der politischen Lage ab und es blieb bei der Wahl eines Kapitularvikars, der bis zu seinem Tode in Deutz (gegenüber dem Kölner Dom) residierte und den rechtsrheinischen Rumpf der Erzdiözese verwaltete. Eine Vereinigung der Diözesen Köln und Münster, bei welcher das Kölner Domkapitel im Münsteraner Domkapitel aufgegangen wäre, lehnte man energisch ab.
Da nicht nur die Kathedrale verloren gegangen war, sondern auch die Einkünfte des Kapitels, suchte jeder Kanoniker sein Glück nun auf eigene Faust, und das Kapitel zerfiel. Vakante Stellen wurden nicht mehr besetzt und 1815 lebeten noch acht Domgrafen und vier Priesterherren in alle Winde zerstreut. Bereits 1798 hatte man die Dompropstei mangels Einkünfte nicht mehr besetzt.
Als es 1820 zur Wiedererrichtung des Kapitels kam und man den noch lebenden Kapitularen eine Stelle im "neuen" Domkapitel anbot, lehnte jeder von ihnen ab.
Nachdem die Bulle De salute animarum das Kapitel 1821 wiederherstellte, gab es sich 1830 eigene Statuten. Neu war nun die Tatsache, dass die Domkirche eine Pfarrkirche war. Zu ihrer Seelsorge hatte das Kapitel einen Pfarrer zu bestellen, so wie es auch den Pönitentiar oder Bußkanoniker zu stellen hatte.
Wie in der alten Zeit war auch jetzt das Kapitel und nicht der Erzbischof Hausherr der Kathedrale. Auch jetzt galt, neben der Tätigkeit in der Bistumsverwaltung, der Chordienst in der Domkirche als Hauptaufgabe. Faktisch kam er jedoch in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts fast gänzlich zum Erliegen.
Im Verlauf der Kölner Wirren übernahm das Domkapitel die faktische Regierung des Erzbistums.
Diese begann mit der Verhaftung des Erzbischofs Clemens August von Droste zu Vischering im Jahre 1837 und endete mit der Ernennung Johannes von Geissels zum Koadjutor im Jahre 1841. Hierbei hatte es sich jedoch äußerst ungeschickt verhalten. Denn die Übernahme geschah auf Weisung der preußischen Regierung, die das Kapitel nach der Verhaftung des Erzbischofs zur Wahl eines Kapitularvikars aufforderte. Obwohl der Erzstuhl besetzt war, verhielt sich das Kapitel wie bei einer Sedisvakanz. Ohne es wirklich gewollt zu haben, standen die Domherren nun wie Verbündete des Preußischen Staates da.
In eine unglückliche Lage geriet das Kapitel nach dem Tod von Kardinal Joseph Höffner (1987). Wie gewohnt sandte das Kapitel die Kandidatenliste nach Rom, wo sich nun Gewohnheitsrecht und die neuen Normen des CIC von 1983 gegenüberstanden. Da der Papst diese Liste nach dem neuen Recht nur noch zu würdigen brauchte und das Kapitel davon ausging, dass er an die von ihnen genannten Namen gebunden sei, kam es nun zu Verwicklungen. Denn auf der zurückgesandten Dreierliste, Terna genannt, befand sich nun ein Name, welcher nicht auf der Liste des Kapitels befunden hatte.
Hierauf weigerte sich das Kapitel zur Wahl zu schreiten und es kam zu einer Protestwelle deutscher Politiker und Theologen. Als Papst Johannes Paul II. jedoch auf sein Ansinnen bestand und eine Besetzung des Kölner Erzstuhls ohne Votum des Kapitels in Aussicht stellte, gab das Kapitel nach. Für die Wahl musste jedoch noch der übliche Wahlmodus abgeändert werden, so dass auch eine Wahl mit relativer Mehrheit möglich werden konnte. Schließlich wurde der päpstliche Kandidat, Kardinal Joachim Meisner, mit sechs Ja-Stimmen und zehn Enthaltungen gewählt.
Zum Weltjugendtag in Köln begrüßte Dompropst Norbert Feldhoff Papst Benedikt XVI. im Kölner Dom, wo dieser in der für den Papst reservierten Chorstalle Platz nahm.
Dompropst
Der erste Prälat des Domkapitels war und ist der Dompropst. Ursprünglich mit der Verwaltung des Vermögens und der Reichung der Stipendia beauftragt, kam es 1284 und 1373 zur Teilung des Kapitelsvermögens. Zukünftig hatte er sich aus der Vermögensverwaltung herauszuhalten, wofür die Propstei jetzt über ein eigenes Vermögen verfügte. Zugleich als Archidiakon für die Stadt Köln zuständig, konnte ihm das Kapitel auch nicht in diese Aufgabe hereinreden.
Generell galt der Propst nicht als Kanoniker, weshalb er auch nicht zum Besuch der Kapitelssitzungen berechtigt war und nur auf Einladung erscheinen durfte. Dies hat sich in Köln jedoch nicht wirklich ausgewirkt, da das Kapitel die Wahl des Dompropstes in Händen hielt und immer einen Kanoniker zum Dompropst wählte. Die Vergabe der meisten Eigenkirchen und Lehen konnte er behalten.
Da die Säkularisation die Einkünfte des Domkapitels stark beeinträchtigte, besetzte es das Amt seit 1798 nicht mehr und vermietete die Räumlichkeiten der Dompropstei.
Nach der Säkularisation wurde der Dompropst erneut das Haupt des Kapitels und der Verwalter seiner Güter. Ursprünglich vom König von Preußen ernannt, wird er seit 1918 durch das Domkapitel gewählt.
Von 1847 bis 1863 wurde die Stelle des Dompropstes nicht besetzt, da sich der Erzbischof gegen den königlichen Kandidaten Nikolaus München sperrte.
Zwar erhielt München letztendlich die Propstei, doch musste er einen hohen Preis dafür zahlen. Sein Nachfolger, Franz Carl Berlage, war im Kapitel gänzlich isoliert, weil er als strammer Parteigänger und Zuträger der Regierung in Berlin galt.
Der letzte Dompropst, der durch die Regierung ernannt worden war, Arnold Middendorf, gehörte überhaupt nicht dem Kölner Klerus an. Er war Militärpfarrer und bewarb sich um diese Stelle.
Kardinal Johannes von Geissel erwirkte dem Dompropst 1851 die Pontifikalien.
Domdechant
Der Domdechant war und ist der zweite Prälat des Kölner Domes. Ursprünglich für die Zucht der Kanoniker zuständig, war er bereits im 10. Jahrhundert der eigentliche Obere des Stifts. Vor seinem Gericht hatten sich auch die Diener zu verantworten. Nach dem Ausscheiden des Dompropstes trat er an den Kopf des Kapitels.
Seine Aufgabe war die Leitung der Kapitelssitzungen und er musste, als einziger der adligen Domherren, die Priesterweihe besitzen. Zugleich war der Domdechant Archidiakon für Neuss und die Kölner Pfarrkirche St. Maria Ablass. Er war es auch, der die 25 Domvikarien vergab.
Nach der Säkularisation wurde dem Erzbischof die Ernennung des Domdechant zugesprochen. Er ist für die Liturgie am Kölner Dom zuständig. Kardinal Johannes von Geissel erwirkte dem Domdechanten 1851 die Pontifikalien.
Das Amt des Domdechants wurde seit 1821 häufig an einen Weihbischof der Erzdiözese Köln vergeben.
Weitere Prälaturen
Nach dem Ausscheiden des Propstes, kannte die Ordnung von 1244/46 acht officia, welche den adligen Domherren vorbehalten waren. Dies waren der Dechant, der Subdechant, der Chorbischof, der Scholaster, der Cellerarius, der Cantor, sowie Portenarius maior und minor.
Nach 1450 entfielen der Cellerarius, der Cantor und beiden Portenarii und an ihre Stelle traten der Thesaurar und der Capellarius.
Der Scholaster war ursprünglich der Leiter der Stiftsschule. Seinem Amt war die Propstei Hougarde (Hoxem) in Brabant inkorporiert. Seit 1176/79 nahm er nach dem Dechanten die erste Stelle ein. Die Beschlüsse des Kapitels wurden durch ihn verkündet, weshalb man ihn auch als "den Mund" des Domkapitels bezeichnete.
Der Chorbischof ist ein Amt, das es als Dignität so nur in der Kölner Kirche gab.
Er war ursprünglich der Choraufseher und Singmeister. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Chorbischof, einem Landbischof ohne festen Sitz in der Frühkirche.
Der Thesaurar war der Verantwortliche für den Kirchenschatz und die Sakristei; deren Instandhaltung und das entsprechende Personal, vom Sakristan bis zum Glöckner, unterstanden ihm.
Die späteren "Prälaturen" des Diaconus maior und des Diaconus minor wurden nicht vergeben, sondern fielen automatischem ältesten und jüngsten adligen Diakon zu.
Kanoniker
Ursprünglich mit 72 Kanonikern bestückt, sank die Zahl der Domherren im Hochmittelalter auf 24 ab, wozu noch jeweils ein Kanonikat für Papst und Kaiser kam. 16 der Domherren mussten dem Hochadel des Reiches, also zumindest Reichsgrafen, angehören. Sie gehörten oftmals denselben Familien an und kamen ab dem 16. Jahrhundert zumeist aus Süddeutschland. Der Volksmund bezeichnete sie als Domgrafen. Da sie häufig an mehreren Domkirchen bepfründet waren, waren sie häufig nicht anwesend, so dass sie in den Kapitelssitzungen den Priesterherren oftmals an Zahl unterlegen waren.
Acht der Domherren gehörten dem niederen Adel oder dem Bürgertum an. Um in das Kapitel aufgenommen zu werden, benötigten sie die Priesterweihe und einen akademischen Grad.
Zumeist aus Köln oder dem Kölner Umland stammend, kamen auch sie häufig aus denselben Familien.
Das Kapitel ergänzte sich selbst und vergab die freigewordenen Kanonikate durch Wahl. Eine Ausnahme bildeten lediglich die beiden Universitätskanonikate der Priesterherren, welche durch die Universität Köln besetzt wurden.
Die Einkommen der einzelnen Kanoniker waren unterschiedlich. Bestanden sie ursprünglich aus Naturalien und Geld, so wurden später nur noch Gelder gezahlt. Abwesenheit vom Dom wurde durch "Gehaltsabzug" vergütet. Innerhalb des Kapitels wurden verschiedene Dienste und Lehen zugeteilt, welche letztendlich das eigentliche Kanonikatseinkommen überschreiten konnten. So war es möglich, dass der Priesterherr und Weihbischof Clemens August von Merle wesentlich höhere Gehälter bezog als die meisten Domgrafen. Johann Arnold von Schönheim hatte als Senior des Kapitels den Hof zu Rheydt inne, war Halter der Obedienz Gladbach und an der Obedienz Königshoven beteiligt, besaß das Ferculum auf der Münz, war Buschherr und Deputierter ad fabricam, Amtsherr zu Worringen und Comissarius der Kapelle B.M.V.
In seiner Person vereinigte ein Kapitular also, neben seinem Kanonikat, eine Anzahl von Ämtern. Diese waren nicht nur reine Titel, sondern auch mit tatsächlicher Arbeit verbunden. Die Abwesenheit zahlreicher Kanoniker erhöhte also nicht nur den Einfluss der Anwesenden, sondern auch deren Arbeitslast. Hierzu kamen die Gottesdienste, welche mehrere Stunden des Tages beanspruchten.
Nach der Säkularisation wurde das Domkapitel auf zwölf Mitglieder beschränkt. Später kam eine Erhöhung auf 16 Mitglieder. Hierbei unterscheidet man zwischen Residierenden Domherren und Nichtresidierenden Domherren. Letztere tragen zwar die Kleidung der Domherren und nehmen auch an der Bischofswahl teil, sind jedoch nicht an den Geschäften des Kapitels beteiligt.
Es handelt sich bei ihnen zumeist um Dechanten und Professoren. Lediglich Dompropst Bernard Henrichs gelang der Wechsel vom Nichtresidierenden zum Residierenden Domherren.
Seit Mitte des 20. Jahrhunderts gibt es zudem Ehrendomherren. Diese sind faktisch nur dem Namen nach Domherren zu Köln, auch wenn sie deren Tracht tragen und den Kapitelsstern erhalten.
Sie besitzen weder Mitspracherecht bei der Güterverwaltung noch Wahlrecht des Bischofs. Sie werden vom Domkapitel nominiert und vom Erzbischof ernannt. Hierbei handelt es sich in der Regel um verdiente Persönlichkeiten. Zu ihnen gehören u. a. der emeritierte Erzbischof von New Orleans, Philip Matthew Hannan oder der Bischof von Würzburg, Friedhelm Hofmann. Hannan war während der amerikanischen Besatzung Pfarrer am Kölner Dom, Hofmann vor seiner Bischofsernennung langjähriger Domkapitular und Dompfarrer.
Die Domherren des neuen Kapitels werden durch den Erzbischof von Köln ernannt.
Dies ging ursprünglich im Wechsel zwischen dem Erzbischof und dem König von Preußen. Unliebsame Ernennungen des Königs konnte der Erzbischof hierbei durch eine Ernennungsverweigerung ausschließen. Dies ging dabei jedoch zu Lasten des Kapitels und brachte teilweise jahrelange Vakanzen mit sich.
Seit dem Ende des Landesherrlichen Kirchenregiments 1918 ernennt der Erzbischof alleine. Hierbei ist er jedoch nicht frei; vielmehr ernennt er im Wechsel, einmal nach Anhörung des Kapitels und einmal auf Vorschlag des Kapitels.
Domizellare
Am Kölner Dom gab es 24 Domizellarspräbenden. Sie gehörten nicht zu den Kapitularen selbst, sondern waren Anwärter auf die 16 adligen Domkanonikate. DEshalb mussten die Domizellare, wie auch die Domgrafen, dem Hochadel angehören. Im Gegensatz zu den Domkanonikern wurden die Domizellare nicht vom Kapitel gewählt. Sie wurden vielmehr im Turnus von den einzelnen adligen Domherren frei vergeben.
Das Aufrücken eines Domizellars ins Kapitel geschah nicht automatisch. Vielmehr wählte das Kapitel, so dass es durchaus Beispiele von Domizellaren gibt, die niemals ins Kapitel und damit zu Domherren aufstiegen. Gleichzeitig sicherte der Turnus der Domherren den verschiedenen im Kapitel vertretenen Adelsfamilien einen gewissen dynastischen Einfluss und die Hoffnung, sich Kanonikate zu erhalten.
Kleidung
Wer die Domherren beim Gebet beobachtete, konnte leicht den adligen Herren vom Priesterherren unterscheiden. Während die Domgrafen eine rote Soutane und eine rote Mozetta trugen, trugen die Priesterherren eine schwarze Soutane. Beiden gemeinsam war der Kapitelsstern, welcher an den Stern der heiligen drei Könige erinnert, deren Gebeine bzw. Reliquien im Kölner Dom ruhen.
Das Domkapitel nach der Säkularisation erhielt für alle seine Kapitulare die schwarze Soutane und eine weiße, mit Spitzen besetzte Mozetta, wie auch den Kapitelsstern. Jetzt jedoch nicht mehr am Coulant, sondern an einer goldenen Kette. 1851 erwirkte der Kölner Erzbischof Johannes von Geissel seinem Kapitel das Recht einer violetten Soutane und einer violetten Mozetta. Im Gegensatz zu den Bischöfen befindet sich an der Mozetta der Domherren eine kleine Kapuze.
Außerhalb des Domes tragen die Domherren ein schwarze Soutane mit violettem Saum und violetten Knöpfen. Hierauf wird ein violettes Zingulum und der Kapitelsstern getragen. (Bsp.: Empfang zur Amtseinführung von Kardinal Meisner im Maternushaus)
Bischofswahlrecht
In Köln lag bis zur Wahl von 1239 oder 1261 das Wahlrecht beim Priorenkolleg.
Dieses bestand aus den höchsten Pröpsten und Äbten des Erzbistums; zu ihnen gehörten auch der Dompropst und der Domdechant.
Nachdem das Kapitel 1274 endgültig das Priorenkolleg aus der Verwaltung des Erzbistums und der Bischofswahl ausschalten konnte, musste es sein Wahlrecht gegen den Papst verteidigen.
Bereits die einmütige Wahl des Erzbischofs Wigbold von Holte im Jahre 1298 wurde durch den Papst kassiert. Seine Ernennung erhielt er erst, nachdem er auf alle ihm durch die Wahl zustehenden Rechte verzichtet hatte. Als die Stimmen bei der Wahl von 1304 auf drei verschiedene Kandidaten fielen und keine Einigung erzielt werden konnte, fiel dem Apostolischen Stuhl ohnehin die Ernennung zu.
Bei den kommenden vier Erzbischofsernennungen hingegen kam das Kapitel nicht mehr zum Zuge. Walram von Jülich, Wilhelm von Gennep, Adolf II. von der Mark und Engelbert III. von der Mark waren freie päpstliche Ernennungen.
Erst dann konnte das Kapitel nach und nach sein Wahlrecht zurückerobern. Als der Papst sich auch im Jahre 1370 die Besetzung des Kölner Bischofsstuhls reserviert hatte, konnte man sich mit Friedrich III. von Saarwerden zumindest auf eine Postulation einigen, welche man dem Papst als Ernennungsvorschlag überreichte und die dieser auch umsetzte. Als man 1414 Dietrich II. von Moers zum Erzbischof wählte, beugte sich der Papst dem Wunsch des Kaisers und ernannte ihn.
Erst das Wiener Konkordat (1448/49) sicherte dem Kapitel wieder das uneingeschränkte Wahlrecht.
Da der Erzbischof zugleich Kurfürst war und über einen eigenen Staat verfügte, war die Bischofswahl ein hochpolitischer Akt. Österreich, Frankreich, Preußen, die Niederlande... versuchten stets Einfluss zu nehmen und einen genehmen Kandidaten durchzudrücken. Um dieses Ziel zu erreichen, investierten sie hohe Summen als Bestechungsgelder in einzelne Kapitulare. Auch Herrschaften und Bistümer gingen hierbei über den Tisch.
Nach der Säkularisation wurde dem Domkapitel erneut das Bischofswahlrecht zugestanden. Nun musste es allerdings eine Liste von Namen an den König von Preußen senden, der mit regi minus die ihm politisch unangenehmen Personen aus der Liste strich. Die verbliebenen, regi plus, wurden nun an den Apostolischen Stuhl gesandt, welcher eine Wahlliste von drei Personen an das Kapitel zurück sandte. Schon bald kam es jedoch zu Problemen, da der König so ausgiebig von seinem Recht Gebrauch machte, dass kaum ein Name auf der Liste verblieb.
Das Kapitel war hier auf die Hilfe des Papstes angewiesen. (20. Jahrhundert)
Kaum hatte sich das Problem gegeben, versuchte der Apostolische Stuhl das Wahlrecht zu beseitigen. Nun war das Kapitel auf die Hilfe des Staates angewiesen. Dies war vor allem 1919 nach dem Tode von Kardinal Felix von Hartmann der Fall. Das vehemente Bestehen des Kapitels auf sein Wahlrecht und die ihm zukommende Unterstützung des Staates ermöglichten eine Scheinwahl, welche den deutschen Domkapiteln das Wahlrecht sicherte. (20. Jahrhundert)
Bis heute sendet das Domkapitel eine Liste von zehn Namen an den Apostolischen Stuhl. Dieser ist jedoch zur Zusammenstellung der Dreierliste zur Wahl nicht daran gebunden, sondern soll sie lediglich würdigen. Er könnte sie also gänzlich ignorieren.
Vor der Ernennung des Erwählten fragt der Apostolische Stuhl bei den Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bezüglich politischer Bedenken nach.
Erstmals bei der Wahl von 1987/89 tauchte ein Name auf der Terna (Dreierliste des Papstes) auf, welcher nicht auf der Kapitelsliste gestanden hatte.
Bistumsverwaltung
Viele der Domherren gehörten bereits im Frühmittelalter zum Beratergremium des Erzbischofs und des Kaisers. So konnte das Kapitel stets einen gewissen Einfluss auf die Diözese ausüben, welchen es systematisch absicherte. Bereits 1219 hatte es das Domkapitel erreicht, dass der Erzbischof sich auf einen Capellarius aus dem Domkapitel verpflichtete. Dieser Verpflichtung folgte 1463 zudem die Zusicherung des Erzbischofs, dass der Generalvikar künftig nur noch dem Domkapitel entnommen werde. In späteren Jahren gelang es zudem auch die Ämter des Offizials und des Weihbischofs an das Kapitel zu binden. Besaß der Erzbischof keine Weihen, so musste er einen Coadministrator in spiritualibus bestellen. Dieses war unter den Erzbischöfen Joseph Clemens von Bayern und Clemens August I. von Bayern der Fall. Beide entnahmen diese dem Domkapitel.
Die Mitglieder des neuen Domkapitels sind primär in der Bistumsverwaltung tätig. Neben den Weihbischöfen, dem Generalvikar und dem Offizial stellen sie die Hauptabteilungsleiter des Generalvikariates und zumeist auch den Regens des Kölner Priesterseminars.
Landesverwaltung
An den im 14. Jahrhundert aufkommenden landständischen Aktivitäten beteiligte sich auch das Kölner Domkapitel. So konnte der Erzbischof seit Mitte des 15. Jahrhunderts keine territorialherrschaftlichen Rechte mehr ohne Zustimmung des Domkapitels ausüben, das nun als Mitherrscher galt. Der Einfluss auf die direkte Herrschaft wurde sogar noch dadurch verstärkt, dass man seit 1414 den noch zu Erwählenden eine Wahlkapitulation unterschreiben ließ. Durch diese war er an das Domkapitel gebunden. Erst hiernach kam es zur eigentlichen Wahl. Man kann von einer Reihenfolge sprechen: Vorwahl-Wahlkapitulation-Wahl. In der Zwischenzeit wurden Bistum und Land durch den Kapitularvikar verwaltet, den das Domkapitel wählte.
Innerhalb der Landesverwaltung waren die Domherren häufig in leitenden Positionen zu finden. So stellten sie verschiedene Premierminister, Rats- und Gerichtspräsidenten.
Quellen
- Eduard Hegel: Geschichte des Erzbistums Köln I. Köln 1972
- Eduard Hegel: Geschichte des Erzbistums Köln II.1. Köln 1995
- Eduard Hegel: Geschichte des Erzbistums Köln IV. Köln 1979
- Eduard Hegel: Geschichte des Erzbistums Köln V. Köln 1987
- Norbert Trippen: Domkapitel und Erzbischofswahlen
- Joh. Christian Nattermann: Das Ende des alten Kölner Domstifts. Köln 1948
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Maria I. (England)
Maria I. Tudor (engl. Mary Tudor), auch Maria die Katholische (* 18. Februar 1516 in Greenwich; † 17. November 1558 im St. James's Palace), war von 1553 bis 1558 Königin von England und Irland.
Die erste Monarchin und vierte Person in der Königsliste aus dem Haus Tudor regierte in einer Zeit großer religiöser Spannungen. Sie war die Tochter von König Heinrich VIII. und seiner ersten Frau Katharina von Aragon. Heinrich VIII. hatte die englische Kirche von der römisch-katholischen getrennt. Maria hingegen versuchte in Anlehnung an ihre Mutter den Katholizismus erneut als Staatsreligion zu etablieren. Dabei kam es zur Hinrichtung von fast dreihundert Protestanten. Die Nachwelt bezeichnete sie daher, je nach religiösem Standpunkt, mit den Beinamen „die Katholische“ oder „die Blutige“ (engl. „Bloody Mary“). Marias protestantische Halbschwester und Nachfolgerin Elisabeth I. machte ihre religionspolitischen Maßnahmen wieder rückgängig.
Mary Tudor ist nicht zu verwechseln mit ihrer Tante Maria Tudor, der Schwester ihres Vaters, und mit ihrer schottischen Cousine Maria Stuart.
Leben
Frühe Jahre
Maria Tudor wurde am 18. Februar 1516 als fünftes Kind König Heinrichs VIII. und seiner ersten Frau Katharina von Aragon im Palace of Placentia bei Greenwich geboren. Anders als die übrigen Kinder Katharinas überstand sie die ersten Lebensmonate. Ihr Taufpate wurde der einflussreiche Kardinal Thomas Wolsey, ihre Namenspatronin war ihre Tante Maria.
Kindheit und Jugend
In ihren frühen Jahren galt Maria als kränkliches Kind und litt unter einer Sehschwäche, Stimmungsschwankungen und schweren Kopfschmerzen. Unter manchen Historikern wird vermutet, dass ihre schwache Konstitution auf eine Syphiliserkrankung ihres Vaters Heinrich zurückzuführen ist, mit der ihre Mutter sie womöglich schon bei der Geburt infiziert hatte.
Als Prinzessin genoss Maria eine fundierte Ausbildung unter der Leitung ihrer Erzieherin Margaret Pole, 8. Countess of Salisbury. Neben ihrer Muttersprache (Englisch) lernte sie Latein, Französisch und Italienisch. Außerdem wurde die junge Maria in Musik unterrichtet und durch Gelehrte wie Erasmus von Rotterdam mit den Wissenschaften vertraut gemacht. Großen Anteil an ihrer frühen Erziehung hatte ihre Mutter, die sie persönlich in Latein unterrichtete und der es gelang, den spanischen Humanisten Juan Luís Vives an den englischen Hof zu holen.
Der König gewährte Maria 1525 das Privileg eines eigenen Hofstaats im Schloss Ludlow im Fürstentum Wales. Der Hof in Ludlow war das Machtzentrum des Fürstentums und diente den jeweiligen Thronfolgern, den Fürsten [engl. „Prince“] von Wales, als Regierungssitz. Sie wurde damit also behandelt wie der Thronfolger, allerdings wurde sie nicht offiziell zur Fürstin von Wales ernannt, wie eigentlich üblich, und ihr Vater erhob gleichzeitig seinen Bastardsohn Henry Fitzroy zum Herzog, überhäufte ihn mit königlichen Ämtern und schickte ihn an die nördlichen Grenzen des Reiches wie einen Prinzen. Hoffnung auf einen legitimen männlichen Thronfolger hatte der König nicht mehr, denn Marias Mutter war nun zu alt, um weitere Kinder zu gebären. Die Königin war äußerst verärgert über die Erhebung Fitzroys und Stimmen wurden laut, der König erwäge vielleicht, ihn statt Maria zum Thronfolger zu machen. Der König verhielt sich aber zweideutig und traf zunächst keine Entscheidung betreffs der Thronfolge.
Zunächst verfolgte Heinrich andere Pläne mit Maria: Wie damals üblich sollte seine Tochter eine Ehe eingehen, um die politischen Bündnisse ihres Vaters zu festigen. So wurde sie im Alter von zwei Jahren dem Dauphin Franz versprochen, dem Sohn des französischen Königs Franz I.. Nach drei Jahren wurde die Verbindung jedoch wieder gelöst. Schon im Jahr 1522 schmiedete Heinrich VIII. mit dem Vertrag von Windsor ein zweites Ehebündnis. Marias neuer Ehemann in spe war ihr Cousin ersten Grades und Kaiser des Heiligen Römischen Reichs Karl V. Auch dieses Eheversprechen verlor wenige Jahre später seine Bedeutung. Als Maria 1526 in Wales einem Konzil vorstand, wurde der Vorschlag unterbreitet, die Prinzessin nicht mit dem Dauphin zu verheiraten, sondern mit dessen Vater, dem König Franz I. von Frankreich. Eine solche Verbindung sollte in einer Allianz beider Länder münden. Ein neues Eheversprechen wurde unterzeichnet, welches eine Heirat Marias mit Franz I. oder dessen zweitem Sohn Heinrich, dem Herzog von Orléans, vorsah. Kardinal Wolsey, Chefunterhändler Heinrichs VIII., konnte England jedoch die Allianz mit Frankreich ohne eine derartige Heirat sichern, da der französische König das Bündnis mit England um jeden Preis eingehen wollte.
Verlust der Thronfolge
Maria kehrte 1527 an den englischen Hof zurück, wo die Ehe ihrer Eltern gerade zerbrach. Da Katharina von Aragon und König Heinrich keinen männlichen Thronerben hatten, strebte Heinrich eine Annullierung seiner Ehe an und trennte sich schließlich im Juli 1531 von seiner ersten Frau. Unter dem Einfluss von Katharinas Neffen, Kaiser Karl V., lehnte Papst Clemens VII. die Nichtigkeitserklärung der Ehe jedoch strikt ab.
Heinrich VIII. erkannte daraufhin die Suprematie des Papstes über die englische Kirche nicht mehr an und erklärte sich mit Zustimmung des Parlaments selbst zum Oberhaupt der Anglikanischen Staatskirche. Der Erzbischof von Canterbury, Thomas Cranmer, stellte nach einer Anhörung die Ungültigkeit der Ehe zwischen Heinrich VIII. und Katharina von Aragon fest. Im Januar 1533 heiratete der König seine langjährige Geliebte Anne Boleyn.
Nachdem seine erste Ehe für nichtig erklärt worden war, erkannte Heinrich VIII. Maria nicht mehr als legitime Tochter an. Sie verlor folglich ihren Status als Prinzessin von Wales und trug als Bastard des Königs nur noch den Titel einer Lady. Außerdem wurde sie des königlichen Hofes verwiesen und gezwungen, als Hofdame unter Lady Shelton, einer Tante der neuen Königin Anne, zu dienen, um ihre neugeborene Halbschwester Elisabeth zu versorgen.
Maria musste nach Hatfield umziehen. Obwohl es ihr streng untersagt war, unterhielt sie eine geheime Korrespondenz mit ihrer Mutter. Als diese 1536 starb, durfte Maria nicht an ihrem Begräbnis teilnehmen. Die Bevölkerung schrieb diese Behandlung dem Einfluss der unpopulären Königin Anne zu. Die schlechte Behandlung der früheren Prinzessin durch König und Königin brachte Maria Sympathien unter den einfachen Menschen, die in ihr weiterhin die legitime Thronerbin sahen.
Als 1536 auch Anne Boleyn die Gunst des Königs verlor, hoffte Maria auf eine Verbesserung ihrer Lage. Allerdings ging es nun ihrer Halbschwester Elisabeth ähnlich wie ihr wenige Jahre zuvor: Sie verlor ihren Platz in der Thronfolge und wurde zur Lady herabgestuft. Dies machte deutlich, dass Marias schwierige Lage vor allem von ihrem Vater und nicht allein von Königin Anne herbeigeführt worden war.
Ausgleich mit Heinrich VIII.
Um die Gunst Heinrichs VIII. wiederzuerlangen, war Maria zu Zugeständnissen bereit: Sie schwor, dem König „treu zu dienen“, wie es ihr Gewissen erlaubte, weigerte sich aber, den Eid auf ihn als Oberhaupt der Kirche von England zu leisten. Als sie darüber informiert wurde, dass der König plante, sie der Ketzerei anzuklagen und hinrichten zu lassen, falls sie sich weiter widersetzen würde, plante sie zunächst eine Flucht auf den Kontinent. Schließlich akzeptierte sie Heinrich jedoch als Oberhaupt der Kirche, obwohl dies ihrem Glauben widersprach und gegen die päpstliche Autorität verstieß. Außerdem erkannte sie die Annullierung der Ehe ihrer Mutter Katharina als rechtmäßig an, wodurch sie ihren eigenen illegitimen Status bestätigte. Die unter Zwang erfolgte Verleugnung ihrer katholischen Überzeugungen ließ sie während ihrer eigenen Herrschaft umso konsequenter für die katholische Sache eintreten.
Heinrich VIII. heiratete noch 1536 die ehemalige Hofdame Jane Seymour, die ihm mit Eduard schließlich den lang ersehnten männlichen Thronfolger schenkte. Jane Seymour versuchte, Maria mit ihrem Vater zu versöhnen. Deren Zugeständnisse ließen diesen schließlich einlenken. Maria durfte Patin ihres Halbbruders Eduard werden und wieder in den königlichen Palästen wohnen. Königin Jane verstarb jedoch bald darauf an Komplikationen in Folge der Geburt. Maria wurde die Ehre zuteil, als Hauptleidtragende auf einem schwarzen Pferd dem Trauerzug voran zu reiten.
Von seiner vierten Ehefrau, Anna von Kleve, ließ sich ihr Vater schon nach kurzer Zeit wieder scheiden; die fünfte, Catherine Howard, endete 1542 wie zuvor Anne Boleyn auf dem Schafott. Catherine Parr, die sechste und letzte Frau Heinrichs, verbesserte Marias Lage am Hof weiter und führte Vater und Tochter enger zusammen. Der Act of Parliament von 1544 setzte beide Töchter Heinrichs VIII. wieder in ihre Rechte als Prinzessinnen ein (an zweiter und dritter Stelle der Thronfolge nach Eduard), obwohl sie offiziell illegitim blieben.
Maria unter Eduard VI.
Nachdem König Heinrich VIII. am 28. Januar 1547 gestorben war, erbte sein noch minderjähriger Sohn Eduard den Thron. In den ersten Jahren seiner Kindheit hatten sich Eduard und seine Halbschwestern sehr nahe gestanden, dies änderte sich mit Eduards Thronbesteigung. Der erst neun Jahre alte König stand unter dem Einfluss seines Vormunds Edward Seymour, der einen strikt protestantischen Kurs verfolgte.
Maria erkannte, dass neue Gesetze es ihr als überzeugter Katholikin unmöglich machten, am königlichen Hof zu bleiben. Daher zog sie nach Kenninghall, wo sie eine eigene Kapelle unterhielt und versuchte, nach den Regeln des katholischen Glaubens zu leben. Von Seymour dazu gedrängt, verbot Eduard VI. Maria die privaten Messen. Daraufhin wandte sie sich mit Erfolg an ihren Cousin Kaiser Karl V., der England mit Krieg drohte, falls Maria an der Ausübung ihrer Religion gehindert würde. So konnte sie weiter an ihren religiösen Praktiken festhalten.
Thomas Seymour, der Bruder des Vormunds des Königs, wurde 1549 im Tower hingerichtet, nachdem sein Plan, den jungen König mit Maria von Schottland zu verheiraten, gescheitert war. Infolgedessen verlor Edward Seymour zunehmend seinen Einfluss und wurde schließlich untragbar für den König. Als neuer Vormund erlangte der machthungrige John Dudley, 1. Herzog von Northumberland, entscheidenden Einfluss auf den König. Auch Dudley war Maria, die ihn als politischen Gegner fürchtete, nicht wohlgesinnt.
Die Thronbesteigung
Wie berechtigt Marias Vorbehalte gegen Dudley waren, zeigte sich, als ihr Halbbruder am 6. Juli 1553 im Alter von nicht einmal 16 Jahren starb. Unter dem Einfluss des Herzogs hatte Eduard VI. unter Bruch des Act of Parliament von 1544 Maria und Elisabeth testamentarisch wieder von der Thronfolge ausgeschlossen.
Um eine protestantische Thronfolge zu sichern, sollte die Krone nach dem letzten Willen Eduards auf Lady Jane Grey übergehen. Sie stammte von der Schwester Heinrichs VIII., Mary Tudor, der Herzogin von Suffolk, ab und war die Schwiegertochter des Herzogs von Northumberland. Noch am Todestag Eduards wurde Jane Grey zur Königin Johanna proklamiert.
Dudley versuchte Maria, die sich zum Zeitpunkt von König Eduards Tod in Suffolk aufhielt, in seine Gewalt zu bringen. Truppen wurden ausgesandt, um sie gefangen zu nehmen oder zu töten. Maria konnte sich dem Zugriff des Herzogs durch eine Flucht nach Norfolk entziehen, wo sich ihre Anhänger um sie versammelten. Für die Mehrheit der Bevölkerung war Maria ungeachtet der religiösen Bedenken die rechtmäßige Thronerbin. Obwohl der Herzog von Northumberland gewaltsam gegen Unruhen vorgehen ließ, unterstützte die Bevölkerung Maria. Das Regime des Herzogs von Northumberland brach großteils am 18. Juli zusammen. Der Staatsrat in London stürzte ihn trotz seiner zahlreichen im Rat sitzenden Günstlinge. Die Ratsmitglieder wollten sich rechtzeitig auf die Seite von Maria schlagen, deren Zuspruch in der Bevölkerung stetig anstieg. Am 19. Juli schwand der Zuspruch für den Herzog gänzlich und es gelang Maria, sich endgültig gegen Jane Grey durchzusetzen. Die frühere Proklamation wurde aufgehoben und Maria zur Königin von England und Irland ausgerufen. Am 3. August zog sie zusammen mit ihrer Schwester Elisabeth, die ihren Thronanspruch unterstützt hatte, triumphierend in London ein.
Maria regierte aufgrund der Thronfolgeregelung von 1544 de jure vom 6. Juli an, de facto aber erst seit dem 19. Juli. Maria wurde am 1. Oktober 1553 zur Königin gekrönt.
Herrschaft
Nach ihrer Thronbesteigung ließ Maria als erstes die Ehe ihres Vaters Heinrich VIII. mit Katharina von Aragón wieder für gültig erklären. Außerdem begnadigte sie zahlreiche im Tower of London inhaftierte Katholiken, unter anderem Thomas Howard, 3. Herzog von Norfolk, und Stephen Gardiner; letzteren ernannte sie zu ihrem Lordkanzler. Jane Grey, deren Vater Henry Grey, 1. Herzog von Suffolk, sowie Schwiegervater John Dudley wurden verhaftet. Da Maria sich aber überzeugen ließ, dass Lady Jane die Krone nur auf Druck Dudleys angenommen hatte, begnadigte sie ihre Großcousine und deren Vater zunächst. Der Herzog von Northumberland dagegen wurde des Hochverrats angeklagt und hingerichtet.
Aufstand der Protestanten
Um eine erneute protestantische Thronfolge durch ihre Halbschwester Elisabeth zu verhindern, suchte Maria nach einem katholischen Ehemann. Nachdem sie Edward Courtenay, den Earl of Devon, zurückgewiesen hatte, fiel ihre Wahl auf den spanischen Kronprinzen Philipp, den sein Vater, der römisch-deutsche Kaiser Karl V., ihr vorgeschlagen hatte. Der Bräutigam stieß bei den Engländern auf große Ablehnung. Sogar Marias eigener Lordkanzler Gardiner und das House of Commons fürchteten, dass England unter starken spanischen Einfluss geraten könnte.
Da Maria jedoch an ihrer Wahl festhielt, brachen Revolten aus. Der Herzog von Suffolk, Henry Grey, verkündete, seine Tochter Jane sei die eigentliche Königin von England. Sir Thomas Wyatt versammelte Anfang 1554 eine Streitmacht bei Kent, um gegen die Königin zu kämpfen, der er selbst auf den Thron verholfen hatte. Die königliche Armee besiegte Wyatts Truppen erst vor den Toren Londons, und der Aufstand wurde gänzlich niedergeschlagen. Henry Grey und seine Tochter Jane, die am Aufstand nicht beteiligt war, wurden des Hochverrats für schuldig befunden und enthauptet. Maria sah ihre Pläne auch durch ihre Schwester Elisabeth und deren protestantischen Glauben bedroht; daher nutzte sie den Aufstand für ihre Zwecke. Sie beschuldigte ihre Schwester Elisabeth, die Revolte gegen sie unterstützt zu haben, und ließ sie in den Tower von London sperren. Erst als sich die inhaftierte Elisabeth offen zum Katholizismus bekannte, ließ Maria Gnade walten und wandelte die Strafe nach zwei Monaten in einen Hausarrest um.
Marias Religionspolitik
Maria hatte die Entscheidung ihres Vaters, die englische Kirche von der römisch-katholischen abzuspalten, immer abgelehnt. Als Königin widmete sie sich daher vor allem der Religionspolitik. Ihr wichtigster Berater wurde Kardinal Reginald Pole, der Sohn ihrer Erzieherin Margaret Pole, der zur Zeit ihrer Thronbesteigung in Rom weilte, 1554 aber nach England zurückkehrte. Ihn ernannte sie zum Erzbischof von Canterbury. Mit Poles Hilfe versuchte Maria, England zu rekatholisieren, die von ihrem Vater geschaffene anglikanische Staatskirche wieder mit der römisch-katholischen zu vereinigen und sie erneut der Autorität des Papstes zu unterstellen.
Dabei stieß sie jedoch auf den wachsenden Widerstand des Parlaments. Zwar schaffte es die stark vom Protestantismus geprägten Religionsgesetze aus der Zeit Eduards VI. wieder ab. Aber es verweigerte die Rückgabe des beschlagnahmten Kirchenguts, insbesondere der Ländereien, die in den Besitz des niederen Adels, der Gentry, übergegangen war, aus dem die meisten Parlamentarier stammten. So gab Maria zunächst die von Heinrich VIII. beschlagnahmten klösterlichen Ländereien, die sich noch im Besitz der Krone befanden, an Franziskaner und Dominikaner zurück.
Nach dem Aufstand Wyatts fürchtete Maria weitere protestantische Aufstände, die sie mit allen Mitteln zu verhindern suchte. Die ersten Protestanten wurden wegen Ketzerei verurteilt und verbrannt. Einige der protestantischen Bischöfe, die nicht ins Ausland geflohen waren, fanden ihr Ende auf dem Scheiterhaufen, allen voran Erzbischof Thomas Cranmer. Zu den weiteren Opfern der Verfolgung gehörten unter anderem der verheiratete Priester John Rogers und der Bischof von Gloucester, John Hooper. Der überwiegende Teil der Verurteilten waren einfache Menschen aus dem Volk.
Die mit den öffentlichen Verbrennungen bezweckte Abschreckung setzte jedoch nicht ein. Stattdessen empfand die Bevölkerung zunehmend Sympathie für die protestantischen Märtyrer, deren Verfolgung über drei Jahre anhielt. Die Zahl der Verbrennungen stieg nach einem Jahr noch an, nachdem die Königin das Recht auf Widerruf nach einer Verurteilung abgeschafft hatte. Innerhalb wie außerhalb Englands wuchs die Zahl der Gegner Marias. Die Gewalt, mit der sie gegen Anhänger des Protestantismus vorging, brachte ihr schließlich den Beinamen Bloody Mary ein. In Irland dagegen stieß die Rekatholisierung auf weit weniger Gegenwehr als in England.
Heirats- und Außenpolitik
Die Königin setzte die Außenpolitik ihrer Vorgänger fort. Die Tudorkönige strebten eine Annäherung Englands an Spanien an, um so ein starkes Gegengewicht gegen Frankreich aufzubauen. Der Plan Marias, den spanischen Thronfolger zu heiraten, ging vielen Engländern dennoch zu weit.
Die Königin ließ sich jedoch nicht beirren und heiratete schließlich auf Geheiß ihres Vetters Karl V., den sie sehr verehrte und als ihren Retter und Unterstützer ansah, am 25. Juli 1554 dessen Sohn Philipp II. von Spanien in der Kathedrale von Winchester. Philipp erhielt durch den Ehevertrag auch den Titel „König von England“. Alle Dokumente und Abkommen des Parlaments mussten fortan von beiden Ehepartnern unterzeichnet werden. Die reale Macht Philipps war jedoch eher begrenzt auf die Funktionen eines Prinzgemahls. Zudem sicherte eine Klausel im Ehevertrag England gegen mögliche Forderungen zur Heerfolge oder Subsidienzahlungen gegenüber Philipps Vater Karl V. ab.
Der Wunsch Marias nach einem männlichen Erben, der die katholische Thronfolge in England gesichert hätte, blieb unerfüllt. Philipp fand seine Frau unattraktiv und sah seine Ehe als reines dynastisches Bündnis an. Bereits vierzehn Monate nach der Hochzeit, im September 1555, verließ er daher England unter Angabe falscher Gründe, während Maria unter einer von mehreren Phantomschwangerschaften litt.
Im März des Jahres 1557 kehrte Philipp II., mittlerweile nach der Abdankung Karls König von Spanien, zu seiner Ehefrau Maria nach England zurück. Er blieb bis Juli und überredete Maria, Spanien im Krieg gegen Frankreich beizustehen. Maria sicherte den katholischen Spaniern gegen den Willen der englischen Bevölkerung ihre Unterstützung zu. In Folge der im Juni 1557 begonnenen Mobilmachungen kam es daher zu vereinzelten Ausschreitungen. Zahlreiche protestantische Splittergruppen sorgten für Unruhe und die Bevölkerung wurde durch Pamphlete gegen die Spanier aufgebracht. Selbst Papst Paul IV. stellte sich gegen Maria auf die Seite der Franzosen. Der Krieg endete für England in einem Desaster und die Stadt Calais, Englands letzte Bastion auf dem Festland, fiel im Januar 1558 an Frankreich. „Wenn ich tot bin, werdet ihr Calais in meinem Herzen finden,“ soll Maria nach diesem schweren Schlag für England gesagt haben.
Wirtschaftspolitik
Innenpolitisch hatte Maria mit einer ernsten Wirtschaftskrise zu kämpfen. Ein Überangebot an Wolle hatte zu einem massiven Preisverfall geführt, der England schwer zu schaffen machte. Da der Exporthandel des Königreiches zu einem großen Teil aus Wollwaren bestand, brach eine wichtige Einnahmequelle des Landes weg.
Der Wertverlust des Geldes, der bereits in den letzten Jahren der Regierungszeit Heinrichs VIII. begonnen hatte, begünstigte die Krise noch. Die Inflation wurde von Heinrichs Finanzier Thomas Gresham nicht entschieden bekämpft und verschärfte sich unter Eduard VI. noch. Maria versuchte, durch eine Währungsreform dem dramatischen Wertverlust des Geldes entgegenzuwirken. Die Maßnahmen erwiesen sich aber als ungeeignet. Erst Elisabeth I. konnte während ihrer Herrschaft die wirtschaftliche Katastrophe abwenden. Die Wirtschaftskrise nahm bedrohliche Ausmaße an, als zu der Inflation in Marias Herrschaft einige Missernten kamen und die Bevölkerung von einer schweren Grippewelle geplagt wurde. Aufgrund ihrer tiefen christlichen Überzeugung versuchte Maria, durch soziale Reformen das Leid unter den Armen zu lindern, jedoch blieben die Maßnahmen weitestgehend erfolglos. Maria verbesserte die Verwaltung richtungsweisend und führte neue Zollregelungen zur Verbesserung der königlichen Finanzlage ein. Ihre Nachfolgerin Elisabeth profitierte nachhaltig von den begonnenen Finanz- und Verwaltungsreformen.
Tod und Nachfolge
Während ihrer Herrschaft musste Maria mehrere Scheinschwangerschaften durchstehen, die ihre ohnehin angeschlagene Gesundheit weiter schwächten. Sie hoffte weiterhin, einen männlichen Nachkommen zur Welt zu bringen. Eine erneute Scheinschwangerschaft veranlasste sie 1558 in ihrem Testament, ihren Mann Philipp als Regenten für ihr minderjähriges Kind einzusetzen. Als ihr Bauch schließlich anschwoll, dachte man, dass sie nun gebären würde, doch sie war nicht schwanger, sondern litt vielmehr an einer unheilbaren Krankheit – höchstwahrscheinlich an Eierstockkrebs. Maria starb am 17. November 1558 im St. James's Palace mit zweiundvierzig Jahren wahrscheinlich an einer Influenza sowie an den Folgen der Krebserkrankung.
Zeitlebens wollte Maria verhindern, dass ihre protestantische Halbschwester Elisabeth ihre Nachfolge antrat, um eine katholische Thronfolge in England zu gewährleisten. Da Marias Ehe mit dem spanischen König aber kinderlos blieb, bestieg ihre Schwester als Elisabeth I. den englischen Thron und herrschte bis ins Jahr 1603. Königin Maria ist neben ihrer Schwester Elisabeth in Westminster Abbey begraben. Die Bestattung fand ohne den sonst üblichen Aufwand statt, weder ihr Gemahl noch ihre Halbschwester Elisabeth nahmen daran teil. Einige wenige ihrer Allergetreuesten folgten dem Sarg. Der Bischof von Winchester, der sie und Philipp getraut hatte, hielt einen warmherzigen Nachruf über ihre Stärken und Verdienste, ihre Tapferkeit in kritischen Situationen und ihr soziales Gewissen den Benachteiligten gegenüber. Elisabeth I. ließ den Bischof am nächsten Tag unter Hausarrest stellen.
Die Übersetzung der lateinischen Inschrift auf ihren Grabsteinen lautet:
- „Partner beide in Thron und Grab,
- hier ruhen wir die beiden Schwestern,
- Elisabeth und Maria,
- in der Hoffnung auf eine Auferstehung.“
Persönlichkeit
Maria Tudor war eine Prinzessin, wie es sich für die damalige Zeit schickte. Sie hatte Freude an den Annehmlichkeiten ihres Standes, so machte sie leidenschaftlich gerne Musik und las Bücher. Außerdem war sie eine begnadete Reiterin und ging gerne mit auf die Jagd, des Weiteren war sie sprachbegabt und hatte ein Talent für Handarbeiten, besonders gut konnte sie sticken und nähen.
Marias Wesen wurde stark durch die Erlebnisse der Kindheit sowie der frühen Jugendjahre geprägt. Ihre spätere Härte gegen den protestantischen Glauben hat ohne Zweifel dort ihren Ursprung. Der Wunsch Heinrichs VIII., einen männlichen Thronfolger zu zeugen, führte zur Spaltung mit der römischen Kirche, in deren Folge Maria zum Bastard wurde und ihr zudem noch der Kontakt zur Mutter verwehrt wurde. Sie lehnte den protestantischen Glauben entschieden ab. Sie galt als starrköpfig und besaß großes Durchsetzungsvermögen. Einst sah sie sich gezwungen, ihre religiösen Überzeugungen zu verraten, um ihr Leben zu retten, konnte sich diesen Schritt aber nie verzeihen. Kompromisse waren daher für sie ein Zeichen der Schwäche, und sie regierte während ihrer Herrschaft dementsprechend mit harter Hand.
Maria war eine zutiefst religiöse Frau. Der Ursprung dieser Einstellung lag in der katholischen Erziehung ihrer spanischen Mutter Katharina. Ihr Beiname die Katholische zeugt von diesem starken Glauben sowie von ihrer konfliktgeladenen Religionspolitik. Neben dem Beinamen die Blutige, der aus ihrer Brutalität gegen die Protestanten resultierte, wurde sie auch die spanische Maria genannt. Schließlich war Maria Halbspanierin und Ehefrau des spanischen Königs. Das englische Volk blieb ihr dagegen zeitlebens fremd.
Bedeutung
Mit ihrem Namen ist fast ausschließlich die brutale Verfolgung der Protestanten verbunden. Während der fünf Jahre ihrer Herrschaft fanden fast 300 Menschen den Tod auf dem Scheiterhaufen. Im marianischen England des 16. Jahrhunderts waren Verfolgungen keine Seltenheit; unter Eduard VI. sowie Elisabeth I. wurden Katholiken verfolgt und hingerichtet, während es in den ersten Jahren Heinrichs VIII. Protestanten waren. Kein Monarch ging aber mit der Härte Marias vor. Obwohl Maria nicht ganz allein für die Verbrennungen der Ketzer verantwortlich gemacht werden kann – massiv unterstützt wurde sie unter anderem von Reginald Pole, dem Lordkanzler Stephen Gardiner und dem Bischof von London, Edmund Bonner – wird die Schuld ausschließlich ihr zugeschrieben. Dies spiegelt sich auch in dem Namen Blutige Maria (Bloody Mary) wider, den Marias Nachfolgerin Elisabeth prägte und der bis heute geläufig geblieben ist. In einer Phase des religiösen Umbruchs verfolgte Maria eine rein katholische Politik. Marias Ziel, die alte Religion wieder einzuführen, scheiterte, denn ihre Härte gegen Protestanten beschleunigte die Abkehr vom Katholizismus nur noch mehr.
Die Königin verspielte die Sympathien der Untertanen zusehends und verlor sie gänzlich, nachdem sie den spanischen Kronprinzen Philipp geheiratet hatte. Eine Heirat mit einem Habsburger sollte England vom Rand der europäischen Politik in deren Zentrum rücken, doch Philipp verfolgte eigene Ziele. Für ihn war England nur ein politischer und militärischer Verbündeter. Der Tiefpunkt in Marias Herrschaft war der Kriegseintritt auf Seiten der Spanier gegen die Franzosen, der mit dem Verlust von Calais an Frankreich endete. Der Verlust Englands letzter Bastion auf dem Festland versetzte dem aufkeimenden Nationalgefühl einen gehörigen Rückschlag, von dem sich die Engländer erst spät erholen sollten.
Marias Herrschaft scheiterte in weiten Teilen ihrer Politik, jedoch hat auch diese Periode England geprägt und verändert. Der Katholizismus wurde nicht völlig ausgelöscht, und der englische Protestantismus entwickelte sich zum Puritanismus weiter. Mit Marias Tod war die katholische Restauration beendet, und Elisabeth I. machte sie in weiten Teilen wieder rückgängig. Die englische Geschichtsschreibung sieht die größte Bedeutung Marias darin, dass sie mit ihrem Scheitern erst das elisabethanische Zeitalter ermöglichte.
- Die Herrscher
- des Hauses Tudor 1485–1603
- 1485–1509 Heinrich VII.
- 1509–1547 Heinrich VIII.
- 1547–1553 Eduard VI.
- 1553–1553 Lady Jane Grey
- 1553–1558 Maria I.
- 1558–1603 Elisabeth I.
Maria in Kunst und Literatur
Literatur
Die historische Figur Maria, Königin von England, ist Gegenstand historischer, englischer Romane, von denen einige auch ins Deutsche übersetzt wurden:
- Philippa Gregory: The Queen’s Fool (2003)
- Jean Plaidys: The Shadow of the Crown (Mary Tudor) (1988), (dt. Im Schatten der Krone)
- Carolyn Meyer: Mary, Bloody Mary (1999), (dt. Das Gift der Königin; 2001)
Theater und Oper
Im 19. Jahrhundert diente das Leben von Maria Tudor als Vorlage für Victor Hugos Theaterstück Mary Tudor, welches von Rudolf Wagner-Régeny unter dem Titel Der Günstling vertont und 1935 in Dresden uraufgeführt wurde (Libretto von Caspar Neher unter Verwendung der Übersetzung von Georg Büchner). Das Stück Queen Mary von Alfred Tennyson entstand annähernd zur selben Zeit. Ebenfalls auf der Vorlage Hugos basiert die Oper Maria Tudor von Antonio Carlos Gomes, die am 27. März 1879 an der Scala in Mailand uraufgeführt wurde. Das Libretto zu dieser Oper stammt von Emilio Praga. Giovanni Pacini schrieb eine Oper über die Königin Maria im Jahre 1847 mit dem Titel Maria Regina d'Inghilterra.
Film und Fernsehen
Die Person Maria Tudor tritt in zahlreichen Filmen auf, zu den bekanntesten zählen unter anderem die Filme Elizabeth von 1998 oder Lady Jane von 1985. Die BBC zeigte 1971 die sechsteilige Serie Die Frauen von Heinrich VIII. Auch in der erfolgreichen Serie " The Tudors " ist Ihr Leben beschrieben.
Goldmedaille
Im Jahre 1554 vergab der spätere Philipp II. den Auftrag an den Medailleur Jacopo Nizzola da Trezzo, eine Goldmedaille von Maria anzufertigen. Die Medaille hatte einen Durchmesser von 6,7 Zentimetern und eine Masse von 183 Gramm. Das Bild der Maria war auf der Vorderseite der Medaille, wo sie in einem Gewand mit einem großen Perlenanhäger an einer Kette abgebildet ist. Dieser Perlenanhänger wurde ihr von Philipp geschenkt. Auf der Rückseite wird Maria als eine Gestalt dargestellt, die Waffen verbrennt. Diese Seite der Medaille trägt die Umschrift CECIS VISUS - TIMIDIS QUIES (deutsch: den Blinden die Sehkraft - den Ängstlichen die Ruhe). Ein Exemplar dieser Medaille befindet sich im British Museum, ein anderes Exemplar ist in privater Hand in den USA (Stand: Januar 2010).[1]
Titel
Mit der Thronbesteigung wurde Maria mit demselben Titel zur Königin proklamiert wie ihre direkten Vorgänger Heinrich VIII. und Eduard VI:
Maria, durch Gottes Gnaden, Königin von England, Frankreich und Irland, Bewahrer des Glaubens und Oberhaupt der Kirche von England und Irland.
Nach der Heirat mit Philipp von Spanien wurde das Ehepaar mit König und Königin betitelt. Der offizielle Name lautete:
Maria und Philipp, durch Gottes Gnaden, König und Königin von England, Frankreich, Neapel, Jerusalem und Irland, Bewahrer des Glaubens, Prinzen von Spanien und Sizilien, Erzherzöge von Österreich, Herzöge von Mailand und Brabant, Grafen von Habsburg, Flandern und Tirol.
Mit der Thronbesteigung Philipps änderte sich der Titel erneut:
Maria und Philipp, durch Gottes Gnaden, König und Königin von England, Spanien, Frankreich, Beider Sizilien, Jerusalem und Irland, Bewahrer des Glaubens, Erzherzöge von Österreich, Herzöge von Mailand und Brabant, Grafen von Habsburg, Flandern und Tirol.
Literatur
- Marie von Bunsen: Maria Tudor. Das Lebensschicksal einer englischen Königin (1516–1558). Berlin 1941
- Jane Dunn: Elizabeth and Mary. Cousins, Rivals, Queens. London 2003, ISBN 0-00-257150-1
- Raingard Eßer: Die Tudors und die Stuarts (1485–1714). Kohlhammer, Stuttgart 2004, ISBN 3-17-015488-5
- David Michael Loades: Maria Tudor (1516–1558). England unter Maria der Katholischen. München 1982, ISBN 3-7667-0638-1
- Peter Marshall: Reformation England 1480–1642. London 2003, ISBN 0-340-70623-6 (englisch)
- H. F. M. Prescott: Maria Tudor, die Blutige. Kohlhammer, Stuttgart 1966
- Peter Wende (Hrsg.): Englische Könige und Königinnen. Von Heinrich VII. bis Elisabeth II. Beck, München 1998, ISBN 3-406-43391-X
Einzelnachweise
- ↑ [Lisa Zeitz,Goldene Medaille für die blutige Königin,in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 2. Januar 2010]
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Privileg
Ein Privileg (v. lat.: privilegium = Ausnahmegesetz, Vorrecht; Plural: Privilegien) ist ein Vorrecht, das einer einzelnen Person oder einer Personengruppe zugestanden wird.
Begriff
Der lateinische Ausdruck privilegium setzt sich aus den Wörtern lex („Gesetz“, „Rechtsvorschrift“) und privus („einzeln“, „gesondert“) zusammen. Als Privilegien wurden im Römischen Recht ursprünglich rechtliche Entscheidungen bezeichnet, die eine einzelne Person betrafen, also keine Gruppe und auch nicht die Gesamtheit der römischen Bürger. Rechtssystematisch handelte es sich demnach um eine Einzelverfügung. Der Charakter der gesetzlichen Maßnahme blieb dabei zunächst offen. Insbesondere war es ursprünglich unerheblich, ob das Privileg ein Recht oder eine Pflicht beinhaltete. Zur Zeit der Römische Republik wurden als privilegia vielmehr ganz allgemein Rechtsentscheidungen des Gesetzgebers bezeichnet, die keine allgemeinen Gesetze (Allgemeinverfügungen) darstellten, sondern eine Ausnahme von der allgemeinen Regel zum Inhalt hatten.
Erst in späterer Zeit bildete sich daraus die bis heute geltende juristische Definition heraus, wonach ein Privileg das einem Einzelnen (oder einer bestimmten Gruppe) vom Gesetzgeber im Sinne eines Gnadenerweises gewährte Vorrecht bezeichnet. Den Empfänger per se beschwerende Rechtsakte fallen damit nicht mehr unter diesen Begriff (wiewohl ein Privileg durchaus mit Auflagen verbunden oder an Bedingungen geknüpft sein kann). In diesem Sinne wird das Wort privilegium in Justinians Corpus iuris civilis als allgemeine Bezeichnung für ein ius singulare (Recht eines Einzelnen) verwendet[1].
Beispiele für römische privilegia sind etwa das Gesetz zum Imperium des Pompeius oder die Erlaubnis der Rückkehr des Cicero aus der Verbannung.
Geschichte
Mittelalter und Frühe Neuzeit
Die Ausdehnung des Begriffs Privileg auf Gruppen oder ein Grundstück (Realprivileg), die Vererbbarkeit von Privilegien sowie die Beschränkung des Inhalts auf Vorrechte sind Entwicklungen aus der Zeit nach dem Untergang des Römischen Reichs.
Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit wurde durch die Ausstellung eines Privilegs (in Form einer Urkunde) für Einzelpersonen oder Gruppen neues Recht gesetzt, wodurch die Inhaber der Privilegien einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern erlangten. Zum Wesen des Privilegs gehört, dass es im Gegensatz zum Mandat auf Dauer einen neuen Rechtstatbestand schuf, der auch weitervererbt werden konnte. Nur in Ausnahmefällen (z. B. Fehlverhalten oder Untreue des Begünstigten) konnte die Privilegierung wieder aufgehoben werden. Es gab allerdings bis in die Neuzeit hinein auch immer wieder Privilegien, die der wiederkehrenden (z. B. jährlichen) Bestätigung bedurften.
Privilegien konnten jene Personen erteilen, die Rechte oder Besitz an Untertanen frei weitergeben durften. Dies waren in erster Linie der Kaiser (bzw. König) und die Päpste. Aber auch ein Grundherr konnte einen seiner Untertanen privilegieren, indem er ihn zum Beispiel vom Frondienst befreite.
Gegenstand mittelalterlicher Privilegien waren die unterschiedlichsten Dinge: So zählen Schenkungen an Untergebene, die Erteilung eines Monopols, das Recht, Münzen zu prägen oder ein Wappen zu führen, die Befreiung von Zinsen und Diensten und die Verleihung von Gerichtsbarkeiten zu den Privilegien. Auch die Erteilung des Stadtrechts gehört zu den Privilegien, weil die Angehörigen der Kommune gleich ein ganzes Bündel von Rechten erhielten. Unter anderem waren die Stadtbürger persönlich frei.
Die Summe aller Privilegien, die den Ständen eines ganzen Landes im Laufe der Zeit verliehen wurden, bildeten die Grundlage für die ständischen Verfassungen in der Frühen Neuzeit. Sie definierten das Verhältnis zwischen dem Land und seinem Fürsten, indem sie die Rechte des Landesherrn zu Gunsten der Stände beschränkten. In der Zeit des Absolutismus verloren die ständischen Korporationen viele Privilegien wieder an die Fürsten.
Zu den umfassenden Privilegien kamen zahllose speziell erteilte. In Residenzstädten bewarben sich einzelne Unternehmer um den Titel „Privilegierter Lieferant des Hofes“. In der Druckindustrie wurden zudem Privilegien auf einzelne Druckwerke erteilt – eine Positionierung, die insbesondere große Buchprojekte anstrebte, die mit hohen verlegerischen Investitionen verbunden waren. Der Landesherr, der das Privileg erteilte, drohte im Fall des Raubdrucks mit Ahndung. (Im "normalen" Fall des Raubdrucks blieb es den Buchhändlern überlassen, "schwarze Schafe" unter sich auszumachen und Verstöße mit Sanktionen untereinander zu brandmarken.)
19. und 20. Jahrhundert
Im Sinne der Gleichberechtigung aller Menschen werden Privilegien heute vielfach kritisch gesehen. Insbesondere Privilegien, die mit der Geburt erworben werden, sind seit dem Ende des Absolutismus in der westlichen Welt meist nicht mehr akzeptiert. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die Erteilung dieser Art von Privilegien durch den Artikel 3 Absatz 3 ausgeschlossen:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Folglich wird der Begriff Privileg heute fast ausschließlich herabsetzend zur Markierung sozialer Ungleichheit eingesetzt. Birgit Rommelspacher definiert Privilegierung als das Gegenüber von Diskriminierung: Diskriminierung erzeuge Privilegierung, Privilegierung erzeuge Diskriminierung.
Andere Privilegien entfielen durch die Schaffung neuer Rechtssicherheit und durch den Zwang neuer Nachweise der Berechtigung. So wurde mit dem begünstigenden Verwaltungsakt, der durch die Gesetzesbindung und seine Bestandskraft eine Garantiefunktion für den Adressaten erhielt, das Privileg im späten 19. und im 20. Jahrhundert auch nahezu überflüssig. Aus dem Gnadenerweis wurde vielfach ein Rechtsanspruch auf Erteilung, d. h. aus dem Einzelfallgesetz wurde eine verwaltungsrechtliche Handlung in Form des Verwaltungsakts auf gesetzlicher Basis.
Einzelnachweise
- ↑ Friedrich Karl von Savigny: System des heutigen römischen Rechts. Bd 1. Berlin 1840 - 1851, Aalen 1981, S.61 (Reprint). ISBN 3-511-04810-9
Literatur
- Barbara Dölemeyer, Heinz Mohnhaupt (Hrsg.): Das Privileg im europäischen Vergleich. 2 Bde. Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1997–1999. ISBN 3-465-02899-6, ISBN 3-465-02772-8, (Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 93 und 125).
- Markus Engert: Die historische Entwicklung des Rechtsinstituts Verwaltungsakt. Lang, Frankfurt am Main u. a. 2002, ISBN 3-631-39690-2, (Europäische Hochschulschriften 2, 3479), (Zugleich: Freiburg (Breisgau), Univ., Diss., 2002).
- Thorsten Lieb: Privileg und Verwaltungsakt. Lang, Frankfurt am Main u. a. 2004, ISBN 3-631-51390-9, (Rechtshistorische Reihe 280), (Zugleich: Bayreuth, Univ., Diss., 2003).
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Johannistag
Der Johannistag (auch Johanni, Johannestag) ist der Gedenktag der Geburt Johannes des Täufers am 24. Juni. Er steht in enger Verbindung zur am 21. Juni stattfindenden Sommersonnenwende. Die Johannisnacht ist die Nacht auf den Johannistag, vom 23. auf den 24. Juni.
Verknüpft ist der Tag auch mit Festen im Zusammenhang mit der Sommersonnenwende und Brauchtum wie dem Johannisfeuer, wie auch als Lostag im Zusammenhang mit Bauernregeln.
Ursprung
Das Datum wurde entsprechend einer Angabe des Lukasevangeliums (1,26–38 LUT) vom liturgischen Datum der Geburt Jesu her errechnet, nämlich drei Monate nach Mariae Verkündigung und sechs Monate vor Weihnachten: Im Kirchenjahr ergab sich daraus sehr passend das (antike) Datum der Sommersonnenwende (24. Juni) und der Wintersonnenwende (25. Dezember).[1] Anlass zu diesem Bezug des längsten auf den kürzesten Tag des Jahres war der Täuferspruch in Hinblick auf den kommenden Christus: „Er muss wachsen, ich aber muss abnehmen.“ (Joh 3,30 LUT) Jesus Christus, seine Mutter Maria und Johannes der Täufer sind die einzigen drei Menschen, deren Geburtstage von der römischen Kirche gefeiert und als Hochfest begangen werden; die Gedenktage der übrigen Heiligen sind meist ihre Todestage.
Liturgie zum Johannistag
Die katholische Kirche begeht den Johannistag als Hochfest. Das Datum findet sich auch im Kalender anderer Kirchen, z. B. im Evangelischen Gottesdienstbuch.[2]
Johann Sebastian Bach schrieb für den Johannistag die Kantaten Christ unser Herr zum Jordan kam (BWV 7), Freue dich, erlöste Schar (BWV 30) und Ihr Menschen, rühmet Gottes Liebe (BWV 167).
Der Johannistag wird auch vom Malteserorden bzw. seinem evangelischen Gegenstück, den Johannitern gefeiert und war früher der höchste Feiertag innerhalb des Ordens, der sich ja ursprünglich auf Johannes den Täufer bezog und "Militärischer und hospitalischer Orden des heiligen Johannes zu Jerusalem" hieß.
Am Johannistag gibt es insbesondere in Sachsen die evangelische Tradition, zu Andachten auf dem Friedhof einzuladen.
Brauchtum/Mittsommerfeste
Ein ausgeprägtes Brauchtum hat sich um diesen Festtag entwickelt.
Johannisfeuer
Zu den Bräuchen zählte in der Johannisnacht der Tanz um das Johannisfeuer. Das Johannis- oder Würzfeuer steht in Zusammenhang mit Feuer- und Sonnensymbolik wie auch der Sonnenwende, weshalb es selbst häufig als Sonnenfeuer bzw. Sonnwendfeuer bezeichnet wird. Es ist ein erstmals seit dem 12. Jahrhundert, seit dem 14. Jahrhundert häufig, belegter Brauch. Es wird in der Nacht vor dem Johannistag angezündet.
Das vor allem auf Bergen stattfindende Feuer ist ein altes Symbol für die Sonne und damit für Christus. Auch Johannes selbst hat mit Feuer zu tun, denn er gilt entsprechend dem Propheten Maleachi als der Vorläufer Jesu (Mal 3,1–2 LUT).
Johannes sagte, dass Christus mit „Feuer und mit Geist“ taufen werde (Mt 3,11 LUT). Die Höhen- oder Bergsymbolik findet sich im sogenannten Lobgesang des Zacharias, des Vaters von Johannes (Lk 1,76–78 LUT).
Dem Volksglauben nach sollte das Johannisfeuer böse Dämonen abwehren, die Krankheiten hervorrufen oder Viehschaden und misswüchsige Kinder bewirken. Darauf deuten auch die Strohpuppen hin, die man in manchen Gegenden ins Feuer wirft (Hanslverbrennen). Insbesondere sollten auch Hagelschäden abgewehrt werden. In dieser Beziehung deckt sich das Johannisfeuer mit dem Hagelfeuer. Diese Wirkungen des Johannisfeuers liegen vermutlich in der hohen Popularität des Heiligen begründet, dem auch sonst starke Kräfte zuerkannt wurden; man vergleiche die im Mittelalter außergewöhnlich stark verbreiteten Namen Hans, Johannes, Jan oder Jean. Mittelalterliche Namensgebung bedeutete vielfach, dass dem Kind der entsprechende Heilige als Schutzpatron zugeeignet wurde.
Das Johannisfeuer findet man in verschiedener Ausgestaltung fast über ganz Europa verbreitet. Die südlichste Sonnenwendfeier mit Johannisfeuer war lange Zeit in Alicante, heute ist es in Torrevieja.
Das beim Johannisfeuer mancherorts verwendete umwälzende Rad wird als Sonne gedeutet. Ein Zusammenhang könnte außerdem mit dem Not- oder Nodfeuer bestehen, dessen Hergang weitgehend vergleichbar ist.
Johanniskrone
Die Johanniskrone wird aus Zweigen und Laub geflochten und anschließend mit Blumen, Bändern, Rosen, gefertigt aus Seidenpapier und Eierschnüren geschmückt. Es war früher üblich, diese Sommerkrone auf dem Dorfplatz aufzuhängen, am Abend wurde sie mit Kerzen erleuchtet, und es wurde so viele Nächte lang getanzt, wie die Krone ihr grünes Laub behielt.
Johannisfeste
- In Eschwege (Hessen) wird das Johannisfest fünf Tage lang üblicherweise am ersten Juli-Wochenende gefeiert. Dies variiert jedoch, da sich der Termin auch an den hessischen Schulferien orientiert, weil sich die Schulen der Stadt maßgeblich am Fest beteiligen. Dabei wird der Festzug vom Dietemann, der Eschweger Symbolfigur, angeführt.
- In Mainz wird zu dieser Zeit die Johannisnacht gefeiert.
- In Markdorf zelebrieren Kinder nach dem Angelusläuten am 24. Juni mittags den nur dort existierenden Brauch des „Hansafüratle“.
- In und um Ehrwald wird die Bergkulisse rund um den Talkessel südwestlich der Zugspitze genutzt, um im Rahmen der traditionellen Sonnwendfeuer durch das Auslegen von großen Figuren aus tausenden Brandsätzen zu einem spektakulären Erlebnis zu machen. Dieses Bergfeuer Ehrwald ist UNESCO-Kulturerbe.
- Am 24. Juni (Tag Johanni Baptista) wechselte im Stadtstaat Zürich jeweils der Bürgermeister und die Räte. Auch die Obervogteien und Landvogteien hatten ihre Amtswechsel an diesem Tag.
- In Skandinavien und dem Baltikum sind Johannisfeiern sehr verbreitet; in Litauen ist Joninės, in Lettland Jāņi und in Estland Jaanipäev der populärste Feiertag überhaupt. Ein Ausnahmefall ist Schweden, wo statt des Johannisfests Mittsommer gefeiert wird. Die Johannisnacht heißt auf den Färöern Jóansøka. Am Wochenende um den 24. Juni herum gibt es seit 1925 ein Volks-, Sport- und Musikfest auf der Insel Suðuroy.
- Johannistag in Québec: Seit 1834 wird der Johannistag von den Frankokanadiern als Nationalfeiertag begangen. In Folge dessen erklärte 1908 Papst Pius X. Johannes den Täufer zum Schutzpatron der Franko-Kanadier. Seit 1977 trägt der Johannistag in der Provinz Québec den Namen „Nationalfeiertag“ und ist ein arbeitsfreier Feiertag.
- In Brasilien, insbesondere im Nordosten, wird das Fest als portugiesisch São João gefeiert. Zentren dieses zweitwichtigsten Festes nach Karneval sind v.a. die Städte Caruaru in Pernambuco und Campina Grande in Paraíba. Da das Fest zeitlich mit der Maisernte zusammenfällt, werden zahlreiche Maisgerichte (Kuchen, Puddings, Suppen und Maiskolben, die über dem Johannisfeuer gegrillt werden) gegessen. Die reichhaltigen Kulturdarbietungen werden dominiert von den Tänzen Forró und Pastoril. Die Frauen tragen zu São João zumeist bunte, weite Kleider, die Männer karierte Hemden und Strohhüte.
- Bei den Freimaurern ist das Johannisfest zentraler Punkt im Ablauf des Jahrs. Hier endet und beginnt der Jahreslauf.
Der Johannistag als Lostag
Johanni ist als Lostag in der Überlieferung für die Landwirtschaft und Wetter von zentraler Bedeutung. Die Sommersonnenwende leitet meist mit dem Ende der Schafskälte die Erntesaison ein.
Zeigerpflanzen und Tiere der Phänologie sind daher traditionell nach diesem Tag benannt:
- Das Johanniskraut, da es um den Termin blüht.
- Die Johannisbeere erreicht ihre Reife.
- Die Schwärme der Johanniskäfer (Glühwürmchen) entfalten ihre Leuchtkraft in der Zeit rund um die Johannisnacht.
- Johanninüsse, grüne, unreife Walnüsse, die um Sommerbeginn zu ernten sind
Der Johannisbrotbaum hingegen hat möglicherweise etwas mit Johannes dem Täufer, jedoch nichts mit dem Johannistag zu tun.
Futtergräser sind bereits reif, und Sommer-Getreide und viele anderen Nutzpflanzen beginnen nun ihre Reifeperiode. Traditionell werden auch Rhabarber und Spargel bis zu diesem Tag geerntet.
Johanni gilt daher als spätester Termin auch in klimatisch schlechten Regionen – an den Küsten Norddeutschlands und in den Alpen – für die Heuernte, aber auch als Garant für gutes Wetter. Der Begriff Johannischnitt wurde geprägt.
- „Vor dem Johannistag
- man Gerst und Hafer nicht loben mag.“
- „Wenn die Johanniswürmer glänzen,
- darfst Du richten Deine Sensen.“
Die späte Mahd prägte die Artenvielfalt der europäischen Kulturlandschaft mit, da den meisten Wiesenpflanzen Zeit gelassen wird, auszusamen und auch den Bodenbrütern der Vögel und auch vielen anderen Tieren, wie Insekten und Spinnen, mehr Zeit für ihr erfolgreiches Vermehren gelassen wird.
Johannis war auch ein Indikator für mögliche Ernteprobleme. Eine verzögerte Entwicklung der Tiere ist meist verbunden mit schlechtem Wetter und daher mit Ernteausfällen.
- „Der Kuckuck kündet teure Zeit,
- wenn er nach Johanni schreit.“
Der Fortschritt der Landwirtschaft und die damit verbundene Intensivierung, vor allem die Werbung von Silage, verschob den Termin der Mahd immer weiter nach vorne. Der Johannischnitt gilt deshalb im Naturschutz als günstiger Termin für die Mahd von Wiesen und wird häufig bei der Pflege von naturnahen Wiesen angeordnet.
Auch im Obstbau spielt der Termin einer Rolle: Der Johannistrieb ist der zweite Austrieb von Laubgehölzen um Mittsommer. Hier können noch einmal Schnittmaßnahmen gesetzt werden. Johannistrieb ist dazu auch in der bäuerlichen Überlieferung der – spöttische – „Johannistrieb“, wenn ein älterer Mann eine junge Frau nimmt (der „Zweite Frühling“).
In der Spargelernte wird eigentlich an diesem Tag der letzte Spargel gestochen. Dieses wird auch in Deutschland in vielen Regionen eingehalten.
Literatur
- Manfred Becker-Huberti: Feiern, Feste, Jahreszeiten, Lebendige Bräuche im ganzen Jahr. Freiburg 2001, S. 348ff.
- Hans-Helmar Auel: Unentdeckte Feiertage. Göttingen 2000, S. 139ff.
Quellen
- ↑ Grotefend: Taschenbuch der Zeitrechnung, o.V., Hannover 1991, S. 15
- ↑ Evangelisches Gottesdienstbuch. Agende für die EKU und die VELKD. Verlagsgemeinschaft Evangelisches Gottesdienstbuch, Berlin 2000, Taschenausgabe, S. 428f.
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Stalhof
Der Stalhof bezeichnete seit 1475 ein umfriedetes Gelände am Nordufer der Themse, auf dem die Hansekaufleute in London ihre Niederlassungen hatten. 1853 wurde das Gelände von den Hansestädten Lübeck, Bremen und Hamburg verkauft. Der Stiliard (Steelyard) wurde von der Cousin Lane im Westen, der Thames Street im Norden und der Allhallows Lane im Osten umgrenzt. Auf dem Grundstück wurde 1866 der Bahnhof Cannon Street eröffnet.
Guildhall
Seit dem frühen 11. Jahrhundert sind rheinische Kaufleute in London nachzuweisen, die hauptsächlich mit Wein handelten. 1175 erlangten einige Kölner Kaufleute durch Heinrich II Handelsprivilegien bzw. Schutzbriefe und begründeten eine gemeinsame Niederlassung an der Themse. Dieses Gebäude, die Guildhall, übersetzt Gilde- bzw. Zunfthaus, diente den zusammengeschlossenen Kaufleuten als Versammlungsort, Lager und gelegentlich auch für Wohnzwecke.

↑ Hermann Wedigh, 29 Jahre, später Kölner Ratsherr, Kaufmann im Stalhof 1532
Um 1238 und 1260 wurden von Heinrich III. die Privilegien der Kaufleute bestätigt, sie galten nunmehr für alle deutschen Hansekaufleute in London. Die Haupthandelsgüter der deutschen Kaufleute wandelten sich, anstelle des Wein traten vor allem Getreide und Tuche, die nach England importiert wurden.
Stalhof
Aufgrund von Handelsfragen kam es 1470 zu einem Krieg zwischen England und der Hanse, der mit dem Frieden von Utrecht (1474) beendet wurde. Nach diesem Friedensschluss wurde den Kaufleuten das an die Guildhall angrenzende Gelände vom englischen König übertragen. Dieses Gelände wurde mit einer starken Mauer umgeben und Steelyard bzw. Stalhof genannt. Auf dem Gelände befand sich ein eigener Kran, eigene Wirtschafts- und Wohngebäude, sowie ein Garten. Seit dem Widerruf der Handelsprivilegien 1552 durch König Edvard VI. hatte sich der Kölner Heinrich Sudermann, ab 1556 bis 1591 Syndikus der Hanse, auch bei den Nachfolgerinnen Edwards um Stabilisierung und Rettung des Stalhofs für die Hanse diplomatisch bemüht. Als Ende des 16. Jahrhunderts die Auseinandersetzungen um die Tuchexporte zunahmen und England mit dem deutschen Kaiser im Krieg lag, verfügte Königin Elisabeth am 13. Januar 1598 mit Wirkung zum 24. Januar die Ausweisung der hansischen Kaufleute aus England, deren Handelsprivilegien sie aufhob, sowie die Schließung und Beschlagnahmung des Stalhofs[1]. Anlass war die am selben Tag wirksam werdende Ausweisung der englischen Merchant Adventurers aus Stade. 1606 wurde der Stalhof den früheren hansischen Eigentümern zurückgegeben, die Privilegien dagegen nicht erneuert. In den folgenden Jahren hatte er wirtschaftlich kaum noch eine Bedeutung. Während des großen Brandes von London im Jahre 1666 wurden die meisten Gebäude zerstört und nur auf Kosten der Städte Bremen, Hamburg und Lübeck wieder aufgebaut. Diese nutzten das Gebäude teilweise für eigene Zwecke und ließen den Stalhof vom Stalhofmeister verwalten. Zeitweilig hatten diese drei Städte in London auch einen eigenen gemeinsamen diplomatischen Geschäftsträger, zumeist als Generalkonsul und Ministerresidenten wie den Schotten Patrick Colquhoun († 1820). Letzter Stalhofmeister in London war der hanseatische Ministerresident James Colquhoun († 1855). Zwei Jahre vor dessen Tod verkauften die Rechtsnachfolger der Hanse Lübeck, Bremen und Hamburg das Gelände im Jahre 1853 endgültig.

↑ Georg Giese, 34 Jahre aus Danzig, Kaufmann im Stalhof 1532
An der Spitze des Stalhofs stand der von den Kaufleuten am Neujahrstag gewählte Ältermann, sowie zwei Beisitzer. Der Ältermann repräsentierte den Stalhof nach außen, sorgte für die Durchsetzung der Regelungen im Inneren und war Gerichtsherr. Die Kontorstatuten des Stalhofs forderten, dass je einer dieser gewählten Männer eine der folgenden Regionen, genannt Drittel, repräsentieren sollte. Das erste Drittel bezeichnet Köln und weitere linksrheinische Städte. Das zweite Drittel umfasste die rechtsrheinischen, westfälischen, sächsischen und wendischen Städte. Aus Gotland, Livland oder den preußischen Städten Danzig und Elbing mussten Kaufleute stammen, die das letzte Drittel repräsentieren sollten. Da die Kölner Kaufleute immer in der Mehrheit im Stalhof waren, stellten sie meist den Ältermann. Der Stalhof finanzierte sich hauptsächlich aus einer „Schoß“ genannten Abgabe, die alle Hansekaufleute entrichten mussten, die England bereisten.
Der Stalhof war den anderen hansischen Niederlassungen in England wie denen in Boston oder King’s Lynn übergeordnet. Die in Lynn noch erhaltenen Speichergebäude der hansischen Faktorei geben eine Vorstellung, wie der Stalhof in etwa ausgesehen haben könnte. Ein Eindruck über Selbstdarstellung der hansischen Kaufleute im Stalhof vermitteln die von Hans Holbein dem Jüngeren gemalten Portraits. Neben den sieben namentlich zuordenbaren Portraits hansischer Kaufleute von Hans Holbein gibt es detaillierte Beschreibungen des Stalhofs durch den Londoner Stadtbiographen John Stow.
Namenstheorien
Über die Entstehung des Namens herrscht keine Einigkeit. Nach einer These leitet er sich ab von mittelhochdeutsch und althochdeutsch stal, niederländisch stal, englisch stall, schwedisch stall, was ursprünglich Stelle, Stand, Standort bedeutete. Die neuere Forschung vermutet, dass das niederdeutsche Verb stalen, was soviel heißt wie auszeichnen bzw. verplomben, dahinter steht. So sind bei archäologischen Grabungen viele Blei- bzw. Wachsplomben gefunden worden, die der Verzollung von Tuch bzw. als Herkunftssiegel gedient haben könnten. Seit dem 14. Jahrhundert sind auch viele tuchverarbeitende Berufe in der Nähe des Stalhofs nachzuweisen.
Literatur
- Wolfgang Rosen/Lars Wirtler (Hrsg.): Quellen zur Geschichte der Stadt Köln Bd. I. Köln 1999, S.148: Schutz für die Kölner Kaufleute in England: Die erste Erwähnung der Gildehalle ("Stalhof") in London 1176
- Die Hanse Lebenswirklichkeit und Mythos. Ausstellungskatalog Band 1. Hamburg 1989
- Nils Jörn: “With money and bloode”. Der Londoner Stalhof im Spannungsfeld der englisch-hansischen Beziehungen im 15. und 16. Jahrhundert. (= Quellen und Darstellungen zur hansischen Geschichte; N.F., Band 50). Köln, Weimar, Wien 2000. ISBN 3-412-08800-5
- Theodor Gustav Werner: Der Stalhof der deutschen Hanse in London in wirtschafts- und kunsthistorischen Bildwerken. In: Scripta Mercaturae 1/1973, ISSN 0036-973X
- Theodor Gustav Werner: Der Stalhof der deutschen Hanse in London in wirtschafts- und kunsthistorischen Bildwerken. Eine Fortsetzung. In: Scripta Mercaturae Heft 1/2 1974, Seite 137–204
- Theodor Gustav Werner: Anhang zur Geschichte des Handels und Verkehrs auf dem Stalhof von der zweiten Hälfte des 16. Jhs. bis zum 18. Jahrhundert. In: Scripta Mercaturae 1/1975, Seite 91–105
Einzelnachweise
↑ Verfügung vom 13. Januar 1598 im Wortlaut (englisch)
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Eduard IV. (England)
Eduard IV. (* 28. April 1442 in Rouen; † 9. April 1483) aus dem Haus York war von 1461 bis 1470 und von 1471 bis 1483 König von England.
Abstammung
Eduard war der erste Sohn von Richard Plantagenet, Herzog von York, Graf von March, und dessen Gemahlin Cecily Neville. Richard hatte ein begründetes Anrecht auf den englischen Thron, aus seiner Sicht sogar ein größeres als Heinrich VI. selbst. Heinrichs VI. Großvater, Heinrich IV., hatte den englischen Thron usurpiert, obwohl sein Cousin Edmund Mortimer, 5. Earl of March, als Vertreter einer älteren Familienlinie das größere Anrecht auf die Thronfolgerschaft hatte. Die Linie Mortimer stammte über weibliche Erbfolge vom zweitältesten überlebenden Sohn Eduards III., Lionel von Antwerpen, ab, Heinrich VI. war der Urenkel des drittältesten Sohnes Eduards III., John of Gaunt. Eduard war der Urenkel von Edmund of Langley, des vierten Sohnes Eduards III., und über seine Großmutter Anne Mortimer, der Schwester Edmund Mortimers, gleichzeitig Urururenkel Lionels von Antwerpen. In Eduard waren demzufolge die Thronansprüche der zweiten (Clarence-Mortimer) sowie der vierten Linie (York) des Königshauses Plantagenet vereinigt, während sich Heinrich VI. auf die dritte Linie (Lancaster) und sein bereits seit drei Generationen bestehendes Königtum berief. Die Auseinandersetzungen zwischen ihnen und ihren Sympathisanten gingen als Rosenkriege in die englische Geschichtsschreibung ein.
Herrschaftsantritt und erste Regierungsjahre
Eduards Vater Richard fiel schon früh im Verlauf der Rosenkriege 1460 in der Schlacht von Wakefield, kurz nachdem er von Heinrich VI. als sein Nachfolger anerkannt worden war. Der zu diesem Zeitpunkt 18-jährige Eduard übernahm an Stelle seines Vaters die Führung des Hauses York. Auch die mächtige nordenglische Magnatenfamilie Neville unterstützte unter Richard dem Jüngeren, dem Kingmaker, die Yorkisten. Dieser musste aber bei St. Albans eine Niederlage gegen lancastrische Truppen hinnehmen. Eduard erfocht jedoch im Februar 1461 bei Mortimer's Cross einen ersten glanzvollen Sieg. Unmittelbar vor der Schlacht war es ihm gelungen, sein angesichts einer Luftspiegelung, die drei Sonnen zeigte, in Panik verfallendes Heer in die Offensive zu zwingen. Diese Begebenheit begründete seinen Ehrennamen Sunne in Splendour. Gemeinsam mit Richard von Warwick fügte Eduard am Palmsonntag 1461 in der Schlacht von Towton den lancastrischen Truppen eine vernichtende und damit vorerst entscheidende Niederlage zu. Am 28. Juni wurde er als Eduard IV. zum englischen König gekrönt. Dadurch ging die Herrschaft vom Haus Lancaster (rote Rose) an das Haus York (weiße Rose) über. Die Anfangsphase seiner Regierung war von Erfolgen gekrönt: Lancastrische Aufstände in Wales und in Nordengland wurden niedergeschlagen, Schottland zum Frieden gezwungen und schließlich der geisteskranke Heinrich VI. im Londoner Tower gefangen gesetzt.
Der Höhepunkt der Rosenkriege
Derweil trat das Haus Lancaster unter der Führung der Königin Margarete von Anjou, der Gemahlin Heinrichs VI., sein Exil in Schottland an. Gemeinsam mit ihrem Sohn Edward of Westminster, dem Prinzen von Wales, sammelte sie Truppen für eine lancastrische Gegenoffensive. Der Zeitpunkt war gekommen, als Richard Neville 1470 von York auf die Seite Lancasters wechselte. Dazu war es gekommen, weil Eduard IV. am 1. Mai 1464 ohne das Wissen seiner Berater Elizabeth Woodville geheiratet hatte. In den drei vorhergehenden Jahren hatte Neville sich darum bemüht, eine Ehe zwischen Eduard und Bonne von Savoyen, der Schwägerin des französischen Königs Ludwig XI. auszuhandeln. Als im September 1464 bekannt wurde, dass der König bereits geheiratet hatte, fühlte der Earl of Warwick sich hintergangen und gedemütigt.
Elizabeth Woodville gehört zu den am meisten diskutierten Frauengestalten des englischen Mittelalters. Sie stammt väterlicherseits aus dem niederen englischen Rittertum und über ihre Mutter Jacquetta von Luxemburg aus dem europäischen Hochadel, war aber selbst nur Ritterliche. Ihr erster Mann Sir John Grey hatte zum lancastrischen Lager gehört. Vermutlich hatte die Heirat Eduards IV. mit ihr nicht nur politische Gründe. Zwar dürfte der demonstrative Protest des jungen Königs gegen seine mächtigen Berater, allen voran Richard Neville, eine Rolle gespielt haben, doch hätten sich im europäischen Adel zahlreiche geeignetere Kandidatinnen gefunden. Nicht nur dieses Verhalten Eduards löste Empörung in der englischen Öffentlichkeit aus, sondern auch Elisabeths Bestreben, ihre zahlreichen Geschwister mit einträglichen Adelstiteln zu versorgen.
1469 kam es zum endgültigen Bruch zwischen Eduard IV. und Richard Neville. Dieser zog sich nach Calais zurück, begleitet von Eduards jüngerem Bruder George Plantagenet, 1. Herzog von Clarence, der kurz darauf Nevilles älteste Tochter Isabelle heiratete. Zeitgleich entfachte Richard Neville in Nordengland einen Aufstand gegen die Krone unter Robin of Redesdale und verbündete sich mit dem Haus Lancaster unter Margarete von Anjou. Die Aufständischen siegten am 26. Juli bei Edgecote gegen ein königliches Kontingent, das von Eduards Schwiegervater Graf Rivers und dessen Sohn John Woodville befehligt wurde. Richard Neville ließ die beiden umgehend hinrichten. Richards Bruder, Erzbischof George Neville von York, konnte Eduard IV. selbst in Middleham gefangen setzen. Da der König im Gegensatz zu seiner Woodville-Verwandtschaft weiterhin äußerst beliebt war, musste Neville ihn im Oktober wieder freilassen. Ein weiterer Aufstandsversuch im kommenden Frühjahr schlug fehl. Richard Neville und George Plantagenet mussten erneut nach Calais fliehen.
In dieser Situation scheint Neville von seinem Vorhaben, George zum neuen König zu machen, umgeschwenkt zu sein und unterstützte von nun an unmittelbar das Haus Lancaster mit dem immer noch lebenden Heinrich VI. Im Juli 1470 trafen Richard Neville und Margarete von Anjou zusammen, um die zukünftige Wiedereinsetzung Heinrichs zu beschließen. Darüber hinaus sagte Ludwig XI. finanzielle und militärische Unterstützung für das Vorhaben zu. Angesichts dieser Übermacht gingen Eduard IV. und sein Bruder Richard, der Herzog von Gloucester und spätere englische König Richard III., im Oktober 1470 nach Alkmaar in Holland ins Exil.
Das Haus Lancaster schien die Rosenkriege für sich entschieden zu haben. Richard Neville und Georg Plantagenet zogen am 6. Oktober prunkvoll in London ein. Am 13. Oktober wurde Heinrich VI. erneut als König eingesetzt. Das Parlament erklärte Eduard IV. für abgesetzt. Dieser begann im burgundischen Exil allerdings bereits mit dem Sammeln von Truppen. Zudem hatte ihm Elizabeth Woodville nach drei Töchtern endlich einen Sohn und Thronfolger geboren. Sein Schwager Herzog Karl der Kühne von Burgund sagte ihm im Januar 1471 Geld und Truppen zu. Der Königsmacher Richard Neville hatte derweil unter der Londoner Stadtbevölkerung, die Eduard unterstützte, auch die letzten Sympathien verloren. Heinrichs VI. Schwachsinnigkeit trat bei seinen wenigen offiziellen Auftritten deutlich zu Tage, Clarence zeigte sich politisch vollkommen uninteressiert und Margarete befand sich in Frankreich. Am 14. März 1471 landeten Eduard IV. und sein Bruder Richard bei Ravenspur und marschierten in Richtung London. Kurz darauf traf Clarence sich mit seinen Brüdern, erhielt von Eduard die Vergebung und schloss sich wieder dem Haus York an.
Das folgende Osterfest sollte blutig werden. Richard Neville fiel im April 1471 in der Schlacht von Barnet, das entscheidende Gefecht zwischen den Truppen Yorks und Lancasters sollte aber am 4. Mai bei Tewkesbury stattfinden. Nicht zuletzt aufgrund der militärischen Unerfahrenheit Eduards, des Sohns Heinrichs VI., der gemeinsam mit seiner Mutter und einem französischen Heer nach England gekommen war, wurde die Schlacht von Tewkesbury zu einer vernichtenden Niederlage für Lancaster. Der Prinz selbst wurde auf der Flucht erschlagen, möglicherweise von Clarence, wichtige lancastrische Anführer nach einem Schauprozess hingerichtet. Margarete geriet in die Gefangenschaft Eduards IV. Noch in der Nacht, nachdem der Sieger in London einzog, wurde Heinrich VI. im Tower ermordet. Mit ihm erlosch die Linie der Lancasters.
Eduard IV. war Souverän des Hosenbandordens und zur Festigung seiner Allianz mit seinem Schwager Herzog Karl der Kühne von Burgund wurde er 1468 in den Orden vom Goldenen Vlies gewählt und 1470 aufgenommen.
Die letzten Regierungsjahre
Fast sofort begannen neue Auseinandersetzungen, diesmal zwischen den beiden jüngeren Brüdern Eduards, Georg von Clarence und Richard von Gloucester. Georg hatte als Ehemann Isabella Nevilles den Anspruch auf die Hälfte der umfangreichen Nevillschen Besitzungen, die von der Krone eingezogen worden waren. Durch den Tod seines Schwagers Edward of Westminster, der mit der jüngeren Neville-Tochter Anne verheiratet gewesen war, beanspruchte er das komplette Erbe. Hier setzte allerdings der neunzehnjährige Richard an, der Anne heiraten wollte. Georg konnte Richards Ansprüche vorerst nicht ganz unterdrücken, machte aber seine Zustimmung zur Hochzeit im Februar 1472 von der massiven Zuteilung politischer Ämter und Neville-Ländereien durch Eduard IV. abhängig. Richard durfte schließlich Anne heiraten, wurde aber mit kleineren Ländereien und Ämtern in Nordengland vergleichsweise bescheiden bedacht. Dort gelang es ihm aber in den Folgejahren, eine stabile Machtbasis aufzubauen, vor allem in der vormals lancastrischen Stadt York.
Georg sank derweil immer weiter in der Gunst seines Bruders Eduard IV. Nach dem Tod seiner Frau Isabella 1476 versuchte er, eine Hochzeit mit Maria, der Erbin Burgunds, zu arrangieren, was Eduard ihm aber verbot. Als er kurz darauf in mehreren Prozessen unzulässig Druck auf die Gerichte ausübte, leitete Eduard einen Hochverratsprozess gegen seinen Bruder ein. Am 18. Februar 1478 wurde der Tod Georgs bekanntgegeben. Der Sage nach durfte er, als letzte Gnade seines Bruders, seine Todesart aussuchen: George Plantagenet, der Herzog von Clarence, wurde in einem Fass Malmsey-Wein ersäuft.
Nach dem Wiedererlangen seiner Herrschaft wurde Eduard IV. schnell auch außenpolitisch wieder aktiv. Verbündet mit dem Herzog von Burgund ging er gegen Frankreich vor und landete 1475 bei Calais, schloss aber schnell mit Ludwig XI. Frieden und lieferte Margarete von Anjou gegen umfangreiche Lösegeldzahlungen an ihn aus.
Im Innern stützte Eduard IV. sich auf Ritterschaft und Städte und schritt energisch gegen die geistlichen und weltlichen Lords ein. Eine kluge Finanzwirtschaft und strenge Eintreibung der Steuern und Zölle machten ihn zu einem der reichsten Fürsten seiner Zeit; durch Verträge mit der Hanse (Frieden von Utrecht (1474)) und den Niederländern suchte er Sicherheit der Schifffahrt herzustellen.
Am 9. April 1483 starb Eduard überraschend nach nur einwöchiger Krankheit. Das Königreich hinterließ er seinem ältesten Sohn Eduard, zum Verweser bestimmte er Richard von Gloucester, der sich kurz darauf selbst als Richard III. zum König machte.
Nachkommen
Er hatte aus seiner Ehe mit Elisabeth sieben Töchter und drei Söhne:
- Elizabeth of York (1466–1503) ∞ Heinrich VII. von England
- Mary (1467–1482)
- Cecily (20. März 1469–24. August 1507)
- ∞ John III. von Welles,
- ∞ Thomas Kyme
- Eduard V. (1470–1483), König von England
- Margaret (10. April 1472–11. Dezember 1472)
- Richard (1473–1483), Herzog von York und Norfolk oo Anne Mowbray
- Anne (2. November 1475–23. November 1510) ∞ Thomas Howard, 3. Herzog von Norfolk
- George (1477–März 1479), Herzog von Windsor
- Catherine (14. August 1479–15. November 1527) ∞ Wilhelm von Devon
- Bridget (10. November 1480–1517)
Uneheliche Kinder: Mit Lady Eleanor Talbot
- Edward de Wigmore († 1468) Wahrscheinlich im Kindesalter verstorben.
Mit Elizabeth Lucy oder Elizabeth Waite
- Elizabeth Plantagenet. (* ca. 1464) ∞ Sir Thomas Lumley 1477.
- Arthur Plantagenet, 1st Viscount Lisle (* 1460/1470–3. März 1542)
Mit Lucy oder Waite
- Grace Plantagenet
- Mary Plantagenet ∞ Henry Harman
Literatur
- Sachbücher
- Gila Falkus: The life and times of Edward IV. Weidenfeld & Nicolson, London 1981, ISBN 0-297-78009-3.
- Michael Hicks: Edward IV. Arnold Books, London 2004, ISBN 0-340-76006-0.
- Charles D. Ross: Edward IV. (Yale english monarchs series). New Haven, Conn. 1998, ISBN 0-300-07371-2.
- Raphael de Smedt (Hrsg.): Les chevaliers de l’ordre de la Toison d’or au XVe siècle. Notices bio-bibliographiques. (Kieler Werkstücke, D 3) 2., verbesserte Auflage, Verlag Peter Lang, Frankfurt 2000, ISBN 3-631-36017-7, S. 153f.
- Belletristik
- Posie Graeme-Evans: Der Eid der Heilerin. Roman ("The innocent"): Goldmann, München 2008, ISBN 978-3-442-46886-7.
- Posie Graeme-Evans: Die Heilerin von Brügge. Roman ("The exiled"). Goldmann, München 2008, ISBN 978-3-442-46676-4.
- Posie Graeme-Evans: Der Triumph der Heilerin. Roman ("The uncrowned queen"). Goldmann, München 2007, ISBN 978-3-442-46407-4.
- Rosemary H. Jarman: Die Rache der Königin. Roman ("The king's grey mare"). Molden-Verlag, München 1979, ISBN 3-217-05129-7.
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